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Flucht und Vertreibung in den letzten Jahrzehnten
Grundwissen Flucht und Vertreibung |  |
Theorie und Praxis von Wanderbewegungen |  |
Günther Dichatschek
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Vorbemerkung |  |
Die europäischen und globalen Wanderungsverhältnisse (Migrations-) mit ihren spezifischen Mustern und räumlichen Bewegungen sind Gegenstand breiter Betrachtungen mit ihren Verflechtungen und konfliktbehafteten soziokulturellen Debatten.
Gerade die Debatte um das Jahr 2015 um eine globale Flüchtlingsfrage, deren Bedeutung für die Europäische Union und damit auch für Österreich als Migrationsland lassen das Interesse an der Thematik wachsen (vgl. den IT - Autorenbeitrag zu Österreich http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Migration in Österreich, Teil 1 und 2).
Für die Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz in Lehre - Didaktik/ Lehramt und Erwachsenenpädagogik ergibt sich der Bezug aus den Herausforderungen im jeweiligen Bereich.
Es geht um
- Basiswissen in Politischer Bildung und Interkulturelle Kompetenz,
- Diversität,
- Phänomene der Alterung der Gesellschaft,
- Gründe der Wanderungsbewegungen in Konfliktzonen, Klimawandel, Bildungs- und Wirtschaftsfragen (vgl. OLTMER 2017, 8).
Komplexe und vernetzte Fragen einer Wissensgesellschaft Europas (und der Welt) bedürfen einer Berücksichtigung des Wandels von Migrationsverhältnissen.
Die Migrationsforschung seit den neunziger Jahren hat die Veränderungen der Wanderungsbewegungen (Zuwanderung, Abwanderung, Binnenwanderung, Flucht - Asyl - Vertreibung, Migrationsarten - staatliches Handeln und politische Debatten) aufgezeigt.
Vorrangig geht es um
- Migrationstabu und die Zunahme,
- Folgewirkungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich,
- Gewinner und Verlierer der Migration sowie
- Nationalismus, Rassismus und Diskriminierung im Kontext mit neuer Ein- und Auswanderungspolitik (vgl. COLLIER 2015).
Die Auseinandersetzung mit der Fachliteratur unter dem Gesichtspunkt einer Politischen Bildung und Didaktik ergänzt den Überblick über die Thematik (vgl. BADE 2000, BADE - OLTMER 2003, HUNN 2005, OVERMANS 2005, GREINER 2007, BEER 2011, ECKERT 2011, PUDLAT 2013, COLLIER 2015, OLTMER 2016b/ 2017, GÖBEL - BUCHWALD 2017, SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023).
Die Studie beruht vorrangig auf der Absolvierung der Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz und finden ihre Begründung in der Ausbildungs- und Berufsbiographie des Autors.
TEIL I Regionale Entwicklungen/ Überblick |  |
1 Einleitung |  |
Die Historische Politische Bildung verweist auf zentrale Elemente einer Anpassung an Umweltbedingungen und einen gesellschaftlichen Wandel (vgl. OLTMER 2017, 8-9, 12-16). Ein Blick in die Menschheitsgeschichte lässt die beiden Faktoren in ihrer Bedeutung erkennen.
1.1 Umweltbedingungen |  |
Vermutlich vor rund 100 000 bis 120 000 Jahren verließ der Homo sapiens den afrikanischen Kontinent und verbreitete sich von Nahen Osten und der Arabischen Halbinsel über die Welt.
Vor rund 40 000 Jahren erschloss er die gemäßigten Zonen Eurasiens nördlich der Alpen, des Himalaja und des Kaukasus.
Europa wurde vermutlich von Südosteuropa ausgehend besiedelt, schließlich waren Menschen vor und 12 000 Jahren in allen Großräumen der Kontinenten vorhanden.
1.2 Soziokultureller Wandel |  |
Neben der Suche nach Siedlungs- und Erwerbsmöglichkeiten kam es in der Folge zu
- Flucht und Vertreibung in Verbindung
- mit Kriegen und Wanderungen von Eliten.
Es etablierten sich seit ungefähr 3000 vor unserer Zeitrechnung Hochkulturen wie
- Ägyptische Reiche,
- Babylon,
- Chinesische Großreiche,
- das Alexander - Reich und
- das Römische Reich.
2 Der Erste Weltkrieg - Gewaltmigration |  |
Kennzeichnend für die neue Konfliktdynamik waren die militärischen Operationen innerhalb weniger Tage und Wochen mit einer Entwurzelung der Zivilbevölkerung in den Kampfzonen (vgl. OLTMER 2017, 128-131; BADE 2000).
2.1 Kampfzonen |  |
In drei Monaten flohen nach einem deutschen Angriff im Westen rund 1,4 Millionen Belgier, ein Fünftel der 1914 rund sieben Millionen Menschen der Gesamtbevölkerung des Landes in die Niederlande, nach Frankreich oder Großbritannien (vgl. OLTMER 2017, 128).
Im Osten Europas waren die Fluchtbewegungen größer. In den ersten Augustwochen 1914 strömten rund 500 000 Flüchtlinge in Richtung Westen (vgl. Ostpreußen), panikartige Evakuierungen in Galizien gab es mit rund 800 000 Menschen.
1915 zählten im Dezember 2,7 Millionen Flüchtlinge, im Mai 1916 mehr als 3,1 Millionen.
2 Folgen |  |
Folgerungen ergaben sich für Minderheiten. Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung von Minderheiten nahmen zu. Pogrome gab es in Russland in den Kriegsgebieten. Hunderttausende Letten und Russlanddeutsche wurden zwangsweise deportiert. In Österreich - Ungarn kam es zu einer Diskriminierungs- und Deportationspolitik gegenüber Serben, Ukrainern und Italienern.
Internierungen und Abschiebungen von "feindlichen Ausländern" als Zivilgefangene wurden Frankreich und Großbritannien bereits im August 1914 begonnen.
Gleichzeitig mobilisierten die europäischen Kolonialmächte mindestens ein bis zwei Million afrikanische Soldaten. Mit dieser verstärkten Rekrutierungspolitik kam es zu einem Arbeitskräftemangel und notwendigerweise zu Zwangsarbeit bei Kriegsgefangenen und im Kolonialbereich.
Lagerlandschaften kennzeichneten das Massenphänomen der Kriegsgefangenen Europa (vgl. die Schätzung von acht bis neun Millionen Gefangenen).
3 Migration in der Zwischenkriegszeit |  |
1918 beginnt eine millionenfache Rückwanderung von Flüchtlingen, Evakuierten, Zwangsarbeiterkräften und Kriegsgefangenen (vgl. OLTMER 2017, 131-136).
Migration erhält Bedeutung auf Grund der neuen Staatenbildungen.
3.1 Staatenbildungen |  |
Die Grenzverschiebungen führen zu Flucht- und Umsiedelungsbewegungen. Ausweisungen von Beamten, Lehrkräften und Wirtschaftstreibenden sind die Folge. Neue Gesetze, Währungen und Zollgrenzen entstehen.
Nach dem Krieg nehmen Österreich, Ungarn und Deutschland aus den verlorenen Territorien rund zwei Millionen Menschen auf. Von der Bevölkerung in Österreich am Ende der zwanziger Jahre waren mehr als zehn Prozent außerhalb der neuen Grenzen geboren. Allein 440 000 Menschen stammten aus Böhmen und Mähren (vgl. OLTMER 2017, 132).
In Südosteuropa wurde im Frieden von Lausanne 1923 eine Entmischung nach dem griechisch - türkischen Krieg vorgenommen. Griechen hatten mit Ausnahme von Istanbul die Türkei zu verlassen (1,35 Mill. Griechen), alle Muslime Griechenland( 430 000 Türken). Zwangsweise Rückwanderungen gab es von Türken auch aus Jugoslawien, Rumänien und Bulgarien. Die Gesamtzahl aller Zwangsumsiedelungen lag in Europa um 1925 bei mindestens 9,5 Mill. Menschen.
Riesig ist die Zahl der Pogrome in Ost-, Ostmittel- und Südosteuropa vor dem Hintergrund wirtschaftlicher, sozialer und politischer Krisen. Der Völkerbund schätzt 1921 der Zahl der jüdischen Auswanderer in Richtung Westen und über den Atlantik auf rund 200 000.
3.2 Fluchtbewegungen |  |
Die größte Gruppe der Zwangsmigranten aus Osteuropa waren die Flüchtlinge vor Revolution und Bürgerkrieg in Russland. Mit der Niederlage der weißen Truppen und vielen Ausweisungen aus der folgenden Sowjetunion erreichten die Ausweisungen über die ganze Welt ihren Höhepunkt, die insbesondere die Angehörigen mittlerer und höherer Sozialschichten betraf (vgl. als Zentren russischen Exils das russische Berlin und Paris sowie das Schwergewicht in der Folge auf New York).
Für das nationalsozialistische Deutschland nach 1933 galten die ähnlichen Entwicklungen, insbesondere für Gegner der Weltanschauung und Juden. In jeweiligen Phasen kam es großen Fluchtbewegungen, insbesondere mit den "Nürnberger Rassengesetzen" 1935 und dem Novemberpogrom 1938. Ein Einschnitt ergab sich mit dem Abwanderungsverbot 1941.
Die Aufnahme von Juden erfolgte in über 80 Staaten, die Hälfte der Flüchtlinge wurde auch während des Zweiten Weltkrieges in den USA aufgenommen.
Die letzte große Fluchtbewegung in der Zwischenkriegszeit prägte Europa 1939 mit Flüchtlingen des spanischen Bürgerkriegs. Mit dem Zusammenbruch der spanischen Republik flohen 1939 rund 500 000 Republikaner nach Frankreich, die Hälfte als Zivilisten. In der Folge war Mexiko ein Ziel. Nach Spanien zurückgekehrt sind rund 150 000. Die Flüchtlinge in Frankreich gerieten in die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges, wurden an das Franco - Regime ausgeliefert, kämpften im Widerstand oder gerieten in KZ - Gefangenschaft.
4 Migrationspolitik nach 1918 |  |
Ökonomische Wirkungen des Krieges ergaben sich am Arbeitsmarkt als Objekt staatlicher Kontrolle und wirtschaftlicher Krisensituationen (vgl. OLTMER 2017, 136-139).
Die Ausländerbeschäftigungspolitik entwickelte sich zu einem staatlichen Steuerungsbereich.
4.1 Grenzsperren - Inflation |  |
Neue Instrumente von Migrationskontrolle waren Grenzsperren und Kontingtierungen, zudem gab es Mangel an Transportkapazitäten.
Inflationäre Geldentwertung kennzeichnete fast alle Währungen der Kriegsbeteiligten.
Erwerbslosigkeit und Belastungen im Welthandel ließen Exportchancen sinken.
Die protektionistische Abgrenzung der einzelnen Volkswirtschaften war ein Kennzeichen von De - Globalisierung und ökonomischer Desintegration.
4.2 Übersee - Migration |  |
Vor diesem Hintergrund endete eine massenhaften Übersee - Migration und damit sank die Abwanderung.
Nach Abwanderungen von rund 1,4 Millionen Menschen zwischen 1906 und 1910 ging die Zahl um rund ein Drittel zwischen 1916 und 1920 zurück.
In der Weltwirtschaftskrise waren die Zahlen ebenso niedrig, am Beginn des Zweiten Weltkrieges gab es fast keine transatlantische Migration.
5 Weltwirtschaftskrise - Migration im außereuropäischen Raum |  |
Die Wanderbewegungen waren durch die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise gekennzeichnet. Zu beobachten war dies in Europa durch die verminderte Abwanderung von den britische Inseln, Italien, Portugal, Spanien und Polen. Die Ursachen ergaben sich aus den Entwicklungen der Zielländer (vgl. OLTMER 2017, 140-144).
Die USA führten mit dem "Quota Act" schon 1921 Quoten ein. 1924 und 1927 wurden die Quoten verschärft. Andere Kontinente unterlagen noch schärferen Restriktionen (vgl. das Verbot des Erwerbs der US - Staatsbürgerschaft für Japaner und die Restriktionen für Chinesen).
In der Zwischenkriegszeit kam es zu einem Richtungswechsel nach Lateinamerika (Brasilien, Argentinien), Kanada, Australien und Neuseeland.
Zirkuläre Bewegungen (Rückwanderungen) waren ebenfalls zu beobachten.
Unterschiedlich waren die migratorischen Folgen. Neben den angesprochenen Trends gab es Ausnahmen wie die Zuwanderung in die Sowjetunion im Kontext mit der Industrialisierung.
Zwischen 1928 und 1931 warb man Facharbeiter und Handwerker zur Linderung des Facharbeitermangels in die Produktionszentren in Zentralrussland, in die Ukraine und Westsibirien an. Die Zuwanderer versprachen sich nicht nur Arbeit, auch die Umsetzung ihrer politischen Ideen. Die Anwerbung endete auf Grund organisatorischer und politischer Schwierigkeiten 1936.
Durch die hohe Erwerbslosigkeit und die notwendige Kostenersparnisse bei Wohnungen kam es zu Abwanderung in ländliche Gebiete (vgl. günstigere Wohnungsmöglichkeiten, bessere Versorgung mit Lebensmitteln).
