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Religion und Kirche

Religion und Kirche

Ein Beitrag zur kulturell-religiösen Kompetenz im Kontext Politischer Bildung

Günther Dichatschek

Vorbemerkung

Der Beitrag behandelt aus aktuellem Anlass das vielfältige Verhältnis von Religion und Politik.

Für die Politische Bildung bildet der Bereich Religion einen Aufgabenbereich, der die Rahmenbedingungen für eine Ausübung kulturell - religiöser Praxis und Konfliktlösungen aus gesellschaftlichen Entwicklungen und Interessenslagen untersucht.

Zu beachten sind die Trennung von Religion und Staat in Europa und Aspekte einer Säkularisierung etwa im protestantischen Fundamentalismus in den USA und im Einfluss des Politischen Islams auf Institutionen.

Es geht demnach um einen Überblick über das Verhältnis von Religion und Politik in Österreich und Europa, die Religionsfreiheit als Grund- und Freiheitsrecht und deren Grenzen zu anderen Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit und im Recht auf Selbstbestimmung in einer Demokratie.

Zu beachten sind vielfältige Bewegungen des Politischen Islams. Verwiesen wird auf vorhandene Fachliteratur.

Ein Unterrichtsvorschlag behandelt die Fragestellungen im Unterricht und stellt den Kontext zur Lehrveranstaltung "Didaktik der Politischen Bildung" her.

Zu beachten sind die Fachliteratur und Ergebnisse der Jahrestagung 2019 der Interessensgemeinschaft Politische Bildung/IGPB (vgl. http://www.igpb.at [12.11.2018]).

Von Interesse ist das Funkkolleg "Religion-Macht-Politik" des Hessischen Rundfunks 2018/2019 mit der Bestimmung des Verhältnisses von Religion und politischer Agenda, von Religion und Demokratie sowie dem Verhältnis zu religiösem Extremismus und Religion und Staat (vgl. https://funkkolleg-religionmachtpolitik.de [20.1.2019]).

Für den Autor erscheint die Thematik "Basiswissen" auf dem Hintergrund eines zunehmenden geringen religiösen Sachwissens wesentlich.

Ausgangspunkt der Überlegungen des Autors sind die

  • Absolvierung des Studiums der Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck (1985),
  • Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt (2008) und Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg (2012),
  • Absolvierung des Lehrganges Ökumene der Kardinal König-Akademie Wien (2006),
  • Absolvierung des Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg (2016),
  • die Auseinandersetzung mit der Fachliteratur (vgl. BATTKE-FITZNER-ISAK-LOCHMANN 2012; RIESEBRODT 2001; 2007; SOCKSAFSKY 2007; SCHÄFER 2008; NEVE DE 2011; KÖCHLER 2013; VOCELKA 2013; STEINBERG 2015; WEINGARDT 2010, 2016; DICHATSCHEK 2017 a,b; HAGER 2018; DEITELHOFF-LIESSMANN-BAUEROCHSE-HOFMEISTER-KÖSTES-NIEMBACH 2019 - FREUDENBERG-GOSSMANN 1995, HEILIGENHAL-SCHNEIDER 2004, BORMANN 2014).
  • eigenen IT-Autorenbeiträge zum Themenbereich und
  • die Beiträge der Jahrestagung 2019 der IGPB und des Funkkollegs des HR 2018/2019.
Der Beitrag umfasst in der Folge eine Gliederung in die vier Themenbereiche Religion und Politische Bildung, Religion-Macht-Politik, Tagungsbericht und Basiswissen.

Im Vordergrund steht das Interesse an einer kulturell-religiösen Kompetenz in der Politischen Bildung.

I RELIGION UND POLITISCHE BILDUNG

1 Religion und Politik in Österreich und Europa

Im Prinzip der Säkularität drückt sich heute das Selbstverständnis der Beziehung von Religion und Staat aus.

Dies zeigte sich mit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts und der Abschaffung der Religion in der Französischen Revolution.

Auch das Revolutionsjahr 1848 entwickelte die angestrebten Ziele.

Rigoros wird das Prinzip in Frankreich in Form der Laizität umgesetzt (vgl. 1905 das Gesetz zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat; "Loi Combes", 6.12.1905).

Bestimmend ist die Neutralität des Staates gegenüber der Religion, der Respektierung der inneren Autonomie der Religionsgemeinschaften. Ebenso schließt nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit dies einen Verzicht der religiösen Gruppierungen auf eine direkte politische Einflussnahme mit ein.

In Österreich erfolgte dies 1781 mit dem "Toleranzpatent" von Joseph II., mit dem den Protestanten und Griechisch-Orthodoxen die Religionsausübung im private Raum gestattet wurde. 1867 wurde im Staatsgrundgesetz Artikel 14 dies verfassungsrechtlich kodifiziert.1961 erfolgte unter Mitwirkung evangelischer Politiker - Heinrich Drimmel und Bruno Pittermann - die Beschlussfassung des sog. "Protestantengesetzes" als "Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche".

Aus historischen Gründen genießt das Christentum in Europa - in Österreich vor allem die Römisch-Katholische Kirche - eine privilegierte Stellung (vgl. KÖCHLER 2013, 5 mit dem Hinweis auf den Widerspruch zu jeweiligen Verfassungsgrundsätzen).

Zu verweisen ist auch auf ein Staatskirchentum etwa in Großbritannien und Dänemark sowie eine Theokratie im islamischen Iran.

1.1 Zur Entwicklung des Konkordats in Österreich

Das Konkordat als völkerrechtlich verbindliches Abkommen zwischen dem Staat und dem Heiligen Stuhl weist auf die Situation der Römisch-Katholischen Kirche als politischen Akteur hin.

  • 1855 Konkordat mit Franz Joseph - privilegierte Stellung in Eherecht und Schulwesen
  • 1870 - einseitige Kündigung durch Österreich
  • 1874 - Aufhebung des Konkordats durch das "Katholikengesetz" - staatlicher Vorrang in Erziehung und Eherecht
  • 1933 - Versuch einer Einflussnahme über die Christlich-Soziale Partei unter Ignaz Seipel
    • Verbot politischer Tätigkeit katholischer Priester
    • Konkordat unter Engelbert Dollfuss mit Bestimmungen bis heute
  • 1938-1945 - Aussetzung während der NS-Zeit
  • 1957 - Anerkennung des Konkordats durch die Republik Österreich mit mehrfacher Adaptierung in Verträgen mit dem Heiligen Stuhl in den sechziger Jahren (Einstellung bzw. Abberufung an staatlichen Einrichtungen, Stellungnahme ohne Vetorecht bei Bischofsernennungen)
1.2 Religion und Interkulturalität

Neue interkulturelle Realitäten durch Migration und EU-Binnenwanderung stellen Grundsätze eines säkularen Staates in Frage bzw. werden missachtet.

  • Besonders gilt dies bei geäußerten Forderungen nach einer adaptierten Form des Islams.
  • Es fragt sich, ob religiöse Identität und damit wesentliche Prinzipien einer Religion Angelegenheit des Staates und der Politik wären.
Zu beachten ist politische Instrumentalisierung.

  • Vorurteile werden geschürt, Fehlinformationen verbreitet.
  • Vor allem schüren unsachliche Debatten Ängste, etwa im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Frankreich 2017 und gefährden den Religionsfrieden. Mitunter kommt es zu Tabubrüchen.
1.3 Dialogfähigkeit

Sorgen um eine christliche Identität Europas werden mitunter von Politikern_innen geäußert, die selbst am religiösen Leben kaum oder gar nicht beteiligt sind. In Österreich reagieren eher zögerlich die kirchlichen Gemeinschaften auf solche Tendenzen (Stand 2018).

Hilfreich sind Stellungnahmen zu einer Wichtigkeit des Dialogs zwischen den verschiedenen Religionen (vgl. den Aufgabenbereich des konfessionellen Religionsunterrichts, der jeweiligen Lehrerbildung, kirchlicher Erwachsenenbildung und der Begleitung interkultureller Projekte im Berufsleben, in der Jugend- und Frauenarbeit, im Medienbereich und der Politischen Bildung).

Richtschnur einer Gesprächskultur und Dialogfähigkeit ist der Artikel 9(1) der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (vgl. "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten"; für Österreich BGBL Nr. 210/1958, BVG BGLB Nr. 59/1964, mit Folgegesetzen und Zusatzprotokollen).

1.4 Religionsfrieden im 21. Jahrhundert

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zeigt sich eine eigenartige Entwicklung, einerseits mit einer zunehmenden Marginalisierung der christlichen Religion und andererseits mit einer politisch gesteuerten Behauptung christlicher Identität (vgl. für Österreich POLAK-SCHACHINGER 2011, 191-219).

Wesentlich erscheint für die Politische Bildung mit ihren Teilbereichen die (Heraus-)Forderung nach Interkultureller Kompetenz und einer Gesprächskultur (vgl. die IT-Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung, Interkulturelle Kompetenz).

Für Österreich gelten beispielgebend zur Sicherung des Religionsfriedens und damit zur politischen Stabilität die Aktivitäten von Kardinal Franz König im interreligiösen Dialog und die Bemühungen des "Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich", besonders mit dem "Sozialwort" (2003) (vgl. http://www.oekumene.at/dokumente > auch das Nachfolgeprojekt "Sozialwort 10+"[18.2.2019]).

2 Religionsfreiheit als Grund- und Freiheitsrecht - Grenzen zu anderen Grundrechten

Von Interesse ist die Rückkehr der Religion als politische Kraft. Kontrovers werden der Stellenwert von Religion für die Politik und religiöse Rechte diskutiert.

Die Auffassung, die christlich-abendländische Kultur - in Form der Religion - sei das Fundament einer europäischen Gesellschaft und der politischen Nation, wird durch Erosionsprozesse der organisierten Religion und religiösen Pluralismus in Frage gestellt.

  • Für Österreich ist der Rückgang der römisch-katholischen Bevölkerung von 87,4 Prozent 1971 auf knapp 71 Prozent 2001 und die Zunahme von Personen ohne religiöses Bekenntnis von 4,3 Prozent 1971 auf 16 Prozent 2001 von Bedeutung.
  • Die Evangelischen Kirchen haben prozentuell den größten Mitgliederschwund aufzuweisen. Sie verkleinern sich von knapp 6 Prozent 1971 auf 4,7 Prozent 2001(vgl. den Rückgang um gut 20 Prozent).
  • Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat den größten Zuwachs. Von 1971 bis 2011 hat sie sich um mehr als das Dreifach gesteigert.
  • Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und Austritten hat die Römisch-Katholische Kirche in den letzten Jahren ca. 800 000 Mitglieder verloren. Die Evangelischen Kirchen verloren rund ein Viertel im selben Zeitraum.
Die Entwicklung zeigt sich in den Debatten um

  • religiöse Werte und religiöse Symbole,
  • die Anerkennung bzw. das Verbot bestimmter Glaubensgemeinschaften,
  • Fragen der Religionsfreiheit und
  • Rechte Konfessionsloser und Atheisten.
2.1 Beziehungen von Politik und Religion


Politik - Religion

Polity - organisierte Religion

Politics - religiöse Praktiken

Policy - religiöse Ideen


Polity - verfassungsgemäße Ordnung, strukturelle Ordnung

Politics - Politikgestaltung, Entscheidungsfindung, Partizipation

Policy - inhaltliche und materielle Dimension

Organisationsformen - organisierte Religion, etwa Organisationsformen/Kirchenrecht, sakrale Bauten, Ausbildung - Bildungs- und Forschungseinrichtungen

Religiöse Praktiken - interventionistische Praktiken(etwa Gebete, Opfer, Segnungen, Prozessionen, Pilgerreisen,. Wallfahrten und Rituale) - diskursive Praktiken(etwa Prozesse der Verständigung wie Diskurse) - abgeleitete Praktiken(außerreligiöse Alltagshandlungen religiös begründen; etwa Waffendienst, Abtreibung und Parteienpräferenz)

Religiöse Ideen - Glaubensvorstellungen, religiöses Wissen, Medien, politische Akteure

2.2 Religion und Demokratie

Religion und Politik verändern ihre Beziehungen (dynamisches Modell).

Offen bleibt die Frage, wie viel Religion benötigt die Demokratie und wie viel Politik benötigt die Religion.

Von Bedeutung ist der religiöse Pluralismus.

  • Er gehört zu den wichtigen demokratischen Prinzipien.
  • Zu unterscheiden ist zwischen "diversity" (soziale Dimension) und "policy" (inhaltliche Dimension).
Gesellschaftlicher Pluralismus wird als notwendige Voraussetzung für politische Konkurrenz und Demokratie angesehen.

2.3 Religionsfreiheit

Garantiert und völkerrechtlich kodifiziert wird die Freiheit der Dimensionen von Religion.

  • individuell (Recht auf Glauben),
  • kollektiv (Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen)) und
  • institutionell (Gründung von Institutionen, selbständige Regeln/Kirchenrecht, Ordnungen)
in den Dokumenten der UNO/UNO-Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte/1948, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte/1966 sowie dem EU-Vertrag von Lissabon/2001 und nationalen Verfassungen.

In Österreich wurde Religionsfreiheit

  • bereits im Staatsgrundgesetz 1867, im Staatsvertrag/Friedens- von St. Germain 1919 und im Bundesverfassungsgesetz(BVG) i.d.g.F. mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 9, Absatz 1, formuliert.
  • Negative Religionsfreiheit bedeutet, dass Personen das Recht haben, ihren Glauben geheim zu halten bzw. eine Glaubensgemeinschaft zu verlassen und/oder sich einer anderen Glaubensgemeinschaft anzuschließen. Ebenso gehört dazu keinen Zwang zu religiösen Praktiken, Handlungen und Feierlichkeiten auszuüben.
Die unterschiedlichen Aspekte betreffen demokratische Standards.

Es kann zu Konflikten mit anderen Freiheitsrechten, etwa dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit kommen. Damit kommt es zur Abwägung staatlicher Institutionen und der Gesellschaft, konkurrierende Freiheitsrechte gegeneinander rechtlich abzustimmen.

2.4 Grenzen der Religionsfreiheit

Von Interesse ist die Rechtsdefinition von Marci A. HAMILTON (2005) in kantischer Tradition, die die Kompatibilität der Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit der anderen einfordert.

  • Diese besagt, dass die Ausübung religiöser Praktiken nicht anderen Personen bzw. dem Gemeinwohl schaden darf.
  • Entscheidend ist für die Frage, ob eine Einschränkung erforderlich ist oder nicht, also nicht die Tradition oder Mehrheitsmeinung.
  • Vielmehr geht es um religiöse Praktiken, die im Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen stehen könnten. Es geht demnach um einen gleichberechtigten Ausgleich zwischen konkurrierenden Grundrechten.
Entscheidend ist also die Akzeptanz der interdependenten Beziehungen.

3 Religiosität vs. Gemeinschaften

Der dritte und letzte Block der "Europäischen Wertestudie" der Universität Wien (2018) erhob eine Entkoppelung(Trennung) der Religiosität von Gemeinschaften.

  • Zwei Drittel der Österreicher verstehen sich als religiöse Menschen. Die persönliche Religiosität entkoppelt sich (trennt sich) aber von den Religionsgemeinschaften.
  • Das religiöse Selbstverständnis ist unverändert hoch und stabil.
  • 63 Prozent bezeichnen sich als religiös. 29 Prozent geben an, keine religiöse Person zu sein und vier Prozent bezeichnen sich als überzeugte Atheisten.
  • Stabil bleibt die weltanschaulich-kognitive Dimension. 73 Prozent geben an, an Gott zu glauben (vgl. 1990 waren es 77 Prozent).
Die Kirchenmitgliedschaft wird kontinuierlich geringer. 2008 gehörten 73 Prozent der Römisch-Katholischen Kirche an, 2018 sind es 63 Prozent. Vielfältig wird die Religiosität in Österreich durch den Zuwachs von orthodoxen und muslimischen Personen. Die Zahl der Konfessionslosen wächst.

Die Religion verliert an Bedeutung.

  • Gaben 1990 römisch-katholische, evangelische und orthodoxe Christen zu 50 Prozent an, mindestens einmal im Monat den Gottesdienst zu besuchen, waren es 2018 36 Prozent.
  • Religion verliert kontinuierlich ihre Bedeutung als Praxis, die das Leben prägt.
  • Man beschäftigt sich vielmehr mit der Frage der Zustimmung des Glaubens an religiöse Vorstellungen und Lehren.
Projekt Wertestudie/ Universität Wien

https://www.werteforschung.at/projekte/europaeische-wertestudie/ (5.11.2018)

4 Länderbericht Österreich

Österreich als katholisches Land hat eine vielfältige religiöse Landschaft mit 16 staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften (vgl. VOCELKA 2013).

Die staatliche Anerkennung beinhaltet eine eigene Rechtspersönlichkeit mit dem Recht des Schutzes und der Anerkennung der Amtsträger_innen, eigener Rechtsnormen und rechtlich-organisatorischen Strukturen (etwa Verwaltung/Gremien, Kirchenrecht, Ordnungen, Feiertagsordnung), eigener Bauten und Räumlichkeiten, eigener religiöser Veranstaltungen und eigener Bildungseinrichtungen von Kindergarten bis zu universitären Bildungseinrichtungen. Die Einrichtung der Militärseelsorge, der Kranken- und Anstaltenseelsorge, der Hochschulgemeinden und des staatlich anerkannten Religionsunterrichts beinhaltet auch ökumenische Aspekte.

