Gesellschaftstheorien-7
Veränderung (letzte Änderung)
(Autor, Normalansicht)
Verändert: 6c6
= Aspekte einer Soziokulturellen Theoriediskussion Lernfeld Politik - Neutralität Österreich im Kontext Politischer Bildung =
|
= Aspekte einer Soziokulturellen Theoriediskussion Lernfeld Politik - Neutralität Österreich =
|
Aspekte einer Soziokulturellen Theoriediskussion Lernfeld Politik - Neutralität Österreich |  |
Günther Dichatschek
 | Inhaltsverzeichnis dieser Seite | |
|
|
Vorbemerkung |  |
Der rasche Wandel der Gesellschaft, fortlaufende Veränderungen und eine stärkere Dynamik und Auseinandersetzung mit anderen Kulturen und die Notwendigkeit einer soziokulturellen Kompetenz machen die Kenntnis von Aspekten eines sozialen Wandels notwendig.
Eine Verbesserung des Verhaltens des Einzelnen, von Gruppierungen und Organisationen sowie der Lösungsmöglichkeiten bedarf einer ausführlichen Analyse in Theorie und Praxis.
Ausgangspunkt der Studie ist die
Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz sowie
Auseinandersetzung mit der Fachliteratur/ Auswahl.
Ein Impuls für die Thematik entstand in der Kolumne " DEN RISS HEILEN" der "Salzburger Nachrichten" 18. 11. 2021, 1.
Donnerstag
18. November 2021
19:45 Uhr
DEN RISS HEILEN
GÜNTER DICHATSCHEK
Respekt vor dem Anderen
Österreich als Land vielfältiger Kulturen erlebt Veränderungen in den Gesellschaftsschichten. Die Chancen, einander im Gespräch zu verstehen, zu respektieren und wertzuschätzen, gehören erlernt. Trotz der Unterschiede im Verständnis von Erkenntnissen, freiem Diskurs und aller Sprachprobleme bleibt es gemeinsame Verantwortung, Anknüpfungspunkte zu benennen und Anstrengungen in sozialen Beziehungen oder im Kulturellen zu unternehmen.
Zu beachten ist die Gleichwertigkeit von Menschen, die Identität in ihrer Veränderung, die eigenen Standpunkte zu hinterfragen und sich auf Neues einzulassen. Beim Konflikt kommt es auf Inhalt, Beziehung und Kommunikationsstil an. Wer ist mein Gegenüber, wie sind Stimmung und Verhalten, was sind Inhalte, Auffassungen und Gründe? Geht es um Interessensunterschiede, Zusammenhänge einer Gruppe und Abhängigkeiten oder Überzeugungen? Konflikte sollen als Chance betrachtet werden.
Die Studie beruht auf dem persönlichen Interesse des Autors.
Die Studie gliedert sich in die Begrifflichkeit "Aspekte einer Soziokulturellen Theoriediskussion" Lernfeld Politik/ und Neutralität Österreich.
TEIL 1 Lernfeld Politik |  |
1 Einleitung |  |
Politische Bildung im Kontext mit dem Teilbereich Politikwissenschaft ist deswegen von Interesse, weil die Politikwissenschaft als Leitwissenschaft wesentlich und durchaus ausbaufähig ist. Fachwissenschaftliches Wissen ist als Vermittlungsprozess von politischen Sachverhalten und Erkenntnissen notwendig (vgl. SANDER 2014, 47-48).
Der Beitrag bezieht sich auf die Auseinandersetzung mit den Inhalten, die für eine zeitgemäße Politische Bildung relevant sind. Bereits 1980 hat Anton PELINKA in einem Beitrag des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck zur "Politischen Bildung in der Schule" Modellvorstellungen, Grundsätze und deren Anwendung, Organisationsformen, Möglichkeiten und Grenzen dargelegt (vgl. PELINKA 1980a, 59-69).
Aus heutiger Sicht geht es um ein Grundwissen, das eine Gesamtschau des Faches Politikwissenschaft beinhaltet. Behandelt werden demnach Politikbegriffe, Demokratie, Mehr- und Einparteiensystem, Wahlen, öffentliche Meinung, Parteisysteme, Verbände und Bürokratie, internationale Konflikte und deren Prävention, internationale Organisationen, Außenpolitik und die politische Ideengeschichte.
1 Politikwissenschaft |  |
Als Sozialwissenschaft unterscheidet sich Politikwissenschaft von anderen Teildisziplinen durch den Untersuchungsgegenstand. Das Interesse bezieht sich auf Erkenntnisse über gesellschaftliche Zusammenhänge, deren Beobachtung, Beschreibung und Analyse.
Empirisch ist der Gegenstand, weil die Ergebnisse an der Wirklichkeit messbar sein müssen. Dies unterscheidet von der Spekulation. Theoretische Aussagen und Zusammenhänge der Praxis müssen zur politischen Wirklichkeit rückgekoppelt werden können. Sie müssen an der Wirklichkeit überprüfbar und veränderbar sein. Damit ist Politikwissenschaft die Lehre vom tatsächlichen Zustand gesellschaftlicher und politischer Verhältnisse (vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 14).
Forschung ist um Wertfreiheit bemüht. Allerdings gibt es im Forschungsvorgang Wertvorstellungen und Interesse.
Forschungsobjekt ist die Politik. Fließend ist die Grenze zwischen reinen politischen Objekten und Objekten anderer sozialwissenschaftlicher Teilbereiche, wobei es selbstverständlich ist, dass bestimmte Gebiete von mehreren Sozialwissenschaften untersucht werden(vgl. die verschiedenen Teilbereiche in den Forschungsgebieten etwa der Bildungsreform, Sozialpartnerschaft und Gewaltphänomenen).
Hauptrichtungen dieser thematischen Auseinandersetzung sind die empirisch - analytische, normativ - praktische und kritisch - dialektische Richtung. Diese drei Richtungen sind miteinander verbunden. Als Trias bilden sie die Nutzung empirischer Sozialforschung, einer direkten Verwertung und Politik sowie einer kritischen Distanz zu vorhandenen Verhältnissen.
1.1 Begriffe |  |
Politikbegriffe und Definitionen sind die Begrifflichkeiten:
gouvernementale Politik (staatsbezogen)
normative Politik (wertbezogen)
konfliktorientierte Politik (Politik und Auseinandersetzung)
historisierende Politik (Abhängigkeit und Veränderbarkeit)
partizipatorische Politik (Individuum und Politik ohne Staat)
deskriptive Politik (beschreibend)
konsensbezogen (Ausgleichs- und Friedensfunktion) und
ahistorische Politik (Zeitlosigkeit und Unveränderbarkeit)
Eine Fülle von Einzeldefinitionen zeigt, dass die verschiedenen Aspekte im Spannungsfeld der Begrifflichkeiten.
Der angelsächsische Bereich kennt für das deutsche Wort "Politik" drei Begriffe:
"polity" - formale Organisation (Verfassung, Normen, Institutionen)
"policy" - Inhalte (Ziele, Programme) und
"politics" - Prozesse (Interessen und Gestaltung)
1.2 Merkmale - Grenzen |  |
Merkmale des Politischen sind die drei Phänomene
- Knappheit - nicht alle Interessen können befriedigt werden,
- Konflikte - Entstehung aus der Knappheit der Güter. Unterschiedliche Interessen ergeben sich in der Verteilung der Güter (Wirtschaftsverbände, Eliten - Masse, Großmächte - Kleinstaaten, unterschiedliche Wertvorstellungen) und
- Macht - Politik mündet in Macht zur Durchsetzung des eigenen Willens (physische Macht, eigene Überzeugungskraft, Gewohnheit, Gesetz).
Gestaltung und Veränderung der Machtverhältnisse sind Gegenstand der Politikwissenschaft.
Als immanentes Phänomen ist Macht in der Gesellschaft vorhanden ( Betrieb, Freizeit, Wirtschaftsvereinigungen).
Ziel ist, gesellschaftliche Machtverhältnisse bzw. Konflikte - beispielhaft in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Recht - verbindlich zu regeln.
Politik stößt an Grenzen im gesellschaftlichen Zusammenleben bei der Umsetzung der Menschenrechte als Produkt der Politik(vgl. 1776 und 1789; Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) und den Grenzen der Machbarkeit - Gestaltungsfähigkeit, Raum und Zeit, Partizipation und gesellschaftlichen Arbeitsteilung (etwa Gender, Erfahrung mit Politik und Inklusion; vgl. ROSENBERGER - SAUER 2004, REICH 2014).
1.3 Wissenschaft |  |
Politikwissenschaft kann dem politischen Interesse nicht ausweichen. Dies gilt für jeden Wissenschaftsbetrieb. Umgekehrt hat die Wissenschaft auch ein grundsätzliches Interesse an der Politik(vgl. bei der Finanzierung und Legitimation, PELINKA - VARWICK 2010, 26).
Formen der Beziehung zwischen Politik und Wissenschaft ergeben sich im
- dezisionischen Modell - Trennung von Politik und Wissenschaft, als Entscheidungshilfe,
- technokratischen Modell - Vorrangigkeit der Wissenschaft und
- diskursiven Modell - Diskurs zwischen Politik und Wissenschaft, keine Trennlinie.
Von Interesse ist der Missbrauch von Wissenschaft durch die Politik. Eine politisch gesteuerte Wissenschaft drückt eine Missbrauchsneigung aus.
Als aktuelle Beispiele dieser Schwierigkeit sind das Verhältnis Politik und Genforschung, Politik und Sterbehilfe und Terror und Todesstrafe anzusprechen.
Die analytische Dimension zeigt sich im Verhältnis policy - polity - politics und deren Gestaltung.
Anzusprechen sind Formen der direkten und indirekten Demokratie, von Konkurrenz/ Konflikt und Konkordanz, Wahlen und dem Parlamentarismus, den Entscheidungsprozessen und der Verfassung und Gewaltenteilung.
Der Begriff "Demokratie" ist deswegen so unscharf, weil er unterschiedliche Bedeutungen in unterschiedlichen politischen Systemen beinhaltet.
Zu unterscheiden ist zwischen direkter (plebiszitärer) und indirekter (repräsentativer)Demokratie, wobei eine Demokratie beide Elemente zu beinhalten hat.
Die direkte Demokratie entspricht dem Wortverständnis, dass das Volk direkt herrscht. Entwickelt wurde diese Form vor allem in kleinen Einheiten(etwa der attischen Polis, Kantone/Halbkantone der Schweiz, in Kibbuzim Israels).
- Aktuell werden plebiszitäre Elemente der Demokratie durch die technologische Entwicklung (IT, e- voting) in großen Einheiten auch gefördert.
Plebiszit(Volksabstimmung),
Volksinitiative(Volksbegehren),
Wahlen und
Demoskopie (Meinungsforschung).
- Repräsentative (indirekte) Formen sind
Parlamentarismus (Parlament und Verfassungsorgane/Regierung und Verwaltung),
Parteien (wahlwerbende Gruppen),
Verbände (Kammern, Vereinigungen, Gewerkschaften) und
Neokorporatismus (Sozialpartner) als Kooperation von Verbänden und Verfassungsorganen (vgl. TALOS 2008).
2.2 Konflikt - Konkordanz |  |
Neben dem Mix von direkter und indirekter Demokratie benötigt eine Demokratie ebenso Elemente aus Konflikt und Konsens, also aus dem Wechselspiel von Konkurrenz und Konkordanz.
Erst der politische Konflikt erlaubt die Mitwirkung des Volkes mit Machtzuweisung, Machtkontrolle und Machtablösung. Es bedarf bestimmter Grundwerte in Form von Regularien in der Verfassung (formaler Konsens) und ihren Organen, um den Mechanismus einer demokratischen Kontrolle und Machtablöse funktionieren zu lassen.
Mit "bestimmten Grundwerten" sind Regularien ("Spielregeln") eines bestimmten Menschen- und Gesellschaftsbildes gemeint, die die Anerkennung von Grund- und Freiheitsrechten (Menschenrechten) beinhalten.
Politische Konflikte beinhalten in der Regel mehrere Alternativen, die für den Wähler zur Auswahl stehen. Dies bedeutet einen Konkurrenzkampf von zwei oder mehreren Parteien bzw. Kandidaten. Liegt ein Defizit an Konsens vor, werden Regularien nicht eingehalten, verschiedene Interessen ein Kampffeld, kann eine Demokratie daran zugrunde gehen.
Moderne Politsysteme bevorzugen entweder Aspekte eines Konflikts (Konkurrenzmodell) oder des Konsens (Konkordanzmodell). Konkurrenz bedeutet eine Auseinandersetzung mehrerer Parteien, Konkordanz Zusammenarbeit der politischen Eliten(vgl. etwa die Unterschiedlichkeiten daher in den angelsächsischen Politsystemen und den kleinen europäischen Demokratie wie der Schweiz, Österreich und den Niederlanden).
Ein Konsens kann in der Verfassung verankert sein, ebenso auch in der politischen Praxis (Verfassungswirklichkeit; vgl. die Schweizer Konkordanzdemokratie mit der derzeitigen "Vier - Parteien - Koalition"). Neue Verfassungen bevorzugen eine Präambel mit einer allgemeinen Erklärung oder einem Grundrechtskatalog, der wesentliche politische Rechte außer Streit stellt.
Als beispielhaft gilt etwa das Wahlrecht mit den Grundsätzen unmittelbar und direkt, frei und geheim sowie allgemein und gleich (vgl. in diesem Kontext die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz 1971, die Aufhebung des Kurienwahlrechts in Österreich 1907, der Ausschluss vom Wahlrecht in einigen arabischen Staaten; zu vermerken ist ebenso der Ausschluss von einer demokratischen Mitbestimmung von Zugezogenen/ Migranten bei legalem langjährigen Aufenthalt).
Ausschlusskriterien müssen genau definiert sein (Alter, Behinderungsgründe und Handlungsfähigkeit).
2.3 Parlamentarismus |  |
Demokratischer Parlamentarismus hat als Kriterien eine
- direkte Bestellung durch das Volk bzw. einer Kammer des Parlaments nach einem demokratischen Wahlrecht,
- Gesetzgebung,
- Kontrolle der Regierung,
- Öffentlichkeit und ein
- freies Mandat.
Die Praxis relativiert mitunter allerdings die Grundsätze. Die Bestellung nehmen die Parteien vor, die intern über das Mandat entscheiden.
Die entscheidenden Phasen einer Gesetzgebung werden im vorparlamentarischen Raum vorgenommen. Damit wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die Kontrolle der Regierung übernimmt die Minderheit im Parlament (Opposition).
Parlamentarier verdanken ihr Mandat einer Partei bzw. Interessensgruppe.
Nationale Parlamente haben einen eingeengten Handlungsraum infolge der Internationalisierung und Europäisierung.
Parlament und Regierung haben eine gegenseitige Verantwortung. Dies betrifft rechtlich bei Vorwürfen der Verletzung von Gesetzen und politisch bei einem Misstrauensvotum.
Parlamentarische Entscheidungen werden arbeitsteilig getroffen, indem es eine
Trennung zwischen (öffentlichem)Plenum und(zumeist nichtöffentlichen)Ausschüssen und eine
Trennung zwischen vorparlamentarischem und parlamentarischem Bereich gibt.
Im Spannungsfeld zwischen Regierung und Opposition gibt es verschiedene Erscheinungsformen.
Fundamentalopposition - Ablehnung des Politsystems(etwa die Verfassung),
Alternativopposition - Konkurrenz und Konsens,
Scheinopposition - Inhalte weitgehend identisch,
Bereichsopposition - Kontrolle des anderen Koalitionspartners.
2.4 Verfassung |  |
Eine Verfassung regelt die Machtzuweisung, Machtablösung und Machtkontrolle. Hauptaufgabe der Verfassung ist die Machtbegrenzung.
In einer Demokratie sind Verfassung (Verfassungstheorie) und Realität (Verfassungswirklichkeit) nie ganz zur Deckung zu bringen (vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 43).
Verfassungsarten sind
- Normative Verfassungen - Übereinstimmung von Theorie und Praxis > Idealfall,
- Nominale Verfassungen - teilweise Übereinstimmung zwischen Theorie und Praxis sowie
- Semantische Verfassungen - Theorie und Praxis haben nichts gemeinsam > Unvereinbarkeit mit einer Demokratie (vgl. "Stalin - Verfassung" der Sowjetunion, NS-Ermächtigungsgesetz? 1933).
Moderne Verfassungen sind vom Aspekt der Gewaltenteilung geprägt. Mit der Verteilung von Macht (Gewalt) auf mehrere Personen und Institutionen wird eine Machtkonzentration vermieden.
Zeitgemäße Demokratien kennen drei Formen von Gewaltentrennung.
- Institutionelle Gewaltenteilung - Gleichgewichtigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative (vgl. die US -Präsidialform),
- Zeitliche Gewaltenteilung - Trennung von Regierungsmehrheit und Opposition,
- Föderative (vertikale)Gewaltenteilung - Verteilung auf mehrere Ebenen(Bundesstaat, Gliedstaaten/ Bundesländer und Gemeinden).
3 Mehrparteiensysteme |  |
Im Folgenden werden politische und parlamentarische Systeme sowie präsidentielle und gemischte Systeme angesprochen (vgl. NASSMACHER 2004, 107-125, 164-207).
3.1 Politische Systeme |  |
Politische Systeme als Ordnung von dauernder Macht (Herrschaft) weisen verschiedene Kriterien auf.
Sozioökonomische Infrastruktur - Zwischen Systemen der Ersten, Zweiten und Dritten Welt gibt es verschiedenste Voraussetzungen. Allein schon die Unterscheidung von "kapitalistisch" und "sozialistisch"("kommunistisch")weist auf Unterschiede im Privateigentum und Staatsaufbau hin.
Soziopolitische Infrastruktur - Systeme mit mehreren Parteien als kompetitive Systeme lassen einen Wettbewerb um Wählerstimmen zu(vgl. Parteienmonismus als Einparteiensysteme bzw. Nullparteiensysteme).
Verfassungsstruktur - Zu unterscheiden sind Systeme mit institutioneller Gewaltenteilung(präsidentielle Systeme)und zeitlicher Gewaltenteilung mit Mischsystemen(parlamentarische Systeme).
Ohne Beachtung der Dritten Welt für das 20. Jahrhundert sind drei politische Systeme in der "Industriegesellschaft" zu unterscheiden.
Liberale Systeme - Parteienpluralismus, kapitalistisches Wirtschaftssystem, demokratisch-egalitäre Grundform
Kommunistisches Systeme - monistisches Parteiensystem, sozialistisches Wirtschaftssystem, antidemokratisch-antiegalitäre Grundform
Faschistisches Systeme - monistisches Parteiensystem, kapitalistisches Wirtschaftssystem, antidemokratisch-antiegalitäre Grundform
Kennzeichen sind Spannungsverhältnisse zwischen Legitimität und Effektivität.
3.2 Parlamentarische Systeme |  |
Sie ergeben sich aus dem Kontext zwischen einer Verflechtung von Parlament und Regierung. Dies zeigt sich nicht nur in der Gesetzgebung und Kontrollfunktion, ebenso auch in der Zusammensetzung der Regierung. Damit beherrscht die Regierung mit den beiden Apparaten des Staates und der Parteien im Grunde genommen das Parlament, was zu einer Entmachtung des Parlaments führt.
Sieben Merkmale kennzeichnen parlamentarische Systeme.
Regierung und Opposition sind unterscheidbar.
Es gibt eine Verknüpfung von Parlament und Regierung durch das Misstrauensvotum.
Als Gegenstück gibt es das Auflösungsrecht der Regierung mit Neuwahlen.
Eine Doppelmitgliedschaft in Parlament und Regierung ist zulässig und üblich.
Führungspositionen gibt es daher in Personalunion, mit Fraktionsdisziplin im Parlament und damit stabiler Mehrheiten und Entwertung des Misstrauensvotums.
Das Staatsoberhaupt hat eine reduzierte Stellung, der Regierungschef(bzw. Parteichef) besitzt die staatliche Macht.
Das Staatsoberhaupt bestätigt durch Ernennung den Regierungschef und besitzt Kompetenzen bei Notstandsmaßnahmen.
Die zweite Kammer des Parlaments hat eine reduzierte Stellung (allgemein nicht direkt gewählt, Ausnahme Italien).
Eine Sonderstellung des Misstrauensvotums besitzt Deutschland in Form des "konstruktiven Misstrauensvotums". Mit der Abwahl des Regierungschefs und damit der Regierung bedarf es einer gleichzeitigen Neuwahl eines neuen Regierungschefs.
