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Sammelband Europa - Österreich - Tirol

Sammelband 21 - Europa - Österreich - Tirol    

Aspekte einer Union - Nation - Region im Kontext Politischer Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Sammelband 21 - Europa - Österreich - Tirol   
Aspekte einer Union - Nation - Region im Kontext Politischer Bildung   
Teil I Europa   
Problembereiche   
1 Der Brexit   
2 Covid - 19 - Pandemie - Weichenstellungen   
2.1 Impulssetzungen   
2.2 Post - Corona Problembereiche   
2.3 IT - Hinweise   
3 Green Deal - Europäische Energiepolitik   
3.1 Herausforderungen   
3.2 Fundament Energieunion   
4 Die Zukunft Europas   
4.1 Dimension Politik - Ökonomie - Ökologie - Kultur   
4.2 Dimension Politische Bildung   
Europa als Lernfeld   
5 Vorbemerkung   
6 Kindheits- und Jugendkonzepte im Wandel in Europa   
7 Statistische Daten Europas   
8 Rechte und Politik für Kinder und Heranwachsende   
9 Europäische Bildungskonzepte   
9.1 Themen   
9.2 Schwerpunkte der Jugendarbeit   
9.3 Bildungsprogramme   
9.4 Nationale Bildungspolitik   
10 Schule in der EU/ Diskurs   
11 Reflexion   
12 Literaturverzeichnis - Europa   
Teil II Oesterreich   
1 Politisches System   
2 Bundesebene   
2.1 Europäische Ebene   
2.2 Gesetzgebung (Legislative)   
2.3 Verwaltung (Exekutive)   
2.4 Gerichtsbarkeit (Judikative)   
3 Sozialpartnerschaft   
4 Direkte Demokratie   
5 Landesebene   
5.1 Bundesländer   
5.2 Bezirke   
5.3 Gemeinden   
6 Politische Einstellungen   
6.1 Politik - Demokratie   
6.2 Arbeit - Arbeitsmarkt   
6.3 Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen   
6.4 Religion - Säkularisierung und Pluralisierung   
6.5 Sozialer Zusammenhalt - Diversität und Solidarität   
6.6 Europa   
Literaturverzeichnis Österreich   
Teil III Tirol   
Einleitung   
I Historisch - Politische Bildung   
1 Zur Geschichte   
1.1 Zwischenkriegszeit 1918 - 1938   
1.1.1 Nachkriegsordnung   
1.1.2 Militarisierung   
1.1.3 Politischer Katholizismus - Volkspartei   
1.1.4 Südtirol in Italien   
1.1.5 Südtirol als Streitobjekt   
1.1.6 Osttirol 1918 - 1932   
1.1.7 Sozioökonomische Entwicklung Tirols   
1.2 Nationalsozialismus   
1.2.1 Radikalisierung   
1.2.2 Bürgerkriegsjahr 1934   
1.2.3 Ständestaat   
1.2.4 "Anschluss" in Tirol 11./ 12. März 1938   
1.2.5 Judenpogrom in Innsbruck 1938   
1.3 Nachkriegszeit   
1.3.1 Bundesland - Internationale Öffnung "Europäische Hochschulwochen Alpbach "   
1.3.2 Wiederkehr der Demokratie   
1.3.3 Karl Gruber als Landeshauptmann   
1.3.4 Französische Besatzungszone   
1.3.5 Frauenalltag - Rollenverteilung   
1.3.6 Aufbruch der Katholischen Kirche   
1.3.7 Kirchliche Institutionen   
1.3.8 Soziales Bewusstsein   
1.3.9 Südtirolpolitik 1946 - 1955   
1.3.10 Ungarnflüchtlinge in Tirol 1956   
1.3.11 "Heimatferne" - "Los von Trient"   
1.3.12 150 Jahre "1809" 1959   
1.3.13 UNO - Debatte 1960   
1.3.14 "Bozner Feuernacht" - Radikalisierungen   
1.3.15 Die Ära Eduard Wallnöfer (1963 - 1987)   
1.3.16 Olympische Winterspiele 1964 Innsbruck   
1.3.17 Silvius Magnago - Ära in Südtirol (1960 - 1989)   
1.3.18 Übergang und Umbruch - Alois Partl (1987-1993)   
1.3.19 Osttirol als Region   
1.3.20 Gemeindepolitik Innsbruck   
1.3.21 Medienlandschaft Tirols   
1.3.22 Paketabschluss   
1.4 Tirol im 21. Jahrhundert   
1.4.1 Tirols Weg in die Postmoderne   
1.4.2 Aufbruchstimmung "Wir Tiroler"   
1.4.3 Europaregion Tirol   
1.4.4 Landtagswahlen neunziger Jahre   
1.4.5 Modell Autonomie   
1.4.6 Dauerproblem Transit   
1.4.7 Der Aufstieg von Herwig van Staa   
1.4.8 Landtagswahl 2022   
2 Wanderbewegungen in Tirol   
2.1 Die Hutterer   
2.1.1 Lehre der Reformation   
2.1.2 Flucht - Verfolgung   
2.1.3 Auswanderung   
2.1.4 Gemeindeleben   
2.2 Deferegger Protestanten   
2.3 Zillertaler Inklinanten   
2.3.1 Zillertaler Protestanten   
2.3.2 Toleranzpatent   
2.3.3 Emigrationsedikt 1837   
2.3.4 Auswanderung   
2.3.5 Schlussbemerkung   
2.4 Jenische   
2.4.1 Wanderrouten   
2.4.2 Kultur   
2.5 Sinti und Roma   
2.5.1 Leidensweg   
2.5.2 Einstellung und Entwicklung nach 1945   
2.6 Juden   
2.6.1 Geschichte einer Minderheit   
2.6.2 Verfolgung   
2.6.3 Antisemitismus   
3 Minderheit in Tirol - Protestanten   
3.1 Evangelische Bewegung im 16. Jahrhundert - Täufertum   
3.2 Geheimprotestantismus   
3.3 Ausweisungen und Emigration   
3.4 Protestantenpatent 1861   
3.5 Protestantismus um die Jahrhundertwende   
4 Fachbereich Politische Bildung/ Erziehung   
4.1 Grundlagen   
4.2 Zielsetzungen   
4.3 Literaturhinweise Tirol   
Dokumentation   
Zum Autor   

Teil I Europa    

Problembereiche    

1 Der Brexit    

Im Folgenden wird auf die Entwicklung des Austritts des UK aus der EU eingegangen (vgl. MASON 2020, 04-10).

Im November 2018 gingen Experten der britischen Verwaltung davon aus, dass ihre Wirtschaft durch einen Brexit ohne Abkommen mit der EU in 15 Jahren um 7,7 Prozent schrumpfen würde.

Im Vergleich mit einem Abkommen wäre das eine schlechtere, aber keine katastrophale Entwicklung.

Im März 2020 meinte der britische Rechnungshof, durch Steueranreize, einen höheren Mindestlohn im Jahr 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent trotz Corona - Pandemie zu erreichen. Inzwischen sind alle Prognosen hinfällig. Die britische Wirtschaftsleistung könnte 2020 um sieben Prozent zurückgehen (vgl. MASON 2020, 04).

Für eine Wirtschaft eines Landes mit dem Anspruch auf Weltmärkten eine Rolle zu spielen mit einem solchen radikalen Schritt und eine Neuordnung zu erreichen, ergibt in der weiteren Entwicklung vielmehr eine Abhängigkeit vom europäischen Projekt.

Mit dem Bruch des UK mit der EU ergeben sich Konsequenzen mit einem Einbruch in die Wirklichkeit (vgl. etwa Änderung Bankenzentrum London, Ausstieg aus EU - Projekten). Der Brexit beruht auf der Vorstellung nationaler Größe und imperialen Nostalgie/ "Commonwealth of Nations".

IT - Hinweis

Brexit und britische Sonderrolle in der EU

https://www.bpb.de/themen/europa/brexit/ (3.12.2023)

2 Covid - 19 - Pandemie - Weichenstellungen    

Europa war 2020 im festen Griff der Covid - 19 - Pandemie.

In dieser Krisensituation gab es gesundheitliche und gesundheitspolitische Auswirkungen in den europäischen Gesellschaften, Wirtschaften und Finanzsystemen. Bestimmend waren die künftigen Problembereiche (vgl. TEKIN - SCHUBERT 2020, 11-17).

Bestimmend waren es die Problembereiche/ "Dossiers" einer Weichenstellung der Gesundheitspolitik, die Auswirkungen des Brexit, der Finanzrahmen 2021 - 2027/ MFR, die Reformen in der Migrations- und Asylpolitik, Klimapolitik und die Gestaltung der digitalen Zukunft.

2.1 Impulssetzungen    

Als wichtige Impulssetzungen wird das Ziel der CO2 - Neutralität bis 2050 zu erreichen angesehen. Ebenso ist die digitale und technologische Unabhängigkeit und der Schutz der gemeinsamen Werte für eine Rechtstaatlichkeit anzusehen.

Besonders im Bereich Justiz, Meinungsfreiheit, Korruption und Rechte von Minderheiten droht eine Unterwanderung des Fundaments europäischer Integration der Werte der EU aus Art. 2 EUV.

Die interne Entwicklung in der EU zur Erhaltung des Zusammenhalts und solidarischen und nachhaltigen Europas liegt im Handeln der EU auf internationaler Ebene. Eine effektive Außenpolitik setzt auf eine regelbasierte internationale Ordnung (vgl. das Verhältnis EU - China).

Die Situation der Asyl- und Migrationspolitik hat sich 2020 zugespitzt (vgl. humanitäre Lage mehrerer Flüchtlingslager in Griechenland und die Krise zur Fluchtvereinbarung EU - Türkei von 2016).

2.2 Post - Corona Problembereiche    

Hohe Infektionszahlen und Todesfälle sind im UK, in Italien, Spanien und Frankreich zu vermerken. In allen EU - Ländern werden Maßnahmen zur Eindämmung mit Kontakt- bzw. Ausgangssperren gesetzt, Ausnahme bildet Schweden mit Freiwilligkeit. Die Maßnahmen legem das gesellschaftliche Leben und die Wirtschaft teilweise still (vgl. TEKIN -SCHUBERT 2023, 14-15).

Bedeutung erhält in dieser Phase der virtuelle Raum etwa mit Online - Konferenzen - Homeoffice/ Politik - Wirtschaft, Online - Seminaren/ Bildung und Online - Präsentationen/ Wirtschaft.

Schwerpunkte sind die finanzielle Entwicklung durch Belastungen in den EU - Ländern. Erwartet wurden massive finanzielle Belastungen durch eine Neuorientierung von notwendigen Sofortmaßnahmen in den Mitgliedsländern, die sich in der Höhe von 540 Mrd. als Unterstützungsmaßnahme/ SURE - Programm der Kommission ergab (vgl. TEKIN - SCHUBERT 2023, 15).

Die Corona - Pandemie zeigte, dass die strukturelle Kluft zwischen den südlichen und nördlichen EU - Mitgliedsländern trotz Eurozonen - Reformen weiterbesteht.

Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen werden in Europa noch lange zu spüren sein.

Die folgenden drei Aspekte erfordern vermehrt Schwerpunkte in

Lösungen im gesamteuropäischen statt nationalen Rahmen,

Vertrauen in praktische europäische Maßnahmen und

Krisenmanagement auch in anderen Bereichen wie Beziehungen zum UK, der Asyl- und Migrationspolitik sowie Klimaschutz.

2.3 IT - Hinweise    

Europäische Kommission. Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2020, Pressemitteilung, 29.1.2020

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_20_124 (3.12.2023)

Sozialministerium Österreich - Allgemeine Information

https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Uebertragbare-Krankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/Neuartiges-Coronavirus.html (3.12.2023).

Türkei - EU Fluchtvereinbarung/ Krise

https://www.euractiv.de/section/eu-aussenpolitik/news/tuerkei-will-fluechtlinge-nicht-laenger-von-flucht-nach-europa-abhalten (3.12.2023)

3 Green Deal - Europäische Energiepolitik    

Die EU - Kommission unter Ursula von der Leyen (2019-2024) hat sich das Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050 gesetzt. Angesprochen ist der gesamte Kontinent, gemeint wird auch die neue Wachstumsstrategie der EU (vgl. https://www.consilium.europa.eu/de/policies/green-deal/ [5.12.2023]).

Die Energietransformation ist somit ein vorrangiges Schlüsselvorhaben, denn hier in große Einsparungen klimaschädlicher Emissionen zu erreichen (vgl. WESTPHAL 2023, 18-24).

3.1 Herausforderungen    

Mit dem Vorhaben wird bis 2050 Klimaneutralität, zugleich Wachstum, Klima- und Umweltschutz in den Mittelpunkt gestellt.

  • Die Strategie für Umwelt, Industrie und Wirtschaft soll langfristig einen Rahmen für Investitionen schaffen.
  • Außerdem soll die Wirtschaft der EU im internationalen Wettbewerb gestärkt und resilienter gegen Klimafolgen gemacht werden.
Investitionen in Schlüsselsektoren gelten als entscheidende Bausteine für einen Erfolg.

2020 zählt ein Vorschlag für ein Klimagesetz zu den Hauptkomponenten mit dem "Just Transition Mechanism", der einen Fonds umfasst für die Folgen der wirtschaftlichen Umstellung auf eine Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft.

  • Hauptsächlich wird der "European Sustainable Investment Plan" mit der Bereitstellung von Finanzmitteln von einer Billion bis 2030 zum Umbau des Wirtschafts- und Energiesystems als wesentlich angesehen (vgl. WESTPHAL 2023, 18).
  • Dazu kommt eine neue Biodiversitätsstrategie für 2030 und ein neuer Aktionsplan für eine bessere Kreislaufwirtschaft mit der zunehmenden Bedeutung für eine soziale Marktwirtschaft.
  • Die Mobilitätsstrategie soll Maßnahmen des Transports über Land, Wasser und Luft nachhaltiger gestalten. Die Nahrungsmittelproduktion, Landwirtschaft und Chemieindustrie werden ebenfalls als Schwerpunktvorhaben angesehen.
  • Europäische Wettbewerbsfähigkeit benötigt langfristig ein Wachstumsmodell. Mit dem "Green Deal Modell" erfolgt in der Weltwirtschaft eine Umbauaufgabe in Europa in einer Zeit geoökonomischer Rivalitäten/ Konkurrenz (vgl. Protektionismus in den USA - US - China Konkurrenz).
Die EU als Rechtsgemeinschaft hat dies weitreichende Folgerungen mit einer Ausrichtung auf eine regelbasierte normgebundene Umwelt. Zudem ist man in eine globalisierte Weltwirtschaft, internationale Arbeitsteilung und wechselseitige Abhängigkeiten eingebunden (vgl. WESTPHAL 2023, 19).

Es ist anzunehmen, dass die Pandemie mit ihren weitreichenden Folgen die Trends beschleunigen wird. Der "Green Deal" soll als Leitthema für einen "Marshall - Plan für Europa" sein.

3.2 Fundament Energieunion    

Die Idee einer "Energieunion" war die Reaktion auf die Krim - Krise 2014. Es ging um eine bessere Integration mitteleuropäischer und osteuropäischer Mitgliedsländer der EU in eine Energiesicherheitsordnung (vgl. Europäische Kommission, Paket zur Energieunion. Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie, 25.2.2015; WESTPHAL 2023, 21).

Es geht um den politischen Wunsch nach mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung und weniger Abhängigkeit.

Fünf Dimensionen umfasst das Konzept.

  • Energiesicherheit, Solidarität und Vertrauen
  • Integration des Binnenmarktes
  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Klimaschutz und Dekarbonisierung der Wirtschaft/ Einsatz erneuerbarer Energie
  • Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
IT - Hinweis

Georg Zachmann (2015): Die Europäische Energieunion: Schlagwort oder wichtiger Integrationsschritt?, Friedrich - Ebert - Stiftung 2015 > https://library.fes.de/pdf-files/wiso/11468.pdf (5.12.2023)

4 Die Zukunft Europas    

4.1 Dimension Politik - Ökonomie - Ökologie - Kultur    

Die EU bietet ihren Mitgliedsstaaten eine Plattform für ihre Interessen und sucht Kompromisse (vgl. BRASCHE 2023, 38).

Globale Herausforderungen werden gemeinsam angegangen, verhandelt und nach Lösungen gesucht.

Ein offener und transparenter Diskurs ermöglicht eine wirkungsvolle Politik.

Konsequenz aus dem Brexit und der Pandemie erfordert Flexibilität und Differenzierung in Problemlösungen (vgl. Zwang zur Einheitlichkeit und Einstimmigkeit).

Grenzüberschreitende Hilfen und Übereinkommen leisten zusammen mit einer Gemeinsamkeit/ Solidarität schnelle und vorteilhafte Ergebnisse (vgl. Regionen der EU).

"Die Integration der Europäischen Union war und bleibt ein konfliktreicher Prozess voller Krisen" (BRASCHE 2023, 38). Das Interesse an einem Fortbestand bleibt in einer globalen Welt groß genug, Europa in seiner politischen, sozioökonomisch - ökologischen und kulturellen Bedeutung im Fortbestand zu sichern.

4.2 Dimension Politische Bildung    

StufenBildungsbereichPädagogischer Bezug
Grundwissen
Lernende
Primar- und
Sekundarbereich I
Sekundarbereich II
Demokratieerziehung
Grundsätze - Handlungsformen
Politische Systeme
Wahlen - Parteien
Internationale Beziehungen
Schulpädagogik
Teilbereiche
Spezialisierung
Studierende
Tertiärer BereichTheorie - Praxis -Wissenschaft
Hochschuldidaktik
Handlungsfelder
Teilnehmende
Quartärer BereichBeispielhafte Praxis/ Auswahl
Gesundheit - Sport - Freizeit
Arbeit - Beruf
Medien
Interkulturalität
Migration
Nachhaltigkeit
Fernlehre
Erwachsenenpädagogik
Autoren - Übersicht  

Autorenliteratur/ Auswahl

Grundwissen Politische Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder in der Erwachsenenpädagogik, Akademiker Verlag 2022

Lehrgang Politische Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder. Politische Bildung in der Erwachsenenpädagogik, Akademiker Verlag 2022

Lernkulturen der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung. Ein Beitrag zu Theorie, Praxis und handlungsspezifischen Herausforderungen im Kontext mit Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2018

Grundwissen Europa. Aspekte historisch-politischer Bildung im Kontext Interkultureller Kompetenz, Akademiker Verlag 2022

Grundwissen Internationale Politik. Theorie und Handlungsfelder in Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2023

Nachhaltigkeit. Aspekte eines Diskurses in Europa im Kontext Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2022

Fernstudium - Fernlehre. Theorie, Praxis und Handlungsfelder im Kontext Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2023

Europa als Lernfeld    

5 Vorbemerkung    

Im Rahmen der tertiären und quartären Bildung beschäftigt sich der Beitrag mit

Lebensbedingungen realer Kinder und Heranwachsender in den europäischen Gegenwartsgesellschaften und reflektiert bildungspolitische EU - Konzepte von Kindheit und Jugend sowie

Lerninhalten europäischer politischer und Sozialgeschichte sowie dem politischen System der EU.

Mit dem Weißbuch "Neuer Schwung für die Jugend Europas" 2001 hat die europäische Jugendpolitik einen vorläufigen Höhepunkt erreicht.

Die Aussage Pierre Bourdieus, je weniger die Gesellschaft über die Ursachen von Schulschwierigkeiten informiert ist, umso mehr schreibt sie den Lehrkräften die Verantwortung für das "Schulelend" zu, veranlasst den Autor auch zum Diskurs über Schule.

Die EU in ihrer Vielfalt mit verschiedensten nationalen Traditionen und Lebens- und Lernbedingungen sowie die Wissenschaftliche Konferenz/ Universität Wien, 8.-9. September 2014/ "Europa - Hoffnung und Feindbild " regt zur Auseinandersetzung mit der Thematik an.

Immer mehr Themenbereiche bedürfen einer EU - Perspektive,

man denke etwa an das Loslösen von Kinder- und Jugendkulturen aus dem lokalen Bereich,

dem internationalen Vergleich von Schulleistungen und

Aspekten der Medien- und Jugendpädagogik und demographischer Entwicklungen, die national nicht mehr ausreichend erklärbar und steuerbar sind.

Ähnliches gilt für die gezwungene Migration, verarmte Familien und Gewalt gegen Kinder und Heranwachsende.

Basiskenntnisse einer europäisch - politischen und Sozialgeschichte sowie des politischen Systems der EU im Rahmen einer Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung sollen bekannt sein.

6 Kindheits- und Jugendkonzepte im Wandel in Europa    

"Lange Zeit betrachteten Erziehungswissenschaftler Kinder in erster Linie als educandi, als zu Erziehende. Sie sollten im Verlauf ihrer Kindheit und Jugend schrittweise lernen, sich in der Welt der Erwachsenen zurechtzufinden und die herrschenden gesellschaftlichen Normen und Werte zu internalisieren. Nach Abschluss dieses Prozesses wurden ihnen die gleichen Rechte gewährt und Pflichten auferlegt, die in der jeweiligen Gesellschaft gültig waren; bis dahin sollten Kinder, so die gängige Auffassung von Pädagogen, in einer Art Schonraum leben, behütet und gelenkt von ihren Erziehern. Erst im Verlauf des 20. Jahrhunderts wurde diese Auffassung vom Kind erschüttert. Einerseits durch neue Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, die Kindheit in verschiedene Phasen ausdifferenzierte, und die Reformbewegung, die Lernpotentiale von Kindern freisetzen wollte, die gängige Drillschule unterdrückte. Andererseits durch Modernisierungsprozesse, die Kinder weitgehend aus der Lohn- und Haus- und Feldarbeit freisetzten und eine verlängerte Lernkindheit und -jugend bewirkten. Kinder blieben zwar nach wie vor abhängige Wesen, aber sie eroberten sich eine eigenständige Lebensphase: Kindheit war nun nicht mehr nur Auftakt zum Erwachsenenstatus, sondern konnte von immer mehr Kindern auch zu eigenbestimmten Tätigkeiten genutzt werden" (DU BOIS - REYMOND 2004, 65 - 66; vgl. HONIG 1999).

Diese verkürzt dargestellte Entwicklung verlief in den meisten europäischen Staaten, wobei mittel- und nordeuropäische Ländern eher eine Lernkindheit mit kindgerechtem Konsum, osteuropäische Länder eine Lernkindheit mit regulierter Kinder- und Jugendorganisation entwickelten.

In der Folge setzten sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts gesellschaftliche Modernisierungen im Verhältnis Männer und Frauen - damit auch bei Eltern und Kindern/Heranwachsenden - durch. Ausbildung und Berufsarbeit veränderten die Mutterrolle, das innerfamiliäre Leben verlor viel vom autoritären Charakter, Kinder und Heranwachsende profitierten von der Emanzipation der Mütter.

Kinder und Heranwachsende haben sich im Laufe der letzten Jahrzehnte aus Abhängigkeiten gelöst und sich eine eigene Stimme erworben. Die individualisierten Lebensentwürfe ihrer Eltern tragen dazu bei. Immer mehr Kinder und Heranwachsende lernen, mit komplizierten zwischenmenschlichen Beziehungen umzugehen. Neben der traditionellen Vater -Mutter - Kind - Familie gibt es Patchwork - Familien, im extremen Fall bildet ein homosexuelles (Ehe-) Paar mit adoptiertem Kind eine Familie.

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Kindheiten in Europa spricht die Jugendforschung von einer "Theorie der selektiven Modernisierung", weil osteuropäische Gesellschaften in bestimmten Bereichen Modernisierungen westeuropäischer Gesellschaften nicht durchlaufen haben.

ZINNECKER (1991) beschreibt - unabhängig vom politischen und wirtschaftlichen System - ähnliche Wertvorstellungen bei Familien- und peer - group - Beziehungen, wobei ihre Kindheits- und Jugendleben in vieler Hinsicht dem gleichen, was westliche Heranwachsende in den fünfziger Jahren erlebten.

Unter kindersoziologischen Gesichtspunkten gehen heute Kindheits- und Jugendforscher von einer Verkürzung der Kindheit und durch die zunehmenden Schul- und Bildungsjahre von einer Verlängerung der Jugendzeit aus (vgl. WALTHER - STAUBER 1998/1999). Ein Diskurs um die verkürzte Kindheit ist vorhanden, die Polemik von Neil POSTMAN über "Das Verschwinden der Kindheit" ist bekannt geworden (POSTMAN 1983).

Kinder werden als Folge der Frauenemanzipation in Verbindung mit beruflichen Aktivitäten später geboren, die Bevölkerungspyramide verändert sich, der Generationenvertrag ist zu neu zu überdenken.

Kinder sind jedenfalls in westlichen Marktwirtschaften teurer geworden, Eltern geben mehr Geld für die neuen Erfahrungsräume, Erziehung und Bildung aus.

ZINNECKERs Theorievorschlag (1991) einer Einteilung von Kindheit unterscheidet in der Folge vier Kindheitsmodelle.

traditional - moderne Kindheit > Pädagogik und Entwicklungspsychologie avanciert - moderne Kindheit > Sozialisationsforschung postmoderne Kindheit > Kindersoziologie fundamentalistische Kindheit > Multikulturalität

Von Nord- und Westeuropa ausgehend entwickelt sich in den siebziger und achtziger Jahren ein Partizipationsdiskurs in der Kindheitsforschung, der einen starken Schub durch die UN - Konvention für die Rechte der Kinder 1989 erhielt.

Erstmals in der Geschichte wurden universale Grundrechte des Kindes codifiziert. Das Kind wird gesellschaftlicher Akteur und Mitgestalter seines Lebensraumes (vgl. HONIG - LANGE - LEU 1999, 69-80).

Die Kinderrechtsbewegung definiert das Kind als autonomen Mitbürger, wobei die Schule als zeitintensivster Kindheitsort Kindern - auch in der Moderne - so gut wie keine altersgemäße Mitbestimmung über Organisation und Inhalte gewährt.

Lernen erstreckt sich heute tendenziell über den gesamten Lebenslauf. Das macht lebensbegleitendes Lernen notwendig.

Europäische Jugend- und Bildungspolitik denkt über eine Verzahnung von "formal education", "non - formal education/ learning" und '"informal learning'" nach, wobei SchülerInnen ihre eigenen Lernprozesse als Lern- und Lebensprojekt in die Hand gegeben werden soll.

7 Statistische Daten Europas    

Im "Bericht zur sozialen Lage in der Europäischen Union" (2001) wird über Kinder als eigenständige soziale Gruppierung wenig mitgeteilt. Als demographische Teilpopulation existieren sie vielmehr in Einheiten in Einkommens- und Haushaltstatistiken.

Durch die Verbesserung der Lebensbedingungen in den letzten zehn Jahren in 15 Staaten der EU hat sich auch die Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien zum Positiven verändert. Zurückgegangen sind die Geburtszahlen in den letzten 40 Jahren, im Schnitt bekommen Europas Frauen 1,5 Kinder.

Statistisch wird die Familienzusammensetzung nicht erfasst (Einzel- bzw. Mehrgeschwisterfamilie, Stieffamilien, Patchworkfamilien). Frankreich und Irland haben die meisten Kinder, Spanien und Italien die wenigsten. Faktoren helfen die Gründe für unterschiedliche Geburtenzahlen in der EU zu erklären, wie etwa die Religionszugehörigkeit, Arbeitslosenquote, Frauenarbeitsquote, Aspekte der Kinder- und Sozialpolitik und Migrationsströme.

Verschieben sollte sich in den kommenden 15 Jahren der Bevölkerungsaufbau zugunsten der alten Bevölkerung, die Kinder- und Jugendzahl wird abnehmen.

Innerhalb der EU - 15 Länder ist die Nahtstelle zur Schulpflicht 16 Jahre, es beginnt für bestimmte SchülerInnen der Eintritt in das Berufs- und Arbeitsleben und die SchülerInnen der Sekundarstufe II noch 3 - 5 Jahre die schulische Lernarbeit.

Abnehmende Heiraten und Geburtenraten haben zu mehr außerehelichen Geburten geführt. Mehr als ein Drittel aller Kinder wurden in Estland, Litauen, Slowenien und Bulgarien außerehelich geboren (UNICEF 2001, 22). Neben einer gewissen Auflösung von Normalbiographien zugunsten verschiedener Lebens- und Familienformen gibt es in diesen Ländern im Gegensatz zu westlichen EU - Ländern vermehrt Teenager - Schwangerschaften.

Bei der Erörterung von Armut im angesprochenen UNICEF - Bericht 2001 wird beim Armutsbegriff zwischen

absoluter Armut, also der Zahl der Kinder im Haushalt mit nicht leisten können eines Minimums von Waren und Dienstleistungen und

relativer Armut mit Ausschluss vom gängigen Lebensstil unterschieden.

Jedenfalls ist das Armutsrisiko für Landkinder und ihre Eltern größer als bei Stadtkinderfamilien. Es gibt am Land weniger Bildungsmöglichkeiten, weniger Frauenerwerbsarbeit, mehr Kinderarbeit und schlechtere Hygienebedingungen - in Rumänien hat etwa nur 13 Prozent der Landbevölkerung fließend Wasser.

Große Einkommensunterschiede, die kinderreiche Familien diskriminieren, erzeugen hohe Kinderarmutsraten, wie an den beiden Beispielen Italien und Großbritannien demonstriert werden kann. Das "Österreichische Institut für Familienforschung (ÖIF)" weist in einem Bericht 2001 über Familie und soziale Ausgrenzung in EU - Ländern darauf hin, dass soziale Ausgrenzung gegensätzlich zum Begriff soziale Integration steht und damit einen weiteren Aspekt von Lebensqualität erfasst (vgl. FERNANDEZ DE LA HOZ 2001).

