Netzwerk Gegen Gewalt - Ein Offenes WikiWeb - Jeder kann sich beteiligen!

Reihe Historisches Lernen - Historische Politische Bildung - Schulreform

Reihe Historisches Lernen 6    

Historische Politische Bildung - Aspekte einer Schulreform    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Reihe Historisches Lernen 6   
Historische Politische Bildung - Aspekte einer Schulreform   
Vorbemerkung   
Teil I Österreich   
Einleitung   
1 Schulreform 1774   
2 Reichsvolksschulgesetz 1869   
3 Wiener Schulreform 1919   
4 Schulreform 1962   
4.1 Gesetzeswerk   
4.2 Polytechnischer Lehrgang - Polytechnische Schule   
4.2.1 Einführung   
4.2 1.1 Dauer und Zielgruppe   
4.2.1.2 Orientierungsphase   
4.1 1.3 Berufsgrundbildung   
4.1.1.4 Lernprozesse für die Praxis   
4.1.1.5 Organisationsformen   
4.3 Polytechnische Schule/ PTS als Schulform   
4.3.1 Allgemeines   
4.3.2 Inklusion   
4.3.3 Perspektiven einer weiteren Schullaufbahn   
4.3.4 Schulrechtliche Grundlage/ Auswahl   
4.4 Autorenpublikationen   
4.4.1 Berufskunde - Berufsorientierung   
4.4.2 Politische Bildung   
4.4.3 Interkulturelle Kompetenz   
4.5 Reflexion   
4.6 Literaturhinweise/ Auswahl   
Teil II Deutschland   
5 Schulsystem   
5.1 Gesetzliche Grundlagen   
5.2 Geschichte   
5.3 DDR   
5.4 Literaturhinweise   
6 Schulreform/ Auswahl   
6.1 Bayern   
6.2 Berlin   
6.3 Niedersachsen   
6.4 Nordrhein - Westfalen   
6.5 Baden - Württemberg   
6.6 Thüringen   
Teil III - Schulreform - Politische Bildung   
7 Schulformen   
8 Schulleistungen   
Dokumentation   
Zum Autor   

Vorbemerkung    

Historisches Lernen ist der Prozess, bei dem Menschen vergangene Ereignisse deuten und aneignen, um eine eigene Zeitwahrnehmung zu entwickeln. Es ist nicht nur neues Wissen, vielmehr ein Denkstil, der Sinn aus der Erfahrung von Zeitlichkeit bildet und durch Methodenkompetenz wie Quellenanalyse und Interpretation die eigene Orientierung in Gegenwart und Zukunft stärkt.

Zentral ist ein Geschichtsbewusstsein wichtig für eine Orientierung in der Zeit mittels eines Lern- und Entwicklungsprozesses.

Es ist ein Prozess aus Fragen, Problemlösungen und der Entwicklung von Sinn über vergangene Phänomene, basierend auf historischen Erzählungen und Reflexionen.

Aus Autorensicht ist in den einzelnen Studien der Buchreihe die Ausbildungs- und Berufsbiographie wesentlich, historische Epochen in ihrer Bedeutung anzusprechen. Der Kontext zur Politischen Bildung und Interkulturalität bedarf einer Beachtung.

Politische Bildung fördert das Historische Lernen durch Projektmethoden, digitale Werkzeuge und die Verbindung von Vergangenheit mit Gegenwart. Erinnerungskultur, biografische Ansätze, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Umfeld und die Nutzung digitaler Medien stehen zur Verfügung.

Zunehmend erhält Politische Bildung Bedeutung für eine persönliche Kompetenz, historische Phänomene einordnen und beurteilen zu können.

Teil I Österreich    

Einleitung    

Die Anfänge des staatlichen Schulwesens in Österreich gehen auf die Schulreform von 1774 unter Maria Theresia (öffentliche Staatsschule, sechsjährige Schulpflicht) zurück.

1869 stellte das Reichsvolksschulgesetz das gesamte Pflichtschulwesen auf eine einheitliche Basis, die Schulpflicht wurde von sechs auf acht Jahre erhöht.

Eine bis heute wirkende Schulreform wurde nach 1918 von dem Präsidenten des Wiener Stadtschulrates Otto Glöckel eingeleitet. Allen Kindern – ohne Unterschied des Geschlechts und der sozialen Lage – sollte eine optimale Bildungsentfaltung gesichert werden. 1927 wurde die Hauptschule eingeführt, die Pflichtschule für die 10- bis 14-jährigen.

Das österreichische Schulwesen ist 1962 durch ein umfassendes Schulgesetz neu geregelt worden. Neben der Verlängerung der Schulpflicht auf neun Jahre wurde eine neue Form der Pflichtschullehrerausbildung an Pädagogischen Akademien eingeführt.

Seit 1993 besteht für behinderte Schülerinnen und Schüler im Primarbereich, seit 1997 auch im Sekundarbereich (Hauptschule, AHS - Unterstufe), die Möglichkeit, integrativ unterrichtet zu werden.

Im Jahr 2009 kommt es mit der Einführung der Neuen Mittelschule, die die Hauptschulen ablöst, zu einer weiteren großflächigen Veränderung an Österreichs Schulen. Dieser Prozess war im Schuljahr 2017/18 abgeschlossen.

Pressehinweis

Salzburger Nachrichten, 5.2.2026, 12 - Meinung

Zeit für eine echte Schulreform

Als ehemaliges Mitglied einer Lehrplankommission im damaligen Unterrichtsministerium verfolgt man die bestehende Diskussion in der SN vom 4.2 2026 mit besonderem Interesse. Es wird nicht bei einer Änderung einer Fächerverteilung und Stundentafel bleiben können. Es geht im komplexen schulischen Bildungsbereich um mehr.

Man denke nur an die Lehrerbildung, mit ihr die notwendige Fortbildung und die Trennung von Pädagogischer Hochschule und Universität. Der Erkenntnisstand der Bildungswissenschaften, Bezugswissenschaften und Fachdidaktiken der letzten Jahrzehnte ist so wesentlich, dass eine Schulreform notwendig erscheint. Immerhin waren die großen Änderungen von Schulgesetzwerken 1774 (Maria Theresia), 1918 (Otto Glöckel), 1962 (Fred Sinowatz mit jahrelangen Vorarbeiten von Heinrich Drimmel) und 1992 (Einführung der Neuen Mittelschule).

Historisches Lernen im schulischen Bildungsbereich mit notwendigen Folgerungen erscheint im nationalen und internationalen Interesse notwendig.

Dr. Günther Dichatschek MSc

Parlament Österreich

Parlamentskorrespondenz Nr. 90 vom 05.02.2026

Wien (PK) – Die Zahl der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse einen außerordentlichen Status haben, ist in den letzten Jahren stetig gestiegen und betrifft österreichweit mittlerweile 48.000 Schülerinnen und Schüler. Diese sollen nun ab dem Sommer 2026 verpflichtet werden, an einer Sommerschule mit Deutschunterricht teilzunehmen. Das dazu von der Regierung vorgelegte Gesetzespaket, das zudem den Schulstandorten mehr Autonomie einräumt und mehr Praxisbezug für Lehramtsstudierende bringt, wurde heute auch im Bundesrat mehrheitlich unterstützt.

Das Schulrechtspaket wurde von den Rednerinnen und Rednern der Koalitionsparteien ausdrücklich begrüßt, da es wissenschaftlich fundierte und pädagogisch wertvolle Maßnahmen enthalte. Deutliche Kritik kam von der FPÖ, die vor allem eine weitere Schwächung des Bildungssystems und eine Absenkung von Leistungsstandards ortete. Man müsste zur Kenntnis nehmen, dass es "unbeschulbare Kinder" gebe, für die es ein System außerhalb des Regelunterrichts brauche.

Bundesminister Christoph Wiederkehr sprach von einem "Paket der Aufholjagd", um allen Kindern ausreichend Deutsch zu vermitteln. Durch die schrittweise Umsetzung und das "attraktive Angebot" zeigte er sich zuversichtlich, dass ausreichend Personal rekrutiert werden könne.

Weiters stimmte der Bundesrat mehrheitlich einer Novelle zum Bildungsinvestitionsgesetz zu, die einen flexibleren Abruf von Mitteln für den weiteren Ausbau von ganztägigen Schulformen sowie Betreuungsangeboten in den Ländern erleichtern soll. Es handle sich dabei um eine zweijährige Übergangsregelung, die auch eine Anpassung der Förderbeträge an die Inflation umfasst, ist der Vorlage zu entnehmen. Die dazu in Form eines Entschließungsantrags vorgebrachte Forderung der Grünen nach einer raschen Reform der Freizeit- und Stützpädagogik wurde abgelehnt.

Von einem weiteren Schritt in "Richtung Leistungsabbau, Schönfärberei und Realitätsverweigerung im Bildungsbereich", sprach Herbert Kober (FPÖ/St), der das Gesetzespaket rundweg ablehnte. Wenn etwa Kinder mit massiven Sprachdefiziten in Regelklassen aufgenommen werden, dann zeige dies nur, dass ideologische Wunschvorstellungen über die Interessen der Kinder, der Lehrerschaft und der Gesellschaft gestellt würden. Kritisch beurteilte er auch die Ausweitung schulautonomer Entscheidungsmöglichkeiten, die zunehmend objektive Kriterien ersetzen würden. Am Ende würden jene Schülerinnen und Schüler verlieren, die wirklich leistungsbereit wären.

Auch seine Fraktionskollegin Irene Partl (FPÖ/T) befürchtete, dass mit den zur Debatte stehenden Maßnahmen das Bildungssystem geschwächt und die Leistungsstandards abgesenkt würden. Als Beispiel führte sie etwa an, dass nunmehr ein Übertritt in die Mittelschule auch ohne positivem Abschluss der Volksschule möglich sein werde. Schwerwiegende Defizite, mangelnde Integrationsbereitschaft sowie fehlender Lernwille könnten auch durch den Besuch der Sommerschule nicht ausgeglichen werden, zeigte sich Partl überzeugt. Negativ stand sie auch der Regelung gegenüber, dass in Hinkunft die Sprachkompetenzen nur einmal pro Jahr getestet werden sollen. Man müsse zudem zur Kenntnis nehmen, dass es "unbeschulbare Kinder" gebe, für die es ein System außerhalb des Regelunterrichts brauche. Andreas Arthur Spanring (FPÖ/W) machte vor allem auf große Probleme in den Ballungsräumen aufmerksam, wo teilweise über 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler in den Klassen nicht Deutsch beherrschen würden.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Regierungsfraktionen begrüßten das umfassende Schulrechtspaket und gingen auf die Schwerpunkte des Vorhabens ein. So hob Bernhard Ruf (ÖVP/O) etwa den Ausbau der Integrationsmaßnahmen, die stärkere Einbeziehung von Lehramtsstudierenden in die Schulpraxis sowie den Bürokratieabbau hervor. Insbesondere die bedarfsorientierten Regelungen im Bereich der Deutschförderung seien aus seiner Sicht ein großer Fortschritt. Denn Sprache sei der Schlüssel für eine gelungene Integration, betonte auch seine Fraktionskollegin Margit Göll (ÖVP/N). Wichtig sei es daher, die Eltern noch stärker in die Pflicht zu nehmen.

Daniela Gruber - Pruner (SPÖ/W) zeigte sich erfreut über die Bildungsnovelle, die ein Bündel an wissenschaftlich fundierten und pädagogisch wertvollen Maßnahmen enthalte. Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis sollen nun Korrekturen bei der Deutschförderung vorgenommen werden. Sie vertrat jedoch die Auffassung, dass der generell beobachtbare Verlust an Sprache alle sozialen Gruppen betreffe. Bezüglich des Ausdrucks "unbeschulbare Kinder" merkte die Bundesrätin in Richtung der Freiheitlichen kritisch an, dass es höchst problematisch sei, wenn einer Gruppe von Menschen Fähigkeiten komplett abgesprochen würden.

Für Julia Deutsch (NEOS/W) leistet die Gesetzesmaterie einen wichtigen Beitrag dazu, die Deutschförderung wirksamer, fairer und praxisnäher zu gestalten. Ein zentraler Punkt sei dabei, dass die Schulen künftig selbst darüber entscheiden können, ob die Deutschförderung in eigenen Gruppen, in integrativer Form oder in Mischvarianten erfolgen soll. Gleichzeitig sei die Einhaltung eines rechtlichen Mindestmaßes sowie eine regelmäßige Evaluierung vorgesehen. Im Sinne des Bürokratieabbaus konnte sie auch der Reduktion der Sprachstandstestungen einiges abgewinnen. Was die Verpflichtung zur Teilnahme an einer zweiwöchigen Sommerschule angeht, so sei dies auch ein Signal an die Eltern, dass Sprachförderung kein freiwilliges Angebot sei, sondern Teil ihrer schulischen Verantwortung.

Bundesrätin Simone Jagl (Güne/N) erinnerte daran, dass die Evaluierung der Deutschförderklassen ergeben habe, dass ein Spracherwerb in getrennten Gruppen kaum möglich sei. Es sei daher positiv zu bewerten, dass diese Regelung nun korrigiert und den Schulen mehr Flexibilität eingeräumt werde. Die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmebestimmungen hätte es ihrer Meinung nach aber nicht gebraucht. Noch viel mehr anerkennen müsste man auch, wie wichtig die Förderung der Erstsprache sei und dass man schon viel früher, nämlich im Kindergarten, ansetzen müsse.

Bundesminister Christoph Wiederkehr für mehr Verpflichtung, mehr Flexibilität und mehr Autonomie. Die Politik sei gefordert, auf Sprachdefizite zu reagieren, da die deutsche Sprache der Schlüssel für Bildung und die Eintrittskarte in die österreichische Gesellschaft sei. Aktuelle Daten würden zeigen, dass nicht nur Wien, sondern alle Ballungsgebiete vor großen Herausforderungen stehen würden. Durch die verpflichtende Teilnahme an der zweiwöchigen Sommerschule am Ende der Ferien würden die Kinder und Jugendlichen einen Startvorteil erhalten, um besser für das neue Schuljahr gerüstet zu sein. Aus logistischen Gründen habe man sich für eine schrittweise Umsetzung entschieden, argumentierte er. Außerdem werde den Lehrkräften ein attraktives Angebot unterbreitet. Wichtig war ihm auch, dass Lehramtsstudierende in Hinkunft schon während der Ausbildung mehr Praxiserfahrungen sammeln könnten.

Gerade für Kinder, die Deutsch noch nicht so gut beherrschen, sei der Besuch von ganztägigen Schulformen ein "irrsinniger Integrationsturbo", knüpfte Bundesminister Wiederkehr an die zweite bildungspolitische Materie, die heute in der Länderkammer behandelt wurde, an. Die Tatsache, dass es viel mehr Nachfrage als Angebote gebe, zeige auch, dass die Wahlfreiheit der Eltern nicht gefährdet sei. An einer langfristigen Lösung werde bereits mit Hochdruck gearbeitet.

Ziel des zur Debatte stehenden Bildungsinvestitionsgesetzes ist es, ein flächendeckendes Angebot an Tagesbetreuung an ganztägigen Schulformen und anderen Betreuungseinrichtungen für 40 Prozent der Kinder von 6 bis 15 Jahren bzw. bei 85 Prozent der allgemein bildenden Pflichtschulen zur Verfügung zu stellen. Weiters sollen auch außerschulische Betreuungsangebote während der Ferienzeiten eingerichtet werden. Dazu stellt der Bund den Ländern seit 2020 einen Zweckzuschuss in der Höhe von rund 30 Mio. € pro Jahr zur Verfügung, der nun im Rahmen einer Novelle an die Inflation angepasst wird. Außerdem soll die Mittelausschöpfung flexibler gestaltet und die Übertragbarkeit der Gelder in die nächsten Jahre erleichtert werden. Die heute auch im Bundesrat mitgetragenen Änderungen sollen rückwirkend per 1. September 2025 in Kraft treten.

Bereits sechs von zehn Schulen würden ganztägige Betreuung anbieten, weil es dafür auch eine große Nachfrage gebe, zeigte Julia Deutsch (NEOS/W) auf. Aus ihrer Sicht würden Ganztagesschulen für mehr Planungssicherheit sorgen, und zwar vor allem für die Eltern, die Beruf und Familie besser vereinbaren könnten. Durch die vorliegende Novelle würden die bestehenden Standorte abgesichert und die Mittel für Ganztagsschulen, die bereits von jedem dritten Kind in Österreich besucht werden, angepasst, erläuterten Barbara Prügl (ÖVP/O) und Bernhard Ruf (ÖVP/O). Im Anschluss daran werde ein dauerhaftes und modernes Finanzierungsmodell im Rahmen der Reformpartnerschaft erarbeitet. Auch Amelie Muthsam (SPÖ/N) hielt ein Plädoyer für die Ganztagsschulen, die im Sinne der sozialen Gerechtigkeit viele Vorteile mit sich bringen würden. Gerade in Österreich, wo Bildungserfolg noch immer sehr stark vom Elternhaus abhänge, könne durch ganztägige Angebote ausgeglichen werden. Die Kürzung von Betreuungsangeboten, wie das derzeit gerade in der Steiermark erfolge, sei daher sehr bedauerlich, erklärte Gabriele Kolar (SPÖ/St).

Da sich das Bildungssystem an den Lebensrealitäten der Familien orientieren müsse, brauche es ein flächendeckendes verlässliches Angebot an ganztägiger Bildung und Betreuung, unterstrich Simone Jagl (Grüne/N), die vor allem die verschränkte Unterrichtsform hervorhob. Die in der Novelle enthaltene Vorgabe, dass Länder ein Wachstum von lediglich mindestens 0,5 % beim Ausbau an Betreuungsplätzen erreichen müssen, um die Mittel auch für bestehende Angebote einsetzen zu können, halte sie aber für viel zu wenig ambitioniert.

Nur die Freiheitlichen lehnten die Materie kategorisch ab, da sie die Wahlfreiheit der Eltern im Bildungsbereich noch mehr einschränken und den Kindern noch mehr staatliche Betreuung zumuten würde, beklagte Isabella Theuermann (FPÖ/K). Laut Nikolaus Amhof (FPÖ/W) liege das Grundproblem darin, dass sich die Schülerzahlen verdoppelt hätten, aber die Strukturen nicht mitgewachsen seien. Es müsse endlich reagiert werden, zumal die Schulen in Wien "vor dem Kollaps stehen" würden.

Sechs Jahre Volksschule: Wien will Testregion sein

Die Wiener NEOS wollen die Volksschule auf sechs Jahre verlängern. Wien könnte nach den Plänen von Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) eine Modellregion werden. Auch für die Kindergärten plant sie Reformen.

Online seit gestern, 18.41 Uhr Teilen

Österreich hat ein stark gegliedertes Schulsystem: neun Jahre Schulpflicht, beginnend mit vier Jahren Volksschule. Bereits mit zehn Jahren wird entschieden, ob Kinder in die Mittelschule oder ins Gymnasium wechseln. „Wir halten die Trennung von zehnjährigen Kindern in gute und schlechte Schüler nicht für förderlich, das ist auch nachweislich nicht förderlich“, sagte Emmerling in „Wien heute“.

Dieses Modell ist historisch gewachsen. Maria Theresia hat 1774 eine Schulreform eingeleitet, damals waren sechs Jahre Schulpflicht. Danach gab es eine Schulreform 1918 und dann das Schulgesetz von 1962, das die Schulpflicht auf neun Jahre verlängert hat.

Jetzt kommt erneut Bewegung in eine jahrzehntelange Debatte, nämlich durch die gemeinsame Schule für Sechs- bis 14-Jährige. „Wir haben in Wien immer gesagt, wir stehen bereit, so eine Modellregion zu sein. Die Diskussion um die Gesamtschule ist ja leider sehr festgefahren.“ Im Regierungsprogramm der Wiener SPÖ - NEOS - Koalition ist ein Pilotprojekt verankert. auch auf Bundesebene sieht das Regierungsprogramm Modellregionen vor, die wissenschaftlich begleitet werden sollen.

Europaweit ist Österreich mit vier Jahren Volksschule eher die Ausnahme. In den meisten EU - Ländern dauert die Primarstufe sechs Jahre oder länger. Ob und wann das Wiener Pilotprojekt kommt, ist derzeit noch unklar. Die Debatte um das Thema Gesamtschule der Sechs- bis 14-Jährigen hat mit der Bereitschaft Wiens als Modellregion jetzt aber neuen Schwung bekommen.

Als „wünschenswerten Schritt“ bezeichnete die Bildungswissenschafterin Susanne Schwab von der Universität Wien eine mögliche Verlängerung der Volksschulzeit. „Wir selektieren zu früh und damit zementieren wir Bildungslaufbahnen einfach bereits nach vier Jahren.“ Durch die Verlängerung können sich die Kinder weiter entwickeln und der Leistungsdruck wird reduziert.

Die zwei zusätzlichen Jahre müssten jedoch „pädagogisch gut“ genützt werden. Schülerinnen und Schüler mit einem besonderen Förderbedarf oder mit weniger Unterstützung könnten profitieren. Wenn die derzeitige Aufsplittung aber einfach nach hinten geschoben wird, sei das der falsche Weg, betonte Schwab. Dafür brauche es zusätzliche Ressourcen und entsprechende pädagogische Begleitmaßnahmen.

Am Montag starteten die NEOS zudem eine Kampagne für die geplante Kindergarten - Reform. Mit Plakaten und Initiativen im öffentlichen und digitalen Raum wollen sie unter dem Kampagnenmotto „Das, was wirklich zählt“ auf den Reformprozess aufmerksam machen. Damit sei vor allem die Chance auf ein „selbstbestimmtes Leben“ für jedes Kind gemeint, dessen Fundament im Kindergarten gelegt werde. Man wolle den „Kindergarten neu denken“, betonte Emmerling erneut.

