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Menschen Rechte In Europa

Menschenrechte in Europa    

Ein Beitrag zur Menschenrechtsbildung in Österreich    

Günther Dichatschek


Menschenrechte in Europa   
Ein Beitrag zur Menschenrechtsbildung in Österreich   
Einführung   
1 Auszug aus dem Jahresbericht 2003 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte   
2 Zwei Diskussionsbeispiele zur Menschenrechtspraxis in Österreich im Jahre 2003/2004   
Fall 1 Ein Kind sorgt für Aufregung - Der Fall Christian   
Fall 2 Ein Urteil sorgt für Aufregung - Der Fall Wague   
3 Menschenrechtsbildung - Unterrichts- bzw. Projektentwurf für die Sekundarstufe I/ 8.Schulstufe   
Themenblock 1: Vorstellungen über Menschenrechte   
Themenblock 2: Klärung des Begriffes und Defintionsversuche   
Themenblock 3: Beispiele von Menschenrechtsverletzungen - In- und Ausland   
Themenblock 4: Beispiel für Menschenrechtsengagement   
Literaturhinweise   
Internethinweise/Auswahl   
Zum Autor   


Einführung    

Ausbildung ohne Bildung führt zu Wissen ohne Gewissen.

(Daniel Goeudevert 2001)


Der Umgang mit Menschenrechten und Menschenrechtsbildung gehört in Österreich in den Bereich der Politische Bildung. Im diesem Kontext erweist sich Interkulturelle Kompetenz/ICC als gute Querverbindung(vgl. die IT-Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung, Interkulturelle Kompetenz; BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG 2004, SANDER 2014, SCHWERPUNKTNUMMER ERZIEHUNG & UNTERRICHT 3-4/2016).

Der Autor besitzt seit 1990 bzw. 1994 Lehrerfahrung an der Universität Wien bzw. dem Pädagogischen Institut des Landes Tirol/Lehrerbildung? sowie seit 2011 Unterrichtserfahrung in der Erwachsenenbildung und seit der Absolvierung des Universitätslehrganges Politische Bildung 2008 eine postgraduellen Weiterbildung. Ab 2015/2016 hat er einen Lehrauftrag für das Seminar "Didaktik der Politischen Bildung"/Lehramt Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung an der Universität Salzburg.


Ausgehend vom aktuellen Bericht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Straßburg) am Beispiel des Jahres 2003 soll

  • die Lage exemplarisch in Europa beleuchtet und
  • mit zwei aktuellen Beispielen aus Österreich zur Diskussion gestellt werden.
  • Ein bewährter Unterrichts-bzw. Projektentwurf mit Einbindung in den Unterricht in Geschichte-Sozialkunde/Politische Bildung - mit vier Themenblöcken zur Thematik - stellt Aspekte einer Menschenrechtsbildung im Rahmen Politischer Bildung vor.
Dieser wurde universitär(Lehramt Geschichte-Sozialkunde/Politische Bildung) und erwachsenenpädagogisch(Elternarbeit bzw. "Freude an Bildung"/Lehrgang Politische Bildung)eingesetzt.

1 Auszug aus dem Jahresbericht 2003 des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte    

In Europa gibt es kein Musterland der Menschenrechte. Dies macht die Statistik des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg für das Jahr 2003 deutlich. Kein großes europäisches Land im Europarat blieb ohne Verurteilung.

Spitzenreiter an Menschenrechtsverletzungen in Europa ist seit Jahren Italien. Aber nicht, weil dort die Rechte der BürgerInnen mehr mit Füßen getreten werden als anderswo, sondern weil dort die Justiz schlechter organisiert ist und die Prozessformalien umstrittener sind.

Dramatischer und aktuell brisanter ist dagegen der zweite Platz der Türkei. Denn hier geht es oft um zwei massive Vorwürfe: Folter auf Polizeiwachen und die Zerstörung kurdischer Dörfer durch das Militär. Die Schlussfolgerung, dass die Türkei offenbar für einen EU-Beitritt noch nicht reif genug ist, wäre vorschnell. Die in Straßburg verhandelten Fälle liegen meist Jahre zurück und sagen nichts über die aktuelle Menschenrechtslage aus. Wichtiger ist, dass der türkische Staat zuletzt in gut einem Drittel der wesentlichen Fälle mit den Klägern eine gütliche Einigung fand. Außerdem hat die derzeitige Regierung zugesichert, schärfer gegen die Übergriffe von Sicherheitsbeamten vorzugehen.

