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Gewaltfernsehen Macht Aggressiv

Gewaltfernsehen macht aggressiv    

Ein Beitrag zu medialer Gewalt und Politischen Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Gewaltfernsehen macht aggressiv   
Ein Beitrag zu medialer Gewalt und Politischen Bildung   
Einleitung   
1 Erklärung von Gewalt   
2 Gewalttheorien   
2.1 Soziales Handeln   
2.2 Begrifflichkeiten   
3 Gewalt und Mediengestaltung   
3.1 Mediale Bedeutung von Gewaltphänomenen   
3.2 Rolle der Massenmedien   
4 Reflexion   
Literaturhinweise   
IT-Beiträge   
Zum Autor   

Einleitung    

Gewalt in ihrer Vielfalt überall vorhanden, als Gefahr und in Handlungen.

  • Für das gesellschaftliche Zusammenleben bedarf es einer Regulierung ihrer Anwendung und der Durchsetzung von Regeln bis zum Einsatz von Zwangsmitteln.
  • In demokratischen Rechtsstaaten mit dem Bekenntnis zu Menschenrechten erfordert die Durchsetzung von Regeln eine Androhung und den Einsatz von Zwangsmitteln in gesetzlichen Vorschriften. In einem gesamtgesellschaftlichen Konsens liegt das Monopol beim Staat, indem die Teilung und Kontrolle von Macht institutionell gewährleistet ist(vgl. Legislative-Judikative-Exekutive).
  • Legitime und illegitime Gewalt hängt vom historischen und kulturellen Kontext ab. Man denke an die Ächtung der körperlichen Züchtigung von Kindern als "Gewalt in der Erziehung" und die Debatte um die massenhafte Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016 in Köln.
  • Nicht zu übersehen ist die Diskussion sozialer Verhältnisse mit Blick auf Gewaltformen.
  • Schließlich mündet dies alles in der Komplexität von Erscheinungen und Zusammenhängen in medialen Formen, die es zu verstehen und mit ihnen umzugehen gilt.

Im Folgenden wird auf Erklärungsversuche zu Gewaltphänomenen, Gewalttheorien und Mediengestaltung im Kontext zu Politischer Bildung eingegangen. Mit einer Reflexion wird der Beitrag abgeschlossen.

1 Erklärung von Gewalt    

2015 zeigte Richard BESSEL aus historischer Perspektive auf, dass in westlichen Gesellschaften mit friedlichen Verhältnissen nach dem Zweiten Weltkrieg die Sensibilität gegenüber Gewalt erheblich gestiegen ist.

Gewalt wird, auch in Medien, umso stärker thematisiert, je geringer die Erfahrung realer Gewalt tatsächlich ist(vgl. BESSEL 2015; KNÖBL 2017, 4). Normen bzw. Regeln, Emotionen und Situationen spielen eine Rolle.

  • Formen von Gewalt sind in der Regel stark normiert, weil sie Vertrauen zerstören können(vgl. REEMTSMA 2008).
  • Der Mensch ist zu Gewalt ebenso fähig wie zu Liebe(vgl. POPITZ 1992).
  • Gewaltsame Situationen ergeben erhebliche Probleme in kurzem Zeitrahmen(vgl. COLLINS 2012).
War die Gewaltforschung nach dem Zweiten Weltkrieg von der Soziologie und Kriminologie dominiert, so zeigte es sich, dass kausale Aussagen aus dem Untersuchungsdesign nicht zu gewinnen waren(vgl. KNÖBEL 2017, 5).

Um 1990 entwickelten sich daher Einsichten zur Gewalt, die mit Emotionen und Vorurteilen sowie unmittelbaren Interaktionssituationen sich befassten(vgl. REEMTSMA 2008, 116-118; COLLINS 2012, 27-28). Zudem beschäftigte man sich verstärkt mit der kontextreichen Analyse. Erklären wird als Beschreibung aufgefasst.

Neue Konzepte befassen sich zusätzlich mit Makroperspektiven, also dem "Gewaltraum"(vgl. Gebiete mit extremer Massengewalt, Situationen von individuellen oder kollektiven Akteuren, Motivlagen der Akteure).

