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Ethik

Grundwissen Ethik    

Aspekte zu Theorie, Praxis und Handlungsorientierung im Kontext Politischer Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Grundwissen Ethik   
Aspekte zu Theorie, Praxis und Handlungsorientierung im Kontext Politischer Bildung   
Danksagung   
Vorbemerkung   
Folgerungen   
Zweck der Ethik   
Ethische Grundbegriffe   
ALLGEMEINE ETHIK   
1 Ethische Theorien   
1.1 Normative Ethik - Metaethik   
1.2 Normativ-ethische Theorien   
1.3 Individualmoral - Sozialmoral   
1.4 Ethik - Religion   
1.5 Normative Ethik - angewandte Ethik   
2 Kantsche Ethik   
2.1 Kategorischer Imperativ   
2.2 Kritik des Kategorischen Imperativs   
3 Utilitarismus   
3.1 Philosophische Positionen   
3.2 Akt- und Regelutilitarismus   
3.3 Individualethik und Integrität   
3.4 Pflichten im Utilitarismus   
3.5 Recht und Gerechtigkeit   
3.6 Reflexion Utilitarismus   
4 Tugendethik   
4.1 Tugenden   
4.2 Nikomachische Ethik   
4.2.1 Klugheit - ethische Ideale   
4.2.2 Besondere Beziehungen   
5 Kontraktualismus/ Vertragstheorien   
5.1 Moralkonzeption von Hobbes und Hume   
5.2 Moderne Versionen eines Kontraktualismus   
5.3 Universalistische Konzepte eines Kontraktualismus   
5.4 Einwände gegen einen Kontraktualismus   
5.5 Reflexion Kontraktualismus   
6 Genderbezogene Ethik   
6.1 Universalismus-Partikularismus-Unparteilichkeit   
6.2 Genderbezogene moralische Urteile   
6.3 Genderbezogene Ethik und Kontraktualismus   
6.4 Genderbezogene Ethik - Kant und Hume   
6.4.1 Kant   
6.4.2 Hume   
6.5 Genderbezogene Ethik - soziale und politische Problemlagen   
6.6 Genderbezogene Ethik - Gleichheit vs. Differenz   
7 Metaethik   
7.1 Kognitivismus - Nonkognitivismus   
7.2 Realismus-Naturalismus-Intuitionismus   
7.3 Konstruktivismus - Expressivismus   
7.4 Rationalität-Vernunft   
7.4.1 Theorie der Ökonomie   
7.4.2 Unterschiedliche Theorietraditionen   
ANALYTISCHE ETHIK   
8 Analytische Ethik   
8.1 Einleitung   
8.1.1 Erklärung - Rechtfertigung   
8.1.2 Normativ-ethische und metaethische Fragestellungen   
8.2 Moral - Moralphilosophie   
8.2.1 Sokrates - richtiges Verhalten   
8.2.2 Wesen der Ethik oder Moralphilosophie   
8.3 Wesen der Moral   
8.4 Aspekte der Moral   
8.5 Theorien in der Analytischen Ethik   
8.5.1 Teleologische Theorien   
8.5.2 Deontologische Theorien   
8.5.3 Ethischer Egoismus   
8.5.4 Handlungsdeontologische Theorien   
8.5.5 Regeldeontologische Theorien   
8.5.6 Die Theorie Kants   
8.6 Utilitarismus in der Analytischen Ethik   
8.7 Gerechtigkeit - Gleichheit   
8.8 Ethik der Liebe   
8.9 Moralischer Wert   
8.9.1 Ausbildung des Charakters   
8.9.2 Theorien moralischer Werte   
8.9.3 Sittliche Ideale   
8.9.4 Moralische Verantwortlichkeit   
8.9.5 Willensfreiheit - Verantwortlichkeit   
8.10 Eigenständige Werte   
8.11 Das gute Leben   
8.12 Rechtfertigung   
8.12.1 Metaethik   
8.12.2 Theorien der Rechtfertigung   
8.13 Intuitionismus   
8.14 Nonkognitivistische oder nondeskriptivistische Theorien   
8.15 Relativismus   
8.16 Reflexion einer Analytischen Ethik   
POLITISCHE ETHIK   
9 Politische Ethik   
9.1 Einleitung   
9.2 Staatsbürgertum   
9.3 Weltbürgertum   
9.4 Wirtschaftsbürgertum   
THEOLOGISCHE ETHIK   
10 Evangelische Ethik   
10.1 Problemstellung im Pluralismus   
10.2 Konsequenzen für eine evangelische Ethik   
10.3 Ansätze evangelischer Ethik   
10.3.1 Zwei-Regimenter-Lehre - Luther   
10.3.2 tertius usus legis - Calvin   
10.3.3 Kulturbezogenheit in der Ethik - Schleiermacher   
10.3.4 Sittlichkeit - Herrmann   
10.3.5 Gottes Gebot-autonome Ethik - Barth   
10.3.6 Mandatenlehre - Bonhoeffer   
10.3.7 Interimsethik - Thielecke   
10.3.8 Sozialethik - Rich   
10.3.9 Ethik und Anthropologie - Trillhaas   
10.3.9.1 Thematik der Ethik   
10.3.9.2 Anthropologie und Ethik   
10.3.10 Ethik und menschliche Lebensführung - Rendtorff   
10.3.11 Ethik und Dogmatik   
10.3.12 Bereichsethik - Beispiel Wirtschaftsethik   
10.3.12.1 Integrative Wirtschaftsethik   
10.3.12.2 Ökonomismuskritik   
10.3.12.3 Ethische Aspekte einer Sozialen Marktwirtschaft   
11 Klassisches katholisches Modell - Vernunft und Offenbarung   
GESTALTUNGSETHIK   
12 Gestaltungsethik - Alexander'sche Ethik, Ethik der Gestaltung   
12.1 Einführung   
12.2 Entstehung   
12.3 Verallgemeinerung   
12.4 Zusammenfassung – zentrale Gedanken   
ETHIK IN DER PÄDAGOGIK   
13 Ethikunterricht   
13.1 Vorbemerkung   
13.2 Bildungsauftrag   
13.3 Grundlagen des Ethikunterrichts   
13.3.1 Pluralität   
13.3.2 Anerkennung eines gesamtgesellschaftlichen Mindestkonsens   
13.3.3 Fachdidaktische Ansätze   
13.3.3.1 Deutschsprachige Ansätze   
13.3.3.1.1 Deutschland   
13.3.3.1.2 Österreich   
13.3.3.2 Anglo-amerikanische Ansätze   
13.3.3.2.1 Methodik der Wertklärung - Raths - Harmin - Simon/ Hall   
13.3.3.2.2 Sensibilisierung durch Konfrontation und Interaktion-"Lifeline-Projekt" - Mc Phail - Ungoed - Thomas/ Chapman   
13.3.3.2.3 Moralische Entwicklung - Kohlberg   
13.4 Ethik in einer Bildungsreform   
13.5 Ethikunterricht - Reflexion   
13.5.1 Rechtsprobleme   
13.5.2 Bildungsauftrag   
13.5.3 Sachkompetenz   
Angewandte Ethik ("Bereichsethik")/ Auswahl   
14 Alpinethik   
14.1 Einführung   
14.2 Jugend - Familien - Senioren   
14.3 Klassische Formen alpiner Aktivitäten   
14.4 Neue Sportarten - Trends - Entwicklungen   
14.5 Ausbildung für den alpinen Raum   
14.6 Natur und Umwelt   
14.7 Alpine Infrastrukturen   
14.8 Sicherheit   
14.9 Kultur-Kunst-Tradition-Brauchtum   
14.10 Informations-und Öffentlichkeitsarbeit   
15 Militärethik   
16 Sexualethik   
16.1 Entwicklung in Europa   
16.2 Moderne Sexualethik   
16.3 Sexualethik im Kulturvergleich   
17 Technikethik   
17.1 Zweck-Integration   
17.2 Ethische Kriterien   
18 Natur-, Kultur- und Umweltethik   
19 Medienethik   
19.1 Informationszeitalter   
19.2 Information-Wissen   
19.3 Mediatisierung der Öffentlichkeit   
19.4 Kriterien einer Medienethik   
20 Rechtsethik   
20.1 Rechtsstaat   
20.2 Republikanismus   
20.3 Soziale Grundprinzipien   
20.4 Aspekte internationaler Ordnung   
21 Postmoderne Ethik   
21.1 Weltbild der Moderne   
21.2 Postmoderne Ethik   
Literaturverzeichnis   
IT-Autorenbeiträge   
Zum Autor   

Danksagung    

Für die Erstellung des Manuskripts und den Beitrag zur Gestaltungsethik danke ich Helmut Leitner.

Zu danken habe ich meinem kollegialen Umfeld für Anregungen.

Günther Dichatschek

Vorbemerkung    

Ausbildung ohne Bildung führt zu Wissen ohne Gewissen.

(Daniel Goeudevert 2001, 5)

Auf die Fülle der Literatur ist hinzuweisen. In dieser Studie kann es daher nur um einen begrenzten Umfang der Thematik gehen.

Ausgangspunkt der Überlegungen des Autors sind die Erziehungswissenschaft im Kontext mit Politischer Bildung als Fachbereich, mit denen er sich intensiv auseinandersetzt.

Studium und Lehre beeinflussen das Interesse. Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und beruht auf persönlichen Schwerpunkten.

Folgerungen    

Folgerungen ethischer Überlegungen ergeben sich für den Autor aus dem akademischen und beruflichen Werdegang und der Fülle der Ansätze einer Ethik und der Handlungsfelder. Damit ist eine Auswahl gegeben.

  • Daraus ergibt sich zunächst eine Einführung in die Theorien der Ethik (vgl. PAUER-STUDER 2010).
  • In der Folge wird Analytische Ethik betrachtet, die von ihren Ansätzen aus dem angelsächsischen Raum zunehmend von Interesse ist (vgl. FRANKENA 1981).
  • Durch den Globalisierungsdiskurs erscheint eine politische Ethik bedeutungsvoll (vgl. HÖFFE 2004).
  • Evangelische Ethik soll als Beispiel einer religiösen Perspektive betrachtet werden (vgl. MÜLLER 2001, KÖRTNER 2019).
  • Eine Einführung in die Ethik der Gestaltung ist reizvoll, geht es doch um Muster gemeinsamen Handelns (vgl. LEITNER 2015).
  • Der hohe Stellenwert von Sinn- und Wertfragen im pädagogischen Bereich erfordert eine Auseinandersetzung mit dem Ethikunterricht. Dazu gibt es eine beispielhafte Literatur (vgl. SCHMIDT 1983/1984; BUCHER 2001).
Es geht demnach um mehr als eine Betrachtung ethischer Ansätze in einer pluralen Gesellschaft. Es geht um Deutungsformen und Begründungen, die gegenseitig sich auseinandersetzen.

Wenn ein ethischer Diskurs wahrgenommen werden will, müssen die jeweiligen Ansätze in Theorie, Praxis und in den Handlungsfeldern einen Beitrag leisten können.

Anknüpfungspunkte sollten für eine Beachtung der Weltwirklichkeit gelten.

Es gilt, die Achtung für den Anderen bzw. Andere zu gewährleisten.

  • Ethik als Bewertung für das richtige Handeln ist die Hüterin einer allgemeinen Humanität, damit ist Universalität geboten.
  • Moral als richtiges Handeln des Einzelnen ist in einer pluralen und differenzierten Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung.
Zweck der Ethik    

Ethik liefert

  • neben einem Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung,
  • einer Wert- bzw. Sinnbestimmung und
  • Aspekte zum umfassenden allgemein bildenden individuellen und globalen Lernen bzw. Handeln.
Konsequenterweise ergeben sich in diesem Sinne ethische Ansätze bzw. Forderungen im Beitrag.

Ethische Grundbegriffe    

Grundbegriffe sollen zunächst inhaltlich definiert werden (vgl. MÜLLER 2001, 13-14).

  • Ethik leitet sich von "ethos" ab, das Wohnort, Gewohnheit, Sitte und Brauch bezeichnet.
    • War bei Sokrates und Platon Sitte und Brauch durch die Autorität des Hergebrachten legitimiert, bedeutet die aristotelische Verwendung die Aufgabe des eigenen theoretischen Nachdenkens über das eigene gewollte Glück ("eudaimonia") als höchstes Gut.
    • Ethik strebt also theoretisch das gute und gerechte Handeln an und erscheint in verschiedenen Positionen.
  • Ethos kennzeichnet die Haltung eines Subjekts/ Menschen bzw. einer Gemeinschaft und umfasst Gewohnheit, Bewusstsein und Lebenshaltung (vgl. beispielhaft den Sachverhalt des Berufsethos).
  • Moral, abgeleitet von "mores" (Sitten, Charakter), wird für den griechischen Begriff Ethik von Cicero eingeführt.
    • Heute kennzeichnet Moral das aktuelle Sollen des Handelns.
    • Sitte beschreibt dagegen die gewachsene Lebensform einer Gesellschaft bzw. Gruppe. Damit wird ein Zusammenleben in einem kulturellen Rahmen ermöglicht. Sittliches Handeln verläuft in Selbstverantwortung.
  • Metaethik fragt nach der sprachlichen Bedeutung der sittlichen Prädikate.
    • Unterschieden wird zwischen Verwendungsbereichen in ethischem und außerethischem Zusammenhang.
    • Die Metaethik fragt auch nach der Möglichkeit der Rechtfertigung sittlicher Urteile.
ALLGEMEINE ETHIK    

1 Ethische Theorien    

Im Folgenden wird auf die wichtigsten Theorien der Ethik eingegangen, die in der Geschichte der Philosophie wesentlich sind. Grundlagen für die folgenden Konzepte sollen vermittelt werden. Eine Reflexion über die Prinzipien erscheint wesentlich.

Es ist selbstverständlich, dass der Beitrag aus der Sicht des Autors sich versteht und das persönliche Interesse widerspiegelt.

Hingewiesen werden muss auf die Fülle der Thematik; man denke nur an eine Ethik der Gewalt bzw. Gewaltlosigkeit, der verschiedenen Weltreligionen, an Konzeptionen im Alltagshandeln, der Medizin und interkulturelle bzw. globaler Ansätze.

Eine Auseinandersetzung mit der angeführten Literatur weist auf das persönliche Interesse hin.

1.1 Normative Ethik - Metaethik    

Eine Differenzierung zwischen normativer Ethik und Metaethik weist auf die Struktur der Ethik als philosophische Disziplin (vgl. PAUER-STUDER 2010, 12-13).

  • Normative Ethik legt die Maßstäbe fest, was sollen sein soll und damit verbindlich ist.
  • Metaethik geht auf die Analyse der Bedeutung der Begrifflichkeiten von Ethik ein, etwa "gut" und "sollen". Gefragt wird nach den Begründungen von Überzeugungen moralischer Urteile, der Rechtfertigung und Begründung normativer Grundsätze.
  • Ethik reflektiert über die moralischen Gründe von richtig und falsch.
  • Moral versteht sich als Menge von Normen - Prinzipien, Regeln und Tugenden - im Kontext mit dem Verhalten von Menschen, ihrem Verhältnis zu anderen und zur Umwelt (vgl. HABERMAS 1992a mit der Trennung von Ethik und Moral - Ethik als Kunst des persönlichen guten Lebens und Moral als Normen des sozialen Lebens).
1.2 Normativ-ethische Theorien    

Unterteilt werden dieses Konzeptionen in

  • deontologische Theorien (deontos - Pflicht) mit der Betrachtung der Handlungen unabhängig von den Folgerungen als moralische Verpflichtung (vgl. die Ethik KANTs) und
  • teleologische Theorien (telos - Ziel) mit der Verknüpfung des moralischen Werts bzw. Unwerts des Handelns mit deren Ziel (vgl. aristotelische Ethik/ Erreichen guten Lebens["Tugenden"] und Utilitarismus/ Förderung des Wohlergehens bzw. Nutzens).
1.3 Individualmoral - Sozialmoral    

Weil moralische Grundsätze das private und öffentliche/ gesellschaftliche Leben beeinflussen, spricht man von Individualmoral (personal morality) und Sozialmoral (öffentlicher Moral) (public morality) (vgl. PAUER-STUDER 2010, 14-16).

  • Individualmoral beinhaltet Bedingungen eines moralisch integren Personseins. Dies bedeutet eine vernunftbasierte Einsicht in die Richtigkeit und Gültigkeit. Überredung, Zwang und Manipulation bilden keine Grundlage ethischen Handelns. Es bedarf einer inneren Akzeptanz/ Autonomie, einer reflexiven Bestätigung von Normen/ Internalisierung und Rechtfertigung gegenüber anderen/ Intersubjektivität.
  • Ebenso bedarf es einer Gestaltung der Gesamtgesellschaft. Diese Umsetzung in Prinzipien und Grundsätzen von Gruppierungen, Gesellschaftsformen und Institutionen findet in der Sozialmoral statt (vgl. RAWLS 1975, 23-27, 81 mit seinem Begriff der "Verfassung", die das politische System und sozioökonomische Einrichtungen umfasst und subjektive Freiheitsrechte, Chancengleichheit und soziale Absicherung betrifft; interessant SEN 2009 mit dem Hinweis auf lokale Formen der Ungerechtigkeit, deren Überwindung und der Idee einer idealtypischen gerechten Gesellschaftsform).
Hinzuweisen ist auf das Verhältnis von Moral und Recht.

  • Das Recht beinhaltet Sanktionsmöglichkeiten, Zwang ist nie Sache einer Moral (vgl. in diesem Kontext das Demokratieverständnis).
  • Eine Moral kennt als informelle Reaktion/ "Sanktion" Enttäuschung, Groll, Verachtung und Empörung.
1.4 Ethik - Religion    

Moralische Prinzipien überschneiden sich oftmals mit ethischen Grundsätzen religiöser Bedeutung (vgl. als Beispiel die "Goldene Regel" : "Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu" (vgl. HABERMAS 2005, 119-154; PAUER-STUDER 2010, 16-19).

Der Vorrang der Religion wird mitunter gegenüber der Ethik gesehen.

  • In demokratischen - wertpluralistischen Gesellschaften ist jedoch auf nichtreligiöse Mensche Bezug zu nehmen, weil sich diese als ethisch Handelnde verstehen.
  • Religionsfreiheit als Grundrecht beinhaltet den Schutz von Religionen, aber auch die das Recht auf eine nichtreligiöse Lebensweise. Man kann daher nicht für alle Mitglieder einer Gesellschaft eine verbindliche Form der Moral bestimmter religiöser Lehren begründen (vgl. die Intentionen einer Demokratie- und Friedenserziehung in der Politischen Bildung).
  • Dies bedeutet auch, dass vermehrt religiöse Diversität zu beachten ist, damit neben Toleranz auch Ambiguitätsverhalten(vgl. die Intentionen einer Interkulturellen Kompetenz).
  • Natürlich bedeutet dies in wertpluralistischen Demokratien das Recht der Ausübung religiöser Menschen, ethische Überzeugungen aus ihrer religiösen Ausübung abzuleiten und zu rechtfertigen.
John RAWLS (1998) hat mit seinem Vorschlag eines übergreifenden Konsens ("overlapping consensus") ein Modell zwischen divergierenden Weltanschauungen gegeben (vgl. auch FRANKENA 1981 mit den Intentionen der Analytischen Ethik, Kap. 2).

  • Das Modell versucht liberale Demokratietheorien mit den in der US-Gesellschaft unterschiedlichen Religionsauffassungen zu verbinden.
  • Anwendbar ist auch das Modell auf Fragen globaler Wertgemeinsamkeiten trotz kultureller Differenz.
  • Themenbereiche dazu sind etwa unschuldige Menschen nicht zu töten, nicht unnötiges Leid und Schmerz zuzufügen und grundlegende Menschenrechte wie die Würde des Menschen zu respektieren.
1.5 Normative Ethik - angewandte Ethik    

Von Interesse ist der Umgang der Ethik mit konkreten Lebensproblemen. Es gibt eine Fülle aktueller und relevanter Problembereiche, die sensibel - allerdings ohne eine "Supertheorie" - eine Bearbeitung benötigen, zumal die Sachlage äußerst komplex sich darstellt. Man denke an Problembereiche etwa in der Medizin, Ökologie, Technik und im interkulturellen Bereich (vgl. PAUER-STUDER 2010, 25-26).

Da es kontroverse moralische Theorien gibt, fallen die Antworten auf die Fülle der Themenbereiche unterschiedlich aus.

  • Deshalb bevorzugt man allgemein das Paradigma der angewandten Ethik mit dem bekanntesten Modell, das von T.L. BEAUCHAMP und J.F. CHILDRESS 1994 in der Medizinethik entworfen wurde.
  • Vier Prinzipien mittlerer Reichweite umfasst das Konzept: Autonomie, Nichtschädigung, Förderung des Wohlergehens und Gerechtigkeit.
  • Wesentlich ist bei der Anwendung der Prinzipien mittlerer Reichweite und ihrer Anwendung eine plausible Argumentation (freistehende Argumente) . Sie eröffnen eine rationale Vermittlung kontroversieller Argumente. Als freistehend gelten Argumente, deren Gültigkeit nicht von einer Festschreibung bestimmter Lehren bzw. Theorien abhängen, vielmehr von einem allgemeinen Standpunkt erkennbar sind (vgl. PAUER-STUDER 2010, 28).
Ebenso wichtig ist der Umgang mit dem Problem des Pluralismus (vgl. die Demokratie als wertpluralistische Gesellschaftsform).

  • Der Wertpluralismus ist ein konstitutives (begründendes) Prinzip der Demokratie.
  • Verfassungsrechtlich und völkerrechtlich sind Religions-, Gedanken-, Meinungs- und Gewissensfreiheit Grundrechte einer Gesellschaft und von Personen. Es bedarf daher zustimmungsfähiger Prinzipien (Parameter der Konsensfähigkeit).
John RAWLS (1998) hat aus demokratischer Perspektive Vorschläge dazu unternommen(vgl. RIPPE 1999 zur Diskussion von Rawls Konzeption). Seine Idee des öffentlichen Vernunftgebrauchs zeigt, wie sich eine demokratische Gesellschaft mit einer kontroversen Thematik auseinandersetzen sollte (vgl. PAUER-STUDER 2010, 30-32).

  • Öffentlicher Vernunftgebrauch besagt, dass Verfassungs- und Gerechtigkeitsfragen auf der Basis grundlegender Werte - besonders Freiheit und Gleichheit - entschieden werden sollten.
  • Verfahren und Kriterien der Prinzipien von Gerechtigkeit schließen politische Werte von Freiheit, Gleichheit, Chancengleichheit und Gemeinwohl mit ein.
  • Die Mitglieder der entsprechenden Gesellschaft sind nur den Werten der politischen Gerechtigkeit allgemeiner Einsichtigkeit verpflichtet (vgl. die Absage an persönliche Lehren religiöser oder philosophischer Art).
  • Betroffen davon sind zunächst Inhaber öffentlicher Ämter, Abgeordnete und Mitglieder von Regierungen sowie Mitglieder und Bewerber politischer Ämter und Mitglieder des Richterstandes (vgl. RAWLS 1998, 316-320).
Bei Jürgen HABERMAS (1992b) ist öffentliche Vernunft mit der Idee verknüpft, dass jedermann in praktischen Diskursen normative Geltungsansprüche einbringen kann. In einem Konsensverfahren wird in der Folge nach den Prinzipien der Unparteilichkeit und Fairness entschieden.

  • Zu bedenken ist bei HABERMAS das Problem, einen Konsens in einer Gesellschaft zu erzielen, für die Uneinigkeit konstitutiv ist.
  • Mögliche Barrieren werden bei Habermas wenig beachtet, die einem Konsens bei der Fülle philosophischer und religiöser Konzepte in einem öffentlichen Diskurs entgegenstehen(vgl. die gleiche Problematik bei dem Anspruch an Ethikkommissionen bei der Suche nach ethischen Stellungnahmen zu Grundsatzproblemen; vgl. NIDA-RÜMELIN[2005] zu Bereichsethiken und ihre theoretische Fundierung).
2 Kantsche Ethik    

"Moralische Normen sind demnach nicht mit dem Argument zu begründen, dass ihre Anerkennung dem Erreichen eines bestimmten Zieles, etwa eines Zustandes des allgemeinen Wohlergehens, dienlich ist" (PAUER-STUDER 2010, 35).

  • Normen der Moral werden als verpflichtend angesehen. Dies begründet die Skepsis gegenüber einem teleologischen Moralverständnis.
  • Damit kommt es zu einer deontologischen Moralauffassung, die ein bestimmtes Tun in der Einsicht im Wesen des Prinzips erkennt.
2.1 Kategorischer Imperativ    

Die Unterscheidung liegt im hypothetischen und kategorischen Imperativ.

  • Der hypothetische Imperativ ist eine Handlungsanleitung für ein gewünschtes Ziel.
  • Der kategorische Imperativ ist dagegen ein moralisches Gebot um seiner selbst willen und gilt daher unbedingt und ausnahmslos.
  • Entscheidend ist für KANT damit die Art der Handlung und nicht der Stellenwert des Ziels. Grundlage der Handlung ist das Prinzip.
Aufschluss über die kantische Ethik gibt sein Satz über den guten Willen (vgl. KANT 1974, 18). Ein guter Wille bzw. das Wollen, unabhängig von den Konsequenzen, ist für sich moralisch wertvoll.

  • Bedingungen eines guten Willens sind zunächst das Handeln aus Pflicht, die der Maxime zugrunde liegt, frei von selbstsüchtigen Absichten zu sein.
  • Das Wollen darf nur einen formalen und keinen materialen Grund darstellen.
  • KANT will also vermeiden, dass die Moral von externen Zielen abhängig ist/wird. "[...]Die Gültigkeit des moralischen Gesetzes sollte für sich genommen einsichtig sein" (PAUER-STUDER 2010, 37).

Fassungen des kategorischen Imperativs in drei Haupt- und zwei Unterformeln (vgl. PAUDER-STUDER 2010, 38-39, ausführlich 39-45)

Formel I - allgemeines Gesetz

Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.

Formel Ia - Naturgesetz

Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.

Formel II - Zweck-an-sich-selbst

Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden andern, jeder zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.

Formel III - Autonomie

Handle so, dass der (dein) Wille durch seine Maxime sich selbst zugleich als allgemein gesetzgebend betrachten könne.

Formel IIIa - Reich der Zwecke

Handle so, als ob du durch deine Maxime jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reich der Zwecke wärest.

2.2 Kritik des Kategorischen Imperativs    

Nicht unerwähnt sein soll Kritik an KANTs Moralprinzip. Es geht um die Produktion von Tautologien, die Autonomie der Gesetzgebung der praktischen Vernunft, nicht das Wesen des Sittlichen inhaltlich zu bestimmen, vielmehr die Sittlichkeit auf einen formalen Maßstab einer widerspruchsfreien Gesetzesvorstellung zu reduzieren (vgl. HEGEL 1975, 327-328; ausführlich PAUER-STUDER 2010, 48-55).

  • Seit dieser Kritik gibt es den Vorwurf, die kantische Ethik sei formal und inhaltlich (zu) wenig bestimmt. KANT geht sicher um einen Vorgang zu entwickeln, moralische Qualität von Handlungen zu prüfen.
  • Tautologien zu produzieren ist wenig kritisch zu bewerten, geht es doch KANT vielmehr um Maximen. Diese reichen in den individuellen Lebensbereich hinein, wobei die Formulierung der Maximen wesentlich ist (vgl. die Definition von "Maximen"; Maximen sind jene Grundsätze des Handelns, die Individuen leiten, die aber erst auf ihre moralische Vertretbarkeit überprüft werden müssen[vgl. PAUER-STUDER 2010, 36]).
  • Zu bedenken ist die Frage, wie weit KANT von der Vorstellung bedingungsloser Pflicht ausgeht und Ethik damit auf ein System bloßer Befehlsform reduziert. Dazu hat Arthur SCHOPENHAUER in "Über die Grundlagen der Moral" sich geäußert (vgl. SCHOPENHAUER 1977, 164-165). Pflichtenlehre und Denken in Pflichten stammt aus dem Sollen, theologischer Moral und dem Dekalog. Sie beruht auf Abhängigkeiten des Menschen, Belohnung oder Strafe.
  • G.E.M. ANSCOMBE argumentiert in "Modern Moral Philosophy" ähnlich wie Schopenhauer. Pflicht und Sollen machen nur Sinn in einem System eines Gesetzgebers. In säkularen Moralkonzeptionen verlieren deontologische Begriffe einer Pflichtethik an Bedeutung (vgl. ANSCOMBE 1974, 217-243).
  • Als weiterer Einwand gilt der Vernachlässigung des menschlichen Wollens wie der Neigungen, Empfindungen, des Begehrens, der Ablehnung und von Gefühlen. Mit dieser Reduzierung und Ausrichtung auf eine Pflichtethik werde KANT einer Reihe von Kategorien der Moralethik nicht gerecht (vgl. PAUER-STUDER 2010, 52). Handlungen sind oft von direkter Sorge um andere Personen und nicht von Pflicht motiviert(vgl. man denke nur an den Kontext an persönliche Beziehungen wie Verwandtschaft und Freundschaft; vgl. BLUM 1980).
  • In der Argumentation um Pflicht und Neigung erkennt man eine gewisse Änderung der Position von KANT. An sich betont er den Gegensatz (vgl. KANTs Argumentation zur Selbsttötung - Erhaltung des Lebens aus Pflicht als Maxime; vgl. auch PATON 1962, 40-45).
  • Letztlich steht hinter dieser Argumentation der Gegensatz zwischen Vernunft und Gefühl. Moral ist nicht nur eine Sache des Gefühls, auch nicht einer Rationalität. Es gibt bestimmte Haltungen zu unseren Gefühlen und Empfindungen(als normativ reflektierende Menschen; man denke an ein Überdenken/ Reflexion, Korrekturen, Erziehung und Sozialisation). Pflicht und Anteilnahme spielen eine wesentliche Rolle.
  • Pflicht um der Pflicht willen erscheint im Vorwurf, dass die Berufung auf Pflicht auch zu einer Scheinrechtfertigung führen kann (vgl. das Beispiel dieser Argumentationslinie 1962 im Eichmann-Prozess; vgl. ARENDT 1986, 232).
  • "Handeln aus Pflicht bedeutet in Übereinstimmung mit dem grundlegendsten moralischen Prinzip zu handeln" (PAUER-STUDER 2010, 55). Zu beachten ist auch in diesem Zusammenhang das Verhältnis von Pflicht, Verdienst und Lob.
3 Utilitarismus    

Als Gegenposition zur kantischen Ethik hängt für den Utilitarismus die moralische Qualität von Handlungsweisen von ihren Folgen ab. Im Zentrum steht der Beitrag zum allgemeinen Wohlergehen. Die Folgen von Handlungen werden aus dem Blickwinkel der allgemeinen Nutzenmaximierung - als teleologische Konzeption - geprüft (vgl. PAUER-STUDER 2010, 59).

Von Interesse ist die geringe Beachtung im deutschen Sprachraum. Übersehen wird die Differenzierung utilitaristischer Theorie. In der angloamerikanischen Philosophie bildet der Utilitarismus eine maßgebliche Richtschnur ethischen Denkens. John RAWLS "Eine Theorie der Gerechtigkeit" (1979, 40-52, 215-234) bildet allerdings ein kantisches Gegengewicht.

Bereits in der Antike gibt es Ideen, das Gute mit dem Nützliche und Angenehmen zu verbinden, etwa bei in den Ausführungen von Sokrates in PLATONs Dialog Protagoras über das Nützliche, die Lust und das Gute.

3.1 Philosophische Positionen    

Erst am Ende des 18. Jahrhunderts kommt es zu einer philosophischen Positionierung in den Schriften von Jeremy BENTHAM unter dem Begriff "Utilitarismus". Eine Weiterentwicklung im 19. Jahrhundert vollzieht sich bei John Stuart MILL und Henry SIDGWICK. Der Utilitarismus wird auch als sozialreformerische Theorie verstanden (vgl. BENTHAM mit der Reform des englischen Rechtssystems und MILL mit den politischen und gesellschaftlichen Institutionen sowie dem Wahlrecht der Frauen 1831).

  • Jeremy BENTHAM erklärt das Prinzip der Nützlichkeit zum maßgeblichen Prinzip der Moral (vgl. PAUER-STUDER 2010, 60-62). Als Rechtstheoretiker und Sozialphilosoph wollte er das ihm unklar und widersprüchlich scheinende englische Recht neu formulieren.
    • Grundlage seiner Bestrebungen war das allgemeine Wohlergehen und eine verständliche Rechtsprechung. Das Gute wird als Überwiegen angenehmer und lustvoller Empfindungen angesehen. Unterschieden wird zwischen verschiedenen Freuden, etwa Sinnenfreuden, Freude an der eigenen Geschicklichkeit, der Vorstellungskraft, des Geistes, des Reichtums und der Schmerzfreiheit (vgl. BENTHAM 1988, 33-34).
    • Die Abwägung guter gegenüber schlechter Folgen nimmt Bentham mit einem rechnerischen Kalkül vor. Ausgegangen wird von einer Nutzenkalkulation, die moralische Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit gewisser Handlungsweisen bestimmt.
    • Als Bewertungsschema sind die Folgen als positiv bzw. negativ einzustufen. Bentham setzt eine monistische Wertetheorie voraus - Lust vs. Unlust, Glück vs. Schmerz.
  • John Stuart MILL als sein Schüler erweitert die utilitaristische Ethik.
    • Er verweist auf Kants Verallgemeinerungsverfahren, das nur zeige, dass die Folgen dieser Normen derart wären, dass man davon verschont bleiben wolle(vgl. MILL 1985, 8).
    • Modifiziert wird der Utilitarismus, indem die Quantität und Qualität der Freude berücksichtigt wird. Dies hält er für vereinbar mit dem Nützlichkeitsprinzip.
    • Mill sieht auch die Probleme eines quantitativen Hedonismus. Er übernimmt die konventionellen Wertüberzeugungen seiner Zeit, orientiert an den Idealen des Bildungsbürgertums, an den Werten von geistiger Kultur-Dingen der Natur-Werken der Kunst-Gebilden der Poesie (vgl. MILL 1985, 25).
    • Als Beweis des Nützlichkeitsprinzips gilt der Versuch, Gründe für das utilitaristische Prinzip anzuführen. Das allgemeine Glück ist ein Gut, individuell und allgemein (vgl. MILL 1985, 61). Angenommen wird, dass die individuelle Motivation der Nützlichkeit folgend aus der inneren Sanktion des Gewissens und der äußeren Sanktion der Missbilligung durch die Mitmenschen folgt (vgl. MILL 1985, 46-50; man denke an intrinsische und extrinsische Motivation).
  • Mit Henry SIDGWICK wird die Theorie des Utilitarismus weiterentwickelt (vgl. PAUER-STUDER 2010, 64-65).
    • In "The Methods of Ethics" wird die Verträglichkeit des Utilitarismus mit Common-Sense-Moralvorstellungen aufgezeigt.
    • Moralische Grundsätze sind gerechtfertigt, wenn zwischen ihnen, den Folgerungen und moralischen Einzelurteilen ein Überlegungsgleichgewicht besteht.
    • Moralphilosophische Ansätze sind der Egoismus, der Intuitionismus und der Utilitarismus. Wesentlich ist die Festlegung des Guten, weniger bedeutsam sind Lust und Unlust.
    • Präferenzen gelten kaum als Richtschnur von Werten und dem Guten, denn es gibt auch negative Präferenzen wie Beleidigungen, rassistische und sexistische Affekte.
  • Richard HARE unterscheidet böse Präferenzen auf zwei Ebenen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 65). Getrennt wird intuitiv moralisches Urteilen und kritisch moralisches Denken.
    • Moralisches Denken verlangt in Konfliktlagen sich in die andere Person zu versetzen und durch Abwägen eine Rangordnung eigener und anderer Präferenzen zu erzielen. Notwendig dazu sind übergeordnete Kriterien.
    • Hare meint, dass dies eine große Nähe zu kantischen Prinzipien aufweist(vgl. HARE 1992, 43). Kritisch ist zu bemerken, wie weit der Utilitarismus bei dieser Nähe an andere Kriterien nicht seine spezifische Akzentuierung verliert.
Der Utilitarismus berücksichtigt die Konsequenzen von Handlungen. Damit ist eine Abgrenzung zu einem Prinzipienrigorismus gezogen. Einwände gibt es bei der ausschließlichen Nutzenmaximierung und dem Übersehen moralischer Rechte. Personen werden auf Nutzenträger reduziert.

Damit kommt es in der Folge zu Modifikationen der utilitaristischen Ethik.

3.2 Akt- und Regelutilitarismus    

Einzelbeispiele setzen eine Bewertung voraus. Die Frage stellt sich nach moralisch Erlaubten oder Gebotenem in Form einer Schädigung bzw. eines Nutzens einer Einzelperson, sofern eine Handlung mehr an guten Folgen ergibt (vgl. SMART-WILLIAMS 1973, 77-150).

Einzelhandlungen werden von Utilitaristen auch als Problem gesehen (vgl. PAUIER-STUDER 2010, 67-68). Nicht anerkannt wird, dass das utilitaristische Prinzip auf isolierte Akte angewendet wird. Vielmehr sei es notwendig, unser Handeln auf bestimmte Regeln im Sinne einer Nutzenmaximierung zu prüfen (vgl. Aktutilitarismus vs. Regelutilitarismus).

  • Im Regelutilitarismus geht es um bestimmte moralische Regeln, die ein allgemeines Wohlergehen sichern. Beispielhaft zeigt sich dies im Verbot des Lügens, im Gebot Versprechen zu halten, um ein Zusammenleben der Gesellschaft zu sichern (man beachte den Beitrag zum Wohlergehen und einer Verhinderung von Schaden).
  • Im Aktutilitarismus ist das Ignorieren des besonderen Falles nicht möglich, wenn in einer besonderen Situation die Ausnahme von der Regel eindeutig als Alternative besteht (vgl. WILLIAMS 1978, 105). Allerdings gibt es die Ausnahme von der Regel auch im Regelutilitarismus (vgl. PAUEER-STUDER 2010, 70-71).
3.3 Individualethik und Integrität    

Wenn sich Regelutilitaristen ausschließlich auf das Kriterium der Nützlichkeit berufen, wird dies durch den Respekt vor den persönlichen Rechten, Eigenschaften und einer Integrität eingeschränkt. Moral ist (auch) verknüpft mit Grundhaltungen, die eine Person bestimmen.

Regelkonformes Verhalten aus Selbstinteresse und die Einsicht in regelkonformes Handeln bzw. Handeln aus Pflicht wird von einer Ethik des Nützlichkeitsprinzips nicht berücksichtigt. Ausgespart wird die Konsequenz einer Handlung, ob sie Glück befördert oder eine Regel bzw. Norm dem allgemeinen Nutzen dient.

  • Es ist die innere Haltung nicht auszusparen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 71). Moralisches Handeln ist in Verbindung mit einer Individualethik nicht zu trennen, denn moralische Regeln finden nur so eine Umsetzung.
  • Voraussetzung ist die Fähigkeit einer moralischen Wahrnehmung. Dies bedeutet ein sensibles reflexives Bewusstsein (vgl. SHERMAN 1999, 121-143).
  • Hier ergibt sich die Frage, ob der Regelutilitarismus mit seiner einfachen Nutzenbewertung von Regeln nicht zu kurz greift (vgl. PAUER-STUDER 2010, 72).
  • Als weitere Schwierigkeit ergibt sich, wenn wir von einem erweiterten Moralverständnis ausgehen, inwieweit der Utilitarismus die Integrität einer Person untergräbt. RAWLS (1979, 45) geht von der Verschiedenheit und Eigenständigkeit einer Person aus. Wenn also nur der Gesamtnutzen relevant ist, verwischen sich die persönliche Eigenschaften bzw. Rechte einer Person (vgl. aktuell die Verschiedenheit/ Diversität von Personen und ihre Wirkung in der Gesellschaft).
  • Ohne Zweifel ist das Selbstverständnis einer Person gefordert, wenn eine Handlung verlangt wird, die mit der eigenen Überzeugung nicht vereinbar ist. Eine Verletzung der Integrität einer Person besteht dann nicht, wenn der moralische Standpunkt zwingend geboten ist.
  • Ein Problem ist die Gewichtung der Konsequenzen im Utilitarismus. So widerspricht ein rein quantitativer Maßstab etwa bei der Aufrechnung von Menschenleben der Unverletzlichkeit einer Person. Es zeigt sich, dass moralische Ideale kaum bis gar nicht vorhanden sind.
  • Die reine Ausrichtung nur auf die Nutzensteigerung ergibt allerdings mit wenig Mühe und geringen Veränderungen moralische Verdienste.
3.4 Pflichten im Utilitarismus    

Peter SINGER (1994) gehört zu jenen Utilitaristen, die den Konflikt zwischen harten Konsequenzen aus dem Handlungsutilitarismus und abgesicherten konventionellen Moralüberzeugungen in Kauf nehmen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 74).

Allerdings vertritt der Utilitarismus auch soziale Anliegen (vgl. die Bemühungen um Armutsbekämpfung).

