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Gleichbehandlung und Diskriminierung in der EU

Der andere Umgang - Aktuelle Aspekte zur Gleichbehandlung und Diskriminierung in der EU    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Der andere Umgang - Aktuelle Aspekte zur Gleichbehandlung und Diskriminierung in der EU   
1 Vorbemerkung   
2 Mindeststandards in der EU   
3 Inländerklausel - Mobbing - Kopftuchfälle   
Dokumentation   
Pressehinweise/Auswahl   

1 Vorbemerkung    

In Österreich wurde ein Gesetzesentwurf über eine Verhinderung der Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer Hautfarbe, der Religion oder der sexuellen Ausrichtung ausgesandt. Brüssel hat Richtlinien zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern verabschiedet. Eine Änderungsrichtlinie zur Gleichbehandlung am Arbeitsplatz ist umzusetzen. Mit ihr zusammen soll die Antidiskriminierungsrichtlinie gesetzlich festgelegt werden, die sich auf ethnische und religiöse Diskriminierung bezieht, diese für alle Bereiche. Eine dritte Richtlinie bezieht sich auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen außerhalb der Arbeitswelt.

"Das Gesetz hat sicher seine Lücken, es ist nicht wirklich die schärfste aller möglichen Waffen, um Diskriminierung, Ungleichbhandlung, Beleidigung und Kränkung von Menschen zu stoppen. Man wird vor dem Beschluss im Parlament noch einiges zu streiten haben. Doch selbst wenn die Novelle ihre Fehler hat, so wird sie doch in etlichen Bereichen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben mancher Menschen verbessern"(HERMANN 2003, 1).

Das bisher nur für Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Arbeitsleben geltende Gleichbehandlungsgesetz wurde nunmehr erweitert. Für behinderte Menschen wird an einem eigenen und umfassender ausgelegten Gesetz gearbeitet.

2 Mindeststandards in der EU    

Laut dem im Vertrag von Amsterdam 1997 eingeführten Artikel 13 EG-Vertrag kann der Rat einstimmig Vorkehrungen treffen, um Diskriminierungen zu bekämpfen. Die "Antirassismus-Richtlinie" vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft gilt für nahezu alle rechtlich relevanten Lebensbereiche. Umsetzungsfrist für nationale Recht ist der 19. Juli 2003. Die "Gleichstellungs-Rahmenrichtlinie" vom 27. November 2000 untersagt Diskriminierungen im beruflichen Bereich wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung und erfasst nur die Arbeitswelt. Umsetzungsfrist hier ist bis 2. Dezember 2003.


Österreich ist bei der Umsetzung der Antirassismus-Richtlinie bis 19. Juli 2003 säumig, ebenso viele andere EU-Staaten. Schwer wiegt die inhaltliche Kritik der NGOs am Gesetzesentwurf, der alle drei EU-Richtlinien zu einem "oberflächlichen Gesetzesmix" zusammenfasst. Die Antirassismus-Richtlinie der EU betrifft neben der Arbeitswelt den Sozialschutz mit der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste, Bildung, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen. Diskrimierungen wegen Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Ausrichtung sind mit der "Gleichstellungs-Rahmenrichtlinie" dezidiert nur im beruflichen Bereich untersagt. Gerade im Bereich Religion gab es auf EU-Ebene keinen Konsens, da es die Befürchtung gab, dass Sekten sich auf einen Diskriminierungsschutz berufen könnten, um Förderungsmittel zu verlangen.

Österreich hätte bei dieser Gelegenheit inhaltlich mehr beschließen können, da die EU-Richtlinien nur Mindeststandards festlegen. Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: Homosexuelle sind künftig in der Arbeitswelt vor Diskriminierung geschützt, in anderen Lebensbereichen jedoch nicht. Rein rechtlich gesehen dürfen auf dem Wohnungsmarkt Homosexuelle weiter diskriminiert werden.