Interessante Konstrukte sind das 2000-2003 erarbeitete " Sozialwort" des "Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich" mit Stellungnahmen zu allen Bereichen des politisch-sozialen Lebens (vgl. http://www.oekumene.at/dokumente [12.11.2018]).

2009 erfolgte staatliche Anerkennung der Zeugen Jehovas, 2013 erfolgte die staatliche Anerkennung der "Freikirchen in Österreich" (vgl. https://www.freikirchen.at [12.11.2018]). 2016 trat das neue Islamgesetz als Nachfolge des Gesetzes aus dem Jahre 1912 in Kraft.

2013 fand in Österreich ein "Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" erfolglos statt (56 673 Stimmen, 0,89 Prozent der Stimmberechtigten).

5 Unterrichtsbeispiel

Das folgende Unterrichtsbeispiel soll den Kontext zur "Didaktik der Politischen Bildung" herstellen und den Bezug zur Thematik Religionsfreiheit und Säkularität verdeutlichen (Stand 2018).

Alter ab 7. Schulstufe

Lehrplan Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung/GSP

  • Unterrichtsprinzipien - Politische Bildung und Interkulturelles Lernen
  • Sekundarstufe I - historische und politische Kompetenz an Hand eines konkreten Themas
  • Sekundarstufe II - Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien
Themenstellungen

  • Religionsfreiheit vs. Säkularität - Anwendung in Staaten(Trennung von Kirche und Staat, Staatskirchentum, Theokratie, Laizismus)
  • Konfliktbereiche - Kooperation
Annäherung an das Thema

  • Kirchenvolksbegehren 2013 zum Verhältnis Religion und Staat in Österreich
  • Rolle von Religion im Staat
Didaktische Hinweise

  • Erweiterung des Verständnisses für beide Begriffe
  • Gegenwartsbeispiele
Unterrichtsablauf

  • Schritt 1 - Religionsfreiheit - gesetzliche/völkerrechtliche Grundlagen - Einzel- bzw. Partnerarbeit - Diskussion im Plenum
  • Schritt 2 - Säkularität - Verhältnis von Religionsgemeinschaften zum Staat/Gesetze-Interne Organisation-Kontexte
  • Schritt 3 - Religionsrechte vs. Grundrechte - Konfliktbereiche-Minderheiten/Diaspora-Gleichberechtigung von Mann und Frau
  • Schritt 4 - Zusammenfassung - Reflexionsphase
  • Schritt 5 - Dokumentation
Andere Unterrichtsbeispiele können etwa die Themenbereiche "Religiöse Vorstellungen ", "Religiöse Karikaturen" oder "Kirchenprivilegien" abdecken.

Zu überlegen sind fächerübergreifende Projekte im Rahmen von standortbezogener Schulentwicklung mit D, GW, GSP und Religion (vgl. BATTKE-FITZNER-ISAK-LOCHMANN 2002).

II RELIGION, MACHT UND POLITIK

Initiatoren des Funkkollegs 2018/2019 des HR sind

  • hr INFO,
  • Hessisches Kultusministerium,
  • Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK),
  • Hessischer Volkshochschulverband und
  • Goethe Universität Frankfurt/M.
6 Einführung

6.1 Religion als Fremdwort

Die Kirchen und mit ihnen ihre Einrichtungen haben seit langer Zeit Schwierigkeiten, ihre Botschaft und ihre Aktivitäten zu kommunizieren. Man denke in der Religionspädagogik nur an das Kontinuum Taufunterricht-Religionsunterricht-Konfirmandenunterricht-Erwachsenenbildung.

In der Folge wird Religion zunehmend ein Fremdwort.

Gleichzeitig suchen Menschen Orientierung und Sinn im Alltag und Leben, in einer unübersichtlichen Welt. Religiosität ist ein menschliches Bedürfnis, wiewohl es viele Unterschiede und Möglichkeiten gibt.

  • Religiöse Führungspersönlichkeiten sind nach wie vor Akteure, die Menschen faszinieren können.
  • Aber es gibt auch Unbehagen.
    • Im Namen von Religion gibt es gewalttätige Konflikte unterschiedlicher Arte und Intensität.
    • Veraltete Strukturen hemmen ihren Wert und ihre Bedeutung.
    • Religiöser Absolutheitsanspruch und Herrschaftsansprüche bedrohen demokratische Gepflogenheiten und Freiheit.
    • Religiöser Glaube wird suspekt, weil im Namen von Religion auch Radikalisierung zur Gefahr wird.
6.2 Fragestellungen

Das Funkkolleg stellt Fragen nach

  • dem Verhältnis von Religion und Politik und dem jeweiligen Stellenwert,
  • dem Verhältnis von Religion und Demokratie,
  • der Rolle der Religion und Extremismus,
  • dem Verhältnis von Glaube und Politik sowie
  • Religion und Staat, damit nach Macht.
6.3 Themenbereiche

24 Themen des Funkkollegs umfassen als Schwerpunkt die Bereiche Religion, Macht, Politik und Religion-Macht-Politik.

  • Religion
    • Die Aura des Heiligen-Warum Religion Macht über den Menschen hat
    • Religion macht stark-Glaube und Psychologie
    • Das Kreuz als Folklore-vom verschwinden christlicher Glaubensbindung
    • Faszinierend und anders: der Islam
    • 0hne Gott fehlt nichts: Leben ohne Religion
    • Ersatzreligionen: Fußballgott und vegane Erlösung
  • Macht
    • Herrschaftsanspruch: Religionen und ihr Verhältnis zur Macht
    • Gott ist doch kein Mann
    • Töten im Namen Allahs-Radikalisierung muslimischer Jugendlicher
    • Von guten Mächten-die Sprengkraft des religiösen Pazifismus
  • Politik
    • Scharfe Trennung-klare Verhältnisse? Frankreichs Laizismus
    • Halbherzige Trennung: Deutschland und seine Kirchen
    • Russland: Putin und der Patriarch vereint zu alter Größe?
    • Fromme Scharfmacher: die US-Evangelikalen und die Politik
    • Gottesstaat als Sicherheitsrisiko: Iran
    • Ein Volk, ein Land? Israel und jüdische Identität
    • China: Kein himmlischer Friede
    • Krieg im Namen der Religion: Syrien
    • Krieg im Namen der Religion: Balkan
    • Krieg im Namen der Religion: Mali und Nigeria
  • Religion-Macht-Politik
    • Der Mensch spielt Gott: neue Schöpfung durch Technik
    • Vermitteln, verleiten, polarisieren: Religiöse Kräfte in der Politik
    • Reformatoren gesucht-der Islam im 21. Jahrhundert
    • Die Macht des Heiligen-im Dienst der Politik?
7 Themen des Funkkollegs/Auswahl

Im Folgenden werden ausgewählt vom Autor 17 Themenbereiche verkürzt vorgestellt. Ergänzt werden sie teilweise mit Hinweisen auf IT-Autorenbeiträge bzw. Literaturhinweisen aus der Politischen Bildung.

Ausgangspunkt der Auswahl ist die Tätigkeit als politischer Bildner und Lehrerbildner.

Religion

7.1 Macht des Heiligen

Naturerscheinungen am Sternenhimmel, bewegende Musik oder ein sakraler Raum mit Kerzenlicht können besinnliche Eindrücke erfahren lassen. Menschen interpretieren mitunter solche Eindrücke als spirituelle Erlebnisse, als Hinweise auf etwas Heiliges, eine höhere Macht, eines Gottes

Religionen verleihen solchen Erfahrungen Ausdruck.

  • Es ergeben sich Fragen, die sonst nicht beantwortet werden.
  • Es wird Halt und Orientierung gegeben. Religionen wird so wichtig, auch für Menschen ohne religiöse Gemeinschaft.
  • Religion gewinnt Macht bzw. Einfluss so über Menschen, die auch missbraucht werden kann.
Neben den alltäglichen Erfahrungen gibt es - je nach Gesellschaftsform - eine informelle religiöse Praxis, eine Vergemeinschaftung von Gläubigen und Hilfestellungen der Religion bei der Lebensbewältigung.

Was Religion ist wird entweder beschrieben,

  • was Religion ist (substanzielle Bedeutung) oder
  • was Religion für den Einzelnen bzw. die Gesellschaft leistet(funktionale Bedeutung).
  • Damit ergibt sich Religiosität in ihren verschiedenen Erscheinungen.

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 11-19

7.2 Sakralisierung von Macht

Religiöse Gemeinschaften und ihre Führerpersönlichkeiten sind in der Geschichte immer wieder Verbindungen mit politischen Ideologien eingegangen. Bis heute ist dieses Phänomen vorhanden.

  • Einzelne Traditionen werden benützt, um Macht, Herrschaft, auch Rebellion und Gewalt zu legitimieren. Religiöse Interpretationen werden ausgeblendet(vgl. den Umgang mit dem Fundamentalismus).
  • Religion und Politik zeigt sich aktuell im Verhältnis der Orthodoxen Kirchen in ihrem jeweiligen Land zum Herrschaftssystem.

Literaturhinweise

Joas H.(2017): Die Macht des Heiligen - Eine Alternative zur Geschichte der Entzauberung, Frankfurt/M.

Schäfer H.(2008): Kampf der Fundamentalismen. Radikales Christentum, radikaler Islam und Europas Moderne, Frankfurt/M.

7.3 Leben ohne Religion

Die Zahl der Menschen, die ohne Religion leben, nimmt zu und bildet eine vielschichtige Szene.

  • Es gibt Weltanschauungsgemeinschaften, die bewusst rational denken und hohe ethische Ansprüche haben.
  • Die vielen unorganisierten konfessionslosen Menschen ergeben eine vielfältige Gesellschaft, etwa
    • vom formalen Kirchenmitglied, das nicht an Gott glaubt,
    • den Religions- bzw. Kirchenkritikern,
    • Menschen, die an eine Wiedergeburt glauben,
    • Menschen, die an eine unbestimmte höhere Macht glauben bis zum
    • überzeugten Atheisten.
Die sog. "neuen Atheisten" verfolgen offensiv einen antireligiösen Kurs und betreiben Öffentlichkeitsarbeit(vgl. FAZ vom 22.3.2009, http://www.faz.net/aktuell/politik/giordano-bruno-stiftung-die-agenda-des-neuen-atheismus-1926867.html [11.2.2019]).


Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 48-57

Macht

7.4 Verhältnis Staat und Kirchen

Für Österreich gilt die Publikation des Forum Politische Bildung, Informationen zur Politischen Bildung Nr. 37/2013, "Religion und Politik" als grundlegende Arbeit zum Verhältnis Religion und Politik.

Ebenso nimmt sich die "Interessensgemeinschaft Politische Bildung/IGPB" in ihrer Jahrestagung 2019 der Thematik an(vgl. http://www.igpb.at [11.2.2019]).

7.5 Religion und Frauen

"Das Weib schweige in der Gemeinde" schrieb Paulus an die Korinther. Bis heute sind Frauen im Altarraum, in den Moscheen und in den Synagogen weltweit eine Ausnahme. Gewalt wird im Namen von Religion gegen Frauen ausgeübt, Gehorsam von Frauen wird mit heiligen Schriften belegt und Gott als mächtige Vaterfigur verehrt.

Das Funkkolleg stellt die zentrale Frage nach den Gründen, warum die Frau das beherrschte Wesen in den Religionen sei. Warum haben die Religionen patriarchale Strukturen, zudem über Jahrhunderte stabilisiert?

Gläubigen Christinnen, Musliminnen und Jüdinnen ist der Zugang zu geistlichen Ämtern in weiten Teilen der Welt verwehrt(vgl. die Ausnahmen in der Altkatholischen Kirche, in Evangelischen und Anglikanischen Kirchen).

Das Recht auf Scheidung wird ihnen abgesprochen, ihre Aussagen vor Gericht werden nicht als vollwertig angesehen (vgl. Menschenrechte vs. Praktiken mit religiösem Hintergrund).

In den Religionen gibt es über Jahrhunderte tradierte Vorstellungen über die Rollenbilder von Frauen und Männern. Insbesondere hochqualifizierte Frauen erwarten auch im religiösem Leben Gleichberechtigung im Verhältnis der Geschlechter.


Literaturhinweise

Auga U.(2014): Erfindungen von Sünde und Geschlecht, in: Aus Politik und Zeitgeschichte Heft 52/2014, > http://www.bpb.de/apuz/197973/erfindungen-von-suende-und-geschlecht?p=0 (11.2.2019)

Socksafsky U.(2007): Religion und Emanzipation - Kein Widerspruch?, in: Kadelbach St.-Parhisi P.(Hrsg.): Die Freiheit der Religion im europäischen Verfassungsrecht, Baden-Baden, 111-122

7.6 Religiöse Radikalisierung

Immer wieder radikalisieren sich Jugendliche, auch im Namen von Religion.

Anwerbung im schulischen Umfeld, Wertschätzung in religiösen Gemeinschaften und eigene Diskriminierungserfahrungen erleichtern Radikalisierungstendenzen Heranwachsender.

Zunächst geht es um das Erkennen und in der Folge Erfassen Gefährdeter.

  • Der Blick hat sich auf Gruppierungen zu richten, die anwerben(könnten).
  • Wissen, Kenntnisse, Haltungen und Deeskalisierungsmethoden in Verbindung mit sozialen Akteuren bzw. Agenturen erleichtern Präventionsmaßnahmen (vgl. IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Projekt Gewalt in der Schule).
Wünschenswert wären EU-Projekte/ERASMUS + zur Gewaltprävention in allen vier Bildungsbereichen'''(Primarstufe, Sekundarstufe, tertiärer und quartärer Bereich). Der Blick in die EU erweitert Betrachtungsweisen und Handlungsmöglichkeiten.


Literaturhinweis

Neumann P.(2015): Radikalisierung, Deradikalisierung und Extremismus, online unter http://bpb.de/politik/extremismus/radikalisierungspraevention/211827/die-begriffe-radikalisierung-deradikalisierung-und-extremismus (11.2.2019)

7.7 Religiöser Pazifismus

Von Interesse ist der Beitrag der Religionen zum Frieden, die Vorgangsweisen (Wege) und der Widerstand zu Gewalt.

  • Während die Kirchen dem NS-System kaum etwas entgegenzusetzen hatten, entstand ein Widerstand einzelner Christen aus ihrem Glauben heraus(vgl. Dietrich Bonhoeffer, Helmut James Graf von Moltke, Alfred Delp).
  • Ende der achtziger Jahre haben die christlichen Kirchen zur friedlichen Revolution in der DDR maßgeblich beigetragen.
Immerhin ist das Jahr 2018 das Gedenkjahr des Ende des Ersten Weltkrieges, in der Folge mit diktierten Friedensschlüssen und dem Ende der Monarchien (vgl. die bis dahin vorhandene Verbindung vom Thron und Altar).

  • Vor 400 Jahren brach der Dreißigjährige Krieg aus, der mit der Vermischung und Instrumentalisierung von Religion und Politik eine Zerstörung von Europa brachte.
  • 1938 wurde Österreich in das Dritte Reich angeschlossen (vgl. die Begeisterung und Zustimmung religiöser Akteure und Führungspersönlichkeiten).
Demgegenüber stehen religiöse Gruppierungen.

  • Die Brüder von Taize bemühen sich seit rund sieben Jahrzehnten als protestantische Initiative um Versöhnung, Frieden und ökumenische Spiritualität.
  • Im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils entstand 1968 die Friedensarbeit von Sant' Egidio als katholische Laienorganisation. Diese hat bereits in mehreren Bürgerkriegssituationen - siehe etwa in Mosambik - erfolgreich zwischen den Konfliktparteien vermittelt.
Zu erwähnen sind auch die zivilen Friedensdienste der Evangelischen Kirche und Katholischen Kirche in Deutschland.


Literaturhinweise

Weingardt M.(2010): Religion Macht Frieden. Das Friedenspotential von Religionen in politischen Gewaltkonflikten, Stuttgart

Weingardt M.(2016): Frieden durch Religion? Das Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik, Gütersloh

Politik

7.8 Laizismus in Frankreich

1905 wurde in Frankreich die strikte Trennung von Religion und Staat eingeführt.

  • Es ging um das Überleben einer demokratischen Republik.
  • Eine Monarchie sollte wieder eingeführt werden.
  • Die Verknüpfung mit der katholischen Kirche war besonders eng am Lande.
  • Die Regierung führte demgegenüber das laizistische Prinzip ein(vgl. den Begriff des französischen Pädagogen Ferdinand Buisson, der damit 1871 schon einen religionsfreien Unterricht bezeichnete).
Religion stand 1989 bei der ersten Kopftuch-Affäre zur Diskussion.

  • Ab diesem Zeitpunkt ist die Frage, ob der Islam als zweitwichtigste Religion im Lande mit den Werten der Republik vereinbar sei.
  • Mit den Anschlägen von Paris und in der Provinz spalteten sich die Meinungen in Anhänger einer offenen, inklusiven Laizität und in Anhänger einer strikten Auslegung des Gesetzes von 1905.
  • Besonders die Schule ist ein sensibler Ort geworden, weil auch hier religiöse Symbole, Kleidungsstücke und religiöse Äußerungen verboten sind. Aktuell wurde die Problematik durch die hohe Anzahl muslimischer Lernender, die durch ein Kopftuch ihre Religion nach außen anzeigen.
Der heutige Präsident Emmanuel Macron scheint eine neue Religionspolitik zu wollen.