Darunter falle etwa die Öffnung des Kindergartens für weitere „bildungsrelevante Berufe“ in der Verwaltung genauso wie im pädagogischen Bereich. Derzeit reglementiert das Kindergartengesetz, welche Berufsgruppen in Kindergärten tätig sein können. Die Bildungsstadträtin will hier „hinschauen, wie wir dieses Berufsfeld bzw. diesen Berufsort öffnen können“. Neben Logopäden oder Ergotherapeutinnen sollen auch Quereinsteigerinnen zum Einsatz kommen, deren Einstieg Emmerling erleichtern will.

IT - Hinweis

https://wien.orf.at/stories/3341236/ (10.2.2026)

Pressehinweis

Salzburger Nachrichten 21.2.2029, 32 Meinung

Bildungspolitik ist Sozialpolitik

Der SN vom 19.2 ist für die Thematik einer Schulreform und ihren Folgen zu danken. Der Beitrag von Sepp Schnöll zu den schulischen Unterrichtsprinzipien ist zu ergänzen. Die Kennzeichen der aufgegriffenen Fragestellungen sind Lebensbezogenheit, Anschaulichkeit und fächerbergreifende Problemorientierung. Sie ermöglichen es den Schülerinnen und Schülern, Wissen in größeren Zusammenhängen zu vermitteln. Aktuell werden folgende Unterrichtsprinzipien geführt, Gesundheitsförderung, Interkulturelle Bildung, Leseerziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung, Sexualpädagogik, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, Verkehrs- und Mobilitätserziehung, Wirtschaftserziehung und Verbraucher/innenbildung.

Die Reichhaltigkeit und Wissensbasis der Bildungsinhalte im Kontext einer Lehrerbildung, Fachdidaktik, Schulentwicklung und schulpraktischen Umsetzung erfordern letztlich mehr als eine Neuorientierung in der Fächergestaltung. Nationale und internationale Bildungspolitik mit den gesamtgesellschaftlichen Konsequenzen im Sozialbereich erfordert eine Schulreform. Zu hoffen ist hier ein Wurf im Sinne der Konkordanzdemokratie zum Wohle einer zeitgemäßen Bildungslandschaft.

Dr. Günther Dichatschek MSc

1 Schulreform 1774    

„Allgemeine Schulordnung“ Maria Theresia vom 6. Dezember 1774

  • Mit der „Allgemeinen Schulordnung“ wurde von Maria Theresia am 6. Dezember 1774 die Unterrichtspflicht für Kinder „beyderley Geschlechts“ im Alter von sechs bis zwölf Jahren angeordnet. Diese Schulordnung stellt einen Meilenstein in der Geschichte des österreichischen Bildungswesens dar.
  • Nicht nur für die Volksschule wurde der Grundstein gelegt, auch für die Lehrerbildung wurden erstmals Normen festgelegt und einheitliche Schulbücher eingeführt.
  • Lange galt das Schulwesen als Angelegenheit der Kirche, als „Ecclesiasticum“, bis Maria Theresia mit ihrer vielzitierten Feststellung „das Schulwesen aber ist und bleibet allzeit ein Politikum“ die Zuständigkeit des Staates klarstellte. Mit dem Anspruch des Staates auf die Schulhoheit war es auch erforderlich, die entsprechenden Maßnahmen zur Regelung des Unterrichtswesens, das in erster Linie den Erfordernissen des Staates und nicht dem Wohl des Individuums dienen sollte, vorzugeben.
  • Ignaz Felbiger, Abt des Augustiner Chorherrenstiftes Sagan in Schlesien und damit preußischer Untertan, galt als hervorragender Fachmann für Schulfragen. Er wurde von Maria Theresia zu Rate gezogen und die „Allgemeine Schulordnung für die deutschen Normal-, Haupt- und Trivialschulen“ beruhte schließlich auf Felbigers Entwurf. Die Bezeichnung „deutsch“ steht dafür, dass in der Muttersprache und nicht in lateinischer Sprache unterrichtet wurde.
  • Die Trivialschulen hatten in allen Orten mit Pfarr- oder Filialkirchen zu bestehen. Hier wurden die Schülerinnen und Schüler in Religion, Lesen, Schreiben und Rechnen unterrichtet.
  • In größeren Städten wurden Hauptschulen eingerichtet, wo neben Gegenständen wie Geschichte oder „Erdbeschreibung“ auch der „Anfang im Lateinischen“ gelehrt wurde.
  • Die Normalschulen, „welche die Richtschnur aller übrigen Schulen in der Provinz sind“, wurden am Standort der Schulkommission, die als Aufsichts- und Verwaltungsorgan fungierte, in jeder Provinz eröffnet. Diese Schulen verfügten über ein im Vergleich zur Hauptschule erweitertes Angebot an Lehrgegenständen samt einem ausführlicheren Lateinunterricht und waren im Rahmen von „Präparandenkursen“ vor allem für die Ausbildung der Lehrer zuständig.
  • Statt dem Besuch einer Schule erlaubte die Schulordnung aber auch den Unterricht durch Hauslehrer.
  • Die Schulordnung gab außerdem vor, wie die Schulgebäude beschaffen sein sollten: „Und da es nöthig ist, daß die Schüler durch die häuslichen Geschäfte der Weiber, Kinder, und Dienstleute der Lehrer nicht gestöret werden, mithin daß die Schulstuben durchaus nicht zu irgendeinem anderen Gebrauche dienen, so muß die Schulstube auch sogar auf dem Lande von der Wohnung des Schulmeisters abgesondert seyn […]. Bey dem Erbauen solcher Schulstuben ist nicht nur auf den nöthigen Raum, und den Einfall eines genugsamen Lichtes, nicht minder in Haupt- oder größeren Schulen auf einen geraumigen Ort zu Vornehmung der Prüfungen der Bedacht zu nehmen, sondern auch Sorge zu tragen, daß die Schule mit Bänken, Tischen, Schultafeln, Dintenfässern, und anderem nöthigen Geräthe, wie auch mit einem verschlossenen Schränkel zur Bewahrung der Bücher versehen sey.“
  • Der Aufbau eines auf breiter Basis der Bevölkerung angelegten Bildungswesens ermöglichte es auch Kindern aus den ärmsten Bevölkerungsschichten daran teilzuhaben. Es wurde damit zudem der Erkenntnis Rechnung getragen, dass sowohl eine leistungsfähige Wirtschaft als auch die staatliche Verwaltung entsprechend ausgebildete Personen brauchten, um steigenden Anforderungen standhalten zu können.
Die Schulreform Maria Theresias zählt zweifellos zu ihren nachhaltigsten Neuordnungen. Es wurde nicht nur bestimmt, dass niemand ohne entsprechende Ausbildung unterrichten dürfe, auch durch die alleinige Verwendung approbierter Schulbücher wurden neue Maßstäbe gesetzt.

Es darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass Widerstände zu überwinden und vielfältige Probleme zu lösen waren, bis die Institutionalisierung des Primarschulwesens greifen konnte (vgl. Kinder als fehlende Arbeitskräfte).

Der Grundstein war jedenfalls gelegt und die neue Schule, die die gesamte Bevölkerung einschloss, konnte sich nach und nach durchsetzen.

Literaturhinweise

Engelbrecht H. (1984): Geschichte des österreichischen Bildungswesens. Erziehung und Unterricht auf dem Boden Österreichs. Bd. 3: Von der frühen Aufklärung bis zum Vormärz, Wien

Gönner R.(1979):Bildungsreform als Staatspolitik. Zu den Wirksamkeiten Maria Theresias auf dem Gebiete des Schulwesens, in: Maria Theresia und ihre Zeit. Eine Darstellung der Epoche von 1740–1780 aus Anlass der 200. Wiederkehr des Todestages der Kaiserin, hrsg. von Walter Koschatzky, Salzburg – Wien, 209 – 212

2 Reichsvolksschulgesetz 1869    

Das Reichsvolksschulgesetz, schulpolitische Bezeichnung für das Schulgesetz von 1869, blieb mit zahlreichen Novellen bis 1962 in Kraft. Der Begriff "Reichs..." bezog sich auf Cisleithanien, das kaiserliche Österreich ohne Ungarn.

Der Gesetzentwurf wurde vom Unterrichtsministerium unter Minister Leopold Hasner von Artha vorgelegt, von beiden Häusern des Reichsrats beschlossen und von Kaiser Franz Joseph I. sanktioniert/ genehmigt.

Das Gesetz trug den Titel Gesetz vom 14. Mai 1869, durch welches die Grundsätze des Unterrichtswesens bezüglich der Volksschulen festgestellt werden.

  • § 2 regelte die Unabhängigkeit der Schule von der Kirche und definierte die Schule als öffentliche Anstalt, die der Jugend ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses zugänglich ist. § 3 erweiterte den Kreis der Lehrgegenstände der Volksschule und verteilte den Stoff so, dass jedem Unterrichtsjahr eine Schulstufe entspricht. Der Beginn der Schulpflicht wurde mit dem vollendeten sechsten, das Ende mit dem vollendeten 14. Lebensjahr festgesetzt. Der Heranbildung der Lehrer dienten vierjährige Lehrerbildungsanstalten (§§ 26 ff.). Der Dienst an öffentlichen Schulen war als öffentliches Amt definiert und für alle Staatsbürger gleichermaßen zugänglich (§ 48).
  • Die politischen Gegner des Gesetzes argumentierten einerseits gegen den staatlichen Zentralismus, andererseits mit den Schwierigkeit der Durchführbarkeit angesichts verbreiteter Kinderarbeit und fehlender Schulinfrastruktur. Schärfster Kritiker des Gesetzes war aber die Katholische Kirche, die die allgemeine Zugänglichkeit zum Lehramt ohne Unterschied der Konfession und den mangelnden Einfluss der Kirche auf die Lehrinhalte beklagte. Das zu entrichtende Schulgeld bildete anfänglich eine Erschwernis bei der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht. Es wurde aber schon 1870 von der Gemeinde Wien abgeschafft, 1871-1874 auch in den meisten Kronländern. Die Novelle 1883 sah Erleichterungen beim Schulbesuch vor(de facto eine Reduzierung der Schulpflicht auf sechs Jahre).
Literaturhinweis

Goldberger S. (1883): Das neue Volksschul - Gesetz samt den in Geltung gebliebenen Bestimmungen des Reichs -Volksschulgesetzes vom 14. Mai 1869, Wien

3 Wiener Schulreform 1919    

Die Wiener Schulreform umfasst die sozialdemokratische Schulreform in Österreich von 1919 bis 1920 und ihre Weiterentwicklung im Roten Wien bis 1934. Die nachweisbar erste Verwendung des Begriffs ist ein Vortrag des Wiener Stadtrats Paul Speiser mit dem Titel „Die Wiener Schulreform“ am 5. Oktober 1919 im Café Währingerhof.

  • Die Wiener Schulreform gilt als eines der wichtigsten Reformprojekte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Mit Hilfe von Schule und Erziehung sollte ein neuer Mensch geschaffen werden, der die Zwänge des 19. Jahrhunderts hinter sich lassen würde. Treibende Kraft war Otto Glöckel, als österreichischer Unterrichtsminister (1919 – 1920) und als Leiter des Wiener Stadtschulrates.
  • Die Sozial- und Bildungspolitik im Wien der Ersten Republik Österreichs befand sich in einer Aufbruchstimmung. Neben der Schulreform wurde das Volksbildungswesen ausgebaut, Kindergärten und Horte geschaffen und erstmals Erziehungsberatungsstellen eingerichtet. Dabei stellte sich die Frage nach einer praxisnahen Psychologie und Pädagogik und einer Neuorientierung der Psychologie der Schülerpersönlichkeit.
  • Bisher waren die angehenden Lehrer nach der Psychologie Johann Friedrich Herbarts, Wilhelm Wundts und Hermann Ebbinghaus ausgebildet worden, die jedoch den Forderungen der neuen Lehrpläne, auf die Eigenart der Schüler Rücksicht zu nehmen, nicht genügen konnten. In die pädagogische Theorie und Praxis flossen deshalb immer mehr die Erkenntnisse der Tiefenpsychologie ein.
  • Neben Beiträgen der Wiener Schule der Psychologie unter Karl und Charlotte Bühler und den psychoanalytisch orientierten Pädagogen wie August Aichhorn war die Wiener Schulreform hauptsächlich das Werk der Individualpsychologie Alfred Adlers. Die Individualpsychologie mit ihrem zentralen Begriff Gemeinschaftsgefühl entsprach dem Bedarf der sozialdemokratischen Schulreformer an praktisch anwendbarem pädagogischem und psychologischem Wissen im Erziehungsbereich und unterstützte deren reformpädagogische Konzepte.
  • Das wichtigste Ziel der Wiener Schulreform war die Schaffung eines der neuen demokratischen Republik angemessenen Schulsystems mit demokratischem Erziehungsstil, Gemeinschaftsgesinnung und gleichen Bildungschancen für alle Kinder unabhängig von Geschlecht und Herkunft.
  • Im Zuge der Reform wurden die Schulverwaltungen demokratisiert, der Lehrbetrieb modernisiert, die Lehrpläne überarbeitet, die Lehrerausbildung erneuert und Ansätze einer Schülerselbstverwaltung verwirklicht. Der Volksschulunterricht umfasste die drei Prinzipien
    • Arbeitsunterricht (Arbeitsschule),
    • Gesamtunterricht und
    • Bodenständigkeit.
Die innere Schulreform baute auf der psychologischen Forschung über die Kinderseele auf. Der Religionsunterricht wurde fakultativ.

Die Herausgabe einer Reihe neuer Bücher begründete den Ruf der „Wiener Schulbuchkultur“. Das von Otto Glöckel verkündete Schulerneuerungsprogramms (Leitsätze, 1920), sah eine gemeinsame Schule für alle 10- bis 14-Jährigen vor (Allgemeine Mittelschule). Die Einheitsschule ist bis heute einer der Hauptstreitpunkte in der Bildungspolitik.

Literaturhinweise

Achs O. - Tesar E. (Hrsg.) (1985): Schule damals – Schule heute. Otto Glöckel und die Schulreform, Wien

Engelbrecht H. (1971): Der Einheitsschulgedanke in Österreich im 19. Jahrhundert. In: Österreich in Geschichte und Literatur, 1971/ 15, 3 – 13

Keim W. (1984): Die Wiener Schulreform der ersten Republik – ein vergessenes Kapitel der europäischen Reformpädagogik, in: Die Deutsche Schule 1984/ 76, 267 – 282

Karl Popper K. (2006): Einige Bemerkungen über die Wiener Schulreform und ihr Einfluss auf mich, in: Frühe Schriften, Mohr Siebeck, Tübingen

Simon A. (1965): Partnerschaft im Unterricht. Kinder lernen miteinander und voneinander, Verlag Oldenbourg, München

Wittenberg L. (2002): Geschichte der individualpsychologischen Versuchsschule in Wien. Eine Synthese aus Reformpädagogik und Individualpsychologie, W U V -Universitäts - Verlag Wien (Dissertationen der Universität Wien 87), (zugleich Wien, Univ., Diss., 2000)

4 Schulreform 1962    

Das Schulgesetzwerk 1962 ist ein umfassendes Gesetzeswerk der Zweiten Republik, das - durch zahlreiche Schulgesetz -Novellen ergänzt - eine klare Rechtsgrundlage für das österreichische Schulwesen darstellt und die Organisation des Bildungswesens von der Volksschule bis zur Pädagogischen Akademie umfasst.

Erste Verhandlungen der ÖVP und der SPÖ zur Schaffung eines umfassenden Schulgesetzes begannen im Winter 1946/ 1947. Sie wurden erst 1954 unter Unterrichtsminister Dr. Heinrich Drimmel wiederaufgenommen. Vor der Behandlung des Schulgesetzes im Plenum des Nationalrats schlossen am 9. Juli 1962 der Heilige Stuhl und die Republik Österreich einen Vertrag zur Regelung der mit dem Schulwesen zusammenhängenden Fragen. In der Frage der konfessionellen Schulen wurde ein Kompromiss geschlossen. Die SPÖ stimmte der Anerkennung des Konkordats zu, während die Katholische Kirche auf ein öffentliches konfessionelles Schulwesen verzichtete. Im Gegenzug übernahm der Staat die Gehälter des Lehrpersonals in privaten konfessionellen Schulen.

Das Schulgesetzwerk 1962 setzt sich aus folgenden Gesetzen zusammen:

  • Bundesverfassungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundesverfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens abgeändert wurde
  • Bundesgesetze vom 25. Juli 1962 über die Organisation der Schulverwaltung und Schulaufsicht des Bundes (Bundes -Schulaufsichtsgesetz, Schulaufsicht), über die Schulpflicht (Schulpflichtgesetz), die Schulorganisation (Schulorganisationsgesetz), das Privatschulwesen (Privatschulgesetz), betreffend das Dienstrecht und den Religionsunterricht.
4.1 Gesetzeswerk    

Änderungen und Kennzeichen des Schulgesetzwerks 1962 betrafen

  • die Erhöhung der Schulpflicht auf neun Jahre,
  • die Möglichkeit so genannte "Schulversuche" durchzuführen (BGBl. 61/1962 Sch O G §7[2]),
  • die Einrichtung des Polytechnischen Lehrgangs als selbständige Schulart,
  • die Führung der zweizügigen Hauptschule in allen Bundesländern und der damit verbundene weitgehende Abbau der Oberstufen an den Volksschulen,
  • die Entwicklung des Musisch - pädagogischen Realgymnasiums als selbständige Oberstufenform,
  • die Einrichtung der viersemestrigen Pädagogischen Akademie,
  • die Schaffung eines Systems von "Brücken und Übergängen",
  • die Durchlässigkeit zwischen den parallelgeführten Schulgattungen.
Festgelegt wurde auch die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, die Höchstschüler Innenzahl und die Anzahl der Unterrichtsstunden pro Fach. Änderungen des Gesetzwerkes bedurften einer Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. Im Jahr 2003 beschränkte eine Novelle die Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit auf Fragen der Schulgeldfreiheit und auf das Verhältnis zwischen Schulwesen und Religionsgemeinschaften.

Literaturhinweise

Feurstein - Prasser M./ Heimann - Jelinek F. (2016) : Schulgeschichte Österreichs im 20. Jahrhundert, in: Buchberger R./ Feurstein - Prasser M. / Heimann - Jelinek F./ Linke N. (Hrsg.): Tafelkratzer, Tintenpatzer. Schulgeschichten aus Wien, Wien, 160 - 191

Kövesi L./ Jellouschek Fr. (Hrsg.) (1963): Die Schulgesetze des Bundes, Wien

4.2 Polytechnischer Lehrgang - Polytechnische Schule    

Einleitung Mit Stand 2023 steht zu Schulbeginn im Herbst die Polytechnische Schule als Schulform vor dem Problem eines massiven Schülerrückganges.

Mit der Gründung als "Polytechnischer Lehrgang" 1962 und seiner Einführung 1966 und in der Folge in Verbindung mit der entsprechenden Lehramtsausbildung sind Überlegungen zu dieser speziellen Bildungsform angebracht.

Es versteht sich aus der Ausbildungs- und Berufsbiographie des Autors, Erinnerungen an Zugänge an einen Bildungsbereich zu dokumentieren, die eine Bedeutung der Schulform unterstreichen und in der Schulpädagogik und Hochschuldidaktik entsprechend einordnen sollen.

Ziel der Studie ist eine persönliche Stellungnahme eines Lehrenden bzw. Lehrbeauftragten in der Zuordnung der Schulform in der Sekundarstufe II im Bildungssystem in Österreich.

Im Kontext der Überlegungen des Autors stehen als Ergebnisse der Lehrtätigkeit auch Buchprojekte zur bildungspolitischen Diskussion.

4.2.1 Einführung    

4.2 1.1 Dauer und Zielgruppe    

Die "Polytechnische Schule" unterstützt Heranwachsende im letzten Jahr der allgemeinen Schulpflicht in ihrer Entscheidung für einen Einstieg in das Berufsleben über die duale Berufsausbildung (Lehre - Berufsschule) oder weiterführende Bildungswege.

Im Mittelpunkt dieses Lehr- bzw. Lernprozesses in Form eines Überleitungsprozesses stehen individuelle Interessen, Neigungen, Begabungen und Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten der Lernenden.

Die Schulform umfasst ein Schuljahr und wird von jenen 14- bis 15jährigen Lernenden als 9. Schuljahr genützt, die unmittelbar nach der allgemeinen Schulpflicht einen Beruf erlernen wollen, man beachte

  • die aktuelle Problematik des Fachkräftemangels und
  • die Orientierungslosigkeit Heranwachsender im Bildungssystem (vgl. der "Lehrende als Coach").
4.2.1.2 Orientierungsphase    

In einer Orientierungsphase zu Beginn des Schuljahres werden die Interessen der Heranwachenden durch vielfältige Informationen, (Aspekt- und Betriebs-) Erkundungen und erste praktische Erfahrungen geweckt bzw. gefestigt für ihre anstehende Berufs- und Bildungswahlentscheidung.

4.1 1.3 Berufsgrundbildung    

In Form von Fachbereichen (Wahlpflichtbereichen), die Berufsfeldern in der Arbeitswelt entsprechen, wird den Heranwachsenden eine allgemeine Berufsgrundbildung als Vorbereitung für einen künftigen Beruf angeboten

Metall,

Elektro,

Bau,

Holz,

Handel und Büro,

Gesundheit, Schönheit und Soziales sowie

Tourismus.

Die Einrichtung eines "autonomen Fachbereichs" bietet den Schulen die zusätzliche Möglichkeit, auf regionale Bedürfnisse bzw. Gegebenheiten der Arbeitswelt einzugehen (vgl. die Möglichkeit einer Kooperation Wirtschaft/Unternehmen und AMS). Jeder Lernende wählt einen Fachbereich aus dem Angebot der regionalen Arbeitsmarktsituation.