3.3 Präsidentielle Systeme |  |
Kennzeichnend sind die weitgehende Trennung von Regierung und Parlament, also eine institutionelle Gewaltentrennung und damit voneinander unabhängige Bestellungsvorgänge. Ebenso kommt es zu einer getrennten direkten Wahl des Parlaments und des Staatsoberhaupts.
Wesentlich ist ein Fehlen einer Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, daher kein Misstrauensvotum, Fehlen eines Auflösungsrechts, Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft in Regierung und Parlament ("Inkompatibilität").
Führungspositionen sind nicht identisch mit der Parlamentsmehrheit, die Opposition gefährdet nicht die Stellung des Staatsoberhaupts und damit der Regierung, das Staatsoberhaupt ist gleichzeitig Regierungschef und damit gibt es eine Konzentration der Macht der Exekutive sowie einem Zweikammer - System mit echter Aufgabenaufteilung und Aufwertung des Parlaments gegenüber der Regierung("Bipolarität"). Beispielhaft ist das Modell präsidentieller Systeme der USA (vgl. LÖSCHE 2008, 120-130; PELINKA - VORWICK 2010, 56-57).
Abgeschwächt ist die Trennung zwischen Legislative und Exekutive durch die Notwendigkeit der Kooperation (Budgetrecht des Parlaments, Veto des Präsidenten/ Zwei - Drittel - Mehrheit Parlament, Bestellungsrecht mit Zustimmung des Senats, Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen durch Senat). Es ergibt sich ein Plus des Senats, etwa außenpolitischen Kompetenzen.
Die Amtsdauer des Repräsentantenhauses beträgt zwei Jahre, des Senats sechs Jahre.
Gewählt wird der Präsident von einer Versammlung von Wahlpersonen("electoral college").
Bei Ausscheiden des Präsidenten vor Ablauf der Amtszeit folgt der Vizepräsident.
Ein Abberufungsverfahren("impeachment")ist ein gerichtsähnliches verfahren - Anklage durch das Repräsentantenhaus, Senat mit Zwei - Drittel - Mehrheit zustimmen - Verlust des Amts.
Als Besonderheit gilt die politische Macht der Gerichtsbarkeit("supreme court"/ Oberster Gerichtshof). Mit der Ernennung durch den Präsidenten und der Zustimmung durch den Senat interpretieren die Mitglieder ständig die Verfassung der USA (vgl. beispielhaft die Rassentrennung, Todesstrafe und Abtreibung).
3.4 Gemischte Systeme |  |
Merkmale des parlamentarischen und präsidentiellen Systems werden verbunden. Beispiele sind die Fünfte Republik in Frankreich(seit 1958), Deutschland(Weimarer Republik 1919-1933), Österreich(seit 1929), Portugal(seit 1976) und Russland(seit 1919).
Bipolarität des Wahlvorganges - Wahlvolk wählt unabhängig voneinander ein Parlament und ein Staatsoberhaupt.
Fusion von Exekutive und Legislative - Präsident und Parlamentsmehrheit bestimmen die Regierung.
Als Besonderheit gilt, dass in einem Konfliktfall zwischen dem Staatsoberhaupt und der Parlamentsmehrheit eine Pattstellung entsteht. Damit es nicht zu einem politischen Stillstand kommt, hat eine Partei auf die Nutzung ihrer Rechte zu verzichten(vgl. der Rollenverzicht des österreichischen Bundespräsidenten und der Rückzug das französischen Präsidenten 1986-1988, 1993-1995 und 1997-2002["cohabitation"]). In Russland widersetzte sich gewaltsam der Präsident 1993 gegen das Parlament. Die Verfassung gibt dem Präsidenten eine stärkere Position.
Als Sonderfall gilt die Schweiz (vgl. MOECKLI 2007). Der Bundesrat (Regierung) legitimiert sich durch Parlamentsmehrheit. Beide Kammern - Nationalrat (direkte Wahl) und Ständerat (indirekte Wahl über Kantone) - wählen den Bundesrat. Das Staatsoberhaupt (Bundespräsident) besitzt nur repräsentative Funktionen. Parlamentarische Ämter und Regierungsamt sind unvereinbar. Es gibt kein Misstrauensvotum und kein Auflösungsrecht. Es gibt noch Einrichtungen der direkten Demokratie als Verfassungspraxis, etwa Initiativen und Abstimmungen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.
Konkordanzmechanismen sind die Konzentrationsregierung (Bundesrat)mit Verschränkung der Parteien, Sprachgruppen und Konfessionen. Das Kollegialitätsprinzip im Bundesrat ergibt volle Gleichheit der Mitglieder, lediglich der Bundespräsident besitzt einen Ehrenvorrang (für ein Jahr).
In Mehrparteiensystemen geht man davon aus, dass unter Gemeinwohl nicht von vornherein feststeht, was gemeint ist. Daher werden in pluralistischen Gesellschaften alle politischen Kräfte eingeladen, ihren Beitrag zu leisten (vgl. allerdings dazu, ob wirklich alle Interessen am Wettbewerb beteiligt werden können).
In Einparteiensystemen wird das Gemeinwohl von vornherein festgestellt. Der Nutzen für die Klasse, das Volk und den Staat benötigt keinen Wettbewerb. Einparteiensysteme haben keine Kontrolle, freie Ablösbarkeit der Regierenden und keine Opposition. In Nachfolgefragen kommt es in der Regel zu Machtkämpfen (vgl. Stalins Tod 1953 und nach Maos Tod 1976). Festzuhalten ist auch, dass nach dem Tod eines Diktators Einparteiensysteme zusammenbrechen (können) (vgl. Spanien 1976, Jugoslawien 1980).
4 Einparteisysteme |  |
4.1 Kommunismus - Faschismus |  |
Im 20. Jahrhundert haben sich kommunistische und faschistische Einparteiensysteme herausgebildet.
- In der Faschismustheorie werden die Unterschiede zwischen kommunistischen und faschistischen Theorien und die Gemeinsamkeit zu liberalen Mehrheitsparteisystemen betont (vgl. das Schwergewicht der Theorieauseinandersetzung über die sozioökonomische Infrastruktur/Kapitalismus vs. Sozialismus; vgl. Reinhard KÜHNL).
- Die Totalitarismustheorie hebt wiederum Gemeinsamkeiten zwischen kommunistischen und faschistischen Systemen hervor. Als Gegensatz werden die liberalen Mehrheitsparteisysteme gestellt (vgl. Hannah ARENDT).
Einheitsparteisysteme tendieren zur Unterdrückung Andersdenkender und sind totalitär strukturiert. Totalitär bedeutet, wenn alle Gesellschaftsbereiche unterdrückt werden(vgl. etwa Einheitspartei, Einheitskultur und Einheitsweltanschauung).
Die Zeitgeschichte weist auf Entwicklungen hin, dass Einheitsparteisysteme an Totalität verlieren und autoritäre Systeme annehmen (vgl. die Entstalinisierung, Spanien 1975, Jugoslawien 1980).
Kennzeichnend für Totalität sind der absolute ideologische Wahrheitsanspruch, abweichende Meinungen gelten als Verrat und der Monopolanspruch.
4.2 Parteisysteme in Schwellen- und Entwicklungsländern |  |
Länder der Dritten Welt haben anders geartete Rahmenbedingungen wie ein(e)
- geringere Lebenserwartung,
- geringeres Pro - Kopf - Einkommen,
- höhere Analphabetenrate,
- geringere Arbeitsproduktivität,
- höhere Agrarquote und
- höheres Bevölkerungswachstum.
Gewisse Merkmale sind seit den siebziger Jahren nicht mehr vorhanden(vgl. das Pro - Kopf - Einkommen von erdöl -exportierenden Ländern und das Senken der Analphabetenrate in Kuba).
Der europäische Kolonialismus hat auch die Entwicklung einer nachkolonialen Ära beeinflusst. Beispielhaft ist dies im indischen Parlamentarismus zu sehen, in dem es eine autochthone indische Tradition gibt, aber die Verfassungsstruktur Indiens dem Muster des britischen Systems folgt ("Westminster Demokratie").
Zu unterscheiden sind acht politische Systeme.
- Feudale Systeme mit alten aristokratischen Strukturen(vgl. Saudi -Arabien , Marokko).
- Pseudorepublikanische Systeme mit Parteien mit demokratischem Anspruch und geringer Opposition(vgl. Tunesien).
- Konservative Militärdiktaturen mit der Dominanz des Militärs in Partei(en) und geringen bis keinen demokratischen Ansprüchen(vgl. Chile bis 1989, Südkorea bis in die achtziger Jahre).
- Radikale Militärdiktaturen mit massiver Veränderung sozioökonomischer Verhältnisse und Befreiungskämpfen (vgl. Algerien bis 1990, Äthiopien bis 1991).
- Mehrparteiensysteme mit Formen einer liberalen Verfassung und Anspruch auf Demokratie (vgl. Indien, Costa Rica).
- Kommunistische Einparteiensysteme mit Formen wie kommunistische Einparteiensysteme der Industrieländer (vgl. Kuba, Nordkorea).
- Eigenständige Einparteiensysteme mit der Zielsetzung spezifischer Bedürfnisse und Traditionen des eigene Landes sowie einem Modernisierungsanspruch (vgl. Uganda).
- Fundamentalistische Systeme mit religiöser Tradition und Rückgriff auf vergangene Herrschaftsformen sowie einem politischen System mit konfessionellen Zielen (vgl. Iran, Sudan).
- Von Besonderheit sind Übergangsformen im Sinne einer "Erziehungsdiktatur". Ziel ist die Überführung eines Einparteiensystems in eine Demokratie (vgl. die Versuche der Türkei unter Kemal Pascha Atatürk und Mexikos).
Die Frage, ob eine "Erziehungsdiktatur" einen Übergang zu einer Demokratie in solchen Ländern geeignet ist, zeigt sich an den Beispielen von China und Indien. Mit der Verbesserung von Effizienz nimmt man Verluste an Legitimität in Kauf (vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 74-76). China (und ähnlich Vietnam) ist/ sind die Ausnahme eines umfassenden Reformprozesses im Versuchsstadium eines nominell kommunistischen Einparteiensystem mit einem marktwirtschaftlich -kapitalistisch organisierten Wirtschaftssystem.
- Liberale Systeme haben sich weltweit (auch) in unterentwickelten Staaten durchgesetzt, etwa in Portugal und Spanien (1974 bzw. 1976), 1989 und 1991 in den kommunistischen Systemen Europas (mit Ausnahme von Weißrussland, in Militärdiktaturen Asiens (Philippinen, Südkorea, Taiwan) und Lateinamerikas (Brasilien, Argentinien, Chile) und in Afrika (Nigeria). Der Systemwechsel/Transformation wird zu einem Übergang zu anderen Kriterien in Politik, Ökonomie und Pluralismus.
4.3 Defekte Demokratien - hybride Regime |  |
Der innere Zustand eines politischen Systems ist auch für die internationale Politik von Bedeutung. Politisches Verhalten, das regionale Umfeld und sozioökonomische Verhältnisse spielen eine Rolle.
Demokratie bedeutet konkurrierende Akteure, Verantwortung politsicher Entscheidungen vor der Bevölkerung und Öffentlichkeit. Autokratische Systeme haben/benötigen diese Voraussetzungen nicht.
Allerdings gibt es genügend Systeme in einer Grauzone zwischen Demokratie und Diktatur. Die Transformationsforschung bezeichnet dies mit den Begriffen "defekte Demokratie" und "hybride Regime". Es gibt wohl Wahlen, Defizite gibt es allerdings in den Bürger- und Menschenrechten sowie in der Rechtsstaatlichkeit. Das Gewaltmonopol einer legitimen Gewaltausübung ist ebenfalls ein Kriterium (vgl. die Demokratische Republik Kongo, teilweise den Irak oder Afghanistan).
Noch lange ist es nicht globaler Standard ein leistungsfähiger, marktwirtschaftlicher und demokratischer Rechtsstaat zu sein. Mitunter haben Autokratien sogar eine Vorbildfunktion.
5 Politische Ideengeschichte |  |
Das abschließende Kapitel ist politischen Ideen und Ideologien, der Antike, dem Mittealter und der Renaissance sowie der Anfängen der Neuzeit gewidmet. Es geht in der Folge um bürgerliche Revolutionen, Konsequenzen und das 20. Jahrhundert mit seiner Vielfalt.
Der historische Blick gehört zur Politikwissenschaft, damit zum Verständnis politischer Theorien, politischer Systeme und internationaler Politik (vgl. NASSMACHER 2004, 288-368; SCHWAABE 2007; PELINKA - VARWICK? 2010, 192-239).
Politische Ideengeschichte ist Reflexionsgeschichte (vgl. etwa den Ausschluss von Frauen aus der Politik, der Dominanz Europas in der Neuzeit/ "Eurozentrismus" und Rechtfertigung von Macht).
Ideen zeigen Veränderungen auf. Damit ist Gesellschaftsgeschichte auch angesprochen, naturgemäß auf den Kernbereich der Politikwissenschaft bezogen - also Organisation und Legitimation von Macht.
Damit ist der Begriff Ideologie angesprochen.
Negativ ist Ideologie ein Konstrukt zur Rechtfertigung von Macht und dient als Überbau für politisches Handeln. Die Ideengeschichte ist immer ideologiekritisch.
Wertfrei ist Ideologie in allen Zielvorstellungen, wobei der Kontext zu politischen Interessen und ihrem Gedankengut hergestellt wird.
Anfänge der Menschheit werden in der Politikwissenschaft mit der Antike begonnen. Konzepte und Theorien im Kontext mit der Polis Athen haben auch die Neuzeit beeinflusst, wobei kritisch festzustellen ist, dass eurozentrisch hier vorgegangen wird (vgl. den Ansatz von US -Universitäten einer "african civilisation").
Hier erkennt man eine Hegemonie Europas, ausgehend von der Antike Athens und Roms, die auch außereuropäische Gesellschaften beeinflusst hat.
Demokratie wurde in der attischen Polis als allen Vollbürgern offen stehende Volksversammlung mit generellen Entscheidungen verstanden (vgl. plebiszitäre Komponente, Einengung der Aktivbürgerschaf - etwa 15 bis 20 Prozent Teilnahmeberechtigung[Ausschluss von Frauen, männlichen Sklaven und Halbfreien]). Wichtigste Vertreter waren Platon und Aristoteles.
Platon kritisiert in seinen Hauptwerken "Politeia"(Staat), "politikos"(Staatsmann) und "nomoi"(Gesetze) die attische Demokratie. Die Antithese heißt Idealstaat mit einem aristokratischen Dreistände - System (mit der Spitze Philosophen - Krieger -Ordnungshüter und als Unterstufe die Erwerbstätigen). Die Begabung ist entscheidend für die Zugehörigkeit.
Aristoteles relativiert diese Position mit zwei Arbeiten zur Politischen Theorie ("Nikomachische Ethik" und "Politik"). Er gibt eindeutige Stellungnahmen gegen die Demokratie mit einer vermittelnden Position von Demokratie und Diktatur. Der Mensch ist ein Wesen der Gesellschaft ("zoon politikon"). Seine Ziel ist eine gemischte Verfassung (Regierungsformen sind Monarchie, Aristokratie und Bürgerbeteiligung["politie"] mit einer Tendenz zur Tyrannis, Oligarchie und Demokratie). Eine Kombination sei eine optimale gemischte Verfassung.
Es zeigt sich ein methodischer Gegensatz. Platon vertritt einen normativen Zugang (kritisiert als Verständnis für eine Unfreiheit mit Sachzwängen). Aristoteles vertritt das Streben nach einer dem Menschen gerechten Verfassung.
Roms Entwicklung zeigt sich vom Stadtstaat zum Weltreich und ist von Aspekten auch für die Gegenwart von Interesse.
Der Stadtstaat besitzt eine aristokratisch - republikanische Verfassung mit der Zusammenkunft einer politischen und sozialen Elite (Senat)für politische Entscheidungen. Parteiähnliche Gruppen vertraten sozioökonomische Schichten (Patrizier und Plebejer).
Die republikanische Verfassung wurde um 100 v. Chr. von einer absoluten Monarchie abgelöst("Cäsarismus"), die als Fassade eine republikanische Verfassung behielt. Soldatenkaiser erweiterten und sicherten das Römische Reich, das Militär erhielt die politische Herrschaft.Für die Moderne sind von Interesse Elemente wie soziale Schichten, politische Effektivität mit Entscheidungskompetenzen (Personalisierung) und politische Vorstellungen sowie letztlich die Gefahr, wenn Politik vom Militär abhängig wird.
In der Folge kommt es zum Einfluss des Christentums mit der jüdisch - christlichen Individualethik. Beispielhaft sind die Imperative des Paulus in seinen Briefen an die Epheser, Kolosser und an Titus. Diese Individualethik begründet den Vorrang vor politischen Konzepten (Sozialethik).
Dies zeigt sich auch bei Augustinus in "De civitate Dei" mit der Gleichgültigkeit gegenüber einer Politik (vgl. der Gottesstaat gerichtet auf das Jenseits mit Christus, der Staat als System der Machtzuweisung und Machtkontrolle).
Mit der Dominanz des Christentums mussten gesellschaftliche Probleme angesprochen werden. Spätere historische Entwicklungen zeigen dies (vgl. die deutsche Geschichte der Reformation mit Martin Luthers Stellungnahme zur weltlichen Obrigkeit, der man Gehorsam schuldet und Thomas Münzers Bündnis mit politisch protestierenden sozial Schwachen, der das Christentum als soziale und politische Botschaft sah).
5.2 Mittelalter - Renaissance |  |
Die mittelalterliche Gesellschaft war gekennzeichnet durch (relative) soziale, politische und religiöse Geschlossenheit, die sich im Naturrecht ausdrückte.
Es liegt nicht am Menschen, die gottgewollte Ordnung/ Hierarchie zu verändern bzw. in Frage zu stellen.
Das Naturrecht setzt der Politik Grenzen (vgl. die Ähnlichkeit mit den Menschenrechten).
Thomas von Aquin sah in der "Summa theologica" alle Autorität bei Gott(göttlicher Willen). Im Kontext mit Aristoteles sah er einen gewissen politischen Freiraum. Die Politik hat als Aufgabe das Glück des Menschen zu gewährleisten, über der Politik steht jedoch die Erlösung.
Die Geschlossenheit mittelalterlicher Strukturen wurde durch die Renaissance am Beginn der Neuzeit abgelöst.
Das ständische Bürgertum beendete eine gewisse Geschlossenheit, Entdeckungen und Erfindungen ergaben neue ökonomische Möglichkeiten.
Sozialkonservative Tendenzen der Reformation von Luther, Calvin und Zwingli entwickelten den europäischen Protestantismus mit einer Ablehnung der Interpretation der Ableitung von Macht aus einem einheitlichen Ordnungssystem.
Das bisherige Weltbild wurde durch die Entdeckungen um 1500 gesprengt.
Die Dominanz Europas und Errichtung von Kolonialreichen drückt sich in politischen, ökonomischen und kulturellen Dimensionen aus (vgl. die Interkulturalität und hier den Eurozentrismus mit seinen Wirkungen und Gegenwirkungen - US -Unabhängigkeit 1776).
Thomas Morus verlegte die "Utopia" nicht zufällig in die Neue Welt.Letztlich begann um 1500 dies, was rund 500 Jahre später mit Globalisierung umschrieben wird.
Niccolo Machiavelli formuliert in "Il Principe" ein neues säkularisiertes Verständnis von Politik. Es ist ihm kein Bedürfnis, Macht zu rechtfertigen. Mit einem pessimistischen Menschenbild in Form von Eigeninteressen wird Politik als ständiges Konfliktfeld gesehen. Der ständige Konkurrenzkampf ist ein erster Schritt für eine modernen Elitentheorie. Natürlich begründetes Gemeinwohl gibt es nicht, Politik ist beobachtbare Tatsache. Der Begriff "Machiavellismis" in seiner negativen Prägung ist (daher) eine Verkennung des theoretischen Ansatzes.
5.3 Neuzeit |  |
Mit der "Utopia" von Thomas Morus werden Zukunftsvorstellungen in der westlichen Hemisphäre verbunden, die über die bestehenden Zustände hinausgehen. Utopien sind extreme Vorstellungen, als literarischer Kunstgriff, um als Gegenbilder bzw. Wirklichkeiten etwa auszusagen - als Rechtfertigung (etwa bei Hobbes), Kritik (etwa bei Rousseau) oder Bedrohung (etwa bei Orwell).