  • Der Beitrag der Religionen für den bürgerlichen Staat soll stärker geschätzt werden.
  • Es gibt die Aufforderung an die katholische Kirche und muslimische Bürger, sich für die Belange der Republik stärker einzusetzen(vgl. auch die Kritik in Frankreich).

Literaturhinweise

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 110-118

Kimmel A.-Uterwedde H.(Hrsg.)(2012): Länderbericht Frankreich, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1264, Bonn

Magro J.-M.(2016): Burkini ja, Krippe nein?, in: DIE ZEIT Nr. 51/2016, 9.12.2016, online https://www.zeit.de/2016/51/laizismus-frankreich-islamisten-religion-trennung-kritik (12.2.2019)

Steinberg R.(2015): Kopftuch und Burka. Laizität, Toleranz und religiöse Homogenität in Deutschland und Frankreich, Baden-Baden

7.9 Russland - Staat und Kirche

Nach der russischen Verfassung sind Staat und Kirche getrennt. In der Realität bilden bei eine enge Allianz.

  • Die Kirchenführung unterstützt die politische Führung öffentlich.
  • Im Gegenzug erhält die Kirchenführung Privilegien.
  • Werte der Russisch-orthodoxen Kirche sind zu einer Art Ideologie des russischen Staates geworden.
  • Dies gilt als Gegenmodell zum Westen.
  • Am Beispiel der Ukraine zeigt sich der der lange Arm der Orthodoxie, hier im Konflikt zwischen dem Patriarchen von Moskau und Konstantinopel.
IT-Autorenhinweis

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Sowjetunion

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Internationale Politik, Kap. 2.5: Ukraine-Konflikt

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 129-138

7.10 US-Evangelikale und Politik

"One Nation under God" ist einer der wichtigsten Grundsätze der Religionsfreiheit in der US-Verfassung. Allerdings bedeutet dies keineswegs eine klare Trennung von Religion und Staat. Glaube und Religion sind wichtige Stützen der US-Gesellschaft.

  • Die Kirchen erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe, da der Staat soziale Problembereiche nicht auffängt.
  • Kirchen springen mit ihrem sozialen Engagement in diese Lücke(vgl. etwa Hilfestellung und Unterstützung in Katastrophenfällen, Bildungsproblemen, Zivilgesellschaft, Beratungsstellen, Krankenhäuser, Altersheime).
Die großen evangelikalen Kirchen versuchen ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen (vgl. beispielhaft Abtreibung).

Trotz Religionsfreiheit ist ein atheistischer oder muslimischer Präsident in den USA kaum vorstellbar. Die USA sind historisch stark christlich geprägt.

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Kap. 8.17 Landeskunde USA

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 139-147

7.11 Iran - Gottesstaat

Mit dem Sturz des Schah von Persien 1979 wurde erstmals in der Moderne ein "Gottesstaat"(Theokratie) errichtet. Die "Islamische Republik Iran" gilt offiziell als politisches System als "Herrschaft des Rechtsgelehrten".

Der Iran sieht in seinem politischen System zwar vor, dass das Land eine gewählte weltliche Regierung hat, an der Spitze des Staates steht jedoch ein schiitischer Geistlicher("Revolutionsführer"), der über uneingeschränkte Macht verfügt.

Gegenwärtig existiert die iranische "Mullahkratie" 40 Jahre.

  • Zwar verbreitete sich die Revolution nicht, allerdings gilt der Iran als eine Bastion im Nahen Osten mit wachsendem Einfluss, auf die Politik im Irak, Syrien, Libanon, Palästina und im Jemen.
  • Als erklärter Feind Israels(und der USA) birgt der Iran ein Gefahrenpotential.
  • Innenpolitisch hat das System Macht, Geld und Waffen. Die Bevölkerung geht jedoch auf Distanz, die Moscheen sind so leer wie in keinem Land der Region.
IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Iran

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 148-157

7.12 Israel - jüdische Identität

1948 rief David Ben Gurion die Unabhängigkeit Israels aus. Nach fast 2000 Jahren der Diaspora hatte das jüdische Volk wieder einen Staat.

Allerdings hat Israel bis heute keine Verfassung.

  • Eine Definition des jüdischen demokratischen Staates fehlt.
  • Beklagt wird, dass Israel das einzige westliche Land sei, in dem Juden nicht so leben können wie sie wollen, denn die Strenggläubigen bestimmen wichtige Bereiche des Lebens.
    • Staatliche Eheschließungen gibt es nicht.
    • Die Strenggläubigen haben im Parlament großen politischen Einfluss durch eigene Parteien.
    • Am Sabbat sind weitgehend die Geschäfte geschlossen.
    • Öffentliche Verkehrsmittel fahren ebenfalls nicht.
    • In Israel hat alles religiöse Wurzeln.
Die jüdische Siedlungsbewegung im besetzten Westjordanland begründet ihre Aktivitäten religiös.

  • Das Land vom Jordan bis zum Mittelmeer sei den Juden in der Bibel versprochen worden.
  • Die Rechte der Palästinenser seien daher nachrangig.
  • Die Flagge, das Staatswappen und die Hymne haben ebenfalls religiöse Wurzeln.
  • Rund 20 Prozent der Bevölkerung sind nicht jüdisch.
  • Verschärft wird die Problematik durch den Entwurf eines "Nationalgesetzes", wonach jüdische Gemeinden Menschen auf Grund ihrer Religion oder Nationalität ausschließen dürfen.
Arabisch soll künftig nicht länger Amtssprache sein.

Literaturhinweise

Alterman E.(2019): Peace Now. Die Kritik jüdischer US-Bürger an Netanjahu, in: Le Monde diplomatique Nr. 2/2019, 1, 6

Dachs G.(2016): Länderbericht Israel. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10000, Bonn

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 158-167

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Nahost-Konflikt

7.13 China - Verfolgung von Religionen

Offiziell herrscht in der VR China Religionsfreiheit, aber in der Realität geht die Regierung gegen Religionen vor. Staats- und Parteichef Xi fordert die "Sinisierung der Religionen" und die Anpassung an die sozialistische Gesellschaft. Muslime und Christen gelten als Bedrohung.

Staatliche Kontrolle und Repressionen nehmen zu. Kirchengemeinden werden überwacht und zerstört, Kreuze von Kirchendächern gerissen, Moscheen geschlossen.

Viele religiöse Rituale sind verboten oder werden sanktioniert. Parteimitglieder mit religiösem Hintergrund werden ausgeschlossen.

Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften im Untergrund haben trotzdem Zulauf. Verschieden sind die Praktiken von Stadt und Land.

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Kap. 8.15 Landeskunde China

Literaturhinweise

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 168-177

Fischer D./Müller-Hofstede Chr.(2014): Länderbericht China. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1501, Bonn

Informationen zur politischen Bildung/izpb Nr. 337 2/2018: Volksrepublik China, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn

7.14 Balkan - Krieg im Namen der Religion

Der Balkan ist die Schnittstelle zwischen Orient und Okzident. Die Region kennzeichnet eine Vielfalt von Ethnien und Religionen. Damit sind politische und kulturell-religiöse Auseinandersetzungen, in den neunziger Jahren blutige Kriege, geradezu vorherbestimmt. Religion wurde ein Unterscheidungsmerkmal.

Die Serbisch-Orthodoxe Kirche wurde ein politischer Akteur. Viele Konflikte leiten sich daraus ab. Religiöse Kultstätten dienen der Legitimation von Gebietsansprüchen.

In Kroatien repräsentierte die Katholische Kirche die Verbindung zum Ustascha-Regime. Nach dem EU-Beitritt steht das Land für ein konservatives Weltbild, das sich mit dem liberalen Brüsseler-Mainstream reibt (vgl. die weithin sichtbaren großen Kreuze im Land als Machtanspruch über die Muslimen).

In Bosnien-Herzegowina und im Kosovo ist eine Folge der Kriege, dass sich Muslime stärker dem Glauben zuwenden. Ausgenützt wird dies für politische und religiöse Ziele in der Türkei und den Arabischen Emiraten. Hunderte IS-Kämpfer aus den Balkanstaaten kämpften in Syrien und im Irak. In der Heimat sorgt religiöse Strenggläubigkeit für Konflikte. An der Universität Sarajewo werden vorlesungsfreie Gebetsstunden von den Muslimen eingefordert.

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Internationale Politik, Kap. 2.2 Jugoslawienkriege

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 188-197

7.15 Mali und Nigeria - Krieg im Namen der Religion

Der bevölkerungsreichste Staat Afrikas Nigeria erlebt seit Jahren Terrorismus von Boko Haram (vgl. die freie Übersetzung als "westliche Bildung ist Sünde"). Im Namen von Religion kommt es zu blutigen Kämpfen und Entführungen. Offen ist die Frage, wie es zu einer Bewegung kommen kann, die aus muslimischer Tradition keineswegs Gewalt legitimiert und wie es im Namen von Religion in Nigeria weitergehen kann.

Der westafrikanische Staat Mali galt lange als Beispiel eines sanften Islams. Als Merkmale galten Toleranz und Weisheit. 2012 kam es plötzlich im Namen eines radikalen Islams zu Kämpfen und zum Krieg. Im Norden des Landes vereinnahmten islamistische Gruppen den Aufstand von Touaregstämmen gegen die Zentralregierung. Ganze Landstriche erlebten, wie Sittenwächter Recht und Rechtsprechung übernahmen. Die Frage bleibt offen, woher die schleichende Radikalisierung des Glaubens hier entstand.

Beide Länder erleben seit Jahren einen Krieg im Namen von Religion. Religion ist dabei Vorwand, Machtfaktor und Tradition. Die Frage stellt sich, welche Gegenmittel neben einem Militäreinsatz dienen könnten (vgl. Deradikalisierung mit dem Koran und Bildungsmaßnahmen).

Literaturhinweis

Wiedemann Ch.(2014): Mali oder das Ringen um Würde. Meine Reise in einem verwundeten Land, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1495, Bonn

Religion - Macht - Politik

7.16 Technikgläubigkeit - neue Schöpfung durch Technik

Der Mensch spielt, so die Annahme, Gott - Technik-Gott.

  • Er macht sich zum Schöpfer, gleichzeitig verlangen die neuen technischen Entwicklungen Glaubensgrundsätze (vgl. als Beispiel bei selbstfahrenden Autos).
  • Intelligente Maschinen erzeugen Ängste bei Menschen.
  • In der Folge kommt es zu Entwicklungen, dass Menschen Roboterwesen erschaffen und sich Abhängigkeiten von technischen Geräten bzw. Maschinen ergeben.
Zu erkennen ist die Vision einer Verschmelzung von Mensch und Maschine. Letztlich könnte der Mensch seinen Körper überwinden.

Literaturhinweise

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtiger Religion, Schwalbach/Ts., 198-207

Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium(2014): Grundkurs Erwachsenenbildung, Studienbrief 4 "Gesellschaft im Umbruch", Frankfurt/M.

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Ethik

7.17 Religiöse Kräfte in der Politik - EU-UNO

Kirche und Staat zu trennen gilt als Errungenschaft der Moderne. Alle Macht geht vom Volk aus. Offen bleibt die Frage, welche Rolle Religion spielen kann.

In Krisenzeiten inszenieren sich politische Akteure als Erlöserfiguren oder verweisen auf religiöse Identitäten. Konsultiert werden auch geistliche Oberhäupter bzw. Experten.

Religiöse Institutionen nehmen Einfluss auf politische Entscheidungen (vgl. die Stellungnahmen im parlamentarischen Begutachtungsverfahren).

in der Europäischen Union sind rund ein Dutzend Religionen - vom Laizismus in Frankreich bis zu zu Staatsreligionen - vereint. Kirchen und Konfessionen vertreten ihre Interessen im europäischen Gesetzgebungsverfahren.

Die Vereinten Nationen betrachten Religionen als ursächlichen Faktor für Konflikte, deren Folgen sie in Zusammenarbeit mit religiösen Hilfsorganisationen zu lindern suchen.

Auch in Österreich spielen christliche, muslimische und jüdische Grundsätze für einen gesamtgesellschaftlichen Konsens im Zusammenleben eine zunehmende Rolle (vgl. die Diskussion um die Feiertagsordnung 2019). Säkulare Ordnung und Religion sind aufeinander angewiesen, der Staat garantiert die Freiheit der Religion und benötigt im Gegenzug ihre Hilfestellungen.

IT-Autorenbeitrag

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Europäische Union

Literaturhinweis

Deitelhoff N. u.a.(Hrsg.)(2019): Mächtige Religion, Schwalbach/Ts., 208-215

III TAGUNGSBERICHT/ KURZFASSUNG

8 Religion und Politik - Anton Pelinka

Religion ist eine der wesentlichen, treibenden Kräfte der Politik und Politik ist einer der Bestimmungsfaktoren von Religion. Eine strikte Trennung dieser beiden Ebenen kann zwar angestrebt, aber - ausgehend vom Erfahrungswissen - nie voll erreicht werden.

Im Sinne von LIPSET und ROKKAN ist Religion einer der wichtigsten "cleavages" (Aufspaltungen), der die Parteiensysteme der letzten 150 Jahre bestimmt - in Europa und in Südasien, in Nordamerika und in Teilen Afrikas. Die beispielsweise marxistisch induzierte Neigung, Religion als bloß sekundären Bestimmungsfaktor zu sehen, verstellt den Blick auf die Wirklichkeit - etwa (Nord-)Irlands oder Indiens.

Politische Konflikte, die religiös beeinflusst sind, überkreuzen einander: die Konfliktlinie "säkular - nicht säkular" überlagert die Konfliktlinie zwischen religiös motiviertem Engagement und umgekehrt.

Der Megatrend in Europa hat langfristig zu einer schrittweisen Säkularisierung geführt, die aber nicht verwechselt werden darf darf mit einer strikten Trennung etwa von Kirche und Staat. Dieser Megatrend wird herausgefordert durch Globalisierung und Migration, die zum Aufeinanderprallen unterschiedlicher Trends führen.

9 Religion und Demokratie - Wolfgang Palaver

Ein Blick auf die Geschichte der Demokratie in Österreich zeigt, dass sich die Katholische Kirche lange gegen Demokratie stemmte und sie erst zu befürworten begann, als sich diese nicht mehr aufhalten ließ. Die Katholische Kirche fand erst gegen Ende des Zweiten Weltkrieges und dann vor allem im Zweiten Vatikanischen Konzil zu einer positiven Haltung zur Demokratie. Diese Tatsache darf aber nicht verdrängen, dass in der jüdisch-christlichen Tradition mit dem Gleichheitsgedanken ein wichtiger Anschub hin zur Demokratie erfolgte.

Kritisch hatte NIETSCHE in der Gleichheit der Seelen vor Gott eine Ursache für die von ihm abgelehnte Entwicklung zur Demokratie erkannt. Am linken Flügel der Reformation folgten in Analogie zum allgemeinen Priestertum in den kirchlichen Gemeinden erste Formen von politischer Demokratie, die vor allem in der angelsächsischen Welt wirksam wurden.

Auch wenn heute die meisten freien demokratischen Staaten christlich geprägt sind, wäre es falsch, nur für das Christentum demokratische Potentiale zu behaupten. Amartyra SEN nennt mit öffentlicher Vernunft und Toleranz zwei wichtige Voraussetzungen von Demokratie und benennt dafür Beispiele aus Afrika und Indien.

Wenn wir gegenwärtig das Verhältnis von Religion und Demokratie in den Blick nehmen, so zeigen sich auf der einen Seite gefährliche Bündnisse von religiösen Aktivisten mit populistischen Politikern, die sie Grundlagen freier Demokratien bedrohen. Auf der anderen Seite tragen Religionen vor allem aber im Bereich des Vorpolitischen positiv zur Nachhaltigkeit demokratischer Kulturen bei. Als besonders wichtige Aufgabe erweist sich dabei die Stärkung der Geschwisterlichkeit, die neben der Freiheit und Gleichheit zu den drei Säulen moderner Demokratie gehört

Literatur/Auswahl

Brocker M.-Stein T.(Hrsg.) (2006): Christentum und Demokratie, Darmstadt

Lesch W.((Hrsg.) (2017): Christentum und Populismus. Klare Fronten?, Freiburg

Sen A.(2010): Die Idee der Gerechtigkeit, München

Stout J.((2004): Democrazy and Tradition, Princeton, NY: Princeton University Press

10 Religion und Politische Bildung - Wolfgang Sander

Thematisiert wurde die in jüngerer Zeit gewandelte Wahrnehmung von Religion in den Wissenschaften, vom Verschwinden zur Wiederkehr der Religion. Hierbei wurde die Säkularisierungsthese, die von einem immer weiter fortschreitenden Bedeutungsverlust der Religion in der Moderne ausgegangen und ihr Scheitern erörtert.

Anzusprechen sind Felder politischer Relevanz von Religion in der Gegenwart, die auf verschiedenen Ebenen für Politische Bildung von inhaltlicher und/oder normativer Relevanz sind.

Schließlich wurde nach Konsequenzen für die Praxis Politischer Bildung gefragt, insbesondere im Kontext schulischen Lernens.

Literatur/ Auswahl

Juchler I.(Hrsg.)(2009): Dialoge wagen. Zum Verhältnis von politischer Bildung und Religion, Schwalbach/Ts.

