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Internationale Politik

Grundwissen Internationale Politik    

Theorie und Handlungsfelder in Politischer Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Grundwissen Internationale Politik   
Theorie und Handlungsfelder in Politischer Bildung   
Vorbemerkungen   
1 Globale Fragen   
1.1 UNO   
1.1.1 Hauptorgane der UNO   
1.1.2 Reformvorschläge des UN-Sicherheitsrates   
1.1.3 Theoretische Begründung der UNO   
1.1.4 Ziel der UNO   
1.2 Welthandelsordnung   
1.2.1 Regionale Handelsabkommen   
1.2.2 Internationale Institutionen   
1.2.3 Theorie der Handelspolitik   
1.3 Finanzkrise   
1.3.1 Finanzkrise 2007   
1.3.2 Neo-Gramscianische Kritik   
1.4 Klimapolitik   
1.5 Flüchtlingskrise 2015   
1.6 Entwicklungszusammenarbeit   
1.6.1 Beginn der EZ   
1.6.2 Durchführung der EZ   
1.6.3 Kritik der EZ   
1.7 Iran   
1.7.1 Geopolitische Bedeutung   
1.7.2 Politische Bildung   
1.8 NATO   
1.8.1 Phase I 1949-1989   
1.8.2 Phase II 1990-1999   
1.8.3 NATO III 1999-2014   
1.8.4 NATO IV   
2 Kriege   
2.1 Nahost-Konflikt   
2.2 Jugoslawienkriege   
2.2.1 Zerfall Jugoslawiens - Kriegsausbruch in Slowenien   
2.2.2 Erster Kroatienkrieg   
2.2.3 Bosnienkrieg   
2.2.4 Zweiter Kroatienkrieg   
2.2.5 Kosovo-Krieg   
2.2.5.1 Ablauf des Konflikts   
2.2.5.2 Friedensbemühungen   
2.2.5.3 Politische und völkerrechtliche Diskussion   
2.3 Kongokriege   
2.3.1 Erster Kongokrieg   
2.3.2 Zweiter Kongokrieg   
2.3.3 Dritter Kongokrieg   
2.4 Syrienkrieg   
2.4.1 Phasen des Krieges   
2.4.2 Neue Kriege   
2.5 Ukraine-Konflikt   
2.5.1 Zur Geschichte des Konflikts   
2.5.2 Krimkrise   
2.5.3 Ostukraine-Konflikt   
3 Demokratische Entwicklungsphasen   
3.1 Erste Demokratiewelle   
3.2 Zweite Demokratiewelle   
3.3 Dritte Demokratiewelle   
3.4 Vierte Demokratiewelle   
4 China-Afrika 2018   
Reflexion   
Literaturverzeichnis   
IT-Autorenbeiträge   
Zum Autor   

Vorbemerkungen    

Die Thematik wird aktualisiert durch die zunehmende Umstrittenheit unabhängig erhobener Nachrichten und die Angriffe auf die Presse- und Meinungsfreiheit ("fake news"). Dies verlangt fundierte Aussagen über das internationale Geschehen in der Weltgesellschaft (vgl. STAHL 2017, 6).

Politische Bildung hat als Bildungsauftrag das Hinterfragen politischer Prozesse im Kontext einer eigener Urteils- und Meinungsbildung mit Folgerungen.

Der Bildungsauftrag umfasst die Interpretation und Darstellung der einzelnen Dimensionen, in diesem Fall der internationalen Politik.

Die weltpolitischen Problembereiche nehmen eher zu, die Notwendigkeit sich mit ihnen auseinanderzusetzen sind daher eine pädagogische Herausforderung für eine vernachlässigte Disziplin in ihrer Zielsetzung und Handlungsorientierung

Die Bearbeitung der Thematik versteht sich als Beitrag zum besseren Verständnis internationaler Politik im Rahmen einer Lehrer*innenbildung für den Fachbereich Politische Bildung (vgl. DICHATSCHEK 2017b) und in der (Politischen) Erwachsenen- bzw. Weiterbildung (vgl. HUFER 2016, DICHATSCHEK 2017c und 2018).

Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sind die Absolvierung/ Lehrtätigkeit

  • des Studiums für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985),
  • des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/ MSc (2008),
  • der Weiterbildungsakademie Österreich/Wien/ Diplome (2010),
  • des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/Diplom (2012),
  • des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016),
  • des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium-Comenius Institut Münster/ Zertifizierung (2018),
  • an den Universitäten Wien/Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/Berufspädagogik-Vorberufliche Bildung (1990/1991-2010/2011) und Salzburg/Fachbereich Geschichte-Lehramt/Didaktik der Politischen Bildung (2016-2017) und an den VHSn des Landes Salzburg Zell/See, Saalfelden und Stadt Salzburg (2012-2019).
Bereichernd ist die Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.

1 Globale Fragen    

Im Folgenden werden die Vereinten Nationen/UNO, die Welthandelsordnung, die Finanzkrise (2007), Klimapolitik, Flüchtlingskrise (2015), Entwicklungszusammenarbeit, der Iran-Konflikt und die NATO besprochen.

Teilbereiche internationaler Politik sind in IT-Autorenbeiträgen behandelt.

1.1 UNO    

Als Vorgängerorganisation war der Völkerbund 1920 mit den Kernelementen der 14 Punkte von US-Präsidenten Woodrow Wilson begründet worden. Er scheiterte, da die Achsenmächte Deutschland, Japan und Italien austraten und die USA dem Völkerbund fernblieben (vgl. die US-Strategie der Neutralität in internationalen Konflikten und ihre Änderung mit dem Angriff Japans auf die USA 1941).

Die Katastrophe des Zweiten Weltkrieges machte die Idee einer Notwendigkeit eines globalen Regierungssystems deutlich (vgl. STAHL 2017, 69). US-Präsident Franklin D. Roosevelt machte 1937 bereits Versuche. 1941 kam es mit der "Atlantik-Charta" als Kooperationsmodell zwischen den USA und dem British Empire zu einer Sicherheitsorganisation, die den Weltfrieden überwachen sollte. 1942 gelang die Einbeziehung der SU und von China. 1945 begründete man in Jalta die UNO (vgl. "Jalta-Formel" mit Veto-Recht der ständigen Mitglieder im UN-Sicherheitsrat).

51 Gründerstaaten unterzeichneten die UN-Charta am 24.10.1945 in San Francisco ( http://www.un.org/en/charter-united-nations/ [9.7.2018]; vgl. im Folgenden GAREIS-VARWICK 2014).

1.1.1 Hauptorgane der UNO    

Fünf Hauptorgane erfüllen mit Neben- und Hilfsorganen die Aufgaben wie

  • Generalversammlung
  • Sicherheitsrat
  • Sekretariat
  • Internationaler Gerichtshof und
  • Wirtschafts- und Sozialrat > Bindeglied zu den Neben- und Sonderorganisationen (vgl. FAO, ILO, UNESCO, WH0, WELTBANK, IMF).
1.1.2 Reformvorschläge des UN-Sicherheitsrates    

Vorschläge einer Umstrukturierung des UN-Sicherheitsrates/ Auswahl (nach STAHL 2017, 73)

  • Brasilien-Deutschland-Indien-Japan
    • Erweiterung des UN-Sicherheitsrates auf 25 Mitglieder
    • 6 ständige Sitze: Brasilien, Deutschland, Indien, Japan, 2 afrikanische Staaten
    • 4 nichtständige Sitze
    • Vetorecht der P5, neue ständige Mitglieder kein Vetorecht
  • Italien, Argentinien, Pakistan, Kanada, Mexiko
    • Erweiterung des Sicherheitsrates auf 25 Mitglieder
    • 10 neue nichtständige Mitglieder
  • Afrikanische Union
    • Erweiterung des UN-Sicherheitsrates auf 26 Mitglieder
    • 5 ständige Sitze
    • 6 nichtständige Sitze
    • je zwei für afrikanische Staaten
    • Vetorecht auch für die neuen ständigen Mitglieder
1.1.3 Theoretische Begründung der UNO    

Mit der Theorie des Neoliberalen Institutionalismus bzw. Liberalen Theorieschule begründet Robert KEOHANE mit seinen Standardwerken "After Hegemony" (1984) und "International Relations and State Power" (1989) die theoretische Grundlage (vgl. STAHL 2017, 75).

Die Vertreter des Liberalismus sehen in der Zusammenarbeit zwischen den Staaten eine Überwindung des Sicherheitsdilemmas.

Mit drei Annahmen zur Struktur des Internationalen Systems sollen Kooperationen und Konfliktlösungen bzw. Konfliktvermeidungen ermöglicht werden (vgl. STAHL 2017, 75-77).