Methodisches Hilfsmittel sind bei Thomas Hobbes und Jean - Jacques Rousseau der utopischen Rückgriff auf eine vorgeschichtliche Gesellschaft, um Aussagen über die Gegenwart bzw. Zukunft zu machen. Ausgangspunkt ist eine Säkularisierung. Beide gingen von einer bestimmten Anthropologie aus und kommen zu verschiedenen Schlussfolgerungen.
Hobbes hilft damit dem englischen Absolutismus (beeinflusst von den Wirren des Bürgerkriegsjahrhunderts). In "Leviathan" wird der Absolutismus rechtfertigt, eine starke Zentralgewalt verhindert einen gnadenlosen Konkurrenzkampf. Der Mensch ist des Menschen Wolf. Es bedarf eines Gesellschaftsvertrages als freiwillige Vereinbarung, der eine Herrschaftsausübung an eine Ordnungsgewalt überträgt. Ein Herrscher ist auf Grund eines nicht kündbaren fiktiven Vertrages eingesetzt. Betont wird das bürgerliche Eigeninteresse von Menschen, damit auch die Grundlage einer bürgerlichen Gesellschaft (vgl. eine Gesellschaft mit Vorstufen eines Privateigentums und Marktmechanismen).
Rousseau untergräbt den französischen Absolutismus (beeinflusst von der Reformunfähigkeit des französischen Königtums). In "Contract social" greift er auf den Naturzustand zurück, sieht den (männlichen) Menschen der Natur nach als Gemeinschaftswesen in einer plebiszitären direkten Demokratie, etwa in der Größe von Stadtstaaten (vgl. die mangelhafte Gleichstellung von Frauen).
Deutlich werden nun politische Theorien dargelegt, wie sie im Kontext mit der Realität stehen. In der Neuzeit löst sich das Weltbild des Mittelalters auf, von einer göttlichen Ordnung zu einer säkularen Vorstellung trotz unterschiedlicher Auffassungen (vgl. eine Emanzipation der Politik von der Religion).
5.3.1 Bürgerliche Revolutionen - Folgerungen |  |
Die Bürgerkriege im 17. Jahrhundert in England waren Ausdruck einer Veränderung der Gesellschaft. Zwischen Absolutismus und radikaler Republik entstand in der Folge mit der "Glorreichen Revolution" 1688 ein System des Gleichgewichts zwischen Thron und Parlament.
Hatte Hobbes eine Theorie zur Rechtfertigung von königlicher Herrschaft geliefert, formulierte Oliver Cromwell die Gegenposition mit der ökonomischen Realität einer Republik als Ausdruck politischer breiter Mitbestimmung.
Die Levellers verfügten über eine Zustimmung in ärmeren Schichten und der Armee. "The True Levellers" als radikale Gruppe hatte ein agrar - kommunistische Konzeption. Mit Berufung auf Gott und die Vernunft wurde Privateigentum abgelehnt. 1649 gründete man eine Siedlung nach dieser Konzeption, deren Vorgangsweise bis in das 19. Jahrhundert sich wiederholen sollte. Die Republikaner brachen naturgemäß mit der Monarchie, nicht aber mit dem Privateigentum.
John Locke versuchte einen Brückenschlag zwischen Monarchie und bürgerlicher Mitbestimmung. In "Two Treatises of Government" 1681 wird der Naturzustand als bürgerliche Gesellschaft ökonomisch definiert, mit individuellen Freiheiten im Gleichgewicht mit staatlicher Macht gesehen. Dies ist das System der Gewaltenteilung.
John Locke ist der Theoretiker einer bürgerlichen Revolution mit weiterführender Entwicklung. Die Weichen für eine bürgerliche Demokratie wurden gestellt.
5.3.2 Charles Louis Montesquieu - USA 1776/1787 |  |
Mit den Ideen von Charles Louis Montesquieu wurden John Lockes politische Theorien in Frankreich weitergeführt. Im Kontext mit den Ideen von Aristoteles sollte eine gemischte Staatsform mittels Gewaltenteilung als republikanische Legislative, monarchische Exekutive und oligarchische Judikative erreicht werden.
Mit der Unabhängigkeit der USA 1776 wurde die Lehre von der Gewaltenteilung eingeführt und entsprechend den Verhältnissen Nordamerikas weiterentwickelt. Dies galt besonders für die Form einer demokratischen Exekutive (gewählter Präsident). Die amerikanische Revolution war ein massiver politischer Eingriff.
In der Formulierung der Unabhängigkeitserklärung von Thomas Jefferson ist eine Erklärung der Menschenrechte enthalten. Alle Menschen sind frei und gleich geboren (vgl. die damalige Gesellschaft mit ihren rechtlichen Beschränkungen bei Frauen und Sklaven). Ebenso ist von Interesse die Grundtendenz der "Federalists" mit ihrem pessimistischen Menschen- und Gesellschaftsbild. Demokratie wird negativ definiert, der Staat wird zum Schutz konzipiert.
In den Anfängen der USA kommt es zu einer Gegentradition ("Populistische Demokratie"). Jefferson hatte ein positives, von Rousseau beeinflusstes Bild von Demokratie mit weniger Staat und Zentralgewalt. Begünstigt wurden lokale Selbstverwaltungen, kleine politische Einheiten mit Selbstkontrolle ("Populismus"). Weiterentwickelt wurde diese politische Idee von Andrew Jackson, der den Kontext von Besitz (und Privilegien) und Wahlrecht allmählich auflöste.
Mit der Entwicklung der USA von einer Konföderation als Zusammenschluss unabhängiger Staaten zu einer Föderation mit bundesstaatlicher Verfassung 1787 gibt es eine Analogie zur EU. Föderalisten setzen auf die Stärkung eines bundesstaatlichen Prinzips (Zentralgewalt der Union).
5.3.3 Französische Revolution |  |
Ausgehend von einer Unfähigkeit einer Bildung einer konstitutionellen Monarchie in Frankreich brach 1789 eine Revolution aus. Ein ökonomisch starkes Bürgertum ("Dritter Stand") verlangte politische Mitsprache.
Bürgertum und Bauerntum erhielten politische Vorherrschaft. Die Kluft zwischen Armut und Reichtum, Besitz und Nicht -Besitz, war immer noch zu spüren. Politische Freiheit bedeutet noch nicht die Beseitigung von ökonomischen Ungleichheiten und Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern. Der Anspruch auf eine Aufhebung geschlechtsspezifischer Diskriminierung blieb bis in die nächsten Jahrhunderte bestehen.
Den weitesten Schritt in Richtung Revolution unternahmen die Jakobiner mit der "Konventsverfassung" 1793. Der Demokratiebegriff von Rousseau wurde mit Wirtschaftsliberalismus verbunden (vgl. ein großes
Parlament["Nationalversammlung"], kurze Gesetzgebungsperioden, häufige Wahlen, Öffentlichkeit, Garantie für Privateigentum und Freizügigkeit im ökonomischen Handeln).
Mit dem Sturz von Robespierres 1794 kam es in der Folge zur "Direktorialverfassung" von 1795 mit einem Zensuswahlrecht. Napoleons Staatsstreich 1799 beseitigte die Errungenschaften der politischen Demokratie.
Beispielhaft ist der Ablauf der Französischen Revolution für die Entwicklung einer allgemeinen Revolutionstheorie.
Aufschaukeln eines Potentials mit anschließender Radikalisierung("Die Revolution frisst ihre Kinder").
An einem bestimmten Punkt kippt das Potential, die Resultate werden weitgehend zurückgenommen(vgl. die Ähnlichkeit von Frankreich 1789 und Russland 1917).
Mit der zunehmenden Intensität einer Revolution über die allgemeine Politik hinaus und die gesamte Gesellschaft wächst der Widerstand gegen eine Revolution. Die angesprochenen Revolutionsausrichtungen bilden ein Spannungsfeld im 19. Jahrhundert, das den Widerspruch zwischen Liberalismus (Freiheitsziel) und Sozialismus (Gleichheitsziel) betrifft. Francois Babeuf zeigt dieses Spannungsverhältnis auf. Im "Manifest der Plebejer" 1795 wird , der Übergang vom Jakobinismus zum Frühsozialismus dargestellt, den Anspruch, dass alle Menschen frei sind und gleich geboren werden (gleichsam ein natürlicher Zustand). Weil Menschenrechte nicht verwirklicht wurden/ werden, sind sie der Motor für weitere Entwicklungen.
5.3.4 Liberalismus - Utilitarismus - Konservativismus |  |
Die Anfänge des Liberalismus weisen auf die Interessenslage des Bürgertums hin. Die Anfänge des Konservatismus weisen auf die Reaktionen der bürgerlichen Revolution hin. Im 19. Jahrhundert sind beide politische Richtungen wegweisend für politische Traditionen.
Liberale Theorien sind gekennzeichnet für eine Verbindung von politische und ökonomischen Ideen. David Hume und Adam Smith strebten ein politisches und ökonomisches Gleichgewicht an.
Hume bejaht monarchisches und republikanisches Gleichgewicht, die Regierungsgewalt soll möglichst berechenbar sein. Die politische Autorität soll möglichst genau umschrieben sein und der Freiheit des Bürgers dienen. Der Einzelne strebt nach Verbesserungen, der Egoismus wird Motor der gesellschaftlichen Gestaltung. In der Folge kommt es zum Konzept des Rechtsstaates, der Politik werden Grenzen gesetzt. Der Staat in seiner Gewaltenteilung hat sich an gesetzliche Normen in Form der Verfassung zu halten.
Das Konzept der Marktwirtschaft baut auf Angebot und Nachfrage. Mit Smith kommt es zum ausbalancierten Verhalten von Eigeninteressen - Wirtschaft und Konsumenten - in einem Ordnungssystem.
Der Utilitarismus Jeremy Benthams steht in liberaler Tradition. Staatliche Handeln darf nur dem individuellen Nutzen dienen. Utilitaristisches Denken will mit staatlichen Maßnahmen persönlichen Nutzen maximieren. Dies verlangt eine egalitaristische und sozialstaatliche Ausrichtung, damit der persönliche Nutzen des Einen durch den Schaden des Anderen ausgeglichen werden kann. Der Utilitarismus vernachlässigt den Vorteil des Einzelnen zugunsten eines kollektiven Vorteils.
John Stuart Mill formuliert das Dilemma mit einem ökonomischen und politischen Liberalismus. Individuelle Freiheit vs. soziale Konsequenzen eines ungebremsten Kapitalismus bedarf demnach einer Ergänzung einer sozialen Gleichheit. Soziale Eingriffe des Staates zugunsten Schwacher und eine Ausweitung des Wahlrechts werden gefordert. Der Liberalismus beschäftigt sich in der Folge mit dem Verfassungsstaat, der Gewaltenteilung und der Trennung von Kirche und Staat. Dies betrifft auch den Konservativismus.
Der moderne Konservativismus mit Edmund Burke vertritt die eine schrittweise Anpassung des politischen Systems an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse (Theorie der Evolution). Alexis de Tocqueville mit seinem Werk "Über die Demokratie in Amerika" analysiert die Zukunft der Demokratie im Kontext von Freiheit und Gleichheit (von ihm als zentrales Merkmal einer Demokratie bezeichnet). Mit der beginnenden Demokratiekritik wird auf die Schwierigkeit einer Verfolgung langfristiger Ziele hingewiesen (Beobachtung von Tocqueville). Aufgeworfen wird die Frage nach der Vereinbarkeit von Demokratie und Zeit (vgl. die Problematik von zukünftigen Weichenstellungen, etwa in ökologischen Lebensfragen). Konservative Demokratiekritik formuliert die Skepsis, dass es ein Zuviel an Demokratie geben und die gewonnenen Freiheit wieder vernichten könnte.
5.3.5 Frühsozialismus - Marxismus |  |
Für den modernen Sozialismus waren die Ergebnisse der bürgerlichen Revolution enttäuschend. Der Widerspruch zwischen Besitzinteressen (industrielle Produktion) und Zielvorstellungen (Verbesserung der Verhältnisse Lohnabhängiger) verstärkte den Eindruck einer gespaltenen Gesellschaft. Der Sozialismus nahm Partei für die Lohnabhängigen.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts hatte der Sozialismus eine utopische Komponente(vgl. die Tradition der "True Levellers"). Den Denkern des frühen Sozialismus war gemeinsam, dass sie sich mit zukünftigen Aspekten bzw. Alternativen zum Kapitalismus beschäftigten. Allerdings fehlte ihnen eine Analyse und Strategie, wie die des marxistischen Sozialismus.
Louis Blanc und Ferdinand Lasalle entwarfen anders als die frühen Sozialisten einen staatsbezogenen Sozialismus. Dieser Ansatz nahm viel von dem späteren postmarxistischen Sozialdemokratie vorweg. Beide wollten schrittweise mehr soziale Gleichheit und gesellschaftliche Bedingungen verändern.
Mit Karl Marx und Friedrich Engels wurde die sozialistische Theoriebildung bedeutend. Im von beiden veröffentlichten "Manifest der Kommunistischen Partei" und von Marx publizierten ersten Band von "Das Kapital" wurde der harte Kern dieses Sozialismus dargelegt. Beschrieben und analysiert wurden gesellschaftliche Abläufe und zukünftige Entwicklungen als Parteinahme. Fünf Merkmale erweisen sich in diesen vielfältigen Deutungen ist wesentlich.
- Im Materialismus wird der Mensch aus seinem gesellschaftlichen Umfeld erklärt. Abgelehnt werden außergesellschaftliche metaphysische Interpretationen.
- Im Historizismus wird die gesellschaftliche Entwicklung als Ablauf bestimmter Gesellschaftsformationen gedeutet. Die Abfolge unterliegt Gesetzmäßigkeiten (vgl. Feudalismus > Kapitalismus > Sozialismus > Kommunismus).
- Im Ökonomismus werden die Entwicklungsstufen von den Produktionsverhältnissen und damit den Klassengegensätzen bestimmt. Die zukünftigen Herrschaftsverhältnisse weisen auf eine Herrschaftsaneignung durch die Unterdrückten.
In der Revolution erfolgt der Übergang von einer zur anderen Klassenherrschaft. Notgedrungen kommt es zu personaler Gewalt, wobei die Französische Revolution als Modell das marxistische Verständnis beeinflusst.
- Im Internationalismus zeigt es sich, dass die Arbeiterklasse nationale Grenzen überwindet. Die nationalen Ketten der Unterdrückung werden abgeworfen. Die Stärke des Marxismus liegt wohl in der bestehenden Analyse, nicht aber in der Prognose zukünftiger gesellschaftlicher Verhältnisse.
Mit der Entwicklung von sozialistischen Massenparteien am Ende des 19. Jahrhunderts im Postmarxismus änderte sich die politische Theorie. Aus Opposition wurde eine Arbeiterbewegung mit dem Zwang einer politischen Rechtfertigung (vgl. PELINKA 1980b).
Zwei Hauptrichtungen entwickelten sich, wobei die russische Oktoberrevolution 1917 die Spaltung erzwang. Mit dem Marxismus - Leninismus stand eine Variante als sozialistische Revolution fest. Die andere Variante stand der Oktoberrevolution kritisch bis ablehnend gegenüber und entwickelte sich als Sozialdemokratie.
Der Bruch in beide Richtungen zeichnete sich 1903 bereits ab. Im Exil trennten sich die russischen Sozialdemokraten. Der Mehrheitsflügel ("Bolschiwiki"/ Kaderpartei- Berufsrevolutionäre) folgte der Theorie Lenins, der Minderheitsflügel ("Menschiwiki") entwickelte sich als Sozialdemokratie. 1917 übernahmen die Bolschiwiki die Macht in Russland. Ohne parlamentarische Regeln einer bürgerlichen Demokratie kam es zu einem Revolutions- bzw. Kader - Parteiverständnis.
Mit dem Tod von Lenin kam es zu einer Spaltung. Stalin forcierte einen "Sozialismus in einem Staat", Trotzki die "Weltrevolution" und ständige Revolution.
Abweichungen gab es in eigenständigen Entwicklungen wie etwa in China und Jugoslawien. Tito brach 1948 auch in der politischen Theorie mit der Einführung der Arbeiterselbstverwaltung mit der Sowjetunion, Mao-Tse-tung? 1949 betonte die eigenständige bäuerlich- revolutionäre Rolle ("Marsch auf Peking"). Der Eurokommunismus in Italien und Frankreich war eine zusätzliche Variante.
Mit dem Ende der kommunistischen Systeme in Europa begann auch das Ende der Attraktivität für den Marxismus -Leninismus. Ab 1991 kann man vom Ende marxistisch - leninistischer Theorieentwicklung sprechen.
Für die Sozialdemokratie bedeutete dies Integration in demokratisch - politische Systeme, mit Berufung auf Marx, Lassalle, Blanc und Lehren sozialdemokratischer Richtungen. Die Bandbreite erstreckt sich hauptsächlich auf zwei Theorietraditionen.
- Im Oppositionssozialismus wird eine Änderung der Eigentumsverhältnisse betont(vgl. den Austromarxismus 1900 - 1934/ Otto Bauer, Max Adler, Karl Renner; "orthodoxe Sozialdemokratie" Karl Kautskys).
- Im Regierungssozialismus - beeinflusst von Lasalle und Blanc - zeigt ich die Notwendigkeit eines pragmatischen Sozialismus (Parlamentarismus, schrittweise Reformen; vgl. den Revisionismus von Eduard Bernstein um 1900 mit einer Anpassung an die geänderten Verhältnisse aus den Erfahrungen der britischen Gewerkschaftsbewegung). Hier gehören die sozialdemokratischen Parteien nach 1945 dazu, die als Regierungsparteien zur Stabilisierung liberaler politischer Systeme beitrugen.
- Eine Sonderform der politischen Entwicklung schon zur Zeit von Marx war der Anarchismus. Merkmale waren die Ablehnung jeder Autorität und staatlichen Organisation (vgl. Proudhon, Bakunin; vgl. die Spontaneität der Massen mit direkten Aktionen, etwa als Generalstreik - ein gewisser Einfluss zeigte sich auf die Arbeiterbewegung in Frankreich und Spanien zu Beginn des 20. Jahrhunderts).
Mit dem Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Begriff "Sozialismus" unscharf. Mit dem Ende des sowjetischen Systems ist die kommunistische Variante des Sozialismus ausgelaufen. Die Regierungsform des Sozialismus wurde zu einer Praxis der Sozialdemokratie mit einer oftmals mangelhaften Unterscheidung zu anderen demokratischen Parteien (vgl. den Anteil aller Parteien am Sozial- und Wohlfahrtsstaat im 20. Jahrhundert; die Budgetpolitik mit einem sanften Interventionismus/ John M. Keynes).
5.3.6 Konservativismus |  |
Im 19. Jahrhundert kam es zu einer Integration liberaler und konservativer Positionen. In der Folge entwickelte sich - hauptsächlich in Italien - eine politische Theorie mit einem konservativen Beitrag zur Elitentheorie (vgl. Vilfredo Pareto; Gaetano Mosca; Robert Michels, ""Zur Soziologie des Parteiwesens in der modernen Demokratie" 1911).
Der Skeptizismus der konservativen Elitentheorie zeigt sich nach 1945 in bestimmenden ähnlichen politischen Ideen.
Die Totalitarismus - Theorie von Hannah Arendt unterstreicht den totalitären Charakter moderner Massenbewegungen und die Gemeinsamkeiten von Kommunismus und Faschismus (vgl. die Bedeutung der Vernichtungslager im NS und Stalinismus als "Laboratorien für das Experiment totaler Herrschaft").
Die "enge" Demokratietheorie - J.L. Talmon und Wilhelm Hennis - weist auf die Beschränkung der Demokratie auf den Staat und das politische System hin. Eine Aufhebung dieser Beschränkung wird als Weg zur Zerstörung der Demokratie beurteilt.
5.3.7 Christliche Soziallehre |  |
Die Christliche Soziallehre als Lehre der Römisch - Katholischen Kirche am Ende des 19. Jahrhunderts ist keineswegs als konservativ einzustufen. Betont wird das evolutionäre Prinzip und die Ablehnung radikaler Konzepte. Der Versuch eines dritten Weges zwischen Marxismus und liberalem Kapitalismus beginnt mit "Rerum novarum" 1891 zur Lösung der sozialen Frage (vgl. die Grundlage für christliche Parteien und Gewerkschaften).