  • SINGER vertritt die theoretische Position einer relativ radikalen Umverteilung (vgl. die Verpflichtung einer Teilung von Reichtum).
  • Für die Politische Bildung etwa ist von Interesse die Situation der Entwicklungsländer, Daten der Kindersterblichkeit und von Krankheiten mit Impferfolgen. Es geht also um die Aufhebung der Tun-und-Lassen-Unterscheidung im Utilitarismus.
  • Nichtstun trägt so zur Verelendung bei.
  • Singers Folgerungen weisen auf die mangelhafte Unterscheidung von positiven und negativen Pflichten sowie Tun und Unterlassen hin(vgl. die Ansätze bei KANT und der Tugendethik in der Konsequenz von positiven, negativen und speziellen Pflichten).
  • Für den Utilitarismus ist letztlich die Form des Handelns für einen Gesamtnutzen unerheblich.
Für eine ethische Diskussion ist die Betonung auf Konsequenzen von Handlungen und Handlungszusammenhängen von Interesse.

  • Fehlerhaft ist jedenfalls eine Konzentration nur auf eine Gesamtnutzensteigerung.
  • Wenn der Unterschied zwischen Tun und Lassen verwischt, verliert sich eine Differenzierung von Tun (vgl. PAUER-STUDER 2010, 76-77).
    • Zu beachten ist im sozialen Bereich der Respekt vor anderen Personen, ihrer Privatheit und Integrität, einer Nichteinmischung und dem Rückzug.
    • In anderen Situationen ist allerdings auch aktives Tun geboten.
    • Eine Aufhebung der Trennung von Tun und Unterlassen führt zu moralischer Überforderung und moralischer Nachlässigkeit.
    • Notwendig sind Überlegungen, wie viel oder wie wenig in einer bestimmten Situation und Problemlagen notwendig bzw. am besten ist. Nichteinmischung bzw. aktive Intervention sind mitunter geboten.
    • Im Rahmen einer Moraltheorie sollten vermehrt die Konsequenzen beachtet werden.
3.5 Recht und Gerechtigkeit    

Utilitarismus findet keine Erklärung für moralische Rechte. Diese sind jedoch grundlegende Ansprüche von Menschen. Man denke etwa an die Menschenrechte, gesellschaftliche Güter wie Bildung und soziale Sicherheit, die eine politische Kultur einer Gesellschaft bestimmen.

Gründe für die Vernachlässigung liegen in der Nutzenmaximierung und monistischen Wertetheorie des Utilitarismus. Moralische Kategorien erfahren nur ihre Rechtfertigung über den Beitrag zum Nutzen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 78).

MILL war die Tendenz zu einer rein instrumentalistischen Sicht bewusst (vgl. MILL 1985, 62-63). Er bringt den Begriff der Tugend ein. Sie wird um ihrer selbst geschätzt ("Teil des Zwecks").

Ähnlich sieht Mill die Rechte bzw. Gerechtigkeit, deren moralische Verbindlichkeit keine institutionelle Funktion begründen (vgl. "ungerecht" mit dem Begriff der Verletzung verbürgter Rechte).

  • Deontologisch weist Mill auf Beispiele hin, dass sich moralische Rechte nicht von der Nützlichkeit ableiten. Ungerechte Gesetze werden wie ein Rechtsbruch als ungerecht gesehen, weil sie Rechte verletzen (vgl. MILL 1985, 77).
  • Das Recht und mit ihm das Rechtssystem lässt eine Person von der Gesellschaft erwarten, geschützt zu werden.
    • Damit ist der Kontext zur Nützlichkeit gegeben. Mill sieht auch die Nützlichkeit mit der Unbedingtheit der Verpflichtung (vgl. der Zusammenhang mit Rechten und Pflichten). So entsteht in der Gesellschaft Gerechtigkeit.
    • Hier kommt Mill der kantischen Idee der Unbedingtheit einer Verpflichtung nahe, womit die Einsicht in die Verbindlichkeit begründet. Für Mill sind alle Fälle von Gerechtigkeit auch Fälle der Nützlichkeit (vgl. MILL 1985, 11).
    • Gerechtigkeit ist durch den Kontext zu Gemeinwohl definiert, damit ist Gerechtigkeit und Nützlichkeit vereinbar.
Dem Utilitarismus stehen zwei Möglichkeiten der Verteilungsgerechtigkeit offen, wobei es zu einer Maximierung des Gesamtnutzens oder des Durchschnittsnutzens einer Gesellschaft kommt (vgl. die Ungerechtigkeit bei der Gesamtnutzenverteilung, da die Verteilung der Güter auf die einzelnen Gesellschaftsmitglieder keine Rolle spielt). Im Problem des Durchschnittsnutzens kommt es zu einer Verringerung, wenn die Bevölkerungszahl steigt.

3.6 Reflexion Utilitarismus    

Utilitarismus ist durch Einfachheit gekennzeichnet. Er nimmt die Interessen der Menschen wahr und orientiert sich empirisch an Gegebenheiten.

Der Utilitarismus besitzt eine Nähe zur Sozialwissenschaft.

Die Nutzenmaximierung ist nicht immer auf konkrete Handlungen anzuwenden. Mitunter verfehlt er moralische Dimensionen. Allerdings weisen sozialreformerische Akzente auf moralisches Denken hin.

Da moralisches Denken ein Wohlergehen von Menschen fördert, gibt es eine Nähe zur Ethik Kants.

4 Tugendethik    

Die antike Tugendethik sollte Antwort auf den Kantianismus und Utilitarismus geben. Ausgangspunkt ist der Vorwurf an die beiden Prinzipienethiken, dass sie der Feinstruktur moralischer Phänomene nicht gerecht werden. Sie würden die wichtige Rolle der inneren Haltungen, Dispositionen und Fähigkeiten der Person vernachlässigen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 83-84).

"Prinzipienethiken bringen zwar ein klares Kriterium des moralisch Richtigen ins Spiel, reflektieren aber nicht hinreichend die Ebenen moralischer Wahrnehmung und Urteilsfähigkeit" (PAUER-STUDER 2010, 83).

4.1 Tugenden    

Die Skepsis und die Suche eines Instrumentariums für Besonderheiten moralischer Situationen bewirkte eine Renaissance der Tugendethik (vgl. HURSTHOUSE 1999; SWANTON 2003; PAUER-STUDER 2010, 84-89).

Auslöser für die Diskussion um die Tugendethik ist der Aufsatz von ANSCOMBE "Modern Moral Philosophy" (1958/1974).

  • Bei der Kritik an Kant und dem Utilitarismus geht es wesentlich um die Konsequenzen und eine strikten Pflichtbegriff.
  • Anscombe argumentiert, dass die modernen Begrifflichkeiten in der aristotelischen Ethik keine Entsprechung finden. Die Begriffe seien Restbestände einer Gesetzesethik im Christentum. Die Schwachstellen seien der Verlust der Substanz ohne den Glauben an Gott und göttliche Gesetzgebung. In einer säkularen Epoche präsentieren die Begriffe des Sollens und einer Verpflichtung sich als ein Überbleibsel eines Denksystems ohne klare Bedeutung.
  • Gefordert wird nicht einfach eine Rückkehr zur antiken Tugendethik. Vielmehr soll eine moralische Reflexion solange zurückgestellt werden, bis es zu einer angemessenen Psychologie der Moral und einem Verständnis der Begriffe der Intention, des Wollens und der Lust käme.
  • Zu vermerken ist, dass eine Reflexion über die Gründe eigenen Handelns zur Einsicht führt, dass bestimmte Prinzipien des Handelns als für sich bindend anerkannt werden müssen. Wenn man einen solchen Zugang aus der Selbstvergewisserung bemüht, ihn für eine Interpretation der Ethik Kants hält, verliert die Kritik Anscombes an Plausibilität (vgl. PAUER-STUDER 2010, 86).
  • Kritisch ist auch zu sehen, dass Kant und der Utilitarismus zwar das Moralprinzip rechtfertigen, nicht aber die Gründe für eine Bindung an diese Prinzipien klären. Genau hier setzt die Ebene der Tugenden an (vgl. PAUER-STUDER 2010, 87).
Annette BAIER (1991) formuliert kritisch, dass die kantische Ethik Neigungen, Affekte und Empfindungen ausklammere. Sie verbindet diese Argumentation mit HUMEs Theorie der natürlichen Tugenden. Nach Hume bildet Sympathie die Fähigkeit, Empfindungen anderer nachzuvollziehen die Grundlage moralischen Urteilens (vgl. BAIER 1991).

Tugendethik fragt nach dem, was eine Person sein soll, um eine gute Person zu sein. Tugenden sind mit der Identität verknüpfte Einstellungen und Haltungen, die Handlungen bestimmen (vgl. dazu die Prinzipienethik mit der Frage, was ich tun soll).

Um das Gute bestimmen zu können, ist eine Methode die aristotelische Tugendethik.

Unterteilt werden die Tugenden in verstandesmäßige - Weisheit, Klugheit, Auffassungsgabe/ durch "Belehrungen" - und ethische Tugenden - Großzügigkeit, Besonnenheit, Tapferkeit/durch "Gewöhnung-Einübung" (vgl. ARISTOTELES 1998, 1103 a 15).

In der Mesotes-Lehre, definiert als das Mittlere zwischen zwei Extremen, wird sich auf Handlungen und Leidenschaften bezogen (demnach auf ein Übermaß, die Mitte oder einen Mangel).

  • Die Tugend besteht aus in einer von der Vernunft bestimmten angemessenen Mitte zwischen zwei Extremen (vgl. bei Aristoteles als Mitte die Tapferkeit von Furcht und Zuversicht, die Freigebigkeit von Geiz und Verschwendung, die Großartigkeit von Protzigem und Kleinlichem, die Gerechtigkeit von Unrechttun und Unrechtleiden; vgl. ARISTOTELES 1998, Buch III-V).
  • Allerdings ist es nicht immer möglich, eine Mitte zu finden (vgl. Genussfreude - ein Zuviel vs. nicht leicht ein Zuwenig).
  • Auch gibt es viele Formen, die Tugend zu verfehlen. Man denke nur an Objekte, die keine Wertschätzung verdienen oder die Mangelhaftigkeit von Empfindungen (vgl. SHERMAN 1999, 105-119).
  • Kritisch wird auch die Mesotes-Lehre insofern gesehen, als sie nur für ethische Tugenden im engeren Sinne bei Haltungen gegenüber sich selbst bezieht. Angeführt wird die Besonnenheit und Standhaftigkeit. Ein sinnvolles Leben sollte sich so gesehen auf eine Ausgewogenheit in Lebensform und Lebensführung beziehen(vgl. HÖFFE 1995, 83-108).
  • Im Falle der Gerechtigkeit ist ein Mittel schwer erklärbar, weil Gerechtigkeit nur über normative Kriterien von Recht bestimmbar ist. Die Ideen von Mangel und Übermaß sind hier nicht definierbar.
4.2 Nikomachische Ethik    

Das Gute ist nach ARISTOTELES das Glück des Menschen.

  • Damit verbindet er die Moral nicht mit einem universell gültigen Prinzip, also mit der Idee der gleichen Achtung und Berücksichtigung aller Moralsubjekte (vgl. er gesteht Frauen und Sklaven keinen gleichwertigen moralischen Status zu).
  • Der Einzelne muss zur Tugendhaftigkeit erzogen werden. Es geht um die Kultivierung des Charakters, der Affekte und der moralischen Wahrnehmung.
  • Das Gute ist die Glückseligkeit des Menschen, die im "Gut-Leben" und im "Sich-gut-Verhalten" besteht (vgl. ARISTOTELES 1998, 1095a 17-18). Verwiesen wird auf die Uneinigkeit, ob Glückseligkeit mit einem genussorientierten Dasein, politischen oder kontemplativen Lebensform gleichzusetzen ist.
  • Aristoteles versucht das Gute zu bestimmen, indem er für den Menschen "eigentümliche Leistung" ansetzt (vgl. ARISTOTELES 1998, 1097 b, 20-30). Es geht um die für den Menschen charakteristische Tätigkeit, also eine angemessene Leistung(Aristoteles geht es um die Suche nach einem richtigen Tun und richtigen Entscheidungen).
  • Die "eigentümliche Leistung" liegt beim Menschen in der Ausübung der Vernunft (vgl. die spezifische Auslegung im Kontext eines besonderen Lebens).
  • Aristoteles geht davon aus, dass jedes Ding nach einem spezifischen Gut strebt. Es ist von einem intrinsischen Wert anzugehen. So gesehen gibt es Gründe für spezifische Wertannahmen, die sich nicht aus einem anderen Wert ableiten.
  • Die Glückseligkeit ist eine Tätigkeit, die an sich und nicht bloß als Mittel erstrebenswert ist. Dieses Merkmal charakterisiert auch die Handlungen, Für den Tugendhaften ist die für der Tugend gemäße Tätigkeit am liebsten. Das glückselige Leben ist damit ein tugendhaftes Leben (vgl. ARISTOTELES 1998, 1177 a 2-a, 28).
  • Einen besonderen Status genießt die betrachtende Tätigkeit des Geistes ("Betrachtung") (nachgereiht sind Gerechtigkeit und Tapferkeit). Hier finden sich alle Elemente, die Glückseligkeit belegen. Es geht um Muße, Freiheit von Ermüdung und Autarkie. Krieg und Politik vertragen sich nicht mit Muße (vgl. ARISTOTELES 1998, 1177 b, 20-26).
  • Es bedarf keines Überflusses an äußeren Gütern für eine Glückseligkeit (vgl. ARISTOTELES 1998, 1179 a, 10-34).
4.2.1 Klugheit - ethische Ideale    

Aristoteles sieht die Tugend als ein Verhalten der Entscheidung an (vgl. PAUER-STUDER 2010, 95-98). Im Sinne der Mesotes-Lehre ist Tugend das richtige Entscheiden. Abgegrenzt wird der Begriff von der Begierde, dem Zorn und vom Wollen und Meinen (vgl. SHERMAN 1998, 105-119). Beschrieben wird das Entscheiden als überlegtes Streben nach Dingen, die in unserer Gewalt stehen (vgl. ARISTOTELES 1998, 1113 a 12).

Die Tugend ist rechte Einsicht, eine Disposition zum Handeln aus der rechten Einsicht (vgl. ARISTOTELES 1998, 1144 b 25). Eine "rechte Einsicht" besteht aus drei Dingen in einem Kontext, der Wahrnehmung, der Vernunft und dem Streben (vgl. ebda., 1139 a 15-20). Denken allein löst nicht Handlungen aus, es bedarf eines Zwecks im Kontext mit praktischem Denkens (vgl. ebda., 1139 a 35). Die Willensentscheidung sei ein von der Vernunft von einem Prinzip bestimmtes Streben (vgl. ebda., 1139 b 1).

Voraussetzung ist Klugheit, der Fähigkeit zum Erreichen des Ziels. Sie geht über ein Zweck-Mittel-Denken hinaus und befasst sich mit dem Gerechten, Schönen und Guten (vgl. ebda., 1143 b 22).

Ziele sind dann wertvoll, wenn sie von einer tugendhaften Person ausgewählt werden. Der Wert eines Ziels ergibt sich aus der Qualität der Güter. Tugend und Ziele sind aufeinander bezogen, verbunden mit praktischer Einsicht.

4.2.2 Besondere Beziehungen    

Aristotelische Ethik als ethisches Ideal geht auf die ethische Dimension besonderer Beziehungen zu anderen ein.

  • Die betrifft etwa Freundschaft. Nutzenorientierte Freundschaften enden, wenn der Vorteil schwindet. Vollkommene Freundschaft sieht Aristoteles in der Freundschaft tugendhafter Menschen, also der Wunsch, das Gute für Freundinnen und Freunde um ihrer selbst willen (vgl. ebda., 1156 a 7-15).
  • Tugenden äußern sich in einer Orientierung, einem Erlernen und Einüben an und von Idealen, Gewöhnung und Belehrung (Erziehung).
  • Gesetze sind auch im Erwachsenenalter wesentlich. Ein tugendhaftes Leben bedarf gesetzlicher Ordnung, die das Ergebnis einer "Staatskunst" darstellen. Diese verbindet sich aus individueller Ethik und politischer Moral.
Gutes Handeln hängt von der Entwicklung der affektiven und kommunikativ-ausgleichenden Fähigkeiten ab.

  • Es geht um die Kultivierung und Erziehung des Charakters. Demnach geht es nicht um Defizite in sozialen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen, sondern um moralische Fehlgriffe in der individuellen Verantwortung (vgl. den Bildungsauftrag der Politischen Bildung im Kontext mit Persönlichkeitsbildung).
  • Die moralische Qualität einer Gesellschaft hängt von den Einstellungen und Haltungen ihrer Mitglieder ab.
  • Tugenden hängen mit der Schulung der Empfindungen (Gefühlen) im Kontext mit Handlungen zusammen. Empfindungen haben eine affektive Komponente und kognitiven Gehalt, da sie emotionale Formen der Bewertung darstellen. Gefühle gelten damit korrigierbar und schulbar.
  • Ethisches Streben zielt auf eine wertend-erzieherische Perspektive und werden der Rolle einer Bedeutung im Leben gerechter.
  • Sie setzt die Möglichkeit einer moralischen Entwicklung voraus. Angemessenes Reagieren erfordert ein Zusammenspiel von charakterlicher Haltung und intellektueller Beurteilung der Situation (vgl. PAUER-STUDER 2010, 105).
  • Kritisch wird vermerkt, dass eine Verbindung von Tugenden und Regeln unverzichtbar ist (vgl. die Gefahr einer Regelethik vs. Tugendethik, in der die Tugenden eine sekundäre Rolle spielen). Es geht vorrangig um eine Definition einer internen Perspektive der handelnden Personen in einer spezifischen/besonderen Situation (vgl. SHERMAN 1998, 121-143, bes. 138). Allerdings ist ein Vermeiden einer mechanischen Anwendung von Regeln notwendig.
  • Tugenden zerbrechen in Gesellschaften mit groben Verstößen(vgl. etwa bei Korruption, Diskriminierung, Verfolgung und Misshandlung). Tugenden können nur in stabilen gesellschaftlichen Verhältnissen sich entwickeln. Es bedarf klarer moralischer und rechtlicher Regeln, was tolerierbar bzw. nicht tolerierbar ist (vgl. PAUER-STUDER 2010, 109).
"Der Begriff der Tugenden wirkt überholt. Doch die Reflexion über Haltungen und Dispositionen des Subjekts und die These, dass gute praktische Deliberation mit den Einstellungen der Individuen zusammenhängt, bildet ein unverzichtbares Element moralischen Denkens" (PAUER-STUDER 2010, 110).

5 Kontraktualismus/ Vertragstheorien    

Als Vertragstheorie bzw. Modell der vorteilsorientierten Einigung auf Normen ist der Kontraktualismus ein Gedankenexperiment, um staatliche Rechtsordnung moralisch und institutionell zu begründen.

Vertragstheorien gab es bereits in der Antike bei Epikur, Lukrez und Cicero und wurden in der Folge von Thomas HOBBS und David HUME systematisch entwickelt.

5.1 Moralkonzeption von Hobbes und Hume    

- HOBBES verwendet die Normrechtfertigung auf die Grundfrage der politischen Philosophie, damit die Frage der Rechtfertigung staatlicher Herrschaft. Ein Streben nach Selbsterhaltung und Güteraneignung dominiert bei Menschen als Motiv. Durch die natürliche Gleichheit der Menschen an Stärken bzw. Fähigkeiten und die Knappheit der Güter entsteht ein Kampf aller gegen alle mit dem Ziel, den anderen zu unterwerfen bzw. zu vernichten (vgl. PAUER-STUDER 2010, 112-114).

In "Leviathan" (1651/1984) werden die negativen Verhältnisse geschildert (menschliches Leben armselig, einsam, ekelhaft, tierisch und kurz; vgl. HOBBES 1984, 96). Möglichkeiten eines Entkommens aus diesen furchtbaren Zuständen sei nach Hobbes eine Übereinkunft über Regeln des sozialen Zusammenlebens (vgl. als Ziel einen Übergang von anarchischen bzw. bedrohlichen Zustand zum zivilen Zusammenleben in einem Staat). Ein solcher Gesellschaftsvertrag mit der Macht beim Souverän überwacht die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsmitglieder. Diese unterwerfen sich staatlicher Macht, weil Sicherheit und Schutz vorrangig sind.

Gerechtigkeit und Billigung als "natürliche Gesetze" mit der Forderung, andere so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden will, stehen "natürlichen Leidenschaften" entgegen, die zu Parteilichkeit, Hochmut und Rachsucht verleiten (vgl. HOBBES 1984, 96).

Die Befolgung von Normen muss unabhängig von der Institution eines Souveräns erfolgen.

- HUME geht davon aus, dass eine Anerkennung von Regeln infolge einer Übereinstimmung von Interessen vorhanden ist. Es bedarf daher keines Vertrages (vgl. HUME 1978, 233). In einer Vergesellschaftung liegt die Möglichkeit des Ausgleichs von Schwächen und Mängeln. Eine Rechtsordnung bildet eine Bedingung dafür.

Um gesellschaftlichen Mängeln auch auszuweichen, müssen künstliche Institutionen (= künstliche Tugend) geschaffen werden. Menschen sind also zu einem Regelsystem gezwungen, das natürliche Affekte einschränkt (vgl. HUME 1978, 235).

5.2 Moderne Versionen eines Kontraktualismus    

Der rational-individualistische Ansatz findet eine verstärkte Bedeutung, "[...] da sich die auf dem langfristigen Selbstinteresse beruhende Einigung auf die Regel der Moral durch spiel- und entscheidungstheoretische Argumente plausibilisieren lässt" (PAUER-STUDER 2010, 118). In einer solchen Situation ("Gefangenendilemma-Situation") ist es von Vorteil, die Fixierung auf den größten Vorteil der eigenen Person aufzugeben. In der Folge strebt man eine Kooperation mit anderen im Sinne eines Eigeninteresses an (vgl. MACKIE 1981, 144-145).

MACKIE (1981) versucht das "gute Leben" mit Elementen festzulegen. Berücksichtigt werden muss eine Selbstliebe (eigene Interessen, Bevorzugung Nahestehender), altruistische Prinzipien (erweiterte Beziehungen), Freiheits- und Anspruchsrechte sowie Tugenden wie Gefühle der Betroffenheit und Anteilnahme (vgl. MACKIE 1981, 221-242). Er erklärt nicht das Wesen moralischer Verbindlichkeit. Treue, Kumpelwesen und Parteifreundschaften festigen zwar den Zusammenhalt sozialer Gruppen, verbürgen aber keineswegs die Moralität der Beziehungen. Es kann (sogar) zu einer Vorarbeit für Rechtsverletzungen kommen.

Hinzuweisen ist auf einen bedeutenden Entwurf einer individualistischen Vertragstheorie von David GAUTHIER (1986).

  • Moral ist ein System von Einschränkungen, das die Verfolgung unserer Interessen und die Erfüllung unserer Präferenzen gewährleistet. Dahinter steht ein am homo oeconomicus ausgerichtetes Rationalitätskonzept (vgl. GAUTHIER 1986, 22).
  • Nutzen ist für ihn das Vorziehen einer von zwei Alternativen. Dabei entsteht ein Wert als Produkt einer durchdachten Präferenz.
  • Notwendig ist Kooperation in Situationen, in denen ein nicht-kooperatives Verhalten nachteilige Konsequenzen hätte (vgl. GAUTHIER 1986, 103). Hier sollte es zu einer Vereinbarung kommen (faire Ausgangsposition, keine Schlechterstellung im Vergleich zur Ausgangsposition, Einigung ohne Täuschung-Betrug-Gewalteinwirkung).
  • Der Verhandlungsprozess versteht sich als Zwei-Stufen-Verfahren (zunächst Anspruch auf einen Nutzenzuwachs, in der Folge Abstriche von Forderungen - Minimax-Prinzip der relativen Konzession; vgl. GAUTHIER 1986, 133-137).
  • Eine gerechte Gesellschaft ist eine Gesellschaft, die jeder Person das Erreichen des optimalen Guten ermöglicht, wenn die Regeln für alle akzeptabel sind (vgl. GAUTHIER 1986, 341).
5.3 Universalistische Konzepte eines Kontraktualismus    

Die kontraktualistischen Ansätze sehen eine Moral als Ergebnis einer Verhandlung an. In der rational-individualistischen Version bildet das Eigeninteresse die Basis für eine Übereinkunft. Die universalistischen Theorien gehen demgegenüber naturgemäß nicht von einem individualistischen Begriff aus.

Die Praxis ist gekennzeichnet von einem Gegensatz von Rationalität und Vernunft in Handlungsformen (vgl. RAWLS 1998, 120-127).

  • Rationalität orientiert sich am Selbstinteresse im Handeln.
  • Vernünftiges Handeln orientiert sich dagegen an einem Abwägen der Handlungsründe aus einer unparteilichen Perspektive. Entscheidend sind Prinzipien, die von allen akzeptiert werden.
Universalistische Vertragstheorien der Moral gehen vom Begriff der Vernunft aus (vgl. PAUER-STUDER 2010, 123-127). Moralische Grundsätze werden als gerechtfertigt und einmütig akzeptiert angesehen.

  • RAWLS Begründung einer Gerechtigkeitstheorie beinhaltet ein solches Vertragsmodell. Gekennzeichnet ist es durch eine universalistische Konzeption und eine Ausklammerung von Teilinteressen (vgl. RAWLS 1979, 159).
  • Thomas SCANLON (1982) fordert in seiner universalistischen Vertragstheorie ein, dass eine Handlung moralisch legitim ist, wenn sie auf Prinzipien basiert, die man vernünftigerweise nicht ablehnen kann. Die Vertragstheorie wird von Scanlon über die Idee der vernünftigen Ablehnung formuliert. 1999 spricht er sich klar für den "Wunsch" als Motivation für Handlungen aus. Zum Ausbau einer Moral gibt es drei Voraussetzungen.
    • Eine klare Vorstellung des Guten und ein klares Urteil, was gut und schlecht für ein Individuum ist,
    • die Konzeption muss mit dem Guten anderer Personen vergleichbar sein und
    • der Vergleich muss auch eine hypothetische Rechtfertigung sinnvoll machen bzw. deren Rechtfertigung für eine Zurückweisung muss angemessen erscheinen (vgl. SCANLON 1982, 110-112).
  • Jean HAMPTON (1991/1993) vertritt in ihrer universalistischen Vertragstheorie ein nicht-individualistisches Konzept und einen feministischen Standpunkt.
    • Ermöglicht werden soll eine Antwort auf Fragen der Gerechtigkeit und der Evaluierung persönlicher Beziehungen.
    • Das Modell kann als Kriterium zur normativen Analyse sozialer Beziehungen im öffentlichen Raum und in der Familie gelten.
    • Hampton präzisiert diese Ideen in der Folge. Beziehungen seien moralisch gut zu heißen, wenn die Kosten-Nutzen-Verteilung freiwillig und transparent aus der Sicht von Eigeninteressen akzeptiert wird (vgl. HAMPTON 1993, 240). Es darf also keine Nebeneffekte einer affektiven oder pflichtgemäßen Bindung zwischen den Beziehungspartnern geben (vgl. damit die Forderung nach gleichem Status, keine Diskriminierung bzw. Unterdrückung/ bei Frauen eine entsprechende Reziprozitätsleistung der Partner[vgl. HAMPTON 1993, 245-347]).
    • Hamptons Ansatz verlangt im Gegensatz zum individualistischen Kontraktualismus moralische Prinzipien inhaltlich zu bestimmen. Im Folgenden geht es um Einwände bei beiden Vertragstheorien.
5.4 Einwände gegen einen Kontraktualismus    

Die individualistische Vertragstheorie sieht die Einigung auf moralische Regeln als ein Ergebnis rational-egoistischer Nutzenmaximierung. Es ergibt sich die Frage eines ökonomischen Rationalitätsmodells als Standard für Handeln bei Menschen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 127).

  • Erreicht wird hier nur dann eine Übereinstimmung mit Forderungen der Moral, wenn eine gleichmäßige Verteilung gesellschaftlicher Macht angenommen wird. Kooperation gibt es nur dann, wenn es zu vertraglichen Übereinkünften kommt, wenn also Partner sich nicht gegenseitig gefährlich werden können(vgl. HOBBES 1984, 94).
  • Allerdings trifft diese Gleichheitsannahme in der sozialen Wirklichkeit nicht zu (vgl. etwa die gesellschaftlich-sozialen Ungleichheiten und Abhängigkeiten mit Hilfeleistungen bei Kindern, Kranken, Behinderten, Alten und Minderheiten[damit das einzufordernde Bestreben nach Inklusion i.w.S.]).
  • Ob eine egoistische Rationalitätsstrategie zu einem bestmöglichen Ergebnis führt, demonstriert KAVKA (1983, 199-204) an einem Beispiel mit gegenteiligem Effekt. Es geht um einen allgemeineren Sinn ökonomisch-strategischer Rationalität. Das Wählen geeigneter Mittel zur Erreichung eines Zieles definiert rationales Handeln, allerdings wird nichts über die Art und den Wert des Zieles ausgesagt. Persönliche Beziehungen haben andere Ziele als ökonomische Handlungszusammenhänge.
  • Ein ökonomisches Handlungsverständnis hat nur für einen begrenzten Bereich Gültigkeit, in denen Zweck-Mittel-Überlegungen angemessen sind. Angebracht sind solche Überlegungen etwa in der Wahl geeigneter Verkehrsmittel und der Schul- bzw. Studienlaufbahn (vgl. die Intentionen Vorberuflicher Bildung).
Ebenso besteht ein wesentlicher Einwand gegen kontraktualistische Moralansätze in der Angleichung der Moral an ein nutzenoptimiertes "bargaining game".

  • Ein Vertragsgedanke auf alle Bereiche des sozialen Lebens bedeute, Bindungen mit verhandelbaren Objekten gleichzusetzen und damit gewisse Interaktionsformen auszugrenzen, etwa Beziehungen der Anteilnahme, des Mitfühlens, der Freundschaft und Liebe.
  • Im Feminismus wird in diesem Kontext auf die Beziehung zu Kinder besonders hingewiesen. Ein "Robinson-Crusoe-Image" gehe bei allen Personen mit Sorgeleistungen völlig vorbei (vgl. HELD 1993, 192-214). Im Feminismus wird dagegen auf die Verletzbarkeiten, Abhängigkeiten und die besonderen Bedürfnisse hingewiesen.
  • Der Kontraktualismus vernachlässige Elemente der Empathie, Fürsorge und Anerkennung besonderer Personen in ihren besonderen Teilsituationen.
  • GAUTHIER (2000, 112) weist diesen Einwand zurück. Man müsse eine abstrakte Makroebene mit einer Anerkennung von Moral und eine Mikroebene der Moral mit einer Analyse besonderer Beziehungen von Menschen unterscheiden (vgl. PAUER-STUDER 2010, 131-134).
5.5 Reflexion Kontraktualismus    

Unterschieden wird zwischen rational-individualistischer und universalistischer Konzeption.

In der individualistischen Theorie wird die individuelle Nutzenmaximierung betont, der universalistische Ansatz gilt als Akzeptanz aller bei der Berücksichtigung Betroffener. Hier ist die Überlegung, dass jene Überlegungen gelten, auf die sich Personen in einem fairen Verfahren einigen können.

SCANLON formuliert negativ, dass man jene Grundsätze als gerechtfertigt ansieht, die niemand vernünftigerweise zurückweisen kann.

Mit der Interpretation einer Verallgemeinerungsidee finden sich in einer Reihe von Moraltheorien und ist nicht spezifisch für den Kontraktualismus (vgl. die kantische Ethik und bestimmte Utilitarismuskonzepte).

SCANLON rechtfertigt seine Position zum Kontraktualismus mit zwei Argumenten. Einmal findet sich die Begründbarkeit gegenüber anderen bei Vertretern der Vertragstradition wie etwa bei ROUSSEAU. Zum anderen würden in seinem Ansatz Urteile über richtig bzw. falsch aus einer hypothetischen Begründung kommen (vgl. SCANLON 2000, 73-74).

Beispielhaft für die politische Philosophie und damit exemplarisch für die Politische Bildung gilt die egalitäre Vertragstheorie von John RAWLS. Hier wird die Frage nach allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit als akzeptabel gestellt.

Im individualistischen Kontraktualismus wird die Frage nach den moralischen Institutionen gestellt. Das Eigeninteresse bildet den motivationalen Faktor, um gesellschaftlichen und persönlichen Konflikten durch kooperative Einigung im individuellen Interesse auszuweichen. Ein Selbstinteresse ist wesentlich.

6 Genderbezogene Ethik    

Die eine feministische Strömung und Theorie gibt es nicht. Pluralität ergibt einen vielfältigen Blick mit widersprüchlichen und gemeinsamen Entwicklungen. Kennzeichen bilden die Debatten der sechziger Jahre um das Patriarchat, der Blick auf das Geschlechterverhältnis, soziale Ungleichheiten und eine Pluralität von Ungleichheitsdimensionen, die in der Folge zu Emanzipation, schulischer Koedukation, der Debatte von Gleichheit und Differenz in den achtziger Jahren führen (vgl. FRANKE-MOZYGEMBA-PÖGE-RITTER-VENOHR 2014, 19-20).

Die folgende Gender-Diskussion um Geschlechtergleichheit bzw. Geschlechterdifferenzen findet ihre Fortsetzung in der Ethik, auf die einzugehen ist (vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Gender).

Darunter ist eine genderbezogene Analyse der Moralphilosophie und moralischer Probleme zu verstehen.

  • Unter dem Aspekt der Geschlechterdifferenzierung werden die normativen Theorien der Ethik wie der Utilitarismus, die kantische Ethik und der Kontraktualismus hinterfragt.
  • Relevante Problemstellungen sind daher etwa eine Abwertung, Demütigung, sexuelle Belästigung, Gewalt an Frauen, strukturelle Ungleichheit im öffentlichen und privaten Leben, Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt und Ungerechtigkeiten bei der Arbeitsaufteilung in den verschiedensten Bereichen.
  • In der genderbezogenen Ethik ist nicht immer eine Unterscheidung zwischen persönlicher und öffentlicher Moral vorhanden. Es geht um Fragen der Moraltheorie und um Probleme der Sozialethik (etwa der Gleichheit, Gerechtigkeit, Differenz und sozialen Arbeitsteilung).
6.1 Universalismus-Partikularismus-Unparteilichkeit    

Eine Moralphilosophie verbindet moralische Prinzipien und Normen mit einem Universitalitätsanspruch.

  • Sie gelten für alle Subjekte gleichermaßen. Zudem sollen moralische Prinzipien über partikuläre Interessen hinausgehen.
  • Ein moralischer Standpunkt geht über subjektive Ansprüche hinaus und verlangt nach einer überpersönlichen Perspektive (vgl. PAUER-STUDER 2010, 140).
Universalismus, Partikularismus und Unparteilichkeit haben mehrere Ebenen.

  • Der Vorwurf an die Aufklärungsmoral, eine falsche Universalität verdecke moralische Argumentation, beruht auf der politischen Idee einer Gesellschaft, die keine Machtprivilegien sozialer, ethnischer und geschlechtsspezifischer Art kennt.
  • Moralische Normen sind einer übergeordneten Ebene unterworfen, ansonsten wären sie auf partikuläre Gruppen reduziert. Genderbezogene Ethik verlangt jedenfalls allgemeine Verbindlichkeit.
  • Skepsis gilt gegenüber einer Unparteilichkeit. Die Forderung stimme nicht mit moralischer Rechtfertigung überein, denn im persönlichen Handeln werde eine besondere Beziehung zu einer Person als legitim gesehen (vgl. PAUER-STUDER 2010, 141). Genderbezogene Ethik geht ebenso von positiven Nahbeziehungen und persönlichen Bindungen als moralischem Wert aus.
  • Es gilt Differenzierungen verschiedener Bereiche der Moraltheorie vorzunehmen. Unparteilichkeit ist auf der abstrakten Ebene allgemeiner Moralbeziehungen notwendig. Ausnahmen sind spezifische soziale Zugehörigkeit bzw. Bindungen und egoistische Interessen. Parteilichkeit bedarf spezifischer Verantwortung und persönlicher Bindungen.
  • Unparteilichkeit besitzt einen Spielraum mit handlungsrelevanten Partikularismen.
  • Aus der Sicht genderbezogener Ethik spricht viel für den Kontext von Unparteilichkeit und Parteilichkeit. Sie kann sich nur auf persönliche Beziehungen besonderer Art beschränken.
  • Solidarität mit fremden Ländern bzw. Kulturen bedarf ebenso einer genderbezogenen Ethik. Diese beinhaltet nicht nur affektive Werte, vielmehr muss sie auch über Kriterien einer Aufarbeiten verfügen (vgl. die Intention Politischer Bildung unter dem Aspekt von "global learning").
6.2 Genderbezogene moralische Urteile    

Entscheidende Impulse einer genderbezogenen Analyse moralpsychologischer Arbeiten sind Carol GILLIGAN (1984) zu verdanken.

Argumentiert wird mit empirischen Untersuchungen zu moralischen Urteilen von Frauen und Männern.

  • Moralische Urteile von Männer bevorzugen eine Ethik der Rechte und der Gerechtigkeit.
  • Frauen bevorzugen in ihren Bewertungen und Einschätzungen ihre Ideale der Fürsorglichkeit und Anteilnahme, eine Ethik des Caring.
GILLIGAN formuliert eine empirische These der Moralpsychologie mit der Interpretation zu einer normativen Aussage, die besagt, dass eine Ethik von Frauen die Perspektive der Anteilnahme und Fürsorglichkeit zu sein hat (vgl. PAUER-STUDER 2010, 143). In der Folge konzentriert sich eine feministische Ethikdebatte auf eine Ausformulierung einer Care-Ethik. Es stellt sich die Frage, ob eine Care-Ethik eine eigenständige Moralkonzeption darstellt oder ob die klassischen Theorien der Ethik mit einer Modifikation ohnehin einer Care-Ethik gerecht werden.

Nel NODDINGS (1984) und Sara RUDDICK (1989) verstärken die Care-Ethik deutlicher als bei Carol GILLIGAN.

  • Bei Noddings, die eine rigorose Prinzipienethik ablehnt, ist Moral eine Sache des Fühlens und Empfindens. Einer männlichen Prinzipienethik setzt sie ein weibliches Moralverständnis entgegen, das moralische Hinwendung zum Anderen und nicht erfassbare moralische Gefühle als wesentlich ansieht.
    • Eine Ethik der Prinzipien wird als instabil und zweideutig beurteilt.
    • Eine Orientierung an Prinzipien lasse Ausnahmen zu, deren Kriterien zumeist offen sind und daher Raum für Manipulationen zulasse (vgl. PAUER-STUDER 2010, 143, 144).
    • Dieses Personenkonzept betont die Empfindungsfähigkeit moralischer Subjekte. Personen stehen in engen Beziehungen zu anderen und wollen die Realität des anderen erfassen.
    • Das Modell dieser ethischen Haltung des Sorgens ist eine intakte Mutter-Kind-Beziehung. Noddings erklärt diese natürliche Form des Carings zum ethischen Ideal(Fürsorge als Tugend).
    • Noddings übersieht allerdings den Kontext moralischer Reflexion mit Prinzipien, die moralische Haltungen verkörpern. Prinzipien umfassen Grundsätze unserer Einstellungen gegenüber anderen. Eine sorgend-affektive Haltung entspricht einem Prinzip. Sorgen stellt eine moralische Einstellung dar. Es bedarf der Vernunft. Es ist demnach die Einsicht notwendig, dass dies aus guten Gründen moralisch verbindlich ist.
    • Abzusichern ist Care-Ethik durch eine übergeordnete Normierung mit Recht und Gerechtigkeit. Vernunft und Affektivität müssen verbunden werden, ansonsten wäre es nur eine altruistische Werthaltung.
  • Auch Ruddick betont die positive Mutter-Kind-Beziehung. Allerdings verbleibt Ruddick auf der Ebene einer intuitiven Wertphämenologie, der die normative Einordnung fehlt.
Von Interesse ist in der Ethik der Anteilnahme der Kontrast von Gerechtigkeit und Care. Eine Trennung scheint nicht angebracht.

  • Fürsorge ist nicht in allen Situationen angebracht.
  • Gerechtigkeitskriterien müssen eine Selbstausbeutung verhindern.
  • Eine Care-Ethik bleibt auf besondere Beziehungen beschränkt. Ansonsten käme es zu einer Überforderung.
  • Unter genderbezogenen Aspekten muss die Haltung sorgender Anteilnahme allen Moralsubjekten gleichermaßen abverlangt werden. Gegenteilig käme es wiederum zu einer Reproduktion klassischer Stereotype. Eine strikte Gegenüberstellung der Ethik der Prinzipien und Care-Ethik erweist sich als unhaltbar.
6.3 Genderbezogene Ethik und Kontraktualismus    

Eine Ethik der Fürsorge und Anteilnahme mit asymmetrischen Beziehungen zu Anderen bildet die Grundlage für einen genderbezogenen Diskurs mit den Vertragskonzeptionen der Moral. Die Vertragstheorie versteht Moral als Ergebnis einer auf Eigeninteressen der Menschen beruhenden Übereinkunft. Eigeninteressen motivieren Individuen, sich an Regeln zu halten, sofern dies auch andere tun. Eine kooperative Einigung verspricht einen größeren Nutzen.

Allerdings vernachlässigt diese Konzeption die Beziehungen zu abhängigen, schwächeren und hilfsbedürftigen Menschen. Das Care-Prinzip ist nicht gegeben (vgl. PAUER-STUDER 2010, 146). Der Gegensatz zwischen Kontraktualismus und Werten der Fürsorge und Anteilnahme wird so relativiert.

