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Identität Österreich

Reihe Fachwissen 18    

Demokratie - Aspekte im Kontext Politischer Bildung    

Günther Dichatschek

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Reihe Fachwissen 18   
Demokratie - Aspekte im Kontext Politischer Bildung   
1 Einleitung   
Teil I Demokratie -Theorie   
2 Zum Begriff Demokratie   
2.1 Direkte und indirekte Demokratie   
2.2 Konflikt - Konkordanz   
2.3 Parlamentarismus   
2.4 Verfassung   
3 Mehrparteiensysteme   
3.1 Politische Systeme   
3.2 Parlamentarische Systeme   
3.3 Präsidentielle Systeme   
3.4 Gemischte Systeme   
4 Einparteiensysteme   
4.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede   
4.2 Parteisysteme in Schwellen- und Entwicklungsländern   
4.3 Defekte Demokratien - hybride Regime   
5 Parteien - Parteisysteme   
5.1 Funktion und Arten   
5.3 Parteiprogramme - Personalisierung   
5.4 Finanzierung   
5.5 Parteisysteme   
6 Verbände - Neokorporatismus - Mitbestimmung   
6.1 Funktion und Arten der Verbände   
6.2 Zielgruppen von Verbänden   
6.3 Neokorporatismus - Mitbestimmung   
6.4 Verwaltung   
7 Globalisierung   
Literaturhinweis Demokratie   
Teil II Demokratieabbau   
Vorbemerkung   
1 Einführung   
2 Grundlagen   
3 Tendenzen   
4 Führerpersönlichkeiten   
5 Niedergang demokratischer Institutionen   
6 Entwicklungen im 20. Jahrhundert   
6.1 Italien   
6.2 Deutschland   
6.3 Merkmale autoritären Verhaltens   
6.4 Erfolgreiche europäische Systeme   
7 Merkmale einer US - Demokratie   
7.1 Problembereiche der US - Verfassung   
7.2 Normen der US - Demokratie   
8 Demokratiezusammenbruch am Beispiel Chile   
8.1 Schleichender Abbau der Demokratie   
8.2 Ende der Demokratie   
9 Politische Ethik   
9.1 Staatsbürgertum   
9.2 Weltbürgertum   
9.3 Wirtschaftsbürgertum   
Literaturverzeichnis Demokratieabbau   
Teil III Europa als politisches System   
10 Europa als politisches System   
10.1 Gemeinsame Grundwerte - Lissabon 2009   
10.2 Europäische Institutionen   
10.3 Sonstige Institutionen   
10.4 Politikbereiche der EU   
10.5 Bürgerbeteiligung   
10.6 Vier Freiheiten der EU   
10.7 Reflexive Phase   
Literaturverzeichnis Europa   
Teil IV Österreich   
11 Politisches System   
12 Bundesebene   
13 Europäische Ebene   
14 Gesetzgebung (Legislative)   
15 Verwaltung (Exekutive)   
16 Gerichtsbarkeit (Judikative)   
17 Sozialpartnerschaft   
18 Direkte Demokratie   
19 Landesebene   
19.1 Bundesländer   
19.2 Bezirke   
19.3 Gemeinden   
20 Politische Einstellungen   
20.1 Politik - Demokratie   
20.2 Arbeit - Arbeitsmarkt   
20.3 Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen   
20.4 Religion - Säkularisierung und Pluralisierung   
20.5 Sozialer Zusammenhalt - Diversität und Solidarität   
20.6 Europa   
20.7 Reflexion   
Teil V Lernprozesse - Werte - Ziele von Lehre/ Unterricht   
21 Sinn und Grenzen einer Wertorientierung   
22 Lehr- und Studienpläne   
23 Parteinahme und Parteilichkeit vs. Indoktrination   
24 Oberste Ziele eines Unterrichts/ Lehre   
25 Merkmale eines wertbezogenen politischen Verhaltens   
26 Legitimierung von Zielen und Inhalten   
27 Politische Erwachsenenbildung   
Literaturverzeichnis Österreich   
Dokumentation   
Zum Autor   

1 Einleitung    

Politische Bildung im Kontext mit dem Teilbereich Politikwissenschaft ist deswegen von Interesse, weil die Politikwissenschaft als Leitwissenschaft wesentlich und durchaus ausbaufähig ist. Fachwissenschaftliches Wissen ist als Vermittlungsprozess von politischen Sachverhalten und Erkenntnissen notwendig (vgl. SANDER 2014, 47-48).

Die Studie bezieht sich auf die Auseinandersetzung mit den Inhalten, die für eine zeitgemäße Politische Bildung relevant sind. Bereits 1980 hat Anton PELINKA in einem Beitrag des Instituts für Erziehungswissenschaft der Universität Innsbruck zur "Politischen Bildung in der Schule" Modellvorstellungen, Grundsätze und deren Anwendung, Organisationsformen, Möglichkeiten und Grenzen dargelegt (vgl. PELINKA 1980a, 59-69).

Aus heutiger Sicht geht es um ein Grundwissen, das eine Gesamtschau des Faches für Politische Bildung beinhaltet. Behandelt werden demnach Politikbegriffe, Demokratie, Mehr- und Einparteiensystem, Wahlen, öffentliche Meinung, Parteisysteme, Verbände und Bürokratie, internationale Konflikte und deren Prävention, internationale Organisationen, Außenpolitik und die politische Ideengeschichte.

Beiträge zur Thematik ergeben sich aus der Liste der IT - Autorenbeiträge.

Wesentliche Impulse ergeben sich aus der

  • Absolvierung des 10. Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt,
  • Absolvierung des 6. Universitätslehrganges Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg,
  • Absolvierung der Weiterbildungsakademie Österreich und Lehrtätigkeit in der Erwachsenen- und universitären Weiterbildung sowie
  • der Auseinandersetzung mit der Fachliteratur, Lehrveranstaltungen und Tagungen.
Teil I Demokratie -Theorie    

2 Zum Begriff Demokratie    

Anzusprechen sind Formen der direkten und indirekten Demokratie, von Konkurrenz/ Konflikt und Konkordanz, Wahlen und dem Parlamentarismus, den Entscheidungsprozessen und der Verfassung und Gewaltenteilung.

Der Begriff "Demokratie" ist deswegen so unscharf, weil er unterschiedliche Bedeutungen in unterschiedlichen politischen Systemen beinhaltet. Zu unterscheiden ist zwischen direkter (plebiszitärer) und indirekter (repräsentativer) Demokratie , wobei eine Demokratie beide Elemente zu beinhalten hat.

2.1 Direkte und indirekte Demokratie    

Die direkte Demokratie entspricht dem Wortverständnis, dass das Volk direkt herrscht. Entwickelt wurde diese Form vor allem in kleinen Einheiten(etwa der attischen Polis, Kantone/Halbkantone der Schweiz, in Kibbuzim Israels). Aktuell werden plebiszitäre Elemente der Demokratie durch die technologische Entwicklung (IT, e - voting) in großen Einheiten auch gefördert.

Plebiszit (Volksabstimmung),

Volksinitiative (Volksbegehren),

Wahlen und

Demoskopie(Meinungsforschung).

Repräsentative (indirekte) Formen sind

Parlamentarismus (Parlament und Verfassungsorgane/ Regierung und Verwaltung),

Parteien(wahlwerbende Gruppen),

Verbände (Kammern, Vereinigungen, Gewerkschaften) und

Neokorporatismus (Sozialpartner) als Kooperation von Verbänden und Verfassungsorganen (vgl. TALOS 2008).

2.2 Konflikt - Konkordanz    

Neben dem Mix von direkter und indirekter Demokratie benötigt eine Demokratie ebenso Elemente aus Konflikt und Konsens, also das Wechselspiel von Konkurrenz und Konkordanz.

Erst der politische Konflikt erlaubt die Mitwirkung des Volkes mit Machtzuweisung, Machtkontrolle und Machtablösung. Es bedarf bestimmter Grundwerte in Form von Regularien in der Verfassung (formaler Konsens) und ihren Organen, um den Mechanismus einer demokratischen Kontrolle und Machtablöse funktionieren zu lassen.

Mit "bestimmten Grundwerten" sind Regularien ("Spielregeln") eines bestimmten Menschen- und Gesellschaftsbildes gemeint, die die Anerkennung von Grund- und Freiheitsrechten (Menschenrechten) beinhalten.

Politische Konflikte beinhalten in der Regel mehrere Alternativen, die für den Wähler zur Auswahl stehen. Dies bedeutet einen Konkurrenzkampf von zwei oder mehreren Parteien bzw. Kandidaten. Liegt ein Defizit an Konsens vor, werden Regularien nicht eingehalten, verschiedene Interessen ein Kampffeld, kann eine Demokratie daran zugrunde gehen.

Moderne Politsysteme bevorzugen entweder Aspekte eines Konflikts (Konkurrenzmodell) oder des Konsens (Konkordanzmodell). Konkurrenz bedeutet eine Auseinandersetzung mehrerer Parteien, Konkordanz Zusammenarbeit der politischen Eliten (vgl. etwa die Unterschiedlichkeiten daher in den angelsächsischen Politsystemen und den kleinen europäischen Demokratie wie der Schweiz, Österreich und den Niederlanden).

Ein Konsens kann in der Verfassung verankert sein, ebenso auch in der politischen Praxis (Verfassungswirklichkeit; vgl. die Schweizer Konkordanzdemokratie mit der derzeitigen "Vier - Parteien - Koalition"). Neue Verfassungen bevorzugen eine Präambel mit einer allgemeinen Erklärung oder einem Grundrechtskatalog, der wesentliche politische Rechte außer Streit stellt. Als beispielhaft gilt etwa das Wahlrecht mit den Grundsätzen unmittelbar und direkt, frei und geheim sowie allgemein und gleich (vgl. in diesem Kontext die Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz 1971, die Aufhebung des Kurienwahlrechts in Österreich 1907, der Ausschluss vom Wahlrecht in einigen arabischen Staaten; zu vermerken ist ebenso der Ausschluss von einer demokratischen Mitbestimmung von Zugezogenen/ Migranten bei legalem langjährigen Aufenthalt).

Ausschlusskriterien müssen genau definiert sein (etwa Alter, Behinderungsgründe, Handlungsfähigkeit).

2.3 Parlamentarismus    

Demokratischer Parlamentarismus hat als Kriterien eine direkte Bestellung durch das Volk bzw. einer Kammer des Parlaments nach einem demokratischen Wahlrecht,

Gesetzgebung,

Kontrolle der Regierung,

Öffentlichkeit und ein

freies Mandat.

Die Praxis relativiert mitunter allerdings die Grundsätze. Die Bestellung nehmen die Parteien vor, die intern über das Mandat entscheiden.

Die entscheidenden Phasen einer Gesetzgebung werden im vorparlamentarischen Raum vorgenommen. Damit wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Die Kontrolle der Regierung übernimmt die Minderheit im Parlament(Opposition).

Parlamentarier verdanken ihr Mandat einer Partei bzw. Interessensgruppe.

Nationale Parlamente haben einen eingeengten Handlungsraum infolge der Internationalisierung und Europäisierung.

Parlament und Regierung haben eine gegenseitige Verantwortung. Dies betrifft rechtlich bei Vorwürfen der Verletzung von Gesetzen und politisch bei einem Misstrauensvotum.

Parlamentarische Entscheidungen werden arbeitsteilig getroffen, indem es eine

Trennung zwischen (öffentlichem)Plenum und(zumeist nichtöffentlichen)Ausschüssen und eine

Trennung zwischen vorparlamentarischem und parlamentarischem Bereich gibt.

Im Spannungsfeld zwischen Regierung und Opposition gibt es verschiedene Erscheinungsformen.

Fundamentalopposition - Ablehnung des Politsystems(etwa die Verfassung),

Alternativopposition - Konkurrenz und Konsens,

Scheinopposition - Inhalte weitgehend identisch,

Bereichsopposition - Kontrolle des anderen Koalitionspartners.

2.4 Verfassung    

Eine Verfassung regelt die Machtzuweisung, Machtablösung und Machtkontrolle. Hauptaufgabe der Verfassung ist die Machtbegrenzung. In einer Demokratie sind Verfassung (Verfassungstheorie) und Realität (Verfassungswirklichkeit) nie ganz zur Deckung zu bringen (vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 43).

Verfassungsarten sind

Normative Verfassungen - Übereinstimmung von Theorie und Praxis > Idealfall,

Nominale Verfassungen - teilweise Übereinstimmung zwischen Theorie und Praxis sowie

Semantische Verfassungen - Theorie und Praxis haben nichts gemeinsam > Unvereinbarkeit mit einer Demokratie (vgl. "Stalin - Verfassung" der Sowjetunion, NS - Ermächtigungsgesetz 1933).

Moderne Verfassungen sind vom Aspekt der Gewaltenteilung geprägt. Mit der Verteilung von Macht (Gewalt) auf mehrere Personen und Institutionen wird eine Machtkonzentration vermieden. Zeitgemäße Demokratien kennen drei Formen von Gewaltentrennung.

Institutionelle Gewaltenteilung - Gleichgewichtigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative(vgl. die US - Präsidialform),

Zeitliche Gewaltenteilung - Trennung von Regierungsmehrheit und Opposition,

Föderative (vertikale) Gewaltenteilung - Verteilung auf mehrere Ebenen (Bundesstaat, Gliedstaaten/ Bundesländer und Gemeinden).

Moderne Verfassungen sind vom Aspekt der Gewaltenteilung geprägt. Mit der Verteilung von Macht (Gewalt) auf mehrere Personen und Institutionen wird eine Machtkonzentration vermieden. Zeitgemäße Demokratien kennen drei Formen von Gewaltentrennung.

Institutionelle Gewaltenteilung - Gleichgewichtigkeit von Legislative, Exekutive und Judikative(vgl. die US -Präsidialform),

Zeitliche Gewaltenteilung - Trennung von Regierungsmehrheit und Opposition,

Föderative (vertikale) Gewaltenteilung - Verteilung auf mehrere Ebenen (Bundesstaat, Gliedstaaten/ Bundesländer und Gemeinden).

3 Mehrparteiensysteme    

Im Folgenden werden politische und parlamentarische Systeme sowie präsidentielle und gemischte Systeme angesprochen(vgl. NASSMACHER 2004, 107-125, 164-207).

3.1 Politische Systeme    

Politische Systeme als Ordnung von dauernder Macht(Herrschaft) weisen verschiedene Kriterien auf.

Sozioökonomische Infrastruktur - Zwischen Systemen der Ersten, Zweiten und Dritten Welt gibt es verschiedenste Voraussetzungen. Allein schon die Unterscheidung von "kapitalistisch" und "sozialistisch"("kommunistisch")weist auf Unterschiede im Privateigentum und Staatsaufbau hin.

Soziopolitische Infrastruktur - Systeme mit mehreren Parteien als kompetitive Systeme lassen einen Wettbewerb um Wählerstimmen zu(vgl. Parteienmonismus als Einparteiensysteme bzw. Nullparteiensysteme).

Verfassungsstruktur - Zu unterscheiden sind Systeme mit institutioneller Gewaltenteilung(präsidentielle Systeme)und zeitlicher Gewaltenteilung mit Mischsystemen (parlamentarische Systeme).

Ohne Beachtung der Dritten Welt für das 20. Jahrhundert sind drei politische Systeme in der "Industriegesellschaft" zu unterscheiden.

Liberale Systeme - Parteienpluralismus, kapitalistisches Wirtschaftssystem, demokratisch - egalitär Kommunistisches Systeme - monistisches Parteiensystem, sozialistisches Wirtschaftssystem, antidemokratisch - antiegalitäre Grundform

Faschistisches Systeme - monistisches Parteiensystem, kapitalistisches Wirtschaftssystem, antidemokratisch - antiegalitäre Grundform

Kennzeichen sind Spannungsverhältnisse zwischen Legitimität und Effektivität.

3.2 Parlamentarische Systeme    

Sie ergeben sich aus dem Kontext zwischen einer Verflechtung von Parlament und Regierung. Dies zeigt sich nicht nur in der Gesetzgebung und Kontrollfunktion, ebenso auch in der Zusammensetzung der Regierung. Damit beherrscht die Regierung mit den beiden Apparaten des Staates und der Parteien im Grunde genommen das Parlament, was zu einer Entmachtung des Parlaments führt.

Sieben Merkmale kennzeichnen parlamentarische Systeme.

Regierung und Opposition sind unterscheidbar.

Es gibt eine Verknüpfung von Parlament und Regierung durch das Misstrauensvotum.

Als Gegenstück gibt es das Auflösungsrecht der Regierung mit Neuwahlen.

Eine Doppelmitgliedschaft in Parlament und Regierung ist zulässig und üblich.

Führungspositionen gibt es daher in Personalunion, mit Fraktionsdisziplin im Parlament und damit stabiler Mehrheiten und Entwertung des Misstrauensvotums.

Das Staatsoberhaupt hat eine reduzierte Stellung, der Regierungschef (bzw. Parteichef) besitzt die staatliche Macht. Das Staatsoberhaupt bestätigt durch Ernennung den Regierungschef und besitzt Kompetenzen bei Notstandsmaßnahmen.

Die zweite Kammer des Parlaments hat eine reduzierte Stellung(allgemein nicht direkt gewählt, Ausnahme Italien).

Eine Sonderstellung des Misstrauensvotums besitzt Deutschland in Form des "konstruktiven Misstrauensvotums". Mit der Abwahl des Regierungschefs und damit der Regierung bedarf es einer gleichzeitigen Neuwahl eines neuen Regierungschefs.

3.3 Präsidentielle Systeme    

Kennzeichnend sind die weitgehende Trennung von Regierung und Parlament, also eine institutionelle Gewaltentrennung und damit voneinander unabhängige Bestellungsvorgänge. Ebenso kommt es zu einer getrennten direkten Wahl des Parlaments und des Staatsoberhaupts.

Fehlen einer Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament, daher kein Misstrauensvotum,

Fehlen eines Auflösungsrechts,

Ausschluss einer Doppelmitgliedschaft in Regierung und Parlament("Inkompatibilität"),

Führungspositionen sind nicht identisch mit der Parlamentsmehrheit,

die Opposition gefährdet nicht die Stellung des Staatsoberhaupts und damit der Regierung,

das Staatsoberhaupt ist gleichzeitig Regierungschef und damit gibt es eine Konzentration der Macht der Exekutive sowie

einem Zweikammer - System mit echter Aufgabenaufteilung und Aufwertung des Parlaments gegenüber der Regierung("Bipolarität").

Beispielhaft ist das Modell präsidentieller Systeme der USA (vgl. LÖSCHE 2008, 120-130; PELINKA - VORWICK 2010, 56-57).

Abgeschwächt ist die Trennung zwischen Legislative und Exekutive durch die Notwendigkeit der Kooperation(Budgetrecht des Parlaments, Veto des Präsidenten/ Zwei - Drittel - Mehrheit Parlament, Bestellungsrecht mit Zustimmung des Senats, Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen durch Senat). Es ergibt sich ein Plus des Senats, etwa in außenpolitischen Kompetenzen.

Die Amtsdauer des Repräsentantenhauses beträgt zwei Jahre, des Senats sechs Jahre.

Gewählt wird der Präsident von einer Versammlung von Wahlpersonen("electoral college").

Bei Ausscheiden des Präsidenten vor Ablauf der Amtszeit folgt der Vizepräsident.

Ein Abberufungsverfahren("impeachment")ist ein gerichtsähnliches verfahren - Anklage durch das Repräsentantenhaus, Senat mit Zwei - Drittel - Mehrheit zustimmen - Verlust des Amts.

Als Besonderheit gilt die politische Macht der Gerichtsbarkeit("supreme court"/ Oberster Gerichtshof). Mit der Ernennung durch den Präsidenten und der Zustimmung durch den Senat interpretieren die Mitglieder ständig die Verfassung der USA (vgl. beispielhaft die Rassentrennung, Todesstrafe und Abtreibung).