Die Vielseitigkeit des Kinder- und Jugend - Armutsbegriffes zeigt sich beispielsweise

in Form sozialer Verwahrlosung,

Familienzerfall,

Kindermisshandlungen,

sexueller Ausbeutung,

Arbeitslosigkeit mit Kinderverstoßung und

Bildung krimineller Gruppen.

8 Rechte und Politik für Kinder und Heranwachsende    

Hier soll auf die UN - Kinderrechtscharta 1989 und auf mögliche Folgerungen für die Politik eingegangen werden.

Das Projekt "UN - Kinderrechtskonvention" sah erstmals die Zusammenkunft Vertreter der gesamten Welt zur Behandlung gemeinsamer Standards für die Behandlung von Kindern als MitbürgerInnen vor. Als Meilenstein für die Kinderforschung kommt es erstmals zur Bereitstellung von regelmäßigen Daten über gesetzliche, materielle, gesundheitliche, familiäre und bildungsrelevante Fakten. Zwar kann ein solcher völkerrechtlich verbindlicher Kinderrechtsvertrag nicht zu kinderfreundlichen Gesetzen zwingen, er setzt aber für die Mitgliedsstaaten Standards, wobei in Örebro drei Brennpunktthemen behandelt und Resolutionen verfasst wurden:

Kinderarbeit,

sexueller Missbrauch von Kindern und

die Situation von Flüchtlings- und Romakindern (The Conference on the Rights of the Child in Europe, Challenge and Responsibility, 30-31 May 2001, Örebro/Schweden - Schwedischer Vorsitz der EU - Kommission/ The Örebro Appeal 2001).

Der Weltkindergipfel in New York 2002 behandelte

Fördermaßnahmen von Kleinkindern/ Kleinkindererziehung,

Zugang zur Grundbildung (Pflichtschulbildung),

Partizipation von Kindern und Jugendlichen und

Heranwachsende als Ressource für gesellschaftliche Entwicklung (statt Problemgruppe).

In der EU werden Kinderrechte formell in der Charter of Fundamental Rights anerkannt, die auf dem Nizzagipfel 2000 verabschiedet wurden. Artikel 24 legt fest:

Kinder haben das Recht auf Schutz und Fürsorge, die sie für ihr Wohlergehen benötigen,

Kinder sollen ihre Meinung frei äußern können und diese soll in ihren Angelegenheiten altersstufengemäß und ihrem Reifegrad entsprechend berücksichtigt werden und

Kinder sollen als Recht mit ihren Eltern in regelmäßigem und persönlichem Kontakt stehen, außer es schadet ihren Interessen.

Kinder- und Familieninteressen/ -politik mit den Problembereichen der Heranwachsenden unterliegen dem Subsidiaritätsprinzip der Mitgliedsländer, daher gibt es kein übergeordnetes Ressort, dass eine EU - Politik initiieren und durchsetzen kann.

Heranwachsende sind auf Grund ihrer erworbenen beruflichen oder schulischen Qualifikationen - insbesondere fördert die EU den IT - Bereich - als zukünftige Arbeitnehmer als soziale Gruppe von Interesse.

Die EU ist noch weit davon entfernt, ein Europa auch für ihre jungen Bürger zu sein (vgl. EUROPEAN COMMISSION 2001). Rhetorisch gibt es den Diskurs um Kinder- und Heranwachsende - Rechte bei Partizipationsmodellen und Citizenship i.e.S., wenn es also um eine Ausweitung des Bürgerschaftsstatus geht. Die bereits angesprochene Verfrühung betrifft in der EU teilweise Regionen mit einer verlängerten Lern- und Konsumkindheit.

Als Beispiel soll eine Übersicht über die verpflichtenden Lebensbereiche, in denen Kinderrechte auf Grund der Kinderrechtskonvention verwirklicht werden müssen, dokumentiert werden, wobei der UNICEF - Report 1997 als Grundlage gilt:

körperliche Bedürfnisse: ausreichende und unverschmutzte Nahrung,

Unterkunft: Sicherheit und genügend Lebensraum für eine Entwicklung/ auch bei Behinderung(en),

Transport: sichere und zugängliche Transportmöglichkeiten (Schule/ Nachrichtenverkehr),

Gesundheit: pränatale Versorgung, medizinische Betreuung und Gesundheitsvorsorge,

Schutz der Kinder: in der unmittelbaren Lebensumgebung - Schutz vor körperlicher Misshandlung (in Zusammenhang mit Armut, Arbeitslosigkeit, Minderheitendiskriminierung, Rassismus, Mädchen-/ Frauendiskriminierung, sexueller Ausbeutung und gefährlichen Materialien),

emotionale Bedürfnisse: Recht auf Liebe, Zuwendung, Würde und Lebensglück,

soziale Bedürfnisse: Recht auf Familienleben, auf Teilhabe an Entscheidungen (Partizipation/ citizenship), Kontakt mit Gleichaltrigen, kulturelle und nationale Identität - Rekreation, Freiheit und Vereinsbildung,

entwicklungsbedingte Bedürfnisse: Kontakt mit wichtigen Erwachsenen, eine anregende Umgebung von der Kleinkindzeit angefangen und altersstufengemäße Erziehung und Bildung und

geistige Bedürfnisse: Gedankenfreiheit, Hilfe und Führung bei moralischen und ethischen Fragen sowie dem Bedürfnis nach Liebe und Frieden.

Der Katalog hat nicht nur politisch - rechtliche Bedeutung, er erfordert auch pädagogische Maßnahmen in allen Institutionen der Kinder- und Jugenderziehung.

Auf diese soll im folgenden Abschnitt der Besprechung europäischer Bildungskonzepte näher eingegangen werden.

9 Europäische Bildungskonzepte    

Mit der Veröffentlichung des Weißbuches "Neuer Schwung für die Jugend Europas" (EC 2001) wird erstmals in der EU die Intention für eine integrierte Jugendpolitik angesprochen.

9.1 Themen    

Relevante Themen sind die

Partizipation Heranwachsender in die betreffenden Fragen und Entscheidungen,

schulische und außerschulische Bildung,

Sozial- und Arbeitsmarktpolitik,

Integrationsbemühungen in die Gesellschaft mit der Bekämpfung von sozialem Ausschluss und

Mobilitätsmaßnahmen in den Mitgliedsländern.

Von besonderem Interesse sind Konzepte mit der Thematik des Lernens.

1972 wurden das Europäische Jugendzentrum in Straßburg und das Europäische Jugendwerk mit der Absicht, die Europaferne der jungen Generation abzubauen, gegründet.

1989 entstand das "European Steering Committee for Intergouvernmental Co - operation in the Youth Field (Youth Direction)" mit dem Arbeitsprinzip des co - management zwischen nationalen Regierungsvertretern und Jugendorganisationen.

Nach 1989 erweiterte die EU ihre Jugendaktivitäten mit der Gründung eines zweiten "Europäischen Jugendzentrums in Budapest" (1995) in dieser Region, womit - wie in Straßburg - eine weitere Begegnungsstätte errichtet werden konnte.

Ziel ist ebenso auch der Aufbau von "Youth Non - Gouvernmental Organisations".

Eine Forschungsagenda auf europäischem Niveau zu verwirklichen, erscheint derzeit noch nicht realisierbar.

9.2 Schwerpunkte der Jugendarbeit    

Schwerpunkte der Jugendarbeit des Rates sind

Jugendmobilität,

Informationspolitik in den Bereichen Arbeit, Bildung und Freizeit,

Jugendpartizipation,

Civic education/ Antirassismus - Friedenserziehung - interkulturelles Lernen und

Jugendforschung zur Lebenslage Heranwachsender in Europa.

Mit der Gründung 1998 einer Arbeitsgruppe der europäischen Jugendminister zur Thematik "non - formal - education" wurde der Bereich der außerschulischen Bildung und dieses Lernens zur Diskussion gestellt. Länder - Evaluationen können ebenfalls durchgeführt werden. Insbesondere zeigen die neuen Beitrittsländer hier großes Interesse.

Alle Bemühungen zukünftiger Jugendpolitik zeigen das Interesse der EU an 75 Millionen Jungeuropäern im Alter von 15 - 25 Jahren, wobei die Altersgrenzen nach unten und oben auf Grund der rasanten Entwicklungstendenzen ausgeweitet werden.

9.3 Bildungsprogramme    

Zusätzlich laufen in der Schul- und Bildungspolitik der Mitgliedssaaten eine Reihe von Programmen, die als "Socrates" für die Allgemeinbildung, "Leonardo da Vinci" für Berufsbildung und "Jugend für Europa" für außerschulische Bildung angeboten werden. "Tempus" zielt auf Mittel- und Osteuropa mit Bemühungen zur Transformation der Erziehungssysteme nach der Wende 1989.

Erwähnenswert für die studierende Jugend/Erwachsenengeneration ist die Entwicklung eines "European Credit Transfer Systems" (ECTS), mit dem die Anerkennung von Hochschulabschlüssen ermöglicht und stimuliert werden soll.

Das 2002 verabschiedete "eLearning - Programm" soll die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie den Zugang dazu verbessern (vgl. DICHATSCHEK 2004b, 145).

Das Programm "Jugend" bezieht sich sehr direkt auf Partizipation, soziale Integration und interkulturelle Erziehung. Informelle und außerschulische Lernerfahrungen sollen hier ermöglicht werden, eine Vernetzung und Austauschprogramme - auch für Behinderte - sowie ehrenamtliche Dienste sollen bei der Realisierung solche Bemühungen helfen.

Schwachpunkt all dieser Bemühungen und Angebote ist eine Überbürokratisierung, die mangelhafte Kontinuität und unzureichende Evaluation der Effekte. Zweifelsohne werden große Chancen ermöglicht, ebenso werden viele Möglichkeiten aus den genannten Gründen zu wenig oder kaum genützt.

9.4 Nationale Bildungspolitik    

Ein Höhepunkt in der Beeinflussung nationaler Bildungspolitik war das EU - Bildungsminister - Treffen von Lissabon 2000, in dem eine Verschränkung von Wirtschafts-, Sozial- und Bildungspolitik in Verbindung mit lebensbegleitendem Lernen angestrebt wird.

Hierbei geht es um

die Qualitätsverbesserung der Allgemein-, Berufs- und Lehrerbildung,

eine Durchlässigkeit der Bildungssysteme zum besseren Zugang für alle gesellschaftlichen Gruppierungen,

ein erweitertes Grundcurriculum für alle Lernenden und

eine Öffnung des Bildungssystems in regionale Räume/Wirtschafts-, des Europaraumes und der restlichen Welt.

Nationale Bildungseinrichtungen haben nunmehr die Aufgabe, neue Lernverbindungen zwischen formal, non - formal und informal learning sowie intrinsischer Lernmotivation bei SchülerInnen und LehrerInnen zu schaffen (vgl. HINTERGRUNDBERICHT DES bm:bwk ZUM ÖSTERREICHISCHEN LÄNDERBERICHT - MEMORANDUM ÜBER LEBENSLANGES LERNEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION, Wien 2001).

Es versteht sich von selbst, dass dies eine radikale Erneuerung bestehender nationaler Bildungssysteme - vor allem in Organisation und Verschränkung zwischen Allgemein- und Berufsbildung, in der Sprach- und IT - Kompetenz, politischen und interkulturellen Bildung - erfordert.

Ebenso ist eine Individualisierung von Lernangeboten und Lernaktivitäten bei Integration von Risikolernenden erforderlich, damit es zu keinen/weniger Ausgrenzungen kommen kann.

Man kann in diesem Zusammenhang von einer europäischen Bildungsoffensive der Selbstverpflichtung sprechen, weniger aus pädagogischen Gründen, vielmehr zum Bestehen im wirtschaftlichen und sozialen Wettbewerb in einer globalisierten Welt.

Schwer zu beurteilen ist, inwieweit europäische Dokumente auf ihren Realitätsgehalt zu überprüfen sind. Jedenfalls wird eine große Zeitspanne dafür zu veranschlagen sein.

Auch weiß man nicht, ob nicht wirtschaftliche Gründe und Interessen progressive Ziele einengen und umgestalten werden, wie etwa am Beispiel der Privatisierung und Ökonomisierung von Teilen des Bildungssystems zu erkennen ist.

10 Schule in der EU/ Diskurs    

Wer in EU - Perspektiven über Schule sich äußert, sollte das Verhältnis zwischen Schule und Gesellschaft beleuchten und sich nicht in Detaildiskussionen über Schulprobleme verstricken.

Hartmut von HENTIG deutet etwa die strukturelle Krise der Schule mit der Aussage: "Das Missverhältnis von Aufwand und Erfolg, von Absicht und Ergebnis ist so groß und jetzt so offensichtlich, dass allenenthalben die Menschen bereit zu sein scheinen, 'Denkübungen' zu machen" (HENTIG 1993, 10 bzw. 1999; M. van MANEN 1994/USA, zit. nach du BOIS - REYMOND 2004, 127).

Hier wird expliziter und auffallend schärfer über eine Schulkrise in der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft gesprochen, wobei elf Kritikpunkte angebracht werden.

Kritik 1: Auffallend sind Änderungen in der Schulorganisation (Österreich), die zerklüftete Schullandschaft in ihrer Dreigliedrigkeit (Deutschland) und Ähnlichkeiten in den Niederlanden.

Kritik 2: Das pädagogische Verhältnis stimmt nicht mehr. Die alten Leitbilder taugen nicht mehr, es kommt zu Gewalt in der Schule und einem Abbau der LehrerInnen - Autorität.

Kritik 3: An den Curricula wird bemängelt, dass der Sprachunterricht veraltet sei. Man fordert mehr Raum für interkulturelle Erziehung und Friedenserziehung.

Kritik 4: Bildungssystem und Arbeitsmarkt sind nicht mehr aufeinander abgestimmt. Die Problematik der Basisqualifikationen zeigt sich an diesem Beispiel und anderen Inhalten deutlich (vgl. DICHATSCHEK 2003/2004). Unterschiedlich ist die Beurteilung von Unter- bzw. Überqualifikationen und Maturanten- und Akademikerschwemme. Selbstverständlich darf Bildung keine Ware werden.

Kritik 5: Der Erlebnisgesellschaft in ihrer Vielfalt der Möglichkeiten ist die pädagogische Krise gleichgültig.

Kritik 6: Bildungssysteme sind überbürokratisiert.

Kritik 7: Bildungssysteme zeigen deutlich die Kluft zwischen dem Alltagsleben und schulischem Lernen auf. Die Club of Rome - Studie "Zukunftschance Lernen" spricht bereits 1980 von dieser Kluft, die sich zunehmend vergrößert (vgl. DATTA 1994, 143-156).

Kritik 8: Wissen befindet sich heute in vielen Händen, Lernprozesse laufen aber nach altem Schema ab. Eine Vernetzung mit gesellschaftlichen Unternehmungen und Projekten fehlt. Auf derartige Konzepte ist Schule mit ihrer traditionellen {Lehrer Innen}? - Rolle noch nicht eingestellt.

Kritik 9: Nationale Bildungssysteme sind nicht auf den EU - Arbeitsmarkt eingestellt. LehrerInnen und Dozenten_nnen sind kaum geschult, Lebensperspektiven ihrer Klientel - in Richtung künftiges Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben - in pädagogischen Veranstaltungen und entsprechender Bildungsberatung umzusetzen (vgl. DICHATSCHEK 1995, 67-76; DICHATSCHEK 2004b, 145).

Kritik 10: Anzeichen sprechen dafür, dass es zur Zweiteilung von Bildungssystemen in staatlich finanzierte und organisierte und neu strukturierte privat finanzierte Bildungssektoren kommt.

Kritik 11: Bildungssysteme sind kaum/ wenig auf Internationalisierung eingestellt (vgl. ADICK 1995, 157-180).

11 Reflexion    

Wer sich mit Europa in der Aus- bzw. Fortbildung Lehrender/ Erwachsener in der Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung beschäftigt, kommt nicht umhin, sich mit

Aspekten der Kindheits- und Jugendkonzepte,

statistischen Daten,

Rechten und der Politik für Kinder und Heranwachsende,

europäischen Bildungskonzepten,

der Schulen in der EU und ihrer strukturellen Krise bzw. der Thematik der Schulkrise in der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft,

Europa in der politischen und Sozialgeschichte sowie

als politisches System der EU auseinanderzusetzen.

Das Projekt Europa kann von vielen Seiten bearbeitet werden. Der Autor hat sich für diese umfassende Dimension einer Betrachtung entschieden.

Impulse ergaben sich

aus der fachlichen Auseinandersetzung mit den angeführten Themenbereichen,

der Absolvierung der beiden Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz,

aus der Beschäftigung mit der Fachliteratur,

aus EU - Comenius - Projekten und einem Lehrer - Betriebspraktikum mit Kontakten zu anderen Schulsystemen und

dem notwendigen interdisziplinären Umgang mit der Thematik, der das Bewusstsein für den Themenkomplex schärft.

12 Literaturverzeichnis - Europa    

Angeführt sind diejenigen Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden. Bei einzelnen Kapiteln ist eine spezifische Fachliteratur angegeben.

Adick Chr. (1995): Internationalisierung von Schule und Schulforschung, in: Rolff H.- G. (Hrsg.) (1995): Zukunftsfelder von Schulforschung, Weinheim, 157-180

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Teil II Oesterreich    

1 Politisches System    

Das politische System der Republik Österreich beruht auf dem Grundsätzen der/ des

  • Demokratie,
  • republikanischen Staatsform,
  • Gewaltenteilung,
  • liberalen Prinzips und der
  • Zugehörigkeit zu den Vereinten Nationen (UNO), zum Europarat (ER) und der Europäischen Union (EU).
Wesentliche Rechtsgrundlagen des politischen Systems sind der Vertrag von Lissabon über die Struktur der EU und die Bundesverfassung 1920/ 1929.

Das EU - Mitglied "Republik Österreich" ist eine semipräsidiale parlamentarische Demokratie. Das Verhältniswahlrecht bestimmt die Größe der wahlwerbenden Parteien, die zumeist Koalitionen zu einer Regierungsbildung bilden müssen. Die staatstragenden Parteien spielen eine zentrale Rolle im politischen Leben des Landes.

Der EU - Vertrag regelt die Aufgabenverteilung zwischen den neuen Bundesländern und dem Bund durch das "Bundesverfassungsgesetz" (B - VG). Über die Einhaltung des Vertrages wacht der Europäische Gerichtshof/ Luxemburg, über die Bundesverfassungsgesetze der nationale Verfassungsgerichtshof/ Wien.

Das demokratische Prinzip beruht auf dem Grundsatz, dass alles staatliche Recht vom Volk ausgeht. Artikel 1 des B - VG legt fest, dass Österreich eine repräsentative Demokratie ist, es werde demnach alle Repräsentanten gewählt. Artikel 26 des B - VG legt freie und geheime Wahlen fest. Als wichtiges Element gilt die direkte Demokratie, die durch Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung gewährleistet wird.

Das republikanische Prinzip betrifft die Staatsform. Seit dem 12. November 1918 ist Österreich eine Republik, seit 1920 an der Spitze mit einem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt. Dieser wird alle sechs Jahre von den Wahlberechtigten gewählt (Artikel 60, Abs. 5 des B - VG).

Das bundesstaatliche Prinzip legt fest, dass das Land kein Einheitsstaat, kein Staatenbund ist (Artikel 2 B - VG). Die neun Bundesländer haben in der Bundesverfassung und den jeweiligen Landesverfassungen eigene Gesetzgebung. Die Bereiche durch Bundesrecht und Landesrecht bestimmt die Bundesverfassung (Artikel 10-15).

Das rechtsstaatliche Prinzip schützt die Bürger vor staatlicher Willkür. Der Rechtsstaat gestattet die gesamte Tätigkeit nur auf Grund von geltenden Gesetzen, gewährleistet durch Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte. Gewaltenteilung bedeutet die Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten. Kontrollrechte garantieren eine Rechtsstaatlichkeit.

Das liberale Prinzip garantiert dem Bürger durch Grund- und Freiheitsrechte persönliche Freiheit. Kodifiziert ist das Prinzip durch die im Verfassungsrang stehende "Europäische Menschenrechtskonvention"(EMRK) und das Staatsgrundgesetz 1867.

2 Bundesebene    

Im Folgenden werden die europäische Ebene, die Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit angesprochen. Im Selbstverständnis einer Demokratie gelten diese Ebenen zentral für eine Gewaltenteilung im Staat (vgl. PELINKA -ROSENBERGER? 2003, PELINKA 2008, 431-461).

2.1 Europäische Ebene    

Außenminister Dr. Alois Mock suchte um Beitritt in die damalige EWG am 17. Juni 1989 an.

Am 12. Juni 1994 erfolge die Volksabstimmung mit der Annahme von 66,58 Prozent.

Am 24. Juni wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet. Am 1. Jänner 1995 erfolgte der Beitritt.

Im Jahre 2000 wurde Österreich für die Regierungsbeteiligung der FPÖ mit Sanktionen belegt. Dies könnte mit ein Grund für eine EU - Skepsis der Bevölkerung sein.

1999 trat Österreich der Eurozone bei, 2002 wurde der Euro als Bargeld eingeführt.

Kompetenzen vor allem in der Wirtschaft und Landwirtschaft, im Verkehr, Umweltschutz, der Energiepolitik und im Konsumentenschutz wurde an die EU abgegeben.

Europarecht hat Vorrang vor nationalen Rechtsverordnungen.

EU - Verordnungen sind unmittelbar anwendbar, EU - Richtlinien bedürfen bedürfen erst einer rechtlichen Umsetzung im nationalen Bereich.

Mit dem Vertrag von Lissabon stellte Österreich 19 Abgeordnete im EU - Parlament, seit 2014 sind es 18 Sitze. Je 12 Mitglieder werden in den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie in den Ausschuss der Regionen entsendet. Nominiert ist ein Mitglied in der Europäischen Kommission (2019 Johannes Hahn als Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen, aktuell Markus Brunner Migration).

2.2 Gesetzgebung (Legislative)    

Die gesamtstaatliche Gesetzgebung wird im Parlament (National- und Bundesrat) wahrgenommen. Beschlossen werden der Haushalt des Bundes und alle Bundesgesetze. Eine wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Bundesregierung.

Das Parlament ist kein echtes Zweikammersystem, da die Mitglieder des Bundesrates von den Landtagen entsendet werden, nur die Abgeordneten zum Nationalrat sind über Parteilisten vom Volk gewählt. Der Bundesrat ist keine gleichwertige Kammer und kann in den wenigsten Fällen ein Veto einlegen. Beide Kammern zusammen bilden die Bundesversammlung, welche bei die Angelobung des Bundespräsidenten vornehmen, bei der Absetzung des Bundespräsidenten eine Volksabstimmung ansetzen können und einen Krieg erklären können.

Der Nationalrat bildet die Abgeordnetenkammer der Republik Österreich, 183 Abgeordnete gehören ihm an, seit 2007 werden die Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. Mitglieder des Nationalrates haben ein freies Mandat, sind demnach juristisch von ihrer Partei oder Interessensgruppen unabhängig. Zur Erhaltung der Klubdisziplin genügt zumeist die Drohung, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Das Präsidium des Nationalrates besteht aus drei Präsidenten, die neben der Sitzungsführung auch bei längerer Verhinderung des Bundespräsidenten die Vertretung des Staatsoberhaupts haben. Der Nationalrat spricht der Regierung das Vertrauen bzw. Misstrauen aus, der Bundespräsident hat entsprechend die Bestellung bzw. Abberufung durchzuführen.

Bundesgesetze werden im Parlament beschlossen, vorbereitet werden sie in den einzelnen Ausschüssen. Die Zustimmung des Bundesrates ist jedenfalls notwendig. Kein Einspruchsrecht besitzt der Bundesrat bei der Haushaltsgesetzgebung, den Finanzgesetzen und bei Gesetzen, die nur den Nationalrat betreffen, wie etwa seine Auflösung oder die Geschäftsordnung. Als zweite Kammer und Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene (Länderkammer) werden die Mitglieder von den Landtagen entsandt. Ihre Anzahl wird nach jeder Volkszählung vom Bundespräsidenten festgelegt, dzt. sind es 61 Mitglieder (Stand 2019). Die Mitglieder sind den Landtagen nicht verantwortlich, sie besitzen ebenfalls ein freies Mandat. Der Bundesrat kann nur Gesetze aufschieben, nicht verhindern. Der Nationalrat kann eine Aufschiebung durch einen Beharrungsbeschluss verhindern, Ausnahmen sind Gesetze mit Kompetenzen der Bundesländer oder Gesetze, die nur den Bundesrat betreffen.

Gesetzesinitiativen können vom Nationalrat (Initiativantrag), von der Bundesregierung (Regierungsvorlage) oder vom Bundesrat kommen (Artikel 41 Abs. 1 B - VG). Volksbegehren mit mehr als 100 000 Unterschriften oder je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer sind dem Nationalrat vorzulegen (Artikel 41 A bs. 2 B - VG). In drei Lesungen muss jeder Gesetzesentwurf im Nationalrat behandelt werden. Dazwischen finden Beratungen in den Ausschüssen statt. Nach der dritten Lesung findet eine Abstimmung statt (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit für Verfassungsgesetze/ zwei Drittel der abgegebenen Stimmen).

Beschließt der Nationalrat ein Gesetz, muss der Beschluss unverzüglich dem Bundesrat übermittelt werden. Innerhalb von acht Wochen kann ein Einspruch (suspensives Veto) erhoben werden. In der Regel hat das Veto aufschiebenden Charakter. Ohne Einspruch oder mit Beharrungsbeschluss im Nationalrat gefasst, wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Beurkundung übermittelt. Das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes ist in der Folge zu beurkunden, umstritten ist die inhaltliche Prüfung bzw. ob diesem formalen Akt es sich nur um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften handelt. Findet die Beurkundung statt, wird das Gesetz vom Bundeskanzler gegengezeichnet und in der Folge im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich veröffentlicht (Kundmachung). Sofern im Gesetz keine anderen Fristen festgelegt sind, tritt das Gesetz einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bundesversammlung als Organ des Nationalrates und Bundesrates hat mehrere Funktionen, die vor allem den Bundespräsidenten betreffen (vgl. Angelobung, Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten, behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten [Aufhebung der Immunität]). Kriegserklärungen fallen in den Aufgabenbereich.

2.3 Verwaltung (Exekutive)    

Die Verwaltung beinhaltet alle Behörden des Bundes und der Bundesländer, sofern es Bundesgesetze betrifft (mittelbare Bundesverwaltung), die Bundesregierung, die Sicherheitskräfte (Bundespolizei, Justizwache, Bundesheer) und den Bundespräsidenten.

Aufgabe ist die Vollziehung der Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung. Die konkrete Auslegung der Gesetze wird in der Regel durch Erlässe des jeweiligen Bundesministers festgelegt.

Gegen Verwaltungsakte können die Bürger je nach Materie bei Landesverwaltungsgerichten bzw. Bundesverwaltungsgerichten oder dem Bundesfinanzgericht Beschwerde einlegen, gegen dessen Entscheidung sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Verletzung von Grundrechten werden beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt.

Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler, auf dessen Vorschlag einzelne Minister oder ohne Vorschlag entlässt er die gesamte Bundesregierung. Ebenso löst er auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat, beurkundet Gesetze, hat den Oberbefehl des Bundesheeres, ernennt Spitzenbeamte/Offiziere des Bundes und vertritt die Republik nach außen. Die meisten Akte erfolgen auf Vorschlag der Bundesregierung, ohne Begründung kann er einen Vorschlag ablehnen. Er wird für sechs Jahre vom Bundesvolk gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Abgesetzt werden kann er durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof oder durch eine von der Bundesversammlung angeordnete Volksabstimmung.

Die Bundesregierung führt die Verwaltung des Bundes durch. Als Kollegialorgan übt sie die Tätigkeiten aus, die gesetzlich nicht den einzelnen Bundesministern übertragen werden. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, Vizekanzler und den Bundesministern. Staatssekretäre sind dem jeweiligen Minister untergeordnet und besitzen im Ministerrat kein Stimmrecht. Ernannt wird die Regierung auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten. Will die Regierung Bestand haben, müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament beachtet werden.

Der Bundeskanzler führt den Vorsitz im Ministerrat. Er besitzt keine Richtlinienkompetenz. Er schlägt den Bundespräsidenten eine Abberufung eines Ministers vor, damit ist er in der politischen Realität stärker als ein Bundesminister. Zudem ist er zumeist Vorsitzender/Obmann der stärksten Parlamentspartei und besitzt entsprechend politisches Gewicht.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Jeder Minister ist nach dem Bundesministeriengesetz für seinen Bereich zuständig. Nach einem Misstrauensvotum im Parlament hat der Bundespräsident einen Minister zu entlassen.

2.4 Gerichtsbarkeit (Judikative)    

Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird vom Bund wahrgenommen. Damit sind Gerichte Bundesgerichte, Bezirksgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte sind lokale Einrichtungen des Bundes.

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts - Verwaltungs- und Verfassungsrecht - wurden bis 2013 vom Bund geführt.

Ab 2014 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit um eine aus elf Gerichten bestehende Unterinstanz ergänzt, also in dem jeweiligen Bundesland eingerichteten Landesverwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht.

An den Landesgerichten für Strafsachen sind Staatsanwaltschaften, die dem Justizminister gegenüber weisungsgebunden sind, eingerichtet. Richter sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar (vgl. Artikel 87, 88 Abs. 2 B - VG). In Österreich kann gegen Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine Verfassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings seit 1993 eine Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof als oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen.

Alle Gerichte können beim Verfassungsgerichtshof Gesetzes- oder Verordnungsprüfungsverfahren veranlassen, wenn sie Bedenken gegen die Verfassungsgemäßigkeit der Vorschriften haben.