Es gibt einige Anknüpfungspunkte zu einer genderbezogenen Ethik.

  • Vernünftige und unparteiliche Abwägungen von Individuen kommen zur Übereinkunft einer allgemeinen Interessenerfüllung nach moralischen Prinzipien.
  • Nach Jean HAMPTON ermöglicht ein universalistisches Vertragsmodell eine Überprüfung des Verhältnisses von öffentlichem Raum und persönlichen Nahbeziehungen (vgl. HAMPTON 1993, 227-255). Eine allgemeine Zustimmung ließe Beziehungen auf Gerechtigkeit bzw. Ausbeutung befragen und ob alle als Gleiche anerkannt werden.
  • Genderbezogen erscheint es wesentlich, ob bei der Geschlechterdifferenzierung ein Teil einen negative Haltung ohne entsprechende Gegenleistung abverlangt werden kann.
  • Eine universalistische Vertragstheorie gilt als Gradmesser einer sozialen Arbeitsteilung in Familie, verschiedenartigen sozialen Gruppierungen und der Arbeitswelt und sollte normativ jeweils analysiert werden.
Damit unterscheidet sich das Personenkonzept des universalistischen Kontraktualismus erheblich von dem rationalen Egoismusmodell der individualistischen Vertragstheorien der Moral. Universalistische Vertragstheorien haben Schwierigkeiten, Elemente einer genderbezogenen Ethikdebatte zu integrieren (vgl. PAUER-STUDER 2010, 148).

6.4 Genderbezogene Ethik - Kant und Hume    

6.4.1 Kant    

Kritik setzt an Themen bei KANT etwa bei der Diskussion um einen Dualismus von Pflicht und Neigung und der Ausklammerung moralischer Gefühle an (vgl. PAUER-STUDER 2010, 148-152).

Bedenken ergaben sich beim

  • kategorischen Imperativ, der nur abstrakte Situationsgemeinsamkeiten berücksichtige. Es mangle etwa an der Möglichkeit, moralische Normen zu bilden. Die Aufarbeitung konkreter Problemstellungen sei unbestimmt.
  • Kant verkürze Moralität, weil er diese an Handeln mit Neigungen und Interessen mit Pflicht verbinde. Damit räume er moralischen Empfindungen keinen angemessenen Platz ein.
  • Kant macht eine der traditionellen Geschlechtersymbolik entsprechende Abwertung mit.
Dagegen spricht etwa, dass

  • sich für die Anhänger Kants ein Pflicht-Neigung-Problem nicht stellt. Mit dem Vorrang von Pflicht wird nicht behauptet, dass Neigung keine Rolle spielt. Festgelegt wird nur, dass Neigung zum Handeln für sich nicht ausreiche, um ein Handeln für richtig bzw. falsch zu beurteilen.
  • Gewichtig ist das Argument, dass Kants Theorie moralischen Empfindungen nicht gerecht wird. Kant grenzt nicht generell moralische Gefühle aus, er steht ihnen nur instrumentellen Status zu. Übersehen werden nicht Phänomene wie Wohltätigkeit oder Anteilnahme. Er versucht altruistische Werte in seien Theorie einzubinden. Allerdings kommt affektiven Haltungen und moralischen Empfindungen bei Kant kein moralischer Wert zu.
  • Moralische Empfindungen wie Mitleid und Mitfreude sind nach Kant Hilfsmittel für die Schulung des Sinns für moralische Pflichterfüllung. Sie sensibilisieren für ein Handeln aus Pflichterfüllung. Moralische Empfindungen sollten aber einen moralischen Wert haben.
  • Eine Ethik der Liebe bei Kant unterscheidet "praktische Liebe" (Motiv der Pflicht) und "pathologische Liebe" (Neigung).
  • Gewisse situative Bedingungen erfordern Wohlwollen und Anteilnahme.
  • Moralität verlangt Reflexion und normative Formen unserer Gefühle.
6.4.2 Hume    

Annette BAIER sieht bei David HUMES Anknüpfungspunkte für eine genderbezogene Ethik (vgl. BAIER 1993, 105-134, bes. 128).

  • Hume vertrete eine Moralität mit Differenzierung der moralischen Gefühle und Wahrnehmungen, einer Reflexion der Empfindungen und Vertiefung bzw. Korrektur der Einsichten in Charakterhandlungen und Tugenden.
  • Humes Moraltheorie stehe in der Nähe einer genderbezogenen bzw. feministischen Ethik. Hume integriere von anderen abhängige und unterlegene Subjekte in den Bereich der Moral. Damit werden Situationen neu gestaltet, so dass die Interessen einander nicht mehr entgegengesetzt sind (vgl. BAIER 1993, 128).
  • Hume begreife Moral als Angelegenheit des Gefühls. Dem Verstand käme nur eine begrenzte Rolle beim ethischen Handeln zu, "[...]denn aus dem Verstand allein kann niemals das Motiv eines Willensaktes resultieren"m(PAUER-STUDER 2010, 153).
  • Hume unterscheidet zwischen künstlichen und natürlichen Tugenden.
    • Künstliche Tugenden wie der Rechtssinn basieren auf Eigeninteressen des Subjekts. Die entstanden Institutionen werden als ein Normensystem mit langfristigen Vorteilen anerkannt.
    • Natürliche Tugenden betonen altruistische Haltungen, die dem allgemeinen Wohlergehen dienen wie Güte, Wohlwollen, Menschlichkeit, Treue, Besorgtheit, Sanftmut, Wohltätigkeit, Barmherzigkeit, Großmut, Milde und Redlichkeit (vgl. HUME 1978, 332-358).
    • Beide Lesarten sind in der derzeitigen Rezeption von Bedeutung (vgl. PAUER-STUDER 2007).
    • Für die Nähe zu einer genderbezogenen Ethikkonzeption spricht die Betonung der moralischen Gefühle und einer empfindungsbezogenen Problemwahrnehmung, die ein Eingehen auf Situationen der anderen zulässt (vgl. PAUER-STUDER 2010, 154).
6.5 Genderbezogene Ethik - soziale und politische Problemlagen    

Neben der Individualmoral ergeben sich auch Problemstellungen der öffentlichen Moral (Grundsätze der Gerechtigkeit) und politischen Theorie.

  • Es geht demnach um eine Analyse sozialer und politischer Problemlagen, die eine geschlechterspezifische Ungleichheit betreffen. Wesentlich sind die Bereiche der Autonomie und Freiheit von Frauen (und Männern).
  • Es geht um reale Handlungsmöglichkeiten auf politischer Ebene und der Teilnahme demokratischer Mitbestimmung bzw. Mitverantwortung. Im Kontext der angewandten Genderethik ergeben sich Fragestellungen insbesondere in der Medizinethik und ethischen Fragen im interkulturellen Bereich.
Anzusprechen sind Fragen nach einer Definition des autonomen Subjekts, einem Personenkonzept des Liberalismus. Als Einwand gilt Argumentation, dass der liberalen Theorie eine abstrakte Subjektvorstellung zugrunde liege. Insbesondere erscheint der Subjektbegriff deshalb nicht angemessen, weil für Frauen gerade gilt, dass sie ihre Entscheidungen mit Rücksicht auf andere Abhängige zu treffen haben. Gerade der Liberalismus gesteht aber Individuen ungeachtet der sozialen Situation zu, autonom zu bestimmen, was angemessen für ein Leben zu verfolgen sei (vgl. PAUER-STUDER 2010, 156).

Autonome Entscheidungen bedeuten ein ungehindertes Überlegen von Entscheidungen durch Subjekte. Es bedarf einer Willkürfreiheit, muss reflektiert und in Abstimmung von Für und Wider mit potentiellen Konsequenzen erfolgen. Insofern ist jede sinnvolle Konzeption der Autonomie relational (vgl. MACKENZIE-STOLJAR 2000; PAUER-STUDER 2000).

Kritik gibt es gegenüber dem "Social-choice-Paradigma", das Handlungen als Ausdruck unmittelbarer Präferenzen begreift.

  • Aus genderethischer Perspektive ist die Sicht rationaler Entscheidungen problematisch, können doch die Präferenzen deformiert werden (vgl. PAUER-STUDER 2010, 156). Man denke an Entwicklungsländer mit ihren repressiven Traditionen, in der Folge der Internalisierung eines benachteiligten Status, so dass Präferenzen kein Gradmesser für wirkliche Bedürfnisse sind.
  • Darüber hinaus kann man auch an benachteiligte Gruppierungen bei uns denken, die etwa in der Schul- bzw. Studienwahl und anschließend Berufswahl über ihren Status trotz Beratung und Coaching nicht hinauskommen.
  • Notwendig sind reflektierte Präferenzen, in denen Informationen über Kontextbedingungen einfließen, d.h. Antizipation geübt und handlungsorientierte Kompetenzen ermöglicht werden (vgl. die Bemühungen schulischer und erwachsenenpädagogischer Politischer Bildung und Vorberuflicher Bildung sowie einer schulischen Lebenskunde/ Polytechnische Schule).
  • Damit ergibt sich ein Argument für eine substantielle Konzeption von Autonomie.
  • Skepsis erzeugen die Begriffe Autonomie und Gleichheit. Gleichheit verstärke eine Anpassung an Standards des jeweils stärken Geschlechts. In der Arbeitswelt zeigt sich dies an Karrieremustern und Lebensentwürfen männlicher Normen. Gleichheit zeigt sich in dieser Form als ein höchst ambivalentes Ideal.
  • Individualistische Freiheitskonzepte gelten genderbezogen als problematisch (vgl. PAUER-STUDER 2010, 156-159).
    • Zumeist reflektiert hier die Verfolgung einer Konzeption des "guten Lebens" einem männlichen Ideal von Selbstbestimmung und Autonomie, das für Frauen im engen netzwerkzwischenmenschlicher Verantwortung - etwa Kinder und oftmals ältere Familienangehörige - nicht gleichermaßen verbindlich sein kann.
    • Ungelöst ist eine Verbindlichkeit der Konzeption eines "guten Lebens" von "Familie-Kinder-Beruf-Karriere-Fort- und Weiterbildung".
    • Die Sinnhaftigkeit der Standards von Freiheit und Gleichheit wird nicht in Frage gestellt, aber es zeigt sich die Notwendigkeit, Konzepte frei von geschlechtsspezifischen Einseitigkeiten zu erstellen.
    • Gleichheit im Sinne von "Gleichsein" bedingt ein Durchbrechen gesellschaftlicher Barrieren, wenn Gleichheit ein Ideal für Freiheit werden soll. Dazu benötigt man die Benennung von Hindernissen, Bildungsmaßnahmen und politische Partizipation mit gesellschaftlicher Lösungskompetenz (vgl. die Umsetzung von genderbezogenen Maßnahmen in Skandinavien).
    • Festzuhalten ist, dass hinter einer Forderung einer radikalen Relativierung von festen Geschlechteridentitäten sich ein Ideal von Autonomie verbirgt. Normkonstellationen werden in Frage gestellt und Geschlechterstereotype verblassen. Hinter den Diskursen von "queer" und "drag" verbirgt sich ein radikales Plädoyer für Freiheit.
6.6 Genderbezogene Ethik - Gleichheit vs. Differenz    

Als grundsätzliche Diskussion in Feminismen und einer genderbezogenen Ethik reflektiert eine Spannung die Debatte (vgl. HOLZLEITHNER 2009; PAUER-STUDER 2010, 159-163).

Ausgangspunkt ist einerseits der Anspruch von Frauen, gleich wie Männer zu sein und andererseits anders und verschieden von Männern zu sein. Auf den ersten Blick scheint dies kaum miteinander vereinbar zu sein.

  • Gleichheit wird mit dem Hinweis begründet, dass Frauen und Männer die gleichen Fähigkeiten besitzen und prinzipiell daher das Gleiche tun können. Gleichheit basiert auf einer Menge gemeinsamer Merkmale. Gleiche Eigenschaften bedingen Gleichheit im Sinne von Gleichsein. Dies bedeutet auch, dass es genügend Raum für Differenzen geben kann (vgl. etwa die moralische Eigenschaft der Menschlichkeit).
  • In mancher Hinsicht sind Frauen und Männer verschieden, der Anspruch auf Gleichheit soll durch Unterschiedlichkeiten nicht relativiert werden.
  • Unterschiede dürfen nicht auf eine Benachteiligung hinaus laufen, etwa bei der zumeist von Frauen praktizierten Zuständigkeit der Betreuung von kleinen Kindern. In der Folge werden Frauen durch Karrierenormen benachteiligt, die sich an üblichen Berufswegen und Karrieren von Männern orientieren. Gleichheit erfordert die Berücksichtigung dieser Unterschiede.
  • Differenz von Frauen dient oft der Rechtfertigung von Begünstigungen für Frauen. Ausnahmeregelungen können implizit die Diskriminierung von Frauen zur Folge haben, da sie von einem traditionellen Geschlechterrollen-Verständnis ausgehen (können).Gleichheit und Differenz ist so zu gestalten, dass beide Geschlechter gleich und verschieden sein können, ohne dass dies Benachteiligung nach sich zieht.
  • Abweichungen von der Gleichverteilung müssen mit Begründungen gerechtfertigt werden. Moralisch gewichtige Unterschiede liefern Gründe für einen Ausgleich bei der Güterverteilung.
  • Gleichheit bezieht sich moralisch auf bestimmte gleiche Standards wie Fähigkeiten, Interessen, Chancen und Rechte. Differenz ist hier integrierbar.
  • Freiheit als Bezug führt zu Gleichheit als Standard gleicher Freiheit. Dis bedingt durchaus verschiedene Lebensumstände von Personen zu berücksichtigen. Die Wahl des Lebensplans kann im diesem Sinne jenseits vorgegebener Rollenerwartungen und Arbeitsverteilungsformen den Personen überlassen werden. Es geht also um die Freiheit von Frauen und Männern.
  • Die reale Freiheit zwingt zu Verhaltenserwartungen, die dem Prinzip der Freiheit als autonome Entscheidung entgegenstehen. Der biologische Geschlechtsunterschied folgert keinesfalls die normativ konstruierten Arbeitsteilung.
  • Geschlechterstereotype sind dann überwunden, wenn Individuen ihre Identitäten und Lebensorientierungen ohne traditionelle geschlechtstypische Zuschreibungen wählen (können). Gewählte Lebensformen dürfen nicht zur Belastung führen bzw. bedürfen eines Ausgleichs .
7 Metaethik    

Die normative Ethik versucht das Wesen und Standards moralischer Richtigkeit zu bestimmen. Richtlinien und Prinzipien bestimmen Handlungsweisen, Dispositionen und Haltungen als gut und verdienstvoll.

Voraussetzung sind Annahmen über moralische Begriffe. Auffassungen über diese Begriffe und ihre Gültigkeit reichen über die normative Ethik hinaus sind sind Teil der Metaethik (vgl. PAUER-STUDER 2010, 193, 194-245). Diese geht auf die Analyse der Bedeutung von Begrifflichkeiten ein. Gefragt wird nach deren Begründung für moralische Urteile und der Rechtfertigung.

Normative Ethik und Metaethik hängen zusammen. Beispielhaft zeigt sich die, ob ein kognitiver oder affektiver Gehalt vorhanden ist. Letzterer interpretiert Gefühle und Empfindungen, womit kaum eine normativ-ethische Konzeption vertreten werden kann.

7.1 Kognitivismus - Nonkognitivismus    

Ob moralische Urteile kognitiven Gehalt besitzen, also eine Art Erkenntnis oder kognitive Einsicht, ist eine wesentliche Frage im Kognitivismus.

  • Moralische Urteile kognitiver Art lassen sich auf Richtigkeit oder Gültigkeit argumentativ bestimmen.
  • Wesentlich ist die Wahrheitskonzeption.
    • Die Korrespondenztheorie besagt eine Verbindung/ Korrespondenz zu Fakten. Dies bedeutet moralische Tatsachen zu berücksichtigen.
    • Als Alternative gibt es die Kohärenztheorie als Zusammenhang mit anderen Aussagen- und Urteilssystemen.
    • Die minimalistische Theorie erlaubt normative Sätze als wahrheitsfähig zu bezeichnen (vgl. das Schema: A ist dann wahr, wenn A es erklärt).
Im Nonkognitisvismus geht man davon aus, dass moralische Urteile weder falsch noch wahr sind.

  • Für den radikalen Emotivismus fehlt im moralischen Urteil jeder kognitive Gehalt, d.h. moralische Äußerungen sind lediglich Ausdruck von Gefühlen der Zustimmung bzw. Ablehnung.
  • In gemäßigter Form sieht man im Emotivismus einen Empfehlungscharakter, allerdings bedingt dies einen weitgehenden Subjektivismus.
  • Der Präskriptivismus hat moralische Urteile, einen deskriptiven Teil und eine präskriptive Komponente. In der objektiven Sicht der Sprache wird davon ausgegangen, dass aus der Bedeutungsanalyse moralischer Begriffe "sollen" oder "gut" Kriterien des Richtigen und Falschen zu gewinnen sind. Erschließen sich sprachlogische Voraussetzungen, sind die Prinzipien gesichert und begründet (vgl. HARE 1972, 110-113).
  • Im metathischen Expressivismus werden bestimmte Einstellungen und Haltungen gegenüber einem Objekt bewertend ausgedrückt (vgl. "Es ist falsch, Menschen in Armut leben zu lassen").
Die Auseinandersetzung zwischen Kognitivismus vs. Nonkognititivismus berührt die Frage moralischer Tatsachen. Der Kognitivismus ist dem Realismus nahe.

7.2 Realismus-Naturalismus-Intuitionismus    

Im Folgenden geht es um verschiedene Aspekte des Realismus als substantiellen Realismus, naturalistischen Realismus, nicht-naturalistischen Realismus, in der Folge den Konstruktivismus und Expressivismus. Es ergibt sich die frage der Nähe zum Naturalismus und Intuitionismus (vgl. PAUER-STUDER 2010, 198-208).

  • Im substantiellen Realismus setzt man mit empirischen Fakten moralische Tatsachen voraus. Es handelt sich um vorausgesetzte Tatsachen mit besonderen moralischen Fakten.
  • Im Realismus haben die moralischen Urteile normativen Charakter.
  • Bedenken gibt es bei HUME (1978, 210) mit der Reflexion etwa einer Missbilligung und bei MACKIE (1981, 43) mit der Irrtumsthese der Moral. Danach gibt es keine realen oder natürlichen Objekte, welche Werte oder Eigenschaften moralisch wahr bzw. falsch aufweisen. Dies hängt von der jeweiligen Interpretation ab.
  • Im naturalistischen Realismus nimmt man an, dass es moralische Tatsachen gibt. Diese werden mit "natürlichen Tatsachen" gleichgesetzt, etwa Interessen und Wohlergehen. Im weiteren Sinne werden auch soziale Beziehungen und erfüllende Berufstätigkeit gleichgesetzt.
  • Mitunter versucht man, moralische und natürliche Tatsachen in einem schwächeren Sinn zu bestimmen. Moralische Eigenschaften folgen demnach aus natürlichen Eigenschaften("Supervenienz").
  • Ein nichtnaturalistischer Realismus geht von moralischen Tatsachen aus, die nicht auf natürliche Tatsachen reduzierbar sind.
    • John Mc DOWELL (1997, 201-213) vertritt die These, dass Werte vergleichbar sind mit sekundären Qualitäten wie Farben, Töne, Geräusche und Gerüche. Diese erweisen sich erst in der Wahrnehmung eines Gegenstandes.
    • Analog dazu verhalten sich die Dinge im Falle moralischer Werte, also erst durch die Wahrnehmung von X wird X die Eigenschaft "gut" zugesprochen (vgl. dazu bestimmte Haltungen und Einstellungen bei der Wahrnehmung).
    • In der Folge bilden sich objektive Werte, die nicht direkt als konkrete Objekte in der Welt vorzufinden sind. Über sie kann man als moralische Werte diskutieren.
  • Im Intuitionismus verfügt man über eine moralische Intuition in Form einer Erkenntnisfähigkeit, die zum Erkennen von moralischen Tatsachen befähigt ("Einsicht"). So ist der Schritt vom moralischen Realismus zum Intuitionismus verständlich.
7.3 Konstruktivismus - Expressivismus    

Der Konstruktivismus geht davon aus, dass es Verfahrenskriterien gibt, um moralische Urteile objektiv als richtig bzw. falsch zu bezeichnen (vgl. dazu auch die Bezeichnung "prozeduralen Realismus"; KORSGAARD 1996, 35).

  • Es gibt ein moralisches Sollen und gute Gründe, bestimmte Handlungen zu tun bzw. zu unterlassen, ohne eine Verpflichtung auf moralische Tatsachen.
  • Der konstruktivistische Aspekt ergibt sich aus moralischen Prinzipien und Urteilen als Ergebnis der korrekten Anwendung eines Konstruktionsverfahrens (vgl. PAUER-STUDER 2010, 208).
  • Beispielhaft zeigt sich dies in John RAWLS' Methode der Rechtfertigung von Prinzipien der Gerechtigkeit.
  • Inwieweit moralische Prinzipien und Urteile Konstruktionen des Subjekts sind, erscheint als Nähe zum Subjektivismus. Als begründbare Konstruktionen betrachtet kann man auch Empfindungen als Elemente dieses Konstruktionsprozesses.
Im Expressivismus werden normative Sätze als mentale Zustände wie etwa Wünsche, Empfindungen und Bewertungen ausgedrückt.

  • Kriterien für die Angemessenheit dieser Haltungen sollen Formulierungen erleichtern.
  • Eine Haltung ist demnach angemessen, wenn sie im entsprechenden Kontext steht ("making sense").
Im Konstruktivismus und Expressivismus werden die Schwachstellen des naturalistischen und metaphysischen Realismus versucht zu umgehen. Fraglich bleibt, ob und inwieweit der Konstruktivismus zu moralischen Handlungsgrundsätzen motivieren kann. Feststellungen über natürliche Eigenschaften und objektive Werte sind nicht handlungsmotivierend. Wünsche, Interessen und intrinsische Motivation vermögen dagegen zum Handeln zu motivieren (vgl. den Stellenwert von internen Dispositionen).

7.4 Rationalität-Vernunft    

Abschließend ergibt sich als wichtiges Problem an der Schnittstelle von normativer Ethik und Metaethik die Frage, welche Konzeption von Vernunft oder Rationalität die Moralphilosophie voraussetzen soll (vgl. PAUER-STUDER 2010, 235-245). In der Debatte um das Verhältnis von Normativität und Motivation kommen verschiedene Vernunftbegriffe zum Tragen.

  • HUME verknüpft Motivation mit der Zweckrationalität.
  • KANT verknüpft Motivation an die Einsicht in deren Verbindlichkeit.
Zudem gibt es rationale Gründe, um uns auf die Moral zu einigen, weil es einem bestimmten Zweck bzw. einer Zweckrationalität dient. Dieser Zweck steht dem Begriff der praktischen Vernunft entgegen. Vernunft ist die Fähigkeit der Einsicht, die Subjekte als nicht widerlegbar einsehen.

7.4.1 Theorie der Ökonomie    

Die Rationalitätsauffassung wird von der Theorie der Ökonomie unterstützt.

  • Dies bedeutet, dass die Präferenzen der Subjekte in eine Ordnung mit strategischem Denken zu bringen sind.
  • Angewiesen ist ökonomisches Denken auf rationales Entscheiden, wobei man auf eine Präferenzordnung angewiesen ist.
  • Präferenzen decken aber nicht ab, was unter Rationalität einer Person zu verstehen ist.
    • Präferenzen können durchaus an dem vorbeigehen, was für eine Person zum Guten ist.
    • Sie können sogar hinderlich sein, was eine Person will bzw. anstrebt.
  • Präferenzen müssen inhaltlich bestimmten Standards entsprechen(vgl. in der Ökonomie als Standard die Maximierung des individuellen bzw. allgemeinen Nutzens).
  • Der Begriff "Nutzen" erweitert keineswegs eine bestimmte Moralkonzeption, denn eine persönliche Entscheidung deckt sich nicht immer mit dem für eine Person Guten(vgl. LUCE-RAIFFA 1957, 16).
Hinterfragbar ist das Verständnis von Rationalität und Entscheiden, geht es doch um ethische Präferenzen und die Idee der Verpflichtung. Dies bedeutet für ein philosophisches Verständnis, dass eine rationale Präferenzordnung stärker strukturiert werden müsste. Dies zeigt sich auch in expressivem Gehalt, weil Werthaltungen ausgedrückt werden(vgl. ANDERSON 1993, 38-43).

Eine Maximierung des Eigeninteresses führt zur anderen Sicht von Menschen.

  • Irrational wäre demnach eine Abweichung der Maximierung des Eigeninteresses. Die Moral verlangt aber von uns Handlungen, die nicht auf Maximierung unseres Nutzens ausgerichtet sind(vgl. Handlungen, die sich auf das Wohl anderer richten bzw. allgemeinen Verbindlichkeiten dienen[etwa Versprechen halten]).
  • Keineswegs verhalten sich Menschen immer egoistisch. Man denke etwa an ein Verhalten, mit anderen zu kooperieren, auch wenn dies nicht dem Selbstinteresse dient(vgl. faires Verhalten wird mit fairem Verhalten anderer beantwortet; vgl. ANDERSON 2000, 170-200).
  • Sinnvollerweise wird man den Interessenbegriff genauer definieren müssen.
    • Zu unterscheiden ist zwischen dem Interesse für eine Person und einer inhaltlichen Bedeutung. Dies kann sich durchaus überschneiden.
    • Berührt werden die Gewichtung von Präferenzen.
7.4.2 Unterschiedliche Theorietraditionen    

Unterschiedliche Theorietraditionen ergeben sich aus dem Gegensatz von Rationalität und Vernunft.

  • Rationalität stützt sich auf individualistische Moraltheorien mit Regeln und Normen.
  • Vernunft unterliegt dagegen universalistischen Moralsätzen.
  • Der Gegensatz wird nach PAUER-STUDER (2010, 241) überzeichnet. Zweckrationalität kann man nicht ignorieren, denn sich vernünftig verhalten bedeutet, mit dem geeigneten Mittel das angestrebte Ziel auch zu erreichen. Die wesentliche Frage ist die Art der der Verhaltensrichtlinien
Das Gegenmodell zur Moral ist die Konzeption der Moral als kategorischer Imperativ.

  • Kritik gibt es, dass kategorische Imperative Befehle, nicht aber Begründungen zum Ausdruck bringen.
  • Kritisiert wird die Vernunftkonzeption von Kant als Konstruktion, die sinnwidrigen Ideen des Müssens Rückhalt geben soll (vgl. TUGENDHAT 1993, 25-43). Allerdings liefert Kant Begründungen für den kategorischen Imperativ. Maximen mit Gründen sind ebenso vorhanden. Verallgemeinerungen sind nicht beliebig.
  • Die Moral kann nicht beliebige Ziele und Zwecke zulassen. Eine Zweckrationalität mit einer Rechtfertigung kann daher aus dieser Perspektive nicht geleistet werden. Notwendig ist ein Konzept der Vernunft, das neben instrumentellen Erwägungen unparteiliche Abwägungen der Gründe mit moralischen Normen umfasst (vgl. PAUER-STUDER 2010, 242). Damit relativiert sich der Gegensatz von instrumenteller Rationalität und universeller Vernunft. Es bedarf jedenfalls auch einer reflexiven Prüfung und Gewichtung der Ziele (vgl. NIDA-RÜMELIN 2002).
  • Die Skepsis gegenüber der kantischen Ethik beruht auf den unbedingten Geboten, die nicht als gute Gründe gesehen werden. So entstehen Neigungen für Moralsätze, die moralische Normen als hypothetische Imperative interpretieren, weil diese keine Rechtfertigung benötigen. Kritik ergibt sich hier. Es bedarf übergeordneter normativer Prinzipien. Ein hypothetischer Imperativ mit inakzeptabler Zweckzielen verfügt über keine Rechtfertigung. Man benötigt also normative Prinzipien mit der Ausrichtung auf Ziele bzw. einem Verzicht.
  • Der Versuch einer Synthese findet sich im Begründungsverfahren, das RAWLS in seiner konstruktivistischen Formulierung der Prinzipien der Gerechtigkeit ausdrückt. In der gegenseitigen Ergänzung akzentuiert das Rationale die Präferenzen und Ziele des Subjekts. Normative Kriterien sind notwendig, um die Ansprüche der Gesellschaftsmitglieder bewerten bzw. anerkennen zu können (vgl. RAWLS 1998, 121-125).
ANALYTISCHE ETHIK    

8 Analytische Ethik    

Ethik als Philosophie der Praxis ist deshalb von Interesse, weil ethische Probleme in der deutschen Philosophie wenig bearbeitet werden/ wurden, während in der angelsächsischen Philosophie diese Tradition nie abgerissen ist.

Prominenter Vertreter dieser Konzeption ist William K. FRANKENA (vgl. FRANKENA 1981, 14).

Analytische Ethik zeichnet sich aus

  • durch eine klare Differenzierung verschiedener Typen ethischer Aussagen,
  • durch eine Absage an den Stil philosophischer Schulen,
  • den engen Kontakt zu Problembereichen und Überzeugungen des moralischen Alltages und
  • den Verzicht auf Weltanschauungen.
FRANKENAs Darstellung der Analytischen Ethik ist eine skizzenhafte Diskussion und bereichert eine normative Ethik.

8.1 Einleitung    

Charakteristika einer analytischen Ethik sind das analytische Denken, in dem die aufgeworfenen Fragen erst beantwortet werden, nachdem sie von ähnlichen Fragen unterschieden und möglichst eindeutig formuliert werden.

Vieldeutige Fragen bzw. Fragestellungen sind sinnlos beantwortet zu werden. Unterschiedliche Fragen verlangen unterschiedliche Antworten. Problembereiche ungeachtet verschiedener Aspekte pauschal beantworten zu wollen kann nur zu Verwirrung und Missverständnissen führen. Man redet über etwas, ohne zu wissen worüber. In der Regel fehlt die Sachbezogenheit (vgl. FRANKENA 1981, 7). Eine mehrdeutige Fragestellung auf moralischem Gebiet sind etwa die "Warum-Fragen".

8.1.1 Erklärung - Rechtfertigung    

In diesem Zusammenhang ist eine der wichtigsten und schwierigsten Fragen das Erkennen von Erklärung und Rechtfertigung. Das folgende Beispiel zeigt dies: In einem Sportverein wählen alle Mitglieder die X-Partei. Als Erklärung mag gelten, dass die Person A sich an die Meinungen der übrigen Sportvereinsmitglieder anschließt. Als Rechtfertigung gelten etwa die politischen Ziele der X-Partei mit ihren deklarierten Vorstellungen und Umsetzungsmöglichkeiten. Die Erklärung sagt noch nichts über die Frage der Rechtferigung.

  • Die Unterscheidung ist für jede rationale Beschäftigung mit moralischen Problemen von wesentlicher Bedeutung.
  • Die Beachtung ist selbstverständlich, weil damit erst eine Analyse zustande kommen kann.
  • Eine Reflexion über Problembereiche kommt erst zustande, wenn dieser Unterschied wahrgenommen wird. Ein Paradebeispiel ist die übliche Verwendung des Ideologiebegriffes, bei dem die Vermengung von Erklärungs- und Rechtfertigungsaspekten stattfindet (vgl. FRANKENA 1981, 9-10).
8.1.2 Normativ-ethische und metaethische Fragestellungen    

Analytische Ethik legt Wert auf die Unterscheidung von normativ-ethischen und metaethischen Fragestellungen.

  • Normative Ethik behandelt allgemeine Prinzipien moralisch richtigen Handelns.
  • Metaethik fragt nach der Bedeutung und Verwendung moralischer Begriffe und Urteile, also etwa nach der (moralischen) Sprache. Diese erhebt den Anspruch, in ihrer Spracherklärung normativ-ethisch neutral zu sein.
FRANKENA (1981) gibt normativ-ethischen Problemen den Vorrang und behandelt metaethische Fragen relativ knapp. Dies hat einmal den Vorteil für Interessierte aus Gründen der Relevanz für eine praktische Lebensführung. Zum Anderen zeigt sich die Unterscheidung zur Grundkonzeption des logischen Positivismus der dreißiger Jahre.

Analytische Ethik mit Bezügen zu Platon, Aristoteles, Hume und Kant will durch die Diskussion von Argumenten zum eigenen Nachdenken über Fragen der Ethik anregen (vgl. FRANKENA 1981, 14-15).

8.2 Moral - Moralphilosophie    

Im Folgenden wird auf die ethische Philosophie von Sokrates und das Wesen der Ethik bzw. Moralphilosophie von FRANKENA eingegangen.

8.2.1 Sokrates - richtiges Verhalten    

In diesem Kontext geht FRANKENA (1981, 17-20) auf das Beispiel ethischen Philosophierens bei SOKRATES als Vater der Moralphilosophie ein. Zu Beginn von Platons Dialog "Kriton" wird die Antwort auf die Frage eines richtigen Verhaltens eingegangen.

  • Am Anfang kommt es zur Behandlung von Fragen, wie der Beeinflussung von Gefühlen und der Entscheidung, sich allein von Argumenten bzw. reinen Fakten leiten zu lassen. Entscheidend ist also die Vernunft.
  • Man kann sich nicht auf das Alltagswissen von Leuten berufen ("was Leute im allgemeinen denken"), weil man sich irren kann. Gefunden werden soll eine Antwort, die man selbst als richtig ansehen kann.
  • Wir sollen nie etwas tun, was moralisch falsch ist.
    • Zu beantworten ist nur diese Frage.
    • Nicht aber zu beantworten ist die Frage, was die Leute von uns denken, was mit uns geschieht oder mit welchen Gefühlen wir dem Geschehen gegenüberstehen.
Drei Argumente stehen im Vordergrund.

  • Wir sollen nie jemand schädigen (bei Sokrates die Schädigung des Staates).
  • Könnte man einen Staat verlassen und lebt auf Dauer in dem Staat, erklärt man sich stillschweigend mit den Gesetzen einverstanden und hat zu gehorchen.
  • Gesellschaft und Staat haben praktisch die Funktion von Eltern und Lehrern, und diesen sollte man gehorchen.
Sokrates beruft sich in all diesen Argumenten auf allgemeine moralische Regeln. Es geht demnach als Musterbeispiel ethischer Argumentation,

  • niemand zu schädigen,
  • Versprechen zu halten und
  • Eltern und Lehrern Gehorsam und Respekt erweisen.
Ist Sokrates der Meinung, dass seine drei Prinzipien alle zum selben Schluss führen, trifft dies nicht immer zu, wenn zwei oder mehrere Regeln auf denselben Fall angewendet werden. Die meisten moralischen Probleme entstehen in Situationen, wenn es zu Widersprüchen in den Pflichten kommt, wenn also ein moralisches Prinzip in die eine und ein anderes Prinzip in die andere Richtung weist ("Pflichtkonflikt"; vgl. in der Apologie die Argumentation von Sokrates, dass er nicht gehorchen werde, wenn der Staat sein Leben unter der Bedingung schont, dass er seine bisherige Weise zu lehren aufgibt. Im Prinzip geht es den um den Vorrang einer Regel - Pflicht der Lehre vs. Wohl des Staates).

Diese Auseinandersetzung mit den Prinzipien moralischer Argumentation führt zu praktischer Ethik bei Sokrates. Die fünf Grundsätze erster Ordnung führen zu zwei Grundsätzen zweiter Ordnung.

  • Für sich selbst kann man so herausfinden, wie man persönliche oder allgemeine Probleme lösen würde(vgl. die Bedeutung für Konfliktlösungen in der Politischen Bildung von Schule und Erwachsenenpädagogik).
  • Als Übung kann man diese Prinzipien in Frage stellen, indem man Vernunft und Argumentation mit Wissen zu einer Meinung bildet.
8.2.2 Wesen der Ethik oder Moralphilosophie    

Ethik ist ein Teil der Philosophie, ist demnach Moralphilosophie oder philosophische Reflexion über die Moral. Im Folgenden geht es um philosophisches Denken (vgl. FRANKENA 1981, 20-28).

In der Moralphilosophie verlassen wir die Ebene, auf der wir uns von herkömmlichen Regeln leiten lassen. Wir begeben uns auf eine Stufe, auf der wir selbständig und kritisch denken, also eigenverantwortlich/ autonom und unterscheidend. Unterschieden werden drei Typen der Reflexion, die Moral zum Gegenstand haben.

  • Die deskriptiv-empirische Art, wie sie historisch und sozialwissenschaftlich durchgeführt wird.
  • Normatives Denken wir dies von Sokrates und jedem, der fragt, was richtig, gut und moralisch geboten ist (normatives Urteil).
  • Analytisch, kritisch oder metaethisch als logische, erkenntnistheoretische oder semantische Fragen.
8.3 Wesen der Moral    

FRANKENA (1981, 22) beschreibt die Ethik als Teilgebiet der Philosophie, das sich mit Moral und den daraus entstehenden Problemen und Urteilen befasst.

  • Die zugeordneten Begriffe wie Urteile, Satzungen und Erfahrungen sowie Gebiete wie Kunst, Wissenschaft und Recht weisen auch auf gesellschaftliche Felder hin.
  • Moral regelt die Beziehungen der Individuen, als Konstrukt des einzelnen, wie auch als Verhaltenskodex im Umgang mit anderen.
  • Als Instrument der Gesellschaft dient Moral nicht nur der Lenkung, sie stellt auch Forderungen. Diese können internalisiert sein (vgl. moralische Sozialisation).
Entgegengestellt der Moral ist die Klugheit. Mitunter sind die gleichen Verhaltensweisen vorgeschrieben, etwa Ehrlichkeit. Klugheit mag auch moralische Tugend sein. Für FREUD sind Moral und Klugheit Versuche, das Es zu regulieren. Klugheit ist eine Funktion des Realitätsprinzips, Moral die Funktion des Über-Ich (vgl. FRANKENA 1981, 23).

Moral als regulatives soziales System ist mit dem Recht und der Konvention/ Etikette verwandt. Damit ist Moral in dieser Weise sozial, in der die Klugheit es nicht ist. Die Konvention geht allerdings vom Erscheinungsbild, des Geschmacks und der guten Sitten aus.

FRANKENA (1981, 24) weist auf Autoren hin, die Motive und Moral innerer Natur sind, obwohl die praktische Funktion der Moral dies nicht erschöpfend beschreibt (vgl. die körperliche Gewalt und gewisse Arten einer Klugheitserwägung gehören streng genommen nicht zur Moral als Institution des sozialen Lebens).

Mit Sokrates verlangt die Moral den Gebrauch der Vernunft und eine gewisse Autonomie des einzelnen. Verlangt werden eigene Entscheidungen, ggf. mit Unterstützung (Ratgeber) und Grundsätze und Ziele zu überlegen (vgl. die Zielsetzung Politischer Bildung mit Selbstbestimmung).

Moralphilosophen unterschieden Stufen der Moral, die sich unterscheiden in

  • vor-rationales, herkömmliches oder Gruppenmoral und
  • persönliche, rationales oder reflektierte Moral.
David RIESMAN (1956, 58-60) mit zwei seiner Mitarbeiter unterscheidet vier moralische bzw. soziale Typen wie

  • traditional gesteuerte Individuen bzw. die Gesellschaft,
  • von innen gesteuerte Individuen bzw. die Gesellschaft,
  • von anderen gesteuerte Individuen bzw. die Gesellschaft und
  • autonome Individuen bzw. die Gesellschaft.
Von Interesse ist der Kontext, dass Moral mit kulturell verankerten Regeln und Zielen, die von außen auferlegt sind, verbunden ist (vgl. die Zusammenhänge mit Interkultureller Kompetenz/ ICC). Durch Internalisierung entwickelt sich ein Gewissen oder Über-Ich.

8.4 Aspekte der Moral    

Nach FRANKENA (1981, 26) weist die Institution der Moral verschiedene Aspekte auf.

  • Urteilsformen verschiedener Objekte mit bestimmten moralischen Eigenschaften, Verpflichtungen oder Verantwortung,
  • Annahmen mit Begründungen von Urteilen,
  • Regeln, Grundsätze, Ideale und Tugenden, die in allgemeinen Urteilen ausgedrückt werden,
  • Urteile, Regeln und Ideale, die veranlassen so und nicht anders zu handeln,
  • Sanktionen oder Motivationsquellen mit Zuschreibungen von Verantwortlichkeit, Lob und Tadel und
  • einen Standpunkt, der diese Beurteilungen, Begründungen und Gefühle einnimmt.
Die drei ersten Aspekte sind moralische Urteile, die den Kern der Moral bilden und die sich auf die Hauptfragen der normativen Ethik und Metaethik beziehen.

Als Arten moralischer Urteile ergeben sich

  • moralische Verpflichtungsurteile (etwa Halten von Vereinbarungen, Recht auf Freiheit) und
  • moralische Werturteile (etwa er/ sie war ein guter Mensch, bewundernswerter Charakter).
  • Zudem ergeben sich außermoralische Werturteile, zumeist "Werturteile" benannt.
8.5 Theorien in der Analytischen Ethik    

Im Folgenden wird auf die Probleme und Auffassungen im Bereich der normativen Ethik eingegangen. Es geht zunächst um die Theorie der Verpflichtung, des moralischen und des außermoralischen Wertes (vgl. FRANKENA 1981, 30-53).