In den USA zeigt das Phänomen der "Hobos" die Existenz als orts- und ziellose Wanderarbeiter eine ständige Bewegung vor allem auf Güterzügen und Suche nach Erwerb eine Obdachlosigkeit aufzeigt (vgl. die Hobo - Subkultur mit illegalen und provisorischen Lagerstätten und ihre Idealisierung in Literatur, Musik und Film).
6 Migration im Zweiten Weltkrieg |  |
Der zweite globale Konflikt und die Folgejahre waren durch Flucht, Vertreibung, Deportation und Zwangsarbeit gekennzeichnet (vgl. OLTMER 2017, 144-151).
Massiv waren die Bevölkerungsverluste, insbesondere die Zahl der getöteten Zivilbevölkerung. Ebenso massiv war die Gewaltmigration, die rund zehn Prozent der Menschen in Europa betraf.
Der Krieg im pazifischen Raum ließ die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen steigen. Der unerklärte Krieg etwa um die Mandschurei und Nordchina 1937-1945 zeigte Mord, Plünderungen und Massenvergewaltigungen durch Japan auf. Insgesamt soll die Zahl der Flüchtlinge jene in Europa deutlich übersteigen (vgl. Schätzungen liegen bei 95 Millionen).
6.1 Zwangsarbeit |  |
Das "Dritte Reich" mit seinem Beutekrieg benötigte für seine Kriegswirtschaft aus 26 verschiedenen Ländern rund acht Millionen Zwangsarbeiter (vgl. BISCHOF/ KARNER/ STELZ - MARX 2005; OVERMANS 2005, 729-875). Zwangsarbeiter wurden hauptsächlich in der Kriegswirtschaft, Landwirtschaft und im Bergbau eingesetzt. Ein Drittel waren Frauen, ein Großteil jünger als 20 Jahre. 20 000 Lager wurden für Zwangsarbeiter eingerichtet.
Im pazifischen Krieg setzte Japan Arbeitskräfte aus Korea ein. Koreaner dienten auch in der japanischen Armee und Marine (vgl. japanische Zwangsarbeit bei dem Bau der Thai - Burma - Eisenbahn mit 200 000 asiatischen und 62 000 westlichen Zwangsarbeitern).
Ein Element der Zwangsarbeit war die Zwangsprostitution von Frauen durch das japanische Militär seit den dreißiger Jahren. Schätzungen sprechen von 200 000 Frauen, die Soldaten in den Kriegsjahren in bis zu sechs Länder folgen mussten (vgl. MIN 2003, 938-957).
Zwischen 1939 und 1944 wurden wurde eine Million Menschen deutscher Herkunft aus ihren außerhalb der Reichsgrenzen gelegenen Siedlungsgebieten geholt bzw. genötigt, sich in den eroberten Gebieten in Polen und der Tschechoslowakei anzusiedeln. Für die Ansiedelung dieser "Volksdeutschen" wurde die ansässige polnische, tschechische und jüdische Bevölkerung deportiert und letztlich im Völkermord umgebracht (vgl. KOTZIAN 2005).
Jüdische bzw. jüdisch erklärte Menschen in der NS - Hierarchie hatten den geringsten Anspruch auf "Lebensraum". Die Gewaltmigration/ Deportation kam dem Tode gleich (vgl. OLTMER 2017, 151).
6.2 Deutsche Geschichte - Flucht und Vertreibung |  |
Hatten die Deutschen bereits die Schrecken der alliierten Bombenangriffe auf die großen Städte des Deutschen Reiches durchlitten, beginnt nun die systematische Einkreisung Deutschlands durch Bodentruppen.
Der Einmarsch der Roten Armee und der westlichen Streitkräfte mündet schließlich in der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands am 8. Mai 1945.
Als Flüchtlinge werden Personen bezeichnet, "die als Folge der Ereignisse in Europa gezwungen sind, ihren Wohnsitz mit Rücksicht auf Gefahr für ihr Leben und Freiheit zu verlassen". Vertriebene hingegen sind "Personen, die mit Gewalt oder sonstigen Zwangsmitteln aus ihrer Heimat entfernt werden, gleichgültig ob dem eine völkerrechtliche Übereinkunft zugrunde liegt oder nicht".
In der Praxis sind die Grenzen zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen verwischt. Viele Bewohner der deutschen Ostgebiete erleben beides, Flucht und Vertreibung.
Als die Rote Armee im Oktober 1944 erstmals ostpreußischen Boden betritt, können die Sowjets noch einmal zurückgeworfen werden. Doch schon in der kurzen Zeit des ersten russischen Einmarschs kommt es zu Übergriffen auf die deutsche Bevölkerung.
Bald beginnen ostpreußische Flüchtlinge, Richtung Westen aufzubrechen. Ihre Berichte von Gräueltaten der russischen Armee führen ab Oktober 1944 zu gewaltigen Flüchtlingstrecks der deutschen Bevölkerung, die sich in den Westen des Deutschen Reiches zurückziehen will.
Im Oktober 1944 bricht die kalte Jahreszeit herein – in diesem Jahr kommt sie besonders hart und früh. Millionen deutscher Zivilisten fliehen bei Schnee und eisiger Kälte aus Ostpreußen, Schlesien und Pommern.
Alle Zugverbindungen sind durch die Front unterbrochen. Kraftfahrzeuge und Motorräder besitzt nur die Wehrmacht. Die Menschen fliehen zu Fuß, mit Handwagen oder Pferdefuhrwerken in das westliche Reichsgebiet. Alte Männer und Frauen sitzen, kaum geschützt vor dem eisigen Winter, auf den Wagen. Mütter schieben Kinderwagen mit Kleinkindern viele Kilometer weit.
Es gibt keine medizinische Versorgung, keine Lebensmittel und kaum Trinkwasser. Säuglinge und Kleinkinder sind die ersten Opfer. Sie sterben in der eisigen Kälte an Unterkühlung oder Hunger.
Auch alte, kranke und schwache Menschen haben nur geringe Überlebenschancen. Kleidung und Fluchtausrüstung sind denkbar ungeeignet. Viele Flüchtlinge tragen unhandliche, schwere Koffer, die wenigsten verfügen über einen Rucksack.
Die Menschen fliehen oft unkontrolliert, in wilder Panik und im letzten Moment. Es bleibt ihnen kaum Zeit, an das Nötigste zu denken. Viele Fluchtwillige werden zudem von den Kreis- und Gauleitern der Nazis mit Durchhalteparolen zu lange am Verlassen ihrer Heimat gehindert.
Millionen Menschen wollen auf einen Schlag nach Westdeutschland. Doch sie können, von den Strapazen der Flucht geschwächt, nur wenige Kilometer am Tag zurücklegen. Die russische Front dringt hingegen täglich 50 bis 70 Kilometer tief in das Reichsinnere vor.
Die schnell vorrückende Rote Armee überrollt buchstäblich die Flüchtlingstrecks, die nicht schnell genug ausweichen können. Panzer schießen in die Wagen, russische Tiefflieger beschießen die Flüchtlingskolonnen. Längst wird zwischen feindlichen Soldaten und der Zivilbevölkerung kein Unterschied mehr gemacht.
Wer von den russischen Soldaten eingeholt wird, dem drohen Misshandlung, Vergewaltigung und Ermordung. Schätzungen gehen von etwa 1,4 Millionen vergewaltigten Frauen aus. Aufgegriffene Männer, Jugendliche und Kriegsgefangene werden zu Hunderttausenden als "lebende Reparationszahlung" nach Russland deportiert.
Als Ostpreußen Ende Januar 1945 durch die sowjetische Armee eingekreist und vom Rest des Deutschen Reiches abgeschnitten wird, versuchen die Flüchtlingstrecks den Russen zu entkommen, indem sie den Weg über das zugefrorene Frische Haff wagen. So wollen sie nach etwa acht Kilometern die Frische Nehrung erreichen, eine schmale Landzunge an der Ostsee.
Von dort aus wollen sie weiter zum rettenden Danziger Hafen gelangen. Doch die Flucht über das zugefrorene Frische Haff erweist sich als fatal. Die Menschen müssen durch 25 Zentimeter hoch stehendes Eiswasser waten, jederzeit droht die Gefahr einer Bruchstelle im Eis.
Zahlreiche Fuhrwerke brechen in das Eis ein, weil sie von sowjetischen Tieffliegern beschossen werden. Die Menschen ertrinken und erfrieren in Scharen.
Etwa zwei bis drei Millionen Flüchtlingen gelingt die Flucht nach Kiel, Lübeck oder Dänemark. Doch viele der Fluchtwilligen schaffen es nicht auf eines der wenigen Transportschiffe. Aber auch wer es geschafft hat und auf einem der überfüllten Flüchtlingsschiffe Platz gefunden hat, ist keineswegs in Sicherheit.
So wird am 30. Januar 1945 das ehemalige Kreuzfahrtschiff "Wilhelm Gustloff" mit mehr als 10.000 Flüchtlingen und verwundeten Soldaten an Bord von drei sowjetischen Torpedos getroffen und sinkt. Mehr als 9300 Menschen ertrinken und erfrieren im Eiswasser der Ostsee, nur 1239 Passagiere werden gerettet.
Parallel zu den großen Fluchtwellen beginnt zwischen Winter 1944 und Sommer 1945 die systematische Vertreibung der Deutschen aus den ehemals besetzten Gebieten.
Ob in Polen, im Sudetenland, in den südlichen, nördlichen und westlichen Randgebieten der böhmischen Länder (Tschechoslowakei), in der deutschen "Wolga - Republik" auf russischem Territorium, in Ungarn, Rumänien (Siebenbürgen, Banat), Kroatien (Slawonien), Serbien (Wojwodina), Slowenien und im Baltikum: Die expansionistische Siedlungspolitik unter dem NS - Regime hat zahllose Opfer gefordert.
Jetzt entladen sich die Ressentiments der jahrelang unterdrückten Völker gegenüber der deutschen Zivilbevölkerung. Hass und Zerstörung sind die Antwort auf die Gewaltverbrechen der Nazis.
Willkürliche Übergriffe, Morde, Hinrichtungen, Vergewaltigungen, Enteignungen, Demütigungen und Repressalien treffen die verhassten Deutschen mit ganzer Härte. Die deutsche Bevölkerung wird erst vereinzelt, später systematisch aus den osteuropäischen Ländern vertrieben.
Das politisch gewollte Ausmaß der Vertreibungsaktionen wird im August 1945 auf der Konferenz von Potsdam zwischen den Siegermächten bekräftigt. Doch soll eine Regelung der "ethnisch-territorialen Neuordnung" Ostmitteleuropas gefunden werden, die einen "ordnungsgemäßen und humanen Transfer" der Bevölkerung garantiert.
Doch diese vertraglich geregelte Übereinkunft einer geordneten Vertreibung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht. Trotz Potsdamer Abkommen herrschen weiterhin chaotische Zustände. Deutsche werden oft von einem Moment auf den anderen ausgewiesen. Sie werden enteignet, ihr Eigentum, Grund und Boden entschädigungslos konfisziert.
Die Vertreibungen aus den ehemaligen Ostgebieten des Deutschen Reichs halten bis lange nach Kriegsende an. Viele der Daheimgebliebenen sind der Rache vor allem von Tschechen und Polen ausgesetzt, Tausende werden ermordet, Hunderttausende werden in Lagern inhaftiert oder müssen oft über Jahre hinweg Zwangsarbeit leisten.
Weit über zwölf Millionen Flüchtlinge und Vertriebene suchen nach 1945 eine neue Heimat. Erste Anlaufstellen sind zunächst Verwandte in den alliierten Zonen, wenn es sie denn gibt. Zumeist verläuft die Odyssee der Flüchtenden aber ziel- und orientierungslos. Es herrscht zum Teil erhebliche Desinformation.
Im Chaos der unmittelbaren Nachkriegszeit streben die treckenden Flüchtlinge und Vertriebenen in erster Linie Schutz und Sicherheit vor gewaltsamen Übergriffen und Kriegshandlungen seitens der Sieger an. Ein eigentliches Ziel der Reise gibt es für die meisten nicht.
Die gewaltigen Flüchtlingsströme verlaufen quer durch das zerstörte Deutschland und treffen auf Menschen, die durch Bombenangriffe und Kriegshandlungen selbst kaum über das Nötigste zum Leben verfügen. Vielerorts werden die Neuankömmlinge daher misstrauisch beäugt und nicht selten feindselig behandelt.
Es ist das Deutschland der "Stunde Null", und in den kriegszerstörten Ruinenlandschaften mangelt es an Wasser, Lebensmitteln, Medikamenten, Wohnraum, Kleidung, Heizmaterial und Arbeit. Viele Heimatvertriebene müssen jahrelang in Auffanglagern oder Baracken leben, Wohn- und Lebensraum muss erst neu geschaffen werden.
Die Vertriebenen trifft neben den Strapazen der Flucht und dem Verlust der Heimat das Los des sozialen Abstiegs. Sie müssen mit leeren Händen den Neuanfang versuchen. Haus, Hof, Hab und Gut haben sie zurücklassen müssen. Mitgenommene Wertgegenstände sind meist von den Besatzern konfisziert worden, Entschädigungen gibt es nicht.
Quelle:
https://www.planet-wissen.de/geschichte/deutsche_geschichte/flucht_und_vertreibung/index.html (21.9.2024)
7 Migration nach dem Zweiten Weltkrieg |  |
Die große Gruppe der Überlebenden nach dem Kriegsende stellte das Gros der "Displaced Persons"(DPs) dar. Sie unterstanden den alliierten Besatzungsmächten und internationalen Hilfsorganisationen.