3.4 Gemischte Systeme    

Merkmale des parlamentarischen und präsidentiellen Systems werden verbunden. Beispiele sind die Fünfte Republik in Frankreich(seit 1958), Deutschland(Weimarer Republik 1919-1933), Österreich(seit 1929), Portugal(seit 1976) und Russland(seit 1919).

Bipolarität des Wahlvorganges - Wahlvolk wählt unabhängig voneinander ein Parlament und ein Staatsoberhaupt.

Fusion von Exekutive und Legislative - Präsident und Parlamentsmehrheit bestimmen die Regierung.

Als Besonderheit gilt, dass in einem Konfliktfall zwischen dem Staatsoberhaupt und der Parlamentsmehrheit eine Pattstellung entsteht. Damit es nicht zu einem politischen Stillstand kommt, hat eine Partei auf die Nutzung ihrer Rechte zu verzichten(vgl. der Rollenverzicht des österreichischen Bundespräsidenten und der Rückzug das französischen Präsidenten 1986-1988, 1993-1995 und 1997-2002["cohabitation"]). In Russland widersetzte sich gewaltsam der Präsident 1993 gegen das Parlament. Die Verfassung gibt dem Präsidenten eine stärkere Position. Als Sonderfall gilt die Schweiz(vgl. MOECKLI 2007).

Der Bundesrat(Regierung) legitimiert sich durch Parlamentsmehrheit. Beide Kammern - Nationalrat(direkte Wahl) und Ständerat(indirekte Wahl über Kantone) - wählen den Bundesrat.

Das Staatsoberhaupt(Bundespräsident) besitzt nur repräsentative Funktionen.

Parlamentarische Ämter und Regierungsamt sind unvereinbar.

Es gibt kein Misstrauensvotum und kein Auflösungsrecht.

Es gibt noch Einrichtungen der direkten Demokratie als Verfassungspraxis, etwa Initiativen und Abstimmungen auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene.

Konkordanzmechanismen sind die Konzentrationsregierung(Bundesrat)mit Verschränkung der Parteien, Sprachgruppen und Konfessionen.

Das Kollegialitätsprinzip im Bundesrat ergibt volle Gleichheit der Mitglieder, lediglich der Bundespräsident besitzt einen Ehrenvorrang(für ein Jahr).

4 Einparteiensysteme    

Besprochen werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede, Systeme im Kommunismus und Faschismus, in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie eine Grauzone zwischen Demokratie und Diktatur in Form von defekten Demokratien und hybriden Regimen.

4.1 Gemeinsamkeiten und Unterschiede    

Allgemein wird festgehalten, Vertreter aller Systeme dienen dem Gemeinwohl.

In Mehrparteiensystemen geht man davon aus, dass unter Gemeinwohl nicht von vornherein feststeht, was gemeint ist. Daher werden in pluralistischen Gesellschaften alle politischen Kräfte eingeladen, ihren Beitrag zu leisten(vgl. allerdings dazu, ob wirklich alle Interessen am Wettbewerb beteiligt werden können).

In Einparteiensystemen wird das Gemeinwohl von vornherein festgestellt. Der Nutzen für die Klasse, das Volk und den Staat benötigt keinen Wettbewerb.

Einparteiensysteme haben keine Kontrolle, freie Ablösbarkeit der Regierenden und keine Opposition. In Nachfolgefragen kommt es in der Regel zu Machtkämpfen(vgl. Stalins Tod 1953 und nach Maos Tod 1976). Festzuhalten ist auch, dass nach dem Tod eines Diktators Einparteiensysteme zusammenbrechen(können)(vgl. Spanien 1976, Jugoslawien 1980).

Im 20. Jahrhundert haben sich kommunistische und faschistische Einparteiensysteme herausgebildet.

In der Faschismustheorie werden die Unterschiede zwischen kommunistischen und faschistischen Theorien und die Gemeinsamkeit zu liberalen Mehrheitsparteisystemen betont(vgl. das Schwergewicht der Theorieauseinandersetzung über die sozioökonomische Infrastruktur/Kapitalismus vs. Sozialismus; vgl. Reinhard KÜHNL).

Die Totalitarismustheorie hebt wiederum Gemeinsamkeiten zwischen kommunistischen und faschistischen Systemen hervor. Als Gegensatz werden die liberalen Mehrheitsparteisysteme gestellt(vgl. Hannah ARENDT).

Einheitsparteisysteme tendieren zur Unterdrückung Andersdenkender und sind totalitär strukturiert. Totalitär bedeutet, wenn alle Gesellschaftsbereiche unterdrückt werden(vgl. etwa Einheitspartei, Einheitskultur und Einheitsweltanschauung).

Die Zeitgeschichte weist auf Entwicklungen hin, dass Einheitsparteisysteme an Totalität verlieren und autoritäre Systeme annehmen(vgl. die Entstalinisierung, Spanien 1975, Jugoslawien 1980).

Kennzeichnend für Totalität sind der absolute ideologische Wahrheitsanspruch, abweichende Meinungen gelten als Verrat und der Monopolanspruch.

4.2 Parteisysteme in Schwellen- und Entwicklungsländern    

Länder der Dritten Welt haben anders geartete Rahmenbedingungen wie ein(e)

geringere Lebenserwartung,

geringeres Pro - Kopf - Einkommen,

höhere Analphabetenrate,

geringere Arbeitsproduktivität,

höhere Agrarquote und

höheres Bevölkerungswachstum.

Gewisse Merkmale sind seit den siebziger Jahren nicht mehr vorhanden(vgl. das Pro - Kopf - Einkommen von erdöl -exportierenden Ländern und das Senken der Analphabetenrate in Kuba).

Der europäische Kolonialismus hat auch die Entwicklung einer nachkolonialen Ära beeinflusst. Beispielhaft ist dies im indischen Parlamentarismus zu sehen, in dem es eine autochthone indische Tradition gibt, aber die Verfassungsstruktur Indiens dem Muster des britischen Systems folgt("Westminster Demokratie").

Zu unterscheiden sind acht politische Systeme.

Feudale Systeme mit alten aristokratischen Strukturen(vgl. Saudi - Arabien, Marokko).

Pseudorepublikanische Systeme mit Parteien mit demokratischem Anspruch und geringer Opposition(vgl. Tunesien).

Konservative Militärdiktaturen mit der Dominanz des Militärs in Partei(en) und geringen bis keinen demokratischen Ansprüchen(vgl. Chile bis 1989, Südkorea bis in die achtziger Jahre).

Radikale Militärdiktaturen mit massiver Veränderung sozioökonomischer Verhältnisse und Befreiungskämpfen(vgl. Algerien bis 1990, Äthiopien bis 1991).

Mehrparteiensysteme mit Formen einer liberalen Verfassung und Anspruch auf Demokratie(vgl. Indien, Costa Rica).

Kommunistische Einparteiensysteme mit Formen wie kommunistische Einparteiensysteme der Industrieländer(vgl. Kuba, Vietnam, Nordkorea).

Eigenständige Einparteiensysteme mit der Zielsetzung spezifischer Bedürfnisse und Traditionen des eigene Landes sowie einem Modernisierungsanspruch(vgl. Uganda).

Fundamentalistische Systeme mit religiöser Tradition und Rückgriff auf vergangene Herrschaftsformen sowie einem politischen System mit konfessionellen Zielen(vgl. Iran, Sudan).

Von Besonderheit sind Übergangsformen im Sinne einer "Erziehungsdiktatur". Ziel ist die Überführung eines Einparteiensystems in eine Demokratie(vgl. die Versuche der Türkei unter Kemal Pascha Atatürk und Mexikos). Die Frage, ob eine "Erziehungsdiktatur" einen Übergang zu einer Demokratie in solchen Ländern geeignet ist, zeigt sich an den Beispielen von China und Indien . Mit der Verbesserung von Effizienz nimmt man Verluste an Legitimität in Kauf(vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 74-76). China(und ähnlich Vietnam) ist/sind die Ausnahme eines umfassenden Reformprozesses im Versuchsstadium eines nominell kommunistischen Einparteiensystem mit einem marktwirtschaftlich-kapitalistisch organisierten Wirtschaftssystem.

Liberale Systeme haben sich weltweit (auch) in unterentwickelten Staaten durchgesetzt, etwa in Portugal und Spanien(1974 bzw. 1976), 1989 und 1991 in den kommunistischen Systemen Europas (mit Ausnahme von Weißrussland, in Militärdiktaturen Asiens (Philippinen, Südkorea, Taiwan) und Lateinamerikas(Brasilien, Argentinien, Chile) und in Afrika (Nigeria). Der Systemwechsel/Transformation wird zu einem Übergang zu anderen Kriterien in Politik, Ökonomie und Pluralismus.

4.3 Defekte Demokratien - hybride Regime    

Der innere Zustand eines politischen Systems ist auch für die internationale Politik von Bedeutung. Politisches Verhalten, das regionale Umfeld und sozioökonomische Verhältnisse spielen eine Rolle.

Demokratie bedeutet konkurrierende Akteure, Verantwortung politsicher Entscheidungen vor der Bevölkerung und Öffentlichkeit. Autokratische Systeme haben/ benötigen diese Voraussetzungen nicht.

Allerdings gibt es genügend Systeme in einer Grauzone zwischen Demokratie und Diktatur. Die Transformationsforschung bezeichnet dies mit den Begriffen "defekte Demokratie" und "hybride Regime". Es gibt wohl Wahlen, Defizite gibt es allerdings in den Bürger- und Menschenrechten sowie in der Rechtsstaatlichkeit. Das Gewaltmonopol einer legitimen Gewaltausübung ist ebenfalls ein Kriterium(vgl. die Demokratische Republik Kongo, teilweise den Irak oder Afghanistan).

Noch lange ist es nicht globaler Standard ein leistungsfähiger, marktwirtschaftlicher und demokratischer Rechtsstaat zu sein. Mitunter haben Autokratien sogar eine Vorbildfunktion.

langfristig ein verzerrtes Bild in der Berichterstattung entsteht. Zusammenhänge werden nicht aufgezeigt. Hintergrundinformationen werden eher im Internet angeboten.

5 Parteien - Parteisysteme    

Anzusprechen sind die Funktion und Arten politischer Parteien, die innerparteiliche Demokratie, Parteiprogramme und deren Personalisierung, die Finanzierung und Parteisysteme (vgl. NASSMACHER 2004, 90-106; NIEDERMAYER - STÖSS - HAAS 2006; ANDERSEN 2009).

5.1 Funktion und Arten    

Demokratien benötigen ein Parlament, dieses benötigt Parteien. Schon im antiken Rom gab es Patrizier und Plebejer, in Byzanz grüne und blaue Parteien(Farbe nach populären Wagenlenkern).

Moderne Parteien sind das Ergebnis eines Parlamentarismus . Abgeordnete mit ähnlichen Meinungen, Interessen und Handlungsfeldern schließen sich zu Fraktionen(Gruppen) und diese zu einer Partei zusammen (vgl. den britischen Ausdruck für Fraktion "Party in parliament").

Das Europäische Parlament gliedert sich in Fraktionen, denen sich die Abgeordneten der auf nationaler Ebene gewählten Parteien zuordnen(vgl. etwa EVP -christlich - demokratisch, PES -sozialdemokratisch und sozialistisch, liberale und grüne Abgeordnete). In der Folge bilden sich Parteisysteme.

Drei Aufgaben erfüllen politische Parteien:

Integration - Parteien bilden einen überschaubaren Rahmen einer Vielzahl von Wertvorstellungen und Interessen(vgl. dagegen Flügelkämpfe in Parteien).

Rekrutierung - Auswahl von Personen für politische Positionen für politische Entscheidungen.

Legitimation - Machtanwendung soll allgemein akzeptiert werden und zu einer legitimen Herrschaft werden(vgl. die Notwendigkeit von Wahlen).

Die Geschichte moderner Parteien beginnt im britischen Parlament des 17. Jahrhunderts mit den Tories(später Konservative) und Whigs(später Liberale). In Europa entwickelten sich mit dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht im 19. und 20. Jahrhundert Massenparteien mit der Notwendigkeit von Organisationsmodellen(vgl. Parteimitgliedschaft, Mitgliedsbeiträge, Parteifunktionär). Massenparteien unterscheiden sich in Mitgliederparteien und Wählerparteien. Die Mitgliederzahl zeigt sich im Kriterium der Organisationsdichte von Parteien.

Es zeigt sich, dass diese Entwicklung zu einer Konzentration auf Wahlkämpfe führt. Massenparteien sehen dies als Mittelpunkt ihrer Orientierung, wobei der Wahlerfolg das eigentliche Ziel darstellt. Politisches Marketing wird so immer bedeutender und erhält eine Aufmerksamkeit.

Abweichend davon bildete sich nach der Oktober - Revolution 1917 in Russland eine Kaderpartei (vgl. die politische Qualität der Mitglieder mit Qualifikationen und Vorleistungen).

5.3 Parteiprogramme - Personalisierung    

Parteien haben Programme, um ihre Ziele und Vorhaben zu formulieren.

Grundsatzprogramme bieten langfristige Orientierung mit Innen- und Außenfunktion.

Aktionsprogramme bieten kurzfristige Orientierung, die Außenfunktion dominiert.

Die Innenfunktion hat als Auftrag, verschiedene Flügel einer Partie zu integrieren und eine Identifikation mit dem Parteiprogramm zu erreichen. Die Außenfunktion hat bestimmte Wählerschichten anzusprechen und die Öffentlichkeit für eine Partei zu gewinnen (vgl. den Ausdruck "Schaufensterfunktion").

In Mehrparteisystemen ist davon auszugehen, dass Parteien nicht Wahlen gewinnen, um Parteiprogramme zu verwirklichen. Vielmehr formulieren Parteien Programme, um Wahlen zu gewinnen.

Die Personalisierung von Parteien konkurriert mit Parteiprogrammen. Personen übertreffen oft Programme bzw. treten an ihre Stelle. Sie können auch selbst zum Programm werden.

Internationale Beispiele dafür sind die italienische "Democrazia Cristiana/ DC" und die japanische "Liberal -Demokratische Partei/ LDP". Beide Parteien bestanden jeweils primär um eine Person und nicht um ein bestimmtes Programm(personenbezogene Gruppierung).

Das indische Parteiensystem zeigt, dass nach dem Tode Pandit Nehrus 1964 die Dominanz der Kongress - Partei geringer wurde. Mit der Fortführung der "Nehru - Dynastie " wurde dem versucht zu begegnet. Andere indische Parteien ordneten auch Personen zu und versuchten so Loyalitäten zu erreichen.

5.4 Finanzierung    

Für Wahlauseinandersetzungen und zur Führung bzw. ständigen Organisation benötigen Parteien finanzielle Mittel. Zu unterscheiden sind Eigen- und Fremdfinanzierung.

Eigenfinanzierungsmittel sind Mitgliedsbeiträge, Parteisteuern(Abgaben aus Einnahmen aus Schlüsselfunktionen/indirekte staatliche Finanzierung)und Parteibetriebe.

Fremdfinanzierungsmittel betreffen Spenden(Abhängigkeit von Geldgebern)und staatliche Finanzierung (Budgetmittel für eine Parteiarbeit).

In den USA wurde durch die "Watergate - Affäre" (1974) eine Kontrolle der Einnahmen eingeführt, wobei (Wahlkampf-) Kosten nach wie vor außer Kontrolle geraten können. Insbesondere durch die Vorwahlen entstehen hohe finanzielle Belastungen, so dass Kandidaturen finanziell gut ausgestattet sein müssen. Das britische Modell der Kontrolle von Ausgaben, auch in Kanada praktiziert, bewirkt relativ billige Wahlauseinandersetzungen. Der Kontext von Ökonomie und Politik wird so relativiert.

5.5 Parteisysteme    

Solche Systeme werden nach der Zahl der bedeutenden Parteien geordnet, etwa im UK als Muster eines Zweiparteiensystems(obwohl im UK mehr Parteien existieren und an Wahlauseinandersetzungen teilnehmen).

Zweiparteiensysteme weisen auf ein Kopf - an - Kopf - Rennen bei Wahlen mit Mehrheitswahlrecht hin, wobei eine dritte Partei in der Regel chancenlos ist.

Zweieinhalb - Parteisysteme geben ein dritten Partei die Chance, das Zünglein an der Waage zu sein(etwa die FDP in Deutschland, früher die FPÖ in Österreich).

Vielparteiensysteme mit einer dominierenden Partei weisen auf eine traditionell führende Rolle einer Partei (etwa früher der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Schwedens).

Vielparteiensysteme ohne eine dominierende Partei weisen auf keine Führungsrolle einer Partei hin. Die Parteien besitzen ungefähr den gleichen Stimmenanteil (etwa die Schweiz).

Nullparteiensysteme wie Saudi - Arabien und Chile bis 1989 kennen keine Partei(en).

Wahlsysteme bestimmen die Parteienlandschaft. Das Mehrheitswahlrecht bevorzugt jedenfalls den Trend zu einem Zweiparteiensystem(etwa in den UDA und im UK). Die Verhältniswahl lässt eher Vielparteiensysteme entstehen. Das Entstehen von vorhandenen ethnischen Strukturen - sprachlich, kulturell und religiös - lässt Schwierigkeiten aufkommen(etwa in Afrika/ Nigeria).

Am Beispiel der EU zeigt es sich, dass eine europäische politische Integration nur dann gelingen kann, wenn ohne nationale Parlamente mit ihren Parteisystemen ein eigenes europäisches Parteisystem etabliert wird - ohne nationale Loyalitäten.

Der Zustand der einzelnen Parteien zeigt sich in funktionierenden Demokratien im Verhalten der zwischenparteilichen Demokratie. Dies bedeutet Wettbewerb um Wahlstimmen, innerparteiliche Demokratie und ein Mehrparteiensystem.

Das Entstehen von vorhandenen ethnischen Strukturen - sprachlich, kulturell und religiös - lässt Schwierigkeiten aufkommen(etwa in Afrika/ Nigeria). Am Beispiel der EU zeigt es sich, dass eine europäische politische Integration nur dann gelingen kann, wenn ohne nationale Parlamente mit ihren Parteisystemen ein eigenes europäisches Parteisystem etabliert wird - ohne nationale Loyalitäten.

Der Zustand der einzelnen Parteien zeigt sich in funktionierenden Demokratien im Verhalten der zwischenparteilichen Demokratie. Dies bedeutet Wettbewerb um Wahlstimmen, innerparteiliche Demokratie und ein Mehrparteiensystem.

6 Verbände - Neokorporatismus - Mitbestimmung    

Im Folgenden werden Funktion und Arten der Verbände, Zielgruppen, der Neokorporatismus, die Mitbestimmung und Verwaltung angesprochen (vgl. TALOS 2008).

6.1 Funktion und Arten der Verbände    

Wichtige Organisationsformen in gegenwärtigen politischen Systemen sind Parteien und Verbände. Diese versuchen, die Entscheidungsträger zu bestimmten Handlungen zu bringen. Verbände halten eine gewisse Distanz zu den zentralen Stellen von Regierung und Parlament. Verbände erfüllen eine Integrationsfunktion .

Im österreichischen politischen System erweist sich dies bei der Bundeswirtschaftskammer mit ihren Landesorganisationen (BWK), der Kammer für Arbeiter und Angestellte mit ihren Landesorganisationen (AK), der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern und den Landesorganisationen (LK), dem Österreichischen Gewerkschaftsbund und seinen Teilorganisationen (ÖGB) sowie der Industriellenvereinigung mit den Landesorganisationen (IVG). Zudem kommen noch konfessionelle Verbände und Dachverbände humanitärer, sportlicher und anderer Art. Daraus ergibt sich eine Gliederung von wirtschaftlichen Verbänden und ideellen Verbänden.

Fließende Übergänge ergeben sich etwa bei Bürgerinitiativen und konfessionellen Verbänden, wenn es auch um ökonomische Ziele geht.