Die normative Theorie der Verpflichtung leitet bei Entscheidungen und Urteilen in konkreten Handlungssituationen und ist eine Richtschnur für eigenes Handeln. Natürlich geht es darüber hinaus auch um die Rollenübernahmen als Zuschauer, Ratgeber, Lehrender und Kritiker.

Die zentrale Frage ist also, was ist moralisch für uns selbst oder einen anderen, eine Gruppe oder die Gesamtgesellschaft richtig bzw. was verlangt in einer bestimmten Situation die Moral von ihr.

Wesentlich ist Faktenkenntnis und begriffliche Klarheit. Ethische Belehrung ist weniger wichtig. Beispiele dafür gibt es in der Politischen Bildung genügend (vgl. die mangelhafte Faktenkenntnis etwa in der Atomfrage, in Demokratiediskussionen, in Erziehung und der Ökologie). Kritisch ist demzufolge der lockere Umgang mit verschwommenen Begriffen und eine selbstgefällige Unwissenheit anzumerken (vgl. FRANKENA 1981, 31).

Normative Ethik beginnt zumeist mit der Unzufriedenheit mit dem herrschenden Verhaltenskodex.

Kritisch wird vermerkt, dass Normen in der Gesellschaft nie präzise sind, Ausnahmen zulassen und Konflikte ergeben (vgl. etwa Lüge mit Notlügen, Lügen aus Patriotismus; Tötungen mit Todesstrafe und Krieg; Waffen mit Verteidigung und Verbrechen).

Gravierend ist der Einwand der Normierung mit dem Kontext einer Einschränkung menschlichen Lebens (vgl. etwa Normen, die Sklaverei zulassen; man denke an moralische Normen, die in verschiedenen Kulturen verschiedene Inhalte ergeben und damit die Menschenrechte relativieren).

8.5.1 Teleologische Theorien    

Als grundlegendes Kriterium geht es um außermoralische Werte, die geschaffen werden (vgl. FRANKENA 1981, 32-35).

  • Man muss sich direkt oder indirekt auf gute Konsequenzen oder ein Übergewicht von guten Konsequenzen berufen können.
  • Die Handlung ist dann richtig, wenn mindestens ebenso ein großes Übergewicht von guten gegenüber schlechten Folgen hervorgebracht werden.
  • Teleologische Theorien machen das Richtige, das Pflichtgemäße und moralisch Gute zu einer Funktion des außermoralisch Guten. Man muss also zunächst wissen, was im außermoralischen Sinne gut ist, und dann, ob es das Gute in diesem Sinn tatsächlich oder in der Absicht fördert(vgl. FRANKENA 1981, 33).
Teleologen stehen beliebige Auffassungen zur Verfügung.

  • Häufig wird ein Hedonismus vertreten (Gleichsetzung von Gut mit vergnügen und Schlecht mit Schmerz). Gegner des Hedonismus haben das Gute mit Macht, Wissen, Vollkommenheit und Selbstverwirklichung gleichgesetzt.
  • Vertreten wird die Meinung, dass es nur ein Kriterium des moralisch Richtigen gibt.
  • Unter Teleologen gibt es verschiedene Ansichten, wessen Wohl man fördern soll.
    • Der ethische Egoismus behauptet etwa, man sollte das tun, was für einen selbst am besten ist (vgl. EPIKUR, HOBBES und NIETSCHE).
    • Der ethische Universalismus (Utilitarismus) behauptet dagegen, dass das letzte Ziel im größten allgemeinen Wohl besteht (vgl. BENTHAM, MILL).
8.5.2 Deontologische Theorien    

Diese sind ebenfalls verschieden, je nach Art und Funktion (vgl. FRANKENA 1981, 35-37).

  • Handlungsdeontologische Theorien behaupten, Verpflichtungsurteile seien Einzelurteile nur in einer bestimmten Situation. Allgemeine Urteile seien nicht möglich, nutzlos und allenfalls aus Einzelurteilen ableitbar.
  • Extreme Handlungsdeontologen behaupten, dass man in jeder einzelnen Situation von neuem sehen bzw. entscheiden muss, was richtig oder falsch sei. Hier müsse man sich nicht auf Regeln berufen und muss sich nicht auf Handlungen beziehen, ob es ein Übergewicht von guten oder schlechten Folgen für einen selbst habe (vgl. BUTLER).
  • Regeldeontologen sind der Meinung, dass das sittliche Verhalten aus einer oder mehreren Regeln besteht. Solche Regeln seien grundlegend und nicht durch Verallgemeinerungen zu gewinnen (vgl. KANT).
8.5.3 Ethischer Egoismus    

Egoismus ist die Ethik der Selbstliebe nach BUTLER und das Ego nach FREUD (vgl. FRANKENA 1981, 37). Der ethische Egoismus ist eine ethische Theorie, nicht eine Verhaltensweise oder Charaktereigenschaft. Er ist mit selbstlosem Handeln in der Praxis vereinbar.

Was ein ethischer Egoist tut, hängt von seiner Meinung ab, ob es ihm nützt oder ob Rücksichtnahme bzw. Bescheidenheit im eigenen Interesse klüger ist.

Thesen des ethischen Egoismus sind

  • für sich selbst ein Übergewicht von guten Folgen herbeizuführen,
  • den eigenen Vorteil beachten, aber auch allgemein anwenden,
  • bei Abgabe von Urteilen die entsprechende Person zu ihrem Vorteil bringen und
  • jedenfalls jede beliebige Theorie anwenden, worin das Wohl des einzelnen besteht (etwa Hedonismus, Macht oder Selbstverwirklichung).
Die einzelne und allgemeine Anwendung egoistischer Maxime postuliert allerdings eine Art prästabilisierter Harmonie. Wenn dies nicht zutrifft, dann führt diese ethische Theorie zu einem Widerspruch im Wollen und wird problematisch (vgl. FRANKENA 1981, 38).

Der ethische Egoismus reduziert das moralische Leben auf das Gebot der Klugheit. FRANKENA geht davon aus davon aber aus, dass dies nicht in den Zusammenhang mit Moral gehört. Ein moralischer Standpunkt ist unparteiisch, nicht interessensgebunden (vgl. FRANKENA 1981, 40).

Von Interesse sind die Gründe für den Egoismus als fundamentales Prinzip der Moral. Das Hauptargument ist ein psychologisches, eine These über die menschliche Natur.

  • Wir sind alle veranlagt, stets den eigenen Vorteil bzw. Wohlergehen zu suchen. "Selbstliebe" ist in der Antrieb der menschlichen Natur.
  • Wenn dem so ist, dann müssen wir das in der Moraltheorie berücksichtigen.
  • Mit BUTLER sind neben unserem Wohlergehen auch "primäre Antriebe" zu berücksichtigen.
  • Damit ist auch der Kontext zu anderen Wünschen gegeben (altruistische Antriebe).
8.5.4 Handlungsdeontologische Theorien    

Dieser Theorieansatz bietet keine Kriterien, welche Handlungen richtig oder falsch sind (vgl. FRANKENA 1981, 43-46).

  • Moralische Einzelurteile sind grundlegend und alle allgemeine Regeln müssen von ihnen abgeleitet werden.
  • Man soll sich über die tatsächlichen Umstände des Falles Klarheit verschaffen und sich in der Folge über die normative Frage ein Urteil bilden.
Auf Grund der Unzufriedenheit mit den herrschenden Normen wird argumentiert, dass jede Handlungssituation verschieden und sogar einmalig sei, so dass keine allgemeine Regeln zu ihrer Bewältigung etwas beizragen können. FRANKENA weist darauf hin, dass "[...]sich Vorgänge und Situationen in einigen wichtigen Punkten gleichen, sonst könnten wir keine wahren allgemeinen Aussagen deskriptiver Natur machen, so wie wir es im Alltag und in der Wissenschaft tun. Es gibt deshalb keinen Grund zu der Annahme, dass wir nicht auch in ähnlicher Weise allgemeine Aussagen moralischer Natur machen können" (FRANKENA 1981, 44).

Kritisch ist zu vermerken, dass

  • es praktisch unmöglich ist, ohne Regeln auszukommen (vgl. die Unmöglichkeit, jede Situation von neuem zu beurteilen).
  • Moralische Einzelurteile erschöpfen sich nicht darin, konkrete Fälle zu erfassen, vielmehr sind sie implizit allgemein. Einzelurteile sind zu begründen, wobei im allgemeinen Gründe nicht nur für einen Einzelfall zutreffen (vgl. FRANKENA 1981, 46).
8.5.5 Regeldeontologische Theorien    

Bei Entscheidungen im moralischen Bereich bringt man zumindest implizit Regeln oder Prinzipien mit. Dies legt eine regeldeontologische Auffassung nahe, wobei die Regeln nicht die in einer Gesellschaft akzeptierten sein müssen. Kritisch ist zu bemerken, dass es keine Regel ohne Ausnahme bzw. Regelkonflikt gibt (vgl. FRANKENA 1981, 46).

ROSS unterscheidet zwischen

  • tatsächlicher Pflicht (konkrete Situation, keine Ausnahme) und
  • prima face bestehender Pflicht(augenblickliche Entscheidungspflicht) (vgl. den Einwand bei FRANKENA 1981, 48 mit einer Rangordnung, die als kaum möglich erscheint).
Regeldeontologen können sagen, dass fundamentale Regeln willkürlich festgelegt sind. Dies wirft die Frage nach einer Rechtfertigung moralischer Urteile auf (vgl. das Prinzip der Gerechtigkeit oder Gleichheit). Ergänzt werden diese Prinzipien durch Klugheit bzw. vernünftigen Egoismus und das utilitaristische Prinzip.

8.5.6 Die Theorie Kants    

Als Beispiel einer monistischen Spielart einer regeldeontologischer Auffassung gilt die Theorie Immanuel Kants (vgl. "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde") (vgl. FRANKENA 1981, 49).

KANT stellt das Prinzip als notwendiges und hinreichendes Kriterium zur Bestimmung der Maxime oder Regel dar, nach der wir leben sollen. Kant sollte etwa so verstanden werden, dass (vgl. FRANKENA 1981, 50)

  • eine freiwillige Handlung stets einer Maxime oder Regel folgt,
  • wobei man nur dann eine Entscheidung bzw. Beurteilung trifft, wenn man seine Maxime verallgemeinert,
  • eine Handlung nur dann moralisch richtig ist, wenn man das ohne Widerspruch wollen kann.
Nach FRANKENA ist man keinesfalls schon deshalb zu einer Handlung moralisch verpflichtet, weil man sie allgemein befolgt sehen möchte. Viel hängt vom Standpunkt ab, von dem man aus eine allgemeine Befolgung wünscht. Häufig ist der Fall der Klugheitsstandpunkt (vgl. FRANKENA 1981, 52-53).

8.6 Utilitarismus in der Analytischen Ethik    

Wer ethischen Egoismus und deontologische Theorien ablehnt, hat als Alternative die teleologische Theorie des Utilitarismus. Der Utilitarismus vereint die deontologischen Theorien und den Egoismus mit seinen Vorzügen und Nachteilen. Einsichtig ist richtiges Handeln mit Wohlergehen fördern und das Überwiegen des Guten gegenüber schlechten Folgen (vgl. FRANKENA 1981, 54-62).

Jeremy BENTHAM ging von sieben Dimensionen in seiner Beschreibung aus: Intensität, Dauer, Gewissheit, Nähe, Folgen, Reinheit und Wirkungsradius. John Stuart MILL dagegen führte den Begriff der Qualität neben dem der Quantität in die Bewertung ein.

Der Handlungsutilitarismus vertritt die Meinung, was richtig oder pflichtgemäß ist, muss unter das Prinzip der persönlichen Nützlichkeit fallen(Übergewicht des Guten gegenüber dem Schlechten).

Der Regelutilitarismus betont die Rolle von Regeln der Moral und besteht im allgemeinen auf moralischen Entscheidungen im Einklang mit Regeln. Allerdings sind Regeln so zu wählen, dass sie auf das allgemeine Wohl ausgerichtet sind. Dies bedeutet den Vorzug der Regel vor der Handlung. Nützlichkeit beruht auf der Auswahl der Regeln in ihrer Beibehaltung, Abänderung oder/und Aufhebung.

Nicht sämtliche augenblicklichen Verpflichtungen lassen sich aus dem Prinzip des Wohlwollens und der Nützlichkeit ableiten. Wohlwollen sagt nichts, wie wir Gutes und Schlechtes verteilen sollen Es geht nur um das Fördern bzw. Verhindern.

Im Folgenden geht es also beim Verteilen um das Prinzip der Gerechtigkeit.

8.7 Gerechtigkeit - Gleichheit    

Austeilende Gerechtigkeit beruht auf der Verteilung von Gutem und Schlechtem. Ausgleichende Gerechtigkeit etwa bei Strafen beruht auf der vergleichsweisen Behandlung von Einzelpersonen.

Wesentlich sind Kriterien zur Umsetzung von Gerechtigkeit, denn Regeln sind zu wenig (vgl. ungerechte Regeln, Normierungen und/ oder Gesetze bei der Behandlung von ähnlichen Fällen in der Umsetzung/ Handhabung).

Drei Kriterien gelten als Vorschlag (vgl. FRANKENA 1981, 66-70).

  • Die Behandlung der Individuen nach ihren Verdiensten (vgl. ARISTOTELES und seine Tugendlehre).
  • Die Gleichbehandlung der Individuen (Ausnahme bei Strafen; vgl. die Gleichbehandlung als klassische demokratische Theorie) und
  • die Behandlung der Individuen nach ihren Bedürfnissen und/ oder Fähigkeiten (vgl. die Lehre des Marxismus).
Fähigkeit und Bedürfnisse sind vermutlich auch in Betracht zu ziehen. "Das verlangt das Prinzip des Wohlwollens, denn die Sorge um das Wohl der Mitmenschen schließt die Rücksicht auf ihre Bedürfnisse und auch die Förderung ihrer Fähigkeiten ein" (FRANKENA 1981, 68).

  • Es ist ungerecht, mehr als die persönliche Leistungsfähigkeit von einem Menschen zu verlangen bzw. ihm Aufgaben zu übertragen, die seine Leistungsfähigkeit übersteigen. Die Begründung liegt darin, weil Sollen Können voraussetzt (vgl. die heutigen Ansprüche der "Leistungsgesellschaft").
  • In diesem Kontext ist Gerechtigkeit in Fällen besonderer Bedürftigkeit zu sehen, weil benachteiligte Menschen anders zu behandeln sind. Nur so werden sie annähernd gleiche Chancen wie ihre Mitmenschen haben (man denke an die Bemühungen der Inklusion in der Pädagogik bei einer Anpassung an ein später [chancen-]gerechteres Leben; vgl. REICH 2014). Maßstab der austeilenden Gerechtigkeit ist die Gleichheit der Behandlung (vgl. FRANKENA 1981, 68-69).
Für die Ethik sind nur solche Merkmale relevant, die sich auf Glück bzw. Unglück auswirken wie gleiche oder ungleiche Fähigkeiten und Bedürfnisse. Gerechtigkeit bedeutet denselben relativen Beitrag zu ihrem Glück zu leisten, der ihren Bedürfnissen entspricht. Hier gibt es Gradunterschiede. Insofern sind Menschen nicht gleich, da ihre Fähigkeiten nicht dieselben sind. Gleich sind sie nur in dem Sinne, dass sie augenblicklich gleich behandelt werden sollen, womit gemeint ist, dass wir einen verhältnisgemäßen gleichen Beitrag zu ihrem Glück erbringen, sobald sie ein gewisses Minimum erreicht haben (vgl. den Begriff der gleichen Würde jedes menschlichen Wesens).

Es geht also in diesem Kontext um die Lösung sozialer Probleme wie etwa das der Erziehung, wirtschaftlicher Chancengleichheit, der Rassenintegration, der Hilfe für unterentwickelte Länder (vgl. FRANKENA 1981, 70). Diese Erörterung liefert nur allgemeine Leitgedanken neben der Forderung von gutem Willen, Klarheit im denken und Faktenkenntnis (vgl. die Forderungen Politischer Bildung, der Wirtschaftserziehung, Globalen Lernens und Interkultureller Kompetenz).

8.8 Ethik der Liebe    

Als ethische Theorie wird besonders im Rahmen jüdisch-christlicher Tradition die Ethik der Liebe akzeptiert (vgl. FRANKENA 1981, 71-75). Diese Auffassung wird als Agapismus bezeichnet (vgl. MATTHÄUS 22, 37-40).

Im philosophischen Bereich wird trotz der Verbreitung eine Ethik der Liebe gerne übergangen (vgl. FRANKENA 1981, 71).

Wesentlich ist deren Interpretation.

  • Philosophen neigen zu einer Einordnung mit einer Gleichsetzung mit dem Utilitarismus (etwa John Stuart MILL).
  • BUTLER war der Meinung, dass es noch andere moralische Prinzipien gibt, etwa die Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit.
  • Die thomistische Lehre vom natürlichen Sittengesetz versteht sich nicht als Ausgang einer Ethik der Liebe.
  • Theologen behaupten, wir sollten Gott und den Nächsten lieben, weil Gott es so will und wir gehorchen sollen. Oder wir sollten einander lieben, weil Gott uns liebt und wir Gott nachahmen sollen (vgl. 1. Joh 4, 11; FRANKENA 1981, 72). Damit ist man Agapist in einem abgeleitet Sinne. Im Grund genommen ist man Deontologe, denn dieser Ethikansatz basiert auf einem Prinzip wie "Wir sollten Gott gehorchen" oder "Wir sollen Gott nachahmen", das fundamentaler ist als selbst das Gesetz der Liebe und daher nicht aus diesem folgt (vgl. FRANKENA 1981, 72).
  • Man kann natürlich noch die Auffassung vertreten, dass der Ethikansatz Handlungsagapismus ist. Hier beruft man sich auf Regeln, vielmehr auf konkrete Situationen, welche die Handlung am besten erfüllen (vgl. die Anwendung des Liebesgebots unmittelbar in jedem Fall > Situationsethik vs. Gesetzesethik).
  • Der Regelagapist behauptet, welche Handlungsregeln dem Liebesgebot am ehesten entsprechen und diese Regeln dann anwenden.
FRANKENA geht davon aus, dass wir das Liebesgebot so verstehen, dass es zu einem zweifachen Prinzip wird, das uns zum einen gebietet, Wohlwollen zu üben und zum anderen dieses in allen Fällen im gleichen Maß auch zu tun. Es erscheint einsichtig, das Liebesgebot als Prinzip des Wohlwollens zu bezeichnen, also mit der Pflicht Gutes zu tun und darauf zu bestehen, dies mit dem Prinzip der austeilenden Gerechtigkeit oder Gleichheit zu ergänzen. Den ersten Teil der Gottesliebe sollte man als spezifisch religiöses Gebot auffassen (vgl. FRANKENA 1981, 73-74). Reiner Agapismus bedarf der Ergänzung der Gerechtigkeit.

8.9 Moralischer Wert    

Neben Handlungen als richtig-falsch bezeichnet gibt es noch moralische Urteile. Wir benötigen demnach für Urteile etwa Personen, Charaktereigenschaften, Motiven und Absichten normative Theorien moralischer Werte, die unsere normative Theorie moralischer Verpflichtungen ergänzt.

Ein moralischer Wert ist nicht nur von moralischer Pflicht, Richtigkeit und Unrichtigkeit, sondern auch von außermoralischem Wert zu unterscheiden(vgl. FRANKENA 1981, 77-79).

  • Dies beruht auf dem Unterschied der Gegenstände, bezeichnet als gut bzw. schlecht. So bezeichnet werden Personen, Personengruppen und Persönlichkeitsmerkmale.
  • Außermoralisch werden Dinge wie Autos, Bilder, innere Erfahrungen und Lebensumstände bezeichnet.
  • Überschneidungen gibt es. Leider gib es auch vage, ungenaue und vieldeutige Bezeichnungen.
Man unterscheidet daher zur besseren Klarheit zwischen (vgl. FRANKENA 1981, 78)

  • Handlungsarten, die richtig oder pflichtgemäß sind (Prinzipien),
  • moralischen Werten (Tugenden, Motive) und
  • Werten (Dingen geistig und materiell).
8.9.1 Ausbildung des Charakters    

Das Interesse gilt den moralischen Werten. Charakteranlagen und Tugenden wie Ehrlichkeit, Freundlichkeit und Gewissenhaftigkeit sind keinesfalls angeboren, vielmehr spielt Erziehung und Übung eine wesentliche Rolle (vgl. dazu den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Erziehung und Kap. 7 dieses Beitrages). Dispositionen in gewissen Situationen Handlungen auszuführen spielen ebenso eine Rolle (vgl. PLATON und ARISTOTELES sprechen von Tugenden und weniger was richtig und falsch ist; David HUME argumentiert ähnlich).

8.9.2 Theorien moralischer Werte    

Egoistische Charakterlehren werden jene Eigenschaften fördern, die dem eigene Wohl dienlich sind.

Utilitaristische Charakterlehren dienen dem größten allgemeinen Wohl.

Deontologische Charakterlehren dienen der Einteilung von sittlich gut, unabhängig von außermoralischen Werten.

Diese Theorien bzw. Theorieansätze können kombiniert werden und ergeben in der Folge eine lange Liste, ohne sich über Gründe einig sein zu müssen.

Zu den bisherigen Ausführungen sollen die sog. Kardinaltugenden hinzugeführt werden (vgl. FRANKENA 1981, 81-82).

  • Als Kulturtugenden gelten Klugheit, Tapferkeit, Mäßigkeit und Gerechtigkeit.
  • Theologische Tugenden sind im Christentum Glaube, Liebe, Hoffnung, und als natürliche Tugenden Klugheit, Tapferkeit, Mäßigkeit und Gerechtigkeit (vgl. Thomas von AQUIN; für AUGUSTINUS waren die letzten vier Tugenden Formen der Liebe).
  • Als sittliche Kardinaltugenden hat SCHOPENHAUER Wohlwollen und Gerechtigkeit angesehen. Nach FRANKENA sich alle genannten Tugenden wie Liebe, Tapferkeit, Mäßigkeit, Ehrlichkeit, Dankbarkeit und Rücksichtnahme als sittliche Tugenden herleiten und sollten ausgebildet werden.
Nicht übersehen werden sollten Tugenden

  • erster Ordnung wie Ehrlichkeit, Dankbarkeit und die anderen, sowie abstrakter und allgemeiner ebenso ausbildungswürdig Tugenden
  • zweiter Ordnung Gewissenhaftigkeit, Rechtschaffenheit und guter Wille. Zu bedenken ist die Disposition der Ermittlung relevanter Tatsachen und zum klaren Denken.
  • Mehr als Fähigkeiten anzusehen sind das
    • Treffen moralischer Entscheidungen,
    • moralische Selbständigkeit und das Überdenken/ Revision angenommener Prinzipien.
    • Von Interesse ist das Nachvollziehen intellektueller und emotionaler Fähigkeiten anderer (vgl. in der Interkulturellen Kompetenz und Politischen Bildung als "Perspektivenwechsel"). Hier zeigt sich die Bedeutung von "Sein" und nicht bloß von "Tun" als "Innenleben" (vgl. FRANKENA 1981, 83). In der Ethik hat dies Forderung Josiah ROYCE und William JAMES hervorgehoben (vgl. die Aussage von ROYCE "Hast du eine Vorstellung von diesem Nächsten?").
FRANKENA geht davon aus, dass eine Moral der Prinzipien und die Moral der Charaktereigenschaften zwei einander ergänzende Aspekte darstellen. "Dann gibt es für jedes Prinzip eine entsprechende sittliche Eigenschaft (häufig unter demselben Namen), die aus der Disposition oder Neigung besteht, dem Prinzip entsprechend zu handeln; und für jede sittlich gute Eigenschaft gibt es ein Prinzip, das jene Handlungsweise definiert, in der die Eigenschaft Ausdruck findet" (FRANKENA 1981, 84).

Dispositionen sind auszubilden, weil die Moral keine festen Prinzipien der tatsächlichen Pflichten kennt, nur augenblickliche Prinzipien bereithält. Ein weiterer Grund ist die Anerkennung mildernder Umstände. Zu bestehe ist jedenfalls auf eine klare Disposition, das moralisch Richtige zu erkennen und entsprechend zu handeln. "Sein" schließt zumindest den Versuch von Handeln mit ein. Sein ohne Handeln, wie Glaube ohne Werke, ist tot (vgl. FRANKENA 1981, 85).

8.9.3 Sittliche Ideale    

Zu den Grundbegriffen von Moral gehört der Begriff des Ideals.

  • Sittliche Ideale sind mehr Seins- als Handlungsweisen.
  • Wunsch ist hier ein bestimmter Mensch zu sein und bestimmte Charaktereigenschaften zu besitzen, etwa moralischen Mut oder vollkommene Integrität (vgl. FRANKENA 1981, 86).
Moralische Erziehung, Selbsterziehung und Vorbilder spielen eine bedeutende Rolle (vgl. im angelsächsischen Raum die "moral education" in der Politischen Bildung). In Biografien, Romanen und Epen werden Leitbilder nachgezeichnet. Ein Ideal verlangt mehr als das Gebot der Pflicht.

Nicht zu vergessen ist, dass nicht alle persönlichen Ideale sittlicher Natur sind. ACHILL, HERKULES oder NAPOLEON repräsentieren bestimmte Ideale, aber nicht moralische Ideale, wobei sie nicht unbedingt unmoralisch sein müssen (vgl. ihre Bedeutung für außermoralische Ideale).

8.9.4 Moralische Verantwortlichkeit    

In dieser Frage schreiben wir gewissen Personen für Handlungen moralische Verantwortlichkeit zu. Drei Typen lassen sich unterscheiden (vgl. FRANKENA 1981, 87-88).

  • Bei Lob geben wir ein positives Urteil über den Charakter eines Menschen ab.
  • Bei einer in der Vergangenheit liegenden Handlung sagt man auch, dass eine bestimmte Person dafür verantwortlich sei.
  • Man sagt schließlich, dass eine bestimmte Person sei für die Handlung verantwortlich, wenn die Handlung getan werden muss. Die bestimmte Person trage die Verantwortung, die Handlung zu tun.
Damit kommen die Verantwortlichkeiten in eine Verbindung mit den Charaktereigenschaften/ "Tugenden" erster und zweiter Ordnung mit dem Versuch, sie auszubilden (vgl. Kap. 2.9.2 ). In der Regel geht es vorrangig um einen Sprechakt, möglicherweise einen Auftrag. Es kann auch um eine Erteilung eines Auftrages gehen.

ARISTOTELES war der Meinung, dass jemand sei für seine Handeln und nur dann verantwortlich, wenn

  • dessen Ursache an ihm selbst liegt und
  • sein Handeln nicht auf Unwissen beruht (vgl. FRANKENA 1981, 88).
  • Als Neuposition von Aristoteles mag MOORs Ansicht gelten, jemand sei für sein Handeln dann nicht verantwortlich, wenn er nicht anders hätte handeln können, sofern er sich für eine andere Handlung entschieden hätte. Natürlich gilt die Auffassung vieler Philosophen und Theologen, dass jemand nur dann für eine Handlung verantwortlich ist, wenn er nicht nur anders hätte handeln können, falls er eine andere Entscheidung hätte treffen können, falls er eine andere Entscheidung getroffen hätte, sondern wenn er auch eine andere Entscheidung hätte treffen können (vgl. FRANKENA 1981, 88).
Damit kommt der Begriff "Freiheit" im Sinn von Ursachenlosigkeit und Willensfreiheit und Determinismus zu den Bedingungen moralischer Verantwortung.

8.9.5 Willensfreiheit - Verantwortlichkeit    

Willensfreiheit und Determinismus sind jene zwei Problembereiche, denen das Interesse nunmehr gilt.

  • Determinismus bedeutet, dass jedes Ereignis bzw. Entscheidungen durch andere Ereignisse verursacht ist und als Folge bzw. Resultat der anderen Ereignisse eintritt (vgl. FRANKENA 1981, 90 im Folgenden).
  • Der Indeterminismus leugnet dies und behauptet, dass Ereignisse ohne jede Ursache oder Erklärung eintreten.
  • Für die Analytische Ethik ergibt sich die Frage, ob der Determinismus bzw. Indeterminismus mit moralischer Verantwortlichkeit unvereinbar sind. Die Frage ist, ob die Verantwortlichkeit der Person für die Handlung voraussetzt, dass die Person bei ihrer Ausführung von der Handlung frei war (wenn ja in welchem Sinne).
  • Daraus ergibt sich eine Frage der normativen Ethik und nicht etwa der Logik.
  • Man will wissen, ob es moralisch gerechtfertigt ist, einer Person Verantwortlichkeit zuzuschreiben, falls wir den Determinismus bzw. Indeterminismus für richtig halten.
Zuerkennen von Verantwortlichkeit, Tadel und Strafen sind wie andere Handlungen durch Konsequenzen zu rechtfertigen, nicht durch vergangene Vorgänge. "Wenn dies richtig ist, dann können die genannten Urteile selbst unter der Voraussetzung des Determinismus(einige würden hinzufügen: nur unter der Voraussetzung des Determinismus) gerechtfertigt sein. Denn auf die Freiheit im Sinne der Ursachenlosigkeit der beurteilten Handlung kommt es dann nicht an; es zählt allein, ob eine Zurechtweisung des Handelnden zu bestimmten Folgen führt" (FRANKENA 1981, 91).

Deontologen leugnen in der Regel eine solche Vereinbarkeit und bestreiten, dass Zurechtweisung dieser Art allein durch ihre Folgen richtig oder falsch werden. Sie bestehen darauf, dass die beurteilte Handlung frei (nicht verursacht) gewesen sein muss. Nur so ist es geboten, die Person verantwortlich dafür zu halten (Lob, Tadel oder Strafe).

FRANKENA spricht sich eher für erzieherische Maßnahmen aus, wobei positive und ermutigende Einflüsse plausibel sind sollten. Hinzufügen sollte man die utilitaristische Argumentation, dass diese Funktion nicht nur in der Förderung des allgemeinen Wohles, sondern auch in der Förderung der Gleichheit liegt. Notwendig ist allein, dass die Maßnahmen dazu geeignet sind, künftiges Verhalten von Personen im gewünschten Sinne moralisch zu beeinflussen (vgl. FRANKENA 1981, 92). Zwei Voraussetzungen sind notwendig.

  • Auszugehen ist von freien Personen in ihren Entscheidungen.
  • Auszugehen ist ebenfalls von vernünftigen Gründen für Entscheidungen und Handlungen, die auf rationale Weise sich voraussagen lassen und nicht das Ergebnis unregelmäßiger Zufälligkeiten sind.
Zur Begründung dienen die folgenden Überzeugungen.

  • In einer Gesellschaft mit sozialer Freiheit, um Moral zu besitzen, ist/ kann der Mensch im angeführten Sinne frei/ sein. Er kann seinen Entscheidungen entsprechend handeln.
  • Diese Freiheit ist für die Moral ausreichend.
8.10 Eigenständige Werte    

FRANKENA beschränkt sich in seiner Erörterung auf die Frage, was gut bzw. schlecht ist. In den Mittelpunkt der Darstellung wird das Adjektiv "gut" gesetzt. Zur Begrifflichkeit wird auf fünf Aspekte hingewiesen.

  • Nützlichkeit für einen bestimmten Zweck ist gut, egal ob dieser Zweck selbst gut ist oder nicht.
  • Ein Mittel für einen Zweck kann gut sein.
  • Gegenstände kann man als gut bezeichnen und können einen inhärenten Wert besitzen.
  • Dinge können in sich eigenständig gut sein.
  • Gut kann als Bestandteil eines anderen Begriffs aufgefasst werden.
Nach FRANKENA(1981, 100) ist die folgende Zusammenfassung von "gut" unter mehreren Aspekten zu sehen.

  • Moralische Werte > Dinge, deren Nutzen aus moralischen Gründen gut sind
  • Außermoralische Werte
    • Nützlichkeitswerte > Nutzen für eine Zweck ist gut
    • Instrumentelle Werte > Mittel zu etwas sind gut
    • Inhärente Werte > das Erlebnis ihrer Betrachtung ist in sich gut oder lohnend
    • Eigenständige Werte > Eigenschaften zeigen sich als gut
    • Beitragende Werte > als Beitrag sind sie gut
    • Endwert > insgesamt betrachtet ist alles gut
Es versteht sich von selbst, dass dasselbe gleichzeitig unter mehreren Aspekten gut sein kann (vgl. als Beispiel das Wissen).

Um beurteilen zu können, ob etwas im ganzen oder unter bestimmten Gesichtspunkten gut ist, müssen wir den eigenständigen Wert mit seinen Folgen bzw. der Erfahrung des Beitrages zum guten Leben feststellen.

8.11 Das gute Leben    

PLATON schrieb schon dazu, dass es ein "gemischtes Leben" sein soll, mit Erfahrungen und Tätigkeiten, die einer bestimmten Ordnung zueinander stehen. Eine Ordnung besteht aus bestimmten Prioritäten (vgl. bei Religion > Gott, Zusammenleben > Frieden und Sicherheit, Freizeit > Abenteuer).

Ein gutes Leben berührt auch den Aspekt der Gerechtigkeit . FRANKENA (1981, 112-113) bekräftigt, dass die Lehre von gleichen eigenständigen Wert eines Menschen Gültigkeit für alle besitzt. Gültig ist nur das Prinzip, was richtig oder pflichtgemäß ist. Damit unterscheidet man entsprechende Arten des guten Lebens (vgl. angenehmes Leben, zufriedenes Leben, glückliches Leben).

Moral dient nicht nur dem eigene guten Leben, sondern auch dem der anderen. Deshalb gibt es in der Verfolgung des eigenen Glücks Beschränkungen (vgl. die Prinzipien des Wohlwollens und der Gerechtigkeit; vgl. SOKRATES in PLATONs Dialog ""Menon" über Tugend als gerechtes, aufrichtiges, maßvolles und wohlwollendes Handeln).

8.12 Rechtfertigung    

8.12.1 Metaethik    

Zur Ethik gehört neben der normativen Ethik auch eine andere Art der Fragestellung, die wir metaethisch nennen. Die Metaethik schlägt keine moralischen Prinzipien bzw. Handlungsziele vor, vielmehr besteht sie nur aus begrifflicher Analyse. Das Interesse gilt der Klärung und dem Verständnis ethischer Begriffe und keiner praktischen Anleitung. Wesentlich ist die Bedeutung und Rechtfertigung ethischer Urteile (vgl. FRANKENA 1981, 114).

Fragen der Metaethik sind

  • die Bedeutung bzw. Definition ethischer Begriffe wie richtig-falsch, gut-schlecht, Funktion von Urteilen mit ähnlichen Begriffen,
  • die Unterscheidung von moralischen und außermoralischen Begriffsverwendungen,
  • die Bedeutung verwandter Begriffe wie Handlung, Gewissen, freier Wille, Absicht, Versprechen, Entschuldigung, Verantwortlichkeit und Gründe sowie
  • die Rechtfertigung und Gültigkeit ethischer Urteile bzw. Werturteile in welchem Sinne und auf welche Weise (vgl. FRANKENA 1981, 114-115).
Die erste und vierte Frage gehören zum Standardprogramm der Metaethik, die beiden anderen Fragen sind ebenfalls von Interesse.

8.12.2 Theorien der Rechtfertigung    

Es scheint, dass wir mitunter ein moralisches oder wertendes Urteil auf Tatsachen rechtfertigen (vgl. bestimmte Handlungen schädigen jemand, d.h. schädigende Handlungen sind falsch; ein Gemälde wird bewertend beurteilt). Eine moralisches bzw. wertendes Urteil besitzt eine Prämisse grundlegender Natur (vgl. FRANKENA 1981, 116).

Die Frage bleibt, ob unsere Prämisse allein aus einem Tatsachenurteil ableitbar ist. Dies bedeutet, dass Sätze mit Begriffen wie "sollen" bzw. "gut" logisch aus Prämissen sich folgern lassen, welche diese Begriffe nicht enthalten. Nach den Regeln der Logik ist dies allerdings nicht möglich, weil man ein Sollen nicht aus dem Sein ableiten kann (vgl. FRANKENA 1981, 117).

  • Theorien der Rechtfertigung behaupten, dass sich ethische Begriffe durch nicht-ethische Begriffe definieren und ethische Aussagen in nicht-ethische Aussagen übersetzen lassen (vgl. PERRY mit Beispielen wie etwa "gut sein" bedeutet ein Gegenstand positiven Interesses sein, "richtig sein" bedeutet einen harmonischen Zustand des Glücks besitzen). Derartige Auffassungen sind moralische bzw. wertende Urteile in verkleideten Tatsachenaussagen. Damit wird ein ethischer Naturalist bezeichnet. Verkleidete Tatsachenaussagen theologischer Natur werden als metaphysischer Moralist bezeichnet(vgl. FRANKENA 1981, 118).
  • Wer Definitionen bzw. Übersetzungen von moralischen bzw. wertenden Begriffen bzw. Urteilen vorschlägt, äußert seine Meinung über die Rechtfertigungsmethode solcher Urteile.
  • Gegner gehen von einem naturalistischen Fehlschluss aus und sehen dies in der Gleichsetzung eines moralischen bzw. wertenden Urteils mit einem Tatsachenurteil. Allerdings bedarf es einer Bezeichnung des Fehlers, ansonsten ist es eine unbewiesene Behauptung.
Vielfach wird die Meinung vertreten, Moral hänge von der Religion bzw. Theologie ab und ethische Prinzipien seien nur durch theologische Prämissen zu rechtfertigen. Die vorhergehenden Überlegungen zeigen an, dass diese Abhängigkeit nicht logischer Natur sein kann. Keineswegs folgt aus der Sicht der Religion bzw. Theologie, dass das Prinzip des Wohlwollens oder der Gleichheit hier im außerlogischen Sinn von der Religion abhängt. Die Möglichkeit bleibt bestehen, dass es sich auf andere Weise rechtfertigen lässt (vgl. FRANKENA 1981, 123-124).

8.13 Intuitionismus    

Nach der Rechtfertigung von grundlegenden Prinzipien und Werten und ihrer logischen Ableitung gelangt man zur Auffassung, dass Prinzipien und Werte intuitiv oder in sich evident sind. Sie benötigen keinerlei argumentative Rechtfertigung. Die bis zum Zweiten Weltkrieg vertretene Meinung bezeichnet man als Intuitionismus oder Nonnaturalismus (vgl. FRANKENA 1981, 124).

Der Intuitionismus stimmt wohl der Tatsachenbehauptung von moralischen und wertenden Urteilen zu, leugnet aber, dass die Eigenschaften in nichtethische Begriffe definierbar sind. Nur eine intuitive Erfassung macht ein Urteil zugänglich.

Schwierigkeiten für diese Auffassung gibt es, weil Theorien der Psychologie und Anthropologie damit kaum in Einklang zu setzen sind. Funktion und Verwendungsformen der Sprache meinen zudem, dass ethische Urteile Behauptungen sind, die einem Ding eine Eigenschaft zuschreiben (vgl. FRANKENA 1981, 126).

8.14 Nonkognitivistische oder nondeskriptivistische Theorien    

Nach FRANKENA tragen diese Gruppe von Theorien über Bedeutung bzw. Wesen moralischer und wertender Urteile keine befriedigende Bezeichnung.

Im Gegensatz zu den Definitionstheorien und dem Intuitionismus sind diese Theorien der Meinung, dass diese Urteile keine Behauptungen oder Feststellungen sind, die Handlungen, Personen oder Gegenständen Eigenschaften zuschreiben, die also eine andere Bedeutung bzw. Verwendung besitzen (vgl. FRANKENA 1981, 127-132).

Auf drei Aspekte von Meinungen wird in dieser Konzeption im Folgenden eingegangen.

  • Extrem sind jene Meinungen, die leugnen, dass moralische und wertende Urteile rationaler oder objektiver Rechtfertigung zugänglich sind. AYER vertritt etwa die Meinung, dass sie Ausdrucksformen von Emotionen sind. Es fehlt die Aussage, die wahr oder falsch sein könnte.
  • Eine Milderung von AYERs Argumentation stellt die Theorie von STEVENSON dar. Moralische und wertende Urteile drücken die ähnliche Einstellungen beim Sprecher bzw. Hörer aus. Es ist ihm bewusst, dass unsere Einstellungen auf unseren Überzeugungen beruhen und daher diskutierbar sind. Für gewisse Argumentationen und Diskussionen sei durchaus Raum.
  • Oxforder Philosophen nach dem Zweiten Weltkrieg lehnen es ab, moralische und wertende Urteile bloß als Ausdruck bzw. Anregung von Emotionen oder Einstellungen, als Befehle oder willkürloche Festlegungen bzw. Entscheidungen anzusehen. Sie sprechen vielmehr von Bewertungen, Empfehlungen und Anleitungen. Betont wird, wer ein Urteil abgibt, müsse bereit sein, es zu verallgemeinern und mit wahr oder falsch zu begründen. FRANKENA (1981, 129) folgt dieser Forderung.
8.15 Relativismus    

Die Behauptung des Relativismus, dass ethische Urteile, objektiv und rational gerechtfertigt bzw. gültig sind und in einer von Sachkenntnis getragenen Untersuchung konkurrierenden Urteilen überlegen sind, beruht auf einem Irrtum (vgl. FRANKENA 1981, 132-134).

Drei Formen des Relativismus sind zu unterscheiden.