4.1.1.4 Lernprozesse für die Praxis    

In den allgemeinen Pflichtgegenständen und den Fachbereichen werden grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt (vgl. "Schlüsselqualifikationen"/ "basics").

Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Englisch und Angewandte Mathematik werden in Leistungs- oder Interessensdifferenzierung unterrichtet, zusätzlich sind im Fächerkanon Religion, Berufs-und Lebenswelt, Politische Bildung - Wirtschaft - Ökologie und Bewegung und Sport.

Durch handlungsorientiertes Lernen soll die Erschließung der individuellen Begabung und die Lernmotivation gefördert werden.

4.1.1.5 Organisationsformen    

Die Polytechnische Schule ist österreichweit flächendeckend organisiert und je nach regionalen Gegebenheiten entweder als selbständige Schule oder in organisatorischer Verbundenheit mit einer allgemeinbildenden Pflichtschule/ Mittelschule eingerichtet.

IT - Hinweis

Lehrplan der Polytechnischen Schule/ PTS > https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010046 (25.8.2023)

4.3 Polytechnische Schule/ PTS als Schulform    

Mit der Einführung 1962 bzw. Umsetzung 1966 wurde die Schulform im Anschluss an die 8. Schulstufe im Ausmaß eines Schuljahres eingerichtet.

Im Rahmen eines freiwilligen 10. Schuljahres ist der zweijährige Besuch möglich.

Bildungsziele sind eine Allgemeinbildung, Berufsorientierung und Berufsgrundbildung in selbst gewählten Fachbereichen.

Der Unterricht findet in 32 Wochenstunden statt.

Bildungsziel ist der Übertritt in eine Lehre/ "Duale Ausbildung" oder in weiterführende Schulen BMS - BHS oder AHS -Oberstufe.

4.3.1 Allgemeines    

Die PTS schließt an die 8. Schulstufe an und umfasst eine Schulstufe und beendet die Schulpflicht.

Neben der Vertiefung der Allgemeinbildung, Berufsorientierung/ Vorberuflichen Bildung und Berufsgrundbildung im Fächerkanon ergeben sich im Rahmen der "Schulautonomie" auch die Möglichkeit zu neuen Fachbereichen und Angeboten einer vertiefenden Allgemeinbildung. Schulautonom kann das Wochenstundenmausmaß von 32 Stunden im Wahlpflichtbereich und in den Pflichtgegenständen angepasst werden.

Die Lernenden erwerben bei positivem Abschluss der PTS das Recht, in die 2. Klasse einer Berufsbildenden mittleren Schule/ BMS gleicher Fachrichtung (mindestens 15 Wochenstunden im gewählten Fachbereich) oder ohne Aufnahmsprüfung in die 1. Klasse einer berufsbildenden höheren Schule/ BHS überzutreten.

4.3.2 Inklusion    

Zur Beendigung der Schulpflicht haben Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit 2012 die Möglichkeit, an einer PTS in integrativen Klassen ihre Schulpflicht zu beenden.

In Integrationsklassen an der PTS kommt für die Lernenden er Lehrplan des "Berufsvorbereitungsjahres" zur Gänze oder teilweise zur Anwendung. Die Lernenden sollen befähigt werden, persönliche Lebens - und Berufsperspektiven zu entwickeln und betriebliche Arbeit als Arbeitnehmer und aus Sicht der Arbeitgeber kennen und einschätzen zu lernen.

4.3.3 Perspektiven einer weiteren Schullaufbahn    

Für PTS - Lernende bestehen folgende Möglichkeiten.

  • Mit der Erfüllung der Schulpflicht kann eine Lehre/ Duale Ausbildung beginnen. Damit sind Fortbildungen in der Beruflichen Erwachsenenbildung und innerbetrieblichen Schulung möglich. Die "Berufsreifeprüfung" ist an einen Lehrabschluss gebunden. Somit können in der Folge auf akademischen Niveau Lehrgänge bzw. Kurse bis zu einem Studium absolviert werden.
  • Ein positiver Abschluss der PTS berechtigt in die 2. Klasse einer BMS gleicher Fachrichtung einzusteigen und ohne Aufnahmsprüfung die 1. Klasse einer BHS zu besuchen. Auch der Einstieg in eine AHS ist möglich.
  • Für Lernende mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht die Möglichkeit der integrativen Berufsausbildung.
Für Lehrende besteht der Bedarf an Beratungskompetenz im Rahmen und der Intention der Fort- und Weiterbildung.

4.3.4 Schulrechtliche Grundlage/ Auswahl    

Höchstdauer des Schulbesuchs - Schulunterrichtsgesetz § 32 (2a)

Übertritt PTS in die BMS/ BHS - Schulunterrichtsgesetz § 29 (8)

Weiterbesuch der Pflichtschule im 9. und in einem freiwilligen 10. Schuljahr - Schulunterrichtsgesetz § 18

Lehrplan der PTS - Schulorganisationsgesetz § 29

Leistungsbeurteilungsverordnung

Schulveranstaltungsverordnung - Realbegegnungen Berufspraktische Tage/ Wochen

Aufsichtserlass 2005

4.4 Autorenpublikationen    

Im Folgenden werden Autorenpublikationen im Kontext der Bildungsziele der PTS vorgestellt.

4.4.1 Berufskunde - Berufsorientierung    

Kommentar Polytechnischer Lehrgang Berufskunde und Praktische Berufsorientierung/ Mitautor - Lehrplan - Service 1991 - Österreichischer Bundesverlag Wien, ISBN 3-215-07543-1

Vor der 7. Schulstufe geht die Berufsorientierung unauffällig in die einzelnen Fächer ein, beispielsweise in Lesetexten über die Arbeitswelt und in wirtschaftskundlichen, sozialkundlichen und historischen Themen.

Ab der 7. Schulstufe wird der Berufsorientierung ausdrücklichere Bedeutung zugmessen, indem als Unterrichtsprinzip die Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt mit Schwerpunkten in der 7. und 8. Schulstufe Bedeutung zugmessen wird. Entsprechend deutlich sind die Aufgabenstellungen in den einzelnen Fachlehrplänen. Weiters wird in der 7. und 8. Schulstufe die Unverbindliche Übung "Berufsorientierung" angeboten.

In der 8. Schulstufe findet eine weitere Intensivierung der Berufsorientierung statt, die seit dem Schuljahr 1990/1991 auch die Durchführung "Berufspraktischer Tage" im Ausmaß von bis zu drei Tagen ermöglicht. Am Ende der 8. Schulstufe liegt eine der großen Nahtstelle des österreichischen Schulwesens, ab hier weist es eine große Typenvielfalt auf. Dem trägt das Schulorganisationsgesetz Rechnung, indem die Hauptschule eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt und den Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für das Berufsleben und zum Übertritt in mittlere Schulen oder in höhere Schulen befähigt. Demgegenüber haben die allgemein bildenden höheren Schulen laut Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, den Schülern eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie zugleich zur Hochschulreife zu führen.

In der 9. Schulstufe wird in Form des Polytechnischen Lehrganges der Berufsorientierung eine noch größere Bedeutung beigemessen. Die Aufgabenstellung wird im Schulorganisationsgesetz so beschrieben, dass für die Schüler der allgemeinen Schulpflicht die allgemeine Grundbildung im Hinblick auf das praktische Leben und die künftige Berufswelt zu festigen und durch eine entsprechende Berufsorientierung auf die Berufsentscheidung vorzubereiten ist.

Berufsorientierung - Theorie, Praxis und Handlungsfelder. Aspekte des Überganges von der Schule in die Arbeitswelt, Akademiker Verlag 2021, ISBN 6200672601

Berufsorientierung bzw. Vorberufliche Bildung versteht sich als pädagogischer Auftrag zur Orientierung in beruflicher Bildung und in der Arbeits- und Berufswelt an der Schnittstelle der notwendigen Orientierung und Politischen Bildung Heranwachender und Studierender bei der Gestaltung künftiger sozialer Beziehungen. Schulisch und in der Folge in der Erwachsenenpädagogik sind die Bemühungen auf die Vermittlung von Einsichten und Kenntnissen einer Schule-, Studien- und Berufswahl in einer Bildungsinformation und Berufsorientierung bzw. Berufskunde ausgerichtet.

Vorberufliche Bildung von Migranten in der Erwachsenenbildung - Didaktik und Methodik bei der Berufswahl, Berufsvorbereitung und Berufsberatung/ Diplomarbeit, Akademiker Verlag 2021, ISBN 3639884086

Aufgezeigt wird die Möglichkeit interkultureller Kompetenz/ICC bzw. Öffnung für ein gesellschaftliches und berufliches Handeln und deren Elemente in Organisationen, Systemen und Unternehmen sowie das praktische Handeln als Bestandteil.

4.4.2 Politische Bildung    

Cornelia Klepp - Daniela Rippitsch (Hrsg.): 25 Jahre Universitätslehrgang Politische Bildung in Österreich / Politische Bildung in Schloss Hofen - Rückblick, Rundblick und Ausblick eines Teilnehmers, 133-136, Fakultas Verlag 2008, ISBN 370890267X

Im Jubiläumsjahr 2007 "20 Jahre Politische Bildung - Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schloss Hofen" besucht der Autor den 10. Universitätslehrgang Politische Bildung 2006-2008, der 1987 - zunächst als Hochschullehrgang - von der Universität Salzburg in Verbindung mit dem Land Vorarlberg in der Verwaltungsakademie des Landes Vorarlberg in Lochau eingerichtet wurde.

Als Teilnehmer von drei vorgeschriebenen Zusatzseminaren zum Masterprogramm des Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universitäten Klagenfurt/ Donau - Universität Krems erlebt man eine beeindruckende Vielfältigkeit in Angebot und Lehre, die den Fachbereich Politische Bildung spannend, abwechslungsreich und zudem als Nicht - Vorarlberger in einer "anderen" Variante erscheinen lässt. Dies soll zunächst kurz dargestellt werden.

Im Folgenden wird auf persönliche Erfahrungen und Sichtweisen unter Bezugnahme der besuchten Zusatzseminare des Masterprogramms Politische Bildung eingegangen.

Geschichte und Theorieansätze der politischen Bildung in Österreich/Masterarbeit - Besondere Berücksichtigung vorberuflicher Bildung im Kontext mit Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2017, ISBN 3330516135

Politische Bildung hat die Aufgabe, gesellschaftliche Standorte und Interessen zu erkennen, ihre politischen Probleme zu beurteilen und in der Folge handeln zu können. Politische Bildung und Vorberufliche Bildung leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichen Veränderungen.

Die zunehmende Aktualität und Empfehlung, Politische Bildung in Schulen und in der Erwachsenenbildung umzusetzen, intensiviert das Interesse der Politik- und Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaft.

Didaktik der Politischen Bildung - Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Akademiker Verlag 2017, ISBN 3330520930

Politische Didaktik beinhaltet Aspekte der gesellschaftlichen Funktion und von Grundintentionen, Fachdidaktik, Politischer Bildung in der Vorberuflichen Bildung und Aspekte der Inklusion der Politischen Bildung mit Fragestellungen der Didaktik.

Umzusetzen ist Didaktik in Schulen und der Lehrerbildung sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung. Intensiviert wird das Interesse fachdidaktischer Überlegungen in der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft und in Lehramtsstudien mit Lehrinhalten einer Politischen Bildung.

Europa als Lernfeld - Ein Beitrag zur schulischen und außerschulischen Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung im Rahmen der Aus- bzw. Fortbildung Lehrender, Akademiker Verlag 2022, ISBN 3330519096

Eine Aus- und Fortbildung beschäftigt sich mit Lebensbedingungen von Kindern und Heranwachsenden in den europäischen Gegenwartsgesellschaften und reflektiert bildungspolitische EU - Konzepte von Kindheit und Jugend sowie Lerninhalte europäischer politischer und Sozialgeschichte und dem politischen System der Europäischen Union.

Friedenslernen - Theorie, Praxis und Perspektiven in der Schul--und Erwachsenenpädagogik im Kontext Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz, Akademiker Verlag 2022, ISBN 620220446X

Die Thematik setzt sich als Schlussarbeit des Fernlehrganges 2019/2020 "Nachhaltige Entwicklung" der Evangelischen Arbeitsstelle Fernstudium im Comenius - Institut Münster mit dem Bildungsansatz "Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) " auseinander. Es handelt sich um ein Lern- und Handlungsfeld, das 1992 in der Folge der Rio - Konferenz entstand. Die Arbeit bezieht sich als Basis auf den Teilbereich Friedenslernen bzw. Friedenserziehung und Friedensforschung.

Dem Autor liegt dieser Schwerpunkt als Beitrag zur Politischen Bildung, Demokratieerziehung und Interkultureller Bildung durch seine Tätigkeit in der Lehrerbildung bzw. Erwachsenenpädagogik. Der Wandel zur einer nachhaltigen Welt erfordert ein Umdenken der gesamtgesellschaftlichen und politischen Verantwortung. Bildungsbereiche erhalten pädagogische Aufgabenstellungen.

4.4.3 Interkulturelle Kompetenz    

Interkulturalität - Ein Beitrag zur Theorie, Bildung und Handlungsfeldern im Kontext von Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2017, ISBN 3330516143

Interkulturelle Kompetenz ist zunehmend von Bedeutung in einer Gesellschaft, die von Vielfalt, Wandel, Widersprüchen, Unterschiedlichkeiten und Universalität in Ethnien, Bildung bzw. Erziehung, Wirtschaft, Politik, Kultur, Religion und Recht gekennzeichnet ist. Der Diskurs zwischen Menschengruppen findet in Theorien, Handlungsfeldern und Systemen statt. Von Interesse für Politische Bildung sind Aspekte einer pluralen und demokratischen Gesellschaft.

Migration in Österreich, Akademiker Verlag 2020, ISBN 620067096X

Eine Migration ohne moralische Vorurteile kommt zu ökonomischen und sozialer Aspekten zu tragfähigen Schlussfolgerungen. Eine mäßige Einwanderung ökonomisch überwiegend günstige und soziale zweideutige Folgen für die einheimische Bevölkerung. Kulturelle Vielfalt steht gegenseitiger Rücksichtnahme und Schwächung des Sozialsystems durch Auslandsgemeinden gegenüber. Eine massive Einwanderung hat nachteilige ökonomische und soziale Folgen. Öffentliches Kapital muss aufgeteilt werden.

Interkulturelle Kompetenz - Theorie, Praxis und Handlungsfelder im Kontext Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Akademiker Verlag 2021, ISBN 3330509465

Die zunehmende Bedeutung interkultureller Kompetenz zeigt sich in einer Gesellschaft, die von Pluralität, Wandel, Unterschiedlichkeiten und Universalität in Ethnien, Bildung und Erziehung, Politik und Wirtschaft, Kultur und Kunst, Religion und Recht gekennzeichnet ist. Ein Zusammenleben in der Gesellschaft ist als Anspruch zu betrachten.

4.5 Reflexion    

Im Folgenden wird auf den Lern - und Lehrprozess des Autors eingegangen, der zum Interesse für den "Polytechnischen Lehrgang"/ PL bzw. die "Polytechnische Schule"/ PTS geführt hat.

Ausgehend von der Geschichte des österreichischen Schulwesens war das Jahr 1962 mit einer Änderung der Schulorganisation bedeutend > https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/schulsystem/sw_oest.html (25.8.2023).

50 Jahre Polytechnische Schule markiert einen Paradigmenwechsel > https://pts.schule.at/ueber-die-pts/50-jahre-pts (5.8.2023)

Mit der Möglichkeit, im Rahmen des Studiums Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck, eine Dissertation "Ein Beitrag zur Berufsfindung - Berufswahlunterricht im Polytechnischen Lehrgang unter Einbeziehung einer empirischen Untersuchung eines Schulversuchs in Tirol" zu verfassen (Juni 1984), wuchs das Interesse an Vorberuflicher Bildung und auch Politischer Bildung.

Vor Beginn des Studiums ergab sich in der universitären Orientierungsphase die Möglichkeit die Lehramtsprüfung für den Polytechnischen Lehrgang/ APS - Lehramt in Deutsch - Sozial- und Wirtschaftskunde - Berufskunde abzulegen (1976).

Vorberufliche Bildung ergab in der Folge die Möglichkeiten zum Publizieren und sich mit den verschiedenen Aspekten auseinanderzusetzen. Mit der Berufung in die Arbeitsgruppe "Lehrplanreform in Berufskunde"/ PL und dem Verfassen eines Entwurfs für "Berufsorientierung und Bildungsinformation" in der Hauptschule ergab sich ab 1990 bis 2011 ein Lehrauftrag am Institut für Erziehungswissenschaft/ Universität Wien - Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung/ VO -SE.

Von 1993 - 2002 sammelte man Erfahrungen in der Lehrerbildung der APS als Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol.

Ab 2016 - 2017 ergab sich ein Lehrauftrag am Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt - Didaktik der Politischen Bildung/ SE. In dieser Zeit war im Rahmen der Personalentwicklung die Absolvierung des 4. Internen Lehrganges für Hochschuldidaktik möglich.

Zusammenfassend ergaben sich in den Teilbereichen Vorberufliche Bildung/ Berufsorientierung, Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz Qualifikationsmöglichkeiten für die Lehre und das Publikationswesen in den Bildungsbereichen des Sekundarbereiches, tertiären und quartären Bereiches.

Kennzeichnend bis heute ist die Möglichkeit von Netzwerkarbeit im Rahmen einer zunehmenden Digitalisierung und Medienarbeit.

4.6 Literaturhinweise/ Auswahl    

Angeführt sind Titel von Autorenpublikationen, die Themenbereiche der Polytechnischen Schule betreffen.

Schulpädagogische Literatur

Schulentwicklung 1 - Unterrichtsentwicklung und Personalentwicklung. Gestaltung. Verwaltung und Machbarkeit im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-3-639-46543-3 (2022)

Schulentwicklung 2 - Organisationsentwicklung. Theorie. Praxis und Handlungsfelder im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-3-639-46583-9 (2022)

Grundwissen Didaktik. Aspekte Allgemeiner Didaktik - Digitale Didaktik - Didaktik der Altersbildung - Prüfungsdidaktik, Akademikerverlag ISBN 978-3-639-47877-3 (2022)

Berufsorientierung - Theorie, Praxis und Handlungsfelder. Aspekte des Überganges von der Schule in die Arbeitswelt, Akademikerverlag ISBN 978-6320-0-67260-5 (2021)

Grundlagenliteratur

Grundwissen Ökologie. Theorie, Praxis und Handlungsfelder im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-3639-48678-0 (2023)

Grundwissen Beratungskompetenz. Theorie, Praxis und Handlungsfelder im Bildungssystem, Akademikerverlag ISBN 9078-3-639-48692-6 (2023)

Grundwissen Wirtschaftserziehung. Ökonomisch-politisches Lernen in Theorie, Praxis und Handlungsfelder im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-3-639-49371-9 (2023)

Grundwissen Migration. Theorie und Konzeption einer Migrationsgesellschaft im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-639-48696-4 (2023)

Grundwissen Zukunftsfähige Bildung. Aspekte einer Gestaltung des Lebensraumes im Kontext Politischer Bildung, Akademikerverlag ISBN 978-3-639-4 (2023)

Teil II Deutschland    

5 Schulsystem    

Das Schulsystem in Deutschland umfasst den primären und den sekundären Bildungsbereich, also Grundschulen (Klassen 1–4/6) und die Schulen der Sekundarstufen I und II. Nach der Grundschule werden die Schüler in unterschiedliche Leistungsstufen eingeteilt und getrennt in mehreren unterschiedlichen Schulformen unterrichtet.

Jedes Bundesland regelt den Aufbau seines Schulwesens in einem eigenen Schulgesetz (siehe auch gegliedertes Schulsystem). Dies erfolgt sowohl nach Leistungsstufen getrennt, aber auch gemeinsam unter einem Dach (kooperative Gesamtschule, Gemeinschaftsschule) oder ohne Leistungsstufen in einer Einheitsschule (integrative Gesamtschule).

Im Unterschied zu den Schulsystemen vieler anderer Länder, in denen auch in der Sekundarstufe alle Schüler ungeachtet ihrer Leistungen dieselben Schulformen durchlaufen, besuchen die meisten Schüler in Deutschland ein gegliedertes Schulsystem. Aufbauend auf die allgemeinbildenden Schulen umfasst das Schulsystem in Deutschland die berufsbildenden Schulen.

Die Sekundarstufen I und II werden auch für Erwachsene als Tages- oder Abendschule neben dem Beruf (zweiter Bildungsweg) angeboten. Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder kognitiven Behinderungen haben das Recht in den Regelschulen unterrichtet zu werden. Da dies aufgrund der persönlichen Situation nicht für alle Heranwachsenden möglich ist, bieten die Bundesländer weiterhin Förderschulen für Kinder mit besonderen Entwicklungseinschränkungen an.

Dies bezieht sich auf alle schulischen Angebote ab dem 6. Lebensjahr. Frühkindliche Bildungseinrichtungen sind in Deutschland nicht dem Schulsystem, sondern den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet.[1]

In Deutschland besteht kein staatliches Schulmonopol (Bildungspluralismus). Neben staatlichen und kommunalen Schulen (Schule in öffentlicher Trägerschaft), ist das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen) gewährleistet. Dadurch wird dem Elterninteresse und Interesse des Kindes an alternativen pädagogischen Konzepte, anderen Lehrmethoden, Lehrinhalten oder Erziehungszielen, oder einer religiösen/weltanschaulichen Prägung Rechnung getragen.

5.1 Gesetzliche Grundlagen    

In den Bundesländern ist das Schulsystem in eigenen Schulgesetzen geregelt. Darin kommt der Gestaltungswille der jeweiligen Parlamentsmehrheit und der von ihr getragenen Landesregierung im Schulbereich zum Ausdruck. Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund - Länder -Kommission (1970) gegründet.