3 Sozialpartnerschaft    

Im Folgenden wir die Sozialpartnerschaft als politischer Gestaltungsfaktor in der Zweiten Republik (1945 - heute) angesprochen (vgl. TALOS 2008) .

Als Besonderheit des politischen Systems bildet die Sozialpartnerschaft (SP) eine Form der Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der Interessensverbände, also der Vertretungen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Landwirtschaft. Sie dient der Konsensbildung in wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Bereichen. Mitglieder der SP sind der ÖGB, die Kammer für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammer und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer.

Wesentliche Aufgaben der SP sind Verhandlungen über Kollektiverträge, Löhne und Stellungnahmen zur Gesetzesbegutachtung vor dem parlamentarischen Gesetzesbeschluss.

Kritik an der SP kommt von jenen politischen Parteien, die kaum oder gar nicht in den Interessensvertretungen Sitz und Stimme haben. Damit wird die SP als undemokratisch bezeichnet. Die SP selbst beruft sich auf das "Prinzip der Freiwilligkeit" und sieht die Kooperation der Interessensverbände als informell an.

4 Direkte Demokratie    

Die Bundesverfassung sieht drei Elemente einer direkten Demokratie vor.

Ein Volksbegehren ist eine Petition des Volkes/Wählerschaft für eine bestimmte gesetzliche Regelung an den Nationalrat. Bei mehr als 100 000 Unterschriften oder der Zustimmung von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer hat das Volksbegehren im Nationalrat behandelt zu werden. Der Nationalrat muss aber keineswegs dem Volksbegehren zustimmen.

Eine Volksabstimmung über ein Gesetz kann jederzeit vom Nationalrat beschlossen werden. Eine Volksabstimmung ist bindend für das Parlament. Zwingend vorgesehen sind Volksabstimmungen für Gesamtänderungen der Bundesverfassung und Absetzung des Bundespräsidenten.

Eine Volksbefragung ist dagegen unverbindlich. Durchgeführt wird sie, wenn man die Haltung der Wählerschaft zu einer bestimmten Befragung wissen will. Keine große Rolle spielt sie, weil man durch Meinungsbefragungen schneller und leichter Haltungen ermitteln kann (vgl. die Volksbefragung zur Wehrpflicht 2013).

5 Landesebene    

Im Folgenden wird auf den Föderalismus und Regionalismus als politisches System auf Landesebene in Österreich eingegangen (vgl. BUSSJÄGER 2018).

5.1 Bundesländer    

Die neun Bundesländer Vorarlberg, Tirol. Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland. Steiermark und Kärnten bilden die Gliedstaaten der Republik Österreich. Ihre legislativen und exekutiven Kompetenzen sind in der Bundesverfassung festgelegt. Kompetenzen ohne Festlegung in der Bundesverfassung werden von den Ländern autonom verwaltet, wobei die jeweilige Landesregierung die politische Steuerung und Verantwortung trägt. Die Steuerhoheit besitzt der Bund, auch jene, deren Ertrag an die Bundesländer geht.

Wichtig ist die mittelbare Bundesverwaltung. Es handelt sich jene Kompetenzen, die im Auftrag des Bundes von den Ländern vollzogen werden. Der Landeshauptmann bzw. der verantwortliche Landesrat ist dem zuständigen Bundesminister für den Gesetzesvollzug direkt verantwortlich.

Über den Bundesrat nehmen die Länder formal indirekt an der Bundesgesetzgebung teil, direkt durch Einflussnahme auf die Abgeordneten und aus den Bundesländern stammende Bundesminister.

Auf Landesebene gibt es seit 2014 Landesverwaltungsgerichte.

Die Landesgesetzgebung vollzieht sich in den Landtagen. 2013 wurde das suspensive Veto des Bundes abgeschafft. Landesverfassungsgesetze haben im Einklang mit der Bundesverfassung zu stehen. Bei Kompetenzstreitigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof, Bundesrecht hat keinesfalls Vorrecht vor Landesrecht. Die Legislaturperiode beträgt in Oberösterreich sechs, in den anderen Bundesländern fünf Jahre.

Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann (in Wien Bürgermeister und Landeshauptmann)), seinen Stellvertretern und den Landesräten. Die Landesregierung wird von Landtag als Proporz- oder Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung gewählt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Landeshauptmann, gewählt vom Landtag und angelobt vom Bundespräsidenten. Als Träger der unmittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung bzw. dem jeweiligen Bundesminister verantwortlich. Der Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Bundeslandes auf nationaler und internationaler Ebene, die Koordination aller Behörden (etwa bei Krisen) und der Vorsitz in der Landesregierung und ihre Angelobung.

Die Landeshauptleutekonferenz als informelles Treffen der neun Landeshauptleute gilt in der politischen Realität als wesentliches politisches Mittel der Landesebene.

5.2 Bezirke    

Die dzt. 79 Bezirke in Österreich sind eine Verwaltungseinheit zwischen Gemeinde und Bundesland. Als Bezirksverwaltungsbehörde ist dies die Bezirkshauptmannschaft, in 15 Staturstädten der Magistrat.

Die Ebene der Bezirke kennt keine gewählten Amtsträger. Der oberste Beamte als Bezirkshauptmann wird von der Landesregierung ernannt. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat als Aufgabenbereiche u.a. die öffentliche Gesundheit (Amtsarzt), den Gewerbebereich (Gemeindebehörde), die Gemeindeaufsicht und den Sicherheitsbereich zu verwalten.

In der Bundeshauptstadt Wien bestehen gewählte Bezirksvertretungen und gewählte Bezirksvorsteher. Sie sind nicht dem Magistratischen Bezirksamt vorgesetzt.

5.3 Gemeinden    

Gemeinden bilden die unterste Ebene der Gebietskörperschaften, sie handeln nur in der Verwaltung (Exekutive).

Der Aufgabenbereich wird in der Bundesverfassung und in den Landesgesetzen (Gemeindeordnung)geregelt. Zuständig sind sie etwa für die Bereiche der Pflichtschulerhaltung, Raumordnung und Bauwesen. Organe sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister.

Der Gemeinderat ist der gewählte Vertretungskörper des Gemeindevolkes, Bürgermeister werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt, wenn die Landesverfassung es vorschreibt(vgl. die Ausnahmen in Wien, Niederösterreich und der Steiermark, wo Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt werden).

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten. Im Gemeinden mit Stadtrecht heißt der Gemeindevorstand Stadtrat, in Städten mit eigenem Statut Stadtsenat.

Grundsätzlich sind alle Gemeinden rechtlich gleich, es gibt keine Unterschiede zwischen einfachen Gemeinden, Marktgemeinden und Stadtgemeinden.

Seit 2018 gibt es in Österreich 2098 Gemeinden, von diesen sind 770 Marktgemeinden und 201 Stadtgemeinden. Staturstädte und die Bundeshauptstadt Wien haben besondere Rechte und Pflichten. Sie sind nicht nur Gemeinden, vielmehr auch Bezirksverwaltungsbehörden für ihr Gebiet. Die Verwaltungsbehörden heißen Magistrate und sind Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt. Damit übernehmen die Bürgermeister auch die Aufgaben eine Bezirkshauptmannes. Sie werden von den Wahlberechtigten gewählt.

Die Stadt Wien ist zugleich Bundesland, der Wiener Gemeinderat ist daher zugleich Landtag, der Stadtsenat zugleich Landesregierung und der Bürgermeister Landeshauptmann.

6 Politische Einstellungen    

Die folgenden Ausführungen betreffen folgerichtig Einstellungen und Werthaltungen in den Bereichen Politik - Demokratie, Arbeit - Arbeitsmarkt, Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen, Religion, sozialer Zusammenhalt -Diversität und Solidarität und Europa.

Grundlage bildet die "Europäische Wertestudie" (EVS), die seit 1990 erforscht, wie Österreich sich verändert (vgl. AICHHOLZER - FRIESL - HAJDINJAK - KRITZINGER 2019).

6.1 Politik - Demokratie    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von HAJDINJAK - GLAVANOVITS - KRITZINGER (2019, 135-173) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Die politische Form der Demokratie genießt einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung. Alternative Regierungsformen finden wenig Anklang.

Ein starker Führer, Militärregierungen und Theokratien finden breite Ablehnung.

Die Bewertung einer Expertenregierung fällt gemischt aus. Die Zustimmung zur Technokratie bleibt über die Jahre hinweg gleich und kann als Zustimmung zu mehr Sachpolitik verstanden werden.

Eine breite Mehrheit stimmt zu, dass Österreich demokratisch regiert wird.

Hohes bzw. steigendes politische Interesse stärkt zusätzlich das demokratische System. Im Langzeitvergleich ist das Vertrauen in Institutionen für alle fast alle Einrichtungen gestiegen. Damit gibt es eine Legitimationsgrundlage.

Gemischt wird die Rolle der Medien gesehen. Viele Österreicher/innen attestieren den Medien eine mangelnde unvoreingenommene Berichterstattung, woraus sich ein relativ niedriges Vertrauen ableiten lässt.

Wichtige Bestandteile einer liberalen Demokratie werden in einer rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Wahl der Repräsentanten und in der Existenz der Bürgerrechte gesehen.

Der Großteil der Bevölkerung lehnt eine flächendeckende Überwachung etwa von E - Mails oder das Sammeln von Informationen über jede Person ohne deren Wissen ab.

Das politische System erhält durch Wahlen eine Legitimierung. Selbst nach der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 durch den Verfassungsgerichtshof werden Wahlen als fair wahrgenommen.

Die österreichische Demokratie ist aus Bevölkerungssicht gut aufgestellt. Dennoch gilt es Entwicklungen auf den unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.

6.2 Arbeit - Arbeitsmarkt    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von VERWIEBE - SEEWANN (2019, 36 - 56) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Ein gut bezahlter Beruf ist der Wunsch der Mehrheit.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten zwei Dekaden verändert. Mehr Frauen sind berufstätig, oftmals in Teilzeitarbeit.

Berufe nehmen immer häufiger atypische Formen an, wie geringfügige und befristete Arbeitsverträge.

Insgesamt ist die Anzahl verfügbarer Arbeitsplätze gestiegen, vor allem im Dienstleistungsbereich in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Handel. Ein Rückgang in der Industrie ist zu verzeichnen. Qualifizierte Arbeit wird seltener. Damit findet eine Polarisierung der Berufsstruktur statt.

Der Bereich der Zuwandernden/Migranten ist davon besonders betroffen.

Der Bereich der gut bezahlten und erfüllenden Berufe zu finden ist schwieriger geworden.

Dies bedeutet eine Änderung in der subjektiven Bewertung von Arbeit, bei der das Arbeitsleben eine neue Perspektive erhält. Zugenommen hat die Relevanz von Freizeit und Familie, Ansprüche von Selbstverwirklichung und Arbeitsautonomie haben sich gebildet.

Arbeit ist weniger identitätsstiftend geworden, weil auch kurzfristige Jobs zunehmen. Sinnvoll und notwendig erscheint daher ein flexibles Arbeitsleben, das sich an persönlichen Rahmenbedingungen anpasst(vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Vorberufliche Bildung in Österreich).

Überzeugt sind immer Österreicher/ innen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt Frauen und Zuwandernden ebenso offenstehen soll wie Männern und Einheimischen.

Unterschiede zwischen sozialen Gruppierungen lassen sich feststellen, etwa im Alter, Geschlecht, Bildung, Wohnort und Erwerbsstatus. Sie prägen deutlich das Zusammenleben am Arbeitsplatz.

Zusammenfassend hat ein Strukturwandel den Lebensbereich deutlich verändert, ausdifferenzierte Berufsformen nehmen ab, Arbeit verliert an Bedeutung. Die Arbeitszeit muss zunehmend mit Familien und Freizeit abgestimmt werden. Universelle Zugänge kennzeichnen den Arbeitsmarkt, etwa die Öffnung für Frauen und Zuwandernde(vgl. eine stärkere Binnenwanderung in der EU).

6.3 Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von BERGHAMMER - SCHMIDT (2019, 57-88) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Deutlich wird, dass Wertvorstellungen und Kontinuität in der Gesellschaft kennzeichnend sind. Die Wichtigkeit von Familie ist mit Abstand wichtigster Lebensbereich, nicht etwa Arbeit und Beruf sowie Freizeit.

Wichtig in der Erwartung an Partnerschaften ist eine Stabilität.

Traditionelle Werte wie Treue und Kinder sind mit Abstand wichtigste Faktoren. Kinder und Freude bringen ein glückliches Leben.

Stabile Faktoren sind Zeit für Freunde, Hobbies und die Teilung von Hausarbeit. Wichtig zunehmend eingeschätzt wird eine ökonomische Basis einer Partnerschaft und speziell der Ehe.

Leicht sank in den letzten Jahrzehnten die Attraktivität der Ehe, nur mehr wenige Bevölkerungsteile lehnen nichteheliches Zusammenleben ab. Eheliches Zusammenleben wird mit Verbindlichkeit, Sicherheit und dauerhaftem Bekenntnis zueinander in Zusammenhang gebracht. Unterschiedlich ist dieses Bekenntnis in den verschiedenen Lebensphasen.

In den letzten Jahrzehnten haben die Eltern - Kind - Beziehung und Kindererziehung sich von autoritärem zu partnerschaftlichem verhalten ausgerichtet. Erziehungsziele befürworten Konformität seitens der Kinder. Unverändert werden gute Manieren, Toleranz und Unabhängigkeit als wichtig angesehen (vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org >Index: Erziehung).

Den stärksten Wandlungsprozess betreffen Einstellungen zu Geschlechterrollen. Elternrollen mit der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern und Vollerwerbstätigkeit von Frauen mit Familie werden immer noch abgelehnt. Hauptsächlich Mütter sind für die Kindererziehung und Hausarbeit zuständig, Väter für die finanzielle Absicherung der Familie (vgl. die gängige Beschäftigungsarten von Müttern mit Kleinkindern in Teilzeitarbeit und Vätern in Vollzeitarbeit).

Es gibt Hinweise auf eine Re - Traditionalisierung, etwa die Zeitgemäßheit der Ehe oder Konformitätswerte der Kindererziehung (Gehorsam, hart arbeiten). Eine Auflösung der Familie ist nicht in Sicht.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen entwickeln sich zunehmend in Lebensformen, in denen auch Kinder aufwachsen.

Kaum erfolgsversprechende politische Anstrengungen gibt es für eine verstärkte Einbindung der Väter in die Kindererziehung.

Kinderbetreuung und Familienzeiten werden an eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie angepasst. Eine Vereinbarkeit dürfte sich durch Investitionen in Elementarbildungseinrichtungen und Ganztagsschulen verbessern. Offen bleiben sozial- und familienpolitische Initiativen wie Arbeitszeitregelungen und finanzieller Ausgleich mit Pensionsansprüchen für Kinder-und Familienbetreuung.

6.4 Religion - Säkularisierung und Pluralisierung    

Auf der Bass von empirischen Erhebungen von POLAK - SEEWANN (2019, 89-134) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Durch Migration ändert sich die sozioreligiöse Zusammensetzung der Bevölkerung. Die individuelle Religiosität verändert sich langsamer als gedacht.

Es gibt trotz eines hohen Niveaus des Glaubens an Gott Signale für einen schleichenden Verlust spezifischer christlicher Glaubensüberzeugungen und der Dimension des Transzendenten (vgl. Glaubensverlust an die Auferstehung oder des Weiterleben der Seele nach dem Tod). Indikator für diese Tendenz ist eine Dominanz naturwissenschaftlicher Weltdeutungen, denen die große Mehrheit zustimmt.

Das plurale Feld der Religionsgemeinschaften in Österreich - immerhin sind 16 Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt - gerät in den folgenden Generationen in Bewegung und wird seine Legitimität und Rationalität zu begründen haben.

Dem steht gegenüber die Gruppierung jener Religiosität der Zuwandernden, deren Religiosität höher und weniger durch Transzendenzverlust gekennzeichnet ist (vgl. die Gruppe der Muslims und christlicher Fundamentalisten; RIESEBRODT 2000).

Empirische Ergebnisse legen nahe, dass Integration sozioreligiöse Konflikte nicht deutet. Innerhalb der Konfessionsgruppen ist die religiöse Haltung höchst heterogen.

Konfliktlinien liegen zwischen den Generationen, bei Geschlechtern und in der Intensität zwischen Stadt und Land.

Verstärkt wird die Konstellation zwischen Hoch-und Niedrigreligiösen, eine demographische Dynamik, wachsende Religionsskepsis und Vorbehalte gegen den Islam. Säkularisierung wird als Bedrohung erlebt.

Es geht tatsächlich um eine Anpassung des Verhaltens einer angeblich christlichen Monokultur. Eine Mehrheit ist durchaus bereit, Menschen anderer Herkunft zu akzeptieren, solange diese sich an herrschende kulturelle Vorstellungen einer als homogen angenommenen Mehrheit halten.

Integration wird politisch und medial im Zeichen der Religion geführt macht damit Religiosität zu einem Merkmal, wobei im urbanen Raum es zu gelingen hat, mit religiös-säkularer Pluralität umzugehen.

Hier sind die Konfliktlinien sehr deutlich.

Chancen ergeben sich aus einer Dialogfähigkeit, interkulturell - religiöser Begegnungen, interkulturellem Lernen für einen Umgang in Verschiedenheit(vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Religion).

Entscheidend wird auch eine schulische und erwachsenenpädagogische Vermittlung religiöser Inhalte und Verhaltensweisen sein.

Die Qualität der Religionsdiskurse in Bildung, Medien und Politik sowie die Richtungsentscheidungen in den angesprochenen Religionsgemeinschaften mit ihren Angeboten werden zusätzlich entscheidend sein.

6.5 Sozialer Zusammenhalt - Diversität und Solidarität    

Auf der Basis von empirischen Erhebungen von AICHHOLZER (2019, 174-205) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Grundlage für eine pluralistische Gesellschaft und liberale Demokratie bilden soziales Vertrauen, Zusammenhalt und Akzeptanz anderer Lebensstile.

Damit sind Interkulturalität, Diversität und Formen der Integration angesprochen.

Im Wandel der Gesellschaft durch

Formen der Migration (Binnen- und Außenmigration), Globalisierung im Wirtschafts- und Mediensektor, Internationalisierung im Tourismus, weltweiten Studienprogrammen und Forschungsprojekten ergeben sich Fragestellungen, die im Kontext gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen zu sehen sind (vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Migration in Österreich, Wirtschaftserziehung, Europa als Lernfeld).

Zu erwähnen sind auch die Finanzkrise 2008, die Flüchtlingskrise 2015 und in Österreich ein Wandel in der Innenpolitik durch eine neuartige Bundesregierung 2017.

Zuwanderung und Integration bleiben Dauerthemen in der öffentlichen Meinung.

Eine überwiegende Mehrheit stimmt aktuell einer Anpassung der Ausländer an den Lebensstil der Inländer zu, ebenso den Aussagen, dass eine Belastung des Sozialsystems durch Ausländer und durch Kriminalität vorhanden ist. Demnach gibt es eine Grundskepsis. Zudem wird ein Respekt vor Institutionen, Gesetzen und der deutschen Sprache eingefordert. Die Akzeptanz der Nähe von Zuwandernden bildet ein polarisierendes Thema. Das Vertrauen zu Menschen anderer Staatsbürgerschaft, eines anderen Kulturkreises oder einer anderen Religion wird in Frage gestellt. Brisant ist der Umgang mit Muslimen verschiedener Herkunft, obwohl diese Gruppe seit 1912 (Einverleibung Bosniens - Herzegowina in die Monarchie) und der "Gastarbeiter" in den sechziger Jahren Realität ist. Auffassungsunterschiede über das Ausmaß einer Solidarität zu bestimmten Gruppen kennzeichnen die Gesellschaftsordnung.

Festzuhalten sind

die Heterogenität der Gruppe der Migranten/innen,

die Unterschiedlichkeiten der Einstellungen und Werte von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei mit dem entsprechenden Fremdbild,

die Unterschiedlichkeit von Christentum und Islam sowie

die Unterschiedlichkeiten der Großelterngeneration und der nachfolgenden Migrantengruppen (vgl. Kriegsflüchtlinge, EU - Binnenwanderungen).

Offener ist das Land gegenüber einer Diversität (Vielfalt) bei Homosexuellen und nationaler Identität (Geburtsort) geworden. Der Wunsch nach kultureller Anpassung im Kontext der Flüchtlingskrise 2015 ist bei Zuwandernden erkennbar. Herausforderungen ergeben sich demnach im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich in Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz, bei Einheimischen und Zuwandernden.

Es geht konkret um

Sprachkompetenz,

kulturell - religiöse Kompetenz,

Dialogkompetenz,

Begegnungskultur,

demokratische Partizipationsmodelle und

Alltagswissen.

6.6 Europa    

Auf der Basis von empirischen Erhebungen von HAJDINJAK - GLAVANOVITS - KRITZINGER (2019, 206-241) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Die Verbindung mit Europa und der EU - Österreich ist Mitglied des Europarates und der EU - ist als positiv zu bewerten. Differenziert sind die Veränderungen innerhalb der EU mit der Erweiterung um einige Mitgliedsstaaten, des Vertrages von Lissabon oder dem Brexit, der Finanzkrise, Eurokrise und Flüchtlingskrise zu sehen.

Gestiegen ist die positive Bewertung der EU - Mitgliedschaft seit 2016,

die Bewertung der Art der Demokratie in der EU und

das Bild der Österreicher/ innen von der EU.

Überwiegend skeptisch sieht man die EU - Erweiterung.

Bezüglich des Vertrauens in die EU vertraut man der EU mehr, wenn man auch ein größeres Vertrauen in die eigene Regierung setzt.

Das Gefühl, Europäer/in zu sein, ist in den letzten Jahren gestiegen.

Ein Europäisch - Sein wird mit der europäischen Kultur verbunden (weniger über Geburt oder Abstammung). Wichtig wird zukünftig die Betonung einer gemeinsamen europäischen Kultur sein.

Trotz Krisen ist die Unterstützung der EU in Österreich hoch geblieben. Dies unterstreicht auch die steigende Wahlbeteiligung bei den EU - Wahlen im Mai 2019.

Die Akzeptanz des Europarates und sein Wirken ist in Österreich unbestritten, wird aber kaum in der Öffentlichkeit rezipiert.

Der Beitrag beschäftigt sich - aus der Sicht des Autors - mit dem politischen System des Landes und den Veränderungen einer politischen Einstellung unter aktuellen Bezügen. Zu bemerken ist, dass für die Politische Bildung empirische Ergebnisse aus Befragungen über einen längeren Zeitraum von Interesse sind.

Für die Politische Bildung sind die angegebenen zwei Faktoren zum besseren Verständnis einer Landeskunde von Interesse.

Interdisziplinär haben die Bereiche der Interkulturalität, Migration, Globalisierung, Arbeits- und Berufswelt, Familienbilder/Partnerschaften und Geschlechtergerechtigkeit, Religion und Europäischen Union zunehmende Bedeutung.

Nicht zu übersehen in der Landeskunde Österreichs ist der vorhandene großflächige alpine Lebensraum mit seinen speziellen Anforderungen. Hier sind spezifische Aspekte von Interesse (vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Alpen, Erwachsenenbildung im ländlichen Raum).

Die Themenbereiche Digitalisierung und Mediatisierung bedeuten mehr als mediale Innovationen und technische Herausforderungen. Ihre Relevanz und Wirkung wird künftig das Bild eines Landes stark beeinflussen. Österreich steht hier, wie andere Länder, am Anfang.

Die Bewältigung der Zukunft wird auch von den Wirkungen der Bildungsbereiche abhängen. Dazu wird auf die IT -Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Bildungsreform, Schule, Erziehung, Wirtschaftserziehung, Ethik, Erwachsenenbildung(auch im ländlichen Raum) und Lehramt hingewiesen.

Nicht zu übersehen ist das Zahlenmaterial von Österreich der Statistik Austria mit zunehmender Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Bedeutung, selbstverständlich Problemstellungen des 21. Jahrhunderts (vgl. https://orf.at/wahlstimmen/stories/3134936 [12.9.2019]).

Literaturverzeichnis Österreich    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/ oder direkt zitiert werden.

Aichholzer J. (2019): Diversität und Solidarität: Der Umgang mit sozialer Vielfalt und sozialer Zusammenhalt in Österreich, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S .(Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 174 - 205

Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S. (Hrsg.) (2019): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien

Berghammer C./ Schmidt E. - M. (2019): Familie, Partnerschaft und Geschlechterrollen: Alles im Wandel?, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S.(Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 57-88

Bußjäger P. (2018): Föderalismus und Regionalismus in Österreich, in: Aus Politik und Zeitgeschichte/APuZ 34-35/2018, Bundeszentrale für politische Bildung > http://www.bpb.de/apuz/274251/foederalismus-und-regionalismus-in-oesterreich?p=all (21.6.2019)

Dachs H. - Gerlich P. - Gottweis H. - Kramer H. - Lauber V. - Müller W.C. - Talos E. (Hrsg.) (2006): Politik in Österreich. Das Handbuch, Wien

Dichatschek G. (2017a): Didaktik der Politische Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Saarbrücken

Dichatschek G.(2017b): Interkulturalität. Ein Beitrag zur Theorie, Bildung und Handlungsfeldern im Kontext von Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Saarbrücken

Dichatschek G. (2019): Lehre an der Hochschule. Ein Beitrag zu Dimensionen der Lehre, Lehrer (innen) bildung, Fort- bzw. Weiterbildung Lehrender und Hochschuldidaktik, Saarbrücken

Franzke S. (2013): Total alles über Österreich, Wien - Bozen

Hajdinjak S. - Glavanovits J. - Kritzinger S. (2019): Politik und Demokratie: Die Österreicherinnen und Österreicher und ihr politisches System, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S. (Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 135-173

Hajdinjak S. - Glavanovits J. - Kritzinger S. (2019): Österreich und die Europäische Union: EU - Einstellungen und europäische Identität, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdijnak S. - Kritzinger S.(Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 206-241

Hamann Br. (2009): Österreich, München

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Polak R. - Seewann L. (2019): Religion als Distinktion: Säkularisierung und Pluralisierung als treibende Dynamiken in Österreich, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S. (Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 89-134

Riesebrodt M. (2000): Die Rückkehr der Religionen. Fundamentalismus und der Kampf der Kulturen, München

Siebenhaar H. - P. (2017): Österreich. Die zerrissene Republik, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10113, Bonn

Talos E. (2008): Sozialpartnerschaft. Ein zentraler politischer Gestaltungsfaktor in der Zweiten Republik, Innsbruck -Wien - Bozen

Verwiebe R. - Seewann L. (2019): Der Wandel des Arbeitsmarktes und Einstellungen zur Arbeit in Österreich, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S. (Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 36-56

Vocelka K. (2013): Multikonfessionelles Österreich. Religionen in Geschichte und Gegenwart, Wien - Graz - Klagenfurt

Teil III Tirol    

Einleitung    

Die Studie geht von einer sachbezogenen Darstellung Nord-, Ost- und Südtirols aus.

Basis der Überlegungen bildet das pädagogische Bemühen einer Politischen Bildung im Kontext mit der (Zeit-) Geschichte (vgl. HORMEL - SCHERR 2005, 239 - 273).

Eine interdisziplinäre Herangehensweise erscheint dem notwendigen Umfang der Thematik der Studie gerecht zu werden.

Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie beruht auf persönlichem Interesse, Verbundenheit mit dem Bundesland als Heimat.

Ausgangspunkt der Überlegungen sind die

Absolvierung des Lehramtes für die APS,

Absolvierung des Studiums der Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck

Absolvierung der Universitätslehrgänge für Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg und

Auseinandersetzung mit der Fachliteratur.

I Historisch - Politische Bildung    

1 Zur Geschichte    

Im Folgenden wird als Grundlage zeithistorischen - politischen Wissens überblicksmäßig auf Tirol nach dem aktuellen Stand der Forschung eingegangen (vgl. beispielhaft GEHLER 2008).

Tirols Geschichte im 20. Jahrhundert bedarf eines Rückblickes und der Besonderheiten des Landes und seiner politischen Kultur.

Sechs Faktoren bestimmen das offizielle Tiroler Eigenverständnis und Selbstbewusstsein (vgl. GEHLER 2008, 16-17).

  • Mitbestimmung mit angeblich weitgehender Beteiligung aller Bevölkerungsschichten. Angesprochen wird der Mythos der "ältesten Festlandsdemokratie" Europas. Dokumentiert wird dies durch den "Großen Freiheitsbrief" für Tirol von Kaiser Ludwig (IV.) dem Bayern im Jahr 1342.
  • Wehrhaftigkeit sieht im "Landlibell" von Kaiser Maximilian I. 1511 nur die Verteidigung des eigenen Landes vor. Darauf stützt sich das Tiroler Schützenwesen und die Tradition des Waffentragens.
  • Religiosität und die Verankerung des katholischen Glaubens. Die Treue zu Gott und dem Glauben der Vorfahren sowie der Glaubenseinheit des "Heiligen Landes" im "Herz - Jesu - Gelöbnis" auf Antrag des Abtes von Stams Prälat Sebastian Stöckl durch die Tiroler Landstände 1796 im Palais Toggenburg in Bozen zum "Herz - Jesu - Bund" sind anzuführen.
  • Freiheitswillen mir der Ablehnung von Fremdbestimmung und Abwehr gegen Bedrohung von außen. Erinnert an den Kampf gegen die Bayern und Franzosen 1809. Sichtbarer Ausdruck in landesfeierlichen Festakten und Traditionsumzügen.
  • Bodenständigkeit und Heimatverbundenheit als Mentalität und Geistesart mit der Bedeutung des Bauernstandes.
  • Erhaltung der politisch - verwaltungstechnischen Eigenständigkeit, die an die Auseinandersetzung zwischen der klerikal - konservativen und weitgehenden liberalen Wiener Zentralbürokratie erinnert.
In der Folge kommt es zu föderalistischen auf Eigenständigkeit ausgerichtete Tendenzen in Tirol nach 1918 und 1945.

