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Reihe Historisches Lernen 5 - Historische Politische Bildung - Migration
Historische Politische Bildung - Aspekte der Migration |  |
Günther Dichatschek
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Vorbemerkung |  |
Historisches Lernen ist der Prozess, bei dem Menschen vergangene Ereignisse deuten und aneignen, um eine eigene Zeitwahrnehmung zu entwickeln. Es ist nicht nur neues Wissen, vielmehr ein Denkstil, der Sinn aus der Erfahrung von Zeitlichkeit bildet und durch Methodenkompetenz wie Quellenanalyse und Interpretation die eigene Orientierung in Gegenwart und Zukunft stärkt.
- Zentral ist ein Geschichtsbewusstsein wichtig für eine Orientierung in der Zeit mittels eines Lern- und Entwicklungsprozesses.
- Es ist ein Prozess aus Fragen, Problemlösungen und der Entwicklung von Sinn über vergangene Phänomene, basierend auf historischen Erzählungen und Reflexionen.
- Aus Autorensicht ist in den einzelnen Studien der Buchreihe die Ausbildungs- und Berufsbiographie wesentlich, historische Epochen in ihrer Bedeutung anzusprechen. Der Kontext zur Politischen Bildung und Interkulturalität bedarf einer Beachtung.
- Politische Bildung fördert das Historische Lernen durch Projektmethoden, digitale Werkzeuge und die Verbindung von Vergangenheit mit Gegenwart. Erinnerungskultur, biografische Ansätze, die Auseinandersetzung mit dem eigenen Umfeld und die Nutzung digitaler Medien stehen zur Verfügung.
- Zunehmend erhält Politische Bildung und Interkulturalität Bedeutung für eine persönliche Kompetenz, historische Phänomene einordnen und beurteilen zu können.
Die Studie findet ihre Begründung in dem vom Autor besuchten 10. Universitätslehrgang "Politische Bildung" / Universität Salzburg - Modul 2 "Zeitgeschichte" und Modul 9 "Normen, Werte, geistige und weltanschauliche Grundlagen der Demokratie" und dem Zusatzseminar W 10 "Soziale Sicherheit und Gesundheit" und W 3 "Menschenrechte - Grundrechte"/ Universität Klagenfurt im Rahmen der Masterausbildung und wurde mit aktuellen politikwissenschaftlichen Materialien bearbeitet.
Der 6. Universitätslehrgang "Interkulturelle Kompetenz/ ICC" / Universität Salzburg (Lehrgang Wien) vervollständigte mit wesentlichen Inhalten das Bild einer pluralen und globalen Gesellschaft in Österreich.
Anregende Elemente zu kulturell - religiösen Aspekten von Migration in Europa verdankt der Autor dem 1. Lehrgang Ökumene der Kardinal König - Akademie Wien, des 6. Lehrganges Interkulturelles Konfliktmanagement des Integrationsfonds/ BM.I. und des Seminars der Universität Wien/ Personalentwicklung "Interkulturelle Didaktik"/ 2010 sowie aktueller Tagungen.
Die Fachliteratur mit systematischen Zusammenfassungen ergibt einen Überblick über die Vielfalt von theoretischen und konzeptionellen Ansätze.
Im Rahmen des Lehrauftrages mit der Lehrveranstaltung "Vorberufliche Bildung" am Institut für Bildungswissenschaft der Universität Wien (1990 - 2011) sind wesentliche Aspekte einer Migrationspädagogik in die VO bzw. das SE eingeflossen (vgl. MECHERIL 2004).
Hintergrund einer Bearbeitung der Migrationsproblematik ist
- die Vermeidung von Gewaltphänomenen im Migrantenbereich,
- die Förderung einer zeitgemäßen gesellschaftlichen Integration unter pädagogischen Gesichtspunkten und
- Hinweise für notwendige bildungspolitische Konsequenzen.
Zum besseren Textverständnis soll auf den häufig in der Fachliteratur und in der Verwendung dieses Textes gebrauchten Begriff Schüler/innen mit Migrationshintergrund hingewiesen werden. Im schulischen Kontext ist dieser Begriff nur bedingt geeignet, weil er auch die Klientel umfasst, die im Alltagsdiskurs und im schulischen Umfeld nicht mit dem Thema Migration in Zusammenhang bringt, beispielsweise die Gruppe deutscher Schüler/ innen an österreichischen Schulen.
Da aus pädagogischer Sicht die Sprache ein wesentlicheres Merkmal als die Staatsbürgerschaft darstellt, sollten/ werden deshalb die zwei- oder mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, mit denen sich Texte in diesem Projekt auseinandersetzen, besser als "Schülerinnen und Schüler mit anderen Erstsprachen als Deutsch" bezeichnet.
Die Studie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, vielmehr bezieht sie sich im Kontext historisch - politischer Bildung mit den Teilbereichen Vorberufliche Bildung und Interkultureller Kompetenz sowie Erwachsenenpädagogik im tertiären und quartären Bildungsbereich auf wesentliche Erkenntnisse.
Einleitung |  |
Ein Blick in die internationale Entwicklung erklärt die tiefen Einschnitte in die weltpolitische Ordnung und die weltwirtschaftlichen Verhältnisse, die für Österreich von wesentlicher Bedeutung sind (vgl. OLTMER 2017, 128-238).
Europa verlor in kurzer Zeit die Position des globalen politischen Zentrums.
Die Kolonialreiche waren aus politischen und ökonomischen Gründen nicht haltbar.
In den militärischen Konflikten des 20. Jahrhunderts - zwei Weltkriege und Stellvertreterkriege bis in das 21. Jahrhundert - und der Folgen kam es zu enormen Gewaltmigrationen (Deportationen, Zwangsarbeit, Evakuierungen, Flucht und Asyl).
Massenausweisungen und Vertreibung nach den jeweiligen Kriegsenden weisen auf weltweite Wanderungsströme.
Im Folgenden werden verkürzt einige wesentliche Aspekte als Themen der beiden Weltkriege, deren Folgen, der Dekolonisation, der Anwerbeabkommen und globaler Flüchtlingsfragen aus der Sicht Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz aufgezeigt.
Teil I Migration |  |
1 Erster Weltkrieg und Folgen |  |
Als Weltkrieg kommt es zum Anwachsen militärischer Kapazitäten in kürzester Zeit mit der Entwurzelung von Millionen von Zivilisten in den Kampfzonen.
Fluchtbewegungen in Ostpreußen, panikartige Evakuierungen im österreichisch-ungarischen Galizien, riesige Fluchtbewegungen in Belgien, Gewaltmigration gegenüber Minderheiten und die Internationalisierung der Arbeitsmärkte und Heere, mit Deportation und Zwangsrekrutierungen verbunden (afrikanische und indische Soldaten), sowie das Massenphänomen Kriegsgefangene mit Lagerlandschaften lassen Migration anwachsen.
Die Folgen sind neue Staatenbildungen mit Grenzverschiebungen (etwa der Zerfall der Österreichisch - Ungarischen Monarchie), Fluchtbewegungen und Umsiedelungen (vgl. die Folgen des Friedens von Lausanne 1923 mit dem Ende des griechisch - türkischen Krieges und großen Umsiedelungen).
Zwangsmigration in Osteuropa ergab sich aus dem Revolutionsjahr 1917 und dem folgenden Bürgerkrieg, weltweiten Fluchtbewegungen mit restriktiver Aufnahmepolitik.
Ähnliche Entwicklungen ergeben sich ab 1933 aus der Flucht aus dem nationalsozialistischen Deutschland (vgl. Nürnberger Gesetze 1935, Novemberpogrom 1938, Abwanderungsverbot 1941).
Ökonomische Folgen von Migration nach dem Ersten Weltkrieg ergeben eine inflationäre Geldentwertung mit allen Behinderungen und Belastungen im Welthandel und protektionistische Abgrenzungen der einzelnen Volkswirtschaften (De -Globalisierung, Desintegration).
Eine massive europäische Übersee - Migration sinkt zunächst, steigt ab 1923 durch die Perspektivenlosigkeit in Europa und fällt danach durch die Weltwirtschaftskrise.
Quotenregelungen der USA ergeben bürokratische und restriktive Auswanderungsregelungen.
Eine Richtungsverlagerung hin zu Lateinamerika, Kanada, Australien und Neuseeland ist die Folge.
Rückwanderungsbewegungen sind zu verzeichnen (vgl. rund die Hälfte deutscher Argentinienmigranten kehren als Folge der Weltwirtschaftskrise zurück).
Gegenläufig kommt es zur Anwerbung Tausender Facharbeiter und Handwerker in der Sowjetunion, in der Folge ab 1932 zu deren Rückkehr.
Die Zahl der Obdachlosen der dreißiger Jahre in den USA bildet die Verbindung von Wirtschafts- und Umweltkrise (vgl. die Folgen der Urbarmachung der Prärie für den Weizenanbau mit den Folgen für das regionale Ökosystem - John STEINBECK "Früchte des Zorns").
2 Zweiter Weltkrieg und Folgen |  |
Als globaler Konflikt ergeben sich im Zweiten Weltkrieg und in den Folgejahren Flucht, Vertreibung, Deportation, Zwangsarbeit und Bevölkerungsverluste in noch größeren Dimensionen. Neben Europa ist der pazifische Raum ein wesentlicher Kriegsschauplatz.
Das NS - Reich konnte sechs Jahre lang nur einen Krieg führen, weil er als Beutekrieg geplant war.
Darunter fallen die hohe Zahl der ausländischen Zwangsarbeiter aus etwa 26 Ländern.
Unterschiedliche Zwangsarbeit gab es durch Japan im pazifischen Krieg (Korea, China, Philippinen, Taiwan, Indonesien, Burma).
Kennzeichnend waren für die deutsche Besatzungspolitik rassistische Kriterien mit Deportationen der ansässigen Bevölkerung bis hin zur NS -Mordpolitik.
Wesentliche Kriegsfolgewanderungen ergaben sich bei den "Displaced Persons"/ DPs in Deutschland.
Daneben gab es große Migrantengruppen wie etwa Flüchtlinge und Evakuierte in den vier Besatzungszonen.
Ein besonderes Problem war deren Aufnahme und Versorgung (vgl. etwa die Aufnahme von Volksdeutschen, Siebenbürger -Sachsen und Banat - Deutschen).
Mit der Verschiebung der Ostgrenzen kam es auf den Konferenzen von Teheran 1943, Jalta 1945 und Potsdam 1945 zu Festlegungen der Siegermächte zur "humanen Überführung deutscher Bevölkerungsteile".
Auf Grund der unregelmäßigen Verteilung der Flüchtlinge und Vertriebenen km es zu Spannungen zwischen Einheimischen und Flüchtlingen, zumeist aus der Unterkunftsfrage.
Die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen waren zerstört. Eine transkontinentale Abwanderung regelte sich nach Jahren restriktiver alliierter Regelungen erst mit der Freigabe von Auswanderung in die Zielländer USA, Kanada und Australien.
3 Migration als Folge von "Kaltem Krieg" |  |
Der "Kalte Krieg" bedeutet eine Phase des Nicht-Friedens?? zwischen den USA und der Sowjetunion, die sich als kriegsähnlich bezeichnen lässt.
Dekolonisation bezeichnet die Anfänge von Befreiungsbewegungen bis zur Staatenbildung und Unabhängigkeit ehemaliger Kolonien.
Anwerbeabkommen bedeuten Arbeitsmigration in der Folge mit ökonomischem, politischem und sozialem Wandel in der Gesellschaft sowie zwischenstaatlichen Anwerbevereinbarungen.
4 Kalter Krieg |  |
Die Teilung der Welt im "Kalten Krieg" bedeutete eine restriktive Lenkung von Arbeitskräften im Inneren und Beschränkung der Abwanderung Migration beschränkt sich auf Flucht oder Ausweisung von Dissidenten.
Zudem gab es konnationale Bewegungen (Zuwanderung von Minderheiten mit der Annahme einer eigenen Nation; vgl. Aussiedler nach Deutschland, Pontos - Griechen nach Griechenland, Karelien - Finnen nach Finnland, Juden nach Israel).
Der kurzfristige Zusammenbruch von restriktiven Regimen wie 1956 Ungarn, 1968 Tschechoslowakei und Ende der achtziger Jahre und frühen neunziger Jahre Polen kennzeichnet eine Destabilisierung.
Als Sonderfall gilt die DDR mit den Abwanderungsbewegungen und dem Bau der Berliner Mauer 1961 und den Fluchtbewegungen.
Stellvertreterkriege mit migratorischer Wirkung in Weltregionen ergaben sich in Korea 1950-1953, in Vietnam 1961-1975 und Afghanistan 1979-1989.
Vor allem in Vietnam führte der Krieg zu einer weitreichenden Abwanderung der Bevölkerung ("Binnenvertreibung", "boat people").
Migratorische Folgen bis heute zeigen sich im Afghanistankrieg und in der Kontaktlosigkeit der beiden koreanischen Staaten.
5 Dekolonisation |  |
Bereits nach dem Ersten Weltkrieg gab es anti-koloniale Befreiungsbewegungen durch den Widerstand einer Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft auf europäische Interessen (Eurozentrismus).
Mit den Niederlagen Frankreichs, Belgiens, der Niederlande und den ökonomischen und militärischen Belastungen Großbritanniens sowie der Eroberung von Kolonialgebieten im pazifischen Raum kam es zum Ende des Kolonialismus.
Der Kalte Krieg und die Dekolonisation stehen in enger Verbindung. Die beiden Supermächte konkurrierten auch in Teilen der Welt, die Kolonien waren/ Afrika, Asien, Mittelamerika.
6 Anwerbeabkommen |  |
Ab den sechziger Jahren herrschte in der westlichen Welt am Arbeitsmarkt in einigen Segmenten ein hoher Bedarf an Arbeitskräften.
Beispielhaft zeigt sich dies im
- "Bracero - Programm" bereits 1942 zwischen den USA und Mexiko,
- der verstärkten Zuwanderung ab den achtziger Jahren in die USA mit einer Verschiebung der Herkunftsräume und
- der Anwerbung von Arbeitskräften in Europa durch bilaterale Wanderungsabkommen wie 1948 von Italien - Schweiz, 1946/ 1948 Italien - Belgien, 1947/ 1948 Italien - Frankreich und 1955 Italien - Deutschland.
1947 räumte Frankreich muslimischen Algeriern die Staatsbürgerschaft und ungehinderte Zuwanderung ein.
Ab den sechziger Jahren öffneten sich die Arbeitsmärkte für Zuwanderer aus dem Ausland - Spanien, Griechenland, Türkei, Jugoslawien - zusätzlich in Deutschland, auch in Österreich und Schweden. Wirtschaftliche Expansion benötigte zusätzliche Arbeitskräfte.
Es ergibt sich ein wesentlicher Beitrag zur eigenen Volkswirtschaft.
Die Regierungen der Abwanderungsländer verbuchen eine Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes.
Erhofft wird eine Möglichkeit der Nutzung von beruflichen Erfahrungen und Qualifikationen für die eigene Wirtschaft.
Nicht zu unterschätzen sind die Rückführung von Einnahmen zur Verbesserung des privaten Standards in den Herkunftsländern.
Von Interesse sind die ökonomisch-politischen Entwicklungsprojekte durch die Arbeitsmigration, da alle Staaten in den sechziger Jahren autoritäre Systeme aufwiesen.
Als Illusion erwiesen sich Vorstellungen über die Steuerbarkeit von Zuwanderung.
Es kam in der Folge zum Familiennachzug, zu Asylzuwanderung und im europäischen Wirtschaftsraum zur Zuwanderung von Hochqualifizierten und Arbeitskräften aus dem eigenen Wirtschaftsraum.
Ab 1968 war für Arbeitsmigranten innerhalb der EWG keine Arbeitserlaubnis nötig.
Ab den sechziger Jahren waren in allen europäischen Zielländern Niederlassungsprozesse zu beobachten. In der Folge kam es zu politischen Diskussionen über Konkurrenzsituationen, Integrationsbemühungen, Steuerungsmaßnahmen, Kontrollen und einer Verminderung der Zuwanderung(vgl. Schengenabkommen 1985).
Während in Westeuropa Beschränkungen diskutiert wurden, öffneten gleichzeitig die Golfstaaten die Zuwanderung(vgl. zunächst Zuwanderer im Bau-, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie haushaltsnahen Dienstleistungen; in der Folge ab den achtziger Jahren hochqualifizierte Zuwanderer aus Asien, Europa und Nordamerika für die Öl- und Bauindustrie, das Gesundheits- und Bildungswesen, die Tourismus- und Finanzdienstleistungen).
7 Neue Ost - West - Migration - globale Flüchtlingsfragen |  |
Mit dem Zusammenbruch der Sowjetunion, der Bildung neuer Staaten auf deren Territorium und der Auflösung des "Warschauer Pakts" kommt es zum Ende des "Kalten Krieges" und der Öffnung des Eisernen Vorhangs 1989/ 1990.
Zu beachten ist das Wachstum der Städte weltweit, Urbanisierungstendenzen sind zu beachten.
Mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen entstehen umweltbedingte Bestimmungsfaktoren im Migrationsgeschehen.
Unterschiedliche Einschätzungen über den Umfang umweltbedingter globaler Migration liegen aktuell vor. Entsprechend gibt es keine klare Definition über die Begriffe "Umweltflüchtlinge", "Klimaflüchtlinge" und "Katastrophenvertriebene".
7.1 Ost - West - Wanderung in Europa |  |
Mit den Systemtransformationen in den Staaten Ostmittel-, Südost- und Osteuropas sowie den ökonomischen Ungleichheiten kommt es zu neuen Wanderungsbewegungen in Europa. Die Grenzöffnungen 1989/1990 und starken Zuwanderungen ergaben von west- und mitteleuropäischen Staaten Restriktionen und Abwehrmaßnahmen. Die Arbeitsmärkte und gesellschaftliche Konflikte galten als bedrohlich.
Die Osterweiterung 2004 und 2007 der Europäischen Union bildete einen wesentlichen Einschnitt mit der Freizügigkeit, die allen EU - Bürgern gewährt wird.
- Die albanische Migration bevorzugte Italien und Griechenland.
- Nach Österreich kamen die Zuwanderungen aus Jugoslawien und den Nachfolgestaaten.
- Polnische Arbeitskräfte wanderten zunehmend nach Deutschland.
Zudem beeinflussten migratorische Netzwerke Schwerpunktbildungen der Zuwanderung (vgl. die Bedeutung von Hilfestellungen von Verwandten bzw. Freunden aus dem Ausland, besonders bevorzugt war 1989 bis 1991 aus Südosteuropa Wien).
Mitte der neunziger Jahre verlegte sich nach Restriktionen von Deutschland die Attraktivität für polnische Zuwanderer nach Spanien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Italien und letztlich nach Irland.
Minderheiten strebten in Form von
- Pontos - Griechen aus der Sowjetunion nach Griechenland,
- polnische Repatrianten kamen aus der Sowjetunion und den Nachfolgestaaten nach Polen,
- Juden aus Osteuropa wanderten nach Israel,
- Karelier strebten nach Finnland,
- Tschechen aus der Ukraine und Serbien in die Tschechoslowakei,
- Slowaken aus Ungarn und der Ukraine in die Slowakei.
- Die Aussiedler als Angehörige von Minderheiten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa wurden in Deutschland aufgenommen.
7.2 Verstädterung |  |
2007 überstieg laut UN weltweit die Zahl der Stadtbewohner die ländliche Bevölkerung.
Die Rate der Urbanisierung weist Nordamerika mit 82 Prozent, Südamerika und Karibik mit 80 Prozent, Europa mit 76 Prozent und Ozeanien mit 71 Prozent die entsprechenden Positionen zu.
Zonen hoher Verstädterung bilden die Stadtstaaten Singapur, Hongkong und Macao, Japan mit seinen Regionen und einzelne Emirate am Persischen Golf wie Kuweit (98,3 Prozent) und Katar (99,2 Prozent)(vgl. OLTMER 2017, 211).
Mega - Cities bilden der Großraum Tokio, Delhi, Shanghai, Mexico - City, Mumbai und Sao Paulo. Das höchste Wachstum weisen Lagos und Kairo auf.
Kennzeichnend für diese Entwicklung sind die mangelhafte Infrastruktur, soziale Konflikte und Bildungen von Slums.
Trotzdem bilden Städte auch in der Zukunft attraktive Zuwanderungsziele. Das Beispiel China zeigt die Wirkung der intra- und interregionalen Migrationen im Kontext mit einer ökonomischen Umwälzung seit den achtziger Jahren.
8 Klimawandel - Umweltveränderungen |  |
Der Umfang labiler Regionen wächst unbestreitbar. Versalzungen, Versteppungen, Überschwemmungen und Verschmutzungen nehmen zu.
Allerdings sind die Kenntnisse über die Bedeutung umweltbedingter Bestimmungsfaktoren im Migrationsgeschehen und umgekehrt über den Stellenwert von Migration bei globalen Umweltveränderungen gering (vgl. OLTMER 2017, 218).
Unterschiedliche Einschätzungen der UN, des Roten Kreuzes und von Beiräten von Regierungen bei globalen Belastungen der Umwelt auf Betroffene weisen auf eine geringe Klarheit hin. Wenig hilfreich sind daher auch die Begriffe Umweltflüchtling und Klimaflüchtling.
Für die Politische Bildung kann gelten, dass eine Überlastung der Umwelt in der Regel mit ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Faktoren zusammenwirkt.
Definitionen werden daher enger gefasst, etwa aktuell als "Katastrophenvertriebene".
Umweltbedingte Krisen ergeben zumeist prekäre ökonomische Grundlagen, so dass eine Abwanderung eine Verbesserung der Lebensumstände ergibt.
In der Folge kommt es zu Konfliktsituationen, kulturell und politisch mit geringen Problemlösungskapazitäten, krisenanfälligen Ökonomien und gesellschaftlichem Unfrieden.
Umgekehrt kann man davon ausgehen, dass stabile Systeme Reaktionsmuster entwickeln können, die eine konfliktärmere Bewältigung von Folgen umweltbedingter Krisen erwarten lassen (vgl. OLTMER 2017, 221; man denke an Umsiedelungsprojekten bei Bauten großer Staudämme, Hafenanlagen oder Flughäfen. Ebenso gilt das für Bauten neuer Stadtquartiere oder Ansiedelungen von Unternehmen in Slums bzw. unmodernen Stadtregionen sowie bei der Errichtung von großen Sportstätten).
Dies wirft die Frage von Zuwanderungszielen als Voraussetzung für eine solche Massenmigration auf. Zu erwähnen ist die Forderung von Hilfsorganisationen nach einer Erweiterung der Genfer Flüchtlingskonvention und die Anerkennung der Folgen des Klimawandels als Schutzgrund.
9 Fluchtwelle 2015 - Unterstützung von Flüchtlingen |  |
Das Jahr 2015 mit seinem "Sommer der Migration" gilt mit seiner Hilfe für Geflüchtete und dem sichtbaren Leid von Schutzsuchenden als ein Einschnitt in unsere politische Kultur, die in der Politischen Bildung näher zu beleuchten ist. Flucht und Asyl, konkrete Veränderungen über Ländergrenzen hinweg, globale Perspektiven, staatliche Überforderung, zivilgesellschaftliche Unterstützungsnetzwerke mit konkreter und unbürokratischer Hilfe kennzeichneten einen Zeitabschnitt, der seit 1945 in unserer Gesellschaft nicht vorhanden war (vgl. FRITSCHE - SCHREIER 2017, 11-12).
In der Folge ging es um die Frage, ob "wir das schaffen", ging es doch rückblickend um die Planung von Hilfe und Unterstützung innerhalb kürzester Zeit. Inzwischen ist die Balkan - Route so gut wie abgeriegelt. Eine Flucht über das Mittelmeer ist lebensgefährlich, die Kontrollen an den europäischen Außengrenzen haben zugenommen, seit 2016 sinkt deutlich die Zahl der Flüchtenden. Überlegungen zu Hilfestellungen in Afrika werden vorgenommen, der Nahe Osten als Fluchtregion besteht und Länder wie der Libanon und Jordanien nehmen enorme Zahlen von Flüchtenden auf (Stand 2017, vgl. 2022).
Mit der Verschärfung des Asylrechts haben staatliche Institutionen Handlungs- und Organisationskompetenz zurückgewonnen, Einrichtungen für Integrationsmaßnahmen wurden vermehrt geschaffen und Bildungsbemühungen für Zugewanderte installiert. Zu beobachten sind menschenfeindliche Äußerungen und Handlungen.
Es bedarf nunmehr im Kontext einer Politischer Bildung einer Orientierungshilfe und vermehrter Bemühungen der Unterstützung für Geflüchtete (vgl. vielfältige Integrationsbemühungen, gleichwertige Lebensbedingungen).
10 Interkulturelle Kompetenz |  |
Interkulturelle Kompetenz ist notwendig geworden (vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Globales Lernen).
Flucht und Migration verändern Gesellschaften.
Eine aktive Mitgestaltung dieses Prozesses hängt von den Beteiligten ab.
Es bedarf der Umsetzung eines kooperativen Miteinanders. Viele Einheimische haben ebenfalls eine Migrations- und Fluchtgeschichte(vgl. Binnenwanderungen in der Monarchie, Auswanderungswellen in die klassischen Auswanderungsländer USA - Kanada - Australien, Fluchtbewegungen des Ersten und Zweiten Weltkrieges, Jahre 1956/ Ungarn, 1968/ Prager Frühling, 1980/ Polen und 1992/ Balkankrieg und heutige Mobilität innerhalb der EU).
Für eine zeitgemäße schulische und außerschulische Politische Bildung ergeben sich notwendige Fragen wie etwa
- In welchem Feld bewege ich mich heute, wenn ich interkulturell handle?
- Wie kann ich einen selbstkritischen Blick auf mein eigenes Tun werfen?
- Wie und wo finde ich Menschen, mit denen ich gemeinsam handeln kann?
- Wie kann ich mich mit meinen Möglichkeiten einbringen?
11 Unterstützung von Flüchtlingen |  |
Im Folgenden geht es um konkrete Möglichkeiten und Unterstützungsmaßnahmen sowie um verschiedene Ansätze, ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Es geht um materielle Hilfe, Zeit und Platz sowie um Ehrenamtlichkeit/ Freiwilligkeit.
Eine Politische Bildung soll beispielhaft Hinweise und Möglichkeiten aufzeigen (vgl. FRITSCHE - SCHREIER 2017, 117 -173).
11.1 Organisationen - Anlaufstellen |  |
Österreichischer Integrationsfonds
Migrantenzentren/ Migrantenberatung
Caritas - Diakonie/ Flüchtlingsdienst
Muslimische Jugend
Rotes Kreuz
Volkshilfe
NGO's
11.2 Formen der Unterstützung |  |
Sach- und Geldspenden
Übersetzungshilfen
Behördengänge
Fahrdienste
Wohnungssuche
Rechtsberatung
Sozialberatung
Integrationsberatung
Rückkehrberatung
Sprachunterricht
Nostrifikation von Bildungsabschlüssen
Nachhilfeunterricht
Kinder- und Familienbetreuung
religiöse Betreuung
psychologische Betreuung
medizinische Betreuung
Organisation des Zusammenlebens
Finanzverwaltung
Beziehungen zur lokalen Gemeinde
Beziehungen zu Behörden
Unterstützung von Freiwilligenarbeit
Netzwerkbildungen
11.3 Literaturhinweis |  |
Thomas St. - Sauer M. - Zalewski I. (2018): Unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Ihre Lebenssituation und Perspektiven in Deutschland, Bielefeld
12 Perspektiven |  |
Migration als Begriff polarisiert (vgl. FOROUTAN 2019, 11-19).
Zentrale Annahme bildet die politische Aushandlung, die nach der Migration erfolgt, die über Migration hinausgeht.
- Es geht also nicht um die Frage eines Einwanderungslandes, vielmehrt wie dieses Einwanderungsland gestaltet wird.
- Vielfalt/ Diversität ist Realität geworden.
- Es gibt eine größer werdende Ablehnung einer pluralen Gesellschaft.
- Die aktuelle politische Debatte stellt Migration als gesellschaftliches Problem dar.
- Ein Perspektivenwechsel, wie ihn die interkulturelle Kompetenz sieht, erleichtert den postmigrantischen Ansatz.
- Es bedarf einer Loslösung von negativ behafteten Fremdzuschreibungen hin zu neuen Erkenntnissen.
- Die zunehmende Pluralisierung der Gesellschaft bedarf des Hinterfragens der Kategorie "Migrationshintergrund".
Die binäre Codierung in Einheimische und Eingewanderte löst sich auf, da Migration selbstverständlich ist und es eine Übereinstimmung eines gesellschaftlichen Zusammenlebens in vielfältigen Allianzen bedarf (vgl. interkulturelle Öffnung).
Die Grundanalyse von gesellschaftlichen Ungleichheiten - strukturell, sozial, (zusätzlich) kulturell, emotional-identifikativ - wird nicht in Frage gestellt, allerdings geht es auch um Fragen der Definitionsmacht, Dominanzkultur, Emanzipation und Integration, Ambivalenz und Hybridisierung. Damit kommt es zu einer hohen Norm der Demokratie, die Voraussetzungen zur Erhaltung einer Teilhabe und eines sozialen Friedens darstellt.
Kernelemente sind demnach neue Perspektiven der
- Migration,
- Zugehörigkeit und
- gesellschaftlichen Teilhabe.
Ausgangspunkt der folgenden Überlegungen sind die Arbeiten von SAID (1981/1994), HALL (1994), MECHERIL (2004), MATZNER (2012), VANDERHEIDEN - MAYER (2014), RÖMHILD (2015), YILDIZ - HALL (2015), YILDIZ (2013, 2014, 2015, 2019), HAHN (2017) und FOROUTAN (2019).
Die thematische Auseinandersetzung des Autors im Universitätslehrgang Interkultureller Kompetenz bildete die Grundlage im Kontext mit dem Universitätslehrgang Politischer Bildung als Bildungsauftrag in der Schulpädagogik und in der Erwachsenenpädagogik bzw. Fort- und Weiterbildung.
13 Begrifflichkeit |  |
Die Begrifflichkeit verbreitet sich seit etwa zehn Jahren in den Sozial-, Kultur- und Geschichtswissenschaften sowie in der Politik und im öffentlichen Raum. Es ist der Versuch eines Brückenschlages zwischen kritischer Migrationsforschung und empirischer Sozialforschung. Die Wortschöpfung entstand durch Shermin LANGHOFF 2009 (vgl. FOROUTAN 2019, 7).
Für die Politische Bildung ist Postmigration damit von Interesse.
Die Schnittstelle von Migration, Rassismus und kulturell-religiöser Vielfalt ist von Bedeutung.
Unterschiedliche Zugänge einen sich am Interesse einer Gesellschaftsanalyse. Migration ist kein Sonderfall, Mehrfachzugehörigkeit kein Problem und Rassismus sowie religiöse Vielfalt keine Ausnahmeerscheinungen.
Wesentlich ist die kritische Begleitung von öffentlichen Debatten und politischen Entscheidungen über Migration, Integration und Asyl.
Migration wird in ihrer Bedeutung und in der Debattenkultur gesehen. Dahinter steht der Wunsch nach einem Perspektivenwechsel und einer Reflexion.
Rassismus ist mit der Pluralisierung der Gesellschaft keineswegs überwunden. Mit der gesellschaftlichen Partizipation kommt es zur Abwehrreaktionen.
Religiöse Vielfalt bedeutet Anerkennung von Glaubensinhalten und Wertvorstellungen, die im ökumenischen bzw. interreligiösen Dialog zu bearbeiten sind.
Postmigration präsentiert die Stimme der Migration bzw. Migrantinnen und Migranten. Damit entsteht ein neues Bewusstsein, politisch, kulturell und religiös, im Alltag, Berufsleben und im Bildungsbereich. Ein neues Verständnis der Migration und Migrationserfahrung entsteht.
Migrationsgeschichte wird aus der Sicht der Betroffenen gesehen, also anders erzählt.
Die Umkehrung negativer Zuschreibungen und Umdeutungen bezeichnet Stuart HALL als "Transkodierung". Die Aneignung und Reinterpretation ("Umdeutung") kann nicht endgültig festgelegt und kontrolliert werde n(vgl. HALL 1994, 158).
Stereotype und binäre Gegensätze werden durch positive Identifikationen ausgeräumt.
Verortungspraxen werden mehrdeutige lokale Räume mit unterschiedlichen Traditionen, Kulturen, Erinnerungen und Erfahrungen und so kultiviert.
Das Denken und Handeln wird durch die Fähigkeit zwischen oder in unterschiedlichen Welten bestimmt und bildet eine besondere Kompetenz.
14 Diskurs |  |
Der Grundgedanke bezieht sich
- auf eine Befreiung der Geschichtsschreibung von der westlichen Hegemonie,
- über Dualismen hinauszugehen und
- historische Entwicklungen neu zu denken.
Migration wird aus der Erfahrung und Perspektive Migrierender gesehen. Hier liegt der theoretische Vorteil.
15 Migrationsbewegungen |  |
Migrationsbewegungen bringen andere Verortungen, verlangen ein anderes Weltverständnis und lassen hybride Traditionen und Konstellationen entstehen.
Sie stellen ambivalente und mehrdeutige Situationen dar und hinterfragen Eindeutigkeiten und Kontinuitäten.
Dieser Perspektivenwechsel wird von Homi BHABHA zum Ausgangspunkt einer kulturellen und historischen Hybridität genommen (vgl. BHAHBA 2000, 32).
Diese Denkart bricht mit der dualen Logik von Differenzen bzw. ihren Kategorien wie etwa Inländer - Ausländer, Selbst - Andere oder Schwarz - Weiß.
Dieser Bruch stellt Dualismen radikal in Frage und bevorzugt kreative Spaltungen, mehrheimische Zugehörigkeiten und bewegte Biographien (vgl. STRASSER 2009).
Damit werden bestimmte Konstruktionen wie "Leitkultur", "Integration" oder "Parallelgesellschaft" aus der Diskussion genommen.
Migration und die dazugehörigen Erfahrungen werden mit dem neuen Verständnis normalisiert (vgl. HAHN 2017).
16 Migrationspraxis |  |
Mit einer widerständigen und gegenhegemonialen Praxis wird Migration radikal neu gedacht.
Kreative Wortbildungen und Neuerfindungen weisen darauf hin, etwa postmigrantische Kunst und Literatur (vgl. GEISER 2015), postmigrantische Gesellschaft und Urbanität, postmigrantische Lebensentwürfe (vgl. YILDIZ 2013; YILDIZ - HILL 2015).
Postmigration soll demnach als Gesellschaftsanalyse etabliert werden.
Regina RÖMHILD (2015) spricht zurecht von einer Forschungsrichtung, in der Migration als Perspektive, nicht als Gegenstand, begriffen werden soll.
Gesprochen wird von einer reflexiven Perspektive, mit der sich neue Einsichten in Gesellschaft und Kultur gewinnen lassen (vgl. RÖMHILD 2014, 263).
Durch eine Beobachtungskategorie für soziale Situationen von Mobilität und Diversität werden Brüche. Mehrdeutigkeiten und verdrängte Erinnerungen wieder sichtbar.
Es kommt zu einer kritischen Auseinandersetzung über gesellschaftliche Machtverhältnisse.
Postmigration versteht sich als Gegenbegriff gegen Migrantisierung und Verdrängung.
17 Migrationsgeschichte |  |
Migrationsgeschichte wird neu erzählt, es kommt in der Folge zu neuen Perspektiven (vgl. YILDIZ 2017, 19-34; YILDIZ 2019, 24-26; HELLFELD 2025).
Gastarbeiter_innen kamen zu Beginn der sechziger Jahre nach Deutschland, Österreich und in die Schweiz und waren die Pioniere der Transnationalisierung. In unsicheren Lebensbedingungen entwickelten sie transnationale Verbindungen und Vorgangsweisen, erwarben mitunter mühsam transkulturelle Kompetenzen und ein Mobilitätswissen, das sie situativ nutzten.
Die Gastarbeitergeneration ließen auf den Bahnhöfen und in der Folge über lokale Treffpunkte, Infrastrukturpunkte und informelle Netzwerke sowie TV - Satelliten neue Verbindungen und Kommunikationsräume entstehen.
In der Folge entstand in nicht geplanter Familiennachzug.
Die Nachfolgegeneration verband solche Mobilitätsgeschichten mit familiären Erfahrungen und Visionen.
Aus nationaler Sicht erscheinen solche Praktiken als Defizite, zumal diese Generation im Lande blieb, langsam innovative Kräfte mit biographischer und räumlicher Orientierung entwickelte.