In Deutschland besteht für Kinder und Jugendliche Schulpflicht, die von den Schulen und ihren Schulleitungen überwacht wird. Das bedeutet: Alle Minderjährigen sind ab dem 6. Lebensjahr verpflichtet eine öffentliche oder staatlich anerkannte oder genehmigte Schule zu besuchen. Die Eltern müssen mit den Schulen zusammenarbeiten, um den Schulbesuch ihrer Kinder zu gewährleisten. Kommen sie dem nicht nach, so können Bußgelder die Folge sein.

Die Schulen haben neben dem Elternhaus einen in der Verfassung (Art. 7 GG) und den Schulgesetzen der Bundesländer verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag. Die grundsätzliche Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ist in § 81 SGB VIII geregelt. Die intensivste Form der Zusammenarbeit ist hierbei die Schulsozialarbeit (siehe auch § 13a SGB VIII).

5.2 Geschichte    

Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen, benannt nach dem Hauptunterrichtsfach. Im Spätmittelalter entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. Im Gegensatz zu den Pfarrschulen wurden die Stadtschulen von der Bürgerschaft und städtischen Behörden bezahlt. Das Gehalt der Lehrer war dort allerdings von Ort zu Ort an das Steuereinkommen des Ortes gekoppelt, entsprechend war in finanzschwachen Ortschaften bzw. Städten nur die Bezeichnung Bürgerschule zulässig. Die Humboldtschen Bildungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen haben durch ihre Bildungstheorie besonders das deutsche Gymnasium nachhaltig geprägt.

In Preußen wurde 1810 die allgemeine Schulpflicht eingeführt. Sie war mit einem Schulgeld verbunden. Deshalb wurde ein Schlüssel dafür vorgegeben, wie viele unentgeltliche Schüler pro Bezahler aufzunehmen waren. Oft hatten die Schulen nur einen Raum. Da die Schulen von der Gemeinde getragen wurden, hießen sie „Gemeindeschulen“. Das Deutsche Kaiserreich ergänzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts klassische Bildungsideale im Sinne Wilhelm von Humboldts durch Forderungen nach moderner Bildung infolge des Welthandels und neuer technischer Errungenschaften.

Für Buben bestanden neben den Volksschulen und Mittelschulen (Realschule, Bürgerschule, Gewerbeschule) die mit dem Abitur abschließenden höheren Schulen. Diese waren ihrerseits in Gymnasien, Realgymnasien und Oberrealschulen bis zum Hamburger Abkommen gegliedert. Daneben bestanden bis zum Ersten Weltkrieg das ebenfalls mit Abitur abschließende Kadettenkorps und private Ritterakademien. Mit der Verfassung des Deutschen Reichs wurden Gemeindeschulen 1924 in „Volksschule“ benannt.

Für Mädchen war neben der Volksschule für eine höhere Bildung nur die Höhere Töchterschule vorgesehen. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden Mädchen ebenfalls in bis zum Abitur führenden höheren Lehranstalten zugelassen oder sie konnten die Abiturprüfung als Externe ablegen. Das erste deutsche Mädchengymnasium wurde 1893 in Karlsruhe gegründet.

Die Volksschule war bis in die 1960er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip noch neben der Sonder-/ Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Grund- und Hauptschule), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen.

In den meisten Bundesländern umfasste die Grundschule vier Jahrgänge, danach begann die Aufteilung auf die verschiedenen Schulformen; in Berlin (West) waren es sechs Jahrgänge. Seit den 1970er Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und andere teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen. In Niedersachsen bestanden von 1981 bis 2004 Orientierungsstufen als gemeinsame Schulform der Jahrgänge 5 und 6, erst danach wurde die Aufteilung vorgenommen.

Die berufsbildenden Schulen bestehen in der Sekundarstufe II neben der gymnasialen Oberstufe.

Seit den 1980er Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.

5.3 DDR    

In der DDR wurde Ende der 1950er Jahre das gegliederte Schulsystem durch die Polytechnische Oberschule und die Erweiterte Oberschule ersetzt.

Das Bildungssystem in der DDR bestand seit 1946 in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) mit dem Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule als Einheitsschule.

Das Bildungssystem wurde zweimal grundlegend reformiert. 1959 wurde mit dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule (POS) als einheitlicher Schultyp für alle Schüler eingeführt. Die Festlegungen des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem von 1965 bestimmten das Schulsystem der DDR bis zu ihrem Ende.

Das Bildungsmonopol hatte in der DDR der Staat. Das zentral organisierte Bildungswesen unterstand damit der SED. Langjährige Volksbildungsministerin war von 1963 bis 1989 Margot Honecker. Es gab, bis auf eine Ausnahme (Katholische Theresienschule Berlin - Weißensee), keine staatlich anerkannten privaten Schulen.

Grundlage des staatlichen Bildungsauftrags war die durch eine „ideologisch indoktrinierte Pädagogik“ bestimmte Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit. Die Einhaltung der sozialistischen Linientreue unter Lehrkräften und Schülern beziehungsweise Studierenden an Schulen, Hochschulen und Universitäten überwachten die Partei und das Ministerium für Staatssicherheit.

Über die gesteuerte Heimerziehung übernahm das Regime beispielsweise bei elternlosen Kindern oder Sozialwaisen von frühester Jugend an die vollständige Kontrolle. Unter anderem verhaltensauffällige oder regimekritische Jugendliche mussten sich in der DDR vor Umerziehungsmaßnahmen in sogenannten von der Jugendhilfe betriebenen Spezialheimen bzw. Jugendwerkhöfen fürchten, in denen zum Teil höchst repressive Erziehungsmethoden angewendet wurden.

Ziel des DDR - Hochschulsystems war es, eine „parteiloyale Machtelite“ heranzuziehen. Der Staat nahm dabei Einfluss darauf, wer überhaupt studieren durfte, und bestimmte über eine staatliche Absolventenverordnung nach Studienende auch die Berufswahl von Akademikern. Eine garantierte Freiheit der Berufswahl gab es folglich nicht.

5.4 Literaturhinweise    

Aldorf A.M. (2016): Lehrerkooperation und die Effektivität von Lehrerfortbildung, Wiesbaden

Anweiler O. (2009): Bildungssysteme in Europa: Entwicklung und Struktur des Bildungswesens in zehn Ländern: Deutschland, England, Frankreich, Italien, Niederlande, Polen, Schweden, Spanien, Türkei (Reihe Pädagogik), Weinheim -Basel

Bundeszentrale für politische Bildung > https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/archiv/527915/deutsche-bildungspolitik-und-schulreformgesetzgebung-die-entwicklung-bis-1945/ (7.2.2026)

Demmer R. (2021): 1920 - 2020 Schulreform in Deutschland. Eine (un) endliche Geschichte ?!, Schriftenreihe Eine für alle - Die inklusive Schule für die Demokratie, Heft 7/ 2021

Grunder H. - U. (2014): Schulreform und Reformschule, utb 4181, Wien - Köln - Weimar

Hübner M. (2008); Wie Deutschlands Schulsystem reformiert werden muss, in: Unterricht Wirtschaft 9/ 2008, 2- 3

Link, J. - W. (2023): Gelingensbedingungen von Schulreform. Bildungshistorische Befunde als Schlüssel zum pädagogischen Verständnis von Schulentwicklungsprozessen und als Erweiterung des Theorienverbundes zur Schulreform, Bad Heilbrunn

Winterhoff M. (2019): Deutschland verdummt: Wie das Bildungssystem die Zukunft unserer Kinder verbaut, Gütersloh

Zymek B. (2022): Demografie, Schulentwicklung, Schulreform. Was wir dazu von der Bildungsgeschichte wissen können, in: Die Deutsche Schule/ DDS, Heft 2/ 2012, 135 - 149

6 Schulreform/ Auswahl    

6.1 Bayern    

Gemäß der "Direktive JCS 1067" vom April 1945 mussten alle Schulen den Betrieb sofort einstellen, sofern sie nicht schon zuvor geschlossen worden waren. Da die Militärregierung aber großes Interesse hatte, den Schulbetrieb möglichst schnell wieder aufzunehmen, erlaubte sie einigen Schulen auf dem Land bereits vor der offiziellen Genehmigung die Aufnahme eines eingeschränkten Unterrichts.

Ab September 1945 konnten die Schulräte der Volksschulen über die Bezirksregierungen und das Kultusministerium einen Antrag auf Wiedereröffnung des Schulbetriebs an die "Education and Religious Affairs Branch" der Militärregierung richten; ab Oktober war dies Schulleitern von höheren Schulen und Mädchenmittelschulen möglich. Dem Antrag waren eine Liste der vorgesehenen Lehrkräfte und ein Stundenplan beizulegen sowie die Ziele des Lehrplans und die geistige Haltung zu beschreiben, die im Unterricht vermittelt werden sollten. Anträge und Erteilung der Genehmigung erfolgten sukzessive, so dass der Schulbetrieb ab Herbst 1945 an den jeweiligen Schulen zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder anlief. Gleiches gilt für die Berufsschulen, die ab Oktober 1945 wieder geöffnet werden durften: Während dies auf dem Land schneller möglich war, zog sich der Prozess in den Städten wegen der gewaltigen Kriegsschäden länger hin.

Aufgrund der Zerstörungen an Schulhäusern und fehlender Sachmittel nahm der Schulbetrieb erst allmählich wieder geregelte Formen an. Infolge des Mangels an Heizmaterial etwa wurden die Schulen in den extrem kalten Wintermonaten 1946/ 47 zeitweise geschlossen. Insbesondere wegen der vielen durch ihre NSDAP - Mitgliedschaft belasteten Lehrkräfte und einem bis zur Entnazifizierung verhängten Tätigkeitsverbot herrschte ein akuter Lehrermangel, der sich infolge des Zustroms an Flüchtlingen und Vertriebenen noch verschärfte. Aufgrund einer Direktive vom Juli 1945 waren alle Lehrkräfte, die vor Mai 1937 der NSDAP beigetreten waren, zu entlassen. Im Volksschulbereich lag der Anteil der entlassenen Lehrkräfte bei 55 Prozent, im Bereich der Berufsschulen bei 41 Prozent; im Bereich der höheren Schulen wurden etwa 2/3 der vormals beschäftigten Lehrenden entlassen. Hinzu kam ein Defizit an Lehrkräften von etwa 8 Prozent, die noch nicht aus dem Krieg zurückgekehrt waren. Für die Mädchenmittelschulen liegen keine Angaben vor, doch fiel die Zahl der insgesamt ungefähr 500 Lehrpersonen kaum ins Gewicht.

Das Kultusministerium versuchte, den entstandenen Mangel durch drei Maßnahmen zu beseitigen: erstens durch die Anstellung von Schulhelfern, Aushilfs- und Ersatzlehrkräften, die in kürzester Zeit pädagogisches Grundwissen erwarben; zweitens durch die schrittweise Wiederanstellung der von den Spruchkammern entlasteten Lehrpersonen; drittens durch die Einstellung von Flüchtlingslehrkräften, die aber ebenfalls zuvor das Entnazifizierungsverfahren durchlaufen haben mussten. Deren Anteil an der Gesamtlehrerschaft betrug 1949 ca. 30 Prozent. Eine weitere Möglichkeit, die Wiederanstellung von Lehrkräften, die vor 1945 aus politischen Gründen entlassen worden waren und mittlerweile schon im Pensionsalter waren, wirkte sich nicht relevant auf die Beseitigung des Lehrermangels aus.

Da die US - Besatzungsbehörden eigene Vorstellungen mit dem Ziel der Demokratisierung im Bildungsbereich durchsetzen wollten, kam es zu teils heftigen Auseinandersetzungen. Kernpunkt des Streits waren die von der amerikanischen Zook -Kommission (benannt nach dem Vorsitzenden, 1934-1950 Präsident des "American Council of Education", George F. Zook [1885-1951]) 1946 geforderte Einführung eines gesamtschulartigen Systems und die Akademisierung der Volksschullehrerbildung. Während in fast allen Ländern des Deutschen Reiches seit Anfang des 20. Jahrhunderts eine Hochschulausbildung von Volksschullehrkräften eingeführt worden war, hatte Bayern am seminaristischen Modell festgehalten. 1935 war die Ausbildung an Hochschulen eingeführt, jedoch bereits 1941 wieder durch Lehrerbildungsanstalten ersetzt worden. Mit einer geschickten Verzögerungstaktik und Unterstützung seitens der Kirche und der Wissenschaft gelang es dem damaligen bayerischen Kultusminister Alois Hundhammer (CSU, 1900 - 1974, Kultusminister 1946 - 1950), das gegliederte Schulsystem und die seminaristische Volksschullehrerbildung nach 1945 wieder einzuführen.

Wichtige Weichen für die innere Ausgestaltung des Schulwesens stellte die Bayerische Verfassung von 1946: So wurde in Artikel 135 das Prinzip der Bekenntnisschulen verankert und zugleich in Artikel 131 die Forderung gestellt, die Schüler im Geiste der Demokratie und der Liebe zur bayerischen Heimat zu erziehen. Die Erziehung zur Identifikation mit Bayern stellte eine zentrale Leitlinie dar, die die sog. Wallenburgstiftung - ein von der Besatzungsmacht eingesetztes Gremium von Schulfachleuten - bei der Erstellung der Lehrpläne für alle Schularten zu berücksichtigen hatte. Heimatliebe galt dabei als Grundvoraussetzung für die demokratische Erziehung, die nicht – wie seitens der Besatzungsmacht ursprünglich gewünscht – in einem eigenen Fach erfolgte, sondern fächerübergreifend war, aber insbesondere in das Fach Geschichte einfloss.

Gegen Ende der 1950er Jahre setzte ein Reformprozess ein, der sich in den 1960er Jahren unter Kultusminister Ludwig Huber (CSU, 1928-2003, Kultusminister 1964 - 1970) intensivierte und bis zum Ende der 1970er Jahre andauerte.

Der Kultusminister der Viererkoalition (SPD, BP, FDP, BHE), August Rucker (parteilos, 1900-1978, Kultusminister 1954-1957), wies auf die technischen Herausforderungen der Zeit hin und sah einen Zehn-Jahres-Plan? mit dem Ziel des Ausbaus des gesamten Schulwesens, insbesondere des Volksschulbereichs vor, um den Bildungsrückstand zum Ausland aufzuholen (Rucker-Plan?). Wenn sich der Plan, der mit einem gewaltigen Finanzvolumen verbunden war, auch im Einzelnen aus politischen Gründen nicht umsetzen ließ, so gab er wichtige Impulse auf Länderebene: Nach dem Vorbild von Ruckers Plan sollten laut Kultusministerkonferenz-(KMK)Beschluss von 1957 die Kultusminister aller Länder Bedarfspläne erstellen. Zudem löste Rucker in Bayern eine Diskussion um Reformen im Bildungsbereich aus. Unter Ministerpräsident Hanns Seidel (CSU, 1901-1961, Ministerpräsident 1957-1960) und Kultusminister Theodor Maunz (parteilos, 1901-1993, Kultusminister 1957-1964) schließlich vollzog sich endgültig eine Wende in der bayerischen Kultuspolitik. So erfolgte 1958 die Einführung der Volksschullehrerausbildung an Pädagogischen Hochschulen. Politiker aller Parteien erkannten nun die Reformbedürftigkeit des Schulwesens, insbesondere im Bereich der Volksschule.

Das Land Bayern stand in den 1960er Jahren immer stärker unter Reformdruck wegen des Wandels vom agrarisch geprägten Land zum Industrieland einerseits und der nun auch von Bildungsexperten und der Öffentlichkeit geforderten Verbesserung des Bildungssystems und der Bildungschancen andererseits. Insbesondere bestand nun auch der Wunsch, die Abiturientenzahlen zu erhöhen, was als Voraussetzung für wirtschaftliche Prosperität und die Steuerung gesellschaftlicher Prozesse galt.

Im Zentrum der Reformen stand zunächst der Ausbau des Schulwesens. Im Volksschulbereich erfolgte ein Konzentrationsprozess, der zur Abschaffung der Zwergschulen (Volksschulen, die in drei Klassen oder gar nur in einer großen Klasse die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge eins mit acht versammelten) und zur Einrichtung zentraler, sehr gut ausgestatteter und voll ausgebauter Verbandsschulen führte. Die Zahl der Volksschulen reduzierte sich infolge des Volksschulgesetzes aus dem Jahr 1966 und der Schulreform im Jahr 1969 von ca. 7.000 auf unter 3.000 bis zum Jahr 1980.

Im Bereich der Mittelschulen bzw. Realschulen und höheren Schulen bzw. Gymnasien dagegen kam es mit der Neugründung zahlreicher Schulen, insbesondere im ländlichen Bereich, zu einem 1963/ 64 einsetzenden Expansionsprozess. Waren die Mittelschulen vor dieser Wende mehrheitlich von kirchlichen oder privaten Trägern gegründet (Schuljahr 1948/1949: 9 kommunale und 66 private Mittelschulen, fast ausschließlich für Mädchen), so stieg die Zahl der öffentlichen Mittelschulen bzw. Realschulen enorm, so dass sie die Zahl der kirchlichen und privaten Schulen im Laufe der 1960er Jahre übertraf (Schuljahr 1964/ 65: 102 kommunale und private Realschulen und 122 öffentliche). Insgesamt stieg die Anzahl der Mittelschulen von 208 im Schuljahr 1962/63 auf 307 im Schuljahr 1974/75.

Ähnlich wie im Bereich des Mittelschulwesens stellte sich das Verhältnis von Schulen privater und öffentlicher Trägerschaft im höheren Schulwesen nach 1945 wesentlich anders dar als heute. Im Schuljahr 1955/ 1956 existierten in Bayern 300 höhere Schulen (198 öffentliche höhere Schulen, 102 private, davon 67 klösterliche, vier evangelisch -kirchliche und 31 sonstige private). Erst im Zuge des Ausbaus des gymnasialen Bildungswesens im Laufe der 1960er Jahr erhöhte sich allmählich die Zahl der öffentlichen Gymnasien. Im Jahr 1970 waren es 347 Gymnasien, im Jahr 1980 lag deren Zahl bei 395 (324 staatliche Gymnasien und 71 private). Diese Entwicklungen lagen voll und ganz im Trend der bildungspolitischen Debatte: Die Voraussetzung für die Schaffung gleicher Bildungschancen für die Kinder aller Bevölkerungsschichten, ein bildungspolitischer Konsens seit der Mitte der 1960er Jahre, war mit diesen strukturellen Maßnahmen ebenso geschaffen wie für die Rekrutierung von möglichst hochqualifizierten Schulabgängern, was im wirtschaftspolitischen Interesse der bayerischen Staatsregierung lag.

Der Reformprozess in den 1960er Jahren verzögerte sich indes infolge des Streits um die endgültige Abschaffung der Bekenntnisschulen. Zwar sorgte das Schulverbandsgesetz von 1961 bereits indirekt für die faktische Aufweichung des Bekenntnisschulprinzips, doch erst das 1967 von der SPD initiierte und von der CSU dann ebenfalls aufgegriffene Volksbegehren führte 1968 zur verfassungsmäßigen Verankerung der christlichen Gemeinschaftsschule.

Im Inneren war das Schulwesen gekennzeichnet von einer Verwissenschaftlichung, orientiert am Strukturplan für das deutsche Bildungswesen, der 1970 vom Deutschen Bildungsrat verabschiedet worden war. Gemäß der Empfehlungen führte das Kultusministerium zudem curriculare Lehrpläne ein und ließ Schulversuche zu Gesamtschule und Orientierungsstufe durchführen. Seit 1973 indes rückte Bayern vom Bildungsgesamtplan der Bund-Länder-Kommission? ab und verfolgte unter Kultusminister Hans Maier (CSU, geb. 1931, Kultusminister 1970-1986) einen eigenständigen bildungspolitischen Kurs. So verwarf Maier etwa den Plan der Einführung von Gesamtschulen wieder.

Die gewichtigste Veränderung der beiden Reformdekaden brachte die Neuordnung der Lehrerbildung mit sich: Die 1958 für die Ausbildung von Volksschullehrerinnen und -lehrern eingerichteten Pädagogischen Hochschulen gingen 1970 institutionell in den Landesuniversitäten auf. Das Lehrerbildungsgesetz von 1977 schrieb die universitäre Ausbildung für alle Lehramtsstudiengänge vor, und die Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 1978 regelte das Studium inhaltlich: Seither sind die Studiengänge für die verschiedenen Schularten alle universitär, aber zeitlich und inhaltlich differenziert.

Mit der Gründung der Akademie für Lehrerfortbildung in Dillingen 1971 erhielt Bayern eine Einrichtung, die die fachliche Qualifikation von praktizierenden Lehrkräften und Führungspersonal gewährleisten soll.

Das Charakteristikum der 1980er Jahre bildet die Rücknahme von inneren Reformen der Vorjahre. Die bildungspolitischen Debatten drehten sich vor allem um die Themen "Schulstress" und "Wiedergewinnung des Erzieherischen", die letztendlich zu einer Pädagogisierung der Lehrpläne aller Schularten führten. Die Vermittlung traditioneller Werte und regionaler Kultur und Geschichte an die Schüler wurde nicht zuletzt mit dem Ziel der Identitätsstiftung mit dem Land Bayern forciert.