7.1 Zurückführungen - Auswanderung |  |
In den ersten vier Monaten nach Ende des Krieges wurden über fünf Millionen DPs in ihre Heimatländer zurückgeführt.
1947 wurde die IRO (International Refugee Organization) gegründet, wobei Auswanderungen bis 1951 in die USA, Australien, Kanada, Frankreich und Großbritannien ermöglicht wurden.
7.2 Flüchtlinge - Vertriebene |  |
Als großes Problem wurde die Aufnahme und Versorgung von Flüchtlingen und Vertriebenen angesehen.
Allein 500 000 Volksdeutsche lebten in Österreich und angrenzenden Ländern (vgl. BEER 2011). Eine ebenso große Anzahl hatten die Flucht, Vertreibung oder Deportation nicht überlebt. Ursachen waren Durchhalteparolen, unzureichende Evakuierungsmaßnahmen, schlechte Fluchtbedingungen, Angriffe der Roten Armee, Plünderungen, Vergewaltigungen und Morde als Racheakte an der Zivilbevölkerung.
In der Folge entstanden überall Lager und Baracken für eine längerfristige Unterbringung (Flüchtlingslager). Probleme der beruflichen Integration entstanden in der Phase des Wiederaufbaues, wobei bis 1955 Kriegsgefangene als "Heimkehrer" zurückkamen.
Die transkontinentale Abwanderung blieb durch restriktive Regelungen der Besatzungsmächte beschränkt. Erst mit der Gründung und Unabhängigkeit Österreichs durch den Staatsvertrag 1955 wurde die Auswanderung in die Zielländer freigegeben.
8 Kalter Krieg - "Eiserner Vorhang" |  |
Die Bezeichnung "Kalter Krieg" meint eine Phase eines "Nicht - Friedens" und einer kriegsähnlichen Auseinandersetzung.
Zentrales Element ist der politisch - anschauliche Absolutheitsanspruch. Durch den Rüstungswettlauf wurden erheblich finanzielle und wirtschaftliche Ressourcen gebunden.
8.1 Flucht - Aussiedler |  |
Die Teilung der Welt ergab für eine Migration wesentliche Folgen. Flucht, Ausweisung von Dissidenten, Aussiedler nach Deutschland, Pontos - Griechen nach Griechenland, Karelien - Finnen nach Finnland oder Juden nach Israel.
In der Folge brachten kurzfristige Zusammenbrüche in Ungarn (1956), der Tschechoslowakei (1968) und Polen (1980, 1990) Fluchtwellen.
8.2 Sonderfall Berliner Mauer |  |
Ein Sonderfall war der Bau der Berliner Mauer 1961. Von 1949 bis 1961 wanderten vermutlich über drei Millionen Menschen aus der DDR aus. Ausreisegenehmigungen machten Rentnern und Nicht - Erwerbstätigen eine Ausreise möglich. Die "Mauer" mit ihren Anlagen galt als unüberwindlich und hatte Tote bei Fluchtbewegungen (vgl. HÜRTGEN 2014).
9 Stellvertreterkriege - Gewaltmigration |  |
In anderen Weltregionen kam es zu globalen Systemkonflikten in Form von Stellvertreterkriegen und Gewaltmigration.
9.1 Stellvertreterkriege - Flucht |  |
Korea (1950-1953), Vietnam (1961-1975) und Afghanistan (1979-1989) erzeugten große Fluchtwellen und Vertreibungsbewegungen.
In Vietnam fanden durch US - Truppen Umsiedelungen statt, wobei Erfahrungen aus Dekolonialisierungskonflikten angeführt wurden (vgl. GREINER 2007).
- Ebenso kam es zu einer massiven Binnenwanderung, also zu Fluchtbewegungen im eigenen Land.
- Am Ende des Krieges 1975 wurden rund 140 000 Vietnamesen von US - Truppen evakuiert und konnten in die USA weiterreisen.
- Umerziehungslager und die Kollektivierung der Wirtschaft ließen die Abwanderung nach China - hauptsächlich der chinesischen Minderheit - steigen.
9.2 Migrationsfolgen |  |
- Die Zahl der Vietnamesen, die über das Meer die Heimat verließen, stieg bis zu 200 000 Menschen 1979 und fand unter katastrophalen Bedingungen und hohen Todesraten statt ("boat people") (vgl. VO 2006; OLTMER 2017, 167-171).
- Der Korea- und Afghanistan - Krieg weist bis heute Migrationsfolgen auf.
- Korea hat bis heute so gut wie keine Kontakte zwischen Nord- und Südkorea.
- Afghanistan weist hohe Fluchtbewegungen auf, Ziele sind vornehmlich Pakistan und der Iran. Die Fluchtbewegung reicht bis Europa.
10 Folgen der Dekolonialisierung |  |
Mit dem Beitrag asiatischer und afrikanischer Militärhilfe in den Weltkriegen und der eurozentrierten Ausrichtung von Wirtschaft und Gesellschaft regte sich der Widerstand in den Kolonien (vgl. OLTMER 2017, 172-179).
10.1 Dekolonisation |  |
Da die zunächst erwartete Autonomie nicht gewährt wurde, zudem die Entwicklungen nach dem Zweiten Weltkrieg in Frankreich, Belgien und den Niederlanden sowie die extremen wirtschaftlichen Belastungen Großbritanniens politisch und wirtschaftlich die Kolonialmächte schwächten, kam es zum zweiten globalen Konflikt im 20. Jahrhundert mit dem langsamen Ende des Zeitalters des Kolonialismus.
Kalter Krieg und Dekolonisation waren eng verbunden, die Supermächte konkurrierten auch um den Einfluss in den kolonialen Teilen der Welt nach 1945.
Japans Erfolge und die Besetzung europäischer Kolonien in Asien hatte den Kolonialismus erschüttert. Eine erhebliche japanische Migration war die Folge.
Wesentlich sind die politisch - ideologischen Ideen von Unabhängigkeitsbewegungen in den Kolonien und Befreiungsstrategien im globalen Norden.
10.2 Unabhängigkeitskämpfe - Gewaltmigration |  |
Viele Vorkämpfer einer Unabhängigkeit verdanken ihre politische Sozialisation dem Aufenthalt in Europa und den USA (vgl. ECKERT 2011, 244-274).
Beispielhaft sind die Biographien von Mahatma Gandhi (London), Ho Chi Minh (Frankreich), Kwame Nkrumah (USA) und Leopold Sedar Senghor (Frankreich). Ihre Migration beförderte im globalen Norden die Dekolonisation.
Gewaltmigration brachten die Unabhängigkeitskämpfe in den Kolonien
- der Niederlande (vierziger Jahre/ Indonesien),
- Frankreich (fünfziger und sechziger Jahre/ Indochina, Algerien),
- Großbritannien (fünfziger Jahre/ Kenia) und
- Portugals (siebziger Jahre/ Angola, Mosambik, Guinea - Bissau).
2018 herrschen massive militärische Konflikte mit Flucht und Vertreibung im Jemen, in Syrien und im Kongo, Kriege weltweit in so gut wie allen Kontinenten.
Folgen der Dekolonisation waren Staatsbildungen oder Teilungskriege nach Abzug der Kolonialmächte. Den Beginn bildete der Rückzug Großbritanniens vom indischen Subkontinent (Indien - Pakistan/ Kaschmir - Konflikt).
11 Arbeitsmigration nach dem Zweiten Weltkrieg |  |
Durch den hohen Bedarf an Arbeitskräften nach 1945 erschien eine Anwerbung im Ausland eine Lösung zu sein.
Eine Arbeitsmigration beschleunigte den ökonomischen, sozialen und politischen Wandel.
Kennzeichnend war der staatliche Einfluss auf eine Entwicklung der Migrationsverhältnisse. Anzusprechen sind die USA, Europa, Golfstaaten und Australien.
1942 begann die Anwerbung mexikanischer Arbeitskräfte in die USA. Eine zunehmende Migration in den Süden der USA war die Folge. Das "Bracero - Programm" betraf die Landwirtschaft. 1951 bis 1964 stand wiederum die Landwirtschaft im Mittelpunkt.
Problematisch waren Illegalität, die Überwachung der 3100 km langen Grenze und die Legalisierung des Aufenthalts von drei Millionen Migranten, die vor 1982 einreisten (vgl. OLTMER 2017, 181-184).
Auf Grund hoher wirtschaftlicher Zuwachsraten benötigten ehemalige Länder der Übersee - Migration wie Großbritannien und Deutschland eine höhere Zuwanderung.
Die Migration richtete sich auf Nord-, West- und Mitteleuropa aus Italien, Spanien, Portugal und Griechenland.
Deutschland schloss 1955 mit Italien einen Anwerbevertrag, die Schweiz warb 1946 und 1948 italienische Arbeitskräfte an. Frankreich und Belgien schlossen im gleichen Jahr Anwerbeverträge ab.
In Großbritannien wurden zunächst aus Irland Arbeitskräfte angeworben, in der Folge Italiener, Malteser, Zyprioten und Türken. Ab 1948 erhielten alle Bewohner der Kolonien bzw. des Commonwealth eine einheitliche Staatsangehörigkeit und freie Einreise und Arbeitsaufnahme durch den "British Nationality Act". Die Zuwanderung aus der Karibik stieg deutlich. In der Folge kam es zu Zuwanderungen aus dem subindischen Kontinent und Afrika.
Frankreich gewährte Algeriern 1947 die Staatsangehörigkeit und ungehinderte Zuwanderung. In den sechziger Jahren stieg die Zuwanderung aus Marokko und Tunesien sowie Indochina, der Sahelzone und der Karibik.
Anwerbeverträge und damit eine Öffnung für ausländische Zuwanderer gab es in der Folge in sechziger Jahren in Deutschland, Österreich und Schweden.
Für Deutschland galt zudem eine Zuwanderung aus der DDR.
- Ab 1960 kam es zu Verträgen mit Spanien, Griechenland und der Türkei.
- Erwartungen der Staaten, in denen Arbeitskräfte angeworben wurden, galten der Entwicklung der eigenen Volkswirtschaft, einem Zuwachs an Devisen, der Entlastung des eigenen Arbeitsmarktes und einem Wissenstransfer rückkehrender Arbeitsmigranten.
- Migrationsbeziehungen verhalfen einem Aufbau von Netzwerken und engerer verwandtschaftlicher Beziehungen.
- In der Folge stellten sich gesundheitliche Belastungen und Lohnbedingungen bei den Arbeitskräften ein.
- Illusionär waren Vorstellungen über eine Steuerbarkeit räumlicher Bevölkerungsbewegungen, wie den Familiennachzug und eine Asylzuwanderung (vgl. HUNN 2005).
11.3 Binnenwanderung EU |  |
Ebenso entstand eine Binnenwanderung aus den Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
- Problembereiche ergaben sich in den Kontrollen bzw. der Begrenzung des Zuzugs, Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration und politischen Positionierungen.
- Den Anfang einer erheblichen Beschränkung der Zuwanderung machte die Schweiz bereits 1970. Es folgten 1971 Großbritannien, 1972 Dänemark und Schweden, 1973 Deutschland mit den Niederlanden und Belgien und schließlich 1974 Frankreich.
Die Ölkrise 1973 war nur der Anlass, nicht der Grund der Beendigung der Anwerbepolitik.
- 1974 beschloss die Europäische Gemeinschaft in Paris die Gründung einer Passunion zur Förderung der europäischen Identität und Erweiterung der Mobilität.
- Das "Saarbrücker Abkommen" 1984 zwischen Helmut Kohl und Francois Mitterand vereinbarte den allmählichen Abbau der Grenzkontrolle und bereitete 1985 das Schengen - Abkommen vor. Schengen erwies sich als Ausgangspunkt für eine europäisierte Migrationspolitik nach dem Ende des "Kalten Krieges" (vgl. PUDLAT 2013).
11.3 Golfstaaten |  |
In der Zeit der Beschränkungen der Zuwanderung in West - Europa öffneten die Golfstaaten ihre Arbeitsmärkte.
- Im Rotationsprinzip mit Zeitverträgen wurde im Baugewerbe, Im Tourismus und in haushaltsnahen Dienstleitungen gearbeitet.
- Zuwanderer kamen zunehmend vom indischen Subkontinent. Ab den achtziger Jahren waren es Arbeitskräfte aus Südostasien. Neben den Beschäftigten in den Niedriglohn - Bereichen kamen Hochqualifizierte aus Asien, Europa und Nordamerika für die Ölindustrie, das Gesundheits- und Bildungswesen sowie den Ausbau der Tourismusindustrie und Finanzdienstleistungen.
- Zu Beginn des 21. Jahrhunderts hatte etwa die Bevölkerung der Vereinigte Arabischen Emirate einen Zuwandereranteil von 70 Prozent (vgl. WINCKLER 2009).
11.4 Australien |  |
Australien hatte 1947 zu 98 Prozent Bevölkerung europäischer Herkunft mit Dominanz von Briten und Iren. Mit der Öffnung der Zuwanderung aus Asien in den siebziger Jahren wandelte sich die Bevölkerungszusammensetzung. 1995/ 1996 kamen bereits 40 Prozent aller Zuwanderer aus Asien.