Für Russland und andere osteuropäische Staaten kann dies laut Bericht des Gerichtshofes noch nicht festgestellt werden. Russland wurde im Vorjahr zwar nur selten verurteilt, und zu Aserbaidschan und Georgien gab es erst gar kein Urteil. Doch die Liste der anhängigen Verfahren spricht eine andere Sprache: Hier steht Russland schon seit Jahren an der Spitze. Aber dies bedeutet auch eine positive Nachricht. Der Straßburger Gerichtshof wird in Russland wahr- und angenommen.

Das bedeutet eine große Verantwortung für die Mitgliedsstaaten des Europarates. Dessen Rechtsschutzsystem, zu dem auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gehört, ist völlig überlastet. Über Einschränkungen und neue Hürden wird diskutiert, um ihn arbeitsfähig zu halten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg benötigt nach den Erkenntnissen des Jahres 2003 mehr Personal und Geld, um für jetzt rund 800 Millionen potenzielle Kläger erreichbar zu bleiben.

2 Zwei Diskussionsbeispiele zur Menschenrechtspraxis in Österreich im Jahre 2003/2004    

Im Folgenden wird auf zwei Fälle in Österreich eingegangen. Das Jahr 2003 war ein Zeitpunkt mit besonderer Aktualität.

Um den Intentionen Politischer Bildung im Kontext mit Geschichte/Sozialkunde Rechnung zu tragen, ist eine zeitliche Distanz didaktisch günstig. Besonders eine reflexive Phase zu den Vorkommnissen und deren didaktische Aufarbeitung erweist sich als positiv.

Fall 1 Ein Kind sorgt für Aufregung - Der Fall Christian    

Berthold Brecht entwirft in seinem Stück "Der kaukasische Kreidekreis" ein Bild, bei dem der Richter auf dem Boden einen Kreidekreis ziehen lässt und das Kind in die Mitte stellt. Zwei Frauen beanspruchen die Mutterschaft. Die eine beginnt rücksichtslos am Kind zu zerren; die andere lässt los, sie zeigt Herz. Worauf der Richter im Sinne jener Frau entscheidet, die das Wohl des Kindes über dessen "Besitz" stellt.

Seit Brechts Tagen zerbrechen immer mehr Beziehungen, Macht- und Besitzansprüche bleiben, bis hin zu den Kindern. Aus 19 597 Scheidungen im Jahre 2002 in Österreich blieben 17 726 minderjährige Scheidungsweisen zurück. Rund 1 000 Kinder geraten in Auseinandersetzungen ihrer Eltern, drastisch in der Öffentlichkeit dargestellt im Fall Christian in Großgmain/Salzburg(vgl. Salzburger Nachrichten vom 31. 1.04 , 1 "Am Menschen vorbei").

Wo Streitparteien ihre Verantwortung abgeben oder missbrauchen, sind Richter berufen. An sie werden besonders hohe Ansprüche gestellt, sie haben Kinder vor Schaden zu bewahren. Richter haben nötigenfalls ein psychologische Gutachten zur Hand und handhaben gesetzliche Grundlagen, wenn nötig mit Organen der Staatsgewalt.

Das pädagogische und psychologische Bemühen sowie der gesamtgesellschaftliche Konsens gehen dahin, dass nicht gegen ein Kind - wie dies in Großgmain geschah - gehandelt wird. Die Einbeziehung eines Richters reicht gerade bei Fällen mit Kindern weiter, als dass eine Aktion vom Schreibtisch aus angeordnet wird und zwei Exekutoren einen Dienstauftrag erhalten - Beamte, die sonst Gegenstände pfänden und sich mit renitenten Schuldnern herumstreiten müssen.

Im gegenständlichen Fall Christian spitzte sich seit Wochen die Situation zu. Offenbar fehlten genaue Anweisungen, wie dieser Dienstauftrag durchzuführen sei. Zudem fehlten bei der Durchführung der Rückbringung Christians die Mutter, ein Richter und ein Psychologe, die Jugendwohlfahrt hielt sich auffallend zurück - und die Aktion eskalierte. Mit physischer Gewalt ein Kind dem Vater zu entreißen, zehn Minuten lang das brüllende Kind in ein Auto zu zerren - bei Anwesenheit des ORF-TV - ist schlimm für das Kind, für die Justiz jedenfalls ein negatives Bild in der Öffentlichkeit. Nun bezieht man sich hier auf einen Extremfall, gerade aber die Justiz wird an spektakulären Fällen gemessen.