Verbände sehe sich in liberalen Systemen auch als "Druckgruppen"("pressure groups"). Mit Interessenszielen versucht man, diese durchzusetzen und ein Gleichgewicht im politischen System zu erreichen bzw. zu erhalten.

Eingeteilt werden können Verbände in

freie Verbände mit freiwilligem Beitritt und Austritt (Vereine mit ihren Dachverbänden aller Art, NGOs, der ÖGB und die IVG) und

Pflichtverbände mit automatischer Zugehörigkeit (Pflichtmitgliedschaft bei Kammern durch bestimmte Berufstätigkeit).

Als besondere Rechtsform gelten konfessionelle Verbände. Diese sind mit Verträgen der jeweiligen Religionsgemeinschaft verbunden, wobei gleichzeitig der Status der Religionsgemeinschaft geregelt ist. In liberalen Systemen widerspricht der Fundamentalismus dieser Vorgangsweise.

6.2 Zielgruppen von Verbänden    

Der englische Ausdruck "pressure groups" weist auf die Tätigkeit von Verbänden.

Verbände agieren mittels Expertentum, das politische System reagiert mittels politischer Impulse. Umgekehrt kann man auch davon ausgehen, dass das politische System Verbände entwickelt, die in der Folge reagieren.

Adressaten/ Zielgruppen der Verbände sind

Parlamente, insbesondere wenn sie in präsidentiellen Systemen eigenständig agieren können(vgl. die USA als beispielhaftes Zusammenspiel beider Institutionen/ "Lobbyismus"). Von einem internen Lobbyismus spricht man, wenn Verbändevertreter als Parteivertreter im Parlament sitzen. Externer Lobbyismus drückt sich in der Arbeit von außen aus.

Regierungen, in denen Verbändevertreter in Schlüsselpositionen sitzen.

die Verwaltung mit Anhörungsrecht bei anstehenden Entscheidungen und

politische Parteien. Hier gibt es vom Monopolcharakter mit einer einzigen Partei bis zur Zusammenarbeit mit mehreren Parteien Möglichkeiten der Kooperation.

Instrumente für einen Einfluss von Verbänden sind

Geld als Zuwendungen bzw. Entzug von Geld und

die Zahl von Wählenden als Anhänger von Verbänden, um politische Akteure zu beeinflussen.

6.3 Neokorporatismus - Mitbestimmung    

Verbände neigen auch dazu, Kooperationen mit anderen Verbänden einzugehen und so Interessen durchzusetzen(vgl. die Sozialpartnerschaft in Österreich; TALOS 2008). In liberalen Systemen zeigt sich dies in der Zusammenarbeit von Arbeitgeber-, Arbeitnehmerverbänden und dem Staat als Einflussmöglichkeit("Neokorporatismus").

Korporatismus ist ein Begriff in der Politikwissenschaft, der Formen der Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an politischen Entscheidungsprozessen beschreibt(vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 121).

Neo - Korporatismus wird seit den siebziger Jahren die Theorie bezeichnet, weil man sich als Instrument vom klassischen Korporatismus abgrenzen will(Beteiligung an der Umsetzung politischer Entscheidungen, Ergänzung des Parlamentarismus). Damit kommt es zu einer Trias von Staat (Regierung), Arbeit (Gewerkschaften) und Kapital (Arbeitgeberverbände). Im Neokorporatismus und seinen Einrichtungen sollen grundsätzlich Spannungsfelder von Arbeit und Kapital gemildert werden. Arbeitskämpfe werden tatsächlich in Ländern mit solcher Einrichtung weniger durchgeführt.

In Österreich mit dem am stärksten entwickelten Neokorporatismus haben Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Form der "Paritätischen Kommission für Lohn- und Preisfragen" eine Einrichtung geschaffen, die ohne Staat von den Verbänden Konfliktbereiche lösen. Als Sozialpartnerschaft sind auch Aspekte der Mitbestimmung Aufgabenbereiche. Dies stellt den Versuch dar, in liberalen Systemen Arbeitsnehmern Mitsprache und Mitverantwortung zu geben (vgl. die Mitsprache als Parität).

Mitbestimmung im Arbeitsprozess und auf Betriebsebene (etwa Betriebsräte),

Mitbestimmung auf Unternehmensseite (Betriebsräte und Gewerkschaften) und

überbetriebliche Mitbestimmung (durch Gewerkschaften).

Neben der nationalen Mitbestimmung und Gleichberechtigung der Arbeitnehmer in Österreich gibt es die "Montan -Mitbestimmung" in Deutschland in der Eisen- und Stahlindustrie.

In den USA gab es vor dem Zweiten Weltkrieg im Reformprogramm des "New Deal" neokorporative Züge.

Verschiebungen und damit eine Abwertung des Neokorporatismus ergeben sich aus de Aspekten einer ökonomischen Globalisierung (vgl. die Aufhebung von Grenzen, der Rückzug von Regierungen aus der Sozialpolitik/ "Neoliberalismus" mit dem freien Spiel der Kräfte des Marktes - in den USA "Reagonomics", im UK "Thatcherismus"). Damit kam es zu einem Rückgang der Organisationsbemühungen der Gewerkschaften. Die Unternehmerverbände setzen Direktverbindungen mit dem politischen System ein ("Lobbyismus"), ohne Absprachen mit den Gewerkschaften. In der Lohnpolitik besteht nach wie vor die Sinnhaftigkeit, Absprachen zwischen den Partnern durch Kollektiv- bzw. Lohnverträge zu regeln.

6.4 Verwaltung    

Verwaltungen dienen einer Regierung als bürokratische Hilfsapparate, um den politischen Willen durchzusetzen. Sie sind demnach ein neurales Instrument im Sinne legitimer politischer Interessen, einsetzbar für jede regierende politische Partei.

Die Praxis zeigt jedoch, dass eine vollständige Neutralität der Beamtenschaft nicht gegeben ist. Beamte bzw. Verwaltungsorgane beeinflussen politische Entscheidungen, durch erhaltende Informationen und Entscheidungen.

Der politische Charakter zeigt sich, dass im Parlamentarismus der vorparlamentarische Raum durch die Verwaltung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wesentlich beeinflusst wird. Eine zeitgemäße Verwaltung gibt sich großteils die Gesetze selbst, die sie dann vollzieht(vgl. PELINKA - VARWICK 2010, 125).

Die Verwaltung ist der Regierung mit ihrer Weisungsbefugnis direkt unterstellt. Das Primat der Politik über die Verwaltung widerspricht sich in der politischen Rolle der Verwaltung, etwa an der Mitwirkung der Verwaltung an der Gesetzgebung, am Ermessensspielraum der Verwaltung und der Interpretation der Gesetze und Verordnungen, die unvermeidlich politisch sind.

International weist sich dies einerseits im US - System des politischen Beamtentums (Besetzung der Spitzenpositionen vom jeweiligen US - Präsidenten auf Zeit) und andererseits im unpolitischen System des UK (Berufsbeamtentum im britischen "Civil Service").

In europäischen Regierungen neigt man dazu, diesem Dilemma mit einem politischen Beamtentum in Form eines "Ministerbüros" auszuweichen.

7 Globalisierung    

Als ein Prozess zunehmender Verbindungen von Gesellschaften und Problembereichen betreffen Globalisierungsphänomene alle Teile der Welt. Sie weisen auf eine quantitative Zunahme, qualitative Intensivierung und eine räumliche Ausdehnung hin. Nationale Elemente wie Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsmacht verlieren an Bedeutung.

Transnationale Konzerne und eine transnationale Zivilgesellschaft sind neue Akteure in der Weltpolitik.

Im Globalisierungsdiskurs unterscheidet man den Globalisierungsgrad.

Ungleich war das Maß der Globalisierung je nach Raum und Zeit. Zunächst betraf es vorherrschend den ostasiatischen Raum.

Die Weltwirtschaftskrise 2008/2009 beschleunigte geopolitische Gewichtungen, die Dominanz des OECD - Raumes nahm ab.

Eine kulturelle Diversifikation kann als Reaktion verstanden werden.

Neue supraterritoriale Räume wurden erschlossen und ergänzten Globalisierungsbemühungen.

Bezugspunkte wie technischer Fortschritt, Modernisierung, vermehrte Produktionskräfte und Deregulierung greifen zu kurz.

Staatsräume werden abgelöst durch Wirtschaftsräume.

Mit der Einbindung der Schwellenländer in die "Gruppe der 20" entstanden Grundrisse einer neuen internationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik. Ökonomisch muss heute die Globalisierung in Unterdimensionen eingeteilt werden(Handel, Investitionen, Finanzmärkte und Akteure).

Transnationale Konzerne("global players") gestalten Wirtschaftsprozesse, Produkte und Dienstleistungen für einen weltweiten Bedarf, Kapital fließt weltweit und richtet sich in seinem Fluss an günstigen Anlagebedingungen.

Der Verflechtungsgrad der Ökonomien und die Ausweitung des Welthandelns mit neuen Produktionen sowie der Bedeutungsverlust von Zeit und Raum erzeugen Folgewirkungen für Kulturen, Identitäten und Lebensstilen(vgl. den IT -Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz; vgl. den Begriff "Mc Donaldisierung" der Welt).

Es zeigt sich eine Relativierung von Kulturen.

Die Bedrohung historischer Identitäten begünstigt Tendenzen eines Partikularismus (vgl. fundamentalistische Strömungen und ethno - nationalistische Bewegungen).

Ökologische Problembereiche entstehen, eine hohe Belastungsfähigkeit des globalen Ökosystems zeigt sich.

Nationalstaatloche Entscheidungsmacht und in der Folge Wirkungen und Konsequenzen gehören der Vergangenheit an. Internationale Kooperationsformen gewinnen an Bedeutung, supranationale Entscheidungsmechanismen entwickeln sich zunehmend.

Eine Sektoralisierung von internationalen Politik in internationale Problemfelder wie Sicherheitspolitik, Umweltpolitik, Finanzpolitik, Gesundheitspolitik, Migrationspolitik und Bildungspolitik kennzeichnet die Tendenz globaler Bereiche in der Politik.

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Teil II Demokratieabbau    

Vorbemerkung    

Selten sterben heute Demokratien durch Staatsstreiche bzw. Putsche, vielmehr in einem politischen Prozess, der bei Wahlen beginnt.

Demokratisch legitimierte Autokraten bauen Institutionen eines Staates um, indem demokratische Rechte außer Kraft gesetzt, persönliche und politische Freiheiten eingeschränkt werden und die parlamentarische Opposition kriminalisiert wird.

Aktuelle Beispiele gibt es in Europa in der Türkei, Polen und Ungarn. Folgenreiche Koalitionen sind in zahlreichen Staaten der EU zu beobachten.

In Amerika sind es Venezuela, Brasilien und Entwicklungen in den USA.

Die Studie behandelt Grundlagen der Demokratie, negative Tendenzen und den Niedergang von demokratischen Institutionen. Es wird auf Entwicklungen in Italien und Deutschland im 20. Jahrhundert eingegangen, beleuchtet werden Merkmale autoritären Verhaltens und erfolgreiche europäische Demokratiesysteme. Wesentlich sind Merkmale der US - Demokratie und als lateinamerikanisches Beispiel der Demokratiezusammenbruch in Chile. Letztlich wird beispielhaft die angewandte politische Ethik als Basis demokratischen Verhaltens angesprochen

1 Einführung    

Die folgende Studie in "Gesellschaftstheorien" beruht auf aktuellen Entwicklungen in Europa, Amerika und auf der US - Ausgabe 2018 des Buches von Steven Levitsky und Daniel Ziblatt/ Universität Harvard "How Democracies Die", einem Imprint der Crown Publishing Group bei Penguin Random House LLC, New York.

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat 2018 eine Sonderausgabe der deutschsprachigen Ausgabe 2018 in der Deutschen Verlags - Anstalt München herausgegeben.

Politische Bildung interessiert das Versagen von Demokratien, ausgehend von anderen Orten und Zeiten in den dreißiger Jahren in Europa, den siebziger Jahren in Lateinamerika und aktuell in Europa und in Tendenzen in den USA.

2 Grundlagen    

Demokratien sind zerbrechlich - konfliktbeladen und auf Konsens beruhend - basierend auf einer Verfassung, parlamentarisch abgesichert durch qualifizierte Mehrheit.

Diese beinhaltet Freiheit und Gleichheit in einer Gewaltenteilung als Grundsätze, in der Regel völkerrechtlich abgesichert (vgl. UNO - Europarat, EU).

Zudem kennzeichnet Demokratien allgemein eine robuste Mittelschicht, wirtschaftlichen Wohlstand, soziale Sicherheit, einen hohen Bildungsstand und eine weitgefächerte Wirtschaft.

3 Tendenzen    

Dem stehen Tendenzen entgegen, die politischer Konkurrenten als Feinde sehen, die freie Presse einschränken, Wahlergebnisse relativieren bzw. nicht anerkennen und Institutionen der Demokratie wie Gerichte und Kontrollinstanzen schwächen.

Europäische Staaten gehen aktuell gegen demokratische Institutionen vor (vgl. Ungarn, Polen und Türkei als Mitgliedsländer des Europarates und der UNO bzw. teilweise der EU).

Zugewinne in Wahlen verzeichnen Kräfte etwa in Österreich, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden.

In den USA wurde erstmals ein Präsident gewählt, der keine Erfahrungen im Staatsdienst besitzt, kaum ein Bekenntnis zu Verfassungsrechten abgibt und autoritäre Neigungen zeigt.

Im sog. "Kalten Krieg" gab es hauptsächlich Staatsstreiche, die für Zusammenbrüche von Demokratien verantwortlich waren, etwa in Argentinien, Brasilien, der Dominikanischen Republik, Ghana, Griechenland, Guatemala, Nigeria, Pakistan, Peru, Thailand, der Türkei und Uruguay. Militärputsche stürzten 2013 in Ägypten Mohamed Mursi und 2014 in Thailand Yingluck Shinawatra.

4 Führerpersönlichkeiten    

Eine andere Art des Zusammenbruchs gibt es in Form gewählter Führerpersönlichkeiten.

1933 erreichte Adolf Hitler in Reichstagswahlen die Mehrheit (vgl. PAXTON 2006, 134).

Hugo Chavez in Venezuela versprach 1999 Reichtum und soziale Verbesserung. Durch freie Wahlen mit großer Mehrheit gewählt löste er 2000 durch Populismus erheblichen Widerstand aus und wurde 2002 vorübergehend vom Militär entmachtet. 2003 folgte ein Schritt in den Autoritarismus. Ab 2006 griff er zu repressiven Mitteln. Nach seinem Tod 2013 kam es zu Verhaftungen von Oppositionspolitikern unter seinem Nachfolger Nicolas Maduro, 2017 war Venezuela eine Autokratie mit der Aushebelung des Parlaments (vgl. MARCANO - TYSZAKA 2004, 304).

5 Niedergang demokratischer Institutionen    

Aushöhlungen und in der Folge ein Niedergang demokratischer Institutionen beginnt aktuell durch gewählte Regierungen, so in Georgien, Nicaragua, Peru, den Philippinen, Polen, Russland, Sri Lanka, der Türkei, Ukraine und in Ungarn

Der demokratische Rückschritt beginnt heute an der Wahlurne (vgl. LEVITSKY - ZIBLATT 2018, 13).

6 Entwicklungen im 20. Jahrhundert    

Im Folgenden werden Bündnisse in Italien und Deutschland sowie Indikatoren bzw. Merkmale autoritären Verhaltens und erfolgreiche demokratische Systeme in Europa am Beispiel Belgiens und Finnlands besprochen.

6.1 Italien    

Am Beispiel von Benito Mussolini wird gezeigt, wie der legendäre "Marsch auf Rom" national beschworen und als Mythos verbreitet wurde sowie in der Folge Italien veränderte und Autokratien entstanden (vgl. LEVITSKY - ZIBLATT 2018, 21-22).

Das Bild von den Schwarzhemden mit dem Marsch ging in den faschistischen Kanon über und wurde in den zwanziger und dreißiger Jahren mit nationalen Feiertagen und in Schulen beschworen. Um die Legende und den Mythos eines Machtantritts zu festigen, wurde der Gedanke einer "Revolution" und eines "Aufstandes" gepflegt (vgl. PAXTON 2006).

Die Wahrheit war weniger aufregend. Die Masse der Schwarzhemden war schlecht versorgt und unbewaffnet. Erst nach der Ernennung Mussolinis durch den König traf man in Rom ein.

Mussolini nutzte mit seinen 35 Abgeordneten die Zwistigkeiten der etablierten Politiker im Parlament und die Furcht vor dem Sozialismus sowie die Gewaltdrohung der rund 30 000 Schwarzhemden aus. Der König sah darin einen Weg, Unruhen zu bekämpfen.

Staatsmänner des liberalen Establishments begrüßten die Entwicklung. Mussolini wurde als nützlicher Verbündeten gesehen.

Mussolinis Vorgehen hat sich an verschiedenen Orten in der Welt in verschiedenen Formen abgespielt. Auf die gleiche oder ähnliche Weise sind politische Außenseiter an die Macht angekommen, beginnend mit Adolf Hitler in Deutschland, Getulio Vargas in Brasilien, Alberto Fujimori in Peru und Hugo Chavez in Venezuela. Man nützte Wahlen oder Bündnisse mit mächtigen politischen Akteuren. Bestimmend waren Furcht, politische Fehleinschätzung und falscher Ehrgeiz für einen Machtantritt von Autokraten.

6.2 Deutschland    

Hitlers Aufstieg 1933 weist auf das Phänomen eines Niederganges demokratisch - politischer Kultur beispielhaft hin (vgl. PIPER 2018).

1923 griff er mit dem abendlichen Putschversuch des "Marsches auf die Feldherrnhalle" UND der Besetzung von Behördengebäuden und des Bürgerbräukellers zur Gewalt.

Der Putschversuch wurde niedergeschlagen, es folgten neun Monate Festungshaft in Landsberg mit der Verfassung seiner politischen Ideen in "Mein Kampf".

In der Folge wollte er die Macht durch Wahlen erreichen.

Die Weimarer Republik war 1919 mit einer prodemokratischen Koalition aus Katholiken, Liberalen und Sozialdemokraten geschaffen.

Ab 1930 kam es zu inneren Streitigkeiten, Kommunisten und Nationalsozialisten gewannen an Bedeutung und Popularität.

Mit der Weltwirtschaftskrise zerbrach die Koalition.

Paul von Hindenburg als Reichspräsident nutzte sein Recht im Ausnahmefall keiner Parlamentsmehrheit den Reichskanzler zu ernennen.

Ziel war den Radikalismus der Linken und Rechten mit der Ernennung von Heinrich Brüning zu verhindern.

Nach kurzer Amtszeit folgte Franz von Papen und Kurt von Schleicher.

In dieser Krisensituation sollte ein populärer Außenseiter die Regierungsverantwortung übernehmen. Am 30. Jänner 1933 wurde Adolf Hitler als Führer der NSDAP zum Reichskanzler ernannt(vgl. die politische Fehleinschätzung einen Autokraten demokratisch in ein Mehrheitssystem einzubinden).

Die Ereignisse in Italien und Deutschland zeigen die Schwäche und Art der Koalitionen bzw. Bündnisse und ihrer Akteure, Autokraten an die Macht zu bringen in der Hoffnung, sie in ein demokratisches Parlamentssystem einbinden zu können (vgl. ZIBLATT 2017; LEVITSKY - ZIBLATT 2018, 24-25). Politische und Wirtschaftskrisen, mitunter Verfassungskrisen, öffentliche Unzufriedenheit und sinkende Wahlergebnisse etablierter Parteien stellen das politische Urteilsvermögen''' auch von erfahrenen Politikern auf die Probe (vgl. für die Zwischenkriegszeit HACKE 2018; man beachte die heutige Situation in europäischen Ländern mit der Geringschätzung von politischen Expertisen und einer zögernden Haltung etwa der EU).