  • Es wird angenommen, dass Staaten nutzenmaximierende und rational-egoistische Akteure sind. Ein Nutzen ist besser als Macht verwertbar, dies hat weitreichende Konsequenzen im Bezug auf Institutionen. Nutzen entsteht etwa im Sparen von "Transaktionskosten", etwa bei Informationsbeschaffung, Anbahnung von Verhandlungen, Verhandlungskosten oder der Sanktionsüberwachung.
  • Es wird angenommen, dass mit der Abnahme laufender Kosten der Nutzen von Institutionen steigt (vgl. bei Politik-Alternativen) und Kooperationen höhere Gewinne abwerfen.
  • Es wird angenommen, dass Akteure in ähnlichen Situationen immer wieder aufeinander treffen (vgl. die Reziprozität als Prinzip von Staaten mit dem positiven Effekt von Vertrauensbildung und Erwartungssicherheit; RITTBERGER-ZANGL-KRUCK 2013, 21).
Für die UNO als internationale Organisation ergibt sich ein Vorteil

  • im Setzen von Impulsen für kooperativem Verhalten,
  • im Sparen von Transaktionskosten,
  • im Mindern von Vertrauensproblemen und
  • im Bilden von Erwartungssicherheit.
Im Entstehen von Verhaltensmustern mit der Anwendung und Einübung von Regeln kommt es eher zu einer Verinnerlichung. Kooperationsmodelle in der UNO werden dadurch für die Staaten günstiger, effizienter und anwendbarer.

1.1.4 Ziel der UNO    

Ziel der Vereinten Nationen ist die weltweite Wahrung des Friedens.

Dazu dienen

  • der Internationale Gerichtshof - Klärung durch das Völkerrecht bei Anerkennung des Gerichtshofes,
  • der UN-Sicherheitsrat - Maßnahmen der Moderation, Errichtung von Pufferzonen, Entsendung von UN-Friedenstruppen, ggf. Anwendung von Gewalt oder/ und
  • Vermittlung durch den UN-Generalsekretär.
1.2 Welthandelsordnung    

Der internationale Handel ist ein wichtiges und umstrittenes Thema in der internationalen Politik. Proteste um die Welthandelskonferenzen und Demonstrationen um die Handelsabkommen CETA (EU-Kanada) und TTIP (EU-USA) weisen auf die politische Brisanz hin.

Der Welthandel ist für viele Länder ein Schlüsselthema. Stichworte sind das GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) und die WTO (Welthandelsorganisation) (vgl. STAHL 2017, 84-85).

Neue Akteure mit den Schwellen- und Entwicklungsländern gewinnen mehr an Bedeutung. 1980 beteiligten sie sich mit 34 Prozent an Weltexporten, 2011 waren es bereits 47 Prozent. Der Anteil der Industrienationen sank von 66 auf 53 Prozent (vgl. WORLD TRADE REPORT 2013, 45).

Eine Spezialisierung in den Exporten verringert sich, Verbesserungen gibt es in den Bereichen Transport, Informationstechnologie (IT), Telekommunikation und Öffnung der Märkte, wodurch die Produktionsfaktoren Arbeit-Kapital-Wissen zu einer besseren Mobilität führen. Die Exportgüter gleichen sich an.

In der Folge ab 1990 kommt es zur Regionalisierung im Handel, vor allem in asiatischen Raum. Die Handelsströme zwischen Europa und den Nordamerika bleiben konstant bzw. nehmen sogar ab.

1.2.1 Regionale Handelsabkommen    

Regionale Handelsabkommen nehmen in ihrer Bedeutung zu, etwa in der EU, NAFTA (Nordamerikanisches Freihandelsabkommen/CAN-USA-MEX), AFTA (ASEAN-Freihandelsabkommen/Brunai-Indonesien-Malaysia-Philippinen-Singapur-Thailand-Vietnam-Myarmar-Kambodscha), APEC (Asiatisch-Pazifisches Wirtschaftsabkommen/mit AUS, NZ, USA, RUS, VR China, Chile, Peru) und MERCOSUR (Gemeinsamer Markt Südamerika) (vgl. STAHL 2017, 86).

  • Mehr als die Hälfte des Welthandels findet über die regionalen Handelsabkommen statt. Damit relativieren sie die Bedeutung eines Welthandels.
  • Zu beobachten ist zudem die Dominanz der Triade-Märkte (EU, Ostasien, USA), die den größten Teil der Handelsströme vereinen.
  • Zu beachten sind die Handelsbarrieren mit den Entwicklungsländern, etwa im Agrarbereich, die eine Partizipation am Welthandel verhindern.
1.2.2 Internationale Institutionen    

Die Organisation der Weltmärkte wird durch internationale Institutionen unterstützt, etwa die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Welthandelsorganisation und die G7/G20 (vgl. RODE 2001).

Von Interesse ist die Welthandelsorganisation/ WTO (vgl. STAHL 2917, 87-88).

  • Schon während des Zweiten Weltkrieges berieten die Briten und Amerikaner im Rahmen der Atlantik-Charta über eine Nachkriegsordnung und wollten neben dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank eine dritte Organisation gründen, die den Welthandel regelt und den Freihandel sichert. Hintergrund war die Überlegung, dass die Politik der Industrienationen eine wesentliche Ursache für die Weltwirtschaftskrise war und den Boden für den Faschismus bereitete.
  • 1947 wurde in Havanna durch die UNO ein Regelwerk zur Gründung einer "Internationalen Trade Organisation" verabschiedet, das nie umgesetzt wurde.
  • Übrig blieb das GATT, in dem von 23 Staaten gegenseitige Zollsenkungen und Regeln für den Güterhandel vereinbarten wurden. Damit ist das GATT der historische Vorläufer der WTO.
  • Der WTO gehören mit Stand 2016 164 Staaten an, die mehr als 90 Prozent des Welthandels betreiben.
    • Die WTO umfasst drei Vertragswerke, das GATT, das GATS und TRIPS (Handel mit Dienstleistungen bzw. Schutz geistigen Eigentums).
    • Das Grundprinzip bildet der "Grundsatz der Nichtdiskriminierung". Zwei wichtige Unterprinzipien bilden das "Prinzip der Meistbegünstigung" (Handelserleichterungen gegenüber allen Ländern) und das "Prinzip der Inländerbehandlung" (ausländische Waren dürfen gegenüber inländischen Waren nicht benachteiligt werden, es sei denn durch Zölle).
    • Eine wesentliche Kompetenz der WTO beinhaltet die Lösung von Handelskonflikten durch einen Streitschlichtungsmechanismus.
1.2.3 Theorie der Handelspolitik    

Als Theoriemodell für eine Erklärung der Handelspolitik hat Andrew MORAVCSIK (1997, 1998) den "Liberalen Intergouvernementalismus" (LI) als besonders geeignet herausgestellt (vgl. STEINHILBER 2006, 91-116).

  • Hintergrund des Theoriemodells ist der analytische Begriff des Intergouvernementalismus der sechziger Jahre.
  • Im Beharrungsvermögen der Nationalstaaten, ihrer geopolitischen und Machtinteressen gäbe es keine Kompromisse und führe zu der Lähmung der EG.
  • Daraus entwickelte MORAVCSIK die Idee, dass ein gemeinsamer Bezugspunkt der Staat in Form der Regierung sei, der als einziger Akteur im internationalen System angesehen wird.
  • Ziele des Staates in Verhandlungen werden in einem Interessensbildungsprozess begründet.
  • In der Folge kommt es zu intergouvernementalen Verhandlungen, etwa in Handelsrunden.
  • Der Ansatz für Erklärungen in der internationalen Politik ist demnach in der gesellschaftlichen Ebenen zu suchen.
  • Die Argumentation beginnt bei Individuum, das rational kalkulierend und risikoscheu sich in einer pluralistischen Gesellschaft in Interessengruppen organisiert (vgl. die Bedeutung von Gewerkschaften und Berufsverbänden).
  • Diese artikulieren und versuchen die Präferenzen durchzusetzen.
  • Gruppen definieren ihre Interessen unabhängig von der Politik und versuchen im politischen Austausch und kollektivem Handeln ihre Ziele zu verwirklichen.
  • In einem Drei-Schritt-Modell wird der lange Weg der LI begonnen: nationalstaatliche Präferenz-zwischenstaatliche Verhandlungen-Institutionenbildung im internationalen System.
  • Durch unterschiedliche staatliche Interessen kommt es zu Konkurrenzsituationen, um Märkte öffnen zu können. Hier kann man die Bedeutung der WTO erkennen, insbesondere auch den Streitschlichtungsmechanismus (vgl. als Blockadehaltung etwa die protektionistische indische Haltung zum Schutz der Kleinbauern und der Wirtschaftszweige wie Textil und Leder).
1.3 Finanzkrise    

Die Thematik ist Teilbereich der Thematik "Globalisierung" bzw. "Globales Lernen" und der Nebenbereiche Immobilienmarkt (Hauskäufer), Interbankensektor (Bankwesen), Anlagemarkt (Anleger) und Realwirtschaft (Unternehmen der Güterwirtschaft) (vgl. SINN 2009; STAHL 2017, 101-107).