  • Der deskriptive Relativismus stellt nicht bloß die Behauptung auf, dass sich moralische und wertende Urteile verschiedener Personen und Gesellschaften unterscheiden. Vielmehr besagt er auch, dass sich fundamentalen Überzeugungen und Werturteile verschiedener Personen und Gesellschaften unterscheiden bzw. auch widersprechen.
  • Der metaethische Relativismus besagt, dass es im Fall fundamentaler moralischer und wertender Urteile keine objektiv gültige Methode der Rechtfertigung gibt. Zwei dieser Urteile, die sich widersprechen, sind gültig.
  • Der normative Relativismus macht ein normatives Prinzip geltend. Was für eine Person oder Gesellschaft richtig oder gut ist, ist keinesfalls für eine andere Person oder Gesellschaft bei gleichen Umständen richtig oder gut.
8.16 Reflexion einer Analytischen Ethik    

In einer Auseinandersetzung mit Analytischer Ethik stellt man konsequenterweise Fragen nach einer moralischen Lebensführung, einem moralischen Standpunkt und warum man überhaupt moralisch sein soll.

  • Man erkennt, dass solche Fragen zweideutig sein können, entweder in der Motivation oder in der Rechtfertigung.
  • Zu fragen ist demnach nach den Gründen jeweils der Motive und Rechtfertigung.
  • Man wird vermutlich auf verschiedene intellektuelle und Lebensführungserwägungen/ Alltagserfahrungen hinweisen.
  • Ebenso wird man eine moralische Rechtfertigung als richtiges Handeln verstehen. Hierzu benötigt man keine Rechtfertigung, da die Gründe dafür rechtfertigend wirken.
  • Selbstverständlich kann die Frage nach dem moralisch Sinn, was moralisch richtig ist, auch als Aufforderung zu einer außermoralischen Rechtfertigung verstanden werden. Dafür werden vermutlich auch nach Gründen zu fragen sein.
Warum sollte eine Gesellschaft die Moral sich eigen machen? Genügen nicht Konventionen, Recht und Eigeninteressen ein System wie die Moral aufzubauen?

  • Man denke nur an die Alternative.
    • Ein Naturzustand würde uns allen das Leben schlechter gestalten.
    • Zudem würde der Staat totalitärer das Recht in allen Lebensgereichen erfassen.
    • Drohungen und Gewalt würden als Verhaltensabweichungen möglich gemacht werden.
  • Neben diesem persönlichen Anteil von Moral unterliegt die Gesellschaft ebenso moralischen Forderungen.
    • Autonomie und Freiheit des Einzelnen sind zu respektieren und ihn gerecht zu behandeln.
    • Schließlich hat die Moral die Aufgabe, den Einzelnen in seinem guten Leben zu fördern.
  • Die Moral ist für den Menschen und die Gesellschaft da, nicht umgekehrt.
POLITISCHE ETHIK    

9 Politische Ethik    

Für einen Lehrenden der Politischen Bildung erscheint eine Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im Zeitalter der Globalisierung essentiell zu sein (vgl. zur Geschichte SCHWEIDLER 2018, 148-149).

Politische Ethik argumentiert mit Begriffen von Interessen, Macht, Institutionen und Verfassungen. Ergänzt wird eine Theorie der Subjekte, Bürger und Bürgergesellschaft.

Globalisierung wird als Entgrenzung mit entsprechenden Strategien und wachsender Globalität als Kooperationsgemeinschaft gesehen. Dies manifestiert sich in politisch-ökonomischen Zusammenschlüssen, Umwelt- und Klimaproblemen, Wanderungsbewegungen, internationalen Konfliktherden und unterschiedlichsten Unrechtsformen.

9.1 Einleitung    

Im Folgenden werden überblicksmäßig die Elemente einer politischen Ethik in einer Welt der Globalisierung vorgestellt (vgl. HÖFFE 2004).

Ausgangspunkt der Themenbereiche sind die drei Dimensionen

  • des Staatsbürgers mit dem Bürgersinn, einer Ausweitung der Bürgerbeteiligung, der Toleranz und Werten eines demokratischen Bildungswesens,
  • des Weltbürgers mit dem Zusammenleben der Weltkulturen, westlicher und universaler Werte, einer Entwicklungspolitik und der Ökologie sowie
  • des Wirtschaftsbürgers mit der Selbstverantwortung bzw. Selbstverwirklichung, dem Ethos des Unternehmers und sozialer Gerechtigkeit.
Auf Grund der Fülle der Dimensionen zur Thematik wird skizzenhaft auf einzelne wesentliche Aspekte im Kontext mit Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz aus der Sicht des Autors eingegangen.

Ein ausführlicher Diskurs ergibt sich aus der Auseinandersetzung mit der Fachliteratur politischer Ethik, der verwendeten Titel und den angegebenen IT-Autorenbeiträgen (vgl. HÖFFE 2004).

9.2 Staatsbürgertum    

Vorrangig geht es bei ethischen Überlegungen um die Frage, wie politische Institutionen geschaffen, mit Leben erfüllt und letztlich in ihrer Arbeit umgesetzt werden.

Eine liberale Demokratie mit öffentlichem Engagement ihrer Staatsbürger

  • besitzt mit personaler Moral und individuellen bzw. öffentlichen Interessenslagen zwei Grundlagen.
  • Als Prinzipien gelten Regeln bzw. Normierungen, öffentlichen Gewalten vom Volk ausgehend (Ämter/ Verwaltung-Rechtsprechung-Gesetzgebung) und rechtsmoralische Grundsätze wie Menschenrechte.
  • Notwendig ist ein politisches Engagement ("Antriebskraft") in Form eines Bürgersinns mit Bürgertugenden in Form der Zivilgesellschaft und Elementen direkter Demokratie erweitern sich die Möglichkeiten.
  • Zu Bürgertugenden und Bürgersinn gehört ein demokratisches Bildungswesen mit der Möglichkeit der Vermittlung zeitgemäßer Bildungsinhalte (vgl. im IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung Pkt. 4 zur Didaktik).
Elemente einer Ethik der Staatsbürger sind

  • Rechtssinn und Zivilcourage/ "Bürgermut",
  • Gerechtigkeitssinn/Erinnerung an Ungerechtigkeit und Urteilskraft,
  • Gemeinsinn und
  • demokratische Integrität.
  • Zur Bürgerbeteiligung gehören eine Bürger- bzw. Zivilgesellschaft und direkte Demokratie.
  • Toleranz umfasst personale, soziale und politische Toleranz im Kontext mit Solidarität.
  • Pluralität beinhaltet Andersartigkeit. Dies zeigt sich in einer Interkulturalität mit allen Facetten der Verschiedenheit/ "Diversity"(vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz; Migration in Österreich).
  • Konfliktsituationen sind kaum verhinderbar, Konfliktlösungsmodelle können zu einer gegenseitigen Akzeptanz verhelfen.
  • Zu den Werten eines demokratischen Bildungswesens gehören
    • Grundwerte bzw. Verfassungsgrundsätze, Tugenden, Konventionen und Gesellschaftsverhältnissen, globale Rechts- und Friedensordnungen sowie ein Staatsbürgerwert.
    • Demokratische Bildungseinrichtungen sind rechtlichen Normen wie etwa der Schulgesetzgebung, dem Hochschulrecht und der Erwachsenenbildungsgesetzgebung verpflichtet.
    • Unabhängig davon gibt es die jeweiligen Bezugswissenschaften mit ihren Erkenntnissen. In Diskussion stehen Fächer wie Politische Bildung und Ethik.
    • Eine Bildungsreform unterliegt politischer Ethik mit Aspekten einer global-interkulturellen Gesellschaft (vgl. die aktuellen EU-Bildungsrichtlinien).
9.3 Weltbürgertum    

Weltbürger werden in diesem Kapitel unter ethischen Aspekten vorgestellt, als Einzelperson, als Weltstaatsbürger, als Welt-Bürgerschaft und juristische Weltbürger in Weltmärkten.

In der Folge geht es um das Zusammenleben in einem Gemeinwesen und verschiedenen Kulturen (interkulturelle Rechtsdiskurse). Westliche und universale Werte stehen zur Diskussion. Die Frage einer Pflicht zur globalen Nothilfe stellt sich ebenso wie die Rechtfertigung von Entwicklungshilfe. Äußerst facettenreich ist die global zu schützende Verantwortung für die "Natur" bzw. Lebensräume(Ökologie).

Im Zusammenleben der Weltkulturen ergeben sich

  • verschiedene Formen von Weltbürgern, gekennzeichnet als exklusiver Weltbürger mit moralischer Überlegenheit (Kosmopolit), aufgeklärter Weltbürger (etwa Europäer, Amerikaner oder Afrikaner), als globale Bürgerschaft (zwischenstaatliches und überstaatliches Engagement)und als Repräsentant einer juristischen Person (etwa Weltkonzern),
  • interkulturelle/ transkulturelle Rechtsdiskurse in Form kulturspezifischer Elemente in der Rechtstheorie, Rechtsgeschichte (historisches Bewusstsein, Sozialgeschichte) und Rechtspraxis;
  • globale Kooperationsformen nicht nur in Wirtschafts- und Finanzmärkten, ebenso in der Wissenschaft, im Bildungswesen, in der Kultur (Musik, Theater, Literatur), in Religionen (Weltreligionen), der Politik (Flüchtlinge, Wanderbewegungen, Bekämpfung von Armut-Hunger-Epidemien-Konflikten)mit internationalen Organisationen;
  • westliche und universale Werte(globaler gemeinsamer Zivilisationsrahmen - ggf. Verwestlichung bzw. antiwestlicher Zwang)mit nicht vorhandenen Kulturgrenzen, Bruchlinien und außerwestlichen Wurzeln der Wissenschaft und Kultur;
  • interkulturelle Bürgertugenden wie der Anerkennung von Persönlichkeitsrechten(etwa der Menschenrechte) und pluraler bzw. interkultureller Gesellschaftsformen (vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz);
  • spezielle Elemente globaler Problembereiche wie der Schutz der Privatheit und der Identität sowie im IT-Bereich insbesondere der Datenschutz,
  • Formen der Nothilfe bzw. Notwehr, gekennzeichnet durch Formen der Wirtschafts- und Militärhilfe, gegenseitiger Unterstützung in Not- und Konfliktfällen und regionalen Zusammenschlüssen sozioökonomischer und politischer Art,
  • Formen der Entwicklungshilfe, entstanden aus dem Gerechtigkeitssinn und ökonomischer Verkürzungen der Globalisierung, wobei der Entwicklungsbedarf sich im sozialen, politischen, teilweise kulturellen und auch rechtlichen Bereich zeigt (vgl. die Phänomene Unterdrückung, Ausbeutung und Diskriminierung). Wesentlich ist die ethische Frage einer Verantwortlichkeit (vgl. beispielhaft der "Sozialfall Afrika" mit den drei K: Kriege-Katastrophen-Krankheiten),
  • Fragen der Ökologie, etwa des globalen Umweltschutzes bzw. Naturschutzes (beispielhaft der Forstwirtschaft), des Klimaschutzes, des Schutzes von Lebensräumen (urbane Zentren-Landschaftsschutz) und der Gesundheit bzw. Prävention (Humanisierung von Wohnraum-Arbeit-Freizeit).
9.4 Wirtschaftsbürgertum    

Wirtschaft spielt in allen Kulturen und Geschichtsepochen eine wesentliche Rolle, jedoch kaum in der Philosophie (vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Wirtschaftserziehung, Ökonomische Grundbildung in der Erwachsenenbildung).

Für die politische Ethik und Sozialethik erhebt sich die Fragestellung nach

  • der Tätigkeit des Wirtschaftsbürgers in Form der Arbeit mit Belastung oder Selbstverwirklichung mit Wertschätzung, so dass Notwendigkeit und Freiheit vorhanden sind;
    • Arbeit und Beruf mit Elementen der Lebenssicherung, verschiedensten Berufswahltheorien, Ausbildungswegen und Berufsformen,
    • ethischer Bewertung zwischen Arbeit (Tätigkeitsfeld) und Beruf (Berufsrolle),
    • Umwälzungen in der Arbeits- und Berufswelt, Bewertung von Qualifikationen im Kontext mit Fort- und Weiterbildung
    • Neubewertung und Einschätzung von Arbeit und Beruf (Leistungsethik),
    • Unternehmertum,
    • Entlohnungsformen, Sozialabgaben und Unterstützungen,
    • Freiwilligenarbeit - ziviles Engagement/Selbstachtung-Wertschätzung-Dankbarkeit-Hilfestellung,
    • Recht auf Arbeit - Teilzeitarbeit/Arbeitslosigkeit,
    • demographische Veränderungen mit Arbeitsmarktveränderungen (Verlängerung der Ausbildungszeiten, Zuwanderung, Altern),
  • dem Wirtschaftsbürger mit ökonomischem Aspekt und/ oder auch soziokulturellen und wissenschaftlichen Elementen;
    • Gewinn in unterschiedlichen Formen (Entgelt/Lohn, Anerkennung, gesellschaftlicher Status),
    • Standesregeln/ berufliche Selbstverpflichtung - Standesbewusstsein - Universitätspolitik/ Lehre-Forschung/ Auftragsforschung-wissenschaftlicher Nachwuchs-Gremienarbeit-Personalentwicklung,
    • Profitinteressen - Berufsethos als Motivation,
  • soziale Gerechtigkeit/soziale Absicherung, Arbeitsplatzgarantie-Beschäftigungsgarantie, Gender - Vergütungsgerechtigkeit/ Entlohnungsformen, Vergütungsneid, Grundsicherung.
THEOLOGISCHE ETHIK    

10 Evangelische Ethik    

Im Folgenden geht es um die Problemstellung evangelischer Ethik im Pluralismus, Konsequenzen und Ansätze in ihren verschiedenen Konzeptionen.

Evangelische Ethik als theologische Ethik wird versucht, auf ihre Bedeutung und Folgerungen aus der Sicht eines Lehrenden der Erziehungswissenschaft und Politischen Bildung darzustellen.

10.1 Problemstellung im Pluralismus    

Theologische Ethik hat sich mit der Argumentation auseinanderzusetzen, ob sie eine überflüssige sei, da doch Atheisten und Konfessionslose auch über moralische Urteile verfügen.

  • "Wenn theologische Ethik das moralisch Richtige oder Falsche nur zum Willen Gottes ins Verhältnis setzt, dieser Wille aber nicht anderes als allgemeine moralische Normen aussagt, tritt die Überflüssigkeit dieser Ethik hervor. Will man diese Konsequenzen vermeiden und den Willen Gottes eindeutig den moralischen Normen überordnen, dann verlieren die moralischen Normen ihre Eigenständigkeit" (MÜLLER 2001, 15).
  • Wenn der Wille Gottes entscheidend ist, kann dies durchaus gegen autonome Moralsetzungen sprechen. In diesem Fall verhindert theologische Ethik jede autonome Moral. Das Problem stellt sich durch die Vielfalt der Ethikkonzeptionen und ihre Nichtverträglichkeit, weshalb theologische Ethik sehr differenzierte Begründungen benötigt (vgl. die Realität von Pluralismus und Interkulturalität).
  • Moderne demokratische Verfassungen setzen individuelle Integrität voraus.
    • Der Staat beschränkt sich auf eine Garantie eines fairen Umgangs seiner Bewohner und ihre Gleichbehandlung.
    • Autonomie garantiert die Entwicklung eigener Vorstellungen von gutem Leben und ihre Realisierung.
    • Der Staat fixiert keine Lebensziele, er bleibt neutral und vertritt den Grundsatz einer Nicht-Diskriminierung.
Ethik wird hier als Reflexion der Moral verstanden. Die verschiedenen Konzeptionen werden reflexiv gegeneinander abgewogen, verglichen und begründet.

Moral bezeichnet das aktuelle Sollen in der Gesellschaft bzw.im individuellen Lebensstil.

Ein praktisches "Tun-Müssen" ist in einer pluralen Gesellschaft mit pluralen Moralkonzepten nicht formulierbar.

  • Nötig ist vielmehr eine Moralbegrifflichkeit, die verschiedene Konzepte zulässt (vgl. RAWLS 1994; Pkt. 8,9 und 11 des Beitrages mit diesem Anspruch).
  • Mit dem Vorwurf, dass hier allen Menschen eine homogene Form der Kultur aufgezwungen wird, verweist TAYLOR auf das Beispiel des frankophonen Quebec mit dem gemeinsamen Bündel von Sprachgesetzen zugunsten der französischen Sprache (vgl. TAYLOR 1992, 45). Hier wird die Gleichwertigkeit aller Kulturen abgelehnt. Gefordert wird der Respekt vor den kulturell vermittelten Bedeutungen anderer Menschen mit der Konsequenz eines Nebeneinander (vgl. TAYLOR 1992, 62-71).
  • HABERMAS sieht den individualistischen Kern des Freiheitsverständnisses in Frage gestellt. Er plädiert für die Achtung der Identität jedes Individuums und seiner Handlungsformen. Das Rechtssystem sei ein kein neutrales Gesetz (vgl. TAYLOR 1992, 153-154).
  • Letztlich entsteht in der Zustimmung einer pluralistischen Gesellschaft ein Gut, das auf dem Konsens aller Beteiligten beruht, die von Kooperation ausgeht (vgl. die Bedeutung von Trans-und Interkulturalität; MÜLLER 2001, 17).
  • Teilt man eine Gesamtkultur in die Bereiche Wirtschaft, Politik und Individualitätskultur ein, wird deutlich, dass unterschiedliche Prinzipien zugrunde liegen.
    • Wirtschaft beruht auf Effizienz,
    • Politik auf Gleichheit und
    • Individualitätskultur auf Selbstverwirklichung.
    • Durch die starke Segmentierung erhält die Wirtschaft und damit der Markt eine entscheidende Bedeutung mit pluralen Formen untereinander.
    • Theologische Ethik erhält damit Schwierigkeiten in ihrer Argumentation. Eine Ausschließlichkeit bei Letztbegründungen verletzt die Pluralität und verliert die Kommunikationsfähigkeit mit anderen Anschauungen oder Wissenschaften.
10.2 Konsequenzen für eine evangelische Ethik    

Unter Beachtung der bisherigen Konzepte ethischer Dimensionen ergeben sich Folgerungen für evangelische Ethik.

  • Es geht zunächst um ein Zugestehen einer Sonderrolle in der Normsetzung und impliziert ein abgesichertes moralisches Wissen.
  • Negiert wird, dass Christen gleiche Probleme wie andere Menschen mit Vernunft lösen müssen (vgl. MÜLLER 2001, 21).
  • Theologische Ethik muss einen universalen Anspruch erheben können.
Im Folgenden werden Ansätze und der Kontext zur Gegenwart beschrieben.

10.3 Ansätze evangelischer Ethik    

Ansätze evangelischer Ethik werden im Folgenden verkürzt dargestellt, das Verhältnis zur allgemeinen Ethik bzw. von Ethik und Dogmatik soll dargelegt werden.

Zunächst wird auf Luther, Calvin und Schleiermacher eingegangen. Mit Herrmanns liberaler Ethik wendet man sich dem 20. Jahrhundert zu. Die einflussreichen Modelle von Barth und Bonhoeffer folgen. Thielecke als Vertreter eines lutherisch geprägten Ordnungsdenkens und Richs Versuch einer zeitgemäßen Sozialethik gilt ebenso das Interesse.

Die Konzeptionen von Trillhaas und Rendtorff beschließen entsprechend der gegenwärtigen Säkularität und Verbindung zur Lebenswirklichkeit im Kontext mit theologischer Intention die Ansätze.

Abschließend wird das Verhältnis von Ethik und Dogmatik beleuchtet.

10.3.1 Zwei-Regimenter-Lehre - Luther    

Bei Martin LUTHER gehen alle Gesetze auf Gott zurück (vgl. den zu begründeten Verweis auf Röm 13,1 f. oder 1 Pet 2,13 f.; MÜLLER 2001, 22-27). Die Gesetze dienen der Regelung der zwischenmenschlichen Verhältnisse und richten sich an alle Menschen. Es klingt bereits die Lehre von den zwei Regimentern an.

  • Im Reich der Welt geht es ein friedliches Zusammenleben und die Ausrichtung auf das Gute. Ziel ist der äußere Frieden.
  • Im geistlichen Reich geht es um den Heiligen Geist im Herzen. Ziel ist Rechtschaffenheit. Das Bild des guten Baumes mit guten Früchten symbolisiert das Tun des Guten und leiden am Unrecht.
  • Beide Regimenter beziehen sich auf die Sündhaftigkeit des Menschen, so dass sie notwendig sind.
Das Verhältnis zur weltlichen Obrigkeit ergibt sich

  • aus der Verantwortung im Welthandeln des Christen,
  • aus dem Evangelium,
  • seiner Eignung um ein Amt der Obrigkeit und
  • der Beförderung der Wohlfahrt (vgl. Luthers Ansicht in der Kontinuität des Glaubens durch Liebe bei 1 Kor 10,3 und 12,13).
  • Aus dem Glauben folgt die Liebe zu Gott und daraus ein Leben, in dem man dem Nächsten umsonst dient ("freier Dienst").
Dieses Handlungsverständnis im Kontext zum Glauben steht eng zum ersten Gebot als Form eines Zutrauens zu Gott.

  • Alles was man tut ist Gott zu gefallen, selbst der Müßiggang (vgl. 1 Kor 10,31 oder Röm 8,28).
  • Durch die Verschiedenheit der Menschen bedarf es einer Unterweisung im Glauben. Daraus ergibt sich ein Erziehungsauftrag.
Luthers Ethik stellt kein weltliches Regiment für ein christliches Leben auf der Welt auf. Im geistlichen Regiment hat man dem Gesetz der Liebe, dem Verzicht auf Durchsetzung eigener Rechte und Eintreten für den Nächsten zu folgen. Allein der Glaube macht den Menschen rechtschaffen, nicht die Werke. Diese biblisch begründete Ethik besitzt einen universalen Bereich auf alle Menschen und versucht damit, das Verhältnis zum Nächsten, zur Obrigkeit (Staat) und zu Gott zu sehen (vgl. die Vorausgesetztheit Gottes im Handeln).

10.3.2 tertius usus legis - Calvin    

Durch den Sündenfall besitzt nach Johannes CALVIN der Mensch keinerlei Rechtschaffenheit mehr, trotzdem soll er belehrt werden und sich nach dem Guten bemühen (vgl. CALVIN 1984, II, 2,1). Ausdrücklich schließt er sich mit seiner Ablehnung des freien Willens Augustin an, für den der freie Wille mit dem Sündenfall verloren ist, womit der Mensch aus eigener Kraft nicht mehr zur Gerechtigkeit beitragen kann (vgl. CALVIN 1984, II,9; als biblische Begründung etwa Ps 147, 10f., Jes 40,29,31). Menschliche Gerechtigkeit wird negiert.

Vernunft und Wille gehören jedoch zur Natur des Menschen, weshalb sie durch den Sündenfall nicht vollständig zerstört werden. Rudimentär verbleiben beide Bereiche, wobei nach Calvin der Mensch bei irdischen Dingen ein gewisses Erkenntnisvermögen besitzt. Vernunft wird als besondere Gottesgabe anerkannt (vgl. CALVIN 1984, II, 2, 13-14).

  • Vernunft ist nicht autonom gedacht, weil das Gesetz der Schöpfung alles bewegt. So können Christen Erkenntnisse von Nichtchristen als Gabe Gottes entgegennehmen, da Gott in ihnen wirkt und durch sie seine Gnade zeigt (vgl. MÜLLER 2001, 28).
  • Calvin beschreibt die Vernunft gegenüber den Dingen des Reiches Gottes als unfähig, Gott von sich aus zu erkennen (vgl. Joh 1.4). Nur wer Christus im Glauben annimmt, ist aus Gott geboren (vgl. Joh 1.13)(vgl. CALVIN 1984, II, 2, 18-21).
  • Rechte Lebensführung durch Vernunft vermerkt Calvin als ein gewisses lex naturalis (vgl. CALVIN 1984, II, 2,22; Röm 2,14).
  • Sündhafte Menschen streben dennoch nach Tugenden. Hier verbirgt sich ein von Gottes Vorsehung gesteuertes Verhalten, dass die Sündhaftigkeit nicht schrankenlos werden lässt (vgl. MÜLLER 2001, 29).
  • Um zu wirklich Gutem sich zu wenden, ist der Mensch auf Gottes vorgängigem Handeln angewiesen. Dieser neue menschliche Wille ist ein Geschehen göttlicher Gnade. Als Geschenk Gottes ist er der Verfügungsgewalt des Menschen entzogen. Diesen Gedanken von der nur von Gott vermittelten Ursprünglichkeit des Guten drückt Calvin in der Vorstellung der Erwählung aus (vgl. CALVIN 1984, II, 3,8).
  • Gottes Gnade wird nicht allen Menschen gegeben. Wem sie nicht gegeben wird, dem bleibt die Gnade und die Fähigkeit zum Guten nach Gottes gerechtem Urteil verwehrt. Damit wird die Bedeutung des Gedankens der Prädestination im Denken Calvins deutlich (vgl. CALVIN 1984, II, 3,14).
Im Gesetz/ Dekalog als Richtschnur gerechten Lebens wird das Volk in Erwartung Christi gehalten. Christus ist das Ende des Gesetzes. Es lehrt die vor Gott geltende Gerechtigkeit. Gott nimmt den Menschen in Gnade an. Diese kann man sich nur im Glauben schenken lassen (vgl. MÜLLER 2001, 30).

  • Menschen können zunächst nicht das Gesetz erfüllen. Es überführt sie im usus elenchticus/ theologicus als Sünder (vgl. MÜLLER 2001, 31).
  • Im usus politicus werden die Menschen aus Furcht vor Strafe zur Ordnung gehalten.
  • Im usus in renatis erkennen die Menschen einen Nutzen im Gesetz. Mit der Erfüllung wird das Ziel des Tuns gezeigt (vgl. Mt 5,17f.).
Der Gedanke der Erwählung in Verbindung mit dem tertius usus legis zeigt, dass der Mensch durch Reflexion auf das Gesetz und sein Handeln durch den Glauben sich des "rechten Tuns" und bei Gott der "Belohnung zu erwarten hat" (vgl. die Verwendung des syllogismus practicus, durch den die Menschen ihrer Heiligung und Erwählung sich vergewissern können). Damit erhält das Gesetz die Bedeutung, dass die Menschen sich demütig und nach den Regeln der Gerechtigkeit verhalten sollen.

Anders als bei Luther wird bei Calvins Ethik die Bedeutung der Gebote für das Verhalten in der Welt betont (vgl. die Macht Gottes, unbedingter Gehorsam). Damit kommt es zur einer geringeren Einschätzung des weltlichen Gesetzes als Erhaltung der äußeren Ordnung. Stärker als bei Luther wird das alttestamentliche Gesetz betont.

Eine Reflexion zu Nichtchristen wird nicht angestellt. Die Abstufung zur weltlichen Ordnung zeigt, dass für Calvin nur die christliche Ethik maßgeblich ist (vgl. Gesetz im tertius usus als Richtschnur).

10.3.3 Kulturbezogenheit in der Ethik - Schleiermacher    

Friedrich SCHLEIERMACHER legt theologische Ethik wissenschaftlich aus und bestimmt ihr Verhältnis zur Dogmatik und philosophischen Ethik (vgl. SCHLEIERMACHER 1999; MÜLLER 2001, 32-42).

  • Christliche Sittenlehre/ Ethik wird als Zusammenfassung der Regeln bestimmt, wonach sich ein Mitglied der christlichen Kirche das Leben gestalten soll.
  • Christliche Sittenlehre/ Ethik steht christlicher Glaubenslehre und philosophischer Ethik gegenüber (vgl. MÜLLER 2001, 32-33).
  • Christliche Sittenlehre/ Ethik bezieht sich als besondere Lehre nur auf Christen, während die philosophische Ethik als Gesamtlehre mit allgemeiner Gültigkeit ihr gegenübersteht.
  • Für Schleiermacher kann die Differenzierung nur aus der christlichen Lehre begründet werden.
  • Grundvoraussetzungen für eine Entwicklung christlicher Lehre liegt in Christo, in welchem ursprünglich dasjenige ist, was Menschen zu Christen macht.
  • Schleiermacher behandelt das Verhältnis zwischen religiöser und philosophischer "Sittenlehre"/ Ethik (vgl. MÜLLER 2001, 34).
    • Das Christentum geht von der Voraussetzung aus, alle Gegensätze in sich überwunden zu haben. Religiöse Ethik setzt religiöse Motivation voraus.
    • Philosophische Ethik besitzt universelle Tendenz, daher nimmt sie religiöse Ethik auf, während diese sich in ihrer "Besonderheit" (eher) abschließt.
Es ergibt sich nunmehr die Frage bei christlichem Selbstbewusstsein nach einer Handlungsorientierung (Impuls für Handeln). Schleiermacher spricht von Lust nach "Seligkeit" (Gemeinschaft mit Gott) und Unlust als Negation der Gemeinschaft. Je nach Alter ("Lebensstufe") geht um Momente der Annäherung oder der Negation.

  • Handeln wird differenziert in wirksames Handeln als Zustandsänderung (etwa Erziehung in Familie und Kirche vs. Strafe, Zucht, Buße) und
  • darstellendes Handeln als innere Bestimmtheit des christlichen Bewusstseins (etwa Kirche/Gottesdienst und Staat/Geselligkeit) unterteilt.
Im Gegensatz von Geist und Fleisch wird die Relation von individuellem und göttlichem Geist erfasst (vgl. SCHLEIERMACHER 1999, 60-61).

  • Individuelle Vernunft ist als mitwirkend mit dem universellen göttlichen Geist anzusehen.
  • Handeln im christlich bestimmten Selbstbewusstsein wird durch das Verhältnis zwischen Universellem und Individuellem verwirklicht. Handeln versteht sich als individuelle Verwirklichung des christlichen Selbstbewusstseins.
  • Evangelische Ethik setzt eine Fortentwicklung von Regeln voraus, was auf einer entsprechenden Auffassung von Kirche beruht (vgl. ein Denken als bewegliches Ganzes, als Fortschreitung und Entwicklung; SCHLEIERMACHER 1999, 72).
  • "Jeder Fortschritt ist ein richtiges Verstehen dessen, was in Christus gesetzt ist" (MÜLLER 2001, 38). Mit dem Kircheneintritt anerkennt man ihre Regeln und ordnet das persönliche Bewusstsein dem gemeinsame unter (vgl. SCHLEIERMACHER 1999, 74).
Theologische Ethik erhält in der Form der Pflichtenlehre eine imperative Form mit der Beschreibung der Tugend und des Reiches Gottes als Ergänzung (vgl. SCHLEIERMACHER 1999, 79).

  • Es bedarf einer Fertigkeit bzw. eines Habitus ("Erziehung"), die dem Prinzip christlichen Lebens entspricht, damit wirksames und darstellendes Handeln erfolgt. Dies bestätigt sich in einer Kirche mit der Zugehörigkeit seit der Geburt (vgl. SCHLEIERMACHER 1999, 84).
  • Biblische Lebensvorschriften beziehen sich auf damalige Verhältnisse, daher müssen sie aktuell übersetzt werden, wenn man sie richtig anwenden will (vgl. SCHLEIERMACHER 1999, 94).
Schleiermachers Ethik ist keine biblische Ethik, sie setzt christologisch ein. Vermittelt durch den Heiligen Geist sammeln sich Menschen in der Kirche, womit es zu einem ekklesiologischen Bezug des Denkens kommt.

Durch das Verhältnis von Einzelnem und Allgemeinen werden universale und individuelle Ausprägungen durchgeführt. Dies zeigt sich in verschieden Kirchentümern und differenter Sozialisation. Der theologische Ansatz setzt bei der Subjektivität an (vgl. die Bedingungen der jeweiligen Zeit und Personalität). Kulturelle Bezüge werden berücksichtigt. Durch die Religiosität aller Menschen kommt es zur angemessenen Berücksichtigung philosophischer Ethik mit Priorität religiöser Ethik im jeweiligen Kulturraum in räumlich-zeitlicher Gestalt einer christlichen Sitte (vgl. MÜLLER 2001, 42).

10.3.4 Sittlichkeit - Herrmann    

Wilhelm HERRMANN (1909) erkennt im Zusammenhang von Sittlichkeit und Religion keine besondere theologische Ethik, "[...]da dann die Sittlichkeit nur religiösen Menschen einleuchten könnte" (MÜLLER 2001, 42; vgl. HERRMANN 1909, 3).

  • So würde das Christentum exklusiv behaupten, zwischen Gut und Böse unterscheiden zu können und den allgemeinen Begriff von Gut in Frage stellen.
  • Der Mensch kann nur auf dem Weg der sittlichen Erkenntnis zur Religion kommen, die mehr als Wunsch ist. Damit ist Sittlichkeit Basis der Religion.
  • Mit der Zurückweisung einer eigenen evangelischen Ethik verneint Herrmann keineswegs die Bedeutung der Religion im Kontext mit der Ethik, vielmehr richtet er sich gegen die Trennung von philosophischer und theologischer Ethik im Sinne Schleiermachers und lehnt den Vollzug sittlicher Ideen allein in christlichen Gemeinden ab.
Es wird deutlich, dass Herrmann diese Trennung aufheben und gleichzeitig die Bedeutung der Religion aus dem ethischen Zusammenhang erheben will. Dieser Gedankengang bringt Herrmann mit der Erkenntnis der Reformation als persönliche Befreiung des sittlichen Willens zusammen. Damit besteht das sittliche Verhalten nicht mehr in der Praxis menschlicher Natur oder im Gehorsam überlieferter Gesetze (vgl. HERRMANN 1909, 6).

  • Reformatorische Bedeutung für die Ethik besteht vielmehr im Grundsatz, dass Glaube als Erneuerung Impuls und Kraft zu einer neuen Tätigkeit wird (vgl. HERRMANN 1909, 3).
  • Christlicher Glaube wird nicht als etwas Endgültiges angesehen, vielmehr als eine ständige Überwindung von Unselbständigkeit und Schwäche verstanden (vgl. HERRMANN 1909, 8). Damit weist Herrmann darauf hin, christliche Ethik nicht auf den Glauben zu beschränken, sondern die Lebensgestaltung zu beachten.
  • Eigentliches Anliegen sei eine Verbindung von philosophischer Ethik und Sittlichkeit, womit eine Realisierung sittlichen Wollens das eigentliche Anliegen der Religion sei(vgl. HERRMANN 1909, 9-10). Sittlichkeit ist der Weg zur Religion.
  • Religion als Erfahrung wird als innere Kraft angesehen, die es ermöglicht, sich mit sittliche Gedanken auseinanderzusetzen. Der Mensch bezieht zum sittlichen Gesetz eine religiöse Stellung. Auf diese Weise erreicht der Mensch eine innere Selbständigkeit (vgl. HERRMANN 1909, 90-91).
  • Im Glauben empfangen die Menschen Vergebung.
  • Nach Herrmann war es nicht die Intention Jesu, ein neues Gesetz zu schaffen, vielmehr den Menschen durch den Bezug zu Gott zu einer besseren Gerechtigkeit zu verhelfen. Diese besteht in der Umsetzung der sittlichen Gesinnung im Handeln (vgl. das Doppelgebot von Gottes- und Nächstenliebe bzw. die Goldene Regel, womit der Gemeinschaftsbezug[verstanden als Familie, Kulturgesellschaft und Staat] dieses ethischen Ansatzes deutlich wird; vgl. HERRMANN 1909, 157-162, 172-214).
Die Ethik Herrmanns ist keine biblische Ethik. Sie beschreibt das Sittliche als kulturelle Differenz von der Natur. Alle Menschen können sie erlangen. Der religiöse Bezug ist wesentlich, weil er die Allmächtigkeit Gottes vermittelt. Wie das Doppelgebot zu realisieren ist, bleibt den Menschen selbst überlassen. Die Aufgabe der Ethik ist eine Verbesserung der Lebensumstände (vgl. HERRMANN 1909, 174).

Die Gesinnung aus dem Glauben soll in ein Handeln überführt werden. Soziale Bezüge dieser Ethik zeigen sich in der Familie bzw. der Berufstätigkeit der Frau, der Kulturgemeinschaft und im Staat (vgl. HERRMANN 1909, 193-196).

10.3.5 Gottes Gebot-autonome Ethik - Barth    

Karl BARTH vertritt eine exklusiv und dogmatisch ausgerichtete Ethik (vgl. BARTH 1973, 1978; BARTH 1991; MÜLLER 2001, 46-50).

Zurückgewiesen wird die Möglichkeit einer allgemeinen Ethik, da die ethische Frage durch die Gnade Gottes beantwortet wird. Eine allgemeine Ethik wäre der Versuch, sich der Gnade eigenmächtig zu entziehen und wäre damit Sünde.

  • Voraussetzung ist die Prädestinationslehre als Lehre von der Gnadenwahl, zu der als weiteres Element die Lehre von Gottes Gebot kommt. Gott ist nur in Jesus Christus erkennbar.
  • Die Erwählung bedeutet für den Menschen, dass Gott über ihn herrschen will und seine Bestimmung von hier zu verstehen ist (vgl. BARTH 1991, 567; Mt 5,48 als Hinweis der Gnadenwahl als Gebot).
  • Für Barth sind Gnadenwahl und Ethik aufeinander bezogen. Die ethische Frage nach dem Guten im Handeln wird mit der durch das Gesetz als Evangelium besonderen Aufgabe der Dogmatik beantwortet (vgl. BARTH 1991, 568). Dogmatik und Ethik sind integriert.
  • In diesem Ansatz bestimmt Barth das Gute nicht autonom, vielmehr sieht er die ethische Frage in der Bezeugung der Offenbarung und des Werkes der Gnade Gottes ausgedrückt. "Kurz: Die Gnade Gottes ist die Beantwortung des ethischen Problems, indem sie die Menschen unter Gottes Gebot stellt, ihrer Selbstbestimmung die Vorherbestimmung gibt, den Geboten Gottes gehorsam zu werden. Damit ist jegliche autonome Ethik zurückgewiesen" (MÜLLER 2001, 47).
  • In Jesus geschieht das Gute. Der Mensch wird nicht durch die eigene Wahl des Guten gut, sondern durch Gehorsam und die Aufgabe der Autonomie. Ethik kann demnach nur durch die Gnade Gottes entwickelt werden. "Autonome Ethik bedeutet, sich dieser göttlichen Gnade entziehen zu wollen" (MÜLLER 2001, 48).
  • Barth weist daher das Nebeneinander von philosophischer und theologischer Ethik, etwa bei Schleiermacher, zurück.
  • Eine theologische Ethik nach Barth achtet darauf, inwieweit menschliches Handeln der Gnade Jesu Christi entspricht und sie verherrlicht, jedoch nicht nach Gut und Böse fragt. Damit gibt es keine Selbsterkenntnis und keinen anderen Bezug außerhalb dieser Konzeption (vgl. BARTH 1991, 603).
  • Im Kontext des Hören des Wortes Gottes und als Hörer dem entsprechenden Handeln ergibt sich die Summe christlicher Ethik.
  • Göttliches Handeln geht menschlichem Handeln voran(vgl. BARTH 1991, 609). Der Mensch ist nicht Subjekt, vielmehr als Prädikat zu verstehen.
  • Ethik ist kein abstraktes System, vielmehr als Erkenntnisweg zu verstehen (vgl. BARTH 1984, 49-82). Im Bild von Christengemeinde und Bürgergemeinde sieht Barth die Christengemeinde als inneren Kreis, der auf den äußeren Kreis der Bürgergemeinde wirkt, womit die weltliche Gerechtigkeit analog zum kirchlich verkündeten Reich Gottes gesehen wird (vgl. BARTH 1984, 65-66).
Die Ethik Barths führt zur Exklusion aller autonomen und philosophischen Ethik, auch christlicher Versuche von christlichem Selbstbewusstsein und eines Idealbildes christlichen Lebens. Ethik ist keine eigene Entscheidung des Menschen über Gut und Böse, vielmehr die Antwort Gottes in der Person Jesus Christus.

Die Verschränkung von Dogmatik und Ethik zielt auf eine christologische Begründung menschlichen Handelns und damit bekenntnishaften Charakters. Aus der Sicht Politischer Bildung sieht man, dass hier weitere politische und/ oder sozialwissenschaftliche Analysen nicht gestellt werden.

10.3.6 Mandatenlehre - Bonhoeffer    

Neben dem Widerstand gegen den Nationalsozialismus zeichnet Dietrich BONHOEFFER eine auf Luther stützende Ethik mit anderer Gestalt als einer Ordnungstheologie aus (vgl. BONHOEFFER 1998a, 1998b; MÜLLER 2001, 51-55). Hier geht es um die Bedeutung seiner Mandatenlehre, deren Merkmale dargestellt werden.

Der christologische Ansatz der Konzeption geht vom Willen Gottes aus, wenn es um den Bezug von Ich und Welt gehen soll (vgl. BONHOEFFER 1998a, 32-33).