6.3 Merkmale autoritären Verhaltens    

Autokratische Politiker enthüllen mitunter vor ihrem Machtantritt nicht ihr System einer Autokratie. Auch halten sie sich in einer ersten Phase ihrer politischen Aktivität an demokratische Normen und verlassen sie erst später. Als Beispiel gilt in Ungarn Viktor Orban, der mit seiner Partei "Ungarischer Bürgerbund"/ FIDESZ Ende der achtziger Jahre eine liberaler Demokratie aufbaute und von 1998 bis 2002 demokratisch regierte. Ab 2010 führte er nach seiner Rückkehr an die Macht eine Autokratie ein (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung: Ungarn > http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/43064/ungarn?p=0 (15.8.2019)

Für die Politische Bildung ist daher von Interesse, wie man autokratisches Verhalten' erkennen kann. In der Beantwortung dieser Fragen gilt in der angelsächsischen Literatur der Politologe Juan J. LINZ an der Yale-University?? mit seinen Forschungsergebnissen als Experte - in der Weimarer Republik geboren, im Spanischen Bürgerkrieg aufgewachsen, Professor in Yale, 1978 mit seiner bahnbrechenden Studie "The Breakdown of Democratic Regimes" bekannt geworden (vgl. LINZ 1978, 27-38).

Vier Verhaltensmerkmale nach Juan LINZ (1978)

Ablehnung demokratischer Spielregeln bzw. schwache Zustimmung

Ablehnung oder Missachtung der Verfassung

Notwendigkeit antidemokratischer Maßnahmen

Veränderung der Regierung mit non - verfassungskonformen Mitteln

Untergrabung der Legitimität von Wahlen

Leugnung der Legitimität politischer Gegner

Diskreditierung politischer Gegner als Staatsfeinde

Darstellung politischer Gegner als Bedrohung der nationalen Sicherheit

Darstellung politischer Gegner als Kriminelle

Darstellung politischer Gegner als ausländische Agenten/ Zusammenarbeit bzw. im Auftrag feindlicher Regierungen

Tolerierung oder Ermutigung zu Gewalt

Verbindung zu bewaffneten Gruppierungen, Milizen oder Organisationen

Anregung bzw. Aufruf zu massenhaften Angriffen

Billigung von Gewaltanwendung ohne Verurteilung und Bestrafung

Zustimmung zu Gewalt in der Vergangenheit oder aktuell auf der Welt

Beschneidung bürgerlicher Freiheiten von Opponenten

Unterstützung entsprechender Gesetze oder politischer Vorhaben

Androhung rechtlicher Schritte oder Strafmaßnahmen

Zustimmung von repressive Maßnahmen in der Vergangenheit oder aktuell in der Welt

6.4 Erfolgreiche europäische Systeme    

In Belgien gab es 1936 bei der Parlamentswahl einen Zuwachs von fast 20 Prozent bei zwei autoritären Parteien, den Rexisten und dem flämisch - nationalistischen Vlaams Nationaal Verbond (VNV). Damit kam es zu einem Konflikt mit der Katholischen Partei, den Sozialisten und der Liberalen Partei. Der VNV wurde finanziell von Hitler und Mussolini unterstützt. Entscheidend Anteil an einem Zusammenhalt in einer Regierung einer großen Koalition hatte König Leopold III. und die Sozialistische Partei.

In Finnland bedrohte 1929 die rechtsextreme Lapua - Bewegung die finnische Demokratie. Ziel war die Vernichtung des Kommunismus. Mit der Ausschaltung kommunistischer Politiker kam es zu Schlägereien mit Sozialdemokraten. Die Lapua - Bewegung organisierte einen "Marsch auf Helsinki" und 1932 einen Putschversuch. Mit der Bildung einer großen Koalition bildete man eine Front der Demokraten und isolierte die Lapua - Bewegung und die faschistische Ideologie.

7 Merkmale einer US - Demokratie    

US- Bürger_innen haben ein großes Vertrauen in ihre Verfassung/ Constitution of the USA (1787).

Die Machtfülle des Präsidenten, der Kongress als parlamentarische Institution und die Gerichtsbarkeit sollen ein System der Gewaltenteilung und gegenseitigen Kontrolle in eine Balance bringen, die autoritäre Tendenzen verhindert (vgl. MEHNERT 2018).

7.1 Problembereiche der US - Verfassung    

Allerdings garantieren Verfassungen nicht den Fortbestand von Demokratien.

Es geht um unterschiedliche Auslegungen bzw. Interpretationen von Verfassungsvorschriften.

In den USA sind daher Ernennungen von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs von besonderer Bedeutung.

Die ursprüngliche US - Verfassung enthält nur vier Seiten, es fehlen etwa Bestimmungen über unabhängige Behörden.

Über Präsidialverordnungen und über Grenzen einer Exekutivvollmacht im Krisenfall gibt es keine Verfassungsbestimmungen.

Man stützt sich in der US - Demokratie auf informelle Regeln, die bekannt und beachtet werden (vgl. HELMKE - LEVITSKY 2006).

Geht es in der US-Demokratie?? neben Normen auch um persönliche Einstellungen, spielen Verhaltenskodizes eine Rolle. Ungeschriebenen Regeln finden sich im politischen Alltag überall, von der Arbeitsweise im Kongress über das Verhalten bei Wahlen bis zum Format der Pressekonferenzen und Empfängen des Präsidenten.

7.2 Normen der US - Demokratie    

Zwei Normen sind für die US - Demokratie von besonderer Bedeutung.

Gegenseitige Achtung bedeutet die Akzeptanz des Daseinsrechts und institutionelle Zurückhaltung in seiner Bedeutung geduldig, nachsichtig und tolerant zu sein.

Der politische Gegner soll konsensfähig bleiben, weshalb es im europäischen Sinn kein Parteiensystem gibt.

Eine institutionelle Zurückhaltung zeigt sich in der Amtszeitbegrenzung für den US - Präsidenten.

Lange Zeit gab es dazu kein Gesetz, nur ein Gebot.

Erst 1951 wurde mit dem 22. Zusatzartikel der Verfassung eine Bestimmung eingeführt.

8 Demokratiezusammenbruch am Beispiel Chile    

8.1 Schleichender Abbau der Demokratie    

Das Beispiel Chile weist auf die vorausgehende Entwertung grundlegender Normen hin, die zu einem Zusammenbruch einer Demokratie führt (vgl. VALENZUELA 1978, 13-20).

Vor dem Staatsstreich 1973 war das Land die älteste und eine stabile Demokratie Lateinamerikas.

Im 20. Jahrhundert galt der Grundsatz lange Zeit von einer "Kultur des Kompromisses", trotz einer marxistischen Linken und reaktionären Rechten.

Durch den Kalten Krieg und die kubanische Revolution angeregt, die Revolution geriet in den sechziger Jahren und die Kompromisskultur zunehmend unter Druck. Die Angst vor einem zweiten Kuba war vorhanden.

Mit dem von der "Unidad Popular" aufgestellten Präsidentschaftskandidaten Salvador Allende schürte man die Ängste (vgl. VALENZUELA 1978, 45).

Da bei der Wahl kein Kandidat die absolute Mehrheit erlangte und eine entsprechende Verfassungsklausel für eine Parlamentswahl eines Präsidenten fehlte, kam es zu einem Deal über freie Wahlen und bürgerliche Freiheiten, der letztlich durch Misstrauen zu einem Zusammenbruch des gegenseitigen Vertrauens führte.

In der Folge zerfielen unter der Präsidentschaft Allendes die demokratischen Normen.

Auf Grund der fehlenden Parlamentsmehrheit griff Allende zu den präsidialen Vollmachten zur Umsetzung seines sozialistischen Programmes.

Die Polarisierung zerstörte die demokratischen Normen. "Wenn sozioökonomische, ethnische oder religiöse Differenzen extrem parteilich werden, sodass sich die Gesellschaft in politische Lager spaltet, deren Weltanschauungen nicht nur unterschiedlich sind, sondern sich gegenseitig ausschließen, sind Toleranz und Achtung kaum noch aufrechtzuerhalten" (LEVITSKY - ZIBLATT 2018, 136; in der Folge 137-138).

8.2 Ende der Demokratie    

Die Politik der fehlenden Normen und eine Konsensunfähigkeit beendeten die chilenische Demokratie.

Regierung und Opposition sahen 1973 in der Mitte der Amtszeit Allendes ihre Chance, die jeweiligen politischen Ziele zu erreichen.

Keiner der beiden Seiten erreichte bei den Wahlen die erwünschte Mehrheit.

Durch fehlende Kompromissfähigkeit stürzte die Demokratie in eine Spirale der Gewalt.

Als die Justiz eine Enteignung von 40 Fabriken blockierte, die streikende Arbeiter besetzt hielten, setzte Allende ein zweifelhaftes "Dringlichkeitsdekret" durch.

Die Abgeordnetenkammer billigte eine Entschließung, in der die Regierung für verfassungswidrig erklärt wurde.

Nicht ganz einen Monat später ergriff 1973 das Militär die Macht und es kam zu einer Militärdiktatur. 17 Jahre lang wurde das Land von Generälen regiert.

9 Politische Ethik    

Für einen Lehrenden der Politischen Bildung im tertiären und quartären Bildungsbereich erscheint eine Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im Zeitalter antidemokratischer Tendenzen und einer Globalisierung ein wesentlicher Teilbereich zu sein (vgl. DICHATSCHEK 2017a,b; http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Ethik). Daher soll diese Thematik als letztes Kapitel angeführt werden (vgl. zur Geschichte SCHWEIDLER 2018, 148-149).

Politische Ethik argumentiert mit Begriffen wie Interessen, Macht, Institutionen und Verfassungen. Ergänzt wird eine Theorie der Subjekte, Bürger und Bürgergesellschaft.

Antidemokratische Tendenzen werden als Resultat von Merkmalen autokratischen Verhaltens erkannt (vgl. LINZ 1978).

Globalisierung wird als Entgrenzung mit entsprechenden Strategien und wachsender Globalität als Kooperationsgemeinschaft gesehen. Dies manifestiert sich in politisch - ökonomischen Zusammenschlüssen, Umwelt- und Klimaproblemen, Wanderungsbewegungen, internationalen Konfliktherden und unterschiedlichsten Unrechtsformen (vgl. HÖFFLE 2004).

Im Folgenden werden überblicksmäßig die Elemente einer politischen Ethik vorgestellt (vgl. HÖFFLE 2004). Ausgangspunkt der Themenbereiche sind die drei Dimensionen

des Staatsbürgers mit dem Bürgersinn, einer Ausweitung der Bürgerbeteiligung, der Toleranz und Werten eines demokratischen Bildungswesens;

des Weltbürgers mit dem Zusammenleben der Weltkulturen, westlicher und universaler Werte, einer Entwicklungspolitik und der Ökologie sowie

des Wirtschaftsbürgers mit der Selbstverantwortung bzw. Selbstverwirklichung, dem Ethos des Unternehmers und sozialer Gerechtigkeit.

Auf Grund der Fülle der Dimensionen zur Thematik wird skizzenhaft auf einzelne wesentliche Aspekte im Kontext mit Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz aus der Sicht des Autors eingegangen. Ein ausführlicher Diskurs ergibt sich aus der Auseinandersetzung mit der Fachliteratur der politischen Ethik, der verwendeten Titel und den angegebenen IT - Autorenbeiträgen.

9.1 Staatsbürgertum    

Vorrangig geht es bei ethischen Überlegungen um die Frage, wie politische Institutionen geschaffen, mit Leben erfüllt und letztlich in ihrer Arbeit umgesetzt werden.

Eine liberale Demokratie mit öffentlichem Engagement ihrer Staatsbürger besitzt mit personaler Moral und individuellen bzw. öffentlichen Interessenslagen zwei Grundlagen.

Als Prinzipien gelten Regeln bzw. Normierungen, öffentlichen Gewalten vom Volk ausgehend (Ämter/ Verwaltung - Rechtsprechung - Gesetzgebung) und rechtsmoralische Grundsätze wie Menschenrechte.

Notwendig ist ein politisches Engagement ("Antriebskraft") in Form eines Bürgersinns mit Bürgertugenden in Form der Zivilgesellschaft und Elementen direkter Demokratie.

Zu Bürgertugenden und Bürgersinn gehört ein demokratisches Bildungswesen mit der Möglichkeit der Vermittlung zeitgemäßer Bildungsinhalte (vgl. im IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung Pkt. 4 zur Didaktik).

Elemente einer Ethik der Staatsbürger sind

Rechtssinn und Zivilcourage/ "Bürgermut",

Gerechtigkeitssinn/ Erinnerung an Ungerechtigkeit und Urteilskraft,

Gemeinsinn und

demokratische Integrität.

Zur Bürgerbeteiligung gehören eine Bürger- bzw. Zivilgesellschaft und direkte Demokratie.

Toleranz umfasst personale, soziale und politische Toleranz im Kontext mit Solidarität.

Pluralität beinhaltet Andersartigkeit. Dies zeigt sich in einer Interkulturalität mit allen Facetten der Verschiedenheit/ "Diversity" (vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz; Migration in Österreich).

Konfliktsituationen sind kaum verhinderbar, Konfliktlösungsmodelle können zu einer gegenseitigen Akzeptanz verhelfen.

Zu den Werten eines demokratischen Bildungswesens gehören

Grundwerte bzw. Verfassungsgrundsätze, Tugenden, Konventionen und Gesellschaftsverhältnissen, globale Rechts- und Friedensordnungen sowie ein Staatsbürgerwert.

Demokratische Bildungseinrichtungen sind rechtlichen Normen wie etwa der Schulgesetzgebung, dem Hochschulrecht und der Erwachsenenbildungsgesetzgebung verpflichtet.

Unabhängig davon gibt es die jeweiligen Bezugswissenschaften mit ihren Erkenntnissen. In Diskussion stehen Fächer wie Politische Bildung und Ethik.

Eine Bildungsreform unterliegt politischer Ethik mit Aspekten einer global - interkulturellen Gesellschaft (vgl. die aktuellen EU-Bildungsrichtlinien??).

9.2 Weltbürgertum    

Weltbürger werden in diesem Kapitel unter ethischen Aspekten vorgestellt, als Einzelperson, als Weltstaatsbürger, als Welt - Bürgerschaft und juristische Weltbürger in Weltmärkten.

In der Folge geht es um das Zusammenleben in einem Gemeinwesen und verschiedenen Kulturen (interkulturelle Rechtsdiskurse). Westliche und universale Werte stehen zur Diskussion. Die Frage einer Pflicht zur globalen Nothilfe stellt sich ebenso wie die Rechtfertigung von Entwicklungshilfe. Äußerst facettenreich ist die global zu schützende Verantwortung für die "Natur" bzw. Lebensräume (Ökologie).

Im Zusammenleben der Weltkulturen ergeben sich

  • verschiedene Formen von Weltbürgern, gekennzeichnet als exklusiver Weltbürger mit moralischer Überlegenheit (Kosmopolit), aufgeklärter Weltbürger (etwa Europäer, Amerikaner oder Afrikaner), als globale Bürgerschaft (zwischenstaatliches und überstaatliches Engagement) und als Repräsentant einer juristischen Person (etwa Weltkonzern);
  • interkulturelle/ transkulturelle Rechtsdiskurse in Form kulturspezifischer Elemente in der Rechtstheorie, Rechtsgeschichte (historisches Bewusstsein, Sozialgeschichte) und Rechtspraxis;
  • globale Kooperationsformen nicht nur in Wirtschafts- und Finanzmärkten, ebenso in der Wissenschaft, im Bildungswesen, in der Kultur (Musik, Theater, Literatur), in Religionen (Weltreligionen), der Politik (Flüchtlinge, Wanderbewegungen, Bekämpfung von Armut - Hunger -Epidemien - Konflikten)mit internationalen Organisationen;
  • westliche und universale Werte (globaler gemeinsamer Zivilisationsrahmen - ggf. Verwestlichung bzw. antiwestlicher Zwang) mit nicht vorhandenen Kulturgrenzen, Bruchlinien und außerwestlichen Wurzeln der Wissenschaft und Kultur;
  • interkulturelle Bürgertugenden wie der Anerkennung von Persönlichkeitsrechten (etwa der Menschenrechte) und pluraler bzw. interkultureller Gesellschaftsformen (vgl. den IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz);
  • spezielle Elemente globaler Problembereiche wie der Schutz der Privatheit und der Identität sowie im IT - Bereich insbesondere der Datenschutz;
  • Formen der Nothilfe bzw. Notwehr, gekennzeichnet durch Formen der Wirtschafts- und Militärhilfe, gegenseitiger Unterstützung in Not- und Konfliktfällen und regionalen Zusammenschlüssen sozioökonomischer und politischer Art;
  • Formen der Entwicklungshilfe, entstanden aus dem Gerechtigkeitssinn und ökonomischer Verkürzungen der Globalisierung, wobei der Entwicklungsbedarf sich im sozialen, politischen, teilweise kulturellen und auch rechtlichen Bereich zeigt (vgl. die Phänomene Unterdrückung, Ausbeutung und Diskriminierung). Wesentlich ist die ethische Frage einer Verantwortlichkeit (vgl. beispielhaft der "Sozialfall Afrika" mit den drei K: Kriege - Katastrophen - Krankheiten);
  • Fragen der Ökologie, etwa des globalen Umweltschutzes bzw. Naturschutzes (beispielhaft der Forstwirtschaft), des Klimaschutzes, des Schutzes von Lebensräumen (urbane Zentren - Landschaftsschutz) und der Gesundheit bzw. Prävention (Humanisierung von Wohnraum - Arbeit -Freizeit).
9.3 Wirtschaftsbürgertum    

Wirtschaft spielt in allen Kulturen und Geschichtsepochen eine wesentliche Rolle, jedoch kaum in der Philosophie (vgl. den IT -Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Wirtschaftserziehung, Ökonomische Grundbildung in der Erwachsenenbildung).

Für die politische Ethik und Sozialethik erhebt sich die Fragestellung nach

  • der Tätigkeit des Wirtschaftsbürgers in Form der Arbeit mit Belastung oder Selbstverwirklichung mit Wertschätzung, so dass Notwendigkeit und Freiheit vorhanden sind;
  • Arbeit und Beruf mit Elementen der Lebenssicherung, verschiedensten Berufswahltheorien, Ausbildungswegen und Berufsformen,
  • ethischer Bewertung zwischen Arbeit (Tätigkeitsfeld) und Beruf (Berufsrolle),
  • Umwälzungen in der Arbeits- und Berufswelt, Bewertung von Qualifikationen im Kontext mit Fort- und Weiterbildung
  • Neubewertung und Einschätzung von Arbeit und Beruf (Leistungsethik),
  • Unternehmertum,
  • Entlohnungsformen, Sozialabgaben und Unterstützungen,
  • Freiwilligenarbeit - ziviles Engagement/ Selbstachtung - Wertschätzung - Dankbarkeit - Hilfestellung,
  • Recht auf Arbeit - Teilzeitarbeit/ Arbeitslosigkeit,
  • demographische Veränderungen mit Arbeitsmarktveränderungen (Verlängerung der Ausbildungszeiten, Zuwanderung, Altern),
  • dem Wirtschaftsbürger mit ökonomischem Aspekt und/ oder auch soziokulturellen und wissenschaftlichen Elementen;
  • Gewinn in unterschiedlichen Formen (Entgelt/ Lohn, Anerkennung, gesellschaftlicher Status),
  • Standesregeln/ berufliche Selbstverpflichtung - Standesbewusstsein - Universitätspolitik/ Lehre - Forschung/ Auftragsforschung -wissenschaftlicher Nachwuchs - Gremienarbeit - Personalentwicklung,
  • Profitinteressen - Berufsethos als Motivation,
  • soziale Gerechtigkeit/ soziale Absicherung, Arbeitsplatzgarantie - Beschäftigungsgarantie, Gender - Vergütungsgerechtigkeit/ Entlohnungsformen, Vergütungsneid, Grundsicherung.
Literaturverzeichnis Demokratieabbau    

Bundeszentrale für politische Bildung (2019): Polen > http://www.bpb.de/internationales/europa/polen/ (15.8.2019)

Bundeszentrale für politische Bildung (2019): Ungarn > http://www.bpb.de/internationales/europa/europaeische-union/43064/ungarn?p=o (15.8.2019)

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Dichatschek G. (2017a): Didaktik der Politischen Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Saarbrücken

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Frech S.- Grabendorff (Hrsg.) (2013): Das politische Brasilien. Gesellschaft, Wirtschaft, Politik & Kultur, Schwalbach/ Ts.