Für die postmigrantische Alltagspraxis ist die Entwicklung einer migrantischen Ökonomie in den Städten ein typisches Beispiel. Um sich am Arbeitsmarkt behaupten zu können, schien der Weg in die Selbständigkeit die einzige Möglichkeit zu sein. In der Folge wurden die vorhandenen Bildungsmöglichkeiten unter Nutzung des Sprachenerwerbs genutzt.
Es kam zu einer gewissen Aufwertung des sozialen Status.
Die in Großstädten durch Migration geprägten Viertel, als Parallelgesellschaften und Orte einer Desintegration bezeichnet, wiesen oftmals auf eine besser funktionierende Infrastruktur hin und schufen so durch Eigeninitiative mitunter Aufstiegschancen.
Politisch war dies alles nicht vorgesehen, eine Selbsteingliederung kann man demnach als Teil einer postmigrantischen Praxis ansehen (vgl. YILDIZ 2017, 19-34).
18 Lebensbedingungen |  |
An konkreten biographischen Beispielen kann man erkennen, dass die nachfolgende Generation in ihren Lebenszusammenhängen in der Lage war, sich mit den gesellschaftlichen Lebensbedingungen auseinanderzusetzen.
Dies geht weit über ökonomische Aspekte hinaus. Festzuhalten ist der Kontext von Migration und Bildung, also der Umgang mit dem Bildungswesen, einer Sprachförderung, Berufsausbildung und den Ansätzen von Integration, Kompensation und Befähigungen (vgl. MATZNER 2012).
Ein mühsamer interkultureller Bildungsprozess begann mit durchaus positiven Identifikationen, wenngleich unterschiedlich zu bewerten.
Die Fähigkeit zwischen oder in unterschiedlichen Welten zu denken und zu handeln, macht interkulturelle Kompetenz aus(vgl. den Bildungsauftrag der Politischen Bildung und der interkulturellen Bildung). Sie ist die Grundlage, bestehende Bereiche zu erklären, besser zu (be-)handeln und sinnvoll Interaktionen zu gestalten (vgl. den IT-Autorenbeitrag?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz).
19 Interkulturelle Öffnung |  |
Eine interkulturelle Öffnung, in gewissen Bereichen zwingend notwendig, ergab/ ergibt eine Bereicherung etwa in der Wirtschaft, Kultur, Politik, Öffentlichen Verwaltung, Bildung und Wissenschaft.
Beispielhaft sind internationale Wirtschaftskooperationen, Festspiele, internationale Organisationen, Netzwerke, Kooperationen von Verwaltungsorganen (etwa Polizei/ Interpol, Militär/ internationale Ausbildungen), Sportorganisationen (Sportfeste, internationale Wettkämpfe), EU/ ERASMUS - Austauschprogramme, Kooperationen von Hochschulen und Kirchen mit ihren Wohlfahrtsorganisationen/ Caritas, Diakonie (vgl. VANDERHEIDEN - MAYER 2014).
20 Postmigrantische Deutung |  |
Das vorhandene Phänomen Migration zum Ausgangspunkt eines Denkens und Handelns zu machen und als gesellschaftlichen Normalfall zu verstehen, bedeutet in der Folge den Blick auf einen gesellschaftlichen Wandel zu richten.
Zunehmende Binnenwanderung/EU, internationale Wanderungsbewegungen, Flucht und Asyl lassen das Diktat der Sesshaftigkeit in Frage stellen und Mobilität als Merkmal der Gesellschaft erkennen.
Eine postmigrantische Deutung hat als Folge hybride, mehrdeutige und interkulturelle Vielheit, ohne Dominanzverhältnisse und strukturelle Barrieren. Es kommt zu gesellschaftlichen Überschneidungen und Verflechtungen.
Interkulturelle Öffnung erbringt einen Blick für gesellschaftliche Vielfalt in ihren Themenfeldern, regt zu kritischem Denken und Überdenken von Positionen an, neuen Ausdrucksformen und inspiriert zu kreativen kulturellen Möglichkeiten (vgl. VANDERHEIDEN - MAYER 2014).
Teil III - Bildungspolitik - Sozialpolitik |  |
Die Datenfülle eröffnet Konsequenzen für politisches und pädagogisches Handeln, die sich in Fachdiskussionen und Arbeitsgemeinschaften sowie letztlich politischen Willenshandlungen manifestieren (sollen).
Ziele und Leitlinien für dieses Handeln wären demnach:
- Stärkung von Ressourcen/ Ausbildung - Beruf - Familie, Zwei- bzw. Mehrsprachigkeit und Zukunfts- bzw. Karriereplanung
- Abbau von Hindernissen und Aufbau von Gemeinsamkeiten/Förderung gemeinsamer Jugendaktivitäten, interethnische Freundschaften - realistische Auseinandersetzung mit Gegebenheiten/ Ethnie - Kultur - Religion - Nationalität, Verzahnung des ethnischen mit dem einheimischen Umfeld, Abbau von Sprachbarrieren, Erkennen gemeinsamer Interessen und Beratungsangebote/ "Transferstellen"
- Abbau von Rassismus in der Mehrheitsgesellschaft/ Strategien für den Umgang mit Ausgrenzungserfahrungen und interethnischer Erfahrungsaustausch
- Respekt von Unterschieden/ kulturell - religiöse Orientierung, Familialismus und Freizeitverhalten sowie
- Aufwertung der Migrationspädagogik/Cultural mainstreaming in Pädagogik und Forschung - Sammlung von Datenmaterial.
Aus der Sicht der Vorberuflicher Bildung/Erziehung haben jugendliche Migranten zusätzliche Hürden in unserer Gesellschaft zu überwinden (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR UNTERRICHT, KUNST UND KULTUR 2007, 21; MATZNER 2012, 252-272). Rechtliche Beschränkungen, kulturbedingte und sprachliche Barrieren sowie die Diskrepanz zwischen Berufswunsch und realen Chancen bis hin zu Problemen mit Ausbildungsbetrieben existieren als Schwierigkeiten.
Als Verbesserungsmöglichkeiten ergeben sich aus vorberuflicher Sicht vermehrte Möglichkeiten zur Verbesserung des Übergangs von der Schule zur Ausbildung:
- Ein spezifischer Unterricht in "Berufsorientierung" auf der 7. und 8. Schulstufe mit entsprechenden Erkundungen, Exkursionen und berufspraktischen Tagen sowie einem spezifischen Unterricht auf der 9. Schulstufe in der Polytechnischen Schule.
- Verbesserungen des Zugangs zu einer betrieblichen Ausbildung/duale Ausbildung für Migranten und Unterstützungsmaßnahmen im Ausbildungsverlauf.
- Insbesondere an der Schnittstelle beim Übergang von der Schule zum Beruf benötigt es für Migranten spezifische Förder- und Stützmaßnahmen zur positiven Integration. Schule ist mehr als in der Vergangenheit bei der Vermittlung sozialer und kultureller Erfahrungen gefordert. Sie birgt ein großes Integrationspotential, die interkulturell-erzieherische Handlungsfähigkeit von Schule mit Hilfe vorberuflicher Bildung/ Erziehung in Verbindung mit politischer Bildung/Erziehung zu stärken vermag (vgl. MATZNER 2012, 266-270).
Neben der Aufklärungsarbeit für Eltern (und Heranwachsende) sollten adäquate Beratungsangebote - auch für Ausbildungsbetriebe - zur Motivation der Ausbildung jugendlicher Migrantinnen und Migranten entwickelt werden. Neben dieser Änderung der Beratungskonzeption und der Verstärkung vorberuflicher Maßnahmen sollte es Ziel sein, interkulturelle Bildung/ Erziehung und Kommunikation zu einem selbstverständlichen Handlungsprinzip zu machen, das nicht nur ausländische und andere zugewanderte Heranwachsende betrifft, sondern grundsätzlich die veränderte Lebenswelt aller Kinder einbezieht.
"Da Änderungen im Beratungskonzept und die Verstärkung pädagogischer Maßnahmen alleine nicht ausreichen, ist die Entwicklung und Durchsetzung einer Konzeption der interkulturellen Berufsausbildung notwendig, die die interkulturellen Kompetenzen als Potential anerkennt und für die Ausbildung nutzbar macht" (Die Beauftragte der Deutschen Bundesregierung für die Belange der Ausländer 1999, 30).
Bildungspolitisch ungelöst in Österreich seit 1962 ist die Problematik des 9. Schuljahres, hier insbesondere die der Polytechnischen Schule.
Zwar gibt der Evaluationsbericht des bm:bwk "Die Polytechnische Schule" (2002) Anlass zur Hoffnung, dass diese Schulart vermehrt Akzeptanz findet, dennoch sind die Fragen
(1) einer verbesserten Berufsorientierung der Schüler der Sekundarstufe I und
(2) der Schülerklientel der Polytechnischen Schule
offen.
Als Schulart, die nur jene Schülergruppe anspricht, die in keine weiterführende Schule geht und damit die größte Gruppe künftiger Lehrlinge bildet, wirken auch die neu definierten Ziele in der 17. Novelle des Schulorganisationsgesetzes/BGBL. 30.12.96 nur bedingt. Insbesondere fehlt in der Sekundarstufe I eine breite vorberufliche Bildung/Erziehung ("Berufsorientierung"), damit auch die Konzeption der Polytechnischen Schule mit einer beruflichen Grundbildung wirken kann (vgl. dazu den Lehrplan der Polytechnischen Schule i.d.g.F. mit den Fachbereichen Metall-Elektro-Holz-Bau??, Handel-Büro??, Dienstleistungen, Tourismus; schulautonom: Informationstechnik-Mechatronik-Mode?? und Bekleidung u.a.; vgl. DECKER 1981; vgl. den Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Berufswahl in der Polytechnischen Schule).
Für den Bereich der Heranwachsenden mit Migrationshintergrund stellen sich besonders aktuell diese schul- und berufspädagogischen Fragen.
In dem von Wissenschaftlern des Instituts für Erziehungs- und Bildungswissenschaft der Universität Graz organisierten zehnmonatigen EU - Projekt "PARS/ Partizipation und antirassistische Handlungspotenziale" wird gezeigt, wie ein Modell der "Selbstrepräsentation" von Migranten funktionieren kann. Migranten sollen selbst am wissenschaftlichen Prozess teilhaben und damit einen Forscherstatus erhalten. 16 in Österreich lebende Migrantinnen und Migranten aus zehn Ländern diskutierten, reflektierten und systematisierten in einer "Entwicklungswerkstatt" ihre Erfahrungen zu den Themenbereichen Selbstorganisation, Zugang zum Arbeitsmarkt, Diskriminierung am Arbeitsplatz und transnationale Familien/Heimweh. Zur Erweiterung der herkömmlichen Praxis der Textproduktion wurden die Ergebnisse auch mittels Videos, Fotos und Karikaturen dokumentiert.
Diese Form einer Annäherung an das Integrationsthema zielte auf ein Empowerment der Zielgruppe, ein Erkennen eigener Ressourcen und Zuwachs an Selbstbewusstsein, damit einer aktiven Teilnahme an öffentlichen und politischen Prozessen. Wesentlich war die Erkenntnis, dass es neben einem wissenschaftlichen Wissen ein zu selten genutztes und unterbewertetes Handlungswissen gibt und man als Migrant nicht unbedingt mit dem zugewiesenen Platz in der Gastgesellschaft sich zufrieden geben muss. Man kann durchaus seine eigenen Fähigkeiten einbringen, vorausgesetzt man kämpft dafür.
Als wesentliches Hindernis stellt sich auf dem Weg zu einer aktiven und selbstbewussten Teilnahme am gesellschaftlichen Leben die systematische Dequalifizierung von Zuwanderern. Ausbildungen in den Heimatländern werden zumeist weder formell noch informell anerkannt.
Ein langsames Umdenken zeigt die Pressemeldung vom 22. August 2011, wonach das Sozialministerium und das AMS Zuwanderern durch eine gezielte Betreuung rascher als bisher zu einem Arbeitsplatz verhelfen wollen. 2011 ist die Arbeitslosenrate bei Personen mit Migrationshintergrund mit knapp zwölf Prozent doppelt so hoch wie sonst. Zuwanderer stellen ein Drittel aller beim AMS als arbeitssuchend Vorgemerkten, obwohl sie nur 16 Prozent der Beschäftigten ausmachen.
Neben den oftmals im Ausland erworbenen und in Österreich nicht anerkannten Qualifikationen sowie den Schwierigkeiten bei der Nostrifikation sieht das AMS in sprachlichen Barrieren das Hauptproblem bei der Arbeitssuche. Die höchsten Migrantenanteile an den unselbständig Beschäftigten gibt es laut AMS 2011 in der Gebäudebetreuung (59 Prozent), gefolgt von der Landwirtschaft (44,6 Prozent), dem Tourismus (42,6 Prozent), der Arbeitskräfteüberlassung (32 Prozent), am Bau (24,3 Prozent) und im Handel (15,9 Prozent). Es versteht sich von selbst, dass Bereiche wie die öffentliche Sicherheit, Bildung, Gesundheit und der Facharbeitersektor ausbaufähig sind.
Im Vergleich zu Großbritannien und einigen skandinavischen Ländern kennt Österreich kein "Kompetenzfeststellungsverfahren". Hoch qualifizierte Zuwanderer müssen erst eine Beschäftigungszusage eines Unternehmens vorweisen können, um zunächst überhaupt in einen Nostrifizierungsprozess zu gelangen. 39 Prozent aller Migranten arbeiteten zum angegebenen Zeitpunkt in einer Beschäftigung, die ihrer Qualifikation nicht entspricht. Dies zeigt sich auch der aktuellen Diskussion um einen Facharbeitermangel. Ausschliessungsmechanismen basieren u.a. auch auf Vorurteilen.
Gefordert sind demnach Schule, Erwachsenenbildung, AMS, Politik, Verwaltungen und alle sozialen Gruppierungen sowie Beratungsinstitutionen für Migrantinnen und Migranten (vgl. GRIESSER 2007, 15).
21 Zur Kritik des Integrationsberichts 2008 |  |
BÜRSTMAYR (2008) führt in seiner Stellungnahme zum sogenannten "Integrationsbericht" des Bundesministeriums für Inneres aus, dass "[...]an den Spitzen der vielfach(noch)gar nicht in die Diskussion einbezogenen Organisationen und der Opposition[...]vorsichtige Skepsis, an der Basis, dort, wo die Alltagsprobleme von Fremden in Österreich abgearbeitet werden, vielfach Sarkasmus, ungläubiges Staunen oder Zorn herrscht"(BÜRSTMAYR 2008, 30).
Ausgespart wurde in den "Expertenbeiträgen zur Integration" der Aspekt der Sicherheit (vgl. BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES 2008). Tausende Migrantinnen und Migranten wissen nicht, wo und welcher rechtlichen Situation sie sich in einigen Monaten befinden. Dazu zählen nicht nur Ehegatten von österreichischen Staatsbürgern, die sich wegen einer Gesetzesnovelle ohne Übergangsbestimmungen über Nacht illegal in Österreich finden. Zahlenmäßig wesentlich mehr Nicht - EU - Bürger, deren Aufenthalt in den letzten Jahren problemlos bewilligt oder verlängert wurde, müssen gegenwärtig um ihre Existenz zittern, weil die finanziellen Anforderungen für einen weiteren Rechtstitel für einen Aufenthalt höher geschraubt wurden.
Personen, die in Österreich geboren wurden und aufgewachsen sind und ihre Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig verlängert haben, werden immer wieder ausgewiesen. Fehlende Offenlegung für die Öffentlichkeit wird als "Unding in einem Rechtsstaat" kritisiert. Die Folge ist nicht die am Ende einer angestrebten erfolgreichen Integration verliehene Staatsbürgerschaft, vielmehr zeichnet sich hier eine Desintegration ab.
Integration ist kein einseitiger Prozess. Benötigt wird die Bereitschaft derer, die integriert werden sollen. Dazu gehört u.a. das Erlernen der Sprache des Gastlandes und die Bereitschaft zum Wohnortwechsel(Arbeits- und Berufswechsel, Ausbildung der Kinder), aber auch eine Mitverantwortung und Mitbestimmung im gesamtgesellschaftlichen Bereich. Daraus ergibt sich auch die zentrale Frage nach rechtlicher Sicherheit.
"Wozu sollen Immigranten in Österreich jahrelang lernen, Kredite aufnahmen, Opfer auf sich nehmen, alles im Interesse ihrer Integration., wenn nicht gewährleistet ist, ja nicht einmal berechenbar ist, ob und wie lange sie die Früchte all dieser Mühen ernten können? Warum sollen Betriebe ihnen Karrierchancen und innerbetriebliche Ausbildung anbieten, wenn sie keinerlei Sicherheit dafür haben, dass diese ihre Angestellten in einem Jahr überhaupt noch beschäftigt werden dürfen? Warum sollen Hausbesitzer schöne Wohnungen an Menschen vermieten, die jederzeit von Abschiebung bedroht sind? Das Paradoxe am jetzt präsentierten Bericht ist, dass genau diese Fragen von genau diesem Innenminister zu beantworten wären.......Und genau das wurde einfach ausgespart. So lange diese Lücke klafft, ist es gleichgültig, welche Person sie präsentiert, es fehlt allen weiteren Integrationsmaßnahmen an festem Boden"(BÜRSTMAYR 2008, 30).
22 Integrationsbericht 2014 |  |
2013 waren es deutsche Staatsbürger, die am stärksten nach Österreich zogen. Mehr als zehn Prozent (17 743 Personen) kamen aus Deutschland. Bei Beachtung der Zu- und Abwanderung lagen die Deutschen mit fast 7000 auf Platz zwei.
Aus dem EU - Nachbarland Ungarn kam die zweitgrößte Zuwanderergruppe mit 14 935 Personen, abgewandert sind 6500, netto also rund 8400.
Dahinter folgen Rumänien mit einem Plus von 5700 Personen.
Der Nettozuzug aus der Türkei lag nur noch bei rund 1300. Trotzdem stellten 114 700 Türken zum Jahreswechsel 2013/2014 noch die zweitgrößte ausländische Bevölkerungsgruppe in Österreich, hinter den Deutschen mit fast 165 000, knapp vor den Serben mit 112 500.
Das Bild der Migration hat sich gewandelt. Arbeitskräfte kommen vor allem aus den EU - Ländern (EU - Binnenwanderung). Bei der Zuwanderung aus den früheren Gastarbeiterländern handelt es sich zumeist um Familiennachzug.
Ein Problembereich ist die "zweite Generation". Die Gruppe der 15 bis 24jährigen weist überproportional viele Ausländer auf, die 2013 weder in der Schule noch Universität waren, weder eine Lehre noch eine andere Ausbildung absolvierten (Österreicher 5 Prozent, Ausländer 15 Prozent). Innerhalb der Migranten waren 18 Prozent aus Nicht - EU -Staaten, EU - Bürger traf es mit rund 11 Prozent. Folgen sind demnach schlechte Jobs, Bezahlung und ein hohes Berufsrisiko, diese Arbeit noch zu verlieren.
Bei den Jahresnettoeinkommen zeigen sich in der Folge die Unterschiede, so durchschnittlich Österreicher mit € 23 400, Bürger des ehemaligen Jugoslawiens und der Türkei rund € 18 250. Bürger aus Rumänien, Bulgarien, Polen, Ungarn und der Slowakei lagen im Schnitt bei € 18 400.
Verbessert hat sich das Klima zwischen Einheimischen und Zuwanderern. Die Politik geht nicht mehr davon aus, dass Integration einfach passiert. Gestiegen ist das Zugehörigkeitsgefühl der Zuwanderer zur neuen Heimat. 2010 fühlten sich 56 Prozent eher in Österreich als in der alten Heimat zu Hause, 2013 waren es 70 Prozent.
Vorschläge des Expertenrates sollen zukünftig umgesetzt werden.
Es geht um ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für alle Kinder, die schlecht Deutsch können.
Schulpflichtige Kinder ohne Deutschkenntnisse sollen in eigenen Gruppen/ Klassen auf den normalen Unterricht vorbereitet werden.
Die Rot - Weiß - Rot - Karte soll entbürokratisiert werden. Ausländische Studierende sollen sie schon mit dem Bachelor erhalten.
Einkommensgrenzen für ausländische Studienabsolventen sollen auf international übliches Niveau gesenkt werden.
Ausländische Qualifikationen sollen rascher anerkannt werden.
Integrationsgelder sollen für EU - Zuwanderer verwendet werden dürfen.
Integrationsbericht 2014 - Datenmaterial
Bevölkerung zum 1. Jänner 2014 > ohne Migrationsvorgeschichte 6,75 Mill. > mit Migrationsvorgeschichte 1,63 Mill., davon 1. Generation 1,20 Mill., 2.Generation 0.43 Mill.
Zuzug 2013: 151 280 > zurückkehrende Österreicher 16.052, Deutschland 17.743, Ungarn 14.935, Rumänien 13.491, sonstige EU - EWR - Schweiz 40.455, Ex - Jugoslawien 15.278, Sonstige 33.326
Wegzug 2013: 96 552 > Österreich 22.044, Deutschland 10 984, sonstige EU - EWR - Schweiz 35 287, Sonstige 28 237
Quelle:
Statistik Austria
Literaturhinweis
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres - Integrationsbericht 2014
Pressehinweis:
Salzburger Nachrichten, 29. Juli 2014, 3
23 Buchbesprechungen |  |
Rita Garstenauer - Anne Unterwurzacher (Hrsg.) (2015): Aufbrechen, Arbeiten, Ankommen. Mobilität und Migration im ländlichen Raum seit 1945 - Mobilität und Migration im ländlichen Raum seit 1945 - Jahrbuch für Geschichte des ländlichen Raumes/JGLR 2014, Innsbruck - Wien - Bozen ISBN 978-3-7065-5402-2
Ländliche Räume gelten als Auswanderungsregionen. Neben der Wanderung vom Land in die Stadt gab es aber auch den umgekehrten Weg sowie die dauerhafte und befristete Migration von einer ländlichen Region in die andere.
Der Band beinhaltet Beiträge zu vielfältigen Motiven und Aspekten ländlicher Mobilität und Migration. Es geht um Displaced Persons, nach dem Zweiten Weltkrieg, österreichische "Gastarbeiter" im Ausland, angeworbene Arbeitskräfte nach Österreich aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei, Wohnsitzverlegungen von Existenz- und Familiengründungen, weiträumige Mobilität von EU - Bürgern innerhalb der Schengen - Grenzen,, eine Wohnraum - Migration im Umfeld von urbanen Zentren.
Migration ist kein ungewöhnliches Gegenwartsproblem, vielmehr ein normales, historisch in verschiedenen Ausprägungen erfassbares Phänomen.
Der Band beinhaltet drei chronologische und thematische Schwerpunkte,
- die Nachwirkung von Zwangsmigration der Nachkriegsgesellschaft,
- die Arbeitsmigration im Rahmen des Konjunkturaufschwungs und
- die gegenwärtige Migration im ländlichen Raum im Kontext der Globalisierung.
Zwei Beiträge - Zwangsarbeit im Untersuchungsgebiet Bayerischer Wald, Erinnerung an Beziehungen zu Deutschen und anderen Zwangsarbeitern in der Region - behandeln die Wirkungen der Zwangsmigration in der Nachkriegszeit des Zweiten Weltkrieges und unmittelbar in der Nachkriegszeit. Beleuchtet wird von Angelika Laumer die Verarbeitung ländlicher Zwangsarbeit in Bayern methodisch mit Interviews mit Kindern und Ehegattinnen ehemaliger Zwangsarbeiter, die in der Folge ansässig wurden und Familien gründeten. Aufgezeigt werden die schwere Arbeit und materielle Mängel in der lokalen Dorfgesellschaft. Angesprochen werden Arbeitsfähigkeit und Arbeitswillen, nicht angesprochen werden die angeführten Personen als Opfer der NS - Gewalt. Dagegen sprechen wenige Befragte in eigenen Diskussionen mit den Interviewerinnen die NS - Gewalt an (S. 19-36).
Von Interesse ist das Ankommen deutschsprachiger Vertriebener aus Ostmitteleuropa in der sowjetische Besatzungszone Deutschland (SBZ) bzw. DDR/ ländliches Thüringen. Uta Bretschneider führte Interviews mit Vertrieben und deren Nachkommen. Anders als in Österreich oder in den Westzonen (BRD)konnten sie im Zuge der Bodenreform als Neubauern Kleinparzellen erwerben. Die Armut wurde damit nicht gelöst, denn es fehlte Ausstattung, Hausrat oder Vieh. Im Rahmen der Bodenreform konnten nur 10 bis 15 Prozent der Neubauern - Familien sich wirtschaftlich etablieren. Zumeist schloss man sich freiwillig oder zwangsweise den Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) an. Die Betroffenen waren in einem Spannungsfeld zwischen Beschränkung und Hoffnung (S. 37-52).
Umfassend sind die Beiträge zur Arbeitsmigration, den Auswirkungen und regionalen Entwicklungstendenzen innerhalb von Österreich, den östlichen Bundesländern Burgenland und Niederösterreich bzw. Steiermark mit ihren Benachteiligungen und der Beschäftigung als Gastarbeiter in den westlichen Bundesländern, in Deutschland, der Schweiz, in Großbritannien und Schweden.
Ute Sonnleitner, Anita Ziegerhofer und Karin Schmidlechner beschäftigen sich mit der Arbeitsmigration junger Steirer im ersten Nachkriegsjahrzehnt in der Schweiz, Es geht um eine Alternative zur Landarbeit in der Steiermark, zeitlich begrenzt und finanziell geplant für eine bessere Zukunft zu Hause. Was offiziell als "Landflucht" bezeichnet wurde, war vielmehr eine Flucht aus der unattraktiven Landarbeit zu Hause. Man arbeitete in der Schweiz auch auf dem Lande und ging später in die Steiermark in ländliche Regionen zurück (S. 53-77).
Die Arbeitsmigration aus zwei südburgenländischen Gemeinden in die Schweiz bearbeitet Nina Kulovics , wobei die Auswandernden in der Schweiz blieben, was mit der südburgenländischen Auswanderungstradition zu tun hat. Immerhin blieb ein Großteil der Auswandernden in Amerika in den letzten beiden Jahrhunderten, besonders im Großraum Chicago (S. 78-94).
Die Zuwanderung nach Tirol in ein wirtschaftlich starkes Gebiet behandelt Gerhard Hetfleisch mit einer Übersicht der Arbeitsmigration seit 1945. Schwerpunkt ist die Zuwanderung im Rahmen des "Gastarbeiterabkommens" mit der Türkei und Jugoslawien. Dokumentiert wird ein genaues Bild der Wechselwirkungen zwischen Arbeitskräftenachfrage, Anwerbepolitik und Gesetzeslage (S. 95-125).
Hall i.T. wird von Verena Sauermann und Veronika Settele im Kontext eines lokalhistorischen Schulprojekts mit der Repräsentation von Migranten untersucht. Nachgewiesen wird eine schwache öffentliche Überlieferung, wenig Sensibilität, zeitgeschichtlicher Forschung und eine konfliktbeladene Vergangenheit, allerdings auch Kooperationsbereitschaft und Interesse. Der Beitrag in Form von Oral History zeigt partizipative Quellenarbeit und Geschichtsrepräsentation mit dem Anspruch auf Öffentlichkeit (S. 126 - 145).
Eine Erläuterung, wie Jugoslawien mittels politischer Regulative versucht, Deviseneinkünfte der Arbeitsmigranten zu erschließen, gibt Vladimir Ivanovic (vgl. die Bedeutung und Folgen von "remittance"). Angeboten werden entsprechende Investitionsmöglichkeiten für Zurückkehrende. Mittels einer ethnographischen Feldforschung in Serbien wird aufgezeigt, wie Arbeitsmigration auch die Chance zum Vermögensaufbau ergibt. Eine Rückwanderung wird durch gute wirtschaftliche Möglichkeiten im Heimatland ermöglicht. Es zeigt sich auch, dass Rückkehrer letztlich sich in zwei Staaten zu Hause fühlen (S. 146-163).
Migrationsphänomene in ländlichen Regionen werden in der Folge mittels Zugängen der Geographie, Soziologie und Kultur- und Soziallanthropologie untersucht. Ingrid Machold und Thomas Dax zeigen mittels statistischen Daten Wanderungsströme zwischen Land und Stadt seit den siebziger Jahren auf und weisen nach, dass ländliche Regionen in den vergangenen dreißig Jahren sich zu Zuwanderungsgebieten entwickelten (S. 164-184).
Mit der lokalen Integration beschäftigen sich Gudrun Kirchoff und Claudia Bolte. Im ländlichen Deutschland - zwölf Städte und Gemeinden in acht Landkreisen - werden zwei Projekte mit Integrationsbemühungen untersucht. Notwendig erachtet werden eine entsprechende Ausrichtung der regionalen Politik, eine interkulturelle Öffnung der notwendigen Institutionen und die Notwendigkeit einer Willkommens- und Anerkennungskultur. Die Projekte zeigen auf ein Spektrum an kommunalen Angeboten. Im Sinne der angestrebten Historie des Jahrbuches von Migration könnte man solche Praxisprojekte auch als Kommunikationsform schaffen (S. 185-198).
Erwerbsintegration von Migranten in der ländlichen Steiermark untersuchen Isabella Skrivanek, Lydia Rössl und Anna Faustmann. Benachteiligungen verstärken sich wechselseitig und erzeugen negative Effekte (Intersektionalität). Klientel der Untersuchung waren heranwachsende Migranten, Flüchtlinge und Frauen auch als Heiratsmigrantinnen. Gerade die letzte Gruppe ist besonders anfällig für Intersektionalitätseffekte. Im Kontext mit einer historischen Perspektive werden Biografien der Befragten in Verbindung gebracht (S. 199-224).
Mit Wohnmigration bezeichnete Abwanderung aus Luxemburg in die benachbarte deutsche Grenzregion mit größtenteils Beibehaltung des Arbeitsplatzes im Lande beschäftigen sich Elisabeth Boesen, Gregor Schnuer und Christian Wille. Die Fallstudie geht der Frage nach den Auswirkungen der Zuwanderung von urban geprägten Personen in vier Dörfern nach. Urbanität wird als spezifischer Habitus mit einer Loslösung vom Stadtraum konzipiert. In dieser spezifischen Habituskonzeption findet habituelle Ruralität als Gegenstück zur habituellen Urbanität Eingang. Die Positionen wirken unterschiedlich auf die ländlichen Sozialstrukturen und sind von diesen beeinflusst (S. 225-244).
Abschließend widmet sich der Band dem zehnjährigen Jubiläum des erschienen JGLR 2004. Clemens Zimmermann betrachtet die Stärken und Schwächen der ersten zehn Bände im Kontext des Geschichtsdiskurses (S. 245-252). Ulrich Schwarz fasst im Tagungsbericht 2014 die Ideen zur Neuschreibung ländlicher Geschichte zusammen (S. 253-256).
Paul Collier (2015): Exodus. Warum wir Einwanderung neu regeln müssen - Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1535, Bonn ISBN 978-3-8389-0535-8
Einwanderung ist ein altes Phänomen mit neuen Gesichtern. Historisch wechselten die Herkunftsländer, Zielgebiete, Motive, Chancen und Risiken von Migration. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts benötigt die globale Migration rechtliche, politische und humanitäre Leitvorstellungen. Die Frage nach ihrer Ausstattung ist offen.
Ebenso ungeklärt sind die Fragen der Konsequenzen für die aufnehmenden Staaten und für die Herkunftsländer, deren Bürger verloren gehen. Es geht um Kriterien der Akzeptanz von Migration in den aufnehmenden Gesellschaften. Im Vordergrund steht die Bewahrung des sozialen Friedens.
Im Band werden Fragen der Zukunft der Einwanderung gestellt.
Das Buch ist zum Teil die Fortsetzung von Arbeiten über ärmste Gesellschaften ("die unterste Milliarde"). In den reichen Westen, nicht auch Norden, zu kommen ist von professionellem und persönlichem Interesse. Ob der Exodus den Zurückgebliebenen Vor- oder Nachteile bringt, ist eine schwierige und wichtige Frage. Die Einwanderungspolitik hat unvermeidliche und unerkannte Auswirkungen auf sie. Mehr Bewusstsein über die Gedankenlosigkeit von Einwanderung (Migrationspolitik) fordert der Autor (S. 10).
Der Band stellt eine Kritik an der vorherrschenden Meinung liberaler Denker dar, dass sich westliche Gesellschaften auf eine postnationale Zukunft vorbereiten sollen. Die Frage wie die nationale Identität ist wesentlich, Vorteile können in (nationalen) Identitätsbildungen gesehen werden. Das Wiedererstarken des Nationalismus macht Sorgen.
Der Autor beschäftigt sich im Folgenden mit Fragen aus drei Bereichen:
- Entscheidungen der Migranten,
- Auswirkungen auf die Zurückgelassenen und
- Folgen für die Einheimischen in der Aufnahmegesellschaft.
Deutlich wird in den folgenden Ausführungen, dass Migration weniger ein ökonomisches Problem, vielmehr ein soziales Phänomen darstellt. Dies öffnet, so der Autor, geradezu die Büchse der Pandora. Überlagert wird es von der ethischen Frage: An welchem Maß sollen die Auswirkungen gemessen werden? Die Ökonomen besitzen in ihrem ethischen Werkzeugkasten den Utilitarismus, der für die Bearbeitung einer Ethik der Migration ungeeignet ist.
Das Buch möchte eine stimmige Analyse der Ergebnisse spezialisierter sozialwissenschaftlicher und moralphilosophischer Forschungen aus dem angelsächsischen Raum geben (Großbritannien, USA).
Es stützt sich auf die Sichtweise von Identität (George Akerlof/2011),
Migrationsprozessen (Frederic Docquier/2012),
ökonomischer Geographie (Diskussionen mit Tony Venables),
Sozialpsychologie (Steven Pinker/2011, Jonathan Haidt/2012, Daniel Kahnemann/2012, Paul Zak/2012) und
Philosophie (Michael Sandel/2012).
Versucht wird mit Fakten und Argumenten eine Diskussion über Migration in Gang bringen, die über polarisierte und schrille Meinungen hinausgeht.
Aufbau des Buches
Aufgebaut ist der Band in fünf Teile, die den Themenbereich umfassend darstellen.
Teil I geht dem Migrationstabu und der Zunahme von Migration nach (S. 15-60),
Teil II bespricht die sozialen und wirtschaftlichen Folgen sowie eine falsche Einwanderungspolitik (S. 61-152),
Teil III widmet sich den Einwanderern als Gewinner bzw. Verlierern (S. 153-187),
Teil IV den politischen und wirtschaftlichen Folgen sowie den in der Heimat Verbliebenen (S. 189-241) und
Teil V beschließt den Band mit Überlegungen zu einer neuen Einwanderungspolitik (S. 243-289).
Im Folgenden sollen zentrale Überlegungen und Aussagen des Autors ausführlich dargestellt werden, um zu
- einer sachlich - fachlichen Diskussion anzuregen und
- beispielhafte Grundlagen einer Politischen Bildung zur Thematik anzubieten (vgl. Analysefähigkeit, Argumentationsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Problemlösungsfähigkeit).
Beispielhafte zentrale Aussagen sind die Höhe der Migrationsrate, die von der Tiefe der Einkommenskluft, dem Einkommensniveau in den Herkunftsländern und der Größe der Einwanderungsgemeinden in den Aufnahmeländern abhängt. Die absolute Kluft zwischen den armen und reichen Ländern wird noch für Jahrzehnte weiter bestehen (S. 45-46). Die verschiedenen Formen der Migrationspolitik waren/sind verstohlene Verlegenheitslösungen. Die großen Parteien weichen dem Thema eher aus, trotz einer zusehenden Dringlichkeit für die Wähler. In den freien Raum siedeln sich u.a. Rassisten und Xenophobe an. In Ländern mit Mehrheitswahlrecht kamen/ kommen sie nicht an, in Ländern mit inklusiven Wahlsystemen vereinigen migrationsfeindliche Ein - Themen - Parteien bemerkenswert viele Wählerstimmen (S. 59). Eine ehrliche Diskussion muss auf Fakten und einer Ethik von Einwanderungsbeschränkungen beruhen(S. 60).