2 Gewalttheorien    

Gewalt als wissenschaftliche Disziplin umfasst mit unterschiedlichen Definitionen verschiedenste Phänomene, Praktiken, soziale, politische und ökonomische Dimensionen mit entsprechenden Ursachen und Folgen(vgl. GUDEHUS-CHRIST 2013; CHRIST 2017, 9). Dies zeigt sich etwa in Beleidigungen, sexueller Gewalt bei Frauen und Männern, Ohrfeigen bei Kindern, militärischen Auseinandersetzungen, Blutrache, Fehden, lange schwelenden Konflikten, neuen und hybriden Kriegen.

Interesse fanden Gewaltereignisse im Bereich der Forschung zum Holocaust und Nationalsozialismus mit der Begrifflichkeit "Täter-Opfer-Zuschauer".(vgl. HILBERG 1992).

Gewalttheorien befassen sich mit dem Verhältnis von Individuum und Gesellschaft, also der Fähigkeit des Menschen zu Gewalt und zu Abläufen einer sozialen Ordnung.

  • Eine Analyse beschäftigt sich demnach mit politisch-ökonomischen Verhältnissen bzw. Lebensweisen im Kontext zu Gewaltformen und Folgen(vgl. CHRIST 2017, 9-10).
  • Fragestellungen ergeben sich aus Problembereichen etwa der sozialen Verhältnisse bzw. sozialen Defiziten, biologischen Dispositionen, Darstellungen in Medien und sonstigen Abweichungen. Je nach Disziplin und Komplexität ergibt sich eine Gewalttheorie als Gegenstand eines wissenschaftlichen Fachbereichs, etwa die Legitimität von Gewalt als Gegenstand der Politischen Theorie(vgl. BECK-SCHLICHTE 2014).
2.1 Soziales Handeln    

Gewalt ist eine Form sozialen Handelns, daher jederzeit möglich in allen verschiedenen Formen(vgl. RAUCHFLEISCH 1992).

Nach BAUMAN(2000, 28-42) gibt es keine gewaltlose Gesellschaft und wird es künftig auch keine geben. Moderne Gesellschaften benötigen soziale Organisationsformen, die auch Zwang bzw. Sanktionsmöglichkeiten aufweisen(vgl. die Semantik im Deutschen mit legitimer Gewalt wie "Staatsgewalt", "Gewaltenteilung" und "staatlichem Gewaltmonopol"; im Englischen mit der Unterscheidung von "violence" und "power"). Mit BAUMAN gibt es eine normative, moralische und ethische Kategorie. Beispielhaft wird dies an der Geschichte der Folter nachgewiesen(vgl. als zulässige Gewalt im Mittelalter und der Frühen Neuzeit/Informationsgewinn, heute der Ächtung/UN-Antifolterkonvention; man beachte auch die Debatte um die Führung im "Kampf gegen den Terror" mit Folterpraktiken als Gefahrenabwehr, etwa "erweiterte Verhörmethoden").

2.2 Begrifflichkeiten    

Gewaltforscher argumentieren mit unterschiedlichen Begriffen, die auf unterschiedlichen Ebenen und angesiedelt sind und/oder sich überschneiden(vgl. CHRIST 2017, 13-15).

  • Johann GALTUNG prägte den Begriff "strukturelle Gewalt"(vgl. GALTUNG 1971, 55-104). Bezeichnet wird strukturelle Ungleichheit nicht nur als Auslöser für physische Gewalt, vielmehr die Verhinderung von menschlichen Bedürfnissen wird auch als Gewalt genannt. Kritisch wird dieser Begriff als zu vage gesehen, um ihn operationalisieren zu können.
  • Pierre BOURDIEU beschrieb die "symbolische Gewalt". Er erkennt symbolische Gewalt in allen gesellschaftlichen Bereichen. Kennzeichnend ist hier Gewalt als selbstverständlich und alltäglich behandelt und bejaht, verinnerlicht und verschleiert in Herrschaftsverhältnissen angesehen wird(vgl. CHRIST 2017, 14).
  • Rob NIXON benannte den Terminus "slow violence" als Phänomen jenseits körperlicher Gewalt. Unterwerfungs-, Ausbeutungs- und asymmetrische Machtverhältnisse über längere Zeiträume im Kontext mit sozial-ökologischen Krisen sind darunter zu verstehen(vgl. NIXON 2011).
  • Epistemische Gewalt meint gesellschaftliche Produktionsverhältnisse, bei der Angehörige sozial marginalisierter Gruppen in Aushandlungsprozessen nicht gehört oder nur als "Andere" wahrgenommen werden(vgl. CHRIST 2017, 14).
Mit der Zunahme von neuen Phänomenen der Gewalt kamen zusätzliche Definitionen auf.