Müller St.-Sander W.-(Hrsg.)(2018): Bildung in der postsäkularen Gesellschaft, Weinheim-Basel

Sander W.(2018): Bildung - ein kulturelles Erbe für die Weltgesellschaft, Frankfurt/M.

IV CHRISTLICHES BASISWISSEN RELIGION

11 Christliches Basiswissen Religion

Grundlage eines Basiswissens ist für den Autor die Auseinandersetzung mit der Literatur.

Das Fehlen bzw. mangelhafte Umsetzen evangelischer Erwachsenenpädagogik im tertiären und quartären Bildungsbereich in der Diaspora wird bedauert, man denke etwa an die Möglichkeit eines Universitätslehrganges oder einen Fernlehrgang (vgl. zur Literatur FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, HEILIGENTHAL- SCHNEIDER 2004, BORMANN 2014).

I RELIGION

11.1 Herkunft und Deutung

Der Mensch fragt seit den frühesten Anfängen nach dem Grund hinter messbaren Dingen und Sinnzusammenhängen. In Symbolen, Ritualen und Festen gewinnt die menschliche Sehnsucht nach etwas Anderem (vgl. FREUDENBERG-GOSSMANN 1995, 10-12).

Man beachte

  • die Anfänge von Religion am Ende des Tier-Mensch-Übergangs auf dem Weg zum homo sapiens,
  • die Formulierungen von Mythen zur Stabilität harmonisierender Zustände,
  • die Suche nach einer Ganzheit und Ordnung mit der Gestaltung des Religiösen,
  • die Vermeidung von Angst und ihre Überwindung sowie die Ergründung des Daseins in Mythen und Religionen,
  • die Formulierung von religiösen Sinngehalten über Befindlichkeiten und Bedürfnisse hinaus, so im jüdischen und christlichen Glauben auch im Islam als Offenbarungen.
Für die griechisch-römische Antike bedeutet Religion die Erfüllung von kultisch-ritueller Pflichten zur Erhaltung der staatlicher Gemeinschaft und der Lenkung durch die Götter unterstellt ist und kultischer Wahrnehmung bedarf (Cicero). In der Folge wird Religion als individuell subjektives Verhalten und Tugend als Gerechtigkeit verstanden.

Jesus von Nazareth sieht anders die Beziehung Gott - Mensch, für ihn gilt der Akt des Glaubens als entscheidende Beziehungskategorie. Er wagt seinen Lebensentwurf ohne Rücksicht auf vorhandene religiöse Institutionen und Traditionen, etwa in Fragen des Kultus und in der Passion (vgl. das Kreuz außerhalb des Stadttores Hebr. 13.12).

Für die nachösterliche Gemeinde ergibt sich die Heilslehre in Abgrenzung zu den Kulten im Begriff des "Glaubens". Damit geriet sie in Widerspruch zum staatlichen Glaubensverständnis und nahmen für ihre Überzeugung auch ein Martyrium auf sich.

Die altkirchliche Theologie stellt das Christentum als überlegene und vollkommende Religion heraus ("christiana religio"). In Christus ist der Logos als göttliches Weltprinzip. In der Folge wird das Christentum so zur Weltreligion, zumindest in seiner Sozialform wie im Kultus, Ritus und der Verfassung, Lehre und Amt.

Thomas von Aquin bezeichnet mit dem Begriff "religio" die natürliche Vernunft zur Befähigung der Erkenntnis und Verehrung Gottes, wie es auch die Offenbarung gibt.

Martin Luther folgt der Scholastik zunächst, um in der Folge Religion reformatorisch als Ausdruck menschlicher Selbstbehauptung und des Bemühens die Gerechtigkeit vor Gott zu erlangen.

Nach dem Zerfall der Religionen des Christentums in einzelne Konfessionen kommt mit der Aufklärung durch die autonome Vernunft des Menschen eine neue Fundierung und Interpretation. Die entstehende Ethik erhebt eine moralische Religion zum Kriterium.

Folgernd daraus kommt es bei Dietrich Bonhhoeffer''' zur Verhältnisbestimmung von Religion und Christentum als dualistisches Welt- und Menschenbild. Religion führt zur Beschränkung des Glaubens ("Partialität") auf Teilfunktionen im menschlichen und kulturellen Leben. Daraus ergibt sich die Aufgabe eines theologisch reflektierten Engagements mit der Welt. Es folgt der Gedanke, die Inhalte der biblischen Botschaft in eine veränderte Zeit transformieren zu können. Das Dilemma der Religion bleibt bestehen.

Karl Barth trennt Religion und Offenbarung und gerät in die Gefahr, Gott zu einer metaphysischer Spekulation verkommen zu lassen. Paul Tillich lässt dagegen die Dimension des Glaubens in einem unspezifischen Religionsbegriff aufgehen und Religion wird zu einer indifferenten Größe.

11.2 Funktionen von Religion

Neben dem Missbrauch wie Abhängigkeit, kommt es zur Stabilisierung von Werten und Normen.

Zu benennen sind die überwiegend positiven Funktionen der Religion wie

  • Lebenserfahrungen Sinn und Bedeutung zu geben,
  • Lebensziele anzubieten und zu verwirklichen,
  • Krisensituationen zu bewältigen,
  • Wertorientierung zu ermöglichen,
  • Übergangssituationen zu begleiten,
  • Grunderfahrungen in größere Kontexte zu stellen,
  • Gefühle zu stabilisieren und Schutz zu bieten,
  • Interpretation von sozialem Handeln,
  • Förderung von kommunikativem Handeln,
  • Angebot von Werten und Normen,
  • Hinterfragen von sozialen Verhältnissen und Förderung von Veränderung und
  • Wirkung von Gemeinschaftsbildung.
11.3 Ausdrucksformen

Religiöse Erfahrungen wollen mitgeteilt und artikuliert werden in Ausdrucksformen, Symbolen und Aufnahmemustern (vgl. FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 13-15).

  • Lebensübergänge - Geburt, Volljährigkeit, Heirat und Begräbnis
  • Sinnzusammenhänge - Saat und Ernte
  • Feste - Feiertage
  • Symbole - Erkennungszeichen
  • Meditationen - Gebete und Erzählungen
11.4 Kritische Auseinandersetzungen

Kult- und Kirchenkritik gab es seit früher Zeit.

Kritik von innen führten etwa auch die Propheten an der Vermischung von Jahwe-Glauben und Baals-Kult, an der Institution des Königstums, an einer geringen Frömmigkeitspraxis.

Jesus führte Kritik am religiösen Lohn - Leistungsdenken der jüdischen Zeitgenossen.

Mittelalterliche Reformbewegungen führten Kritik wie etwa die Waldenser, Cluniazenser, Franziskaner, Vorreformatoren und die Reformatoren.

Auseinandersetzung mit der Religion oder religiösen Fehlformen orientiert sich fast ausschließlich am 1. Gebot oder an der Rechtfertigungslehre. Diese Kritik strebt von einer christlichen Basis her Kurskorrekturen an (vgl. im Folgenden FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 16-19).

Mit der Aufklärung kommt es zu einer radikalen Religionskritik ausgehend vom Ansatz der Renaissance, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt, ohne Rückbindung an theologische Interessen.

Die Kritik in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts setzt am Erscheinungsbild der Kirchen an. Die Neugestaltung von Arbeit und Gesellschaft und besonders im evangelischen Bereich die Verflochtenheit von Kirche und Staat kommt es zur Spaltung im Bürgertum.

Zwei Positionen im Folgenden skizzenhaft dargestellt, weisen auf eine kritische Haltung in der Gesellschaft.

  • Karl Marx weist auf den Zusammenhang mit der Gesellschaft hin und andere Bedingungsursachen.
    • Entfremdete Arbeit in der industriellen Revolution des 19. Jahrhunderts veräußert seine Produkte an den Kapitaleigner. Durch die enge Verbindung von Kirche und Staat kommt es zu Rechtfertigungen der bestehenden Verhältnisse. Wenn es zu radikalen Änderungen kommt, erübrigt sich Religion als Produkt eines verkehrten Bewusstseins. So kommt es zu einer Kritik der Realität und damit des religiösen Elends.
    • Relevant bleiben die Anfragen der marxistischen Religionskritik in der Folge im Kirchenkampf, einer Theologie der Revolution und Theologie der Befreiung (vgl. die Bedingungen und Rolle von Religion in der Sowjetunion, DDR, in China, Mittel- und Südamerika).
  • Siegmund Freud leitet seine Kritik aus der Analogie religiöser Phänomene zu unbewussten psychischen Vorgängen ab.
    • Entstehungsursachen werden im Ausweichen der Wirklichkeit zur eigenen psychischen Entlastung kindliche Erinnerungen religiöser Vorstellungen als Erinnerungsbild in den Vordergrund gerückt. Gesehen wird das Schuldgefühl im Sündenbewusstsein, Überhöhung von Gottheit in Riten und Gedenkfeiern.
    • Zu würdigen sind die Zusammenhänge zwischen Religion und Neurose, etwa kirchliche Strukturen und Frömmigkeitsmuster mit neurotisierender Wirkung. Diese Impulse führen durchaus zu Verkürzungen und Verzerrungen religiöser Inhalte.
    • Zu vermerken sind bei Freud die Fehlformen religiöser Praxis aus der Kenntnis seiner Patienten. Seinen Überlegungen fehlen die theologischen Erkenntnisse des Gottes der Bibel als Gott der Liebe, der mündigen und autonomen Menschen als Ebenbild des Gottes. Das Evangelium versteht sich als Botschaft und Zusage der Befreiung.
II GESCHICHTE ISRAELS - URGEMEINDEN

11.5 Frühzeit - Königszeit

11.5.1 Frühzeit

Die Vorfahren des Volkes Israel waren semitische Nomaden mit Einwanderung um 2000 v. Chr. in Syrien-Palästina (vgl. FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 25-32).

Mehrere Einwanderungswellen''' wie die Kanaanäer etwa 2100-1700 v. Chr. mit eigenständiger Kultur, in der Folge die aramäischen Völker etwa 1400-900 v. Chr. mit israelischen Stämmen.

Von 1800-600 v. Chr. stand das Land unter der Herrschaft der Hyksos, die in Ägypten eindrangen und zwischen 1700-1580 v.Chr. über Syrien-Palästina und Ägypten die Herrschaft errichteten. Abgelöst wurden die Hyksos durch das Neue Reich in Ägypten, die Syrien-Palästina unterwarfen.

In der ägyptischen Herrschaft drangen die Israeliten in das Land ein, aramäische Nomadengruppen vermutlich aus Nordmesopotamien, später israelische Sippen unter Mose vom Süden her.

Das Volk Israel hat sich nach der Einwanderung langsam zu einer Volks- und Glaubensgemeinschaft aus einer Nomadenreligion entwickelt.

Gelebt wurde in Sippen, in der Folge zusammengeschlossen zu Stämmen von Stammesführer bzw. einem Stammesvater geleitet.

Der Glaube Israels hat sich aus einer Nomadenreligion entwickelt. Jede Sippe hatte ihre eigene Gottheit. Die Sippenreligionen vereinigten sich zu einer Stammesreligion.

Im Alten Testament liest man häufig "der Gott des Vaters" oder "der Gott eurer Väter" als Stammesväter gemeint. vatergestalten sind die "Erzväter" Abraham, Isaak und Jakob mit einem gemeinsamen Glauben (Ex. 3,6).

Wesensmerkmal war die Bindung an eine Menschengruppe, die Gottesverheißungen wie Zusagen der Führung - Nachkommenschaft - Landbesitz.

In Palästina begegnete man einer Kulturlandreligion mit Heiligen Orten und Heiligtumlegenden, die Offenbarungen ausweisen. Die Sippengötter und Landesgötter werden gleichgesetzt. Die Heiligtümer werden auf die Gottheit der Erzväter übertragen. Die Glaubensüberlieferung wird demnach während der Sesshaftwerdung durch kanaanäische Elemente bereichert.

Der Glaube wird in Form von Geschichten in Form von Erzählungen in der Folge als Erzählkomplexen literarisch und auch dichterisch ausgestaltet.

Wesenszüge des alttestamentarischen Glaubens zeigen sich im Geschichtsverständnis Israels und der Erwählung des Volkes von Gott. In solcher Glaubensgeschichte verstehen sich die Verfasser der Erzählzusammenhänge und Schriften als Theologen und Verkünder, nicht als Historiker. Demnach ist das Glaubensbild nicht identisch mit dem Verständnis der heutigen historischen Zusammenhänge und bedarf der historischen Interpretation.

Der Schritt zum alttestamentarischen Glaubensverständnis bestand mit der Überlieferung in der Exodus- und Sinaitradition, die zu einem einheitlichen Gottesbild wuchsen und den jüdischen und christlichen Glauben prägten.

  • Die Exodustradition erhält die Erinnerung an die Unterdrückung in Ägypten, ihre Flucht und Errettung durch das Rote Meer Ende 1300 v.Chr. Als das älteste Schriftzeugnis im AT findet sich das "Miriamlied" mit dem Grundverständnis, was Gott getan hat (Ex 15, 21). Der Gottesglaube Israels ist bis heute durch die Exodustradition bestimmt (Ex 15,3).
  • Die Sinaitradition hat mit der Seßhaftung im Kulturland zum monotheistischen Glauben geführt. Sie erinnert an die Wüstenwanderung der Mosegruppe durch das Gebiet der Midianiter. Hier begegnete die Mosegruppe dem Gottesname "Jahwe", den sie für ihren Gott übernahm. Ursprünglich war Jahwe ein Berggott. Die Tradition hat ihn später mit dem 2600 m hohen Gebirgsstock auf der Halbinsel Sinai verbunden.
  • Der Gottesgaube ist durch eine Ausschließlichkeit, Bildlosigkeit und Geschichtsbezogenheit gekennzeichnet (Ex 20,2-4; 3, 14).
11.5.2 Königszeit

Mit dem Abschluss der Einwanderung um 1000 wird Saul, in der Blütezeit David und in der Folge Salomon König (vgl. FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 28-31; BORMANN 2014, 93-96).

Saul um 1000

Die politische Entwicklung Israels wird mit der Wahl Sauls, einem Hirten aus dem Stamm Benjamin, durch die Stämme in Mittel- und Nordpalästina bestimmt.

Die Schwäche der Großreiche Mesopotamiens und Ägyptens nützten die Philister, Israel mit ihren Waffen aus Eisen zu erobern. Zu gleichen Zeit begannen die Ammoniter die Stämme Israels vom Osten her anzugreifen.

Saul (um 1005) gelang es die Ammoniter zu schlagen und in einem langen Krieg sich gegen die Philister zu behaupten.

Nach der verlorenen Schlacht gegen die Philister in der Ebene bei Jesreel stürzte sich Saul in sein Schwert, das Westjordanland wurde eine Provinz der Philister.

David 1004/3-965/4

Innerhalb weniger Jahre hat David aus dem losen Stämmeverband und entstehenden Nationalstaat ein Großreich geschaffen. Israel verstand sich nunmehr als eine religiöse und politische Größe. Es kommt die Zionstradition dazu, auf dem Hügel Zion in Jerusalem baute David den Königspalast und später Salomon den Tempel.

David stammte aus Bethlehem, war im Dienste als Söldner von König Saul, später ein erfolgreicher Truppenführer. Es kam zu Spannungen zwischen beiden und kämpfte gegen die Philister und gegen die Raubzüge von Nomadengruppen. Nach dem Tode von Saul wurde David vom Stamm Juda zum König erhoben, die übrigen Stämme wählten zunächst Sauls Sohn Eschbaal und nach dessen Tod David auch ihr König.

Damit war er der Herrscher der Doppelmonarchie Israel und Juda. Zunächst residierte er in Hebron, wo der Überlieferung nach die Grabstätten der drei Erzväter Abraham, Isaak und Jakob liegen. In der Folge verlegte er seine Residenz nach Jerusalem, einem eroberten Stadtstaat in der Mitte beider Reiche.

Nach der Eroberung der benachbarten Königreiche der Ammoniter, Moabiter und Edomiter reichte das Großreich Israel vom Mittelmeer bis zur Arabischen Wüste. Gesichert wurde das Reich durch militärische Stärke mit Söldnertruppen und königstreuen Elitetruppen, zentraler Verwaltung durch königliche Beamte und die kultische Begründung durch Jahwekultus seiner Herrschaft. Jerusalem wurde die "Stadt Davids", der Sitz der Bundeslade und zentrale Kultstätte politisch und theologisch.

Salomon 965/4-926/5

Die Bedeutung liegt im Frieden im Großreich. Salomon ist Diplomat und kein Kriegsherr. Israels Hoffnung liegt im messianischen Friedensreich, in dem die Völker ihre Schwerter zu Pflugscharen schmieden (Jes. 2, 4-5). Weiterhin wird die Sicherheit abgesichert durch das Militär und Militärbasen bzw. Festungen, eine straffe Verwaltungsorganisation und die religiöse Begründung des Staates nunmehr mit dem glänzenden Tempelbau, daneben einen großen Königspalast. In diesem Zentrum wurde eine Schule für den Beamtennachwuchs errichtet.