  • Die Frage nach dem Guten findet nur in Christus ihre Antwort.
  • Daher ist christliche Ethik nicht von der Wirklichkeit eines Ichs, der Welt oder von Normen und Werten her beschreibbar, vielmehr von der Wirklichkeit Gottes in der Offenbarung Jesu Christi.
  • Das Problem der Realisierung ist das eigentliche Problem einer christlichen Ethik.
  • Das Gute vom Menschen ist weder sozial-, gesinnungs- noch verantwortungsethisch lösbar, vielmehr christologisch in der menschlichen Teilhabe an der Wirklichkeit Gottes zu verstehen (vgl. BONHOEFFER 1998a, 33).
  • Mit Jesus Christus ist der Ort die Wirklichkeit der Welt gegeben. Damit widerspricht Bonhoeffer der Zwei-Reiche-Lehre, die von zwei nebeneinander stehenden Räumen ausgeht (vgl. BONHOEFFER 1998a, 40-41).
Die Beziehung der Welt auf Christus geschieht in den vier biblisch begründeten Mandaten der Arbeit, Ehe, Obrigkeit und Kirche, durch die Gott die Menschen beauftragt. Durch die Auftragsbestimmtheit bevorzugt Bonhoeffer den Begriff der Mandate gegenüber dem der Ordnungen (vgl. BONHOEFFER 1998a, 54-55).

  • Arbeit, Ehe und Obrigkeit betreffen die Gestaltung menschlichen Lebens in der Welt.
  • Kirche betrifft die Wirklichkeit Jesu Christi in Form der Verkündigung, kirchlicher Ordnung und christlichem Leben(vgl. BONHOEFFER 1998a, 59). Betont wird hier der ausschließliche Teilhabe am Willen Gottes, was allein im Glauben an Jesus Christus geschieht (vgl. BONHOEFFER 1998a, 61).
  • Der Glaube wird als Rechtfertigung des Sünders aus der Gnade bestimmt. Die Rechtfertigung ist die letzte Wirklichkeit, durch die zugleich die vorletzten Dinge der Welt gerichtet werden.
Daraus ergibt sich, dass Bonhoeffer seine Ethik nicht in der Autonomie ansetzt, vielmehr in einer "Ermächtigung" (Gebot/ Erlaubnis Gottes) sieht (vgl. BONHOEFFER 1998a, 374). Aus der göttlichen Erlaubnis ergibt sich die Bejahung der Freiheit in Form eines umfassenden Mitlebens in der Welt mit den vier Mandaten (vgl. BONHOEFFER 1998a, 392-393).

Die Ethik Bonhoeffers ist christozentriert und versteht sich vom Gebot Gottes, das durch das Versöhnungshandeln Gottes dem Menschen das Gebot des Tuns eröffnet. Der Mensch nimmt die Funktion des Evangeliums wahr.

Das Handeln beruht auf der Ermächtigung durch Gott. Die Kirche überträgt diese Auffassung in der Verkündigung und im Prediger (vgl. BONHOEFFER 1998a, 400). Umgesetzt werden die Gebote/ Erlaubnis in den vier Mandaten, die autonome Ethik negieren.

10.3.7 Interimsethik - Thielecke    

Helmut THIELECKE hat als Grundlage seiner Ethik den lutherischen Rechtfertigungsglauben. Modifiziert wird die Konzeption durch die Auffassung von der Notverordnungen, wobei dies als Beispiel gilt, dass eine an der Zwei-Reich-Lehre orientierte Ethik keineswegs eine Bejahung der Eigengesetzlichkeit des Staates bedeuten muss. Vielmehr kann dies zu einer kritischen Reflexion führen (vgl. THIELECKE 1981/1986/1987).

Mit der Taufe und Vergebung der Sünden stellt sich die Frage, wie man vom Glauben zum Handeln kommt.

  • Christen bleiben im alten Äon (Zeitraum), stehen also in der Kontinuität bzw. Diskontinuität der Welt.
  • Das simul iustus et peccator Luthers transportiert Thielecke in ein peccator in re iustus in spe, so dass die Ethik eine eschatologische Perspektive erhält.
  • Mit dem "gleichzeitig/ simul" wird das ethische Problem bezeichnet, denn in der christlichen Existenz der Sünder ändert sich vieles.
  • Für die Ethik ist der Spannungsbogen zwischen altem und neuen Äon wesentlich. Thielecke geht es um ein Verändern durch die Zeit in Form von Vergehen und Anbruch.
  • Ziel der Ethik ist das Aufzeigen der Spannung und ein Benennen, wie man im neuen Äon handeln könnte.
  • Mit und durch der Rechtfertigung(Gabe), auf die der Mensch angewiesen bleibt, drückt sich in der Folge das Handeln aus. Es bedarf einer Versöhnung mit dem Glauben. "Hier ist von einem neuen Gehorsam die Rede, da das alte Ethos durch das Christusereignis verändert ist und sich auf die zum Ereignis gewordene Gegebenheit der Rechtfertigungstatsache bezieht"(MÜLLER 2001, 56).
  • Thielecke löst die Frage so, dass die guten Werke, die dem Glauben folgen, nicht Produkte der Subjektivität sind, vielmehr Wirkungsweisen des Heiligen Geistes und damit einen Beginn im Glauben und nicht in einer Norm/einem Gesetz haben(vgl. THIELECKE 1981/1986/1987, 113-114).
  • Allerdings muss das Gesetz die Sünde offenbar machen, den Sündenfall offenbar machen und den Menschen aus der Anfechtung herausrufen(vgl. Gen 9).
  • Genau umgekehrt bedeutet theologische Ethik eine Kritik am Satz Kants "du kannst, denn du sollst". In der Bergpredigt zeigt sich die entgegengesetzte Erfahrung des "ich soll, aber ich kann nicht"(vgl. THIELECKE 1981/1986/1987, 290).
  • Die Menschlichkeit der Ordnungen ist gegensätzlich zum naturrechtlichen Denken. Mit dem ersten Gebot im Dekalog, indem Gott vorangestellt wird, wird gegen falsche Vorstellungen des Menschen protestiert. Der Dekalog setzt den Sündenfall voraus und steht im Dialog von Gott und dem Menschen. Es wird von einem positiven Menschenbild ausgegangen.
  • Die Schöpfungsordnung wird als "Notverordnung" in Form einer Schutzordnung angesprochen(vgl. THIELECKE 1981/1986/1987, 715). Sie erhebt keine ethische Neuordnung des Menschen, vielmehr ein Veto gegen bestimmte gesellschaftliche Strukturen(vgl. das Beispiel der Ökonomie die rücksichtlose Expansion in alle Lebensgebiete im Kapitalismus und im Kommunismus die Kollektivierung des Menschen und die daraus entstehende Entpersönlichung und Verdinglichung(vgl. MÜLLER 2001, 59).
Die Ethik Thieleckes geht theologisch von der Rechtfertigung aus und bestimmt die Menschen als Sünder.

  • Der Interimscharakter dieser Ethik bildet einen Gegenpol zur philosophischen Ethik, die vom Ich ausgeht und eine aus dem Naturrecht gültige Ordnung formuliert.
  • Thielecke kritisiert diesen Ordo-Gedanken und findet in dem Begriffen Notordnung bzw. Schutzordnung seinen Ausdruck. Mit der Geltung des noachitischen Bundes gibt es Ordnungen, die nur im glaubenden Gegenüber der Christen zu Gott formuliert werden können.
  • Im Spannungsfeld der Äonen geht es um die Glaubenstatsache, dass alles menschliche Handeln Vergebung benötigt.
  • Am Beispiel der Ökonomie wird das Gegenüber von Mensch und Gott aufgezeigt, wobei Unrechtsformen formuliert werden. Dieser Versuch einer theologisch-ethischen Konzeption wird in einen eschatologischen Rahmen gesetzt.
10.3.8 Sozialethik - Rich    

Arthur RICH entwirft am Beispiel der Wirtschaftsethik eine Sozialethik, die die Situation der säkularen Welt betrifft. Der theologischen Ethik kommt hierbei keine Letztbegründung des Handelns zu. Sie hat in der allgemeinen sozialethischen Diskussion ihre Anliegen zu vermitteln (vgl. RICH 1991; MÜLLER 2001, 60-65).

Mit der Zweidimensionalität der ethischen Grundfrage; die sich einerseits mit der Gewohnheit zur Norm nach dem Soll und andererseits fraglicher Konventionen mit dem Relativen auseinandersetzt, ordnet RICH das Ethos der Gewohnheiten dem Relativen und das des Sollens dem Absoluten zu (vgl. RICH 1991, 15). Beides soll nicht gegenseitig ausgespielt werden. Der gesellschaftliche Wandel unterbricht jede Letztbegründung der Ethik.

RICH grenzt die Normfrage vom Naturrecht, der Kritischen Theorie und dem Kritischen Rationalismus streng ab.

  • Normen können naturrechtlich nicht abgeleitet werden (Kritik an der Ableitung der Norm aus dem Sein), vielmehr müssen sie begründet werden können, daher können keine allgemein verbindlichen Werte postuliert werden.
  • Sehr wohl gibt es aber subjektive Grundanliegen, dies sich im Überzeugungserleben der Menschen gründen und deshalb keiner allgemeinen Begründung bedürfen (vgl. RICH 1991, 97). Dadurch wird jeder Dogmatismus bei einer Urteilsbegründung abgewehrt, aber auch jeder ethische Relativismus (vgl. RICH 1991, 97).
Ethisches hat eine sachliche und alles Sachliche eine ethische Komponente, daher kann nicht menschengerecht sein, was nicht sachgemäß ist und umgekehrt (vgl. RICH 1991, 81-82). Eine Normbildung setzt ein subjektives Grundanliegen voraus, daher kann das Menschengerechte nur auf der Ebene personenbestimmter Erfahrungen jenseits wissenschaftlicher Beurteilung bezeichnet werden (vgl. RICH 1991, 102-103). Kriterien des Menschengerechten lassen sich niemals endgültig festlegen.

Werturteile können nur aus einer Erfahrungsgewissheit formuliert werden. Für RICH sind dies Glaube, Liebe und Hoffnung, die zugleich allgemein verständlich sind. Glaube als Vertrauensakt hängt mit Hoffnung eng zusammen. Liebe ist Vertrauen und Hoffnung in einem (vgl. RICH 1991, 106).

Die Kriterien des Menschengerechten werden von RICH theologisch erklärt.

  • Kriterium der Geschöpflichkeit (RICH 1991, 173-179) - Mensch ist nicht Herr der Schöpfung
  • Kriterium der kritischen Distanz (RICH 1991, 179-181) - kritische Distanz zur Welt
  • Kriterium der relativen Rezeption (RICH 1991, 181-184) - Bezugnahme zu Röm 13.1-7, relative Sicht der Welt
  • Kriterium der Relationalität (RICH 1991, 184-192)- zeitliche Gebundenheit der Wertvorstellungen
  • Kriterium der Mitmenschlichkeit (RICH 1991, 192-193) - Verankerung in der Geschöpflichkeit und Partizipation an der Natur (RICH 1991, 196-200).
RICH weist auf den Zusammenhang mit der Gerechtigkeitslehre von John RAWLS hin, die er für übereinstimmend mit seinem Ansatz hält (vgl. RICH 1991, 207-221).

  • Er unterstellt, dass Rawls nicht nur eine formale, sondern auch eine materiale Bestimmung sozialer Gerechtigkeit in Gerechtigkeitsgrundsätzen beabsichtigt.
  • Übereinstimmung gibt es in der Anerkennung anderer Menschen als freie und gleiche Personen sowie im Differenzprinzip mit ökonomischen Unterschieden.
  • Kritik gibt es an der Vorrangregel der Freiheit, der Solidarität entgegengesetzt wird (vgl. RICH 1991, 214-217).
In der Folge kommt es bei RICH zu Überlegungen mit anschließenden Maximen, die die Normen der Kriterien mit einem rationalen Anspruch des Sachgemäßen in fünf Schritten verbinden: Problemstellung-Sichtung von Gestaltungskonzepten-normenkritische Klärung-Bestimmung der Richtpunkte-kritische Prüfung (vgl. RICH 1991, 214-217). Im Kontext mit Zwinglis Dialektik von göttlicher und menschlicher Gerechtigkeit ist diese Ethik auf das Werk des Handelns und der Gnade Gottes bezogen. Diese Dialektik macht ein Spezifikum christlicher Ethik aus (vgl. MÜLLER 2001, 63). 2

RICH ortet Wertvorstellungen in subjektiven Grundanliegen für Andere. Die Normen werden durch den Kontext von Menschengerechtem und Sachgemäßen konkret gemacht. Durch das subjektive Grundanliegen der Normbildung kann das Menschengerechte durch personenbestimmte und sinngebende Erfahrung bezeichnet werden. Bezeichnet werden sie mit den Stichworten "Glaube, Liebe und Hoffnung".

Den rationalen Anspruch des Sachgemäßen reflektiert Rich in Maximen. Damit zeigt sich eine Realitätsbezogenheit dieses Ethikkonzepts.

Die spezifische Aufgabe des ethischen Konzeption von Rich ist das zur Geltung bringen, was Gott im Kommen seines Reiches will. Es geht um Problemlösungskompetenz einer theologischen Ethik. Gefragt wird nach der strukturellen Ordnung des institutionell vermittelten Daseins in allen sozialen Gruppierungen (vgl. RICH 1991, 66).

10.3.9 Ethik und Anthropologie - Trillhaas    

Wolfgang TRILLHAAS (1970) stellt sich in seiner Ethikkonzeption den Herausforderungen eines säkularen Denkens (vgl. MÜLLER 2001, 65-70).

Sein Ansatz soll über christliches Handeln Gewissheit und einen Zugang zur Wahrheit geben. Ebenso soll sie auch außerchristlichen Erwartungen entsprechen, wobei sie christliche Praxis einem säkularen Denken einleuchtend vermittelt (vgl. TRILLHAAS 1970, 1).

10.3.9.1 Thematik der Ethik    

Die Konzeption hat Anteil an der Gesamtthematik der Ethik mit menschlichem Handeln und Verhalten, dem menschlichen Dasein und der Bewältigung von Problemen. Insofern ist der Ansatz auf die Welt bezogen (vgl. TRILLHAAS 1970, 2).

  • Der Ansatz ist ohne theologische Voraussetzungen verstehbar.
    • Grundaussage ist das Doppelgebot der Liebe nach Mt 22,34-40 in Verbindung mit Mt 7,12, Gal 5.14 oder 1 Kor 13.
    • Im Heidelberger Katechismus hat die Dankbarkeit gegenüber Christi satisfaktorischem Handeln den Grund zum Handeln der Menschen in der Liebe.
    • Die Augsburger Confession (CA) bezeichnet die guten Werke als Früchte des Glaubens (CA 6), der sich in der Tat bezeugt (Mt 5,13-16).
  • Aus diesem Konzept kann eine Ethik aus dem Evangelium entwickelt werden. Eine Ethik nur für Christen und ohne philosophische Ethik gäbe Sorge um eine Allgemeingültigkeit und deren Einsichten (vgl. TRILLHAAS 1970, 5).
  • Zwei Grundmuster kennzeichnen den Zugang zur theologischen Einsicht (vgl. TRILLHAAS 1970, 4-10).
    • Die bewahrende Ethik - durch Luther und das frühe Luthertum vertreten - hat eine pessimistische Anthropologie und Weltsicht aufgrund der Verderbtheit durch die Erbsünde. Das Gesetz garantiert die Schöpfung und ihre Erhaltung sowie eine allgemeine Sittlichkeit. Folglich gibt es eine Individualethik und eine unter dem Gesetz stehende soziale Wirklichkeit (vgl. die mangelhaften Vorgaben an gutem Willen und damit die mangelhaften Vorgaben für eine Demokratie).
    • Die eschatologische Ethik bezeichnet die Veränderung der Welt zum wesentlichen Aspekt. Aus der Christologie wird eine Ethik der Hoffnung formuliert (vgl. TRILLHAAS 1970, 7). Das Interesse der Ethik an der Welt wird formuliert, gleichzeitig auch jede philosophische Ethik zurückgewiesen.
    • Beide Konzepte stehen für einen universalen Anspruch evangelischer Ethik (vgl. MÜLLER 2001, 66). Trillhaas betont die Frage nach dem Verhalten und Handeln des Menschen unabhängig von Glaube oder Nichtglaube bzw. christlichem und profanem Denken und (vgl. TRILLHAAS 1970, 13-14). Damit tritt er für eine selbständige Ethik im Gegensatz zur Dogmatik ein.
    • Die Anthropologie stellt eine Verbindung zwischen beiden theologischen Disziplinen her, wobei die Ethik die menschliche Entwicklung/ Humanum ("Menschwerdung") betrifft (vgl. TRILLHAAS 1970, 14).
Christliche Ethik begründet die ihre Universalität schöpfungstheologisch, ohne andere Auffassungen zu dominieren.

Die Allgemeingültigkeit der Ethik schließt nicht Eigentümlichkeiten aus, etwa die Feindesliebe. Allerdings bedarf es hier der Einsicht und einer "Kommunikabilität" des Ethischen (vgl. TRILLHAAS 1970, 18).

Christliche Ethik mit wissenschaftlichem Anspruch hat eigene Verfahren zu begründen und Revisionsbereitschaft zu praktizieren.

Ethik kommt nicht ohne die Freiheit des Willens aus. Für sein Tun und die Folgen eigener Handlungen ist der Mensch verantwortlich.

Die Besonderheit des christlichen Freiheitsbegriffes besteht im Freiraum, den Gott schafft und in den Zielen, die zum freien Handeln bestimmt sind (vgl. TRILLHAAS 1970, 74).

10.3.9.2 Anthropologie und Ethik    

Der anthropologische Sinn der Ethik orientiert sich am biblischen Bild des Menschen.

  • Der Mensch steht im Auftrag, sich die Erde untertan zu machen (Gen 1,28) und zugleich vor einem göttlich gesetzten Verbot (Gen 2,17). Die gesetzte Probe besteht er nicht.
  • In der Folge kommt es zu einer pessimistischen Anthropologie. Die Verdammung der Schlange nach dem Sündenfall (Gen 3.15) wird als Vorhaben interpretiert, dass Gott noch etwas Anderes und Besseres vorhat und der Mensch leben soll (vgl. TRILLHAAS 1970, 20).
  • Es gibt keinen Maßstab, in welche Richtung sich das Leben entwickeln soll. Wesentlich ist, ob der Mensch das Leben bewältigt und sein Menschsein gelingt (vgl. TRILLHAAS 1970, 20). Die Ethik gilt als Halt und ist auf ein selbstverantwortliches Leben ausgerichtet (vgl. TRILLHASS 1970, 21).
Ihre Aufgaben sind

  • Handlungsmotive (Pflichten, Ideale und Vorbilder) und kritische Einstellung gegenüber vor-ethischen Motiven (Selbstdistanzierung),
  • eine Kontrolldistanz gegenüber der Lebensführung und
  • menschlicher Wille als Instanz des Ich des Menschen.
  • In der Folge geht es um ein sittliches Verhalten des Menschen im Verhältnis zu Gott und der Umwelt sowie einem gleichzeitigen Verständigen über den Bereich der Ethik (vgl. TRILLHAAS 1970. 22-24).
  • Menschliches Leben in seiner Ausgangslage, den Zielen, des Bedarfs, der Möglichkeiten und des Erfolgs kann nicht durch ethische Grundsätze ersetzt werden. Vielmehr beurteilt die Ethik Handlungen, also was man tun kann bzw. unterlassen muss (vgl. TRILLHAAS 1970, 25).
Die Konzeption von TRILLHAAS beginnt mit der Darlegung anthropologischer Grundbegriffe im theologischen Kontext (vgl. TRILLHAAS 1970, 32-74).

  • Präzisiert wird die Bestimmung des Menschen als Geschöpf Gottes, entzweit in der Sünde, mit Hilfe der Gnade Gottes zu einem neuen Leben ermöglicht.
  • Der Mensch steht in relativer Freiheit, das Böse abzulehnen und von Gott eröffnete Chancen des Lebens zu nützen, so dass die Gnade Gottes das letzte Wort hat(vgl. TRILLHAAS 1970, 37).
  • Der Dekalog und die Goldene Regel bewahren das Leben (vgl. TRILLHAAS 1970, 39).
10.3.10 Ethik und menschliche Lebensführung - Rendtorff    

Trutz RENDTORFF(1990/1991) geht einen Schritt über Trillhaas im Versuch weiter, theologische Ethik in ein Verhältnis zur allgemeinen Ethik zu bringen (vgl. MÜLLER 2001, 70-73).

  • Der Begriff einer ethischen Theologie zeigt dies an. Gemeint ist damit ethische Lebenswirklichkeit im Kontext mit Grundfragen der Theologie ohne dogmatische Ethik (vgl. RENDTORFF 1990, 44).
  • Damit ist eine Verselbständigung der Ethik gegenüber der Dogmatik erreicht, womit nicht bei der Gotteslehre, vielmehr bei der theologischen Anthropologie als Theorie der menschlichen Lebensführung angesetzt wird (vgl. RENDTORFF 1990, 48 bzw. 9).
Die ethische Konzeption erfasst den Gegenstand in drei Elementen mit

  • dem Gegebensein des Lebens mit Handeln, individuell du in sozialen Gruppen, Gemeinschaften und Systemen,
  • Leben zu geben als Wirkung des eigenen Lebensvollzuges auf andere/ "Grundsinn des Tuns des Guten" im Kontext mit dem theologischen Begriff der Liebe und der damit gebrachten Freiheit (vgl. RENDTORFF 1990, 76 bzw. 79) und folgerichtig
  • der Reflexivität des Lebens, die ein ethisches Bewusstsein bestimmt und bewegt (vgl. RENDTORFF 1990, 62-63). Hier wird die vermittelte Zueignung der Freiheit mit der Wirklichkeit in Beziehung gebracht. Illustriert wird dies am Gleichnis von barmherzigen Samariter mit dem Tun aus Liebe mit einer Reflexion der Handlungsfolgen für andere ("Verantwortungsethik") (Lk 10, 25-37).
Reflexiv wird

  • die Fülle des Lebens mit verschiedensten Handlungsweisen und religiösen Dimensionen bedacht,
  • die Orientierungsbedürftigkeit mit der Suche nach Vergewisserung angesprochen,
  • die kommunikative Transzendenz mit den Perspektiven anderer gemeint,
  • der Glaube als Antizipation des Gelingens des Lebens mit Gott als Letztverantwortung relevant und
  • die Zukunft des Guten reflektiert, theologisch die Güte Gottes im Wissen um das Gute verankert.
RENDTORFF reflektiert die Vorgangsweise der Ethik als vorgegebene Autorität in der Gebotsethik, in der eigenen Lebensführung als Verantwortungsethik und in der Rechtfertigung als Metaethik (vgl. RENDTORFF 1990, 99-155). Handeln bedeutet, die Folgen des Tuns abzuschätzen (vgl. Handeln soll der Situation gerecht und in den Folgen noch korrigierbar sein).

Bedeutungsvoll ist die Sozialität. Wesentlich ist der Lebensplan in Form einer Selbstverantwortung des Lebens, womit eine Autonomie des ethischen Subjekts angesprochen ist. Im Gewissen ist man für das eigene Leben in Verantwortung für andere verantwortlich (vgl. RENDTORFF 1990, 148).

Das Ethikkonzept ist der Versuch, die Beschreibung des Lebens in den Relationen von Gegebensein, Geben und Reflexivität ohne Absolutheitsanspruch zu benennen. Theologisch wird die Humanität begründet. In der ethischen Theologie wird von der ethischen Lebenswirklichkeit ausgegangen, ohne eine dogmatische Grundlegung zu behaupten.

10.3.11 Ethik und Dogmatik    

Ethik auch als theologisches Fach lässt erkennen, dass ein spezieller evangelischer Ansatz nicht erfordert wird (vgl. MÜLLER 2001, 77-79).

  • Grund ist, dass jede Ethik das Menschsein versucht zu erklären und eine Konzeption des guten Lebens vorlegt.
  • Daher müssen die Vorgehensweisen austauschbar sein. wenn eine universalistische Ethik angestrebt wird.
  • Zu fragen ist nach der speziellen Konzeption und dem Verhältnis von Ethik und Dogmatik.
    • Historisch entwickelte sich weder in der Theologie der Reformationszeit noch in der altprotestantischen Orthodoxie eine eigenständige Ethik. Allerdings wurden Inhalte christlicher Lehre jeweils auf den praktischen Gehalt bedacht.
    • Ein Ansatz einer Verselbständigung zeigte sich in der "Theologia moralis" (1634) von Georg CALIXT.
    • Verstärkt wurde diese Tendenz im neuzeitlichen Naturrecht und der subjektbezogenen Theologie des Pietismus und handlungsorientierten Aufklärung in ihrer Dogmenkritik.
    • Bis in die Gegenwart reicht diese Entwicklung, so bei TRILLHAAS in seiner Formulierung, dass Ethik als den für viele Menschen einzigen Zugang zu christlicher Wahrheit bezeichnet (vgl. TRILLHAAS 1970, VIII).
    • Ethik thematisiert Lebensfragen, daher wird sie schwerlich dogmatische Lehrsätze formulieren, vielmehr zu Motivation durch Glauben zum Handeln aus einem persönlichen Selbstverständnis anregen. So lässt sich Menschliches/ "Humanum" und Christliches in einer modernen Ethik vereinen. Damit gibt es auch keinen Zugang zur Vorstellung eines normativen Zugangs zu einer Ethik.
  • Die Dogmatik hat die Aufgabe, über die historische Vertretbarkeit des Glaubens Auskunft zu geben. Damit ist die Ethik nicht als Anwendung der Dogmatik zu verstehen (vgl. MÜLLER 2001, 78).
  • Ethik folgt nach dem reformatorischen Verständnis aus dem Glauben, daher kommt sie nicht ohne dogmatische Bezüge aus.
  • In einer pluralen Gesellschaft - im Kontext der Gegenwart und ihrer religionspädagogischen Bezugswissenschaften - hat evangelische Ethik sprach- und vermittlungsfähig zu sein. In diesem Rahmen kann Stellung zu Sachverhalten des Lebens im kulturellen und interkulturellen Kontext bezogen werden. Damit wird Identität praktiziert und sich einer eigenen Identität vergewissert.
  • Religion im Kontext mit christlicher Ethik ist damit ein Bestandteil der Kultur.
10.3.12 Bereichsethik - Beispiel Wirtschaftsethik    

Evangelische Ethik versteht sich

  • als Motivation zum Handeln, die sich auf jeweilige Kontexte bezogen wird.
  • Dies bedeutet einen Weltbezug, vertieft durch sozialwissenschaftliche Reflexionen.
  • Erforderlich ist entsprechend dem jeweiligen Handlungsfeld eine Bezugswissenschaft zur fachlichen und ethischen Urteilsbildung.
In diesem Zusammenhang spricht man gerne von einer angewandten Ethik. Der Begriff soll Ethik als anzuwendende Sozialtechnologie im gutem Handeln beschreiben. In der Realität sind Bereiche wie die Medizin, Technik, Umwelt und Wirtschaft Orte, die die Frage aktualisieren. Es geht vorrangig um normative Reflexionen in Fragen von Entscheidungen und Wertungen.

Wenn Ethik auf Bereiche menschlicher Lebenswelt reflektiert, sollte man von Bereichsethik sprechen. Gesellschaftliche Änderungen können keine bestimmten Standards festlegen, ansonsten würde man einen politischen, sozioökonomischen und kulturellen Wandel ablehnen.

Durch die zunehmenden Ökonomisierung der Lebenswelt ist der Bereich Wirtschaft/ Ökonomie schul- und erwachsenenpädagogisch von besonderem Interesse und soll daher in der Folge als ein Ansatz evangelischer Ethik am Beispiel der Wirtschaftsethik dargestellt werden (vgl. die IT-Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Wirtschaftserziehung und Ökonomische Grundlagen in der Erwachsenenbildung).

Eine theologisch begründete Gesamtdeutung des Lebens aus ökonomischer Sicht erscheint daher als Bereich gegenwartsbezogener evangelischer Ethik bedeutungsvoll zu sein.

10.3.12.1 Integrative Wirtschaftsethik    

Integrative Wirtschaftsethik sucht das Normative in der ökonomischen Sachlogik aufzudecken und zu reflektieren. Arbeitsteilige Ökonomie dient der Gesellschaft zur Befriedigung der Bedürfnisse bei der Lebenshaltung und Lebensqualität (vgl. ULRICH 1998, 11).

  • Sie dient der Lebensdienlichkeit.
  • Mit der Sachzwanglogik entsteht ein Widerspruch zur Leitidee des guten Lebens bzw. gerechten Zusammenlebens (vgl. Arbeitslosigkeit neben erhöhtem Leistungsdruck oder hohem Wirtschaftswachstum mit Konsumwohlstand für einen Teil der Menschen).
  • An dieser Stelle, an der Ökonomie ohne eine ethische Dimension auszukommen scheint, fordert Peter ULRICH das Verhältnis von Ökonomie und Ethik auf der Basis der Autonomie kritisch zu klären (vgl. ULRICH 1998, 24).
  • ULRICH setzt auf die Notwendigkeit eines post-konventionellen Standpunktes der Moral, der die Ethos-Erfahrung der großen Weltkulturen bzw. Weltreligionen auf einen kulturinvarianten Standpunkt hin überschreitet. Diese Moral kann sich nur auf die selbstkritische Vernunft des Menschen als Vernunftethik stützen (vgl. ULRICH 1998, 42).
  • Für eine solche Universalethik benennt ULRICH zwischenmenschliche Verbindlichkeiten (vgl. ULRICH 1998, 44). Diese gelten als unbestreitbare Grundstimmungen (gleiche Verletzbarkeit aller Menschen, Fähigkeit des Hineinversetzens in andere, Reziprozität moralischer Ansprüche und das Universalisierungsprinzip; vgl. WEISS 1997, 217-243).
Von einem vernunftethischen Standpunkt aus soll die Sachlogik der (behaupteten) Regelungsfunktion des Marktes auf ihre Stichhaltigkeit untersucht und die Dichotomie von ethischer Vernunft und ökonomischer Rationalität in eine gemeinsame Perspektive lebensdienlicher Ökonomie integriert werden.

ULRICH strebt eine Wirtschaftsethik ohne jeweilige Bedingungen der Marktwirtschaft an. Entsprechend wird die ökonomische Vernunft einer kritischen Sicht unterzogen (vgl. MÜLLER 2001, 133-134).

10.3.12.2 Ökonomismuskritik    

Der Ökonomismus wird als Glaube der ökonomischen Rationalität an nichts als an sich selbst bezeichnet (vgl. ULRICH 1998, 127).

  • Er beruht auf der These einer Verselbständigung der Ökonomie, der Verabsolutierung des Kosten-Nutzen-Denkens und einer normativen Überhöhung des Marktes (vgl. die ökonomische Logik des wechselseitigen Vorteilstausches).
  • Die Effizienzidee (Nutzenmaximierung) wird zu einer Grundnorm (vgl. totale Marktwirtschaft).
  • Behauptet wird die Notwendigkeit eines ökonomischen Sachzwanges mit einem Dienst am Gemeinwohl.
ULRICH macht für den Sachzwang des Wettbewerbs das durch die Prädestinationslehre bestimmte calvinistische Ethos und in der Folge den Wirtschaftsliberalismus des 19. Jahrhunderts aus, das die Sinnhaftigkeit des Marktes behauptet und heute durch den rationalen Ökonomismus gesteigert wird.

Die Sachzwangsituation kann man entweder durch Änderungen in persönlichen Präferenzen ändern (personale Selbstbegrenzung) oder institutionenethisch durch eine Wettbewerbsbegrenzung mit individualethischen Konsequenzen. Es bedarf autonomer ethischer Entscheidungen und Intentionen der Marktteilnehmer.

10.3.12.3 Ethische Aspekte einer Sozialen Marktwirtschaft    

ULRICHs Ansatz begegnet der Ökonomisierungsproblematik gegenwärtiger Lebensverhältnisse. Der Protestantismus hat sich seit langer Zeit in den Prozess und die Herausbildung der Sozialen Marktwirtschaft eingebracht (vgl. BRAKELMANN-JÄHNICHEN 1994).

Die Ablehnung des Ökonomismus ist ordnungspolitisch schon im Dritten Reich erarbeitet worden und nach 1945 in das Konzept der Sozialen Marktwirtschaft eingeflossen (vgl. MÜLLER 2001, 142).

  • Im Freiburger Kreis hat mit den Schriften "Kirche und Welt" (1938) und "Politische Gemeinschaftsordnung" (1943) Grundlagen für eine Ordnung eines Staates nach einer Diktatur geschaffen. Impulse aus Luthers Schriften "Von der Freiheit eines Christenmenschen" und "Von weltlicher Obrigkeit" flossen ein, nicht um eine theologische Ordnungslehre, vielmehr um die Gründung eines Staates in einem Rahmen der Ordnung als gerecht verteilender Staat zu schaffen (vgl. MÜLLER 2001, 179-180) .
  • Als Ordnungsmacht aller Wirtschaftsgruppen hat der Staat für eine gerechte Lohnpolitik, Schutz vor unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Sicherung privaten Eigentums und Sozialpflichtigkeit zu sorgen.
  • Die Ethik schließt an das Gewissen der Menschen an, denn sie werden als verantwortlich vor Gott angesehen.
  • Ziel ist eine Gemeinschaft mit der Autorität des Staates gegen den Missbrauch wirtschaftlicher Macht.
  • Die Ethik ist nicht exklusiv christlich gedacht, sondern inklusiv als alle Menschen vor Gott stehend betrifft.
  • Man orientiert sich an Sachgerechtigkeit, der christliche Bezug motiviert zu einer Haltung der Liebe und ist Ausdruck einer Handlung in Freiheit. Dies zeigt sich in einer Ordnung als positives Regelgefüge, das kein Heil vermittelt.
Es ist daher den weltlichen Vertretern der Kirche und dem Einzelnen überlassen, ihr Handeln in eine christliche Handlung zu überführen, in der die eigene Verantwortung betont wird.

In der Denkschrift 1985 "Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie" gab die EKD ihre Zustimmung zur demokratischen Ordnung mit der Aufforderung einer Antwort auf die neue Herausforderung.

Die bedeutendste Arbeit zur evangelischen Wirtschaftsethik ist das gleichnamige zweibändige Werk von Arthur RICH (1991/1992) (vgl. ASSLÄNDER 2011, 96).

  • Rich kommt aus individualethischer Perspektive und gelangt von dort zu Systemfragen.
    • Ausgangspunkt ist die Frage der drei Grundbeziehungen Ich-Selbst (Individualaspekt), Ich-Du/Ihr (personaler Aspekt) und Ich-Wir-Es (ökologischer Aspekt).
    • Die Gestaltung der Beziehungen unterwirft Rich zwei Kriterien.
      • Das Sachgemäße entspricht den Anforderungen des Systems.
      • Das Menschengerechte weist auf die Humanverträglichkeit einer Handlung hin.
  • Normen zur Regelung des konkreten Verhaltens führt Rich bekenntnishaft ein und begründet sie auf biblische Erfahrungen.
    • Abgeleitet vom NT werden die Grundordnungen des Lebens nach der Trias Glaube-Liebe-Hoffnung bewertet.
    • Wirtschaftliches Handeln muss sich danach messen lassen. Der Mensch hat zugleich damit ein Beurteilungswerkzeug.
    • Rich bestimmt aus der Bibel weitere Kriterien, etwa die Geschöpflichkeit, kritische Distanz, relative Rezeption, Mitmenschlichkeit und wohlverstandene modern-sozialistisch orientierte Marktwirtschaft in Übereinstimmung mit der Sozialen Marktwirtschaft.
  • Rich billigt dem Staat größere und weitreichende, auch nicht-marktkonforme Maßnahmen zur Kontrolle zu.
  • Der Idealzustand einer Wirtschaft ist bei Rich eine nachfrageorientierte Wirtschaftsordnung.
11 Klassisches katholisches Modell - Vernunft und Offenbarung    

Das traditionelle katholische Modell zur Begründung ethischer Normen bezieht sich auf Erkenntnisquellen, was gut (sittlich geboten) gelten soll, wobei "Natur" und "Offenbarung Gottes (in Christus)" in Vernunft und Offenbarung (natürlich und übernatürlich) zusammenwirken (vgl. FREUDENBERG-GOSSMAN 1995, 197-198).

Die menschliche Natur ist nach dem Sündenfall geschwächt und beeinträchtigt, ein gewisses Maß an Humanität ist geblieben.

  • Ethische Maßstäbe aus der Natur kann der Mensch erkennen ("Naturrecht"), er besitzt auch die Fähigkeit zu moralisch gutem Handeln.
  • Es fehlt jedoch die von Gott gewollte Vollkommenheit, die Einsicht des Guten (Erkenntnis) und die Fähigkeit zum guten Handeln (Kraft und Freiheit).
  • Die Offenbarung vermittelt beides.
Katholische Ethik kann deshalb mit einer am Naturrecht orientierten Moralphilosophie einsetzen (Grundbestand sittlicher Forderungen, vernünftige Reflexion). Ethik habe diese Ansätze aufzunehmen, weiterzuführen und zu überhöhen ("übernatürliche Sittlichkeit").

Thomas von Aquin hat den Versuch einer Synthese''' antiken Naturrechtsdenkens, antiker Tugendlehre und christlicher Ethik unternommen (vgl. seinen Grundsatz: Die Gnade hebt das Natürliche nicht auf, sondern unterstützt und vervollkommnet es).

  • Damit wird die griechische Tugendlehre in die christliche Ethik aufgenommen und weitergeführt.
  • Platons Seelenlehre mit den drei Schichten spielt eine wesentliche Rolle:
    • den unteren triebhaften Seelenteil/ Besonnenheit, Maßhalten,
    • den mittleren edleren Seelenteil/ Tapferkeit, Mut,
    • den obersten Seelenteil/ Weisheit, Einsicht.
    • Die Tugend der Gerechtigkeit sorgt nicht nur für die Harmonie der Seelenkräfte bei der Persönlichkeit, sondern auch als Fähigkeit einer Ordnung im Gemeinwesen (Gesellschaft). Damit wird der "soziale Kosmos" gestaltet.
  • Platons vier Grundtugenden/Kardinaltugenden haben die christliche Tugendlehre entscheidend beeinflusst.
Nach traditionellem katholischen Verständnis bedarf es der Gnade.

  • So werden die natürlichen Tugenden zu Fähigkeiten der Seele.
  • Dazu kommen die übernatürlichen Tugenden, die durch Gottes Gnade dem Glaubenden eingegeben werden. Fundamentale christliche Tugenden sind Glaube, Liebe und Hoffnung.
  • Ebenso kommen die sieben Gaben des Heiligen Geistes als "vervollkommende Beigaben": Freude, Friede, Geduld, Freundlichkeit, Güte, Sanftmut und Keuschheit (vgl. Gal 5, 22).
GESTALTUNGSETHIK    

12 Gestaltungsethik - Alexander'sche Ethik, Ethik der Gestaltung    

Das folgende Kapitel ist von meinem Kollegen Helmut LEITNER verfasst. Ihm ist die Idee, der Diskurs und die Auseinandersetzung mit der Literatur um die Alexander'sche Ethik als Ethik der Gestaltung zu verdanken (vgl. LEITNER 2007/2016; 2015, 26-35).

Der Muster-Ansatz und die Umsetzung für eine Unterrichtsgestaltung/ Didaktisierung hat Reinhard BAUER als Dissertation am "Institut für Interdisziplinäre Forschung und Weiterbildung"/ IFF der Universität Klagenfurt bearbeitet (vgl. BAUER 2015).

12.1 Einführung    

Gestaltungsethik entstand als Ethik für Architekten bzw. professionelle Gestalter. Sie wird zu einer Ethik für alle Menschen durch die Erkenntnis, dass jeder Mensch als Gestalter oder Mitgestalter in vielen verschiedenen Kontexten tätig ist.

Jeder Mensch kann als Gestalter gesehen werden, sowie seine Freiheit primär als Gestaltungsfreiheit.

Richtiges Handeln ergibt sich

  • als gemeinsames lebensförderliches Gestalten,
  • als gemeinsames Erforschen und Bewusstmachen der verfügbaren Gestaltungsmöglichkeiten
  • sowie als gemeinsames Entfalten der dazu gehörenden Kompetenzen.
12.2 Entstehung    

Gestaltungsethik ergibt sich ursprünglich aus den Schriften und Arbeiten von Christopher Alexander und seinen Kollegen und Mitautoren als eine Theorie der Architektur.