Die Frage einer künftigen Migration für die Aufnahmegesellschaft ist eine Frage nach ihrem Ausmaß und wie schnell die Einwandernden mit der Aufnahmegesellschaft verschmelzen. Ökonomen sehen den ethischen Rahmen im Utilitarismus (S. 63-64). In Demokratien spiegelt sich die Migration häufig nicht in den Ansichten der einheimischen Bevölkerung wider (vgl. Großbritannien mit der Ansicht zu vieler Einwanderer) (S. 66). Eine wesentliche soziale Folge der Migration ist die Beziehung der Einwandernden zu der Aufnahmegesellschaft. Zunächst als Arbeitskraft, in der Folge als Mitglied der Gesellschaft geht es in der Diversität der Aufnahmegesellschaft um gegenseitige Rücksichtnahme, später Loyalitäts- und Solidaritätsgefühle, Kooperation und letztlich Vertrauen (vgl. den herrschenden Vertrauensverlust etwa in Nigeria) (S. 68 - 69, 72).
Unterschiede gibt es in der Übernahme von Normen bei Migrantenkindern (vgl. die USA mit der Assimilation der dortigen Werte, für Europa gilt dies nicht/Abhebung von der Mehrheitsgesellschaft bzw. Besitz mehrerer Identitäten[Beruf, Familie, Staatsbürger]) (S. 75). Man kann davon ausgehen, dass in Europa Einwandernde langsamer als in den USA das Vertrauen der Aufnahmeländer erreichen (S. 80). Wesentlich sind für Einwandernde Rollenmodelle in Form von Vorbildern und Stereotypen. Zu beachten ist die Populärkultur als leicht tradierbare Stereotype (S. 77-78).
Einwanderung verringert das Sozialkapital der einheimischen Bevölkerung. Dies gilt jedenfalls für die USA (S. 82-83). US - Studien stellen fest, dass Risiken einer deutlichen Vergrößerung der Diversität erkennbar sind (S. 82). Diversität hängt nicht nur von der Zahl, auch vom kulturellen Abstand zwischen Einwandernden und einheimischer Bevölkerung ab (vgl. den kleineren Abstand von Hispanos und US - Amerikanern und den Einwandernden aus armen Ländern und einheimischen Europäern mit den Unterschieden wie Sprache, Sitten, Nomen, Werte und Religion) (S. 83). In dem Zusammenhang ist von Interesse der Zugang zu Diversität in der Stadtteilarbeit, etwa bei Straßenfesten, als Beispiel positiver Diversität und Zunahme von Sozialkapital (S. 89).
Dass ehedem reiche US - Bundesstaaten durch Masseneinwanderung und Mangel an Einnahmen in Folge von Umverteilung finanziell zurückfallen, zeigt sich am Beispiel von Kalifornien (S. 92-93).
Enorme Auswirkungen hat die Absorptionsrate. Das Wachstum der Einwanderungsgemeinde verlangsamt die Absorption, weil sie zusätzliche Interaktion innerhalb der Gruppe zulasten der Interaktion mit Einheimischen geht (S. 94). Je größer der die Kulturen anfänglich trennende Abstand ist, desto länger wird es dauern, bis sie miteinander verschmelzen. Je niedriger die Absorptionsrate, desto geringer muss der Zuwachs der Einwanderung sein, um eine Vergrößerung der Auslandsgemeinde aufrechtzuerhalten. Soziale Kosten der Einwanderenden werden von externen Effekten hervorgerufen, die durch private Maximierungsentscheidungen entstehen. Paradox ist, dass der ökonomische Nutzen für die Entscheidungsträger auch die sozialen Kosten zu erhöhen scheint (S. 98-99). Beeinflusst wird die Absorptionsrate durch die Mentalität der Einwanderer. Stereotypen werden übernommen. Nachgewiesen ist ein schleichender Sprachwandel bei der Beschreibung der Einwandernden. Vom "Auswanderer" zum "Siedler" verändert sich die Begrifflichkeit bei der Massenauswanderung 1810 bis 1830 aus Großbritannien und Irland nach Nordamerika. Auswandererschließen sich mehr oder minder im Aufnahmeland an, Siedler bringen dagegen ihre Herkunftsgesellschaft mit eigenen Ansichten und eigener Kultur mit (vgl. Lateinamerika spanisch dominierend, Angola portugiesisch stark beeinflusst). Von Interesse ist die vollständige kulturelle Umformung in den Jahren 400 bis 600 durch Siedler in Britannien (S. 99-103).
Der Multikulturalismus entstand als Reaktion auf die Assimilation. Die Herkunftskultur sollte geschützt, die Nation neu definiert werden als geopolitischer Raum mit getrennten kulturellen Gemeinschaften und gleichem rechtlichem und sozialem Status. Anders das Verständnis, dass kulturell einwandernde und einheimische Gruppen verschmelzen (vgl. den Unterschied zu Assimilation; hier bedeutet die Verschmelzung nicht, dass die einheimische Kultur der Migrationskultur überlegen oder privilegiert ist; S. 104-105).
Es liegen vier Modelle für Einwanderung vor: Assimilation, kulturelle Verschmelzung, Kulturseparatismus und Siedlertum (S. 105). Kulturelle Unterschiede in armen Ländern führen zu mehr Gewalt zwischen den jeweiligen Gruppen (S. 105).
Das Erlernen der jeweiligen Landessprache ermöglicht Einwandernden mit öffentlichen Gütern eher zu kooperieren. Ist man dazu nicht bereit, kann man in ihnen Trittbettfahrer sehen. Ferner neigen sie dazu, die goldene Regel zu brechen: Sind sie auch damit einverstanden, dass Einwanderer in ihrem Herkunftsland sich weigern, die Landessprache zu lernen? (S. 106).
In Ballungen von Migrantensiedlungen bildet sich das sog. "Donut-Muster??" aus(man denke an das Tragen des Schleiers im Aufnahmeland, obwohl im Herkunftsland dies nicht üblich ist/Abgrenzung von der einheimischen Bevölkerung; vgl. den Vorschlag des Erzbischofs von Canterbury, das Parlament möge ein paralleles Rechtssystem auf der Grundlage der Scharia einführen[S. 109]). Separatismus könnte u.a. auch zu "Charter - Städten" führen, also Städten auf Territorien, die arme Länder langfristig an reiche Länder verpachten, die unter deren Gesetzen sich entwickeln(man denke an Siedlertum; vgl. S. 110). Bei multikultureller Politik geht eine Integration langsamer vonstatten (man denke an eine schlechtere Beherrschung der Sprache und ein Verharren auf der untersten Stufe der sozialen Leiter; beide Effekte sind erheblich und bilden die Grundlage für die Bildung von eng verbundenen Gemeinden; vgl. S. 115).
In reichen (einkommensstarken) Ländern ist die Wohnung oder das Haus ein wichtiger Besitz und spielt für das Wohlbefinden eine besondere Bedeutung. Einwanderende sind allgemein ärmer als Einheimische und haben daher einen Bedarf an Sozialwohnungen (vgl. das Problem der Konkurrenz um Sozialwohnungen; Transfer zu Lasten von Einheimischen) (S. 122). Die Bereitstellung von öffentlichen Gütern wie etwas von Sozialwohnungen hängt von Spielregeln ab. Dies betrifft hauptsächlich in einer pluralen Gesellschaft die Einstellung gegenüber anderen. Differenziert wird daher gesehen, wenn die Bewahrung kultureller Unterschiede als Individualrecht angesehen wird. Konkurrenz entsteht bei einem Einleben von Zugwanderten auf dem privaten Haus- und Wohnungsmarkt. Dies betrifft unterschiedlich einzelne Regionen (S. 123-124).
Migration erleichtert Unternehmen in Wachstumsgebieten die Arbeitskräftesuche. Unabsichtlich verringert es aber die innere Mobilität einheimischer Arbeitskräfte. Damit ist ein Mechanismus des Einkommensverlustes für einheimische Arbeitskräfte angesprochen. Sie werden gehindert, gut bezahlte Arbeitsstellen in Wachstumsgebieten anzunehmen (S. 125).
Behauptet wird, Einwandernde seien besonders innovativ oder zumindest anders denkend (vgl. das Beispiel der USA). Das US - Beispiel könnte jedoch mehr mit der außergewöhnlichen Anziehungskraft der USA für innovative Unternehmer zu tun haben. Man kann davon ausgehen, dass die Erfahrung der Auswanderung die Menschen innovativer macht(vgl. die Herausforderung der Zweisprachigkeit; S. 125-126).
Inwieweit die Zunahme der Bevölkerung langfristige Wachstumseffekte erzeugt, hängt davon ab, ob das betreffende Land im Verhältnis zu seiner nutzbaren Fläche bevölkert ist (vgl. Australien als Kontinent mit nur rund 30 Millionen Einwohnern). Es ist unwahrscheinlich, dass eine Nettomigration einen langfristigen Nettonutzen mit sich bringt (S. 126).
Ein Problem kann der Erfolg von Einwandernden werden. In den USA haben Einwandererkinder im Durchschnitt höhere Bildungsabschlüsse und Einkommen als die Kinder der einheimischen Bevölkerung. in Großbritannien ist das Dauerproblem der mangelnde Ehrgeiz von Arbeiterkindern (vgl. das Gegenteil bei Einwandernden). Berühmt berüchtigt sind die ostasiatischen "Tigermütter", die ihre Kinder zu Höchstleistungen anstacheln (S. 127-129).
Von Interesse ist der Faktor "Kriminalität". Messbar ist der Anteil von Ausländern in Gefängnissen (vgl. Frankreich mit sechs Prozent Ausländeranteil der Bevölkerung, aber 21 Prozent Gefängnisinsassen). In den USA liegt die Kriminalitätsrate von Einwandernden unter derjenigen der einheimischen Bevölkerung (vgl. die angegebenen Gründe mit Kultur[starke Familienbande, Arbeitsmoral, Gläubigkeit, Zusammensetzung der Migration], legitime Gelegenheiten, Demographie und schwache sozialen Bindungen(S. 130-131).
Russland hatte als Extrembeispiel durch eine falsch gestaltete Umgestaltung der Wirtschaft einen Absturz der Geburtenrate und höhere Sterblichkeit zu verzeichnen, in der Folge erholt es sich demographisch. Die Frage bleibt offen, ob in einer solchen Entwicklung zur Korrektur des Ungleichgewichts eine Einwanderung junger Arbeitskräfte sinnvoll wäre (vgl. in geringem Ausmaß das gleiche Problem in China und Italien). Alternative wären die Auswanderung von Alten und ein Vermögensabbau (vgl. Import von Gütern, womit Arbeitskräfte freigesetzt würden). Durch das Ansteigen der Lebenserwartung erscheinen zusätzliche Arbeitskräfte nicht notwendig zu sein. Die Altersgrenze von Renten- bzw. Pensionsgenuss soll in Beziehung zur durchschnittlichen Lebenserwartung gesetzt werden (vgl. die Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft bei einem volkswirtschaftlichen Reichtum) (vgl. S. 131-134).
Weil Gesellschaften kaum vorhersehen können, welche berufliche Qualifikationen künftig gebraucht werden, benötigt es eine betriebsinterne Nachwuchsausbildung. Deutschland ist ein Beispiel, dass eine solche Politik die Unternehmen nicht in das Ausland treibt (vgl. die Notwendigkeit, dass Unternehmen vom nationalen Sozialmodell profitieren, auch dessen Jugendliche auszubilden). Wenn die Wirtschaft Facharbeiter benötigt, stellt sich die Frage, warum sie sie nicht auch ausbildet und nach Einwandernden ruft (vgl. S. 134-136).
Im ökonomischen Modell der Migration stellen Punktesysteme einen Zusammenhang zwischen Einwanderung und Auswanderung her(vgl. Merkmale von Punktesystemen für die Bevorzugung bei Verwandtschaft, daher für Europäer ein bevorzugter Zugang zu den USA, Kanada, Australien und Neuseeland). Anreize zur Auswanderung ergeben sich aus einem Lohnrückgang (was aber auf die Migration nicht signifikant zutrifft). Von Interesse ist etwa, dass mehr als die Hälfte der Bewohner Londons Einwandernde sind. Ausgewandert bzw. weggezogen sind Einheimische in die Vorstädte (S. 137-138).
Die beste Lösung von Migrationshindernissen wäre deren Beseitigung, die zweitbeste wäre von nationalen Unterschieden zu profitieren und die Menschen je nach legalen Zugangsmöglichkeiten zu hohen Löhnen um die Welt ziehen zu lassen (S. 139-140). Auswanderung spielt mit den erwähnten ökonomischen Folgen solange keine Rolle, solange sich die Zusammensetzung der Bevölkerung nicht grundlegend ändert (S. 140).
Eine mäßige Einwanderung hat für Einheimische nur geringfügige ökonomische Folgen, zumeist in bescheidenem Maß vermutlich sogar positive (vgl. den umgekehrten Fall, wobei das öffentliche Kapital vermehrt in Anspruch genommen wird und der Lebensstandard vieler Einheimischer gesenkt wird[S. 140]). Japan gilt als Beispiel eines reichen Landes für eine homogene Gesellschaft ohne Einwanderung. Als Weg ohne sozialen Folgen, demnach nur mit ökonomischen Konsequenzen, gilt eine Einwanderung ohne jede Integration in die Gesellschaft. Beispiele sind ein "Gastarbeiter - Programm", bei dem nur der Arbeitsmarkt mittels Migration bedient wird (vgl. Dubai mit den beiden Kriterien des Arbeitsvertrages und Verhaltens; man beachte ein solches Anziehen von Extremen, bei denen die Superreichen kommen, um in Luxus zu leben und die Superarmen kommen, um zu arbeiten[um genau zu sein, es hilft den Armen]). In Europa ist ein solches Modell nicht umsetzbar (S. 140-143).
Die Migrationspolitik geht einmal einer quantitativen Einwanderungsbeschränkung nach. Bedeutsamer sind Ansätze mit einem Maßnahmenbündel, wie die Zusammensetzung der Einwandernden nach ihrer Qualifikation, einem, Gleichgewicht zwischen Arbeitskräften und Empfängern staatlicher Unterstützung und einer Gewichtung der Sozialmodelle, an die die Einwandernden gewöhnt sind. Wesentlich ist die Absorptionsrate von Auslandsgemeinden in die Mehrheitsgesellschaft. Diese Maßnahmen gelten als die wichtigen politischen Maßnahmen (S.149).
Migration und Politik entwickeln sich vermutlich bei einer mangelhaften politischen Analyse in vier Phasen (einer Angstphase mit anhaltender Einwanderung; einer Panikphase mit einer Obergrenze ohne Gleichgewichtsgröße der Auslandsgemeinde[Reduzierung der Absorptionsrate, kultureller Abstand, steigende Sozialkosten]; einer hässliche Phase mit Zunahme der Auslandsgemeinde, der sozialen Kosten und des politischen Drucks; einer Absorptionsphase mit Vereinnahmung der Auslandsgemeinde, das soziale Vertrauen wird wiederaufgebaut, das Gleichgewicht der Kooperation erneuert) (S. 149-152).
Migranten sind zunächst die Gewinner der Migration (Gewinne durch mehr Verdienst, höhere Produktivität, bessere Ländereigenschaften und Sozialmodelle). Zu beachten sind Zufälligkeiten für eine Einwanderungsmöglichkeit (vgl. Verlosung von Visa in den USA und NZ). Einkommensunterschiede von Aufnahmeländern werden in globalen Migrationsströmen beachtet. Europa ist durch mehr Gleichheit mit großzügigeren Sozialsystemen gekennzeichnet. Produktivitätsanstiege im Kontext mit technologischer Forschung begeistert Ökonomen und kann zu vermehrter Migration führen (S. 155-159).
Von Interesse ist die Frage nach einer Besteuerung von Einwandernden (vgl. der Gedanke einer Sondersteuer, die ihren Herkunftsländern zugutekommt; ebenso ist zu bedenken, dass eine Besteuerung von Einwandernden ein sicherer Weg ist, sie zu Bürgern zweiter Klasse zu machen und Integrationsmaßnahmen zu erschweren[S. 162]). Das praktische Verhalten zeigt sich in Überweisungen an die Familien in den Herkunftsländern (vgl. die zunehmende Bedeutung von Banken für Migranten für Transferzahlungen) (S. 159-162).
Migration ist eine Investition (vgl. die Bedeutung für Berufseinsteiger und Studierende, allerdings auch die Schwierigkeiten einer Finanzierung für diese Gruppe). In armen Ländern steht die Familie lediglich als Finanzquelle zur Verfügung. Letztlich entscheiden Familien über die Auswanderung. Daraus ergibt sich eine Beziehung von Einkommen und Auswanderungsneigung, aber auch die Zahl der Länder mit hohen Auswanderungsraten (vgl. etwa die Sahelzone als ärmste Region der Erde ohne Auswanderungsrate) (S. 163-166).
Möglichkeiten einer Auswanderung sind die Erfüllung der Voraussetzungen (S. 167-168), sie können betrügen (S. 169-170) und/oder sie können unter Einsatz ihres Lebens verzweifelte Versuche physische Barrieren zu umgehen (S. 171-172).
Auswanderungswillige erhalten hervorstechende Lösungen. Bereits ausgewanderte Familienangehörige haben in den Auslandsgemeinden Möglichkeiten einer Förderung der Migration in verschiedener Art und Weise (vgl. die Bevorzugung von Visa, als Staatsbürger der Aufnahmeländer Möglichkeiten der Einflussnahme auf Abgeordnete, Verbindung über Verwandte und Freunde auf Arbeitsmärkte, Finanzierung von Investitionskosten bei der Migration). Auslandsgemeinden beeinflussen sehr wesentlich die Ortswahl für nachfolgende Auswandernde (S. 174).
Ökonomen interessieren sich besonders für die Veränderung der Zusammensetzung von Migranten (vgl. die Praxis von Punktesystemen für die Einwanderung, um den Zugang zu beschränken; vgl. die Umgehungspraktiken mit familiären Bindungen, damit die Kollision von Individualrechten von Migranten und Rechten bzw. Interessen der einheimischen Bevölkerung[S. 174]). In diesem Zusammenhang ist auch von Interesse, dass Migranten weniger mit Einheimischen, vielmehr miteinander konkurrieren. Paradox ist in der Migration, dass einzelne Migranten Produktivitätsgewinne einstreichen, zugleich aber kollektiv es zu Zugangsbeschränkungen kommt, was individuell wiederum am meisten schadet(S. 182)
Als wesentliche ethische Alternative in diesem Buch ergibt sich der Unterschied von Individual- und Gruppenrechten (vgl. die Vergabe von Sozialwohnungen) (S. 175-176). Manche Länder praktizieren eine quotengebundene Lotterie als Verfahren. Mit allen Möglichkeiten und Praktiken wird auf die Zusammensetzung der Auslandsgemeinden Einfluss genommen. Auf Qualifikation basierende Punktesysteme können nur funktionieren, wenn die Individualrechte von Mitgliedern der Auslandsgemeinden von den durch dieses System gesetzten Zielen beschränkt werden (S. 176).
Migration wirkt sich nachhaltig auf die Bereiche Familie/ Ehe, Kinder und Freunde aus (vgl. die Trennung von Familien, eine kulturelle fremde Umgebung, soziale Verlagerungen; S. 183-185). Folgerungen ergeben sich aus dem beträchtlichen psychologischen Preis, der kulturellen Entwurzelung und dem Gefühl der Fremdheit, der einen ökonomischen Gewinn weitgehend zunichtemachen kann (S. 185-187).
Im Folgenden geht es um jene Milliarde von Menschen, die den Anschluss zur globalen Wohlstandsentwicklung verloren hat. es geht um jene, die in diesen Ländern zurückgeblieben sind. Im Interesse stehen die Auswirkungen von Migration auf die Politik der Herkunftsländer, in der Folge um den "Brain-Drain??", also die Abwanderung Hochqualifizierter und der Geldüberweisungen von Ausgewanderten (S. 191).
Wesentlich sind die Auswirkungen des politischen Verhaltens der Auslandsgemeinden. Als Gefahrenpotenzial wird das Vorhandensein einer politischen Opposition gesehen (Dissidenten, Finanzierung oppositioneller Parteien, Ideen und Vorbilder)(S. 192).
Nach Autorensicht ist der entscheidende Punkt bei der Migration, ob der von Migranten aufgebaute Druck Wirkung zeigt (S. 193).
Der Umgang mit Demokratie in vielen Ländern lässt sich an der Legitimität der Regierenden, der Korruption und möglicher Manipulationen erkennen. Die Auswanderung Ungelernter macht Länder demokratischer. Umgekehrt vermittelt die Begegnung mit demokratischen Ideen die Möglichkeit einer Erhöhung politischer Verantwortung (Transfer von politischem Engagement durch Migranten in der Heimat; vgl. das Beispiel Senegal 2012 im Wahlkampf mit dem Druck von Verwandten zur Beteiligung bei der Wahl in der Heimat [S. 197]).
Es zeigt sich, dass bei der Rückkehr der Migranten die politischen Einflüsse Wirkungen zeigen, so in der größeren Wahrscheinlichkeit einer Wahlbeteiligung und in Nachahmungseffekten. Je besser ein Aufnahmeland regiert wird, desto besser ist der Transfer demokratischer Normen (S. 197-199).
Am Beispiel der Familienplanung zeigt es sich, dass es Rückwirkungen auf die Einstellung der in der Heimat Zurückgebliebenen gibt. Offensichtlich hängt dieser Normentransfer davon ab, dass die Migranten weit genug in die Aufnahmegesellschaft integriert sind, um sich ihrerseits diese Normen anzueignen (S. 200).
Negativbeispiele gibt es bei Unterstützungsbemühungen etwa von Auslandsgemeinden in den USA und Europa bei der Rebellion der Tamil Tigers in Sri Lanka und historisch rückblickend bei der Rückkehr Lenins aus der Schweiz nach Russland bzw. ähnlich bei der Rückkehr des Ayatollah Khomeinis aus dem Exil in Frankreich in den Iran (S. 200-201).
Schließlich ist der richtige Zeitpunkt, eine Migrationspolitik einzuführen, während eines politischen Konflikts. Ist man hier großzügig - humanitäre Rettung und Schutz des Humankapitals - sind Migranten besser auf eine Rückkehr bei einer Wiederherstellung des Friedens vorbereitet (S. 202).
Die Frage der Versorgung mit fähigen Menschen, um die Qualität von Regierungen sicherzustellen bzw. ihre Rückkehr in Heimatländer zu ermöglichen, zeigt sich an Beispielen wie Tidjane Thiam/ Elfenbeinküste und vielen Finanzministern, Präsidenten und Zentralbankchefs (S. 203-206). Weniger das Studium an sich im Ausland ist entscheidend, vielmehr das Studienland mit Demokratie und der Möglichkeit der Übernahme in die persönliche Identität.
Mit dem Begriff "Braindrain" zeigen sich auch wirtschaftliche Auswirkungen. Migration entzieht der Gesellschaft kluge, ehrgeizige und gebildete Mitglieder. Allerdings sind Talente nicht angeboren, vielmehr durch Bildung bzw. Möglichkeiten, Motivation und Unterstützungssysteme geschaffen.
Erfüllt wird in der Regel dies durch Familien. Erfolgreiche Migranten und Einheimische werden zu Rollenmodellen, die nachgeahmt werden (können).
Regierungen müssen Mechanismen zur Verfügung stellen, etwa Geld und eine soziale Nutzung von Bildung. Familien profitieren von Geldüberweisungen der Migranten.
Ein extremes Beispiel ist Haiti mit einem Verlust von 85 Prozent bei Gebildeten. Die Auswanderungsrate an sich ist nicht überraschend, ist doch der größte Arbeitsmarkt der Welt vor der Haustür. Die größte haitianische Auslandsgemeinde ist zudem in den Nordamerika und ermöglicht Auswanderung. Der Aufbau eines höheren Ausbildungssystems in Haiti ist dringend notwendig, weil eine Kompensation der Verluste notwendig ist (S. 207-212).
Mit der Rückkehr von Auswanderern versuchen Länder, ihre Ressourcen zu vergrößern. Starthilfen, Arbeitsplatzmöglichkeiten und Karrierechancen sollen helfen. Inwieweit die angesprochene Klientel Bereitschaft zeigt, hängt nicht nur von den Möglichkeiten ab, vielmehr auch von der Etablierung in den Aufnahmeländer und den lokalen Maßstäben in den Heimatländern. Ein positives Beispiel sind Chinesen, entscheiden sich doch chinesische Studierende für eine Rückkehr (vgl. die mangelhafte Rückkehrwilligkeit von Afrikanern)(S. 213-215).
Was die Motivation von Migranten betrifft, so herrschen Einstellungen vor, die massiv von außen beeinflusst werden ("Outsidereinstellungen"). In der Auslandsgemeinde sind sie dagegen Insider (S. 216-218).
Migranten bleiben mit ihren Familien im Herkunftsland in der Regel in Verbindung. Rücküberweisungen sind eine Form dieser Verbindung. Erstaunlich sind mitunter die Geldflüsse, wie Studien zeigen (S. 219). 2012 summierten sich die Überweisungen auf rund 400 Mrd. US-Dollar??.
Da die Summen für die Wirtschaft wenig aussagen, ist der Vergleich mit dem Haushaltseinkommen im Heimatland hilfreich (S. 220; Spitzenreiter sind Migranten aus El Salvador, Haiti, den Philippinen und dem Senegal). Unterschiedlich sind die Nutzeffekte.
Unterschiedlich sind auch bei Währungskrisen die Summen der Überweisungen (vgl. den überraschenden Nutzen bei der Asienkrise 1998; S. 222-223).
Geringer die Migrationshindernisse sind, desto geringer sind die Geldüberweisungen. Die Mutter in das Aufnahmeland nachzuholen ist vermutlich günstiger. So entstehen bei strengen Einwanderungsbestimmungen größere Überweisungssummen (S. 225).
Insgesamt helfen solche Hilfsformen die Armut abzumildern (S. 226).
Migration hat mit Identität zu tun. Moderne Identität besitzt die Pfeiler Individualität und Globalität. Insbesondere jüngere Leute neigen zu individualistischen Außenseitern und gleichzeitig Weltbürgern(S. 245).
Der moderne Individualismus findet seine Wurzeln bei Descartes aus der Erfahrung des eigenen Denkens("cogito, ergo sum").
Heute ist man der Ansicht, Descartes habe die Dinge verkehrt gesehen. Wir können über uns selbst nichts wissen, außer im Kontext des Bewusstseins einer Gesellschaft, der wir angehören. Daher gibt es die Spannung zwischen dem Menschen als Individuum und als Mitglied der Gesellschaft.
Menschliches Verhalten leitet sich tw. aus dem Gemeinschaftsgefühl und den dort geteilten Einstellungen ab. Soziale Kompetenz bedeutet Rücksichtnahme. Durch individuellen Egoismus kann dies untergraben werden (vgl. die Dominanz des Marktes)(S. 248).
Der Grundwert einer Gemeinschaftlichkeit zeigt sich in den Rollen in der Familie, in Freundschaften, der Gemeinde, ethischer Gruppierungen, Religion, Beruf, Region, Nation und in der Welt. Auf einer höheren Ebene als der Nation - der Summe der Einwohner eines Staates in einem gesamtgesellschaftlichen Vorhaben - ergibt sich ein gemeinsames Identitätsgefühl (vgl. den Wert von "Mitgefühl")(S. 249). Afrika ist ein gutes Beispiel, wenn Identitäten und kollektive Organisation nicht übereinstimmen (vgl. die willkürlichen Grenzziehungen auf der Landkarte ohne Berücksichtigung der Identitäten; als Ausnahme gilt Tansania unter Julius Nyerere)(S. 253). Widerspruch für Europa, wo eine Furcht vor dem Nationalismus als überholt anzusehen wäre, wird wohl angesichts der Krisen am Balkan und in der Ukraine anzubringen sein (S. 254). Als positives Beispiel für unterschiedliche Identitäten (Herkunft)ist das britische Olympiateam 2012/London anzuführen, die in einem Team vielfältigster Herkunft als Ausdruck einer multiethnischen Gesellschaft eine große Anzahl von Goldmedaillen gewannen. Nationale Identität kann sehr wohl in Diversität sich ausdrücken (S. 255).
Migration macht den Nationenbegriff nicht überflüssig. Ein übersteigerten Begriff mit einem multikulturellen Ansatz erschwert die Erhaltung des sozialen Friedens, der Kooperation und Umverteilungsanstrengungen. Diversität darf einen kritischen Punkt nicht überschreiten (S. 258).
Sieht man sich Aufgaben einer gewachsenen Einwanderungspolitik an, geht es um fehlende und notwendige Einwanderungsbeschränkungen, erhebliche psychologische Auswirkungen, nachteilige Formen für die Aufnahmegesellschaften und für die in armen Ländern Zurückgebliebenen. Die Migration wirkt also auf viele unterschiedliche Gruppen (S. 259).
Die goldene Regel, wonach man anderen nichts antun soll, was man selbst nicht erleiden möchte, ist ein guter Maßstab für eine Migrationspolitik (S. 261).
Das Wesen eines Landes besteht nicht einfach nur in seinem Territorium, es geht vielmehr gerade in der Migrationspolitik um Unterschiede der Sozialmodelle. Im Hinblick auf eine EU-Migrationspolitik?? erhält der Aspekt von Nachbarländern mit dysfunktionalen Sozialmodellen eine vermehrte Bedeutung. Funktionale Sozialmodelle sind über lange Zeiträume gewachsen, haben einen sozialen Fortschritt aufgebaut und sind Teil des Gemeinwesens bzw. Gemeingutes (S. 261-262).
Paradox haben Einwanderungsländern mit geringster Bevölkerungsdichte und einer jungen Einwanderungsgeschichte die strengsten Einwanderungsbeschränkungen (vgl. die Beschränkung auf Hochqualifizierte wie Kanada und Australien; S. 262-264).
Israel besitzt eine sehr junge Einwanderungsgesellschaft. Die Einwanderung ist derart beschränkt, dass einheimische Auswanderer kein Rückkehrrecht besitzen (S. 263).
Zu bedenken sind in der Migrationspolitik Auswirkungen auf die Einwanderer selbst, die Zurückgebliebenen in den Heimatländern und die einheimische Bevölkerung der Aufnahmeländer (vgl. dies als ein Hinweis auf eine gemeinsame EU -Migrationspolitik). Unangemessen ist eine xenophobe und rein ökonomische Ausrichtung (vgl. die Dominanz von moralischen Vorurteilen bei politischen Entscheidungen, wobei begrenzte Daten und Emotionen eine Rolle spielen; S. 264-265, 269).
Damit erhalten die Aufnahmeländer bzw. Regionen eine große Verantwortung. Die Migrationsrate hängt von der individuellen Entscheidung der künftigen Einwandernden und der Politik der Regierungen ab. Es bedarf einer Steuerung. Zur Vermeidung einer politischen Panik stehen im Mittelpunkt der Maßnahmen Obergrenzen, eine Auswahl von Migranten, die Integration der Auslandsgemeinden und eine Legalisierung illegaler Einwandernder (S. 269-282).
24 Literaturhinweise |  |
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Bertelsmann Stiftung (Hrsg.) (2015): Migration gerecht gestalten. Weltweite Impulse für einen fairen Wettbewerb um Fachkräfte, Verlag Bertelsmann Stiftung Gütersloh, ISBN 978-3-86793-658-3
Migration wurde früher als Bürde für Entwicklungsländer aufgefasst. Heute sind die Potenziale für Entwicklung - ökonomisch, sozial, politisch und soziokulturell - von Interesse, zumal Migration in ihrer Vielfalt nicht abstellbar und real vorhanden ist.
Der Paradigmenwechsel kann nur dann erfolgreich sein, wenn die politischen Handlungsebenen umgesetzt und die Dimensionen erweitert werden. Politik, Ökonomie, Kultur, Werte, Religion und Medien - auch die Interessen der Einwanderungsländer, der Einwanderenden und Auswanderungsländer sind zu berücksichtigen.
Für Leser sind daher Kenntnisse aus der Migrationsgeschichte, der Interkulturellen Bildung und der Politischen Bildung hilfreich.
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Die Bertelsmann Stiftung hat mit dem vorliegenden Band eine Publikation vorgelegt, die aktuelle Trends, Herausforderungen für eine künftige Migrationspolitik und eine Triple-Win-Perspektive?? anspricht. Untersucht werden zudem Praxisbeispiele, eine faire Migrationsgestaltung, neue Ansätze, Empfehlungen für vermehrte Effektivität und faire Migrationspolitik.
Aufgebaut ist der Band in vier Teile, die den Themenbereich umfassend darstellen.
I. Der globale Wettbewerb um Fachkräfte als Herausforderung für die zukünftige Migrationspolitik (S. 13-46),
II. Triple Win als Schlüsselprinzip für die Gestaltung von Migration (S. 47-71),
III. Erfolgreiche internationale Praxisbeispiele und Politikansätze (S. 73-272),
IV. Faire Migration weiter- und querdenken (S. 273-372).
Im Folgenden sollen beispielhaft einige zentrale Überlegungen und Aussagen dargestellt werden.
Migration im 21. Jahrhundert - Herausforderungen für Deutschland und Europa/ Rainer Münz
Aus demographischen Gründen, zur Absicherung der Stellung im internationalen Wettbewerb und im globalen Wettbewerb wird Deutschland (und Österreich) mehr qualifizierte Zuwanderung benötigen. Absehbar kann diese Zuwanderung nicht durch mehr Mobilität in der EU erfolgen, weil einige EU - Staaten ähnlich demographische und ökonomische Probleme besitzen.
Nötig ist daher eine stärkere proaktive Migrationspolitik. Weil andere Staaten eine ähnliche Strategie verfolgen, wird man für Zuwanderende attraktiver werden müssen. Dazu gehört eine entsprechende Willkommenskultur. Zuwanderung sollte zur Sicherung der eigenen Zukunft und nicht als Bedrohung gesehen werden. Hilfreich wäre der Verbleib ausländischer Studierender nach dem Studienabschluss. Eine Beschäftigung unter dem Qualifikationsniveau sollte vermieden werden. Erforderlich wäre eine zügige Anerkennung der Bildungsabschlüsse und Qualifikationen sowie ein Abbau berufstypischer Zugangsbarrieren (S. 15-28).
Pläydoyer für ein neues Denken über Migration und Integration/Rita Süssmuth
Eine fortschreitende Globalisierung und weltweite Migration haben die Gesellschaft massiv verändert. Wir leben in einer Einwanderungsgesellschaft und sind von solchen umgeben. Dabei handelt es sich um einen anhaltenden Zustand. Gefordert sind Politik und Gesellschaft.
Migration und Integration sind ein Testfall für ein friedliches Zusammenleben in Gesellschaften mit kultureller Vielfalt, Veränderungsbereitschaft und Zukunftsfähigkeit. Gearbeitet wird an den Folgen einer falschen Anwerbepolitik und unterlassener Integration. Die Zivilgesellschaft hat Maßstäbe gesetzt, man hat sich auf ein dauerhaftes Zusammenleben mit Einwanderenden und deren Leistungen einzustellen.
Herausforderungen sind die Benachteiligungen von Kindern und Heranwachsenden in Schule und Ausbildung, die Aufnahme von Flüchtlingen und die massiven Konflikte, die man nach 1989 für überwunden hielt. Wo die Welt in Brand steht, ist Flucht der einzige Weg. Die Einheit von Migration und Integration bleibt so lange Fiktion, wie Gewalt und Terror den Umgang mit Menschen beherrschen.
Es gibt Schwierigkeiten, im Anderen weniger das Trennende als das gemeinsame zu sehen. das wird man und muss man lernen (S. 49-53).
Triple Win - ein neues Paradigma der Migrationsgestaltung/ Steffen Angenendt
Die Prinzipien "Verändertes Wanderungsgeschehen", "Braindrain", "Diaspora", "Humankapital", "Entwicklungsbezogene Migrationspolitik", "Handlungsoptionen", "Transparenz", "Realistische Ziele" und "differenzenzierte Regelungen" münden in Empfehlungen für entwicklungspolitische Migrationsprogramme mit der Chance, einen migrationspolitischen Triple Win zu erreichen.
Wirkung kann nur mit Flexibilität erreicht werden und wenn den Einwandernden bei entsprechendem ökonomischen Bedarf und Eignung ein Aufenthalt ermöglicht wird. Dazu bedarf es von Voraussetzungen, die erfüllt werden. Bei Eignung kann es auch zirkuläre Wanderungsmöglichkeiten geben.
Wirkungen bedürfen eines politischen Willens, vereinbarter Programme und für die Akteure der Herkunfts- und Aufnahmeländer einer Gewinnsituation (etwa der Vorbereitung des Aufenthalts, Integration im Aufnahmeland, Rückkehr- und Reintegrationsmöglichkeiten).
Es bedarf eines fairen Interessenausgleichs. Einzubinden sind all Beteiligten, wenn es eine nachhaltige Wirkung erreichen soll.