  • Illegitime Gewalt wird weniger strukturell als vielmehr als politisches Phänomen mit Skandalisierungstendenzen angesehen(vgl. damit die Bedeutung für die Politische Bildung).
  • Handlungen werden auch als Gewalt angesehen, die sich gegen die außermenschliche Natur richten/Gewalt an Tieren. Man denke an den Kontext der industriellen Lebensmittelproduktion. Man denke in diesem Zusammenhang an die gegensätzlichen Wertvorstellungen, ein Tier als Haustier mit Familienbezug und einen bezahlbaren Fleischkonsum in industrieller Produktion und Verwertung.
3 Gewalt und Mediengestaltung    

3.1 Mediale Bedeutung von Gewaltphänomenen    

Gravierende Formen von Gewalt - etwa Amokläufe, School Shootings und Terroranschläge - werden als "hochexpressive Gewalttaten" bezeichnet und erhalten eine hohe mediale Bedeutung(vgl. ROBERTZ-KAHR 2016; KAHR-ROBERTZ-WICKENHÄUSER 2017, 33-38).

  • Durch die das Abweichen von gesellschaftlichen Normen(Devianz) und den Einfluss auf das persönliche Leben(soziale Signifikanz) erhält das Ereignis einen Nachrichtenwert, der als Meldung von Medienschaffenden zugeschrieben wird(vgl. aktuell die Ereignisse von München, Würzburg und Ansbach 2016).
  • Mit der Visualität als dritter Faktor einer weitreichenden Berichterstattung kommt es in der Folge zu größerer Aufmerksamkeit. Neben der Information für Mediennutzer erhalten auch Täter Zugang zu Informationen und insbesondere zu Bekanntheit(vgl. den Transformation von Zielen). Visualität mit Neuen Medien weist auf die Verbreitung und Verfügbarkeit des Internets auf Smartphones, Tablets und Computern hin, global und ungefiltert(vgl. Propagandavideos, Bekennerschreiben, Livestream).
3.2 Rolle der Massenmedien    

Festzuhalten ist, dass die Verbreitung von Bildern und Videos in einem Zusammenhang auch mit der Rolle der Massenmedien zu sehen ist. Von diesen wird eine Überprüfung des Wahrheitsgehaltes von Nachrichten erwartet.

Die große Verantwortung der klassischen Massenmedien zeigt sich in der Form der Berichterstattung. Bei einer Häufung von Meldungen und unkritischen Berichterstattung zeigt sich die Gefahr einer Identifikation mit den Tätern und Gesinnungen(vgl. EXPERTENKREIS AMOK 2009, 59; KAHR-ROBERTZ-WICKENHÄUSER 2017, 36). Allerdings ist die Form der Berichterstattung keineswegs der einzige oder auslösende Faktor für zielgerichtete Gewalttaten. Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand hängt eine Beeinflussung durch die Berichterstattung von mehreren Faktoren ab, wobei eine veränderte Berichterstattung Nachahmungstaten verringert.