Die Sammlung der Gelehrten wird im Vorderen Orient als "Weisheit" bezeichnet, das AT beinhaltet mehrere Bücher als der Weisheitsliteratur, so auch die "Sprüche Salomos". Die Sammlung der Überlieferungen findet durch Geschichtsschreiber statt, in Israel als der Geschichte Jahwes. Der Jahwist gilt als der wichtigste Schreiber in Israel. Sein Verständnis der Geschichte Israels ist eine Welt- und zugleich Heilsgeschichte. Diese Geschichtstheologie war an die Situation zur Zeit Salomos gebunden.

Salomon bedient sich in seinem Verhältnis zu den Nachbarstaaten der Handelsverträge mit Export und Import, was zu einem wirtschaftlichen Aufschwung führt. Das Sozialgefüge verändert das Land, das Kapital sammelt sich in den Städten, Großgrundbesitz, Geldwirtschaft anstatt Tauschhandel entsteht. In der Folge entstand eine grundbesitzlose und unfreie Landarbeiterschaft. Es verschärfen sich die Spannungen zwischen dem Südreich Juda mit der Zentrale bzw. Machtzentrum Jerusalem und dem Nordreich Israel (Agrarkultur).

11.6 Historische Entwicklung - Untergang Israel und Juda

Nach Salomon wurde sein Sohn Rehabeam Nachfolger, Juda erkannte ihn und Israel jedoch nicht. Eine Wiedervereinigung scheiterte an den sozialen Spannungen. Samaria wurde im Norden die Hauptstadt, Jerusalem blieb es im Süden.

In der Folge kam es nach dem Verlust der eroberten Gebiete unter David zum Untergang beider Reiche (vgl. FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 33-36; HEILIGENTHAL-SCHNEIDER 2004, 58-67; BORMANN 2014, 137-154).

11.6.1 Zerfall des Nordreichs

In der Folge entstehen im Vorderen Orient neue Großreiche mit Machtansprüchen bis zum östlichen Mittelmeerraum.

  • Zur Zeit Salomos bildete sich in Syrien ein Aramäerstaat mit Damaskus als Zentrum mit dem Versuch um 900 v. Chr. einer Ausdehnung nach Süden. In Mesopotamien entwickelte sich das Assyrische Reich zwischen 900 und 600 v.Chr. unter Tiglatpilesar III mit dem Anspruch eines Reiches vom Persischen Golf bis nach Ägypten.
  • Das Nordreich und Aramäische Reich schließen ein Bündnis gegen die Assyrer, Juda unterwirft sich Tiglatpilesar aus freien Stücken und rief die Assyrer um Hilfe.
  • Die eroberten Gebiete wurden später Provinzen und es kam zu Deportationen und Ansiedelungen durch die assyrische Oberschicht.
  • Das Nordreich Israel hörte damit auf zu existieren. Der Jahweglaube blieb als Religion bestehen
11.6.2 Zerfall des Südreichs

Um 700 v. Chr. zerfiel das Assyrische Reich, es folgte das Neubabylonische Reich ebenso mit dem Anspruch der Vorherrschaft.

  • Der babylonische König Nebukadnezar macht Juda zum Vasallenstaat. erobert 597 Jerusalem und deportiert die Führungsschicht.
  • Juda versucht die babylonische Herrschaft abzuschütteln und schließt sich Ägypten an.
  • Das ägyptische Heer wird von Nebukadnezar geschlagen.
  • 587 erobert nach langer Belagerung Nebukadnezar Jerusalem, zerstört die Stadt mit Stadtmauer, den Tempel und Palast. Juda wird eine babylonische Provinz, das Südreich ging unter.
  • Die Fundamente des Glaubens waren verloren, der Jahweglaube erwies sich in der Diaspora als erhaltende Kraft.
Die politische Einheit war zerbrochen, am Monotheismus des Jahweglaubens wurde festgehalten, Gefährdungen gab es mit dem Zulassen des kanaaischen Baalkults.

In dieser Phase gewinnnen die Propheten als Einzelgestalten eine Bedeutung religionsgeschichtlich. Sie verstehen sich im AT als Gottesboten, die auf Grund einer Eingebung oder einer Berufung den Gottesspruch "So hat Jahwe gesprochen" als Wort- und Schriftpropheten verkünden.

Am Ende des Nordreichs Israel treten die ersten Schriftpropheten auf.

  • Amos um 760 V.r Chr. und Hosea zwischen 750 und 725 im Nordreich. Jesaja 746-70 in Jerusalem und Micha spätes 8. Jh. im Südreich.
  • Als das Südreich untergeht sind vor allem die Propheten Hesekiel 597 im Exil, Objada 694 und 587 in Jerusalem und Jeremia 627 und 587 im Südreich und Jerusalem von Bedeutung.
  • Ihre Kritik richtet sich neben dem Aufruf zur Umkehr auf soziale Ungerechtigkeiten bei Übergang der Agrarwirtschaft zur Geldwirtschaft (Aufkauf des Landes, Armut, Luxusleben der Reichen), Rechtsverletzungen (Bestechlichkeit, Benachteiligung von Witwen) und mangelhafter Verwirklichung von Gerechtigkeit im Sinne Jahwes.
11.6.3 Jahweglaube - Propheten

Die politische Einheit war zerbrochen, am Monotheismus des Jahweglaubens wurde festgehalten, Gefährdungen gab es mit dem Zulassen des kanaaischen Baalkults.

In dieser Phase gewinnnen die Propheten als Einzelgestalten eine Bedeutung religionsgeschichtlich. Sie verstehen sich im AT als Gottesboten, die auf Grund einer Eingebung oder einer Berufung den Gottesspruch "So hat Jahwe gesprochen" als Wort- und Schriftpropheten verkünden.

Am Ende des Nordreichs Israel treten die ersten Schriftpropheten auf.

Amos um 760 V.r Chr. und Hosea zwischen 750 und 725 im Nordreich. Jesaja 746-70 in Jerusalem und Micha spätes 8. Jh. im Südreich.

Als das Südreich untergeht sind vor allem die Propheten Hesekiel 597 im Exil, Objada 694 und 587 in Jerusalem und Jeremia 627 und 587 im Südreich und Jerusalem von Bedeutung.

Ihre Kritik richtet sich neben dem Aufruf zur Umkehr auf soziale Ungerechtigkeiten beim Übergang der Agrarwirtschaft zur Geldwirtschaft (Aufkauf des Landes, Armut, Luxusleben der Reichen), Rechtsverletzungen (Bestechlichkeit, Benachteiligung von Witwen) und mangelhafter Verwirklichung von Gerechtigkeit im Sinne Jahwes.

11.7 Entstehung des Judentums und babylonisches Exil

Im Folgenden wird sich bezogen auf FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 36-51; HEILIGENTHAL - SCHNEIDER 2004, 232, 234.

11.7.1 Judentum im Exil

587 mit der Eroberung Jerusalems kam es zu einer großen historischen Änderung Israels mit dem Verlust der Selbständigkeit und der Vorherrschaft der Großmächte bis in den Mittelmeerraum

Der Untergang beider Reiche hatte als Folge Exiljuden in der Diaspora.

In der Folge wurde das Wort "Judäaer" für alle Israeliten in der Diaspora verwendet, das im Deutschen als Wort "Jude" wurde. "Israeelit" geht auf den Stammvater Israel zurück und die Zugehörigkeit zur Heilsgeschichte, heute als Staatsbürger des Staates Israel. Das Wort "Hebräer" hat sich seit der nachexilischen Zeit durchgesetzt und wird gegenüber Ausländern im ethnologischen Sinne gebraucht.

Nach dem Untergang Jerusalems flohen jüdische Truppen nach Ägypten auf die Nilinsel Elephantine bei Assuan. Deportierte nach Babylon wurden in einer eigenen Kolonie mit dem Recht freier Religionsausübung angesiedelt.

539 v.Chr. eroberten die Perser unter Kyros das Babylonische Reich, die unterworfenen Völkern eine gewisse Eigenständigkeit einräumten. Juden erhielten das Recht der Rückkehr nach Jerusalem und dem Wiederaufbau des Tempels 537 v.Chr. Eine Neubesiedelung Judas begann und blieb eine persische Provinz mit Autonomie. Die Selbstverwaltung ging in die Hand eines Hohenpriesters. Die politische Macht hatte zunächst ein Statthalter, die religiös-klerikale der Hohepriester. In der Folge erhielt auch die politische Führung des Tempelstaates der Hohepriester.

Im 5. Jh. v. Chr. erhielten Nehemia (445 als Statthalter) und Esra für den Tempelstaat eine Bedeutung.

  • Nehemia befestigte Jerusalem, führte eine Sozialreform mit allgemeinem Schuldenerlass und einer neuen Tempelsteuer durch.
  • Esra als Priester hatte die Funktion eines "Schreibers", Staatssekretärs für jüdische Kultusangelegenheiten, führte 397 eine religiöse Reform in Jerusalem durch (Verpflichtung auf die Tora, Aufhebung der Mischehen).
Alexander d.Gr. eroberte im 4. Jh. v. Chr. das Perserreich. Sein Weltreich zerfiel in drei Diadochenstaaten, Juda geriet unter die Herrschaft der Ptolemäer und später der Seleukiden. Im 2. Jh. v. Chr. kam es zu einem Aufstand gegen die Seleukiden.

164 v. Chr. erkämpfte man unter Judas Makkabäus die religiöse und 140 auch die politische Unabhängigkeit. 63 v. Chr. fiel das Land unter die Herrschaft der Römer, der Hohepriester verlor die politische Funktion. Die Tetrachen übten in römischer Abhängigkeit ihre Macht aus.

11.7.2 Jüdischer Glaube im Exil

Vier Entwicklungen kennzeichnen den Zeitraum.

  • Synagogengemeinde - Jahweglauben, Tora, Synagoge mit Gebet, Gesang und Lesung - Toralehrer, Sabbatgebet, Beschneidung, Speise- und Reinlichkeitsvorschriften
  • Priesterschrift - Jahwisten, Elohisten, Theologie des Wortes
  • Exilpropheten - Deuterojesaja - Heilsbotschaft als Handeln in der Zukunft
  • Apokalyptik - Weltplan Gottes in Phasen, Offenbarungsschriften, im AT das Danielbuch
11.8 Judentum in der hellenistischen und neutestamentlichen Zeit

11.8.1 Religiöses Leben

  • Hoherpriester - Synedrium - Anwendung des Religionsgesetzes, Gerichtsbarkeit
  • Schriftgelehrte - unter Esra, Rabbinerschulen, Schulen und Lehramt, "Rabbi"
  • Schriftauslegung - Halacha als Aktualisierung des Pentateuchs, Haggada als volkstümliche Auslegung der Bücher ohne Pentateuch
11.8.2 Religiöse Strömungen =

  • Sadduzäer - begründet durch Zadok, Anhänger unter Jerusalemer Adel und Priesterfamilien, Sabbatgebot, politisch pragmatisch
  • Pharisäer - gegen die hellenistische Überfremdung, feste Gemeinschaften, Gebote des Gesetzes
  • Zeloten - gegen römische Herrschaft, Widerstandsgruppen, nahe den Pharisäern, Simon der Eiferer gehört dem Jüngerkreis Jesu an
  • Essener - strenger Gesetzesgehorsam, Gemeinschaften in Dörfern und Städten, Texte in Höhlen von Qumran
11.9 Jesus von Nazareth - Urchristentum

11.9.1 Umwelt Jesu

  • Politische Situation - 64 v.Chr. Pompejus erobert Jerusalem, Herodes Antipas Statthalter mit römischem Bürgerecht, Tiberias Hauptstadt, Herodes d.Gr. folgt
  • Soziale Verhältnisse - Agrarstaat, Einfluss römischer Stadtkultur, soziale Unterschiede zwischen Land und Städten
  • Zeitrechnung - Orientierung an Sonne und Gestirnen, Sabbatruhe, 12 Zeiteinheiten
  • Gottesdienste, Riten und Feste - Synagoge Männergemeinde, Bescheidung, Mizwa - Passafest Auszug aus Ägypten, Massotfest Erinnerung an Exodus, Schnitternte Dank Gesetzgebung Sinai, Laubhüttenfest Dank Schutz Wüstenwanderung
11.9.2 Leben und Wirken

  • Quellen - Tacitus nichtchristliche Quellenangabe, Markus, Matthäus, Lukas, Johannesevangelium Glaubenszeugnisse
  • Biographie Jesu - ältester Sohn Maria und Joseph, kein genaues Geburtsjahr, Muttersprache galiläische Aramäisch, vier Brüder Jakobus, Joses, Juda, Simon, Jakobus später Leiter der Jerusalemer Urgemeinde - Anschluss an Taufbewegung Johannes, selbst predigen nach Loslösung von der Taufbewegung, Ansage und Zuspruch des Reichs Gottes, möglich Anschluss pharisäischer Richtung
  • Jüngerkreis - Wirken in Galiläa und angrenzende Gebiete
  • Botschaft Jesu - Ruf zur Umkehr, Botschaft der Herrschaft Gottes, Verhältnis zum Nächsten
  • Ethik Jesu - Normen von der Zukunft Gottes, Ethik der Dankbarkeit und um des Menschen willen (Mk 2, 27)
  • Passionsbericht - theologische Interpretation, Konflikt mit hohenpriesterlichen Kreisen
11.9.3 Urchristentum

  • Botschaft von der Auferstehung - Fortsetzung der Predigt durch Jünger - Urgemeinde als Gottesvolk angesehen
  • Gottesdienstform mit Grundelementen des jüdischen Gottesdienstes, Taufe als Gemeindezugehörigkeit
  • Die Urgemeinde löst die soziale Frage in einer theologischen Deutung als eine Gemeinschaft im Geiste der Liebe.
  • Sie bestand aus Juden aus Palästina und aus Judenchristen griechischer Muttersprache. Für die Versorgung der hellenistischen Witwen wurden "Armenpfleger" Diakone eingesetzt, die auch die Wortverkündigung erhielten.
Von Interesse ist in diesem Zeitrahmen das Judentum unter Paulus.

  • Antiochien wurde neben Jerusalem das zweite Zentrum des Urchristentums. Mit der Mission stieß man in den Raum der synkretischen Religionen vor. Jesus wurde als die Gottheit verstanden. Die palästinensischen Christen verstanden ihn dagegen als Messiaskönig einer erwarteten Heilszeit. Die Gemeindeleitungen wurden durch die Apostel, Propheten und die Lehrer ohne eine feste Organisation wahrgenommen.
  • Paulus in Tarsos geboren mit römischer Reichsbürgerschaft, stammt aus streng jüdischem Elternhaus und zweisprachig und bikulturell aufgewachsen. Stoische Philosophie und die Laienbewegung der Pharisäer beeinflussen ihn stark.
  • Betrieb jüdische Heidenmission und kam mit der Missionsarbeit der hellenistischen Christen in Konflikt. Es scheint, dass er besonders die Gemeinden der hellenistischen Christen verfolgt hat und harte Strafmittel angewendet hat.
  • Zwischen 32 und 35 n. Chr. erlebte er seine Bekehrung zum Christen und Heidenmissionar. Er nahm für die hellenistischen Gemeinden in Kleinasien die Heidenmission auf.
  • Der Streit durch die Missionsarbeit ausgelöst über Judenchristen- und hellenistische Christengemeinden (Heiden-) drängte auf eine Entscheidung. Die Zusammenkunft wird als "Apostelkonzil" bzw. Apostelkonvent bezeichnet (zwischen 44 und 49 n.Cr.). Die Beschlüsse waren für alle Gemeinden gültig, dass Heidenchristen keine jüdischen Gesetze befolgen müssten, beiden Seiten an keine Vorleistungen gebunden waren, Heidenmission wurde anerkannt.
  • Die Gemeinschaft einer Kirche galt ausdrücklich mit dem gemeinsamen Bekenntnis zur Heilsgeschichte und dem AT, also der Einheit im Glauben und Pluralität von Gestaltungs-und Gemeinschaftsformen ("Ökumene"). Offen blieb die Praxis, wenn es zu gemischten Gemeinden kam.
  • Nach dem Apostelkonzil hatte Paulus nur wenige Jahre für die Heidenmission.
    • Ökumenisch sah sich Paulus gesandt für alle Völker des Römischen Reiches, zunächst in die östlichen Zentren des Reiches wie Thessalonich, Korinth, Ephesus und gründete dort Gemeinden. Danach führte ihn eine Reise in die Westhälfte über Rom und geplant bis nach Spanien ohne Durchführung. In Rom starb er den Märtyrertod vermutlich unter den Verfolgungen von Nero.
    • Heilsgeschichtlich bedeutete war der Bezug auf Juden und Heiden. Erst wenn die Juden sich verweigerten, wandte er sich den Heiden zu. Für den weiteren Verlauf war es von Bedeutung, dass es zur Gründung von Gemeinden kam, in denen die Theologie von Paulus aufgenommen wurde, besonders Ephesus, wo er verfolgt, verhaftet und gefangen gehalten wurde. Wichtige Briefe wurden trotzdem in Ephesus verfasst wie der Galaterbrief, Korintherbrief und eventuell Philipperbrief. Mit seinen Mitarbeitern blieb der Kontakt zu anderen Gemeinden, vielleicht einer Gründung einer "Paulus-Schule" in Ephesus, aus der unechte Paulusbriefe stammen könnten (Kolosser, Titus).
III BIBELKUNDE

Die Bibel ist ein Sammelwerk und vereinigt selbständige Schriften der israelisch-jüdischen Volksgemeinde und urchristlichen Gemeinde mit eigener Entstehungs- und Überlieferungsgeschichte und verschiedenartigen Sammlungen zum Alten Testament/ AT mit 39 und Neuen Testament/ NT mit 27 Schriften.