Wenn es politische, soziale und ökonomische Rechte der Einwandernden vernachlässigt werden, drohen Lohndumping, ausbeutende Arbeitsverhältnisse und Leistungsdefizite.
Evaluierungen, Vergleiche mit bestehenden Programmen und eine Begleitung mit migrationspolitischer Wissenschaftlichkeit mit weiteren Pilotprojekten sind dringlich. Migrationsprogramme sollten Bereiche umfassen, die wenig bis gar nicht bearbeitet wurden bzw. nachweislich Defizite umfassenv (S. 55-71).
Ansätze der Fachkräfteentwicklung im internationalen Vergleich/Kate Hooper, Madeleine Sumption
Die angeführten Projekte sind durch das Bemühen um Nachhaltigkeit und Reichweite gekennzeichnet. Alle Akteur stehen vor unterschiedlichen Problemen, Programme zu gestalten und ausreichende Teilnehmende zu erreichen.
Modelle ohne öffentliche Finanzierung haben den Vorteil, dass sie sich selbst tragen und keine externen Geldgeber benötigen. Innovative Angebote mit internationalen Qualifikationen werden von unabhängigen Akteuren wie Universitäten, Berufsverbänden und privaten Großfirmen entwickelt. Ihr Erfolg ergibt sich aus der Nachfrage (vgl. die Bereitschaft, hohe Studiengebühren zu bezahlen; auch Arbeitgeber sind bereit, die Kosten für eine Fortbildung für ausländische Arbeitsnehmer zu tragen, sofern die Nachfrage für diese Fachkräfte gegeben ist und man sich an den Erfordernisse des Arbeitsmarkts orientiert). Auf die Politik üben solche Projekte eine besondere Anziehungskraft aus. Bei einer Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind jedoch solche Initiativen gefährdet.
Naturgemäß gibt es Initiativen von Wohltätigkeitsorganisationen oder Regierungen. Bei Kleinprojekten von gemeinnützigen Organisationen haben die Projekte in der Regel mehr Spielraum(vgl. den Vorteil als Experimentierfeld mit Evaluation; allerdings werden oft die Projekte nach einigen Jahren wieder eingestellt).
Regierungsprojekte haben den Vorteil der Größenordnung, etablierter Institutionen und Behörden(vgl. allein die Behördengenehmigungen und Ansprüche auf Sozialleistungen).
Bei den vorgestellten Projekten zeigt sich, dass es kein perfektes Rezept gibt. Ohne Zweifel kommt man bei der Vielfalt der Programme dem Bemühen um faire Chancen näher. Voraussetzung ist der politische Wille, die Ausdauer und eine konsequente Evaluierung der Projekte (S. 75-106).
Nationale und internationale Initiativen im Überblick/Andreas Heimer, Claudia Münch
Die breit angelegte Länderrecherche lässt sich in den folgenden Punkten zusammenfassen.
Eine faire Gestaltung der Arbeitsmigration hat die Interessen der wandernden Arbeitskräfte und der Herkunfts- bzw. Einwanderungsländer im Blick. der Triple - Win -Aspekt zeigt an, dass Migration ein Mittel sein kann, Impulse auf individueller und nationaler Ebene im Herkunfts- und Zielland zu vermitteln. Beispielgebend sind Kanada und Neuseeland mit breit angelegten Informationsstrategien.
Eine Zuwanderung von Fachkräften wirkt sich neben dem Arbeitsmarkt auch auf viele Lebensbereiche und Politikfelder im Einwanderungsland und Herkunftsland aus. Wenn nach dem schwedischen Modell Migrationspolitik als Schnittmenge angesehen wird, werden die jeweiligen Verantwortungen aufeinander abgestimmt. Es kommt in der Folge zu mehr Kohärenz bei der Gestaltung nationaler, europäischer und internationaler Migrationspolitik.
Dazu gehört die Berücksichtigung des gesamten Migrationszyklus (vgl. die Notwendigkeit einer Analyse des Arbeitsmarktes und Auswahl der möglichen Fachkräfte aus bestimmten Herkunftsländern zur Entlastung der Arbeitsmarktsituation). Positive Aktivitäten beginnen demnach bereits vor einer Einwanderung. Integrationsbemühungen beziehen sich auch auf die Partner und Familien der ausländischen Fachkräfte (vgl. die Vorbildfunktion des kanadischen "Immigrant Integration Program" oder das dänische "Spouse Program"). Zeitloche Rückkehrmöglichkeiten erhöhen neben Kontakten mit der Heimat den Wissenstransfer (vgl. als Vorbilder das TRQN der Niederlande, IDEA der USA, Send Money Home von Großbritannien und CIM in Deutschland).
Mobilitätsentscheidungen können unterstützt werden, indem etwa Aufenthalts- und Arbeitsrechte zugesprochen werden, die Mitnahme von Sozialversicherungsansprüchen, eine Vermeidung von Doppelbesteuerung und zeitliche Rückkehrmöglichkeiten ermöglicht werden. Schwedische Erfahrungen zeigen, dass ein gesteigertes Interesse von Zuwandernden für eine Rückkehr vorhanden sind.
Eine nachfrageorientierte Migrationspolitik mit Beispielen aus Schweden und Deutschland erleichtert die Wahl von Arbeitsangebot und Nachfrage. Vermieden wird die mangelhafte Nutzung von Qualifikationen. In Anlehnung an ein Punktesystem kann eine Fachkräftesicherung im Aufnahmeland ermöglicht werden.
Bilaterale Abkommen sichern Kooperationsvorhaben ab, damit keine negativen Effekte durch Abwanderung von Wissen und Fertigkeiten entstehen.
Letztlich bedarf es zur Sicherung von Pilotprojekten und auszuführenden Reformen datengestützter Evaluationen (vgl. beispielhaft in Großbritannien die Expertenkommission MAC mit Empfehlungen für ein faires Migrationsmanagement) (S. 107-177).
Fairness in einem klassischen Einwanderungsland - Erfahrungen aus Kanada/Triadafilos Triadafilopoulos
Das Beispiel Kanada zeigt die Schwierigkeit einer fairen Steuerung von Migration. Dies gilt selbst für Länder mit einem systematischen migrationspolitischen Ansatz und positiven Ergebnissen.
Wesentlich ist in Kanada, dass es nicht genügt, qualifizierte Einwandernde in das Land zu holen. Es bedarf Maßnahmen, um auf Probleme bei der Integration hoch qualifizierter Einwandernder zu reagieren. Dazu gehören die Anerkennung von Studienabschlüssen und Arbeitszeugnissen, Anti-Diskriminierungsmaßnahmen?? und die Abstimmung von Maßnahmen der Aufnahme und Integration.
Kanada zeigt, dass ausländische Arbeitnehmer geholt werden, wenn die Arbeitgeber Interesse haben. Inwieweit große Programme erfolgreich gestaltet werden können, erweist sich nicht ohne weiteres. Missbrauch verursacht eine Gefährdung des Vertrauens in der Öffentlichkeit.
Politische Entscheidungen bringen immer Gewinner und Verlierer, damit kann kein Ansatz fair für alle Beteiligten sein. Ziel ist ein Ausgleich und das Suchen nach Verbesserungsmöglichkeiten(S. 181-190).
Die schwedischen Einwanderungspolitik wird von einer pragmatischen Bejahung von Migration geprägt. Einwanderung ist bereichernd für die Gesellschaft,. Einzelne Maßnahmen - etwa das Festlegen von Leitlinien, Trends bei der Einwanderung (familiäre Gründe, Flüchtlinge und schutzbedürftige Personen, EU - Binnenwanderung, internationale Studierende), eine offene Zuwanderungspolitik für ausländische Arbeitskräfte, Austauschprogramme für Studierende, ein Wechsel des Aufenthaltsstatus und zirkuläre Migration - begründen das Bemühen um gleiche Behandlung von Neuankömmlingen und Einheimischen.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten. Die hohe Zahl von Asylbewerbern 2013 und 2014 führte zu Engpässen. Die schwedische Gesellschaft stieß in ihrer Integrationskraft offenkundig an ihre Grenzen(vgl. die Einstellung von neuen Asylsachbearbeitern; das Fehlen von Wohnraum und Arbeitsplätzen ist zu vermerken). Eine Passivität der Neuankömmlinge und in der Folge eine hohe Arbeitslosenrate ist zu beobachten (etwa dreimal so hoch wie bei schwedischen Staatsangehörigen).
Bei fünfjährigem legalem Aufenthalt können Einwandernde die schwedische Staatsangehörigkeit bereits erhalten, bei Flüchtlingen genügen vier Jahre.
Es gibt Anzeichen für eine beträchtliche Verschwendung von Wissen und Erfahrungen ("brain waste"). Zudem arbeiten Einwanderende oft weit unter ihrem Qualifikationsniveau. Als Gegensteuerung kommen eine verbesserte Anerkennung erworbener Qualifikationen im Ausland, ein Sprachunterricht und Maßnahmen zur beruflichen Integration wie Förderung von Arbeitsplätzen für Berufseinsteiger, betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen, Arbeitsplatzgarantien und Praktika in Mangelberufen in Frage (S. 201-209).
Auswanderung als Entwicklungsstrategie - die Philippinen/ Stefan Rother
Am Beispiel der Philippinen zeigt es sich, dass das "Migrationsmanagement" sich in der Politik und in internationalen Organisationen etabliert hat, von der kritischen Migrationsforschung hinterfragt wird, als technokratische Herausforderung eher gesehen wird, die sich durch Maßnahmen von oben lösen lassen.
Das Konzept der "Migration Governance" steht dagegen, das die Möglichkeit eines rechtebasierten Ansatzes und die Einbeziehung nicht staatlicher Akteure (auch der Einwandernden selbst) vorsieht. Für die Philippinen gilt dies besonders, die als Erbe aus dem Widerstand gegen das Marcos-Regime?? eine der lebendigsten Zivilgesellschaften besitzen. Derzeit ist man um einen Dialog von Migrantenrechtsorganisationen und Regierung bemüht. Es geht um die Kontroverse, dass trotz aller Lippenbekenntnisse die Regierung den Export von Arbeitskräften ungebrochen und massiv fortsetzt.
Erbracht wird von den Migrantenorganisationen die wichtige Governance-Leistung??, die die Regierung nicht leistet, wie etwa in Hongkong eine Rechtsberatung, Bereitstellung von Schutzhäusern für missbrauchte Migrantinnen, Berufsausbildungsprogramme, Kreditprogramme und Lobbyarbeit bei der Regierung.
Die philippinische "Magna Charta für philippinische Migranten" proklamiert eine umfassende Fürsorgepflicht im Gastland, auch wenn die Auswandernden den dort geltenden Gesetzen verpflichtet sind (vgl. die Bemühungen um bilaterale Abkommen).
Migrantenorganisationen stellen in Frage, dass die Arbeit von Agenturen wenig Regulierung in ihrer Arbeit haben.
Die Philippinen besitzen eine jahrelange Erfahrung in zirkulärer Migration. Es kann oftmals eine permanente temporäre Migration beobachtet werden(vgl.in Hongkong die Praxis für Hausangestellte, die teilweise über 20 Jahre vor Ort arbeiten und stets nur Zweijahresverträge besitzen).
Zudem ist "de-skilling" zu beobachten (vgl. philippinische Hausangestellte mit Universitätsabschluss; am Beispiel Kanada kommt zu Umschulungen von promovierten Ärzten zu Krankenpflegekräfte aus Gründen der besseren Anstellung).
Für die Philippinen gilt weniger eine Entwicklung durch Migration, vielmehr Migration statt Entwicklung. In den 40 Jahren hat die Migration das Land wirtschaftlich nicht vorangebracht. Ihre Bedeutung fand sie im Mangel an Arbeitsstellen, einer ausstehenden Landreform und sozialen Problemen. Ein Schaffen neuer Arbeitsplätze konnte durch das rasante Bevölkerungswachstum nicht mithalten. Bei einer Rückkehr kann das Potenzial - Sprachfähigkeit, Anpassung an fremde Kultur und Arbeitsanforderungen - kaum ausgeschöpft werden. Es fehlt an Reintegrationsmaßnahmen. Die offensive Ausrichtung an Arbeitskräfteexport bleibt problematisch (S. 211-224).
Der Beitrag der Vereinten Nationen für die Global Governance von Migration/ Gregory A. Maniatis
Migrationspolitik wird in den nächsten Jahren fast überall auf der Welt gegen Ängste ankämpfen müssen. Aber es gibt eine Aktionsagenda, um die sich die internationale Gemeinschaft scharen kann und sollte. Es geht nicht um ein gegenseitiges Ausspielen von Staaten,, Interessen von Migranten und Einheimischen. Im Kern geht es um unerwünschte Akteure, diese zu verdrängen und unrechtmäßige Gewinne an Migranten und Staaten zurückzugeben. Es geht um Veränderungen, die Migration für alle legitimen Stakeholder qualitativ zu verbessern.
Formulierte Ziele von Peter Sutherland/ UN - Sonderbeauftragter für Internationale Migration können sein:
Senkung der Überweisungskosten im Zeitalter des mobilen Banking,
geringere Kosten für die Personalvermittlung mit speziellen Abkommen,
Wahrung erworbener Ansprüche auf Sozialversicherungsleistungen (vgl. die Vorbildwirkung von Marokko, Algerien und der Türkei um die Wahrung der Ansprüche),
Anerkennung von Qualifikationen,
keine Inhaftierung von Kindern,
vermehrte Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Migranten (Notlage von Kindern, Migranten bei der Durchreise bei Todesgefahr bzw. Menschenrechtsverletzungen; vgl. etwa die Gefahren im Europäischen Mittelmeer, Golf von Aden und vor Somalia),
sicherer Zugang zu Asyl und die Erweiterung von Kapazitäten zur Wiederansiedlung,
in Innovationen investieren, etwa einer Migrationsversicherung mit Trägern wie gemeinschaftlich Staaten, Arbeitgeber und andere Stakeholder sowie
institutionalisierte Zusammenarbeit mit der Diaspora, etwa der Einbindung der Auslandsgemeinden(vgl. Wissen und Instrumente für diese Aufgaben konzentrieren und institutionalisieren)und die Gründung von regionalen oder globalen Diaspora-Entwicklungsbanken??.
Es geht auch um die großzügigere weltweite Gestaltung von Migration im 21. Jahrhundert (etwa die Entkriminalisierung von zivilrechtlichen Verstößen bei Migration, Anpassung des internationalen Systems des Flüchtlingsschutzes an heutige Erfordernisse). Angesichts der Entwicklung ist Migrationspolitik ein Kernthema geworden. Migration ist eine natürliche Antwort auf Ungleichheiten auf der Welt, um diese im eigenen Land und zwischen den Staaten zu reduzieren.
Zur Lösung der Probleme bedarf es der vermehrten Kooperation mit den Sachverwaltern, u.a. der Gewerkschaften (Kampf gegen Niedriglöhne) und zivilgesellschaftlicher Gruppierungen(Antidiskriminierung, Klimaschutz)(S. 227-237).
Die Migrationsagenda der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)/ Annette Niederfranke, Lina Staubach
Arbeitsmigration ist ein Kernbestandteil der Staaten und Kontinente des 21. Jahrhunderts. Sie ist gewollt, wird gefördert und kann zu einem Gewinn zur Weiterentwicklung der Herkunftsländer, Bereicherung und einem Zuwachs in den Zielländern mit individuellem Wohlstandsgewinn und verbesserten Perspektiven für Einwandernde führen. Es bedarf allerdings bestimmter Bedingungen, die Migrationsprozesse positiv unterstützen (vgl. ILO - Maßnahmen wie etwa die Gestaltung einer Agenda für faire Migration, der Ausbau von legalen Migrationskanälen, der ILO - Aktionsplan für Wanderarbeiter, faire Anwerbungsverfahren, Arbeitnehmerrechte durch internationale Arbeitsnormen, Kampf gegen Arbeitsausbeutung bzw. Kinderarbeit und Schutz der Opfer).
Die ILO hat im internationalen Bereich der Organisationen ein Mandat für die Entwicklung einer fairen Migration und Verwirklichung von menschenwürdiger Arbeit. Dazu gehören Chancengleichheit und Gleichbehandlung.
In der Präambel der ILO steht unmissverständlich: "Arbeit ist keine Ware". Migrationspolitik kann nicht auf der Grundlage wirtschaftlichen Nutzens allein gestaltet werden.
Eine multilaterale Migrationsagenda kann nur in internationaler Kooperation entwickelt und umgesetzt werden (S. 239-251).
Die Europäische Union (EU) und die Migration aus Drittstaaten/ Florian Trauner
Die EU hat seit 2005 einen umfassenden Ansatz in der Migrationspolitik entwickelt. Das Konzept für die Kooperation mit Drittstaaten orientiere sich auf die Kontrolle der Migration.
Das Bestreben der EU zeigt sich an Initiativen wie etwa das "Europäische Portal für berufliche Mobilität" auf dem afrikanischen Kontinent und das "Portal für Mobilitätspartnerschaft", die für sinnvoll gesteuerte Migration aller beteiligten Akteure Vorteile bringen kann. Die Blue - Card - Richtlinie verpflichtet zudem Mitgliedstaaten ethische Standards zu wahren (vgl. die Anwerbung hoch qualifizierter Einwandernder aus aller Welt anzuwerben).
Diese Herausforderungen bzw. Initiativen wurden infolge einer schwierigen Wirtschaftslage und hoher Arbeitslosigkeit nur zögernd angenommen (vgl. die rechtlich nicht verpflichtenden Richtlinien mit erheblichen Entscheidungsspielräumen und einem hohen Maß an Flexibilität). Zu vermerken ist die Nichtausschöpfung vorhandener Potenziale, der wachsende Pragmatismus auf EU-Ebene?? und die größere Bereitschaft, Sorgen der Herkunftsländer zu berücksichtigen.
Die Steuerung von Migration in Europa und der Nachbarregionen, der Umgang mit Flüchtlingen innerhalb Europas und ein Abbau des Images eines zögerlichen Europas wird von außen wahrgenommen und bedarf zunehmend einheitlicher Lösungsansätze (S. 261-272). Die EU ist als Werte- und Sozialgemeinschaft vermehrt gefordert.
Transnationale Ausbildungspartnerschaften für Fachkräfte/ Michael A. Clemens
Als Alternative - reiche Länder profitieren in der Regel auf Kosten armer Länder in der Migrationsbewegung - gibt es die Form, dass die Bedingungen verändert werden, unter denen Migration von hoch qualifiziertem Personal geschieht, wobei involvierte Länder sich auf Bedingungen einigen, von denen alle profitieren. Dieses Modell wird "transnationale Ausbildungspartnerschaft/Global Skills Partnership/ GSP" benannt (S. 275).
GSP ist eine Vereinbarung zwischen zwei Ländern, wobei eines der beiden Partnerländer Menschen im eigenen Land ausbildet, aus dem einige Trainees im Anschluss als Migranten abwandern (vgl. beispielhaft eine Krankenpflegeschule in einem Entwicklungsland, das Partnerland als Zielland von den ausgebildeten Fähigkeiten der Trainees profitiert. Im Vorfeld werden Kriterien der Ausbildung vereinbart, bevor die Fachkräfteausbildung beginnt).
Merkmale von GSP lassen sich ohne Schwierigkeit an individuelle Umstände anpassen (vgl. Zulassungsbedingungen im Zielland, Verlagerung eines Teils der Ausbildung in das Herkunftsland mit technischer und finanzieller Unterstützung). Trotz aller Möglichkeiten der Modifikation bleibt die zentrale Anforderung einer Fachkräftemigration bestehen.
GSP kann die Vorteile und Möglichkeiten klarstellen, die mobile Einwandernde für ihre Qualifikation aufweisen (vgl. die Kooperation über Ländergrenzen hinweg, eine Strukturierung der Migration mit gerechterer Verteilung, Generierung von Humankapital). Dieser andere Ansatz wird neue Institutionen und Interaktionswege erforderlich machen. GSP kommt einer zunehmenden Mobilität und einem erhöhtem Bedarf in der Fachkräfteausbildung entgegen (S. 275-283).
Ansätze zur Förderung eines ethisch vertretbaren Recruitings und fairer Migration/Lara White, Clara Pascual de Vargas
Wesentlich sind die Normen der ILO. Gemäß den UN-Leitprinzipien?? für Wirtschaft und Menschenrechte soll die Vermittlung (Arbeits- und Personalvermittler)relevante Gesetze respektieren und durch Maßnahmen und Verfahren sicherstellen. Arbeitsmigranten müssen Würde und Respekt erfahren können und keinen Schikanen, keinem Zwang oder unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sein. Als Säulen einer ethisch vertretbaren Anwerbepraxis gelten das/die
Verbot von Zwangsarbeit und Menschenhandel,
Verbot von Vermittlungsgebühren für Arbeitssuchende,
Achtung des Rechts auf Freizügigkeit,
Achtung des Rechts auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen,
Achtung des Rechts auf sichere und menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen,
Achtung des Rechts auf klar festgelegte Beschäftigungsbedingungen,
Achtung des Rechts auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung,
Achtung des Rechts auf vertrauliche Behandlung von Informationen und Datenschutz und
Achtung des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf.
Internationale Bemühungen zur Förderung einer ethisch vertretbaren Anwerbepraxis zeigen sich in Initiativen der ILO und Praxisbeispielen in Großbritannien, Kanada und den Philippinen (S. 290-292).
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) hat mit der Internationalen Arbeitgeberorganisation (IOE) und relevanten Stakeholdern ein Zertifizierungssystem entwickelt. Das "International Recruitment Integrity System/IRIS" hat drei Ziele:
Unterstützung der Tätigkeit von Arbeits- und Personalvermittlern,
Findung von Arbeitgebern und Personalvermittlern sowie gleichgesinnte Geschäftspartner und
Unterstützung und Ergänzung von staatlichen, privaten und zivilgesellschaftlichen Bemühungen zur Regulierung von Arbeitsvermittlung im Einklang mit den angeführten Standards der ILO.
IRIS ist das Bemühen um ethisch vertretbare Anwerbepraktiken anzuwenden (vgl. S. 285-300).
Wege zu einer kohärenten deutschen und europäischen Flüchtlingspolitik/Steffen Angenendt
Deutschland und Österreich und damit die EU stehen vor vermehrt massiven flüchtlingspolitischen und Migrationsproblemen und Herausforderungen. Diese können nur in ihrer Komplexität gesehen und bewältigt werden.
In bestimmten Weltregionen steigt der Abwanderungsdruck, mit hoher Wahrscheinlichkeit die Versuche, vor Gewalt und Verfolgung zu fliehen und eine bessere wirtschaftliche Zukunft in der EU zu finden.
Gleichzeitig nimmt der Bedarf an Einwandernden in einer alternden und schrumpfenden Gesellschaft zu. Man hat sich auf einen demographischen Zuwanderungsbedarf mit einer nationalen Migrationspolitik einzustellen.
Unklar ist eine Steuerung der Zuwanderung und die Art der Integration. Die nationalen Ungewissenheiten mit ihren regionalen Unterschiedlichkeiten und migrationspolitischen Interessen addiert sich auf der EU-Ebene??.
Im Amsterdamer Vertrag 1999 haben die Mitgliedsstaaten eine gemeinsame Politik beschlossen. Fortschritte wurden in der Asylpolitik und bei der gemeinsamen Kontrolle der EU-Außengrenze?? erzielt, wobei Reformen hier inzwischen anzumahnen sind.
Nach wie vor sind in der übrigen Migrationspolitik, insbesondere bei der Arbeitsmigration, Ängste vor einem Verlust nationaler Handlungsfähigkeit ausgeprägt. Ohne Zweifel müssen nationale Kompetenzen gewahrt bleiben, allein schon wegen der regionalen und lokalen Unterschiedlichkeiten. Ebenso müssen die EU-Mitgliedsstaaten?? wegen des gemeinsamen Binnenmarktes einen verbindlochen rechtlichen Rahmen für die Zuwanderung und auf gemeinsame Konzepte und Instrumente besitzen.
Ein neuer Problembereich sin die Mobilitätsbereiche mit den nordafrikanischen Staaten.
Von Bedeutung sind die Errichtung legaler Zuwanderungswege in die EU für Flüchtlinge und Migranten zur Reduzierung einer illegalen Zuwanderung und humanitärer Katastrophen.
Letztlich erfordert eine kohärente Flüchtlingspolitik und das Migrationsproblem in seiner Vielfalt eine europäische Abstimmung und weitreichende Harmonisierungsbemühungen (S. 301-315).
Sabatina James (2015): Scharia in Deutschland - Wenn die Gesetze des Islam das Recht brechen, 144 Seiten, Droemer Knaur, München ISBN 978-3-426-78680-2
Das vorliegende Buch führt zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Idee der multikulturellen Gesellschaft. Es geht zudem um die Frage des Einflusses des Fernsehens.
Sabatina James kommt zur zentralen Aussage, dass wir uns im Umgang mit dem Islam einen geradezu grotesken Leichtsinn leisten. Neben juristischen Fragen der früheren zum Katholizismus konvertierten Muslima sind Themen eine fehlgeleitete Integration, die Macht der Familienclans und das Töten sowie die zwei im Kontext stehenden Themen Zwangsheirat und Ehrenmord. Wie ein roter Faden zieht sich eine vorwurfsvolle Betrachtung des Islam, ergänzt durch Zitate aus dem Koran und Erzählungen von Betroffenen.
Die wenigsten der fünf Prozent Muslimen in Deutschland seien wirklich in der Gesellschaft integriert. Ursachen seien die Wohnsituation in ehemaligen Arbeitervierteln in den Städten und damit entstandenen eigenen sozialen Netzwerken mit der Folge von Parallelgesellschaften. James sieht den Grund auch im Fernsehen, das kulturelle Inhalte aus den Herkunftsländern in die Wohnzimmer transportiert. Der technischen Entwicklung sei es zu verdanken, dass die Sprachkenntnisse vieler Kinder der zweiten Generation häufig schlechtere Sprachkenntnisse aufweisen als die ihrer Eltern.
Aus einer Studie des deutschen Innenministeriums wird zitiert, dass jeder vierte Muslim eine Integration ablehnt. Ursachen seien die fehlende Demokratietauglichkeit des Islam, die Vermengung von Religion, Politik und Recht("Scharia") und auch der Koran. Dieser stelle eine Integration in die westliche Gesellschaft als nicht erstrebenswert dar.
Sabatina James geht mit der Multikulti-Schickeria?? hart in das Gericht. Multikulti sei gescheitert. Die Vorstellung, dass Menschen verschiedener Ethnien in Harmonie miteinander leben, verschiedene Kleidung tragen, verschiedene Religionen und Kulturen praktizieren und in Toleranz sich begegnen, sei eine wünschenswerte Idee, scheitere aber an der Realität.
Vorgeworfen wird den Befürwortern, dass man wohl die Welt mit einem "Moralpass des Guten" retten wolle, sich aber lediglich über Islamkritik erzürne, während die Gewalt gegen Christen in islamischen Ländern einen kalt lasse.
Pressehinweis
Salzburger Nachrichten, 28. Juli 2015, 20
Integration - Migration - Bericht 2015
Im Folgenden geht es um Zahlen, Daten und Indikatoren 2014, einen Pressekommentar und die Asylantenproblematik 2015 mit ORF - Berichten.
Zahlen - Daten - Indikatoren 2015
Im Folgenden werden die Indikatoren Bevölkerung, Zu- und Abwanderung, Sprache und Bildung, Arbeit und Beruf, Soziales und Gesundheit, Sicherheit, Wohnen und räumlicher Kontext, Familienformen, Einbürgerungen, subjektive Fragen zum Integrationsklima angesprochen.
Von den 170 100 Zuzügen 2014 aus dem Ausland entfielen knapp 15 900 auf zurückkehrende Österreicher sowie 196 3000 auf EU-/ EWR - Bürger (plus Schweiz). 20 700 Zuzüge kamen aus Rumänien, gefolgt von Deutschland mit 16 800 und Ungarn mit 14 500. Ein Drittel der Zugwanderten kam aus Drittstaaten (insgesamt 59 000; allein 16 1000 aus dem ehemaligen Jugoslawien) (S. 8, 20-31).
Gegenüber früheren Jahren wird eine Verstärkung der Wanderungsbewegungen mit anderen EU-Mitgliedsstaaten?? erkennbar, während die Bedeutung der Drittstaaten zurückgeht, wie sich an dem nahezu ausgeglichenen Wanderungssaldo mit der Türkei zeigt. Deutlich zugenommen hat die Einreise von Asylsuchenden. 2011 waren es rund 14 400, 2012 und 2013 rund 17 500 und 2014 28 000. Politisches Asyl erhielten 2013 4 100, 2014 waren es 11 600 Personen (Syrien 7 730, Afghanistan 5 076). Im EU-Vergleich?? der absoluten Zahlen steht Österreich 2014 an siebter Stelle, in Relation zur Einwohnerzahl an dritter Stelle (nach Schweden und Ungarn) (S. 8, 32-39).
Unter den ausländischen Staatsangehörigen sind weiterhin die Deutschen die größte Gruppe mit mehr als 170 000 (1.1.2015), gefolgt von 115 000 türkischen und 114 000 serbischen Staatsangehörigen. Es folgen Bosnien-Herzegowina?? (93 000) und Rumänien (73 000)sowie Kroatien, Ungarn, Polen, Slowakei und Russland. Mit 17 000 Personen ist Afghanistan die größte Nationalität außerhalb Europas, 11 000 chinesische und syrische Staatsbürger folgen (S. 8).
2014 fiel die Geburtsbilanz mit + 3 470 Personen positiv aus. Ausländerinnen verzeichnen einen Geburtenüberschuss von + 11 443 Personen, Österreicher einen Sterbeüberschuss von -7 973 Personen. Frauen in Österreich bekamen 2014 rund 1,46 Kinder (2013 1,44). Frauen aus der Türkei bekamen mit 2.40 und Frauen aus dem ehemaligen Jugoslawien (ohne Slowenien und Kroatien) 2,06 Kinder. Eingebürgerte Frauen nähern sich dem durchschnittlichen Fertilitätsniveau Österreichs an und bekamen nur mehr 1,50 Kinder. Das durchschnittliche Alter bei der Geburt des ersten Kindes lag 2014 bei in Österreich geborenen Müttern bei 29,3 Jahren, bei im Ausland geborenen Müttern bei 27,3 Jahren (Türkei 24,3 Jahre; ehemaliges Jugoslawien 25,8 Jahre) (S. 9).
Unterschiedlich ist das Bildungsniveau zwischen Einheimischen und Zugewanderten. Zugewanderte sind überproportional in den hohen und niedrigsten Bildungsschichten vertreten. Die inländische Bevölkerung ist überdurchschnittlich in der mittleren Bildungsebene vertreten (Lehre, Fachschule). Ein Anstieg bei der inländischen und ausländischen Bevölkerung im Bildungsniveau ist zu verzeichnen, wobei bei den Inländern der Anstieg auf die Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte aus anderen EU-Ländern?? zurückzuführen ist (S. 10, 40-49).
Ausländische Lernende besuchen weniger Schulen mit Reifeprüfung, häufiger die Neue Mittelschule und die Polytechnische Schule. 18 Prozent Ausländeranteil hat die Sonderschule. Im Wintersemester 2013/2014 kamen 74 Prozent der ausländischen Studierenden aus der EU bzw. dem EWR, ein Großteil aus Deutschland und Südtirol. Das Qualifikationsniveau der Bevölkerung erhöht sich demnach. 37 Prozent der ausländischen Studierenden gleichen Alters hatten die Reifeprüfung bzw. einen akademischen Abschluss (S. 10).
Das Bildungsniveau nähert sich in der zweiten Generation in jenes der inländischen Bevölkerung (vgl. der geringe Prozentsatz von 19 Prozent mit lediglich Pflichtschulabschluss vs. 28 Prozent in der ersten Generation). 52 Prozent besitzen bereits eine Berufs- und Fachschulabschluss (vgl. die erste Generation mit 34 Prozent) (S. 10).
Neben dem Bildungssystem gilt die Erwerbsarbeit als Motor der Integration. Bei einem Teil der in- und ausländischen Bevölkerung ist der integrative Effekt allerdings weniger wirksam. Die Arbeitslosigkeit steigt bei Personen mit niedriger formaler Qualifikation. Qualifizierte Zugewanderte der letzten Jahre aus EU-Staaten?? sind weniger, gering qualifizierte Zugewanderte der Vorperioden stärker betroffen (S. 10, 50-61).
Die Erwerbstätigenquote von Zugewanderten 2014 lag bei 64, der Einheimischen bei 73 Prozent, bei Frauen 58 zu 70 Prozent, hier wiederum auffallend bei türkischen Frauen 42 Prozent. Bemerkenswert die kürzere Langzeitenarbeitslosigkeit bei ausländischen Staatsangehörigen gegenüber österreichischen Staatsangehörigen (2,3 gegenüber 4,4 Prozent) (S. 11).
Die Jugendarbeitslosigkeit lag bei 8,7 Prozent, bei Jugendlichen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei 10,3 bzw. 10,1 Prozent. Ebenso unterscheidet sich der Prozentsatz bei Jugendlichen, die weder erwerbstätig noch in Aus- oder Weiterbildung waren (NEET - "Not in Education, Employment and Training"), 7 ohne zu 14 Prozent mit Migrationshintergrund(S. 11).
Die soziale und gesundheitliche Situation Zuwandernder zeigt eine Platzierung am Arbeitsmarkt mit niedrigeren Einkommen und einem höheren Armutsrisiko. Das Haushalteinkommen wird durch größere Haushalte und eine niedrige Frauenerwerbsquote gesenkt. Dazu kommen dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen und seltenere Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Allerdings weist die Lebenserwartung der Bevölkerung mit und ohne Zuwanderung fast keine Unterschiede auf.
Das Lohnniveau liegt bei Zuwandernden unter dem österreichischen Mittelwert von 23 177 €. Ausländer verdienten 2013 ganzjährig erwerbstätig netto 19 164 €.
2012-2014 waren 13 Prozent der Bevölkerung armutsgefährdet und 4 Prozent von manifester Armut betroffen. Im Ausland Geborene waren stärker armutsgefährdet (27 Prozent), manifeste Armut war bei rund 11 Prozent (S. 12, 62-69).
Zugewanderte als Opfer und Täter zeigt sich in der Statistik nach Tatverdächtigten, Verurteilungen und importierter Kriminalität. Der Anteil an tatverdächtigten Zugewanderten lag 2014 bei 28,5 Prozent, der Anteil an Verurteilungen bei 37 Prozent. Bezogen auf die ab vierzehnjährige Bevölkerung gleicher Staatsangehörigkeit werden viermal so viele ausländische Staatsangehörige gerichtlich verurteilt (1,2 Prozent) wie Inländer(0,3 Prozent). Bereinigt um die Altersstruktur - der Anteil der Vierzehnjährigen bis unter Vierzigjährigen bei Zugewanderten mehr als 50 Prozent höher als bei Inländern - reduziert sich der Anteil der Verurteilungen bei Ausländern an der Referenzbevölkerung aber von 1,2 auf 0,8 Prozent und beträgt damit nur noch das 2,7 fache des Anteilswertes bei Inländern. 2014 waren 25,8 Prozent aller Opfer von Straftaten Ausländer. Bei einem Bevölkerungsanteil von 12,9 Prozent wurden Zugewanderte somit doppelt so oft durch Straftaten geschädigt wie die Gesamtbevölkerung. Überdurchschnittlich wurden Angehörige afrikanischer Staaten Opfer, wogegen die Opferbelastung der Angehörigen von EU-Staaten?? am niedrigsten war (S. 13, 70-73).
Niedriges Einkommen begrenzt die Wohnverhältnisse, wobei unterschiedliche Perspektiven des Dabeibleibens und des Zurückkehrens eine Rolle spielen. Die Mehrheit der Zugewanderten gibt für Mietwohnungen relativ viel Geld aus. Dadurch kommt es zu einer unregelmäßigen Verteilung in den jeweiligen Gemeinden und in Österreich. Günstige Wohnverhältnisse finden sich dabei in alten Mietshäusern, verkehrsbelasteten Wohnanlagen und wenig prestigeträchtigen Stadtvierteln. 2014 lag die Wohnfläche pro Kopf rund 45 m2. Zugewanderten stand hingegen rund ein Drittel weniger Wohnfläche zur Verfügung (vgl. die beengten Wohnverhältnisse mit 22 m2 für die türkischen Zugewanderten). Höhere Wohnkosten gehen auch einher mit niedrigem Wohnungseigentum. 2014 verteilte sich Wohnungseigentum bei Einheimischen mit 55, bei Ausländern mit 26 Prozent. Die zweite Generation verfügte mit 37 Prozent der Haushalte deutlich häufiger über Wohnungseigentum als die erste Generation (S. 13). Zugewanderte konzentrieren sich in Österreich auf relativ wenige Gemeinden. In 30 der 2 100 Gemeinden Österreichs lag der Ausländeranteil zu Beginn 2015 bei über 25 Prozent. In diesen 30 Gemeinden lebten 49 Prozent aller Zugewanderten. aber nur 22 Prozent der in Österreich Geborenen (S. 14, 74-79).