3 Inländerklausel - Mobbing - Kopftuchfälle    

Frau G. sieht in einer Filiale einer Drogeriekette eine Stellenausschreibung.: "Österreichische Bedienerin gesucht." Sie befindet dies als Diskriminierung und spricht mit der Filialleiterin. Diese bestreitet die Absicht einer Diskriminierung, sie hätte jedoch mit zwei jugoslawischen Mitarbeiterinnen schlechte Erfahrungen gemacht. Der Anti-Rassismusverein ZARA macht die Filialleiterin auf eine Diskriminierung aufmerksam, die in anderen EU-Ländern verboten sei. Der Zettel wird entfernt.

Die alltägliche Diskriminierung sieht dagegen oftmals anders aus: "Die Afrikanerin Augustine N. ist Pharmazeutin und steht kurz vor dem Ende ihrer Ausbildung. Für ihre 'Magistra' braucht sie eine Praktikumsstelle. Trotz bester Zeugnisse ist sie über ein Jahr auf der Suche. Endlich findet sie ein Inserat einer Grazer Apotheke, die eine/n PraktikantIn? sucht. Sie bewirbt sich und fährt nach Graz. In der Apotheke erklärt man ihr, dass die Stelle bereits vergeben sei. Eine Woche später ist das Inserat der Apotheke wieder in der Zeitung"(SCHLIESSELBERGER 2003, 3).

Verbesserungen wird es formalrechtlich bei rassistisch motiviertem Mobbing geben. Erstmals gibt es ein klares Verbot von rassistisch motivierter Belästigung mit Schadenersatzregelungen. Die Einführung dieses Tatbestandes wird auf so genannte "Kopftuchfälle" Auswirkungen haben. Wenn für einen Beruf das Tragen einer bestimmten Uniform vorgeschrieben ist, die das Tragen eines Kopftuches oder Turbans(Sikhs) unmöglich macht, wird dies als unmittelbare Diskriminierung angesehen(außer es ist aus bestimmten Gründen - zumeist Sicherheitsbestimmungen - unumgänglich).

Der Vatikan hat nunmehr ein Dokument veröffentlicht, das genau das Gegenteil bewirkt. Kirchenführer, die sich am Beginn des 21. Jahrhunderts wie Kirchenfürsten verhalten, befehlen katholischen Politikern, alles zu unternehmen, um die Einführung der so genannten "Schwulen-Ehe" zu verhindern. Der verantwortliche Autor dieses Traktats, Kurienkardinal Joseph Ratzinger, greift mit Rückendeckung des Papstes ausgerechnet jene Gruppe homosexueller Menschen massiv an, die sich nach einem normalen bürgerlichen Leben in einer stabilen Zweierbeziehung sehnen. Im Dokument wird von "schwerer Sünde", von einer "objektiv ungeordneten" Neigung, die gegen das "natürliche Sittengesetz" verstoße, gesprochen. Für Joseph Ratzinger sind lesbische Frauen und schwule Männer, die ihrer Sexualität entsprechend in einer Dauerbeziehung leben, Menschen dritter Klasse.

Das Dokument des Vatikans geht offensichtlich davon aus, als wollten Politiker in Europa eine Ehe zwischen heterosexuellen Partnern in allen Belangen einer homosexuellen Partnerschaft gleichstellen. Tatsache ist vielmehr, dass die meisten Bestimmungen über die so genannte "Homo-Ehe" deutlich hinter den Rechten der klassischen Ehe zurückbleiben.

Besonders auffällig mutet jene Passage jedoch an, in der Ratzingers Dokument sich mit der Möglichkeit auseinandersetzt, dass homosexuelle Partnerschaften Kinder adoptieren könnten. Dies komme einer "Vergewaltigung dieser Kinder" gleich. Man wundert sich, ausgerechnet dies von einer Kirche zu hören, die hundert Jahre lang Kinderschänder in den eigenen Reihen geduldet, gedeckt, versteckt und geschützt hat und damit unbeschreibbares Leid in Form von sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen geduldet und Leiden der Opfer verstärkt hat.