1.1 Zwischenkriegszeit 1918 - 1938    

Tirol als Bundesland der Republik Österreich ist ohne die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen zwischen 1918 und 1938 nicht zu verstehen. Die Entscheidungen von 1918/ 1919 beeinflussen die Entwicklung des gesamte 20. Jahrhunderts.

Die Neuordnung des Territoriums und einer politischen Struktur sowie die wirtschaftlichen und sozialen Umbrüche ergaben sich aus den Folgen der Niederlage der Mittelmächte im Ersten Weltkrieg und dem Zusammenbruch der alten europäischen Reiche sowie der k. und k. Monarchie (vgl. GEHLER 2008, 65 - 162; SCHREIBER 2008, 27).

1.1.1 Nachkriegsordnung    

Die Bedingungen einer Nachkriegsordnung wurden in St. Germain von den Siegermächten diktiert. Gefördert wurden damit extremistische und revionistische Tendenzen. Ende der dreißiger Jahre zerbrach die europäische Staatenordnung. Das ehemalige Kronland Tirol wurde in Nordtirol sowie in Südtirol und dem Trentino und als neues Bundesland geographisch in Nord- und Osttirol geteilt. Dies geschah gegen den Willen der Bevölkerung bei Missachtung der von US - Präsident W. Wilson 1919 proklamierten "Selbstbestimmung der Völker".

Erbitterung lösten die Behandlung der Landsleute im südlichen Tirol aus.

Neben der Teilung des Landes führte die Italienisierung zur Politisierung der Südtirol - Frage.

Trotz einer negativen Ausgangslage bildete sich in der Folge eine stabile gesellschafts-und parteipolitische Struktur.

Einschnitte waren die Beseitigung der Demokratie 1933/1934, die NS - Herrschaft 1938 mit dem Kriegsende 1945, dem politischen Neuanfang mit demokratisch - republikanischen Verfassungsgrundsätzen, Ausbildung eines Mehrparteiensystems, Abschluss des Staatsvertrages 1955 und in der Folge das Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit in Verbindung mit einer Neutralitätspolitik.

Die Trennung des südlichen Teiles erzeugten gerade in Nordtirol großen Unmut und scharfe Ablehnung. Die Tiroler Abgeordneten in der Nationalversammlung enthielten sich der Stimme bei der Abstimmung am 6. September 1919.

Eine bewegende Abschiedsrede hielt der für Südtirol und das Trentino sitzende Abgeordnete Eduard Reut - Nicolussi.

Der offizielle Anschluss Südtirols an das italienische Königreich erfolgte am 10. Oktober 1920 und steigerte die verbitterte Stimmung. Seit diesem Tag beging das offizielle Tirol den sogenannten "Landestrauertag", der erst nach 1945 aufhörte.

Die Forderung nach dem Anschluss an Deutschland 1938 wurde ebenfalls nicht erfüllt.

Mit der vom Wiener Rechtsgelehrten Hans Kelsen entwickelten Bundesverfassung 1920 wurde Österreich als Bundesstaat entwickelt.

1.1.2 Militarisierung    

Die Militarisierung der Nachkriegsgesellschaft ist ein politisches Merkmal Tirols. Angeknüpft wird an die "Wehrhaftigkeit" des Landes.

Den Anstoß zur Gründung der Heimwehr als Fortsetzung der bestehenden Einwohner- und Bürgerwehren im Mai 1929 gab im Dezember 1919 das Auftreten der von den Sozialdemokraten organisierten "Arbeiterwehr" bei den durch die schlechten Ernährungsverhältnissen auftretenden Krawallen.

Aus der Arbeiterwehr entstand im April 1923 der gegründete "Republikanische Schutzbund", der in der Folge ohne Bedeutung war.

1.1.3 Politischer Katholizismus - Volkspartei    

Neben der Militarisierung war der teilweise persönlich stark ausgeprägte Katholizismus mit Geistlichen als politische Mandatare ein Charakteristikum in dieser Epoche. Msg. Wendelin Haidegger als Landesrat, Prälat Aermilian Schöpfer als Abg. im Nationalrat und Msg. Franz Kolb als Abg. zum Nationalrat sowie einstweiliger Obmann der Tiroler Volkspartei (vgl. im Folgenden GEHRER 2008, 87-92).

Gleichzeitig entstand ein religiöser und völkisch - national motivierter Antisemitismus. Keimzellen waren die Universität Innsbruck und ihre Studenten.

Die bündische Struktur der Tiroler Volkspartei hat ihre Wurzeln in der Zeit nach 1918 als moderne Partei mit der sozialständischen Gliederung der Vergangenheit "bürgerlicher Mittelstand", "Arbeiterschaft" und "Bauern", heute Wirtschaftsbund/ WB, Arbeiter -und Angestelltenbund/ ÖAAB und Bauernbund/ BB.

Die zentrale Figur nach Kriegsende war der Osttiroler Bauernbündler Josef Schraffl als erster Landeshauptmann Tirols 1917 - 1921.

Erfolgreich für den Einfluss der Volkspartei (und politischen Katholizismus) war Kurt Schuschnigg (1897 - 1977).

Er stammt aus einer altösterreichischen, der Monarchie und dem Militär verbundenen Familie. Als Schüler der Stella Matutina/ Feldkirch Kriegsteilnehmer, Jus - Student/ Universität Innsbruck und Mitglied der "katholisch - deutschen Studentenverbindung Austria" war er autoritäts-, pflichtbewusst und katholisch sozialisiert.

Begründet als Rechtsanwalt in Innsbruck, Mitglied der Tiroler Volkspartei und Nationalrat ab 1927 den christlichen Wehrverband der "Ostmärkischen Sturmscharen" 1930.

In der Folge wird er 1932 Justizminister hier verantwortlich für standrechtliche Hinrichtungen und ab 1933/ 1934 Unterrichtsminister.

Nach der Ermordung von Bundeskanzler Engelbert Dollfuß wird er sein Nachfolger (1934-1938) und leitete das Unterrichtsministerium und das Heeresministerium daneben.

Mit der Festigung der Beziehungen zu Italien und der Idee von Österreich als "zweiten deutschen Staat" versuchte er den Ständestaat auf christlicher und deutscher Grundlage gegen den Nationalsozialismus zu verankern.

Vergeblich versucht er die Unabhängigkeit Österreichs 1936 im Abkommen mit NS-Deutschland?? zu schützen.

Der NS - Druck in Österreich und die ultimative Politik Hitlers beim Treffen in Berchtesgaden 1938 ließ ihn eine kurzfristige Volksbefragung ansetzen, die durch den Einmarsch deutscher Truppen verhindert wurde ("Anschluss" - Rücktritt - "Gott schütze Österreich!").

Mit der Inhaftierung im Gestapogefängnis München kam es in der Folge zur Überstellung in die KZ Sachsenhausen, Flossenburg und Dachau, dort als Sonderhäftling "Dr. Auster". Nach der Befreiung durch die US - Armee in Niederdorf im Pustertal wanderte er in die USA aus.

Durch die verhinderte Rückkehr nach Österreich lehrte er von 1948 bis 1967 als Professor an der University of St. Louis, 1956/1957 auch an der University of Los Angeles und kehrte anschließend nach Tirol/ Mutters zurück.

In der Zwischenkriegszeit festigte sich die politische Struktur Tirols in den drei Faktoren regionalspezifischer Föderalismus, katholischer Konservatismus und volksparteilichen Korporativismus/ Bünde- und Verbandswesen.

Im Selbstverständnis war es als Antithese zu Wien zu verstehen. Für diese Grundhaltung von 1918-1938 steht Hans Gamper.

1.1.4 Südtirol in Italien    

Eine Zäsur in der Landesgeschichte steht die Teilung Tirols durch den Friedensvertrag von Saint - Germain vom 10. September 1919 und die Angliederung Südtirols an das Königreich Italien am 10. Oktober 1920. Beeinflusst wurde nachdrücklich die Identität des "Landes im Gebirge" (vgl. SCHREIBER 2008, 355-3599 .

Das Faktum der Brennergrenze wurde zur politischen Aufgabe und Identitätsstiftung für Tirol. Neben materiellen Nachteilen entstand in der Italienisierung ein Unbehagen einer Zugehörigkeit zu einem fremden Staat, besonders durch die Machtergreifung des Faschismus 1922.

Die Erschießung des Marlinger Lehrers Franz Innerhofer führte zum ersten Blutzeugen in der gängigen Geschichtsdarstellung Südtirols.

In der Politik der Entnationalisierung/ Entdeutschung tat sich Ettore Tolomei besonders hervor. Schon während des Krieges wurde ein "Recht auf Austreibung" von unerwünschten Volksgruppen in Italien propagiert.

Mit der Italienisierung der Flur-, Orts- und Eigennamen entstand ein Feindbild bei den Südtirolern.

Die Merkmale des Faschismus waren in Südtirol erkennbar, Gewaltherrschaft und imperiale Züge.

Das Bozener Siegesdenkmal anstelle des 1917 begonnenen und nicht fertiggestellten Kaiserjäger-Denkmals?? wurde ein Monument der "Italianita" / Sieg über den Feind jenseits der Alpen, obgleich kein italienischer Soldat während des Krieges Südtiroler Boden betreten hatte.

Ansätze guter Beziehungen Italiens zur autochthonen Bevölkerung verhinderte der Faschismus. Zu verweisen ist auf die Tiroler Kulturzeitschrift "Der Brenner"/ Innsbruck und wenige interagierende Gemeindevertreter. Der Faschismus blieb in Südtirol ein Oberflächenphänomen.

Die Entnationalisierung endete zumeist nicht in nicht mehr als in einer "äußeren Italienisierung". Die Südtiroler nahmen das Regime als aufgezwungen, repressiv und fremd kaum an.

Bei Wahlen 1921, 1922 und 1924 gab es klare Absagen.

Repressives Handeln wird deutlich an den verfolgten Südtiroler Antifaschisten wie den Rechtsanwälten Josef Noldin, Eduard Reut - Nicolussi und dem Lehrer Rudolf Riedl.

Noldin und Riedl wurden zu einem Zwangsaufenthalt in Süditalien "konfiniert".

Eduard Reut - Nicolussi flüchtete nach Nordtirol, war volkstumspolitisch aktiv. Er publizierte im Beck - Verlag München 1928 das Buch "Tirol unterm Beil". 1930 wurde die Kampfschrift in Englisch publiziert "Tyrol under the Axt of Italian Fascim". Auf Vortragsreisen nach Deutschland, Frankreich, England und in die USA machte er auf die Südtirol-Frage?? aufmerksam.

1931 erwarb er an der Juridischen Fakultät die Lehrbefugnis und wurde 1934 zum ao. Universitätsprofessor für Völkerrecht und Rechtsphilosophie ernannt.

Rudolf Riedl kommt nach seiner Zwangsverschickung in Hatting bei Inzing in Nordtirol unter.

Josef Noldin studierte an der Universität Innsbruck Rechtwissenschaften. Mit ihm verbunden sind Aktivitäten gegen die Trennung und Entnationalisierung.

Ab 1925 organisiert er den Notschulunterricht/ "Katakombenschulen" für Salurn und das Bozner Unterland mit Michael Gamper.

1927 wird er zu fünfjähriger Verbannung/ Insel Lipari verurteilt.

1928 erlitt er eine angeblich malariaähnliche Fiebererkrankung.

Im gleichen Jahr erfolgt durch eine Amnestierung die Entlassung aus der Verbannung, Berufsverbot/ Rechtsanwalt und in der Folge eine Verschlechterung seiner Gesundheit nach einer Magenoperation.

1929 stirbt Noldin in Bozen. Straßennamen in Leifers, Tramin, Innsbruck und Wien erinnern an seinen Widerstand gegen die Zwangsmaßnahmen in Südtirol.

1.1.5 Südtirol als Streitobjekt    

Der Schutz vor der Italienisierung war in Tirol ein gemeinsames Ziel aller Parteien, allerdings nicht in Wien.

Eine Rolle spielten bei der Zurückhaltung der Bundesregierung

der Erhalt einer Völkerbundanleihe mit Zustimmung Italiens,

die Unterstützung der Heimwehr durch die italienischen Faschisten,

die "Römer Protokolle" 1934 als Handelsverträge mit Italien und Ungarn sowie

die Protektorenrolle Mussolinis gegenüber den Aktivitäten der Nationalsozialisten 1934-1938.

Proteste Tirols zeigen die Auseinandersetzung mit Wien bei

der Einschränkung der deutschsprachigen Presse,

der Italienisierung der Schule,

Zerstörung Südtiroler Denkmäler und

der Errichtung der Bozener Industriezone und Ansiedelungspolitik.

Verärgerung gab es in Tirol über die Verzichtpolitik der NSDAP auf Südtirol/ Vorwurf "Südtirolverrat".

1935 prangerte Reut - Nicolussi die Würdelosigkeit der österreichischen Italienpolitik an. In der Folge kam es zum Konflikt mit Kurt Schuschnigg.

1.1.6 Osttirol 1918 - 1932    

Die Bezeichnung "Osttirol" als Region des östlichen Pustertales bis Kärnten ist erstmals 1837 nachweisbar (vgl. GEHLER 2008, 110).

1871 kam es durch die Inbetriebnahme der Pustertalbahn Villach - Lienz - Franzensfeste zum Anschluss an das Bahnnetz. Die Abtrennung Südtirols war ein massiver Einschnitt.

Kennzeichnend in der Zeit zwischen 1918 bis zu Beginn 1930 ist die isolierte geographische und verkehrsmäßige Lage.

Lienz mit der größten Einwohnerzahl betrug durch Zuwanderung in der Folge fast 25 Prozent der Osttiroler Bevölkerung.

1.1.7 Sozioökonomische Entwicklung Tirols    

1918 - 1938 war Tirols Wirtschaft überwiegend agrarisch ausgerichtet. In den zwanziger Jahren setzte ein Schwund von 56 auf 35 Prozent der Erwerbstätigen ein. Gründe waren eine Urbanisierung, der einsetzende Tourismus, eine Landflucht und schleichende Agrarkrise.

Das Bevölkerungswachstum verlief gleichmäßig, die Bevölkerungsdichte und Abwanderung war gering.

Traditionell war die Landwirtschaft klein strukturiert. Der Ackerbau fiel deutlich hinter die Viehwirtschaft zurück.

Die Forstwirtschaft war durch den Holzreichtum einkommenssichernd.

Eine neugeordnete Milchwirtschaft litt unter der Weltwirtschaftskrise, es erfolgte die Gründung eines Milchausgleichsfonds und von Marktordnungsverfügungen zur Besserung des Wirtschaftsfaktors.

Die Mangelwirtschaft bei Hunger und Zwangsbewirtschaftung führte zur Desintegration und Entsolidarisierung der Tiroler Gesellschaft.

Der Gegensatz zwischen Herstellern und Verbrauchern führte zu Kleinkriminalität, Schmuggel und Schwarzhandel.

1932/ 1933 führte der Bürgermeister von Wörgl Michael Unterguggenberger in seiner Gemeinde ein "Schwundgeld" ein, eine Parallelwährung neben dem gültigen Schilling (seit 1924 nachfolgend auf die Krone).

Als Währungsexperiment entfaltete es Aufsehen und Beispielswirkung. Das Vorhaben hatte nur begrenzte Dauer.

Der Tourismus wurde durch die steigende Motorisierung begünstigt. Mit der 1000 Mark - Sperre 1933 für deutsche Reisende versiegte praktisch der gesamte Fremdenverkehr. Neben dem Tourismus war auch der Außenhandel mit Agrarprodukten betroffen.

Als Ausgleich suchte man nach einer Internationalisierung der Gästeströme später vorrangig aus Belgien, den Niederlanden, der Tschechoslowakei und Großbritannien.

Die Tiroler Industrie erlebte ein labile Entwicklung (Preisverfall, Abnahme der Inlandsnachfrage, Rückgang der Exporte - Wegfall der Absatzmärkte der Monarchie).

Der Ausbau der Wasserkräfte mit dem Achensee - Projekt deckte den Anstieg der elektrischen Energie, möglich war auch die Elektrifizierung der Bahn.

Die "Westtiroler Werke" konnten wegen der Weltwirtschaftskrise nicht realisiert werden.

1.2 Nationalsozialismus    

Am 11. Juni 1933 verübte ein reichsdeutscher Nationalist Werner von Alvensleben in Innsbruck einen Anschlag auf Richard Steidle/ Landesführer der Heimwehr und Tiroler Sicherheitsdirektor, der eine Armverletzung davontrug.

1.2.1 Radikalisierung    

Die Tiroler Heimwehr besetzte in der Folge das "Braune Haus" in der Müllerstraße/ Sammelpunkt der NSDAP. Verhaftet wurden führende NS - Anhänger, auch der Gauleiter Franz Hofer, der von verkleideten NS - Anhängern in Heimwehruniformen im August 1933 aus dem Gefangenenhaus befreit wurde.

Am 19. Juni 1933 kam es zu einem Betätigungsverbot der NSDAP, damit die Aktivität im Untergrund. Es kommt zu Hakenkreuzaktionen und Anschlägen auf Brücken, Straßen und Eisenbahnlinien und Unterstützungen aus dem benachbarten Bayern. Eine Verbindung von Heimwehr und Schutzbund kommt in Form einer "Tiroler Arbeiterlegion" nicht zustanden.

Das Verbot des Republikanischen Schutzbundes am 16. März 1933 in Tirol war das erste in Österreich durch eine Landesregierung (vgl. SCHREIBER 2008, 37) .

1.2.2 Bürgerkriegsjahr 1934    

Nach den blutigen Tagen um den 12. Februar 1934 gesamtstaatlich und der Ausschaltung der Sozialdemokratie, war Tirol nur ein Nebenschauplatz. Dennoch kam es zu dem Mordbefehl an Polizeistabshauptmann Franz Hickl in Innsbruck mit den Folgerungen von gezielten Verhaftungen der Tätergruppierung und in der Folge zur Flucht des Verantwortlichen.

Im Krisenjahr 1934 bestand in Tirol keine Gefahr eines Aufstandes, keinen "Februar 1934" in Form eines Bürgerkrieges wie im Osten Österreichs.

Dafür jedoch im Jänner 1934 einen handwesten Heimwehr - Putsch in Innsbruck und zeigte, wie ernst der Heimwehrführung mit der Durchsetzung des "Korneuburger Programmes " es gewesen sein musste. Einheiten der Heimwehr besetzten unter dem Vorwand eines angeblichen NS - Putsches lokale Zentren.

Innsbruck glich einem Heerlager im Februar, Quartier wurde in der Universität, im "Bierwastl" und in der Turnhalle des Turnvereins bezogen.

Der Landesregierung wurde ein ultimativer Forderungskatalog von der Landesleitung der Heimwehr vorgelegt (vgl. GEHLER 2008, 126-127).

Säuberung aller Institutionen nicht "vaterländischer" Gesinnung,

Zuweisung von Vertrauensleuten in der Sicherheitsdirektion und den Bezirkshauptmannschaften,

Einsetzung eines "Landesauschusses" mit zwei Mitgliedern der Heimwehr und je einem vom Bauernbund, Jungbauernbund und der Ostmärkischen Sturmscharen sowie

Einsetzung von Kommissären zunächst in Innsbruck, Reutte, Mayrhofen, Kitzbühel, Kufstein und Seefeld.

Dies hätte eine Machtübernahme in Tirol bedeutet.

Die Ereignisse des 12. Februars 1934 überholten die Forderungen, in Tirol gab es lediglich kleinere Gefechte in der Gegend um Wörgl, Kirchbichl und Häring. Es gab keine Umsturzgefahr.

1.2.3 Ständestaat    

Der Ständestaat sah eine nach Berufsgruppen und Standesgruppen gestufte Gesellschafts- und Staatsform vor (vgl. Vordenker Othmar SPANN "Der wahre Staat", 1921/ 2014).

Damit war in Österreich ein autoritärer Staat im Antikommunismus und Antimarxismus, im Vorbild jedoch von Italien oder Deutschland nachzueifern, christlich-katholisch zu verstehen.

Nach dem 12. Februar 1934 waren die Sozialdemokratische Partei und ihre Organisationen in Tirol aufgelöst. Der Innsbrucker Gemeinderat war nicht mehr beschlussfähig, der Landtag verhandelte am 15. Februar über eine "Selbstauflösung".

Mit der Auflösung des Landesparlaments Ende Februar und Übertragung seiner Rechte an den Landeshauptmann und seinen Stellvertretern waren die Grundfesten der Demokratie beseitigt (vgl. im Folgenden GEHLER 2008, 128-134).

Der Übergang zur autoritären Staatsform war in Tirol im konservativ - bürgerlichen Lager durch Rivalenkämpfe Heimwehr vs. Volkspartei gekennzeichnet. Zielscheibe der Heimwehr war Landesrat Hans Gamper.

Die Regierungsbestellung im Sommer 1934 verlief auch in Tirol in einem Einparteiensystem/ "Vaterländische Front" (VF) als Organisation des Ständestaates in Form einer Sammelbewegung.

Die neue Bundes - Verfassung vom 1. Mai 1934 erfordert die Errichtung eines Gemeinwesens auf "christlicher und ständischer Grundlage". Der Mord an Bundeskanzler Engelbert Dollfuß am 25. Juli führt zur Nachfolge von Kurt Schuschnigg mit Übernahme von noch zwei Ministerien.

In Tirol erreichte die VF bis zum "Anschluss" trotz aller Bemühungen keine Verankerung. Vorerst blieben die Heimwehr und die Ostmärkischen Sturmscharen bestehen.

Sympathien errang in den dreißiger Jahren monarchistische Ideen zeitweilig Popularität. In Tirol gab es "Kaisergemeinden". die die Ehrenbürgerschaft dem Kaisersohn Otto von Habsburg verliehen. In Osttirol vor allem gab es bemerkenswerte Sympathien.

Die auf Grund der bundesstaatlichen verfassungsrechtlichen Übergangsbestimmungen "ständische Landesordnung" war durch die Repräsentanten der Vertreter der einzelnen Berufsgruppierungen/ Standesvertretungen gewährleistet.

Die "Machtergreifung" Hitlers am 30. Jänner 1933 in Deutschland und die außerpolitischen Erfolge wie die Saar -Abstimmung, das Flottenabkommen mit dem UK 1935 und der Einmarsch in das entmilitarisierte Rheinland 1936 sowie die langsame Unwirksamkeit des "Friedensdiktats von Versailles" verfehlten nicht ihre Wirkung in Österreich.

Österreich hatte mit der Völkerbundanleihe von Lausanne 1932 sich auf einen zwanzigjährigen Anschlussverzicht an Deutschland verpflichten müssen und eine deflationistische Wirtschaftspolitik, Währungsstabilität/ Schilling "Alpendollar" und Devisen- und Sparpolitik betrieben.

Mit der Akzeptanz des Ständestaates entstand langsam eine anhaltende Arbeitslosigkeit in Österreich/ Tirol und in Deutschland die Aufrüstungs- und Kriegsvorbereitungspolitik.

1.2.4 "Anschluss" in Tirol 11./ 12. März 1938    

Mit der Ankündigung der Volksbefragung hatte Kurt Schuschnigg bewusst Innsbruck mit dem Hintergrund des Tiroler Freiheitskampfes ausgewählt. Überschätzt wurde Tirol als Bastion des Ständestaates.

Problemlos riss der NS am 11.und 12. März 1938 die Macht an sich. Tirol war das erste Bundesland bzw. erster "Gau" in dem der ehemals illegale stellvertretende Gauleiter Egon Denz die "Machtübernahme" vom Fenster des Gasthauses "Breinössl" verkündete. Innsbruck befand sich bereits am Abend des 11. März in den Händen der NS. Formell übernahm als Gauleiter Edmund Christoph gegen 21 Uhr die Führung der Landesregierung.

In den abgelegenen Berggemeinden verzögerte sich die Kenntnis der Volksbefragung.

Im Unterschied zur Volksabstimmung am 10. April gab es völlig unterschiedliche Ergebnisse.

Am 12. März rückten zunächst Vorausabteilungen und in der Folge reguläre Truppen der deutschen Wehrmacht stürmisch begrüßt in Innsbruck ein. Verhaftungen von NS - Gegnern, vor allem Anhängern des Ständestaates, fanden statt.

Der ehemalige Landesführer der Heimwehr Richard Steidle wurde in KZ Buchenwald zwangsverschickt und 1941 "auf der Flucht erschossen". Ein Ende der Nöte und Sorgen führte zur Zustimmung zum neuen Regime.

In Osttirol folgte eine Kundgebung am Abend des 11. März 1938. Anton Stremitzer wurde kommissarischer NS -Bezirkshauptmann. Einige Tage später erfolgte der Einmarsch der deutschen Wehrmacht. Es erfolgten erste Verhaftungen und Enthebungen in Behörden. Die "Lienzer Nachrichten" wurden vom " Der Deutsche Osttiroler" abgelöst.

Südtirol war für Hitler keine Frage. Für einen Verzicht sprach er sich bereits in "Mein Kampf" 1926 aus. Südtirol sollte kein Störfaktor in der Achse Berlin-Rom?? sein. In Innsbruck wollte man sich damit nicht abfinden.

Auf Grund der im Vertrag von St. Germain möglichen Option befanden sich rund 5000 in Tirol aus Südtirol stammende Bevölkerung, allein 3000 in Innsbruck. Die meisten besaßen die österreichische Staatsbürgerschaft.

1.2.5 Judenpogrom in Innsbruck 1938    

Mit dem Gau Tirol - Vorarlberg und der Gauhauptstadt Innsbruck mit Oberbürgermeister Egon Denz radikalisierte sich die Verfolgung von NS - Gegnern.

Bis 1938 waren jüdische Familien trotz Vorurteilen in gewisser Weise integriert. Mitunter war der Alltag gekennzeichnet durch Ausgrenzung (vgl. ACHRAINER - HOFINGER 1996, 30-36).

Mindestens vier Todesopfer in der kleinen Israelischen Kultusgemeinde Innsbruck in der "Reichskristallnacht" 9. - 10. November 1938 waren der negative Höhepunkt pogromartiger antisemitischer Ausschreitungen in Innsbruck und Tiefpunkt der politischen Entwicklung Tirols von 1918 bis 1938 (vgl. GEHLER 2008, 160-162; SCHREIBER 2008, 259-277).

Nennenswerte überindividuelle Proteste und Widerstände oder nachträgliche Verurteilungen sind für Innsbruck kaum bekannt.

In der Universitätsklinik soll aus Abscheu über die Vorgänge der tätige Chirurg Professor Burghard Breitner sein Parteiabzeichen weggeworfen haben.

1.3 Nachkriegszeit    

Das Entstehen der Demokratie in der "Republik Österreich" 1945 mit dem Bekenntnis Tirols ist nach dem Zweiten Weltkrieg unbestritten.

Im Folgenden geht es um um das Wiedererstehen des Landes Tirol und internationalen Öffnung in Alpbach auch in gesamtösterreichischer Bedeutung.

Im Sinne einer lebendigen Demokratie bedarf es einer Wiederkehr von Parteipolitik. Als Mann des Westens steht Karl Gruber als Landeshauptmann von Mai - Oktober 1945.

Tirol als französische Besatzungszone, es kommt zur ersten Landtagswahl in der Not der Nachkriegszeit (vgl. GEHLER 2008, 218-243).

1.3.1 Bundesland - Internationale Öffnung "Europäische Hochschulwochen Alpbach "    

Mit der provisorischen Regierung unter Karl Renner wird die Frage der Zugehörigkeit Tirols zur Republik Österreich aufgeworfen. Es gab allerdings keine kontroverse Debatte darüber.

Allein durch die totale Kontrolle der Besatzungsmächte und den in Tirol ab 1948 besonders wirkenden Marshall - Plan / ERP wurde von einem "goldenen Westen" gesprochen.

Ausgebaut wurden die Bundesstraße am Fernpass und nach Reutte und der Seilbahnbau sowie profitierte die Fremdenverkehrswirtschaft. RP - Mittel flossen zur Förderung der landschaftlichen Neugestaltung und Nutzung.

Von 1947 bis 1954 wurde in dem inneralpinen niederschlagsarmen Gebiet am Kaunerberg ein 15 Kilometer langer Bewässerungskanal quer durch die Wiesenhänge bis in das Inntal errichtet (vgl. GEHLER 2008, 218-219, 221).

Im Sommer 1945 entstand eine bemerkenswerte Initiative im Bergdorf Alpbach im Tiroler Unterinntal. Vom 25. August bis 10. September fanden erstmalig die "Internationalen Hochschulwochen" des "Österreichischen College" statt.

Initiatoren waren Otto Molden (Student der Staatswissenschaft und Geschichte) und Simon Moser (Privatdozent für Philosophie der Universität Innsbruck). Nach der geistigen Abschottung in der NS - Zeit wollen sie etwa eine Selbstbestimmung eines akademischen Daseins mit Traditionen des Abendlandes, einem Bekenntnis zur Demokratie und zur österreichischen Geschichte und Kultur verwirklichen.

Simon Moser wollte eine "Bergakademie für Geist und Sport" begründen.

Otto Molden wollte einen sommerlichen Treffpunkt für Studenten und Professoren abseits der Universität, eine Gemeinschaft freier europäischer Intellektueller bilden, die über den wissenschaftlichen Bereich hinaus Ideen kultureller Identität für ein geeintes Europa entwickeln.

1946 aktivierte er erstmals "Gespräche junger Europäer". In der Folge wurde symbolhaft die Europafahne in Österreich in Alpbach gehisst. Diese Zielsetzungen drückten sich in der neuen Bezeichnung "Europäisches Forum Alpbach" aus.