Eine soziale Dimension von Integration beinhaltet familienbezogene Relationen. Exogamie ist ein Indikator der gegenseitigen Akzeptanz, Endogamie ein Zeichen der Abgrenzung. Für 2013 liegen Zahlen vor, wobei 36 100 Ehen hier geschlossen wurden. 17 Prozent wurden mit Zugewanderten geschlossen, 10 Prozent ausschließlich im Ausland geborene Brautleute (S. 14, 80-83).
Einbürgerungen weisen darauf hin, dass eine Identifikation mit Österreich stattfindet. 2014 fanden 7 693 Einbürgerungen statt, 31 Prozent aus dem ehemaligen Jugoslawien, aus asiatischen Staaten 19 und aus der Türkei 12 Prozent. 16 Prozent stammten aus den übrigen EU-Staaten??. 37 Prozent der Eingebürgerten war in Österreich bereits geboren (S. 14, 84-87).
Die sich abzeichnende Tendenz einer Beurteilung einer positiven Integration setzte sich 2015 nur teilweise fort. Knapp 60 Prozent meinten, eine Integration funktioniert eher schlecht oder sehr schlecht, umgekehrt sank der positive Prozentsatz auf 41 Prozent. Im langfristigen Vergleich 2010-2015 zeichnet sich eine Verbesserung ab. Seit 2010 verstärkt sich das Gefühl der Zugewanderten, in Österreich heimisch zu sein, um 10 Prozentpunkte (46 auf 56 Prozent). Umgekehrt verringerte sich die Selbsteinschätzung, in Österreich nicht zu Hause zu sein, von 5 auf unter 3 Prozent (S. 19, 88-101).
Literaturhinweis
Statistik Austria/ Kommission für Migration und Integrationsforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (2015): migration und integration - zahlen.daten.indikatoren 2015, Wien
25 Pressekommentar |  |
Österreich ist ein Einwanderungsland geworden. Neben Vorteilen gehören die Nachteile erwähnt. Dies sind der Bildungsbereich und der Zugang zu Arbeit. Beide Bereiche sind unter den Einheimischen und Zuwandernden ungleich verteilt, was den gesellschaftlichen Zusammenhalt belastet.
Der Integrationsbericht 2015 gibt zu Besorgnis Anlass.
Der Arbeitsmarkt ist in einen Niedriglohnsektor (vor allem Ausländer) und einen Sektor mit höheren Löhnen (vor allem Österreicher) geteilt. Die Ungleichheit hat sich institutionalisiert, eine Empfehlung fehlt vom Expertenrat im Integrationsbericht.
Ebenso wird nichts zum Umgang mit der wachsenden Zahl der Asylwerber gesagt. Besonders zur beschämenden Unterbringung von Flüchtlingen wird nichts Hilfreiches vorgeschlagen.
Der Integrationsbericht geht davon aus, dass erst integriert wird, wenn das Asylverfahren positiv abgeschlossen ist - und dies kann bekanntlich dauern. Damit sind Schutzsuchende von fast allen Deutschkursen und vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
Transportiert wird die Information, dass Asylwerber nicht zu uns gehören. In Kauf genommen wird, dass jene, die bleiben, um Startchancen umfallen.
Pressehinweis
Der Standard, 17. Juli 2015, 32
26 Flüchtlingskinder und -jugendliche an österreichischen Schulen/ Stand 2015 |  |
Im Folgenden werden wesentliche Richtlinien zum Rundschreiben 21/2015 des Bundesministeriums für Bildung und Frauen, Abteilung I/5a, Referat für Migration und Schule referiert (vgl. GZ BMFB - 27.901/0049-I/5a/2015)
Asylbewerber sind Personen, die in Österreich einen Asylantrag gestellt haben. Für die Durchführung sind Bundesbehörden zuständig (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl/BFA, bei Beschwerden das Bundesverwaltungsgericht).
Anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Antrag rechtskräftig positiv abgeschlossen ist.
Subsidiären Schutz genießen Personen, deren Leben und Gesundheit im Herkunftsland gefährdet ist. denen ein befristeter Aufenthalt mit Abschiebeschutz gewährt wird (vgl. die Anwendung bei Personen aus Kriegsgebieten).
Ein Bleiberecht kann Personen ohne Asylberechtigung und subsidiären Schutz gewährt werden - unter Berufung auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) - wobei eine lange Aufenthaltsdauer, die Selbsterhaltungsfähigkeit und der Grad der Integration berücksichtigt werden.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ohne Eltern oder erwachsene Begleitpersonen auf der Flucht sind. 2914 haben 2 260 UMF (129 Kinder unter 14 Jahren) einen Asylantrag in Österreich gestellt. 2015 warten es in den ersten fünf Monaten 2 320 Personen (Afghanistan, Syrien und Somalia). Sobald diese Personengruppe zum Asylverfahren zugelassen und in die Landesbetreuung übernommen wurde, werden sie durch die örtliche Kinder- und Jugendhilfe vertreten.
Zahlen - Fakten
Weltweit waren 2014 fast 60 Millionen auf der Flucht. Die Steigerung von 2013 (ca. 51 Millionen) auf 2014 war die höchste der UNCHR. Syrien nimmt den Spitzenplatz mit 7,6 Millionen Binnenvertriebenen und rund 3,9 Millionen Flüchtlingen außerhalb des Landes ein (Afghanistan 2,6 Millionen, Somalia 1,1, Millionen).
Global ist die Flüchtlingszahl ungleich verteilt. 86 Prozent der Flüchtlinge befanden sich 2014 in weniger entwickelten Staaten.
Die Türkei ist weltweit das größte Aufnahmeland mit 1,6 Millionen Personen aus Syrien(Libanon 1,2 Millionen, Jordanien 654 000). Pakistan und im Iran nahmen jeweils 1,5 Millionen bzw. rund 1 Million Personen aus Afghanistan auf. Äthiopien(660 000) und Kenia(551 000)nahmen die Mehrheit der somalischen Flüchtlinge auf.
In Österreich gab es 2014 7 279, 2015 20 620 Asylanträge zwischen Jänner und Mai.
Anträge von UMF gab es von Jänner bis Mai 2015 unter 14 Jahren 132, über 14 Jahren 2 188.
Aufnahme in die Schule
Schulpflichtige Kinder haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen. der zuständige Schulspürengel hat alle schulpflichtigen Kinder (auch Kinder von Asylbewerbern und Kinder mit nicht geklärtem aufenthaltsrechtlichen Status) aufzunehmen und nach Möglichkeit altersgemäß einzustufen. Bei räumlichen Engpässen infolge naheliegender größerer Quartiere muss der zuständige Landesschulrat eine Lösung finden. In der AHS-Unterstufe?? brauchen die AGHS außerordentliche Lernende nicht aufnehmen.
Offen stehen allen in Österreich wohnhaften Jugendlichen und Erwachsenen ungeachtet ihrer Herkunft, Erstsprache und eventueller Schulabschlüsse die Angebote der "Initiative Erwachsenenbildung" (vgl. https://www.initiative-erwachsenenbildung.at). Ebenso kommen Kurse der Basisbildung für junge Menschen in Frage, die nicht oder unregelmäßig die Schule in ihrem Herkunftsland besucht haben. In der Folge kann dann ein Pflichtschulabschluss angestrebt werden, um einen Zugang zu einer Berufsausbildung und ggf. höheren Bildung zu finden. Ein Berufsschulbesuch im Rahmen einer Lehre steht bis 25 Jahre offen, eine überbetriebliche Ausbildung ist nicht vorgesehen, für asylberechtigte Jugendliche allerdings gegeben (vgl. die monatlichen Ankündigungen des AMS insbesondere für Mangelberufe).
Zu beachten ist jedenfalls, dass die Sprache der Kinder mit einer der offiziellen Landessprachen und ihr Religionsbekenntnis mit der im Lande vorherrschenden Religion nicht identisch ist. Gerade Minderheiten werden verfolgt, weshalb eine genaue Auskunft notwendig ist.
Im Rahmen des außerordentlichen Status an Schulen gibt es die Möglichkeit, maximal zwei Jahre an einem Sprachförderkurs teilzunehmen (vgl. § 8c, Abs. 1 Sch O G ).
- Für die Alphabetisierung von Seiteneinsteigern in der Zweitsprache Deutsch kann ggf. die Anstellung von Personen mit einer Ausbildung in Deutsch als Zweitsprache und/oder als Basisbildner vorgenommen werden.
- Wesentlich ist die Rolle von Lehrenden für einen muttersprachlichen Unterricht als Mittler zwischen Schule, Eltern und Flüchtlingskind. Bei der Suche nach geeigneten Lehrenden ist das BMBF behilflich (elfie.fleck@bmbf.gv.at).
- Unentgeltliche Schulbücher und mehrsprachige Lernsoftware ist im Rahmen der Schulbuchaktion ein Recht für alle Lernenden. Einmal darf ein zweisprachiges Wörterbuch für zwei- bzw. mehrsprachige Lernende bestellt werden.
- Wer sich in der Grundversorgung befindet und die Schule besucht, werden die Kosten für die Schülerfreifahrt bei Bewilligung des BM.I getragen. Ein Selbstbehalt entfällt (vgl. die Abwicklung über die Firma ORS Service GmbH im Auftrag des BM.I).
- Anerkannte Flüchtlinge ab der 10. Schulstufe haben bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 Anspruch auf Schülerbeihilfe und die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen.
- Zur Bearbeitung von Problembereichen ist eine Zusammenarbeit mit der Schulpsychologie, Bildungsberatung, den Schulberatungsstellen für Migranten, dem Österreichischen Jugendrotkreuz erforderlich bzw. möglich.
- Im Rahmen des Unterrichtsprinzips und des Unterrichts in Geschichte - Sozialkunde -Politische Bildung sowie von Unterrichtsmaterialien des "Zentrums polis" ist eine Befassung mit Flucht und Migration im Kontext mit Medienbildung unterstützend möglich und wirksam.
- Auf die Lehramtsausbildung in "Didaktik der Politischen Bildung" ist hinzuweisen (vgl. IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung).
Pressehinweise/ IT - Hinweise
Rundschreiben an die Landesschulräte > http://orf.at/stories/2295318/2295243/ (25.8.2015)
Organisatorische Herausforderung > http://orf.at/stories/2295344/2295354/ (26.8.2015)
Keine politische Lösung in Sicht > http://orf.at/stories/2295568/2295569/ (28.8.2015)
27 Integrationsberichte - Religionsmonitor 2017 |  |
27.1 Bericht 2016 |  |
Verkürzt dargestellt stellt sich die zentrale Aussage, dass Integrationsexperten die Politik zum Handeln drängen.
2015 als außergewöhnliches Jahr wies laut Austria Statistik eine Nettozuwanderung von mehr als 113 000 Menschen aus, darunter rund 88 000 Asylbewerber vor allem aus Syrien, dem Irak und Afghanistan.
Das Bevölkerungswachstum fiel schlagartig drei Mal so groß aus wie davor.
Nicht einmal in den Zeiten des Eisernen Vorhangs erreichte der Zuzug eine solche Dimension.
Es ist davon auszugehen, dass die mehrheitlich jungen und männlichen Asylberechtigten ihre Familien nachholen werden.
Ebenso ist davon auszugehen, dass die fremdenskeptische Einstellung der Bevölkerung steigt und Flüchtlinge sich den hiesigen Gepflogenheiten anpassen müssten.
Es bedarf vermehrter Anstrengungen, um eine gesellschaftliche Spaltung entlang religiöser, sozialer und kultureller Konfliktlinien zu vermeiden. Wichtigstes Ziel sei Selbsterhaltungsfähigkeit durch Arbeitsmarktintegration.
Ein Großteil der Flüchtlinge ist arbeitslos und weist bescheidene berufliche Qualifikationen auf. Der Expertenrat für Integration hält die Hoffnung des AMS für unrealistisch, dass binnen fünf Jahren 50 Prozent der arbeitssuchenden Asylberechtigten einen Arbeitsplatz vermittelt erhalten.
Mehrkosten bei den asyl- und schutzberechtigten Mindestsicherungsbeziehern allein bei einer Steigerung um 10 Prozent beziehen sich auf rund 270 Mill. Euro. Dies werfe die Frage des sozialen Zusammenhalts und der fairen Lastenverteilung zwischen Zahlenden und Empfängern auf.
In der Pflicht sei die Politik, wie es mit der Mindestsicherung weitergehen solle. Ratsam sei eine österreichweite Regelung.
Geschehe dies nicht, würde weiter eine Sekundärmigration stattfinden.
Gegenrezept der Experten sei neben der Reform der Mindestsicherung eine zeitlich befristete Wohnsitzpflicht für Asylberechtigte, die von der Sozialhilfe leben.
Ebenso seien in großem Stil Schulungsmaßnahmen notwendig (Nachqualifizierungen, Deutschkurse, berufsbezogene Sprachförderung). Kompetenzchecks und unterschiedliche Qualifizierungsprofile müssen erfasst werden.
Ein zweiter Arbeitsmarkt müsse geschaffen werden(gemeinnützige Arbeiten, Praktika, Minijobs). Ein Anschluss an die Gesellschaft muss so ermöglicht werden.
Prinzipien des Zusammenlebens in Österreich sind zu kommunizieren (Kurse zu Werten, Normen und gesellschaftlicher Orientierung). Bei deliquentem Verhalten sei der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen auszuschöpfen.
- Pressehinweis - IT - Berichte
Salzburger Nachrichten, 17.8.2016, 3 "Mehrere Jahre wie 2015 sind nicht zu verkraften"
 http://ooe.orf.at/news/stories/2791618 "Bürokratische Hürden bei Flüchtlingsarbeit" (17.8.2016)
 http://orf.at/stories/2354363/2354364 "Verbot für Vollverschleierung angedacht" (18.8.2016)
 http://oesterreich.orf.at/stories/2792541 "Migration: Zweite Generation hat höhere Bildung" (23.8.2016)
27.2 Bericht 2017 |  |
Vier Gründe bestimmen im Integrationsbericht 2017 die aktuelle Situation.
Es gibt weiterhin eine hohe, wenn auch gegenüber 2015 niedrigere Zuwanderung von Flüchtlingen und Migranten.
Zunehmende Zweifel bestehen unter den Österreichern, ob Integration wirklich gelingen kann.
Bei der Bevölkerungsgruppe mit jahrzehntelanger Gastarbeitergeschichte wirkt das Agieren der politischen Wirkung in ihrer alten Heimat Türkei.
Dies fördert die Entfremdung.
Die folgenden Eckdaten der Statistik Austria weisen auf die Entwicklung hin.
2016 lebten rund 1,9 Millionen Personen mit Migrationshintergrund (knapp über 22 Prozent). Dies waren 85 000 mehr als 2015.
Etwas mehr als 174 000 Personen wanderten 2016 nach Österreich zu (mehr als 42 000 Asylbewerber, fast 56 000 Bürger aus neuen und 30 000 als alten EU - Ländern). 109 000 Personen verließen das Land.
Im Zuge der Flüchtlingsbewegung kamen weder Hochqualifizierte noch nur Analphabeten. Insbesondere bei Afghanen werden die Integration viele Jahre dauern.
Die Kosten der Flüchtlingskrise für Österreich 2015 bis 2019 werden acht bis zwölf Millionen Euro an Mehrausgaben ergeben, mehr als die Hälfte davon für die Grundversorgung und Mindestsicherung.
Auszuschließen sei ein Rückgang der Zuwanderung nach Österreich.
Österreich ist ein Teil der EU und ziehe als Hochlohnland Zuwanderer an.
Es gibt keine Änderung dzt. der Ursachen der Flüchtlingswanderung.
Die neu anerkannten Flüchtlinge lassen ihre Familien nachkommen.
Derzeit gibt es keine europäische Asylpolitik.
Der Bericht sieht problematische Entwicklungen, so
die starke Neigung der Geflüchteten zu einem konservativen Islam und
die hohe Arbeitslosigkeit von Türken (20 Prozent), die von höher Qualifizierten aus Osteuropa verdrängt werden.
Salzburger Nachrichten, 24. August 2017, 2 "Die Zuwanderung bleibt hoch"
http://bmeia.gv.at/fileadmin/user_upload/Zentrale/Integration/Integrationsbericht_2017/Integrationsbericht_2017.pdf (24.8.2017)
27.3 Integration von Muslimen in Europa - Religionsmonitor 2017 |  |
Das Ergebnis der Studie "Muslime in Europa-integriert aber nicht akzeptiert?" als Religionsmonitor 2017 der Bertelsmann-Stiftung?? analysiert die Integration von Muslimen in fünf europäischen Ländern. Verglichen wird die Situation von Muslimen, die vor 2010 nach Deutschland, in die Schweiz, nach Österreich, Frankreich und Großbritannien kamen. Bewertet wurden Sprachkompetenz, Bildung, Arbeit und soziale Kontakte.
Im Religionsmonitor 2017 wurden Ende 2016 mehr als 10 000 Personen aus den fünf Ländern befragt.
73 Prozent der in Deutschland geborenen Kinder muslimischer Einwanderer wachsen nach der Studie mit Deutsch als Erstsprache auf.
In Frankreich verlassen nur elf Prozent der Muslime vor dem 17. Lebensjahr ohne Abschluss die Schule (vgl. Deutschland 26 Prozent).
Grund dürfte die unterschiedlichen Schulsysteme sein. Kinder in Frankreich lernen länger gemeinsam, Einwanderer haben durch die Kolonialgeschichte oft gute Französischkenntnisse.
Trotzdem gibt es eine hohe Arbeitslosigkeit und weniger Vollzeitstellen.
Spracherwerb und Schuldauer hängen eng zusammen. In Frankreich lernen 57 Prozent der ersten Einwanderergeneration im Kindesalter die Landessprache, in Österreich nur 21 Prozent. Hier liegt man mit Großbritannien an letzter Stelle. Die Nachfolgegeneration in Frankreich erreicht 93 Prozent, Österreich 70 Prozent, Deutschland 73 Prozent, die Schweiz 57 Prozent und Großbritannien 80 Prozent. Im Faktor Schulbesuch wird die Gruppe der Nachfolgegeneration untersucht. Geringe Bildungsdauer findet sich in der Schweiz (74 Prozent), gefolgt von Österreich (39 Prozent). Besonders gering ist Frankreich mit elf Prozent. Hier spielt das differenzierte Schulsystem möglicherweise eine Rolle, das österreichische Schulsystem wird als wenig integrationsfreundlich eingestuft.
Die Identifikation mit dem Aufnahmeland ist unter den Muslimen stark ausgeprägt. Die allermeisten fühlen sich dem Land, in dem sie leben, verbunden. Unterschiede zwischen den Länder sind eher gering. Österreich liegt bei 88 Prozent, Großbritannien bei 89 Prozent, die Schweiz mit dem höchsten Wert bei 98 Prozent.
Interreligiöse Freizeitkontakte zur nicht-muslimischen Bevölkerung sind von Interesse. Führend ist die Schweiz mit 87 Prozent, es folgen Frankreich mit 78 Prozent, ebenfalls Deutschland mit 78 Prozent, Großbritannien mit 68 und Österreich mit 62 Prozent. Drei Prozent der Muslime haben in Österreich überhaupt keinen Kontakt zu Personen anderer Religionszugehörigkeit.
Die Studie weist auf große Vorbehalte gegenüber Muslimen hin. Bei der Ablehnung als Nachbar sprechen in Deutschland, der Schweiz, Großbritannien und Frankreich deutlich mehr Befragte gegen Muslime aus als gegen kinderreiche Familien, Ausländer, Homosexuelle, Juden, Menschen mit anderer Hautfarbe, Atheisten und Christen. Auch in Österreich wird das Zusammenleben als besonders schlecht beurteilt (28 Prozent).
Die Religiosität von Muslimen ist in Großbritannien am höchsten (64 Prozent), liegt in Österreich bei 42 Prozent, in Deutschland bei 40 Prozent, in Frankreich bei 33 Prozent und in der Schweiz bei 26 Prozent. In Österreich ist der Islam, wie in den anderen Ländern, weitgehend sunnitisch geprägt(64 Prozent). 74 Prozent der Muslime in Österreich stammen aus der Türkei, 24 Prozent aus Südosteuropa.
Nicht die Religionszugehörigkeit entscheidet über die Integrationschancen, vielmehr staatliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Strukturelle Hürden gäbe es im Bildungssektor und am Arbeitsmarkt. Die Herausforderung in den untersuchten Ländern liegt in der Vereinbarkeit von Diversität und Chancengerechtigkeit. Ein gegenüber Muslimen offenes Klima fördere die Sozialkontakte.
IT - Hinweis
https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/Studie_LW_Religionsmonitor-2017_Muslime-in-Europa.pdf (25.8.2017)
Pressehinweis
Salzburger Nachrichten, 25. August 2017, 4 "Die Integration der Muslime gelingt ziemlich gut"
27.4 Bericht 2019 |  |
Österreich ist ein Einwanderungsland. 1 440 000 der acht Millionen Einwohner haben keinen österreichischen Pass. Fast jeder vierte hat Migrationshintergrund, d.h. beide Elternteile sind im Ausland geboren, die dritte und vierte Generation wird damit statistisch nicht mehr erfasst. Das sind rund zwei Millionen Menschen oder 23,3 Prozent der Gesamtbevölkerung, um 400 000 Menschen mehr als vor fünf Jahren (+ 25 Prozent).
Die Nettozuwanderung sinkt seit der Migrations- und Flüchtlingswelle 2015/2016. Die Integrationsherausforderung bleibt dennoch groß, obwohl viele Flüchtlinge Fuß fassen und sich in die Regelstrukturen integrieren.
Österreich steht bei den positiven Asylentscheidungen proportional zur Bevölkerung im EU - Vergleich nach wie vor auf Platz eins, d.h. die Gruppe jener, die Asyl bekommt, wächst weiter.
Weiterhin spielt der Familiennachzug eine Rolle.
Am Arbeitsmarkt lag die Erwerbsbeteiligung von Personen mit Migrationshintergrund 2018 bei 75,3 Prozent, jene von Flüchtlingen aus Afghanistan, Syrien und dem Irak bei nur 35,7 Prozent. Allerdings haben 53 Prozent aller seit 2011 nach Österreich gekommenen Asylbewerber Arbeit erhalten. Dies ist ein Spitzenwert.
Nachholbedarf haben Frauen aus Drittstaaten.
Die niedrige Erwerbsquote liegt oft an kulturellen Unterschieden und patriarchalen Gesellschafstrukturen.
Notwendige Deutschkenntnisse für eine Integration weisen auf einen Problembereich hin.
Ein ernüchterndes Bild zeigt der Integrationsbericht nicht nur bei den Flüchtlingen und Migranten der Vorjahre, vor allem aber bei der zweiten Generation.
Im Schuljahr 2017/2918 waren 15,5 Prozent aller Schüler ausländische Staatsangehörige.
26 Prozent nicht Deutschsprechende ergaben ein Plus von 0,7 Prozent im Vergleich zu 2016/2017. Das zeigt, dass vor allem länger in Österreich Lebende Sprachprobleme haben.
Der höchste Anteil lebt in Wien. Hier spricht jeder zweite Schüler (52 Prozent) in seinem Umfeld eine andere Sprache als Deutsch. Es folgen Vorarlberg (26,4 Prozent), Oberösterreich und Salzburg (rund 22 Prozent).
Im EU - Schnitt sinkt der Anteil von Schülern mit anderer Umgangssprache von der ersten zur zweiten Generation um rund 30 Prozent. In Österreich bleibt er gleich. Neben vermehrten Sprachangeboten bedarf es auch einer Einbeziehung der Eltern und ethnischer Gemeinschaften.
Mehr als die Hälfte der 308 200 Bezieher der Sozialhilfe sind Ausländer. Da viele davon Asyl- und subsidiär Schutzbedürftige sind, somit erst auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn ihr Verfahren positiv abgeschlossen ist - sofern sie sie nicht zu jung, alt oder krank sind oder Betreuungspflichten haben. Wien ist führend, fast zwei Drittel aller Bezieher leben hier. Ein Drittel in Wien sind anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte.
Vorschläge zur Verbesserung sind etwa die funktionierenden Integrationsstrukturen erhalten und verbessern sowie mehr Geld und Leistungswillen für die Sprachförderung einsetzen.
Pressehinweis
Salzburger Nachrichten, 5. September 2019, 3: Hintergrund "Der Weg zur Integration ist noch lang und hart"
IT - Hinweis
Integrationsbericht 2019 > https://www.bmeia.gv.at/integration/integrationsbericht/ (5.9.2019)
28 Flüchtlingskrise 2015/2016 - Daten - Fakten - Österreich |  |
27. August 2015
Die Flüchtlingskrise erreicht ihren tragischen Höhepunkt mit einem Lkw mit 71 Toten in Parndorf/Burgenland. Die Schlepper haben den Lkw mit den Toten abgestellt. Pro Tag werden im Bezirk Neusiedl/ Burgenland bereits 300 bis 400 Asylanträge gestellt.
3. September 2015
Ungarn ist der Hotspot der Flüchtlingskrise. Zehntausende Menschen wollen weiter ziehen, der Bahnhof in Budapest ist für Flüchtlinge gesperrt. Als Ungarn versucht, Menschen, die weiter nach Deutschland wollen, in ein Lager umzuleiten, eskaliert die Situation. Tausende machen sich zu Fuß auf den Weg.
4./ 5. September 2015
Bundeskanzler Werner Faymann (Österreich) und Bundeskanzlerin Angela Merkl (Deutschland) beschließen, in der Notlage die Grenzen zu öffnen. Am 5. September kommen 9 000 Flüchtlinge am Wiener Westbahnhof an, in den Tagen darauf jeweils bis zu 7 000 Menschen. Die Mehrzahl will nach Deutschland über Salzburg als Drehscheibe weiter.
Mitte September 2015
Mitte September beginnt Deutschland den ungeregelten Zustrom anzuhalten. Der Zugverkehr von Österreich nach Deutschland wird eingestellt.
Mitte Oktober 2015
Ungarn schließt die Grenzen, es werden keine Flüchtlinge mehr in das Land gelassen. Am 18. Oktober kommen erstmals keine Flüchtlinge mehr nach Nickelsdorf (Burgenland).
Die Route verlagert sich in der Folge an die steirisch-slowenische Grenze.
Jahresende 2015
2015 werden mehr als 88 000 Asylanträge in Österreich gestellt.
20. Jänner 2016
Österreich versucht den Flüchtlingsstrom unter Kontrolle zu bringen. Beim Asylgipfel wird mit 37 500 Asylbewerbern eine Obergrenze beschlossen. Asyl auf Zeit wird eingeführt, der Familiennachzug erschwert.
März 2016
Österreich ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Route über den Westbalkan geschlossen wird. Die einzelnen Länder lassen keine Flüchtlinge mehr durch. Der Flüchtlingsstrom kommt fast zum Erliegen.
April 2016
Die EU und die Türkei einigen sich auf einen Flüchtlingspakt. Die Türkei verhindert die Ausreise von Flüchtlingen nach Griechenland, im Gegenzug erhält sie Milliarden Euro. Etwa 2,7 Millionen registrierte Schutzsuchende halten sich in der Türkei auf.
Pressehinweis - IT - Hinweis
Salzburger Nachrichten, 20.8.2016, 3 "Thema Flüchtlingskrise"
http://orf.at/stories/2354722 > "NZZ": Flüchtlingsroute über Schweiz nach Deutschland (21.8.2016)
28.1 Flüchtlingskinder und Heranwachsende an österreichischen Schulen |  |
Die folgenden Fakten und Zahlen beziehen sich auf das Rundschreiben Nr. 15/2016 des Bundesministeriums für Bildung, Abt. I/4 (Arbeitsstelle für Migration und Schule) und umfassen amtlich den gesamten Bereich von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern im österreichischen Schulsystem.
Rechtlicher Status
Asylbewerber sind Personen, die einen Asylantrag in Österreich gestellt haben mit einer rechtskräftigen Entscheidung über das Asylverfahren. Für das Asylverfahren sind Bundesbehörden zuständig (1. Instanz Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl/BFA, bei Beschwerde das Bundesverwaltungsgericht als 2. Instanz).
Asylberechtigte bzw. anerkannte Flüchtlinge bzw. Konventionsflüchtlinge sind Personen mit rechtskräftig abgeschlossenem Asylantrag.
Subsidiärer Schutz betrifft Personen mit gefährdetem Leben und Gesundheit im Herkunftsland und wird mit befristetem Aufenthaltsrecht mit Abschiebeschutz gehandhabt. Die Bestimmung wird vielfach auf Flüchtlinge aus (Bürger-) Kriegsgebieten angewendet.
Bleiberecht kann Personen ohne Asylberechtigung und subsidiärem Schutz gewährt werden, unter Berufung auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK), wobei eine lange Aufenthaltsdauer, die Selbsterhaltungsfähigkeit und der Grad der Integration Berücksichtigung findet.
Unbegleitet minderjährige Flüchtlinge (UMF) sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne Eltern und andere erwachsene Begleitpersonen auf der Flucht. Sobald diese Gruppe zum Asylverfahren in Österreich zugelassen und in die Landesbetreuung übernommen worden sind, werden sie durch die örtliche Kinder- und Jugendhilfe vertreten.
28.2 Zahlen - Fakten |  |
Weltweit waren Ende 2015 65,3 Millionen Menschen auf der Flucht, darunter 40,8 Millionen, die in einer anderen Region ihres Herkunftslandes Schutz vor Verfolgung suchten (Binnenflüchtlinge). 2014 waren es noch 59,5 Millionen Personen. Laut UNHCR waren 51 Prozent aller Flüchtlinge jünger als 18 Jahre.
Syrien nimmt den Spitzenplatz mit 6,6 Millionen Binnenvertriebenen und rund 4,9 Millionen Flüchtlingen außerhalb des Landes ein (Afghanistan 2,7 Millionen und Somalia 1,1 Millionen). Weltweit die höchste Zahl von Binnenvertriebenen hat Kolumbien mit 6,9 Millionen. Im Jemen waren 2015 2,5 Millionen Menschen Binnenvertriebene (9 Prozent der Bevölkerung).
Global betrachtet ist die Zahl der Flüchtlinge ungleich verteilt. 86 Prozent befanden sich 2015 in wirtschaftlich weniger entwickelten Staaten.
Weltweit das größte Aufnahmeland ist die Türkei mit 2,5 Millionen Flüchtlingen (davon 1,8 Millionen aus Syrien). Der Libanon mit 4.5 Millionen Einwohnern hat 1,2 Millionen Menschen aufgenommen (fast ausschließlich aus Syrien). Jordanien mit 628 800, der Irak mit 251 3000 und Ägypten mit 131 900 sind weitere Zielländer für Menschen aus Syrien.
In Europa inkl. Türkei wurden Ende 2014 rund 6,7 Millionen gezählt, die ihre Heimat zwangsweise verlassen mussten. 593 000 Flüchtlinge kamen aus europäischen Ländern, zumeist aus der Ukraine.
28.3 Asylanträge in Österreich |  |
2014 gab es 28 064 und 2015 88 340 gestellte Asylanträge. Bis Ende Mai 2016 waren es 22 435 Anträge. Die beiden größten Gruppen waren Afghanistan und Syrien.
2014 haben 1 976 UMF, darunter 119 Kinder unter 14 Jahren, 2015 8 2777, 743 unter 14 Jahren und 2016 bis Mai fast 3 000 UMF Asylanträge gestellt.
Eltern haben österreichweit gesamt mit Stichtag 1.10.2015 5 843, 7.1.2016 9 815, 31.3.2016 13 167 und 30.6.2016 14 233 Asylbewerberinnen und Asylbewerber an österreichischen Schulen angemeldet.
28.4 Aufnahme in Schulen |  |
Schulpflichtige Kinder mit dauerndem Aufenthalt haben das Recht und die Pflicht, die Schule zu besuchen.
Kinder mit vorübergehendem Aufenthalt sind zum Schulbesuch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Die Aufnahme von nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen als außerordentlich Schülerinnen und Schüler an APS ist nicht zulässig.
28.5 Basisbildung |  |
Allen wohnhaft in Österreich Erwachsenen bzw. Jugendlichen stehen ungeachtet ihrer Herkunft, Erstsprache und eventuell vorliegendem Schulabschluss die Angebote der "Initiative Erwachsenenbildung" offen.
In Betracht kommen Kurse der Basisbildung, die Sprachkompetenz, Rechnen, IKT und Lernkompetenz in einem integrierten Vermittlungsansatz vermitteln.
In der Folge kann diese Gruppe an Kursen zur Vorbereitung auf einen Pflichtschulabschluss teilnehmen.
28.6 Berufsschulen |  |
Voraussetzung ist der Abschluss eines Lehr- oder Ausbildungsvertrages.
Asylbewerbern bis zum 25. Lebensjahr steht die Ausbildung in Mangelberufen und Berufen mit Lehrlingsmangel offen (Vermittlung durch das AMS).
Der Arbeitgeber muss eine Beschäftigungsbewilligung beim AMS beantragen.
28.7 Weiterführende Schulen |  |
Wird eine entsprechende Vorbildung nachgewiesen, kann eine Aufnahme in eine AHS bzw. BMS/ BHS erfolgen. Diese Schularten sind nicht verpflichtet, außerordentliche Schülerinnen und Schüler aufzunehmen.
28.8 Sprachstartgruppen - Sprachförderkurse |  |
Im außerordentlichen Status haben alle Lernenden einer APS die Möglichkeit, an einer Sprachstartgruppe oder einem Sprachförderkurs von 11 Wochenstunden teilzunehmen, sofern die erforderliche Gruppengröße erreicht wird. Für die Planung des Unterrichts sind die regulären Deutschlehrpläne und die Bestimmungen für Deutsch als Zweitsprache der jeweiligen Schulart Grundlage.
An Berufsschulen umfasst das Angebot vier (lehrgangsmäßige BS) bzw. zwei Wochenstunden (ganzjährige BS).
28.9 Muttersprachlicher Unterricht |  |
Der gestiegene Bedarf an Unterricht in Arabisch, Farsi/Dari und Paschtu, eventuell auch Kurdisch, Somali und Tschetschenisch erfordert eine Vermittlung des Angebots durch die Arbeitsstelle für Migration und Schule des Bundesministeriums für Bildung.
28.10 Mobile interkulturelle Teams/ MIT |  |
Zur psychosozialen Betreuung, Förderung der Integration und positiven Klassen- und Schulbetreuung übernehmen seit April 2016 mobile interkulturelle Teams solche Aufgaben (vgl. http://www.schulpsychologie.at/asylsuchende [3.9.2016]).
Die Schulungsmappe steht auch Lehrenden zur Verfügung.
28.11 Österreichisches Jugendrotkreuz |  |
Das ÖRK bzw. ÖJRK fungiert auch mit seiner langjährigen Erfahrung als Kontaktstelle und bietet Materialien und Informationen an.
Das ÖJRK ist allgemein an allen Schulen mit einem Referat vertreten.
29 Flucht und Asyl - Thema der Politischen Bildung |  |
Die vielfältigen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekte von Flucht und Asyl sollen auch im Unterrichtsprinzip "Politische Bildung" und explizit in den Fächern "Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung" (6.-8.Schulstufe/ APS), "Politische Bildung" (BS, PTL) sowie in Fächern mit Politischer Bildung in den BMS/ BHS bearbeitet werden.
Die Serviceeinrichtung "Zentrum polis -Politik Lernen in der Schule" unterstützt mit Materialien und Unterstützungsangeboten im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung (vgl. http://www.politik-lernen.at [3.9.2016]).
29.1 Bildungs- und Arbeitsmarktkonzepte mit Flüchtlingen |  |
Mit der Flüchtlingswelle 2015 ergeben sich Fragen des
- Umgangs mit Flüchtlingen,
- Grenzen eines Übertritts im Schengen - Raum und
- Herausforderungen bei Aspekten der Bildung im Kontext der Inklusion und Integration.
- Zudem kommen Probleme des Arbeitsmarktes zum Tragen.