12 Ost - West - Migration in Europa |  |
Der Wandel und Zusammenbruch der Sowjetunion Ende der achtziger Jahre sowie die Neugründung von Staaten mit der Auflösung des Warschauer Paktes (1955) führten zum Ende des Kalten Krieges und Öffnung des "Eisernen Vorhanges".
Damit entsteht eine neue Ost - West - Wanderung in Europa (vgl. OLTMER 2017, 200-206).
Mit der Freizügigkeit in Reisen nach dem Westen der osteuropäischen Bevölkerung, also den Grenzöffnungen 1989/ 90 und dem starken Anstieg der Zuwanderung reagierten die mittel- und westeuropäischen Staaten zunächst mit Restriktionen. Trotz zeitlicher Aufenthaltsbefristung prägte die Migration die europäische Zuwanderung.
12.1 Osterweiterung der EU |  |
Markant war in der Folge die Osterweiterung der Europäischen Union 2004 und 2007.
- Zunächst hatten Italien und Griechenland die Folgen albanischer Migration zu tragen.
- Die Zuwanderung nach Österreich kam aus den Bewegungen in Jugoslawien und dessen Nachfolgestaaten.
- In Deutschland kam es zur Wanderung polnischer Arbeitskräfte, in Pendelbewegungen oder saisonaler Wanderung. Der Umfang der Bewegungen erweiterte sich auch nach Spanien, Großbritannien, Belgien, Frankreich, Italien und Irland.
- Mit der Rückkehr von Hochqualifizierten wurde Polen ein Zuwanderungsland (vgl. der Beitritt Polens zur EU 2004).
12.2 Balkankrieg |  |
Massive Fluchtbewegungen ergaben der Balkankrieg, die Konflikte um Slowenien und Kroatien 1991, besonders Bosnien - Herzegowina 1992 bis 1995 und um den Kosovo 1998/99. Im Kosovo - Konflikt nahmen Albanien, Mazedonien und Montenegro große Flüchtlingswellen auf.
Minderheiten wie Juden (in Israel), Karelier (in Finnland) und Tschechen (in der Ukraine) fanden Aufnahme. Aussiedler aus Russland kamen nach Deutschland.
Damit kam es konnationalen Gruppen.
13 Weltbevölkerung und Migration |  |
Folgt man den Angaben der Vereinten Nationen, gab es 1960 rund 3 Mrd., 1974 4 Mrd., 1987 5 Mrd. und 2016 rund 7,3 Mrd. Menschen auf der Erde.
13.1 Weltbevölkerung |  |
Prognosen nach den UN - Berechnungen ergeben für 2025 über 8 Mrd. sowie 2030 8,5 Mrd. Menschen. Die Entwicklung der Bevölkerung kennzeichnen zwei Trends: im Norden der Erde stagnierten die Geburtenraten, das Alter nimmt zu. Im Süden der Erde wächst die Bevölkerungszahl und der Anteil der jungen Menschen erheblich.
Der Anstieg der Weltbevölkerung wird demnach durch die ärmere und arme Bevölkerung des Südens hervorgerufen. Massiv ist der Anstieg der 48 am wenigsten entwickelten Staaten, von denen 27 in Afrika liegen (vgl. OLTMER 2017, 206-207).
Das "Vienna Institute of Demography" ermittelte in einer aufwendigen Studie die Zu- und Abwanderung für 196 Staaten, wobei für die vergangenen mehr als fünf Jahrzehnte keine erheblichen Veränderungen des Umfangs der Wanderbewegungen ausgemacht werden.
13.2 Migration |  |
Der Anteil der Migranten an der Weltbevölkerung lag innerhalb von Fünf - Jahres - Perioden seit 1960 stabil bei je 0,6 Prozent. In absoluten Zahlen etwa heißt das für die Jahre 2005 bis 2010 41,4 Millionen grenzüberschreitende Migrationen. Nur im Zeitraum von 1990 bis 1995 erreichte der Anteil der Migration mit 0,75 Prozent einen leicht höheren Wert, der vor allem mit migratorischen Folgen der Öffnung des "Eisernen Vorhangs" durch den Zusammenbruch der Sowjetunion und anderer politischen Systeme im östlichen Europa erklärt werden kann (vgl. ABEL 2016; OLTMER 2017, 208).
Die Daten weisen auf ein relativ niedriges Niveau zwischenstaatlicher Migration und eine ausgeprägte Stabilität über Jahrzehnte hin.
Der größte Teil der Bewegungen innerhalb der Weltregionen findet in Westafrika, Südamerika oder Ostasien statt.
Migrationen über Kontinente fallen kaum in das Gewicht.
Selbst in Deutschland als Staat sei 2010 mit hoher Zu- und Abwanderung finden Bewegungen überwiegend aus Europa statt (vgl. 2014 kamen drei Viertel aller Zuwanderer aus europäischen Staaten).
Zuwanderungen aus der Süden der Welt in den reichen Norden in den vergangenen Jahrzehnten waren gering und werden nach den Prognosen der Vereinten Nationen auch nicht signifikant steigen.
2014 erreichten etwa rund 75 000 Zuwanderer aus Afrika Deutschland, 27 000 wanderten nach Afrika ab. Gründe dafür sind Armut, fehlende Netzwerke und restriktive Migrationspolitiken (vgl. den Mythos einer Invasion aus Afrika in HAAS 2008, 1305-1322).
Die laufende Diskussion um die Zukunft einer alternden Gesellschaft verdeutlicht, sich an einer Orientierung auf qualifizierte Zuwanderer nicht ändern wird. Die Herausforderungen steigen und lassen sich durch Zuwanderung Geringqualifizierter kaum kompensieren.
Ökonomisch attraktive Regionen werden zukünftig auch Bedeutung für Wanderbewegungen haben. Allein 2016 lagen die Geldüberweisungen nach Schätzung der Weltbank bei 440 Mrd. US-Dollar? und übertrafen damit staatliche Zahlungen der Entwicklungszusammenarbeit um fast das Dreifache (vgl. OLTMER 2017, 210).
14 Didaktikmodell/ Migration - Flucht und Vertreibung |  |
Lehrplanbezug/ Stand 2018
4. Klasse AHS/ MS: Modul 7 - Gesellschaftlicher Wandel im 20. und 21. Jahrhundert
Arbeitswissen
Die Lernenden haben die Thematik des Zweiten Weltkrieges bereits im Unterricht erarbeitet: Gründe, Anlass - Verlauf und Holocaust
Lernende können
- Begriffe zu Flucht und Vertreibung nennen.
- sich mit einer Gedankensammlung und Hilfe des Lehrplans an die Thematik annähern.
- Push- und Pull - Faktoren für die Migration auflisten.
- mit Quellen und Darstellungen Flucht und Vertreibung arbeiten.
- ihr erlerntes Wissen für eigene Feststellungen verwenden.
- Internetseiten zum Lesen bestimmter Informationen anwenden.
- Ereignisse der Vergangenheit mit Ereignissen der Gegenwart vergleichen.
14.1 Lernziele |  |
Die Lernenden kennen verschiedene Formen der Migration, etwa Flucht- und Zwangsmigration der Juden im Zweiten Weltkrieg. Sie können dazu Gründe benennen und einen Bezug zur Gegenwart herstellen.
Kompetenzen der Politischen Bildung:
Politische Urteilskompetenz - Feststellung von Interessens- und Standortgebundenheit, Bereich der Beurteilung der Folgen und Auswirkungen politischer Entscheidungen und Urteile
Politischer Sachkompetenz - Bereich der Kategorien und Konzepte
14.2 1 - 3 Einheiten |  |
1. Einheit:
15 Minuten - Themenvorstellung und Arbeitsblatt 1, Mind - Map, Überleitung zur Thematik Migration
10 Minuten - Aufgabenerklärung, Bearbeitung der Aufgabe
5 Minuten - Lehrender geht mit Lernenden die Antworten durch
15 Minuten - Lernende erarbeiten Arbeitsblatt 2
- - -
2. Einheit:
10 Minuten - Überleitung zum Thema und Gruppeneinteilung
15 Minuten - Vergleich der Ergebnisse und Entwurf eines INFO - Blattes
25 Minuten - Zuordnung eines Experten pro Gruppe, Präsentation der Ergebnisse mit INFO-Blatt? und Besprechung
- - -
3. Einheit:
20 Minuten - Bearbeitung des Arbeitsblattes 3 und Besprechung
15 Minuten - Erklärung der Aufgabenstellung im Arbeitsblatt 4, Bearbeitung und Besprechung
10 Minuten - Test des Wissens der Lernenden/Lernzielkontrolle
5 Minuten - Reflexion - offene Fragen
- - -
Arbeitsblatt 1
Gedankensammlung: Begriffsnennung von Flucht und Vertreibung
Zuordnung von Push- und Pull - Faktoren
- - -
Arbeitsblatt 2
Fragen:
Wie werden Juden auf Plakaten dargestellt?
Welchen Eindruck vermitteln diese Plakate der Bevölkerung?
Welche Auswirkungen könnten diese Plakate auf Juden gehabt haben?
IT-Hinweis?:
https://www.holocaustcenter.org/holocaust-badges (18.1.2018)
Aufgabe:
Edith Wehle ist eine Zeitzeugin und berichtet über ihre Erlebnisse im Zweiten Weltkrieg. Sieh Dir das Video an und erarbeite die angeführten Aufgaben.
- Beschreibe den Inhalt des Videos.
- Nenne Fluchtgründe für Juden.
- Nenne Vorteile der Flucht und mögliche Zielgruppen.
- Kann man dem Video noch andere Informationen entnehmen?
Lies das folgende Gedicht und die Beschreibung durch. Erarbeite die angeführten Aufgaben.
IT - Hinweis:
http://www.hagalil.com/archiv/2006/01/selma.htm (18.1.2018)
- Beschreibe das Gedicht "Ich möchte leben".
- Erkläre den Zusammenhang zwischen dem Inhalt des Gedichts und der Flucht der Juden im Zweiten Weltkrieg.
- Beschreibe die Situation, in der das Gedicht möglicherweise geschrieben wurde.
- - -
Arbeitsblatt 3
Erläutere am Hand des erarbeiteten Wissens die Leitfragen. Solltest Du bei der Migration Schwierigkeiten haben, findest Du Informationen auf der folgenden Internetseite:
http://www.bpb.de/gesellschaft/migration/dossier-migration/56611/migrationsformen (18.1.2018).
Denk beim Erarbeiten der Leitfragen an die Gruppenarbeiten des Arbeitsblattes 1 und 2. Bei den Arbeitsaufträgen hast Du Dich mit Migration beschäftigt.
Leitfragen:
Erkläre
- warum so viele Juden aus Österreich flüchteten.
- Push- und Pull-Faktoren? in Verbindung mit Flucht und Vertreibung.
- um welche Migration es sich bei Flucht und Vertreibung handelt.
- - -
Arbeitsblatt 4
Thema: Österreich damals und heute
Diskutiere mit Deinem Sitznachbar folgendes Thema:
Du hast Dich in den letzten Stunden mit der Vergangenheit Österreichs und der Flucht und Vertreibung von Juden auseinandergesetzt. Du hast herausgefunden, dass es sich bei der Flucht und Vertreibung um eine Form der Migration handelt. Diese wird Fluchtmigration genannt.
Beurteile, ob Österreich heute von Fluchtmigration betroffen ist. Vergleiche dabei die Rolle Österreichs damals und heute.
- Hat sich die Rolle Österreichs verändert (Flucht/ Zuflucht)?
- Glaubst Du, dass die Fluchtmigration Österreich beeinflusst(e)/ verändert(e)?
- Versuche Einflüsse bzw. Veränderungen der damaligen und heutigen Fluchtmigration zu formulieren.
Tipp:
- Denk an die Flüchtlingskrise.
- Denk an die verschiedenen Kulturen der Migration, die ein anderes Land gebracht werden.
- Denk an die Bevölkerungszahl in Bezug auf Migration.
Herausforderungen - Perspektiven |  |
Die Aktualität des Beitrages/ der Studie und sein Kontext zu Universität/ Hochschuldidaktik und Erwachsenenpädagogik ergibt sich aus der Notwendigkeit einer weitsichtigen Wanderungspolitik. Hier hilft die Historische Politische Bildung mit ihrem Erkenntnisstand.
- Ein Didaktikmodell/ Lehramt stellt einen Impuls für eine Umsetzung in der Lehre dar.
- Ohne Zweifel soll das heutige Asylsystem reformiert werden (Stand 2018).
Neben einem gemeinsamen Asylsystem soll die EU Fluchtursachen bekämpfen und das Flüchtlingsabkommen mit der Türkei aufrechterhalten.
- Irreguläre Flüchtlingsströme in Richtung Europa müssen verhindert werden.
- Dazu müssen die Regierungen bei der Zuwanderung legale Möglichkeiten schaffen.
Wesentlich ist die Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Migranten.
- Die einen benötigen Schutz vor Verfolgung, die anderen wollen zumeist Arbeit bzw. Ausbildung in Österreich.
- Kanada macht seit Jahrzehnten vor, wie das funktionieren kann. Über das UNHCR wird ein gewisses Kontingent an Flüchtlingen aufgenommen, andererseits gibt es klare Regeln einer Einwanderung, in welcher Zahl und mit welchen Qualifikationen dies möglich ist (vgl. die Problembereiche eines Bevölkerungsrückganges, des Mangel an Arbeitskräften; vgl. PACK 2018, 1).