Die Konzeption entwickelte große Strahlkraft und ließ in das Bergdorf Prominente aus Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Kunst kommen. Das Forum wurde Ausdruck der Öffnung Tirols und für Internationalität (vgl. das Programm 2022 > https://tirol.orf.at/stories/3168040/ [7.8.22]).

1.3.2 Wiederkehr der Demokratie    

Das politische Leben um die Gruppe der Professoren Franz Gschnitzer und Eduard Reut - Nicolussi, sowie auch Staatsanwalt Ernst Grünewald, Innsbrucks Bürgermeister Anon Melzer und Karl Gruber gründete die "Demokratische Österreichische Staatspartei". Dagegen griff die Gruppe unter Professor Hans Gamper, Adolf Platzgummer und Josef Muigg auf die bündische Struktur der alten "Tiroler Volkspartei" zurück.

Es sollte nicht zum Bruch zwischen Volks- und Staatspartei bei gleicher Zielsetzung kommen. Als Kompromiss wurde eine moderne politische Partei mit sozialständischer und berufsgruppenartiger Gliederung geschaffen.

Die ÖVP Tirol sollte nicht Rechtsnachfolgerin der "Tiroler Volkpartei" werden. Der gesamtösterreichisch denkende Karl Gruber sprach sich für den Führungsanspruch einer neuen Partei mit neuem politischen Boden aus (vgl. GEHLER 2008, 221 -227).

In Tirol organisierte sich erstaunlich rasch eine politische Kultur in der für das Land typischen Bünde- und Verbandsstruktur.

Die ÖVP - Landesgruppe Tirol rekonstituiert die bündische Struktur, am 16. September 1945 findet die erste Landesdelegierten - Versammlung des Österreichischen Arbeiter- und Angestellten -Bundes (ÖAAB) mit 132 Ortsgruppen in Innsbruck statt. Zur gleichen Zeit tagte ein vorbereitender Ausschuss der Landesgruppe des Österreichischen Wirtschaftsbundes (WB) mit dem Bekenntnis zum Programm der ÖVP. Bereits am 24. September 1945 wurden die Satzungen des Tiroler Bauernbundes (TBB) genehmigt und damit der TBB konstituiert.

1946 war der Reorganisationsprozess abgeschlossen, der seine weitere Entwicklung bis heute beeinflusst.

Am 4. Mai 1945 fand in Tirol das erste Treffen der Sozialdemokraten und Revolutionären Sozialisten statt. Durch Verfolgung und Exil in der NS - Zeit war der Personalbestand sehr gering. Trotz struktureller Schwäche und den traditionell schwachen Rückhalt in der Tiroler Bevölkerung wurde die SPÖ in das Regierungssystem eingebunden.

Die Betonung einer Zusammenarbeit fördert die Einbindung vormaliger unbedeutender NS - Mitglieder in die Aufbaugesellschaft.

1.3.3 Karl Gruber als Landeshauptmann    

Am 6. Mai 1945 wurden unter dem Vorsitz des provisorischen Landeshauptmannes Karl Gruber im Exekutivausschuss beschlossen, die Verkehrswege wieder instand zu setzen, die Bombenschäden zu beheben und entsprechende Arbeitskräfte zu beschaffen.

Eine Art Regierungsprogramm legte Gruber in der ersten Nummer der "Tiroler Tageszeitung" ab 21. Juni 1945 vor, die Notwendigkeit zur Rückkehr demokratischer Regierungsverhältnisse und Bescheinigung der US - Militärverwaltung für faires Verhalten und Verantwortungsgefühl.

Nach wenigen Wochen eines Übergangs zu ziviler Verwaltung kam es zum Wechsel der Besatzungskräfte, wobei die Franzosen die US - Kräfte ablösten.

Gruber agierte als Kurzzeit - Landeshauptmann - Mai bis Oktober 1945 - hauptsächlich in der Stadt Innsbruck. In der Bevölkerung hatte er keinen Rückhalt.

Als der von den US - Streitkräften eingesetzte Landeshauptmann kam ihm viel Skepsis und Misstrauen von der ehemals regimetreuen Bevölkerung und Kriegsteilnehmern entgegen. Schwierige Aufgaben wie Transportschwierigkeiten, Ernährungskrisen und Wohnungsnöte sowie der Besatzungswechsel waren Belastungen.

Dennoch gelang eine österreichische Verwaltung, Verbesserung der Ernährungslage, den Wiederaufbau voranzutreiben und politisches Leben mit Demokratie zu beleben.

Grubers politisches Anliegen war vorrangig eine fortgesetzte Stationierung der US - Besatzung in Tirol, weil er von den USA eine stärkere finanzielle und bessere materielle Unterstützung für die Beseitigung der Mangelzustände und den Wiederaufbau erwartet hätte.

Grubers Ambitionen galten vermehrt der Bundespolitik, mit dem raschen Weggang nach Wien ergab sich als Nachfolger Alfons Weißgatterer als Mann des Bauernbundes.

1.3.4 Französische Besatzungszone    

Der Wechsel in der Besatzung kam durch die Besatzungszonen - Vereinbarung der Siegermächte für Österreich vom Juli 1945 in London zustande. Am 6. Juli 1945 verließen die ersten US - Regierungsstellen und Truppen das Land. Die Franzosen sollten den direkten Zugang mit der Besetzung von Vorarlberg - Tirol zu ihrer Zone in Baden - Württemberg haben.

Belastet schien das Verhältnis durch die historische Erinnerung an die Tiroler Freiheitskämpfe 1809 zu sein. Statt Hilfen zum Wiederaufbau nahm die französische Besatzungsmacht Demontagen der wenigen Industrien, Requirierungen bei Lebensmitteln und dem Viehbestand sowie Beschlagnahmungen von Wohnungen und Landhäusern vor.

In der Folge ergab sich nach Anlaufschwierigkeiten ein positives Zusammenwirken.

Durch das französische Kulturbewusstsein wurden entsprechende Werte versucht zu vermitteln. Angeboten wurden im Rahmen französischer Kulturpolitik Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerte und Vorträge sowie französische Bildungseinrichtungen mit Schulen und Institut.

In der Folge waren die Bemühungen allerdings nicht nachhaltig.

1.3.5 Frauenalltag - Rollenverteilung    

Arbeit und Leistung der Frauen in der Nachkriegsgesellschaft erhalten durch die Zeitgeschichteforschung ihre Bedeutung in der Bewältigung des Alltags.

Zu beachten sind die verwüstete Infrastruktur, der Dauereinsatz in den Schlusstagen des Krieges, der Mangel an männlichen Arbeitskräften und Überwindung an Mangelwirtschaft. Die Belastungen hielten weit bis in die fünfziger Jahre an.

Die Lebenswelten von Frauen hingen auch mit den neuen Lebenswelten der Besatzung und möglicherweise neuen Chancen mit Partnerschaften von Besatzungssoldaten zusammen. Nach der Überwindung der Notzeiten dominierte wieder das männlich dominierte Gesellschaftsbild und einer in der Folge populären kleinfamiliären Lebensform.

Es gab in der Tiroler Politik keine Frauen oder in Funktionen der Parteien. Erst langsam kamen Frauen in den Landtag. Bis 1994 waren nur Männer in der Landesregierung. Die ersten Landesrätinnen waren Eva Lichtenberger (Grüne) und Elisabeth Zanon (ÖVP).

Erst in den siebziger Jahren mit dem Beginn emanzipatorischer Ansätze in Reformen etwa des Familien- und Strafrechts, Bildungsreformen, in der Folge einer Geschlechterpolitik und Gleichbehandlungsgesetzen, entwickelten sich Frauenorganisationen in den Parteien.

Durch die Zunahme von Arbeit und Berufstätigkeit der Frauen stellten sich Fragen und Problemstellungen des Arbeits- und Sozialrechts, Familienrechts, Bildungsherausforderungen und eine Zunahme von Bildungsangeboten für Frauen.

1.3.6 Aufbruch der Katholischen Kirche    

Mit Paulus Rusch als ehemaliger Bankangestellter, Studium der Theologie und Philosophie 1933 zum Priester geweiht in Innsbruck, Seelsorger und Regens des Innsbrucker Priesterseminars, am 15.Oktober 1938 zum Apostolischen Administrator Innsbruck - Feldkirch ernannt und am 30. November 1938 in Innsbruck zum Bischof geweiht, setzte nach Kriegsende ein beachtlicher Aufschwung der Katholischen Kirche ein (vgl. ALEXANDER - KRIEGBAUM 2004, 100-121).

1.3.7 Kirchliche Institutionen    

Die Aufbauarbeit führte zur Errichtung kirchlicher Institutionen und von Laienorganisationen. Die Caritas in der Nachkriegszeit, viele Pfarrheime, das "Haus der Begegnung" und das "Volksbildungsheim Grillhof" in Vill sind Beispiele von Aktivitäten. Als sozialpolitisch engagierter Bischof bezieht er sich auf ein Umdenken in Kirche und Politik. Kennzeichnend ist das Engagement im Volkswohnbau bzw. sozialen Wohnbau.

1.3.8 Soziales Bewusstsein    

Das soziale Bewusstsein von Rusch basierte auf den Pfeilern einer Erfahrung als Bankangestellter, Zeit im Priesterseminar, katholischer Soziallehre und seinem theologisch - philosophischen Verständnis von Mitmenschlichkeit mit praktizierter christlicher Solidarität. Eine Aktivierung der Laien, ausgehend von der "Katholischen Aktion", führt zur Gründung der "Katholischen Arbeiterjugend".

1.3.9 Südtirolpolitik 1946 - 1955    

In der Folge gelang es der österreichischen Diplomatie und Südtirolpolitik in technischen Fragen Teilerfolge zu erzielen.

Die in Südtirol leben Optanten erhielten in der Regel die italienische Staatsbürgerschaft zurück. Die Verhandlungen über die "Reoption" hatten sich über 1947 hingezogen, in Kraft erst am 5. Februar 1948. Das "Optantendekret" besagte, dass Südtiroler Deutschlandoptanten, die sich zur Zeit des Inkrafttretens in Italien aufhielten, Ansuchen zur Rückoption bis zum 4. Mai 1948 abgeben mussten, wenn sie wieder italienische Staatsbürger werden wollte.

Neben dem Verlust der Heimat und den folgenden Schwierigkeiten der Rückoption waren Vermögensverluste allerdings schwerwiegend. Viele Optanten erhielten ihre Guthaben und Erlöse aus abgetretenen Gütern nicht mehr zurück, erst viel später ergaben sich Möglichkeiten.

Nach der massiven Zuwanderung besonders in Bozen im Zusammenhang mit der "Triest - Krise" 1953 wegen offener italienischer Gebietsansprüche an Jugoslawien meldete sich Stimmen der SVP und in Österreich, die das Recht ebenso auf Selbstbestimmung forderten. Allerdings war bereits eine Autonomie für Südtirol vereinbart worden, die aber eher nur auf dem Papier stand.

Von Bedeutung war das ""Accordino" über den erleichterten Austausch lokaler Waren ("Tiroler Freihandelszone"), allerdings letztlich reduziert auf spezifizierte Waren, einbezogen auf das Trientino und Vorarlberg.

Mit dem Staatsvertrag 1955 erhielt Österreich die volle außenpolitische Handlungsfreiheit wieder. Nun sollte eine aktivere Südtirolpolitik einsetzen.

Der Ruf das Südtirolproblem vor die Vereinten Nationen/ UNO zu bringen wird lauter. Der Staatsvertrag fixierte die Grenzen vor 1938, die Neutralität untersagte grundsätzlich die Einmischung bei Konflikten in inneren Angelegenheiten anderer Staaten. Damit ergaben sich neue Hindernisse.

Allerdings kam international hinzu, dass die Bevölkerung des Saargebiets am 23. Oktober 1955 in einem Referendum von Frankreich lossagte und sich zur Bundesrepublik Deutschland mit 67,7 Prozent entschied. Ein "Saareffekt" setzte nicht ein, 1960/1961 wurde die UNO angerufen.

1.3.10 Ungarnflüchtlinge in Tirol 1956    

Als Beispiel menschlicher Zusammenführung in Flucht und Vertreibung gilt die gelungene Integration von Ungarnflüchtlingen 1956 in Österreich und Tirol. Die Hilfe gilt als Ausdruck einer aktiven Solidarität und eines gewachsenen Selbstbewusstseins ein Jahr nah der erlangten Unabhängigkeit.

In Tirol kam es zur Gründung von ungarischen Schulen, die eine Ausbildung und gute Möglichkeiten für einen weiteren beruflichen Lebensweg schufen.

Nicht zu übersehen neben Spontanhilfen waren auch die Möglichkeiten von UN-Hilfen?? und einer Auswanderung in Verbindung mit der Unterstützung in der Krisensituation durch die "United Nations Relief Rehabilitation and Administration / UNRRA ".

1.3.11 "Heimatferne" - "Los von Trient"    

Nah der teilweisen Rücksiedelung der umgesiedelten Deutschlandoptanten kam es zu einer Südtiroler Arbeitsmigration in den fünfziger und sechziger Jahren. Tausende suchten bessere Arbeits-, Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Diese Heimatferne war zunächst nur als zeitlich begrenzte Situation gedacht, in der Folge entstand auch daraus ein Dauerzustand.

Die Zwänge zur Abwanderung waren massiv, zur Linderung der Not entstand eine "Arbeitsstelle für Südtiroler Heimatferne". Der italienische Bevölkerungsdruck, Binnenwanderung und gelenkte Absicht war groß und verstärkte aus Südtirol zu gehen.

Die wachsende Radikalisierung der Stimmung in beiden Landesteilen wurde mit Sorge in Wien gesehen. Franz Gschnitzer wurde am 29. Juni 1956 zum Staatssekretär für Südtirol im Außenministerium bestellt. Durch die ablehnende Haltung der italienischen Regierung verstärkte sich der Blick zur UNO.

Im Sommer bewegte das Urteil im "Pfunderer Prozess" die Tiroler Öffentlichkeit. Junge Burschen waren angeklagt, im Sommer 1955 den Finanzbeamten Raimondo Falqui aus angeblich politischen Gründen rermordet zu haben. Das Urteil des Bozner Landesgerichts lautet mehr als 113 Jahre Gefängnis für sieben von acht Angeklagten im Juli 1957. Rom räumte nach einer europaweiten Aufmerksamkeit einen Justizskandal ein (vgl. GEHLER 2008, 285).

Am 17. November 1957 verkündete der im Mai gewählte neue SVP - Obmann und spätere Landeshauptmann Silvius Magnago seine Ansicht über die italienische Auslegung des Pariser Abkommens auf einer Großkundgebung auf Schloss Sigmundskron mit dem "Los von Trient".

Magnagos Politik richtete sich auf eine "Landesautonomie" für Südtirol. Die Protestversammlung war der Beginn einer Debatte über die Internationalisierung der Minderheitenfrage vor der UNO 1960-1961.

In der Folge blieb die Frage des Gebrauchs der deutschen Sprache in Ämtern ungelöst. Von 17 Sachgebieten des Minderheitenstatus gab es nur drei Durchführungsbestimmungen.

Die Rolle Österreichs als "Schutzmacht" wurde erst seit dem Staatvertrag 1955 mit der Unabhängigkeit relevant.

1.3.12 150 Jahre "1809" 1959    

Ausgangsbasis waren

das Gruber - De Gasperi Abkommen vom 5. September 1946 mit der Veränderung im Anhang IV zwischen Italien und den Alliierten vom 10. Februar 1947,

das Autonomiestatut vom 29. Februar 1948,

das Optantendekret vom 2. Februar 1948 und

das "Accordino" vom 12. Mai 1949 als Basis für eine weitere Entwicklung.

Die Tiroler Landeshauptleute reagierten unterschiedlich, Alfons Weißgatterer (1946-1951) im Kontext der Gruber -Südtirolpolitik zurückhaltend und Alois Grauß (1951-1957) setzte mehr Akzente. Die Südtiroler Landeshauptleute Karl Eckert und Alois Pupp traten eher passiv und Silvius Magnago engagiert auf.

Am 13. September 1959 veranstaltete das offizielle Tirol eine großen Festumzug. Als Symbol der Teilung des Landes und des Südtiroler Leids wurde die "Dornenkrone" durch Innsbruck getragen. Mit 20 000 Teilnehmer sollten im Aufmarsch die Landeseinheit und die Wehrhaftigkeit Tirols dokumentiert werden.

Symbole der Darstellung und Zeichen waren der Zenoburger Adler von 1350, Kaiser Maximilian in einer Nachbildung der Grabfigur der Hofkirche, eine Herz - Jesu - Darstellung zur Erinnerung an den Schwur von 1796 und die Dornenkrone als Zeichen des Schmerzes um das verlorene Tirol. Am Ende stand der Tiroler Adler im Strahlenkranz als Zuversicht und Zukunft des Landes. Die Dornenkrone war aber sehr umstritten, kritisiert wurden sie besonders von Südtiroler Seite als eine "Geschmacklosigkeit" und "Profanierung höchster religiöser Güter". Bischof Paulus Rusch war der gleichen Meinung (vgl. GEHLER 2008, 290-291).

Das umstrittene Symbol sorgte für eine Politisierung des Festes und führte zu einem Einreiseverbot für Landeshauptmann Hans Tschiggfrey (1957-1963).

Zunehmend formierte sich der Terrorismus ab 1961/1962 von rechtsextremen Kreisen aus Österreich und Deutschland, etwa Studenten von schlagenden Verbindungen wie die Burschenschaften "Olympia" aus Wien, der "Brixia" aus Innsbruck oder der "Bubenruthia" und "Germania" aus Erlangen - Nürnberg.

Besonderer Aktivist war der österreichische Burschenschaftler Norbert Burger, der bei der Bundespräsidentenwahl 1980 für die Nationaldemokraten (NDP) kandidierte. Gewählt wurde der Diplomat und Völkerrechtsexperte Rudolf Kirchschläger.

1.3.13 UNO - Debatte 1960    

Trotz aller Schwierigkeiten brachte Österreich am 23. Juni 1960 einen Antrag ein. Südtirol kam auf die Tagesordnung der Vollversammlung der UNO. Am 5. September wurde ein Memorandum überreicht, in dem der historische Hintergrund, das Pariser Abkommen mit ausgebliebener Durchführung und die bilateralen Verhandlungen beschrieben wurden. Damit wurde die aktuelle Lage und und Befassung der UNO erklärt. Österreich hatte sein Ziel, die Frage der "politischen Spezialkommission" zuzuteilen, erreicht.

Am 11. Oktober wurde ein Beschluss bzw. Resolutionsantrag eingebracht. Sieben Tage später sollte im politischen Sonderausschuss - mit 98 Delegierten der UNO - die Debatte beginnen. Akzeptanz fand die Formulierungsänderung, Österreich und Italien zu sofortigen Verhandlungen über die Durchführung des Pariser Abkommens zu bewegen.

Am 27. Oktober wurde der Resolutionsentwurf einstimmig angenommen, am 31. Oktober 1960 verabschiedete die Generalversammlung die 18 - Mächte - Resolution 1497/ XV. Stichwortartig lauteten die drei Punkte: aufgefordert werden die beiden Parteien Verhandlungen aufzunehmen, in angemessener Frist eine Lösung durch UN - Mittel einschließlich der Anrufung des Internationalen Gerichtshofes oder anderer friedlicher Mittel zu versuchen und sich aller Handlungen zu enthalten, die freundliche Beziehungen beeinträchtigen können.

Entscheidend war das Recht der Zuerkennung Österreichs, über Südtirol mit Italien zu verhandeln. Somit konnte Rom nicht mehr auf die Innerstaatlichkeit pochen. Festgehalten wurde die volle Gleichberechtigung mit der italienischen Bevölkerung mit Bestimmungen über den Schutz des ethnischen Charakters und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des deutschsprachigen Elements (vgl. GEHLER 2008, 296-297).

1.3.14 "Bozner Feuernacht" - Radikalisierungen    

Es begannen erwartungsgemäß 1961 Bombenanschläge, die zunächst Sachobjekte als Ziel hatten. Anschläge betrafen den sogenannten "Aluminium-Duce??" in Waidbruck durch Heinrich Klier und Martl Koch. Ebenso betraf es das Anwesen von Ettore Tolomei in Glen bei Neumarkt im Bozner Unterland durch Josef Fontana.

Vom 11. auf den 12. Juni 1961 in der "Herz - Jesu - Nacht kam es zur großen "Feuernacht" mit genau geplanten Sprengungen von Hochspannungsmasten durch den "Befreiungs - Ausschuß Südtirol B.A.S.". Nach den Anschlägen brach die Stromversorgung in Bozen zusammen. Angst in der italienischen Bevölkerung brach aus. Die Hochöfen der Aluminiumwerke in der Industriezone konnten weiterlaufen. Obwohl über 43 Strommasten gesprengt wurden, war die "Feiernacht" kein Erfolg und wurde von der SVP - Parteispitze verurteilt. Eine neuerliche Bombenwelle am 10. und 11. Juli auf große Bahnlinien mit Lahmlegung des internationalen Zugverkehrs trug allerdings zur Radikalisierung der Lage bei (vgl. GEHLER 2008, 301-304, 309). Die Bevölkerung in Südtirol lehnte die Gewaltakte ab, in Tirol gab es Distanz und Zurückhaltung.

Am 18. Juli 1961 hatte Österreich wieder die Südtirolfrage vor die UNO gebracht und am 24. Juli dem italienischen Innenminister das Angebot einer Einsetzung einer Kommission unterbreitet.

Dies sollte die "19er-Kommission" aus 11 italienischen und sieben Südtiroler Vertretern und einem Ladiner zur Ausarbeitung für eine verbesserte Autonomie sein. Damit wurde Österreich aus den zwischenstaatlichen Konferenzen herausgehalten. Mit der Einsetzung der Kommission verloren die radikalen Elementen viel an Bedeutung. Als inneritalienisches Problem brauchte sich die UNO nicht damit beschäftigen.

Die Anschläge gingen im Herbst 1961 weiter mit Attentaten auf Bahnhöfen und in Städten Italiens, Mitglieder der "Germania" wurden in Trient mit Koffern voller Molotowcocktails festgenommen. Die italienische Gegenaktion mit Neofaschisten aus Mailand sprengte am 1. 0ktober 1961 das Andreas - Hofer - Denkmal am Bergisel und begingen Anschläge in Ebensee/ Oberösterreich (ein Toter und zwei Schwerverletzte).

Der italienische Geheimdienst unterwanderte nach der "Feuernacht" BAS - Kreise mit "Maulwürfen" und beeinflusste so den BAS. In der Folge wurde erneut die Südtirolfrage vor die UNO gebracht. Am 28. November 1961 wurden Italien und Österreich nochmals verpflichtet, eine einvernehmliche Lösung zur Erfüllung des Pariser Abkommens zu finden.

Der abscheuliche Anschlag an der Porzenscharte im Grenzgebiet von Osttirol zur Provinz Belluno am 25. Juni 1967 mit vier getöteten italienischen Erhebungsbeamten hat in der Folge eine Verschärfung in der Überwachung im "Grenzeinsatz Süd" durch das Bundesheer mit Schießbefehl und blockierte die zwischenstaatlichen Verhandlungen. Der Vorfall führte auch zum italienischen Veto bei den EWG - Verhandlungen Österreichs mit Brüssel bis 1969 (vgl. GEHLER 2008, 314).

Ende der sechziger Jahre zeichnete sich mit dem "Südtirol - Paket" und dem "Operationskalender" eine diplomatische Lösung für eine Südtirol - Autonomie ab (Mitte - Links - Regierung unter Aldo Moro). Eine Spaltungsgefahr der SVP konnte überwunden, die Mitglieder des "Aufbaues" konnten in die politische Mitte gedrängt werden, die Einheit der Partei und Geschlossenheit der Volksgruppe war gesichert (vgl. GEHLER 2008, 316-319).

1.3.15 Die Ära Eduard Wallnöfer (1963 - 1987)    

Als langdienender Landeshauptmann Tirols begründet er eine neue Ära, mit dem Versuch, Konservatismus und Modernität, Föderalismus und staatliche Loyalität zu verbinden. Wirtschaftliche und soziale Dynamik waren ebenso Zielsetzungen. Eduard Wallnöfer wird als politisches Naturtalent beschrieben (vgl. GEHLER 2008, 319-335).

Als Mann des Bauernbundes, 1945 Sekretär der Bezirkslandwirtschaftskammer Imst, wird er 1949 Landtagsabgeordneter, Landesrat für Landwirtschaft, Königsmacher waren die Bauernbundvertreter Angelus Scheiber und Franz Schuler am 13. Juli 1963 bei seiner Landeshauptmannwahl.

Zu seinen langfristigen und modernisierten Reformen gehören Gemeindezusammenlegungen, die Arbeitsgemeinschaft Alpenländer (ARGE ALP), die infrastrukturelle Erschließung von entlegenen Gebieten, die gesetzlichen Grundlagen für das Elektrizitätswesen, die Eingliederung der Sicherheitsdirektion in das Bundesland und die Erhebung der apostolischen Administration Innsbruck - Feldkirch zur selbständigen Diözese, die Schaffung des Landeskulturfonds zur Vergabe von Mitteln zur Hofsanierung, Grunderwerbs und Maschinenankaufs. Sein Zusammenwirken mit dem Landesamtsdirektor Rudolf Kathrein als persönlicher Ratgeber war von großer Bedeutung.

In der Personalpolitik gibt es interessante Aspekte, die in der politischen Epoche bestimmend waren.

Das Amt des Landtagspräsidenten blieb eine Ehrenfunktion. Die bisherigen Präsenten amtierten in Nebenfunktion: Alois Lugger (1965-1979) Bürgermeister von Innsbruck, Josef Thoman (1979-1989) Direktor der "Neuen Heimat" und Carl Reissigl (1989-1994) Präsident der Handelskammer und Obmann des Wirtschaftsbundes (WB).

Bei der Landtagswahl 1975 wurde ein Mandat dazugewonnen. Beim AAB gab es massive Konflikte um die Kandidaten für die beiden Landesräte, Fridolin Zanon (Osttirol) und Fritz Prior (Innsbruck) kamen in den Landtag und Regierungsfunktion.

Von Interesse als langjähriger Bürgermeister von Innsbruck (1956-1983) und als Landtagspräsident (1963-1979) als Begleiter und Unterstützer der Politik Wallnöfers war Alois Lugger. Er war maßgeblich an den Verhandlungen zur Rückgliederung Osttirols mit dem britischen General Winterton beteiligt. In seiner Amtszeit führt er erfolgreich zwei Winter - Olympiaden 1964 und 1976 durch. Zudem war er 25 Jahre Vizepräsident im "Rat der Europäischen Gemeinden". 1964 erhielt Innsbruck nach Wien als zweite Stadt Österreichs nach Wien den Titel "Europastadt". Die große Popularität zeigt sich in der Kandidatur zum Bundespräsidenten, am 23. Juni 1974 verlor er (48,3 Prozent) gegen Rudolf Kirchschläger (51,7 Prozent).

Ebenso eine politische Persönlichkeit war Fritz Prior, als Landeshauptmann - Stellvertreter, Bildungs- und Kulturverantwortlicher in der Landesregierung. Über den Vorsitz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst in Tirol erfolgte 1965 der Einstieg in die Landesregierung. 1978 wurde er in Nachfolge Luggers zum Landesobmann des ABB gewählt (bis 1988). 1966 bis 1994 war er ehrenamtlicher Präsident des Landesschulrates.

Nach US - Muster führte Robert Fiala mit kleinem Stab und sachorientiert die ÖVP - Landesleitung im engen Kontakt mit den Gemeinden. 60 Prozent der Bürgermeister waren Parteiobleute oder ÖVP - Mitglieder. Die ÖVP hatte 310 Ortsgruppen, allein in Innsbruck 22. Fiala führte über 80 000 Funktionäre im Bauernbund, Jungbauernschaft, Arbeiter- und Angestelltenbund und Wirtschaftsbund. Parteimitglieder gab es weit weniger.

Die Südtirolpolitik empfand der Vintschgauer Wallnöfer als politisches und persönliches Anliegen. Jeden Dienstag in der Sitzung der Landesregierung war Südtirol auf der Tagesordnung. Der SVP - Landesparteisekretär Josef Atz war wöchentlich nach der Regierungssitzung in Innsbruck anwesend. Südtirol war ein parteiübergreifendes Anliegen. Der Bau der "Europabrücke" hatte auch eine südtirolpolitische Funktion. Sie sollte auch die Verbindung zum südlichen Landesteil symbolisieren.

Das Verhältnis zu Wien und im Kontakt Wallnöfer - Kreisky war von gegenseitiger Wertschätzung geprägt. Ein starker ÖVP - Club im Nationalrat mit acht Abgeordneten befasst sich zweimal im Jahr mit Tiroler Anliegen (etwa Südtirol, Katastrophenfondsgesetz).

Die Bilanz Wallnöfers betrifft Aktivbereiche wie Strukturpolitik in den Gemeinden, Ausbau der Energieversorgung und Verkehrswege (Inntal- und Brennerautobahn, Felbertauernstraße, Arlbergstraßentunnel), Erweiterung des Fremdenverkehrs und der Bildungsangebote (jedem Bezirk eine höhere Schule), Technische Fakultät und Modernisierung der Universität Innsbruck.

Negativbereich war der Bevölkerungszuzug mit starker Umweltbelastung und Anpassungsschwierigkeiten mit dem Wandel der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse (Bevölkerungsstruktur, politische Einstellung, Ökologie - Ökonomie). Er starb am 15. März 1989.

1.3.16 Olympische Winterspiele 1964 Innsbruck    

Eine langjährige Planung der Olympischen Winterspiele ging durch die Bewerbungen 1951 und 1960 voraus. Bei der Finanzierung gab es eine Fehlkalkulation.