Seit den 1990er Jahren dagegen lässt sich eine sukzessive Orientierung der Bildung an Anforderungen des globalisierten Arbeitsmarktes erkennen: Das Erlernen von Fremdsprachen, der Umgang mit neuen Medien, die Verstärkung des naturwissenschaftlich-technischen Lernens von der Unterstufe an soll adäquat hierauf vorbereiten. Die im Jahr 2000 von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlichten Ergebnisse der internationalen Pisa - Studie brachten einen erhöhten Bildungsdruck mit sich. Im internationalen Vergleich der Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in den OECD - Ländern und vier weiteren Ländern (Brasilien, Lettland, Liechtenstein, Russische Föderation) im Lesen, in Mathematik und in den Naturwissenschaften schnitt Deutschland in allen drei Bereichen unterdurchschnittlich ab. Der Test erhob kein Faktenwissen, sondern transferierende Leistungen. In der nationalen Vergleichsstudie in Deutschland auf Länderebene, genannt PISA-E? 2003, lagen indes die Ergebnisse für bayerische Schülerinnen und Schüler deutlich über dem OECD-Durchschnittswert?. Gleichwohl konzentrieren sich seither die Bemühungen des Kultusministeriums auf eine Qualitätssicherung der schulischen Ausbildung, die bayernweit über einheitliche Leistungsvergleichstests und über die Evaluation von Schulen ständig geprüft wird.

Die momentane flächendeckende Einführung von Ganztagsschulen erfolgt nicht nur aus Gründen der besseren pädagogischen Betreuung, sondern auch aus organisatorischen Zwängen (etwa Einführung G8) heraus. Wichtige Punkte in der bildungspolitischen Diskussion sind einerseits die Frage um die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und andererseits um die nunmehr bayernweit vollzogene Anpassung der Lehramtsstudiengänge an das Bachelor- und Mastersystem, das im Zuge des Bologna - Prozesses auch für alle anderen Studiengänge eingeführt wurde. Das Staatsexamen bleibt zwar nach wie vor Voraussetzung für eine Anstellung als Lehrkraft, jedoch führen die Modernisierungen zu einer Modularisierung des Lehramtsstudiengangs. Diese Umstellung ist durchaus umstritten, da die damit verbundene Vorgabe von festgefügten, abzuprüfenden Lerneinheiten über ein bis zwei Semester und die Vergabe von Leistungspunkten einerseits eine Verkürzung des Studiums gewährleistet, aber andererseits eine starke Durchorganisation desselbigen bewirkt. Dies hat wiederum eine Erstarrung und Engführung des vormaligen Studiensystems zur Folge. Studierende klagen gegenwärtig über die Zunahme des Leistungsdrucks, die Universitätsdozenten wiederum über den enormen Anstieg der Lehr- und Prüfungsbelastung.

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Verankerung der Bekenntnisschulen in der bayerischen Verfassung ist das Schulorganisationsgesetz von 1950 zu sehen, wonach in jeder Gemeinde mindestens eine Volksschule einzurichten war. Da sich auf der einen Seite die Zahl der Zwergschulen bis zum Beginn der 1960er Jahre infolge des Geburtenrückgangs und der Landflucht erheblich vergrößerte und auf der anderen Seite ein Lehrermangel herrschte, legte das Schulverbandsgesetz von 1961 die Weichen für die Integration der ländlichen Kleinstklassen in zentrale Verbandsschulen. In diesen voll ausgebauten Schulen existierte für jede der Jahrgangsstufen eine eigene Klasse oder sogar mehrere Klassen. So musste nicht, wie in den Zwergschulen üblich, den Kindern verschiedener Jahrgänge unterschiedlicher Stoff zur gleichen Zeit vermittelt werden, sondern die Lehrkraft konnte sich auf die Vermittlung des vorgesehenen Jahrgangsstufenlehrplans konzentrieren. Insbesondere konservative Kreise aber warnten vor einer Entwurzelung der Kinder aus ihrem angestammten Lebensraum, die fortan von den Dörfern mit Bussen zu den Zentralschulen in größeren Gemeinden transportiert wurden.

Das Schulpflichtgesetz von 1969 fixierte die Einführung eines neunten Schuljahres. Die schon 1963/66 eingeläutete formale Gliederung in Grund- und Hauptschule vollzog sich im Jahr 1970 auch institutionell. Seither gelten Grund- und Hauptschule als eigenständige Schularten mit je eigenem Bildungsauftrag.

Bereits seit dem Ende der 1970er Jahre bemüht sich die oberste Schulbehörde um die Imagepflege der Hauptschule. 1970 erfolgte die Einführung des Qualifizierenden Hauptschulabschlusses (Quali) für Hauptschüler mit bestimmten Fächerkombinationen (Leistungskurse Deutsch, Mathematik, Englisch oder Physik/Chemie). 1982 wurden der Quali generell auf alle Hauptschüler der 9. Klasse ausgeweitet. Ab 1976 existierte zeitweise eine Orientierungsstufe in den Klassen 5 und 6 der Hauptschulen.

Infolge der Einführung der sechsstufigen Realschule 1999/2000 bewerten Teile der Öffentlichkeit die Hauptschule zunehmend als "Restschule". Daher sorgte das Kultusministerium 2004 mit der Einrichtung von Mittlere - Reife - Zügen (M - Zügen) dafür, Hauptschülern den Erwerb der Mittleren Reife zu ermöglichen. Gegenwärtig soll das Konzept der "Mittelschulen" zur qualitativen Aufwertung der vormaligen "Hauptschulen" verhelfen: 95 Prozent der bayerischen Hauptschulen bieten ab dem Schuljahr 2011/ 12 eine Ganztagsbetreuung, sie ermöglichen nach der neunten Jahrgangsstufe mit einem weiteren Schuljahr einen mittleren Bildungsabschluss und bieten ab der achten Jahrgangsstufe eine berufsfeldbezogene Spezialisierung in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Soziales. Zudem sollen Intensivierungsstunden und zusätzlicher Englischunterricht die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler verbessern.

Innerlich vollzog sich im Bereich der Volks- bzw. Grund- und Hauptschulen eine Wandlung von der volkstümlich geprägten Bildung in den 1950er, über eine wissenschaftsorientierte Ausrichtung in den 1970er und eine stark pädagogisch -erzieherische Akzentsetzung in den 1980er Jahren hin zu einem ausgewogenen Verhältnis von fachlichen und pädagogischen Anteilen seit dem Ende der 1990er Jahre.

Die an der Hauptschule 1997 eingeführte Zusammenlegung der Realienfächer Geschichte, Sozial- und Erdkunde sowie Physik, Chemie, Biologie zu Fächerverbünden namens "GSE" und "PCB" ist wegen der Verwischung von Fachgrenzen und der quantitativen und qualitativen Minderung der Inhalte infolge der dadurch verringerten Stundenzahl noch immer umstritten.

Seit 1950 war das Abitur Voraussetzung für die Ausbildung zum Volksschullehrer an den Lehrerbildungsanstalten, die ab 1954 in unabhängigen Instituten für Lehrerbildung stattfand. Nachdem die Ausbildung an den 1958 gegründeten Pädagogischen Hochschulen erfolgte, ist sie seit 1970 an den Universitäten angesiedelt.

Realschulen

Zunächst existierten lediglich von kirchlichen und privaten Trägern geführte reine Mädchenmittelschulen, die an die 7. Klasse der Volksschule anschlossen und drei Klassenstufen umfassten. Seit 1949 forcierte der Staat die Einrichtung von Mittelschulen, die fortan auch Jungen besuchen konnten. Am Ende der 1950er Jahre kam es zur vierstufigen Erweiterung der Mittelschulen, so dass diese nunmehr an die sechste Klasse der Volksschule anschlossen. Mit der Bekanntgabe von Stofflehrplänen 1961 erhielten die Mittelschulen ihr endgültiges Profil als eigenständige Schulart neben Volksschule und höherer Schule. 1965 schließlich erfolgte im Zuge des Hamburger Abkommens die Umbenennung in "Realschule". Der adäquate Terminus für die Mittelschule, "Realschule", war bislang von Formen der höheren Schulen besetzt gewesen, einerseits von der "Oberrealschule" und andererseits von der sechsjährigen "Realschule", in der zwei Fremdsprachen erlernt worden waren. Diese beiden Formen der höheren Schulen gingen 1965 in den "Gymnasien" auf. Heftig umstritten war der Ausbau der Realschule auf sechs Stufen, beginnend mit dem Schuljahr 1999/2000. Da die Realschule nun an die vierte Grundschulklasse anschloss, befürchtete man einerseits einen Leistungsdruck in der Unterstufe wegen der Vorverlegung des Übertritts und andererseits ein "Ausbluten" der Hauptschule.

Die Mittelschulen sollten auf Berufe im industriellen Sektor vorbereiten. Lagen die inhaltlichen Schwerpunkte der drei Wahlpflichtgruppen anfangs noch im wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und gewerblichen Bereich, so verschoben sie sich mit dem flächendeckenden Ausbau dieses Schultyps allmählich auf den naturwissenschaftlich - technischen, wirtschaftskundlich - kaufmännischen und musisch - sozialen Sektor, mit dem Pflichtfach Englisch.

Der Mittelschule bzw. Realschule wurde und wird eine Art "Zwitterstellung" zwischen Hauptschule und Gymnasium zugeschrieben, wobei sich die Orientierung an den Zielen des Gymnasiums im Laufe der Jahre intensivierte. Wenngleich im Lehrplan von 2001 aufgrund der Erweiterung um zwei Jahre fachliche Inhalte zugenommen haben, so lässt sich am Gesamtaufbau eine deutlich stärkere pädagogische Ausrichtung ablesen.

Direkt nach 1945 unterrichteten an Mittelschulen überwiegend Volksschullehrkräfte mit einjähriger Zusatzausbildung. Ab 1958 fand die Ausbildung am "Staatsinstitut für die Ausbildung der Lehrer an Mittelschulen" in München - Pasing statt. Mit der Prüfungs- und Ausbildungsordnung von 1961 bestand die Voraussetzung für den Abschluss in einem mindestens sechssemestrigen universitären Fachstudium. In den 1970er Jahren vollzog sich die komplette Integration der Ausbildung in die Universitäten.

Gymnasien

1938 waren nicht nur die klösterlichen höheren Schulen fast ausnahmslos verstaatlicht, sondern die vormals üblichen Formen der höheren Schulen radikal vereinheitlicht worden: Es existierte fortan nurmehr die "Oberschule" mit naturwissenschaftlich - mathematischem und fremdsprachlichem Zweig ab der zehnten Jahrgangsstufe; das "Gymnasium" (mit Latein als Ausgangssprache) erhielt lediglich in besonderen Fällen als Sonderform eine Zulassung. An die Tradition der höheren Schulen vor 1938 anschließend, formierten sich nach Kriegsende die verschiedenen Typen wieder, so dass 1949 folgendes Spektrum vorlag: die Oberrealschule, das Realgymnasium, die Realschule, das Progymnasium, das humanistische Gymnasium und die Höhere Handelsschule. Dieses erweiterte sich um einen weiteren Typ: Die Lehrerbildungsanstalten für Volksschullehrer, die ab dem Schuljahr 1948/49 auf Weisung der Besatzungsmacht keine Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen durften, wurden institutionell in eine sechsjährige Kurzform der höheren Schulen transformiert, die in allgemeinbildenden Klassen zum Abitur führte und deren Besuch fortan verpflichtend für alle war, die den Beruf des Volksschullehrers anstrebten. Diese neue Form der höheren Schule, die zunächst weiterhin die Bezeichnung "Lehrerbildungsanstalt" behielt - was damals allgemeine Verwirrung stiftete - wurde ab 1950 "Lehrerbildungsanstalt mit Oberschule in Kurzform" und seit 1954 "Deutsches Gymnasium" genannt. Allgemein üblich war zunächst die achtstufige Form der höheren Schule, die 1936 eingeführt worden war; ab 1951 galt die vor 1936 übliche neunstufige Form wieder.

Infolge der Ratifizierung des Hamburger Abkommens der KMK 1964 ersetzte der Terminus "Gymnasium" seit 1965 den Begriff "höhere Schulen". Fortan stand die einheitliche Bezeichnung für alle Formen, die sich nur noch durch fünf Adjektive unterschieden

  • humanistisches
  • neusprachliches (ehemals Realgymnasium)
  • mathematisch - naturwissenschaftliches (ehemals Oberrealschule)
  • musisches (ehemals Deutsche Oberschule bzw. Deutsches Gymnasium)
  • wirtschaftliches - sozialwissenschaftliches Gymnasium für Mädchen
Die Einrichtung von Gymnasien für Mädchen stellte einen ersten Versuch dar, die Zahl an Abiturientinnen zu steigern. Im Zuge der Bildungsexpansion und des Ausbaus der Gymnasien im Laufe der 1960er Jahre verloren sie ihren vormals elitären Charakter und zogen immer mehr Jungen und Mädchen aller Bevölkerungsschichten an. In den 1990er Jahren überstieg schließlich sogar die Zahl an Mädchen den Anteil der Jungen.

Erst seit 1965 regelten einheitliche Stofflehrpläne für alle Gymnasien den Unterricht. Als Konsequenz der Wissenschaftsorientierung ist die Neugestaltung der Oberstufe mit der Einführung der Kollegstufe 1976/77 zu sehen (breite Fächerwahl, Auflösung des Klassenverbandes zugunsten von Kursen), welche die Studierfähigkeit sichern sollte.

Seit 2004 vollzog sich schrittweise die Einführung des achtstufigen Gymnasiums (G8), die 2011 mit dem ersten Abschlussjahrgang abgeschlossen war. Dies hatte eine Neuorganisation der Lehrpläne und der Oberstufe erfordert: Eine eingeschränkte Fächerwahl begünstigt Pflichtfächer. Zwei spezielle, jeweils über eineinhalb Jahre laufende Seminare treten hinzu und bieten den Schülerinnen und Schülern insofern eine Spezialisierungsmöglichkeit, als konkrete Themen aus dem angebotenen Pool der Schule wählbar sind. Die in der Oberstufe zu belegenden P - Seminare (Projekt-Seminare?) sollen mittels einer Berufsfeldorientierung und eines sich anschließenden Projekts auf die Berufs- und Studienwahl vorbereiten. Die W - Seminare (Wissenschaftspropädeutische Seminare) sollen die Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe auf das wissenschaftliche Arbeiten an Hochschulen heranführen, indem sie mit Unterstützung einer Lehrkraft an einem Thema gemeinsam arbeiten und dann eine individuelle Abschlussarbeit erstellen. Das G8 steht in der Kritik der Öffentlichkeit, da von einem erhöhten Leistungsdruck für die Schülerinnen und Schüler ausgegangen wird.

Auch nach 1945 verlief die Ausbildung zum Lehramt an Höheren Schulen zweiphasig. An ein reines universitäres Fachstudium schloss die praktische Unterweisung im Pädagogischen Seminar an. Wenn auch in den 1960er Jahren in der ersten Phase einige vorgezogene Praktika zu absolvieren waren, erfolgte de facto eine Pädagogisierung der Ausbildung erst mit dem Lehrerbildungsgesetz von 1978, das fortan erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Anteile bereits im Studium vorsah.

Förderschulen

Anknüpfend an die Verhältnisse vor 1945 bestand gemäß dem Schulpflichtgesetz von 1952 die Vorschrift, dass Kinder, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dem Unterricht der allgemeinen Volksschule nicht zu folgen vermögen, eine geeignete "Sonderschule" oder einen für sie geeigneten "Sonderunterricht" (z. B. Hilfsschulen, Schulen für blinde, taubstumme und krüppelhafte Kinder) besuchen. Wenn auch schon die Bezeichnung "Sonderschule" existierte, so handelte es sich um keinen einheitlich festgelegten Terminus und rechtlich um keinen eigenen Schultyp. Die Sonderschulen galten als Sondereinrichtungen im institutionellen Rahmen der Volksschulen. Da zum damaligen Zeitpunkt nur ca. 55 Sonderschulen zur Verfügung standen, besuchten die meisten der eigentlich sonderschulbedürftigen Kinder zusammen mit nicht-sonderschulbedürftigen Kindern die allgemeinen Volksschulklassen; geistig behinderte Kinder waren von der Schulpflicht entbunden. Insgesamt spielte das Sonderschulwesen in den 1950er Jahren in der Öffentlichkeit eine nachgeordnete Rolle.

Dies änderte sich 1965 mit dem "Gesetz über die Errichtung und den Betrieb von Sonderschulen", das die bisherigen Einrichtungen zu einem eigenen, neunjährigen Schultyp transformierte, der sich in neun spezielle Arten differenzierte Schulen für

  • Blinde
  • Gehörlose
  • Körperbehinderte
  • Sehbehinderte
  • Schwerhörige
  • Sprachbehinderte
  • Lernbehinderte (bisherige Hilfsschule)
  • geistig Behinderte
  • Erziehungsschwierige
Seither entwickelte sich ein dichtes Netz an staatlichen Sonderschulen auch in kleineren Städten und Schulen in privater Trägerschaft mit staatlicher Unterstützung. Das Spektrum an weiterführenden Schulen erstreckt sich seitdem von Sonderberufsschulen bis hin zu den gängigen Schultypen mit angegliederten Klassen für Jugendliche mit spezifischen Behinderungen. Schließlich sorgte die flächendeckende Einrichtung von Frühförderstellen für eine Hilfe bereits für Kleinkinder.

Seit den 1980er Jahren ist ein anhaltend gegenläufiger Trend mit dem Ziel der Integration von "Sonderschülern" in Regelklassen zu konstatieren: Mobile sonderpädagogische Dienste betreuen Schüler mit Lernschwierigkeiten in Regelschulen; spezielle Diagnose- und Förderklassen bereiten auf den Übertritt in die Regelschule vor; in "Kooperationsklassen" erhalten lern- und verhaltensgestörte Kinder Unterricht in Grundschulen. Die vormals strikte Trennung in allgemeine und Sonderschulen löste sich in ein differenziertes System auf. 1994 ersetzte der Terminus "Förderschule" oder "Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf" den Begriff "Sonderschule" wegen einer damit in Verbindung gebrachten Stigmatisierung der Kinder.

Nach 1945 galten und gelten noch für bestimmte Arten der Förderschulen die Lehrpläne der Volksschule. Seit 1971 profilieren spezielle Lehrpläne bestimmte sonderpädagogische Zweige (z. B. 1991 der "Lehrplan zur individuellen Lernförderung").

Ab 1949 hatte das Bayerische Staatsministerium selbst Ausbildungslehrgänge durchgeführt, in denen sich Volksschullehrer in München zu Hilfsschullehrern ausbilden lassen konnten, bis es 1964 ein eigenes "Staatsinstitut für die Ausbildung der Lehrer an Sonderschulen" in München gründete, das sich wie folgt gliederte: in eine Abteilung für die Ausbildung der Lehrer an Schulen für Lernbehinderte, geistig Behinderte, Erziehungsschwierige sowie Körperbehinderte und in eine Abteilung für die Ausbildung der Lehrer an Schulen für Gehörlose, Schwerhörige und Sprachbehinderte. 1970 ging dieses Institut zunächst in die Pädagogische Hochschule München und 1972 in die Universität München über. Ab dem Wintersemester 1974/75 existiert auch an der Universität Würzburg ein eigener Studiengang für Sonderschullehrer und -lehrerinnen. Seit 1977 ersetzt der eigenständige Studiengang des Lehramtes an Sonderschulen mit einer vertieft studierten sonderpädagogischen Fachrichtung das vormalige Zusatzstudium am Staatsinstitut. In Bayern besteht allerdings bislang nicht die Möglichkeit, die Fachrichtung "Blinden- und Sehbehindertenpädagogik" zu studieren. Wenn es auch schon seit 1949 speziell ausgebildete Lehrkräfte für Sonderschulen gab, so mussten insbesondere zum damaligen Zeitpunkt, aber auch noch bis in die 1990er Jahre hinein Volksschullehrkräfte bzw. Grund- und Hauptschullehrkräfte an Sonderschulen eingesetzt werden.

Berufsschulen

Schon 1945 nahmen die landwirtschaftlichen und nichtlandwirtschaftlichen Berufsschulen ihren Betrieb wieder auf. Im Anschluss an den Besuch der Volksschule sah das duale System seit dem Erlass der "Richtlinien für den Berufsschulunterricht" von 1951 eine verpflichtende, dreijährige betriebliche Lehre und den Schulbesuch an regulären Arbeitstagen vor. Erst mit dem Berufsschulgesetz von 1953 bestand für die Kommunen die Verpflichtung, Berufsschulen zu installieren, was den flächendeckenden Ausbau derselbigen sicherte.

Der 1960 gesetzlich verankerte Typ der "Berufaufbauschule" (BAS) sollte begabten Berufsschülern die Fachschulreife und somit die Aufnahme in Ingenieurschulen vermitteln. Von 1987 bis zur Einstellung der BAS 1999/2000 war der Erwerb des Quali in Verbindung mit einer Berufsausbildung die mindeste Bedingung für den Besuch der BAS, die nunmehr einen mittleren Bildungsabschluss voraussetzte.

Nach dem Berufsschulgesetz von 1972 gelten als berufliche Schulen offiziell auch Berufsfachschulen (gewerbliche und kaufmännische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe, Hauswirtschaft und Sozialberufe, für technische Assistenzberufe, Berufe des Gesundheitswesens und für Musik sowie sonstige Berufsfachschulen, z. B. für Kosmetik, Mode oder künstlerische Berufe), einschließlich Wirtschaftsschulen, Fachschulen (Technikerfachschulen, Meisterschulen, kaufmännische und hauswirtschaftliche Fachschulen sowie sozialpflegerische Fachschulen) und Fachakademien (für Sozialpädagogik, Wirtschaft, Landwirtschaft und Hauswirtschaft, künstlerische Berufe, Fremdsprachenberufe, medizinisch - technische Berufe sowie für Augenoptik und Brauwesen- und Getränketechnik). Zudem regelte es die Zusammenlegung von Berufsschulen zu fachlich spezifizierten Berufsbildungszentren und die Einführung von Blockunterricht, der seit 1978 auch in ein Berufsgrundschuljahr einfließen kann. Dieses Berufsgrundschuljahr ist ein einjähriger Ausbildungsgang in Vollzeitform, der berufliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt und die allgemeine Bildung fortsetzt. Es ist verpflichtend für holzverarbeitende, landwirtschaftliche und hauswirtschaftliche Berufe. An das Berufsgrundschuljahr schließen sich zwei weitere Ausbildungsjahre an.