Auf der Ebene der Vereinten Nationen gilt Migration schon lange als Chance.
- Hier sollen unverbindliche Regeln festgelegt werden, wie man von Migration profitieren kann.
- Es bedarf einer weitsichtigen Politik, die Flucht und Migration in der öffentlichen Diskussion trennt.
TEIL II Theoretische Ansätze/ Auswahl |  |
In Anlehnung an SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF (2023, 43 - 138) werden die folgenden Ansätze bzw. theoretischen Zugänge wie Migration, Friedenslernen, Historie, Soziologie, Politik und Soziale Arbeit verkürzt skizziert.
15 Migration |  |
Flucht und Vertreibung in der Unterscheidung von anderen Einwanderergruppen in der Form von Asylrecht, Unterstützung und Einwanderung ist getrennt zu sehen (vgl. BENDEL 2017).
Von Interesse sind die spezifischen Problemlagen in der Politischen Bildung und humanitären Impulsen im Kontext der politischen Debatte mit der Auswahl der Themenbereiche (vgl. Verteilungs- und Integrationsprobleme; SVR 2017).
Flüchtlingsforschung bezieht sich auf das Asylrecht und die Bundesverfassung/ Grundgesetz und seine Einhaltung und Bedrohung. Ursula MÜNCH (1992) analysiert die Widersprüchlichkeiten und Ineffektivität der gesetzlichen und bürokratischen Einschränkungen. Das Unzuständigkeitsdenken und die mangelhafte Kooperation zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wird von Reinhard Marx (1988) betrachtet (vgl. aktuell Missbrauchsdiskussion, Einstellung der Bevölkerung und Mediendiskurs). In der Folge sind nach EU - Recht die Erstaufnahmestaaten verantwortlich. Ergebnis war die europäische Asyl - Koordinationskrise seit 2015.
Die Auseinandersetzung in der deutschsprachigen Literatur über Migration und Flucht ist nach wie vor ereignisbezogen und vom Problemduck abhängig. Die Erfahrungen der Ukraineflüchtlinge 2022 als die größte europäische Flüchtlingskrise seit 1947 mit einer breiten Aktivierung der Zivilgesellschaft bedeutet eine neue Herausforderung (vgl. SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 49).
Gewalt und daraus entstandene Konflikte sind Motive, Herkunftsorte zu verlassen und Schutz zu suchen (Gewaltmigration). Frieden herzustellen ermöglicht eine Rückkehr.
Die "Trias Konflikte - Flucht - Friedensbewahrung" sind in einem Kontext zu sehen (vgl. die interdisziplinären Themenfelder Politische Bildung - Soziologie - Historie - Interkulturalität - Völkerrecht; INBUSCH - ZOLL 2010).
"Peacebuilding" und "Peacemaking" mit den Schwerpunktbildungen der Region und des Zeitraumes sowie Postkonflikte benötigen globale Flüchtlingsschutzmaßnahmen (vgl. KRAUSE 2018).
Konfliktbedingte Flucht ergibt einen Prozess mit Gewaltgefahren, sozialen, politischen, ökonomischen, ökologischen und kulturell - religiösen Konfliktfolgen (vgl. SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 55).
Studien zur Friedensbildung ("peace education") zeigen, dass Flüchtlinge Kenntnisse einbringen und in diesen Programmen weiter erlernen müssen. Der Einfluss Diaspora und Frieden verbindet (vgl. SAGY 2008).
Für eine Politische Bildung sind die Kenntnisse und Erfahrungen des UNHCR bedeutungsvoll.
17 Historie |  |
Von Interesse ist die Position einer historischen Fluchtforschung und auch der vernachlässigten Historischen Politischen Bildung in der Erwachsenenbildung (vgl. BADE 2000, BEER 2016, ESCH - POUTRUS 2005, HAHN 2012, HARZIG 2006, KOSSERT 2008/ 2020, LACHENICHT 2010, PRIES 2016, LUTZ 2003, SCHWARTZ 2013, THER 2013/ 2017, WOLFF 2019 - HUFER 2016, 57, 83 - 95).
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich eine Disziplin, die mit historischer Migrationsforschung und zunehmend historischen Aspekten in der Politischen Bildung sich befasste. Eine Zeitschrift für Migrationsforschung und für Flucht- und Flüchtlingsforschung haben erst vor kurzer Zeit sich etabliert (vgl. SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 61 - 62), die Bundeszentrale für politische Bildung und ihre Landeszentralen vertreten die Anliegen und Herausforderungen an eine Politische Bildung mit historischem Bezug.
Handbücher zum Themenfeld entstanden und vermitteln Überblicksdarstellungen (vgl. etwa BADE 2000, HARZIG 2006, HAHN 2012, PRIES 2016, WOLFF 2019, KOSSERT 2020 und SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023). Mit der jungen Disziplin Zeitgeschichte erhielt die Thematik zunehmend Bedeutung.
Historisch ergibt sich die Notwendigkeit, Gründe - Entwicklungen - Folgen aufzuzeigen. Wichtig sie die sozio - ökonomisch - kulturellen Phänomene und das politische Thema. Problematisch erscheint dagegen eine Menschheitsgeschichte von der Antike bis heute zu erzählen und zu mythologisieren (vgl. KOSSERT 2020).
18 Soziologie |  |
Die Soziologie versteht sich als Lehre von den Formen des Zusammenlebens der Menschen, den Voraussetzungen, Erscheinungsformen und Entwicklungen gesellschaftlichen Lebens. Solche Aspekte gehören zur Thematik und haben an Bedeutung gewonnen.
Soziologische Perspektiven bringen einen breiten Kenntnisstand der vielfältigen Dimensionen (vgl. BEHRENS - WESTPHAL 2019).
Anfänge einer Soziologie waren die Arbeitsmigration. Die "Chicago School of Sociology" befasste sich um 1920 mit Fragen der Integration und urbanen Entwicklungen in Chicago (vgl. SCHERSCHEL 2020).
In den letzten Jahrzehnten bildete sich ein eigenständiges und heterogenes Fach bzw. Themenfeld. Stephen CASTLES (2003) plädiert zu Beginn der Jahrtausends für eine Etablierung einer "Sociology of Forced Migration and Social Transformation" relativ spät für den Themenkomplex Flucht und Asylmigration (vgl. KLEIST 2015).
Nach Thomas FAIST (2020, 61) werden Fluchtdynamiken soziologisch in verschiedenen Perspektiven wie etwa Ursachen und Klima, nicht als eigenständige Thematik behandelt. Die Gegenüberstellung von Flucht und Migration wird demnach eher "erzwungen". Trotzdem sind Migrationssituationen mit starken Zwängen und Handlungsmöglichkeiten verbunden (vgl. ausführlich SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 71 - 73). Erklärungsansätze einer Migrationssoziologie können genützt werden mit den Fragen nach Mobilität und Migrationszwang in den soziologischen Forschungsfeldern.
Der Umfang zu soziologischen Studien wächst. In Migrationsprozessen verlassen Menschen Orte und suchen neue auf. Flucht, Asyl, Vertreibung, Zuzug zu Verwandten, Binnenwanderung und bessere Lebensbedingungen bilden Gründe von Wanderung.
Klaus BADE (2000) spricht vom homo sapiens als einem homo migrans. Nomadentum und mittelalterliche Völkerwanderung sind lebensgeschichtliche Dimensionen. Auch von gesellschaftlicher Mobilität im Zeitalter der Migration wird gesprochen. Von Migration sind neben Migrierenden auch die Aufnehmenden betroffen.
Migration kennzeichnet eine relative Dauerhaftigkeit, also eine zeitliche Dimension. Die UN definiert als Migrant jemanden, der für ein Jahr oder länger außerhalb seines Landes lebt.
Unterschieden werden Migrantentypen nach PRIES (2016) in vier große Gruppen und können so leichter gegenstandsnah bestimmt werden.
- Emigration bzw. Immigration - dauerhaftes Verlassen, Pflege sozialer Bezüge zum Herkunftskontext (Auswanderung)
- Rückkehrmigration - "Gastarbeitermigration"
- Diasporamigration - Flucht und Vertreibungsgründe mit starken historischen, politischen und religiösen Kontexten in der Diaspora und
- Transmigration - Migrationsprozess auf Dauer gestellt mit neuen sozialen Verflechtungen.
19 Politikwissenschaft - Politische Bildung |  |
19.1 Politikwissenschaft |  |
Im Folgenden geht es um den Kenntnistand der Politikwissenschaft von Flucht, Vertreibung und Asyl sowie einer Politischen Bildung. Grundlage sind die zentralen Publikationen und Handbücher über innerstaatliche und zwischenstaatliche Aushandlungsprozesse. Regional sind die Beiträge von Deutschland, Österreich und der Schweiz von Interesse. Basis sind Absolvierung die Universitätslehrgänge Politische Bildung und Interkulturelle Kompetenz des Autors.
Vertreibung, Flucht und Menschenrechte sind zentrale Themenbereiche, politische Entwicklungen der letzten Jahrzehnte etwa in Europa mit dem Fall des Eisernen Vorhanges, dem Balkankrieg und der Fluchtmigration 2014 bis 2016 und der sozialen und politischen Bedeutung von Flucht und Asyl (vgl. ausführlich SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 87 - 96).
Institutionell geht es um interdisziplinäre Einrichtungen, Netzwerke, Projekte, man denke beispielhaft an
Die staatliche Verantwortung für eine Flüchtlingsaufnahme ergibt Fragestellungen von Diskrepanzen zwischen restriktiven und liberalen Ergebnissen staatlichen Handelns/ Menschenrechte und Flüchtlingsschutz (vgl. HOLLIFIELD 2004, 885 - 912).
Mit Beginn des "Gemeinsamen Europäischen Asylsystems" (GEAS) in den späten neunziger Jahren kommt es zu einer Kompetenzverteilung zwischen Institutionen und Staaten mit Steuerungsmaßnahmen im Asylwesen (vgl. TRAUNER - RIPOLL SERVANT 2018, 3-16). Aktuell geht es weniger um die Ursachen (Warum) und mehr die Koordination (Wie) in Fragestellungen (vgl. SCHERR 2021, 1 -25).
Die Kritik an der Flüchtlingsforschung begreift sich eher an der Politikorientierung (vgl. SCHERR 2021, 2). Daten der zivilgesellschaftlichen Initiativen als Verknüpfung mit politischer Kritik weisen auf die Anliegen und Forderungen hin. Ethische Erwägungen und in der Folge Bemühungen politischer Bildung erscheinen ebenso wichtig.
Politische Bildung hat die Aufgabe, die Menschen zu befähigen, dass sie ihren gesellschaftlichen Standort und ihre Interessen erkennen und und über ihre politischen Probleme urteilen und in der Folge handeln zu können.
Dazu ist es erforderlich, die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Prozesse und Strukturen zu durchschauen, den Zusammenhang zwischen Interessen und Politik und die Ursachen und Funktion von Ideologien aufzudecken.
Wie in allen sozialwissenschaftlich ausgerichteten Fachbereichen ergeben sich interdisziplinäre Themenbereiche, die unterschiedlich definiert werden. Sie lassen sich zusammenfassen zu Gestaltungen bzw. Themenbereichen sozialer Beziehungen, demokratischer Ordnung und politischer Willensbildung, nationaler und internationaler Politik, Friedenssicherung, Rechtsordnung, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftspolitik, Medien, Arbeit und Beruf und Vergleich politischer Systeme (vgl. HÄNDLE - OESTERREICH - TROMMER 1999, 104-114).
Ziel einer Politischen Bildung ist ein kritisches Bewusstsein, selbständiges Urteil und politisches Engagement.
Voraussetzung für demokratisches Engagement ist das Bewusstmachen der Zusammenhänge zwischen individuellem Schicksal, gesellschaftlichen Prozessen und Strukturen.
Politisches Bewusstsein bildet sich im Erkennen der eigenen Interessen und im Erfahren der gesellschaftlichen Konflikte und der Herrschaftsverhältnisse.
Wesentliche Aspekte theoretischer und praktischer Ansätze einer Politischen Bildung bedürfen zum besseren Verständnis einer Einführung in die Geschichte der Politischer Bildung an Schulen und anderen Bildungsinstitutionen, einer Darlegung gesellschaftlicher Funktionen und Grundintentionen, der Fachdidaktik und eines Ausblicks mit einer Reflexion.
Die Psychologie versteht sich als Wissenschaft vom Erleben und Verhalten von Personen, besteht aus Teildisziplinen wie der Entwicklungspsychologie, Sozialpsychologie/ Beziehungen Geflüchtete und Bevölkerung/ Fluchtforschung und Allgemeinen Psychologie (vgl. ausführlich SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 107 - 115).
Der Fachbereich steuert eine Innenperspektive bei, aktuell Integration und Gesundheit im Aufnahmekontext (vgl. ZICK 2010, SCHIEFER 2017). Neben positiven Faktoren werden auch negative Phänomene erfasst (vgl. ROHMANN - STÜRMER 2018).
Die angesprochenen Bereiche und der Basisliteratur können nur ausgewählte Konzepte zur Thematik Flucht und Vertreibung sein. Die Betonung individuellen Erlebens und Verhaltens sind wesentliche Akzente eines Verständnisses der Lebenssituation von Flüchtlingen und Vertriebenen.