Naturgemäß tritt die Frage nach Ausbildung und Schulung von Richtern in diesem Zusammenhang auf, die in so brisanten Fällen tätig sind. Festzuhalten ist: Das Wohl des Kindes lag dem richterlichen Bescheid zugrunde, wurde aber bei der Umsetzung grob missachtet - von den Menschenrechten ganz abgesehen.

Fall 2 Ein Urteil sorgt für Aufregung - Der Fall Wague    

Der Spruch des Unabhängigen Verwaltungssenats(UVS), wonach die Polizei bei der Festnahme des Mauritaniers Cheibani Wague am 15. August 2003 im Wiener Stadtpark rechtswidrig gehandelt habe, sorgt für handfeste politische Auseinandersetzungen. Heftige Kritik am Innenminister üben auch Menschenrechtsorganisationen.

Verfahrensleiter Wolfgang Helm hatte in seiner Urteilsbegründung scharfe Kritik am Verhalten der Polizeibeamten geübt, die sich beharrlich geweigert haben, vor dem Senat auszusagen. Helm kritisiert in seinem Urteilspruch ungewöhnlich direkt die politische Rückendeckung der Beamten durch den Innenminister. Dieser hatte noch während des Verfahrens betont, dass die Beamten korrekt gehandelt hätten. Im Gegensatz zum Notarzt, der sofort suspendiert wurde(mittlerweile wieder im Dienst ist), gab es für die Polizeibeamten keine Konsequenzen.

Bei Gericht sind Vorerhebungen im Gange. Die Anwältin von Wagues Witwe, Nadja Lorenz, sieht im UVS-Urteil einen Auftrag an die Staatsanwaltschaft. "Immerhin steht fest, dass es Schläge gegeben hat", sagte Lorenz(Salzburger Nachrichten v. 31.1.04, 4). Helm betont, dass der Polizeieinsatz nicht pure Brutalität gewesen sei, sondern vielmehr das Ergebnis von Unfähigkeit. Ein Erlass des Innenministeriums aus dem Jahre 2002 weist auf die Gefahr einer zu langen Fixierung in Bauchlage - wie bei Wague - hin.


Dokumentation DER STANDPUNKT Salzburger Nachrichten v. 31.1.04, 4

Es gibt keine Ausrede
Maria Zimmermann

Das Video zeigt es. Das Urteil eines mutigen Richters bestätigt es. Aber eigentlich sagt es einem der Hausverstand: Es ist nicht in Ordnung, wenn die Freunde und Helfer, Polizisten und Sanitäter, minutenlang auf einem reglosen Menschen stehen. Es ist nicht in Ordnung, wenn ein Festgenommener geschlagen wird.

Auch wenn die Beamten damals im Stadtpark überfordert waren: Es ist nicht bloß eine Frage der Ausbildung, wie mit Menschen umgegangen wird. Und spätestens seit Omofuma gibt es keine Ausreden mehr. Schon überhaupt keine Ausrede gibt es für den Notarzt, der - die Hände in der Hosentasche - dem Treiben nur zuschaut.

Und es gibt auch keine Ausreden für die Beamten, die sich bis zum Schluss weigerten, vor einem unabhängigen Senat an der Aufklärung der Umstände mitzuwirken, die bis zum Tode des Afrikaners Cheibani Wague führten. Wie der Richter es formulierte: Fehler in einem schwierigen Beruf sind eher zu akzeptieren als die Weigerung, dazu Stellung zu beziehen.

Oder haben sich die Polizisten durch den A-priori-Freispruch ihres obersten Vorgesetzten Ernst Strasser tatsächlich für unverwundbar gehalten? Der Minister hat jede Menge Erklärungsbedarf.


3 Menschenrechtsbildung - Unterrichts- bzw. Projektentwurf für die Sekundarstufe I/ 8.Schulstufe    

  • Themenblock 1 Vorstellungen über Menschenrechte
  • Themenblock 2 Klärung des Begiffes und Definitionsversuche
  • Themenblock 3 Beispiele von Menschenrechtsverletzungen
  • Themenblock 4 Beispiel für Menschenrechtsengagement
Themenblock 1: Vorstellungen über Menschenrechte    

Lernziel:

- Die SchülerInnen sollen erkennen, dass die Vorstellungen und Wünsche, die mit dem Begriff "Menschenrechte" verbunden werden, eine wesentliche Basis dieses Bereiches sind.