Seit 1947 war die Ausbildung der Berufsschullehrer an einem Berufspädagogischen Institut vorgesehen, die in vier, seit 1957/58 in sechs Semestern und in einem anschließenden praktisch-pädagogischen Jahr bestand. Die Verlegung an die Technische Hochschule München fand für den gewerblichen Bereich 1963, für den landwirtschaftlichen Bereich 1964/65 statt.

Zweiter Bildungsweg

Um Bildungsreserven auszuschöpfen, richteten sich Reformen seit dem Ende der 1950er Jahre darauf, den Erwerb der Hochschulreife über einen zweiten Weg zu ermöglichen. Seit 1958 führt dieser über den Besuch eines vierjährigen Abendgymnasiums oder eines fünfsemestrigen Kollegs im Vollzeitunterricht. Inzwischen ist ein hoher Bildungsabschluss zusätzlich mittels der Absolvierung eines Telekollegs (seit 1982) oder einer Begabtenprüfung zu erreichen. In Bayern existiert kein staatlich unterhaltenes Abendgymnasium, sondern nur ein öffentliches der Stadt München sowie private Schulen. Der Besuch einer Abendrealschule ermöglicht den Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses.

Die Einrichtung von Fachoberschulen (FOS) 1970 und die Verabschiedung des Berufsschulgesetzes von 1972 ist in Zusammenhang mit den Diskussionen um gleiche Bildungschancen zu sehen: Berufsoberschulen (BOS), die an den Besuch der BAS bzw. eine Berufsausbildung nach der Mittleren Reife anschlossen, und Fachoberschulen, die auf dem Realschulabschluss aufbauten, führten fortan zu Fachhochschulreife oder fachgebundener bzw. allgemeiner Hochschulreife. Damit war der berufliche Bildungsweg bis hin zum Studium offen geworden.

Seit dem Schuljahr 2000/01 ist innerhalb von ein, zwei oder drei Jahren der Erwerb der Fachhochschulreife oder der gebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife an FOS oder BOS möglich. Eintreten können Personen mit mittlerer Reife oder mit Hauptschulabschluss und Berufsausbildung. Seit 2008/09 sind FOS und BOS zu den Berufsoberschulen Bayerns (BOB) zusammengeschlossen.

Lehrplanentwicklung

Seit 1950 erfolgte die sukzessive Einführung von Stofflehrplänen. Im Zentrum stand dabei ein feststehender Bildungskanon an Inhalten.

Im Laufe der 1970er Jahre ersetzten mehr oder weniger ausgeprägt gestaltete "curriculare" (auch "lernzielorientierte") Lehrpläne die Bildungspläne: Unter Adaption der wissenschaftlichen Erkenntnisse von Saul B. Robinsohn (1916 - 1972, 1964 - 1972 Direktor des Max - Planck - Instituts für Bildungsforschung) enthielten die Lehrpläne detaillierte Vorgaben zu Lernzielen, -inhalten, -methoden und Verfahren der Leistungskontrolle, so dass sie an Umfang zunahmen.

In den 1980er Jahren stand die strukturelle Vereinheitlichung der Lehrpläne aller Schularten im Mittelpunkt: Sie sind seither einheitlich aufgebaut aus einem allgemeinen Teil, der Erziehungs- und Bildungsaufgaben des Schultyps festlegt, aus Fachprofilen, die den Beitrag der Fächer zum Bildungsauftrag beschreiben, aus Leitthemen, die ein spezifisches Erziehungsprogramm für jede Jahrgangsstufe definieren, und aus den Fachlehrplänen. Diese und die Lehrpläne seit den 1990er Jahren sind von einem postcurricularen Stil gekennzeichnet, der Ziel- und Stofforientierung mischt.

Aus dem 1966 vom Kultusministerium eingerichteten "Staatsinstitut für Gymnasialpädagogik" (IGP) ging 1971 das "Staatsinstitut für Schulpädagogik" mit Sitz in München hervor. Dessen Aufgaben bestanden in der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bei der Konzeption von Lehrplänen, bei der pädagogischen Betreuung und wissenschaftlichen Begleitung von Schulversuchen, bei der Planung von Lehrerfortbildungen und von Handreichungen. Damit stand es an der Schnittstelle zwischen Kultusministerium, Wissenschaft und Praxis.

Die Umbenennung 1983 in "Institut für Schulpädagogik und Bildungsforschung" (ISB) und gleichzeitige Integration des 1966 gegründeten "Instituts für Bildungsforschung und -planung" signalisierte die intendierte Weiterentwicklung der pädagogischen Bildungsarbeit. Im Rahmen der vormaligen Arbeitsschwerpunkte ergab sich eine Modifikation: Das ISB betreute nunmehr die Arbeit der Lehrplankommissionen fachlich und organisatorisch, da die Lehrplanentwicklung wieder stärker beim Kultusministerium lag.

Seit 2003 lautet die offizielle Bezeichnung "Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung".

Lehrerverbände

Der 1946 wieder gegründete "Bayerische Lehrerverein" (BLV) firmiert seit 1951 unter der Bezeichnung "Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverein" (BLLV). Er versteht sich als schulartübergreifender Lehrerverband, der stark den pädagogischen Impetus im Lehrberuf betont.

Der "Katholische Lehrerverein in Bayern" fand sich 1947 als "Gemeinschaft katholischer Erzieher" wieder zusammen und benannte sich im März 1948 in "Katholische Erziehergemeinschaft" (KEG) um. Das Verbandsziel besteht darin, die Bildungsarbeit auf der Grundlage eines christlich geprägten Weltbildes zu unterstützen.

Die Gründung des "Bayerischen Realschullehrerverbands" erfolgte 1952. Aus dem "Bayerischen Gymnasiallehrerverein" ging 1949 der "Bayerische Philologenverband" hervor. Er vertritt mittlerweile die Interessen von Gymnasial-, Fachoberschul-, Berufsschullehrern und Hochschulangehörigen.

Der 1947 in der britischen Besatzungszone gegründete "Allgemeine Deutsche Lehrer- und Lehrerinnenverband" mutierte 1948 zur "Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft" (GEW). Nach der Wende traten Mitglieder der Gewerkschaften der DDR "Unterricht und Erziehung" sowie "Wissenschaft" in die GEW ein.

Die Lehrerverbände stiegen in ihrem Stellenwert seit 1945 kontinuierlich, nicht zuletzt wegen des zunehmenden demokratischen Klimas in der Gesellschaft. Bereits in der unabhängigen, von der amerikanischen Besatzungsmacht eingesetzten Lehrplankommission (die Stiftung zum Wiederaufbau des bayerischen Erziehungs- und Bildungswesens, die sog. Wallenburgstiftung) waren viele Verbandsmitglieder tätig, die weltanschauliche Standpunkte in die Bildungspläne der 1950er Jahre aller Schularten einbringen konnten. Weiterhin waren und sind viele der in der Kultusbürokratie tätigen Beamten Mitglieder der "Katholischen Erziehergemeinschaft", die politisch der Christlich - Sozialen Union (CSU) nahesteht. Je nach politischer Lage gelang und gelingt es den Verbänden, Einfluss auf die bayerische Schulpolitik zu nehmen. So setzten sie sich erfolgreich für eine bessere Besoldung von Lehrkräften ein. Aber auch in Fragen bei der inneren Ausgestaltung der Schulen konnten und können die Verbände immer wieder erfolgreich politischen Druck ausüben: Beispielsweise kürzte die Schulverwaltung den Unterrichtsstoff des G8. Die Lehrerverbände bieten im Allgemeinen ihren Mitgliedern einen umfassenden juristischen Beistand bei schulischen Rechtsstreitigkeiten.

Literaturhinweise

Brinkmann W./ Arnold B. (1997): Lehrerverbände in Bayern. Ein geschichtlicher Überblick über die Organisation der beruflichen Interessen von Lehrerinnen und Lehrern, in: Liedtke M. (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens. 4. Band, Bad Heilbrunn, 569 - 600

Demmel W.G. (1997) , Das berufliche Schulwesen, in: Liedtke M. (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens. 3. Band, Bad Heilbrunn, 956 - 992

Fenn M. (2008): Zwischen Gesinnungs- und Sachbildung. Die Relevanz der Kategorie Heimat in Volksschulunterricht und Lehrerbildung in Bayern seit 1945, Idstein

Fenn M./ Körner H.M. (2007): Das Schulwesen, in: Spindler M. / Schmid A. (Hrsg.), Handbuch der bayerischen Geschichte. 4. Band, 2. Teil, München, 395 - 435

Fleischer - Schumann J. (1987): Das Bildungs- und Erziehungswesen in München 1945 - 1976. Die Ära Anton Fingerle. Herausgegeben von der Landeshauptstadt München, München

Hinke H. (1997): Staatsinstitute, in: Liedtke M. (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens. 3. Band, Bad Heilbrunn, 993-1010

Lanzinner M. (1996): Schulpolitik in Bayern nach 1945. Eine Neuerscheinung und die Kritik eines Zeitzeugen, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 59/ 1996, 965 - 978

Lehning N. (2007): Bayerns Weg in die Bildungsgesellschaft. Das höhere Schulwesen im Freistaat Bayern zwischen Tradition und Expansion 1949/ 50 - 1972/ 73 (Schriftenreihe zur bayerischen Landesgeschichte 153/1-2), München

Müller W. (1995): Schulpolitik in Bayern im Spannungsfeld von Kultusbürokratie und Besatzungsmacht 1945 - 1949 (Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte 36), München

Müller W. (1997: Schule und Schulpolitik 1950 - 1964, in: Liedtke M. (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens III. Band, Bad Heilbrunn, 691 - 746

Radomsky W. (1987): Entwicklung des beruflichen Schulwesens in Bayern in den Jahren 1945 - 1953. Unter besonderer Berücksichtigung der Bildungspolitik der amerikanischen Militärregierung (Forschung und Praxis beruflicher Bildung 11), Frankfurt M. - Berlin - Bern

Schmid M. (2000): Geschichte des Bayerischen Philologenverbandes, II. Band: 1914 - 2000, Neusäß

Seibert N. (1997): , Die Geschichte des bayerischen Bildungswesens von 1964 - 1990, in: Liedtke M. (Hrsg.): Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens III. Band, Bad Heilbrunn, 747-841

Sonnenberger Fr. (1982): Die Rekonfessionalisierung der bayerischen Volksschule 1945 - 1950, in: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 45/ 1982), 87 - 156

Staatsinstitut für Bildungsforschung und Bildungsplanung (1983): Die Rolle der Privatschulen im bayerischen Bildungswesen, München

Speck O. (1997): Sonderschulen, in: Liedtke M. (Hrsg.), Handbuch der Geschichte des Bayerischen Bildungswesens III. Band, Bad Heilbrunn, 914 - 924

6.2 Berlin    

Schulstrukturreform in Berlin ist die Bezeichnung für eine tiefgreifende Veränderung des Berliner Schulsystems ab dem Jahr 2010. Seit dem Schuljahr 2010/ 2011 gibt es in Berlin nur noch zwei weiterführende Schularten im Anschluss an die Grundschule: die Integrierte Sekundarschule und das Gymnasium. Durchgeführt wurde diese Reform zeitgleich mit ähnlichen Reformen in anderen deutschen Bundesländern.

Organisation

In Berlin gibt es seit 2010 ein zweigliedriges Schulsystem. An die Grundschule schließt sich entweder die Sekundarschule (mit der Sonderform der Gemeinschaftsschule) oder das Gymnasium an. An Gymnasien kann man das Abitur nach 12 Jahren ablegen, an Sekundarschulen nach 13 Jahren. In sonderpädagogischen Förderzentren werden Kinder mit speziellem Förderbedarf unterrichtet, sofern Eltern diese Schulform der Integration/ Inklusion in Regelklassen vorziehen. Private/ Freie Schulen sind keine eigene Schulform, sondern sind nach denselben Prinzipien gegliedert.

Mit der Berliner Schulstrukturreform (SSR) wurde in Berlin ohne Absicherung in einem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien und in Kooperation mit verschiedenen Interessengruppen (Schulpraktikern, Politikern, Handwerkskammer, IHK, Unternehmerverband) ein Jahrzehnte dauernder ideologisch geführter Streit um die „richtige“ Schule beendet.

Der Reform folgend wurden einzelne Schulen geschlossen und die Schüler auf die nun entstandenen Sekundarschulen verteilt. Ein Beispiel war die Herrmann - Köhl - Schule eine Hauptschule in Altmariendorf im Bezirk Tempelhof -Schöneberg, deren Schüler ab dem Schuljahr 2009/10 die Siebte integrierte Sekundarschule besuchen mussten.

Ziele der Reform

Ziel der Schulstrukturreform ist, eine bestmögliche Förderung der Schüler und Schülerinnen entsprechend ihren Fähigkeiten und Neigungen, um den für sie bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen – unabhängig von ihren familiären und sozialen Voraussetzungen.

Dieses Ziel soll in Berlin ab dem Schuljahr 2010/ 11 erreicht werden durch die Beschränkung auf nur zwei weiterführende Schularten. Angestrebt wird eine Verbesserung der Qualität der Berliner Schulen, da die bisher bestehenden Hauptschule in der Bevölkerung immer weniger akzeptiert werde. Die Entwickler der SSR wollen die Differenzierung im Schulsystem durch eine Differenzierung innerhalb des Unterrichts ersetzen. Erwartet wird, dass als Ergebnis dieser Reform die Anzahl der Schüler mit mittlerem oder höheren Schulabschlüssen gesteigert werden kann und andererseits Klassenwiederholungen reduziert werden können.

Pädagogischen Ziele

  • individuelle und bestmögliche Förderung jedes Einzelnen,
  • Praxis- und berufsbezogenes Lernen,
  • verstärkte Kooperation mit der Jugendhilfe,
  • integrative Förderung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Langfristiges Ziel ist die flächendeckende Etablierung der Gemeinschaftsschulen, die bereits jetzt vereinzelt als Pilotschulen parallel zu den Sekundarschulen, Gymnasien und Sonderschulen geführt werden. Die Testperiode der Gemeinschaftsschulen wird wissenschaftlich begleitet. Mit dem – erwartet erfolgreichen – Abschluss der Pilotphase im Jahr 2013 soll sie in Berlin allgemein verbindlich werden.

Konzeption der Reform

Gymnasium

An Gymnasien gibt es kaum wesentliche Änderungen. Modifiziert werden die Zugangskriterien, das Ganztagsangebot wird nur geringfügig ausgeweitet, angeboten werden soll mindestens eine Schule pro Bezirk. Das Abitur kann hier weiterhin nach 12 Jahren (in Ausnahmefällen auch nach 11 Jahren) absolviert werden. Das Probehalbjahr in Klasse 7 ist auf ein Jahr verlängert.

Wie vor der Reform haben Eltern zwar das Recht, die Schulart auszuwählen, jedoch nicht den Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes an das gewünschte Gymnasium. Gibt es mehr Bewerber als Plätze, wird eine Auswahl nach Härtefall und Leistung der Schüler getroffen. 30 % der Plätze müssen per Losverfahren vergeben werden, um eine soziale Durchmischung der Schülerschaft zu gewährleisten. Damit soll erreicht werden, dass Kinder mit schlechterem Notendurchschnitt eine Chance auf einen Platz in einem der bei den Eltern begehrteren Gymnasien zu bekommen.

Sekundarschule

In den Sekundarschulen werden die ehemaligen Schularten Hauptschule, Realschule und Gesamtschule zusammengelegt. Das bedeutet, dass in der Regel die Schulgebäude und -anlagen erhalten bleiben, aber ab dem Schuljahr 2009/10 nach einem Konzept geführt werden, das auf den Erfahrungen der integrierten Gesamtschule aufbaut. Die Sekundarschule bietet somit eine Binnendifferenzierung jeweils nach Leistung und individuellen Fähigkeiten der Schüler und Schülerinnen. Die einzelnen Schulen haben jetzt die Freiheit – gemäß ihrem Schulprofil – diese Leistungsdifferenzierung durch verschiedene Kurse nach homogenen Leistungsniveaus bzw. alten „FEGA-Prinzipien?“ (Fortgeschrittenen-, Erweiterungs-, Grund- und Aufbaukurse) oder durch heterogene Lerngruppen innerhalb der Klassenverbände umzusetzen.

Die Klassengrößen wird von durchschnittlich 29 auf 26 Kinder reduziert, die Lehrkräfte erhalten eine Deputatsreduktion und unterrichten nur noch 26 Wochenstunden.

In der Sekundarschule gibt es zwar zwei Unterrichtsstunden pro Woche weniger als im Gymnasium, was durch die ein Jahr längere Dauer bis zum Ablegen des Abiturs ausgeglichen wird. Für beide Schularten gelten gleiche Bildungsstandards, und alle Schulabschlüsse müssen erreichbar sein. Besonderer Fokus wird auf das Konzept des „dualen Lernens“ in Klassen 9 und 10 gelegt – hier sollen die Schüler durch Praktika in Betrieben, Hilfe bei der Berufsorientierung und zahlreiche praktischen Kooperationen und Vernetzungen auf die spätere Berufsausbildung vorbereitet werden. Der signifikanteste Unterschied zum Gymnasium ist die größere Anwendungsorientierung der Sekundarschule.

Den Übergang zu einer gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II) müssen alle Schulen gewährleisten – entweder indem sie diesen selbst anbieten oder Kooperationen mit Oberstufenzentren eingehen. Besonderer Wert wird auf den kostenlosen Ganztagsbetrieb, das bedeutet pädagogische Betreuung bis 16 Uhr, gelegt. Dabei wird zum großen Teil mit außerschulischen Partnern zusammengearbeitet, insbesondere mit Sportvereinen und Trägern der Jugendarbeit. Die Kooperation und die Vernetzung insbesondere mit der Jugendhilfe und -sozialarbeit soll ausgebaut werden. Eine Qualifizierung der Lehrer in Bezug auf Qualitätssicherung und pädagogische Umsetzung der Reform ist noch im Gespräch.

IT - Hinweis - Quelle:

https://de.wikipedia.org/wiki/Schulstrukturreform_in_Berlin (7.2.2026)

6.3 Niedersachsen    

Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz steht das gesamte Schulwesen unter der Aufsicht des Staates. In diesem Rahmen sind die Bundesländer alleinige Inhaber der Kulturhoheit, hieraus begründet sich das Recht aber auch die Pflicht der Länder, schulrechtliche Bestimmungen zu erlassen. Hierunter fällt insbesondere die Festlegung der Schulstruktur in Schulformen, die trotz grundlegender Abkommen der Bundesländer über wesentliche Schul- und Bildungsfragen innerhalb eines bestimmten Rahmens unterschiedlich geregelt sein können.

Die in Niedersachsen möglichen Schulformen sind im Niedersächsischen Schulgesetz (N Sch G) im Einzelnen geregelt. Die Schulformen sind durch ihre Zugangsvoraussetzungen, ihren pädagogischen Inhalt und ggf. ihre Abschlüsse geprägt.

In Niedersachsen gibt es

als allgemein bildende Schulen:

die Grundschule,

die Hauptschule,

die Realschule,

die Oberschule,

das Gymnasium,

die Gesamtschule,

die Förderschule,

das Abendgymnasium,

das Kolleg,

als berufsbildende Schulen:

die Berufsschule,

die Berufseinstiegsschule.

die Berufsfachschule,

die Fachoberschule,

die Berufsoberschule

das Berufliche Gymnasium und

die Fachschule.

Die Schulformen sind sogenannten Schulbereichen zugeordnet:

Der Primarbereich umfasst die 1. bis 4. Schuljahrgänge,

der Sekundarbereich I die 5. bis 10. Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen und

der Sekundarbereich II die 11. bis 13. Schuljahrgänge des Gymnasiums, der Gesamtschule und der Förderschule; außerdem das Abendgymnasium und das Kolleg sowie die berufsbildenden Schulen.

In der Förderschule im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung umfasst der Sekundarbereich I die 5. bis 9. Schuljahrgänge, der Sekundarbereich II die 10. bis 12. Schuljahrgänge.

IT - Hinweis - Quelle

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/schulen-in-niedersachsen-sollen-mehr-freiheiten-bekommen,schulgesetz-100.html (7.2.2026)

6.4 Nordrhein - Westfalen    

Das Schulwesen in Nordrhein - Westfalen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II.

Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4 und wird auch als Primarstufe bezeichnet. Sie wird von allen Kindern in Deutschland besucht und ist die gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Nach der Grundschule können die Eltern für ihre Kinder aus einem Angebot verschiedener Schulformen der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) wählen. Die Sekundarstufe I umfasst an Sekundar-, Gesamt-, Real- und Hauptschulen sowie an Gymnasien mit neunjährigem Bildungsgang (G9) die Klassen 5 bis 10, an Gymnasien mit achtjährigem Bildungsgang (G8) die Klassen 5 bis 9.

Haben die Schülerinnen und Schüler die Sekundarstufe I abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, dass sie die Sekundarstufe II an einer allgemeinbildenden Schule wie dem Gymnasium oder der Gesamtschule besuchen oder an das Berufskolleg wechseln.

Die gymnasiale Oberstufe an allgemeinbildenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen) und Beruflichen Gymnasien (Berufskolleg) ist identisch und gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und in eine zweijährige Qualifikationsphase. Sie schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die Schülerinnen und Schüler die allgemeine Hochschulreife erwerben. Schülerinnen und Schüler können dort auch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben. Darüber hinaus können Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs in der Sekundarstufe II eigenständige Bildungsgänge besuchen, die zur Fachhochschulreife führen.