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Helmke G. - Levitsky St. (Hrsg.) (2006): Informal Institutions and Democracy. Lessons from Latin America, Baltimore

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Levitsky St. - Ziblatt D. (2018): Wie Demokratien sterben. Und was wir dagegen tun können, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10326, Bonn

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ORF(2019): US - Polizei führt schwarzen Verdächtigen am Strick ab > https://www.orf.at/stories/3132870/ (6.8.2019)

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Piper E. (2018): Geschichte des Nationalsozialismus. Von den Anfängen bis heute, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10291, Bonn

Schweidler W. (2018): Kleine Einführung in die Angewandte Ethik, Wiesbaden

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Valenzuela A. (1978): The Breakdown of Democratic Regimes: Chile, Baltimore

Ziblatt D. (2017): Conservatice Parties and the Birth of Democracy, Cambridge

Teil III Europa als politisches System    

10 Europa als politisches System    

Die Europäische Union/ EU hat sich aus der "Europäischen Gemeinschaft" (EG) entwickelt. Diese wurde zur Konfliktvermeidung zwischen den westlichen europäischen Ländern gegründet.

In der EU sind die drei Gemeinschaften "Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl", "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft/ EWG" und "Europäische Atomgemeinschaft" zusammengefasst.

In Maastricht (NL) wurde die EU am 1. November 1993 gegründet.

Als Konkordanzdemokratie ist die EU eine demokratische Regierungsform, in der politische und gesellschaftliche Konflikte nicht primär über politische Mehrheiten und einfache Mehrheitsformen, sondern über Verhandlungen, Kompromisse und breite Übereinstimmung gelöst werden.

Gründungsmitglieder waren Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien, die Niederlande und Deutschland.

Symbole sind die EU - Flagge und die EU - Hymne. Diese symbolisiert nicht nur die Europäische Union, sondern auch Europa im weiteren Sinn. Mit der "Ode an die Freude" brachte Schiller seine idealistische Vision zum Ausdruck, dass alle Menschen zu Brüdern werden - eine Vision, die Beethoven teilte.

Die EU stellt kein europäisches Volk dar, vielmehr eine Ansammlung von Nationalvölkern mit geringer Identität.

Zusätzlich zu den 28 Mitgliedsstaaten (Stand: März 2015) sind in die Verwaltungsstruktur Frankreichs etwa Guayana, Martinique und die Reunion, Spaniens die Kanaren und Portugals die Azoren und Madeira einbezogen. In Zollunion sind die Kanalinseln und die Isle of Man. Der Euro/ € erhält damit die Bedeutung einer weltweiten Währung.

2009 wurden erstmals von den europäischen Parteien EU - Themen bearbeitet.

2014 waren erstmals EU - Themen auch Wahlthemen zum Europäischen Parlament. Damit kam es zu einer verstärkten Kommunikation über Europa.

10.1 Gemeinsame Grundwerte - Lissabon 2009    

Förderung des Friedens und des Wohlergehens

Soziale Marktwirtschaft und sozialer Frieden

Freiheit ohne Binnengrenzen

Menschenrechte - Anzeige bei Verletzung der MR, Rechtsetzung - Rechtsprechung

Meinungsfreiheit

Medienfreiheit

Solidargemeinschaft

Gleichberechtigung von Männern und Frauen - soziale Gerechtigkeit

Umweltschutz

Wirtschafts- und Währungsunion

Bekämpfung sozialer Ausgrenzung und Diskriminierung

10.2 Europäische Institutionen    

Europäische Institutionen sind

der Europarat,

der Europäische Rat,

der Rat der Europäischen Union,

die Ratspräsidentschaft

die EU-Kommission??,

das Europäische Parlament,

der Europäische Gerichtshof,

der Rechnungshof und

die Europäische Zentralbank.

10.3 Sonstige Institutionen    

Sonstige Institutionen sind etwa

der Wirtschafts- und Sozialausschuss,

der Ausschuss der Regionen und

der Bürgerbeauftragte (Ombudsmann).

10.4 Politikbereiche der EU    

Politikbereiche der EU sind

die Gemeinsame Agrarpolitik,

der Binnenmarkt,

die Wirtschafts- und Währungsunion,

die Sozial- und Beschäftigungspolitik,

die Gemeinsame Sicherheits- und Außenpolitik und

die Innen-und Justizpolitik.

10.5 Bürgerbeteiligung    

Bürgerbeteiligungen stellen sich in

der Wahl der Parlaments,

indirekten Bestellung der Kommissare durch legitimierte Mehrheiten in den Mitgliedsländern und

der Möglichkeit von EU - Volksbegehren dar.

10.6 Vier Freiheiten der EU    

Die vier Freiheiten der EU sind

der Kapitalverkehr,

der Warenverkehr,

der Personenverkehr und

die Dienstleistungen.

10.7 Reflexive Phase    

Wer sich mit Europa in der Aus- bzw. Fortbildung Lehrender/ Erwachsener in der Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung beschäftigt, kommt nicht umhin, sich mit

Aspekten der Kindheits- und Jugendkonzepte,

statistischen Daten,

Rechten und der Politik für Kinder und Heranwachsende,

europäischen Bildungskonzepten,

der Schulen in der EU und ihrer strukturellen Krise bzw. der Thematik der Schulkrise in der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft,

Europa in der politischen und Sozialgeschichte sowie

als politisches System der EU auseinanderzusetzen.

Das Projekt Europa kann von vielen Seiten bearbeitet werden. Der Autor hat sich für diese umfassende Dimension einer Betrachtung entschieden.

Impulse ergaben sich

aus der fachlichen Auseinandersetzung mit den angeführten Themenbereichen,

der Absolvierung der beiden Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz,

aus der Beschäftigung mit der Fachliteratur,

aus EU - Comenius - Projekten und einem Lehrer - Betriebspraktikum mit Kontakten zu anderen Schulsystemen und

dem notwendigen interdisziplinären Umgang mit der Thematik, der das Bewusstsein für den Themenkomplex schärft.

Literaturverzeichnis Europa    

Naßmacher H. (2004): Politikwissenschaft. Lehr- und Handbuch der Politikwissenschaft, München - Wien, 471-478

Pelinka A. - Varwick J. (2010): Grundzüge der Politikwissenschaft, Wien - Köln - Weimar, 179-187

Pollak J. - Slominski P. (2006): Das politische System der EU, UTB 2852, Wien

Teil IV Österreich    

11 Politisches System    

Das politische System der Republik Österreich beruht auf dem Grundsätzen der/ des

Demokratie,

republikanischen Staatsform,

Gewaltenteilung,

liberalen Prinzips und der

Zugehörigkeit zu den Vereinten Nationen (UNO), zum Europarat (ER) und der Europäischen Union (EU).

Wesentliche Rechtsgrundlagen des politischen Systems sind der Vertrag von Lissabon über die Struktur der EU und die Bundesverfassung 1920/ 1929.

Das EU - Mitglied "Republik Österreich" ist eine semipräsidiale parlamentarische Demokratie. Das Verhältniswahlrecht bestimmt die Größe der wahlwerbenden Parteien, die zumeist Koalitionen zu einer Regierungsbildung bilden müssen. Die staatstragenden Parteien spielen eine zentrale Rolle im politischen Leben des Landes.

Der EU - Vertrag regelt die Aufgabenverteilung zwischen den neuen Bundesländern und dem Bund durch das "Bundesverfassungsgesetz" (B - VG?). Über die Einhaltung des Vertrages wacht der Europäische Gerichtshof/ Luxemburg, über die Bundesverfassungsgesetze der nationale Verfassungsgerichtshof/Wien.

Das demokratische Prinzip beruht auf dem Grundsatz, dass alles staatliche Recht vom Volk ausgeht. Artikel 1 des B-VG?? legt fest, dass Österreich eine repräsentative Demokratie ist, es werde demnach alle Repräsentanten gewählt. Artikel 26 des B-VG?? legt freie und geheime Wahlen fest. Als wichtiges Element gilt die direkte Demokratie, die durch Volksbegehren, Volksbefragung und Volksabstimmung gewährleistet wird.

Das republikanische Prinzip betrifft die Staatsform. Seit dem 12. November 1918 ist Österreich eine Republik, seit 1920 an der Spitze mit einem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt. Dieser wird alle sechs Jahre von den Wahlberechtigten gewählt (Artikel 60, Abs. 5 des B - VG).

Das bundesstaatliche Prinzip legt fest, dass das Land kein Einheitsstaat, kein Staatenbund ist (Artikel 2 B - VG). Die neun Bundesländer haben in der Bundesverfassung und den jeweiligen Landesverfassungen eigene Gesetzgebung. Die Bereiche durch Bundesrecht und Landesrecht bestimmt die Bundesverfassung (Artikel 10 - 15).

Das rechtsstaatliche Prinzip schützt die Bürger vor staatlicher Willkür. Der Rechtsstaat gestattet die gesamte Tätigkeit nur auf Grund von geltenden Gesetzen, gewährleistet durch Gewaltenteilung und unabhängige Gerichte. Gewaltenteilung bedeutet die Trennung von Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichten. Kontrollrechte garantieren eine Rechtsstaatlichkeit.

Das liberale Prinzip garantiert dem Bürger durch Grund- und Freiheitsrechte persönliche Freiheit. Kodifiziert ist das Prinzip durch die im Verfassungsrang stehende "Europäische Menschenrechtskonvention"(EMRK) und das Staatsgrundgesetz 1867.

12 Bundesebene    

Im Folgenden werden die europäische Ebene, die Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit angesprochen. Im Selbstverständnis einer Demokratie gelten diese Ebenen zentral für eine Gewaltenteilung im Staat (vgl. PELINKA - ROSENBERGER 2003, PELINKA 2008, 431-461).

13 Europäische Ebene    

Außenminister Dr. Alois Mock suchte um Beitritt in die damalige EWG am 17. Juni 1989 an.

Am 12. Juni 1994 erfolge die Volksabstimmung mit der Annahme von 66,58 Prozent.

Am 24. Juni wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet. Am 1. Jänner 1995 erfolgte der Beitritt.

Im Jahre 2000 wurde Österreich für die Regierungsbeteiligung der FPÖ mit Sanktionen belegt. Dies könnte mit ein Grund für eine EU - Skepsis der Bevölkerung sein.

1999 trat Österreich der Eurozone bei, 2002 wurde der Euro als Bargeld eingeführt.

Kompetenzen vor allem in der Wirtschaft und Landwirtschaft, im Verkehr, Umweltschutz, der Energiepolitik und im Konsumentenschutz wurde an die EU abgegeben.

Europarecht hat Vorrang vor nationalen Rechtsverordnungen.

EU - Verordnungen sind unmittelbar anwendbar, EU - Richtlinien bedürfen bedürfen erst einer rechtlichen Umsetzung im nationalen Bereich.

Mit dem Vertrag von Lissabon stellte Österreich 19 Abgeordnete im EU - Parlament, seit 2014 sind es 18 Sitze. Je 12 Mitglieder werden in den Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie in den Ausschuss der Regionen entsendet. Nominiert ist ein Mitglied in der Europäischen Kommission.

14 Gesetzgebung (Legislative)    

Die gesamtstaatliche Gesetzgebung wird im Parlament (National- und Bundesrat) wahrgenommen. Beschlossen werden der Haushalt des Bundes und alle Bundesgesetze. Eine wichtige Aufgabe des Parlaments ist die Kontrolle der Bundesregierung.

Das Parlament ist kein echtes Zweikammersystem, da die Mitglieder des Bundesrates von den Landtagen entsendet werden, nur die Abgeordneten zum Nationalrat sind über Parteilisten vom Volk gewählt. Der Bundesrat ist keine gleichwertige Kammer und kann in den wenigsten Fällen ein Veto einlegen. Beide Kammern zusammen bilden die Bundesversammlung, welche bei die Angelobung des Bundespräsidenten vornehmen, bei der Absetzung des Bundespräsidenten eine Volksabstimmung ansetzen können und einen Krieg erklären können.

Der Nationalrat bildet die Abgeordnetenkammer der Republik Österreich, 183 Abgeordnete gehören ihm an, seit 2007 werden die Abgeordneten alle fünf Jahre gewählt. Mitglieder des Nationalrates haben ein freies Mandat, sind demnach juristisch von ihrer Partei oder Interessensgruppen unabhängig. Zur Erhaltung der Klubdisziplin genügt zumeist die Drohung, bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt zu werden. Das Präsidium des Nationalrates besteht aus drei Präsidenten, die neben der Sitzungsführung auch bei längerer Verhinderung des Bundespräsidenten die Vertretung des Staatsoberhaupts haben. Der Nationalrat spricht der Regierung das Vertrauen bzw. Misstrauen aus, der Bundespräsident hat entsprechend die Bestellung bzw. Abberufung durchzuführen.

Bundesgesetze werden im Parlament beschlossen, vorbereitet werden sie in den einzelnen Ausschüssen. Die Zustimmung des Bundesrates ist jedenfalls notwendig. Kein Einspruchsrecht besitzt der Bundesrat bei der Haushaltsgesetzgebung, den Finanzgesetzen und bei Gesetzen, die nur den Nationalrat betreffen, wie etwa seine Auflösung oder die Geschäftsordnung. Als zweite Kammer und Vertretung der Bundesländer auf Bundesebene (Länderkammer) werden die Mitglieder von den Landtagen entsandt. Ihre Anzahl wird nach jeder Volkszählung vom Bundespräsidenten festgelegt, dzt. sind es 61 Mitglieder (Stand 2019). Die Mitglieder sind den Landtagen nicht verantwortlich, sie besitzen ebenfalls ein freies Mandat. Der Bundesrat kann nur Gesetze aufschieben, nicht verhindern. Der Nationalrat kann eine Aufschiebung durch einen Beharrungsbeschluss verhindern, Ausnahmen sind Gesetze mit Kompetenzen der Bundesländer oder Gesetze, die nur den Bundesrat betreffen.

Gesetzesinitiativen können vom Nationalrat (Initiativantrag), von der Bundesregierung (Regierungsvorlage) oder vom Bundesrat kommen (Artikel 41 Abs. 1 B - VG). Volksbegehren mit mehr als 100 000 Unterschriften oder je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer sind dem Nationalrat vorzulegen (Artikel 41 A bs. 2 B-VG??). In drei Lesungen muss jeder Gesetzesentwurf im Nationalrat behandelt werden. Dazwischen finden Beratungen in den Ausschüssen statt. Nach der dritten Lesung findet eine Abstimmung statt (einfache Mehrheit, qualifizierte Mehrheit für Verfassungsgesetze/zwei Drittel der abgegebenen Stimmen).

Beschließt der Nationalrat ein Gesetz, muss der Beschluss unverzüglich dem Bundesrat übermittelt werden. Innerhalb von acht Wochen kann ein Einspruch (suspensives Veto) erhoben werden. In der Regel hat das Veto aufschiebenden Charakter. Ohne Einspruch oder mit Beharrungsbeschluss im Nationalrat gefasst, wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Beurkundung übermittelt. Das verfassungsgemäße Zustandekommen des Gesetzes ist in der Folge zu beurkunden, umstritten ist die inhaltliche Prüfung bzw. ob diesem formalen Akt es sich nur um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften handelt. Findet die Beurkundung statt, wird das Gesetz vom Bundeskanzler gegengezeichnet und in der Folge im Bundesgesetzblatt der Republik Österreich veröffentlicht (Kundmachung). Sofern im Gesetz keine anderen Fristen festgelegt sind, tritt das Gesetz einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bundesversammlung als Organ des Nationalrates und Bundesrates hat mehrere Funktionen, die vor allem den Bundespräsidenten betreffen (vgl. Angelobung, Volksabstimmung zur Absetzung des Bundespräsidenten, behördliche Verfolgung des Bundespräsidenten [Aufhebung der Immunität]). Kriegserklärungen fallen in den Aufgabenbereich.

15 Verwaltung (Exekutive)    

Die Verwaltung beinhaltet alle Behörden des Bundes und der Bundesländer, sofern es Bundesgesetze betrifft (mittelbare Bundesverwaltung), die Bundesregierung, die Sicherheitskräfte (Bundespolizei, Justizwache, Bundesheer) und den Bundespräsidenten.

Aufgabe ist die Vollziehung der Gesetze und Verordnungen der Bundesregierung. Die konkrete Auslegung der Gesetze wird in der Regel durch Erlässe des jeweiligen Bundesministers festgelegt.

Gegen Verwaltungsakte können die Bürger je nach Materie bei Landesverwaltungsgerichten bzw. Bundesverwaltungsgerichten oder dem Bundesfinanzgericht Beschwerde einlegen, gegen dessen Entscheidung sich an den Verwaltungsgerichtshof wenden. Verletzung von Grundrechten werden beim Verfassungsgerichtshof eingeklagt.

Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler, auf dessen Vorschlag einzelne Minister oder ohne Vorschlag entlässt er die gesamte Bundesregierung. Ebenso löst er auf Antrag der Bundesregierung den Nationalrat, beurkundet Gesetze, hat den Oberbefehl des Bundesheeres, ernennt Spitzenbeamte/Offiziere des Bundes und vertritt die Republik nach außen. Die meisten Akte erfolgen auf Vorschlag der Bundesregierung, ohne Begründung kann er einen Vorschlag ablehnen. Er wird für sechs Jahre vom Bundesvolk gewählt, eine Wiederwahl ist einmal möglich. Abgesetzt werden kann er durch ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof oder durch eine von der Bundesversammlung angeordnete Volksabstimmung.

Die Bundesregierung führt die Verwaltung des Bundes durch. Als Kollegialorgan übt sie die Tätigkeiten aus, die gesetzlich nicht den einzelnen Bundesministern übertragen werden. Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, Vizekanzler und den Bundesministern. Staatssekretäre sind dem jeweiligen Minister untergeordnet und besitzen im Ministerrat kein Stimmrecht. Ernannt wird die Regierung auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten. Will die Regierung Bestand haben, müssen die Mehrheitsverhältnisse im Parlament beachtet werden.

Der Bundeskanzler führt den Vorsitz im Ministerrat. Er besitzt keine Richtlinienkompetenz. Er schlägt den Bundespräsidenten eine Abberufung eines Ministers vor, damit ist er in der politischen Realität stärker als ein Bundesminister. Zudem ist er zumeist Vorsitzender/Obmann der stärksten Parlamentspartei und besitzt entsprechend politisches Gewicht.

Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt. Jeder Minister ist nach dem Bundesministeriengesetz für seinen Bereich zuständig. Nach einem Misstrauensvotum im Parlament hat der Bundespräsident einen Minister zu entlassen.

16 Gerichtsbarkeit (Judikative)    

Die ordentliche Gerichtsbarkeit wird vom Bund wahrgenommen. Damit sind Gerichte Bundesgerichte, Bezirksgerichte, Landesgerichte und Oberlandesgerichte sind lokale Einrichtungen des Bundes.

Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts - Verwaltungs- und Verfassungsrecht - wurden bis 2013 vom Bund geführt.

Ab 2014 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit um eine aus elf Gerichten bestehende Unterinstanz ergänzt, also in dem jeweiligen Bundesland eingerichteten Landesverwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht bzw. Bundesfinanzgericht.