Das Dokument entlarvt vor allem die Angst vor dem Phänomen Sexualität, mit dem man sich in katholischen kirchlichen Gremien ehrlich nicht auseinandersetzen will, weil man sie generell dort verdammt, wo man sie nicht durch kirchliche Regelungen kontrollieren kann. Dass sexuelle Gewalt kirchlicherseits im internen Bereich nicht versucht wird einzudämmen, ist zudem ein Aspekt von aktueller Bedeutung in der EU.

Dokumentation    

Salzburger Nachrichten v. 7. August 2003, 7/ Alt-Erzbischof Dr. Georg Eder zur Homo-Ehe:

"Es ist so weit. Ninive, 4./3. Jahrhundert vor Christus. Eine Stadt mit mehr als hundertzwanzigtausend Menschen, 'die nicht einmal rechts und links unterscheiden können.' Die Unkenntnis der einfachsten Wahrheiten über den Menschen, die Verwirrung der Hirne, hat ein Niveau erreicht, auf dem man links und rechts, gut und böse nicht mehr unterscheiden kann.

Kardinal Ratzinger hat als Präfekt der Glaubenskongregation ein Dokument herausgegeben, in dem sie so genannte 'Homo-Ehe' als sittlich schlecht und gegen die Natur bezeichnet wird. Und damit sind wir schon am Kern des Problems. Natur. Der ganzen Natur, der belebten wier der unbelebten, vor allem aber der geistbegabten, ist ein Gesetz eingeschrieben: das Naturgesetz. Die Natur hält ihre Gesetze ein, sonst wäre längst aus dem Kosmos wieder ein Chaos geworden.

Nicht Kardinal Ratzinger hat das natürliche Sittengesetz erfunden, auch nicht der Papst, sondern der Schöpfer hat es gleich am Anfang dem Menschen eingeschrieben, in seinen Körper und in seine Seele(Gewissen). Wer die Vernunft vernunftgemäß gebraucht, kann es unschwer ablesen. Paulus schreibt in Römerbrief(2, 12-16), dass auch die Heiden, die das(mosaische)Gesetz nicht kennen, sich an das Gesetz halten - weil sie es im Herzen tragen.

Auf unser Thema angewandt: Die 'Homo-Ehe' ist ein Widerspruch in sich. Die Ehe ist - seit Erschaffung der Menschen - die Liebesgemeinschaft zwischen Mann und Frau, deren Auftrag es ist, das Leben weiterzugeben. Gleichgeschlechtliche Paare können das nicht und wollen es nicht. Schon die Anatomie des menschlichen Körpers zeigt, dass nur Mann und Frau zusammenpassen(wie zwei Hälften - Ehehälften). Damit ist auch schon gesagt, dass andersgearteter Verkehr gegen die Natur und damit gegen Gottes Gesetz verstößt. Die Kirche selber erfindet nichts, sondern erfüllt nur ihre Aufgabe: das Evangelium zu verkünden und das Gesetz, das dem Menschen Heil bringt.

Haben denn die Europäer beschlossen, demnächst gemeinsam zu sterben? Ein-Kind-Ehe, Kein-Kind-Ehe, Homo-Ehe. Aus. Die jungen Völker stehen in den Startlöchern, um das alte, müde und degenerierte Abendland neu zu bevölkern. Die einzige moralische Autorität aber, die sich gegen die allgemeine Euthanasie nocht stemmt, wird wüst beschimpft.

Dr. Georg Eder ist emeritierter Erzbischof von Salzburg."