Im Berufskolleg können Schülerinnen und Schüler auch den schulischen Teil der dualen Berufsausbildung absolvieren und dabei zugleich weitere schulische Abschlüsse bis zur Fachhochschulreife erwerben. In vielfältigen weiteren Bildungsgängen können sie sich in verschiedenen Fachbereichen (z. B. Wirtschaft, Erziehung und Soziales oder Technik) gezielt auf eine Ausbildung oder ein Studium vorbereiten und in der Regel alle Schulabschlüsse inklusive Abitur gleichzeitig mit einem vollzeitschulischen Berufsabschluss verbinden.

Eine weitere Schulform der Sekundarstufe II ist das Weiterbildungskolleg. Das Weiterbildungskolleg umfasst die Bildungsgänge der Abendrealschule, des Abendgymnasiums und des Kollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife). In den drei Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs können alle allgemeinbildenden Abschlüsse des Sekundarbereichs I und II auf dem zweiten Bildungsweg erworben werden.

Neben den Regelschulen gibt es für Kinder beruflich Reisender besondere schulische Unterstützungsangebote. Auch wenn sie ihre Eltern auf den Reisen begleiten sind sie schulpflichtig und müssen deshalb im Jahr bis zu 30 verschiedene Schulen besuchen.

IT - Hinweis - Quelle:

https://www.schulministerium.nrw/schule-bildung/schulorganisation/schulformen (7.2.2026)

6.5 Baden - Württemberg    

Nach jahrelangem relativem Stillstand in der Bildungspolitik hat der Landtag von Baden - Württemberg im Januar 2025 das Schulgesetz geändert und eine Reform eingeläutet, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) als „das größte und umfassendste Bildungspaket“ seit Jahrzehnten bezeichnet. Er sagte in einer Regierungserklärung: „Damit stellen wir unser Bildungssystem auf ein neues, zukunftsfestes, stabiles Fundament – und zwar über das Ende dieser Legislaturperiode hinaus.“

Auch Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) sah in dem neuen Schulgesetz „die Rechtsgrundlage für eine der umfangreichsten Bildungsreformen seit Jahrzehnten“. Die Reform sollte die Antwort geben auf die beunruhigenden Befunde aus den Leistungsvergleichen. Diese zeigen, dass fast jeder dritte Neuntklässler in Deutschland (32,5 Prozent) und 28,7 Prozent in Baden - Württemberg die Mindeststandards in Deutsch nicht erreichen (IQB - Bildungstrend 2022).

„Auf den Anfang kommt es an“, ist die Antwort Baden - Württembergs auf die zunehmende Heterogenität in den Klassenzimmern und auf vielfach schwächere Leistungen der Schülerinnen und Schüler. Ministerin Schopper betont, es sei ihr „Herzensprojekt“, einen deutlichen Schwerpunkt auf die frühkindliche Bildung und auf die Grundschule zu legen. Außerdem werden durch die Gesetzesänderung neue Schulfächer – Demokratiebildung und Medienbildung/ Informatik – eingeführt und Baden - Württemberg kehrt zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium, zu G9 zurück.

Im Bereich frühkindliche Bildung konzentriert sich die Schulreform darauf, dass möglichst viele Kinder beim Schulbeginn Deutsch können. Die zentrale Änderung im neuen Schulgesetz ist, dass Sprachförderung verbindlich wird. Es bleibt nicht mehr bei Empfehlungen für Eltern. Nun werden Programme eingeführt, an denen Kinder mit entsprechendem Bedarf teilnehmen müssen, damit sie in der Schule dem Unterricht folgen können. Zum Teil schon vor der Einschulung.

Mehr Sprachförderung soll für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen. Kultusministerin Theresa Schopper erhofft sich einen erfolgreicheren Umgang mit der Heterogenität in den Klassen.

Bereits vor der großen Schulgesetzreform, nämlich im Kindergartenjahr 2024/ 25, hat das Programm „Sprach Fit“ mit 200 Gruppen begonnen. Wenn bei der Einschulungsuntersuchung Sprachförderbedarf festgestellt wird, sollen Kinder vier Stunden in der Woche in Kleingruppen gezielt unterstützt werden.

Das Kultusministerium zählt im Kitajahr 2025/ 26 bereits rund 1.000 Gruppen. Das Angebot soll im Jahr 2027/ 28 flächendeckend sein. Der Plan sieht vor, dass dann der Ausbau auf 4.200 Gruppen abgeschlossen ist. Dann sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder zu den Förderprogrammen zu schicken. Das gilt auch für die Kinder, die keine Kita besuchen.

Die Erhebungen zum Sprachstand und die Einschulungsuntersuchungen sind ebenfalls für alle Kinder verpflichtend (Schulgesetz, § 5). Weitere Infos auf der Seite des Kultusministeriums.

Die Förderung in gesonderten Gruppen ist nicht unumstritten. „Nicht vollständig durchdacht“, nennt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) das Konzept. Sie verweist auf eine eigene Umfrage, wonach 18 Prozent der Beteiligten unzufrieden seien, 38 Prozent sähen noch „erheblichen Handlungsbedarf“, sagt die GEW - Landeschefin Monika Stein. Das größte Problem sind die Fachkräfte. Die GEW verlangt die berufsbegleitende Qualifizierung der Fachleute in den Kitas im Bereich Sprache.

Ähnlich sieht das Gerhard Brand, der Vorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE). Zu oft fehle es schlicht am Personal. Die „zunehmend komplexen Bedarfe der Kinder“ lassen sich laut Brand auffangen durch hochwertige Fortbildungen des Personals, realistische Leitungszeit, verbindliche Standards und auch durch zusätzliches Personal für die Verwaltung der Kitas. Hier sieht der Verband Nachholbedarf.

Das Kultusministerium will neben der Förderung in speziellen Gruppen auch die sogenannte alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen stärken. Es ist vorgesehen, die Fachberatungen in den Kitas bis zum Jahr 2028 um 300 zusätzliche Stellen aufzustocken.

Schulpflichtige Kinder, die dem Unterricht in der 1. Klasse voraussichtlich nicht folgen können, sollen ab 2028 verpflichtend eine Juniorklasse besuchen. Die zentrale Neuerung in der Grundschule wird die Einführung von sogenannten Juniorklassen sein.

Juniorklassen sind gedacht für Kinder, die schon schulpflichtig sind, aber voraussichtlich dem Unterricht in der ersten Klasse nicht folgen können, erklärt das Kultusministerium. Ursachen können Probleme mit der Sprache, aber auch Probleme mit der motorischen, kognitiven oder sozial-emotionalen Entwicklung der Kinder sein. Die Entscheidung über den Besuch einer Juniorklasse sollen die entsprechend qualifizierten Lehrkräfte an den Juniorklassen und die Schulleitung treffen.

Die Juniorklassen werden zum Schuljahr 2026/ 2027 eingeführt und gelten als zusätzliches Jahr der Förderung zur Vorbereitung auf die Grundschule.

Die Teilnahme an der Juniorklasse vor der ersten Grundschulklasse ist für die betreffenden Kinder Pflicht, die ab 1. August 2028 schulpflichtig werden. Bis dahin können Eltern der Empfehlung der Schulleitung folgen oder nicht. Der Unterricht in den Juniorklassen umfasst 25 Wochenstunden. In einer Juniorklasse sollen mindestens zwölf und höchstens 20 Kinder sein.

Es wird nicht an jeder Grundschule Juniorklassen geben, sie sollen aber „zumutbar“ erreichbar sein. Ziel ist, dass die Kinder nach dem Jahr in der Juniorklasse in die erste Grundschulklasse gehen können.

Grundschullehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher oder Kindheitspädagogen können in den Juniorklassen unterrichten. Sie alle werden vom staatlichen Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) für die Aufgabe qualifiziert. 245 Lehrerstellen gibt es bereits. Diese kommen aus den bisherigen Grundschulförderklassen, die aufgelöst werden. Bis zum Endausbau im Schuljahr 2028/29 sind laut Ministerium noch knapp 1.000 Grundschullehrkräfte und 430 pädagogische Fachkräfte notwendig.

Juniorklassen sind nicht zu verwechseln mit Vorbereitungsklassen. Die Vorbereitungsklassen wenden sich vor allem an Kinder, deren Familien neu zugewandert sind. Dabei geht es vorrangig darum, Deutsch zu lernen. Vorbereitungsklassen gibt es vor allem an beruflichen Schulen, aber auch für Grundschulkinder. Kinder der ersten Migrantengeneration können beispielsweise Juniorklassen besuchen, nachdem sie die Vorbereitungsklassen absolviert haben und noch nicht fit genug für die erste Grundschulklasse sind.

Wenn Kinder nach der einjährigen Juniorklasse noch Schwierigkeiten haben, können sie zusätzliche Sprachförderstunden in Klasse 1 und 2 bekommen. Auch Kinder, die Unterstützung bei der sprachlichen Entwicklung brauchen, aber keine Juniorklasse besuchen müssen, erhalten diese Förderung.

Das Kultusministerium betont, dass die Sprachförderung auch in den Grundschulklassen 3 und 4 weitergeht: Vorgesehen seien durchgängige Fördermaßnahmen über die gesamte Grundschulzeit. Dazu gehöre auch mehr Zeit für Deutsch und Mathematik für alle Kinder.

Es soll Fortbildungsangebote für Lehrer geben, die Elternarbeit soll gestärkt werden. Die Aufgabe will das Ministerium auf mehrere Schultern verteilen: Es will Seiteneinsteiger vermehrt einbeziehen, pädagogische Assistenten sollen zusätzliche Förderangebote machen.

Multiprofessionelle Teams könnten in fast allen Säulen von SprachFit? eingesetzt werden, betont das Ministerium, und so Lehrkräfte entlasten.

Die GEW hält das gesamte Konzept für „sehr komplex“ und zweifelt an der wirksamen Umsetzung. Generell meint die Gewerkschaft: „Es braucht eine wesentlich intensivere Förderung in den Grundschulen, sowohl in den Basiskompetenzen wie auch in Deutsch und den Familiensprachen der Kinder und in Mathematik.“

Grundsätzlich befürworten jedoch die Bildungsverbände und auch die Opposition im Landtag, dass die Förderung früh einsetzen und verbindlich werden soll. So ließen sich Bildungsgerechtigkeit und bessere Schulqualität am ehesten erreichen.

Wollen Kinder nach der Grundschule auf das Gymnasium wechseln, brauchen sie eine verbindliche Grundschulempfehlung. Bisher konnten sich Eltern über die Empfehlung der Schule hinwegsetzen. Wenn Eltern jetzt nicht mit der Empfehlung einverstanden sind, können die Kinder einen Potenzialtest an einem Gymnasium machen.

Der Realschullehrerverband hat einen Volksantrag gestartet. Er will erreichen, dass wie für die Gymnasien auch für Realschulen eine verbindliche Grundschulempfehlung notwendig wird. Damit will der Verband das gegliederte Schulsystem stärken.

Die Landesregierung ist sehr bemüht, die frühe Förderung von Kindern mit Startschwierigkeiten und die Verbesserung der Chancengerechtigkeit in den Mittelpunkt der neuen Bildungspolitik zu stellen. Weniger Kinder sollen durch die Reformen durch das Raster fallen, mehr Kinder sollen die Mindeststandards in den Leistungsvergleichen erreichen.

Dominiert hat die Debatte um das das neue Schulgesetz aber die Rückkehr Baden-Württembergs? zum neunjährigen allgemeinbildenden Gymnasium. Unter dem Druck von Elterninitiativen, von FDP und SPD und nach einem Bürgerforum sowie einem angestrebten (nicht zugelassenen Volksbegehren) schwenkte zunächst die CDU um. Zähneknirschend stimmten schließlich auch die Grünen der Abkehr vom flächendeckenden G8 zu.

Seit dem Schuljahr 2025/26 gilt in Baden-Württemberg?: Das Gymnasium in der Normalform (aufbauend auf der vierjährigen Grundschule) umfasst neun Schuljahre (§ 8, Abs. 2 Schulgesetz). Achtjährige Gymnasien müssen vom Kultusministerium genehmigt werden.

Berufliche Gymnasien bleiben bestehen. Nach dem mittleren Bildungsabschluss können Schülerinnen und Schüler dort nach drei Schuljahren das Abitur machen. Auch Gemeinschaftsschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einrichten.

Die Gymnasiasten sollen mehr Zeit für Vertiefungen des Lernstoffs bekommen. Aber es handle sich nicht einfach um eine Rückkehr zur neunjährigen Gymnasialzeit von vor 2005. Das Kultusministerium betont, es gebe auch Innovationen.

Die Grundlagen in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache sollen gestärkt werden. Auch die sogenannten MINT -Fächer (nach den Anfangsbuchstaben benannte Fächergruppe Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) will die Landesregierung weiter stärken.

Die Vertretung der Gymnasiallehrer im Land, der Philologenverband Baden-Württemberg? (PhV?), begrüßt die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium: „Wir freuen uns über einen großen Schritt in die richtige Richtung“, so Martina Scherer, Landesvorsitzende des PhV? BW. Der Verband hatte sich stets für G9 stark gemacht.

Die GEW, die die Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium nicht als die vorrangigste Aufgabe in der Bildungspolitik betrachtete, gibt sich diplomatisch: „Die Einführung des G9 als Regelform eröffnet die Chancen auf einen gemeinsamen Bildungsplan an allen Schularten der Sekundarstufe I. Dies sind die Chancen für mehr Durchlässigkeit im Schulsystem.“

Jedoch sei G9 eine „riesengroße Herausforderung“, so die Landesvorsitzende Monika Stein. Sie weist auch auf die Betreuungssituation hin. „Das Gymnasium ist nicht mal mehr ganz eine Halbtagsschule. Eltern werden Schwierigkeiten mit der Betreuung bekommen“, sagt sie voraus.

Richtig warm wird auch der VBE nicht mit der Rückkehr zu G9. Er sieht andere, nötigere Baustellen und verweist, wie auch andere Kritiker darauf, dass es in Baden - Württemberg zum Beispiel über die Beruflichen Gymnasien den Weg zum Abitur in neun Jahren bereits gegeben habe.

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung spitzt sich zunehmend zu. Das ist ein Grund dafür, dass die Landesregierung die Demokratiebildung an den Schulen stärken will.

Die gar nicht mehr so neuen Medien und der Umgang mit ihnen schlagen sich in Baden - Württemberg in einem neuen Schulfach nieder. Informatik und Medienbildung spielen eine zentrale Rolle in der Bildungsreform der grün - schwarzen Landesregierung von 2025.

Neben der Demokratiebildung ist dies aus Sicht der Landesregierung ein zentrales Feld des neuen neunjährigen Gymnasiums. Medienbildung sei aber auch eine Aufgabe aller weiterführenden Schularten. Darüber besteht Einigkeit unter den politischen Parteien und unter den Akteuren in der Bildungslandschaft. Der Anspruch soll sich in den Stundenplänen niederschlagen.

Von Klasse 5 bis Klasse 10 beziehungsweise 11 wird es an allen Schularten ein eigenes Schulfach Informatik und Medienbildung geben. Es soll durchgängig einstündig unterrichtet werden. Eingeführt wurde das Fach im Schuljahr 2025/26, beginnend in Klasse 5. In den unteren Klassen soll die Medienbildung im Vordergrund stehen. Das hatten Praktiker angeregt. Die Informatik soll später folgen.

In der Sache begrüßten die Lehrerverbände die Neuerung. Bedenken gab es wegen der Umsetzung. Informatik und Medienbildung seien zwei Paar Schuhe, sagen GEW und Philologenverband.

Der Schwerpunkt auf Medienbildung in den unteren Klassen sei richtig, so die GEW. Generell sei das Konzept aber zu „informatiklastig“. Auch bei der Fortbildung der Lehrkräfte sieht die Gewerkschaft „Luft nach oben“.

Der Philologenverband in Baden - Württemberg versteht Informatik als eine eigene Fachwissenschaft. Diese sollte von der fünften Klasse an von Experten unterrichtet werden. Die Medienbildung sieht der Interessenverband der Gymnasiallehrer ebenfalls als durchgängige Querschnittsaufgabe für alle Fächer an.

IT - Hinweis - Quelle:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neuerungen-im-schuljahr-20242025 (7.2.2026)

6.6 Thüringen    

Der Landtag hat eine Änderungen zum Thüringer Schulgesetz verabschiedet. Und auch die neue Schulordnung hat die letzte Hürde überwunden. Die Änderungen treten zum 01. August 2024 in Kraft.

Die Novelle des Thüringer Schulgesetzes zum 1. August 2024 (Gesetz vom 21.05.2024, GVBl. 6/2024, S. 91, 92 und 94 f.) hat im Wesentlichen folgende Änderungen zur Folge:

  • Mehr praxisorientiertes Lernen und berufliche Orientierung als durchgängiges Prinzip des Unterrichts an Regelschulen (§ 4 Abs. 3 Satz 2).
  • Streckung der Qualifikationsphase an den Spezialgymnasien für Musik und Sport auf drei Schuljahre (§ 7 Abs. 7).
  • Stärkung des Elternwillen beim Feststellungsverfahren für den Gemeinsamen Unterricht (§ 8a Abs. 3 Satz 1, 4 und 5 ). Nach durchgeführtem Feststellungsverfahren steht es den Eltern frei, eine andere geeignete Schule oder eine Förderschule für den Schulbesuch des Kindes zu wählen.
  • Beim Auswahlverfahren an allgemein bildenden Schulen (§ 15a) ist neu geregelt, dass bei einem Losentscheid ein Geschwisterkind ebenfalls aufzunehmen ist, wenn das andere Geschwisterkind bereits durch Losentscheid aufgenommen wurde. Für einzelne Schulen mit anerkanntem reformpädagogischen Konzept oder mit besonderer Profilierung besteht eine Besonderheit. Für diese Schulen kann durch Allgemeinverfügung des Staatlichen Schulamtes bestimmt werden, dass deren jeweilige konzept- oder profilbezogenen Aufnahmekriterien für ein Kontingent im Umfang von bis zu 30 vom Hundert als vorrangiges Auswahlkriterium bestimmt wird (§ 15a Abs. 8 Satz 2).
  • Der Besuch einer Schule außerhalb Thüringens zur Erfüllung der Vollzeitschulpflicht ist dem zuständigen Schulamt nachzuweisen und damit nicht mehr genehmigungspflichtig (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 2).
  • Die Zurückstellung von der Einschulung ist weiterhin möglich, wenn die Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen im Hinblick auf die Entwicklung des Kindes, insbesondere aufgrund einer medizinischen Indikation, noch nicht gegeben sind. Der Antrag kann jedoch erst nach der schulärztlichen Untersuchung und nach Beratung durch die Schule gestellt werden. Die Zurückstellung erfolgt durch den Schulleiter und darf nicht wiederholt werden (vgl. § 18 Abs. 3).
  • Schaffung einer gesetzlichen Regelung zum Distanzunterricht an Thüringer Schulen: Neben dem Präsensunterricht wird erstmalig zur Schulpflichterfüllung die Möglichkeit des Distanzunterrichts für die Gestaltung des Unterrichts in § 45 a aufgenommen. Damit soll die digitale Weiterentwicklung dieser Unterrichtsform in Schulen ermöglicht werden. Der Schulkonferenz kommt eine wichtige Aufgabe zu, diese entscheidet über das pädagogische Konzept zur Durchführung des Distanzunterrichts entsprechend § 38 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3a.
  • Unter Distanzunterricht ist die Gestaltung des Lernprozesses mit Schülern von zu Hause aus oder auch in räumlicher Trennung zur Lehrkraft in der Schule selbst zu fassen. Ebenfalls umfasst ist die Unterrichtung mehrerer Schüler aus unterschiedlichen Schulen durch eine Lehrkraft. Somit sind auch Kombinationen von Präsenz- und Distanzunterricht (Hybridunterricht) vorstellbar. Digitale Lernumgebungen erlauben das einfache Einbinden verschiedener digitaler Medien und Werkzeuge, wie zum Beispiel auch Kameras und Mikrophone, beim Lehren und Lernen. Somit ist die Arbeit mit Texten, Videos und Sprachaufnahmen in Videokonferenzsystemen genauso möglich wie mit Tabellen, Abbildungen und Skizzen.
Die Schüler sind zur Verwendung von digitalen Endgeräten in der Schule verpflichtet. Die datenschutzrechtlichen Regelungen sind einzuhalten (vgl. § 30 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 3a). Bei der Teilnahme am Unterricht in einer digitalen Lernumgebung gemäß § 45 a Abs. 1 Satz 2 sind Schüler und Lehrkräfte gleichermaßen zur Übertragung des eigenen Bildes und Tones verpflichtet.

  • Die Thüringer Schulcloud bietet eine digitale Lernumgebung zur Kommunikation in Schule und Unterricht. Sie wird kostenfrei für registrierte Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Institutionen bereitgestellt. In der Thüringer Schulcloud können eigene Daten (z.B. Text-, Bild-, Video-, Audio - Dateien) gespeichert und diese wahlweise mit anderen Personen geteilt oder auch gemeinsam mit diesen bearbeitet werden. Lehrkräfte haben die Möglichkeit, in kursform ihren Unterricht in digitaler Form abzubilden. Die Startseite der Thüringer Schulcloud findet sich unter: https://www.schulportal-thueringen.de/thueringer_schulcloud/startseite_thueringer_schulcloud.
Einstellungen von Pädagogischen Assistenzen und Schulverwaltungsassistenzen sind jetzt möglich (§ 33 Abs. 1 Satz 1 ThürSchulG?).