Transnationale Migration hat sich zu gestalten und sucht einen anerkannten Ort im gesellschaftlichen Gefüge.
Je nach sozialem Feld sind unterschiedliche Formen und Realisierungsmöglichkeiten vorhanden, wobei auch vorübergehende und für ausgesuchte Felder bei der Verwirklichungen von Inklusion zu erwarten sind (vgl. zum Feldbegriff BOURDIEU 2001; BÖHMER 2016, 8).
Integration als Paradigma versteht sich (nach wie vor) als kultureller und ökonomischer Problembereich (Problemfeld) sowie als sanktionierende Politik des Förderns und Forderns (vgl. HESS 2015, 54).
Inklusion als Konzept bedarf der Reflexion der Übertragbarkeit bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse auf zukünftig realisierende Handlungsmöglichkeiten allgemein und speziell bei Flüchtlingen. "Othering" als Kategorie etwa ethnischer, religiöser und genderspezifischer Art/ Diversität bezieht sich jedenfalls als Ausgangspunkt von Bemühungen um derzeit Geflüchtete (vgl. MELTER 2012, 20; REICH 2014).
Im Folgenden geht es um eine Analyse der bisherigen Befunde, Impulse für eine Bildungspraxis (Möglichkeiten, Kompetenzen, Respekt, Teilräume einer Selbstbestimmung/Wertschätzung, Eigenheiten) und praktische Konsequenzen.
Ohne Zweifel genügt es nicht, die in der aktuellen Diskussion stehenden Strategien wie formale Bildung, deutsche Sprache und Übernahme von kulturellen Praktiken anzuwenden, um gezielte Integration zu erreichen (vgl. BÖHMER 2016, 9-10).
Es geht aus der Sicht einer Politischen Bildung und Interkulturellen Kompetenz um ein revidiertes Verständnis von Bildung.
Vorberufliche Bildung erhält zunehmende Bedeutung (vgl. den IT-Autorenbeitrag?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Vorberufliche Bildung in Österreich).
29.2 Bildungskonzept einer Flüchtlings- bzw. Migrationspädagogik |  |
Im Folgenden wird auf migrationspädagogische Argumente eingegangen.
Bildungspädagogische Argumente werden angesprochen, um eine Verengung auf Employability und Humankapital - Debatten zu lösen.
Bildungstheoretische Konsequenzen für Flüchtlinge, Schule und den Übergang in Ausbildung werden abgeleitet.
Zunächst geht es um interkulturelle Pädagogik (vgl. den IT-Autorenbeitrag?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz; AMELINA 2013, 273; GEIER 2014, 112).
Inklusive Konzepte sollten gesetzt werden, im Sinne einer transkulturellen und sozialräumlichen Auffassung von Bildung von Flüchtlingen(vgl. REICH 2014; BÖHMER 2016, 35).
Die hohe Zahl von Flüchtlingen bedarf einer Unterscheidung zwischen "fremd" und "noch fremder" (vgl. vgl. KRÜGER -POTRATZ 2014, 50). Abwehrende Adressierungen sollten in der Bildungspolitik, Bildungsverwaltung, den Schulen und den Personen mit Entscheidungsbefugnis vermieden werden.
Dem Bildungssystem und seinen Bereichen - beginnend von Elementarbereich bis zum quartären Bildungsbereich - kommt eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. in diesem Kontext auch die Arbeit sachverständiger Personen im Rahmen des Nationalen Qualifikationsrahmens/NQR).
Bildungsarbeit wird durch Adressierung/Allokation subjektiviert (vgl. RICKEN 2015b, 143).
Mittransportiert wird - gezielt oder subtil - eine Normalitätsvorstellung. Aktuelle Bildungsprogramme führen solche Normative mit. Es geht um Normen in der individuellen, sozialen und gesellschaftlichen Ebene(vgl. Vorstellungen etwa zum "gebildeten Menschen", "Politischer Bildung" oder "Outputs" und "Outcomes"[BÖHMER 2016, 36]).
Angestrebt wird eine spezielle "Sozialfigur" von Bildung (vgl. RICKEN 2015a, 44-45). Einsicht, Verständnis von Bildung mit Selbstbestimmung werden artikuliert. Ein Selbstbild eines selbstbestimmten Lebens soll internalisiert werden.
Es geht um die doppelte Relation, das Eigene vom Anderen zu begreifen, also sich selbst als ein Verhältnis zu anderen zu sehen und sich entsprechend zu verhalten(vgl. RICKEN 2015b, 144-145). Die doppelte Dialektik von Selbst- und Fremdverhalten teilt sich in Anerkennung und Verkennung bzw. "schon" und "noch nicht".
Dies ergibt einen pädagogischen Spielraum, in dem Freiheitsräume ausfindig zu machen sind (vgl. BÖHMER 2016, 38). Nachzudenken ist über Subjektivierungsprozesse und Individualität.
Grenzen der Subjektivierung ergeben sich in der Resignifizierung. Dies ist die Nutzung des Spielraumes unter Beachtung von Normen und weist darauf hin, dass Subjekte auch in ihren Darstellungsformen auf Normen und Diskurse zurückwirken (vgl. ROSE 2014, 71). Damit ergeben sich dynamische und komplexe vielgestaltige Prozesse einer Inklusion bei Flüchtlingen.
Dies hat für eine institutionalisierte Bildung weitreichende Folgen. Eine Transformation bisheriger Ordnungen wird möglich(vgl. ROSE 2014, 71).
Angesprochen sind damit Aspekte mit Blick auf Benachteiligungen(vgl. GOMOLLA - RADTKE 2009).
Dies betrifft nicht nur individualisierte Integrationsprogramme, vielmehr auch strukturelle Diskriminierungen in Institutionen(vgl. die Einforderung von Ausdrucksformen von Individualität wie die Beherrschung von sprachlichen und nonverbalen Codes, körperlicher Ausdrucksformen und sozialer Darstellung bestimmten Wissens).
Es geht neben der Veränderung des Einzelnen auch um eine Passung in die organisierten Abläufe. Damit wird eine Identifikation verlangt, reglementiert im Verhältnis von Differenz und Unterordnung in Hierarchie und Zugehörigkeit von Institutionen(vgl. BOJADZIJEW 2015, 280-281).
Bildungsprozesse geben weniger Selbstbilder vor, entsprechen eher vorgegebenen Normen(und Werten). Es kommt zu formalen Subjektivierungen(vgl. den Bildungsauftrag der Politischen Bildung und ihren Stellenwert im Fächerkanon). Das Bildungssystem in den vier Bereichen erweist sich als Träger gesellschaftlicher Rückwirkungen in Transformation von Ordnungen und Organisationen.
29.3 Folgerungen für eine Bildungsarbeit |  |
Aus den bisherigen Ausführungen ergibt sich, dass es sozialer Ordnungen bedarf, die neben der Ausformung von Subjektivität gesellschaftliche Ordnung beinhaltet. Bildungstheoretische Folgerungen ergeben sich aus der Entwicklung von Migration bzw. Flucht.
Zunächst ist festzuhalten, dass Migration bzw. Flucht restriktive Begrenzung und Neuformierung des Sozialen ergeben (vgl. MECHERIL 2012, 1). Deutlich wird, dass fluchtbedingte Zuwanderung Herausforderungen für die subjektive Gestaltung der Individuen ergibt (vgl. sozialstaatliche und erwerbsgesellschaftliche Problembereiche).
Damit entstehen Unsicherheiten und in der Folge Veränderungen mit "Befremdungen" (vgl. BÖHMER 2016, 43).
Fremdheit wird zu einem Phänomen, das alle Menschen betrifft. Daraus resultiert ökonomische, soziale, politische, verwaltungstechnische, kulturelle und religiöse neue Subjektivität.
Subjekte haben daher darauf Antworten zu suchen.
Für die Bildungsarbeit bedeutet dies eine sozioökonomische und gesellschaftliche Analyse von Bildungsimpulsen, die didaktisch zubereitet gehören (vgl. die Didaktik der Politischen Bildung und Interkulturellen Kompetenz).
Beispielhaft gehört dazu (vgl. BÖHMER 2016, 43-44)
- die Beschreibung von Subjektformen der Fremde,
- die Analyse von Fremdheitserfahrungen und Reaktionen von Frustration,
- die Klärung möglicher pädagogischer Interventionsformen und -reichweiten sowie
- die inhaltliche Integration in Unterricht, Lehre und Praxis.
Nicht zu unterschätzen sind notwendige therapeutische und sozialpädagogische Formen von Unterstützung als
- Erleben einer Akzeptanz,
- Unterstützung durch Einheimische und Institutionen sowie
- Antworten auf Identitätsverlust.
Inklusion ist von Anfang an Zielvorgabe. Dazu bedarf es personeller, materieller, politischer und kultureller Unterstützung (vgl. ARANDA/ VAQUERA/ SOUSA - RODRIGUEZ 2015).
Allgemein ergibt sich die Notwendigkeit im Bildungssektor, vermehrt Politische Bildung im Kontext mit Interkultureller Kompetenz in Lehrerbildung, Fort- und Weiterbildung, ebenso der Personengruppen in der Schulverwaltung sowie in der Folge in Unterricht, Lehre und Praxis einzubringen und konsequenterweise einzufordern.
Neben dieser einzufordernden konsequenten Personalentwicklung bedarf es der Integration didaktischer Elemente in allen Bildungsbereichen.
Zu überdenken wäre der gegenwärtige Fächerkanon im Kontext mit Schulentwicklung bzw. Schulautonomie (vgl. auch BÖHMER 2016, 80-84 mit seinen Ausführungen zu Bildung mit Inklusion als "Integrationstechnologie").
29.4 Impulse einer Pädagogik der Fremde |  |
Die bildungstheoretisch leitenden Kategorien Fremde, Subversion und Inklusion als Konsequenz für die Praxis kommen im Folgenden unter der Perspektive einer "Pädagogik der Fremde" zur Sprache (vgl. BÖHMER 2016, 74-84, 85-96).
Zudem sind topographische Perspektiven bei Migration und Flucht zu bedenken (vgl. BARBOZA - EBERDING - PANTLE - WINTER 2016).
29.5 Bildungsräume |  |
Offenheit für Motivationen und Kompetenzen
Anerkennung und Wertschätzung der Fachkräfte
Weiterentwicklung fachlicher Expertisen
Förderung für professionelles Handeln
Offenheit für zivilgesellschaftliche Motivation und Kompetenzen Freiwilliger
Anerkennung und Wertschätzung von Freiwilligkeit
Personalentwicklung Freiwilliger
Förderung individuellen Handelns
Offenheit für Motivation, Kompetenzen und Belastungen von Flüchtlingen
Anerkennung der Flüchtlinge
Weiterentwicklung persönlicher Kenntnisse und Fähigkeiten
Aufmerksamkeit für individuelle Prozesse-Bildung??, Beruf, Kunst, Kultur, Sport und Religion
Vermittlung von Sicherheit
Erfahrung von Verlässlichkeit und Vertrauen
Öffnung von Kommunikation - Formen der Kommunikation
Öffnung von Ausbildungsgängen
Schaffung von Anlaufstellen und mehrsprachiger Information
Transparenz des institutionellen Alltags
Kontakte mit Communities
Öffnung der Ordnungen
Berücksichtigung unterschiedlicher Nationen, Kulturen und Weltanschauungen
Berücksichtigung verschiedener Subgruppen
Angebote aktiver sozialer Hybridisierungen
Sicht von Fremdheit
- Darstellung von Subjektivität
- Benennung von Normen - Darstellung sozialer Konstruktionen
- Mehrfachzugehörigkeiten
- Fremdheit des Bildungssystems
- Bedeutung von Mehrsprachigkeit - Ergänzung von nicht-sprachlichen Praktiken
- sprachliche Sozialisation durch Lehrangebote
- Normierung von Bildungsabschlüssen
- Fremdheit der im Bildungssystem tätigen Fachkräfte
- Analyse deren Rolle in der Selektivität des Bildungssystems - Reflexion der Praktiken in Didaktik und Leistungsbewertung
- Entwicklung sozialer Selektivität mit Hinweisen zur Abstellung von Missständen
- Nutzung alltäglicher Kontakte
- Besprechung situativer Fragen und Herausforderungen - Nutzung von wachsenden Beziehungen - Besuche, Kooperationen, Erkundungen von Praxisfeldern
- Nutzung verschiedener Kompetenzen
- Öffnung und Ausstattung von Bildungsräumen
- Öffnung unbekannter Sozialformen - Kompetenzen zur Bewältigung des Alltags
- Entwicklungsformen und Praktiken von Diversität
- materielle Ressourcen
- Förderung der Vernetzung
- Förderung von Maßnahmen durch Politik
- administrative Unterstützung
- Mut zu Initiativen in Form von Projekten
- Topographische Perspektiven - Wege und Lage der Migrations- und Fluchträume
- Regionen von kulturellen und religiösen Minderheiten
- ökonomische Grundlagen
- geographisch - regionale Aspekte einer Besiedelung
29.6 Bildungskultur |  |
Bildung transformiert und ist deshalb subversiv. Die folgenden Konsequenzen sollen dargestellt werden.
Identitätsbildung
biographische Erzählungen
autobiographische Arbeiten im Kontext mit Raum- und Zeitzeugen
dialogische Formen
Bildung als Subjektivierung
Erweiterung von Lehrinhalten
Ergänzung von Lehrinhalten mit Themen der Herkunftsländer
Themenfelder und Weltbilder anderer Nationen und Kulturen
Wandel der Schul- und Bildungskultur
Einbettung von Subjektivität in das gesellschaftliche Umfeld
Wechselwirkungen von Individuum und Umfeld/Partizipation
Schaffung von sprachlichen und sozialen Brückenbauern
Beschleunigung der Anerkennung beruflicher Qualifikationen/ Bildungsberatung-Nutzung?? von Kursen bzw. Lehrgängen- Ausbildungsabschlüsse-Nostrifikation??
29.7 Impulse einer Inklusion |  |
Inklusion beansprucht Impulse von Barrierefreiheit von Bildungseinrichtungen und deren Angeboten.
Inklusion in Teilbereichen
inner-institutioneller Diskurs
Debatte über Vielfalt und Vergesellschaftung von Diversität
Ermöglichung durch Mehrfachzugehörigkeit
Formen der Unterstützung
Zielvorhaben einer Inklusion
Zuteilung relevanter Ressourcen und Zugänge
Behandlung konkreter Formen für Annäherung bzw. Abgrenzung
Formulierung von Grenzbereichen zur Verhinderung von Ausschlüssen aus dem demokratischen Gemeinwesen für alle Akteure
Didaktik der Selbstbestimmung
Einräumung von Eigenmotivation und Selbstbestimmung in didaktischen Prozessen
Nutzung von Unterstützung- und Interventionsformen durch Lehrende und Experten/ Fachwissen-Kooperation-Management??
Anerkennung - Selbstbestimmung
Beendigung von Diskriminierung
Akzeptanz von Gender - Identitäten
Akzeptanz von queeren Jugendlichen
Anerkennung von Diversität
Gleichbehandlung von objektiven Leistungen/ Prüfungen - Schulempfehlungen
Etablierung demokratischer Grundhaltung
Kommunikation demokratischer Grundhaltung
Absicherung von Kommunikation - Reflexion - Transformation
Einsatz und Absicherung von multiprofessionellen und transkulturellen Teams
Anerkennung und Gestaltung einer Gesprächskultur mit Flüchtlingen
Gelassenheit als pädagogische Grundhaltung
Perspektive der Bereicherung
Nutzung von Freiräumen
Impulse einer Emanzipation
Reflexion pädagogischer Macht
Nutzung von Freiwilligkeit
Aufnahme von selbstbestimmten Prozessen von Flüchtlingen/fehlende Sozialisation - Fluchterfahrungen - Einzelfallabsprachen - Grundkenntnisse
29.8 Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in der EU |  |
Die BERTELSMANN - STUDIE vom 29. September 2016 "Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Kein Patentrezept in Sicht" beschäftigt sich mit den Herausforderungen, Asylbewerber und Flüchtlinge in Arbeit zu bringen. Die Instrumente sind vielfältig, etwa Sprachkurse, Praktika, Kompetenzfeststellungen und Qualifizierungen. Ein schlagkräftiges Konzept fehlt jedoch, wie die Studie zeigt.
Steigende Flüchtlingszahlen gelten in den EU - Staaten als Herausforderung für eine bessere und schnellere Integration. Dies gilt auch in den Ländern, die der Aufnahme von Flüchtlingen mit Skepsis begegnen. Vor allem skandinavische Länder haben große Erfahrung in der Arbeitsmarktintegration, andere Länder benötigen verstärkt Förderprogramme. Die meisten EU-Länder?? stehen bei der Umsetzung von Integrationsstrategien erst am Anfang.
Das Forschungsteam des "Migration Policy Centre am Europäischen Hochschulinstitut"/ Florenz untersuchte neben staatlicher Integrationspolitik auch kommunale und gemeinnützige Integrationsprojekt in Österreich, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, den Niederlanden, Spanien, Schweden und Großbritannien.
Die Befunde zeigen, dass fast alle Länder 2015 neue Programme aufgelegt oder vorhandene Förderprogramme auf Flüchtlinge ausgeweitet haben.
In den untersuchten neun Ländern zählten die Autoren 94 unterschiedliche Programme.
Verbreitet sind hauptsächlich Sprach- und Orientierungskurse, Maßnahmen zur Erfassung beruflicher Kompetenzen sowie Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen.
Budgetmittel wurden teilweise deutlich erhöht.
Ernüchternd ist die Tatsache, dass in keinem Land die Ressourcen ausreichen, viele untersuchten Maßnahmen lediglich Pilotcharakter besitzen, daher geringe Teilnehmerzahlen vorhanden sind, personelle Engpässe und Unsicherheiten bei der Finanzierung zu langen Wartezeiten und erschwertem Zugang zu den verfügbaren Plätzen führen.
Am wenigsten Unterstützung erfahren Flüchtlinge in Großbritannien und in Frankreich. Hier fehlt eine staatlich organisierte Integrationspolitik.
Flüchtlinge sind daher auf Projekte gemeinnütziger Organisationen angewiesen.
Ehrgeizige Ansätze verfolgen dagegen Dänemark und Schweden. Angeboten werden hier Flüchtlingen und deren Angehörigen mehrjährige Einführungsprogramme, je nach Bedarf mit Sprachtraining, berufliche Orientierung, Praktika und subventionierten Beschäftigungsgelegenheiten.
Unterschiedliche Rahmenbedingungen und ähnliche Herausforderungen ergeben sich aus dem speziellen Förderbedarf von Geflüchteten.
Die bestehenden Förderangebote für Migranten wurden auf Flüchtlinge ausgeweitet.
Zu berücksichtigen sind jedenfalls die Schwierigkeiten von Flüchtlingen bei der Arbeitssuche, weshalb spezifische Fördermaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Verbesserungsbedarf gibt es deshalb bei der institutionellen Koordinierung, Unterbringung in Gemeinden und Versorgung. Eine Gesamtstrategie sei dringend notwendig.
Kritik ergibt sich an den administrativen und rechtlichen Hürden.
So dürfen anerkannte Asylsuchende nur dann einen Job annehmen, wenn kein einheimischer Arbeitssuchender infrage kommt.
Eine Ausübung einer selbständigen Tätigkeit ist häufig nicht erlaubt.
Arbeitssuche wird durch Wohnsitzauflagen erschwert. Oft werden Flüchtlinge nicht nach dem Arbeitskräftebedarf verteilt. Flüchtlinge in strukturschwachen Regionen haben so das Nachsehen.
Der Erfolg der Länder hängt von vielen Faktoren ab.
In Großbritannien konnten nach drei Jahren weniger als ein Drittel der Teilnehmer beschäftigen (vgl. ebenso Deutschland). Hier fand hingegen zwischen 2005 und 2009 immerhin knapp die Hälfte der Flüchtlinge nach 21 Monaten einen Job.
Entscheidend ist neben Qualifikationen und Sprachkenntnissen die Lage auf dem nationalen Arbeitsmarkt.
In Italien und Spanien haben Flüchtlinge wegen der hohen Arbeitslosigkeit geringe Chancen auf einen Job.
Als Erfolgsfaktor gilt eine frühe Arbeitserfahrung für Flüchtlinge, wobei die Erfahrungen aus Skandinavien zeigen, dass das Erlernen der Landessprache, Praktika mit Arbeitserfahrung und Einstiegsjobs in der lokalen Wirtschaft hilfreich sind.
Sinnvoll sind flexible Programme mit Berufseinstieg und Sprachkursen sowie einer Weiterqualifizierung.
29.9 Frauenspezifische Aspekte |  |
Zu den wichtigen Erkenntnissen der Migrationsforschung im letzten Jahrzehnt gehört die These der Heterogenisierung der Migranten.
Sprach man in den 70- und 80-iger Jahren über Ausländer und Gastarbeiter - überwiegend männliche türkische Gastarbeiter - setzt man sich in den späten neunziger Jahren mit Migranten, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen mit Zuwanderungsgeschichte auseinander.
Kennzeichnend ist der veränderte wissenschaftliche Gebrauch von Fachbegriffen, damit die Verwendung differenzierender Definitionen (vgl. AUBELE - PIERI 2011, 130).
Die Figur des/der typischen Migranten/in gibt es (zumindest) im wissenschaftlichen Diskurs und in der heutigen politischen Realität nicht (mehr).
Erstmals setzten sich MOROKVASIC (1975)und HOFFMANN - NOWOTNY (1977) mit "Migration" bei Frauen auseinander. Hier wurden die Lebenssituation der ausländischen Frauen (in Deutschland), die Veränderungen im Alltag ("Migrationsumwelt") und Frauen als Objekte - nicht als aktive Subjekte - dargestellt. Erst BAGANA (1987) verwendet die Bezeichnung "Migrantin", noch eingeschränkt als Objekt der Veränderungen.
Ab den neunziger Jahren wird aufgezeigt, wie die Migrantin ihre Umwelt aktiv gestaltet, wobei die dauerhafte Niederlassung und Familiengründung der ehemaligen Gastarbeiter bedeutungsvoll wird. Zudem kommt es zur vermehrten Einwanderung von Bürgerkriegsflüchtlingen, Wirtschaftsmigranten und Asylbewerbern. Die restriktive Rechtslage der westeuropäischen Länder nimmt sozial und rechtlich unterschiedlichste Formen an. Letztlich kommt es zur politischen Realität einer Einwanderung mit einer charakteristischen Heterogenität der Zuwanderer (vgl. AUBELE - PIERI 2011, 132).
Kennzeichnend für die Verschiedenartigkeit der Migrationsströme waren die aus Osteuropa zugewanderten Frauen mit ihrer Differenzierung nach Nationalität, Bildungs- und Familienstand sowie sozialer Schichtung und Arbeitsmöglichkeiten (vgl. HESS 2009).
Zusätzlich nimmt sich die Gender - Forschung der Probleme von Migrantinnen, etwa der Geschlechtergleichstellung, an. PACHALI (1991) nimmt sich in ihren Studien frauenspezifischer Ansätze in der Migrationsforschung an (Migrationshintergründe - Emanzipation). Zunehmend werden Themen wie die rechtliche Stellung - etwa Flüchtlinge, Illegale und Prostituierte - und verschiedenste Lebenslagen und Lebensstile behandelt (vgl. HILLMANN 1996, HOWE 1998/2008). Verschiedene Problembereiche - etwa die Gesundheit der Migrantinnen - werden in der Folge in Verbindung mit anderen Integrationshindernissen untersucht (vgl. GROTTIAN 1991, GRANATO 1994). Damit verbunden sind Untersuchungen gesamtgesellschaftlicher Zusammenhänge und die Erkenntnis, dass die Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft, unterschiedliche Kulturen als gleichwertig anzuerkennen einfließen muss (vgl. AUBELE - PIERI 2011, 134; Universitätslehrgänge Interkulturelle Kompetenz und Politische Bildung).
Der 11. September 2001 gilt in diesem Zusammenhang als ein Auslöser der "Islam - Debatte" und der Betonung religiöser Differenzen, damit einer Kulturalisierung und Bezugnahme auf die Religion in der Migrations- und Integrationsdebatte. Es intensiviert sich eine Auseinandersetzung um die muslimische Frau, verfassungsrechtlich und gesellschaftspolitisch mit dem Focus auf kulturelle Selbstbestimmung (etwa freie Religionsausübung) und kulturelle Praktiken bestimmter Religionsformen und Indizien für politische Symbole als Frauenunterdrückung(vgl. die "Kopftuch - Debatte"). Beispiele dafür sind die Beiträge von KELEK (2005), SCHWARZER (2006)und ATES (2007) mit dem Infragestellen einer Übereinstimmung von Islam und Emanzipation (vgl. AUBELE - PIERI 2011, 134). Frauen werden nunmehr zu einem gleichberechtigten Thema im Migrationsdiskurs, man spricht von "Migrantinnen".
In der Politischen Bildung (und im politischen Diskurs) widerspiegelt sich eine Verfestigung des Aufenthalts und eine veränderte Konzeption der Migrationsproblematik mit dem didaktischen Auftrag zum "Interkulturellen Lernen" und einer "interkulturellen Kompetenz" (vgl. HOLZBRECHER 1997/2004; HOLZBRECHER 2007, 392-406; SANDER 2007).
Die wirtschaftliche Lage von Migrantinnen - in Verbindung mit Bildungsmaßnahmen - wird in der Folge intensiv untersucht und mit dem erschwerten Übergang Schule - Arbeits- und Berufswelt in Form der Vorberuflichen Bildung - Berufswahltheorien; Unterricht-Beratung-Realbegegnungen??; Vorberufliche Bildung in Schule und Kammern/Verbänden; Lehre; Migration; Arbeitslosigkeit - und Politischen Bildung in Projekten, universitär und (langsam beginnend) in Erwachsenenbildungsinstitutionen behandelt (vgl. DICHATSCHEK 1995/2004 a,b,c,d/2007 a,b/2008a,b).
Eine Datenauswertung von Migrantinnen ergibt ein Zahlenmaterial über ihre Lebenslage und eine analytische Auseinandersetzung ihres Integrationsstatus (vgl. AUBELE - PIERI 2011, 136). Mit der Auswertung amtlicher Statistiken nach 2005 ergibt sich ein genaues Zahlenmaterial. So ist der Anteil von Migrantinnen kontinuierlich gestiegen. Frauen fernöstlicher Abstammung sind prozentual gegenüber anderen Migrantengruppen in der Überzahl, was auf eine Heiratsmigration schließen lassen könnte, wobei der Prozentsatz des Ehepartners mit einem einheimischen Partner dafür spricht. Wesentlich ist auch die Entwicklung zu einer Partnerwahl aus dem Herkunftsland und die inzwischen damit verbundene Familienzusammenführung.
Allgemein ist die Bildungssituation von Migrantinnen schlechter als die der Einheimischen. In der AHS - Laufbahn sind Schülerinnen unterrepräsentiert. Migrantinnen bleiben öfter als Einheimische ohne Abschlüsse, die Entscheidung für ein Studium ist geringer. In der Auswertung und Interpretation gibt es uneinheitliche Analysen/ Aussagen über die Verantwortung für die Situation.
So stellen sich folgende Fragen. Liegt die Verantwortung bei den Migrantinnen oder der Aufnahmegesellschaft? Spielt der jeweilige kulturelle, religiöse und/oder ethnische Hintergrund sowie die soziale Schicht der Familie und deren Bildungsnähe/-aspiration eine Rolle? Gibt es eine diskriminierende Wirkung des Lehrpersonals, auch bei Empfehlungen und Bildungsberatungen für weiterführende Schulen? Wirkt sich das Schulsystem hinderlich für Migrantinnen aus? Sind Bildungsprobleme durch gezielte deutsch-Sprachförderung zu lösen und/oder ist die muttersprachliche Erziehung mindestens genauso wichtig für den Bildungserfolg?
Jedenfalls sind die Sprachkenntnisse der einzelnen Migrantengruppen/ Migrantinnen höchst unterschiedlich, türkischstämmige Frauen schätzen ihre Deutschkenntnisse am wenigstens gut ein. In engem Zusammenhang damit hängt die Kommunikationsfähigkeit/-offenheit bzw. Geschlossenheit mit/in der Aufnahmegesellschaft. Fördermaßnahmen wie Sprachkurse und Diskussionsabende sind daher Bestandteile einer gesellschaftlichen Etablierung. Inwieweit Bilingualität erfolgreich gesellschaftlich eingesetzt werden kann, hängt von der Kenntnis der jeweiligen Sprachen und ihrer Bedeutung ab. Damit unterscheidet sich der Bildungserfolg individuell bei den einzelnen Migrantinnen und gesamtgesellschaftlich bei den Migrationsgruppen. Der Erfolg bei türkischen und ex-jugoslawischen Migrantinnen ist gering, Polinnen sind beispielsweise wesentlich besser gebildet. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelt es sich um einen Set zusammenhängender Faktoren, etwa der sozialen Schicht, Familienstruktur, Bildungsansprüchen, Einwanderungsmotiven, Ethnizität und Sprachkenntnissen.
In der Folge wirken sich die angeführten Aspekte direkt oder indirekt auf die Beschäftigungssituation von Migrantinnen aus. Traditionelle Geschlechtervorstellungen, schlechtere Sprachkenntnisse, mangelhafte Ausnützung von Bildungsmöglichkeiten, weniger Wertschätzung einer Bilingualität, mangelhafte Berufserfahrung/ "Berufsorientierung", mangelhafte vorbereitende Maßnahmen zur Einmündung in die Arbeits- und Berufswelt (vorberufliche Maßnahmen für Migrantinnen/Migranten), fehlende Frauen-Netzwerke?? und Beratungseinrichtungen sowie mangelhafte Vereinbarkeit von Familie und Beruf verschleppen eine Berufstätigkeit und einen wertvollen Ressourceneinsatz in der Berufswelt bei Migrantinnen. Entsprechend wiederholen sich immer wieder die Appelle für mehr Berufstätigkeit, insbesondere in speziellen Bereichen wie in Bildungsinstitutionen, Gesundheitseinrichtungen und allgemein im Öffentlichen Dienst (vgl. als Beispiel http://www.orf.at/#/2081982 > 30.9.2011). Die vorliegende Daten bestätigen die erheblichen Unterschiede nach Nationalität, wobei natürlich zu bedenken ist, dass Migrantinnen mit EU - Nationalität eine bevorzugte Stellung am Arbeitsmarkt haben.
Bildungsferne der Eltern wirkt sich aus. Mögliche patriarchale Rollenmodelle und eine Heiratsmigration sowie gefestigte Community - Strukturen können einen Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren.
EU-Ausländerinnen?? haben dagegen eine bevorzugte Stellung am Arbeitsmarkt und in der Anerkennung von Bildungsabschlüssen. In jedem Fall bedarf es vermehrter Migrantinnen-Beratung??, spezifischer Migrantinnen -Bildungsmaßnahmen - beginnend von der Schule bis zu Erwachsenenbildungsinstitutionen - und spezieller Migrantinnen -Sozialeinrichtungen. Die unterschiedlichen Lebenslagen sollten vermehrt berücksichtigt werden (vgl. AUBELE - PIERI 2011,140).
Höchst unterschiedlich ist die Anbindung von Migrantinnen an die Familie. Von Interesse ist die intra- bzw. interethnische Familiengründung, wobei die Unterscheidung an Bedeutung im Zuge der Einbürgerung gewinnt. Intraethnische Heiraten dominieren in Österreich bei türkischen und ex - jugoslawischen Frauen mit der sogenannten "Gastarbeiterherkunft", während bei den neuen Zuwanderern - EU - Länder und Ferner Osten - das Heiratsverhalten eher interethnisch orientiert ist.
Bei den Freizeitaktivitäten spielen ebenfalls intra- und interethnische Kontakte eine Rolle. Mangelhafte Kontakte mit Einheimischen beruhen nicht nur auf einer Abschottung der Migrantinnen (und Migranten), sie sind auch Ausdruck einer eingeschränkten Bereitschaft der Aufnahmegesellschaft. Auf Grund von Abhängigkeiten bei der Beschäftigung, in Familien, aus kulturellen und/oder finanziellen Gründen, fehlt mitunter die Sachebene zu Kontaktanknüpfungen, etwa in Kultur- und Sportvereinen sowie ehrenamtlichen Tätigkeiten. Jedenfalls sind Migrantinnen, die aktiv im Berufsleben - mit entsprechender Ausbildung und Sprachkenntnissen - eingebunden sind, für Möglichkeiten der Freizeitgestaltung offener (vgl. AUBELE- PIERI 2011, 142).
Für Migrantinnen (und Migranten) ist in ihrer Zuwanderungsgeschichte ein Integrationserfolg von besonderer Bedeutung. Kognitiv-kulturelle Integration (Sprachkenntnisse, Bildungsabschlüsse, Kenntnis der Aufnahmegesellschaft, Alltagswissen), soziale Integration (Netzwerke, Freundschaften, Heirat - Transnationalisierung der Sozialkontakte) und emotionale/identifikative Integration(Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Aufnahmelandes) spielen eine wichtige Rolle (vgl. KALTER 2008). Integration ist abhängig auch von den Handlungsmöglichkeiten in der Aufnahmegesellschaft. Rechtliche, politische und kulturelle Zugänge entscheiden über eine Aufnahme und ein Eingebundensein in die Gesellschaft des Aufnahmelandes. Ungleichheitsaspekte werden aufgezeigt (vgl. MAU 2007, OSWALD 2007, WEISS 2010). Frauenmigration bedeutet keineswegs immer eine gelungene Integration (vgl. die Biographie einer Studentin, Expertin, Asylantin, Zwangsprostituierten und Heiratsmigrantin).
Letztlich ist nicht zu unterschätzen die mediale Wahrnehmung von Migrantinnen in der Aufnahmegesellschaft. Journalisten wählen den Zugang zur Berichterstattung selektiv aus, wobei unauffällige Migrantinnen kaum bemerkt werden. Medienrelevant sind vielmehr "Fremde" und Skandalisierungen. Ein relativ starres und verallgemeinerndes Bild wird gerne von Migrantinnen konstruiert, weniger als Bild, öfter mit einer problematischen Beschriftung (vgl. AUBELE -PIERI 2010, 145). Dabei werden die Unterschiedlichkeiten von Migrantinnen in ihrer Herkunft - etwa Osteuropa, Westeuropa, Nord- und Südamerika, Ferner Osten, Afrika - kaum thematisiert. Ebenso finden im Gesamtbild der Migrantin kaum Vertreterinnen wie muslimische TV - Moderatorinnen, Parlamentsabgeordnete oder Professorinnen - ohne Kopftuch oder Schleier - einen Platz. "Eine mediale Reduzierung der Fremdheit auf den Islam ist eine besonders nach dem Jahr 2001 stark ausgeprägte Tendenz" (AUBELE - PIERI 2011, 148).
29.10 Flüchtlingspolitik - Integration von Flüchtlingen und Migranten |  |
Die folgenden Überlegungen beziehen sich auf den Erkenntnistand des Zeitraums von August 2015 bis August 2016, in dem sich in der Flüchtlingspolitik ungeheuer viel zugetragen hat und neue Strukturen und Abläufe von Integrationsbemühungen entstanden (vgl. HEYSE - ERPECKENBECK - ORTMANN 2016, 13-19). Zentrales Thema ist demnach eine kompetente Integration von Flüchtlingen.
Hilfreich sind die Erkenntnisse in Informations- und Trainingsprogrammen von HEYSE und ERPENBECK(2009).
Es geht um wahre Flüchtlings- und Migrationsströme.
Im Folgenden geht es um den Nachweis der bei den Flüchtlingen und Migranten mehrheitlich vorhandenen überfachlichen Kompetenzen und Stärken, die es anzuerkennen und zu nutzen gilt, wobei zu differenzieren ist zwischen Heranwachsenden und Erwachsenen.
Integrationsschritte bzw. Stufen werden in sechs Thesen vorgeschlagen.
29.10.1 Flüchtlings- und Migrationsströme |  |
Europa und der deutschsprachige Raum stehen nicht machtlos und voraussetzungslos einer großen Einwanderungswelle gegenüber. Die große Mehrheit eingewanderter Personen stammt aus dem EU - Raum (Binnenwanderung). Diese bestimmen frei ihren Wohnort. Gründe sind allgemein Studium, Ausbildung, Arbeitstätigkeiten und Familiennachzug.