Grundgedanke ist die Vorstellung einer Kooperation zwischen Arbeit und Kapital, also Arbeitnehmern und Arbeitsgebern. Verschiedene Aspekte zeigen jedoch mögliche Interpretationsmöglichkeiten.
Der gesellschaftsverändernden Charakter der Soziallehre stellt das liberal - kapitalistische System mit Hinweis auf das Gerechtigkeitsgebot in Frage. Betont werden einerseits die christlich - demokratischen Traditionen und deren Bündnisse, andererseits konservative und liberale Positionen.
Die Katholische Soziallehre hat lange Zeit kaum mit Fragen der Demokratie beschäftigt (vgl. die Gleichgültigkeit zum Faschismus in Italien und Spanien; zu bedenken ist der Abschluss des Lateranvertrages 1929 mit der Festigung staatlicher Autorität des Hl. Stuhls und dem politischen Einfluss in Italien; umstritten ist die Haltung zum NS - Staat in Deutschland).
Das Verhalten der Päpste gegenüber Diktaturen im 20. Jahrhundert änderte sich erst nach 1945 und hier besonders im Zweiten Vatikanischen Konzil 1962 - 1965 durch die Konstitution "Gaudium et Spes" mit einer positiven Sichtweise der Katholischen Kirche zur liberalen Demokratie.
5.3. 8 Demokratietheorien - ökonomischer Liberalismus - Neoliberalismus |  |
Der Liberalismus des 19. Jahrhunderts steht für den Rechts- bzw. Verfassungsstaat und Marktwirtschaft. Aus der Marktwirtschaft schöpfte in der Folge im 20. Jahrhundert der Liberalismus wesentliche Impulse.
Joseph Schumpeter wandte sich gegen die klassische Lehre der Demokratie. Für ihn war die normative Demokratietheorie mit der Identität von Herrscher und Beherrschten ein Instrument der Vernebelung von Herrschaftszuständen. Er definierte bescheidener indem er die Methode ansprach. Die Demokratie als Marktmechanismus war in seinem Buch "Kapitalismus, Sozialismus und Demokratie" 1940 der Kerngedanke, der die politischen Akteure in die Abhängigkeit der politischen Konsumenten bringt.
Diese Demokratietheorie wurde in der Folge von Anthony Downs 1957 zu einer umfassenden ökonomischen Theorie der Demokratie. Im Sinne des Wettbewerbs kommt es in der Wahlauseinandersetzung zu einer Wettbewerbspolitik, die sich über politische Inhalte stellt. Anzupassen wäre die Überzeugung der für die Erringung des Wahlsieges erforderlichen Wählermeinung. Demokratie ist nach diesem Verständnis ein Prozess der ständigen Anpassung an die politische Nachfrage.
Die Theorie des "Rational Choice" will politisches Verhalten als Reaktion auf Anreize deuten. Wählende entscheiden sich für Parteien mit bestimmten Präferenzen. Politische Akteure ordnen ihre Handlungsmöglichkeiten nach einem Präferenzschema. Politisches Verhalten wird so standardisiert, ähnlich wie ökonomisches Verhalten.
In der Folge wird nach 1945 der politische Liberalismus von John Rawls, Ernst Fraenkel, Robert Dahl und Amitai Etzioni weiter geführt bzw. entwickelt.
John Rawls entwarf eine "Theorie der Gerechtigkeit" als Dimension für einen sozialen Liberalismus mit Annahmen des Utilitarismus. Wesentlich ist die Kombination von Freiheit und Gleichheit, die jedem offen steht. Ungleichheiten beziehen nicht auf die Grundrechte und politische Freiheiten (vgl. den Unterschied zum Utilitarismus). Grundlage der Überlegungen ist ein rationaler Akteur mit Interessen und dem Ziel eines Wohlergehens für jedermann.
Ernst Fraenkel geht von einer Theorie des Pluralismus aus, der den Verfassungs- bzw. Rechtsstaat im Kontext mit politischen Organisationen sieht. Diese sind für die Freiheit der Menschen wünschenswert und Voraussetzung dieser Freiheit.
Robert Dahl geht vom Konzept des "citizenship" aus, das sich in der liberalen Demokratie in Form einer Beteiligung am politischen Prozess ergeben soll. Als demokratietheoretisches Defizit gilt eine Nicht-Beteiligung?? am politischen Prozess(vgl. etwa der Ausschluss von EU-Bürgern?? bei Wahlen, Ausschlüsse am Arbeitsmarkt und Teilnahmeverweigerung an Wahlen).
Amitai Etzioni formuliert das Konzept des "Communitarismus" in der politischen Theorie, das eine Selbstorganisation der Zivilgesellschaft vorsieht, weil der Staat überfordert ist(vgl. auf lokaler Ebene etwa die Erziehung und Bildung sowie die Kultur mit ihren Einrichtungen).
Es zeigt sich in der Folge, dass nicht nur der politische Liberalismus, vielmehr auch die Sozialdemokratie die theoretischen Ansätze beansprucht. So verbreiten sich diese Theorien weniger in liberalen Parteien als in liberalen Systemen. Verbunden mit dem Begriff Diskurs im 20. Jahrhundert sind zwei Denker, die politisch-theoretische Grundsätze vertreten.
Michael Foucault versucht, gesellschaftliche Machtverhältnisse zu erklären und zu verstehen. Wissen ist nicht Macht, Wissen ist Ausdruck von Macht. Was für Wissen halten, ist ein Ergebnis eines Konstruktionsprozesses in einem Machtverhältnis. "Wahrheiten" werden in Selektionsprozessen in Gesellschaften produziert.
Jürgen Habermas als Mitarbeiter von Theodor Adorno gilt als Vertreter der kritischen delibarativen Theorie, die den öffentlichen Diskurs über politische Themen fordert. In der "Theorie des kommunikativen Handelns" 1981 argumentiert Habermas, dass der prozesshafte öffentliche Diskurs die Grundlage einer aktiven Zivilgesellschaft sei und dieser für jedermann zugänglich sein muss.
Neoliberalismus wird als Begriff am Ende des 20. Jahrhunderts für eine Deregulierung der Ökonomie verwendet. Margret Thatcher und Ronald Reagan zielen in ihrer politischen Orientierung auf die Rücknahme der sozialen Ungleichheiten korrigierenden politischen Eingriffe in die Marktwirtschaft. Einrichtungen des Sozial- bzw. Wohlfahrtstaates werden teilweise zurückgenommen. Man beruft ich auf wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Es zeigt sich, wie vielschichtig und auch unscharf der Begriff "Liberalismus" wurde.
5.3.9 Faschismus |  |
Der Faschismus deutet die Elitentheorie als Absage an jede Form der Demokratie. Verschiedene Strömungen und Bewegungen kennzeichnen den Begriff. Gemeinsam ist mit Hinweis auf die Elitentheorie das politische Recht des Stärkeren (vgl. den Sozialdarwinismus), die Rechtfertigung einer expansiven Außenpolitik und das Führer - Prinzip.
Faschistische Strömungen zeigen sich als autoritäre Elitentheorie (vgl. Italien 1922-1945) und totalitäre Rassentheorie, gleichgesetzt etwa mit dem deutschen Nationalsozialismus und Antisemitismus.
Kennzeichnend ist ein Kulturpessimismus. Oswald Spenglers "Untergang des Abendlandes" gilt als ältere Tradition.
Ebenso zeigt sich eine Ungleichheit zwischen Führer und Masse, Völkern und Nationen, hochwertigem - minderwertigem -unwertigem Leben (vgl. Parasitentum).
In der Faschismustheorie werden in der liberalen Form die antidemokratischen, antiliberalen und totalitären Dimensionen des Faschismus betont(vgl. Ernst Nolte) und die marxistische Form mit dem kapitalistischen Charakter sowie der Abhängigkeit vom Kapital (vgl. Reinhard KÜHNL).
Der Begriff "Faschismus" hat auch seine Trennschärfe verloren. Mit dem Ende des Faschismus 1976 in Spanien verlor der Begriff seine aktuelle Bedeutung in der politischen Theorie. Autoritäre Systeme in Lateinamerika wurden in der Folge mit dem Begriff "Linksfaschismus" - etwa der "Peronismus" in Argentinien - bezeichnet.
5.4 Reflexion - Ausblick |  |
Eine politische Ideengeschichte ist wesentlich eine europäische und männliche Geschichte.
- Simone de Beauvoir hebt die weibliche Wahrnehmung von Politik und Gesellschaft in "Das andere Geschlecht" 1949 hervor. Typisch für den Feminismus als politische Theorie ist der weite politische Begriff mit Lebenserfahrung, Naturerlebnis, Diskriminierung und weibliche Sichtweise von Politik. Betty Friedan setzt mit dem "Weiblichkeitswahn" eine anderen Aspekt. Die (besondere) Rolle der Frau behindert ihre volle Entfaltung (vgl. die scheinbar freiwillige Ghettoisierung).
- Der Eurozentrismus ist in der theoretischen Auseinandersetzung mit der Abhängigkeit der Entwicklungsländer konfrontiert.
Angesprochen werden
- die Imperialismus - Theorie ausgehend von Lenin als Folge des Expansionsstrebens kapitalistischer Staaten,
- die Dependenztheorien der Dritten Welt mit einer nachkolonialen Abhängigkeit,
- die Theorien des Multi - Kulturalismus in Form der Massenmigration als Aufhebung der kulturellen Differenz und damit einem außereuropäischen Einfluss auf Europa und Nordamerika (vgl. Trans- und Interkulturelle Kompetenz vorrangig in Wirtschaft, Bildung, Politik und Kultur) sowie
- die Theorie des Postmaterialismus (Postmodernismus) in der Unterschiedlichkeit der ökologischen Folgen des Wirtschaftswachstums.
- Wesentlich scheint als außereuropäischer Beitrag im 20. Jahrhundert die Theorie der gewaltfreien Aktion von Mahatma Gandhi (1869-1948). Der Verzicht auf personale Gewalt und gewaltfreie Kampfmaßnahmen In Form von Protest - legaler Nichtzusammenarbeit -zivilem Ungehorsam hatte Auswirkungen auf die Bürgerrechtsbewegung der USA (vgl. Martin Luther Kings Verweis auf die Lehren Gandhis, TV - Berichte über die Rassentrennung, Druck auf Politiker).
- Gegensätzlich ist die Theorie des Befreiungskampfes, also die gewaltsame Konfrontation mit den Kolonialmächten bzw. Vertretern der herrschenden Eliten einer postkolonialen Ära. Angeknüpft wird an die Theorie des gerechten Krieges, der in der Dritten Welt weiterentwickelt wurde.
Politische Ideen bzw. Theorien führ(t)en zu einer Internationalisierung. Die Globalisierung von Wirtschaft, Umwelt, Politik, Kultur, Medien, Weltanschauungen bzw. Religion und Sitten bzw. Werten hat ihre Auswirkungen auf globale politische Problembereiche (vgl. beispielhaft die Universalität der Menschenrechte, Klima, Konfliktlösungsmechanismen, Finanzierungsprobleme, Börsenkurse, Wirtschaftsabkommen, Bildungsvergleiche und den Nachrichtenverkehr).
5.5 Literaturverzeichnis Lernfeld Politik |  |
Andersen U. (Hrsg.) (2009): Parteien - Parteisysteme - Parteiforschung, Schwalbach/ Ts.
Asbrand B. - Scheunpflug A. (2014): Globales Lernen, in: Sander W. (Hrsg.): Handbuch politische Bildung, Schwalbach/ Ts., 401-412
Beauvoir S. de (1949): Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Reinbek
Dahl R.H. (1976): Vorstufen zur Demokratie - Theorie, Tübingen
Dichatschek G. (2015): Warum lernen wir was und wie wir lernen? Impulse für den Unterricht. Unterrichtsbeispiele für die Sekundarstufe 1, in: Globales Lernen in Geschichte, Sozialkunde und Politischer Bildung, Südwind, Wien, 38-50
Falter J. - Schoen H. (2005): Handbuch Wahlforschung, Wiesbaden
Galtung J. (1975): Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek
Imbusch P. - Zoll R. (Hrsg.) (2006): Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung, Wiesbaden
Ismayer W. (Hrsg.) (2003): Die politischen Systeme Westeuropas, Opladen
Jesse E. -Sturm R. (Hrsg.)(2003): Demokratien des 21. Jahrhunderts im Vergleich, Opladen
Lazarsfeld P.F. - Berelson B. - Gaudet H.(1969): Wahlen und Wähler. Soziologie des Wahlverhaltens, Neuwied
Lemke Chr. (2000): Internationale Beziehungen. Grundkonzepte, Theorien und Problemfelder, München - Wien
Lösche P. (Hrsg.) (2008): Länderbericht USA, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 690, Bonn
Maier H. (Hrsg.) (2003): Totalitarismus und Politische Religionen, Bd. III: Deutungsgeschichte und Theorie, Paderborn
Moeckli S. (2007): Das politische System der Schweiz verstehen. Wie es funktioniert - Wer partizipiert - Was resultiert, Altstätten
Naßmacher H. (2004): Politikwissenschaft, München - Wien
Niedermayer O.-Stöss R.-Haas M.(Hrsg.)(2006): Die Parteisysteme Westeuropas, Wiesbaden
Nohlen D.(2009): Wahlrecht und Parteiensystem, Opladen
Pelinka A.(1980a): Politische Bildung in der Schule, in: Weiss R. (Hrsg.): Probleme der österreichischen Schule. Mit Beiträgen von Anton Pelinka und Hansjörg Walter - Aus dem Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck, Innsbruck, 59-69
Pelinka A. (1980b): Sozialdemokratie in Europa. Macht ohne Grundsätze oder Grundsätze ohne Macht?, Wien
Pelinka A. (2005): Vergleich politischer Systeme, Wien
Pelinka A.- Varwick J. (2010): Grundzüge der Politikwissenschaft, Wien - Köln - Weimar
Pollak J. - Slominski P. (2006): Das politische System der EU, Wien
Reich K. (2014): Inklusive Didaktik, Weinheim-Basel?
Rittberger V. - Kruck A. - Romund An(2010): Grundzüge der Weltpolitik: Theorie und Empirie des Weltregierens, Wiesbaden
Rosenberger S. - Sauer Br. (Hrsg.) (2004): Politikwissenschaft und Geschlecht. Konzepte - Methoden - Perspektiven, Wien
Sander W. (Hrsg.) (2014): Handbuch politische Bildung, Schwalbach/Ts.
Schimmelfenning F. (2010): Internationale Politik, Paderborn
Schmidt M.G. (2010): Demokratietheorien, Wiesbaden
Schwaabe Chr. (2007): Politische Theorie, Bd. 1-2, Paderborn
Talos E. (2008): Sozialpartnerschaft. Ein zentraler politischer Gestaltungsfaktor in der Zweiten Republik, Innsbruck -Wien - Bozen
Weede E.(2000): Asien und der Westen, Baden - Baden
Weidenfeld W.(2010): Die Europäische Union, Paderborn
Willms B. (1970): Die Antwort des Leviathan. Thomas Hobbes' politische Theorie, Neuwied - Berlin
Willms B. (1971): Die politischen Ideen von Hobbes bis Ho Tschi Minh, Stuttgart
TEIL 2 Neutralität Österreich |  |
6 Einführung |  |
Das Jahr 2025 erinnert an die "Erklärung der Neutralität" vor 70 Jahren durch das österreichische Parlament. Für die Politische Bildung in einem "Lernfeld Politik" ist dies Anlass, sich mit der Thematik auseinander zu setzen.
Die Neutralität Österreichs besteht seit 1955.
- 1938 wurde Österreich vom NS - Regime einverleibt ("Anschluss") und wurde nach 1945 unter den alliierten Besatzungsmächten Frankreich (Vorarlberg, Tirol), USA (Salzburg, Teile Oberösterreich), Großbritannien (Kärnten, Steiermark) und Sowjetunion (Teile Oberösterreich, Niederösterreich und Burgenland) aufgeteilt ("Besatzungszonen"). Wien wurde von allen vier Siegermächten aufgeteilt.
- Um als "Republik Österreich" als ein souveräner Staat anerkannt zu werden, bedurfte es nach langen Verhandlungen erst der Zustimmung der Sowjetunion, das Bekenntnis Österreichs künftig ein neutraler Staat zu sein.
- Am 15. Mai 1955 konnte der Staatsvertrag unterzeichnet werden, am 26. Oktober 1955 (erster Tag ohne Besatzung) wurde das Neutralitätsgesetz im Parlament beschlossen.
- Die "immerwährende Neutralität aus freien Stücken" werde "mit allen zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigt." >
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1955_211_0/1955_211_0.pdf (15.5.2024)
- Mit der Situation der Konflikte in und um Europa kommt es zu Fragen in Österreich als Mitgliedsland der Vereinten Nationen/ UN, des Europarates und der Europäischen Union/ EU, ob die Neutralität noch berechtigt und erfüllbar ist.
Die Studie gliedert sich in vier Teile,
- Aspekte der Zweiten Republik,
- Aspekte Europas,
- Grundwissen Politische Bildung und
- Grundwissen Neutralität.
IT - Hinweis
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/news/archiv/j2022/064neutralitaet (15.5.2024)
6.1 Besatzung - Staatsvertrag/ Neutralitätserklärung |  |
1945 gab es in Österreich vier Besatzungszonen, wirtschaftliche Not mit einem Wiederaufbauprogramm (vgl. GEHLER 2006, 36 - 38 ),
- finanzielle und ökonomische Hilfe durch UNRRA ("United Nations Relief and Rehabilitation Administration") und ERP ("European Recovery Program"),
- Bemühungen um politische Stabilisierung,
- einen sowjetischer Zugriff auf "deutsches Eigentum" und den Versuch einer Verstaatlichung der Industrie,
- den Ausschluss von "Ehemaligen" von Wahlen und eine "Entnazifizierungspraxis".
1955 kam es nach langen Verhandlungen zur
- Unterzeichnung des Staatsvertrages mit Streichung der Verantwortungsklausel aus der Präambel und
- Verabschiedung der Neutralitätserklärung durch das Parlament.
1955 kam es zur Regelung der Pensionsgesetzgebung durch das ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) und Einführung der "Sozialpartnerschaft" (ÖGB - AK - BWK - LWK - ÖIV) mit der Erweiterung durch "Paritätische Kommission" mit "Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen".
Der "Raab - Kamitz - Kurs" führte zur Aktivierung staatlicher und privater Investitionen bei Schaffung wirtschaftsliberaler Rahmenbedingungen mit gezielter Exportsteigerung.
In den sechziger Jahre kommen Reformbestrebungen zum Tragen, und Kontroversen in der Koalition, das Einreiseansuchen von Otto Habsburg - Lothringen wird zum politischen Zündstoff.
6.3 Politischer Diskurs im Parlament |  |
Erstmals regierte eine bürgerliche Einparteienregierung unter Josef Klaus in der Zweiten Republik von 1966 - 1970. Unbegründet waren die Befürchtung nach den Erfahrungen der Ersten Republik. Die demokratiepolitische Kultur erfuhr vielmehr einen Impuls durch den politischen Diskurs im Parlament von Regierung und Opposition (vgl. GEHLER 2006, 38 - 40).
Abnützungserscheinungen und eine wenig harmonisierende Alleinregierung waren durch die seit 1918 regierende Tradition der Christlichsozialen erkennbar. Zudem wirkte ein Trend zu einer sozialdemokratischen Stimmenmehrheit.
Die zunehmende Rationalität der Wirtschaftspolitik und die bündisch - traditionalistischen Strukturen in Staat und Regierungspartei erwiesen sich als hemmend im Gegensatz zu einer aktiven und effizienten Oppositionspolitik der SPÖ.
Die Regierung trug zur behutsamen und ausgewogenen Handhabung der demokratischen Machtausübung bei.
Rezessionserscheinungen von 1967 konnten überwunden werden. Vollbeschäftigung und Preisstabilität wurden gesichert, wirtschaftspolitisch kam es zu Reformen in der Budget- und Finanzpolitik, Gründung der ÖIG 1966, Umwandlung in ÖIAG 1969 und Umstrukturierungen in der Energiewirtschaft.