1.3.1 Finanzkrise 2007    

Für das Verständnis in der Politischen Bildung der Finanzkrise 2007 gilt

  • die Angewiesenheit der (Real-) Wirtschaft auf Liquiditätsversorgung aus dem Bankensektor.
  • Die Bankenzusammenbrüche vernichteten Einlagen. Die Investoren fanden kaum Kreditgeber.
  • Der Nachfragerückgang in den USA führte zu einer weltweiten Rezession. Konkurse und Zahlungsschwierigkeiten in vielen Staaten waren die Folge.
  • Konjunkturpakete als Impulse wurden gesetzt (vgl. etwa in den USA 2008 und 2009 ESA und ARRA mit 150 bzw. 800 Mrd. Dollar).
  • Durch staatliche Kapitalhilfen für die Banken in allen westlichen Staaten erhöhten sich die öffentlichen Schulden (vgl. in der Folge gerieten die EURO-Staaten Griechenland, Portugal und Spanien in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten).
1.3.2 Neo-Gramscianische Kritik    

Die folgende kritische Interpretation beleuchtet die Ereignisse und Struktur der internationalen Finanzordnung (vgl. Neo - Gramscianische Kritik; STAHL 2017, 108-109).

  • Robert COX (1981, 127-155) bezieht sich in seinem Ansatz vorwiegend auf Antonio GRAMSCI, der nach der Aufrechterhaltung einer Machtstellung einer Minderheit von Kapitalisten fragt. Mit dem Begriff "Hegemonie" als Herrschaftsposition geht es um eine Sicherung von Privateigentum von Produktionsmitteln und der Sicherung dieser Position in einem hegemonialen Konsens.
  • Die herrschende Klasse bildet einen historischen Block, um den sich andere Gruppen bilden. Dieser wandelt soziale Klassen in ein legitimiertes und aktives Herrschaftssystem um (vgl. den Einfluss von Kompromiss, von Institutionen).
  • COX erweitert den Ansatz der Hegemonie von den Nationalstaaten auf das internationale System. Er versucht zu zeigen, dass Hegemonie und historische Blöcke über Staatsgrenzen sich ausdehnen können.
Ein solcher Prozess ergibt sich

  • mit den verschiedenen Klassen als treibende Akteure für die Entwicklung eines internationalen Systems.
  • Da Kapitalisten als Eigentümer der Produktionsmittel die internationalen Verhältnisse beherrschen, als Minderheit die Wirtschaftsordnung nicht verändern können, bilden sie einen "historischen Block". Mit der Einbindung verschiedener Gruppen bilden sich transnationale Berufsgruppen, etwa Manager, Politiker, Banker, Bildungseliten und Konzerne.
  • Diese Allianz bildet eine hegemoniale Ordnung, die wiederum in andere Bereiche wirkt.
  • Es besteht eine Wechselwirkung zwischen nationaler und internationaler Ebene mit allen Folgerungen einer hegemonialen Ordnung (vgl. Profitstreben der Globalisierungseliten, Zurückdrängung des Staates, Deregulierung der Finanzmärkte).
1.4 Klimapolitik    

Auf diesen Teilbereich wird im IT-Autorenbeitrag ausführlich eingegangen > http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Klimawandel und Klimaschutz

Angesprochen werden die Bereiche der

  • Vorhersehbarkeit und Folgen des Klimawandels,
  • Handlungsfelder,
  • Klimapolitik und
  • der Online-Kurs MOOC-2017.
  • Eine Reflexion und ein Literaturverzeichnis beschließen den Beitrag (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Dossier Klimawandel > http://bpb.de/gesellschaft/umwelt/Klimawandel {5.6.2023]).
1.5 Flüchtlingskrise 2015    

2015 wanderten Hunderttausende Menschen aus den Flüchtlingslagern um Syrien und machten sich auf den Weg in langen Kolonnen über den Balkan in Richtung Österreich, Deutschland und Schweden. Zuwandernde aus Afghanistan und Zentralafrika kamen mit (vgl. STAHL 2017, 336-339).

Im Ersterfassungssystem des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge/ BAMF wurden 1.019.8904 Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland registriert (vgl. BAMF 2016).

2015 wurden in Deutschland als zentrales Zuwanderungsland 476.649 Asylanträge gestellt (vgl. BAMF 2015). Vorhersehbar waren massive Fluchtbewegungen im Zuge des Krieges seit 2012 in Syrien.

Probleme des EU-Dublin-Systems zeigten seit 2010 Krisensymptome an (vgl. die starken Fluchtbewegungen über das Mittelmeer, die hohe Zahl der Ertrinkenden, die Versorgung und Aufnahme von Geflüchteten an den Außengrenzen der EU).

Maßnahmen der Unterstützung der Anrainerstaaten Syriens, insbesondere der Türkei, die Ende 2014 bereits 1,5 Millionen Flüchtlinge aufgenommen hatte, wurden erst 2015 beschlossen (vgl. UNHCR 2014, 12). Zu erwähnen ist die hohe Zahl der Aufnahme von Flüchtlingen auch im Libanon und in Jordanien.

Eindrücke der Fluchtbewegung ergeben sich aus den Bildern auf Bahnhöfen (Budapest, Wien, München), Berichten von Freiwilligen bei der Versorgung mit Lebensmitteln Wasser und Medikamenten sowie medialer Aufbereitung. Kritische Stimmen verlangten eine Wiedereinführung von Grenzkontrollen (vgl. die Suspendierung des Schengen-Abkommens).

Im September 2015 kam es wieder zu Grenzkontrollen an der Grenze Österreich-Deutschland.

Ebenso kontrollierten die Anrainerstaaten der Balkan-Route ab 2016 (Österreich, Ungarn, Slowenien, Kroatien und Serbien). Die Todeszahlen im Mittelmeer mit 5000 Ertrunkenen erreichten einen Höhepunkt.

Fragen der Politischen Bildung ergeben sich zwangsläufig aus der Zuordnung zu den Theorieschulen.

  • Realismus - clash of civilizations
  • Liberalismus - idealistischer und ökonomischer Ansatz
  • Sozialkonstruktivismus
- - -

  • Humanitäre Pflicht - Genfer Konvention
  • Legale Zuwanderung - Einwanderungsgesetz
  • Stopp von Waffenlieferungen
  • Ausbildung junger Flüchtlinge - Einordnung in den Arbeitsmarkt
  • Revision des Dublin-Abkommens
1.6 Entwicklungszusammenarbeit    

Unter Entwicklungszusammenarbeit/ EZ wird die Praxis von Entwicklungspolitik verstanden.

Ziel ist die Beseitigung von Unterentwicklung, Armut und Ungerechtigkeit. Es geht um die Verbesserung der Lebensbedingungen (vgl. BÜSCHEL 2010, 2).

Prozesse des ökonomischen, politischen und gesellschaftlichen Strukturwandels sollen gefördert und beschleunigt werden. Projekte und Programme dienen der Planung und Durchführung (vgl. BÜSCHEL 2010, 1-20; STAHL 2017, 340-355).

1.6.1 Beginn der EZ    

Historisch fing eine Entwicklungspolitik bereits im frühen 20. Jahrhundert an, als die Kolonialmächte politische Entscheidungen zur Entwicklung der Kolonien entwarfen. Damit entstanden konzeptionelle Grundlagen der EZ.

  • Die UN0 rief zwischen 1960 und 2000 vier Entwicklungsdekaden aus.
  • In der Folge hatten das "Millenium Development Goals" acht Oberziele und 21 Unterziele zur Bekämpfung der Armut. 2021 wurden entwicklungs- und umweltpolitische Agenden in Rio zusammengeführt.
  • Als Ergebnis wurden die "Substainable Development Goals" (SDGs) mit 17 Oberzielen für den Zeitraum von 2016 bis 2030 formuliert (vgl. Leitmotiv "Nachhaltige Entwicklung"; STAHL 2017, 341).
1.6.2 Durchführung der EZ    

Grundlage einer EZ ist ein Geber-Nehmer-Verhältnis mit einem Ressourcen-Transfer finanzieller, technischer und/oder personeller Art in Entwicklungsländern ("Partnerländer") mit entwicklungspolitischer Zielsetzung.

Unterschieden wird zwischen Humanitärer Hilfe (Not, Katastrophenhilfe), Übergangshilfe und zeitlich befristeten Projekten.

Traditionelle Geberländer sind Mitglieder im Entwicklungsausschuss der OECD.