Der ORF hatte das Monopol in Radio und Fernsehen, es war das größte Sportereignis der Zweiten Republik. Entsprechend war der Kommerzialisierungsprozess und die Professionalität vorhanden.

Die Politik profilierte sich mit Bundesminister Heinrich Drimmel, Bürgermeister Alois Lugger und Landeshauptmann Eduard Wallnöfer.

Neu war für Innsbruck die Internationalität, die über den normalen Fremdenverkehr ging. Die Sicherheitskräfte reagierten nervös, offensichtlich gab es Sorge vor Zwischenfällen.

Folgen der Spiele waren die große Bautätigkeit im Großraum Innsbruck bei Bundesstraßen, Brückenbauten, der Errichtung von Sportstätten und der Schaffung des Olympischen Dorfes.

1.3.17 Silvius Magnago - Ära in Südtirol (1960 - 1989)    

Die Biographie von Silvius Magnago widerspiegelt die Geschichte Südtirols im 20. Jahrhundert. Im Folgenden wird verkürzt auf wichtige Etappen in seinem Leben und Wirken eingegangen (vgl. GEHLER 2008, 341-347).

Geboren am 4. Februar 1914 in Meran als zweites Kind des Bezirksrichters Silvio Magnago und seiner Vorarlberger Frau Helene Riedler, 1915 Umzug nach Bozen, nach der Annexion Italiens Wechsel in der vierten Klasse in eine italienische Schule, bis zur Matura/ Reifeprüfung Besuch des staatlichen Gymnasiums Rediffianum mit Konvikt in Meran, Vater freischaffender Rechtsanwalt in Bozen (Ablehnung der Versetzung nach Mailand), 1936 Einberufung zum italienischen Militär (sechs Monate Palermo, elf Monate in Rom), lernt in Rom seine künftige Frau Sophia Cornelissen kennen.

1939 optiert er als Jurastudent mit seiner Schwester Selma für das NS - Deutschland, seine Eltern und ältere Schwester optieren für Italien. Im Juni 1940 promoviert er an der Universität Bologna zur Doktor der Rechtswissenschaft. Er startet sein berufliche Laufbahn im Bozner Hotel Stiegl als Angestellter, im November 1940 meldete er sich freiwillig bei der Musterungskommission der Deutschen Wehrmacht und wurde im Oktober 1943 an der Ostfront eingesetzt. Im gleichen Monat heiratet er in Innsbruck Sophia Cornelissen, im Dezember 1943 wurde er als Kompanieführer bei Nikopol im Süden der Ukraine durch eine Granate so schwer verletzt, dass ihm im Lazarett in Warschau nach sieben Operationen das linke Bein amputiert wurde. Im April 1945 wird er entlassen und kehrt mit seiner Frau nach Bozen zurück. Er wurde als Sprecher der Südtiroler Kriegsopfer aktiv. Im November 1945 wird er Mitglied der Südtiroler Volkspartei (SVP) und übersetzt Beschwerden gegen die italienische Verwaltung.

1947 wird er Mitglied des nicht gewählten Bozner Gemeinderates, im Mai 1948 erhält er die meisten Stimmen bei der Bozner Gemeinderatswahl und wurde erster deutscher Vizebürgermeister (bis 1952). Im gleichen Jahr wird er in den Landtag gewählt und erster Landtagspräsident. Im Mai 1957 wird er überraschend zum SVP - Obmann gewählt, am 17. November hält er seine berühmte Rede vor 30 000 Anhängern auf Schloss Sigmundskron bei Bozen mit dem berühmten "Los von Trient!".

Im Dezember 1960 wurde Magnago mit 41 741 Vorzugsstimmen in den Südtiroler Landtag und in der Folge zum Landeshauptmann gewählt. Er blieb sechs Legislaturen bis 1989 an der Spitze des Landes. In der 19er-Kommission war er Wortführer der Südtiroler Delegation.

Am 19. Jänner 1971 erhielt Magnago im Europarat in Straßburg den Robert - Schumann - Preis verliehen. Mit der Annahme des Pakets verbesserten sich die Beziehungen zwischen zwei europäischen Staaten. Als einziger Südtiroler erhielt er den Ring des Landes Tirol und den "Cavaliere di Gran Croce" von Italien.

Am 11. Juni 1992 wurde mit der Streitbeilegungserklärung Österreichs gegenüber Italien vor der UNO sein politisches Ziel erreicht. Als Ehrenobmann der SVP mit Sitz und Stimme fungierte er noch in der Parteileitung. Als er 1989 abtrat, war er der dienstälteste Regierungs- und Parteichef Europas. Sein Nachfolger war Luis Durnwalder.

1.3.18 Übergang und Umbruch - Alois Partl (1987-1993)    

Als Direktor der Landeslandwirtschaftskammer Tirol hat 1970 Eduard Wallnöfer Alois Partl als Gemeindereferent in die Landessregierung geholt. 17 Jahre führte er den Vorsitz in der Kommission für Raumordnung, Umwelt und Landwirtschaft der ARGE ALP, 12 Jahre war er Vertreter der Bundesländer in der Konferenz der Gemeinden und Bundesländer im Europarat (Ausschuss für Raumordnung und Entwicklung).

In der traditionellen Ämterhäufung als Landesrat für Gemeinde-und Feuerwehrwesen, Forstwirtschaft, Wasserversorgung und Kanalisierung war er Obmann der Raiffeisen - Zentralkasse Tirol, Aufsichtsratsmitglied der TIWAG und der Innsbrucker Messegesellschaft, stellvertretender Landesparteiobmann und stellvertretender Bauernbundobmann. 1987 wurde er Landeshauptmann und übernahm das Amt des Parteiobmannes. Zwei Belastungen hatte er zu bestehen, den Schatten der Popularität Wallnöfers und die bestehenden ungelösten Aufgaben der späten Ära Wallnöfer personeller Art und innerparteilicher Konflikte (vgl. GEHLER 2008, 358-363).

Der Einbruch der ÖVP bei der Landtagswahl am 12. März 1989 (minus 16 Prozent) führte zur Fortsetzung der 1987/ 1988 beginnenden EG - Debatte, Zurückhaltung der Landepartei und Euphorie der Bundespartei (Mock, Khol) und Gegenwerbung der Grün - Alternativen. Der Abschied von der Zweidrittelmehrheit nach Wallnöfers Abgang wurde die ÖVP -Regierungsmannschaft einschließlich des bewährten Osttirolers Fridolin Zanon ausgewechselt.

Partls Image sank, innerparteiliche Kritik mit Rücktrittsforderungen wurde laut. Der Austritt Hans Lindners aus dem ÖVP - Landtagsclub bedeutete den Verlust der absoluten Mehrheit, in die Landesregierung bzw. Nationalrat wurden die zwei Quereinsteiger Wendelin Weingartner (Banker) und Dieter Ludesch (Univ. Prof., Obmann Akademikerbund) geholt.

1991 wuchs der innerparteiliche Druck für Reformen, Erneuerung des Funktionärskaders und einem Verzicht auf die Parteiobmannschaft. Als Bewerber traten Wendelin Weingartner, Franz Fischler, Helmut Mader und Hermann Arnold auf. In der Stichwahl errang Weingartner 64 Prozent, Mader dagegen nur 36 Prozent. Nunmehr konnte Partl seine Position festigen. Weingartner und der berufene Helmut Krieghofer als Nachfolger von Robert Fiala sahen sich in der Defensive beim Umbau der Partei.

Spannungen gab es im Verhältnis Partl - Weingartner über den Abschluss des Südtirol - Pakets, Abgabe der Streitbeilegungserklärung vor der UNO, Vorbehalte bei der Unterzeichnung des Transitvertrages. Letztlich entschloss sich Partl nicht mehr zu kandidieren. Auslösender Faktor war ein einmaliger Faktor in der Geschichte der Tiroler ÖVP. Der Bauernbündler Partl wurde vom eigenen Bund gestürzt (vgl. den Druck der Bundesparteileitung von Erhard Busek mit der Unterstützung Weingartners). Weingartner ernannte zum neuen Agrar- und Finanzlandesrat Ferdinand Eberle vom Bauernbund.

Die Bilanz der Amtszeit von Alois Partl war letztlich nicht ungünstig. Positive Akzente einer Nachbarschaftspolitik in Zusammenarbeit (vgl. die "Europaregion Tirol"), letztlich in der Übergangsphase zur gelockerten, liberalen und reformbereiten Parteikurs unter Weingartner, den Partl durch sein vorzeitiges Ausscheiden fördern sollte.

1.3.19 Osttirol als Region    

Nach Martin KOFLER bestimmten spezifische Entwicklungen den Landesteil, die Region Osttirol (vgl. KOFLER 2005, 240-244). Entstanden durch die Abtrennung Südtirol von Tirol 1919/1920 setzte sich langsam der Name als östlicher Landesteil durch.

Die isolierte Lage ergab nach 1945 die zweifache Identität "Bezirk Lienz" und als zweiter Landesteil "Osttirol".

Die Abgeschiedenheit und Isolierung wurde erst mit der Eröffnung der Felbertauernstraße beendet. Nach fast 80 Jahren Bemühungen wurde die kürzere innerösterreichische Verbindung zwischen Lienz - Mittersill - Kitzbühel - Innsbruck als winterfeste Straße bzw. Alpentransversale Nord - Süd 1967 eröffnet. Damit fördert der Verkehrsweg den Anschluss an die Nachbarregionen vorrangig Salzburg und Tirol, in der Folge Südtirol und den umgebenden EU - Raum.

Konsequent ist ein verbesserter Wirtschafts- und Bildungsanschluss in seiner breiten Bedeutung möglich.

In seiner Nachkriegsgeschichte in der Besatzungszeit war dieser Raum als letzter Teil Tirols von den Briten besetzt, aber auch als erster Tiroler Bezirk wieder frei. Verzögert erfolgte der Wiederaufbau, die Ernährungssicherung und Entnazifizierung.

In der NS-Zeit?? war Osttirol Teil des "Gau Kärnten". Die Rückführung zu Tirol stand außer Diskussion für den Großteil der Bevölkerung. Am 17. Oktober 1947 kam die Wiedervereinigung mit Tirol zustande. Die Urkunde trägt die Unterschriften der Landeshauptleute Ferdinand Wedenig/ Kärnten und Alfons Weißgatterer/ Tirol.

Die Erschließung Osttirols wurde vorangetrieben, so der Nationalpark Hohe Tauern, die TAL - Öl - Pipeline, EU -Förderprogramme und Betriebsansiedelungen.

Die Nähe zur gegründeten Alpen - Adria - Universität Klagenfurt in Verbindung mit Lienz als Schulzentrum und EU -Erwachsenenbildungsprogrammen förderten die Bildung der Region (vgl. > https://www.lienz.gv.at/fileadmin/neu/Marketing/Bilder/Sued_Alpen_Raum/rmo_strategiepapier_su__dalpenraum_DIN_A4_de-klein.pdf., Seiten 13 und 42).

1.3.20 Gemeindepolitik Innsbruck    

Von 1945 bis 1956 wird die Gemeindepolitik in Innsbruck von christlich - sozialen Persönlichkeiten aus dem politischen Widerstand gegen den NS oder mit ihm sich verbunden fühlten dominiert (Anton Melzer, Franz Greiter).

1956 endete mit Alois Lugger diese Epoche, der mit eigener Liste innerhalb der ÖVP gegen Greiter kandidierte und eine knappe Mehrheit erhielt. Lugger strebte eine Aussöhnung mit dem nationalen Lager an und versuchte den starken Anteil an großdeutschem - nationalen Bürgertum einzubinden.

Damit entstand ein Sonderfall Innsbruck mit der bewussten Integrationsstrategie von Bundeskanzler Julius Raab gegenüber "Ehemaligen". Mit dieser Personalpolitik warb Lugger FPÖ - Wähler ab. Das Prinzip der Listenkoppelung sicherte erste Erfolge. Später gewann Lugger eine sichere Mehrheit. Mit den sozialistischen Vizebürgermeistern Hans Flöckinger und Ferdinand Obenfeldner gab eine gute Zusammenarbeit. Die weitsichtige und umsichtige Politik zog etwa den maßgeblichen Geldgeber der Freiheitlichen Lorenz Rhomberg auf seine Seite für eine Koalition mit der SPÖ (vgl. GEHLER 2008, 372-376).

Der Tiroler Arbeitsbund (TAB) 1963 unter Klaus Posch und Wilhelm Steidl verstand sich als Erneuerungsbewegung mit dem Ziel einer überbündischen Volkspartei, war die erste rechtsgerichtete gemeindepolitische Wahlgruppe in Österreich. Der TAB war von 1963 bis 1971 Mitglied der ÖVP - Liste, verstand sich später als Reflex gegen das "System Lugger". Aus der innovativen Gruppierung gingen in der Folge ÖVP - Mandatare wie Dietmar Bachmann (Geschäftsführer Vereinigung Österreichischer Industrieller Tirol), Ronald Niescher (Innsbrucker Bürgermeister) und Otto Keimel (Abg. zum Nationalrat) hervor.

Eine Gruppe des TAB war für den Verbleib in der ÖVP und eine innere Reformbewegung. andere Kräfte für eine kritische Position von außen. Letztere wurden von Posch und Steidl vertreten. Beide fanden in der ÖVP wenig Raum für abweichende Positionen. Steidl ging von der 68ger-Bewegung aus, die bürgerliche Welt müsse den Linken voraus sein. Der TAB hatte Vorbehalte gegen die Selbstgefälligkeit der Stadtführung und die fehlende Bürgernähe. Der SPÖ wurde eine fehlende Oppositionskraft vorgeworfen. Der TAB empfahl sich als bürgerliche Alternative. Die Überwindung der bündischen Struktur war kaum realisierbar.

Bei den Gemeinderatswahlen 1977 errang man schon vier und 1983 sogar fünf Mandate. Für die Landtagswahl scheiterte die Kandidatur wegen mangelnder personeller Ressourcen in den ländlichen Gemeinden, 1989 erfolgte bei den Gemeinderatswahlen mit nur einem Mandat der Einbruch und Bedeutungslosigkeit.

Als weitere politische Gruppierung jenseits der traditionellen ÖVP trat der "Innsbrucker Mittelstand" mit Hermann Weißkopf vom Wirtschaftsbund und mit Rechtsanwalt Paul Flach auf. 1983 schaffte die Gruppe den Einzug mit 5,2 Prozent in den Gemeinderat.

Der Übergang von der langen Ära Lugger zur Amtsperiode von Ronald Niescher erfolgte nahtlos, Niescher war ÖVP -Stadtparteiobmann. Von 1983 bis 1994 war er Bürgermeister in einer Epoche der starken Dominanz des AAB in Innsbruck. Mit der aktiven Stadtpolitik Weingartners durch den knappen Mandatsvorsprung der ÖVP - FPÖ - Koalition und der innerparteilichen Polarisierung mit dem Schwiegersohn Wallnöfers Herwig van Staa, ging Weingartner auf Distanz zu Niescher und der ÖVP - Innsbruck. Für den vom Gemeindeclub ausgeschlossenen van Staa war dies ein Vorteil.

Herwig van Staa konnte in der Folge die Obleute von Frauenbund, Wirtschaftsbund und Junger ÖVP auf seiner Lite "Für Innsbruck" platzieren. Es gelang ihm auch, das ehemalige Wählerpotenzial des TAB an sich zu binden. Am 24. April 1994 ging er bei der Gemeinderatswahl als Sieger aus der innerparteilichen Kontoverse hervor. Mit einer ungekoppelten eigenen Liste erreichte er den Sieg. Erstmals hatten SPÖ und ÖVP keine gemeinsame Mehrheit mehr in Innsbruck.

Das Ende der Amtszeit Nieschers war mit der Paktkündigung der FPÖ abzusehen, Das gewagte Verkehrskonzept erregte viel Unmut und eine harsche Medienkritik der Tiroler Tageszeitung und des ORF. Eine umstrittene Volksbefragung über die Durchführung einer dritten Winterolympiade und die innerparteiliche Spaltung über den Ausschluss van Staas aus dem ÖVP-Gemeinderatsclub?? sowie die Ablehnung des Budgets durch die FPÖ, SPÖ und Grünen und falsche Hoffnung auf Neuwahlen mit einer besseren Position waren Aspekte der Niederlage.

Bei der Wahl siegte van Staa mit seiner Liste "Für Innsbruck". Niescher betrachtete nachträglich seine fehlende Medienpolitik als größten Fehler. Der Nachfolger Herwig van Staa (1994-2002) verfolget eine rigide Budgetpolitik, einen Beamtenabbau, Infrastrukturausbau und Modernisierung der Stadt mit neuer Architektur.

Seine Nachfolgerin Hilde Zach versuchte den Kurs beizubehalten. Innsbruck profitierte aus Luggers Ära als regionales Dienstleistungszentrum, Tourismushochburg, einer qualitativ wachsenden Universität/ Studentenstadt, reichem Freizeitwert und weltoffener "Alpenhauptstadt" (vgl. GEHLER 2008, 376).

1.3.21 Medienlandschaft Tirols    

Mit der "Tiroler Tageszeitung" als genehmigte Ausgabe der Besatzung, die ab dem 1. Juni 1945 regelmäßig erscheinen konnte, war eine Grundlage nach Kriegsende geschaffen. In der Phase 1945 - 1955 gab es eine Reihe parteiungebundener Blätter wie "Die Wochenpost", "Tiroler Nachrichten" und "Volkszeitung". Eine Monopolstellung erreichte in kurzer Zeit die "Tiroler Tageszeitung" bis in die neunziger Jahre.

Als Sprachrohr der Tiroler ÖVP fungierten die "Tiroler Nachrichten" (1945 - 1973) und in der Folge die "Neue Tiroler Zeitung" (1973-1990), die ein immer mehr werdendes Zuschussobjekt wurde. In der mangelhaften Medienvielfalt gab es keine mediale kontroversielle Auseinandersetzung. Trotz der Veränderung der gesellschaftlichen Struktur blieb der Printsektor unverändert stabil.

1981 waren es nur mehr sechs Prozent der Bevölkerung, die dem Agrarsektor angehörten. Das Land blieb trotz wirtschaftlichem und technischem Fortschritt im Sinne der Moderne stark auf Tradition bezogen. Die Kluft zwischen den Lebensverhältnissen und gesellschaftspolitischen Idealen wurde größer. Die Formel "Landesregierung - ÖVP" funktionierte von den sechziger bis in die achtziger Jahre. Während in Wien die Reformen der Ära Kreisky im Nachziehverfahren in Europa dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung trugen, wurde in Tirol das neue Gedankengut der siebziger Jahre als Bedrohung von außen wahrgenommen (vgl. GEHLER 2008, 377).

Das Fehlen einer ÖVP - Parteizeitung war das Ergebnis einer erfolgreichen ÖVP - nahen "Tiroler Tageszeitung", die erst 1989/ 1990 ihren Kurs ändern sollte. Bis Ende der achtziger Jahre änderte sich nichts, einen Neuanfang setzte der ORF mit der Sendung "Tirol heute" als Konkurrenz zur "Tiroler Tageszeitung". Mit dem Einstieg des bundesdeutschen Springer - Konzerns änderte sich die Ausrichtung der "Tiroler Tageszeitung" /TT. Der veränderte mediale Hintergrund trug zu Erfolgen der reformorientierten Politiker Weingartner und van Staa bei. Die TT wandelte sich zu offenen Tagesblatt. Das Ende der Nachkriegszeit war erreicht und der Aufbruch in die (Post) Moderne erfolgte.

Noch stärker als in Nordtirol beherrschte in Südtirol das Verlagshaus Athesia mit dem Tagesblatt "Dolomiten" die Medienlandschaft und das politische Geschehen. Hier ist auch auf die Monopolstellung der Südtiroler Volkspartei/ SVP und die Landtagswahlen 1983 hinzuweisen. Die medienpolitische Konstellation ist hier anders gelagert. Der ethnisch -gelagerte Konflikt mit Italien hielt die Dominanz des Athesia - Imperiums mit den "Dolomiten" bis zum heutigen Tag (vgl. die ORF - Sendung "Südtirol heute" und damit die Bedeutung des ORF Tirol mit täglich zwei aktuellen Lokalsendungen).

1.3.22 Paketabschluss    

Nach den Turbulenzen der SVP 1990 war der Rechtsanwalt, Universitätslehrer und Senator Roland Riz am 27. April 1991 neuer Parteiobmann geworden. Silvius Magnago hatte nach 34 Jahren seinem Wunschkandidaten das Amt abgegeben. Riz erhielt 94,44 Prozent der Stimmen und vertrat eine gemäßigte Linie gegenüber Rom. Als Angehöriger der Reformgruppe "Aufbau" war er prädestiniert für den Abschluss des "Pakets".

Mit einem Rechtsgutachten der Professoren Felix Emacora (Innsbruck) und Franz Matscher (Salzburg) versuchte Wien die Rechtslage zu klären. Nicht alle 137 Maßnahmen des Pakets waren Durchführungen des Pariser Abkommens, hervorzuheben war der internationale Konfliktsmechanismus mit einer ständigen Kommission (Matscher). Der zumindest nach außen vertretene Rechtstandpunkt Italiens , wonach die Paketmaßnahmen innerstaatlich und international nicht verbindliche Rechtsakte seien, sei überholt. Das sahen italienische Völkerrechtsexperten ebenso (vgl. GEHLER 2008, 379).

Ziel einer Gruppe von "Südtirolaktivisten" um Christian Waldner (Obmann der Jungen SVP) und Peter Paul Rainer war ein autonomes Tirol in einem "Europa der Regionen". Bis zum EU - Beitritt Österreichs sollten die letzten Autonomiebestimmungen des Pakets erfüllt sein und in der Folge eine abschließende Volksabstimmung in Süd- und Nordtirol stattfinden.

Die mangelnde Entscheidung über die "Streitbeilegungserklärung" zeigte sich bei der Kundgebung am 15. September 1991 des überparteilichen "Initiativkomitees Junges Tirol" am Brenner. Gefordert wurde eine "Europaregion Tirol" und erregte internationale Aufmerksamkeit.

Vor diesem Hintergrund wurden beim zweitägigen Staatsbesuch von Bundeskanzler Franz Vranitzky (SPÖ) in Rom die letzten offenen Durchführungsbestimmungen verhandelt. Roland Riz brachte noch Schwung in die Verhandlungen. Bis zum 23. November 1991 am Tag der Landesversammlung der SVP sollte die Zustimmung zur Streitbeilegungserklärung vorhanden sein. Bei der stürmischen Landesversammlung wurde gefordert, dass Italien und Österreich nu eine Streitbeilegungserklärung akzeptieren können, wenn der Stand der Autonomie bei Paket - Anschluss mit Inhalt und Geist des Pakets von 1969 übereinstimmt. In einer Kampfabstimmung gab es ein positives Votum. Am 18. Dezember 1991 verabschiedete der römische Senat die Gesetzesvorlage zur Neueinteilung der Senatswahlkreise in Südtirol. Das Land erhielt jetzt drei Wahlkreise und damit drei Sitze im Senat.

Der Abschluss des Verfahrens fand im kleinen Kreis mit abschließendem Notenaustausch der Außenmister Österreichs und Italiens statt (vgl. GEHLER 2008, 382-384).

1.4 Tirol im 21. Jahrhundert    

1.4.1 Tirols Weg in die Postmoderne    

Die Zeit verbindet eng in Tirol den Bereich der Aktivitäten von Wendelin Weingartner. Als Landesrat, Parteiobmann und Landeshauptmann (1993-2002) zeigt er Ambitionen auf dem Weg in die Postmoderne. Sein Amtsantritt als Landeshauptmann war vom Erscheinen seines Buches "Nachdenken über Tirol" begleitet.

Politisches Anliegen waren eine Parteireform, der Föderalismus, Bundesstaat und die Landesverfassung, in Tirol waren Kernthemen der Transitverkehr und die Ausgestaltung der "Europaregion Tirol (ERT)" (vgl. GEHLER 2008, 402-403).

Am 6. November 1989 löste Weingartner Alois Partl mit einer Zustimmung von 96 Prozent als Bezirksparteiobmann Innsbruck - Land ab und signalisierte, junge Leute für die Partei gewinnen zu wollen. Die ÖVP befand sich on 1989 bis 1991 in einer Krisensituation. Der Obmann des Tiroler Bauernbundes Anton Steixner brachte im November 1990 Weingartner als neuen Landespareiobmann in die Diskussion.

Auf dem ÖVP - Landesparteitag am 16. März 1991 erfolgte die Wahl Weingartners zum Landesparteiobmann mit 64 Prozent Zustimmung.

1.4.2 Aufbruchstimmung "Wir Tiroler"    

Der neue Obmann strebte eine Parteireform, die sich auch auf politikwissenschaftliche Gutachten über eine "strategische Neuausrichtung" stützte. Mit einem "Corporate Design" sollte in den Medien durch "Wir Tiroler"-Slogans geworben werden (vgl. GEHLER 2008, 406-408).

"Wir - Tiroler" - Feste in Nord-, Süd- und Osttirol standen im Vordergrund. Weingartner verpasste nun die Stereotypen Tirols wie Fleiß, Leistungswillen und Mut mit einem zeitgemäßen Design, Andersartigkeit und Besonderheit. Beim SVP -Landesparteitag in Meran wurde das Tirol - Klischee auffallend stark betont.

Das Vorwahlmodell wurde zur Landtagswahl bei aller Kritik als "größte Reform seit 1945" beschlossen. Der Werbeeffekt war beachtlich. 70 000 Tiroler nutzten die Möglichkeit, aus 100 Bewerbern die VP - Kandidaten mitzubestimmen.

Das Vorhaben, die Bünde zugunsten der Partei zurückzudrängen, erlitt doch einen Rückschlag. Der Bauernbund mobilisierte seine Mitglieder wie kaum zuvor und besetzte den Großteil der Mandate.

Über die Landesliste musste ein bündischer Ausgleich gesucht werden.

Das Vorwahlmodell wurde unter Herwig van Staat wieder abgeschafft, eingeführt wurde das alte Rekrutierungsmodell.

Die Wahl zum Landeshauptmann wurde als Abgesang der alten Tiroler VP - Politiker und einer Aufbruchstimmung gewertet.

1.4.3 Europaregion Tirol    

Di Vorstellung von einer "Europaregion Tirol" diente als Konzept, bestehende Strukturen des Föderalismus zu sichern und weitere Kompetenzen auszubauen. Ein Beispiel war in gemeinsames Büro/ gemeinsame Präsenz in Brüssel (vgl. GEHLER 2008, 410-412).

Mit einer neuen Stabsstelle des Landes wollte man gemeinsame grenzüberschreitende Projekte in Wirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus, Kultur, Bildung und Schule anregen.

Das neue zukunftsorientierte Bewusstsein war eine Neuauflage der von Wallnöfer vertretenen "geistig-kulturellen Landeseinheit". Mit dem EU - Beitritt Österreichs am 1. Jänner 1995 kam die die politische Komponente der Tiroler Südtirol-Politik?? stärker zum Tragen.

Das neue Selbstbewusstsein zeigte sich in Projekten wie Freie Universität Bozen, Flughafen, Schnellstraße Meran -Bozen, Ötzi - Museum und neuer Messe in Bozen.

Das Schengener Abkommen ab 1. April 1998 ergab eine freie Fahrt über den Brenner.

Als Weingartner Vizepräsident des seit dem Unionsvertrag von Maastricht (1. November 1993) geschaffenen "Ausschusses der Regionen" konnte er auf der Bühne der EU als Repräsentant Tirols auftreten. Eine Länderkammer nach deutschem Vorbild schwebte ihm hier vor. Er trat für Freiheitsrechte der Regionen ein.

Die Eröffnung des "Europabüros Tirol" erzeugte in Italien Kritik als politisches Phänomen. Weingartner erneuerte seinen Wunsch nach Föderalismus. Im Vergleich zur ARGE ALP gehe es um einen Schritt weiter.

1.4.4 Landtagswahlen neunziger Jahre    

Ein auf die Person Weingartner zentrierter Wahlkampf brachte am 13. März 1994 stimmenmäßig ein schlechtes Ergebnis. Die Wahlarithmetik Grundmandate - Restmandate - Wahlzahl ergab den Vorteil, dort zu verlieren, wo sie Polster hatte. So sicherte sich die ÖVP die absolute Mehrheit. Das Ergebnis ermöglicht die Wiederwahl Weingartners zum Landeshauptmann am 5. April 1994.

Mitentscheidend war en kontraproduktiver Wahlkampf der Tiroler FPÖ mit einer ungeschickten Vereinnahmung des verstorbenen Eduard Wallnöfer. Die ÖVP erhielt vier von sieben Landesräten. Problemlos verlief der Einzug der FPÖ und Grünen in die Landesregierung ( Hannes Lugger/ FPÖ und Eva Lichtenberger/ Grüne).

Der bevorstehende EU - Beitritt war in Tirol mit den Themen Transitverkehr, Zweitwohnsitze und Ausländergrundverkehr besetzt.

Fünf Jahre später stand die Landtagswahl am 7. März 1999 im Schatten der Lawinenunglücke von Galtür und Valzur im Paznauntal. Der Landeshauptmann fungierte als Krisenmanager und war in medialer Dauerpräsenz. Dieser Bonus verhalf zu einem unerwarteten Erfolg. Allerdings war das 19. Mandat mit nur 165 Stimmen abgesichert.

In Innsbruck hatten besonders viele ungültige Stimmen eine Nachzählung durch Einsprüche notwendig gemacht. Die Neuzählung brachten die ÖVP um die absolute Mehrheit. Eine Landesregierung musste erstmals in freien Parteiverhandlungen gebildet werden. Die FPÖ erzielte sieben und die SPÖ acht von 36 Mandaten. Die Grünen erreichte nur drei Mandate.