An den Landesgerichten für Strafsachen sind Staatsanwaltschaften, die dem Justizminister gegenüber weisungsgebunden sind, eingerichtet. Richter sind unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar (vgl. Artikel 87, 88 Abs. 2 B - VG).

In Österreich kann gegen Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit keine Verfassungsbeschwerde erhoben werden, allerdings seit 1993 eine Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof als oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen.

Alle Gerichte können beim Verfassungsgerichtshof Gesetzes- oder Verordnungsprüfungsverfahren veranlassen, wenn sie Bedenken gegen die Verfassungsgemäßigkeit der Vorschriften haben.

17 Sozialpartnerschaft    

Im Folgenden wir die Sozialpartnerschaft als politischer Gestaltungsfaktor in der Zweiten Republik (1945 - heute) angesprochen (vgl. TALOS 2008).

Als Besonderheit des politischen Systems bildet die Sozialpartnerschaft (SP) eine Form der Entscheidungsfindung unter Einbeziehung der Interessensverbände, also der Vertretungen der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Landwirtschaft. Sie dient der Konsensbildung in wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Bereichen. Mitglieder der SP sind der ÖGB, die Kammer für Arbeiter und Angestellte, die Wirtschaftskammer und die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer.

Wesentliche Aufgaben der SP sind Verhandlungen über Kollektiverträge, Löhne und Stellungnahmen zur Gesetzesbegutachtung vor dem parlamentarischen Gesetzesbeschluss.

Kritik an der SP kommt von jenen politischen Parteien, die kaum oder gar nicht in den Interessensvertretungen Sitz und Stimme haben. Damit wird die SP als undemokratisch bezeichnet. Die SP selbst beruft sich auf das "Prinzip der Freiwilligkeit" und sieht die Kooperation der Interessensverbände als informell an.

18 Direkte Demokratie    

Die Bundesverfassung sieht drei Elemente einer direkten Demokratie vor.

Ein Volksbegehren ist eine Petition des Volkes/Wählerschaft für eine bestimmte gesetzliche Regelung an den Nationalrat. Bei mehr als 100 000 Unterschriften oder der Zustimmung von je einem Sechstel der Stimmberechtigten dreier Bundesländer hat das Volksbegehren im Nationalrat behandelt zu werden. Der Nationalrat muss aber keineswegs dem Volksbegehren zustimmen.

Eine Volksabstimmung über ein Gesetz kann jederzeit vom Nationalrat beschlossen werden. Eine Volksabstimmung ist bindend für das Parlament. Zwingend vorgesehen sind Volksabstimmungen für Gesamtänderungen der Bundesverfassung und Absetzung des Bundespräsidenten.

Eine Volksbefragung ist dagegen unverbindlich. Durchgeführt wird sie, wenn man die Haltung der Wählerschaft zu einer bestimmten Befragung wissen will. Keine große Rolle spielt sie, weil man durch Meinungsbefragungen schneller und leichter Haltungen ermitteln kann (vgl. die Volksbefragung zur Wehrpflicht 2013).

19 Landesebene    

Im Folgenden wird auf den Föderalismus und Regionalismus als politisches System auf Landesebene in Österreich eingegangen (vgl. BUSSJÄGER 2018).

19.1 Bundesländer    

Die neun Bundesländer Vorarlberg, Tirol. Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland. Steiermark und Kärnten bilden die Gliedstaaten der Republik Österreich. Ihre legislativen und exekutiven Kompetenzen sind in der Bundesverfassung festgelegt. Kompetenzen ohne Festlegung in der Bundesverfassung werden von den Ländern autonom verwaltet, wobei die jeweilige Landesregierung die politische Steuerung und Verantwortung trägt. Die Steuerhoheit besitzt der Bund, auch jene, deren Ertrag an die Bundesländer geht.

Wichtig ist die mittelbare Bundesverwaltung. Es handelt sich jene Kompetenzen, die im Auftrag des Bundes von den Ländern vollzogen werden. Der Landeshauptmann bzw. der verantwortliche Landesrat ist dem zuständigen Bundesminister für den Gesetzesvollzug direkt verantwortlich.

Über den Bundesrat nehmen die Länder formal indirekt an der Bundesgesetzgebung teil, direkt durch Einflussnahme auf die Abgeordneten und aus den Bundesländern stammende Bundesminister.

Auf Landesebene gibt es seit 2014 Landesverwaltungsgerichte.

Die Landesgesetzgebung vollzieht sich in den Landtagen. 2013 wurde das suspensive Veto des Bundes abgeschafft. Landesverfassungsgesetze haben im Einklang mit der Bundesverfassung zu stehen. Bei Kompetenzstreitigkeiten entscheidet der Verfassungsgerichtshof, Bundesrecht hat keinesfalls Vorrecht vor Landesrecht. Die Legislaturperiode beträgt in Oberösterreich sechs, in den anderen Bundesländern fünf Jahre.

Die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann (in Wien Bürgermeister und Landeshauptmann)), seinen Stellvertretern und den Landesräten. Die Landesregierung wird von Landtag als Proporz- oder Mehrheits- bzw. Minderheitsregierung gewählt. Vorsitzender der Landesregierung ist der Landeshauptmann, gewählt vom Landtag und angelobt vom Bundespräsidenten. Als Träger der unmittelbaren Bundesverwaltung ist er der Bundesregierung bzw. dem jeweiligen Bundesminister verantwortlich. Der Aufgabenbereich umfasst die Vertretung des Bundeslandes auf nationaler und internationaler Ebene, die Koordination aller Behörden (etwa bei Krisen) und der Vorsitz in der Landesregierung und ihre Angelobung.

Die Landeshauptleutekonferenz als informelles Treffen der neun Landeshauptleute gilt in der politischen Realität als wesentliches politisches Mittel der Landesebene.

19.2 Bezirke    

Bezirke in Österreich sind eine Verwaltungseinheit zwischen Gemeinde und Bundesland. Als Bezirksverwaltungsbehörde ist dies die Bezirkshauptmannschaft, in 15 Staturstädten der Magistrat.

Die Ebene der Bezirke kennt keine gewählten Amtsträger. Der oberste Beamte als Bezirkshauptmann wird von der Landesregierung ernannt. Die Bezirksverwaltungsbehörde hat als Aufgabenbereiche u.a. die öffentliche Gesundheit (Amtsarzt), den Gewerbebereich (Gemeindebehörde), die Gemeindeaufsicht und den Sicherheitsbereich zu verwalten.

In der Bundeshauptstadt Wien bestehen gewählte Bezirksvertretungen und gewählte Bezirksvorsteher. Sie sind nicht dem Magistratischen Bezirksamt vorgesetzt.

19.3 Gemeinden    

Gemeinden bilden die unterste Ebene der Gebietskörperschaften, sie handeln nur in der Verwaltung (Exekutive).

Der Aufgabenbereich wird in der Bundesverfassung und in den Landesgesetzen (Gemeindeordnung) geregelt. Zuständig sind sie etwa für die Bereiche der Pflichtschulerhaltung, Raumordnung und Bauwesen. Organe sind der Gemeinderat, der Gemeindevorstand und der Bürgermeister.

Der Gemeinderat ist der gewählte Vertretungskörper des Gemeindevolkes, Bürgermeister werden direkt von den Wahlberechtigten gewählt, wenn die Landesverfassung es vorschreibt(vgl. die Ausnahmen in Wien, Niederösterreich und der Steiermark, wo Bürgermeister vom Gemeinderat gewählt werden).

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister, den Vizebürgermeistern un den geschäftsführenden Gemeinderäten. Im Gemeinden mit Stadtrecht heißt der Gemeindevorstand Stadtrat, in Städten mit eigenem Statut Stadtsenat.

Grundsätzlich sind alle Gemeinden rechtlich gleich, es gibt keine Unterschiede zwischen einfachen Gemeinden, Marktgemeinden und Stadtgemeinden.

Seit 2018 gibt es in Österreich 2098 Gemeinden, von diesen sind 770 Marktgemeinden und 201 Stadtgemeinden. Staturstädte und die Bundeshauptstadt Wien haben besondere Rechte und Pflichten. Sie sind nicht nur Gemeinden, vielmehr auch Bezirksverwaltungsbehörden für ihr Gebiet. Die Verwaltungsbehörden heißen Magistrate und sind Bezirkshauptmannschaften gleichgestellt. Damit übernehmen die Bürgermeister auch die Aufgaben eine Bezirkshauptmannes. Sie werden von den Wahlberechtigten gewählt.

Die Stadt Wien ist zugleich Bundesland, der Wiener Gemeinderat ist daher zugleich Landtag, der Stadtsenat zugleich Landesregierung und der Bürgermeister Landeshauptmann.

20 Politische Einstellungen    

Die folgenden Ausführungen betreffen folgerichtig Einstellungen und Werthaltungen in den Bereichen Politik - Demokratie, Arbeit -Arbeitsmarkt, Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen, Religion, sozialer Zusammenhalt - Diversität und Solidarität und Europa.

Grundlage bildet die "Europäische Wertestudie" (EVS), die seit 1990 erforscht, wie Österreich sich verändert(vgl. AICHHOLZER - FRIESL -HAJDINJAK - KRITZINGER 2019).

20.1 Politik - Demokratie    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von HAJDINJAK - GLAVANOVITS - KRITZINGER (2019, 135-173) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Die politische Form der Demokratie genießt einen breiten Rückhalt in der Bevölkerung. Alternative Regierungsformen finden wenig Anklang.

Ein starker Führer, Militärregierungen und Theokratien finden breite Ablehnung.

Die Bewertung einer Expertenregierung fällt gemischt aus. Die Zustimmung zur Technokratie bleibt über die Jahre hinweg gleich und kann als Zustimmung zu mehr Sachpolitik verstanden werden.

Eine breite Mehrheit stimmt zu, dass Österreich demokratisch regiert wird.

Hohes bzw. steigendes politische Interesse stärkt zusätzlich das demokratische System. Im Langzeitvergleich ist das Vertrauen in Institutionen für alle fast alle Einrichtungen gestiegen. Damit gibt es eine Legitimationsgrundlage.

Gemischt wird die Rolle der Medien gesehen. Viele Österreicher/innen attestieren den Medien eine mangelnde unvoreingenommene Berichterstattung, woraus sich ein relativ niedriges Vertrauen ableiten lässt.

Wichtige Bestandteile einer liberalen Demokratie werden in einer rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Wahl der Repräsentanten und in der Existenz der Bürgerrechte gesehen.

Der Großteil der Bevölkerung lehnt eine flächendeckende Überwachung etwa von E-Mails?? oder das Sammeln von Informationen über jede Person ohne deren Wissen ab.

Das politische System erhält durch Wahlen eine Legitimierung. Selbst nach der Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl 2016 durch den Verfassungsgerichtshof werden Wahlen als fair wahrgenommen.

Die österreichische Demokratie ist aus Bevölkerungssicht gut aufgestellt. Dennoch gilt es Entwicklungen auf den unterschiedlichen Ebenen kontinuierlich zu beobachten und zu bewerten.

20.2 Arbeit - Arbeitsmarkt    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von VERWIEBE - SEEWANN (2019, 36-56) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Ein gut bezahlter Beruf ist der Wunsch der Mehrheit.

Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten zwei Dekaden verändert. Mehr Frauen sind berufstätig, oftmals in Teilzeitarbeit.

Berufe nehmen immer häufiger atypische Formen an, wie geringfügige und befristete Arbeitsverträge.

Insgesamt ist die Anzahl verfügbarer Arbeitsplätze gestiegen, vor allem im Dienstleistungsbereich in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Handel. Ein Rückgang in der Industrie ist zu verzeichnen. Qualifizierte Arbeit wird seltener. Damit findet eine Polarisierung der Berufsstruktur statt.

Der Bereich der Zuwandernden/Migranten ist davon besonders betroffen.

Der Bereich der gut bezahlten und erfüllenden Berufe zu finden ist schwieriger geworden.

Dies bedeutet eine Änderung in der subjektiven Bewertung von Arbeit, bei der das Arbeitsleben eine neue Perspektive erhält. Zugenommen hat die Relevanz von Freizeit und Familie, Ansprüche von Selbstverwirklichung und Arbeitsautonomie haben sich gebildet.

Arbeit ist weniger identitätsstiftend geworden, weil auch kurzfristige Jobs zunehmen. Sinnvoll und notwendig erscheint daher ein flexibles Arbeitsleben, das sich an persönlichen Rahmenbedingungen anpasst(vgl. den IT - Autorenbeitrag > http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Vorberufliche Bildung in Österreich).

Überzeugt sind immer Österreicher/innen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt Frauen und Zuwandernden ebenso offenstehen soll wie Männern und Einheimischen.

Unterschiede zwischen sozialen Gruppierungen lassen sich feststellen, etwa im Alter, Geschlecht, Bildung, Wohnort und Erwerbsstatus. Sie prägen deutlich das Zusammenleben am Arbeitsplatz.

Zusammenfassend hat ein Strukturwandel den Lebensbereich deutlich verändert, ausdifferenzierte Berufsformen nehmen ab, Arbeit verliert an Bedeutung. Die Arbeitszeit muss zunehmend mit Familien und Freizeit abgestimmt werden. Universelle Zugänge kennzeichnen den Arbeitsmarkt, etwa die Öffnung für Frauen und Zuwandernde(vgl. eine stärkere Binnenwanderung in der EU).

20.3 Familie - Partnerschaft - Geschlechtsrollen    

Auf der Basis der empirischen Erhebungen von BERGHAMMER - SCHMIDT (2019, 57-88) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Deutlich wird, dass Wertvorstellungen und Kontinuität in der Gesellschaft kennzeichnend sind. Die Wichtigkeit von Familie ist mit Abstand wichtigster Lebensbereich, nicht etwa Arbeit und Beruf sowie Freizeit.

Wichtig in der Erwartung an Partnerschaften ist eine Stabilität.

Traditionelle Werte wie Treue und Kinder sind mit Abstand wichtigste Faktoren. Kinder und Freude bringen ein glückliches Leben.

Stabile Faktoren sind Zeit für Freunde, Hobbies und die Teilung von Hausarbeit. Wichtig zunehmend eingeschätzt wird eine ökonomische Basis einer Partnerschaft und speziell der Ehe.

Leicht sank in den letzten Jahrzehnten die Attraktivität der Ehe, nur mehr wenige Bevölkerungsteile lehnen nichteheliches Zusammenleben ab. Eheliches Zusammenleben wird mit Verbindlichkeit, Sicherheit und dauerhaftem Bekenntnis zueinander in Zusammenhang gebracht. Unterschiedlich ist dieses Bekenntnis in den verschiedenen Lebensphasen.

In den letzten Jahrzehnten haben die Eltern - Kind - Beziehung und Kindererziehung sich von autoritärem zu partnerschaftlichem Verhalten ausgerichtet. Erziehungsziele befürworten Konformität seitens der Kinder. Unverändert werden gute Manieren, Toleranz und Unabhängigkeit als wichtig angesehen(vgl. IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Erziehung).

Den stärksten Wandlungsprozess betreffen Einstellungen zu Geschlechterrollen. Elternrollen mit der Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kleinkindern und Vollerwerbstätigkeit von Frauen mit Familie werden immer noch abgelehnt. Hauptsächlich Mütter sind für die Kindererziehung und Hausarbeit zuständig, Väter für die finanzielle Absicherung der Familie(vgl. die gängige Beschäftigungsarten von Müttern mit Kleinkindern in Teilzeitarbeit und Vätern in Vollzeitarbeit).

Es gibt Hinweise auf eine Re- Traditionalisierung, etwa die Zeitgemäßheit der Ehe oder Konformitätswerte der Kindererziehung (Gehorsam, hart arbeiten). Eine Auflösung der Familie ist nicht in Sicht.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen entwickeln sich zunehmend in Lebensformen, in denen auch Kinder aufwachsen.

Kaum erfolgsversprechende politische Anstrengungen gibt es für eine verstärkte Einbindung der Väter in die Kindererziehung.

Kinderbetreuung und Familienzeiten werden an eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie angepasst. Eine Vereinbarkeit dürfte sich durch Investitionen in Elementarbildungseinrichtungen und Ganztagsschulen verbessern. Offen bleiben sozial- und familienpolitische Initiativen wie Arbeitszeitregelungen und finanzieller Ausgleich mit Pensionsansprüchen für Kinder-und Familienbetreuung.

20.4 Religion - Säkularisierung und Pluralisierung    

Auf der Bass von empirischen Erhebungen von POLAK - SEEWANN (2019, 89-134) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Durch Migration ändert sich die sozioreligiöse Zusammensetzung der Bevölkerung. Die individuelle Religiosität verändert sich langsamer als gedacht.

Es gibt trotz eines hohen Niveaus des Glaubens an Gott Signale für einen schleichenden Verlust spezifischer christlicher Glaubensüberzeugungen und der Dimension des Transzendenten (vgl. Glaubensverlust an die Auferstehung oder des Weiterleben der Seele nach dem Tod). Indikator für diese Tendenz ist eine Dominanz naturwissenschaftlicher Weltdeutungen, denen die große Mehrheit zustimmt.

Das plurale Feld der Religionsgemeinschaften in Österreich - immerhin sind 16 Religionsgemeinschaften staatlich anerkannt - gerät in den folgenden Generationen in Bewegung und wird seine Legitimität und Rationalität zu begründen haben.

Dem steht gegenüber die Gruppierung jener Religiosität der Zuwandernden, deren Religiosität höher und weniger durch Transzendenzverlust gekennzeichnet ist (vgl. die Gruppe der Muslims und christlicher Fundamentalisten; RIESEBRODT 2000).

Empirische Ergebnisse legen nahe, dass Integration sozioreligiöse Konflikte nicht deutet. Innerhalb der Konfessionsgruppen ist die religiöse Haltung höchst heterogen.

Konfliktlinien liegen zwischen den Generationen, bei Geschlechtern und in der Intensität zwischen Stadt und Land.

Verstärkt wird die Konstellation zwischen Hoch-und Niedrigreligiösen, eine demographische Dynamik, wachsende Religionsskepsis und Vorbehalte gegen den Islam. Säkularisierung wird als Bedrohung erlebt.

Es geht tatsächlich um eine Anpassung des Verhaltens einer angeblich christlichen Monokultur. Eine Mehrheit ist durchaus bereit, Menschen anderer Herkunft zu akzeptieren, solange diese sich an herrschende kulturelle Vorstellungen einer als homogen angenommenen Mehrheit halten.

Integration wird politisch und medial im Zeichen der Religion geführt macht damit Religiosität zu einem Merkmal, wobei im urbanen Raum es zu gelingen hat, mit religiös-säkularer Pluralität umzugehen.

Hier sind die Konfliktlinien sehr deutlich.

Chancen ergeben sich aus einer Dialogfähigkeit, interkulturell-religiöser Begegnungen, interkulturellem Lernen für einen Umgang in Verschiedenheit(vgl. den IT-Autorenbeitrag?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Religion).

Entscheidend wird auch eine schulische und erwachsenenpädagogische Vermittlung religiöser Inhalte und Verhaltensweisen sein.

Die Qualität der Religionsdiskurse in Bildung, Medien und Politik sowie die Richtungsentscheidungen in den angesprochenen Religionsgemeinschaften mit ihren Angeboten werden zusätzlich entscheidend sein.

20.5 Sozialer Zusammenhalt - Diversität und Solidarität    

Auf der Basis von empirischen Erhebungen von AICHHOLZER (2019, 174-205) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Grundlage für eine pluralistische Gesellschaft und liberale Demokratie bilden soziales Vertrauen, Zusammenhalt und Akzeptanz anderer Lebensstile.

Damit sind Interkulturalität, Diversität und Formen der Integration angesprochen.