TEIL III Internationales Flüchtlingsregime |  |
Der auf dem politikwissenschaftlichen Global - Governance - Ansatz basierende Begriff des internationalen "Flüchtlingsregimes" fragt nach
- den impliziten oder expliziten Regeln und Normen, denen die unterschiedlichen Konzepte und Programme der Flüchtlingspolitik zugrunde liegen,
- nach den individuellen, organisationalen und staatlichen Akteuren dieses netzwerkartig strukturierten Systems auf nationaler, internationaler - transnationaler Ebene und nach den Praktiken flüchtlingsbezogenen Handelns vor Ort (vgl. GEIGER 2017, GEORGI 2019, KOCH 2017, RITTBERGER - ZANGL - KRUCK 2013).
21 UNHCR |  |
Der "Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen"/ UNHCR gehört aktuell zum Kernstück der modernen Flüchtlingsarbeit. Sein auf Basis der Genfer Flüchtlingskonvention zunächst auf Europa beschränktes Mandat zum Schutz von Flüchtlingen erhielt mit dem Protokoll von 1967 weltweite Gültigkeit, sodass der UNHCR bis heute das organisatorische Herzstück des Flüchtlingsregimes bildet.
Neben seinem Auftrag zum rechtlichen und physischen Schutz von Flüchtlingen besteht die Hauptfunktion des UNHCR in Assistance - Programmen, die von Maßnahmen unmittelbarer humanitärer Nothilfe bis hin zur Suche nach dauerhaften Lösungen reichen.
22 IOM |  |
Die Internationale Organisation für Migration (IOM) wurde 1951 als Reaktion auf die große Zahl von Binnen- und Kriegsflüchtlingen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet. Die IOM war zunächst eine Logistikagentur, die in den 1950er Jahren den Transport von fast einer Million Migranten organisierte, und hat seit ihren Anfängen mehrere Namensänderungen erfahren.
Der Übergang vom Provisional Intergovernmental Committee for the Movement of Migrants from Europe (PICMME) im Jahr 1951 zum Intergovernmental Committee for European Migration (ICEM) im Jahr 1952, zum Intergovernmental Committee for Migration (ICM) im Jahr 1980 und schließlich zur Internationalen Organisation für Migration (IOM) im Jahr 1989 spiegelt die Entwicklung des Mandats der IOM im Laufe ihres Bestehens wider, indem sie zur führenden zwischenstaatlichen Organisation im Bereich der Migration wurde.
Im Jahr 1992 erhielt sie den Beobachterstatus bei der Generalversammlung der Vereinten Nationen (GA resolution A/RES/47/4).[5] Im September 2016 verabschiedeten die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) durch die Generalversammlung einstimmig eine Resolution, in der sie das Abkommen zur Umwandlung der IOM in eine verbundene Organisation der UN zustimmten. Dieses Abkommen hat die Beziehungen zwischen der IOM und den Vereinten Nationen gestärkt und ihre Fähigkeit verbessert, ihre jeweiligen Mandate im Interesse der Migranten und der Mitgliedstaaten zu erfüllen. IOM koordiniert das 2019 eingerichtete United Nations Network on Migration, dem unter anderem UNHCR, WFP und UNDP beisitzen.
Globale Vertreibungskrisen und Flüchtlingspolitik ergeben die Notwendigkeit, dass eine Zusammenarbeit in den Vereinten Nationen/ UN und Bereitstellung von Lösungen für die Bewältigung erforderlich sind. Notwendig ist die finanzielle Ausstattung und politische Unterstützung der Staaten und internationalen Gemeinschaft. Migration und Flucht - Vertreibung sind global - komplexe Probleme (vgl. SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 396).
IT - Hinweis
https://www.iom.int/ (27.9.2024)
23 Europäische Regionen |  |
Neben den angegebenen Ebenen sind an der Gestaltung und Umsetzung der Migrations- und Flüchtlingspolitik europäische Regionen beteiligt. An einigen Beispielen werden im Folgenden die zentralen Faktoren behandelt (vgl. SCHINDLER 2017, KAHLBACHER - HOHENBALKEN 2020, SCHANMANN - GLUNS 2021, WISTHALER 2015; ausführlich SCHARRER - GLORIUS - KLEIST - BERLINGHOFF 2023, 401-407).
Als föderaler Staat mit hoher Autonomie der Kantone und Gemeinden hat die Flüchtlingspolitik seit dem 17. Jahrhundert sich entwickelt in einerKoordination der Orte (vgl. SCHINDLER 2017, 194).
Inzwischen ist der Bundestaat zuständig (Staatssekretariat für Migration/ SEM). Die Kantone sind mit großen Spielräumen entsprechend dem Vollzugsföderalismus für die Durchführung zuständig. Die Integrationspolitiken unterscheiden sich in den Kantonen stark.
23.2 Österreich |  |
Im Gegensatz zur Schweiz stellt Österreich einen ursprünglich zentralistischen Staat dar, der erst im 20. Jahrhundert föderalisiert wurde. Jetzt ist auch der Bund für die Gestaltung der Asylpolitik zuständig.
Seit 1992 führt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) die Asylverfahren durch.
Das Verfahren der Unterbringung ist zweistufig.
- Im Zulassungsverfahren ist der Bund für die Unterbringung zuständig.
- Mit der Zulassung wird laut Grundvorsorgungsvereinbarung die Zuständigkeit an die Bundesländer übergeben.
Ein Bund - Länder - Koordinationsrat widmet sich den Herausforderungen > https://www.bmi.gv.at/303/start.aspx (27.9.2024)
Nach der Kofinanzierung vom Bund für Sprachkurse bis 2008 fördert der "Österreichische Integrationsfonds" die Kurse. In der Folge wurden in den meisten Bundesländern die Angebote für Asylsuchende verringert oder eingestellt. Der Föderalismus ermöglicht den Bundesländern auch, Aufnahme und Integration aus eigenen Mitteln zu fördern. Regulierungen und Finanzmittel vom Bund können ausgleichen wirken.
23.3 Italien |  |
Ein Beispiel für einen semi - föderalen Staat bildet Italien. 2001 wurde den Regionen Rechtsetzungskompetenzen in einigen Bereichen verliehen. Ab 1948 gibt es Regionen mit Sonderstatus auf Grund kultureller Besonderheiten. Die Asylgewährung verblieb in zentralstaatlicher Verwaltung, die Sozial- und Integrationspolitik wurde dezentralisiert bzw. von vielen Regionen übernommene Aufgabenfelder verfassungsrechtlich verankert.
Dennoch einen stärkeren Einfluss zu einer Aufnahme und Integration auszuüben gibt es ab Mitte der 2000er Jahre durch die EU. Einbezogen sind zudem die Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen. Es ergibt sich ein komplexes Goverance - Gefüge in den Regionen.
Es zeigen sich damit unterschiedliche Politiken. Sizilien überlässt etwa die Beteiligung weitgehend den Gemeinden, Veneto übte Widerstand gegen lokale Bestrebungen der Errichtung von Unterkünften.
Eine hohe Politisierung des Themas und sozialpolitische Traditionen der einzelnen Regionen ergeben die Rolle der Integrationspolitik.
Literaturverzeichnis |  |
Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/ oder direkt zitiert werden.
Abel G.J. (2016): Estimates of Global Bilateral Migration Flows between 1960 and 2015, Wien
Altenburg Fr. - Faustmann A. - Pfeffer Th. - Skrivanek I. (Hrsg.) (2017): Migration und Globalisierung in Zeiten des Umbruchs, Festschrift für Gudrun Biffl, Krems (Edition Donau - Universität Krems)
Bade Kl. J. (2000): Europa in Bewegung. Migration vom späten 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart, München
Bade Kl. J. (2004): Sozialhistorische Migrationsforschung, Göttingen
Bade Kl. J. (2007): Migration - Flucht - Integration: Kritische Politikbegleitung von der Gastarbeiterfrage bis zur Flüchtlingskrise, Karlsruhe
Bade Kl. J. - Oltmer J. (Hrsg.) (2003): Aussiedler: deutsche Einwanderer aus Osteuropa, Göttingen
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1 Einführung |  |
Für die Politische Bildung bildet der Bereich Religion einen Aufgabenbereich, der die Rahmenbedingungen für eine Ausübung kulturell - religiöser Praxis und Konfliktlösungen aus gesellschaftlichen Entwicklungen und Interessenslagen untersucht.
Zu beachten sind die Trennung von Religion und Staat in Europa und Aspekte einer Säkularisierung etwa im protestantischen Fundamentalismus in den USA und im Einfluss des Politischen Islams auf Institutionen.
Es geht demnach um einen Überblick über das Verhältnis von Religion und Politik in Österreich und Europa, die Religionsfreiheit als Grund- und Freiheitsrecht und deren Grenzen zu anderen Grundrechten wie Meinungs- und Pressefreiheit und im Recht auf Selbstbestimmung in einer Demokratie.
Zu beachten sind die Fachliteratur und Ergebnisse der Jahrestagung 2019 der "Interessensgemeinschaft Politische Bildung/ IGPB".
Für den Autor erscheint die Thematik "Basiswissen" auf dem Hintergrund eines zunehmenden geringen religiösen Sachwissens wesentlich.
Im Prinzip der Säkularität drückt sich heute das Selbstverständnis der Beziehung von Religion und Staat aus.
Dies zeigte sich mit der Aufklärung des 18. Jahrhunderts und der Abschaffung der Religion in der Französischen Revolution.
Auch das Revolutionsjahr 1848 entwickelte die angestrebten Ziele.
Rigoros wird das Prinzip in Frankreich in Form der Laizität umgesetzt (vgl. 1905 das Gesetz zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat; "Loi Combes", 6.12.1905).
Bestimmend ist die Neutralität des Staates gegenüber der Religion, der Respektierung der inneren Autonomie der Religionsgemeinschaften. Ebenso schließt nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit dies einen Verzicht der religiösen Gruppierungen auf eine direkte politische Einflussnahme mit ein.
- In Österreich erfolgte dies 1781 mit dem "Toleranzpatent" von Joseph II., mit dem den Protestanten und Griechisch-Orthodoxen? die Religionsausübung im private Raum gestattet wurde. 1867 wurde im Staatsgrundgesetz Artikel 14 dies verfassungsrechtlich kodifiziert. 1961 erfolgte unter Mitwirkung evangelischer Politiker - Heinrich Drimmel und Bruno Pittermann - die Beschlussfassung des sog. "Protestantengesetzes" als "Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche".
- Aus historischen Gründen genießt das Christentum in Europa - in Österreich vor allem die Römisch - Katholische Kirche - eine privilegierte Stellung (vgl. KÖCHLER 2013, 5 mit dem Hinweis auf den Widerspruch zu jeweiligen Verfassungsgrundsätzen).
- Zu verweisen ist auch auf ein Staatskirchentum etwa in Großbritannien und Dänemark sowie eine Theokratie im islamischen Iran.
Neue interkulturelle Realitäten durch Migration und EU - Binnenwanderung stellen Grundsätze eines säkularen Staates in Frage bzw. werden missachtet.
Besonders gilt dies bei geäußerten Forderungen nach einer adaptierten Form des Islams.
Es fragt sich, ob religiöse Identität und damit wesentliche Prinzipien einer Religion Angelegenheit des Staates und der Politik wären.
Zu beachten ist politische Instrumentalisierung.
Vorurteile werden geschürt, Fehlinformationen verbreitet.
Vor allem schüren unsachliche Debatten Ängste, etwa im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen in Frankreich 2017 und gefährden den Religionsfrieden. Mitunter kommt es zu Tabubrüchen.
2.3 Dialogfähigkeit |  |
Sorgen um eine christliche Identität Europas werden mitunter von Politikern_innen geäußert, die selbst am religiösen Leben kaum oder gar nicht beteiligt sind. In Österreich reagieren eher zögerlich die kirchlichen Gemeinschaften auf solche Tendenzen (Stand 2018).
Hilfreich sind Stellungnahmen zu einer Wichtigkeit des Dialogs zwischen den verschiedenen Religionen (vgl. den Aufgabenbereich des konfessionellen Religionsunterrichts, der jeweiligen Lehrer_innenbildung, kirchlicher Erwachsenenbildung und der Begleitung interkultureller Projekte im Berufsleben, in der Jugend- und Frauenarbeit, im Medienbereich und der Politischen Bildung).
Richtschnur einer Gesprächskultur und Dialogfähigkeit ist der Artikel 9 (1) der "Europäischen Menschenrechtskonvention" (vgl. "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten"; für Österreich BGBL Nr. 210/1958, BVG BGLB Nr. 59/1964, mit Folgegesetzen und Zusatzprotokollen).
2.4 Religionsfrieden im 21. Jahrhundert |  |
Zu Beginn des 21. Jahrhunderts zeigt sich eine eigenartige Entwicklung, einerseits mit einer zunehmenden Marginalisierung der christlichen Religion und andererseits mit einer politisch gesteuerten Behauptung christlicher Identität (vgl. für Österreich POLAK - SCHACHINGER 2011, 191-219).
Wesentlich erscheint für die Politische Bildung mit ihren Teilbereichen die (Heraus-) Forderung nach Interkultureller Kompetenz und einer Gesprächskultur (vgl. die IT - Autorenbeiträge http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Politische Bildung, Interkulturelle Kompetenz).