Angesichts der Forderungen der FPÖ (Haider-Vertraute??) stimmte Weingartner einer Koalition mit der SPÖ mit den Regierungsmitgliedern Fritz Astl, Herbert Prock, Christa Gangl, Wendelin Weingartner, Elisabeth Zanon, Konrad Streiter und Ferdinand Eberle zu.

1.4.5 Modell Autonomie    

Nah der Streitbeilegung betont Österreich die völkerrechtliche Stellung, Vertrauensstärkung und den Informationsaustausch in grenzüberschreitender Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (vgl. GEHLER 2008, 439-440).

Rom bestätigt den internationalen Charakter der Südtirol - Autonomie in einem Brief, Außenminister Lamberto Dini benachrichtigte seine Kollegin Benita Ferrero - Waldner auch über die bevorstehende Verfassungsreform.

Angesichts der unsicheren regierungspolitischen Verhältnisse in Rom war für den Südtiroler Landeshauptmann Luis Durnwalder es klar, dass es zu keiner Bevormundung und Einmischung von Österreich als "Schutzmacht" kommen darf. Ebenso klar war die Rolle der SVP als dominante politische Kraft und Gestaltungsfaktor.

Im Zuge der italienischen Verfassungsreform im Jahre 2000 profitierte die "Autonome Provinz Bozen" in Form von 90 Prozent der Steuereinnahmen im Lande und wurde damit ein Vorbild für andere Provinzen, die mehr Föderalismus forderten.

International wurde die Autonomie Südtirols ein Modell, wie es sich im April 1999 des Kosovo als Beispiel zeigen könnte.

Gleichwohl wies Staatssekretär Ludwig Steiner darauf hin, dass ein jahrzehntelanges Ringen als Zeitfaktor zu beachten ist, eigene Bedürfnisse zu formulieren und zu verhandeln sind. Die Geschlossenheit einer Volksgruppe ist entscheidend.

1.4.6 Dauerproblem Transit    

In Tirol als "Land im Gebirge" mit geringen freien Flächen, man denke an die Bedeutung des Inntales, dominierte seit den neunziger Jahren die politische Diskussion über Transit- und Grundverkehr.

Weingartner ging zum Bund und der EU auf Distanz, weil dies seine Begründung in der österreichischen Verkehrspolitik hat.

Eingefordert wurden reale Gestaltungsmöglichkeiten des Bundeslandes. Die Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene, ein Nachtfahrverbot, der Brennerbasistunnel, Mauteinführungen, Reduzierung des Schadstoffausstoß und die Ausweitung der Brennermaut bis Kufstein stammen aus dieser Epoche einer kontroversiellen Tiroler Verkehrspolitik.

Mit der Zusammenarbeit mit der ÖBB bei der Verlagerung des Schwerverkehrs von der Straße auf die Schiene erfolgte ein bescheidener Teilerfolg. Fritz Gurgiser kritisierte wortgewaltig als Führer der Transitgegner den Zustand.

1.4.7 Der Aufstieg von Herwig van Staa    

Nach Beendigung des Studiums an der Universität Innsbruck in Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Volkskunde und Soziologie, Promotion zum Dr. phil. und Dr. iur. war er geschäfsführender Gesellschafter in einem Raum- und Sozialforschungsinstitut.

1974 war er Assistent und in der Folge seit 1980 Leiter des Forschungsinstituts für Alpenländische Land- und Forstwirtschaft der Universität Innsbruck sowie seit 1989 ist er Assistenzprofessor.

Bei den Gemeinderatswahlen 1994 trat er als ÖBVP - Mitglied mit einer eigenen Liste "Für Innsbruck" an, die zweitstärkste Fraktion wurde. Ab 1994 war er Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck und wurde 2000 wiedergewählt. Seit 1995 ist er Vizepräsident des Österreichischen Städtebundes. Am 27. Oktober 2001 wurde er zum Landesparteiobmann der Tiroler Volkspartei trotz Zugehörigkeit zu einer Splittergruppe der Volkspartei gewählt.

Am 26. Oktober 2002 wählte ihn der Tiroler Landtag zum Nachfolger von Wendelin Weingartner. Hilde Zach folgt als Bürgermeisterin in Innsbruck. Bei der Landtagswahl 2003 wurde er im Amt des Landeshauptmann bestätigt.

1.4.8 Landtagswahl 2022    

Kennzeichnend im Vorfeld der Wahl am 25. September 2022 waren kein Antreten des amtierenden Landeshauptmannes Günther Platter und die Nominierung des Wirtschaftslandesrates Anton Mattle als Spitzenkandidat der ÖVP sowie die Beurteilungen von Meinungsumfragen und möglichen Koalitionen. Im Folgenden wird mit Internethinweisen darauf eingegangen.

Internethinweise:

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/dramatische-tiroler-wahl-im-zeichen-von-övp-abstiegskampf/ar-AA10q70Y?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=09d87f24639548bba6c7eb0e2a855c9d (8.8.2022)

https://www.msn.com/de-at/nachrichten/inland/tirols-övp-wahlkampfleiter-rechnet-nicht-mit-35-prozent/ar-AA10CUUg?ocid=msedgdhp&pc=U531&cvid=e533dbb279f7442a81ba8b2133c36941 (14.8.2022)

https://tirol.orf.at/stories/3169270/ (16.8.2022)

Zur Wahl selbst wird aus Gründen einer mangelnden Distanz zum Ereignis nicht eingegangen.

Politische Bildung beruht auf einem Entwicklungsprozess in Lehre und Lernen.

Gegenstand sind Aspekte eines solchen Entwicklungsprozesses in einem didaktisierten Bildungsverlauf, der im Zeitpunkt der Manuskripterstellung nicht gegeben sein konnte.

2 Wanderbewegungen in Tirol    

Ein Blick in die Geschichte weist auch auf erzwungene Auswanderung aus religiösen Gründen hin (vgl. STÖGER 2002, 135-165; SCHLACHTA 2006; SCHREIBER 2008, 231-236).

Für die Politische Bildung sind sozio - kulturell - religiöse Bewegungen und Phänomene von Migration und Flucht bedeutungsvoll.

2.1 Die Hutterer    

Jakob Huter, geboren um 1500 im Weiler Moos bei St. Lorenzen im Pustertal, lernte das Hutmachergewerbe und ging auf Wanderschaft. In dieser Zeit setzte er sich mit den Lehren der Wiedertäufer auseinander.

Die Lehren Martin Luthers fanden Gefallen. Bezweifelt wurden die Priesterhierarchie, kirchliche und staatliche Autorität und die Kindertaufe. Grundsatz war für das Zusammenleben die Heilige Schrift.

Im Sinne des allgemeine Priestertums brauchte es Verkünder der Lehre, gewählt im Sinne des Urchristentums.

Die Gütergemeinschaft entstand als Reaktion auf den Frühkapitalismus.

2.1.1 Lehre der Reformation    

In Tirol war der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit auch spannungsreich. Die Lehren der Reformation verbreiteten sich durch die knappen in Tirol und Sachsen in die Tiroler Täler. Einer der ersten Prediger war Jakob Strauß, ehe nach Hall kam, wird von ihm von einer Ansprache in Schwaz berichtet (vgl. STÖGER 2002, 137; SCHLACHTA 2006, 18).

1525 ist Jakob Huter zur Schweizer Wiedertäufergemeinschaft gestoßen. Die erste Gemeinde war Welsberg (Pustertal). Anziehend wirkte der einfache Glaube und die Orientierung des Lebens nach der Heiligen Schrift.

Anhänger waren vor allem einfache Leute. Lebendige Gemeinschaften entwickelten sich im Pustertal, im Raum Sterzing und in Rattenberg (Bergrichter Pilgram Marbeck).

Beim Ruf nach einer neuen öffentlichen Ordnung wurden die Hutterer auch in Tirol als Aufwiegler behandelt. Karl V. führte 1529 für die Taufe Erwachsener die Todesstrafe ein. Ferdinand I. als Landesherr ließ Hunderte der Anhänger hinrichten. Michael Kürschner, ehemaliger Gerichtsschreiber von Völs, wurde 1529 in Kitzbühel verbrannt (vgl. STÖGER 2002, 138)

2.1.2 Flucht - Verfolgung    

In der Folge kam es zur Flucht zahlreicher Anhänger mit Jakob Huter nach Südmähren mit der Errichtung von Bruderhöfen. 1529 kam es zur Gründung einer Tiroler Täufergemeinde in Austerlitz (vgl. SCHLACHTA 2006, 25). Ab 1529 sind fast 6000 Hutterer sind aus Tirol ausgewandert.

Eine radikale Ausrichtung ähnlich Thomas Müntzer fand in Tirol keine Anhänger (vgl. STÖGER 2002, 138).

1533 wurde Jakob Huter Oberhaupt der Gemeinschaft auch der Anhänger in Süd- und Mitteldeutschland (vgl. SCHLACHTA 2006, 25). Kurz danach wurde auch in Mähren das Leben gefährlich, Verfolgungen begannen und Fluchten folgten.

1535 wurde Jakob Huter in Klausen verhaftet, in Innsbruck im Kräuterturm eingesperrt und am 25. Februar 1536 vor dem Goldenen Dachl vor einer großen Menge am Scheiterhaufen verbrannt. In Tirol dürften über 600 Hutterer hingerichtet worden sein (vgl. STÖGER 2002, 139; SCHLACHTA 2006, 33).

Seit dem Tod Jakob Huters nannten sich die Wiedertäufer "Huterische Brüder". Nach einer Blütezeit in Mähren gab es wieder Anzeichen einer Verfolgung. 1621/1622 wurden die Hutterer aus Mähren verjagt. Viele zogen in die Slowakei, nach Ungarn und Transsilvanien. Ab Mitte dem 18. Jahrhundert erfolgten durch Jesuiten Zwangstaufen, Fluchtbewegungen folgten in die Walachei.

2.1.3 Auswanderung    

Zarin Katharina II. lud die Heimatlosen in ihr Reich ein, wo sie mit den Mennoniten an der Desna (1770 - 1842) und auf der Krim (1842 - 1873) Gemeinden gründeten. Unter Zar Alexander II. begannen wieder Verfolgungen.

1874 kam es zur Einwanderung nach Kanada und in die USA (vgl. STÖGER 2002, 140-141; SCHLACHTA 2006, 141-160). Heute gibt es 219 Gemeinden, in Manitoba 72, British Columbia 1, in Alberta/ Rocky Mountains 107 und Saskatchewan 39. Von Kanada wanderten viele in die USA aus.

Mit dem Schiff "Harmonia" erreichten 1874 113 Hutterer die USA. In der Folge siedelten sich viele in den Jahren in South - Dakota, North - Dakota, Missouri, Washington, Montana und Minnesota an. Insgesamt leben in Nordamerika rund 25 000 Hutter, verstreut in über 300 und abgelegenen Siedlungen. Weitere Siedlungen gibt es in England (Sussex), in Villingen (Deutschland) und in Japan/ "Owa - Gemeinde" (vgl. SCHLACHTA 2006, 199).

2.1.4 Gemeindeleben    

Die Gemeinden haben als Kennzeichen gemeinsamen Besitz (urchristliche Idee), gemeinsames Essen (ohne Vorsteher), Ausrichtung nach der Heiligen Schrift, Kirchensprache Deutsch, kein kirchlicher Prunk und Heiligenverehrung, Andachts - und Schulraum ein Raum im Hauptgebäude.

Der Eintritt in die Gemeinschaft beginnt mit der Taufe, die Entscheidung ist autonom und zumeist zwischen 16 und 20 Jahren.

Traditionell ist die Kleidung für Männer schwarze Hose und Jacke, für Frauen Kopftücher und Mädchen kleine Hauben. TV, Radio und Musikinstrumente sind verpönt. Der Wehrdienst widerspricht dem Glauben, es gibt ein Alkoholverbot.

Der Unterricht ist zweisprachig englisch und deutsch (ein Reflex aus 450 Jahre Wanderungen, Vertreibungen und Migration). Einen besonderen Stellenwert besitzt die religiöse Unterweisung mit Schwerpunkt sozialem Lernen. Noten und Zeugnisse sind nicht üblich.

Zwischen zwei und fünf Jahren besucht das Kind eine Ganztagseinrichtung, nach acht Jahren Schulbesuch ist eine Arbeitsstelle garantiert. Danach sollen mehrere Handwerksberufe erlernt werden, ein Studium ist nicht erlaubt. Der Schulbetrieb hat seine Grundlage in einer Schul-Ordnung?? aus dem Jahre 1568 (vgl. STÖGER 2002, 143-145).

Die Familienstruktur ist sehr stabil. Die Meinung der Alten wird gehört. Die Bruderhöfe sind als eine Erweiterung der Familie zu sehen. Bei Teilung der Brudergemeinschaften, werden Familien nicht zerrissen. Ämter wie Prediger und wichtige Handwerker oder Deutschlehrer werden gewählt. Die Kinderzahl ist groß.

In Tirol konnten die Hutterer ihren Glauben nicht in das 20. Jahrhundert retten. Verfolgung, Vertreibung, Auswanderung, Todesstrafen und die Gegenreformation waren ausschlaggebend. Dies gehört zu den dunklen Seiten der Geschichte des Landes (vgl. STÖGER 2002, 147).

2.2 Deferegger Protestanten    

Viele Einwohner suchten ihr Glück im Wandergewerbe. Die herumziehenden Handwerker, Händler und auch Bergknappen verbreiteten die Lehren Luthers in den Tälern.

Viele Deferegger mussten ihre Heimat verlassen ("Wessen das Land ist, dessen ist die Religion"). Vor 1685 lebten ungefähr 3000 Einwohner im Tal.

Bis 1720 wurde rund ein Drittel des Tales ausgewiesen, St. Veit hatte die Hälfte seiner Bewohner verloren (vgl. STÖGER 2002, 149).

Von Interesse in der Schulgeschichte ist, dass vor über 300 Jahren ein Großteil der Bewohner mit Hilfe der Lutherbibel das Schreiben und das Lesen erlernten. Durch das Ausweisen wurde die Motivation für das schulische Geschehen stark beeinträchtigt.

2.3 Zillertaler Inklinanten    

Protestantismus am Beginn der Reformation kommt in das Zillertal mit den Bergknappen in Schwaz und Wanderhändlern, die in das Tal kommen.

Im Unterinntal wird 1521 schon in Hall ein Prediger beurkundet.

Die Forderung nach Gerechtigkeit, getragen vom religiösen Engagement, beginnt mit dem Bewusstsein der Ausbeutung weiter Bevölkerungsteile durch den Niedergang des Bergbaues und der Bauernaufstände. Nach einer Verbreitung im Untergrund, in der Folge offenen Bekenntnisses, lehnte man sich gegen die Obrigkeit und damit katholische Kirche auf.

Die Reaktion auf die Reformation und Bauernaufstände war die sogenannte Gegenreformation.

2.3.1 Zillertaler Protestanten    

Im Zillertal widersetzten sich Protestanten, zunächst im Lesen reformatorischer Schriften und Bücher, mitgebracht durch Viehhändler und Wanderhändler, die auch in protestantische Regionen bis nach Hamburg und Amsterdam mit Zillertaler - Handelsniederlassungen kamen. Heimliche Versammlungen gab es auf entlegenen Bauernhöfen. Die Ausrichtung auf die Lehre war uneinheitlich im Augsburger Bekenntnis und Helvetischen Bekenntnis. Um den Klerus war es nicht gut bestellt, wenig eifrig und glaubensstark (vgl. STÖGER 2002, 151).

Zillertaler Protestanten erhielten Besuch durch Glaubensbrüder, Studenten und Handwerker, die die Inklinanten im Glauben bestärkten.

2.3.2 Toleranzpatent    

Am 13. Oktober 1781 erließ Kaiser Josef II. das "Toleranzpatent", ein Gesetz neuer Kirchenpolitik. Protestanten und Griechisch - Orthodoxe erhielten das Recht auf freie Religionsausübung, es folgen Angehörige jüdischen Glaubens 1782.

Ursprünglich 1781 haben sich nur fünf Prozent offen für die evangelische Religion bekannt. 1830 gab es auch zwischen 10 und 12 Inklinanten in Hippach, 6 in Mayrhofen und 20 in Zell/ Ziller. In der Folge war das Zentrum das hintere Zillertal. Das vordere Tal blieb unberührt.

1832 erfolgte der Antrag auf Errichtung einer eigenen Kultusgemeinde. Mit dem juristischen Kniff, durch die bayerische Herrschaft in den Napoleonischen Kriegen, sei das Toleranzpatent in Tirol ungültig geworden, bedürfe es einer neuen Proklamierung. Am 4. März 1832 wurde erklärt, dass das Patent für alle Provinzen der Monarchie seine Gültigkeit habe.

Am 30. Juni 1832 reichten Johann Fleidl, Christian Brugger und Bartholomäus Heim bei Kaiser Franz I. ein Bittgesuch mit vier zentralen Punkten ein (vgl. STÖGER 2002, 153),

  • kein Gewissenszwang, keine Schmähung.
  • Freiheit bei einer Eheverbindung,
  • Freiheit bei Geschäftsabschlüssen außerhalb der Gemeinde, Heimatgericht und
  • Erlaubnis zur einmalig jährlichen Einreise eines Geistlichen ("Pastors") zur Abendmahlfeier.
Mit 500 Bekennenden zum protestantischen Glauben, konnte eine eigene Kirchengemeinde gegründet werden. Die Zahl wurde knapp durch Drohungen verfehlt. Am 4. Juli 1830 beantragte Fürsterzbischof Augustin Gruber/ Salzburg beim Tiroler Gubernium die Aussiedelung in ein Provinzen, wo akatholische Gotteshäuser und Pastoren sind. Erstmals wurde vor den Tiroler Landtag am 24. April 1833 die Problematik im Zillertal gebracht. Kaiser Franz I. hatte sich am 2. April 1834 der Auffassung des Salzburger Erzbischofs angeschlossen.

Nach gespanntem Warten und Überprüfung durch den Landrichter Dietl von Zell, blieb es beim Verbot ein Bethaus zu errichten, öffentliche Gespräche über den Glauben zu führen und der Verweigerung der Eheerlaubnis und katholischer Begräbnisse. Als die Inklinanten ihre Bitten nicht zurückstuften und sogar ausbauten, kam es zum Verdacht "Sektierer" zu ein. Auf diese war das Toleranzpatent ohnehin nicht anwendbar (vgl. STÖGER 2002, 155).

Am 26. November 1835 wurde eine Kundmachung des Landesguberniums für das Zillertal zum Vollzug von Verwaltungsmaßnahmen angeordnet. Im Hinblick auf die Unerreichbarkeit der Wünsche wurde die Erteilung von Reisepapieren zur Erkundung einer Aussiedelung in Bayern und Preußen beantragt.

2.3.3 Emigrationsedikt 1837    

Ferdinand I. ("der Gütige") gab der Entschließung des Tiroler Landtages nach, 436 Zillertaler Augsburger Bekenntnisses aus dem Land zu verweisen (Emigrationsedikt vom 12. Jänner 1837).

Binnen 14 Tagen hatten sich die Inklinanten endgültig zu deklarieren. Wer keine Erklärung abgab, sollte als Katholik gelten. Die Bekennenden konnten nach einem sechswöchentlichem Religionsunterricht und einer anschließenden viermonatigen Frist, für die Auswanderungs- und Übersiedelungstätigkeiten, das Land verlassen. Die Zwangsbelehrung rief Widerstand vor.

In der Phase der Restauration 1848 kehrten nur sieben Inklinanten zum katholischen Glauben zurück. 393 entschieden sich für die Auswanderung ( vgl. STÖGER 2002, 157-158).

2.3.4 Auswanderung    

In einem Brief an den preußischen König Wilhelm III. vom 27. Mai 1837 vom Wortführer Johann Fleidl unterzeichnet wurde von der Ausgangssituation und Bitte um Einwanderung gesprochen (vgl. ausführlich STÖGER 2002, 158-160). Am 20. Juli 1837 erhielt man die Zusicherung, sich in Preußen/ Schlesien niederlassen zu dürfen. 34 Gehöfte wurden gegründet, der Großteil in Erdmannsdorf und sechs in Seidersdorf. Die Alternative wäre vermutlich Siebenbürgen gewesen.

56 Jahre nach dem Toleranzpatent zogen zwischen dem 31. August und 4. September 1837 in vier Auswanderzügen 427 Zillertaler aus ihrer Heimat, 11 nach Kärnten und in die Steiermark, 416 nach Oberschlesien. In der Nähe von Hippach stehen noch heute die drei Linden, wo sich die Auswanderer zu ihrem Auszug fanden.

Etliche der Inklinanten in Preußen wanderten 1838 nach Bayern, Polen und Australien. 55 Zillertaler zogen nach Chile (vgl. STÖGER 2002, 163).

Die Aussiedler lebten in der Folge hauptsächlich von der Milchwirtschaft, betrieben Gartenarbeit und errichteten eine große Flachsgarnspinnerei. 1940 lebten noch dort 3000 Einwohner. 1945 mussten die Tiroler wieder ihre Heimat verlassen, das Tiroler Dorf wurde Polen angegliedert.

2.3.5 Schlussbemerkung    

Noch 1866 hat der Tiroler Landtag ein Gesetz beschlossen, dass die Errichtung einer Evangelischen Kirchengemeinde an die Zustimmung der Behörden bindet. 1875 wurde das Landesgesetz von der kaiserlichen Regierung für ungültig erklärt. 94 Jahre hat es gedauert, bis das Toleranzpatent Joseph II. in Tirol politisch durchsetzbar war (vgl. STÖGER 2002, 164).

1987 wurde am Dorfplatz in Stumm Felix Mitterers Stück "Verlorene Heimat" in Anwesenheit von Nachfahren von Auswanderern gespielt.

2.4 Jenische    

Benannt auch als Karner, Törcher und Lanninger waren und sind es verarmte Landsleute ("Karner" von Karrenziehen mit ihrem Hab und Gut). Die Wanderschaft begann meist im Frühjahr (vgl. SCHREIBER 2008, 234) .

2.4.1 Wanderrouten    

Größere Wanderrouten waren von Telfs, Mötz, Haiming nach Nasserreith und Reutte. Hier zweigten sich die Wege nach Bayern und Württemberg/ Schwaben. Eine Route war auch über den Arlberg nach Bludenz und in Richtung Bodensee. Gearbeitet wurde dort in saisonaler Arbeit zumeist als Holzfäller, Flößer, Käser, Kupferschmiede und Glasarbeiter.

In Tirol zog man vor allem in der Inntalfurche umher. Als Landfahrer traten Vorurteile auf, gesellschaftlich stand man am Rande (vgl. STÖGER 2002, 179-180). Sie flickten Pfannen und Regenschirme, waren Messerschleifer und Hausierer, Taglöhner und Besenbinder. Beliebt war der Tauschhandel. Gelagert wurde gern auf Plätzen außerhalb von Orten, auch in Höhlen. Einen regelmäßigen Schulbesuch der Kinder gab es nicht.

2.4.2 Kultur    

Die Jenischen aus dem Vinschgau kamen überwiegend aus Stilfs, Prad, Tartsch und Laatsch (vgl. JENEWEIN 2008, 22-31).

Gründe waren hier die Verarmung (vgl. STÖGER 2002, 183). Der wirtschaftliche Status ergibt gewisse Parallelen zu "Gastarbeitern".

Die mitteleuropäische Herkunft der Jenischen weist auf kein eigenes Volk und keinen Stamm. Zum eigenen Schutz entwickelte man eine eigene (Misch-)Sprache und sippenähnliche Normen. In Diskussion ist eine Anerkennung als eigene Volksgruppe.

Der Name "Jenische" ist hauptsächlich in der Schweiz gebräuchlich. Hier sind sie in einem Dachverband zusammengeschlossen. Pro Juventute hat in der Schweiz hat zwischen 1927 und 1972 über 700 Kinder den jenischen Familien entrissen und in Heime gebracht.

Nennenswerte Ansätze gibt es auf literarischem Gebiet bei Romed MUNGENAST, der die Kultur der Jenischen pflegt. Waltraud KREIDL hat in "Erziehung heute" Nr. 4/ 1990 einen Themenschwerpunkt gesetzt.

Herbert JENEWEIN hat im "Der Schlern" Nr. 7/ 2008 sich mit dem überholten Bild der Karrner im Obervintschgau auseinandergesetzt.

2.5 Sinti und Roma    

Weltweit leben rund acht Millionen Roma und Sinti. Die Hälfte lebt in Europa. Neben der Bewahrung der Identität und Eigenständigkeit ist es eine Geschichte der Verfolgung und eines Unverständnisses. Zwang zur Sesshaftwerdung und Assimilation sind Kennzeichen der Versuche der Mehrheit (vgl. STÖGER 2002, 194; SCHREIBER 2008, 231).

Das Beispiel der Minderheiten weist gut darauf hin, dass das koloniale Mechanismus auch innerhalb von Machtbereichen wirkt. Kolonialismus und Rassismus sind ein strukturelles Prinzip von Mehrheiten gegenüber Minderheiten einschließlich aktueller Globalisierungstendenzen.

2.5.1 Leidensweg    

Kaiser Maximilian wies 1500 alle Roma und Sinti aus dem Deutschen Reich. Vogelfrei war jeder, der bis zum Osterfest 1501 nicht das Land verlassen hatte (vgl. STÖGER 2002, 195).

Der Leidensweg der Roma und Sinti wurde auch in Tirol einem Verdrängungsprozess unterworfen. In Tirol darüber zu sprechen, heißt auch über die NS - Zeit zu sprechen. Die Verfolgungsgeschichte ist nicht weniger dramatisch als die der Juden. Die einzelnen Schritte der systematischen Verfolgungsgeschichte führt STÖGER (2002, 196) an.

Der "Zigeunererlass" vom 8. Dezember 1938 ordnet die Registrierung der Roma und Sinti für den Erkennungsdienst in Form einer "rassenbiologischen Untersuchung". Der 1939 gegebene "Umsiedelungserlass" für ca. 30 000 Roma und Sinti zur Deportation nach Polen wurde durch den Kriegsbeginn nicht durchgeführt. Umgesetzt wurden die Transporte in die Konzentrationslager.

1938 leben in Österreich rund 8 000 Roma und 3 000 Sinte. Der zentralen Inhaftierung beim Anschluss Österreichs diente das Sammellager in Hopfgarten im Brixental. Bald folgten die Transporte nach Dachau und Ravensbrück. In Auschwitz waren zwischen dem 31. März 1943 und dem 22. Jänner 1944 3 923 österreichische Roma und Sinti inhaftiert, 42 Prozent davon waren Kinder (vgl. STÖGER 2002, 197).

Mit der Errichtung eines polizeilichen Durchgangslagers in Bozen wurden ab Sommer 1944 auch Roma und Sinti interniert. Als Sammellager waren kurzfristige Anhaltrungen geplant. Allerdings wurden bald die Internierten in die Vernichtungslager abgeschoben.

Im Herbst 1940 wurden in Lackenbach im Mittelburgenland über 4 000 Roma und Sinti eingeliefert und in Salzburg/ Maxglan rund 300 Insassen eingesperrt. Gegen Kriegsende kamen die Insassen nach Birkenau (Auschwitz). Ein drittes Lager war in Weyer/ Oberösterreich mit 350 Internierten (vgl. STÖGER 2002, 198-199).

Am 16. 12. 1942 kommt der "Auschwitz - Erlass" für die Roma und Sinti. "Durchführungsbestimmungen" erfolgen am 29. Jänner 1943. Mit den Transporten nach Osten werden die Lager aufgelassen, lediglich eine kleine Belegschaft bleibt in Lackenbach bis Kriegsende. Die Lagerbedingungen waren katastrophal, Epidemien brachen aus (vgl. DLUGOBORSKI 1993, 14).

Die zweibändige Dokumentation über 23 000 Personen im "Zigeunerlager" Birkenau erschien 1993 mit dem Titel "Gedenkbuch: Die Sinti und Roma im Konzentrationslager Auschwitz - Birkenau" mit einer Einleitung von Waclaw DLUGOBORSKI.

Mehr als die Hälfte der 8 000 Burgenland - Roma und rund 3 000 Sinti, die bis 1938 in Österreich lebten, haben die Verfolgung nicht überlebt.

2.5.2 Einstellung und Entwicklung nach 1945    

Nach 1945 blieb die Einstellung gegenüber den vernichteten Minderheiten bei vielen gleich. Dazu zählten und zählen auch die Tiroler Sinti und Roma. Erst in den sechziger Jahren wurden Wiedergutmachungsrenten eingeräumt. Das Unrechtsbewusstsein scheint erst aktuell größer zu werden (vgl. STÖGER 2002, 202).

Die Vorurteile gegenüber Minderheiten haben mit dem Zusammenbruch des Dritten Reiches nicht aufgehört. Im Vordergrund stand der Wiederaufbau. Da blieb für eine pädagogische Aufgabenstellung kein Platz. Erst mit einer Politische Bildung wurde/ wird Bewusstseinsbildung relevant (vgl. Kap. 3).

Die meisten Sinti Tirols leben im Talkessel von Bozen, in Bozen zwischen 260 und 280, in Meran 33, in Brixen 40, in Eppan 11 Sinti. Insgesamt dürfte aktuell es zwischen 350 und 360 Sinti in Südtirol geben. Sie sind Einheimische seit langer Zeit und besitzen die italienische Staatsbürgerschaft. Dazu kommen im Raum Bozen rund 400 Roma - Flüchtlinge aus Ex - Jugoslawien (vgl. STÖGER 2002, 203-204).

Im Bemühen um Gerechtigkeit, Selbstbewusstsein und Anerkennung entstanden bemerkenswerte Solidaritätsgruppen. Sozialminister Rudolf Dallinger zeigte sich für die Anliegen der Roma offen. 1993 erfolgte die Anerkennung der Roma als sechste österreichische Volksgruppe neben Kroaten, Slowenen, Tschechen, Slowaken und Ungarn.