Ebenso stimmt nicht die Bedrohung Europas bzw. des deutschsprachigen Raumes durch rund 60 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. Die meisten ostafrikanische Flüchtlinge wurden von Äthiopien aufgenommen, die meisten Syrer von der Türkei, vom Iran und dem Libanon. Die meisten Afghanen wurden bisher vom Iran aufgenommen. Große Wanderbewegungen von lateinamerikanischen Staaten gehen in Richtung der USA und Kanada (vgl. HEYSE - ERRPENBECK -ORTMANN 2016, 21).
Historisch gesehen ergibt sich ein Bild von Migration in Europa im 19. Jahrhundert mit der wahrscheinlich größten Auswanderungsbewegung in der bisherigen Menschheitsgeschichte. Zwischen 1841 und 1880 verließen 13 Millionen Europa. 1871 und 1913 waren es 34 Millionen, wobei sechs bis sieben Millionen Deutsche allein zu verzeichnen waren (vgl. HEYSE - HEYSE 2014; HEYSE - ERPENBECK - ORTMANN 2016, 22).
Zu bedenken sind die hohen Einwanderungsströme im Laufe und am Ende des Zweiten Weltkrieges, DDR- und Ungarnflüchtlinge sowie Flüchtlinge durch den Balkankrieg.
Zentral ergibt sich die Frage bei den heutigen Flüchtlingsströmen aus dem Nahen Osten, inwieweit die Mehrheit rasch in Arbeit und Alltag integriert werden kann. Je schneller dies gelingt, desto schneller sinkt der Integrationsaufwand aus Steuergeldern und eine Refinanzierung kann stattfinden. Werden zudem überfachliche Kompetenzen eingebracht, kann es zu einer erfolgreicheren Integration kommen.
29.10.2 Umsetzung einer Integrationskultur |  |
Europa gewinnt oder scheitert im Zueinanderfinden unterschiedlicher Kulturen (vgl. HEYSE - ERPENBECK - ORTMANN 2016, 24-25).
Es geht in dieser Herausforderung um die Chance, den gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Bestand zu überprüfen, Veränderungen zu gestatten und die viel besprochenen Dynamik zu leben. Derzeit wird Wandelfähigkeit gefordert, Beharren aber zumeist gelebt. Grenzen der staatlichen Verantwortung und Zuständigkeiten werden deutlich.
Umzudenken ist der Bereich der Aus- und Weiterbildung (vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Bildungsreform).
Integration umfasst den Bereich überfachlicher Kompetenzen (Handlungsfähigkeit). Darunter versteht man Fähigkeiten, in zukünftige Situationen eigenorganisiert und kreativ zu handeln. Hier können die individuellen Potenziale und Stärken erkannt und eine intelligente Integration zur Geltung kommen.
Es geht demnach um Handlungsfähigkeit, also um
- personale Kompetenz,
- Aktivitäts- und Handlungskompetenz,
- Fach- und Methodenkompetenz sowie
- sozial - kommunikative Kompetenz.
Innerhalb dieser vier Basisgruppen werden 64 empirisch begründete Schlüsselkompetenzen nach HEYSE - ERPENBECK unterschieden (vgl. HEYSE - ERPENBCK - ORTMAN 2016, 25, 27-29, 43-47).
Von Interesse sind die 14 Schlüsselkompetenzen der "Interkulturellen Kompetenz" als Querschnittskompetenz, wobei bei der Hälfte der Kompetenzen eine Übereinstimmung von Erwachsenen und Heranwachsenden sich vorfindet.
- Glaubwürdigkeit
- Anpassungsfähigkeit
- Beziehungsmanagement
- Kommunikationsfähigkeit
- Offenheit für Veränderungen
- Belastbarkeit
- Konfliktlösungsfähigkeit
- Lernbereitschaft
- Mobilität
- Folgebewusstsein
- Integrationsfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
- Verständigungsbereitschaft
- Hilfsbereitschaft
Notwendig sind der
- Aufbau von Gemeinsamkeiten,
- Unterschiede zu thematisieren,
- Verständnis für kulturelle Unterschiede,
- Formulierung von Normen des Zusammenlebens unter Beachtung grundsätzlicher Akzeptanz ("kritische Toleranz") und
- gegenseitige Lernfähigkeit.
Diversität ist ein Kennzeichen von Flüchtlingen und Migranten. Es gibt keine homogenen Gruppierungen, Nationalitäten und Religionen.
Dringend erforderlich ist demnach
- eine Wertschätzung und Unterstützung,
- eine Wahrnehmung als gesellschaftliche Bereicherung (Berufsleben/ "Job - Motoren", Lernen im sozialen Umfeld/ Schule-Erwachsenenbildung-Sportverein-? Hilfsorganisationen-Freizeitvereine??),
- Integrations - Coaches als Brückenfunktion (Migranten mit akademischen Abschlüssen als Schlüsselpersonen mit überfachlicher Kompetenz),
- eine Bildungsoffensive (Sprachenerwerb - Politische Bildung - Interkulturelle Kompetenz- Vorberufliche Bildung),
- Abwehr von integrationsfeindlichen Kräften und
- Öffnung von kommunalen und staatlichen Arbeitsstellen.
29.11 Der Beitrag von Muslims in Österreich |  |
Im Folgenden soll das Engagement von Muslims im Sommer 2015 dokumentiert werden und auf deren Kompetenzen im Integrationsprozess von Flüchtlingen mit sechs Thesen eingegangen werden (vgl. SHAKIR - TOPALOVIC 2016, 83-102).
In der medialen Berichterstattung wurde auf die muslimische Flüchtlingshilfe mit Essens- und Hygienepaketen, Kochgruppen, Kleiderspenden und ehrenamtlichen Helfer/innen eingegangen (vgl. beispielhaft http://salzburg.com/nachrichten/dossier/fluechtlinge/sn/artikel/Muslime-oeffnen-salzburger-moscheen-fuer-fluechtlinge-165812 [13.7.2017]; https://kurier.at/chronik/wien/muslime-oeffnen-moscheen-fuer-fluechtlinge/153.329.662 [13.7.2017]; http://religion.orf.at/stories/2720936 [13.7.2017]).
Zur Finanzierung fanden Spendenaufrufe in muslimischen Vereinen statt.
Dolmetscheraktivitäten wurden von arabisch- und persisch - stämmigen Muslimen bei Flüchtlingen aus dem Irak, aus Syrien und Afghanistan angeboten.
Es versteht sich von selbst, dass mit diesen Aktivitäten Nothilfe - Maßnahmen nur gesetzt werden konnten.
In den folgenden sechs Thesen sollen daher Überlegungen angestellt werden, die künftige Aktivitäten von Muslimen zur Integration und Kompetenzstärkung verdeutlichen sollen.
Einheimische Muslime besitzen sprachliche und kulturelle Kompetenzen und können als Modelle eingesetzt werden. Bilingualität ist von Vorteil.
Durch kulturelle Kompetenz können Kulturcoaches agieren (vgl. Kenntnis von Symbolen, Normen, Sitten, Regeln, Verhalten und Beziehungen).
Durch interreligiöse Kompetenz trägt man zum gesellschaftlichen Frieden bei (vgl. WILLEMS 2011; ENDER 2012, 141-158).
Muslime helfen bei der Verarbeitung von Fluchterfahrungen und können Vorbildfunktionen besitzen.
Die muslimische Jugend kann die Integration von jungen Flüchtlingen fördern.
Muslime nehmen an der europäischen Diskussion teil und bringen sich in einem inner - muslimischen Diskurs ein.
29.12 Notwendigkeit neuer Lernkulturen |  |
Neue Lernkulturen in der Allgemeinen Didaktik, insbesondere hier im Kontext mit der Erwachsenen- bzw. Weiterbildung, ergeben sich aus der Aufgabe, Flüchtlinge und Migranten schnell(er) zu integrieren. Wenn Integration gelingt, kann eine Zuwanderung, in welcher Form auch immer, als Chance einer demografischen und arbeitsmarktpolitischen sowie persönlichen Entwicklung genützt werden (vgl. SAUER 2016, 113-120; IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Lernkulturen in der Allgemeinen Erwachsenenbildung).
Die pädagogische Herausforderung bezieht sich auf
- einen anderen Wertekanon, Kulturkreis und ein religiöses Umfeld,
- ein anderes Gesellschaftssystem,
- andere Wirtschaftsverhältnisse, Organisationsformen und Erfahrungen,
- andere Bildungs- und Qualifizierungssysteme und
- eine andere Sprache bzw. Kommunikationsformen.
Es bedarf demnach pädagogischer Vorgangsweisen, die eine Anpassung der Kompetenzen an die Bedingungen des Gastlandes sicher stellen.
Es gilt: Man kann nicht lehren, wie man lebt. Vielmehr muss man lernen, wie man lebt.
Es bedarf vieler Gelegenheiten, etwa einer Einführung in das geltende Gesellschaftssystem, der Anpassung der Bildungsabschlüsse, einer Einführung in die Arbeits- und Berufswelt/ interkultureller Vorberufliche Bildung, interkultureller Sprachkurse, Kontaktaufnahmen mit sozialen Gruppierungen, kurz einer Gestaltung komplexer Lernkulturen.
Lernkulturen nutzen unterschiedliche Lernformen und Lernorte.
Lernprozesse finden statt
- in der Arbeits- und Berufswelt (lernförderliche Arbeit),
- in Tätigkeiten des sozialen Umfeldes (etwa soziale Organisationen, Vereinen und Verbänden),
- im Umfeld einer Sprachförderung (etwa Bildungseinrichtungen; Tourismuseinrichtungen/Begleitung der Lernenden, Einrichtungen mit Transport- und Verkehrsaufgaben - informelles Lernen) und
- in Einrichtungen von Internet - Plattformen als Lebenshilfe für die Zielgruppe.
Im Zentrum von Integrationsmaßnahmen steht das Bemühen der Schaffung interkultureller Kompetenz (vgl. IT -Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz). Dazu bedarf es der Kenntnis und Vermittlung/Transformation der Lehrenden. Zudem bedarf es in der Aus- und Fortbildung Lehrender in der schulischen und außerschulischen Bildung pädagogischer Maßnahmen der Dimensionen der Vielfalt/ Diversität, wobei der Fokus breit zu fassen ist (vgl. REICH 2014; beispielhaft BARSCH - GLUTSCH - MASSUMI 2017, 17-33).
Neben sprachlicher Vielfalt sind Fragen und Herausforderungen der Inklusion aufzugreifen.
Themen wie die Zuwanderungsgeschichte, der soziokulturelle Hintergrund, religiös - kulturelle und sexuelle Vielfalt bedürfen ebenso eine Beachtung (vgl. BARSCH - GLUTSCH - MASSAMI 2017, 291-307).
Diversity ist eine Bedingung schulischen und außerschulischen Lehrens und Lernens.
Konzepte zum positiven Umgang mit Vielfalt in pädagogischen Situationen sind aufzuzeigen (vgl. dazu die reichhaltigen Angebote bei REICH 2014).
Didaktisch vollzieht sich das beispielsweise in
- interkulturellen IT - Angeboten im Kontext von Coaching und Lernhilfen,
- Selbsthilfegruppen,
- zielgruppen- und altersgruppenorientierten Sprachkursen mit Anwendungsmöglichkeiten (tätigkeitsintegriertem Lernen) und jedenfalls
- Beratungs- und Nutzungsmöglichkeiten.
Lernkulturen entwickeln sich nicht von selbst, sie bedürfen organisierter Infrastrukturen und eines veränderten Weiterlern - Verständnisses (vgl. MITTELSTRASS 1999, 49-63; SAUER 2016, 118). Vorrangig geht es um IT - Einrichtungen, Kommunikationsstrukturen, gemeinsames Weiterdenken/ Planungen und Strukturen einer Bewertung.
Es versteht sich von selbst, dass der Fachbereich Politische Bildung interdisziplinär hier herausgefordert ist.
29.13 Radikalisierungsstudie - Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der EU 2017/ Zusammenfassung |  |
Ednan Aslan - Evrim Ersan Akkillic (2017): Studie "Islamistische Radikalisierung. Biographische Verläufe im Kontext der religiösen Sozialisation und des radikalen Milieus", Wien
IT - Hinweis > http://go.apa.at/rLvTFCgX (2.8.2017)
Pressehinweis > Salzburger Nachrichten, 2. August 2017, 3 "Wege in den Radikalismus"
In 312 Seiten in 18 Monaten Recherche ging Ednan Aslan mit seinem Team der Frage nach, welche Rolle Religion in islamischen Radikalisierungsprozessen Jugendlicher in Österreich spielt.
29 radikalisierte Burschen und junge Männer wurden im Frühjahr 2016 aus
ausführlich über ihr Leben befragt.
Bis auf drei waren alle Gefängnisinsassen (15 waren wegen terroristischer Straftaten verurteilt).
Alle Interviewten haben ihre Wurzeln im Ausland, sind vor Jahren geflüchtet bzw. zugewandert und stammen aus sozial schwächeren Schichten.
Die Positionen "soziale Ungleichheiten-Diskriminierung??" und "Quellen und Lehren des Islam" ergänzen sich.
Die meisten Interviewten stammen aus gläubigen Elternhäuser und hatten von Anfang an Kenntnisse über die Grundlagen des Islam.
Inhalte - Normen - Werte wurden im Radikalisierungsprozess in persönlichen Gesprächen während der Pubertät als Wendepunkt im Leben empfunden.
Bestimmte Moscheen und religiöse Autoritäten spielten eine zentrale Rolle.
Die verbreitete Rolle führte zum Salafismus.
Die Folge war eine Abgrenzung zur Mehrheitsgesellschaft und zu anderen Muslimen mit deren Abwertung.
Abgelehnt wird die Gesellschaft als verkommen und die Demokratie.
Die Scharia wird als Rechtsordnung und Gesellschaftsgrundlage betont.
Die Folge ist eine Entfremdung.
Die Befragten finden lobende Worte für Österreich, für Sozialleistungen und Achtung der Menschenrechte (auch im Gefängnis).
29.14 Demographie und Religion in Österreich |  |
Anne Goujon - Sandra Jurasszovich - Michaela Potancokova "Demographie und Religion in Österreich. Szenarie 2016 bis 2046", Vienna Institute of Demography der Österreichischen Akademie der Wissenschaften/ÖAW, Wien 2017
IT-Hinweis?? > http://orf.at/stories/2401893/2401894/ (5.8.2017)
Das Team um Anne Goujon der ÖAW hat die gegenwärtige religiöse Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung analysiert und seit 2011 erstmals valide Daten zur Thematik geliefert. 2015 während der Flüchtlingskrise und 2016 während des Präsidentschaftswahlkampfes wurde über eine Islamisierung spekuliert. Grundlage waren Vermutungen. 2017 liegen Zahlen vor.
Der Anteil der Katholiken sank seit der Volkszählung 2001 von rund drei Viertel auf knapp zwei Drittel (64 Prozent).
Den stärksten Zuwachs in den letzten 15 Jahren gab es bei der Gruppe der Konfessionslosen. 2001 waren es zwölf Prozent, 2016 schon 17 Prozent.
Die muslimische Bevölkerung stieg von vier auf acht Prozent.
Die Zahl der orthodoxen Christen stieg von zwei auf fünf Prozent.
Der Anteil der evangelischen Christen blieb in den letzten Jahren konstant bei fünf Prozent.
Unter Sonstige fallen in der Studie u.a. Juden (aktuell rund 15 000).
Anzumerken ist, dass bewusst nicht die Zahlen der Religionsgemeinschaften verwendet wurden, vielmehr die Zahlen des Zensus aus 2001 hochgerechnet wurden. Es sollten nicht nur offizielle Mitglieder gezählt werden. Gerade Migranten melden sich nicht offiziell bei Religionsgemeinschaften an, etwa weil sie Mitgliedsbeiträge zahlen müssen.
Die exakte Zahl bei Christen - so die Studie der ÖAW - liege irgendwo zwischen der hochgerechneten Zahl der Studie und den Angaben der Religionsgemeinschaften.
Die Studie entwickelt verschiedene Szenarien, je nach der Zahl der Zuwanderung. Ähnlicher Tendenzen ergeben sich bis 2046.
- Der Anteil der Katholiken wird unter 50 Prozent sinken (42-47 Prozent).
- Protestanten bleiben relativ stabil (vier bis fünf Prozent).
- Orthodoxe werden etwa sechs bis neun Prozent ausmachen.
- Konfessionslose machen 2046 21-28 Prozent aus.
- Die muslimische Bevölkerung wird zwischen zwölf und 21 Prozent liegen.
29.15 Realisierung Europäischer Bildungsraum - Zukunft 2026 |  |
Parlament Österreich
Parlamentskorrespondenz Nr. 68 vom 30.01.2026 - Jahresvorschau 2026 zu den Vorhaben der Europäischen Union im Bildungsbereich
Wien (PK) – Auf europäischer Ebene steht das Jahr 2026 bildungspolitisch im Zeichen der "fortschreitenden Umsetzung" des Europäischen Bildungsraums bis 2030. Darüber informiert Bildungsminister Christoph Wiederkehr in einem Bericht auf Grundlage des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission und der Programme des zypriotischen sowie des irischen Ratsvorsitzes (III-281 d.B.).
Die Europäische Union hat im Bildungsbereich gemäß ihren Verträgen keine Regelungskompetenz. Die Mitgliedstaaten gestalten selbst ihre Bildungssysteme, kooperieren aber auf EU - Ebene.
Europäischer Bildungsraum bis 2030
Als zentrales Ziel der EU - Bildungszusammenarbeit gilt die Schaffung eines Europäischen Bildungsraums bis 2030. Lernen und Studieren soll grenzüberschreitend möglich und Bildungsabschlüsse EU - weit anerkannt werden. Neben ihrer Erstsprache sollen junge Menschen noch weitere Sprachen lernen.
Im zweiten Halbjahr 2025 wurde unter dänischem Vorsitz eine Entschließung zum zweiten Zyklus des strategischen Rahmens für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung mit Blick auf den Europäischen Bildungsraum (2026–2030) verhandelt. Beim Rat Bildung im November 2025 gab es für dieses Dokument jedoch nicht die nötige Einstimmigkeit. Es ist unklar, ob und wann die Verhandlungen wieder aufgenommen werden.
Geplante Initiativen 2026 im Überblick
Der zypriotische Ratsvorsitz legt laut Bericht im ersten Halbjahr 2026 seine Schwerpunkte im Bereich Bildung auf die Verhandlung der nächsten Erasmus+-Programmgeneration (2028–2034) sowie die berufliche Weiterentwicklung von Lehrkräften und die Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs. Es ist geplant, Schlussfolgerungen zu "Lehrkräften im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz (KI)" zu verhandeln. Eine bereits für 2025 angekündigte Berufsbildungsstrategie soll im zweiten Quartal 2026 von der Europäischen Kommission vorgestellt werden.
Unter irischem Ratsvorsitz ist laut Bericht in der zweiten Jahreshälfte geplant, die Verhandlungen für die nächste Erasmus+-Programmgeneration (2028 – 2034) fortzuführen, die europäische Berufsbildung weiterzuentwickeln, Grundkompetenzen und MINT zu stärken sowie die Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung und KI auszubauen. Darüber hinaus soll auch ein Fokus auf Inklusion und die Bekämpfung von Mobbing im Bildungsbereich gelegt werden.
Für das dritte Quartal 2026 ist von der Europäischen Kommission die Veröffentlichung eines Bildungspakets vorgesehen. Dieses soll die zwei nicht-legislativen Initiativen "European School Alliances and Basic Skills Support Scheme" und "2030 Roadmap on the future of digital education and skills" umfassen. Die im Rahmen des "Fair Labour Mobility Package" geplante legislative "Skills Portability Initiative" wird laut Bericht auch Bildungsfragen umfassen. Diese soll im dritten Quartal 2026 veröffentlich werden und dazu beitragen, die Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen in der EU zu erleichtern.
Erasmus+ 2026: 76,5 Mio. € für Österreich
Für die Erasmus+-Programmgeneration 2021–2027 steht ein EU-Budget? von insgesamt 28 Mrd. € bereit. Davon erhält Österreich ca. 683 Mio. €. Für 2026 stehen Österreich davon rund 76,5 Mio. € für Mobilitäts- und Kooperationsprojekte im Bildungsbereich zur Verfügung (2025: 78 Mio. €).
IT - Hinweis
https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2026/pk0068 (31.1.2026)
30.1 Verbesserung der Bildungssituation - Tagung 2008 |  |
Tagung "Schule mit Migrationshintergrund" im Februar 2008 - Universität Hamburg - Verbund für interkulturelle Kommunikation und Bildung e.V. in Kooperation mit der Heinrich - Böll - Stiftung, der ZEIT - Stiftung, Vodafone -Stiftung und umdenken e.V. (vgl. NEUMANN - SCHNEIDER 2011, 15 -17)
Erklärung zur Verbesserung der Bildungssituation
- Verlängerung der Grundschulzeit auf acht Jahre - Sekundarstufe I zu früh besonders für Kinder mit Migrationshintergrund - weiterführende Schulen mit unterschiedlichen Lernniveaus und individueller Förderung
- Stärkung der Durchlässigkeit des Schulsystems und der Umwege in die Sekundarstufe I - Umkehr der Richtung von oben nach unten - Erreichen von hohen Bildungsabschlüssen
- Ausweitung und Institutionalisierung von niedrigschwelligen und nicht - kommerziellen Förderangeboten wie individueller Förderbedarf mit Motivation und Lebensperspektiven - Studierende Jugendliche als Mentoren Innen oder Förderlehrende
- Sozio - kulturelle Vielfalt als Chance für Schulen - Diversität mit Elternbeteiligung und Erstsprachen - Unterricht
- Interkulturelle Bildung und Diversity Management Bestandteil der Lehrerbildung in allen Schulformen - Ausbildung als Normalfall - Lehrerkollegien mit Migrationshintergrund
- Diskriminierung und Rassismus Enttabuisierung - Kultur des Dialogs - Haltung der klaren Reaktion und Intervention
- Elternbegleitung in der Schulbildung - Kenntnisse und Wissen über Schul- und Berufswege und Fördermöglichkeiten - Erstellung von Schulentwicklungsprogrammen
"Interkulturelles Lernen wird heute als die Antwort des Bildungssystems auf die Multikulturalität der Gesellschaft verstanden" (HOLZBRECHER 2007, 392).
Gesellschaftspolitische Entwicklungen und Diskurse kennzeichnen Interkulturalität als europäisches Phänomen. Arbeitsmigration, Kriege/Flucht, Asyl, Einwanderung und Wohlstandsgefälle benennen die Situation, die mit dem Begriff Migration verallgemeinernd bezeichnet wird.
Interkulturelles Wissen, Empathie und Handlungsbereitschaft - damit Lernen/ Lernprozesse - werden zunehmend wichtig und bedürfen als Teilbereich einer Interkulturellen Kompetenz mit pädagogischen Bemühungen.
30. 2.1 Konzept interkulturellen Lernens |  |
Anfang der achtziger Jahre führte der gesellschaftliche Wandel von der Ausländerpädagogik zum Ansatz und Konzept der Interkulturellen Pädagogik.
Kritik entstand an dem Ausländer - Konzept (vgl. HOLZBRECHER 2007, 394),
- dass mit der Fixierung auf die Behebung sprachlicher Defizite gesellschaftliche Ursachen aus dem Blickfeld gerieten,
- dass die Illusion vorherrsche, gesellschaftliche Probleme ließen sich mit pädagogischen/ therapeutischen Mitteln lösen;
- dass "Ausländerpädagogik" eine defizitorientierte Sonder - Pädagogik sei, insofern sie sich nur an die Migrantenkinder wende und es damit die Gefahr einer Entmündigung dieser Klientel gäbe, und
- dass der monokulturelle und monolinguale Charakter der Schule nicht hinterfragt werde (vgl. GOGOLIN 1994).
Die neunziger Jahre mit den dramatischen Ereignissen und Herausforderungen von "Wende" - Entfall der Denkkategorie von Ost - West, große Zahl von Migrantinnen und Migranten aus Ost- und Südosteuropa - führten zu Ambivalenzerfahrungen.
Interkulturelle Pädagogik stand vor neuen Aufgaben einer Auseinandersetzung mit Rassismus, Diskriminierung und Vorurteilen, die zunächst mit einem Diskurs zu einer "antirassistischen Erziehung" und Kritik einer Diskriminierung von Minderheiten führte.
In der Folge entstanden Merkmale interkulturellen Lernens/ IKL (vgl. HOLZBRECHER 2007, 395; SCHULZE 2006, 35-57; ROTH 2002, 44; 88-92; GOGOLIN 1994).
IKL richtet sich gleichermaßen an Zuwanderer bzw. Familien und die Mehrheitsgesellschaft.
IKL ist ein offenes Lernkonzept, das auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert. Es bietet "Friedenserziehung", Konfliktlösungen und in der Gestaltung von Spannungsverhältnissen zwischen Assimilierungstendenzen und ethnischer Segregation Lernprozesse an, die interkulturell zu behandeln sind.
IKL hat als Grundlage eine subjekt- und biographiebezogene Pädagogik mit Erfahrungs- und Lebensweltbezogenheit.
IKL bezieht sich auf Mehrsprachigkeit in einer pluralen Gesellschaft. Monolingualität wird durch Multilingualität abgelöst.
IKL bzw. Interkulturalität/Interkulturelle Pädagogik ist Prinzip, nicht als eigenes Fach zu konzipieren. Damit soll es auf den verschiedene Ebenen des Bildungssystems wirksam werden.
IKL basiert auf einem erweiterten Kulturbegriff und Identitätsbildung.
IKL hat eine europäische und internationale Perspektive, womit ein Beitrag zu einer Verständigung einer "Weltgesellschaft" beigetragen werden soll.
IKL beginnt dort, sobald Altes als unzureichend sich erweist oder fragwürdig wird. Der beginnende Lernprozess wird als "Erkundung" beschrieben, welcher durch "Lernkulturen"/ Didaktik gestützt wird(vgl. NOHL 2010, 183). Hintergrund im IKL ist die individuelle und kollektive Biographie des Lernenden (vgl. SCHULZE 2006, 35-57).
Im IKL geht es um Wissen über fremde Kulturen und Kompetenzen im Umgang mit ihnen (vgl. NOHL 2010, 185-189).
Erwerb von Wissen
Kennzeichen des IKL und der Lernprozesse ist das Erschließen eines Kontextes eines fremden Milieus. Diese Fremdheit muss im Lernprozess berücksichtigt werden. Das (zunächst) unverständliche Phänomen muss in dessen Kontext interpretiert werden (können).
Damit kommt man zum Erlernen von Kompetenzen im interkulturellen Kontext.
Erwerb von Kompetenzen
Beim Erwerb von IK - Kompetenzen werden die Gültigkeit der eigenen Selbstverständlichkeiten im Umgang mit fremden Milieu in Frage gestellt.
Man nähert sich dem fremden Milieu, indem man vergleicht, die Fremdheit thematisiert, den sozialen Kontext sucht und biographisch sich dem Gegenüber nähert ("Dialogfähigkeit").
Im Rahmen interkultureller Sozialisation erlernt man
den Umgang mit Fremdheit, die spezifischen Einschränkungen und Grenzen,
wobei Lernprozesse nicht beliebig verlaufen, vielmehr sozial hergestellt werden müssen.
Jedenfalls ist interkulturelle Kompetenz wesentlich von situativen Kontexten abhängig. Die Fähigkeit, Fremdheit zu beobachten und interpretieren zu können, ist wesentlich für interkulturelles Handeln.
Wissen, Empathie und Handlungsfähigkeit bestimmen letztlich IK - Kompetenz.
30.2.2 Ebenen einer interkulturellen Lernkompetenz |  |
Damit ergeben sich aus den dem interkulturellen Lernen drei Ebenen einer Interkulturellen Kompetenz (vgl. HOLZBRECHER 2007, 395-396).
- Gesamtgesellschaftlich ergeben sich Koppelungen von globalisierten Marktstrukturen mit Eigenerfahrungen. Es kommt zu einer Dynamik der Ein- und Ausschließung des "Anderen", die dem Einzelnen Entscheidungen abfordern, die immer weniger auf Traditionen oder eigene Werte sich beziehen. Demokratiegefährdend sind dabei Tendenzen zu einem politisch/ religiösen Fundamentalismus. Es wird die Dynamik einer globalisierten Gesellschaft als bedrohlich angesehen, Fremdheits- und Ambivalenzerfahrungen mit einem Freund - Feind - Schema abgelehnt und die Höherwertigkeit der Eigengruppe mit den entsprechenden Folgerungen betont.
- Interkulturelle Lernkompetenz bezieht sich mit den Handlungsmöglichkeiten auf die überschaubare Alltags- und Lebenswelt. Sicherheit und Vertrautheit sowie Überschaubarkeit vermitteln eine Wir - Identität, was eher zu einer selbstbewussten und gestaltenden Rolle des Subjekts führen kann/ soll.
- Zu berücksichtigen sind die Ebene der psychosozialen Subjektentwicklung. Aus der Auseinandersetzung mit den Widerständen, Ängsten, Wünschen und Zukunftsperspektiven mit Krisenwahrnehmungen sollte sich psychische Stärke entwickeln, damit Mehrdeutigkeiten und Veränderungen auf den beiden vorhergehenden Ebenen besser behandelt werden können (vgl. NESTMANN - NIEPEL 1993).
30.2.3 Kulturelle Ansätze - Relativität und Normenprobleme |  |
In der Formel "all equal - all different" zeigt sich das Bemühen interkultureller Bildung (vgl. HOLZBRECHER 2007, 397).
Die Differenz des "Anderen" in kulturell heterogenen Räumen entpuppt sich als Herausforderung, weil sich das Problem von gesellschaftlichen und kulturellen Regeln zwangsläufig stellt (Beispiel: Ein Verbot eines strenggläubigen muslimischen Vaters, dass seine Tochter an bestimmten Schulveranstaltungen nicht teilnehmen darf).
In der Folge kommt es zu Differenzen zwischen kulturrelativistischen Regeln und universalistischen Normen. Einen besonderen Aspekt erhält die relativistische Sichtweise durch die Kritik am eurozentrischen Weltbild, in dem die lange Herrschaftsgeschichte Europas in kolonialistischen Einstellungen sich manifestiert hat.
Nach HOLZBRECHER (2007, 397-398) zeigen sich die beiden Positionen in ihren Unterschiedlichkeiten.
Der universalistische Ansatz geht davon aus, dass unabhängig von der Zugehörigkeit in der Gesellschaft und Kultur Gemeinsamkeiten/"Universalien" für das "essentiell Humane" in allen Menschen vorhanden sind. Kritisch zu beachten ist die Blindheit gegenüber historisch und kulturbedingten Differenzen. Ebenso gilt, dass es außerhalb einer Kultur keinen liegenden Standpunkt zur Entwicklung universaler Prinzipen gibt.
- Kulturrelativistische Ansätze zeigen angesichts der Forderung der Gleichwertigkeit der Kulturen die Begrenztheit der eigene Wahrnehmung auf. Kulturelle Vielfalt bringt eine Eigen - Wertigkeit mit sich, die zu einem Werterelativismus führt. Dies kann zu Handlungsunfähigkeit führen, etwa im Extremfall zur Rechtfertigung von Menschenrechtsverletzungen als kulturell bedingt.
So konträr die beiden Positionen aus pädagogischer Sicht sich zeigen, in der pädagogischen Praxis geht es nicht um ein Entweder - Oder, vielmehr um ein Spannungsfeld, das keine einfachen Lösungen zulässt. Kennzeichen eines professionellen Handelns sind ambivalente und sich ständig verändernde Handlungsstrukturen, die einen Bildungsauftrag jedenfalls ermöglichen müssen.
30.2.4 Didaktische Ansätze |  |
Im Folgenden wird die Vielzahl von didaktischen Konzepten versucht zu kategorisieren (vgl. den Kontext zur Politischen Bildung). Vier Grundthemen/ Motive erweisen sich als Basis für interkulturelles Lernen.
- Verständnis und Umgang mit Fremdem,
- Anerkennung der Identität und des Anderen,
- Wertungsfreiheit mit Differenz und
- Verständigungsbereitschaft in/ mit globaler Verantwortung.
In unterschiedlicher Gewichtung werden diese Lehr- und Lernziele als Prinzipien im schulischen und außerschulischen Kontext verstanden. Nach HOLZBRECHER (2007, 399-405) und LANGENOHL - POOLE - WEINBERG (2015)geht es bei den Themenbereichen um historische Kennzeichen ("Tiefenstrukturen"), antirassistische Erziehung und Ideologiekritik, europäische Identität ("Lernen für Europa"), interkulturelles Lernen ("kulturelle und sprachliche Allgemeinbildung"), Wahrnehmung des Eigenen und Fremden, Diaspora - Exil, Migration - Globalisierung - Transnationalisierung und Wissen um das Fremde.
Historische Kennzeichen
- Orte der Erinnerung
- Feiertage/ Gedenktage
Fremdwörter
- Familien-/ Orts- bzw. Stadtteilgeschichten
- Rituale/ Gesten
- Symbole (Kleidung, Sprache)
Antirassistische Erziehung - Ideologiekritik
- Identifizierung des Rassismus als Herrschaft legitimierter Ideologien/ etwa Kolonialismus, Rechtsextremismus (vgl. ADORNO "Erziehung nach Auschwitz")
- gesellschaftliche Zusammenhänge und sozialpsychologische Dynamik von rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Einstellungen
- historische Bedingtheit einer ethnozentrische Sichtweise
Wahrnehmungsmuster - Biographien, Lebenswelt
Europäische Identität
- Selbstvergewisserung gemeinsamer Werte/ etwa Europäische Menschenrechtscharta - Gefahr einer Angrenzung
- Migrationspädagogik/ kultureller Austausch, Vermischung von Kulturen bzw. Entdeckung wechselseitiger Einflüsse/ Metapher eines "Netzes" (vgl. MEYER 1997, 115)
- Humanisierung menschlicher Umgangsformen und politischer Beziehungen
- Entwicklung einer "Zivilgesellschaft"/ Gleichheit, Solidarität, Bürger- und Menschenrechte
- Rahmen für ein Zusammenleben verschiedener Kulturen (vgl. MEYER 1997, 83)
Interkulturelles Lernen
- Verständnis für Sprachen als Medium für Identitätsentwicklung - Erkennen von Codes der eigenen und der fremden Sprache
- Umgang mit Sprachen der Zuwanderer
- Mehrsprachigkeit als Entwicklungsperspektive
- Aspekte interkultureller Kommunikation/ Sensibilisierung für für kulturelle Codierung von Gesten, Körperhaltungen und Begrüßungsritualen
Migration - Globalisierung - Transnationalisierung
- Objekt-, Subjekt- und Produktorientierung/ kultur- und länderübergreifende Bearbeitung von weltweit strukturellen Zusammenhängen
- Länderorientierung/ Orientierung an speziellen Problembereichen bestimmter Länder
- Verständnis von Migration
Wahrnehmung des Eigenen und Fremden
- Deutungsmuster in der Kulturgeschichte/ Kinderbücher, Filme, Tagespresse - Selbst- und Fremdbild - Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Fremdheit als biographische und gesellschaftlich bedingte Konstruktion und
- Gestaltung des Eigenen und Fremden als Bildungsprozess im öffentlichen Raum (vgl. HOLZBRECHER 1997, 2004)
Diaspora - Exil
- Flüchtlinge als Fremde
- Grenzen der Diaspora
- Migrationsbewegungen über den Atlantik
- Wissen um das Fremde
- Ethnologie - Alltagsleben, "teilnehmende Beobachtung"
30.3 Sprachförderung |  |
Nach NEUMANN - SCHNEIDER (2011, 60 - 69) ergeben sich beispielhaft folgende sechs Merkmale des Sprachförderkonzepts in Hamburg in einer Bündelung von Einzelmaßnahmen zu einem Gesamtkonzept.
30.3.1 Bündelung von Einzelmaßnahmen |  |
- Zielgruppe bilden alle Lernenden mit Sprachentwicklungsschwierigkeiten und geringen Kenntnisen in der deutschen Sprache.
- Betrachtet wird die sprachliche Förderung als Regelaufgabe in jedem Unterricht der allgemeinbildenden Schulen (mit Ausnahme der beruflichen Schulen).
- Die regelmäßige Förderung wird gewährleistet durch die Dokumentation der Förderarbeit und die Weitergabe bei Lehrerwechsel oder Schulwechsel in Hamburg.
- Grundlage der Sprachförderung sind diagnostische Verfahren und eine ständige Beobachtung individueller mündlicher und schriftlicher Sprachentwicklung.
- Verwendet werden individuelle Förderpläne, erstellt durch Fallkonferenzen.
- Es gibt einen ziel- und zweckgerichteten Mitteleinsatz mit Evaluierung der Einzelmaßnahmen im Rahmen eines Monitorings.