Ein Verständnis der Bibel setzt bibelkundliche Grundkenntnisse voraus (vgl. FREUDENBERG - GOSSMANN 1995, 57-80; BORMANN 2014; HEILIGENTHAL-SCHNEIDER 2004, 20-78, 114-230)

11.10 Altes Testament

11.10.1 Geschichtsbücher

  • Pentateuch (5 Bücher Mose) und Buch Josua
  • Buch der Richter, Bücher Samuels und der Könige
  • Chronik-Bücher, Esra und Nehemia
11.10.2 Lehrbücher (Poetische Bücher)

  • Buch der Palmen (Psalter)
  • Buch Hiob
  • Buch der Sprüche
  • Buch Ruth
  • Hohe Lied
  • Buch des Predigers
  • Klagelieder
  • Buch Esther
  • Daniel
11.10.3 Prophetische Bücher

  • Jesaja
  • Jeremia
  • Hesekiel
  • Hosea
  • Joel
  • Amos
  • Obadja
  • Jona
  • Micha
  • Nahum
  • Habakuk
  • Zephania
  • Haggai
  • Sacharia
  • Maleachi
11.11 Neues Testament

Die Schriften beinhalten die Heilsbotschaft ("Evangelium") von Jesus Christus und Gewissheit der Auferstehung, mit den Apostelbrief begründen sie in ihrer Unterschiedlichkeit die Bekundung dieses Glaubens. Das Schrifttum entstand zwischen 50 und 150.

11.11.1 Evangelien und Apostelgeschichte

  • Wirken in Galiläa
  • Weg nach und letztes Wirken in Jerusalem
  • Passion und Auferstehung
- - -

  • Matthäus
  • Markus
  • Lukas
  • Johannes
  • Apostelgeschichte - Urkirche-Paulus-Apostelkonzil
11.11.2 Briefe des Paulus =

  • Römerbrief
  • 1. und 2. Korintherbrief
  • Galaterbrief
  • Philipperbrief
  • 1. Thessalonikerbrief
  • Philemon
11.11.3 Deuteropaulinische Briefe

  • Epheserbrief
  • Kolosserbrief
  • 2. Thessalonikerbrief
  • 1. und 2. Timotheusbrief
  • Titusbrief
11.11.4 Übrige Briefe =

  • 1. und 2. Petrusbrief
  • 1., 2. und 3. Johannesbrief
  • Hebräerbrief
  • Jakobusbrief
  • Judasbrief
11.11.5 Offenbarung des Johannes

  • Denkweise verschlüsselt und symbolreich
  • Apokalyptik
IV KIRCHENGESCHICHTE

Kirchengeschichte steht zwischen Geschichtswissenschaft und Theologie. Die folgenden skizzenhaften Schwerpunkte beruhen auf einem persönliche Interesse und sind Aspekte evangelischer Kirchengeschichte ( vgl. HEILIGENTHAL-SCHNEIDER 2004, 231-269).

Gegenstand sind die

  • Geschichte der Institution Kirche und Personen,
  • Entwicklung des christlichen Bekenntnisses und
  • Geschichte der Ausbreitung.
11.12 Geschichte der Alten Kirche

  • Urgemeinde - Kreuzigung Jesu - Jesu Jünger
  • Heidenmission - Apostelkonzil in Jerusalem
  • Verfestigung der Strukturen - Traditionsbildung - Verfasser der NT-Schriften
  • Grundlagenkrise - Gnostizismus, Marcionitische Gegenkirche- Montanus
  • Erste Kirchenväter - Tertullian- Origines
  • Christenverfolgungen - Decius, Valerian, Diokletian
  • Konstantinische Wende - Vereinbarung von Mailand - Galerius, Konstantin
  • Lehrentscheidungen - Konzilien Nicäa und Konstantinopel - Chalkedon - Arius vs. Athanasius, Augustin
11.13 Mittelalter

  • Christentum und Germanenherrschaft - Taufe Chlodwigs, Mission der Germanen - Merowinger - Winfrid Bonifatius
  • Mönchtum - Benediktinerregel -Cluniazenser Reform-Armutsbekämpfung - Benedikt von Nursia, Petrus Waldus, Franz von Assisi
  • Kaiser und Papst - Pippinische Schenkung-Reichskirchensystem -Investiturstreit - Karolinger, Otto I. Gregor VII. vs. Heinrich IV.
  • Kreuzzüge - Eroberung Jerusalem -Kreuzfahrerstaaten -Judenpogrome - Urban II. - Friedrich I.
  • Scholastik - Anselm v. Canterbury-dialektische Methode - Aristoteles-Rezeption -Thomas von Aquin
  • Mystik -Einswerden mit dem Göttlichen - Hildegard von Bingen-Meister Eckhart
  • Niedergang Papsttum - Avignon, Papstschisma-Vorreformatoren - Konzil Konstanz - Renaissancepäpste - John Wyclif, Jan Hus
11.14 Reformation

  • Historischer Kontext - Buchdruck, neues Weltbild Amerika, Dualismus Kaiser - Reichsstände, Türken vor Wien - Gutenberg, Kolumbus, Karl V., Friedrich der Weise von Sachsen, Suleiman II.
  • Humanismus - Sprachbildung, Kritik kirchliche Missstände, Fortschrittsoptimismus - Erasmus von Rotterdam
  • Anfänge Reformation - "Turmerlebnis", Thesenanschlag - Martin Luther
  • Auseinandersetzung Rom - Verhör Luthers Augsburg-Leipziger Disputation-Bann - Cajetan, Johann Eck, Leo X.
  • Auseinandersetzung Täufertum - Bauernkrieg - Thomas Müntzer
  • Reformation Schweiz - Abendmahlstreit Zwingli-Luther-Marburger Religionsgespräch-Genfer Kirchenordnung - Huldrych Zwingli-Johannes Calvin
  • Luther und Erasmus -Erasmus "Vom freien Willen"-Luther "Vom unfreien Willen"
  • Politische Entwicklungen - Wormser Edikt, Augsburger Reichstag, Schmalkaldischer Krieg - Philipp Melanchthon
  • Konfessionelles Zeitalter - Konzil von Trient - "Heidelberger Katechismus" - "Konkordienwerk" - Dreißigjähriger Krieg - Westfälischer Frieden
11.15 Neuzeit

  • Pietismus - Konventikel praxis pietatis, Biblizismus - Herrnhuter Brüdergemeinde - Philipp Jakob Spencer, August Hermann Francke, Nikolaus Graf von Zinzendorf
  • Aufklärung - historisch-kritische Bibelexegese, Leben-Jesu-Forschung - Kritik der praktischen Vernunft - Gottfried Wilhelm Leibniz, Johann Salomo Semler, Hermann Samuel Reimarus, Gotthold Ephraim Lessing, Immanuel Kant
  • Protestantische Theologie und Kirchenpolitik - Gefühl als Anknüpfungspunkt der Theologie, Konsistorien vs. presbyterial-synodale Kirchenordnung, Kirchenunionen, "Altlutheraner", konservative-liberale Theologie, Kulturprotestantismus, Nationalprotestantismus - Friedrich Schleiermacher, Albrecht Ritschl, Adolf von Harnack
  • Katholische Kirche - "Ultramontanismus", Mariendogmen, Unfehlbarkeitsdogma, "Altkatholiken" - Pius IX.
  • Soziale Frage - Innere Mission, Katholische Soziallehre - Johann Hinrich Wichern, Adolf Kolping, Wilhelm Emanuel von Ketteler, Leo XIII
  • Dialektische Theologie - Realdialektik zwischen Mensch und Gott, christozentrische Wort-Gottes-Theologie, Neubesinnung Rechtfertigungslehre, Karl Barth - Karl Holl
  • Nationalsozialismus und Kirchen -NS-Kirchenpartei, Reichskirche, Reichskonkordat, Enzyklika "Mit brennender Sorge", politischer Widerstand - Joachim Hossenfelder, Ludwig Müller, Karl Barth, Martin Niemöller, Pius XI., Dietrich Bonhoeffer, Alfred Delp
  • Entwicklungen seit 1945 - "Stuttgarter Schulderklärung", EKD, Ökumenischer Rat der Kirchen , II. Vaticanum, "Leuenberger Konkordie", DDR-Kirchenbund, Wiedervereinigung der EKD - Theophil Wurm, Otto Dibelius, Johannes XXIII, Albrecht Schönherr
Pressehinweise

Diskussion über die Abschaffung des Karfreitags-Feiertages

Die Presse, 1.3.2019 > https://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/5587682/Karfreitag_Die-Loesung-ist-ein-Hohn

Religion und Politische Bildung

Tiroler Tageszeitung, 2.3.2019 > https://www.tt.com/panorama/gesellschaft/15388246/religion-und-politische-bildung-ueber-den-umgang-mit-minderh

Literaturverzeichnis

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.


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Reflexion

Für Österreich sind die Ergebnisse der Europäischen Wertestudie 2011/2018 der Universität Wien und die rechtliche Stellung der Religionsfreiheit im nationalen und internationalen Kontext von grundlegender Bedeutung.

Konkret erscheint dem Autor eine Absicherung des Kontinuums Taufunterricht-Religionsunterricht-Konfirmandenunterricht-Erwachsenenbildung unter religionspädagogischen Aspekten wesentlich zu sein. Hier sind Verbesserungsmöglichkeiten' vorhanden.

Die Jahrestagung 2019 der ÖGPB widmet sich einer Thematik, die zunächst schulisch fächerübergreifend Politische Bildung ermöglicht und einen aktuellen Bezug aufweist.

Das Funkkolleg des HR 2018/2019 wendete sich an das breite Publikum mit der Intention, erwachsenenpädagogisch in einem Mediumverbund - Hörfunk, Begleitbuch und Präsenztage - die Thematik zu behandeln.

Erwachsenenpädagogisch im tertiären und quartären Bildungsereich ergeben sich daraus

  • Themenstellungen in der Allgemeinen Erwachsenenbildung, wobei Kirchlichen Bildungswerken in ihrem Bildungsauftrag zunehmend eine Bedeutung zukommt.
  • Wissen und Haltungsorientierung sind für den Autor durch die Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung (2008) und Interkulturelle Kompetenz (2012) sowie den Lehrgang Ökumene der Kardinal König-Akademie Wien (2007) bedeutungsvoll geworden.
  • Zu beachten sind in der konfessionellen Religionslehrer_innen-Ausbildung die Themenbereiche Schulrecht/Religionsunterrichtsgesetz, Ökumene/Interkulturalität, Politische Bildung und Schulentwicklung.
  • Für das Lehramt Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung/ Fachdidaktik Politische Bildung ergibt sich die Thematik aus der Aktualität und fächerübergreifender Aspekte.
Kritisch anzumerken ist die vermehrte Notwendigkeit interkultureller Lernkulturen, die mit einem Unterrichtsprinzip nicht abzudecken ist (vgl. HOLZBRECHER 2005, 392-406; DICHATSCHEK 2017b). Der Kontext mit Politischer Bildung ist notwendig, reicht aber nicht aus. Gefordert sind neben dem Kombinationsfach Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung auch die Landeskunde in Geographie und Wirtschaftskunde, der Religionsunterricht und der Kunstunterricht.

Ein konkreter Ansatz für die Behandlung und Umsetzung der Thematik sind neben einer zeitgemäßen Lehrerbildung auch Schulentwicklungsprojekte im Kontext von Religion und Religionsunterricht (vgl. BATTKE-FITZNER-ISAK-LOCHMANN 2002).

V KIRCHENENTWICKLUNG

12 Vorbemerkung

Für die Trias Religion, Kirchenmanagement und eine Kirche der Zukunft bzw. Kirchenentwicklung ergeben sich die folgenden Überlegungen eines Nichttheologen und Erwachsenenpädagogen im tertiären und quartären Bildungsbereich in einem Arbeitspapier.

  • Die Absolvierung des Lehrganges Ökumene/ Kardinal König - Akademie/ Wien (2006) und des Fernstudiums "Nachhaltige Entwicklung" am Comenius-Institut Münster ( 2020) regt an, über nachhaltige Aspekte und Lösungswege für eine zukünftige Stellung von kulturell-religiöser Bildung und Kirche nachzudenken.
  • Kirchenentwicklung als Zukunftsaufgabe wird zudem durch das Synodenpapier der EKD' im Jahre 2020 aktualisiert. Elf Leitsätze für eine Kirche der Zukunft können als Basis und Anregung für Perspektiven in Verbindung mit grundsätzlichen Überlegungen über Religion und Kirchenmanagement angesehen werden.
Für Kirchen und ihre Mitglieder in einer Diasporasituation stellt sich die Thematik als eine Existenzfrage in einer pluralen Gesellschaft.

Der Teilbereich "kulturell-religiöse Kompetenz bzw. Bildung " ist für

  • Erziehung, Bildung,
  • Ökonomie, Ökologie und
  • die Gesellschaftsform der westlichen Demokratien von Interesse (vgl. CASANOVA 2009, 7-30).
Man denke etwa an Aspekte und Perspektiven einer Demokratieerziehung, der Einwanderungsgesellschaft, Diversität, Angewandten Ethik, Kultur und Religion.

13 Einführung

Der umfangreiche Band "Religion in der Moderne" (POLLACK - ROSTA 2016) beginnt mit der Person Joseph Story als jüngster Richter 1811 mit 32 Jahren am Supreme Court der USA, der sich für die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Eigentumsrechte und Auslegung der Gesetze im Sinne christlicher Religion einsetzte.

Der Grundsatz einer Trennung von Kirche und Staat ist zwar im First Amendment der US-Verfassung festgeschrieben, trotzdem blieb ein Vorrang des Christentums in den USA bis zum Ende des 19. Jahrhunderts erhalten. Heute ist kein Richter mehr bereit, dem Christentum oder gar dem Protestantismus eine Vorrangstellung einzuräumen.

13.1 Globalthese - Religiöse Gemeinschaften

Säkularisierung in Verbindung mit der Globalthese von Industrialisierung, Urbanisierung und Wohlstandsanhebung einerseits und Entkirchlichung andererseits weist auf weitere spezifische Umstände, mit denen sich die Historische Politische Bildung und Religionssoziologie auseinandersetzen.

In der Folge wären zu erwähnen die Umstände der 1960er Jahre, der Wende um 1990 und aktuell 2020 der Corona-Pandemie. Eigentlich sind es historische und soziologische Faktoren, die durch religionssoziologische Analysen zur Gewinnung relevanter Erkenntnisse führen.

Religiöse Gemeinschaften agieren unterschiedlich, entschieden wird zumeist lokal und national (vgl. POLLACK-ROSTA 2016, 19-21).

  • Beispielsweise weisen Katholiken und Protestanten in den Niederlanden in ihren Werthaltungen stärkere Ähnlichkeiten auf als Katholiken in katholischen Ländern wie Spanien oder Italien.
  • Besonderheiten von Kulturen und länderspezifische Ordnungsmuster bleiben bleiben trotz Globalisierungstendenzen einflussreich.
  • Zu erkennen sind im protestantischen Bereich unterscheidende Ordnungsmuster in den Gliedkirchen der EKD, ebenso in den baltischen und skandinavischen Kirchen.
  • Als beispielhaft gilt die innerprotestantische Ökumene in Österreich zwischen den Evangelischen Kirchen AB, HB und der Evangelisch-methodistischen Kirche.
13.2 Eurozentrismus

Berechtigt ist die Kritik der Globalgeschichte am Eurozentrismus.

  • In den Prozessen des religiösen Wandels muss der Horizont Westeuropas überschritten werden. Wenn es richtig ist, dass die religiösen Aufbrüche sich vor allem außerhalb Europas vollziehen, muss man sich auch mit der außereuropäischen Welt beschäftigen; besonders gilt dies für die USA (globale Ausweitung des Evangelikalismus) und Brasilien (Ausbreitung der Pfingstbewegung).
  • Zwischen einem normativen und heuristischen Eurozentrismus ist zu unterscheiden. Normativ erhebt man Europa zum Maßstab der Beurteilung. Heuristisch benutzt man Europa im Vergleich mit anderen Regionen.
13.3 Religionsbegriff

Eine einheitliche Bestimmung von Religion besteht im unterschiedenen Bereich der Immanenz und Transzendenz.

  • Damit hängt der Begriff mit dem Selbstverständnis der Religionsangehörigen bzw. Glaubenden und religiös Praktizierenden zusammen. Im Zentrum stehen Rituale, Gebete, Schriften, Bilder, Lobgesänge, Predigten oder Erfahrungen und mögliche Kommunikation.
  • Eine definitorische Weite ergibt sich durch den Bezug auf religiöse Vorstellungen, Praktiken und Erfahrungen. Daraus ergibt sich die Frage einer Unterscheidung von religiösen und anderen Sinnformen.
Gegenüber der Verwendung eines einheitlichen Religionsbegriffs wird eingewandt, dass es sich um ein Produkt europäischer Religionsgeschichte in der Aufklärung mit einem starken christlich - spezifischen und westlich-kulturellem Bias handelt (vgl. POLLACK-ROSTA 2018, 49).