Die Ausgestaltung der EZ findet in

  • bilateraler EZ durch Steuermittel,
  • multilateraler EZ durch UN-Organisationen, die Weltbank, regionale Entwicklungsbanken oder die EU und
  • transnationale EZ durch NGOs, politische Stiftungen, private Stiftungen, Ein-Personen-Initiativen und Unternehmen im Rahmen von "Public Private Partnerships" mit Durchführungsorganisationen statt.
1.6.3 Kritik der EZ    

Kritische Aspekte der EZ ergeben sich in/ der

  • mangelhaften Koordinierung,
  • mangelhaften Wirkungsmessung,
  • aufgedrängten Maßnahmen,
  • post-kolonialem Verhalten,
  • kulturellem Unverständnis,
  • Interessenskonflikten und
  • Instrumentalisierung durch Regierungen.
1.7 Iran    

1.7.1 Geopolitische Bedeutung    

Als einer der größten Staaten im Mittleren Osten mit großen Erdöl- und Erdgasvorkommen , der Lage an der Straße von Hormuz und Machtansprüchen als schiitischer Staat ist der Iran von den Atommächten Indien, Israel, Pakistan und Russland umgeben.

1.7.2 Politische Bildung    

Mit dem Aufdecken des iranischen Atomprogrammes durch die IAEA verschärfte sich in der Folge der Konflikt (vgl. die offizielle Begründung für eine Energieversorgung).

  • Mit der Wahl von Hassan ROHANI 2013 wurde eine friedliche Lösung des Konflikts angestrebt.
  • Ein Übereinkommen der fünf UN-Vetomächte, Deutschland und Iran brachte Lockerungen der Sanktionen und einer Drosselung der Uran-Anreicherung.
Für die Bewertung des Konflikts in der Politischen Bildung ist der Umgang mit der gewählten Theorie von Bedeutung (vgl. STAHL 2017, 357-358).

  • Nach dem Neorealismus ist ein internationales System stabil, wenn es ein Machtgleichgewicht gibt. So gesehen ist das Atomprogramm wünschenswert, weil es ein Abschreckungsszenario gibt.
  • Nach dem Neoliberalen Institutionalismus können die Herausforderungen durch internationale Institutionen überwunden werden (vgl. der Atomwaffen-Sperrvertrag/IAEA). Aus dieser Sicht bedarf es der Kontrolle und Einhaltung des Vertrages.
  • Nach dem Sozialkonstruktivismus ist der Nahost-Konflikt von besonderer Bedeutung. Der Iran anerkennt die Existenz Israels nicht. Das Atomprogramm aus der Sicht Israels ist eine existentielle Bedrohung.
1.8 NATO    

Die NATO als transatlantisches Verteidigungsbündnis im Zeichen der Ost-West-Konfrontation hat sich nach 1989 am Ende des Warschauer Pakts auf militärisches Krisenmanagement außerhalb der Bündnisgebiets konzentriert. Mit der Ukraine-Krise kam es zu einer Neuorientierung (vgl. VARWICK 2015, 1/3).

Die Konzeption, Zusammensetzung und die Aufgaben haben sich heute verändert. Ehemalige Gegner wurden Mitglieder, es gibt Militäreinsätze ohne territoriale Beschränkung, die NATO verwandelte sich zu einer multifunktionalen Sicherheitsagentur.

Im Folgenden wird angesichts der Krim-Krise und des Ukraine-Konflikts die Geschichte der Allianz skizzenhaft dargestellt (NATO-Phasen I bis IV).

1.8.1 Phase I 1949-1989    

Als klassisches Verteidigungsbündnis trat die Allianz am 24. August 1949 in Kraft.

Zentrum der NATO ist Brüssel.

Interne Krisen konnten immer überwunden werden. In äußeren Krisen musste die NAT0 vier Jahrzehnte nicht aktiv werden.

Der erste Kampfeinsatz erfolgte 1995 außerhalb des Bündnisgebiets in Bosnien-Herzegowina.

1.8.2 Phase II 1990-1999    

Mit dem Zerfall des Warschauer Pakts entstand eine völlig neue internationale Konstellation durch

  • den Zerfall der Sowjetunion,
  • einer neuen Lage in Mittel- und Osteuropa,
  • Fortschritten in der Rüstungskontrolle und letztlich
  • die deutsche Wiedervereinigung mit der Mitgliedschaft den vereinten Deutschlands in der NATO.
Erforderlich war eine neue Rolle in der europäischen und internationalen Sicherheitspolitik.

  • 1991 wurde ein neues strategisches Konzept verabschiedet.
  • Partnerschaftsprogramme wurden aufgebaut und die NATO wurde mit Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik erweitert (1999).
1.8.3 NATO III 1999-2014    

Mit nunmehr 28 Mitgliedern kam zum Verteidigungsbündnis das militärische Krisenmanagement außerhalb des Bündnisgebiets dazu. Der Kosovo-Einsatz 1999 als nicht autorisierter Einsatz erweiterte sich in der Folge zu Anti-Terroroperationen, Ausbildungsprogrammen, humanitären Hilfseinsätzen und Missionen nach Artikel 5 als UN-Mandat (vgl. VARWICK 2015, 2/3).

NATO-Operationen vom Kosovo bis Afghanistan wurden mit über 20 Nicht-NATO-Mitgliedern mit Truppen und Unterstützungsleistungen durchgeführt.

Andere Länder bekundeten ihr Interesse in einer Zusammenarbeit mit der NATO. Beispielhaft haben Australien und Neuseeland ein Kooperationsabkommen und eine Konfliktmanagement-Zusammenarbeit. Seit 1991 gibt es einen Dialog mit Japan und seit 2005 mit Indien.

Die US-Debatte, die NATO als globales Bündnis der Demokraten ("Alliance of Democracies") auszubauen, ist bislang nicht mehrheitsfähig. Zu bedenken wäre in diesem Zusammenhang eine Konkurrenz zum UN-Sicherheitsrat, wobei man nicht von der Zustimmung von Nicht-Demokraten abhängig wäre.

Die Zielvorstellung der NATO hat sich mit der Veränderung der Allianz ergeben. Kritisch wird die Rollenveränderung als eine Art "Weltpolizist" gesehen.

1.8.4 NATO IV    

Mit der 2010 beschlossenen Strategie "Aktives Engagement. Moderne Verteidigung" versucht die NATO, sich auf neue Bedrohungen mit ihren Fähigkeiten einzustellen (vgl. VARWICK 2015, 3/3).

Kernaufgaben sind die Wahrung der Freiheit und Sicherheit der Mitgliedsstaaten mit politischen und militärischen Mitteln in den drei Bereichen

  • kollektive Verteidigung,
  • Krisenmanagement und
  • kooperative Sicherheit.
Herausforderungen bilden nunmehr die

  • Verbreitung ballistischer Raketen,
  • Verbreitung von Nuklearwaffen und Massenvernichtungswaffen,
  • Verbreitung von Terrorismus mit der Verfügungsgewalt von modernen Waffensystemen und
  • Angriffen auf die Informationstechnologie.
Unabhängig davon geht es um die Sicherung von Kommunikation, Transport und Transit für einen internationalen Handel, eine Energiesicherheit und den Wohlstand.

2 Kriege    

Im Folgenden werden der Nahost-Konflikt (siehe IT-Autorenbeitrag), die Jugoslawienkriege, die Kongokriege, der Syrienkrieg und der Ukraine-Konflikt besprochen.

2.1 Nahost-Konflikt    

Der Nahost-Konflikt mit der Spirale von Gewalt wird im IT-Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Nahost-Konflikt ausführlich dargestellt.

Im Einzelnen geht es um die/ das

  • Begrifflichkeit "Naher Osten",
  • Kulturen und Religionen,
  • Erdöl als Ende eines Abhängigkeitsverhältnisses,
  • gesellschaftliche Herausforderungen in der Krisenregion,
  • Phasen der regionalen Ordnung und eine
  • Reflexion und das Literaturverzeichnis.
Eine übersichtliche grafische Darstellung des Konflikts von 1916 bis 2016 ist bei STAHL 2017, 142-146 vorzufinden. Zum Suchen eines gemeinsamen Geschichtsbildes von Israel und Palästina vgl. NASSAR 2003, 217-234.

2.2 Jugoslawienkriege    

Die Kriege im ehemaligen Jugoslawien zwischen 1991 und 1999 können als Folgeereignis internationaler Beziehungen bezeichnet werden. Sie betreffen die US- und EU-Außenpolitik, die NAT0 und UNO sowie die EU-Erweiterung und Entwicklungen im Völkerrecht (vgl. FURKES-SCHLARP 1991; CALIC 2010; CLEWING-REUTER 2000; STAHL 2015, 157, 159-165).

Es lassen sich fünf Kriegsphasen unterscheiden:

  • Zerfall Jugoslawiens und Kriegsausbruch in Slowenien (1974-1991)
  • Erster Kroatienkrieg (1991)
  • Bosnienkrieg (1992-1995)
  • Zweiter Kroatienkrieg (1995)
  • Kosovokrieg (1998-1999)
2.2.1 Zerfall Jugoslawiens - Kriegsausbruch in Slowenien    

Mit dem Zerfall der Habsburger Monarchie 1918 und dem Osmanischen Reich 1923 bildeten sich am Balkan neue Staaten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg setzten sich die Partisanen TITOs gegen die Cetniks Serbiens durch und gründeten die autoritäre "Föderale Sozialistische Volksrepublik Jugoslawien" an der Spitze mit Josip TITO. 1974 wurde den sechs Teilrepubliken Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien eine großzügige Autonomie zugesichert, gleichzeitig die zwei "Autonomen Provinzen" Vovjodina und Kosovo geschaffen (vgl. Abbau ethnischer Spannungen, föderale Staatsstruktur).