Für Österreich gelten beispielgebend zur Sicherung des Religionsfriedens und damit zur politischen Stabilität die Aktivitäten von Kardinal Franz König im interreligiösen Dialog und die Bemühungen des "Ökumenischen Rates der Kirchen in Österreich", besonders mit dem "Sozialwort" (2003) (vgl. http://www.oekumene.at/dokumente > auch das Nachfolgeprojekt "Sozialwort 10+"[18.2.2019]).
3 Religionsfreiheit als Grund- und Freiheitsrecht |  |
Von Interesse ist die Rückkehr der Religion als politische Kraft. Kontrovers werden der Stellenwert von Religion für die Politik und religiöse Rechte diskutiert.
Die Auffassung, die christlich - abendländische Kultur - in Form der Religion - sei das Fundament einer europäischen Gesellschaft und der politischen Nation, wird durch Erosionsprozesse der organisierten Religion und religiösen Pluralismus in Frage gestellt.
Für Österreich ist der Rückgang der römisch - katholischen Bevölkerung von 87,4 Prozent 1971 auf knapp 71 Prozent 2001 und die Zunahme von Personen ohne religiöses Bekenntnis von 4,3 Prozent 1971 auf 16 Prozent 2001 von Bedeutung.
Die Evangelischen Kirchen haben prozentuell den größten Mitgliederschwund aufzuweisen. Sie verkleinern sich von knapp 6 Prozent 1971 auf 4,7 Prozent 2001 (vgl. den Rückgang um gut 20 Prozent).
Die Islamische Glaubensgemeinschaft hat den größten Zuwachs. Von 1971 bis 2011 hat sie sich um mehr als das Dreifach gesteigert.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und Austritten hat die Römisch - Katholische Kirche in den letzten Jahren ca. 800 000 Mitglieder verloren. Die Evangelischen Kirchen verloren rund ein Viertel im selben Zeitraum.
Die Entwicklung zeigt sich in den Debatten um
religiöse Werte und religiöse Symbole,
die Anerkennung bzw. das Verbot bestimmter Glaubensgemeinschaften,
Fragen der Religionsfreiheit und
Rechte Konfessionsloser und Atheisten.
3.1 Beziehungen von Politik und Religion |  |
Politik - Religion
Polity - organisierte Religion
Politics - religiöse Praktiken
Policy - religiöse Ideen
Polity - verfassungsgemäße Ordnung, strukturelle Ordnung
Politics - Politikgestaltung, Entscheidungsfindung, Partizipation
Policy - inhaltliche und materielle Dimension
- Organisationsformen - organisierte Religion, etwa Organisationsformen/ Kirchenrecht, sakrale Bauten, Ausbildung - Bildungs- und Forschungseinrichtungen
- Religiöse Praktiken - interventionistische Praktiken (etwa Gebete, Opfer, Segnungen, Prozessionen, Pilgerreisen,. Wallfahrten und Rituale) - diskursive Praktiken (etwa Prozesse der Verständigung wie Diskurse) - abgeleitete Praktiken (außerreligiöse Alltagshandlungen religiös begründen; etwa Waffendienst, Abtreibung und Parteienpräferenz)
- Religiöse Ideen - Glaubensvorstellungen, religiöses Wissen, Medien, politische Akteure
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Rüpke J. (2007): Historische Religionswissenschaft. Eine Orientierung, Stuttgart
Religion und Politik verändern ihre Beziehungen (dynamisches Modell).
- Offen bleibt die Frage, wie viel Religion benötigt die Demokratie und wie viel Politik benötigt die Religion.
- Von Bedeutung ist der religiöse Pluralismus.
- Er gehört zu den wichtigen demokratischen Prinzipien.
- Zu unterscheiden ist zwischen "diversity" (soziale Dimension) und "policy" (inhaltliche Dimension).
Gesellschaftlicher Pluralismus wird als notwendige Voraussetzung für politische Konkurrenz und Demokratie angesehen.
3.2 Religionsfreiheit |  |
Garantiert und völkerrechtlich kodifiziert wird die Freiheit der Dimensionen von Religion
- individuell (Recht auf Glauben),
- kollektiv (Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen) und
- institutionell (Gründung von Institutionen, selbständige Regeln/ Kirchenrecht, Ordnungen)
in den Dokumenten der UNO/ UNO - Charta und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte/ 1948, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte/ 1966 sowie dem EU - Vertrag von Lissabon/ 2001 und nationalen Verfassungen.
In Österreich wurde Religionsfreiheit bereits im Staatsgrundgesetz 1867, im Staatsvertrag/ Friedens- von St. Germain 1919 und im Bundesverfassungsgesetz (BVG) i.d.g.F. mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 9, Absatz 1, formuliert.
Negative Religionsfreiheit bedeutet, dass Personen das Recht haben, ihren Glauben geheim zu halten bzw. eine Glaubensgemeinschaft zu verlassen und/ oder sich einer anderen Glaubensgemeinschaft anzuschließen. Ebenso gehört dazu keinen Zwang zu religiösen Praktiken, Handlungen und Feierlichkeiten auszuüben.
Die unterschiedlichen Aspekte betreffen demokratische Standards.
Es kann zu Konflikten mit anderen Freiheitsrechten, etwa dem Recht auf freie Meinungsäußerung, Selbstbestimmung und Versammlungsfreiheit kommen. Damit kommt es zur Abwägung staatlicher Institutionen und der Gesellschaft, konkurrierende Freiheitsrechte gegeneinander rechtlich abzustimmen.
3.3 Grenzen der Religionsfreiheit |  |
Von Interesse ist die Rechtsdefinition von Marci A. HAMILTON (2005) in kantischer Tradition, die die Kompatibilität der Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit der anderen einfordert.
Diese besagt, dass die Ausübung religiöser Praktiken nicht anderen Personen bzw. dem Gemeinwohl schaden darf.
Entscheidend ist für die Frage, ob eine Einschränkung erforderlich ist oder nicht, also nicht die Tradition oder Mehrheitsmeinung.
Vielmehr geht es um religiöse Praktiken, die im Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen stehen könnten. Es geht demnach um einen gleichberechtigten Ausgleich zwischen konkurrierenden Grundrechten.
Entscheidend ist also die Akzeptanz der Beziehungen.
4 Religiosität vs. Gemeinschaften |  |
Der dritte und letzte Block der "Europäischen Wertestudie" der Universität Wien (2018) erhob eine Entkoppelung (Trennung) der Religiosität von Gemeinschaften.
Zwei Drittel der Österreicher_innen verstehen sich als religiöse Menschen. Die persönliche Religiosität entkoppelt sich (trennt sich) aber von den Religionsgemeinschaften.
Das religiöse Selbstverständnis ist unverändert hoch und stabil.
63 Prozent bezeichnen sich als religiös. 29 Prozent geben an, keine religiöse Person zu sein und vier Prozent bezeichnen sich als überzeugte Atheisten.
Stabil bleibt die weltanschaulich-kognitive Dimension. 73 Prozent geben an, an Gott zu glauben (vgl. 1990 waren es 77 Prozent).
Die Kirchenmitgliedschaft wird kontinuierlich geringer. 2008 gehörten 73 Prozent der Römisch - Katholischen Kirche an, 2018 sind es 63 Prozent. Vielfältig wird die Religiosität in Österreich durch den Zuwachs von orthodoxen und muslimischen Personen. Die Zahl der Konfessionslosen wächst.
Die Religion verliert an Bedeutung.
Gaben 1990 römisch - katholische, evangelische und orthodoxe Christen zu 50 Prozent an, mindestens einmal im Monat den Gottesdienst zu besuchen, waren es 2018 36 Prozent.
Religion verliert kontinuierlich ihre Bedeutung als Praxis, die das Leben prägt.
Man beschäftigt sich vielmehr mit der Frage der Zustimmung des Glaubens an religiöse Vorstellungen und Lehren.
IT - Hinweis
Projekt Wertestudie/ Universität Wien
https://www.werteforschung.at/projekte/europaeische-wertestudie/ (5.11.2018)
5 Verhältnis Staat und Kirchen |  |
Für Österreich gilt die Publikation des Forum Politische Bildung, Informationen zur Politischen Bildung Nr. 37/2013, "Religion und Politik" als grundlegende Arbeit zum Verhältnis Religion und Politik.
Ebenso nimmt sich die "Interessensgemeinschaft Politische Bildung/ IGPB" in ihrer Jahrestagung 2019 der Thematik an (vgl. http://www.igpb.at [11.2.2019]).
"Das Weib schweige in der Gemeinde" schrieb Paulus an die Korinther. Bis heute sind Frauen im Altarraum, in den Moscheen und in den Synagogen weltweit eine Ausnahme. Gewalt wird im Namen von Religion gegen Frauen ausgeübt, Gehorsam von Frauen wird mit heiligen Schriften belegt und Gott als mächtige Vaterfigur verehrt.
Das Funkkolleg stellt die zentrale Frage nach den Gründen, warum die Frau das beherrschte Wesen in den Religionen sei. Warum haben die Religionen patriarchale Strukturen, zudem über Jahrhunderte stabilisiert?
Gläubigen Christinnen, Musliminnen und Jüdinnen ist der Zugang zu geistlichen Ämtern in weiten Teilen der Welt verwehrt (vgl. die Ausnahmen in der Altkatholischen Kirche, in Evangelischen und Anglikanischen Kirchen).
Das Recht auf Scheidung wird ihnen abgesprochen, ihre Aussagen vor Gericht werden nicht als vollwertig angesehen (vgl. Menschenrechte vs. Praktiken mit religiösem Hintergrund).
In den Religionen gibt es über Jahrhunderte tradierte Vorstellungen über die Rollenbilder von Frauen und Männern. Insbesondere hochqualifizierte Frauen erwarten auch im religiösem Leben Gleichberechtigung im Verhältnis der Geschlechter.
Literaturhinweise
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5.2 Religiöse Radikalisierung |  |
Immer wieder radikalisieren sich Jugendliche, auch im Namen von Religion.
Anwerbung im schulischen Umfeld, Wertschätzung in religiösen Gemeinschaften und eigene Diskriminierungserfahrungen erleichtern Radikalisierungstendenzen Heranwachsender.
Zunächst geht es um das Erkennen und in der Folge Erfassen Gefährdeter.
Der Blick hat sich auf Gruppierungen zu richten, die anwerben (könnten).
Wissen, Kenntnisse, Haltungen und Deeskalisierungsmethoden in Verbindung mit sozialen Akteuren bzw. Agenturen erleichtern Präventionsmaßnahmen (vgl. IT - Autorenbeitrag http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Projekt Gewalt in der Schule).
Wünschenswert wären EU - Projekte/ ERASMUS zur Gewaltprävention in allen vier Bildungsbereichen (Primarstufe, Sekundarstufe, tertiärer und quartärer Bereich). Der Blick in die EU erweitert Betrachtungsweisen und Handlungsmöglichkeiten.
Literaturhinweis
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5.3 Religiöser Pazifismus |  |
Von Interesse ist der Beitrag der Religionen zum Frieden, die Vorgangsweisen (Wege) und der Widerstand zu Gewalt.
Während die Kirchen dem NS - System kaum etwas entgegenzusetzen hatten, entstand ein Widerstand einzelner Christen aus ihrem Glauben heraus(vgl. Dietrich Bonhoeffer, Helmut James Graf von Moltke, Alfred Delp).
Ende der achtziger Jahre haben die christlichen Kirchen zur friedlichen Revolution in der DDR maßgeblich beigetragen.
Immerhin ist das Jahr 2018 das Gedenkjahr des Ende des Ersten Weltkrieges, in der Folge mit diktierten Friedensschlüssen und dem Ende der Monarchien (vgl. die bis dahin vorhandene Verbindung vom Thron und Altar).
Vor 400 Jahren brach der Dreißigjährige Krieg aus, der mit der Vermischung und Instrumentalisierung von Religion und Politik eine Zerstörung von Europa brachte.
1938 wurde Österreich in das Dritte Reich angeschlossen (vgl. die Begeisterung und Zustimmung religiöser Akteure und Führungspersönlichkeiten).
Demgegenüber stehen religiöse Gruppierungen.
Die Brüder von Taize bemühen sich seit rund sieben Jahrzehnten als protestantische Initiative um Versöhnung, Frieden und ökumenische Spiritualität.
Im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils entstand 1968 die Friedensarbeit von Sant' Egidio als katholische Laienorganisation. Diese hat bereits in mehreren Bürgerkriegssituationen - siehe etwa in Mosambik - erfolgreich zwischen den Konfliktparteien vermittelt.
Zu erwähnen sind auch die zivilen Friedensdienste der Evangelischen Kirche und Katholischen Kirche in Deutschland.
Literaturhinweise
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5.4 Laizismus in Frankreich |  |
1905 wurde in Frankreich die strikte Trennung von Religion und Staat eingeführt.
Es ging um das Überleben einer demokratischen Republik.
Eine Monarchie sollte wieder eingeführt werden.
Die Verknüpfung mit der katholischen Kirche war besonders eng am Lande.
Die Regierung führte demgegenüber das laizistische Prinzip ein (vgl. den Begriff des französischen Pädagogen Ferdinand Buisson, der damit 1871 schon einen religionsfreien Unterricht bezeichnete).
Religion stand 1989 bei der ersten Kopftuch - Affäre zur Diskussion.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Frage, ob der Islam als zweitwichtigste Religion im Lande mit den Werten der Republik vereinbar sei.
Mit den Anschlägen von Paris und in der Provinz spalteten sich die Meinungen in Anhänger einer offenen, inklusiven Laizität und in Anhänger einer strikten Auslegung des Gesetzes von 1905.