Dazu gehören die folgenden zehn Richtlinien(vgl. ROBERTZ-WICKENHÄUSER 2010; KAHR-ROBERTZ-WICKENHÄUSER 2017, 37-38):

  • keine vereinfachenden Erklärungen für Handlungsmotive,
  • keine Romantisierung und Heroisierung der Tat,
  • Aufzeigen der Folgen der Tat,
  • Tathergang nicht zu konkret aufzeigen,
  • keine anschauliche Darstellung der Täterphantasie,
  • keine Preisgabe sensibler Informationen,
  • Aufzeigen von Lösungswegen,
  • Beachtung der Wortwahl,
  • Prüfung der Quellen und
  • keine Instrumentalisierung zulassen.
In einer Langzeitstudie wird erstmals 2003 in der US-Medienlandschaft nachgewiesen, dass Gewalt im TV tatsächlich die Gewaltbereitschaft bei kindlichen Zusehern erhöht. Wer als Kind viele Gewalt-Programme sieht, wird mit auffallend höherer Wahrscheinlichkeit zu einem aggressiveren Erwachsenen. Das gilt für Buben wie auch für Mädchen.

Die angesprochene Langzeitstudie der Universität Michigan - veröffentlicht 2003 in der Fachzeitschrift "Developmental Psychology" - kommt zu diesem Schluss. Unter der Leitung von Rowell HUESMANN wurden 329 Frauen und Männer, die schon in den späten siebziger Jahren zu ihrem TV-Konsum und den TV-Gewohnheiten befragt worden waren, erneut als Erwachsene interviewt, wobei auch Ehepartner und Freunde miteinbezogen wurden.

  • Männer, die in ihrer Kindheit vielen Gewaltprogrammen ausgesetzt waren, hatten mit einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit wie andere Männer ihre Ehefrauen in dem Jahr vor der Befragung gestoßen oder hart angefasst.
  • Frauen hat mit einer doppelt so hohen Wahrscheinlichkeit einen Gegenstand nach ihrem Mann geworfen.
  • Beide Geschlechter hatten häufiger jemand geschlagen oder gewürgt, ein Verbrechen oder eine Verkehrsübertretung begangen. Dabei spielte es keine Rolle, wie aggressiv die Testpersonen in ihrer Kindheit waren.
HUESMANN und die Mitautoren folgern daraus, die Gewalt suggeriere Kindern, dass Aggressionen in bestimmten Situationen angemessen seien. Dies gelte besonders, wenn ein charismatischer Held Gewalt anwende. Gleichzeitig werde eine natürliche Hemmschwelle herabgesetzt. Zu empfehlen sei Eltern daher, ihre Kinder so weit wie möglich vor Gewaltprogrammen zu schützen.

4 Reflexion    

Die Vielfalt der Erscheinungsformen, Erscheinungszusammenhänge und die normative Dimension machen Gewalt zu einem komplexen Phänomen.

Die Ansätze sind breit gefächert. Gewaltphänomene untersucht die Soziologie, Entwicklungspsychologie, Kriminologie, Ethnologie, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft sowie Anthropologie. Auch die Politische Bildung interessiert sich als pädagogische Disziplin(vgl. BABEROWSKI 2016).

Gewaltforschung wird ständig umfangreicher.

  • Offensichtlich wird dem gesellschaftlichen Verletzungspotential vermehrt Aufmerksamkeit geschenkt.
  • Neue Phänomene werden zunehmend beobachtet. Interdisziplinarität erscheint vermehrt notwendig zu sein.
Zu beachten sind die Medien mit ihren Möglichkeiten, insbesondere die Neuen Medien und die Rolle und Verantwortung der klassischen Massenmedien.

  • Eine sensible Berichterstattung löst nicht allein das Problem expressiver Gewalttaten.
  • Positiv zu vermerken ist das Bemühen Medienschaffender nach Lösungsansätzen und einzuhaltenden Richtlinien.
Literaturhinweise    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.


Baberowski J.(2016): Räume der Gewalt. Lizenzausgabe für die Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1570, Bonn

Beck T.K.-Schlichte Kl.(2014): Theorien der Gewalt zur Einführung, Hamburg

Bauman Z.(2000): Alte und neue Gewalt, in: Journal für Konflikt- und Gewaltforschung 2/2000, 28-42

Bessel R.(2015): Violence. A Modern Obsession, London-Sydney-New Delhi

Christ M.(2017): Gewaltforschung - Ein Überblick, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2017: Gewalt - Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", 9-15

Collins R.(2012): Dynamik der Gewalt. Eine mikrosoziologische Theorie, Hamburg

Galtung J.(1971): Gewalt, Frieden und Friedensforschung, in: Senghaas D.(Hrsg.): Kritische Friedensforschung, Frankfurt/M., 55-104

Gudehus Chr.-Christ M.(2013): Gewalt. Ein interdisziplinäres Handbuch, Stuttgart-Weimar

Hilberg R.(1992): Täter, Opfer, Zuschauer, Frankfurt/M.