Im Wandel der Gesellschaft durch

Formen der Migration (Binnen- und Außenmigration), Globalisierung im Wirtschafts- und Mediensektor, Internationalisierung im Tourismus, weltweiten Studienprogrammen und Forschungsprojekten ergeben sich Fragestellungen, die im Kontext gesellschaftlicher und politischer Entwicklungen zu sehen sind (vgl. die IT - Autorenbeiträge > http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Migration in Österreich, Wirtschaftserziehung, Europa als Lernfeld).

Zu erwähnen sind auch die Finanzkrise 2008, die Flüchtlingskrise 2015 und in Österreich ein Wandel in der Innenpolitik durch eine neuartige Bundesregierung 2017.

Zuwanderung und Integration bleiben Dauerthemen in der öffentlichen Meinung.

Eine überwiegende Mehrheit stimmt aktuell einer Anpassung der Ausländer an den Lebensstil der Inländer zu, ebenso den Aussagen, dass eine Belastung des Sozialsystems durch Ausländer und durch Kriminalität vorhanden ist. Demnach gibt es eine Grundskepsis. Zudem wird ein Respekt vor Institutionen, Gesetzen und der deutschen Sprache eingefordert.

Die Akzeptanz der Nähe von Zuwandernden bildet ein polarisierendes Thema. Das Vertrauen zu Menschen anderer Staatsbürgerschaft, eines anderen Kulturkreises oder einer anderen Religion wird in Frage gestellt. Brisant ist der Umgang mit Muslimen verschiedener Herkunft, obwohl diese Gruppe seit 1912 (Einverleibung Bosniens - Herzegowina in die Monarchie) und der "Gastarbeiter" in den sechziger Jahren Realität ist. Auffassungsunterschiede über das Ausmaß einer Solidarität zu bestimmten Gruppen kennzeichnen die Gesellschaftsordnung.

Festzuhalten sind

die Heterogenität der Gruppe der Migranten/innen,

die Unterschiedlichkeiten der Einstellungen und Werte von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei mit dem entsprechenden Fremdbild,

die Unterschiedlichkeit von Christentum und Islam sowie

die Unterschiedlichkeiten der Großelterngeneration und der nachfolgenden Migrantengruppen (vgl. Kriegsflüchtlinge, EU - Binnenwanderungen).

Offener ist das Land gegenüber einer Diversität (Vielfalt) bei Homosexuellen und nationaler Identität (Geburtsort) geworden. Der Wunsch nach kultureller Anpassung im Kontext der Flüchtlingskrise 2015 ist bei Zuwandernden erkennbar.

Herausforderungen ergeben sich demnach im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich in Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz, bei Einheimischen und Zuwandernden.

Es geht konkret um

Sprachkompetenz,

kulturell - religiöse Kompetenz,

Dialogkompetenz,

Begegnungskultur,

demokratische Partizipationsmodelle und

Alltagswissen.

20.6 Europa    

Auf der Basis von empirischen Erhebungen von HAJDINJAK - GLAVANOVITS - KRITZINGER (2019, 206-241) ergeben sich die folgenden Herausforderungen und Folgerungen.

Die Verbindung mit Europa und der EU - Österreich ist Mitglied des Europarates und der EU - ist als positiv zu bewerten. Differenziert sind die Veränderungen innerhalb der EU mit der Erweiterung um einige Mitgliedsstaaten, des Vertrages von Lissabon oder dem Brexit, der Finanzkrise, Eurokrise und Flüchtlingskrise zu sehen.

Gestiegen ist die positive Bewertung der EU - Mitgliedschaft seit 2016,

die Bewertung der Art der Demokratie in der EU und

das Bild der Österreicher/innen von der EU.

Überwiegend skeptisch sieht man die EU - Erweiterung.

Bezüglich des Vertrauens in die EU vertraut man der EU mehr, wenn man auch ein größeres Vertrauen in die eigene Regierung setzt.

Das Gefühl, Europäer/in zu sein, ist in den letzten Jahren gestiegen.

Ein Europäisch - Sein wird mit der europäischen Kultur verbunden (weniger über Geburt oder Abstammung). Wichtig wird zukünftig die Betonung einer gemeinsamen europäischen Kultur sein.

Trotz Krisen ist die Unterstützung der EU in Österreich hoch geblieben. Dies unterstreicht auch die steigende Wahlbeteiligung bei den EU -Wahlen im Mai 2019.

Die Akzeptanz des Europarates und sein Wirken ist in Österreich unbestritten, wird aber kaum in der Öffentlichkeit rezipiert.

20.7 Reflexion    

Der Beitrag beschäftigt sich - aus der Sicht des Autors - mit dem politischen System des Landes und den Veränderungen einer politischen Einstellung unter aktuellen Bezügen. Zu bemerken ist, dass für die Politische Bildung empirische Ergebnisse aus Befragungen über einen längeren Zeitraum von Interesse sind.

Für die Politische Bildung sind die angegebenen zwei Faktoren zum besseren Verständnis einer Landeskunde von Interesse.

Interdisziplinär haben die Bereiche der Interkulturalität, Migration, Globalisierung, Arbeits- und Berufswelt, Familienbilder/Partnerschaften und Geschlechtergerechtigkeit, Religion und Europäischen Union zunehmende Bedeutung.

Nicht zu übersehen in der Landeskunde Österreichs ist der vorhandene großflächige alpine Lebensraum mit seinen speziellen Anforderungen. Hier sind spezifische Aspekte von Interesse (vgl. die IT-Autorenbeiträge?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Alpen, Erwachsenenbildung im ländlichen Raum).

Die Themenbereiche Digitalisierung und Mediatisierung bedeuten mehr als mediale Innovationen und technische Herausforderungen. Ihre Relevanz und Wirkung wird künftig das Bild eines Landes stark beeinflussen. Österreich steht hier, wie andere Länder, am Anfang. Die Bewältigung der Zukunft wird auch von den Wirkungen der Bildungsbereiche abhängen. Dazu wird auf die IT-Autorenbeiträge?? http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Bildungsreform, Schule, Erziehung, Wirtschaftserziehung, Ethik, Erwachsenenbildung(auch im ländlichen Raum) und Lehramt hingewiesen.

Nicht zu übersehen ist das Zahlenmaterial von Österreich der Statistik Austria mit zunehmender Bevölkerungszahl und wirtschaftlicher Bedeutung, selbstverständlich Problemstellungen des 21. Jahrhunderts (vgl. https://orf.at/wahlstimmen/stories/3134936 [12.9.2019]).

Teil V Lernprozesse - Werte - Ziele von Lehre/ Unterricht    

Im Folgenden geht es um den Sinn und die Grenzen einer Wertorientierung - Lehr- bzw. Studienpläne, Parteinahme und Parteilichkeit sowie oberste Lernziele - und Merkmale eines wertbezogenen politischen Verhaltens - "richtige" Werte, moralische Urteile, demokratische Tugenden und Grundwerte bzw. Leitideen.

21 Sinn und Grenzen einer Wertorientierung    

Es geht um evaluative Orientierung, die als Fähigkeit zu Stellungnahmen und Handeln zu verstehen ist. Neben der Erkenntnis ergänzt sie die Einsicht, was es sein soll. Erst durch das Handeln erhält sie einen Wert.

Evaluative Orientierung wird daher auch Wertorientierung benannt. Werte werden materiell (Güter), geistig - kulturell (Wissen, Bildung, Sinnorientierung) und sozial (Einfluss, Prestige, Autorität) eingestuft.

22 Lehr- und Studienpläne    

In Lehrplänen bzw. Studienplänen werden Werte an Inhalten und Lernzielen sichtbar. Sie bilden das politische Programm der Politischen Bildung. Merkmale sind beschriebene Indikatoren der Sozialstaaten - Modelle.

  • Konservatives Sozialstaaten - Modell - Rechtsstaat, Soziale Marktwirtschaft, Verfassung, Staat als Schutz- und Korrekturfunktion, Sozialstaat als System und Zustand, Grenzen des Sozialstaates, Freiheit, Wert ist individuelle Freiheit
  • Progressives Sozialstaat - Modell - Sozialstaat als Auftrag in einem politischen Prozess, Zielwerte sind soziale Gerechtigkeit -Chancengleichheit, Überwindung sozialer Ungleichheit, sozialgestaltende Interventionen des Staates, Arbeit ist Sektor der Sozialpolitik mit Beschäftigungspolitik und Wirtschaftsdemokratie.
Lehrpläne beinhalten ein (bildungs-) politisches Programm. Sie hängen von der Zusammensetzung der Lehrplan - Arbeitsgruppe, ihrem Selbstverständnis, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kompetenz ab.

Eine Analyse von Lehrplänen beinhaltet die

  • Inhaltskomponente mit Aussagen zum gesellschaftlichen und politischen Umfeld, den Systemrahmen und Erweiterungsmöglichkeiten sowie der
  • Verhaltenskomponente mit wünschenswerten Fähigkeiten (wie Sachlichkeit, Verantwortlichkeit und Partizipation). Der "demokratiekompetente Bürger" mit einem Grad des Engagements wird angestrebt (vgl. zusehen, interventionsfähiger Bürger, Aktivbürger; KUHN 1999, Politische Bildung 32/1999, Heft 2, 162).
23 Parteinahme und Parteilichkeit vs. Indoktrination    

Politische Bildung bedeutet die Auseinandersetzung mit Politik und ihren Einzelformen, sie beinhaltet daher Politik im Sinne von Inhalten und Verhalten bzw. Handlungsfähigkeit.

Politische Programme meinen die Entscheidung für eine Richtung, was auch für andere Richtungen zu gelten hat. In jedem Fall kommt es zu Entscheidungsproblemen.

Parteilichkeit für Lehrende gilt nur, wenn es um die Interessen der Lernenden geht.

Dies bedeutet didaktisch chancengleiche Kommunikation und angstfreies Lernen (kompensatorische Funktion).

Denkvoraussetzungen einer Politischen Bildung haben Prämissen. Unbestreitbar gibt es gültige Aussagen über eine gesellschaftliche und politische Wirklichkeit.

Dazu gehört politisches Bewusstsein, das argumentative Offenheit beinhaltet. Subjekte haben die Chance zu erhalten, ihre Interessen definieren zu können.

Interessen allein genügen nicht. Es gilt auch, für die Zukunft offen zu sein (vgl. antizipatorisches Verhalten; Ausgleich von subjektiven und objektiven Bedürfnissen; beispielhaft: Parteinahme für eine Ökologie als politisches Problem vs. Parteilichkeit für politische Ideen wie Klimaschutzprogramme und Organisationen).

Indoktrination beinhaltet ein Verfahren, Erkenntnisse, Einsichten und Verhalten zu erzwingen (Sanktionen, einseitige Information, Verschweigen von Kontroversität oder Abqualifizierung anderer Erkenntnisse; vgl. das Überwältigungsverbot im "Beutelsbacher Konsens" 1976). Lösungen zur Verhinderung ergeben sich aus dem bereits besprochenen strukturellen Lernen und der kognitiven Komplexität.

24 Oberste Ziele eines Unterrichts/ Lehre    

Die Bezeichnung beinhaltet die Frage nach der Reichweite von Lernzielen.

Lernziele wecken (Lern-) Erwartungen, womit aus der Sicht einer Politischen Bildung ihre Funktion zu untersuchen ist (vgl. LOMPE 1971, 226).

Regulativ dienen sie in der Regel methodisch richtungsgebend für den Fortgang eines Lernprozesses. Sie beeinflussen die Richtung des Handelns (etwa die "Selbstbestimmung").

Operativ werden sie durch einen zu planenden Handlungsablauf realisiert. Damit sind dies Lernziele (auch Feinziele) einer Unterrichts- bzw. Lehrstunde.

Die Reichweite, also Wirksamkeit, wird bestimmt durch die

Richtung des pädagogischen Handelns, wobei sie den Lehrenden helfen zu beurteilen, ob Lernende in der Unterrichtsphase einen Zuwachs (ein Mehr im Vergleich zu früher) an erhalten zu haben;

Relation zu dem früheren Zustand. Es zeigt sich, dass Lernziele nur relativ zur Biographie der Lernenden bezogen werden können. Lehrende werden demnach den Bezug zum Entwicklungsstand der Lernenden zu bedenken haben. Angestrebt wird eine Veränderung auf einen gewünschten Zustand, aber in Relation zum bisherigen;

Möglichkeit des pädagogischen (und in diesem Fall politischen) Handelns. Die gegebenen Umstände bestimmen den Spielraum der Möglichkeiten (vgl. die Unterschiedlichkeiten von Lerngruppe zu Lerngruppe und von Bildungsinstitution zu Bildungsinstitution und in jedem Fall dem jeweiligen Bildungsrahmen).

Zu fragen ist ebenfalls die Funktion oberster Lernziele in der Didaktik und Reflexion Lehrender.

Hier geht es um die Offenlegung der Normenentscheidung, also des Wertbezugs. Angesprochen ist die pädagogische Verantwortung der Lehrenden. Es geht um Zumutbarkeit und Kritikfähigkeit, in der Folge Legitimationsfähigkeit und Rechtfertigung.

Es geht auch um das Lernziel, das die Lernenden verändert(also die Richtung).

Es geht um die Auswahl und Gewichtung von Inhalten, also um das Kriterium der Bedeutsamkeit. Oberste Lernziele lassen eine Beurteilung der didaktischen Relevanz von Lerngegenständen zu. Sie ermöglichen eine didaktische Analyse und Planung von Unterricht bzw. Lehre.

25 Merkmale eines wertbezogenen politischen Verhaltens    

Fragen ergeben sich um die Richtigkeit von Werten, moralischen Urteilen, demokratischen Verhaltensweisen, Grundwerten und Leitideen. Im Folgenden wird auf diese wesentlichen Fragen für die Didaktik näher eingegangen.

Bei dem Diskurs um Werte prallen zwei Demokratietheorien aufeinander, die Werttheorie und die Prozesstheorie der Demokratie.

Werttheorie als fixe Größe, verfassungsgemäß festgelegt und objektiv > Festlegung in der Verfassung (objektive Wirklichkeit - materiale Wertethik);

Prozesstheorie der Demokratie als politische Entscheidungsfindung, Mehrheitsregel > Wertewandel (gesellschaftliche Größe - formale Zielethik).

Für die Politische Bildung lässt sich eine Hierarchie der Werte formulieren.

  • Menschenwürde
  • Gleichheit - Gerechtigkeit - Pluralität - Frieden > Grundwerte
  • Partizipation - Demokratisierung - Solidarität - Mündigkeit - Toleranz - Zivilcourage - Gemeinsinn > politische Werte
  • Verhaltens- und Sollensanforderungen - etwa Disziplin und Gehorsam > Normen und Regeln
Anders wird die Wertediskussion in der Politische Bildung in der "Reflexionstheorie der Moral" gesehen.

Politische Bildung als Erziehung zur Mündigkeit hat moralische Selbstbestimmung zum Ziel. Sie ist deshalb ein Ort für wertbezogenes Argumentieren (Zielbestimmung, Sinn- und Orientierungsfragen, Wertkonflikte).

Ethik als Reflexionstheorie der Moral in der Politischen Bildung stellt normative Fragen nach Handlungsweisen

  • bei der Bewältigung politischer Herausforderungen("policy"),
  • bei der Gestaltung politischer Institutionen ("polity") und
  • in politisch - gesellschaftlichen Konflikten("politics").
Begründet werden sie von einem moralischen Standpunkt("moral point of view"), der Alternativen bzw. Entwicklungen als wünschenswert ansieht (vgl. "moral education").

Didaktisch verlagern sich Wertprobleme auf eine andere Ebene. Es geht um ein sozial bezogenes Handeln. Pädagogisch relevant ist die Geltung von Werten in realen Situationen.

Keineswegs wird ein wertfreier oder wertneutraler Unterricht angestrebt.

Lernenden sollen Werten im Unterricht bzw. in der Lehre begegnen.

In einer pluralistischen Gesellschaft werden Entscheidungssituationen in Politischer Bildung mit Hilfe von Werten durchdacht, ggf. auch durchlebt. Die Realität von Werten ist bewusst zu vollziehen, somit auch durch Nachdenken zu begleiten.

Lawrence KOHLBERGs sechs Stufen bilden ein Schema bzw. eine Hierarchie der Urteilstypen. Es zeigt sich eine Verfeinerung des moralischen Urteils von der präkonventionellen zu den postkonventionellen Stufen. Kohlberg hat die Stufen nicht nur als Hierarchie, vielmehr als Entwicklungsstufen kognitiver Fähigkeiten entworfen (vom kindlichen Stadium zum Erwachsenenstadium).

Schema der Entwicklung moralischen Bewusstseins nach KOHLBERG

Ebene I (präkonventionell)

Werte sind Eigenschaften von externen Ereignissen

Stadium 1: Gehorsam und Orientierung an Bestrafung

Stadium 2: Naiv - egoistische Orientierung

Ebene II (konventionell)

Stadium 3: Orientierung an Bravheit

Stadium 4: Orientierung an Autorität und Aufrechterhaltung an sozialer Ordnung - Orientierung an Pflichterfüllung

Ebene III (postkonventionell)

Stadium 5: Kontraktueller Legalismus

Stadium 6: Gewissens- oder Prinzipienorientierung

Als Kompetenz des Urteilens helfen die Stufen Unterrichtsverläufe zu erkennen und zu beurteilen.

Kohlbergs Urteilsformen sind deswegen für die Politische Bildung praktizierbar, weil sie situations- und bereichsunabhängig sind, keine Verhaltensregeln beinhalten, vielmehr zu Verhaltensbegründungen auf die Struktur zurückführen. Die Formen moralischen Urteils erweisen sich genereller Natur, vernachlässigt werden situative oder kulturelle Besonderheiten.

Kritisch ist zu vermerken, dass die Gefahr einer gesinnungs - ethischen Moralisierung der Politik unter Vernachlässigung der situativen, interessens- und machtbedingten Zusammenhänge bestehen kann (vgl. SUTOR 1984, 30).

Die Unterschiedlichkeit zwischen einem moralischen Urteil und einem politischen Denken im Kontext mit moralischen Elementen zeigt sich in der Verschiedenartigkeit der Konflikte.

Kohlbergs Forschungsansatz stellt individuelle Entscheidungskonflikte in den Mittelpunkt.

Politische Konflikte besitzen Dynamik, haben eine höheren Grad an Vernetzung mit Folgewirkungen, sind wenig transparent und besitzen zumeist viele Lösungsmöglichkeiten.

Diese Komplexität erkennt man an Bernhard SUTORs Modell des politischen Entscheidungsdenkens (vgl. SUTOR 1992, 35).

Modell des politischen Entscheidungsdenkens nach SUTOR (1992)

Kategorien einer Politischen Bildung in der Problemanalyse

Vorphase: Einstieg und Planungsgespräch - Problem/Konflikt, Betroffenheit, Bedeutsamkeit, Meinungen

Erste Hauptphase: Situationsanalyse - Information, Interessen, Beteiligte - Interpretation, Ideologien, Geschichtlichkeit

Zweite Hauptphase: Möglichkeiten - Macht, Organisation, Recht/ Verfahrensregeln, Institutionen, - Beteiligung - Koalition, Kompromiss, Zielkonflikte - Durchsetzung

Zwischenschritte: Information - Planungsgespräche - Zwischenzusammenfassung

Dritte Hauptphase: Urteilsbildung, Entscheidungsdiskussion - Menschenwürde - Grundkonsens/ Zumutbarkeit, Gemeinwohl - Wirksamkeit, Folgen, Verantwortlichkeit

Schlussphasen: Transfer, Kontrolle und Kommunikation

Die dritte Phase verbindet Werte und Realität, die keinesfalls einseitige Denkvorgänge sein müssen, vielmehr durchaus verknüpft werden können. Bewerten in Form einer Qualität von Begründen und politisches Handeln sind im politischen Entscheidungsdenken verbunden. In der Urteilsebene wird das Für und Wider abgewogen.

Politisch moralisch ist,

selbst zu denken,

autonom zu urteilen und zu handeln.