Evangelischer Pressedienst in Österreich(epdÖ) - 7. August 2003/ Evangelische Kirche H.B.: Gegen römisch-katholische Diskriminierung homosexueller Partnerschaften/Landessuperintendent Peter Karner zu den "Erwägungen" der Kongregation für die Glaubenslehre

Zu den "Erwägungen über Projekte einer rechtlichen Anerkennung von Partnerschaften zwischen homosexuellen Personen" der römisch-katholischen Glaubenskongregation hat sich die Evangelische Kirche H.B. kritisch geäußert. Die Stellungnahme des reformierten Landessuperintendenten Hofrat Mag. Peter Karner vom 6. August hat folgenden Wortlaut: "Die Synode der Evangelischen Kirche H.B.(Reformierte Kirche) hat 1999 in Bregenz beschlossen, homosexuellen Paaren, die sich zu einem gemeinsamen Leben in gegenseitiger Verantwortung entschlossen haben, 'Segnungsgottesdienste' anzubieten. Die Synode H.B. hat diesen Beschluss in der Überzeugung gefasst, damit Gottes Wille zu erfüllen. Damit wollte die Synode H.B. zugleich ein Zeichen gegen die Jahrhunderte lange Diskriminierung homosexueller Mitmenschen setzen, an der gerade die Kirchen mit schuldig sind.

Auf dem Hintergrund dieser evangelischen Grundsatzentscheidung muss die Evangelische Kirche H.B. die 'Erwägungen' der Glaubenskongregation, vomals Inquisition, entschieden zurückweisen. Die Evangelische Kirche H.B. stellt natürlich nicht in Frage, dass die Römisch-katholische Kirche von ihren Gläubigen bestimmte dogmatische Inhalte bzw. ethisch-moralische Haltungen einfordern kann, aber eien Diskriminierungshaltung gegen seriöse homosexuelle Verbindungen - weil das angeblich dem Schutz der 'christlichen Familie' dient - von Politikerinnen und Politikern zu erwarten, setzt sich rücksichtslos über das Vertrauen hinweg, das die Kirchen einander im Rahmen der Ökumene zugesichert haben.

Es ist zuweilen unerträglich, wenn Rom seine Beschwörungen des Geistes der Ökumene just antiökumenisch konkretisiert. Defizite im Hinblick auf die Verwirklichung der Menschenrechte in Österreich zu beseitigen, ist für die Evangelische Kirche H.B. nicht nur eine politische Verpflichtung, sondern auch ein Bekenntnis zur eigenen Glaubenstradition. Schließlich sind die Menschenrechte auch ein Kind der Genfer Reformation, also des Geistes Calvins."

Pressehinweise/Auswahl    

Eder G., Alt-Erzbischof Georg Eder zur Homo-Ehe, in: Salzburger Nachrichten, 7. August 2003, 7

Evangelischer Pressedienst in Österreich(epdÖ)- 7. August 2003: Evangelische Kirche H.B.: Gegen römisch-katholische Diskriminierung homosexueller Partnerschaften - Landessuperintendent Peter Karner zu den "Erwägungen" der Kongregation für die Glaubenslehre

Hermann V., Ratzingers Dokument befiehlt Intoleranz und Verachtung, in: Salzburger Nachrichten, 1. August 2003, 1

Oestreich H., Antidiskriminierung - Die Richtlinien der EU, in: taz, 4. August 2003, 6

Oestreich H., Im Lande von Schneewittchen, in: taz, 4. August 2003, 6

Schliesselberger H., Vom anderen Umgang, in: Salzburger Nachrichten, 1. August 2003, 3

Dokumentationshinweis:

Kongregation für die Glaubenslehre: Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen - Rom 3. Juni 2003/Joseph Card. Ratzinger, Präfekt - Angelo Amato S.D.B., Titularerzbischof von Sila, Sekretär


Zum Autor

Lehrbeauftragter am Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaften der Universität Wien/Berufspädagogik-Vorberufliche Bildung(1990-2011), Mitglied der Bildungskommission der Generalsynode der Evangelischen Kirche A. und H. B.(2000-2012) - Absolvent des Instituts für Erziehungswissenschaft/Universität? Innsbruck/Doktorat?(1985), des 1. Lehrgangs "Ökumene" der Kardinal-König-Akademe Wien(2007), des 10. Universitätslehrgang "Politische Bildung"/Universität Salzburg bzw. Klagenfurt/Masterlehrgang(2008) und des 7. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/Lehrgang Wien-Diplom(2012).


Stand: 7. August 2003

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 9. August 2014