6.4 SPÖ relative Mehrheit 1970 |  |
Zudem machte Josef Klaus seinen Verbleib vom Erhalt der absoluten Mehrheit abhängig. Als Person lehnte er eine Koalition mit der FPÖ ab. Bei den Wahlen 1970 erhielt die SPÖ die relative Mehrheit. Erstmals wurde die SPÖ in der Zweiten Republik mandatsstärkste Partei. Werbewirksamer Programmpunkt war die Herabsetzung des Wehrdienstes. Für die ÖVP begann eine Oppositionsrolle für mehr als 15 Jahre.
6.5 Unterstützung der FPÖ |  |
Durch Vorabsprachen von FPÖ - Obmann Friedrich Peter und Bruno Kreisky kam es zu einer SPÖ - Minderheitsregierung mit Unterstützung der FPÖ 1970. Beide Parteien hatten sich über eine Wahlrechtsreform geeinigt, die eine Benachteiligung kleinerer Parteien beseitigte (vgl. GEHLER 2006, 40 - 42) .
Neuwahlen 1971 brachten der SPÖ eine absolute Mehrheit und der FPÖ einen Mandatszuwachs.
Erhöht wurde die Mandatszahl im Nationalrat von 165 auf 183. 1971 folgte die Heeresreform mit sechsmonatigem Präsenzdienst und 60 Tagen Truppenübungen, aufgeteilt auf 15 Tage je Kalenderjahr.
6.6 SPÖ "offene Kraft der Mitte " |  |
Unter Kreisky löste sich die SPÖ vom Austromarxismus eines Otto Bauer, in Verbindung mit einem nachkonziliaren Katholizismus. Die SPÖ präsentierte sich als ein "offene Kraft der Mitte" für alle Schichten.
Begünstigt ist dies als generationsspezifischer und gesellschaftspolitischer Trend, mit einer Liberalisierung und Enthierarchisierung des öffentlichen Lebens sowie Demokratisierungsprozessen in nichtpolitischen Bereichen. Das Konzept der Öffnung der Partei erschien auch bürgerlichen Kreisen attraktiv.
Bei den Wahlen 1975 und 1979 führte dies wieder zu absoluten Mehrheiten. Mit Bruno Kreisky wurde der Wandel vom "Oppositionssozialismus" zum "Regierungssozialismus"/ Sozialdemokratie in Anlehnung an skandinavische Modelle vollzogen. Basis waren Richtlinien in den Grundsatzprogrammen von 1958 und 1978. Die Öffnung der SPÖ für alle Wählerschichten und eine Besserung der Wirtschaftslage ermöglichte das sozialpolitische Modell "Wohlfahrtsstaat für alle".
Der Grundkonsens blieb mit der ÖVP erhalten, durch die Sozialpartnerschaft war man auf eine Mit- und Zusammenarbeit angewiesen.
6.7 Reformgesetze |  |
Überfällige Reformgesetze in den Bereichen Wirtschaft, Sozialem, Justiz und Bildung konnten durch Ergänzungen und Korrekturen der Opposition einstimmig beschlossen werden wie die
- Herabsetzung des Volljährigkeitsalters,
- Teilzeitarbeit,
- Alten- und Gesundheitspolitik,
- Arbeitsverfassungsgesetz mit Drittelparität der Arbeitnehmer in Betriebs- und Aufsichtsräten, Fusionen der Verstaatlichten Industrie,
- Arbeitszeitgesetz 40 Wochenstunden, Geburten- und Heiratsbeihilfe, Schülerfreifahrten und Gratisschulbuchaktion,
- Volljährigkeitsalter 19 Jahre, Novellierung des Strafrechts, Regelung der Fristenlösung (Schwangerschaftsabbruch während der ersten drei Monate), Gleichberechtigung der Frau und
- Beseitigung der Hochschulgebühren, Universitätsorganisationsgesetz mit Drittelparität Hochschulprofessoren - Mittelbau - Studierende und Schulunterrichtgesetz als Instrument der Kooperation Schüler - Eltern - Lehrer.
Die Regierungspolitik förderte die institutionelle Demokratisierung und eine Identitätsbildung.
Zudem gab es eine "aktive Neutralitätspolitik" wie eine Nahost - Politik/ PLO - Anerkennung und Wien als Konferenzstadt (UNO - City, OPEC).
6.8 Koalition SPÖ - FPÖ |  |
1983 verliert die SPÖ die absolute Mehrheit, eine Erhöhung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, Besteuerung des 13.und 14. Monatsgehaltes, Einführung einer Quellensteuer auf Sparzinsen, konnten nicht überzeugend als "Sparpaket" vermittelt werden. Kreisky tritt zurück (vgl. GEHLER 2006, 42 - 43).
Die SPÖ wurde Stimmengeber bei der Wahl für die neuen "Vereinigten Grünen Österreich"/ VGÖ und "Alternativen Grünen"/ ALÖ.
Es bildet sich eine SPÖ - FPÖ Koalition mit Bundeskanzler Fred Sinowatz und Vizekanzler Norbert Steger.
Die SPÖ ging jetzt in einen Status Quo - Verwaltung über und verließ vorsichtig den Reform - Kurs und bildete die Regierung um, Finanzminister wurde Franz Vranitzky, Subventionen wurden jetzt als Starthilfen für die Verstaatliche Industrie vergeben, Teilprivatisierungen öffentlicher Unternehmen wurden nicht mehr ausgeschlossen und für einen Sparkurs geworben.
6.9 Basisdemokratie - ökologische Ziele |  |
1984 bestimmte den politischen Diskurs der geplante Bau des Donaukraftwerkes bei Hainburg.
- Im Dezember besetzten Demonstranten die Stopfenreuther Au zur Verhinderung von Rodungen.
- Die basisdemokratischen Kräfte waren mit ihren ökologischen Zielen stärker als das konkordanzdemokratische Prinzip der Sozialpartnerschaft.
1984/ 1985 kam es zu Erstarrungsformen von spezifischen Sonderinteressen. 1987 kommt es wieder zu einem Handlungsspielraum in der neu gebildeten Großen Koalition.
6.10 Große Koalition 1987 - 2000 |  |
Die "Waldheim - Debatte" um die Kriegsvergangenheit als Offizier am Balkan und die umstrittene Aussage der "Pflichterfüllung" und der Bundespräsidentenwahl 1986 des ehemaligen UN - Generalsekretärs (1971 - 1982) führte zum Rücktritt von Bundeskanzler Sinowatz, der gegen Waldheim war. Der Nachfolger Franz Vranitzky war für "Vertrauensbildung", Zusammenarbeit, Reformen und eine Synthese von Sozialdemokratie und Nationalökonomie (vgl. GEHLER 2006, 43 - 47).
Jörg Haider siegte in einer Kampfabstimmung am FPÖ - Parteitag 1986 in Innsbruck über Vizekanzler Norbert Steger. Vranitzky lehnte die rechtspopulistische Ideologie und Person Haider ab.
Ab dem "Wendejahr" 1986 der Innenpolitik kam es zu starker parteipolitischer Polarisierung. Mittels der Wechselwähler kam es zur Ermöglichung neuer Koalitionen. Die Wahlen brachten keinen Durchbruch der ÖVP, Gewinner waren die FPÖ und Grünen (ALÖ - VGÖ ). Mit der neuen FPÖ - Politik unter Haider entstand ein ständiger Wahlkampf.
Der Wahlausgang 1986 stellte die Weichen für eine Große Koalition, die 1987 mit Vranitzky und Alois Mock (ÖVP) in einer Budgetkonsolidierung, Neukonzeption der Verstaatlichten Industrie, ÖBB- und Steuerreform, Organisation des Gesundheitswesens und Arbeitsplatzsicherung ihre Hauptaufgaben hatte.
Als eine Möglichkeit wurde der EU - Beitritt noch genannt. Als ein Hindernis wurde die Neutralität empfunden. Dieser Vorbehalt sollte im EU - Beitrittsantrag vom 17. Juni 1989 ausdrücklich auf SPÖ - Verlangen enthalten sein.
6.11 Krisenregime Große Koalition und Rechtsprofilierung FPÖ |  |
Die Wahlen 1990 brachten eine deutliche Reduktion der ÖVP und ein Beibehalten der Mandate der SPÖ. Die FPÖ legte deutlich zu, es wurde zeitweise von einer "F -Bewegung" gesprochen. Einen leichten Aufwärtstrend hatten die Grünen (VGÖ - ALÖ).
Durch die umstrittene Äußerung über die "ordentliche Beschäftigung im Dritten Reich" - auf die SPÖ- ÖVP - Regierungspolitik bezogen -wurde Jörg Haider durch ein Misstrauensvotum des Landtages vom Amte als Landeshauptmann von Kärnten abgesetzt.
1993 kam es zum Ausländer - Volksbegehren "Österreich zuerst", initiiert als Oppositionsführer von Jörg Haider, mit einem 12 - Punkte - Programm als Ultimatum an die Regierung zu starker Emotionalisierung und großer Ablehnung einer demokratischen Plattform ("SOS - Mitmensch") mit einer breiten Solidarisierung ("Lichterketten") gegen diese Politik.
Trotzdem setzte die Große Koalition mit Franz Vranitzky (Bundeskanzler) und Franz Löschnak (Innenminister) auf eine rigide Ausländerpolitik mit einschränkenden Ausländeraufenthaltsregelungen und einer Asyl- und Fremdengesetzgebung.
Die Rechtsprofilierung der FPÖ ergab innerparteilich Auseinandersetzungen und Heide Schmidt, Friedhelm Frischenschlager, Klara Motter und Hans Helmut Moser traten aus der FPÖ und gründeten 1993 das "Liberale Forum"/ LIF. Bei den Wahlen 1994 kam das LIF erstmals als gewählte Partei in das Parlament. 1999 endete eine Partei des politischen Liberalismus im Parlament in Österreich.
Mit Beginn der neunziger Jahre beginnt von der Bundesregierung ein Informationsprozess für einen EU - Beitritt.
1993 begannen die Verhandlungen. Das politisch relevante Thema Neutralität konnte politisch gelöst werden. Gerungen wurde um die Materien Schwerverkehr/ Transit und Landwirtschaft. Der 1992 geschlossene Transitvertrag und die Beteiligung der EU an österreichischen Ausgleichzahlungen für die Landwirtschaft konnten übernommen werden. Am 1. März 1994 konnte Alois Mock den Abschluss der Verhandlungen öffentlich verlautbaren.
Das EU - Parlament und das österreichische Parlament (Nationalrat und Bundesrat) stimmten mit Zwei - Drittel - Mehrheit zu. Mit einem Werbefeldzug wurde die Bevölkerung auf eine Volksabstimmung vorbereitet. 66,6 Prozent stimmten für einen Beitritt. Am 24. Juni 1994 wurde der Vertrag auf Korfu unterzeichnet.
6.12 Koalition ÖVP - FPÖ 2000 - 2005 |  |
Am 4. Februar 2000 wurde die ÖVP - FPÖ Koalition unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angelobt. Bei den Wahlen am 3. Oktober 1999 hatte er den dritten Rang erreicht und hatte für diesen Fall den Gang in die Oppositionen angekündigt.
Nach wochenlangen erfolglosen Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP hatten sich FPÖ und ÖVP einander genähert, dabei das Misstrauen und Vorbehalte der 14 EU - Partner bewirkt. Die FPÖ hatte besonders in Wien ausländerfeindlichen und rassistischen Wahlkampf geführt und vorher schon durch ihre EU - kritische Haltung Vorbehalte ausgelöst.
Bundespräsident Thomas Klestil (1992 - 2004) mit seiner klaren Haltung für eine Große Koalition, schloss sich der warnenden Stimmen aus dem In- und Ausland an. Nach Bildung der Regierung verhängten die "EU - 14" Sanktionen mit dem Einfrieren bilateraler Kontakte, österreichische Kandidaten wurden nicht mehr in internationale Organisationen aufgenommen. Innenpolitisch kam es zu Ausladungen, Boykottaktionen, Schuldzuweisungen und Massendemonstrationen.
Die Isolierungspolitik änderte nichts an der "Reformpolitik" der Regierung. Jörg Haider zog sich als Parteiobmann zwar zurück, blieb aber im Koalitionsausschuss vertreten und damit in der Bundespolitik. Die neue Parteichefin und Vizekanzlerin Susanne Riess - Passer konnte sich von der wechselhaften Politik nicht lösen.
Die "EU -14" Maßnahmen erwiesen sich als wirkungslos und kontraproduktiv. Solidaritätseffekte traten ein, das Regierungskabinett rückte enger zusammen. Ein von der portugiesischer Ratspräsidentschaft eingesetzter Weisenrat empfahl die Aufhebung. Die Sanktionen endeten unter französischer Ratspräsidentschaft am 12. September 2000.
Die "Reformpolitik" ging den Weg etwa in den Bereichen Bildung (Entmachtung Mittelbau, Einhebung von Studiengebühren), Gesundheitswesen (Einhebung von Ambulanzgebühren) und Pensions- und Steuerwesen (Besteuerung der Unfallrenten).
Allgemein war ein innovatives Gesamtkonzept von Reformen nicht erkennbar, vielmehr ein Rückbau des Sozialstaates und der Reduktion der Unternehmerbelastungen.
Die Koalition setzte Zeichen für eine Wiedergutmachung von NS -Verbrechen mit dem "Nationalfonds 1995" der Großen Koalition und leitete Verhandlungen zur Zwangsarbeiterentschädigung und zur Restitution von jüdischem Vermögen ein.
Die Pensionsreform 2000 mit der Anhebung des Frühpensionsalters wurde durchgesetzt und damit die Vetopolitik der Sozialpartnerschaft gebrochen. Die Umgehung von Teilen der Sozialpartner war Ausdruck einer Planung des Umbaues.
Das Ziel "Null Defizit" einer Budgetsanierung wurde verfolgt, 2003/ 2004 musste relativiert und aufgegeben werden. Mit Eintritt der FPÖ in die Regierung erfolgte ein Übergang zum Neoliberalismus einer Art "Austro - Thatcherismus", der im Mittelpunkt budgetpolitische Überlegungen außer bei Sicherheitsüberlegungen hatte. Durch die Hochwasserschäden 2002 musste der Ankauf der "Eurofighter" von 24 auf 18 reduziert werden.
Die Tendenzen einer Gegenkultur zur Regierungspolitik wurden bei den großen "Donnerstags - Demonstrationen" schwächer.
Das fehlende klare Oppositionsprofil der SPÖ im Denken einer Großen Koalition wurde noch durch die Zustimmung zu Grünen im städtischen Bereich geschwächt. Das Ergebnis des "Österreich - Konvents" zur Reform der Bundesverfassung hatte keine bedeutenden Reaktionen ausgelöst und wurde mit dem EU - Beitritt als wenig hilfreich angesehen.
Zu Verschiebungen in der Begrifflichkeit kam es von Feminismus zu Familialismus, Sozialismus zu Neoliberalismus und Verstaatlichung zu Deregulierung und Privatisierung. Die schleichende Militarisierung mit einer europäischen Beistandsbündnispolitik führte von Neutralität zu Friedenserzwingung ("peace enforcement").
Ein deutlicher Dissens in der Koalition zeigte sich in der EU - Politik im FPÖ - Volksbegehren gegen das tschechische AKW Temelin 2002, das gegen den EU - Beitritt Tschechiens gerichtet war.
Die Reformpolitik war in der Konstellation Regierungsvertreter - Fundamentalopposition der FPÖ und für eine mangelhafte Durchführung in der ÖVP gefährdet. Allein zwischen 2000 und 2002 kam es zu vier, zwischen 2002 und 2004 zu sieben Regierungsumbildungen.
In Knittelfeld brach 2002 bei einer informellen Tagung der FPÖ zu einem Sonderparteitag die Enttäuschung der Basis los und führte zum Rücktritt des FPÖ - Regierungsteams Vizekanzlerin Riess - Passer, Finanzminister Grasser und Klubchef Westenthaler sowie zu Neuwahlen und einem massiven Stimmenverlust der FPÖ und großen Gewinnen der ÖVP mit den höchsten Stimmenzuwächsen einer Partei in der Zweiten Republik ( + 15,4 Prozent).
6.13 Ende der Großen Koalition 1995 |  |
1995 scheiterte die Große Koalition in den Budgetverhandlungen, unter dem neuen ÖVP - Parteiobmann Wolfgang Schüssel kam es zum Bruch mit der SPÖ. Die Neuwahlen 1995 brachten nicht den erwünschten "Bürgerblock" (vgl. GEHLER 2006, 47 - 50).
Erkennbar war die Zunahme an politischer Mobilität, die Zeichen standen auf Veränderung. Bei Auflage einer Großen Koalition forderte Schüssel Vorinformation und Einbindung der ÖVP einen koalitionsfreien Raum bei Abstimmungen. Es kam zu einer SPÖ - ÖVP Regierung.
1997 gab Franz Vranitzky nach der ohne Vorinformation und Einbindung der ÖVP erfolgten Übernahme der bürgerlich - konservativen Credit - Anstalt (CA) durch die dem SPÖ - Einflussbereich zugeordnete Bank - Austria, die Schüssel vom Verlassen der Koalition erwägen ließ, seinen Rückzug als Bundeskanzler bekannt und übergab das Amt an Viktor Klima.
Eine geringe Entscheidungsfreude der Großen Koalition zeigt sich im Folgenden, etwa am "Optionen - Bericht" mit der Klärung der Frage der Mitwirkung Österreichs an der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Dieser kam vor der EU - Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 1998 nicht zustande. Zwischen SPÖ und ÖVP gab es kaum eine aktive Zusammenarbeit mehr.
6.14 ÖVP - FPÖ Koalition |  |
Am 4. Februar 2000 wurde die ÖVP - FPÖ Koalition unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel angelobt. Bei den Wahlen am 3. Oktober 1999 hatte er den dritten Rang erreicht und hatte für diesen Fall den Gang in die Oppositionen angekündigt.
Nach wochenlangen erfolglosen Koalitionsverhandlungen zwischen SPÖ und ÖVP hatten sich FPÖ und ÖVP einander genähert, dabei das Misstrauen und Vorbehalte der 14 EU - Partner bewirkt.
Im April 2005 kam es durch anhaltende innerparteiliche Konflikte zwischen Regierungs- und Oppositionskräften in der FPÖ zu einer Spaltung. Jörg Haider und seine Schwester Ursula Haubner gründeten das orange "Bündnis zur Zukunft Österreichs"/BZÖ (vgl. GEHLER 2006, 50 - 51).
Die ÖVP mit Wolfgang Schüssel entschied nach Abgabe von Garantien für das Regierungsprogramm, mit den der BZÖ angehörigen Mitgliedern die Koalition weiter zu führen (Koalition ÖVP/ FPÖ - BZÖ).
7.1 Europäische Union/ EU |  |
Die Europäische Union mit ihren Vorläuferorganisationen der Montanunion (1951), EWG (1958), EURATOM (1958) und EG dient als wichtigste Organisation in Europa der Stabilität in Wirtschaft, Politik und Sicherheit.
Entwicklung Europas als Gemeinschaft
1947 Europäisches Wiederaufbauprogramm(ERP - "Marshall Plan")
1948 Gründung des Europäischen Wirtschaftsrates (OEEC) in Paris - in der Folge Entwicklung der OECD zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik der westlichen Industrieländer
1949 Gründung des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (COMECON) in Moskau
1951 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) bzw. Montanunion
1954 Scheitern der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) durch Frankreich
1957/1958 Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft(EWG) und EURATOM auf Grund der Römische Verträge (1957)
1960 Gründung der Europäischen Freihandels - Assoziation (EFTA) durch die zunächst nicht an der EWG beteiligten westlichen Industrieländer
1965 Fusion der Kommission von EWG und Euratom sowie Hoher Behörde der EGKS > gemeinsamer Rat und Kommission
1973 Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft durch den Beitritt Großbritanniens, Dänemarks und Irlands - Freihandelsabkommen mit den vier neutralen Staaten > Bedeutungsverlust der EFTA
1979 Erste Direktwahl des Europäischen Parlaments
1981 Erweiterung durch den Beitritt Griechenlands
1986 Erweiterung durch den Beitritt Spaniens und Portugals
1991/1992 Vertrag von Maastricht - Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik/GASP, Innen- und Justizpolitik und Wirtschaftspolitik
1995 Erweiterung durch den Beitritt Österreichs, Schwedens und Finnlands
2001 Gemeinsame Währung in einer Wirtschafts- und Währungsunion/EURO-Cent
2004 "Osterweiterung" mit zehn neuen Beitrittsländern
2007 Beitritt Rumäniens und Bulgariens
IT - Hinweis
https://european-union.europa.eu/principles-countries-history/principles-and-values_de (16.5.2024)
7.2 Europarat |  |
Seit 1949 besteht unabhängig von EWG/EG/EU der Europarat in Straßburg, dem alle europäischen Staaten mit einem liberalen politischen System angehören (Parlamentarische Versammlung, Ministerrat und Generalsekretär).