Huesmann R.-Moise J.-Podolski L.D.-Eron L.D.(2003): Longitudinal Relations between childhood exposure to media violence and adult aggression and violence: 1977-1992, in: Developmental Psychology 39/2, 201-221

Kahr R.-Robertz Fr.-Wickenhäuser R.(2017): Mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2017: Gewalt - Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", 33-38

Knöbl W.(2017): Gewalt erklären?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2017: Gewalt - Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", 4-8

Nixon R.(2011): Slow Violence and the Enviromentalismen of the Poor, Cambridge-London

Popitz H.(1992): Phänomene der Macht, Autorität, Herrschhaft, Gewalt, Technik, Tübingen

Rauchfleisch U.(1992): Allgegenwart von Gewalt, Göttingen

Reemtsma J.Ph.(2008): Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne, Hamburg

Robertz Fr.-Kahr R.(Hrsg.)(2016): Die mediale Inszenierung von Amok und Terrorismus. Zur medienpsychologischen Wirkung des Journalismus bei exzessiver Gewalt, Wiesbaden

Robertz Fr.-Wickenhäuser R.(Hrsg.)/2010): Der Riss in der Tafel. Amoklauf und schwere Gewalt in der Schule, Berlin-Heidelberg

Zeitschrift der Bundeszentrale für politische Bildung: Aus Politik und Zeitgeschichte 4/2017: Gewalt - Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament", 23. Jänner 2017

IT-Beiträge    

Die IT-Autorenbeiträge dienen der Ergänzung des Beitrages.


Netzwerk gegen Gewalt

http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index:

Aspekte von Gewalt

Gewaltprävention in der Erziehung

Gewalt und Religion

Medienarbeit

Aspekte Antisemitismus in Europa

Projekt Gewalt in der Schule

Mobbing in der Arbeitswelt und Schule

Schule

Erwachsenenbildung

Globales Lernen


E-Plattform für Erwachsenenbildung in Europa/EPALE

https://ec.europa.eu/epale/de/resource-centre/content/netzwerk-gegen-gewalt


Süddeutsche Zeitung

http://www.sueddeutsche.de/1.3108867 > Georg Mascolo-Peter Neumann, Warum sich die Berichterstattung über Terror ändern muss (7.8.2016)

Zum Autor    

Lehramt APS (VS-HS-PL/1970, 1975, 1976); zertifizierter Schüler und Schulentwicklungsberater(1975, 1999), Lehrbeauftragter am PI des Landes Tirol/Berufsorientierung? bzw. Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol(1993-2002)

Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/Doktorat?(1985), des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg-Klagenfurt/MSc(2008), der Weiterbildungsakademie Österreich/Diplome(2010), des 7. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/Diplom(2012), des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/Zertifizierung(2016) und des Fernstudiums Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Erwachsenenbildung/ Comenius Institut Münster/Zertifizierung(2018)

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/Berufspädagogik-Vorberufliche Bildung(1990/1991-2010/2011), im Fachbereich Geschichte/Universität Salzburg/Lehramt Geschichte-Sozialkunde-Politische Bildung/Didaktik? der Politischen Bildung(ab 2015/2016)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich(2000-2011), stv. Leiter/Vorstandsmitglied des Evangelischen Bildungswerks in Tirol(2004-2009, ab 2017); Kursleiter an den Salzburger VHSn Zell/See, Saalfelden, Mittersill und Stadt Salzburg(ab 20112)

Aufnahme in die Liste der sachverständigen Personen für den Nationalen Qualifikationsrahmen/NQR, Koordinationsstelle für den NQR/Wien(2016)


MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 20. Januar 2019