Mit dem Tod Titos 1980 bekam der Staat Schwierigkeiten (vgl. hohe Auslandsverschuldung, geringe Betriebsproduktivitäten, keine substanzielle Staatsreform, ethnische Spannungen mit verstärkte religiöser Zuordnung/ Katholizismus-Orthodoxie-Islam). Zudem kamen verstärkte Unabhängigkeitsströmungen in Slowenien und Kroatien auf.

Mit Slobodan MILOSEVIC verstärkt sich der Einfluss Serbiens. Die Sozialistische Partei verlor an Einfluss, es entstanden in den serbischen Eliten Belgrads ein serbischer Nationalismus. Milosevic ließ serbische Minderheiten in Kroatien und Bosnien bewaffnen, schürte medial Vorurteile.

1990 trennte sich die serbisch bewohnte Krajina-Region von Kroatien los. 1991 folgte die Unabhängigkeit von Slowenien und Kroatien, die Volksarmee marschierte in Slowenien offiziell zur Sicherung der Außengrenze ein. Nach zehn Tagen kam der Rückzug, die Gewalttaten sprangen auf Kroatien über.

Durch die Wiedervereinigung Deutschlands. den Irakkrieg und den Putsch in Moskau reagierte die westliche Diplomatie zu spät.

2.2.2 Erster Kroatienkrieg    

Der Krieg konzentriert sich 1991 vor allem auf Regionen mit einer serbischen Minderheit (vgl. die Belagerungen von Vukovar und Dubrovnik).

Die Kriegsführung erfolgte nach den später folgenden Mustern der

  • Bewaffnung von serbischen Milizionären mit Unterstützung von Freiwilligenverbänden.
  • Mit Hilfe der Armee wurden ganze Regionen "ethnisch gesäubert" (vgl. Vertreibung von Nicht-Serben; Misshandlungen-Vergewaltigungen-Ermordungen).
Ende 1991 war ein Drittel Kroatiens von serbischen Einheiten besetzt.

Die Europäische Gemeinschaft (EG) versuchte mit ihrer "Troika" - Luxemburg-Niederlande-Italien - im Hinblick auf eine künftige EG-Mitgliedschaft mäßigend auf die Kriegsparteien einzuwirken und Kompromissen innerhalb der Föderation zu erreichen (vgl. STAHL 2015, 161). Die Verhandlungen von Brioni scheiterten. Umstritten blieb die Unabhängigkeit von Slowenien und Kroatien.

Letztlich kam es zu Anerkennung beider Staaten, die EG konnte einen Waffenstillstand zwischen Kroatien und Serbien vermitteln. Serbische Truppen zogen nach Bosnien weiter.

2.2.3 Bosnienkrieg    

1992 erklärte Bosnien seine Unabhängigkeit (vgl. die Zustimmung der nicht-serbischen Bewohner, die Ablehnung durch serbischen Bosnier).

Kennzeichnend für die Bevölkerungsstruktur ist ihre Heterogenität. Im N und S wohnten überwiegend Serben, Kroaten überwiegend in der Herzegowina und im SW, die muslimischen Bosnier als Mehrheitsbevölkerung lebten im zentralen Bosnien und in den Städten.

1992 kam es zu Kämpfen und ethnischen Säuberungen durch serbische Einheiten im O und S des Landes.

1993 erklärten sich die bosnischen Kroaten mit Unterstützung durch Kroatien zur autonomen Kriegspartei und kämpften gegen bosnische Einheiten und Serben (vgl. Kämpfe in Mostar). Um Bihac kämpften zudem Bosnier gegen Bosnier.

Von 1992 bis 1995 erreichten die Kämpfe ungeahnte Ausmaße und forderten rund 100 000 Menschenleben.

  • Es folgte ein massive Fluchtbewegung nach ganz Europa.
  • International kam es zur Isolierung und Sanktionierung der Konfliktparteien, UN-Waffenembargo, Verhandlungsangebot, humanitäre Hilfe und begrenzten Aufnahme von Flüchtlingen.
  • Friedenspläne der UNO, EG und USA scheiterten. Letztlich entschlossen sich die UNO zu einer Hilfsmission nach Kap. VI der UN-Charta und entsandten UN-Blauhelm, hauptsächlich aus F, UK und den NL(vgl. Einrichtung von UN-Schutzzonen).
  • 1995 kam es zur Katastrophe von Srebrenica in Ost-Bosnien (Ermordung von über 8000 Männern und männlichen Jugendlichen).
  • Die Clinton-Administration änderte die US-Außenpolitik, letztlich kam es zu einer Offensive mit Luftschlägen und in Dayton/ Ohio 1995 zu einem Friedensabkommen für Bosnien.
IT-Hinweis

https://www.orf.at/stories/2447855/ > Bosnien: Nach Kriegsende immer noch Tausende verschollen (21.7.2018)

2.2.4 Zweiter Kroatienkrieg    

Durch die Änderung der US-Außenpolitik kommt es zur Aufrüstung Kroatiens. In der Folge ziehen sich die montenegrinischen Einheiten aus Dalmatien zurück, die serbischen Truppen werden in der Krajina überrannt. 150 000 Krajina-Serben fliehen nach Serbien.

Es wird über die Rückgabe Slawoniens an Kroatien verhandelt, in der Folge ist die territoriale Einheit Kroatiens wiederhergestellt.

2.2.5 Kosovo-Krieg    

Für die Politische Bildung ist der Ablauf, die Friedensbemühungen, die politische und völkerrechtliche Diskussion von Interesse.

2.2.5.1 Ablauf des Konflikts    

Der Kosovo wurde erst 1912 militärisch als Herzland des historischen und mythologischen Serbiens mit Serbien vereint. Die Mehrheitsbevölkerung der Kosovo-Albaner sieht die Serben als Kolonialmacht und hat sich nie in Jugoslawien integriert. Die internationale Gemeinschaft hat die Probleme vernachlässigt. Im Dayton-Abkommen 1995 ist die Kosovo-Frage ausgeklammert (vgl. SWOBODA-STAHL 2009, 59-80).

Die kosovo-albanische Befreiungsarmee UCK begann 1996 mit Anschlägen gegen serbische Einrichtungen.

1998 gab es Hinweise auf serbische brutale Übergriffe.

Der UN-Sicherheitsrat verhängte ein Waffenembargo gegen Jugoslawien und ein Ende der Kampfhandlungen.

  • Auf Drängen der USA verhängt die EU einen Katalog von Sanktionen und in der Folge gab es militärische Drohgebärden der NATO.
  • Serbische Einheiten dagegen verstärkten mit der Zerstörung von 300 Dörfern die Eskalation der Gewalt.
  • China und Russland blockierten im UN-Sicherheitsrat die Legitimierung militärischer Gewalt. Die NATO drohte mit Luftangriffen.
Die Lage im Kosovo entwickelte sich zu einer Spirale der Gewalt.

  • 1999 waren schließlich ca. 1,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Mit der Vertreibung der albanischen Kosovaren durch die Serben begannen die Luftangriffe der NATO 78 Tage lang gegen die Serben.
  • Es gelang nicht, die Vertreibungswelle zu stoppen, zudem kam es noch zu fehlgeleiteten Bombenangriffen.
  • Am 10. Juni 1999 kam es zu einem Abkommen zwischen der NATO und Serbien über den Abzug der jugoslawischen Armee, damit zur Einstellung der Luftangriffe.
2.2.5.2 Friedensbemühungen    

Die UNO, EU, OSZE und NATO (KFOR) verwalteten in der Folge den Kosovo mit Zustimmung des UN-Sicherheitsrates.

Ziel der EU ist die Friedenssicherung und Europäisierung der Balkan-Staaten. 2003 wurde dies am Gipfel von Thessaloniki mit einer Perspektive der EU-Mitgliedschaft aller Staaten SO-Europas bekräftigt.

2008 erklärte sich der Kosovo mit großer Mehrheit nach gescheiterten Verhandlungen für unabhängig, mehr als die Hälfte aller UN-Mitgliedstaaten anerkennen heute den Staat.

Da die EU-Staaten Spanien, Griechenland, Zypern, Rumänien und die Slowakei die Anerkennung verweigern, muss die EU status-neutral auftreten.

2.2.5.3 Politische und völkerrechtliche Diskussion    

In der Folge gab es politische und völkerrechtliche Diskussionen über die Legitimation der Luftschläge (vgl. STAHL 2017, 166-167).