30.3.2 Ebenen der Sprachförderung |  |
- Integrative Förderung im Regelunterricht als übergreifende Aufgabe in allen Fächern.
- Additive Förderung außerhalb des Regelunterrichts mit einem individuellen Förderplan mit verpflichtender Teilnahme.
- Sprachlernkoordination - Schlüsselrolle der Koordinatoren Innen in schulischer Verantwortung - Erstellung eines schulbezogenen Gesamtkonzepts als Aufgabenspektrum mit Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte
- Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte - diagnostische Verfahren zur Ermittlung der Sprachkenntnisse - Anleitung der Lehrkräfte - Unterstützung der Schullaufbahnberatung - individuelle Förderpläne - Prüfungsdurchführung - Fortbildungsmaßnahmen
- Beratung und Unterstützung der Schulleitung - Bratung bei der Jahresplanung - Personal- und Ressourceneinsatz
- Außerschulische Kooperation - regionales Netz - Kooperation bei der Evaluation mit der Schulbehörde
- Ziel- und Leistungsvereinbarungen - Verträge zwischen Einzelschule und Schulaufsicht
30.4 Interkulturalität |  |
Schule im interkulturellen Kontext wird in schulischen Prozessen mit dem soziologischen Ethnizitätsbegriff verbunden. Dieser wird im sozialen Kontext konstruiert, womit Ethnizität als diskursive Kategorie gilt (vgl. FÜRSTENAU 2009, 102-103).
In einer multiethnischen Gesellschaft findet soziale Abgrenzung statt, etwa in den Kategorien Herkunft, Kultur, Sprache, Religion und Hautfarbe.
30.4.1 Minderheiten in Österreich |  |
In Österreich gibt es autochthone (eingesessene) und allochthone (neu zugewanderte) ethnische Minderheiten. Die Bundesverfassung garantiert autochthonen Minderheiten Rechte etwa in Bereichen der Amtssprache, schulischer Bildung und kultureller Traditionen ("Minderheitenschutz").
Unabhängig davon gibt es staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften mit dem Recht der Ausübung des Religionsunterrichts als Pflichtgegenstand und dem Schutz der Kultusfreiheit(Gottesdienst, Amtskleidung, Seelsorgebereiche, Ausbildung - Selbstverwaltung - Kirchenrecht bzw. Rechtsfundament).
Auf Grund der Schul- bzw. Unterrichtspflicht für ausländische Heranwachsende ergibt sich eine migrationsbedingte ethnische Heterogenität als Herausforderung für eine nationalstaatlich geprägte Schule, bei der es im Rahmen Interkultureller Pädagogik um eine Gestaltung der Institution in einer Einwanderungsgesellschaft geht(vgl. KRÜGER -POTRATZ 2005; LEIPRECHT - KERBER 2006).
Ziel ist die Gleichheit der Sozialchancen und Partizipation sowie die Anerkennung der Andersheit (vgl. AUERNHEIMER 2004, 22).
30.4.2 Theorieentwicklung |  |
Eine Theorieentwicklung von Schule in einer interkulturell geprägten Gesellschaft beginnt in den sechziger Jahren mit den Schulschwierigkeiten der Kinder von Arbeitsmigranten - Familien (früher "Gastarbeiter").
Ein Fachdiskurs beginnt in den siebziger Jahren in der Erziehungswissenschaft("Pädagogik der Anerkennung"). Eine Beachtung von gesellschaftlichen Entwicklungen beginnt in den neunziger Jahren. Strukturen von Bildungssystemen und die kulturellen Praktiken der Institution Schule werden vermehrt untersucht.
Im Rahmen des Fachbereiches "Interkulturelle Kompetenz" verschiebt sich der Fokus auf eine stark differenzierte Gesellschaft, unterschiedlichste Lebensbedingungen - im schulischen Bereich Lernausgangslagen - und gesellschaftliche Ungleichheiten(nicht nur im Bildungsbereich). Heterogenität ist eine soziale Realität. Wissen, Haltungen und Umsetzungsmöglichkeiten sind bei Lehrenden und Lernenden erforderlich (vgl. den Beitrag des Autors im Netzwerk unter http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz).
Als Beispiel im Sprachenunterricht soll das Plädoyer von KRÜGER - POTRATZ (2013, 185-198) angeführt werden, indem die Problematik der migrationsbedingten faktischen Sprachenvielfalt bildungs- und sprachenpolitisch ignoriert wird, während gleichzeitig das Erlernen von Fremdsprachen, vor allem Englisch, gefordert und gefördert wird. Die Fokussierung auf "Deutsch only" spiegelt sich insbesondere in der politiknahen Forschung.
Veränderungen grundlegender Art im Bildungsbereich der Gegenwart bedürfen innovativer Ansätze einer Mehrsprachigkeit, wobei Bezugspunkte nach KRÜGER - POTRATZ (2013, 195) Begegnungen mit Sprachen als sach- und situationsbezogene Angebote bzw. "Language Awareness" quer durch das Curriculum und vor allem eine durchgängige Sprachbildung als notwendig erachtet wird.
Zusätzliche Sprachförderprogamme für Lernende mit und ohne Migrationshintergrund und Maßnahmen für neue zugewanderte Kinder schließen eine solche Fokussierung nicht aus.
Die zentrale Herausforderung besteht nicht in der isolierten Deutschförderung der Lernenden, vielmehr in der Neuausrichtung der Schule, die künftige Mitglieder einer mehrsprachigen Gesellschaft ausbildet und dafür alle Ressourcen nutzt (vgl. KRÜGER - POTRATZ 2013, 196).
30.5 Schule im 21. Jahrhundert |  |
30.5.1 Bildungsziele |  |
Allgemein bildende Schulen sollen in der öffentlichen Debatte in der Regel auf einen Beruf und ein Studium vorbereiten.
Schule soll, wie die Europäische Union es auch in unterschiedlichen Dokumenten unterschiedlich fordert, ökonomische Qualifikationen unter einem Modernisierungsdruck erzeugen (vgl. LIEBAU 2009, 111). Die Frage der Qualifikationen ist im Kontext mit der Leistungsschule zu sehen.
Neben den Basisqualifikationen ("Schlüsselqualifikationen") bedarf es zunehmend einer Persönlichkeitsbildung, geht es doch in der Lebenszeit bei Rückgang der Erwerbszeit um eine Entfaltung der individuellen Persönlichkeit.
Gründe dafür sind
- eine Verlängerung der Lebenserwartung bei besserer Gesundheitsbetreuung,
- die Bildung-, Ausbildungs-, Fort- bzw. Weiterbildungszeiten haben sich verlängert und
- der Zeitpunkt des Ausscheidens aus der Erwerbsarbeit hat sich allgemein vorverlagert, Präkarisierungsverhältnisse sind keine Ausnahme und durchschnittliche Arbeitszeiten sind kürzer geworden.
Offen bleibt der persönliche Umgang mit teilweiser bzw. lang andauernder Arbeitslosigkeit.
Freiwilligenarbeit ("Ehrenamtlichkeit") gewinnt im individuellen Sozialisationsprozess zunehmend an Bedeutung und kann bei spezifischer Aus- und Fortbildung in der beruflichen Biographie an Bedeutung gewinnen.
Damit entstehen neue Fragestellungen und Problembereiche. Es bedarf anderer Bewältigungsformen, wie man mit der gewonnenen Freizeit umgehen kann. Wenn Erwerbsarbeit an Bedeutung verliert, dann müssen andere Formen gleichberechtigt daneben auftreten.
Es geht also um die pädagogische Aufwertung der bürgerschaftlichen, sozialen, (inter-)kulturellen und gesundheitsfördernden Tätigkeiten. Neben dem Zwang zur beruflichen Tätigkeit zur sozialen Absicherung bedarf vermehrter pädagogischer Bemühungen, damit die gesamtgesellschaftlichen Bemühungen von einer Erwerbs- zu einer Tätigkeitsgesellschaft umgesetzt werden können. Dies muss allerdings auch erst gelernt werden (vgl. LIEBAU 2013, 112).
Für die Schule hat das Folgerungen in ihrer Aufgabenbestimmung. Qualifizierungen für die Lebensführung, Lebensbewältigung, Teilhabe an Arbeit/ Sinnhaftigkeit - soziale Sicherung, Politik/ Mitbestimmung - Mitwirkung -Kritikfähigkeit, Kunst und Kultur/ Ästhetik - Kreativität, Bildung und Wissenschaft/ Wissen - Haltungen -Lösungsmöglichkeiten - Fortschritt und Religion und Ethik/ Lebenssinn - Glaube - Orientierung sind Herausforderungen und Notwendigkeiten geworden. Entsprechende Fachbereiche sind in der Schulpädagogik vorhanden, zur Umsetzung fehlen mitunter die Möglichkeiten bzw. Lehrämter (vgl. Politische Bildung, Wirtschaftserziehung, Interkulturelle Kompetenz, Migrationspädagogik und Vorberufliche Bildung).
In der Fachliteratur wird in diesem Zusammenhang von einem Bildungsminimum - mit Grundorientierung - gesprochen, wobei alle möglichen Variationen der inner- und außerschulischen Lehr- und Lernorganisation anzudenken sind. Als Grundlage einer gesellschaftlichen Integration mit Wissen und Können soll es Teilhabechancen ermöglichen, wobei angesichts wachsender Heterogenität erheblich didaktisch-organisatorische Probleme auftreten können(vgl. LIEBAU 2000, 132-146; 2009, 116-118). Dissens gibt es über die Auswahl der Inhalte eines Bildungsminimums.
Vorberufliche Bildung und Politische Bildung mit Interkultureller Kompetenz gewinnen verstärkt im Kontext mit schulpädagogischen Maßnahmen an Bedeutung.
Übergangsprobleme von der Schule in das Berufsleben, Genderperspektiven, Prekarisierung und begleitende Laufbahnberatung sowie eine Übergangspädagogik für Lernende - mit und ohne Migrationshintergrund - sind aktuelle Erfordernisse(vgl. MAIER - VOGEL 2013, 271-332 und die Autorenbeiträge im Netzwerk http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: bes. Vorberufliche Bildung, Kap. 7.5; Politische Bildung; Migration in Österreich; Erziehung).
Migration nach Österreich erfährt große öffentliche Aufmerksamkeit.
Von besonderem Interesse sind die Kinder und Heranwachsenden, die mit ihren Eltern oder allein geflüchtet sind.
Diese Lernenden machen jedoch nur einen Teil der neu Zugewanderten aus.
Bildungspolitisch werden vielfach die notwendigen Bildungsmaßnahmen als neue Herausforderung mit zusätzlichen Ressourcen angesehen.
MECHERIL - SHURE (2015, 109-121)vermerken zurecht, dass die Markierung der Situation als Ausnahmezustand von einer vermeintlichen Normalität als das eigentliche Problem anzusehen sei.
Ein Blick in die Migrationsgeschichte zeigt, dass es immer wieder Phasen einer verstärkten Zuwanderung, auch Flucht und Zwangsmigration, gegeben hat. Es handelt sich also nicht um ein unbekanntes Phänomen, zumal auch innerhalb der EU Binnenwanderung als Normalität anzusehen ist(vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Migration in Österreich, Interkulturelle Kompetenz, Politische Bildung; OLTMER 2017, bes. 127-238).
Aus dieser Sicht ergibt sich ein Wandel von Schule, wobei die Einteilung der Lernenden ohne, mit altem oder neuen Zuwanderungsgrund oder Fluchterfahrung aufzulösen ist.
Die Bedürfnisse der einzelnen Lernenden müssen in jedem Fall beachtet werden, wobei mögliche Ansatzpunkte für eine schulische Einbindung das "Drei - Wege - Modell" der Schulentwicklung von Hans -Günter ROLFF (2013) der Handlungsfelder Organisationsentwicklung - Personalentwicklung - Unterrichtsentwicklung? auf den Themenbereich "Neuzuwanderung" sich ergeben.
Entgegen dem Verständnis von Schulentwicklung der siebziger Jahre wird nunmehr der Fokus vom Schulsystem zunehmend auf die Einzelschule gelegt. Allerdings verbleiben die Maßnahmen auf der Ebene des Schulsystems wie etwa der Schulaufsicht, standardisierter Leistungsvergleiche oder der Zentralmatura bestehen (vgl. TERHART - MASSUMI- VON DEWITZ 2017, 238).
Migration, Interkulturalität und Politische Bildung sind fachbezogene Themen, die je nach theoretischer Perspektive sich in den Bezeichnungen interkulturelle und migrationsgesellschaftliche/ -sensible Schulentwicklung oder interkulturelle Öffnung ergeben(vgl. GOMOLLA 2005).
Nicht zu übersehen ist die Notwendigkeit einer umfassenden Bildungsreform (vgl. IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Bildungsreform).
Nach dieser Perspektive ist der Austausch zwischen internen und externen Systemzusammenhängen in den Inhalten eines Schulentwicklungsprozesses erforderlich (vgl. ROLFF 2013, 15-17). Als Aufgabe ergibt sich selbstverständlich die Ausgestaltung der schulischen Einbindung neu zugewanderter Lernender.
Auszurichten ist demnach die Verbesserung der Qualität von Lehre und Lernen durch Lehrende, Lernende und Eltern (vgl. ROLFF 2013, 180).
Die überlappenden Felder Organisationsentwicklung - Unterrichtsentwicklung - Personalentwicklung beinhalten Schulentwicklung.
- Organisationsentwicklung bezieht sich auf das Ganze der Schule (Bildungspolitik, Schulrecht, Schulverwaltung).
- Zuordnung in drei Modelle - integrativ (Aufnahme in Regelklasse), teil - integrativ (spezielle Klasse), parallel (Zuordnung für bestimmten Zeitraum)
- Querschnittsaufgabe für die gesamte Schule: Konzept durchgängiger Sprachbildung (Deutsch, Fremdsprache, Herkunftssprache - Mehrsprachigkeit)
- Unterrichtsentwicklung bezieht ich auf die Kernaktivität von Schule mit fachlichen und didaktischen Fragen des Unterrichts.
Gestaltung von Ressourcen und Unterstützungsbedarf
sprachsensible Unterrichtsplanung
Aufbereitung von Lernmaterialien, offene Methoden und Unterrichtsphasen, zielgerichtete Gruppenbildungen
Sicherung der Unterrichtsqualität - Klassenteams, Fachverbünde
- Personalentwicklung beinhaltet die Entwicklung der Lehrenden als personengetragene Einrichtung (vgl. ROLFF 2013, 18; ROTTER 2015, 5-20)
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Personalführung
Personalförderung - Lehrkräfte mit Migrationshintergrund
Kooperationsmodelle
soziale Stellung.
Migration und Bildung erfordern schulisch eine "interkulturelle Schulentwicklung". In Österreich ist ein ministerielles "Schulautonomie - Paket" in Aussicht gestellt (Stand Juli 2014). 1998 - 1999 wurden "Schulentwicklungsberater" für den sekundären- und tertiären Bildungsbereich (Übungsschulen in der Lehrerbildung) ausgebildet (vgl. der Autor absolvierte den Lehrgang).
Derzeit besteht ein Gegensatz zwischen Erkenntnissen der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft im Kontext mit "Interkultureller Kompetenz", bildungspolitischen Vorgaben und schulischem Alltag. Im Folgenden wird auf die Begriffsbestimmung und (interkulturelle) Schulentwicklung eingegangen. Es wird davon ausgegangen, dass Schulentwicklung einen wesentlicher Bestandteil schulischer Entwicklung und damit von Schulkultur darstellt.
Als neueres Konzept der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft im In- und Ausland ermöglicht interkulturelle Schulentwicklung einen diversitätsbewussten Zugang der Institution Schule auf der Ebene der Einzelschule im Bestreben einer Vielfalt bestimmenden Schulrealität (vgl. VANDERHEIDEN - MAYER 2014, 226). Dies betrifft die Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung. Zugangsbarrieren und Ausgrenzungsmechanismen werden abgebaut, potenzialorientierte Entwicklungsbedingungen ermöglicht. Es geht also um eine Gesamtstrategie im Sinne eines Aufbaues einer interkulturellen Kompetenz im pädagogischen Spannungsfeld zwischen (Teil-) Autonomie und notwendigen Umsetzungen.
Interkulturalität und Schulentwicklung verschmelzen sich zu einem (jungen) Konzept, das gesamtgesellschaftlicher Bedingung Rechnung trägt und einen Bildungsauftrag erfüllt (vgl. KARKASOGLU - GRUHN - WOJCIECHOWICZ 2011, HOLZBRECHER 2011, NEUMANN - SCHNEIDER 2011).
- Interkulturelle Bildung entsteht unter dem Einfluss des Europarates in den siebziger Jahren in Westeuropa (vgl. ALLEMANN - GHIONDA 2004, 799).
- Mit der in Folge umgesetzten "Ausländerpädagogik" wurde eine Anpassung an die Mehrheitsgesellschaft angestrebt (Kompensationsprogramme - etwa Deutsch als Zweitsprache, Muttersprachenunterricht als Rückkehroption). In den achtziger Jahren kam es zur "interkulturellen Pädagogik" mit dem Anliegen, die nachwachsende Generation zu einem Umgang mit der Vielfalt der Gesellschaft zu befähigen. Nicht Assimilation, vielmehr Wertschätzung kultureller Unterschiede und Gemeinsamkeiten erbrachten die Erkenntnis, dass Diversität unsere Gesellschaft kennzeichnet. Mit den rechtsradikalen Straftaten der neunziger Jahre entwickelte sich eine "Antidiskriminierungspädagogik" im Kontext mit interkultureller Pädagogik und Politischer Bildung. Kulturelle Unterschiede werden nun als Fremdzuschreibung verstanden und bedingen den Blick auf die Schule (vgl. KARAKASOGLU - GRUHN - WOJCIECHOWICZ 2011, 17-19). In diesem Kontext kam es zur Rezeption intersektionaler Ansätze und dem kritischen Umgang mit der Differenzlinie Kultur/ Ethnizität", also ethnischer, sozialer und geschlechtsspezifischer Zusammenhänge. Ein weiterer Wandel ist seit dem Jahr 2000 mit den neuen Strängen der Diversitäts- und Migrationspädagogik zu vermerken, wobei es zu einer "Pädagogik kollektiver Zugehörigkeit" kommt (vgl. NOHL 2010, 145; MECHERIL 2010, 56-58). Als "interkulturelle Kompetenz" versteht sich dieser Bildungsbereich im Kontext mit dem Kompetenzbegriff.
- ROLFF (2007, 2013) verweist auf die Begrifflichkeit und Notwendigkeit von "Schulentwicklung" und deren Umsetzung von Innovationen an der Einzelschule und in Bildungsregionen (vgl. FEND 1986, 275-283). In den achtziger Jahren kam es zu einem Paradigmenwechsel mit der Umorientierung von der zentralistischen Schulsystemplanung hin zu einer Entdeckung der Einzelschule als Gestaltungseinheit von Innovationen mit den Dimensionen der Einbeziehung der schulischen Akteure, Bildung von Projektteams, Entwicklung von Lehrmaterialien vor Ort, Schulleitungen als "gate keeper" und Innovationsprozessen.
- Interkulturelle Schulentwicklung zeigt die national - ethnisch - kulturelle Zugehörigkeit mit Bildungsungleichheit und notwendiger schulischer Qualitätsentwicklung auf. Der "Normalfall Vielfalt" ist anzustreben (vgl. KARAKASOGLU - GRUHN - WOJCIECHOWICZ 2011, 17). Nach den bildungspolitischen Reformprojekten und dem "Sputnik - Schock" des 20. Jahrhunderts bedarf es im Kontext mit der "EU - Lissabon -Strategie 2000" (wettbewerbsfähiges und wissensbasiertes Europa) einer Bildungsgleichheit aller Bildungsschichten, auch der "Risikogruppen". Qualifikationspotenziale haben sich angemessen zu entwickeln, weshalb Bildungspolitik im engen Zusammenhang mit Familien-, Gesundheits-, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Migrationspolitik zu sehen ist. Handlungsebene für interkulturelle Schulentwicklung sind demnach die Anerkennung kultureller, ethnischer, religiöser und sprachlicher Vielfalt, die Passung der Institution Schule in ihren Bildungszielen, Methoden und Strukturen sowie die Passung der Organisation "Schule" und Einstellungen der Akteure.
- Dazu bedarf es einer Aus- und Fortbildung der Lehrenden, einer interkulturellen Öffnung in der Familienbildung und Jugendarbeit, in der Folge der Erwachsenenbildung und Öffnung der Lehre und Forschung der Hochschulen bzw. Universitäten (vgl. VANDERHEIDEN - MAYER 2013, 237-283; vgl. IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Erwachsenenbildung bzw. Vorberufliche Bildung in Österreich, Pkt. 1.4).
30.5.4 Migrantenberatung |  |
30.5.4.1 Zielsetzung und Klientel |  |
Beratung und Begleitung von Zuwandernden ("Migranten") betreffen eine heterogene Klientel, bestehend besonders aus der Personengruppe der EU - Binnenwanderung, Asylanten, Flüchtlingen und Zuwandernden aus Drittstaaten.
Verstanden wird Beratung und Begleitung, Ratsuchende zu unterstützen und ermutigen, sich aktiv mit den Veränderungen auseinander zu setzen und eine entsprechende Lösung zu finden.
Die Thematik ist so vielfältig wie die Klientel, etwa die Rechtsberatung, Sozialberatung, Berufsberatung und Bildungsberatung. Zentrale Intention ist eine "Hilfe zur Selbsthilfe".
Der Autor bezieht sich im Folgenden auf die Bildungsberatung und hier differenziert auf die Laufbahnberatung als ein Gegenstand der weiteren Lebensgestaltung. Als Berufsberatung ist die Beratung Jugendlicher bzw. junger Erwachsener bei der ersten Berufswahl.
Zu berücksichtigen sind die Voraussetzungen, das soziale Umfeld und vorhersehbare inklusive Veränderungen in der Zukunft.
Ratsuchende sind zu befähigen, selbst Kompetenzen für berufliche Entscheidungen zu erwerben.
Im Vordergrund stehen Sprache, das familiäre Umfeld, Werthaltungen und Kenntnisse des alltäglichen Lebens sowie ein Aufbau eines Bekanntenkreises.
Die Klientel bzw. Ratsuchende besteht vorrangig aus Berufstätigen, Arbeitslosen, jungen Erwachsenen und Studierenden.
Wesentlich ist die Qualifikation Migrantenberaternder in dem vielfältigen Spektrum dieses Beratungsgegenstandes.
Beratergrundhaltung - Achtung vor der Klientel, Einfühlungsvermögen und Aufbau eines Vertrauensverhältnisses
Berufsstrukturen - Berufsfelder - Arbeitsmarkt
Bildungs- und Beschäftigungsstruktur, Rechtsgrundlagen, Gesundheitsgrundlagen und Interkulturalität
30.5.4.2 Rahmenmodell einer Bildungsberatung |  |
Der folgende Autorenentwurf versteht sich als Basis einer Beratung von Zuwandernden mit vier Schwerpunkten, ausgehend von der Konzeption einer Berufsorientierung bzw. Vorberuflichen Bildung (vgl. DICHATSCHEK 2021) .
1 Personale Determinanten
kognitive Determinanten - Intelligenz, Fähigkeiten, Schulbildung
affektive Determinanten - Bedürfnisse, Interessen, Werthaltungen, Einstellungen, Selbstwertgefühl
2 Situative Determinanten
soziale Herkunft
familiäre Bedingungen
Bezugsgruppen
Anforderungen Bildungs- und Arbeitsmarkt
3 Selbstkonzept
Selbsteinschätzung
Informationsstand
Bildungssystem - Berufswelt - Arbeitsmarkt
Laufbahnplanung/ "Karriereplanung"
4 Berufsorientierung - Beratung
Laufbahnberatung
Erwartungshaltung
Realisierungsaktivitäten
30.6.1 Grundlagen |  |
- Kulturelle Vielfalt - positives Element
- Identität des Lernenden
- Bildungsbedürfnisse - Kontext sprachlicher Hintergrund
- Ethnische Minderheit - Gefahr Rassismus
- Geschlecht und sozioökonomischer Hintergrund - Auswirkungen auf Schulerfolg
- Bildungsfähigkeit - Defizithypothese
30.6.2 Ausbildung |  |
Die Schule und mit ihr die Hochschulen ist zukünftig für die Gesellschaft mindestens so wichtig wie der Markt der IT - Technologien für die Ökonomie. Was Lehrende leisten müssen, um den Bildungsauftrag und die gesellschaftlichen Erwartungen zu erfüllen, bedarf des Tätigkeitsfeldes für zeitgemäße Studiengänge.
Zeitgemäß bedeutet in der Lehrerbildung die Verbindung eines fachwissenschaftlichen Studiums in mindestens zwei Fächern, ein didaktisches Studium in mindestens zwei Fächern, ein erziehungswissenschaftliches Studium und schulpraktische Studien (vgl. HILLIGUS 2003, 157).
Diese Komplexität unterscheidet ein Lehramtsstudium von anderen Studiengängen, in denen ein Hauptfach studiert wird und in denen sich Studierende einer einzigen Fakultät zugehörig fühlen.
Für Österreich gilt zudem die Zweifachausbildung einerseits für Pflichtschullehrer an Pädagogischen Hochschulen und andererseits für Lehrende der AHS, BMS und BHS an Universitäten.
Als Kritikpunkte werden genannt
- die Beliebigkeit des erziehungswissenschaftlichen Studiums,
- der mangelhafte Berufsfeldbezug der Lehrerausbildung,
- die mangelhafte Verzahnung von Erziehungswissenschaft, Fachwissenschaften und Fachdidaktiken,
- der geringe Stellenwert der Fachdidaktik und schulpraktischer Studien an Universitäten.
Im Folgenden wird auf die europäische Bildungspolitik, die Lehramtsausbildung und Lehrerausbildungssysteme in Ländern der EU eingegangen (vgl. HILLIGUS 2003, 163-179).
Kennzeichnend für die Bildungspolitik in der EU sind
- die dürftigen finanziellen Mittel, bezogen auf die gesteckten Ziele und
- die Weisungsbefugnisse bei den Mitgliedsstaaten (vgl. für Österreich die Aufsplitterung der bildungspolitischen Zugehörigkeit für die Pädagogischen Hochschulen beim Bundesministerium für Bildung und für Universitäten beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft[Stand 2025]).
Gleichzeitig erkennt man im Rahmen der Europäischen Union (EU) die Notwendigkeit im Bildungssektor, die Mobilität und Freizügigkeit zu fördern (Austausch von Schülern und Studierenden, Fremdsprachenerwerb, Behandlung europäischer Themen, Übergang von Schule in die Berufswelt und gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen[Nostrifikation]).
Relativ spät wurde die allgemeine Bildung berücksichtigt, dies dann, weil deren Förderung wirtschafts- und sozialpolitisch von Bedeutung ist (vgl. die von der EU wiederholt angesprochene Förderung des "humanen Kapitals").
Im Gründungsvertrag der EU von Maastricht (1992) wird die Entwicklung einer europäischen Dimension im Bildungswesen als Ziel genannt.
Artikel 126 nennt als Auftrag, dass die Gemeinschaft zur Entwicklung einer hochstehenden Bildung dadurch beiträgt, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten fördert und deren Tätigkeit unterstützt und ergänzt.
Als eine Zielsetzung der Qualitätsentwicklung der Bildung steht die Förderung der Mobilität der Lehrenden (und Lernenden) sowie der Ausbau eines Erfahrungsaustausches über Probleme im Bildungssystem.
Eine Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurden ausgeklammert, Fördermaßnahmen wurden in Verbindung mit Empfehlungen dafür gesetzt. 1995 gaben die EU - Kommissionen für Bildung und Soziale Angelegenheiten unter dem Thema "Lehren und Lernen. Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft" ein Weißbuch zur allgemeinen und beruflichen Bildung heraus. Man müsse die erreichten Fortschritte bei der wirtschaftlichen Integration durch Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ergänzen (vgl. WEISSBUCH 1995, 5).
Mit fünf Zielen wurde über die Ausbildung hinaus auch die Weiterbildung angesprochen (vgl. die Formulierung der EU ohne Unterscheidung von Fort- und Weiterbildung; WEISSBUCH 1995, 46-47).
- Förderung der Aneignung neuer Kenntnisse,
- Annäherung von Schule und Unternehmungen,
- Bekämpfung von Ausgrenzungen,
Beherrschen von drei Gemeinschaftssprachen und
- Gleichbehandlung von materiellen und berufsbildungsspezifischen Investitionen
Die EU - Gipfel von Lissabon (2000) und Stockholm (2001) unterstrichen die Initiativen und lösten den Begriff "kognitive Gesellschaft" durch "Wissensgesellschaft" ab.
Als Ziele wurden formuliert
- die Erhöhung der Wirksamkeit allgemeiner und beruflicher Bildung in der EU,
- der leichtere Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung für alle und
- die Öffnung allgemeiner und beruflicher Bildung gegenüber der Welt.
In der Bologna - Erklärung von 1999 vereinbarte die EU - Bildungsminister Ziele eines Europäischen Hochschulbildungsraumes.
- Einführung eines Systems leicht verständlicher Abschlüsse,
- Einführung eines Leistungspunktesystems (ECTS),
- Förderung der Mobilität,
- Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung (ENQUA) und
- Förderung der erforderlichen europäischen Dimension im Hochschulbereich.
Für Österreich hat die Erklärung eine wesentliche Bedeutung erhalten. Für die Lehrerbildung - obwohl nicht angesprochen in der Erklärung - gelten demnach Bachelor/ Master - Studiengänge (vgl. die in der Erklärung angesprochenen zwei Hauptzyklen mit einem ersten Abschluss nach drei Jahren[mit Bachelor] und einem zweiten Zyklus [mit Master und/ oder Promotion]).
Im Jahr 2000 erschien von BUCHBERGER - CAMPOS - KALLOS - STEPHENS0N? das "Green Paper on Teacher Education in Europe", das den Schwerpunkt auf die Entwicklung der Professionalität in der Lehrerbildung legt (vgl. die im Green Paper ausgedrückte geringere Bedeutung von Strukturen der Lehrerbildung).
Aspekte sind demnach
- Funktionen und Aufgaben einer Lehrerbildung in sich wandelnden Gesellschaften,
- die Verbindung von Lehrerausbildung - Lehrerprofession - Schule und
- die Funktion einer Forschung zur Verbesserung der Lehrerbildung sowie die Rolle von Lehrerausbildung und Lehrberuf im europäischen Integrationsprozess (ebd., 7).
Die Autoren betonen als Reform - Empfehlungen eine Erhöhung der Autonomie und der Verantwortung lehrerausbildender Institutionen, die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen für Projekte zur Reform von Ausbildungsprogrammen und Ausbildungscurricula sowie Konzepte für Forschungs- und Entwicklungsprofile. Aktionspläne für berufsbegleitende Fortbildung, Gründung von Partnerschaften und die Steigerung der Professionalität werden ebenso genannt.
Auf der Aktionsebene werden Reformbestrebungen durch das "Leonardo - Programm" unterstützt, das sich in Programmteilen und Aktionsbereichen gliedert.
Ob eine Nutzung für Entwicklung von Curricula und Lehr- und Lernmaterialien für die Lehrerbildung genützt wird, entzieht sich der Kenntnis des Autors.
Bedeutung kommt dem "Thematic Network on Teacher Education in Europe"/ TNTEE mit Untersuchungen zur Lehrerausbildung und Best - Practice - Beispielen.
Beeindruckend ist zweifelsohne die Vielfalt der Systeme in den Mitgliedsstaaten. Zudem gibt es etwa in Deutschland noch Unterschiede im Staat auf Grund der Kulturhoheit der 16 Bundesländer. Durch das nationale Gefüge stehen die Lehrerbildungssysteme in den einzelnen Staaten unter dem Einfluss der (bildungs-)politischen Diskussionen.
Lehrerbildungsinstitutionen sind in der EU im Informationsnetzwerk Eurydice vorzufinden (vgl. http://www.eurydice.org), wobei nach Zielen, Inhalten, Lernkulturen, Prüfungsmodalitäten und Organisationsstrukturen unterschieden wird.
Es geht demnach beispielhaft um den/die/das
- Grad der Professionalisierung - forschendes Lernen, Selbstorganisation, Selbsttätigkeit, Problemlösungskompetenz, Beurteilungs- und Bewertungsfähigkeit(SF), Orientierung an "skills"(UK),
- Institutionalisierung - Universitäten(SF), Pädagogische Hochschulen (CH), Pädagogische Hochschulen und Universitäten (AT),
Ausbildungsmodell - Ausrichtung am Berufsfeld Schule(Theorie und Praxis) (D, SF, ES), konsekutive Modelle (F, I), beide Systeme in England,
Ausbildungsphasen - Abschlussprüfung mit Lehrbefugnis (DK, F, AT, D),
Steuerungsmechanismen - Autonomie in Hochschule - Schule - Lehrende (SF), staatliche Anordnungen (D, AT), rigide Vorgaben und Kontrollen/ "National Curriculum" - OFSTED(England), Ausrichtung an Standards (CH),
Ausbildungslänge - Mindestlänge in der EU in der Grundschulausbildung drei Jahre, Sekundarausbildung vier Jahre.
Wenig verbreitet sind Auslandserfahrungen und internationale Perspektiven in der Phase der Ausbildung von Lehramtsstudierenden.
Internationalisierung versteht sich als Maßnahmen, die Mobilität Studierender zu erhöhen, Auslandserfahrungen zu ermöglichen und Beratung bzw. Förderung bereitzustellen.
Darüber hinaus bedeuten für die Lehrerbildung Verbindung zu interkulturellem, globalem Lernen und der Einbau internationaler Perspektiven (vgl. KNIGHT 2008).
Wesentlich ist das Kennenlernen anderer Lernkonzepte und Lernkulturen, um Diversität im Klassenraum umsetzen zu können. "Diversity" ist das leitende Handlungsmotiv in dieser ersten Phase der Ausbildung.
Neben dem Zuwachs von Kenntnissen und Erfahrungen der Lehramtsstudierenden bezieht sich Internationalisierung auch auf eine generelle Haltungskomponente in der Gesellschaft.
Diversität und Inklusion - in Schulen und gesamtgesellschaftlich - sind Aufgaben von Hochschulen geworden.
Interkulturelle Öffnung ist dringend notwendig, geht es doch neben Studierenden auch um Mitarbeitende mit Zuwanderungsgeschichte an Hochschulen.
Internationalisierung umfasst alle Ebenen' einer Lehramtsausbildung wie die Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Schulpädagogik (vgl. Vergleichende Erziehungswissenschaft). Wesentlich ist demnach die Verzahnung von Theorie und Praxis (vgl. Möglichkeiten von EU - Lehrerbetriebspraktika/ ERASMUS, begleitende Praktika an Auslandsschulen)
- Stellenwert der Internationalisierung in der Lehramtsausbildung
- Perspektivenerweiterung
- Sensibilisierung
- Empowerment
Förderung interkultureller Handlungskompetenz
- "diversity education"
- soziokulturelles Bewusstsein
- Internationalisierung von Lehr- und Lerninhalten
- Reflexionsfähigkeit
- Förderung fremdsprachlicher Kompetenz
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Zum Autor |  |
APS - Lehramt (VS - HS - PL 1970, 1975, 1976), zertifizierter Schülerberater (1975) und Schulentwicklungsberater (1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)
Absolvent Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung - Klessheim/ Reifeprüfung, Maturantenlehrgang der Lehrerbildungsanstalt Innsbruck/ Reifeprüfung - Studium Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), 1. Lehrgang Ökumene - Kardinal König Akademie/ Wien/ Zertifizierung (2006); 10. Universitätslehrgang Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ MSc (2008), Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), 6. Universitätslehrgang Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), 4. Interner Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) - Fernstudium Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018), Fernstudium Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2020), Onlinekurs Grundkurs - Aufbaukurs/ Theologie für Ehrenamtliche - Kolleg für Gemeindedienst/ Bodelschwingh - Studienstiftung Marburg/ Zertifizierung (2025)
Lehrbeauftragter Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung VO - SE (1990-2011), Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung - SE Didaktik der Politischen Bildung (2016-2017)
Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks Tirol (2004 - 2009, 2017 - 2019), Mitglied des Evangelischen Bildungswerks Salzburg -Tirol (1924 - heute)
Kursleiter der VHSn Salzburg Zell/ See, Saalfelden und Stadt Salzburg/ "Freude an Bildung" - Politische Bildung (2012 - 2019)
MAIL dichatschek (AT) kitz.net
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