VI KIRCHENMANAGEMENT

14 Probleme eines Prozesses

Teilbereiche und Folgerungen der Überlegungen gehen auf einen "Studientag Unternehmenskultur in der Kirche?" (16.01.2002) am Institut für Kirchenrecht und Evangelische Kirchenordnung der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Wiener Universität/ Univ.Prof. Dr. Gustav Reingrabner zurück.

Überträgt man die Überlegungen zu einer "neuen Kirche" 2021, ergibt sich eine Frage der Grundeinstellung zum Leben des Glaubens und Religion.

  • Damit sind Strukturfragen des gelebten Gemeindelebens angesprochen. Denkansätze und Entscheidungen sind zu hinterfragen.
  • Kann die Gemeinde Entscheidungen von Gremien mittragen und ist das Gemeindeleben eingebunden, gehört zu den zentralen Fragen.
  • Synoden, Kirchenleitungen und einzelnen Leistungspersönlichkeiten entscheiden autonom, vielmehr sind sie gebunden und angewiesen an die Gemeinde. Die Gemeinde muss in ihrer Willensbildung alle mit einbinden. Damit erhält die Gemeinde für ihren Wirkungskreis eine zunehmende Bedeutung, die ihre Akteure letztlich erfüllen mit allen Folgerungen soll.
14.1 Unterschiedliche Identifikation

Seit zweitausend Jahren hat dieselbe Lehre in ihren Ursprüngen, Verbreitung, Überzeugung und Symbolik mit unterschiedlicher Identifikation und zunehmenden Anhängern regional unterschiedlich in der Folge sich weltweit ausgedehnt.

  • In der Marketingfachsprache klingt dies etwa so, dass das Produkt in der Herstellung, im Vertrieb, Marketing und Markenwert und zunehmender Kundschaft und Identifikation global vertrieben werden konnte.
  • Was sich jedes Unternehmen nur wünschen kann, gibt es eine weltweite "corporate identity", mitunter rechtlich geschützt.
  • Das Markenzeichen mit hohem Wiedererkennungswert und weltweiter Niederlassung bedarf wie ähnliche Beispiele ein zeitgemäßes Management (vgl. THOME 1998, 9).
14.2 Zentrale Fragestellung

Aus der Thematik stellt sich die zentrale Frage, kann bei der Kirche sich ein Bereich mit der Wirtschaft vergleichen.

Ansätze deuten durchaus auf Parallelen, die gerade in großen Kommunikationskampagnen in Unternehmensberatungen zum Tragen gekommen sind.

  • Es geht keineswegs nur um ein innerkirchliches Problem, gibt es doch den Kontext und die zunehmende Betonung von Kirche und Gesellschaft.
  • Die Komplexität von Kirche und moderner Gesellschaft in ihren gegenseitigen Verhältnissen bedarf der Fragen nach Vermittlung und der Fundierung der Inhalte.
Zur Lösung praktischer Probleme gibt es Ausgangsbedingungen, die die Konsequenzen verdeutlichen.

15 Konsequenzen

15.1 Problembereiche

Beispiele verdeutlichen die Konsequenzen und zeigen Probleme des Prozesses auf.

  • Sinkende Einnahmen erfordern für die Erhaltung zentraler Aufgaben neue Formen einer Mittelwerbung, bezeichnet als "Fundraisung". Es geht in der Grundidee um ein Überzeugen potentieller Geldgeber von den Aufgaben von Kirche und ihrem Verkündigungsauftrag (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 497-504) .
  • Die Herausforderung für Kirche besteht in der kulturell-religiösen Gemeinschaft in einer pluralen Gesellschaft unter einem Zeichen und einer tiefgreifenden Identifikationsbasis.
  • Die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Glaubenden im Zeichen des Kreuzes ist weder teilweise noch rein symbolisch und nur formal.
Hier entstehen aus religionssoziologischer Sicht

  • Themenfelder, die eine Struktur der Gemeinschaftsbildung bestimmen.
  • Es geht um das Problem des Ortes, der Tragfähigkeit und Plausibilität von Glauben und Kirche in einer säkular-pluralen Gesellschaft.
Ein wesentliches Charakteristikum postmoderner Identität besteht in der Teilidentifikation etwa in Kulturchristen, Bildungschristen und Kirchenchristen.

15.2 Analyse

Aus der verkürzten Analyse zeigt sich.

  • Es besteht in einer säkularen, pluralen und global-orientierten Gesellschaft ein Bedürfnis nach Identifikationsmöglichkeiten, Sinnorientierung und Deutungskontexten (vgl. THOME 1998, 14-15).
  • Dieses Bedürfnis bestimmt sich zunächst durch eine Partizipationsmöglichkeit, sich aktiv und zugleich in größere überindividuelle Sinnhorizonte handelnd einzubringen.
  • Für Kirche bedeutet dies sich verständlich, plausibel und akzeptabel zu machen.
  • Aus dem grundsätzlichen Anspruch ergibt sich die Frage, wo und wie sich Kirche mit ihrer Botschaft in die moderne Denk- und Vorstellungsmuster einbringen kann und wie sie ihre Gläubigen daran teilnehmen lassen kann.
  • Zu beachten sind die Probleme heutiger Glaubensvermittlung, vor welchem Hintergrund und die Möglichkeiten überzeugenden kirchlichen Handelns. Exemplarische Überlegungen evangelischer Pädagogik sollen die Plausibilität von Kirche und Glaube als teilhabefähigen Sinnbereich verdeutlichen (vgl. DICHATSCHEK 2017b, 7-11).
16 Management

Schließlich gibt es den Vorwurf eines veralteten, unflexiblen und gering effizienten Kirchenmanagements.

Man täusche sich nicht, unreflektiert aus der Wirtschaft Konzepte zu übernehmen.

16.1 Zentrale Fragestellungen

Die tiefere Fragestellung geht in die Richtung der

  • Eigenverantwortlichkeit der Mitarbeitenden,
  • ethische Orientierung des Managements,
  • Möglichkeit der Partizipation und
  • schlankeren und ressourcenstärkeren Kirche.
16.2 Kirche und Gesellschaft

Die Andersheit der Kirche einer nicht nur innerweltlichen Organisation bedarf einer Bestimmung von Kirche und Gesellschaft (vgl. PREUL 1997, 128-152; THOME 1998, 21).

Die Bestimmung der Grenze zwischen ihrer originären Botschaft und der Peripherie bedarf einer Klärung.

Gemeint sind die heute notwendigen Aufgabenstellungen in der Chance einer einmaligen Lebensperspektive, der Eröffnung von tragfähigem Sinn mit spezifischen Konzepten.

Konkret kann dies in einem Management des Wandels umgesetzt werden.

  • Qualitätszirkel - interdisziplinäre Arbeitsgruppen, Verbesserungsgruppen bzw. Projektgruppen, Zielvereinbarungen, transparente Informationen
  • Talentpotential fördern und einsetzen - unternehmerisch handeln, Bereitschaft zum Einsetzen des eigenen Wissens und der Umsetzung mit Fortbildungsmöglichkeiten
  • Teamarbeit' - Lebensgestaltung in kleinen Gruppen mit Ergebnisverantwortung, Förderung von Kreativität und Leistungskraft
  • Hierarchieabbau - Veränderungsmanagement für eine schlanke Kirche, Ausbau von Teilhabe und Partizipation
  • 'Change Management - Verbesserung der Effektivität, Beteiligung der Mitarbeitenden, Durchführung von Veränderungen, Bereitstellung von Ressourcen
Quelle: modifiziert nach THOME 1998, 196-197

16.3 Religionsmonitor 2013 - Deutschland

Einwanderungs- und Säkularisierungsprozesse haben in Deutschland und analog in Österreich zu einem neuen religiösen Pluralismus sowie zu gesellschaftlichen und politischen Herausforderungen. Für einen politischen Bildner und Erwachsenenbildner sind die vorliegenden Daten der Studie von Interesse (vgl. TRAUNMÜLLER 2014, 84-87).

Schwerpunkte der Studie werden in der Folge stark verkürzt in den folgenden Punkten zusammengefasst.

  • Religion und Religiosität sind alltäglicher Bestandteil des sozialen Lebens. Religion wird thematisiert.
  • Religiöse Vielfalt gehört zum alltäglichen Leben. Interreligiöse Sozialkontakte am Arbeitsplatz, in der Nachbarschaft und auch in der eigenen Freizeit gelten als normal. Vorrangig ist es eine Frage der Gelegenheit.
  • Religiöse Lebenskontexte von Familie, Nachbarschaft, Freizeit und Arbeitsplatz sind sich in ihrer religiösen Zusammensetzung im Allgemeinen sehr ähnlich.
  • Werthaltungen und Einstellungen im Kontext religiöser Netze sind wenig eindeutig.
  • Negative Folgen sozialer Wandlungsprozesse wie Globalisierung und Einwanderung für den sozialen Zusammenhalt sind, soweit abschätzbar, bislang unbegründet.
    • Eine Furcht vor religiösen Parallelgesellschaften lässt sich mit dem Hinweis auf die Gelegenheitsstrukturen nicht erkennen.
    • Da Minderheiten zwangsläufig weniger Kontakte zur religiösen Mehrheit haben, heißt es nicht, dass Probleme im Einzelnen durchaus bestehen können. Ein Alarmismus einer Gefahr für das soziale Miteinander ist nicht angebracht.
  • Entscheidend für die religiöse Zusammensetzung sozialer Netze und einen gesellschaftlichen Zusammenhalt sind die wirtschaftliche Lage und die Verteilung ökonomischer Ressourcen. Je besser die wirtschaftliche Lage eines Landes desto mehr religiös brückenbildendes Sozialkapital und interreligiöse Kontakte gibt es.
  • Religiös brückenbildendes Sozialkapital mit gesellschaftlich wünschenswerten Einstellungen wie religiöse Toleranz und Akzeptanz religiöser Vielfalt stehen in einem Kontext. Toleranz und Akzeptanz sind in einer religiösen heterogenen Gesellschaft von größerer Bedeutung für den sozialen Zusammenhalt als ein auf Ähnlichkeit und starkem Wertkosens basierendes Vertrauen.
VII KIRCHE DER ZUKUNFT

Basis der folgenden Ausführungen ist das "Handbuch für Kirchen- und Gemeindeentwicklung" insbesondere das Kapitel 9 "Ermöglichungen". Von Interesse sind die Überlegungen in der Publikation "Kirche der Zukunft- Zukunft der Kirche" (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 469-530; HERZIG-SACHER-WISINGER 2021).

Erkenntnisse und Perspektiven des "Zentrums für Kirchenentwicklung (ZKE)" der Universität Zürich werden in den Beitrag eingebracht.

Reformüberlegungen

  • gehen vom Rückgang an Ressourcen und Gemeindegliedern als Auslöser für Veränderungsprozessen aus.
  • Weitere Faktoren bilden der demographische Wandel, Wanderungsbewegungen und eine Pluralisierung der Gesellschaft.
17 Leitungsschulung

7.1 Schwerpunktbildung Der Schwerpunkt für Leitungsfunktionen ab der neunziger Jahre wird von Fortbildung' und Beratung weitgehend bestimmt.

In der Folge gibt es ein breites Angebot für eine Orientierung von Entwicklungsprozessen und der mittleren Leitungsfunktion (vgl. beispielhaft Thome 1998, HÖHER-HÖHER 1999, BÖCKEL 2014; KUNZ-SCHLAG 2014, 480-481).

7.2 Österreich

Für Österreich bieten sich Publikationen und Referentenangebote aus dem Umfeld der EKD an.

  • Unterschiedlich sind Angebote für Mitarbeitende zu bewerten (vgl. Theologische Grundkurse, die Teilnahme an Studientagen, das Einstellen der Freiwilligenakademie).
  • Der Autor bedauert das Fehlen eines Universitäts- bzw. Hochschullehrganges für Evangelische Theologie mit der Möglichkeit von Schwerpunktbildungen analog anderer Universitätslehrgänge (Modulsystem, 4 Semester, verschiedene Lernorte, Breite des Curriculums).
  • Es fehlt in Österreich ein "Theologisches Fernstudium" in der Evangelischen Erwachsenenpädagogik im quartären Bildungsbereich als theologische Zusatzausbildung. In Deutschland deckt ebenso das Comenius-Institut Münster ein "Theologisches Fernstudium " nicht ab > http://www.fernstudium-ekd.de/ (Stand 2021).
  • Zur Kirche als Bildungsinstitution ausführlich (SCHWEITZER 2002, 101-123).
  • Ob der kommende Masterlehrgag der ETF Wien Intentionen für eine "zukunftsfähige Kirche" erfüllt, wird sich zeigen > vgl. http://etf.univie.ac.at/studium/studieren-an-der-etf/master-studiengaenge/neu-evangelisch-theologische-studien/ (19.8.20)
Als kritisch in einer mobilen und differenzierten Gesellschaft ist das Filterwahlrecht der Evangelischen Kirche Österreich anzusehen.

  • Ausgehend von der Wahl in die Gemeindevertretung und Möglichkeit stufenmäßiger Weiterwahl in die weiteren kirchlichen Gremien, zunächst des Presbyteriums, in der Folge der Superintendentialversammlung, ggf. des Superintendentialausschusses und letztlich der Synode bzw. Synodalausschüsse ergibt sich ein Zeitfenster, das für andere Aktivitäten wie familiäre, berufliche Verpflichtungen und Fortbildung wenig Möglichkeiten offen sein lässt.
  • Für Ehrenamtliche in ihrem Freiwilligenengagement ergibt sich ein hohes Maß an Verpflichtungen und Verantwortung mit der Notwendigkeit eines Spezialwissens.
  • Zu beachten sind Phänomene in der Fort- und ggf. Weiterbildung eines Widerstandes (vgl. HOLZER 2017).
Als überaus positiv ist der ab Herbst 2020 einsetzende Prozess einer "zukunftsfähigen Kirche" anzusehen (vgl. die 11 Leitsätze für eine aufgeschlossene Kirche/ EKD 2020 > https://www.ekd.de/11-leitsaetze-fuer-eine-aufgeschlossene-kirche-56952.htm [8.8.20])

Mit dem Nestor eines organisationslogischen Denkens kann man übereinstimmend feststellen, dass nur Unbefähigte oder Dilettanten Leitungssituationen übernehmen, wo sie aus dem Stand heraus und mit viel gutem Willen zur Leitung glauben qualifiziert zu sein (vgl. JÄGER 1993, 460).

Es wird deutlich, dass in einem vorherrschenden Verständnis handlungsorientierte Praxis ein Leitungshandeln in verschiedensten Funktionen eine vernachlässigte Dimension darstellt (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 484-485).

Aus der theoretischen Reflexion sollte kirchliches Handeln in Aus- und Weiterbildungswegen von Beginn an integriert werden.

  • Dazu bedarf es Leitungsforen, Angebote einer Beratung und eine Erhöhung der Motivation im leitenden Amt (vgl. SEUFERT 2013).
  • Eine Demokratisierung des Wissens über Leitungshandeln wäre ein wünschenswertes Ziel - EKD zur Demokratie unter Bildungsperspektive > https://www.ekd.de/ekd_de/ds_doc/ekd_texte_134_2020.pdf (2.9.20) .
8 Personalentwicklung

8.1 Veränderungen

Veränderungen im Umfeld erfordern Lernprozesse und neue Denkstrukturen, mitunter ist ein Verlernen eines sicher geglaubten Wissens notwendig (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 487-496).

Weiterbildung als Organisation bedarf eines Programms, Lernorts und einer Evaluation (vgl. KAUFFELD 2016, 71-130). Zu beachten sind die Mikro-, Meso- und Makroebene (vgl. SEUFERT 2013, 19-37, bes. 32).

  • Der Wandel der Gesellschaft und mit ihr der Kirche ist tiefgreifend.
  • Interdisziplinäre Gemeinschaften treten an Stelle hierarchischer Strukturen, Veränderungen der Arbeit und Kooperation lassen in der Personalentwicklung kirchlicher Berufe neue Fragestellungen entstehen.
  • Es ergeben sich Schwierigkeiten, offene Stellen mit Personen entsprechender Qualifikation zu besetzen.
  • Die Halbwertzeit einer Ausbildung verkürzt sich durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Vermehrung des Wissens durch neue Erkenntnisse und damit verbundene Reformdiskussionen.
Personalentwicklung beschäftigt sich mit komplexen Fragen.

  • Es geht um die längerfristige Bindung von Mitarbeitenden.
  • Wie können Mitarbeitende in verantwortungsvollen Tätigkeiten in ihrer Widerstandsfähigkeit und Motivation gefördert werden.
  • Wenn die parochiale Struktur der Kirche durch Elemente wir Profilgemeinden, Personalgemeinden oder netzwerkartige Gemeindeformen ergänzt werden soll bzw. muss, braucht es begeisterte und reformwillige Personen in reformierbaren Kirchen.
  • Alle Personen in einer Kirche im Wandel bedürfen entsprechender Bedingungen, die auch die Personalentwicklung betreffen.
  • Es bedarf Anreizsysteme in Ausbildungsstandards, Angeboten der Beratung und Begleitung, Subventionen und Möglichkeiten der Partizipation.
  • Personalentwicklung kann nicht angeordnet werden, sie ergibt sich in Entwicklungsprozessen und bedarf der Unterstützung und Förderung durch die Leitungsakteure.
8.2 Kompetenzen - Zukunftsszenario

Es geht um die Definition des Begriffs "Kompetenz", wobei Fachwissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, volitionale Aspekte (Wunschvorstellungen) und Umsetzungskompetenz zum Tragen kommen (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 490; EMSE-DEHM 2003, 187-198) .