  • Tony Blair (1999) schlug eine Entwicklung von Kriterien zur Rechtfertigung von solchen Interventionen vor.
  • Canadas Regierung (2001) rief eine Kommission ins Leben, deren Schlussfolgerungen in die Schlusserklärung des UN-Gipfeltreffens 2005, in den Bereich des UN-Generalsekretärs 2009 und in die Politik des UN-Sicherheitsrates bei der Libyen-Krise 2011 eingeflossen sind (vgl. die Notwendigkeit des "Prinzips der Schutzverantwortung").
    • Es gehört zu den Pflichten, ihre Bürger vor massiver (exzessiver) Gewalt zu schützen.
    • Die Pflicht hat zunächst der Staat, in der Folge bei einem Unvermögen, die internationale Gemeinschaft.
Massive (exzessive) Gewalt besteht in Form von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschheit, ethnischer Säuberungen und Völkermord.

Das "Prinzip der Schutzverantwortung" gilt als völkerrechtliche Norm im Werden. In der UN-Resolution zum Libyen-Konflikt 2011 finden sich die Prinzipien wieder.

2.3 Kongokriege    

Mit dem Ende des Kalten Krieges mussten sich afrikanische Diktatoren, bisher geschützt auf einen Rückhalt der USA, Menschenrechtsverletzungen und einen autoritär-despotischen Regierungsstil vorwerfen lassen. Als besonderes Beispiel gilt Joseph-Desiree MOBUTU als Präsident des Kongo (Zaire) (vgl. VAN REYBROUCK 2012; STAHL 2017, 192-194).

1990 kam es im Kongo zu Demonstrationen, Forderungen nach demokratischen Wahlen und die internationale Gemeinschaft erhob Kritik.

1994 nahm Mobutu rund 1,5 Millionen Flüchtlinge im Kongo nach einem Völkermord in Ruanda auf.

  • An der Ostgrenze des Kongo war es zu Gewalttaten zwischen Einheimischen (Hutu) und den seit den sechziger Jahren siedelnden Tutsi gekommen.
  • Soziale Spannungen entstanden zudem in den riesigen Flüchtlingslagern mit den mehrheitlich ruandischen Hutu.
  • Die neue Tutsi-Regierung befürchtete in Ruanda einen Gegenoffensive, es kam zu Vorbereitungen eines militärischen Einfalls zusammen mit Uganda im Kongo.
2.3.1 Erster Kongokrieg    

1996 fielen die ruandische und ugandische Armee im Kongo ein und ermordeten rund 200 000 bis 300 000 geflüchtete Hutus. Zudem starben hundertausende Hutus auf der Flucht in den kongolesischen Urwald.

Unter Laurent KABILA marschierte man in Kinshasa ein und setzte Mobutu ab.

Aus Zaire wurde nunmehr die "Demokratische Republik Kongo".

2.3.2 Zweiter Kongokrieg    

1998 fielen Ruanda und Uganda mit Burundi gemeinsam im Kongo ein. Mit der Bildung einer Gegenkoalition unter Kabila aus Simbabwe, Angola, Libyien, Namibia, Tschad und Sudan begann der Zweite bzw. Große Afrikanische Krieg.

Da die Frontlinien erstarrten und die Kriegsparteien wirtschaftliche und territoriale Gewinnen ausnützten, kam es zur Ausbeutung der Bodenschätze im Osten des Kongo. Ökonomische und politische Ziele sowie große Gewinne führten zu Brüchen der Bündnisse.

Die Situation im Kongo wurde im Westen zum vergessenen Krieg, selbst die Medien berichteten kaum (vgl. VAN REYBROUCK 2012, 519).

2001 wurde Kabila ermordet. Sein Sohn Joseph begann als nachfolgender Präsident mit ersten Friedensverhandlungen.

Durch die UNO vermittelt kam es zum Friedensvertrag von Pretoria. Ruanda und die Verbündeten zogen sich offiziell zurück, die UNO verstärkte ihre Friedensmission MONUC (ab 2010 MONUSCO).

Der Konflikt dauerte im Osten in der Folge weiter an, die EU begann mit ihrer ersten militärischen Auslandsmission zur Unterstützung der UN-Mission. Mit der Verhaftung von Thomas LUBANGA, 2009 als ersten Angeklagten vor dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag und westlicher Entwicklungshilfe in einer neuen EU-Mission EUFOR kam es zu einer gewissen Stabilisierung der Lage.

2005 bekam der Kongo eine neue Verfassung, 2006 gab es erste freie Wahlen mit einem Erfolg von Joseph Kabila. Damit war Kabila demokratisch legitimiert, der Kongo ein souveräner Staat und ausländische Beobachter nach Kabilas Ansicht überflüssig (vgl. VAN REYBROUCK 2012, 603).

2.3.3 Dritter Kongokrieg    

Auf Grund der Wiederwahl Kabilas 2006 gründete sich im Osten Kongos eine Rebellenbewegung (CNDP) für die Rechte der Tutsis in der neuen Regierung. Ihr stand die Hutu-Miliz (FDLR) gegenüber.

Au dieser Konstellation, Vorwürfen einer Kooperation der Regierung mit der FDLR, entstand der der Dritte Kongokrieg.

Kennzeichen waren zunehmende Brutalitäten (Kannibalismus, Gruppenvergewaltigungen, Straflosigkeit bei schwacher bis kaum vorhandener Staatsgewalt).

Regelrechte Völkerwanderungen bildeten sich, sexuelle Gewalt erregte weltweit Aufsehen (vgl. 2009 die Nobelpreis-Rede Barack Obamas zu diesem Thema).

Mit der Festnahme 2008 von Laurent Nkunda als Führer der CNDP endete offiziell der Dritte Kongokrieg. Die Opferzahl wurde auf 3-5 Millionen Tote geschätzt (vgl. die Zahlen des Zweiten Weltkrieges und jedes anderen Krieges).

Bis heute ist der Kongo nicht befriedet, eine Normalisierung und ein Wiederaufbau stellten sich bisher nicht ein (vgl. STAHL 2017, 194).

2.4 Syrienkrieg    

2018 tobt der Krieg in Syrien seit sieben Jahren. Das UNHCR sprach 2015 vom der größten humanitären Katastrophe unseres Zeitalters. Tote und Verletzte kann man nur noch schätzen, die Flüchtlingszahlen haben ein Hoch erreicht, der Krieg ist auf den Irak übergesprungen, Terroranschläge haben Länder wie die Türkei, Frankreich und Deutschland erreicht (vgl. HELBERG 2014; GERLACH 2015; BAWEY 2016; STAHL 2017, 206).

2.4.1 Phasen des Krieges    

Die folgenden drei Phasen lassen den Krieg beschreiben (vgl. STAHL 2017, 207-214).

  • In der Protestphase, die vom Ausbruch der friedlichen Proteste gegen das System Assad 2011 bis zur Bewaffnung der Aufständischen reicht, geht der Aufstand der Freien Syrischen Armee (FSA) und des Syrischen Nationalrats in einen Bürgerkrieg über.
  • In der Eskalationsphase von 2011 bis 2014 kommt es zur Brutalisierung und Radikalisierung des Krieges, dem Eintritt neuer Kriegsparteien und zur Dramatisierung der Flüchtlingsbewegungen.
  • In der Phase der regionalen Ausweitung fällt der Islamische Staat(IS) im Irak ein und der Bürgerkrieg wird zum international bewaffneten Konflikt.
    • 2014 greifen die USA, in Folge andere westliche Länder, mit Luftschlägen gegen den IS im Irak ein, später auch in Syrien.
    • Im Zuge der regionalen Ausweitung setzt sich der IS in Libyien fest, Terrorschläge in Europa und der Eintritt Russlands in den Syrienkrieg 2015 sowie der Türkei 2016 sind kennzeichnend.
    • Eine Flüchtlingswelle 2015 aus den den Lager über den Balkan in Richtung Österreich, Deutschland und Schweden setzt ein.
    • Das Dublin-System der EU bricht zusammen, es kommt zu einer "Flüchtlingskrise".
2.4.2 Neue Kriege    

Der Syrienkrieg wird als "Neuer Krieg" verstanden, der Ähnlichkeiten mit den Konflikten etwa in Bosnien, im Sudan und Kongo aufweist.

Mary KALDOR (2007, 15-16) weist in ihrer Erklärung nach, dass vor und in den achtziger und neunziger Jahren ein neuer Typus von organisierter Gewalt auftrat, der typisch für das neue Jahrtausend sich erweist.

  • Nunmehr bilden Zivilisten die Hauptopfer, zudem kommt es zu Terrorismus und Gewaltverbrechen.
  • Am Beispiel des Bosnienkrieges wird etwa nachgewiesen, dass Partikularidentität (Nation/Minderheit, Clan, Gemeinschaft) (vgl. KALDOR 2007, 23) und
  • Machtanspruch auf ethnische Identität (vgl. KALDOR 2007, 131-132) typische Gegenbewegungen zu modernistischen und inklusiven politische Ideen des 20. Jahrhunderts wie zur Demokratie und dem Europagedanken bilden.
  • Die Legitimation zu dieser Erinnerungspolitik bilden verklärte Heldengeschichten, Schicksalsschlachten und kollektive Traumata(man denke etwa an den Nahost-Konflikt).
  • Die Kriegsführung ähnelt an Elemente der Anti-Guerilla-Kriege mit der Kontrolle der Bevölkerung durch Furcht und Hass ("Politik der verbrannten Erde", Kriegsverbrechen; vgl. KALDOR 2007, 168-169).
Die Finanzierung der Neuen Kriege ist in eine globalisierte Kriegsökonomie eingebunden (vgl. KALDOR 2007, 171-173).