1950 verabschiedete der Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention und 1961 die Europäische Sozialcharta.
Der Außenpolitik kommt insofern eine große Bedeutung zu, als sie nur bedingt von eigenen Akteuren und hauptsächlich solcher anderer politischer Systeme abhängig ist. Damit kommt es zu internationalen Beziehungen.
Merkmale sind ein
- Vorrang der Exekutive (Regierung) gegenüber dem Parlament,
- ein Berufsbeamtentum mit mitunter politischen Ambitionen (Diplomatischer Dienst), besondere Normen (Völkerrecht),
- ein nationaler Konsens (weniger Kontroverse als in anderen Politikfeldern) und ein Defizit in der Öffentlichkeit (Geheimdiplomatie).
IT - Hinweis
https://www.coe.int/de/web/portal/home (16.5.2024)
7.3 Bündnisfreiheit in der Nachkriegszeit |  |
Die Konfliktsituationen in und um Europa haben in den Ländern Europas, die bisher neutral oder bündnisfrei waren, zu Veränderungen in ihren Einstellungen zu Krieg und Frieden geführt.
Finnland und Schweden haben gemeinsam einen Antrag, Mitglied der NATO zu werden, gestellt. Auch in Österreich führten alte Grundsätze zu Diskussionen.
Im Folgenden werden im Sinne einer Politischen Bildung diese drei nationalen Debatten beispielhaft als ein Beitrag zu einem politischen Diskurs beleuchtet.
7. 4 Nationale Debatten |  |
Im Folgenden werden im Sinne einer Politischen Bildung drei nationale Debatten beispielhaft als ein Beitrag zu einem politischen Diskurs beleuchtet.
7.4.1 Finnland |  |
Das Land verstand sich bisher als neutrales Land, real allerdings als bündnisneutral. Mit dem EU - Beitritt 1995 gab es eine Westorientierung.
Die EU - Mitgliedschaft wurde als Beitrag zur Stabilität und Sicherheit des Landes angesehen. Damit war kein Bedarf für ein militärisches Bündnis gegebenen. Seit 1994 beteiligte man sich am Programm "Partnership for peace" der NATO und verstärkte die Zusammenarbeit.
Eine Mitgliedschaft war für eine Mehrheit bis zum Ukraine- Konflikt undenkbar. 2022 sprachen sich nur 28 Prozent nach einer repräsentativen Umfrage der Rundfunkanstalt Yle für einen Beitritt aus, 42 Prozent waren dagegen.
Bereits zu Beginn der Ukraine - Krise waren schon 53 Prozent für einen NATO - Beitritt, 28 Prozent lehnten ihn ab. In der Folge stiegen die Umfragewerte auf 76 Prozent.
Quelle:
 https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de > Autoren/innen: Claudius Technau, Anne Rentzsch, Lukas Kapeller für bpb.de (15.5.2024)
Wie der Nachbar Finnland war Schweden bündnisneutral. Das konservativ - liberale Spektrum setzte sich seit Jahren für eine NATO -Mitgliedschaft ein, ebenso ein Großteil der Presse und auch die große liberale Tageszeitung "Dagens Nyheter".
Widerstand kam von der Sozialdemokratie und der Bevölkerungsmehrheit. Schlagartig änderte sich die Stimmung mit dem Beginn des Konflikts.
Die Furcht als bündnisfreies Land ungeschützt zu sein, bestimmte den öffentlichen Diskurs und die sozialdemokratisch geprägte Boulevardzeitung "Aftonbladet".
In der Folge kam es zur Wende zum Beitrittsgesuch und dem Prozess der Zustimmung der NATO - Mitglieder mit dem Zögern von Ungarn und der Türkei.
Quelle:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de > Autoren/innen: Claudius Technau, Anne Rentzsch, Lukas Kapeller für bpb.de (15.5.2024)
7.4.3 Österreich |  |
Anders verläuft der politische Diskurs in Österreich, umgeben von den NAT0 - Staaten Deutschland, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Italien (Ausnahme Schweiz und Liechtenstein).
Aus Wien kommen keine Signale, der NAT0 beizutreten.
Das österreichische Neutralitätsgesetz in Verbindung mit dem Staatsvertrag 1955 zur Erlangung der Unabhängigkeit hat als entscheidenden Aspekt das Bekenntnis zur Neutralität.
- Damit sind die vier Siegermächte nach dem Weltkrieg Garantiemächte der Unabhängigkeit einer "Republik Österreich" ("Erste Republik" 1918 - 1938, "Zweite Republik" 1945 - heute).
- Von Interesse ist der Artikel 42 des EU - Vertrages mit seiner Beistandsklausel.
- Die Verwobenheit der meisten EU - Staaten mit der NATO ergibt eine andere Position zur Neutralität wie die der skandinavischen Staaten.
Quelle:
https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de > Autoren/innen: Claudius Technau, Anne Rentzsch, Lukas Kapeller für bpb.de (15.5.2024)
IT - Hinweis
"Sky -Shield " Absichtserklärung
https://orf.at/stories/3358959/ (28.5.2024)
- - -
Pro und Kontra: Soll Österreich in die NATO?
PRO: Verteidigung mit Hirn
von Eric Frey
Eine Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher will ein Bundesheer, das sie vor äußeren Angriffen schützt. Eine noch viel größere Mehrheit will unbedingt an der Neutralität festhalten.
Diese beiden Wünsche passen nicht zusammen. Neutralität bietet keinen Schutz vor Aggressoren, das hat die Geschichte oft genug gezeigt. Dafür braucht es eine viel größere Verteidigungsbereitschaft wie in der Schweiz, die in Österreich nur von wenigen geteilt wird. Und selbst das Schweizer Modell bietet weniger Sicherheit als die Einbettung in ein breites Verteidigungsbündnis, das viel effizienter arbeiten kann als militärische Einzelgänger.
Die Folge ist, dass Österreich keine Sicherheitspolitik verfolgt, die diesen Namen verdient. Das kann sich das Land nur leisten, weil es von befreundeten Staaten umgeben ist, die wiederum fast alle Mitglieder der Nato sind. Österreich nascht an deren militärischen Investitionen mit und nimmt sich das Privileg heraus, Verteidigung "im Herzen" (Zitat Ministerin Klaudia Tanner) zu betreiben statt mit Geld und Hirn.
Ganz anders handeln Finnland und Schweden, die beide nach dem russischen Überfall auf die Ukraine ihre Bündnisfreiheit aufgegeben haben und nun auf dem Weg in die Nato sind. Zurück bleiben unter den EU - Neutralen drei Inselstaaten und ein Land, das sich einbildet, eine Insel der Seligen zu sein.
Österreich muss daran nichts ändern, es steht kein Aggressor vor den Toren. Die Nato braucht uns nicht und ist zufrieden, solange Bundesheer und Regierung in der Praxis kooperieren. Aber es ist die Rolle eines peinlichen Sonderlings, in die sich das Land hineinmanövriert hat. An die Chancen einer "aktiven Neutralität" glaubt jenseits der Landesgrenzen niemand.
Nun gibt es auch in Österreich vereinzelte Stimmen, die die Neutralität als Schimäre sehen und sie überwinden möchten. Aber selbst sie schrecken vor einer Nato - Mitgliedschaft zurück. Stattdessen drängen sie darauf, Teil einer europäischen Verteidigung zu werden, ohne die bösen Amerikaner.
Das Problem daran: Die EU - Armee gibt es heute nicht und wird es nicht bald geben. Eine europäische Verteidigungssäule, darüber herrscht Konsens, kann nur innerhalb der Nato entstehen. Wenn Österreich mitreden will, dann muss es dem Bündnis beitreten – genauso wie Dänemark nun offiziell an der EU - Verteidigung teilnimmt. Das Land auf diesen Schritt vorzubereiten wäre die Aufgabe einer Regierung, die sich um Sicherheit kümmert und nicht nur um Umfragen. (Eric Frey, 2.7.2022)
CONTRA: Neutral, aber ehrlich
von Petra Stuiber
Wolfgang Schüssel hat es einmal versucht. Der Kanzler der ersten schwarz-blauen Regierung ventilierte eine neue Sicherheitsdoktrin – und mit ihr auch einen NATO - Beitritt. Er scheiterte, weil die Österreicherinnen und Österreicher an der Neutralität festhalten wollten. Das ist knapp 20 Jahre später immer noch so, unerschütterlich und unbeeindruckt von Bedrohungen wie dem Ukraine - Krieg.
Diese Liebe zur Neutralität ist bei der Generation 50 plus besonders groß. Aber auch jüngere Semester wollen sie laut jüngsten Umfragen klar mehrheitlich behalten. Ob das nun Folklore ist oder sogar so etwas wie Teil einer österreichischen Identität – darüber kann man streiten. Klar ist: Diese Stimmungslage der Bevölkerung muss die Regierung respektieren.
Was sie nicht muss und auch nicht soll: die österreichische Lebenslüge, die damit verbunden ist, weiter pflegen. Ein Beispiel: In einer Umfrage des Instituts für Demoskopie und Datenanalyse (IFDD) im Mai wünschte sich die Mehrheit der Befragten zwar einerseits, dass es in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine engere Abstimmung zwischen den EU - Staaten geben müsse. Andererseits wollten sich dieselben Befragten nicht an einem europäischen Verteidigungsbündnis beteiligen. Man hofft hierzulande aus Tradition, sich im Krisenfall klein machen und hinter anderen, größeren, wehrtechnisch gut gerüsteten Staaten verstecken zu können.
Es ist nicht die Zeit, darüber mit einem Augenzwinkern hinwegzusehen. Die Regierung muss die Bevölkerung beim Wort und die Neutralität endlich ernst nehmen. Denn auch diese Sicherheitsdoktrin hat nur Sinn, wenn man sie mit Leben erfüllt. Was können wir, was wollen wir in Zukunft leisten – ganz konkret, als neutraler Staat im europäischen Verband? Was müssen wir ausbauen, was können wir weglassen? Und wie gedenken wir der europäischen Beistandspflicht, zu der wir uns verpflichtet haben, im Ernstfall nachzukommen? Diese Fragen muss man präzise beantworten können, wenn man vorhat, ins Bundesheer zu investieren – ganz zu schweigen von der Frage, ob dies alles weiterhin mit Wehrpflicht und Milizheer zu leisten ist oder ob ein Berufsheer nicht doch besser wäre.
Gar nicht über die Neutralität diskutieren zu wollen, wie das Kanzler Karl Nehammer zu Beginn des Ukraine - Kriegs resolut verordnen wollte, ist der falsche Weg. Wir müssen reden. Ehrlich reden. Im Sinne einer Bevölkerung, die sich vor allem anderen wünscht, dass Österreich ein neutraler Staat bleibt. (Petra Stuiber, 2.7.2022)
Quelle:
https://www.derstandard.at/story/2000137093222/pro-und-kontrasoll-oesterreich-in-die-nato (12.5.2024)
7.5 West - Ost - Konflikt |  |
Hier werden Ungleichgewichte internationaler Macht durch nationale Kräfte akzeptiert.
Aus unterschiedlichen nationalen Interessen sollen gemeinsame Vorgangsweisen sich entwickeln, wobei letztlich die beteiligten Akteure miteinander verschmelzen (vgl. supranationale Organisationen in Form eines Bundestaates; internationale Dachverbände).
Die "freie Welt" des Westens ist mit der Klassenherrschaft des Ostens konfrontiert. Westliche Wirtschaftskooperationen (OECD als Nachfolge des Marshall - Plans und EWG/EG) treten dem östlichen Teil des COMECON entgegen.
Überblick über den West - Ost - Konflikt
1945 Ende des Zweiten Weltkrieges
1947 Politik der Eindämmung der USA/ "Truman - Doktrin" - Beginn der Phasen des "Kalten Krieges"
1948/49 Berlin - Blockade ("Rosinenbomber")
1949 Sieg der Kommunisten in China/ Mao Tse Tung - Gründung der NATO
1950-1953 Korea - Krieg
1953 Tod Stalins - Beginn der Entspannung
1955 Abschluss des österreichischen Staatsvertrags - Gründung des Warschauer Pakts
1956 Eingreifen der Sowjetunion in Ungarn
1958 Berlin - Ultimatum der Sowjetunion
1962 Kuba - Krise/ Gefahr des eines Atomkrieges
1963 Atomtest - Abkommen
1968 Atomsperrvertrag - Besetzung der CSSR durch den Warschauer Pakt
1972 SALT I
1965-1973 Vietnam - Krieg
1975 Unterzeichnung der "Schlussakte von Helsinki"
1979 SALT II - Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan
1981 Aufstand in Polen
Abweichungen in der NATO gab es seit 1966 für Frankreich als Mitglied der NATO nur im zivilen Bereich, im Warschauer Pakt ab 1968 mit dem Austritt Albaniens und der Verweigerung Rumäniens an der Besetzung der CSSR.
Dem liberalen System des Westens steht das einheitlich strukturierte System des Kommunismus des Ostens gegenüber.
7.6 Neutralität und Blockfreiheit |  |
Neutralität und Blockfreiheit sind zwei Konzepte, die aus dem West - Ost - Konflikt heraus entstanden sind. Die Neutralität praktizieren europäische Staaten mit einem liberalen politischen System.
Die Blockfreiheit ist ein Konzept zumeist der Länder der Dritten Welt, deren politische Systeme verschiedenartig sind.
Dauernde Neutralität - in Österreich bezeichnet als "immerwährende Neutralität" (seit 1955) - ist eine außenpolitische Zielvorstellung in Europa aus Erfahrungen der Schweiz, wobei Österreich, Irland, Finnland und Schweden eine unterschiedliche Praxis innerhalb der EU mit - Österreich und Irland - und ohne Neutralität - Finnland und Schweden - aufweisen.
Völkerrechtlich abgesichert ist die Neutralität der Schweiz (vgl. die Diskussion dazu in Österreich).
Die "Konferenz der Blockfreien" ist nach Beendigung des West - Ost - Konflikts nunmehr Partei im Nord - Süd - Konflikt. Die alle drei Jahre stattfindende Konferenz - seit ihrer Gründung 1961 in Belgrad - hat als erklärtes Hauptziel eine Wirtschaftsumverteilung zugunsten der Dritten Welt ("Neue Weltwirtschaftsordnung").
Internationale Konflikte trennen die Mitglieder, so der 1980 begonnene Krieg zwischen dem Irak und Iran und der Konflikt in Afghanistan (1979). Kuba als freundlicher Partner ehedem der Sowjetunion vertritt eine unterschiedliche Rolle in der Stellung der Blockfreien.
Durch die heutige Bedeutung der EU ist der Gaststatus - Sitz ohne Stimmrecht - neutraler europäischer Staaten in der Konferenz der Blockfreien bedeutungslos geworden.
7.7 Literaturauswahl Neutralität Österreich |  |
25 Jahre Österreichischer Staatsvertrag: Symposium, veranstaltet v. d. Österrreichischen Akademie d. Wissenschaften u. d. Akademie d. Wissenschaften d. Sowjetunion in d. Zeit vom 12. - 19. April 1980 in Moskau / [mit Beitr. von Stephan Verosta ...]. - Wien : Verl. d. Österr. Akad. d. Wiss., (1981).
Alternative Neutralität oder europäischer Einheitsstaat : Memorandum einer Arbeitsgruppe beim Bundesvorstand der KPÖ / hrsg. u. eingel. von Walter Baier. - Wien : Bundesvorstand d. Kommunist. Partei Österreichs, [1992]. - 34 S. Adresse d. Verl.: A-1020 Wien, Schönngasse 15 - 17.
Adamovich, Ludwig, Die Annäherung Österreichs an die Europäische Gemeinschaft - eine Herausforderung für die Österreichische Verfassung? in: EG - Die Europäische Herausforderung, hrsg. v. Johannes Kunz, Wien 1992, S. 13-25.
Ammann, Beat, Neutralität als wandelbare Größe der Sicherheitspolitik. Welches sind die Optionen nach dem EU - Beitritt? In: Neue Zürcher Zeitung, Int. Ausg. Nr. 123 am 30. Mai 1996, S. B4
Arbeitsmaterialien zur Praxis der politischen Bildung, Dokumentation Nr. 13, von Arno Einwitschläger und Roland Widder, hrsg. v. Österr. Inst. f. Politische Bildung Mattersburg.
Auf dem Weg nach Europa : das Problem eines Beitritts zur Europäischen Gemeinschaft aus der Sicht der neutralen Staaten Schweiz und Österreich ; Kolloquium der Universitäten Freiburg, Schweiz und Linz, Österreich ; Dokumentation / Reinbert Schauer ; Norbert Thom (Hrsg.). Linz : Trauner [u.a.], 1989. - 125 S. : graph. Darst. Literaturangaben ISBN 3-85320-476-7 ISBN 3-7278-0655-9.
Bader, Erwin, Die immerwährende Neutralität Österreichs In: Zeit - Fragen, Zürich, 29. Mai 2000, S. 1 und 4.
Bader, Erwin, Für ein Europa des Geistes. In: Günther Witzany (Hrsg.), Zukunft Österreich. EU - Anschluß und die Folgen, Salzburg 1998, S. 9-50.
Bader, Erwin, Neutralität: ja oder nein? Frieden statt Konfrontation. In: Readers Digest. Das Beste für Österreich, September 2002, S. 15ff.
Bader, Erwin, Neutralität - niemals obsolet. In: A. Pecha, Th. Roithner, Th. Walter (Hrsg.): Friede braucht Bewegung. Analysen und Perspektiven der Friedensbewegung in Österreich, Haid 2002, S. 98-103.
Bader, Erwin, Österreichs Neutralität ist gefährdet, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung 85, Jänner 1996, S. 25-37.
Bader, Erwin, Theoretical Problems of Democracy and Law with Austria's Joining the EU, in: Rechtstheorie, Beiheft 18: Changing in Modern Legal Systems and the Legal State Ideology, Berlin 1998, S. 95-103.
Bader, Erwin, Was bedeutet Neutralität? in: Die Universität, Zeitung der Universität Wien, am 25.10.2001.
Bader, Erwin, Zum bleibenden Wert der immerwährenden Neutralität, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung 90, März 1997, S. 31-40.
Baltl, Hermann: Probleme der Neutralität betrachtet am österreichischen Beispiel / Hermann Baltl. - Graz : Böhlau, 1962. - 57 S. (Grazer rechts- und staatswissenschaftliche Studien ; 8)
Barz, Andreas: Der Mythos Neutralität: zu den Wechselwirkungen zwischen Anspruch und Wirklichkeit eines politischen Konzepts. Pfaffenweiler : Centaurus-Verl?.-Ges., 1992. (Reihe Politikwissenschaft ; 9) (= Kaiserslautern, Univ. Diss., 1991 unter dem Titel: Barz, Andreas: Neutralität im internationalen System) ISBN 3-89085-590-3
Berchtold, Gregor: Kann und muß die dauernde Neutralität Österreichs neu definiert werden? / einger. von Gregor Berchtold. - 1994. - 63 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb., 1995
Beuys, Joseph: Aktive Neutralität: die Überwindung von Kapitalismus und Kommunismus; ein Vortrag mit Diskussion am 20. Januar 1985. Wangen: FIU - Verl., 1991. - Tonkassette; ISBN 3-928780-50-6
Bewaffnete Neutralität : das Beispiel Österreich / Bearb. des Schwerpunktthemas: Manfred Rotter. - Frankfurt am Main: Haag u. Herchen, 1984. - 75 S. : Kt. (Militärpolitik; 38 = Jg. 8.1984)
Bindschedler, Rudolf, Das Problem der Beteiligung der Schweiz an den Sanktionen der Vereinten Nationen, Zeitschrift für ausländischen öffentliches Recht und Völkerrecht, 28, 1968.
Birnbaum Karl E. und Hanspeter Neuhold (Hrsg.), Neutrality an Non - Alignment in Europe, Wien 1991.