  • Alexander sucht ein Gestalten in höchster Qualität und dies führt ihn zur Zielsetzung einer lebendigen (lebensförderlichen) Architektur, lebendiger Regionen und Städte, die durch das Zusammentragen des besten Wissens der Welt in Verbindung mit Mitbestimmung und Mitgestaltung möglich wird. Das erforderliche Wissen wird in Gestaltungsmustern erforscht, beschrieben, mitgeteilt bzw. gelehrt. Dieser Denkansatz wurde in andere Disziplinen übernommen und ist überall dort einsetzbar, wo es um Gestaltung im weitesten Sinne geht (LEITNER 2007).
  • Hervorzuheben sind die Bücher "A Pattern Language (1977)" als Mustersammlung der wichtigsten Konzepte der Architektur, "The Timeless Way of Building" (1979) mit der Beschreibung universeller gestalterische Prozesse, "The Production of Houses" (1985) als Pionierprojekt der partizipativen Gestaltung von sozialem Wohnbau in einem mexikanischen Slum, und das vierbändige "The Nature of Order" (2002-2005) mit einer Theorie der Entfaltung des Lebens (als Natur und Kultur) schlechthin.
  • Alexander untersucht die gesamte Baugeschichte mit einer Darstellung dieser Praxis und eine Umsetzung der gefundenen Qualität in eigene Projekte. Er vollzieht den Übergang von der Schönheit zur Lebendigkeit als Ziel der Optimierung des Gestaltens. Die neue Maxime ist die Lebendigkeit.
  • Gestaltungsentscheidungen fallen in kleinen Entwicklungsschritten, immer um die Lebendigkeit zu steigern. Entscheidend dafür ist ein angeborenes Gefühl für Lebendigkeit, das jeder Mensch mitbringt, das aber auch entwickelt werden kann (vergleichbar einem musikalischen Gehör). Es entsteht ein Wechselspiel zwischen einem wachsenden intellektuell-funktionellen Verständnis für Lebendigkeit und einem Gefühl für Lebendigkeit.
  • Alexander wendet er sich gegen den Mainstream der Architektur und die kapitalistischen Bauindustrie. Er erteilt der Profit-Maximierung eine Absage. Um als Gestalter erfolgreich zu sein und glücklich zu werden gilt die Regel: Gestalte für das Leben (und nicht für Profit).
Grundlegend ist ein neues Konzepts von Mustern, die Gestaltungsmuster, die Sinn tragen, Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und Gestaltungsfreiheit ermöglichen. Ihre Verwendung ermöglicht die systematische Beschreibung eine leichte Kommunikation gemeinsamer Ideen in komplexen systemischen Zusammenhängen, sowohl im Kontext von theoretischer Forschungsarbeit als auch praktischer Anwendung, also das Teilen von Wissen mit dem Ziel der Partizipation über alle Stakeholder-Gruppen bzw. Beteiligten hinweg (vgl. LEITNER 2015, 26-35). Es geht um essenzielles Gestaltungswissen als Gemeingut.

  • Die Bedeutung des Musterdenkens zeigt sich etwa bei der Wikipedia, das es ohne den Einfluss von Christopher ALEXANDER nicht gäbe. Aus der Praxis wird gemeinsam nützliches Erfahrungswissen erarbeitet, dieses theoretisch reflektiert, verfeinert und vertieft als Muster einer Text- und Datensammlung. Neben Buchpublikationen kommt es etwa zu Broschüren und Websites sowie Seminarkarten-Stapel (vgl. LEITNER 2015, 30-31).
  • ALEXANDER verwendet zur Beschreibung seiner Architektur-Gestaltungsmuster eine bestimmte systematische Gliederung, die teilweise in anderen Anwendungsbereiche übernommen wird, teilweise von den Forschergruppen fachspezifisch variiert bzw. weiterentwickelt wird. Jedes Muster ist mit anderen Mustern verknüpft; so beschreiben Muster vor allem auch die Verbundenheit aller Dinge. Veränderungen unserer Welt erscheinen als das Entstehen neuer Muster oder als die Veränderung vorhandener Muster.
Gestaltungsmuster werden nach Themen in sogenannten Mustersprachen geordnet. Jede Mustersprache kann mit einem mentalen Werkzeugkasten verglichen werden, der eine bestimmte Gestaltungsaufgabe unterstützt.

  • Alle Gestaltungsmuster zusammen bilden in ihrer Einheit das kulturelle Erbe der Menschheit, "[...]das uns nur allen gemeinsam gehören kann" (LEITNER 2015, 29; vgl. die Intention der Interkulturellen Kompetenz/ ICC > IT-Autorenbeitrag > http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz).
  • Muster erfordern ethische Prinzipien, um gemeinschaftlich wirksam zu werden. "Andernfalls würde es sich nur einen wertfreien und wertlosen Mechanismus handeln, der wie jedes andere Werkzeug auch missbraucht werden kann" (LEITNER 2015, 32).
12.3 Verallgemeinerung    

Es versteht sich von selbst, dass mit einem solchen Konzept ein Transfer auf andere gestalterische Strukturen und Prozesse möglich ist.

  • Damit tauchen (lebensförderliche und mit Leben erfüllte) lebendige Systeme als Ziele auf: die lebendige Stadt, die lebendige Gemeinschaft, das lebendige Gespräch, die lebendige Organisation, die lebendige Beziehung (Partner, Familie, zur Natur), die lebendige Entwicklung und Entfaltung des eigenen Lebens und allen Lebens schlechthin, das lebendige Spiel, die lebendige Gesellschaft, die lebendige Demokratie, der lebendige Unterricht, die lebendige Story (Roman, Film, etc.) und vieles andere mehr.
  • Unmittelbare Folgen ergeben sich in der Mitbestimmung und Mitgestaltung in vielen Bereichen wie etwa im Bildungssystem, der Organisationsgestaltung, im Gesundheitssystem, in der Demokratie im allgemein und in der Persönlichkeitsentwicklung individuell (vgl. die Bedeutung von Partizipation in der Politischen Bildung). Es bedarf nach ALEXANDER einer Veränderung gemeinschaftlicher Vernunft und Mitbestimmung, damit auch ein stärkeres Bewusstsein für die Mitverantwortung aller Menschen.
Österreich ist ein wichtiger Knotenpunkt dieser Entwicklung der Muster und der Gestaltungsethik. Die Notwendigkeit über das Nachdenken über Muster für einen gesellschaftlichen Wandel fokussiert sich in den internationalen Konferenzen PURPLSOC 2015 und 2017 "PURsuit of Pattern Languages für SOcietal Change" in Krems (vgl. http://purplsoc.org [7.5.2016]).

12.4 Zusammenfassung – zentrale Gedanken    

Die philosophisch-ethische Grundfrage "Was soll ich tun?" wird unter dem Gesichtspunkt des Menschen als "Gestalter" beantwortet.

  • Das übergeordnete Ziel des Handelns (von Gestaltung) ist Lebendigkeit.
    Gestalte für das Leben (und nicht für Profit).
  • Gestaltung bedarf ganzheitlicher Wahrnehmung, die sich nur erreichen lässt, wenn der Gestalter vor Ort mitlebt und es zu wirklicher Partizipation kommt.
    Optimale Gestaltung gelingt nur mit persönlichem Engagement und breiter Partizipation (nicht isoliert am Zeichenbrett).
  • Der lebendige kreative Prozess, der allen zugänglich gemacht wird, besteht im Auswählen und Anpassen von Mustern, an dem alle jeweils Beteiligten mitwirken sollen.
    Jeder ist ein Gestalter – Jede ist eine Gestalterin – Wir alle sind Gestalter (man beachte lebendige Beziehungen, lebendiges Gespräch, lebendige Gemeinschaft).
  • Dazu ist erforderlich, dass die professionellen Gestalter ihr Expertenwissen mit den Beteiligten auf verständliche Weise teilen.
    Dazu dienen die nach Anwendungsbereich in Mustersprachen geordneten Gestaltungsmuster.
    Gestaltungsmuster und Mustersprachen dienen zum Teilen von Wissen bzw. zur Entfaltung von Gestaltungskompetenzen.
  • Alle Gestaltungsmuster sind in historischer Entwicklung entstanden, von allen Menschen erarbeitet, aufeinander aufbauend; ein Gemeingut, das deshalb auch allen Menschen frei zugänglich sein muss, und gemeinsam gepflegt werden soll.
    Gestaltungsmuster sind ein gemeinsames Kulturerbe.
  • Das wiederkehrendes Grundthema "Ich und der/die/das Andere" im Gestaltungsprozess erfordert einerseits gedankliches Verstehen und andererseits intuitive Einfühlung.
    Streben nach einer Synthese von Denken und Fühlen (erfordert in der Westlichen Welt vor allem auch eine Rehabilitation des Fühlens).
  • In der gemeinsamen Gestaltung bzw. Entfaltung lebendiger Systeme erfüllt sich die Freiheit und Verantwortung des Menschen.
    Der Sinn des Lebens besteht in der Teilhabe an den lebendigen Entfaltungsprozessen, die wir Leben (Natur, Schöpfung) nennen.
ETHIK IN DER PÄDAGOGIK    

13 Ethikunterricht    

Eine pädagogische Umsetzung einer "Allgemeinen Ethik" ist Anliegen eines Ethikunterrichts. Angesprochen ist ein schulischer und außerschulischer bzw. erwachsenenpädagogischer Unterricht.

Im Folgenden wird auf den Bildungsauftrag, Grundlagen eines Unterrichts/ Pluralität-gesamtgesellschaftlicher Mindestkonsens-fachdidaktische Ansätze, Ethik in einer Bildungsreform und eine Reflexion des schulischen Unterrichts eingegangen.

13.1 Vorbemerkung    

Der Ethikunterricht ist in der anstehenden Bildungsreform kein besonderes Thema. Mit den ersten Schulversuchen 1997/1998 an acht Standorten entstand eine für Schulversuche typische Euphorie, drei Jahre später nahm man kaum noch Notiz von einem schulpädagogischen Projekt. Zwischenzeitlich flammte eine Diskussion um knappe Werteinheiten, Befürchtungen um eine Konkurrenzierung des Religionsunterrichts und einen Wertrelativismus auf. Auf Grund eines fehlendes Lehramtes kam es zu Unzulänglichkeiten bei/um entsprechende/-n Lehrenden.

Der Ethikunterricht bezeichnet ein Schulfach mit zwei Wochenstunden, dessen Besuch für Lernende verpflichtend ist, sofern sie nicht am Religionsunterricht einer gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaft teilnehmen. Der Begriff ist enger als der des ethischen Unterrichts, der auch als Unterrichtsprinzip durchgeführt werden kann (vgl. BUCHER 2001, 15).

Verstanden wird Ethik als philosophische Disziplin, von Aristoteles begründet, sich um Aussagen über das gute und gerechte Leben zu bemühen. Unterrichtung, Reflexion und Diskurs sind wesentliche Elemente des Unterrichts. Synonym wird Ethik mit Moral und Sittlichkeit verwendet. Zu empfehlen ist jedoch Ethik und ethisch für ein gutes und sichtliches Leben zu verwenden, dessen Vollzug moralisch bzw. sittlich zu benennen (vgl. BUCHER 2001, 15).

IT-Hinweis

Ethikunterricht Regierungsvorlage

https://religion.orf.at/stories/3005519/ (29.7.20)

13.2 Bildungsauftrag    

Das Weltbild eines Menschen beruht auf Verstand, Intuition und Gefühl.

  • Es ist nicht nur rational, nicht nur wissenschaftlich, nicht nur auf Vernunft aufgebaut.
  • Man übersieht leicht, dass unsere Vorstellungen von der Menschheitsentwicklung nicht nur von der Geschichte, von Zukunftsprognosen und einem Fortschrittsoptimismus abgesichert sind.
Damit ist ein Bildungsauftrag gegeben.

  • Er hat Fehlerquellen zu erkennen und zuzugeben.
  • Kollektive Verantwortung, Gemeinschaftsgefühl und Humanität sind vermehrt bei der Einzelperson und der Gesellschaft zu fördern ("Bereichsethik").
    • Beispiele sind der Übergang von der reinen Marktwirtschaft zur Sozialen Marktwirtschaft, eine unbedenkliche Technologie mit der Notwendigkeit von Kontroll- und Sicherungsmechanismen und die Ausbeutung der Natur mit dem Übergang zu einem verantwortungsvollen Umweltschutz mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit (vgl. Ökologie vs. Ökonomie).
    • Der Themenbereich Politische Bildung im Fach Geschichte/ Sozialkunde, der Sprachenunterricht und Geographie/ Wirtschaftskunde vermitteln zusätzlich zahlreiche Elemente einer sinnvollen Auseinandersetzung mit der Thematik.
  • Zu unterscheiden ist der Ethikunterricht vom Religionsunterricht, der als konfessioneller Unterricht in der Verantwortung der jeweiligen Religionsgemeinschaft theologische Ethik vermittelt. In diesem Beitrag wird auf "Evangelische Ethik" verwiesen.
Ethik als Teil der Philosophie ist in diesem Verständnis eine eigene Disziplin.

13.3 Grundlagen des Ethikunterrichts    

13.3.1 Pluralität    

Alle einschlägigen Gesetzes- und Lehrplantexte betonen eine weltanschauliche Neutralität, sie fordern also eine gleichwertige Behandlung unterschiedlicher Sinn- und Werttraditionen mit dem Pluralismusgebot.

Das Neutralitätsgebot ist im Sinne einer Interpretation konkurrierender bzw. sich gegenseitig stützender Sinn-und Wertzusammenhänge zu verstehen. Es erfordert allerdings didaktisch eine Auswahl bzw. Reduktion bestimmter Unterrichtselemente.

Die Auswahlkriterien sind nicht der Beliebigkeit überlassen. Es gibt einen Mindestkanon, wie er im Wesentlichen in den Menschenrechtskonventionen der UN und des Europarates kodifiziert ist (vgl. Achtung kulturell-religiöser Werte, Achtung der Menschenwürde, Meinungsfreiheit-Glaubens- und Gewissensfreiheit, Toleranz, sittliche Pflicht zur Arbeit, Achtung der Ehe und Familie, Arbeit und Berufsleben, Bereitschaft zum soziales Handeln, Eintreten für die Verfassung und Völkerversöhnung und Friedensliebe).

Neben den Individualperspektiven sind Ziele und Wirkungen kollektiver Gruppierungen berührt. Handlungen und Strukturen decken allgemein nie den vollen Inhalt ab. Es bedarf des Raumes für andere Auffassungen, Interpretationen und Anwendungen.

13.3.2 Anerkennung eines gesamtgesellschaftlichen Mindestkonsens    

Eine gesellschaftliche Ordnung setzt eine allgemeine sittliche Verbindlichkeit voraus (vgl. die Diskussion um Grundwerte). Ein ethischer Mindestkonsens mit Urteils- und Handlungsfähigkeit - es bietet sich Politische Bildung an - mit Themen etwa der Freiheit, Friede, Gerechtigkeit, Solidarität, Toleranz und Wahrhaftigkeit behandelt Wertvorstellungen (Werteeinsicht).

Der Alltag richtet sich nach Handlungsmustern' mit entsprechenden Erwartungen, die Verhaltenssicherheit gewährleisten (vgl. die klassischen Formulierungen im Dekalog des AT). Der Kontext zur Politischen Bildung ist mit den Möglichkeiten menschlichen Zusammenlebens und der Existenz einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaftsordnung gegeben.

Mit den Widersprüchlichkeiten durch einen sozialen Wandel kommt es zu Deutungen, Bewertungen, Analysen und möglichen Lösungsangeboten in der Pluralität sozioökonomischer, kulturell, religiöser und politischer Phänomene.

Grund- und Idealwerte tragen zu einem Mindestmaß an Wertkonsens und Integration bei, um eine Verinnerlichung eines demokratischen Ethos zu fördern. Dieses beinhaltet Freiheit, Frieden und Humanität (vgl. die Entwicklung eines Mindestkonsens im Kontext mit Weiterentwicklung und Konkretisierung).

13.3.3 Fachdidaktische Ansätze    

Für eine eigenständige Fachdidaktik ist die Entwicklung des Faches zu kurz. Unterrichtliche Beiträge gibt es (vgl. SCHMIDT 1984, BUCHER 2001). Die vorliegenden Lehrpläne sind in einem Fach als Schulversuch noch nicht verbindlich. Ausbildungs- bzw. Studiengänge gelten daher auch noch nicht als Lehramtsausbildung.

Fachdidaktische Konzepte beziehen sich im wesentlichen auf anglo-amerikanische Konzeptionen, die mit einem größeren theoretischen und empirischen Aufwand schon länger entwickelt wurden (vgl. SCHMIDT 1983, 30).

Der Beitrag bezieht sich skizzenhaft auf bundesdeutsche bzw. österreichische und in der Folge auf anglo-amerikanische Konzeptionen.

13.3.3.1 Deutschsprachige Ansätze    

13.3.3.1.1 Deutschland    

Sittliche Kompetenz durch Reflexion/ kognitive Normenreflexion - HÖFFE

Das Konzept geht vom Lernziel "Sittliche Kompetenz" aus, das durch psychologische, soziale und philosophische Kenntnisse sowie hermeneutisches Denken und rationale Kritik erreicht werden soll (vgl. HÖFFE 1979; SCHMIDT 1983, 30-32).

  • Erschließung von Sinnhorizonten durch Kontrast-, Sinn- und Motivationserfahrungen/ narrativ vermitteltes Erleben - TÜRK
Der Ansatz bezieht sich auf die Vernachlässigung emotionaler, voluntativer und sittlicher Erziehungsziele durch Schule und Unterricht (vgl. TÜRK 1981, 98-107; SCHMIDT 1983, 33-34). Mögliche Erfahrungen ergeben sich aus Kontrast-(psychische Reaktionen auf mangelhafte Übereinstimmungen von Tatsachen und Handlungen in einem vermittelten Sinn- und Werthorizont), Sinn- und Motivations- oder Intensitätserfahrungen (Betroffenheit als Motivationskraft). Didaktisch wird mit den drei Erfahrungen zur Gewissensbildung gearbeitet. Unzureichend ist die fachdidaktische Struktur.

  • Erziehung zur sozialverantwortlichen Einstellung - TEUTSCH
Anstelle der Gewissensbildung tritt in diesem Konzept die Aufgabe der Einstellungsbildung ein (vgl. TEUTSCH 1977, 20-51; SCHMIDT 1983, 34). In Anspruch genommen wird verkürzt die dynamische Persönlichkeitstheorie von Gordon ALLPORT. Benannt werden emotionale, kognitive und aktionale Faktoren. Unzureichend ist die fachdidaktische Struktur.

  • Einsicht in das Gute durch Vertrauen und Gespräch/ sprachliche Kommunikation - KÜMMEL
Sprache schafft in der Verbindung mit Menschen und Zeiten eine moralische Verbindlichkeit (vgl. KÜMMEL 1968; SCHMIDT 1983, 35-37). Wird die menschliche Realität ausgedrückt, hat das Moralische seine Wirkung in Sprache und im gemeinsame Tun. KÜMMEL greift die Einsichten der Hermeneutik und Pädagogik auf. Wesentlich ist das freie Gespräch als Vertrauensbeziehung und Verbindlichkeit sowie Verträglichkeit und Kompromissbereitschaft.

Didaktisch lässt sich einwenden, dass ein Ideal einer Intimgruppe auf eine institutionalisierte Zwangsgruppe nicht zu übertragen ist. Hier fehlen die Anforderungen von Schule, der Umwelt an Lehrende und Lernende, die Möglichkeiten und Grenzen der sozialen Rollen.

Allerdings ist festzuhalten, dass Moral aus Bewertung und Deutung wächst, die in Beziehungen mitgeteilt werden bzw. diese Beziehungen begründen. Der freie Diskurs schafft erst Voraussetzungen zur Überprüfung von Ansprüchen aller Art. Gespräche bedürfen normativer Bedingungen wie Anerkennung, Wahrheitsliebe, Konsensfähigkeit und Lösungsabsichten, die in Sozialisationsprozessen gebildet werden müssen. Organisatorisch bleiben solche Gespräche in Kleingruppen, für ein öffentliches Erziehungswesen sind sie ausgeschlossen.

  • Kritisch-moralische Kompetenz durch kommunikative Reflexion gesellschaftlicher Praxis - FELLSCHES
Kritische Erziehungswissenschaft stellt sich die Frage von Ergebnissen freier Gespräche über Werte, Normen und Einstellungen mit Anpassungen. Kritik ergibt sich in der mangelhaften Berücksichtigung von sozioökonomischen und herrschenden Normen. Klassische Tugenden wie Fleiß, Sauberkeit, Ordnungsliebe und Gehorsam werden bevorzugt angesprochen.

Politische Bildung sieht zudem eine Bevorzugung autoritärerer Systeme in den Erziehungsfaktoren. Der Kontext von normativen Schul- und Erziehungssystemen und ökonomischen Systemen mit ausschließlichen Wachstumsinteressen und normativen Rahmenbedingungen ist gegeben. Kritische Erziehung klärt über Zusammenhänge auf. Normen und Werte verhalten sich nie unabhängig zu den Bedingungen der Systeme (vgl. FELLSCHES 1977; SCHMIDT 1983, 37-38).

Ziele einer solchen moralischen, kritischen und politischen Erziehung sind Veränderungen von gesellschaftlichen Prozessen und des Bewusstseins. Entgegenzutreten ist einer Beschränkung in das Private, einem Rückzug in die Innerlichkeit. Moralische und politische Erziehung haben einen identischen Bildungsauftrag. FELLSCHES versucht diesen zu trennen.

Heutige Politische Bildung bedarf einer moralisch-ethischen Erziehung, wobei moralische Erziehung den Mikrobereich (persönliche Beziehungen/ Persönlichkeitsbildung) und Politische Bildung den Makrobereich abdecken.

Didaktisch ist der Zusammenhang zwischen institutionellen Bedingungen und einer Sozialisation gegeben. Neben der notwendigen Bildungsreform bedarf es jedenfalls eines neuen Rollenbildes Lehrender und Lernender, Erkundungen von Erfahrungsorten, Einbeziehung schulfremder Persönlichkeiten/ Experten in den Unterricht und notwendiger Verbindlichkeiten wie der Analyse historisch-gesellschaftlicher Situationen, Erhebungen gesellschaftlicher Erwartungen und Überprüfung von Ansprüchen als Reflexion auf Verbindliches (vgl. das Praxisdefizit herkömmlichen Unterrichts in Fächern einer Persönlichkeitsbildung im allgemein bildenden Schulsystem und der Lehrerbildung). Eine Didaktik der Betroffenen ist ggf. wünschenswert (vgl. die Methoden des englischen Unterrichtsprojekts "Lifeline" mit einem individualisierten Gesellschaftsbild).

Unterricht in Politischer Bildung erschließt soziale und politische Entwicklungen, Zusammenhänge und Strukturen (vgl. politische Analyse).

Unterricht in Ethik erschließt Sinn- und Wertmuster, zeigt ihre Entwicklungen und Folgen auf. Einflussfaktoren werden untersucht und verweisen auf mögliche bzw. notwendige gesellschaftliche Veränderungen hin(vgl. ethische Analyse).

Der Schwerpunkt des einen Faches ist der zugeordnete Aspekt des anderen (vgl. SCHMIDT 1983, 40). Voraussetzung für einen inhaltlichen Verbund ist die Verteilung der Aufgabenstellung mit expliziter Fachdidaktik.

13.3.3.1.2 Österreich    

Beispielhaft werden zwei Lehrpläne stichwortartig aus dem Schulversuch vorgestellt.

Schulversuche in Österreich bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde 1. Instanz und 2. Instanz (zuständiges Bundesministerium).

Derzeit sehen alle Schulversuche den Ethikunterricht als Ersatzgegenstand für Lernende vor, die keinen Religionsunterricht einer anerkannten Religionsgemeinschaft besuchen. Das Zustandekommen hängt demnach vom Wochenstundenausmaß des Religionsunterrichts ab (vgl. § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes i.d.g.F.). Zu beachten sind die geltenden Lehrpläne der AHS, nicht aber der BHS, in Psychologie und Philosophie. Eine Doppelung von Bildungs- und Lehraufgaben ist zu vermeiden.

  • Lehrplantext ORG 1 Wien, Hegelgasse 12/Schulversuch 97/98) - KER/ Kulturkunde-Ethik-Religionen (vgl. BUCHER 2001, 87-89)
Orientierungsmöglichkeiten

Zielparagraph § 2 Schulorganisationsgesetz 1962

Bildungsinhalte:

Lebensgestaltung-Persönlichkeitsbildung-Wertordnungen-Weltanschauungen und Religionen-Bedeutung der Kultur-Verantwortungsbewusstsein und ganzheitlich denken und handeln-Mitmenschen verantwortungsvoll begegnen

Bildungsziele:

Befindlichkeit-Identität, Familie-Schule-Freizeit, Standpunkte, Wertordnungen, Kritikfähigkeit-Verantwortung im Umgang mit Medien, Verständnis-Toleranz, Engagement-Solidarität-Zusammenarbeit, kulturelle Denk- und Sichtweisen, Werte-Ordnung, Vernetzung-Grenzen der Weltgestaltung

  • Lehrplan des Pädagogischen Instituts Tirol/ Innsbruck/ Schulversuch 97/98 - Ethik (vgl. BUCHER 2001, 91-94)
Zielparagraph § 2 Schulorganisationsgesetz 1962

Wahl zwischen Werten

Bildungsinhalte - Zielsetzungen:

"Praktische" Philosophie-Situation beurteilen-sittlich richtig handeln-Wert- und Handlungsorientierung-Wirklichkeitsdeutungen und Wertsysteme- Toleranz und soziale Verantwortung-werteinsichtiges Handeln-Sinn des Lebens-Wert- und Handlungsorientierung-religiöse Orientierung und Sinnfragen -Wirklichkeitsdeutungen und Wertsysteme-Wahrnehmungs- und Reflexionsfähigkeit-eigene und fremde Wertvorstellungen-Toleranz und Akzeptanz-Integration von Lernerfahrungen-ganzheitlicher Zugriff auf die Wirklichkeit-Soziales Lernen-Persönlichkeitsentfaltung-Leben erschließen-Kenntnisvermittlung-den "Anderen" annehmen-Ich-Identität-Gruppenfähigkeit

13.3.3.2 Anglo-amerikanische Ansätze    

13.3.3.2.1 Methodik der Wertklärung - Raths - Harmin - Simon/ Hall    

Meinungen, Ziele und Einstellungen in einer pluralen Gesellschaft sind vielfältig, widersprüchlich und verwirrend. Schon im Kindesalter kann es zu Orientierungslosigkeit im Wertesystem kommen.

Soll es nicht zu Indoktrination kommen, bedarf es pädagogischer Impulse für einen Prozess eigenständiger Wertewahl (vgl. RATHS-HARMIN-SIMON 1976; HALL 1979; SCHMIDT 1983, 40-44).

Das Kriterium der freien Wahl ist für den Wertebegriff entscheidend, weil erzwungene oder konditionierte Werte nur solange wirksam sind, als äußere Einflüsse andauern (vgl. SCHMIDT 1983, 40).

Die Autoren beschreibenden den freien Bewertungsprozess in drei Vorgängen nach sieben Kriterien.

  • Wählen - frei-verschiedene Möglichkeiten-sorgfältige Überlegungen der Konsequenzen
  • Hochschätzen - festhalten an der Wahl - zufrieden/glücklich mit der Wahl - die Wahl öffentlich bestätigen
  • Danach handeln - mit dem, gewählten etwas tun, wiederholt in einer Art von Lebensthema
In der Didaktik ergeben sich bestimmte Vorgangsweisen in Selbstexploration, Fremderfahrung, Fremdbeobachtung und reflexivem Verhalten.

  • Ermutigung der Lernenden, eine Auswahl freiwillig zu treffen
  • Hilfestellung bei der Auswahl anderer Möglichkeiten, wenn eine Auswahl sich anbietet
  • Hilfestellung bei Alternativen und Abwägung der Konsequenzen
  • Ermutigung beim Nachdenken über persönliche Vorzüge und Vorlieben
  • öffentliche Bestätigung von persönlichen Kriterien
  • Lernende bestärken im Handeln und danach Leben des gewählten und
  • Hilfestellung bei der Kontrolle wiederholter Verhaltensweisen bzw. Verhaltensstrukturen.
In der Folge werden bei der Weiterführung des Konzepts Argumentations- und Interaktionsprozesse mit Fallgeschichten und Spielsituationen intensiviert. Sittliche Begriffe werden aus vorstrukturierten Handlungssituationen erhoben, abstrakt erörtert und abgegrenzt. So wird interpretatorische Willkür vermieden.

Kritik entstand an den vernünftigen Selbststeuerungsprozessen

  • in der historischen Perspektive nach Auschwitz, Vietnam, Watergate und ähnlichen globalen Verfehlungen. Verlangen nach einer Entwicklung von minimalen Verbindlichkeiten steht im Raum.
  • Zu bedenken ist auch der Zeitfaktor. Vernünftige Selbstklärungsprozesse benötigen eine längere Dauer.
  • Schulisch kommt es zum Widerspruch von Anweisungen und Selbstklärungsprozessen.
  • Im außerschulischen Bildungsbereich wird eine Trennung zu sozioökonomischen Zusammenhängen kaum möglich sein.
  • Moralische Verbindlichkeiten sind auch aus demokratischen Urteilsbildungsprozessen nicht auszuklammern, weshalb sensibel der Kontext zur Politischen Bildung vorhanden sein muss.
Die angesprochenen Werte können als individuelle Vorlieben identifiziert werden (man denke nur an Einschränkungen von Wertbegriffen auf Prozesse persönlicher Bewertung). Grund- und Menschenrechte können auf die Ebene von Mode- und Geschmacksfragen geraten (vgl. dagegen die Bedeutung etwa von Gerechtigkeit, Freizeitverhalten und Abtreibung).

Bei Wertverwirrungen erkennt man das Lösen von Gruppen von traditionellen gesellschaftsintegrierenden Ordnungssystemen und entsprechenden Lebenszielen. Es bedarf jedoch der Funktionen sozioökonomischer Systeme und gesamtgesellschaftlicher Institutionen.

Zu bedenken sind bei einer Wertebestimmung in Lernprozessen die sozioökonomischen Zielbestimmungen (etwa Karriere, Leistung, Konsum, materielle Lebenssteigerung)und eine postmaterialistische Orientierung (etwa Einfühlung, Unmittelbarkeit, Partizipation, Nachhaltigkeit). Das didaktische Problem dürfte weniger eine Werteverwirrung als eine unbewusste Verhaltenssteuerung, Funktionalität in Lebensbereichen und ein Mangel an Alternativen sein. Es bedarf demnach einer gemeinsamen Bearbeitung von Handlungsweisen und verbindenden sittlichen Lernprozessen in den jeweiligen Lerngruppen.

13.3.3.2.2 Sensibilisierung durch Konfrontation und Interaktion-"Lifeline-Projekt" - Mc Phail - Ungoed - Thomas/ Chapman    

Neben Selbstexploration und individueller Artikulation geht es es um die Hinwendung zum Anderen(vgl. Mc PHAIL/UNGOED-THOMAS/CHAPMAN 1973; SCHMIDT 1983, 44-48).

  • Bedürfnisse, Interessen und Gefühle anderer werden in "face-to-face"-Situationen konkret bearbeitet.
  • In Materialpakten werden Konflikte, Leidenszustände einzelner Personen und aus unterschiedlichen historisch-kulturellen-gesellschaftlichen Rollen angesprochen.
    • Sensibilität und sorgsames Handeln sind Ziele. Ein solches Verhalten wirkt auf zwischenmenschliche Interaktionen und impliziert eine soziale Perspektive.
    • In der Folge soll es zu einer Offenheit gegenüber sozial gestützten Normen und Sinnsetzungen kommen. Offenheit bedeutet hier keine Übernahme einer bestimmten Identität, eines Glaubens bzw. einer Weltanschauung oder eines Wertesystems. Vielmehr geht es die Art des zwischenmenschlichen Umgangs und einer kreativen Konfliktbewältigung.
    • Als Intention einer Moral wird der Focus auf individuelle Bedürfnisse und Emotionen als Kriterium von Humanität gelegt.
    • Es folgen die Bearbeitung sozialer, kultureller und historischer Probleme im nationalen und internationalen Bereich mit persönlicher Betroffenheit (vgl. die Verwendbarkeit in Lernprozessen der Politischen Bildung und Interkultureller Kompetenz - etwa Rassenunruhen und Drogenproblematik). Angedacht für ältere Lernende geht es als Lernziel um Einfühlungsvermögen. Didaktisch ergibt ich die Formel vom persönlichen zum umfassenden/ generellen Problem.
"Moral education" in dieser Form richtet sich gegen sittliche Defizite und mangelhafte Sensibilität, Beziehungsdichte und Lebensfreude. Es bedarf einer Förderung von Verhaltensweisen der Wahrnehmung bzw. Erfüllung von Bedürfnissen, Gefühlen und Interessen anderer Menschen, die auch der eigenen Person dienen.

Nicht eine an Pflichten orientierte Ethik etwa wie bei Kant, vielmehr eine der zwischenmenschlichen Elemente wie im Christentum, Utilitarismus oder im Humanismus ausgeprägte Ethik soll bestimmend sein.

  • Es fehlen in der Konzeption Lernzielbestimmungen, Angaben zur Sachlogik oder didaktischen Struktur des Inhalts.
  • Berücksichtigt werden die Altersstufen in Sprache, grafischer Gestaltung der Materialien und Auswahl der Lebenssituation.
  • Der Lernprozess beruht allein auf einer gelingenden Interaktion; Analyse, Ursachen und Konfliktlösungen werden nicht, können aber im Sinne Politischer Bildung angestrebt werden (Betroffenheit-Bedürfnisse-Emotionen-intensive Kommunikation; Kleingruppendiskussion, Stegreif- bzw. Rollenspiel, Soziodrama, Pro- und Contra-Diskussion, Collagen, Fotografien, Gedichte, Presse- und Literaturauszüge) (vgl. SCHMIDT 1983, 46-48).
    • Sozialität und Moralität sind identisch.
    • Eine Einführung in inhaltliche Zusammenhänge mit Argumentationsweisen kommen nicht vor.
    • Unreflektierte Kommunikation kann nicht die Absicht pädagogischen Handelns sein.
13.3.3.2.3 Moralische Entwicklung - Kohlberg    

Die bisherigen Konzepte wiesen auf eine mangelhafte Reflexion der moralischen Voraussetzungen und ein Fehlen didaktischer Struktur hin. Zudem schienen moralische Traditionen und Prinzipien beliebig verwendbar zu sein.

Hier setzen moralpädagogische Arbeiten der Forschungsgruppe um Lawrence KOHLBERG im "Center für Moral Education"/ Harvard University/ USA mit einem Modell der Entwicklung des moralischen Urteils an, das Elemente moralischer Urteilsbildung und ihr Zusammenwirken bei moralischer Argumentation als moralische Denkstrukturen in Entwicklungsstufen beschreibt (vgl. KOHLBERG 1974; SCHMIDT 1983, 49-53).

Das Modell erfasst die Entwicklung von Argumentationsweisen (Urteilstypen) zu hypothetischen Konfliktsituationen, bei denen das Individuum zwischen Handlungsweisen entscheiden muss, die mit wenigstens teilweise anerkannten Normen in Verbindung stehen. Insofern wird kognitiv-strukturell und unabhängig von inhaltlichen Aspekten gearbeitet.

Sechs Stufen des moralischen Urteils nach KOHLBERG und Forschungsgruppe (1977) (vgl. SCHMIDT 1983, 49-50)

Stufe 1 - heteronome Stufe - Gehorsam gegenüber Vorschriften, Vermeidung von Strafen und körperlichem Leiden/ "Macht ist Recht"

Stufe 2 - Stufe des Individualismus, des Zweck-Mittel-Denkens und Austausches - Dienen eigener und anderer Bedürfnisse, fairer und konkreter Austausch/ "Eine Hand wäscht die andere"

Stufe 3 - Stufe gegenseitiger interpersonaler Erwartungen und Beziehungen, interpersonelle Konformität - gutes Rollenspiel, loyales und zuverlässiges Verhalten zu Partnern, Einhalten von Regeln und Verlässlichkeit bei Erwartungen

Stufe 4 - Stufe des sozialen Systems - Erfüllung von gesellschaftlichen Pflichten zur Erhaltung der sozialen Ordnung/ "Ruhe ist die erste Bürgerpflicht"

Stufe 5 - Stufe des Sozialvertrages bzw. des Nutzens für alle und der Individualrechte - Unterstützung der Grundrechte-grundsätzlichen Werten-Verträgen einer Gesellschaft auch bei Konfliktsituationen in Subsystemen/ "Eigentum verpflichtet. Der Gebrauch dient dem Wohle der Allgemeinheit"

Stufe 6 - Stufe universeller ethischer Prinzipien - Befolgung ethischer Prinzipien der ganzen Menschheit/ "Handle nach derjenigen Maxime, von der du willst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde"

Kohlberg und sein Forschungsteam glauben an eine fortschreitende Verbesserung im Verhalten mit steigenden Stufen belegen zu können. Allerdings rechnet man auch mit Einwirkungen wie soziale Herkunft, IQ und Ego-Kontrollvariablen.

Didaktisch fordern Kohlberg-Schüler die Einführung von moralischen Diskussionen in den Unterricht (moralische Konfliktsituationen als Fallschilderungen). Dafür seien Bedingungen notwendig.

  • Impulse von kognitivem Ungleichgewicht durch Präsentation echter oder artifizieller Dilematta,
  • Einbringen eines Diskussionsmaterials einer Stufe über des Individuums bei entsprechendem Verständnis und Analyse von Argumenten und
  • Impuls eines Dialogs durch gute Fragen und eines guten Diskussionsklimas.
  • Kohlberg hat in seiner späteren Phase sich mehr der guten Schulatmosphäre gewidmet (gerechte Regeln; geteilte Verantwortung und Entscheidung über Normen, Anforderungen und Lehrinhalte; Diskussionen moralsicher Probleme im Kollektiv). Theoretisch knüpft Kohlberg an DURKHEIM, der Schule als Ort des Erlernens von gesellschaftlichen Regeln ansah.
  • Im deutschsprachigen Raum erübrigt sich eine Diskussion über dieses didaktische Element, da hier Schulnormen durch den Gesetzgeber bzw. in staatlichen Verordnungen erlassen werden. Spielräume in der Schulautonomie sollten genützt werden.
Genauer zu prüfen sind im didaktischen und fachpädagogischen Sinne der Wertkonfliktdiskussion Elemente von Moralität durch moralische Fallbeispiele. Es ist zu überlegen, ob ein Impuls der Entwicklung moralischer Urteile Einfluss auf das Verhalten und die Einstellungen hat.

  • Bei den Entscheidungen und Begründungen kommt es zu Kollisionen von Normen mit Erwartungen in interpersonalen und sozialen Beziehungen (vgl. als Beispiel SCHMIDT 1983, 54: Sharon und Jill gehen einkaufen. Jill verlässt das Geschäft, ohne den Pullover zu bezahlen. Der Hausdetektiv verlangt von Sharon den Namen des Mädchens und ist sicher, dass gestohlen wurde. Der Geschäftsbesitzer droht bei Nichtnennung des Namens mit Ärger.").
  • Unwichtig in der Beurteilung ist hier die Unterschiedlichkeit der Normen.
  • Beurteilt wird nach drei Möglichkeiten:
    • Man lässt Sharon stillschweigend den Erwartungen Jills bzw. des Geschäftsbesitzers folgen.
    • Man folgt der Regel entweder der Strafe bei Diebstahl oder eine Freundin wird nicht verpfiffen.
    • Man folgt den Werten Freundschaft bzw. Fürsorge und verlangt, Sharon soll mit Jill zuerst reden, Motive erfahren und persönlich helfen oder man folgt dem Wert "Schutz des Eigentums" und "Gerechtigkeit" im Sinne für alle.
  • Der moralische Konflikt wird in unterschiedlichen Beziehungsfeldern differenziert, in Ich-Du-Beziehungen, in Beziehungen zwischen Ich-Gruppen sowie in eine universale Beziehung Ich-Menschheit.
  • Der moralische Konflikt nötigt den Entscheidungssuchenden eine Begründung für eine der drei Möglichkeiten ab.
  • Diese können durch neue soziale Geltungsansprüche Abweichungen ergeben, die allerdings Kohlbergs Dilematta nicht berühren. Sie erfassen allerdings Loyalitätskonflikte, die durch das Zusammentreffen unterschiedlicher Interaktionsfelder entstehen können (vgl. etwa das Vorhandensein eines kritischen politischen Bewusstseins).
Für die Politische Bildung stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage nach dem Verhalten in den einzelnen Stufen des moralischen Urteilens, wobei die einzelnen Urteilsniveaus differenzierte soziale Wahrnehmungen und damit verschiedene Autoritäten besitzen (vgl. die Nähe der empfohlenen Methodik im "Lifeline-Projekt").

Je intensiver die Teilnahme bzw. Identifikation mit anderen ist, desto dauerhafter erwiesen sich erworbene Verhaltensweisen.

Didaktisch zeigte sich das in der Form von Rollenspielen, Praktika und Exploration von Lebenssituationen. Jedenfalls ist Realismus Voraussetzung (vgl. SCHMIDT 1983, 62-65).

  • Eigene Einstellungen bedürfen einer Erweiterung durch Gefühle und Einstellungen.
  • Psychodramatische Inszenierungen lockern Einstellungen, die Genese verdeutlicht Ängste und Hemmungen.
  • Allgemein ausgedrückt werden virulente Schwierigkeiten aus schlecht verarbeiteten Konfliktsituationen aufgeworfen und in psychotherapeutischen Verfahren in interaktionsbezogenen Lebensrollen und in Gruppen bearbeitet.
  • Ein Perspektivenwechsel erweitert die Didaktik in Form des Rollentausches, der Technik des Doppelns (Doppelgänger) und der Spiegeltechnik (Ko-Therapeut oder flexibler Gruppenteilnehmer).
13.4 Ethik in einer Bildungsreform    

Wer als Lehrender insbesondere in der Politischen Bildung universitär und in der Allgemeinen Erwachsenenbildung tätig ist, als Lernender postgraduale Weiterbildung, Erwachsenenpädagogik und zuletzt universitär intern Hochschuldidaktik erfuhr, setzt sich konsequenterweise mit Lernkulturen, Didaktik und einer Bildungsreform auseinander (vgl. die IT-Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Bildungsreform, Lehre an der Hochschule, Lernkulturen der Allgemeinen Erwachsenenbildung).