  • Einbußen der Volkswirtschaft durch Kriegsfolgen - Inflation, Vermögensverluste, Arbeitslosigkeit, Zusammenbruch des Währungssystems/ Gier nach Devisen,
  • Umverteilung der bestehenden Vermögenswerte zugunsten der kämpfenden Einheiten - Plünderungen, Raub, Erpressung, Kriegssteuern, Schutzgelder, Kontrolle des Schwarzmarkts,
  • Kontrolle und Ausbeutung der Rohstoffvorkommen,
  • Krieg als Lebensform - "Krieg ernährt den Krieg".
Mit dem Einsatz von Friedenstruppen wird versucht,

  • die Kampfhandlungen zu beendigen und in der Folge mittels internationaler Bemühungen einen Wiederaufbau zu beginnen.
  • Wesentlich ist die Wiederherstellung politischer Institutionen und der Zivilgesellschaft (vgl. KALDOR 2007, 220).
Kritisch ist zu vermerken, dass in historischer Perspektive etwa der Dreißigjährige Krieg oder die Partisanenbekämpfung im Zweiten Weltkrieg Merkmale eines "Neuen Krieges" aufwiesen.

2.5 Ukraine-Konflikt    

Der seit 2013 bestehende Ukraine-Konflikt ist unter der Perspektive der Konfliktgeschichte, Krim- und Ostukrainekrise für die Politische Bildung von Interesse (vgl. BUNDESZENTRALE FÜR POLITISCHE BILDUNG 2014; STAHL 2017, 225-246).

2.5.1 Zur Geschichte des Konflikts    

Die Ukraine sieht wie Russland den historischen Kiewer Rus als Vorgängerstaat an.

Mit den Eroberungen durch das Mongolen-, Osmanische- Russische-, Polnisch-Litauische, Habsburger- und Deutsche Reich wurde das Gebiet besetzt bzw. aufgeteilt (vgl. ALEXANDER-STÖKL 2009, 102-103, 107).

  • 1654 kommt es zur Union mit den Moskowiter Zaren, womit eine enge Geschichte begründet wird. Die Ukraine wird für 200 Jahre Teil des Zarenreichs.
  • 1917 wird die Region Teil der Sowjetunion.
  • 1932/1933 kommt es unter Stalin zur einer Hungersnot durch Getreidebeschlagnahmungen, in der Folge verhungern 3-4 Millionen Ukrainer.
  • Eine ukrainische Nationalbewegung wird massiv bekämpft.
  • In der "Perestroika" 1991 - mit der Auflösung der Sowjetunion - bildet sich gewaltlos ein unabhängiger Staat (vgl. ALEXANDER-STÖKL 2009, 585-587, 644-645, 752-753).
  • In der Folge tritt die Ukraine der GUS bei, wehrt sich gegen eine stärkere Integration und öffnet sich gleichermaßen für Russland und den Westen.
  • Die rasche Unabhängigkeit wird von Russland als Schock empfunden, es kommt zur Kontroverse über den Status der Krim (vgl. die Abstimmung knapp für die Ukraine, obwohl überwiegend russische Bevölkerung auf der Krim lebte).
  • In einem gemeinsamen Vertrag wird die Krim als autonome Republik der Ukraine bestätigt, die sowjetische Schwarzmeer-Flotte aufgeteilt und der Hafen Sewastopol an Russland verpachtet (vgl. STAHL 2017, 227).
  • 2004 nach der "Orangen Revolution" orientiert sich die Ukraine mehr zur EU und NATO. 2008 lehnen beim NAT0-Gipfel in Bukarest Deutschland und Frankreich eine Mitgliedschaft ab.
  • Im Erdgas-Konflikt zeigt sich die Abhängigkeit der Ukraine vom russischen Erdgas.
  • Unter Präsident Janukovitsch verbesserte sich das Verhältnis zu Russland, da dieser eine NATO-Mitgliedschaft ausschloss. Der Pachtvertrag für den Hafen Sewastopol wurde verlängert, der Gaspreis verringert.
  • Die russische Regierung sah lieber einen Einstieg der Ukraine in eine gemeinsame Zollunion (Eurasische Union) als ein Assoziierungsabkommen mit der EU.
  • 2013 kam es zur Ablehnung eines Abkommens mit der EU. Spontane Proteste von Studenten und der Zivilgesellschaft am "Maidan" führen zu einer schärferen Gesetzgebung und Polizeiaktionen.
  • 2014 eskaliert die Situation am "Maidan" durch den Einsatz von Scharfschützen, rund 100 Personen werden getötet.
  • Durch Vermittlung der Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Polens kam es in einem Kompromiss zu früheren Präsidentschaftswahlen, Verfassungsänderungen und einer Beteiligung der Opposition. Der Präsident floh in den Osten des Landes und in der Folge nach Russland.
2.5.2 Krimkrise    

Drei Tage später kam es zu Forderungen nach einer Abstimmung über eine Abspaltung der Region durch pro-russische Aktivisten auf der Krim.

  • Im Februar 2014 blockierten ausgebildete Soldaten ohne Hoheitsabzeichen ("grüne Männer") ukrainische Einrichtungen und ukrainische Militärstützpunkte.
  • In der Folge wurden russische Truppen mit Genehmigung des russischen Föderationsrates auf der Krim eingesetzt, es kam zur Aufforderung des Überlaufs zu russischen Truppen durch die "grünen Männer".
  • Das EU-Parlament erinnerte in einer Resolution an die Integrität der Ukraine und verurteilte das Vorgehen Russlands.
  • Am 16. März fand eine Abstimmung (96,77 Prozent Zustimmung) zum Beitritt der Krim. Am 20. März fand der Beitritt zur Russischen Föderation offiziell statt.
  • Die westlichen Staaten sahen dies als Annexion und verurteilten den Vorgang als Bruch der UN-Charta und der OSZE-Prinzipien. In der Folge kam es zu Sanktionen(vgl. den Ausschluss Russlands aus den G8-Treffen).
2.5.3 Ostukraine-Konflikt    

In der Folge kam es zu Abtrennungsforderungen und Kämpfen in der Ostukraine (vgl. STAHL 2017, 228-229).

  • Am 12. Mai 2014 erklärten die Regionen um Lugansk und Donezk ihre Abspaltung und Vereinigung zu "Neurussland".
  • Auseinandersetzungen zwischen bewaffneten pro-europäischen und pro-russischen Demonstranten folgten.
  • Russische Kämpfer beteiligten sich in den Auseinandersetzungen.
  • Ein vermittelter Waffenstillstand durch Deutschland und Frankreich am 30.6.2014 brachte keine Einstellung der Kämpfe.
  • Der Absturz eines Malaysia-Passagierflugzeuges mit 298 Passagieren und Besatzungsmitglieder und ein Nichteinhalten von Waffenruhen brachten weitere Konflikte.
  • Friedensverhandlungen in Minsk (Minsk I: 9.12.2014) und in der Folge (Minsk II: 12.2.2015) um einen Waffenstillstand bildeten einen Schwerpunkt bei den Friedensbemühungen, in den folgenden Monaten kam es jedoch immer wieder zu lokalen Feuergefechten.
3 Demokratische Entwicklungsphasen    

Im Folgenden werden Demokratisierungswellen nach HUNTINGTON (1991) besprochen.

Die Staatsform einer Demokratie gilt als diejenige Gesellschafts- und Regierungsform, bei der in einem Rechtsstaat Interessenslagen, Partizipation, Sicherheitsbestrebungen und sozialer Wohlstand in einem Modell von Gewaltenteilung politisch und ökonomisch positiv umsetzbar sind (vgl. MERKEL-PUHLE-CROISSANT-EICHER-THIERY 2003).

Für die Politische Bildung sind Entwicklungsphasen für eine internationale Politik von Interesse.

3.1 Erste Demokratiewelle    

Eine erste Demokratisierungswelle begann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit Entwicklungen in den USA und Frankreich.