Bock, Fritz, Erinnerungen und Gedanken zum 35. Jahrestag der Zweiten Republik und zum 25. Jahrestags des Staatsvertrages; in: Neue Fakten zu Staatsvertrag und Neutralität, Wien 1980, S. 95-106
Böhm, Gerd E.: Neutrale Positionen der Donaumonarchie : Fallstudie zum neutralen Krisenverhalten Wiens vom Anfang des 19. Jahrhunderts bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges- 1993. Wien, Univ. Dipl.-Arb., 1993
Brandstetter, Wolfgang und Gerhard Loibl: Neutralität und Waffenexporte Neutralität und Waffenexporte : völkerrechtliche und strafrechtliche Überlegungen zum Tatbestand der "Neutralitätsgefährdung"; Wien : Verl. d. Österr. Staatsdr., 1990. (Juristische Schriftenreihe; 19) ISBN 3-7046-0190-x
Braito, Christian: Golfkrise - kollektive Sicherheit - Neutralität / vorgelegt von Braito Christian. - 1991. - 89 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb.
Brunner, Hans - Peter: Neutralität und Unabhängigkeit der Schweiz im ausgehenden 20. Jahrhundert: Bestandesaufnahme und Ausblick ; die Fragen der europäischen Integration und der Sicherheits- und Friedenspolitik als Fallbeispiele. Zürich : Schulthess, Polygraph. Verl., 1989. (Zürich, Univ., Diss., 1989. - Auch als: Schweizer Studien zum Internationalen Recht, Bd. 58); ISBN 3-7255-2719-9
Burger, Rudolf, Vae neutris! Das Ende der österreichischenNeutralität; in: Die Zukunft, 9/94, S. 6-13.
Chevallaz, Georges - André: Die Herausforderung der Neutralität: Diplomatie und Verteidigung der Schweiz 1939 - 1945 . Zürich : Orell Füssli, 1997. (Zeitgeschichte) ISBN 3-280-02349-1
Delfs, Karl, Von "Warlords" und "Peacekeepern". Sicherheits- und Friedenspolitik in Österreich und Europa. Internet: http://www.zivildienst.at/Texte/Peacekeeper.htm
Dokumentation zur österreichischen Zeitgeschichte 1945-1955, hrsg. v. Josef Kocensky, Wien 1970.
Dworak - Hofer, Kornelia: Das Wesen der immerwährenden Neutralität Österreichs. Wien, Univ., Dipl. - Arb., 1993
Ecker, Gerold u. a. (Hrsg.): Neutralität oder Euromilitarismus. Das Exempel Österreich. - Wien : Promedia - Dr.-u. - Verl. -Ges., 1993.
EG und Neutralität : Österreich und die westeuropäische Herausforderung / hrsg. von Josef Iraschko ... - 1. Aufl. - Wien : Junius Verl.- u. Vertriebsges., 1989. - 214 S. (Edition m) Literaturangaben ISBN 3-900370-85-0
EG - Europa: Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge / [Red.: Gertraud Diendorfer - Ratzenböck]. - Wien : J & V, Ed. Wien, Dachs-Verl?., 1992.
Einwitschläger, Arno und Roland Widder, Arbeitsmaterialien zur Praxis der politischen Bildung, Dokumentation Nr. 13, hrsg. v. Österr. Inst. f. Politische Bildung Mattersburg.
Emmerich, Klaus: Anders als die anderen : Österreichs neue Rolle in Europa / Klaus Emmerich. - Düsseldorf ;Wien [u.a.] : Econ -Verl., 1992. - 343 S. Literaturverz. S. 331 - 334 ISBN 3-430-12516-2
Ermacora, Felix: 20 Jahre österreichische Neutralität / Felix Ermacora, 2., völlig neu bearb. Aufl. - Frankfurt am Main : Metzner, 1975.
EU und Neutralität: wie sicher ist die Neutralität Österreichs? - Wien: Wirtschaftskammer Österreich, 1994.
European Neutrals and the Sowjet Union, Hg. v. Swedish Institute of International Affairs, Stockholm 1986.
Fasslabend, Werner, Vortrag anläßlich einer Tagung vom 4.-5. Juli 1995 zum Thema "Die Interessen und Ziele Österreichs in Europa", veröffentlicht im Band "Österreich und der Weg Europas zur gemeinsamen Verteidigungs- und Sicherheitspolitik", Schriftenreihe der Landesverteidigungsakademie 2/96, S. 155-159.
Fischer, Heinz, "NATO ist künstliche Alternative" (Interviewer: Peter Kotanko), Kurier, 28. 5. 1996
Fischer, Peter: Neutralität und Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften: Vortrag vor dem Europainstitut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, den 15. Januar 1991. Saarbrücken : Europa - Inst., 1991. (Europa - Institut <Saarbrücken>: Vorträge, Reden und Berichte aus dem Europa - Institut ; 229)
Frieden. - Wien 2. Frieden und Friedenserziehung; österreichische Neutralitäts- und Friedenspolitik. - 1987. - Losebl.-Ausg. + 4Audiokassetten ISBN 3-215-06854-0
Frisch, Heidemarie: Die Beziehungen Österreichs zur internationalen Staatengemeinschaft nach der Bundesverfassung unter besonderer Berücksichtigung der Neutralität. - 1988. - 50 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb., 1988
Frömmel, Stefan: Die immerwährende Neutralität Österreichs : Bedeutung und Problematik im innerstaatlichen und internationalen Recht aus verfassungsrechtlicher Sicht / eingereicht von Stefan Frömmel. - 1991. - 83 Bl. Salzburg, Univ., Dipl.-Arb., 1991
Gabriel, Jürg M.: Sackgasse Neutralität. Zürich : vdf, Hochsch.-Verl. an der ETH, 1997. Text teilw. dt., teilw. Engl. ISBN 3-7281-2420-6
Gabriel, Jürg M.: Schweizer Neutralität im Wandel: hin zur EG Frauenfeld : Huber, 1990. ISBN 3-7193-1031-0
Gehler, Michael: Zwischen Neutralität und Europäischer Union : Österreich und die Einigungsbestrebungen in Westeuropa 1955 - 1994 / Michael Gehler. - Seelze : Friedrich, 1994. - S. 413 - 433 Aus: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht ; 45,7. 1994
Geistlinger, Michael, Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes im österreichischen Bundesheer und immerwährende Neutralität Österreichs, Gutachtliche Stellungnahme (Manuskript), Salzburg 1996, veröffentlicht als: Geistlinger Michael, Neutralität und Wehrdienstverweigerung. Völkerrechtliches Gutachten betreffend Österreichs Neutralitätsbrüche, in: zoom, 1/2, 1997.
Ginther, Konrad, Neutralität und Neutralitätspolitik. Die österreichische Neutralität zwischen Schweizer Muster und sowjetischem
Koexistenzdoktrin, Wien 1975.
Ginther, Konrad, Neutralität, in: Katholisches Soziallexikon, hrsg. v. Alfred Klose, Wolfgang Mantl und Valentin Zsifkovits, Innsbruck - Graz 1980, S. 1930-1937.
Ginther, Konrad, Neutralitätspolitik und Neutralitätsgesetz, Juristische Blätter 87, 1965.
Ginther, Konrad: Österreichs immerwährende Neutralität / Konrad Ginther. - Wien : Verl. für Geschichte u.Politik, 1975. - 31 S. (Politische Bildung ; 19)
Griller, Wird Österreich das dreizehnte EG-Mitglied?? Neutralität und Grundprinzipien des österreichischen Bundesverfassungsrechts als Prüfsteine des Beitrittsantrags [Will Austria Be the Thirteenth EC Member State? Neutrality and Principles of the Austrian Constitutional Law as Touchstones of the Application for EU Membership], EuZW? 1991, pp. 679-690.
Grubert, Edwin: Paradigmenwandel im Recht der Neutralität im ausgehenden 20. Jahrhundert?: (dargestellt am Beispiel der Mitgliedschaft des dauernd neutralen Österreich in den Vereinten Nationen und der EU) / eingereicht von: Edwin Grubert. - 1995. - 187, [22] Bl. Innsbruck, Univ., Diss., 1995
Hanser, Anna: Rechtliche Rahmenbedingungen der Neutralität Österreichs / eingereicht von: Anna Hanser. - 1997. - 112 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb., 1997
Haslinger, Markus: Das Kriegsmaterialrecht der neutralen Staaten Schweiz, Schweden und Österreich / von Markus Haslinger. - Wien : Orac, 1990. - 329 S. Zugl.: Linz, Univ., Diss., 1989/90 ISBN 3-7007-0075-X
Heidegger, Klaus, "Geburtstagsrede" für die Neutralität. Die aktuelle Bedeutung der österreichischen Neutralität. Erschienen in: Kritisches Christentum. November 1996.
Heidegger, Klaus und Peter Steyrer: NATO - Streit in Österreich, 1997, ISBN 3-85400-061-8
Heidegger, Klaus, Neutralität und Katholische Kirche in Irland und Österreich. Eine vergleichende Analyse. Erschienen in: Kritisches Christentum. Beiträge zu Kirche und Gesellschaft. Jänner 1997.
Heidegger, Klaus, Von der Mittäterschaft des österreichischen Staates im Krieg am Golf, oder: Der Verrat der österreichischen Bundesregierung an der immerwährenden Neutralität, in: Durch Krieg zur neuen Welt (UN) - Ordnung. Wien 1991.
Heidegger, Klaus, Was die Neutralität Österreichs bedeutet. In: Stimmen zur Zeit. Wien. Juni 1992.
Heidegger, Klaus, Zivile und entmilitarisierende Neutralitätspolitik, in: Gerod Ecker, Christian Neugebauer (Hrsg.), Neutralität oder Euromilitarismus, Wien 1993.
Herbert - Miehsler - Gedächtnisvorlesung an der Universität Salzburg am 31. Mai 1991 / von Karl Zemanek. - Salzburg : Inst. f. Völkerrecht und Ausländisches Öffentliches Recht, Rechtswiss. Fakultät d. Univ., 1991. - 18 S. (Herbert - Miehsler -Gedächtnisvorlesungen an der Universität Salzburg ; 5) Literaturangaben
Hofreiter, Dietmar: Neutralität und Staatsvertrag : die Entwicklung der Neutralität in Österreich vom Vorabenddes Ersten Weltkrieges bis zur Begründung der immerwährenden Neutralität unter besonderer Berücksichtigung der Staatsvertragsverhandlungen / eingereicht von: Dietmar Hofreiter. - 1990. - 174 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb.
Holly, Johannes, Neutralität im (R)ausverkauf, in: Gesellschaft und Politik, Wien, Heft 1/93.
Hoorn, Erich, Österreich hat seine Chance in Osteuropa verspielt. Die Presse, am 17. 2. 1997.
Hummer, Waldemar: Österreich und die EWG : neutralitätsrechtliche Beurteilung der Möglichkeiten derDynamisierung des Verhältnisses zur EWG / Hummer ; Schweitzer. - Wien : Signum-Verl?., 1987. - 319 S. :graph. Darst. Literaturverz. S. 307 - 316 ISBN 3-85436-051-7
Hutter, Erich: Die Neutralität Österreichs: (verfassungs - und verwaltungsrechtliche Probleme; Österreichs EG-Beitritt? unter Wahrung der Neutralität). - 1993. Salzburg, Univ. Dipl.-Arb., 1993
Iraschko, Josef (Hrsg.): EG und Neutralität: Österreich und die westeuropäische Herausforderung. Herausg. im Auftrag der Grünen Bildungswerkstatt. Wien : Junius - Verl., 1989. (Edition) ISBN 3-900370-85-0
Institutionelle Aspekte der österreichischen Integrationspolitik, Öhlinger; Mayrzedt; Kucera. - Wien: Verl. d. Österr. Akad. d. Wiss., 1976. - (1976).
Jaeger, Sabine E.: Der Neutralitätsbegriff im Wandel der Zeit / von Sabine Elisabeth Jaeger. - 1991. Graz, Univ., Dipl.- Arb.
Jaspers, Karl: Die Atombombe und die Zukunft des Menschen : politisches Bewußtsein in unserer Zeit - Gütersloh [u.a.] : Bertelsmann - Club [u.a.], [1988].
Jenny, Christian: Konsensformel oder Vorbild? : die Entstehung der österreichischen Neutralität und ihr Schweizer Muster (1995).
Joos, Tomas: Strafrechtlicher Neutralitätsschutz / von Tomas Joos. - 1994. - 168 Bl. (1994).
Juen, Birgita: Kein Platz für Österreich? : der Vertrag von Maastricht: Neutralität an der Schwelle zur Politischen Union / von Birgita (1993).
Kießling, Günter: Neutralität ist kein Verrat: Entwurf e. europ. Friedensordnung. Erlangen u.a.; Straube, 1989. ISBN 3-927491-04-7
Kirchschläger, Rudolf, und andere, Verhandlungen des dritten österreichischen Juristentages Wien 1967, Bd. II, 2. Teil, Wien 1967.
Klestil, Thomas, Heinz Fischer und Andreas Khol, Österreichische Sicherheitspolitik: Öffentliche Stellungnahmen zu Neutralität - WEU - NATO - OSZE (= Interwiew von Dr. Peter Pelinka am 27. 2. 1995); in: Österreichisches Jahrbuch für Politik ´94, S. 471ff.
Kocensky, Josef, Hrsg., Dokumentation zur österreichischen Zeit-geschichte 1945-1955, Wien 1970.
Köck, Heribert Franz, Allgemeines Völkerrecht (gem. mit Peter Fischer), 4., durchgesehene Aufl., Eisenstadt - Wien 1994.
Köck, Heribert Franz, Der Beitrag der dauernden Neutralität zum Weltfrieden, in:24/5 Wiener Blätter zur Friedensforschung (1980), 37 ff.
Köck, Heribert Franz, Die dauernde Neutralität als Bestandteil der Österreichischen Verfassungsordnung, in: 30 Jahrbuch des öffentlichen Rechts (1980), 223 ff.
Köck, Heribert Franz, Die Zukunft der dauernden Neutralität Österreichs im Rahmen des europäischen Sicherheitssystems, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Wien, März 1997, S. 17-30.
Köck, Heribert Franz, Europarecht einschließlich des Rechtes supranationaler Organisationen (gem. mit Peter Fischer), 3., durchgesehene und erweiterte Aufl., 940 S., Wien 1997.
Köck, Heribert Franz: Ist ein EWG - Beitritt Österreichs zulässig? : d. völkerrechtl. u. verfassungsrechtl. Zulässigkeit e. Beitritts Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft: aktualisierte schriftl. Fassung e.Vortrags, d. d. Verf. am 3. Dez. 1984 im Rahmen d. von Karl Korinek veranst. Staatsrechtl. Konversatoriums zu Grundfragen u. aktuellen Problemen d. österr. Politik an der Wirtschaftsuniv. gehalten hat - Wien : Orac, 1987. - 28 S. (Recht, Politik, Wirtschaft ; 2)
Köck, Heribert Franz, Österreichs "immerwährende" Neutralität: Ein Mythos geht zu Ende, in: 1 Journal für Rechtspolitik (1993), 210 ff.
Kommar, Christine: Völkerrechtliche Möglichkeiten einer Lösung Österreichs von der immerwährenden Neutralität /eingereicht von Christine Kommar. - 1992. - 72 Bl. Salzburg, Univ., Dipl.-Arb., 1992
König, Hanno: Österreichs Verfassung und dieMitgliedschaft in der EG : Chancen und Perspektiven /eingereicht von Hanno König. - 1990. - 66 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb.
Krammer, Elisabeth: Die österreichische Neutralität im Zusammenhang mit der EG - Diskussion: Entstehungsgeschichte und Wirkungsbereiche des immerwährend neutralen Österreichs unter besonderer Hervorhebung der Problematik eines Beitritts zu den europäischen Gemeinschaften / eingereicht von Elisabeth Krammer. - 1993. Klagenfurt, Univ. für Bildungswiss., Diss., 1993
Kruzel/Hazel (Hg.), Between the Blocs: problems and prospects of European´s neutrals and nonaligned states, 1989.
Lammasch, Heinrich, Seine Aufzeichnungen, sein Wirken und seine Politik, hrsg. v. Maria Lammasch und Hans Sperl, 1922.
Lanc, Erwin: Für eine österreichische Neutralität. In: zoom, 1/2, 1997.
Laumer, Ralf, Vom Ende der Neutralität: schwedische Sicherheitspolitik nach 1989 . Beitr. von Rutger Lindahl und Wilfried von Bredow. Marburg : Tectum-Verl?., 1997. ISBN 3-89608-236-1
Lernhart, Andreas: Neutralität und Mitgliedschaft: Österreich und die EG ; eine Orientierungshilfe; Wien : Signum-Verl?., 1989. (Signum -Europa -Bibliothek) ISBN 3-85436-079-7
Lob, Markus: Die Neutralität - Ein österreichisches Problem? : eine neutralitätsrechtliche Beleuchtung des österreichischen Kriegsmaterialgesetzes. - [1991]. - 114 Bl. Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb.
Lohwasser, Christian: Die Österreicher und ihre Neutralität / Christian Lohwasser. - Wien : Österr. Ges. für Landesverteidigung u. (1995).
Lohwasser, Christian: Die Österreicher und ihre Neutralität / Christian Lohwasser. - Wien : Österr. Ges. für Landesverteidigung u. Sicherheitspolitik, 1995. - 37 S. (Broschüren / Österreichische Gesellschaft zur Förderung der Landesverteidigung : Allgemeine Reihe ; 51) Adresse d. Verl.: A-1070 Wien, Postfach 383. Report - Nr. BMLV R 856/59
Luif, Paul: Der Wandel der österreichischen Neutralität. Ist Österreich ein sicherheitspolitischer "Trittbrettfahrer"? - 2., erg. Version; Laxenburg: Österr. Inst. für Internat. Politik, 1998. (Arbeitspapiere / Österreichisches Institut für Internationale Politik ; 18)
Lutz, Dieter S. - Erwin Müller (Hrsg.), Vertrauensbildende Maßnahmen - Zur Theorie und Praxis einer sicherheitspolitischen Strategie, Baden - Baden 1982.
Mader, Gerhard (Projektleiter), Europa 1996. Sicherheit in Europa. Rahmenbedingungen und Kriterien einer umfassenden gesamteuropäischen Sicherheits- und Friedensordnung aus österreichischer Sicht, Wien 1995.
Mader, Gerhard, Offene Antwort auf einen offenen Brief, Wiener Zeitung, 5.2.1997, S.3.
Majcen, Rolf S.: Völkerrechtliche Aspekte der österreichischen Luftraumüberwachung. - 1990.
Majer, Diemut: Neutralitätsrecht und Neutralitätspolitik am Beispiel Österreichs und der Schweiz - Heidelberg : v. (1987).
Mandl, Andreas: Die Causa NORICUM und der Verfassungsgerichtshof, von Andreas Mandl. - 1994.
Marcic, René, Zehn Thesen zur österreichischen Neutralität, in: Die Furche Nr.6/68, 10. Februar 1968, wiederabgedruckt in: Wiener Blätter zur Friedensforschung 87, S. 55ff.
Mayer, Erwin: Die Pflicht zur bewaffneten Verteidigung der Neutralität Österreichs - 1995. Wien, Wirtschaftsuniversität, Dipl.- Arb., 1995
Mayrzedt, Hans: 20 [Zwanzig] Jahre österreichische Neutralitäts- und Europapolitik: (1955 - 1975); Dokumentation, 1975.
Mittermeier, Albert: Politik der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Spiegel der Neutralität in ihrer Bedeutung für die (1990).
Mock - Steiner - Khol, Neue Fakten zu Staatsvertrag und Neutralität. Studienreihe der Politischen Akademie, Bd. 12, Redaktion: Mag. Rainer Stepan, Wien 1980.
Moser, Aurél B.: Die Stellung der Kommunistischen Partei Österreichs zur österr. Neutralitätspolitik von 1955 - 1972 / Aurél B. J. Moser. - (1974).
Muoser, Toni: Finnlands Neutralität und die europäische Wirtschaftsintegration. Baden - Baden : Nomos-Verl?. Ges., 1986. (Völkerrecht und internationales Wirtschaftsrecht; 13) ( Fribourg, Univ. Diss.) ISBN 3-7890-1216-5
Murin, Stefan, Internationale Beziehungen und das Phänomen der Neutralität, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, März 1996, S. 39-47.
Neuhold, Hanspeter (Hg.), The European´s Neutrals in the 1990´s: New Challenges and Opportunities, 1991.
Neuhold, Hanspeter: Austria still between East and West? / Hanspeter Neuhold. - Laxenburg : Österr. Inst. für Internat. Politik, 1995.
Neuhold, Hanspeter: Permanent Neutrality and Non-Alignment?, ÖZA 19, 1979.