- Die SchülerInnen sollen wahrnehmen, in welchem Ausmaß die Rechte der Menschen eingeschränkt und unterdrückt werden.

Methodisch-didaktische Hinweise:

Ausgangspunkt für die Behandlung des Themas sind die Vorstellungen, die die SchülerInnen mit dem Begriff "Menschenrechte" verbinden.

Jede/-r SchülerIn sollte die Möglichkeit haben, seinen/ihren Assoziationen Ausdruck zu verleihen. Man wird sowohl durch künstlerischen Ausdruck - Malen, Rollenspiel - als auch durch schriftliche Form die Thematik skizzieren. Diese Freiheit gehört inhaltlich zum Thema, sollte deshalb auch entsprechend beachtet werden.

Nach dieser Phase werden die Einfälle durch die SchülerInnen vorgestellt. Diese können auf einer Wandzeitung oder bei Rollenspielen durch Merksätze fstgehalten werden.

Es bietet sich an, den Zusammenhang von eigenen Vorstellungen bzw. Wünschen und den Menschenrechten zu bedenken.

Arbeitsmittel:

Schreibpapier, Bleistifte, Mal- und Pilzstifte; Wandzeitungspapier, Scheren, Zeitschriften

Plakate zum Thema(z.B. amnesty international)

UN-Menschenrechtserklärung

Zeit: 2 Stunden

Themenblock 2: Klärung des Begriffes und Defintionsversuche    

Lernziel:

Die SchülerInnen sollen festhalten, dass Menschenrechtsverletzungen durch die Massenmedien bekanntgemacht und kritisiert werden, aber angemessene Handlungen oftmals ausbleiben.

Methodisch-didaktische Hinweise:

Es ist notwendig, die Schülerbeiträge zu ordnen, um sie zu zusammenfassenden Kategorien bilden zu können. Dieser Unterrichtsabschnitt wird mit der Frage nach den Wirkungen der Materialien abgeschlossen. Informationen über Menschenrechtsverletzungen reichen nicht aus, um BürgerInnen anzuspornen, sich für Mitmenschen einzusetzen. Diese Einsicht müssen SchülerInnen gewinnen.

Nach Abklärung der Ergebnisse soll versucht werden, eine vorläufige Definition zu fixieren.

Für die Schlussbesprechung können nach Möglichkeit die Wandzeitung/Plakate/Tonbandaufnahmen zu Hilfe genommen werden.

Arbeitsmittel:

Radio - TV - Zeitungen - Tonband - Internet - Wandtafel

Zeit: 2 Stunden


Themenblock 3: Beispiele von Menschenrechtsverletzungen - In- und Ausland    

Lernziel:

Die SchülerInnen sollen erkennen, wie stark Menschenrechtsverletzungen in das Leben des Einzelnen eingreifen.

Methodisch-didaktische Hinweise:

Eine Erzählung bzw. ein reportagehafter Zeitungsbericht bietet für die SchülerInnen die Möglichkeit, anhand eines verständlichen Textes Formen von dramatischen Menschenrechtsverletzungen kennenzulernen. Im Unterrichtsgespräch gilt es, deutlich zu machen, dass die verschiedenen Formen der Verletzung der Menschenrechte nicht vom Willen des Einzelnen abhängig sind, sondern in die Strukturen des einzelnen Systems eingebunden sind.

Hier sollte in stärkerem Ausmaß auf einzelne spezifische Probleme im In- - siehe Kapitel 2 - und Ausland eingegangen werden.

Arbeitsmittel:

Inland: Tageszeitungen - Video - Internet; Jahresbericht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte

Ausland: Erzählung aus J. Matthews "So ist es nun mal, Baby! Der Alltag der Schwarzen in Südafrika - Erzählungen"; Jahresbericht von amnesty international

Zeit: 3 Stunden


Themenblock 4: Beispiel für Menschenrechtsengagement    

Lernziel:

Die SchülerInnen sollen erkennen, dass es realisierbare Möglichkeiten gibt, sich für eine Durchsetzung der Menschenrechte einzusetzen.

Methodisch-didaktische Hinweise:

Als Einstieg eignet sich eine Erzählung zur Zuwandererproblematik. Das Vorwissen kann als Hilfestellung benutzt werden. Zugleich wird erkannt, welche Wissenslücken noch vorhanden sind. Wenn es möglich ist, können die SchülerInnen in der eigenen Umgebung nach ähnlichen Problemen suchen, auch ein Sozialarbeiter kann befragt werden.