  • Pädagogische Assistenzen unterstützen Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte im Unterricht, bei der Erziehung, Beratung, Betreuung und Förderung der Schüler und bei der Zusammenarbeit mit den Eltern. Pädagogische Assistenzen können beratend an der Lehrerkonferenz oder Klassenkonferenz teilnehmen (§ 37 Abs. 1 Satz 2 Abs. 3 ThürSchulG?).
  • Schulverwaltungsassistenzen können nach § 35 Abs. 3 zur dauerhaften Unterstützung der Schulleiter und der Lehrer bei der Bewältigung von Verwaltungs- und Organisationsaufgaben an einer staatlichen Schule oder für mehrere staatliche Schulen eingesetzt werden. Durch den Einsatz von Verwaltungsassistenzen an Schulen soll eine administrative Entlastung der Schulleitungen und des pädagogischen Personals, die weitere Professionalisierung der Verwaltungsarbeit der Schulen und die Förderung schulstandortübergreifender Zusammenarbeit erreicht werden. Weiteres Ziel ist auch, dass sich die Schulleitungen mehr auf die notwendige Schulentwicklung und die pädagogischen Herausforderungen konzentrieren können.
  • Mit den zu erwartenden Änderungen der Thüringer Schulordnung zum 1. August 2024 soll in Umsetzung der KMK - Vorgaben die größtmögliche Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen und Schularten gewährleistet werden. Insbesondere in den Klassenstufen 5 und 6 (Orientierungsstufe) werden innerhalb der jeweiligen Schularten die Stundentafeln so gestaltet, dass die gesetzlich vorgesehenen Übertrittsmöglichkeiten in den gymnasialen Bildungsgang gewährleistet werden. Weiterhin gilt es, die KMK-Vorgaben? im Hinblick auf das Stunden-Soll? in der ersten Fremdsprache im Bildungsgang zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses einzuhalten, um die verbindlich geforderte Stufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu erreichen.
  • Die Schüler sollen darüber hinaus auf die mit der Digitalisierung verbundenen Herausforderungen vorbereitet und ihnen eine individuelle Profilbildung ermöglicht werden. Erforderliche Stundenerhöhungen in einzelnen Fächern (naturwissenschaftliche Fächer und Fremdsprachen) werden unter Beibehaltung des bisherigen Gesamtstundenvolumens bei gleichzeitiger Berücksichtigung den Interessen der Schüler miteinander ausgeglichen.
  • Die Änderungsverordnung umfasst eine Vielzahl von Regelungen hinsichtlich der Organisation und Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II. Diese spiegeln sich auch in den Stundentafeln wider. Die wesentlichen Neuregelungen sind:
(1) Sekundarstufe I

Erhöhung der Unterrichtswochenstunden in der ersten Fremdsprache um eine Stunde in der Doppeljahrgangsstufe 7 und 8 in allen Schularten der Sekundarstufe I von derzeit sieben auf acht Unterrichtswochenstunden.

Kein verpflichtender Besuch der zweiten Fremdsprache in der Klassenstufe 6 an den Schularten, welche die Bildungsgänge zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses führen, bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit der Belegung der zweiten Fremdsprache.

Einführung eines „Werkstattbereichs“ mit dem Schwerpunkt Sprachbildung in der Klassenstufe 6 an den Schularten, welche die Bildungsgänge zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses führen, wobei auch die zweite Fremdsprache als paralleles Angebot von den Schulen vorzuhalten ist.

Einführung eines eigenständigen Faches „Medienbildung und Informatik“ (MBI) als verpflichtendes Fach ab Klassenstufe 5 in allen allgemein bildenden Schulen mit je zwei Unterrichtswochenstunden pro Doppeljahrgangsstufe. Entsprechende Anpassung der betroffenen Rahmenstundentafeln für alle Bildungsgänge in der Sekundarstufe I, mit Ausnahme des Bildungsgangs zur individuellen Lebensbewältigung, im Rahmen der bisher geltenden Gesamtstundenzahl. Stärkung des gesellschaftswissenschaftlichen Bereichs in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses durch feste Stundenzuweisung der flexiblen Stunden in den Fächern Geschichte und Sozialkunde. Feste Stundenzuweisung von flexiblen Stunden im naturwissenschaftlichen Bereich in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses.

Stärkung des Wahlpflichtbereichs in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses durch feste Stundenzuweisung und Verortung des Faches Wirtschaft-Recht-Technik? im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich des Pflichtbereichs.

Stärkere Praxis- und Handlungsorientierung durch Anpassung der Unterrichtswochenstunden für die Praxisklassen, die individuelle Abschlussphase und das zusätzliche 10. Schulbesuchsjahr sowie frühere Beratungspflicht für die individuelle Abschlussphase sowie Schaffung eines Doppelfaches Physik/ Astronomie.

(2) Sekundarstufe II

Die novellierte „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung“ (Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023) wird insbesondere mit folgenden Regelungen umgesetzt:

Belegungsverpflichtung von drei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau aus mindestens zwei Aufgabenfeldern im Umfang von jeweils fünf Unterrichtswochenstunden.

Unterricht in den Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau in Deutsch, Mathematik, Geschichte, Sozialkunde, Wirtschaft und Recht, Informatik, Biologie, Chemie und Physik dreistündig und die aus der Sekundarstufe I fortgeführten Fremdsprachen dreistündig, die neu einsetzende Fremdsprache vierstündig und die übrigen Fächer zweistündig.

Festlegung der Anzahl der verpflichtend zu belegenden Halbjahreskurse von bisher 44 auf zukünftig 40. Reduktion hinsichtlich der Einbringungsverpflichtung in die Gesamtqualifikation von bisher 40 auf zukünftig 36 Schulhalbjahresergebnisse.

Festlegung der Anzahl von Klausuren und sonstigen Leistungsnachweisen sowie die Dauer von Klausuren in der Qualifikationsphase.

Vorgaben für die Bildung der Note für das Kurshalbjahr entsprechend der Formel „Note des Kurshalbjahres = 1/3 x Kursarbeit + 2/3 x Durchschnitt der sonstigen Leistungen“.

Anpassung der Null-Punkte-Regelung? im Rahmen der Qualifikation im Bereich der Halbjahresergebnisse, Vorgaben für die Bewertung der Teilleistungen der Seminarfacharbeit.

Möglichkeit der Anrechnung der Seminarfachleistung auf das gesellschaftswissenschaftliche Aufgabenfeld im Prüfungsbereich an den Spezialgymnasien für Sport und Musik und am Gymnasium mit Spezialklassen für Musik (Block II) sowie digitale Übermittlung von Prüfungsunterlagen an die Schulen im Rahmen des Prüfungsverfahrens zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife.

(3) Relevante Änderungen für das Schuljahr 2024/2025

Neue Stundentafeln der Doppeljahrgangsstufe 5/6 Beginnend mit der Klassenstufe 5 gelten die neuen Stundentafeln Einführung des Faches Medienbildung und Informatik Kein Unterrichtangebot der zweiten Fremdsprache in Klassenstufe 5 Allgemeine Regelungen insbesondere zur Beurlaubung, zu den Leistungsnachweisen, zur Leistungsbewertung, zu den Zeugnissen (außer Qualifikationsphase) Einwahl in das Kurssystem für das Schuljahr 2025/2026 (Qualifikationsphase) (4) Schulart- und schulstufenübergreifende Regelungen

Allgemeines

Klarstellung des Formerfordernisses von Anträgen der Eltern im Zusammenhang mit dem Schulbesuch ihres Kindes (z. B. Beurlaubung, freiwillige Wiederholung oder Überspringen einer Klassenstufe). In der Regel reicht die Schrift- oder Textform (bspw. per E-Mail? oder über Schulverwaltungssoftware) aus. Ausgenommen sind Aufnahme- und Prüfungsverfahren aufgrund des Identitätsnachweises.

Die Erstellung von Niederschriften im Rahmen von Konferenzen, Wahlen oder Prüfungen in digitaler Form möglich.

Es erfolgt die Klarstellung, dass die Schulelternvertretung (vgl. § 24) sowie die Schulkonferenz (§ 43) schulöffentlich tagen. Damit ist gemeint, dass nur Personen der Schule (z. B. Lehrkräfte, Schüler, Eltern, Erzieher) teilnehmen dürfen, da nur Belange der Schule betroffen sind.

Neue Regelung bzgl. der Beurlaubung für Auslandsaufenthalte für maximal ein Schuljahr mit Schulbesuch und maximal drei Monate ohne Schulbesuch z. B. für ein Auslandspraktikum (§ 7 Abs. 2). Die Entscheidung trifft stets das jeweils zuständige Staatliche Schulamt, die Erarbeitung einer ausführenden Verwaltungsvorschrift ist geplant.

Es erfolgen konkretisierende Regelungen zum Schulkonto aufgrund der Ermächtigungsgrundlage nach § 40b Abs. 1a Satz 7 in § 28. Die Verwaltungsvorschrift, siehe KZ: 52.30, liegt bereits vor.

Hausaufgaben

Reduzierung Festlegung der täglichen Soll-Hausaufgabenzeit? in der Sekundarstufe I und II unter Berücksichtigung der täglichen Gesamtbelastung der Schüler auf eine Stunde gem. § 57. Wochenenden, Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten. Ausnahme bilden Lektüreaufgaben. Klarstellung, dass Hausaufgaben nicht der Leistungsbewertung unterliegen. Ausnahmen bilden komplexe Hausarbeiten, wenn die Schülerinnen und Schüler bei der Aufgabenstellung mit entsprechendem Erwartungshorizont darüber informiert wurden.

Leistungsnachweise § 58

Geändert werden auch die Vorgaben für die Erhebung von Leistungsnachweisen gem. § 58. Begrifflich werden Klassenarbeiten (Sekundarstufe I) von Klausuren (Sekundarstufe II) abgegrenzt. Ausnahmen bilden hier die vergleichbaren komplexen Leistungen wie etwa bei Hausarbeiten. Es besteht zudem Möglichkeit, dass anerkannten Wettbewerbsleistungen ab einer bestimmten Niveaustufe als vergleichbare komplexe Leistungsnachweise gleichgestellt werden. Hierzu wird das TMBJS den Schulen eine Übersichtsliste zur Verfügung stellen.

Weitere Änderungen ergeben sich durch eine Soll-Vorgabe? bei der Anzahl der zu erbringenden Leistungsnachweise pro Schulhalbjahr in der Sekundarstufe I. Diese Vorgaben orientieren sich an der Unterrichtswochen-Anzahl?. Es dürfen jedoch nur zwei Klassenarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache geschrieben werden. Für die Sekundarstufe II gelten die §§ 74 und 75 als Spezialregelungen. Es besteht eine Ankündigungspflicht für Klassenarbeiten in allen Schulstufen. Es darf grundsätzlich nur eine Klassenarbeit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden. Ausnahmefälle sind Nachschreibetermine, wenn dies aus zeitlichen und/oder organisatorischen Gründen nicht anders umzusetzen ist.

Leistungsbewertung, § 59

Klarstellung der Leistungsbewertung auf verschiedenen Anspruchsebenen (AE) für Schularten, die mehrere Bildungsgänge führen. Dies gilt auch im Fall der verpflichtenden Differenzierung in den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses (außer TGS) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ab Klassenstufe 7 und einer Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik/ Astronomie) nach Wahl der Schule ab Klassenstufe 9.

Beim Nachteilsausgleich in Abgrenzung zum Notenverzicht gilt (vgl. § 60 Abs. 3):

keine Verminderung der fachlichen Anforderungen, sondern nur die äußeren Umstände der Leistungserbringung werden modifiziert, um den Nachweis vorhandener Kompetenzen und Lernergebnisse zu ermöglichen

Ergänzung der Regelung von abschließenden Ausgleichsmaßnahmen für Schüler mit Migrationshintergrund (vgl. § 59 Abs. 8 keine Verminderung der fachlichen Anforderungen und kein Zeugnisvermerk.

Verschiebung der Regelungen zur Bewertung von Mitarbeit und Verhalten nunmehr für die Klassenstufen 5 bis 8 sowie ohne jegliches Begründungserfordernis.

Klarstellung, dass Kompetenztests nicht der Leistungsbewertung unterliegen, auch nicht teilweise; bei erfolgreicher Teilnahme Vermerk auf dem Zeugnis möglich Hintergrund: Zeitpunkt der Tests mitten in einer Doppeljahrgangsstufe (vgl. Lehrpläne); Inhalte ergeben sich somit nicht unmittelbar aus dem Unterrichtsgeschehen.

Prüfungen, §§ 63f., 67, 112, 151 Abs. 3 bis 6

Einführung einer mündlichen Kommunikationsprüfung im Fach Englisch im Rahmen der Abschlussprüfung zum Erwerb des externen Realschulabschlusses ab dem Schuljahr 2026/2027.

Mit Einführung des Doppelfaches Physik/ Astronomie sowie Medienbildung und Informatik (MBI) können diese perspektivisch auch mündliche Prüfungsfächer im Rahmen des Erwerbs des qualifizierenden Hauptschulabschlusses sowie des Realschulabschlusses bzw. das Doppelfach Physik/ Astronomie Bestandteil der besonderen Leistungsfeststellung (hier schriftlich) im gymnasialen Bildungsgang sein.

Zeugnisse, §§ 60, 61, 103, 117

Neu strukturierte Regelungen bzgl. Inhalt und Umfang der Zeugnisse, insbesondere:

Fälle der verbalen Leistungseinschätzung auf dem Zeugnis (z. B. Schuleingangsphase, Fremdsprache in den Klassenstufen 3 und 4, „Sprachwerkstatt“ in der Klassenstufe 6 mit Ausnahme am Gymnasium, in den Klassenstufen 3 bis 7 an der TGS neben den Noten), Vermerk einer Versetzungsentscheidung und -gefährdung, (vgl. § 60 Abs. 3) Mitarbeit und Verhalten und ergänzende Vermerke (z. B. Teilnahme an einer AG, Schülermitwirkung, Schülerwettbewerbe oder Schüleraustausch). Abschluss- und Abgangszeugnissen müssen zukünftig dreifach ausgefertigt werden. Ergänzend wird die Rechtsgrundlage für die digitale Ausfertigung von Zeugnissen erlassen.

(5) Änderungen der Stundentafeln

Die Umsetzungen der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II spiegeln sich insbesondere in den geänderten Stundentafeln wider.

Beispiel: Allgemeine Struktur der Rahmenstundentafeln für die Klassenstufen 5 bis 10 der Sekundarstufe

Die Rahmenstundentafeln der Sekundarstufe I bilden strukturell sieben Bereiche ab, denen die Einzelfächer zugeordnet werden:

der sprachlich-literarische Bereich die Sprachwerkstatt der mathematisch-naturwissenschaftlich-technische Bereich der musisch-künstlerische Bereich der gesellschaftswissenschaftliche Bereich die sonstigen Fächer sowie der Wahlpflichtbereich. Dem sprachlich-literarischen Bereich sind je nach Schulart und Bildungsgang die Fächer Deutsch, erste Fremdsprache, zweite Fremdsprache sowie die neu einsetzende Fremdsprache zugeordnet.

Für die Schularten mit den Bildungsgängen zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses wird die Sprachwerkstatt mit dem Schwerpunkt der Entwicklung bildungs- und fachsprachlicher Kompetenzen neu eingerichtet. Am Gymnasium wird aufgrund der Belegungsverpflichtung der zweiten Fremdsprache keine Sprachwerkstatt eingerichtet, so dass in der entsprechenden Rahmenstundentafel lediglich sechs Bereiche dargestellt werden.

Dem mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Bereich sind je nach Schulart und Bildungsgang die Fächer Mathematik, Mensch - Natur - Technik, Technisches Werken, Technik, Biologie, Chemie und das Doppelfach Physik/ Astronomie zugeordnet.

Der musisch - künstlerische Bereich umfasst die Fächer Kunst und Musik, die im Zusammenspiel mit dem Fach Darstellen und Gestalten aus dem Wahlpflichtbereich durch Vermittlung einer ästhetischen Grundbildung einen Beitrag zur Entfaltung individueller Ausdrucks- und Gestaltungsfähigkeiten leisten.

Der gesellschaftswissenschaftliche Bereich umfasst je nach Schulart und Bildungsgang die Fächer Geschichte, Geografie, Sozialkunde, Wirtschaft - Recht - Technik, Wirtschaft und Recht, sowie Religionslehre/ Ethik.

Die Fächer Medienbildung und Informatik, Sport sowie das Seminarfach am Gymnasium und der Gemeinschaftsschule sind keinem Bereich zugeordnet und als sonstige Fächer ausgewiesen.

Der Wahlpflichtbereich mit seinen verschiedenen Fächern dient der Profilbildung der Schulen und der individuellen Schwerpunktsetzung der Schüler. Er umfasst je nach Schulart und Bildungsgang die Fächer Darstellen und Gestalten, Natur und Technik, Gesellschaftswissenschaften, Sozialwesen, Naturwissenschaft (-en) und Technik, Informatik, Wirtschaft - Umwelt - Europa, die zweite Fremdsprache sowie das Fach nach schulinternem Lehrplan.

Doppeljahrgangsstufe 5 und 6

als Orientierungsstufe über alle Schularten hinweg einheitlich gestaltet, um gleichwertige Bildungsangebote zu unterbreiten, die den Prinzipien

der allgemeinen Grundbildung, der individuellen Förderung und der Orientierung über den weiteren Bildungsweg genügen

Einführung des Faches Medienbildung und Informatik

Das Fach Medienbildung erfüllt die Dienstleistungsfunktion, dass alle Schülerinnen und Schüler solide Fähigkeiten für die effiziente Nutzung von Computern und Internet in anderen Fächern erlangen; erschöpft sich aber nicht darin.

MBI vertieft, erweitert und entwickelt die in der Grundschule erworbenen Kompetenzen in den Leitlinien

Interaktion mit Informationssystemen Wirkprinzipien von Informationssystemen Informatorische Modellierung Wechselwirkungen zwischen Informatiksystemen, Individuen und Gesellschaft Sprachbildung in der Sprachwerkstatt (§ 47 Absatz 2)

An allen Schularten, mit Ausnahme des Gymnasiums, wird in der Klassenstufe 6 eine Sprachwerkstatt eingerichtet, in dem die Schule verbindlich neben der zweiten Fremdsprache mindestens zwei aufeinanderfolgende, fächerübergreifende Module zur Sprachbildung vorhält; über die Ausgestaltung entscheidet der Schulleiter.

IT - Hinweis - Quelle

https://bildung.thueringen.de/fileadmin/ministerium/publikationen/thueringer_schulordnung.pdf (7.2.2026)

Teil III - Schulreform - Politische Bildung    

7 Schulformen    

Kein Bildungsbereich hat sich im vergangenen Jahrzehnt so verändert wie die Schule. Viele integrierte Schulformen wurden geschaffen in der Sekundstufe I. Über die Umstellung des Gymnasiums in Deutschland von G9 auf G8 wird heftig gestritten. In Österreich wird aktuell in der Sekundstufe II über die Fächerverteilung gestritten.

Ebenso ist über die Inklusion und die Zukunft der Förderschulen/ Sonderschulen zu entscheiden. Denn alle Schülerinnen und Schüler sollen künftig gemeinsam an Regelschulen lernen.

Die Schülerschaft in den Klassenzimmern wird generell vielfältiger, die pädagogische Arbeit anspruchsvoller. Das Lernen im Gleichschritt wird den unterschiedlichen Lernbedürfnissen nicht mehr gerecht. Eine stärkere Individualisierung des Unterrichts ist gefragt.

Das erfordert ein Umdenken und neuer Lehrmethoden. Die Lehrerbildung mit der Fachdidaktik und Schulpraxis wird herausfordert in der Ausbildung und berufsbegleitend in der Fortbildung. Weiterbildung wird auch vermehrt zur Diskussion und Notwendigkeit zu stellen sein.

8 Schulleistungen    

Zugleich stehen Schulen mehr denn je unter Beobachtung. Daten über ihre Leistungsfähigkeit gehören seit PISA zum Werkzeugkasten von Politik und Verwaltung. Doch Schulleistungsuntersuchungen und Vergleichsarbeiten kosten Zeit, erzeugen Druck und verengen das Lernen mitunter auf messbare Ergebnisse.

Gleichzeitig sollen Schulen heute mehr leisten als Fachwissen zu vermitteln. Sie sind Teil der Lebenswelt ihrer Schülerinnen und Schüler und damit auch Ort des sozialen und politischen Lernens.

Hinzu kommt die Digitalisierung der Gesellschaft. Im schulischen Alltag ist sie längst angekommen, ihre Chancen für das Lernen sind aber häufig ungenutzt. Neue Herausforderungen ergeben sich.

Schülerinnen und Schüler/ Lernende, Lehrkräfte/ Lehrende, Eltern, die Bildungspolitik und Bildungswissenschaft mit Bezugswissenschaften haben zur Entwicklung einer zukunftsfesten Schule ihren Beitrag zu leisten.

Dokumentation    












Zum Autor    

APS - Lehramt (VS - HS - PL 1970, 1975, 1976), zertifizierter Schülerberater (1975) und Schulentwicklungsberater (1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Absolvent Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung - Klessheim/ Reifeprüfung, Maturantenlehrgang der Lehrerbildungsanstalt Innsbruck/ Reifeprüfung - Studium Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), 1. Lehrgang Ökumene - Kardinal König Akademie/ Wien/ Zertifizierung (2006); 10. Universitätslehrgang Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ MSc (2008), Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), 6. Universitätslehrgang Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), 4. Interner Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) - Fernstudium Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018), Fernstudium Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2020), Onlinekurs Grundkurs - Aufbaukurs/ Theologie für Ehrenamtliche - Kolleg für Gemeindedienst/ Bodelschwingh - Studienstiftung Marburg/ Zertifizierung (2025)

Lehrbeauftragter Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung VO - SE (1990-2011), Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung - SE Didaktik der Politischen Bildung (2016-2017)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks Tirol (2004 - 2009, 2017 - 2019), Mitglied des Evangelischen Bildungswerks Salzburg -Tirol (1924 - heute)

Kursleiter der VHSn Salzburg Zell/ See, Saalfelden und Stadt Salzburg/ "Freude an Bildung" - Politische Bildung (2012 - 2019)

MAIL dichatschek (AT) kitz.net

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 21. Februar 2026