Neuhold, Hanspeter: Rechtliche und politische Aspekte der dauernden Neutralität Österreichs / von Hanspeter Neuhold. - Wien, 1973.
Neutralität : [Stand: 13. 2. 1992]. - Wien : Bundeskanzleramt, Abt. IV/5, [1992]. - 10, 30 Bl. (Europainitiative der Bundesregierung ; 3)Literaturverz. Bl. 7 - 10
Neutrals in Europe: Austria : papers presented to a seminar on "Neutrals Finding a Role in Postware Europe: the Case of Austria" on February (1987).
Noll, Alfred J.: Neutralität, Staatsvertrag, EG-Beitritt?: Anmerkungen zum "Bericht der Bundesregierung über die zukünftige Gestaltung der Beziehungen Österreichs zu den EG" Wien: Ed. Fortschrittl. Wiss., 1989. (Mitteilungen. Österreichische Vereinigung Demokratischer Juristen (ÖVDJ) : Sondernummer ; 1989) ISBN 3-900788-04-9. - 3-900-78804-9
Nonhoff, Stephan: "In der Neutralität verhungern?" : Österreich und die Schweiz vor der europäischen Integration / Stephan Nonhoff. - (1995).
Österreich frei. - Wien, 1956. - 159 S. (Dokumente / Bundesministerium für Unterricht; 2) (1956).
Österreichische Neutralität und Friedenspolitik : Forschungsbericht, Österreichisches Institut für Friedensforschung und
Österreichs Souveränität, Neutralität, Prosperität / von Heinrich Siegler. - Wien [u.a.] : Siegler, 1967. -287 S. : graph. Darst., Kt.
Oswald, Maximilian: Der österreichische Neutralitätsdiskurs von seinen Anfängen bis in die Gegenwart - Graz, Univ., Diss. 1992.
Ottitsch, Petra: Die Etablierung der UNO im Kleinstaat Österreich / von Petra Ottitsch. - 1992.
Pahr, Willibald, Der österreichische Status der dauernden Neutralität und seine Rückwirkung auf das interne Recht des dauernd neutralen Staates, Verhandlungen des dritten österreichischen Juristentages Wien 1967, Band II, 2. Teil.
Palaver, Wolfgang: Kollektive Sicherheit in Europa und österreichische Neutralität : eine ethische Reflexion aus der Sicht der Katholischen Soziallehre Barsbüttel : Inst. für Theologie u. Frieden 1993. (Beiträge zur Friedensethik ; 17) ISBN 3-927320-16-1 - ISBN 3-927320-15-3
Patterson, Christina M.: Neutrality and its compatibility with the European Union : comparative case study of Austria, Finland, and Sweden / by (1994).
Pelinka, Anton: Der Westen hat gesiegt - hat der Westen gesiegt? Das Ende des Ost-West-Konflikts? und die österreichische Neutralität, 1993.
Pieper, Ulrike: Neutralität von Staaten. Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 1997. (Schriften zum internationalen und zum öffentlichen Recht ; 15) ( Marburg, Univ. Diss.), 1996; ISBN 3-631-30944-9
Pöllinger, Sigrid, Das Folgetreffen in Helsinki und die Zukunft der KSZE, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 73, 1992.
Pöllinger, Sigrid, Der Beitrag Österreichs zum Abbau der atomaren Konfrontation in Europa, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 36/37, Juni 2/1994.
Pöllinger, Sigrid, Die KSZE auf dem Weg zu einem regionalen System kollektiver Sicherheit? in: Beiträge zur neuen Sicherheitsstruktur in Europa: NATO und KSZE, Universität der Bundeswehr München, Texte zu Studien der Internationalen Beziehungen, Nr. 8, Hrsg.: Prof. Dr. Jürgen Schwarz, München 1992, S. 32-68.
Pöllinger, Sigrid, Grenzen und Chancen der KSZE beim Schutz von Menschenrechten, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 79, 1983.
Pöllinger, Sigrid, Grundlagen einer neuen Friedensordnung: Europarat und Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE), in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 61, 1989.
Pöllinger, Sigrid, Vertrauensbildung - ein Beitrag zur Friedens-sicherung, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 32/33, 1982.
Pöllinger, Sigrid, Was verstehen wir unter Europa? Entwicklungs-linien und Gestaltung einer gesamteuropäischen Sicherheitspolitik und Friedensordnung, in: Wiener Blätter zur Friedensforschung, Nr. 83, Juni 2/1995.
Pototschnigg, Carl: Das Neutrale Österreich in der EWG? : die Neue Frage einer Vollmitgliedschaft. - 1987. -61 Bl. Graz, Univ., Dipl.-Arb.
Pouget, Jürgen Georg: Neutralitäts-Diskurs? in Österreich 1985 - 1995 : vom Konsens-Bruch? zu den Neutralitäts-Erosionen? / eingereicht von Jürgen G. Pouget. - 1996. - 241 Bl. : graph. Darst. Salzburg, Univ., Dipl.-Arb., 1996
Prirsch, Ferdinand: Die dynamische Fortbildung des Neutralitätsbegriffs im Lichte der aktuellen Waffenexportdiskussion, 1990.
Raab, Julius, Österreichs Wille zur Neutralität, in: Mock - Steiner - Khol, Neue Fakten zu Staatsvertrag und Neutralität. Studienreihe der Politischen Akademie, Bd. 12, Redaktion: Mag. Rainer Stepan, Wien 1980, S. 257f.
Rauchenberger, Josef (Hrsg.), Entscheidung für Europa. Österreichs parlamentarischer Weg in die EU, Wien 1995.
Rauchensteiner, Manfried: Spätherbst 1956 : die Neutralität auf dem Prüfstand / Manfried
Rauchensteiner. -Wien : Österr. Bundesverl., 1981. - 123 S. : Ill., graph. Darst., Kt. (Eine Veröffentlichung des Heeresgeschichtlichen Museums in Wien)Literaturverz. S. 122 - 123 ISBN 3-215-04691-1
Rehrl, Jochen: Völkerrechtliche Probleme im Hinblick auf eine Vollmitgliedschaft Österreichs in der WEU / eingereicht von Jochen Rehrl. - 1996. - 101 Bl. Salzburg, Univ., Dipl.-Arb., 1996
Reichholf, Martin: Die Vereinbarkeit von dauernder Neutralität mit der Mitgliedschaft in der Europäischen Union : ein Rechtsvergleich (1996). Reiter, Erich: Erkenntnisse und Einsichten zu Neutralität und Neutralitätspolitik : (Renaissance oder Untergang der dauernden (1990).
Reiter, Erich: Erkenntnisse und Einsichten zu Neutralität und Neutralitätspolitik : (Renaissance oder Untergang der dauernden Neutralität) ; Auszug aus dem Bericht des Leiters der Sektion I an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung über die sicherheitspolitischen Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Europäischen Foren Alpbach in den Jahren 1989 und 1990 vom September 1990 . - Wien, 1990.
Rhomberg, Julia: Souveränitätsverzicht nach Maastricht : eine Analyse der Souveränitätsdiskussion in derEuropäischen Gemeinschaft, der vertraglichen Bestimmungen der Europäischen Union und deren Vereinbarkeit mit der österreichischen Neutralität. Wien, Univ., Dipl.-Arb., 1994
Riklin, Alois: Funktionen der schweizerischen Neutralität [Institut für Politikwissenschaft, Hochschule St. Gallen] St. Gallen 1991. (Beiträge und Berichte; 160)
Rinderer, Mirjam: Der Funktionswandel der österreichischen Neutralität im Zuge der europäischen Integrationund ihre Konsequenz in einem europäischen Sicherheitssystem : eine Analyse der Neutralitätsdiskussion in Österreich im Zuge der österreichischen Beitrittsdebatte zur Europäischen Union. - Innsbruck, Univ., Dipl.-Arb., 1995
Rings, Werner: Advokaten des Feindes. Das Abenteuer der politischen Neutralität, Wien - Düsseldorf, 1966.
Rohn, Felix: Artikel 13 [dreizehn] Staatsvertrag von Wien und die österreichische Neutralität: kritische Würdigung der Diskussion über (1988).
Rotter, Manfred, Die dauernde Neutralität, Berlin 1981.
Rotter, Manfred, WEU - Beitritt ist mit Neutralität nicht vereinbar, in: Salzburger Nachrichten, am 13. 5. 1996.
Saliger, Thomas: Mitgliedschaft Österreichs in den Europäischen Gemeinschaften und immerwährende Neutralität / eingereicht von Thomas Saliger. - 1992. - 103 Bl. : Ill., graph. Darst. Salzburg, Univ., Dipl.-Arb., 1992
Scheuner, Ulrich, Die Neutralität im heutigen Völkerrecht, Köln 1969.
Schlesinger, Thomas O.: Austrian neutrality in postwar Europe : the domestic roots of a foreign policy. Wien [u.a.] (1972).
Schlesinger, Thomas O.: The United States and the European neutrals, Thomas O. Schlesinger. Hrsg. von Anton Pelinka. - Wien: Braumüller, (1991).
Schöfbänker, Georg: Neutralität - quo vadis? Struktur eines außenpolitischen Prioritätskonflikts, Stadtschlaining : Friedenszentrum Burg Schlaining, 1997.
Schröter, Patrick: Neutralität und GASP: erste Erfahrungen Finnlands, Österreichs und Schwedens, Bern : Stämpfli ; Zürich : Schulthess, Polygraph. Verl., 1997. (Schweizer Schriften zur europäischen Integration ; 11) Literaturverz. S. 63 - 67; ISBN 3-7272-1710-3
Schweitzer, Michael, Dauernde Neutralität und europäische Integration, Wien/New York: Springer, 1977.
Sell, Manfred: Die neutralen Alpen / Manfred Sell. - Stuttgart : Seewald, 1965. - 241 S.: Kt. (1965).
Setzen, Florian Henning: Neutralität im Zweiten Weltkrieg: Irland, Schweden und die Schweiz im Vergleich, Hamburg : Kovac, 1997. (Schriftenreihe Studien zur Zeitgeschichte ; 14); ISBN 3-86064-651-6
Soziales Europa? : Österreich und die EG / Soziales Förderungs- und Forschungsinstitut (Hrsg.), Wien - Innsbruck - Wien : Falter - Verl., 1989. - 123 S. Literaturangaben ISBN 3-85439-069-6
Späni - Schleidt, Jürg: Die Interpretation der dauernden Neutralität durch das schweizerische und das österreichische Parlament. Bern u.a. : Haupt, 1985. - XXI, 358 S. (Schweizerische Gesellschaft für Außenpolitik, ISBN 3-258-03251-3
Speer, Michaela: Die Vereinbarkeit der österreichischen Neutralität mit der Entsendung von United Nations - Friedenstruppen (1990).
Sruc, Michael: Lucona und Noricum, Wien, Univ., Dipl.-Arb., 1991.
Stadlmeier, Sigmar: Dynamische Interpretation der dauernden Neutralität Berlin : Duncker und Humblot, 1991.(Schriften zum Völkerrecht ; 95) (= Linz, Univ., Diss., 1990; ISBN 3-428-07098-4
Steiner, Ludwig, Erlebnisbericht über die Moskauer Verhandlungen; in: Neue Fakten zu Staatsvertrag und Neutralität, S. 15-46.
Stellungnahme der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zum Beitrittsantrag Österreichs, Öster-rei-chi-sche Außenpolitische Dokumentation, hrsg. v. Bundesmini-sterium für Auswärtige Angelegenheiten, S. 25ff.
Stöckl, Christine: Die Verteidigungspolitik der ÖVP und der Stellenwert der militärischen Landesverteidigung im österreichischen (1985).
Stourzh, Gerald, Der Weg zum Staatsvertrag und zur immerwährenden Neutralität, in: Die zweite Republik, hrsg. v. Erika Weinzierl und Kurt Skalnik, Wien 1972.
Stourzh, Gerald, Um Einheit und Freiheit. Staatsvertrag, Neutralität und das Ende der Ost-West-Besetzung? Österreichs 1945-1955 (Studien zu Politik und Verwaltung, Band 62) - 4., völlig überarb. u. wesentl. erw. Aufl. 1998, Wien 1968. ISBN 3-205-98383-1
Stourzh, Gerald, Zur Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages und der Neutralität Österreichs 1945-55, in: Österreichische Zeitschrift für Außenpolitik 6/6, Wien 1965, S. 301ff.
Strisower, Leo, Zur Geschichte des Neutralitätsgedankens, Zeitschrift für öffentliches Recht V, 1926, S. 184ff.
Stuhlpfarrer, Karl: Österreich - dauernd neutral : die österreichische Außenpolitik seit 1945 . Wien : Bundeskanzleramt, Bundespressedienst, 1983. - 39 S. (Österreich - Dokumentationen)
Sucharipa, Ernst: Neutralität und EG : [eine Unterlage des Referates "EG-Öffentlichkeitsarbeit?" der Bundeswirtschaftskammer], (1993).
Szpott, Helmut: Neutralität und Integration: das Relationale der Neutralität im Beitrittsprozeß Irlands zur EG. Wien : Braumüller, 1997. - VIII, 228 S. (Studien zur politischen Wirklichkeit; 7) ISBN 3-7003-1203-2
Tancsits, Walter, Neutralität ist kein Dogma, in: Gesellschaft und Politik, Wien, Heft 2/93. Verantwortung in unserer Zeit : Festschrift für Rudolf Kirchschläger, hrsg. von Alois Mock ... - Wien : Verl. d. Österr. Staatsdruckerei, 1990.
Türk, Helmut: Österreich im Spannungsfeld von Neutralität und kollektiver Sicherheit. Wien : Verl. Österreich, 1997. - 132 S. (Juristische Schriftenreihe ; 109) ISBN 3-7046-1129-8
Ukrow, Jörg: Sicherheitspolitik, europäische Integration und Neutralität: eine Untersuchung der Rechtsprechung des irischen Verfassungsgerichts zu Artikel 30 Ziffer 6 EEA im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Neutralität Österreichs mit einem Beitritt zur EPZ. [Universität des Saarlandes, Europa - Institut] Saarbrücken 1990. (Vorträge, Reden und Berichte aus dem Europa - Institut ; 221)
(Saarbrücken, Mag.-Arbeit, 1990)
Verdroß, Alfred, Die dauernde Neutralität Österreichs und die Organisation der Vereinten Nationen.
Verdroß, Alfred, Die immerwährende Neutralität der Republik Österreich, Wien 1966.
Verdroß, Alfred, Die immerwährende Neutralität Österreichs, 2. Aufl., Wien 1980 (1. Aufl.: 1977).
Verdroß, Alfred, Heinrich Lammasch (1858-1920), Österreichische Zeitschrift für öffentliches Recht XVII, 1967
Verosta, Stefan, Der Bund der Neutralen, Heinrich Lammasch zum Gedächtnis, Anzeiger der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 106. Jg., 1969, S. 175ff.
Verosta, Stefan, Die dauernde Neutralität, 1967.
Verosta, Stefan, Die immerwährende Neutralität Österreichs, Wien 1977.
Verosta, Stefan, Geschichte der Republik Österreich, hrsg. v. H. Benedikt, Wien 1954.
Verosta, Stefan, Österreichs Weg zur dauernden Neutralität; in: Europäische Rundschau, Wien 1975/2
Wagner, Kurt: Völkerrechtliche Probleme und Argumente hinsichtlich eines Beitritts Österreichs zu den Europäischen Gemeinschaften aus der Sicht der Doktrin / von Kurt Wagner. - 1991. - IX, 85 Bl. Graz, Univ., Dipl.-Arb.
Waldheim, Kurt, Der österreichische Weg. Aus der Isolation zur Neutralität, Wien 1971.
Weber, Fritz, Die Gegenwart einer Illusion. [Eigenvervielfältigung; erhältlich: 1090 Wien, Liechtensteinstr. 92] Wien 1994/95
Weder - noch : Tangenten zu den finnisch-österreichischen Kulturbeziehungen / hrsg. von Georg Gimpl. - Helsinki, 1986.
Weinisch, Ernst: Bruno Kreisky: Politik in Europa und Nahost : ein Vergleich mit der Gegenwart / von Ernst Weinisch. - 1991. - 96 Bl. : Ill., (1991).
Wie alt ist die österreichische Neutralität / [Hrsg.: Sozialwissenschaftliche Arbeitsgemeinschaft. Für Inhalt u. Dr. verantwortl.: Adolf Proksch]. - Wien : Sozialwiss. Arbeitsgemeinschaft, 1965. - 37 S. (SWA-Rechtsgutachten? ; 39)
Wöber, Martin: Das Land mit speziellen Eigenschaften oder Der globale Nord-Süd-Konflikt? und die dauernde Neutralität als mögliche (1996).
Wohnout, Helmut: Die Haltung der Österreichischen Volkspartei zum Neutralitätsgedanken: 1945 bis 1955; eine Arbeit aus dem zeitgeschichtlichen Seminar unter o. Prof. Stourzh zum Thema: die Entstehungsgeschichte des Staatsvertrages und der Neutralität Österreichs. Wien: Univ.-Verl. für Wiss. u. Forschung, 1986. - 40 S. ISBN 3-85114-012-5
Woschnagg, Gregor: Österreich ist immerwährend neutral - Wien, 1980. - 24 S. (Broschüren / Österreichische Gesellschaft zur Förderung der Landesverteidigung : Allgemeine Reihe ; A, 30)
Zehetner, Franz: Zur Verwaltungsakzessorietät der Neutralitätsgefährdung : (§ 320 Z3 StGB?) / FranzZehetner? u. Wolfgang Weiß. - Wien: Verl. d. Österr. Staatsdr., 1992. - 91 S. (Juristische Schriftenreihe ; 45) ISBN 3-7046-0303-1
Zemanek, Karl: Der völkerrechtliche Status der dauernden Neutralität und seine Rückwirkungen auf das interne Recht der dauernd neutralen Staaten, Juristische Blätter 81, 1967.
Zemanek, Karl: Österreichs Neutralität und die GASP : Vortrag vor dem Europa - Institut der Universität des Saarlandes, Saarbrücken, den 17. Januar 1995 - Saarbrücken, 1995. - 20 S. (Vorträge, Reden und Berichte aus dem Europa - Institut; 315 : Sektion Rechtswissenschaft)
Zemanek, Karl: Veränderungen im internationalen System und die dauernde Neutralität: 5.Herbert - Miehsler - Gedächtnisvorlesung an der Universität Salzburg am 31. Mai 1991. Salzburg: Inst. f. Völkerrecht und Ausländisches Öffentliches Recht, Rechtswiss. Fakultät d. Univ., 1991. - 18 S. (Herbert - Miehsler - Gedächtnisvorlesungen an der Universität Salzburg ; 5)
Zinggl, Sonja: Neutralität in der Krise : zur Neutralitätsdiskussion in österreichischen Printmedien während der Jahre 1989 bis 1994 / von Sonja Zinggl. - 1996. Graz, Univ., Dipl. Arb., 1996
Zsifkovits, Valentin, Die Ethik des Friedens, Linz 1987
Quelle:
https://homepage.univie.ac.at/erwin.bader/Bibl.neutr.html (12.5.2024)
Zum Autor |  |
APS - Lehramt (VS - HS - PL/ 1970 - 1975 - 1976), zertifizierter Schüler- und Schulentwicklungsberater (1975 bzw. 1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)
Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), des 10. Universitätslehrganges für Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ Master (2008), der Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016), des Fernstudiums Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Erwachsenenbildung/ Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018)
Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung (1990/1991 - 2010/2011), am Fachbereich Geschichte/Lehramt/ Universität Salzburg - Didaktik der Politischen Bildung, am Kirchlichen Lehrgang der Superintendenz Salzburg und Tirol/ Basisausbildung zur Religionslehrkraft an der APS/ Pädagogische Impulse in Unterricht und Lehre, Interkulturalität (2018-2020)
Kursleiter/ Lehrender an den VHSn des Landes Salzburg Zell/ See, Saalfelden, Bischofshofen und Stadt Salzburg/ "Freude an Bildung" - Politische Bildung ( 2012 - 2019); stv. Leiter am Evangelischen Bildungswerk in Tirol (2004-2009, 2017-2019); Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche in Österreich (2000 - 2011)
Aufnahme in die Liste der sachverständigen Personen für den Nationen Qualifikationsrahmen/ NQR, Koordinierungsstelle für den NQR/ Wien (2016)
MAIL dichatschek (AT) kitz.net
|