Auch kann es sinnvoll sein, mittels eines Fragebogen die Einstellung der Bevölkerung zu Ausländern kennenzulernen.

Als Konsequenz aus der Beschäftigung mit der Thematik kann sich ergeben:

(1) Mal- oder Aufsatzwettbewerb zum Thema "Das Leben von Zuwanderern bei uns"

(2) Fotowettbewerb "Was weiß ich vom Leben der Zuwanderer bei uns?" und/oder

(3) Berichte ausländischer SchülerInnen von Festen und Bräuchen ihrer Heimat - Kochen eines typischen Gerichtes für österreichische SchülerInnen.

Diese beispielhaften Aktivitäten sollen Anlass sein, über den Fragenkomplex "Zuwanderer/Ausländer - Menschenrechte" nachzudenken.

Arbeitsmittel:

"Ein Gastarbeiter berichtet" aus: M. von der Grün, "Leben im gelobten Land - Zuwandererporträts"

Fragebogen - Tagespresse - Zeitschriften - Internet

Zeit: 3 Stunden

Literaturhinweise    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.


Bundeszentrale für politische Bildung(2004): Menschenrechte - Dokumente und Deklarationen, Schriftenreihe Bd. 379, Bonn

Erziehung und Unterricht/Schwerpunktnummer 3-4/2016: Politische Bildung in der Schule

European Court of Human Rights - Annual Activity Report 2003/January 2004

Rappenglück St.(2014): Europabezogenes Lernen, in: Sander W.(Hrsg.): Handbuch politische Bildung, Schwalbach/Ts., 392-400

Sander W.(Hrsg.)(2014): Handbuch politische Bildung, Schwalbach/Ts.

Wintersteiner W./Grobbauer H./Diendorfer G./Reitmair-Juarez S.(2014): Global Citizenship Education. Politische Bildung für die Weltgesellschaft, Wien

Wolf A.(Hrsg.)(1998): Der lange Anfang. 20 Jahre >>Politische Bildung in den Schulen<<, Wien

Internethinweise/Auswahl    

Die IT-Autorenhinweise dienen der Vervollständigung des Beitrages.


Allgemeine Hinweise

http://www.politische-bildung.at

- - -

Netzwerk gegen Gewalt - IT-Autorenbeiträge

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index:

Politische Bildung

Theorieansätze der Politischen Bildung

Interkulturelle Kompetenz

Friedenserziehung und Politische Bildung

Medienarbeit

Netzbasiertes Lernen - Aspekte von Netzwerkarbeit


Stand 2004/2016


Zum Autor    

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/Universität Wien/Aus- und Weiterbildung/Vorberufliche Bildung(1990/1991-2010/2011); Lehrbeauftragter am Sprachförderzentrum des Stadtschulrates für Wien/Interkulturelle Kommunikation(2012); Lehrbeauftragter am Fachbereich für Geschichte/Universität Salzburg/Lehramt Geschichte und Sozialkunde-Politische Bildung/Didaktik? der Politischen Bildung(ab 2015/2016)

APS-Lehrerbildner/PI des Landes Tirol bzw. Mitglied der APS-Lehramtsprüfungskommission(1994-2003)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche A. und H.B.(2000-2011), stv. Leiter/Vorstandsmitglied des Evangelischen Bildungswerks in Tirol(2004-2009, ab 2017); Lehrender an den VHSn Zell/See, Mittersill, Saalfelden und Stadt Salzburg(ab 2012)

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/Doktorat?(1985); des 10. Universitätslehrgang "Politische Bildung"/Universität Salzburg-Klagenfurt/Master(2008); des 7. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/Universität Salzburg/Diplom(2012); der Weiterbildungsakademie Österreich/Diplome(2010), der Personalentwicklung der Universitäten Wien/Bildungsmanagement(2010) und Salzburg/4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/Zertifizierungen?(2016), des Online-Kurses "Digitale Werkzeuge für Erwachsenenbildner_innen"/TU Graz-CONEDU-Werde Digital at.-Bundesministerium für Bildung/Zertifizierung?(2017), des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium-Comenius Institut Münster/Zertifizierung(2018)

Aufnahme in die Liste der sachverständigen Personen für den Nationalen Qualifikationsrahmen/NQR, Koordinierungsstelle für den NQR/Wien(2016)


MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 21. Januar 2019