Reflexivität soll/ muss als Analyse und Bewertung praktiziert werden. Dies wäre das Ziel von Unterricht bzw. Lehre.

Die didaktische Funktion ergibt sich im Kohlbergschen Konzept eines moralischen Urteils aus der

diagnostischen Funktion, in dem Lehrende den Reflexionsstand der Lerngruppe bzw. der Lernenden zu einer Stufe zuordnen kann;

instrumentellen Funktion, in dem Lehrende die Diskussion lenken und den Denkprozess verbessern können;

intentionalen Funktion, in dem Lernende ihr Urteil von Stufe zu Stufe verbessern und sich an allgemeinen Prinzipien orientieren können;

autonomie - erweiternden Funktion, in dem für Lernende das Konzept als Instrument der Analyse und Bewertung eigener Urteile verwende und damit die Fähigkeit einer Reflexivität erlangt werden kann.

Die Schlüsselfrage für Lernende ist die Fähigkeit zu Stellungnahmen zu sozialen und politischen Entscheidungsproblemen mit wertbezogenen Urteilskriterien, wobei eine Abwägung zu realitätsbezogenen Kriterien vorzunehmen ist. Nur so erreicht man verantwortungsethische Urteilsfähigkeit.

Denkformen zu einem moralischen Urteil besagen noch nichts über Handlungsweisen in einer konkreten Situation.

Verhaltensweisen ("Tugenden") dagegen können als vorbildlich, nachahmenswert oder ablehnenswert erscheinen. Der Begriff hat durch die Historie eine Ambivalenz erhalten, die in der Politischen Bildung zu beachten ist.

Jedenfalls stellen Verhaltensweisen - etwa Pünktlichkeit, Fleiß, Ausdauer, Sauberkeit, Verantwortlichkeit, Gründlichkeit, Redlichkeit, Respekt, Solidarität und Toleranz - keinen Wert an sich dar, vielmehr haben sie eine dienende Funktion.

Durch die Unterschiedlichkeit der "Tugendkataloge" - man denke an die kirchlich - religiösen Kardinaltugenden und/ oder Tugenden des Bürgertums - muss in der Politischen Bildung nach Leitvorstellungen gefragt werden. Dies betrifft demokratische Tugenden, also Verhaltensweisen bzw. Verhaltensmuster für politisches Handeln in einem demokratischen Staat.

Dazu gehört/ -en zunächst

ein Systembezug mit dem Zusammenhang von Staatsform und Normorientierung, also demokratischen Grundrechten. Rolf DAHRENDORF (1965, 328-339) sprach etwa öffentliche (soziale Werte) und private (eigene Vervollkommnung) Verhaltensweisen im Hinblick auf die Unterschiedlichkeit zwischen der deutschen und angelsächsischen Gesellschaft an.

Durch die Unterscheidung von Politischer Bildung als Erziehung zur Demokratie als Staatsform und zur Demokratie als Lebensform kommt es zu Unterschieden in Aspekten von demokratischen Verhaltensweisen.

Dies zeigt sich an den Beispielen als Lebensform wie Kompromissbereitschaft, Zurückhaltung, Konfliktfähigkeit, Sensibilität, Vertrauen bzw. Misstrauen, Engagement bzw. Distanz und Selbstbewusstsein.

Beispiele als Staatsform sind etwa Loyalität, Mut, Rechtsgehorsam, Kooperationsbereitschaft, Fairness, Partizipation, Argumentation, Toleranz, Respekt und Solidarität.

Diese Unterschiede können als Instrument zur Diagnose für Lehrende dienen, wozu die Ziele ihres unterrichtlichen Verhaltens neigen. In der Folge können zwei Ansätze der Politischen Bildung festgemacht werden, das soziales Lernen und das politisches Lernen einschließt.

"Aber zu hören ist auch die Warnung vor einem 'unpolitischen Unterricht', der sich mit sozialem Lernen begnügt (manchmal aus der Not des fachfremd Unterrichtenden, weil man 'Lebenskunde' betreiben kann und weniger fachwissenschaftliche Kenntnisse benötigt)" (GAGEL 2000, 326).

Die didaktische Erkenntnis folgert, dass beide Aspekte sich ergänzen und damit eine Erziehung zur Demokratie in Lernziele übertragen werden, die auf politische Beteiligung bzw. politisches Handeln sich bezieht.

Dies weist auf

Demokratie als Teilnahme mit Erlernen von Partizipation,

Internalisierung der öffentlichen Verhaltensweisen und

Sensibilität für soziale (und globale) Notstände mit Erlernen allgemeinen Demokratiedenkens (vgl. Mehrheit - Minderheit, Diskurs, Kompromiss, Konflikt, Argumentation, Respekt, Toleranz, Solidarität, Entscheidung).

Grundwerte - Leitideen

Es gilt die These, dass im Bundes - Verfassungsgesetz/ Grundgesetz (BVG) Grundwerte festgelegt sind und diese in einer Politischen Bildung als Verhaltensweisen von Lernenden verinnerlicht werden sollen.

Die Verinnerlichung ist das didaktische Problem. Werte in einer Persönlichkeitsstruktur lassen sich schwer planen. Vorrangig geht es um deren Anerkennung, also um eine Motivation für ein eigenes Handeln mit dem Ziel, eine Richtschnur zu besitzen.

Weil es um ein didaktisches Vorhaben geht, sollte eher von Leitideen gesprochen werden. Angestrebt wird ein Lernprozess, in dem die grundlegenden Werte in die Persönlichkeitsstruktur integriert werden sollen.

Gemeint ist eine

  • Aktivierung der Vernunft und
  • eine Sensibilisierung des moralischen Bewusstseins/ Urteilsvermögen.
Leitideen sind regulative Ideen, die die Richtung und nicht das Ergebnis vorgeben.

Es geht also um Prinzipien des Handelns, um oberste Lernziele.

Es geht auch um deren Anerkennung, d.h. sie müssen auch zu rechtfertigen sein. In ihrer Anwendung können sie durchaus strittig sein (vgl. das Machtmonopol des Staates und den Schusswaffengebrauch).

Als Vorschlag für Leitideen können die drei bereits behandelten Themen gelten, nämlich der

Situationsbegriff (Prinzip der Gerechtigkeit),

fundamentale Probleme (Prinzip der Universalität) und

das moralische Urteil (Prinzip des praktischen Diskurses). Dazu sind Bedingungen notwendig wie Wahrheit, Argumentationsanerkennung, keine Einschränkungen beim Diskurs bei Themen und Teilnehmenden sowie der Anspruch auf Rechtfertigung, Gleichheit und Reziprozität.

Als Bezug zur Bundesverfassung/ Grundgesetz stehen die Leitideen mit den Begriffen Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Frieden. Für den Lehrenden gilt die subjektive Seite mit dem Aspekt, die Werte zu hinterfragen - als Selbstprüfung, diskursive Rechtfertigung, Bestandteile eines (globalen) Ordnungssystems und Realisierungsmöglichkeit durch politisches Handeln.

26 Legitimierung von Zielen und Inhalten    

Mit der Auseinandersetzung um Fach vs. Fachprinzip/ Unterrichtsprinzip und didaktischen Konzeptionen - siehe OETTINGER, FISCHER, GIESECKE, HILLIGEN, SUTOR, ROLLOF, SCHMIEDERER, SCHAUSBERGER, HEINTEL, LÖSCH, THIMMEL - sowie pädagogischer Normen erweist sich die Notwendigkeit einer fachdidaktischen Diskussion um eine Legitimierung von Zielen und Inhalten in der Politischen Bildung.

Richtlinien als Erlässe bzw. Lehrpläne bzw. Studienpläne als Verordnungen stellen ein Politikum dar. Sie werden durch politische Entscheidungen mit hinreichender Zustimmung getroffen. Prozesse des Aushandelns bestimmen die Geltung im Sinne einer Verbindlichkeit (Legitimation, Legalität).

Die Rechtfertigung im pädagogischen Bereich ergibt sich aus der Tatsache, dass Lernende im Mittelpunkt des Handelns stehen, im Falle der Politischen Bildung das pädagogische Konzept Rahmenbedingungen bedarf, die eine pädagogische Legitimation ergibt. Es gilt der Übergang von kontroversen zu konsensfähigen Lernzielen.

Politische Legitimation

So gesehen benötigen Lehrende (und Lernende) politische Legitimation von Inhalten und Zielen:

Die Legitimationsbasis muss vorhanden sein,

das Handlungsfeld muss abgesteckt und

der Handlungsspielraum erkennbar sein.

Die Öffentlichkeit (Außenperspektive) und die jeweilige Bildungsinstitution (Innenperspektive) bilden die zwei Ebenen.

Daneben gibt es noch Grundformen für eine Legitimation in der Pädagogik.

Eine normative Legitimation besteht im Kontext mit Lernzielen und Lerninhalten auf vorpädagogische Normen (Religion, Metaphysik, normative Anthropologie).

Eine Verfahrenslegitimation besteht aus Entscheidungen, die durch legitime Verfahren zustande gekommen sind.

Eine diskursive Legitimation besteht in der Begründbarkeit von Wertentscheidungen, wobei durch eine Diskussion eine Vergewisserung der Berechtigung erreicht wird.

Eine Legitimation durch Wissenschaft und Fachdidaktik ergibt mehrere Antworten (vgl. HABERMAS 1968, 121-127).

Im dezionistischen Modell liefert die Wissenschaft die Daten, die Politik trifft die Entscheidungen nach außerwissenschaftlichen Kriterien.

Im technokratischen Modell liefert die Wissenschaft die Sachzwänge, die Politik praktisch überflüssig macht.

Im pragmatistischen Modell bewirkt ein kritischer Dialog zwischen Wissenschaft und Politik unter Einbeziehung der Öffentlichkeit eine Beratung durch Experten die Entscheidungsvorbereitung der Politiker (vgl. etwa die Praxis von parlamentarischen Anhörungen).

Im Professionsmodell bewirkt die Fachdidaktik ihre Legitimation. Im Selbstverständnis und der Kompetenz werden Inhalte und Ziele, etwa in Lehr- bzw. Studienplänen, ausgearbeitet. Zu beachten ist der Einfluss der Bildungsverwaltung mit ihren Kompensationsmöglichkeiten. Das letzte Wort besitzt die Politik.

Eine Legitimation durch Konsens lässt erwarten, dass es in einer Gesellschaft Übereinstimmung über Anschauungen und Überzeugungen bzw. Normen, Werten und Vorgangsweisen gibt. In einer pluralistischen Gesellschaft muss man allerdings von einem Minimalkonsens ausgehen (d.h. eine Übereinstimmung in wesentlichen Grundfragen bei Fortbestehen von Gegensätzen in anderen Fragen in Form einer gewaltfreien Regelungen von Konflikten).

In der Politischen Bildung wird die Tauglichkeit eines Minimalkonsenses für Legitimationsprobleme bestritten. Wesentlich sind nicht die Wertübereinstimmungen, vielmehr die Mechanismen der Konfliktregelungen unter Ausklammerung der für den Bereich der individuellen Werteproblematik. Zu bedenken ist allerdings, dass auch die Verfahrensweise einer Konfliktregelung einer Werteübereinstimmung bedarf.

Für Bildungseinrichtungen hat eine Formalisierung geringe Bedeutung. Verwaltungsakte können nicht mit Vorbereitungen von Gesetzen verglichen werden (vgl. die Vorgangsweisen von bürokratieinternen Entscheidungen und das Erfordernis der Öffentlichkeit bei Gesetzesvorlagen). Wie brüchig allerdings die Vorgangsweisen sein können, zeigt die Diskussion um den Unterrichtserlass zur schulischen Sexualerziehung.

Demnach hat eine Politische Bildung auf Bedeutungsvarianten des Konsensbegriffs hinzuweisen. Konsens kann als

Übereinstimmung über Normen, Werten und Überzeugungen,

als Übereinkunft von Regelungen,

als Zustimmung für eine Unterstützung von Entscheidungen und ihre Befolgung und

als Zumutung von Entscheidungen für diejenigen, die nicht zustimmen, aber wenigstens es hinnehmen können,

verstanden werden.

Damit wird der Konsens zu einem sozialen Prozess. Eine Zustimmung kann auch (und muss mitunter) gebildet werden. Es gibt eine Toleranzbreite für eine Zumutbarkeit.

Für Lehrende sollte gelten, dass in einem solchen Prozess die Adressaten von Entscheidungen tatsächlich oder zumindest antizipierend in eine Kommunikation über Inhalte der Entscheidung einbezogen werden.

Legitimation durch Kommunikation

Legitimation ergibt sich aus der Art der Erziehungsziele. Dazu bedarf es einer dialogischen Struktur der Begründung von Zielen und Inhalten.

Geht es um das Menschenbild (anthropologischer Bereich), steht die mündige Person im Mittelpunkt.

Geht es um Zielsetzungen von Normen und Werten (normativer Bereich), werden diese für den Bildungsprozess und menschlichen Handelns als verpflichtend angesehen.

Geht es um die Aufgaben der Gesellschaft( pragmatischer Bereich), werden diese als Rechtfertigung angesehen.

Schwierigkeiten treten auf, wenn gegensätzliche Auffassungen vertreten werden (vgl. die Differenzen zum Thema "Aufgaben der Gesellschaft"/ normative Bewertung und "Erziehung zur Selbständigkeit"/ pädagogische Bewertung). Kommunikative Handlungen über Ziele und Inhalte setzen einen Austausch von Argumenten und Gegenargumenten voraus.

Angestrebt wird Intersubjektivität, also der Chance der eigenen Anerkennung von Zielsetzung durch Beratung mit anderen.

Angestrebt wird der Dialog, um im Umfeld verstanden zu werden.

Das dialogische Prinzip hat Konsequenzen für die Politische Bildung, auf die näher einzugehen ist (vgl. HABERMAS 1981, 385-387).

Lehrende haben ungeachtet ihrer Position Wertpräferenzen der Diskurspartner anzuerkennen und zu berücksichtigen.

Verlangt wird Offenlegung, Aufklärung und ggf. Einlenkung. Ziele und Inhalte müssen demnach konsensfähig sein.

Kommunikative Handlungen zielen auf beidseitige Verständigung. Dazu bedarf es jedenfalls kritisierbarer Ansprüche, die anzuerkennen bzw. abzulehnen sind.

Argumentieren bedeutet die Prüfung der Einwände des/der Dialogpartner/-s.

Eine Auseinandersetzung um Politische Bildung kann in der Öffentlichkeit und/ oder Bildungsinstitution stattfinden. Beide Handelnde sind einem Legitimationszwang ausgesetzt.

Wissenschaft, Verfahren und Konsens können nicht ausreichen.

Die Didaktik ist gefordert, um an Beispielen politisches Handeln zu begründen/ legitimieren.

Das Diskursprinzip eröffnet einen Weg zur Kommunikation, es garantiert ihn nicht.

27 Politische Erwachsenenbildung    

Mit der Herausgabe der Publikation "Politische Erwachsenenbildung. Plädoyer für eine vernachlässigte Disziplin" (HUFER 2016) hat die Bundeszentrale für politische Bildung(Bonn) ein Zeichen gesetzt, ein Handbuch zu publizieren, das wesentliche Theorie- und Praxisthemen zur politischen Erwachsenenbildung beinhaltet.

Neben historischen Entwicklungen (S. 25-36), wissenschaftlichen Erkenntnissen (S. 37-45), bildungspolitischen Positionen/ Deutschland (S. 59-65) geht es um außerschulisches Lehren und Lernen.

Es geht also um didaktisches Prinzipien wie Teilnehmer- und Subjektorientierung, Lebenswelt- und Handlungsorientierung (S. 83-89).

Das Theoriekapitel umfasst den Konstruktivismus, Vorurteile und die Theorie der kognitiven Dissonanz (S. 77-83).

Politische Bildung in der Erwachsenenpädagogik ist nicht nur ein Thema der Politikwissenschaft, vielmehr auch der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften (S. 47-58). Dies zeigt sich in Lernprozessen wie Mündigkeit, Emanzipation und Aufklärung, aber auch in "Interkultureller Kompetenz"/ Diversität und allgemeiner Menschenbildung (vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Lernfeld Politik).

Der "Beutelsbacher Konsens"(1976) als Übereinkunft von Grundprinzipien einer Lehre bzw. pädagogischem Haltung ist Bestandteil politischer Erwachsenenbildung (S. 89-90).

Für die Erwachsenenpädagogik ist wesentlich pädagogisches Handeln, etwa Planungen von Veranstaltungen, Methoden - Lernformen und Gruppenprozesse (S. 91-100).

Qualität und Wirkung des Fachbereichs zeigen sich im Selbstverständnis, in der Legitimation bzw. Wirkungsforschung und im Qualifikationsrahmen (etwa für "lebenslanges Lernen") (S. 101-110).

Politische Erwachsenenbildung als Profession und eigenes professionelles Handeln ist im Verständnis der Erwachsenenbildung wesentlich (S. 111-120).

Wenn Politische Bildung als Fortsetzung schulischer Bemühungen ein wesentlicher Faktor von Bildung sein soll, dann bedarf es

eines Forums von Erwachsenen- bzw. Weiterbildung (Institutionen der Erwachsenenbildung/ Lehre - Lernen, Universitäten - Hochschulen/ Lehre - Forschung),

der Beachtung der Erkenntnisse der Bezugswissenschaften (Interdisziplinarität),

des Engagements der Bürgerinnen und Bürger sowie

eines pragmatischen Ausgleichs von Erwachsenenbildung (Erwachsenenpädagogik) - Bildungsmarkt (Betriebswirtschaft) -Organisationsentwicklung (Trägerfelder: Staat - Institutionen).

2018 initiierte der "Ring Österreichischer Bildungswerke" ein Forum für Politische Bildung (vgl. http://ring.bildungswerke.at/pages/62/politische-bildung > Veranstaltungen [20.1.2018]).

Der Autor bietet im Rahmen des "Evangelischen Bildungswerkes in Tirol" 2018 vier Veranstaltungen an.

April - Studientag Politische Bildung (vgl. http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung, Pkt. 4.8)

Mai - Macht der Medien (vgl. http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Medienarbeit)

Juni - Demokratie - Verantwortung

September - Flucht und Vertreibung in den letzten Jahrzehnten (vgl. http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Flucht und Vertreibung in den letzten Jahrzehnten)

Literaturverzeichnis Österreich    

Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/oder direkt zitiert werden.

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Aichholzer J. - Friesl Chr. - Hajdinjak S. - Kritzinger S. (Hrsg.) (2019): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien

Berghammer C./ Schmidt E.- M. (2019): Familie, Partnerschaft und Geschlechterrollen: Alles im Wandel?, in: Aichholzer J. - Friesl Chr. -Hajdinjak S. - Kritzinger S.(Hrsg.): Quo vadis, Österreich? Wertewandel zwischen 1990 und 2018, Wien, 57-88

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Dichatschek G.(2017b): Interkulturalität. Ein Beitrag zur Theorie, Bildung und Handlungsfeldern im Kontext von Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Saarbrücken

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Dokumentation    









Zum Autor    

APS - Lehramt (VS - HS - PL 1970, 1975, 1976), zertifizierter Schülerberater (1975) und Schulentwicklungsberater (1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)

Absolvent Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung - Klessheim/ Reifeprüfung, Maturantenlehrgang der Lehrerbildungsanstalt Innsbruck/ Reifeprüfung - Studium Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), 1. Lehrgang Ökumene - Kardinal König Akademie/ Wien/ Zertifizierung (2006); 10. Universitätslehrgang Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ MSc (2008), Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), 6. Universitätslehrgang Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), 4. Interner Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) - Fernstudium Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018), Fernstudium Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2020)

Lehrbeauftragter Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung VO - SE (1990-2011), Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung - SE Didaktik der Politischen Bildung (2026-2017)

Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks Tirol (2004 - 2009, 2017 - 2019)

 
© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 28. Oktober 2025