Ethische Elemente bzw. Maßstäbe sollen in einer Bildung des 21. Jahrhunderts erkennbar sein.

Im Folgenden soll daher stichwortartig die ethische Funktion der Schule und Moral ihrer Erziehung angesprochen werden. Ausführliche Überlegungen ergeben sich in den angeführten IT-Beiträgen.

  • Verteilung von Sozialchancen durch wissenschaftliche Qualifikationen - Bildungsberatung-lebensbegleitendes Lernen in Form der Personalentwicklung,
  • Selektion und Leistungswettbewerb - Leistungsbeurteilung, Laufbahnberatung, Vorberufliche Bildung/Berufswahl?,
  • Qualifikation - Kompetenzerwerb,
  • Partizipation - Legitimation gesellschaftlicher Ordnung, gesellschaftliche Widersprüche - Politische Bildung,
  • Enkulturation und Diversität/ Interkulturelle Kompetenz,
  • Ökonomische Bildung - Erhaltung und Erweiterung des Lebensalltags, der ökonomischen Grundlagen und der soziale Versorgung bzw. Sicherung,
  • Ökologische Bildung - Erhalt eines gemeinsamen Lebens, Überlebens und natürlicher Lebensräume und Lebensgrundlagen sowie
  • Ästhetische Bildung - Erhalt von Kunst, Musik, Schauspiel, Malerei und Kultur.
13.5 Ethikunterricht - Reflexion    

Die staatliche Verordnung hat anspruchsvolle Lernziele und ein entsprechendes Anspruchsniveau.

Ob Ethik Disziplinierung und Passivität oder Kritik und Engagement fördert, hängt von Eltern, Bildungspolitkern, Lehrenden und Didaktikern ab.

13.5.1 Rechtsprobleme    

In der Diskussion über ein neues verpflichtendes Unterrichtsfach werden Rechtsprobleme aufgeworfen.

  • Darf öffentliche Schule einen Unterricht über Sinn- und Wertfragen veranstalten, ohne gegen das Prinzip weltanschaulicher Neutralität zu verstoßen?
  • Welche inhaltlichen Vorgaben sind von Rechts wegen möglich und nötig?
  • Lassen sich Wertbindungen - die ein solcher Unterricht nicht vermeiden kann - durch Verfassung bzw. Schulgesetzgebung in einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft legitimieren?
Aus der Perspektive eines Lehrenden - Schule (Deutsch-Geschichte/Sozialkunde-Geographie/Wirtschaftskunde-Berufsorientierung) und Universität (Berufspädagogik-Aus-und Weiterbildung/ Vorberufliche Bildung; Didaktik der Politischen Bildung) - Erwachsenenbildners (Bildungsmanagement/EBiT, Lehrender in den VHSn Zell/See, Saalfelden und Stadt Salzburg) - Lernenden als Absolvent des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung soll ein neues verpflichtendes Fach einen fachspezifischen Beitrag zur Erziehungs- bzw. Bildungsaufgabe leisten.

Das Motiv der Einführung des Faches war das Bestreben, den Freizeitanreiz bei der Abmeldung vom konfessionellen Religionsunterricht zu beseitigen. Der "Internationale Bund der Konfessionslosen" hat daher den Vorwurf erhoben, die Einführung des "Ersatzunterrichts" sei eine repressive Maßnahme, mit der der Bestand des Religionsunterrichts gesichert werden soll.

Kritiker sehen in lehrplanspezifischen Bezügen auf einen Mindestkonsens über Grundwerte den Versuch, eine Ordnungsethik des Staates durchzusetzen. Es geht demnach um die verfassungsrechtliche Legitimität des Faches, gesetzliche Bestimmungen in Form von Aufgaben und Inhalten, Verpflichtungen auf bestimmte Werte bzw. Sinntraditionen und das Problem eines sittlichen Mindestkonsenses.

Einen Dissens gibt es in der Frage, ein Ethikunterricht sei für die aus dem konfessionellen Religionsunterricht ausgetretenen Lernenden verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgesetz garantiert und der § 2 Schulorganisationsgesetz 1962 jeweils i.d.g.F. schränkt keinesfalls die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit ein. Der Staat kann auf Grund seiner weltanschaulichen Neutralität nur einen religiös neutralen Unterricht einführten. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit ist hinfällig, weil fälschlicherweise unterstellt wird, ein Ersatzunterricht - als juristische Benennung - sei nicht religiös neutral und schränke zumindest die negative Religionsfreiheit (Recht, keine Religion zu haben) ein.

13.5.2 Bildungsauftrag    

Sinn- und Wertfragen in den Bildungszielen der österreichischen Schule sind Erziehungs- und Unterrichtsauftrag während der gesamten Schulzeit,

  • etwa die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, selbständiges kritisches Urteil, eigenverantwortliches Handeln, Freiheit und Demokratie, Toleranz, Achtung der Würde des Einzelnen, Respekt vor anderen Überzeugungen, friedliche Gesinnung im Geiste der Völkerverständigung, ethische Normen und kulturell-religiöse Werte, Bereitschaft zu sozialem Handeln und politischer Verantwortung, Wahrnehmung von Rechten und Pflichten in der Gesellschaft, Orientierung in der Arbeitswelt, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
  • entsprechende Unterrichtsprinzipien/ Richtlinien unterstreichen diese Bildungsziele in ihrer Bedeutung, wobei schulische Randfächer schwach positioniert sind. Beispiele dafür sind Politische Bildung/ politische Kompetenz, Vorberufliche Bildung/ berufsorientierende Kompetenz, Inter- bzw. Transkulturalität/ inter- bzw. transkulturelle Kompetenz, Ethik/ ethische Kompetenz.
Ein eigenes Fach wertet didaktisch den pädagogischen Bereich auf, mindert den Zeitdruck auf andere Fächer (die ein Unterrichtsprinzip ergibt) und legitimiert den hohen Stellenwert von Sinn- und Wertfragen in der Gesellschaft. Übrig bleibt (immer) die Frage der "weltanschaulichen Neutralität" (vgl. zur Diskussion Ethik bei Religionen in "schlechten Händen" > https://religion.orf.at/stories/2991475/ [16.9.2019]).

Das Bundesverfassungsgesetz zeigt durch die Ausnahme der Grundsätze der Menschenrechtskodifikationen - hier der Religionsfreiheit - und der Gesetze zum Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften auf, wie im Rahmen einer Wertorientierung das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität positiv zu verstehen ist.

Mit der Förderung der verschiedenen Gruppierungen ermöglicht der Staat ein öffentliches Wirken mit den Aufgaben einer sittlichen Motivierung, des sozialen Engagements und einer Sinnvermittlung. Dies ist als Förderung konkurrierender Überzeugungen im Rahmen demokratischer Normen zu verstehen, um das Gemeinwohl zu sichern und zu vergrößern.

Schulisch drückt sich dies durch den Religionsunterricht aus, wobei die Religionsgemeinschaften in Form der Bindung an ihre Glaubens- und Grundsätze in Übereinstimmung mit der Bundesverfassung inhaltlich eigenverantwortlich den Unterricht gestalten.

Im Unterschied dazu hat für den Staat das Toleranzgebot Vorrang. Daraus ergibt sich, dass eine Austrittsmöglichkeit in einem staatlich verantworteten Unterrichtsfach nicht eingeräumt werden muss, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Faches - Lehrplan, Lehrerbildung und Verfassungskonformität - die Wertneutralität garantieren (vgl. BUCHER 2001, 55). Ein solches Fach hat nicht zum Inhalt, dem Nichtreligiösen die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Sinn-und Wertfragen zu ersparen. Der Staat darf von seinen Bürgern Pflichten und Leistungen verlangen, ohne dadurch die Gewissensfreiheit zu verletzen (vgl. SCHMIDT 1983, 14).

13.5.3 Sachkompetenz    

Eine Sachkompetenz Lehrender ergibt sich aus der Aus-, Fort- und Weiterbildung künftiger Ethiklehrender.

  • Die Ausbildung ist eines der größten Probleme, weshalb es als positiv anzusehen ist, dass die Universität Wien ab dem WS 2000/2001 ein Diplomstudium Ethik eingerichtet hat. Der Lehrgang umfasst die Bereiche Grundfragen der Ethik, religiöse und außereuropäische Moralsysteme, Probleme der angewandten Ethik wie Bio-, Medizin- und Wirtschaftsethik, lebensweltliche und didaktische Fragen wie Generationsprobleme und Geschlechterdifferenz, wobei die Ausbildung nicht an einem Institut angesiedelt ist. Daraus ergibt sich eine interfakultäre Ausbildung mit den Bereichen Philosophische Ethik, naturwissenschaftliche Disziplinen/ Ökologie, Jugendsoziologie, Religionswissenschaft, Moralpädagogik/Didaktik, Moralpsychologie/ Entwicklungspsychologie und Theologische Ethik.
  • Derzeit gibt es kein vollwertiges Lehramtsstudium, daher gibt es keine Gleichwertigkeit im Fächerkanon.
  • Die Frage der Zulassung wird kontrovers diskutiert und entzündet sich an der Kombination für Katholische und Evangelische Theologie, nunmehr auch an Islamischer Pädagogik (vgl. das Grundrecht auf Lernfreiheit/ AH St G § 5 i.d.g.F.).
  • Wer unterrichten darf ist ebenso strittig. Als Minimalkonsens gilt, wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat und das Bundesverfassungsgesetz mit den Folgegesetzen und den Menschenrechtskodifikationen anerkennt und umsetzt, ethische Reflexion in der Lage ist zu betreiben, den Unterricht zu keiner Indoktrination benützt und Religion als Menschheitsproblem mit Respekt begegnet (vgl. BUCHER 2001, 309-310).
Angewandte Ethik ("Bereichsethik")/ Auswahl    

In der Bandbreite menschlicher Praxis ergeben sich eine Vielfalt ethischer Themenbereiche, etwa die Umweltethik, Tierethik, Rechts- und Strafrechtsethik, Medienethik, Friedensethik, Wirtschaftsethik, Jagdethik, Akademische Ethik, Polizeiethik und Sportethik.

Im Folgenden werden acht Ethikbereiche unterschiedlich näher dargestellt, die Alpinethik, Militärethik, Sexualethik, Technikethik, Natur-, Kultur- und Umweltethik, Medienethik, Rechtsethik und Ethik in der Postmoderne.

14 Alpinethik    

Im Folgenden wird versucht, eine Alpinethik als praktische Form einer Anwendung im Alltag darzustellen, ggf. auch als Leitbild für eine Zukunft des Lebensraumes Alpen zur Diskussion zu stellen (vgl. IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org < Index: Alpen). Im Folgenden wird versucht, eine Art von Dekalog für alpinethische Fragen zu formulieren.

Mit Stand 2018 findet sich offensichtlich nach Autorensicht keine Publikation, die kompakt Alpinethik bearbeitet.

14.1 Einführung    

Freunde der Alpen, Alpinisten, Bergwanderer, Sportler und Naturbegeisterte setzen sich für den Erhalt von Berglandschaften ein.

Als Anlaufstellen kompetenter und zuverlässiger Partner gelten allgemein die alpinen Vereine bzw. Vereinigungen, die offen für alle sind, die mit den Zielen sich einverstanden erklären. Ebenso gibt es ausgewiesene Experten im Umfeld der staatlich-geprüften Bergführer und Heeresbergführer, unter Alpinbotanikern und Zoologen, Umweltexperten und Berglandwirtschafts-Experten, Volkskundlern und Humangeographen.

Im Selbstverständnis versteht sich eine alpine Partnerschaft - mit und ohne Vereine - als parteipolitisch und konfessionell ungebunden.

14.2 Jugend - Familien - Senioren    

Aktives und gemeinsames Bergwandern und Bergsteigen sowie Erleben der Natur ist zentrales Anliegen aller Altersstufen.

Erforderlich ist ein gesamtgesellschaftliches Engagement der verschiedenen gesellschaftspolitischen Gruppierungen und Interessensverbände. Durch ein solches Zusammenführen und Kooperationsmodelle wird eine gegenseitige generationsübergreifende Wertschätzung gefördert.

14.3 Klassische Formen alpiner Aktivitäten    

Zum klassischen Bergsteigen zählt das Bergwandern und das Begehen anspruchsvoller Bergtouren.

  • Der Erholungseffekt für Körper, Seele und Geist sollte hier Platz finden, ebenso die sportliche Tätigkeit.
  • Ausgangspunkte sind die angeführten und folgenden Grundsätze, insbesondere auch die Eigenverantwortlichkeit und das Wissen alpinethischer Maßstäbe.
14.4 Neue Sportarten - Trends - Entwicklungen    

Neue alpine Sportarten, Trends und Entwicklungen sollen natur- und landschaftsverträglich sein. Alpinethische Grundsätze sollte entsprochen werden. Im Vordergrund stehen eine Förderung des Breitensports und die Unterstützung des Leistungssports.

14.5 Ausbildung für den alpinen Raum    

Eine konstante Aus-und Weiterbildung für die Führungskräfte der verschiedenen Tätigkeitsbereiche erscheint wesentlich. Zielgruppen sind ebenso die Mitglieder der alpinen Vereine, Anfänger und Fortgeschrittene aller Altersstufen, ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter.

Der Allgemeinen Erwachsenenbildung kommt eine zunehmende Bedeutung auch für die Kulturarbeit im Alpenraum zu. Weitere Themenbereiche sind Aspekte der Natur und Umwelt, der Sicherheit und gegenseitiger Toleranz und Interkulturalität.

14.6 Natur und Umwelt    

Die Bewahrung von Natur und Umwelt gilt als zentrales Anliegen alpinethischer Grundsätze.

  • Ein natur -und umweltverträglicher Umgang mit der Gebirgslandschaft und ihrer sensiblen Pflanzen- und Tierwelt bedarf einer Aufklärung und Schulung.
  • Ebenso bedarf es demokratiepolitischer Einflussnahmen (vgl. die Bedeutung einer Politischen Bildung mit ihren Themenbereichen, insbesondere der Umweltpädagogik und dem Klimawandel).
14.7 Alpine Infrastrukturen    

Wege und Hütten sowie Aufstiegshilfen mit ihrer Erhaltung haben einen hohen Anteil am Erfolg, der Bedeutung und Erhaltung des alpinen Raumes.

Dazu gehört auch der alpine Tourismus (vgl. IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Ethik/ Kap.14).

  • Für die aktive Freizeitgestaltung ist der Bedarf und Bau von entsprechenden Anlagen zur alpinen Ausbildung raumpolitisch und umweltverträglich zu berücksichtigen.
14.8 Sicherheit    

Höchste Bedeutung besitzt bei der Ausübung von Aktivitäten im alpinen Raum der Faktor der Sicherheit und Bergrettung. Prioritäten in der Unfallvorbeugung und unterstützender Maßnahmen in der Bergrettung gehören zur alpinethischen Handlungsweise.

14.9 Kultur-Kunst-Tradition-Brauchtum    

Bergregionen der Alpen besitzen verschiedene Kulturräume mit historischer Bedeutung. Pflege und Förderung alpiner Kultur und Kunst, Sprachen, Traditionen und des Brauchtums gehören daher zum Themenbereich der Volkskunde/ Ethnologie, Interkulturalität, Humangeographie und Politischen Bildung (vgl. den IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Alpen, Agrarpolitik).

14.10 Informations-und Öffentlichkeitsarbeit    

Es bedarf einer offenen, objektiven und zeitnahen Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, innerhalb und außerhalb des Alpenraumes. Zunehmend erhält die alpine Auskunft einen Aufgabenschwerpunkt.

15 Militärethik    

Unterschiedlich je nach nationalem oder supranationalem militärischem Auftrag gilt allgemein Militärethik als

  • Form angewandter Ethik,
  • die sich mit militärischer Gewaltanwendung, Soldatendienst und
  • der Institution Militär beschäftigt.
Themenbereiche sind demnach

  • ethische Grundsatzfragen,
  • Ethik und Anthropologie,
  • Gerechtigkeit-Recht-Gewissen,
  • Militär und Gewalt - legitime Gewalt,
  • Gefahren-Bedrohungen-Risiken,
  • Einwände gegen eine Militärethik,
  • Völkerrecht,
  • Menschenwürde,
  • militärische Institutionenethik,
  • Berufs- und Funktionsethik sowie
  • Konsequenzen.
Literaturhinweise

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Pommer B. (2008): Militärethik in Krieg und Frieden. Über die Bedeutung der Vermittlung ethischer Grundsätze im Militär, München

16 Sexualethik    

Als Teilbereich der Angewandten Ethik befasst sich die Thematik mit dem Geschlechtsleben der Menschen und dessen Beurteilung, demnach mit der Reflexion über die in der Gesellschaft geltenden Normen und Werte.

Beeinflusst wird die Gesetzgebung, etwa in der Höhe des Schutzalters, das Ehe- und Familienrecht, der Status der Homosexualität und das Strafrecht.

Berührungspunkte sind die Bioethik, Medizinethik und Sozialethik.

  • Die Beurteilung der sozialen Normen und Wertvorstellungen der Sexualmoral sind abhängig von der Kultur, Gesellschaft und zeitlichen Epoche.
  • Sie erfolgen allgemeinen ethischen Prinzipien.
  • Maßstäbe für die Sexualethik bilden die Würde der Person, Freiwilligkeit, Verantwortung und Menschenrechte.
16.1 Entwicklung in Europa    

Die folgenden Entwicklungsschritte zeigen die Entwicklungsphasen in der euopäischen Geschichte an.

  • Bis in das 16. Jahrhundert war die Sexualethik von der kirchlichen Morallehre geprägt.
    • Augustinus von Hippo brachte unter dem Einfluss des Neuplatonismus und der Stoa einen Sexualpessimismus in die kirchliche Lehre. Nach der Erbsündenlehre verführt Sexualität den Menschen zur Sünde.
    • Thomas von Aquin mildert die Einstellung, beurteilt Sexualität als von Natur aus gut, gottgewollt als Zweck zur Fortpflanzung. Jeder andere Gebrauch ist Sünde.
  • Trotz kirchlicher Morallehre in Mitteleuropa herrschte bis in das 17. Jahrhundert eine bejahende Einstellung zur Sexualität, wobei es wesentliche Einschnitte durch die Pestepidemien und Syphilis gab.
  • Zu Beginn des 18. Jahrhunderts kam es zur Änderung durch den Rationalismus der Aufklärung. Das führte zu einer patriarchalen Sexualethik, Unterordnung der Frauen und Doppelmoral.
  • In der Folge kam es bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts zu Auseinandersetzungen mit der christlichen Moral, bürgerlichen Moralvorstellungen und der Frage nach einer natürlichen Sexualmoral (Biologismus).
  • Im Nationalsozialismus kam es zu einer ambivalenten Sexualethik. Gefordert wurde eine konservative Ehe und Fortpflanzungsmoral. In der Folge kam es zu Homophobie und dem rassistischen Programm der NS-Sexualpolitik. Mit der "Herrenrasse" und dem liberalen Ausleben der Sexualität bekämpfte man die christliche Moral.
  • In den fünfziger Jahren erfolgte eine Wiederbelebung einer christlich-bürgerlichen und restriktiven Sexualmoral, in der Folge mit der Verfolgung von Homosexualität und im Pornographieverbot.
  • Unter dem Einfluss des Feminismus, der Sexuellen Revolution und medizinischer Erkenntnis in der Hormonbehandlung begann ab den sechziger Jahren eine Liberalisierung, die zu einem Wandel in der Sexualethik führte.
  • Die medizinischen Erkenntnisse bringen in Verbindung mit einer Gleichberechtigung der Geschlechter die Diskussion vom Gebrauch der sog. "Antibaby-Pille".
  • In der Gegenwart werden allgemein die vielfältigen Formen menschlicher Sexualität akzeptiert und insofern bewertet, ob sie anderen psychischen oder physischen Schaden zufügen.
    • Die AIDS-Problematik und Safer Sex wurden gesundheitspolitisch weltweit ein Anliegen.
    • Früher abgelehnte sexuelle Identitäten und Verhaltensweisen finden zunehmend Akzeptanz bzw. werden zumindest offen diskutiert, etwa Polyamory, Bisexualität, Gruppensex, Homosexualität, Transgender und Transsexualität.
  • Gesellschaftliche Veränderungen machen individuelle Lebensentwürfe möglich. In der Folge kommt es zur
    • Entlastungen der Ehe von wirtschaftlichen Versorgungsaufgaben,
    • beruflicher Selbständigkeit von Frauen,
    • Veränderungen im Ehe- und Familienrecht sowie
    • Ablösung von Regeln äußerer Autoritäten - Staat, Kirchen - durch demokratische Verhandlungsfolgen wie einer Anerkennung von Autonomie und Gleichberechtigung der Geschlechter.
16.2 Moderne Sexualethik    

Die Sexualethik der Gegenwart bezieht sich auf Aussagen der ethischen Klassiker zur sinnlichen Lust und zur Selbstbestimmung des Menschen. Sexualethik hat keine philosophische Tradition.

  • Hedonismus nach EPIKUR gehört als Streben nach sinnlicher Lust zu den unvernünftigen Begierden (kurzfristige Freude, langfristig Schmerzen). Ein ausgewogenes und emotional gelassenes Leben (Ataraxie) ist für Epikur das höchste Ziel.
  • Eudaimonismus in der Nikomachischen Ethik des ARISTOTELES gehört zur untersten Stufe des Glücks. Wenn die körperlichen Grundbedürfnisse nicht zum Selbstzweck werden und im rechten Maß genossen werden, sind sie eine notwendige Grundlage, um die höchste Stufe der Glückseligkeit, die Weisheit, zu erreichen.
  • Im Utilitarismus des John Stuart MILL verbindet sich Hedonismus und Gemeinwohl.
  • Immanuel KANT sieht die Behandlung des Menschen so, dass er vernünftigerweise dem zustimmen kann, was Andere von ihm möchten. Demnach ist eine sittliche Selbstverpflichtung durch die Vernunftautonomie im Kategorischen Imperativ zusammengefasst.
Die ethische Tradition ergibt eine Handlungsorientierung für eine Sexualethik.

  • Verantwortung für die eigene Gesundheit,
  • Gewaltfreiheit in der Sexualität,
  • beidseitige Freiwilligkeit und Ausleben von Sexualität,
  • Verantwortung für die eigene Fertilität und
  • Verantwortung für die Kinder und Familie.
16.3 Sexualethik im Kulturvergleich    

In einer von Interkulturalität gekennzeichneten zunehmend globalen Welt ergeben sich Unterschiede', die in den folgenden Aspekten zu berücksichtigen sind.

  • Intaktheit der primären Geschlechtsorganen (vgl. Beschneidungstraditionen bzw. Genitalverstümmelungen),
  • Existenz einer formalen Ehe bzw. Beurteilung von Ehebruch,
  • unterschiedliche Formen von Ehe und Partnerschaften wie Monogamie, Polygamie, Polyamory, Polygynie und Polyandrie,
  • Sexualität vor oder außerhalb der Ehe,
  • Prostitution,
  • Alter der Ehefähigkeit,
  • Formen sexueller Interaktion ohne Geschlechtsverkehr und
  • Zeiten und Formen des Geschlechtsverkehrs.
Kultur- und gesellschaftsübergreifend gelten übereinstimmend

  • Geschlechtsverkehr geschieht im Privaten,
  • Ächtung von Vergewaltigung und
  • Tabuisierung von Inzest.
Literaturhinweise

Lüthi K. (2001): Christliche Sexualethik. Traditionen, Optionen, Alternativen, Wien-Köln-Weimar

Sielert U. (2015): Einführung in die Sexualpädagogik, Weinheim-Basel

17 Technikethik    

Technik bedarf wissenschaftlicher Erkenntnisse und einer Nutzbarmachung der Ergebnisse (vgl. SCHWEIDLER 2018, 96-100). In diesem Sinne erklärt sich das Selbstverständnis eines Technikers.

17.1 Zweck-Integration    

Ethisch geht es um eine Zweck-Integration mit dem Ziel eines Wertes für die Integration menschlicher Lebenszwecke. Es ergibt sich eine Spannung zwischen der Technik mit ihren Auswirkungen, die man missbilligt und einer Technik, der man zugestehen muss, dass viele Menschen sie wollen.

17.2 Ethische Kriterien    

Ethische Kriterien sind die

  • Wirtschaftlichkeit,
  • Wohlstandssteigerung,
  • Sozialverträglichkeit,
  • Umweltverträglichkeit und
  • Sicherheit.
18 Natur-, Kultur- und Umweltethik    

Natur als Begriff bezeichnet die Grundauffassung, durch die sich der Mensch von anderen Lebewesen unterscheidet (vgl. SCHWEIDLER 2018, 150-161).

In diesem Kontext unterscheidet sich der Mensch von der übrigen Natur durch die Vernunft. Aus der Vernunft folgt das Recht, die vernunftlosen Geschöpfe zum Nutzen des Menschen zu gebrauchen. Allerdings bedarf es eines vernünftigen Umganges mit der Natur.

Menschen sind Naturwesen, allerdings der sonstige Natur unterschieden. In diesem Kontext muss man neben der Vernunft auf die Kultur hinweisen. Kultur umfasst die Leistungen, mit denen der Mensch seine "Menschlichkeit" (Humanität) zum Ausdruck bringt. Unterschiedliche Lebensformen werden errichtet und aufrechterhalten.

Ergänzt werden diese Leistungen durch die Menschenwürde , also die Verantwortung für einen Umgang mit dem Anderen. Zur Regelung kommt in dieser kulturellen Entwicklung das Recht zur Durchsetzung institutioneller Verfahren.

Umwelt bedeutet hier die kulturelle Gestaltung humaner Lebensräume und gewachsener Identität (vgl. den alten Ausdruck "Heimat").

  • Durch Eingriffe in die Natur kommt es zur Notwendigkeit eines Umweltschutzes.
  • Aspekte sind das Verursacherprinzip (Verantwortung), Vorsorgeprinzip (Vermeidung) und das Kooperationsprinzip (nationale und internationale Zusammenarbeit).
19 Medienethik    

Informationen gehören in einer Wissensgesellschaft als Wissensansprüche eingebracht, Monopole der Belehrung und Beeinflussung von Menschen gehören abgeschafft. Moderne Medien schaffen Kommunikationsstrukturen, schaffen aber auch Quellen geistiger Abhängigkeit der Benutzer (vgl. SCHWEIDLER 2018, 205-223).

19.1 Informationszeitalter    

Der Begriff bezeichnet eine gesellschaftliche Tendenz und kennzeichnet Veränderungen von Kommunikationsprozessen in Epochen.

  • Eine erste Epoche bildet die persönliche Kommunikation, etwa die philosophischen Schulen der Antike und in der Scholastik im Mittelalter mit der Disputation zur Wahrheitsvermittlung. Schulen und Orden ergeben ein soziales Band zwischen den Kommunizierenden.
  • Mit der Erfindung des Buchdrucks in der Neuzeit entsteht ein anderer Aspekt, der politisch-gesellschaftliche Begriff. Informationen gelangen in die Öffentlichkeit als zugängliche Nachrichten.
    • Wissensmangel und fehlende Bildung wird in breiten Bevölkerungsschichten allmählich überwunden, es kommt zur Kritikfähigkeit.
    • In dieser zweiten Epoche entsteht in der Folge durch die Aufklärung eine bürgerliche Gesellschaft mit öffentlicher Meinung. Das gedruckte Buch und vor allem die Zeitung bilden ein zentrale Medium der Öffentlichkeit.
    • Die Schule wird zur Instanz der Vermittlung von Kultur und Bildung.
  • In einer dritten Epoche entsteht eine mediale Weltvermittlung. Es kommt zur Tendenz, dass der Anspruch des Umgangs mit Medien und jahrelange persönliche Kommunikation überflüssig werden.
    • Die schnelle Verbreitung von Internetzugängen und Nutzung sozialer Netzwerke verschärft die Problematik.
    • Interessensgeleitete Gruppen verbreiten eine Informationsflut, die mitunter einen Austausch von Argumenten in der Netzkultur nicht mehr zulassen.
    • Das Smartphon macht den Internetzugang unabhängig. Komplexes Wissen und Detailwissen verlieren an Bedeutung durch Suchmaschinen und Datenbanken.
    • Unabhängig davon kommt zu Angeboten einer Fernlehre, eines Online-Lernens und der Möglichkeit von Fernstudien, national und global. Der eingangs verlorene ethische Anspruch eines Wissens wird durch weltweite Informationsangebote zwar nicht kompensiert, aber digital erweitert (vgl. http://www.educatico.com [14.3.2019).
19.2 Information-Wissen    

Information dient zur Erlangung von Wissen. Wissen hat einen Wahrheitsanspruch.

  • Wissen weiß um seine Begründung.
  • Wissen weiß um seine Gewichtung.
  • Wissen weiß um seine Begrenzung.
  • Wissen ist ein Prozess.
Der Informationsbegriff ersetzt ethisch den Wissensbegriff durch einen technischen Anspruch.

19.3 Mediatisierung der Öffentlichkeit    

Der Begriff wird als die Tendenz zur Unterwerfung der Inhalte einer öffentlichen Urteilsbildung unter das Grundgebot einer mediengerechten Aufbereitung verstanden (vgl. SCHWEIDLER 2018, 211-212).

Nach Mashall Mc LUHAN (1968) sind die Ursachen die Angebotsexplosion, Kommerzialisierung, Internationalisierung und technologische Integration.

Der Gewinn der Aufmerksamkeit der Medien-Konsumenten bildet den entscheidenden ökonomischen Überlebensfaktor. Der Kreis muss ständig erweitert werden (vgl. etwa die Spezialkanäle im TV und Kinderprogramme). Man kann in diesem Zusammenhang von einem Aufmerksamkeitsmarkt sprechen.

Folgen sind eine

  • Scheinvielfalt (Großanbieter stellen internationalen Verbrauch),
  • Scheindirektheit (mediengerechtes Auftreten) und
  • Scheinobjektivität (Gestaltung von Medienereignissen).
Die Verzerrung des Informationsangebots zeigt sich in einer Vermischung von Information und Unterhaltung ("Infotainment"). Ethisch abzulehnen ist es, wenn man die Unterhaltung zum Grundbild einer personalen Identität werden lässt und die Folgen mit spielerischen Konsequenzen des Mediums verwechselt.

  • In diesem Zusammenhang ergibt sich die Frage an das Fernsehen als Metamedium, als ein Medium, das Gewohnheiten und Erwartungen mit anderen Medien stark beeinflusst.
  • Beispielhaft zeigt sich das am Verschwimmen von Sein und Wirklichkeit sowie von Nähe und Ferne (vgl. scheinbare Greifbarkeit).
  • Das Internet ergibt neue Herausforderungen. Das Wissen der gesamten Welt ist jederzeit abrufbar. Meinungen und Ansichten aller möglichen Institutionen und Personen sind ebenso jederzeit abrufbar.
Um Objektivität und einen Überblick zu erhalten bedarf es einer Medienkompetenz durch Politische Bildung (Medienpädagogik).

19.4 Kriterien einer Medienethik    

Medienethik steht im Kontext mit der Sozialethik und bezieht sich auf das Ethos der Information. Es geht um die Bewahrung kommunikativer Räume. Besonders geht es um den Schutz der Medien, dass sie nicht als Metamedien akzeptiert werden dürfen. Unterhaltungswert und Programmvielfalt dürfen nicht als Maßstab von Lernprozessen - in Schule und Erwachsenenbildung - gelten (vgl. SCHWEIDLER 2018, 217-2018, 218-223).

Zwei Ansätze bestimmen die Richtung der Medienethik.

  • Der normativ-tugendethische Ansatz bestimmt das Selbstverständnis der Medienschaffenden, ihre professionelle Ethik und die personale Gestaltungskraft (vgl. GREIS-HUNOLD-KOZIOL 2003; FUNIOK 2007). Mindestforderungen und Kriterien sind Wahrhaftigkeit, sorgfältige Recherche, die Möglichkeit einer Gegendarstellung, Vertraulichkeit gegenüber Informanten, geschäftliche Unabhängigkeit und Einflussnahme sowie die Beachtung der Privatsphäre.
  • Der empirisch-funktionale Ansatz bestimmt die Systemtheorie in der Selbststeuerung des Kommunikationssystems. Grenzen zeigen sich in der Überbetonung inhaltlicher Maßstäbe und in der Tendenz einer Verrechtlichung medialer Kontrollmechanismen (vgl. PÜRER 2004).
Literaturhinweise:

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Pürer H. (Hrsg.) (2004): Praktischer Journalismus in Zeitung. Radio. Fernsehen. Internet, Salzburg

Strittmatter P.-Niegemann H. (2000): Lehren und Lernen mit Medien. Eine Einführung, Darmstadt

20 Rechtsethik    

Zu den entscheidenden kulturellen Leistungen gehört die Errichtung rechtlicher Strukturen (vgl. SCHWEIDLER 2018, 161-180). Durch sie kommt es zur Gestaltung des Lebens, zu einem Schutzgut mit einer Schutzfunktion gesellschaftlichen Zusammenlebens. Zu unterscheiden ist die moralische Beurteilung des Zusammenlebens (Moral), die allerdings in einem Kontext zum Schutzgut (Recht) steht.

20.1 Rechtsstaat    

Der Rechtsstaat bildet die formale Ordnung, in das Prinzip der Gerechtigkeit verwirklicht werden kann. Gegen einen legitimen Staat kann es kein Widerstandsrecht oder ein Recht auf Ungehorsam geben.

In einem legitimen Staat kann es durchaus eine Differenz zwischen Recht und Gesetz geben. Es gibt die Möglichkeit gesetzlichen Unrechts. Dies ist der Kern des Gedankens des Naturrechts.

Im modernen Verfassungsstaat steht das Bekenntnis zu den Menschenrechten als Korrektiv gegen den Verlust seiner übergesetzlichen Legitimitätsgrundlage (vgl. legale Maßnahmen durch Notstandsregelungen). Allerdings wird übergesetzliches Recht nicht mit moralischem Ethos gleichgesetzt. Die Legitimitätsvermutung und die Gehorsamspflicht bleiben bestehen, auch wenn die Gesetzgebung ethisch als nicht akzeptabel erscheint.

Gerechtfertigt ist eine Ablehnung, wo der Staat als Unrechtsordnung sich darstellt (vgl. etwa bei Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen des Demokratieprinzips).

Bedingungen einer Anerkennung der staatlichen Legitimität sind die

  • Freiheitsgewährleistung,
  • freie Meinungsäußerung,
  • freie Meinungsbildung,
  • Gewissensfreiheit,
  • Religionsfreiheit,
  • Pressefreiheit,
  • Wissenschaftsfreiheit,
  • Kunstfreiheit,
  • Versammlungsfreiheit,
  • Freizügigkeit der Berufs- und Wohnortwahl,
  • der Ausreisefreiheit,
  • freier und geheimer Wahlen,
  • staatsbürgerliche Gleichheit und
  • Nichtdiskriminierung.
20.2 Republikanismus    

Mit der Überwindung einer Legitimationsvorstellung auf die Person eines Herrschers - adeliger oder priesterlicher Herkunft - ist der Machtanspruch überflüssig. Es gibt nur eine ethische Legitimation in der neuzeitlichen Staatsidee der Regierenden, der von den Regierten als Auftrag erteilt wird.

KANT hat dieses Prinzip 1797 als "Republikanismus" als Antithese zum "Despotismus" bezeichnet.

  • Ethische Relevanz ergibt sich aus der politischen Willensbildung, die zur Demokratie gehört.
  • Eine Gefahr besteht in der Bildung einer "classe politique", die den Volkswillen zwar mit Alternativen konfrontiert, die aber sich so darstellt, dass sie als alternativlos Wahlmöglichkeiten verhindert.
  • Für die Demokratie besteht die Gefahr, dass sie die gesetzliche Wahlordnung mit dem Verfahren verwechselt. Für eine Demokratie ist die geistige Auseinandersetzung - als ständiger Dialog, Diskurs und nur Meinungsaustausch - ein Indikator ihrer Fähigkeit, einen Gegensatz zur Despotie zu bilden.
20.3 Soziale Grundprinzipien    

Zu den sozialen Grundprinzipien gehören das Gemeinwohl, das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der Solidarität.

Sie gelten als ethische Legitimationsbedingungen menschlichen Zusammenlebens.

20.4 Aspekte internationaler Ordnung    

Es geht um die Gestaltung internationaler Beziehungen in Form einer Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer Friedensordnung.

Voraussetzung ist die Etablierung demokratischer Regierungssysteme mit legitimierten menschenrechtlichen Regierungen (vgl. Errichtung menschenrechtskonformer Gesellschaftssysteme, Selbstbestimmungsrecht der Völker, Entwicklungsrecht).

21 Postmoderne Ethik    

21.1 Weltbild der Moderne    

Im Weltbild der Moderne wurden Formulierungen von eindeutigen und allgemeingültigen Wahrheiten ermöglicht. Sie schufen ein einheitliches Weltbild, das als normal und richtig galt. Es war die Grundlage für Behauptungen von Normen und allgemein verbindlicher Ordnungsstrukturen.

  • Es produzierte allerdings nicht nur gute, vielmehr auch destruktive Handlungen (vgl. die Weltbilder einer ideologischen Perversion, etwa den Faschismus).
  • In demokratischen Gesellschaftsformen galten die abgeleiteten Normen mitunter nur für bestimmte Gruppierungen (vgl. die Gruppe der "Normalen"). Wer von den Normvorstellungen abwich, war sogar der Verfolgung durch die Normalen ausgesetzt (vgl. Behinderte, psychisch Beeinträchtigte, Homosexuelle).
  • Eine Gesellschaft mit Normalprinzipien kann für den Normalfall ohne Schwierigkeiten Normen aufstellen. Für Abweichungen kann man mitunter Alternativen formulieren. Schwierigkeiten treten bei alternativen Lebensentwürfen auf, wenn sie überhand nehmen.
  • In einer Gesellschaft mit fortschreitender Pluralisierung und anhaltender Tendenz zur Individualisierung kommt es zur Rechtfertigung von Handlungen mit dem Bezug zur Freiheit. Dieser vermindert den Geltungsbereich von Werten und Normen.
21.2 Postmoderne Ethik    

Die Postmoderne hat demnach die Probleme der Formulierung, dass es

  • keinen Normalfall mehr gibt und
  • es einer Ethik bedarf, die der Vielfalt gerecht wird.
Einen solchen Entwurf legte Zygmunt BAUMANN (1995) in seinem Werk "Postmoderne Ethik" vor, der für die Bildungsarbeit eine wertvolle Orientierung darstellt.

BAUMANN besinnt sich auf das Anliegen der Ethik

  • in Form der Reflexion und
  • des Nachdenkens über Moral.
Reflexion endet nicht mit der Begründung eines neuen Regelsystems, vielmehr stellt die Reflexion sich über die Moral. Eine solche Ethik bleibt ein unabgeschlossenes Projekt ohne einen ethischen Code auf Dauer festzuschreiben. Statt eines Regelsystems treten der moralische Impuls und die Kategorie der Verantwortung an die Stelle.

  • Der moralische Impuls ist die Übernahme von Verantwortung für den Anderen. Die Verantwortung übernimmt nicht das Regelsystem, das Individuum hat selbst die Leistung zu vollbringen.
  • Mit der Übernahme der Verantwortung wird das Ich in seiner Bedeutung herausgehoben. Die Übernahme der Verantwortung für den Mitmenschen ergibt für BAUMANN erst ein Individuum.
  • Der moralische Impuls der postmodernen Ethik ist ein Akt der Selbstkonstitution (vgl. BAUMANN 1995, 120-121).
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IT-Autorenbeiträge    

Die angeführten Beiträge dienen der Ergänzung zum Betrag.


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Zum Autor    

APS-Lehramt/ Volksschule-Hauptschule (D-GS-GW)-Polytechnischer Lehrgang (D-SWZ-Bk) (1970-1975-1976); zertifizierter Schüler- und Schulentwicklungsberater (1975, 1999); Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien - Aus- und Weiterbildung-Vorberufliche Bildung (1990-2011); Lehrbeauftragter am Sprachförderzentrum/ Stadtschulrat für Wien-Interkulturelle Kommunikation (2012); Lehrbeauftragter am Fachbereich für Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte-Sozialkunde/ Politische Bildung - Didaktik der Politischen Bildung (2015/2016, 2017/2018)); Lehrbeauftragter am Kirchlichen Lehrgang der Basis-Ausbildung zur Religionslehrerin/zum Religionslehrer (evangelisch) an Allgemeinbildenden Pflichtschulen (APS) der Superintendenz Salzburg und Tirol/ Pädagogische Impulse im Unterricht-Interkulturalität (2018-2020)

Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für APS/ Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche in Österreich (2000-2011), stv. Leiter/Vorstandsmitglied des Evangelischen Bildungswerks in Tirol (2004-2009, 2017-2019), Mitglied des Beirats (2010-2017); Lehrender/ Kursleiter an den Salzburger VHSn Zell/ See, Saalfelden und Stadt Salzburg( 2012-2019)

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/ MSc (2008), der Weiterbildungsakademie Österreich/ Diplome (2010), des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom(2012), des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016), des Fernstudiums Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium - Comenius Institut Münster/ Zertifizierung (2018), des Fernstudiums Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium - Comenius Institut Münster/ Zertifizierung (2020)

Aufnahme in die Liste der Sachverständigen für den NQR/Koordinierungsstelle für den NQR, Wien (2016)


MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 15. März 2024