2.6 Juden    

Die Geschichte des Landes und Aspekte einer Politischen Bildung betrifft nicht nur die Mehrheitstiroler - deutschsprachige und katholische - auch die Minderheiten, etwa protestantische und jüdische Minderheiten (vgl. die Bedeutung von Interkulturalität/ kulturell - religiöse Kompetenz).

2.6.1 Geschichte einer Minderheit    

Die Geschichte des Landes Tirol beinhaltet auch eine jüdische Geschichte. Dies wird nicht immer verstanden. Ein Beispiel ist der Wiederaufbau der Synagoge in Innsbruck (vgl. STROBL 1995, 20).

Den jüdischen Teil an der Geschichte verleugnen, heißt eine verfälschte Darstellung geben.

Ein Beispiel dafür ist der einzige Anwalt, der Andreas Hofer mit Nachdruck verteidigte und keine Bezahlung dafür annahm, ein Jude war, Dr. Gioaccchino BASEVI (vgl. STÖGER 2002, 216).

Verschwiegen wird auch gerne als Innsbruck im April 1809 für kurze Zeit zurückerobert wurde, für den weiteren Befreiungskampf fünf Wohnungen und drei Geschäfte von Juden geplündert wurden (vgl. PETERLINI 1986, 9; STÖGER 2002, 216).

Jüdische Bürger besorgten für die Landesfürsten die Zolleinnahmen und die Verwaltung der Münzstätten.

Die Zunftsordnungen und das Zinsnehmungsverbot für Christen brachten es mit sich, dass Juden oft im Handel und Transitgeschäften tätig waren.

Ab dem 14. Jahrhundert erhielten diese Berufe mehr Bedeutung.

Jüdische Siedlungen gibt es schon früh in Innsbruck, Meran, Bozen, Brixen, Bruneck, Lienz, Rattenberg, in Roveretto und Trient (vgl. KÖFLER 1988, 169).

2.6.2 Verfolgung    

Vorwände für Verfolgungen sind die Pest (1348 - 1349, Vergiftung von Brunnen), Ritualmorde (Judenstein bei Rinn) und Hostienfrevel (vgl. STÖGER 2002, 217-218).

1496 erfolgte eine stärkere Einwanderung aus Kärnten und der Steiermark durch eine Vertreibung von Kaiser Maximilian mit der Begründung von Hostienschändung, Kindermarterung und Tötung (vgl. PINZER 1986, 8). Diskriminierungen waren in der Folge eine drückende Judensteuer, hoher Leibzoll und gelber Fleck an der Kleidung (vgl. STÖGER 2002, 219).

Wirtschaftliche Neidgefühle und Juden als Gottesmörder bildeten die Grundlage für Überfälle auf Juden als Sündeböcke in Zeiten der Krise und des Niederganges. 1525 im Jahr der Bauernaufstände kam es zu Überfällen von unterdrückten Bauern (vgl. PETERLINI 1986, 9).

In der von Ferdinand II. 1574 erlassenen Polizei- und Sittenordnung gibt es eine Kleiderordnung mit einem gelben Ring an den "Ober - Röcken" auf der linken Seite (vgl. HARB - KÖLL - MELICHAR - PLATTNER 1996, 106).

Das Staatsgrundgesetz vom 21. Dezember 1867 brachte bürgerliche Gleichberechtigung und damit Niederlassungsfreiheit. Der Bahnausbau in der Monarchie brachte in der Folge mit dem größeren Bahnnetz eine stärkere Mobilität.

Es bildeten sich Gruppen mit Juden der "Zweiten Generation" aus Wien, Ungarn, Böhmen, Mähren und Galizien. Im Zuge der Bahnbautätigkeiten kamen jüdische Staatsbahnbedienstete nach Innsbruck (vgl. ACHRAINER - HOFINGER 1996, 30).

1880 lebten 109 Juden in Tirol, 70 davon in Innsbruck. Schon 1890 hatte die jüdische Gemeinde 163 Mitglieder in Innsbruck und das Anrecht auf Gründung einer eigenen Kultusgemeinde. Bis 1892 war Innsbruck eine Filiale der Kultusgemeinde Hohenems. Eine jüdische Privatschule (ohne Öffentlichkeitsrecht) wurde am 5. Februar 1892 eröffnet.

Einen eigene Kultusgemeinde in Innsbruck wurde erst 1914 anerkannt.

2.6.3 Antisemitismus    

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts etwa ab 1885 entwickelte sich ein "moderner" Antisemitismus. Erkennbar war dies in Zeitungen (vgl. beispielhaft STEURER 1986, 43).

ACHRAINER - HOFINGER (1996, 30-31) beschreiben die Situation, antijüdische Einstellungen waren selbstverständlich. Dabei hatten einige Innsbrucker Juden Aufnahme und Anerkennung in liberalen Organisationsformen wie der Kaufmannschaft, dem Turn- und Verschönerungsverein sowie der Akademischen Sängerschaft gefunden. 1910 war der Höchststand jüdischer Bevölkerung mit rund 1624 Juden (damals 0,2 Prozent der Bevölkerung Tirols).

Die demographische Bewegung der Monarchie zeigte sich im Zuzug nach Tirol (vgl. STÖGER 2002, 224). Nach dem Ersten Weltkrieg bekannten sich 1934 nur mehr 365 Personen (0,1 Prozent der Bevölkerung) zur Israelitischen Kultusgemeinde (vgl. KÖFLER 1984, 420).

Rückblickend war einer der Höhepunkte antisemitischer Propaganda das Jahr 1889. Die kandidierende Gruppe für den Landtag "Christlicher Mittelstand" gab ein antisemitisches Flugblatt mit Warnung der Eltern für ihre Kinder, vor rituellen Morden, Körperverletzungen und Blutabnahmen ("Blutabzapfungen") heraus (vgl. STEURER 1986, 45; STÖGER 2002, 226).

1919 gab es in Innsbruck eine örtliche Gruppe von 50 mittelständischen Mitgliedern der Deutschen Nationalsozialistischen Arbeiter - Partei/ NSDAP.

Erst 1923 kam ein Kandidat in den Gemeinderat.

Innerhalb der Flügel der Bewegung - Gewerkschaftsflügel "Die Gelben", Wehrverband, Schutzgruppe und "Hitlerbewegung " - war die Südtirol - Frage ein Streitpunkt (vgl. HARB - KÖLL - MELICHAR - PLATTNER 1996, 206).

1920 kam Hitler nach Innsbruck, um zu den Gelben zu sprechen.

Eine unrühmliche Rolle spielte der Führer der Tiroler Heimwehr Dr. Richard Steidle. Er forderte die Trennung des deutschen und jüdischen Volkstums (vgl. STÖGER 2002, 227).

Im Antisemitenbund gegründet 1919 - Leiter war der spätere Landwirtschaftsminister Andreas Thaler aus der Wildschönau - waren Anhänger christlichsoziale, deutschnationale Politiker und Sympathisanten, Burschenschaftler, Turnbündler und Mitglieder vom Bauernbund. Im Forderungskatalog an die Tiroler Landesregierung stand, dass jener als Jude zu gelten habe, der auch nur einen jüdischen Urgroßelternteil hatte (vgl. PINZER 1986. 12). Die Forderungen wurden zur Seite gelegt.

Die zwanziger Jahre mit ihrem politischen Klima förderten den Antisemitismus, kennzeichnend der Zulauf zum Antisemitismusbund, die Rolle deutsch-völkischer Turn., Sport- und Gesangsvereine. Man beachte das 5. Deutsche Turnbundfest mit rund 2 000 Teilnehmern in Innsbruck mit seinem Festplakat eines germanischen Turners mit deutscher Fahne, im Hintergrund sind Stadtturm, der Dom St. Jakob und die Nordkette (vgl. STÖGER 2002, 229).

Der Volksdichter Sebastian Rieger ("Reimmichl") ist ein Beispiel für die Selbstverständlichkeit antisemitischen Gedankengutes mit seiner Klage im Jahr 1900, Österreich als Heimstätte des ungläubigen Volkes der Juden (vgl. PETERLINI 1986, 9).

Fünf Tage vor der am 10. April 1938 angesetzten Volksabstimmung über die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich (Wahlbeteiligung 99,57 Prozent, Anschluss - Stimmen 99,3 Prozent) zog Hitler in Innsbruck ein. Die Ursachen des Erfolges liegen im sozialen, religiösen und pädagogischen Umfeld. Tirol war damals stark im Tourismus auf Deutschland orientiert, die 1000 Mark - Sperre traf voll den Fremdenverkehr und ergab eine hohe Zahl von Arbeitslosen (vgl. STÖGER 2002, 233 - 234).

Nach heutigem Stand einer Antisemitimusforschung im Kontext der Politischen Bildung wird von einer Resisdenz gegen

logische Einwände gegen Argumente,

Herstellung von Vorurteilen,

einer Unkenntnis eines Judentums und

Vermengung religiöser Unkenntnis ausgegangen.

Ein pädagogischer Auftrag in den schulischen Fachbereichen Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung, Religion und Ethik ist gegeben.

Außerschulisch ist zudem der tertiäre und quartäre Bildungsbereich herausgefordert (vgl. BRUMLIK 2020, GRIMM - MÜLLER 2021).

3 Minderheit in Tirol - Protestanten    

"Das Aufkommen von Reformation und Protestantismus in Tirol war keine ruhige Angelegenheit. Im Gegenteil, die reformatorischen Ideen regten sich sofort und unmittelbar nach dem Öffentlichwerden von Luthers Kirchenkritik, sie äußerten sich zugleich mit dem Erscheinen seiner und der anderen Reformatoren Hauptschriften, die damals Mitteleuropa mit ihren Reformideen lawinenartig überschwemmten. Selbst im europäischen Vergleich traten die reformatorischen Gedanken sehr früh und mit besonderer Heftigkeit auf. Es ist zwar kaum einer breiten Öffentlichkeit bekannt, aber es ist eine Tatsache: Tirol stellt darin eines der interessantesten Gebiete der frühen Reformation im damaligen Europa dar - wie dies auch jetzt die neue schöne Kirchengschichte Tirols von Josef Gelmi zu Recht darlegt (LEEB 2001, 227, GELMI 2001, 135).

Bei aller Frömmigkeit gab es in der Kirche strukturelle Schwächen. Zahlreiche Klagen belegten dies. Die Kirche als Mittlerin des Heils war unglaubwürdig geworden. Ablasswesen, Reliquienkult, Dispens, Privilegien und Wallfahrten ließen Gläubige Missstände im Klerus erleben. Zuverdienste waren Geistrlichen oftmals wichtiger als seelsorgerliches Wirken ("Mehr Wirt als Hirt"). Es entstand ein regelrechter Hass auf den Klerus (vgl. GOERZ 1995).

3.1 Evangelische Bewegung im 16. Jahrhundert - Täufertum    

Es überrascht keineswegs, dass vor diesem Hintergrund der erste reformatorische Prediger von Hall Jakob Strauß 1522 großes Aufsehen verursachte und Zulauf gewann. Strauß war kein Einzelfall. Luthers Reformvorschläge Vorschläge waren mit den Gedanken des allgemeinen Priestertums (Gleichberechtigung im geistlichen Sinne und Selbstregelung kirchlicher Angelegenheiten) und der Außerkraftsetzung der Leistungsfrömmigkeit (Gnade als Geschenk Gottes ohne Bezahlung) in Verbindung mit einem kirchenkritischen Biblizismus attraktiv geworden (vgl.im Folgenden DICHATSCHEK 2007, 7-11).

Es entstand in Tirol - insbesondere in den internationalen Zentren des Bergbaues - Schwaz, Hall und Rattenberg - spontan eine evangelische Bewegung von unten aus der Bevölkerung heraus. Allerdings wurden im Unterschied zu anderen österreichischen Ländern diese reformatorischen Aktivitäten von Beginn an entschlossen bekämpft.

"Tirol war als Zentrum des Bergbaues aus finanzpolitischen Gründen so wichtig, dass jede Regelung in den dem Landesherren unterstehenden Städten unterdrückt wurde. Zudem besaß der Tiroler Adel im Vergleich zu den Städten in den anderen habsburgischen Ländern keine vergleichbaren Machtpositionen, sodass sich auch hier kein nachhaltiger politischer Rückhalt für die evangelische Bewegung bilden konnte" (LEEB 2001, 228).

Auf Grund der repressiven Maßnahmen darf man vermuten, dass der radikale Flügel der Reformation in Tirol gestärkt wurde. In diesem Umfeld einer sozial und religiös aufständischen Bewegung, in Verbindung mit Bauernaufständen, entstand die Täuferbewegung. Die abgeschlossenen Täler waren ein europäisches Zentrum von Täufern, wobei das Tiroler Täufertum eine pazifistische Haltung einnahm (vgl. MECENSEFFY 1975, 20). Hunderte männliche und weibliche Täufer wurden grausam verfolgt -verbrannt, gehenkt, enthauptet und ertränkt. Es gab Massenhinrichtungen. Ergreifende Geschichten solcher Hinrichtungen sind dokumentiert (vgl. MECENSEFFY 1975, 21). Als in Kitzbühel zwei Täufer hingerichtet werden sollten, rief jemand aus der Menge. "Ei wie fein lassen eure Hirten und Lehrer das Leben für euch" (zur Stärke des Luthertums im Raum Kitzbühel LEEB - LIEBERMANN - SCHEIBELREITER - TROPPER 2003, 215).

Heimliche Auswanderungen bis nach Mähren in die Nähe von Nikolsburg begannen. Der Pustertaler Jakob Huter ("Hutter") wurde Führer jener Gruppe, die später als Hutterer bezeichnet wurden. Bei seiner Rückkehr in die Heimat wurde Huter festgenommen und 1536 in Innsbruck verbrannt. Über Zwischenstationen in Siebenbürgen, der Walachei und der Ukraine kamen die Hutterer 1874 bis nach Amerika ("Hutterian Brethern Church"). In South Dakota gründete man den ersten "Bruderhof". Diese "Brüderhöfe" - Zeichen für eine erfolgreiche wirtschaftliche Gütergemeinschaft - mit Abgrenzungen zu bestehenden Gemeinschaft, bestehen heute noch. Manche Bewohner sprechen neben Englisch noch jetzt ein altertümliches Deutsch mit Tiroler und Kärntner Einschlag (vgl. LEEB-LIEBMANN-SCHEIBELREITER-TROPPER?? 2003, 191-192; SCHLACHTA 2006; Verordnungsblatt des Landesschulrats für Tirol/ Jg. 2006, Stück X, Nr. 75 "Symposium und Seminar 'Verbrannte Visionen' -Jakob Hutter und die Täuferbewegung").

3.2 Geheimprotestantismus    

Wie man heute weiß, wurde kein Lutheraner in Tirol aus Glaubensgründen hingerichtet. Nur ein kleiner Teil schloss sich der Täuferbewegung an. Trotz massiver Verfolgung entstand die für Tirol typische Situation, "dass es zwar zahlreiche evangelische Personen gab, die manche Regionen sogar dominierten, dass diese aber inoffiziell existierten" ( LEEB 2001, 229). Das Schicksal von Jakob Stainer, dem berühmten Geigenbauer aus Absam, ist ein typisches Beispiel hierfür. Als Anhänger Luthers geriet er in Konflikt mit der katholischen Kirche, die ihn nach einem kostspieligen Prozess über sechs Monate einsperrte.

1549 hört man von Klagen, dass in Gehöften und Häusern zur Zeit der katholischen Sonntagsmesse evangelische Gottesdienste bzw. Andachten vom Hausvater der Familie mit dem Gesinde bzw. den Nachbarn mit Bibelauslegung, Gebet und Liedern gehalten wurden. In Wohnstuben wurde ein Tisch als Altar aufgestellt. Im Gegensatz zu Oberösterreich, Niederösterreich, der Steiermark und Kärnten - wo der Protestantismus legitimiert wurde - gab es in Tirol keine Kirchenorganisation und Prediger, so dass man hier von einem Laienchristentum sprechen kann.

"Es ist der evangelischen Geschichtsschreibung kaum bzw. gar nicht bewusst, dass zuerst in Tirol (und dann in Salzburg) auf diese Weise schon sehr früh das bemerkenswerte kirchengeschichtliche Phänomen des so genannten Geheimprotestantismus entstand. Nicht immer war es so geheim, wie es der Name es suggeriert. Es äußerte sich oft auch als Aufmüpfigkeit, wenn z.B. in den Wirtshäusern auf provokante Weise lutherische Schandlieder gesungen wurden (es existierte während der Gegenreformation ein bestimmtes Sortiment an lutherischen Kampfliedern). Bei Vorladungen zeigte sich ein ziviler Ungehorsam, man berief sich auf die Gewissensfreiheit, man müsse Gott mehr gehorchen als den Menschen" (LEEB 2001, 229). Insofern kann man in Tirol auch von einem politischen Protestantismus im 16. Jahrhundert sprechen.

3.3 Ausweisungen und Emigration    

Seit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 bestimmte der Landesherr die Konfession in seinem Land (ursprünglich "ubi unus dominus, ibi una sit religio"). Folgte man dieser Regelung nicht, konnte/ musste man auswandern. Gegenüber dem mittelalterlichen Ketzerrecht wurde dies als Fortschritt angesehen, zumal man mit Vermögen und in Ehren das Land verlassen konnte. Dieses Recht gilt als Grundrecht von Untertanen in Europa (vgl. HECKEL 1983, 33)

Für Tirol gilt, dass bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts evangelisches Leben noch nachzuweisen ist. Zwei Ausnahmen, die allerdings damals teilweise zu Salzburg gehörten, bilden das Defereggen- und das Zillertal. Auf der Grundlage des Augsburger Religionsfriedens 1555 und der Bestimmungen des Westfälischen Friedens 1648 wurden evangelische Deferegger ab 1684 ausgewiesen. Mit der Missionierung durch Kapuzinerpatres begann sich die Situation in Form von antiklerikalen Aktionen zu verschärfen. Bei der Auseisung durch den Salzburger Erzbischof Max Gandolf von Kuenberg kam es zur Verletzung der Durchführungsbestimmungen. Es wurden keine Dreijahresfrist zur Vorbereitung der Emigration eingehalten, vielmehr mussten 621 Personen um Neujahr innerhalb weniger Wochen das Tal verlassen. Das Corpus Evangelicorum in Regenburg zur Einhaltung der Reichsverfassung wurde zu spät informiert, womit nur eine bruchstückhafte Wiedergutmachung der Bestimmungen möglich wurde (vgl. DISSERTORI 1964).

Die Ausweisung evangelischer Zillertaler 1837 steht in Verbindung mit der Rechtsgültigkeit des Toleranzpatents von 1781, das für Tirol auch galt. Als nämlich 1826 drei evangelische Hippacher aus der katholischen Kirche austraten, kam eine Austrittsbewegung mit letztlich 427 Personen in Gang (vgl. HEIM-REITER-WEIDINGER?? 2006; KÜHNERT 1973, 15). Der Tiroler Landtag stimmte mehrheitlich für konfessionelle Einheit des Landes. Die letzte Entscheidung hatte Kaiser Ferdinand, der die Ausweisung trotz Gültigkeit des Toleranzpatents verfügte, die internationales Aufsehen erregte.

Nach dem Bekenntnis zur freien Religionsausübung in der Unabhängigkeitserklärung der USA (1776) und der Französischen Revolution (1789) war das Toleranzpatent 1781 mit Einschränkungen versehen, wodurch Ideen der Aufklärung - religiöse Toleranz und Gleichberechtigung - unterlaufen wurden und die Ausweisungen ein unzeitgemäßes Relikt und als solches ein Spezifikum der Tiroler Geschichte darstellten (vgl. RIEDMANN 1982, 115; LEEB 2001, 231).

3.4 Protestantenpatent 1861    

Damit war in Tirol keineswegs die Gründung einer evangelischen Gemeinde möglich. Meran als Kurort hatte zwar gleich einen Betsaal für die vielen evangelischen Gäste eingerichtet, eine Gründung einer Pfarrgemeinde war dies nicht. Die Mehrheit des Tiroler Landtages beschloss in der Folge ein Gesetz, wonach die Bildung einer evangelischen Gemeinde verboten sei. Wien bestätigte dieses Gesetz nicht. 1863 verabschiedete der Landtag daraufhin ein Gesetz über die Zulassung einer privaten Religionsausübung.

Für diese politische Bewegung sprach der Brixner Fürstbischof Vinzenz Gasser von der Einheit des Glaubens als kostbarem Edelstein im Ehrenkranz Tirols (vgl. GELMI 2001; LEEB 2001, 231). Die gesteigerte Frömmigkeit in Europa zeigte sich in Tirol im Herz - Jesu - Kult. Der gefühlsmäßige Widerstand gegen evangelische Gemeindegründungen hat hier seine Wurzeln.

Einer der Wortführer einer liberalen Gruppe in Tirol war der Jenbacher Gastwirt und Arzt Norbert Pfretschner, der als Reichstagsabgeordneter noch in seiner Jugend die Ausweisung der Zillertaler erlebt hatte. Demonstrativ gab er seinem Gasthaus den Namen "Zur Toleranz".

Die Reichsverfassung 1867 brachte erst einen Durchbruch mit den Gemeindegründungen 1876 von Meran und Innsbruck, den ersten öffentlich anerkannten evangelischen Pfarrgemeinden in der Geschichte Tirols. Mit dem Verlust der Glaubenseinheit des Landes reichte auch Fürstbischof Vinzenz Gasser seinen Rücktritt bei Papst Pius IX. ein, der ihn jedoch zum Weitermachen ermunterte, da in Rom sich inzwischen auch eine evangelische Gemeinde konstituiert hatte. 1883 war es auch im Tiroler Landtag nicht mehr möglich, das Protestantenpatent zu kippen.

3.5 Protestantismus um die Jahrhundertwende    

In Kärnten, der Steiermark, Oberösterreich und dem Burgenland entwickelten sich aus evangelischer Tradition heraus Toleranzgemeinden. In Tirol gab es keine bodenständigen evangelischen Christen mehr, vielmehr handelte es sich um größtenteils Zugezogene Beamte, Armeeangehörige und Wirtschaftstreibende. Vor allem gab es kein evangelisches Leben, wie es etwa in den bäuerlich sozialisierten Toleranzgemeinden der Fall war. Damit war ein gleichberechtigtes und zwangloses Verhältnis zur katholischen Umwelt nicht möglich. "Für die konservative katholische Mehrheit in Tirol waren Luthertum und Protestantismus landfremd, sie waren Stellvertreter und Einfallstor für alles Liberale, Umstürzlerische, nicht Vaterlandstreue {...]" (LEEB 2001, 232).

Protestantismus stellt sich als moderne attraktive Alternative - im Hinblick auf das Mutterland der Reformation - dar. Gegner des politischen Katholizismus suchten naturgemäß hier eine Heimat, es kam - wie am Beispiel Innsbrucks zu beobachten ist - zu vielen Übertritten.

Um die Jahrhundertwende kam es zur "Los - von - Rom - Bewegung", die sich weniger in Über- als in Austritten zeigte. Die evangelische Glaubensbewegung in Tirol lief Gefahr, in das deutsch-nationale Eck gedrängt zu werden. Die Bewegung selbst hat im Land kaum Niederschlag gefunden. Zumeist aus Deutschland kommende Pfarrer versuchten allerdings bewusst, evangelische Mission im katholischen Österreich zu betreiben. Ein überaus kämpferischer geistlicher Amtsträger war in Innsbruck Ludwig Mahnert, wobei er ab 1923 in der Konfliktsituation der Ersten Republik deutsch-nationales Gedankengut verbreitete und letztlich auch die Gemeinde in den Umkreis illegalen Nationalsozialismus brachte (vgl. LEEB 2001, 233).

4 Fachbereich Politische Bildung/ Erziehung    

Ein Blick in Österreich in die aktuelle Situation des Fachbereichs zeigt eine ambivalente pädagogische Situation.

Es gilt in der Sekundarstufe I (MS, AHS - Unterstufe) das Bindestrichfach "Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung".

In der Sekundarstufe II in der PTS und BS ist Politische Bildung ein Pflichtfach. In den BMS/ BHS ist der Fachbereich in der Wirtschafts-/ Rechtskunde vertreten. Anders ist Politische Bildung in der AHS - Oberstufe als Fächerverbund ("Bindestrichfach") mit "Geschichte und Sozialkunde" ein Pflichtfach.

In der Lehrerausbildung ist ebenfalls die Lehramtsausbildung unterschiedlich.

Für den Pflichtschulbereich gilt der Ausbildungsmodus der Pädagogischen Hochschulen (PH),

der Bereich der mittleren und höheren Schulen (AHS, BMS und BHS) wird in der Lehramtsausbildung am Fachbereich Geschichte/ Lehramt "Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung" universitär abgedeckt (vgl. DICHATSCHEK 2017).

Aktuell lehnte die ÖVP am 14. November 2014 einen Antrag der Grünen auf die Einführung des Pflichtfaches Politische Bildung an Schulen ab. Internethinweis > vgl. http://derstandard.at/2000010938764/Politische-Bildung -Ja-aber-richtig (3.7.2022)

Dies hinderte Außen und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) nicht, etwa eineinhalb Monate später in Anlehnung an Frankreich das Gegenteil zu fordern (vgl. SCHREIBER - JAROSCH - GENSLUCKNER - HASELWANTER -HUSSL 2015, 91).

Internethinweis > http://diepresse.com/home/bildung/schule/4637701/Politische-Bildung-gegen-Extremismus (3.7.2022)

Die amtierende Bildungsministerin Gabriele Heinisch - Hosek (SPÖ) zögerte aus finanziellen Gründen und verwies auf das im Regierungsprogramm einzuführende Pflichtmodul. In der Folge wurde neuerlich veröffentlicht, dass Politische Bildung als Pflichtmodul, als im Unterricht vorhandener Lehrbestandsteil ohne Verpflichtung mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss, ab der sechsten Schulstufe im Geschichteunterricht verankert werden wird.

4.1 Grundlagen    

Am 22. Juni 2015 kam es zur Publikation einer Überarbeitung des Unterrichtsprinzips Politische Bildung (Grundsatzerlass 2015), dass Politische Bildung in allen Schulstufen und Schulformen vermittelt werden soll (vgl. Bundesministerium für Bildung und Frauen, Unterrichtsprinzip Politische Bildung, Grundsatzerlass 2015, Rundschreiben Nr.12/ 2015).

Am 24. August 2015 folgte der Erlass, Schulen können im Rahmen der Schulautonomie Politische Bildung ab der sechsten Schulstufe als Gegenstand verankern und ein neuer Entwurf des Lehrplanes für die Sekundarstufe I in "Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung (Pflichtmodul)".

Internethinweis > http://www.politik-lernen.at/gskpb (4.7.2022).

In Österreich spielt Politische Bildung trotz der wesentlichen Bedeutung der Themenfelder wie Europa, Ökonomie, Ökologie, Interkulturalität, Globalisierung, Migration, Sicherheit und Medien weiterhin nur eine Nebenrolle ( vgl. WEISSENO - DETJEN - JUCHLER - MASSING - RICHTER 2010).

Als eines der fächerbergreifenden Unterrichtsprinzipien und der Dichte der Lehrpläne fehlt die Zeit einer Bearbeitung.

Zudem sind viele Lehrende nicht entsprechend ausgebildet und fühlen sich oftmals nicht zuständig (vgl. SCHREIBER -JAROSCH - GENSLUCKNER - HASELWANTER - HUSSL 2015, 92).

4.2 Zielsetzungen    

Bildung/ Erziehung kann/ soll zum Verständnis für politische, sozio-ökonomische, ökologische, globale, mediale und kulturell-religiös-ethische Entwicklungen führen.

Ziel ist eine demokratisch - kritische Bildung in Verbindung mit Basiswissen und einer Handlungsfähigkeit. Zusammenhänge erkennen, Handlungsorientierung, Ideologiekritik und demokratisches Engagement ergänzen Zielsetzungen.

Kritische Politische Bildung kann nicht immer auf alles Antworten geben.

Ohne Zweifel bedarf es schulisch einer praktizierbaren und umsetzbaren Politischen Bildung.

Außerschulisch bedarf es im tertiären und quartären Bildungsbereich ebenso verstärkter pädagogischer Bemühungen (vgl. SCHEIDIG 2016).

4.3 Literaturhinweise Tirol    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/ oder direkt zitiert werden.

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Dokumentation    














Zum Autor    

APS - Lehramt (VS - HS - PL 1970, 1975, 1976), zertifizierter Schülerberater (1975) und Schulentwicklungsberater (1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Absolvent Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung - Klessheim/ Reifeprüfung, Maturantenlehrgang der Lehrerbildungsanstalt Innsbruck/ Reifeprüfung - Studium Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), 1. Lehrgang Ökumene - Kardinal König Akademie/ Wien/ Zertifizierung (2006); 10. Universitätslehrgang Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ MSc (2008), Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), 6. Universitätslehrgang Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), 4. Interner Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) - Fernstudium Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018), Fernstudium Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2020), Onlinekurs Grundkurs - Aufbaukurs/ Theologie für Ehrenamtliche - Kolleg für Gemeindedienst/ Bodelschwingh - Studienstiftung Marburg/ Zertifizierung (2025)

Lehrbeauftragter Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung VO - SE (1990-2011), Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung - SE Didaktik der Politischen Bildung (2026-2017)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks Tirol (2004 - 2009, 2017 - 2019), Mitglied des Evangelischen Bildungswerks Salzburg -Tirol (1924 - heute)

Kursleiter der VHSn Salzburg Zell/ See, Saalfelden und Stadt Salzburg/ "Freude an Bildung" - Politische Bildung (2012 - 2019)

MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 10. Juli 2026