  • Zum Verständnis einer solchen Entwicklung geht es um Übergänge von nicht-demokratischen zu demokratischen Systemen innerhalb einer bestimmten Zeitperiode (vgl. HUNTINGTON 1991).
  • Demokratisierung und Liberalisierung, teilweise oder völlig, umfasst Staaten, die nicht völlig demokratisch werden (vgl. HUNTINGTON 1991, 15).
  • Moderne Demokratien sind mit dem Aufbau von Nationalstaaten verbunden. Die Gefahr von nationalistischen Bestrebungen ist gegeben.
  • Ein Versuch begann in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, als demokratische Ideen und Bewegungen in England sich entwickelten. Aufgenommen wurden die Gedanken erst in der Amerikanischen und Französischen Revolution. Kriterien waren damals die Wahlbeteiligung von mindestens 50 Prozent der männlichen Bevölkerung und das Vorhandensein einer Exekutive.
  • Um die Jahrhundertwende folgten die Schweiz, englische Kolonien in der Übersee, das UK, Frankreich und kleinere Staaten in Europa.
  • Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu unterschiedlichen Demokratieentwicklungen in den Nachfolgestaaten des Habsburger-, Hohenzollern- und Romanovreiches.
  • 1926 waren ansatzweise in über 30 Staaten demokratische Institutionen entstanden (vgl. HUNTINGTON 1991, 16-17).
  • Als erste Gegenwelle gilt Benito Mussolini mit der Entwicklung des Faschismus in Italien.
  • Es folgten kleinere osteuropäische Staaten und Deutschland unter Hitler ab 1933.
  • Spanien, Portugal und einige südamerikanische Staaten kehrten zu autoritären Systemen zurück (vgl. HUNTINGTON 1991, 18).
3.2 Zweite Demokratiewelle    

Die zweite Demokratisierungswelle begann noch im bzw. nach dem Zweiten Weltkrieg mit den Siegermächten, die demokratische Institutionen nach 1945 einführten (vgl. die re-education-Bewegung in Westdeutschland, Japan, Italien und Österreich).

  • Mit dem Ende des Kolonialismus wurde teilweise demokratische Institutionen in den unabhängigen Staaten etabliert (vgl. beispielhaft Indien und Israel).
  • Rückläufige Entwicklungen gab es in Lateinamerika (militärische Staatsstreiche), Korea (1961), Indonesien (1965), Nigeria( 1966), Griechenland (1967) und der Türkei (1960, 1971, 1980). In Afrika entstanden viele autoritäre Systeme.
3.3 Dritte Demokratiewelle    

Die dritte Demokratisierungswelle beginnt 1974 mit dem Ende der portugiesischen Diktatur. Den Anfang macht Südeuropa (Griechenland, Spanien, Portugal), in der Folge Südamerika, Asien und ab 1989 Osteuropa.

  • In Europa kommt es zudem zu Beitritten zur EU (vgl. Polen, Tschechei, Slowakei, Ungarn, Rumänien und Bulgarien).
  • Rückläufige Entwicklungen sind etwa in Russland, Ungarn, Rumänien, Thailand und Venezuela zu vermerken.
3.4 Vierte Demokratiewelle    

Offen ist die Frage einer vierten Welle.

  • Unerfüllt sind derzeit die Entwicklungen auf einen Übergang in ein demokratisches System in den Kriegsgebieten in Libyien, im Jemen und in Syrien.
  • Der Militärputsch in Ägypten 2013 und die Niederschlagung des Aufstandes in Bahrain sind eine Abkehr vom "Arabischen Frühling".
  • Offen ist der Umgang mit der Türkei nach der Präsidentschaftswahl und Verfassungsreform 2018 und 2023.
4 China-Afrika 2018    

Das Vorrücken Chinas in Afrika verändert den Kontinent. Exemplarische Aspekte sollen die Dimension internationaler Politik dokumentieren.

  • Die BRICS-Staaten Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika tagten im Juli 2018 in Südafrika.
  • China versprach Südafrika fast 15 Mrd. Dollar an Investitionen, u.a. langfristige Darlehen in der Höhe von 2,5 Mrd. Dollar an Eskom, womit der Kapitalbedarf für 2018 zu zwei Drittel gedeckt ist.
  • China baut und finanziert große Infrastrukturprojekte, die Teil einer "neuen Seidenstraße" bilden. Seit dem "Marshall-Plan" ist so viel Geld international nicht geflossen.
  • Seit Ende des Koreakrieges hat China einen ersten militärischen Stützpunkt in Dschibuti eröffnet. China ist aktiv an UN-Friedenseinsätzen in der Region beteiligt.
  • Der Ideologietransfer bezweckt den Export des Kadersystems für den Machterhalt der autokratischen Systeme (vgl. so wenig Demokratie wie nötig und so viel Staatskapitalismus wie möglich).
  • Die Zahl afrikanischer Studierender in China übersteigt die Zahl der afrikanischen Studierenden im UK und den USA als traditionelle Studienländer. Damit wird der Einfluss Chinas auf dieser Ebene vergrößert.
Pressehinweis

Drechsler W. (2018): Der engagierte Herr Xi, in: Salzburger Nachrichten, 27.7.2018, 6

Reflexion    

Internationale Politik bzw. internationale Beziehungen hängen von

  • rechtsstaatlichen Normierungen und Anerkennung völkerrechtlicher Verträge,
  • Interessenslagen,
  • Konfliktlösungsmodellen,
  • Sicherheitsbestrebungen und
  • sozialem Wohlstand ab.
  • Demokratie gilt als Regierungs- und Gesellschaftsform, die diese Bemühungen unterstützt.
Politische Akteure bestimmen das Geschehen in der Welt in Parteien, Gruppierungen, Bewegungen und nationalen bzw. internationalen Institutionen.

Zu beachten sind Machtkonstellationen und Friedensbemühungen.

Die Studie bezieht sich in einer persönlichen Themenwahl auf Aspekte und Dimensionen, die für Politische Bildung von Interesse sind.

Bildungsinstitutionen setzen sich mit internationalen Bemühungen politischer und ökonomischer Art als pädagogische Herausforderung auseinander (vgl. Globales Lernen, Interkulturelle Kommunikation). Kulturelle Dimensionen sind vermehrt von Interesse.

Internationalität steht mit Interkulturalität im Kontext. Damit bildet der IT-Autorenbeitrag "Interkulturelle Kompetenz" eine Basis zum besseren Verständnis des international-politischen Geflechts.

Im Selbstverständnis einer Politischer Bildung ist der Bezug zu historischen Aspekten zu beachten. Für die Lehrer- und Erwachsenen- bzw. Weiterbildung ist der Themenkomplex in der Politischen Bildung als vernachlässigte Disziplin vermehrt von Bedeutung.

Literaturverzeichnis    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.

Alexander M.-Stökl G. (2003): Russische Geschichte - Von den Anfängen bis zu Gegenwart, Stuttgart

BAMF (2015): Das Bundesamt in Zahlen 2015: Asyl, Migration und Integration

BAMF (2016): 476.649 Asylanträge im Jahr 2015/Pressemitteilung

Bawey B. (2016): Assads Kampf um die Macht. Eine Einführung zum Syrienkonflikt, Wiesbaden

Bundeszentrale für politische Bildung (2014): Ukraine-Analyse: Archiv 2014, Dossier Ukraine, Bonn > http://www.bpb.de/internationales/europa/ukraine/221472/archiv-2014 (22.7.2018)

Büschel H. (2010): Geschichte der Entwicklungspolitik, in: Docupedia-Zeitgeschichte, 1-20 > http://docupedia.de/zg/Geschichte_der_Entwicklungspolitik?oldid=84614 (13.7.2018)

Calic M.-J. (2010): Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert, München

Clewing K.-Reuter J. (Hrsg.) (2000): Der Kosovo-Konflikt. Ursachen-Akteure-Verlauf, Bayrische Landeszentrale für politische Bildung, München

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IT-Autorenbeiträge    

Die IT-Autorenbeiträge dienen der Ergänzung der Thematik.

Netzwerk gegen Gewalt

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index:

Politische Bildung

Erwachsenenbildung

Schule

Nahost-Konflikt

Interkulturelle Kompetenz

Globales Lernen

Migration in Österreich

Zum Autor    

APS-Lehramt /VS-HS-PL (1976), zertifizierter Schüler- und Schulentwicklungsberater (1975, 1999), Lehrbeauftragter am PI des Landes Tirol/ Berufsorientierung (1990-2002), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), des 10. Universitätslehrganges für Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/ MSc (2008), der Weiterbildungsakademie Österreich/Wien/ Diplome (2010), des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016), des Online-Kurses "Digitale Werkzeuge für Erwachsenenbildner_innen"/ TU Graz-CONEDU-Werde Digital at.-Bundesministerium für Bildung/ Zertifizierung (2017), des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium-Comenius Institut Münster/ Zertifizierung (2018), des Fernstudiums Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium-Comenius Institut Münster/ Zertifizierung (2020)

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien- Berufspädagogik-Vorberufliche Bildung (1990-2011), am Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/Lehramt/ Didaktik der Politischen Bildung (2016-2017)

Kursleiter an den VHSn des Landes Salzburg in Zell/See, Saalfelden und Stadt Salzburg (2012-2019), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks in Tirol (2004-2009, 2017-2019)

MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 6. Juni 2023