Ein wahrscheinliches Zukunftsszenario wird sein, dass die Bedeutung von Freiwilligen in der Kirche ("Ehrenamtlichen") zunehmen wird (vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org/wiki.cgi?Freiwilligenmanagement).

Andere Formen der Partizipation (Mitbestimmung und Mitverantwortung) und Selbstorganisation werden entstehen.

  • Im evangelischen Raum wird diese Entwicklung eine Veränderung der Rollen kirchlicher Akteure bewirken (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 494).
  • Die Personalentwicklung hat die Aufgabe Veränderungen zu antizipieren und Mitarbeitende darauf vorzubereiten und zu begleiten. Es benötigt hohe Transparenz und eine Vertrauenskultur.
Die Herausforderung für die Kirche wird im Sinne von Diversity Management das Angebot verschiedener Ausbildungswege und Berufswege anzubieten sein.

9 Öffentlichkeitarbeit

Die folgenden Überlegungen beruhen auf

  • einer langjährigen Tätigkeit als Redakteur der SAAT (Evangelische Kirchenzeitung für Österreich),
  • Publikationstätigkeit und Netzwerkarbeit im Fachbereich der Erziehungswissenschaft, Politische Bildung und Erwachsenenbildung (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 505-513; DICHATSCHEK 2019).
9.1 Publizistisches Handeln

Eine evangelische Medientheorie existiert an sich nicht (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 505).

  • Allerdings ist der Faktor Öffentlichkeit eine wichtige Dimension kirchlichen Handelns.
  • Publizistisches Handeln der Kirche wird als kommunikatives Handeln verstanden.
  • Als Randthema der Theologie sind die komplexen Unterscheidungen von Journalistik, Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Film und Veränderungen in den "neuen Medien" von Bedeutung (vgl. BIRGDEN-HABERER 2007, 602-613) .
  • Die Konsequenzen der Entstehung und Möglichkeiten in einer digitalen Gesellschaft bedürfen einer Reflexion für die Identitätsbildung der Menschen und kommunikativen Dynamiken für die Fragen nach Mächten, Gewalten und Konsequenzen für den Einzelnen und die Gemeinschaft. Betroffen sind die Homiletik, der Religionsunterricht, die Erwachsenenbildung, die Kirchentheorie und der Gemeindeaufbau.
  • Die Folgen der Nichtbehandlung sind die unterschiedlichen Medienstrategien von christlichen Organisationen.
Konkret geht es um die "Verkündigung des Evangeliums" (Luther), die "religiöse Rede" (Schleiermacher), "Kirche für andere als Wächteramt" (Bonhoeffer) oder die "Kirche als ein Kommunikationssystem" (Preul).

Nach reformatorischem Verständnis haben Medien die Funktion der kritischen Beteiligung und der selbstbestimmten Befähigung. Sie eröffnen in der Öffentlichkeit Foren des Austausches von mündigen Christen über den Weg der Kirche und die Beteiligung von Christen und ihren Gemeinden an den Diskursen der Gesellschaft (vgl. KUNZ-SCHLAG 2014, 506).

In der freikirchliche Tradition dient die Öffentlichkeitsarbeit als Instrument dem Aufbau einer christlichen Gemeinde. Evangelikale Medienorganisationen in Europa sind Beispiele für solche Medienprofile (vgl. Bibel TV und Evangeliumsrundfunk).

9.2 Gegenmodell

Ein Gegenmodell zu einer solchen Konzeption entwarf der Berliner Theologe August Hinderer mit der Medienarbeit der Kirche als "Dienst an der Presse".

  • Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gründete er professionelle Agenturen und entwarf Kooperationsmodelle mit den damaligen Medien Hörfunk und Film (vgl. HÖCKELE-HÄFNER 2001).
  • Dieser Ansatz wurde nach dem Zweiten Weltkrieg und den Erfahrungen mit der NS-Propaganda weiterentwickelt.
  • Journalisten fanden ihren Platz in der Kirche und den Gemeinden.
  • Vom Gemeindebrief, den Einrichtungen der Kirchlichen Presse bis zu Kirchlichen Pressediensten im nationalen Bereich und international (LWB/Weltdienst, WCC) entwickelten sich Medieneinrichtungen, verpflichtet sind sie alle den Grundsätzen von Medien- und Pressefreiheit.
Grundmuster und Ziele von Kommunikation, Information und Diskurs bilden

  • Beteiligung und Befähigung aller (Joel 2,28)
  • Kritik der Macht - dienende Macht (1 Sam 8)
  • Stellvertretung ( Spr. 31, 8)
  • Transparenz (Mt 5,14)
  • Gemeinwohlorientierung ( Jer 29,7)
  • Bildung von Gemeinschaft und Gemeinde (Apg. 2, 44, 45)
  • Freiheit in Bindung (Gal. 5,1)
Quelle: KUNZ-SCHLAG 2014, 511-512

REFLEXION

10 Persönliches Interesse

Die Trias Religion, Kirchenmanagement und Kirchen- und in der Folge Gemeindeentwicklung erscheint geeignet zu sein, sich der Thematik zu nähern. Zu danken ist in der bestehenden Diskussion den Online-Teilnehmenden für ihre Überlegungen (Stand Februar 2021).

Hilfreich und Basis waren

  • der Studientag zur Unternehmenskultur an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien,
  • die Lehrgänge Ökumene/ Kardinal König Akademie Wien mit dem Aufzeigen religiöser Vielfalt und der Glaubenswelt sowie
  • Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg mit dem Aufzeigen des kulturell-religiösen Teilbereichs in ihren Themenbereichen.
  • Für die Lehre waren der Interne Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg, die Weiterbildungsakademie Österreich Wien und das Fernstudium Erwachsenenbildung des Comenius-Instituts Münster Basis und Erweiterung erwachsenenpädagogischer Kompetenz und Handlungsorientierung.
  • Im Hinblick auf eine Zukunftsfähigkeit war das Fernstudium Nachhaltige Entwicklung des Comenius-Instituts Münster hilfreich.
  • Die Auseinandersetzung mit der Fachliteratur erweitert die Aspekte.
11 Potentiale des Wandels

Die IT-Autorenbeiträge verstehen sich als als Vorarbeiten und Ergänzung der Thematik.

Der Themenbereich betrifft aus Autorensicht die unterstellte Unterscheidung zwischen traditional und modern. Es trifft zu, dass die Moderne traditionelle Elemente enthält und die Tradition sogar selbst zu einem Faktor der Modernisierung werden kann.

  • Allerdings leben wir heute in einer Welt, die mit der Historie der Entstehung des Christentums nicht vergleichbar ist. Allein die Entwicklung der Bildungsinstitutionen, der Zugang zu den Erkenntnissen und den Umsetzungen, den Lebensbedingungen mit den Erleichterungen im Alltag und die Offenheit der Gesellschaft zeigt die Bedeutung der Moderne auf.
  • Prekäre Folgen der Modernisierung bedingen Bedrohungen der Welt wie Kriege, Umweltkatastrophen, Stresssymptome und die ökologisch-ökonomischen Überforderungen.
  • Die Idee der "multiple modernities" wird in der Vorstellung einer Einheit der Moderne eingebracht.
Kulturell-religiöse Faktoren im Kontext mit Politischer Bildung, Interkultureller Kompetenz, Kultur und Ethik erhalten zunehmende Bedeutung.

Die Potentiale des Wandels sind deutlich erkennbar.

Entwicklungsprozesse werden notwendig und gehören in einem breiten Diskurs umgesetzt.

Es gehört zum Selbstverständnis des Autors, dass der Beitrag nur einen Impuls für einen notwendigen Entwicklungsprozess bilden kann.

12 Religion und Moderne

Von Interesse ist die Frage der Vereinbarkeit von Religion und Moderne.

Trägt die Moderne zur Säkularisierung bei oder bietet Religion Entwicklungsmöglichkeiten für die Moderne im Kontext von Modernisierung und religiösem Wandel.

Modernisierungstheorien begnügen sich in der Regel mit den Zusammenhängen zwischen Wirtschaftswachstum, Demokratieentwicklung oder Nationenbildung und Bürokratisierung.

Ausgeklammert wird der Zusammenhang von Denken, Handeln und Erleben von Individuen (vgl. POLLACK-ROSTA 2016, 29-33).

Obwohl Moderne traditionelle Elemente enthält, Tradition zu einem Medium der Modernisierung werden kann, gibt es den Vergleich von früher und heute. Unbestreitbar gibt es etwa eine hochwertige Wasserwirtschaft, einen Katastrophenschutz, hohes Niveau medizinischer Versorgung, den Rechts- und Sozialstaat, vielfältigen Zugang zur Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie eine effiziente Wirtschaftsversorgung.

Damit hat sich der Religionsbegriff geändert und es bedarf Bestimmungsfaktoren des religiösen Wandels.

Gefordert ist eine "zukunftsfähige Kirche" in ihrer Breite der Aufgabenfelder, beispielhaft aus Autorensicht.

  • Bildung, Nipkow 1998, Schweitzer 2002, Preul 2002, Arnold 2015
  • Bildungsmanagement, Seufert 2013
  • Demokratie, Kost-Massing-Reiser 2020
  • Diakonie, Adam 2002, Moos 2018
  • Erwachsenenbildung, Dichatschek 2018
  • Emanzipation, Greco-Lange 2017
  • Ethik, Körtner 2019
  • Freiwilligenmanagement, Habeck 2015
  • Führungskräfteentwicklung, Huber 2013
  • Führungsverständnis, Böckel 2014
  • Gesellschaft, Volkmer-Werner 2020
  • Hochschule, Dichatschek 2019b
  • Kirchentheorie, Preul 1997
  • Kultur, Treichl-Mayer 2011
  • Lehren-Trainieren, Döring 2008
  • Kirchenmanagement, Kunz-Schlag 2014
  • Medien, Süss-Lampert-Wijnen 2010
  • Migration, Collier 2015, Dichatschek 2020
  • Minderheitenkonflikte in Europa, Salzborn 2006
  • Multikulturalität, Ariens-Richter-Sicking 2013
  • Persönlichkeitsbildung, Budde-Weuster 2018
  • Personalentwicklung, Kauffeld 2016
  • Religionspolitik, Casanova 2009
  • Schule, Pollitt-Leuthold-Preis 2007
  • Weiterbildungswiderstand, Holzer 2017
LITERATURVERZEICHNIS

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.


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Treichl D.-Mayer Cl.-H. (Hrsg.) ( 2011): Lehrbuch Kultur. Lehr- und Lernmaterialien zur Vermittlung kultureller Kompetenz, Münster-New York-München-Berlin

Utsch M.(Hrsg.) (2021): ABC der Weltanschauungen, EZW-Texte 272, Berlin, 122-129 (Freikirchen), 163-168 (Religionspolitik)

Volkmer M.-Werner K.(Hrsg.)( 2020): Die Corona-Gesellschaft. Analysen zur Lage und Perspektiven für die Zukunft, Bielefeld

ANHANG

13 Skizze "Religion als Muster" - Entwurf zur Diskussion

Helmut Leitner

Dieser Anhang bezieht sich auf Abschnitt 3, die Schwierigkeiten Religion als Begriff zu definieren.

Definition

  • Strebt man nach einer Definition von Religion, so bewegt man sich in einer bestimmten gedanklichen Tradition, die in der westlichen Welt auf die griechisch-römischen Wurzeln zurückgeführt wird. Die Welt wird gedacht als erfüllt von Entitäten/Objekten mit Eigenschaften, die in genealogischen Bäumen eingeordnet werden, wobei bestimmte Eigenschaften ('differencia') dazu dienen, übergeordnete Klassen von Entitäten in Unterklassen und letztlich einzelne Spezies zu unterscheiden.
  • Religion erscheint dann als Einteilung in der übergeordneten Klasse von Weltanschauungen, gekennzeichnet durch einen Glauben an übergeordnete Wesenheiten, Authorität bzw. Ordnungsprinzipien. Im Gegensatz dazu stehen z. B. die durch Abwendung von bestimmten oder allen Religionen entstandenen Weltanschauungsgruppen des Atheismus und Agnostizismus, und im weitesten Sinne der Scientismus, der (natur-) wissenschaftliche Erkenntnisse als vollkommenen Ersatz für Religion wahrnimmt.
  • Ein Diskurs über Weltanschauungen wird dann ein Diskurs über die Inhalte und Anschauungen und ihren Wahrheitsgehalt im Detail. Dabei schneidet Religion nicht gut ab.
Muster bzw. Gestaltungsmuster

  • Verwendet man stattdessen eine systemisch-mustertheoretische Herangehensweise, so geht es nicht um die Unterscheidung und Trennung innerhalb einer Genealogie (eines onotologischen Baumes, einer Taxononmie), sondern um die systemischen Verbindungen (Zusammenhänge, Beziehungen) und ihre Bedeutung, das "Warum?", die Funktionen im gesamtsystemischen Zusammenhang.
  • Musterbeschreibungen''' sind nicht abschließbar (John Vlissidis: “A pattern is never ever finished”), sondern jeder zusätzliche Verbindungsaspekt erscheint als Vertiefung der Wahrnehmung und Einsicht (vgl. LEITNER 2007/2016).
  • Die Zusammenhänge überschreiten dabei alle ontologischen Grenzziehungen (die Biene ist dann nicht primär ein Insekt mit bestimmten Struktureigenschaften, sondern durch ihre Funktion als Bestäuber von Blütenpflanzen von lebenswichtiger Bedeutung für Ökosystem - Landwirtschaft - Menschheit; Einstein zugeschrieben und verkürzt: "Stirbt die Biene, stirbt der Mensch").
  • Religion erscheint dann nicht primär als Vorstellungsinhalt des Individuums, sondern als gemeinsame intersubjektive Basis ("common ground") für menschliche Gemeinschaftsgefühl, Gesellschaft und Kultur - in Überwindung individueller Kurzsichtigkeit und der Willkür des Stärkeren. Ein moderner Ausdruck wäre "Religion als soziales Betriebssystem" für Gemeinschaft und Gesellschaft; Religion als gemeinsame Orientierung, als Container für Narrative, Werte, Alltagsverhaltensweisen, Ethiken und Weisheiten, als Antworten auf die Fragen nach dem Woher und Wohin, als grundsätzliches Modell und Repertoir für Konflikttransformation durch Ideen wie Lebendigkeit, Liebe, Freiheit und Gerechtigkeit.
  • Der Diskurs führt dann vom umfassenden Muster Religion in eine systemisch-detaillierte "Mustersprache der Religion" (in eine Welt der religiösen Muster), zu den Fragen wie unsere Gesellschaften mit gegenwärtige Krisen im systemisch globalen Kontext bewältigen können, und welches Wirkungspotenzial religiöse (oder alternativ: atheistische, agnostische, wissenschaftliche, ...) Weltanschauungsmuster in einer historischen oder in der heutigen globalen Situation zur Verfügung stellen. Dabei macht Religion dann eine relativ bessere Figur.
An dieser Stelle sei nur festgestellt, dass es verschiedene Methoden gibt, die Phänomene der Welt gedanklich zu ordnen.

14 Schulbeginn 2021: Religion gestalten und verwalten

Der § 2 des Schulorganisationsgesetzes 1962 überstand alle Schulreformbemühungen, er wird wie so manches aber kaum beachtet. Demnach soll Schule an der Entwicklung der Jugend nach sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie den en Werten des Wahren, Guten und Schönen mitwirken. In einet Zeit von Gewalt, Elend und Krieg mag das unrealistisch aussehen. Dennoch: Schule vermittelt Wissen in Verbindung mit Verständnis und Handlungsbereitschaft in Lernprozessen, altersgemäß, geplant und kontrolliert.

Sorgen bereitet die Religionslehrerausbildung für die Pflichtschule. Neben dem Unterricht, der Schulseelsorge und Basis für die mittleren und höheren Schulen geht es um eine kulturell-religiöse Kompetenz in der Gesellschaft. Gefordert sind die Kirchenleitung, Lehrenden, Schulverwaltung und Eltern.

Quelle

SAAT Nr. /2021, 4 - Leserbrief Günther Dichatschek

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Zum Autor

Günther Dichatschek

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck/Doktorat? (1985), des 1. Lehrganges Ökumene/ Kardinal König-Akademie Wien/ Zertifizierung (2006), des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/ MSc (2008) und 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), der Weiterbildungsakademie Österreich/Wien/Diplome (2010), des 4. Internen Lehrganges Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) und der Fernstudien Erwachsenenbildung und Nachhaltige Entwicklung/ Comenius-Institut Münster, Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium/ EKD/ Zertifizierung (2018 bzw. 2020)

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien-Vorberufliche Bildung (1990-2011), am Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg -Didaktik der Politischen Bildung (2015/2016, 2017/2018) und am Kirchlichen Lehrgang der Superintendenz Salzburg und Tirol 2018-2020/ Basis-Ausbildung zur Religionslehrerin/zum Religionslehrer (evangelisch) an Allgemeinbildenden Pflichtschulen/ APS - Pädagogische Impulse im Unterricht, Interkulturalität (2018-2020)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche in Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks in Tirol (2004-2009, 2017-2019), Kursleiter an den Volkshochschulen Salzburg/ "Freude an Bildung", Zell/See, Saalfelden und Stadt Salzburg (2012-2019)


MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am November 7, 2021