Besonders die Schule ist ein sensibler Ort geworden, weil auch hier religiöse Symbole, Kleidungsstücke und religiöse Äußerungen verboten sind. Aktuell wurde die Problematik durch die hohe Anzahl muslimischer Lernender, die durch ein Kopftuch ihre Religion nach außen anzeigen.
Der heutige Präsident Emmanuel Macron scheint eine neue Religionspolitik zu wollen.
Der Beitrag der Religionen für den bürgerlichen Staat soll stärker geschätzt werden.
Es gibt die Aufforderung an die katholische Kirche und muslimische Bürger, sich für die Belange der Republik stärker einzusetzen (vgl. auch die Kritik in Frankreich).
Literaturhinweise
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5.5 Russland - Staat und Kirche |  |
Nach der russischen Verfassung sind Staat und Kirche getrennt. In der Realität bilden beide eine enge Allianz.
Die Kirchenführung unterstützt die politische Führung öffentlich.
Im Gegenzug erhält die Kirchenführung Privilegien.
Werte der Russisch-orthodoxen Kirche sind zu einer Art Ideologie des russischen Staates geworden.
Dies gilt als Gegenmodell zum Westen.
Am Beispiel der Ukraine zeigt sich der der lange Arm der Orthodoxie, hier im Konflikt zwischen dem Patriarchen von Moskau und Konstantinopel.
IT - Autorenhinweise
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Sowjetunion
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Internationale Politik, Kap. 2.5: Ukraine - Konflikt
Literaturhinweis
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 129-138
5.6 US - Evangelikale und Politik |  |
"One Nation under God" ist einer der wichtigsten Grundsätze der Religionsfreiheit in der US - Verfassung. Allerdings bedeutet dies keineswegs eine klare Trennung von Religion und Staat. Glaube und Religion sind wichtige Stützen der US - Gesellschaft.
Die Kirchen erfüllen eine wichtige soziale Aufgabe, da der Staat soziale Problembereiche nicht auffängt.
Kirchen springen mit ihrem sozialen Engagement in diese Lücke (vgl. etwa Hilfestellung und Unterstützung in Katastrophenfällen, Bildungsproblemen, Zivilgesellschaft, Beratungsstellen, Krankenhäuser, Altersheime).
Die großen evangelikalen Kirchen versuchen ihren Einfluss auf die Politik geltend zu machen (vgl. beispielhaft Abtreibung).
Trotz Religionsfreiheit ist ein atheistischer oder muslimischer Präsident in den USA kaum vorstellbar. Die USA sind historisch stark christlich geprägt.
IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Kap. 8.17 Landeskunde USA
Literaturhinweis
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 139-147
5.7 Iran - Gottesstaat |  |
5.7.1 Gefahrenpotential |  |
Mit dem Sturz des Schah von Persien 1979 wurde erstmals in der Moderne ein "Gottesstaat" (Theokratie) errichtet. Die "Islamische Republik Iran" gilt offiziell als politisches System als "Herrschaft des Rechtsgelehrten".
Der Iran sieht in seinem politischen System zwar vor, dass das Land eine gewählte weltliche Regierung hat, an der Spitze des Staates steht jedoch ein schiitischer Geistlicher ("Revolutionsführer"), der über uneingeschränkte Macht verfügt.
Gegenwärtig existiert die iranische "Mullahkratie" 40 Jahre.
Zwar verbreitete sich die Revolution nicht, allerdings gilt der Iran als eine Bastion im Nahen Osten mit wachsendem Einfluss, auf die Politik im Irak, Syrien, Libanon, Palästina und im Jemen.
Als erklärter Feind Israels (und der USA) birgt der Iran ein Gefahrenpotential.
Innenpolitisch hat das System Macht, Geld und Waffen. Die Bevölkerung geht jedoch auf Distanz, die Moscheen sind so leer wie in keinem Land der Region.
5.7.2 Zeittafel |  |
558-530 v.Chr. Herrschaft von Kyros d.Gr. - Beginn des Persischen Reichs
330 v.Chr. Alexander d.Gr. erobert Persepolis - Ende der Achämeniden - Dynastie
224 - 651 v.Chr. Dynastie der Sassaniden
632 Tod des Propheten Mohammed
642 Sieg arabischer Muslims bei Nehawand - Islamische Eroberung Irans
680 Schlacht von Kerbala - Mäyrtyertod von Imam Hussein
1501-1736 Dynastie der Safawiden - Zwölfer - Schiitentum wird Staatsreligion
1779-1925 Dynastie der Quadscharen
1801 - 1828 zwei russisch - iranische Kriege - Verlust der Kaukasusgebiete
1891-1892 Revolte gegen britisches Tabakmonopol
1906 Sieg der Konstitutionellen Revolution - Erste Parlament
1908 Briten stoßen auf Erdöl in Khuzestan
1921 Staatsstreich von Reza Khan
1925-1979 Dynastie der Pahlevi - Reza Schah regiert bis 1941 - Sohn Mohammed Reza Schah bis 1979
1951-1953 Verstaatlichung der Anglo - Iranian Company - Sturz von Premierminister Mossadegh
1959 Beginn des Nuklearprogramms - US - Regierung schenkt Forschungsreaktor
1979 Sturz des Schah - Sieg der Revolution - Rückkehr Khomeinis aus dem Exil
1980 - 1988 Erster Golfkrieg/ Iran - Irak - Krieg
1989 Tod Khomeinis - Wahl von Ali Khamenei durch den Expertenrat zum Revolutionsführer
1989-1997 Präsidentschaft von Ali Akbar Haschemi Rafsandschani
1997-2005 Präsidentschaft von Mohammad Khatami
2005-2013 Präsidentschaft von Mahmud Ahmadinedschad
2009 Massenproteste der Grünen Bewegung gegen vermutete Wahlfälschung zugunsten Ahmadinedschad
2013 Beginn Präsidentschaft Hasdan Rohani
2015 Einigung im Nuklearstreit zwischen dem Iran und der 5 + 1 Gruppe(USA, China, Russland, UK, Frankreich + Deutschland) - schrittweise Aufhebung der Sanktionen
2016 Inkrafttreten des Nuklearvertrages - Parlamentswahlen
2017 Wiederwahl von Hassan Rohani
IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Iran
IT - Hinweis
https://de.wikipedia.org/wiki/Iran (3.3.2026)
Literaturhinweis
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 148-157
5.8 Israel - jüdische Identität |  |
1948 rief David Ben Gurion die Unabhängigkeit Israels aus. Nach fast 2000 Jahren der Diaspora hatte das jüdische Volk wieder einen Staat.
- Israel hat bis heute keine Verfassung.
- Eine Definition des jüdischen demokratischen Staates fehlt.
- Beklagt wird, dass Israel das einzige westliche Land sei, in dem Juden nicht so leben können wie sie wollen, denn die Strenggläubigen/ "Orthodoxe" bestimmen wichtige Bereiche des Lebens.
- Staatliche Eheschließungen gibt es nicht.
- Die Strenggläubigen haben im Parlament großen politischen Einfluss durch eigene Parteien.
- Am Sabbat sind weitgehend die Geschäfte geschlossen.
- Öffentliche Verkehrsmittel fahren ebenfalls nicht.
In Israel hat alles religiöse Wurzeln.
- Die jüdische Siedlungsbewegung im besetzten Westjordanland begründet ihre Aktivitäten religiös.
- Das Land vom Jordan bis zum Mittelmeer sei den Juden in der Bibel versprochen worden.
- Die Rechte der Palästinenser seien daher nachrangig.
- Die Flagge, das Staatswappen und die Hymne haben ebenfalls religiöse Wurzeln.
- Rund 20 Prozent der Bevölkerung sind nicht jüdisch.
- Verschärft wird die Problematik durch den Entwurf eines "Nationalgesetzes", wonach jüdische Gemeinden Menschen auf Grund ihrer Religion oder Nationalität ausschließen dürfen.
- Arabisch soll künftig nicht länger Amtssprache sein.
Literaturhinweise
Alterman E.(2019): Peace Now. Die Kritik jüdischer US - Bürger an Netanjahu, in: Le Monde diplomatique Nr. 2/ 2019, 1, 6
Dachs G. (2016): Länderbericht Israel. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10000, Bonn
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 158-167
IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Nahost - Konflikt
5.9 China - Verfolgung von Religionen |  |
Offiziell herrscht in der VR China Religionsfreiheit, aber in der Realität geht die Regierung gegen Religionen vor. Staats- und Parteichef Xi fordert die "Sinisierung der Religionen" und die Anpassung an die sozialistische Gesellschaft. Muslime und Christen gelten als Bedrohung.
Staatliche Kontrolle und Repressionen nehmen zu. Kirchengemeinden werden überwacht und zerstört, Kreuze von Kirchendächern gerissen, Moscheen geschlossen.
Viele religiöse Rituale sind verboten oder werden sanktioniert. Parteimitglieder mit religiösem Hintergrund werden ausgeschlossen.
Kirchengemeinden und Glaubensgemeinschaften im Untergrund haben trotzdem Zulauf. Verschieden sind die Praktiken von Stadt und Land.
IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Index: Interkulturelle Kompetenz, Kap. 8.15 Landeskunde China
Literaturhinweise
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 168-177
Fischer D./ Müller - Hofstede Chr. (2014): Länderbericht China. Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1501, Bonn
Informationen zur politischen Bildung/ izpb Nr. 337 2/2018: Volksrepublik China, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
5.10 Balkan - Krieg im Namen der Religion |  |
Der Balkan ist die Schnittstelle zwischen Orient und Okzident. Die Region kennzeichnet eine Vielfalt von Ethnien und Religionen. Damit sind politische und kulturell-religiöse Auseinandersetzungen, in den neunziger Jahren blutige Kriege, geradezu vorherbestimmt. Religion wurde ein Unterscheidungsmerkmal.
Die Serbisch - Orthodoxe Kirche wurde ein politischer Akteur. Viele Konflikte leiten sich daraus ab. Religiöse Kultstätten dienen der Legitimation von Gebietsansprüchen.
In Kroatien repräsentierte die Katholische Kirche die Verbindung zum Ustascha - Regime. Nach dem EU - Beitritt steht das Land für ein konservatives Weltbild, das sich mit dem liberalen Brüsseler - Mainstream reibt (vgl. die weithin sichtbaren großen Kreuze im Land als Machtanspruch über die Muslimen).
In Bosnien - Herzegowina und im Kosovo ist eine Folge der Kriege, dass sich Muslime stärker dem Glauben zuwenden. Ausgenützt wird dies für politische und religiöse Ziele in der Türkei und den Arabischen Emiraten. Hunderte IS - Kämpfer aus den Balkanstaaten kämpften in Syrien und im Irak. In der Heimat sorgt religiöse Strenggläubigkeit für Konflikte. An der Universität Sarajewo werden vorlesungsfreie Gebetsstunden von den Muslimen eingefordert.
IT - Autorenbeitrag
http://www.netzwerkgegengewalt.org > Internationale Politik, Kap. 2.2 Jugoslawienkriege
Literaturhinweise
Kippenberg H.G. (2008): Gewalt als Gottesdienst. Religionskriege im Zeitalter der Globalisierung, München, 198-207
Deitelhoff N. u.a. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion, Schwalbach/ Ts., 188-197
5.11 Mali und Nigeria - Krieg im Namen der Religion |  |
Der bevölkerungsreichste Staat Afrikas Nigeria erlebt seit Jahren Terrorismus von Boko Haram (vgl. die freie Übersetzung als "westliche Bildung ist Sünde"). Im Namen von Religion kommt es zu blutigen Kämpfen und Entführungen. Offen ist die Frage, wie es zu einer Bewegung kommen kann, die aus muslimischer Tradition keineswegs Gewalt legitimiert und wie es im Namen von Religion in Nigeria weitergehen kann.
Der westafrikanische Staat Mali galt lange als Beispiel eines sanften Islams. Als Merkmale galten Toleranz und Weisheit. 2012 kam es plötzlich im Namen eines radikalen Islams zu Kämpfen und zum Krieg. Im Norden des Landes vereinnahmten islamistische Gruppen den Aufstand von Tuaregstämmen gegen die Zentralregierung. Ganze Landstriche erlebten, wie Sittenwächter Recht und Rechtsprechung übernahmen. Die Frage bleibt offen, woher die schleichende Radikalisierung des Glaubens hier entstand.
Beide Länder erleben seit Jahren einen Krieg im Namen von Religion. Religion ist dabei Vorwand, Machtfaktor und Tradition. Die Frage stellt sich, welche Gegenmittel neben einem Militäreinsatz dienen könnten (vgl. Deradikalisierung mit dem Koran und Bildungsmaßnahmen).
Literaturhinweis
Wiedemann Ch. (2014): Mali oder das Ringen um Würde. Meine Reise in einem verwundeten Land, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1495, Bonn
6. Tagungsbericht Politik und Religion - Interessensgemeinschaft Politische Bildung 2019 |  |
6.1 Religion und Politik - Anton Pelinka |  |
Religion ist eine der wesentlichen, treibenden Kräfte der Politik und Politik ist einer der Bestimmungsfaktoren von Religion. Eine strikte Trennung dieser beiden Ebenen kann zwar angestrebt, aber - ausgehend vom Erfahrungswissen - nie voll erreicht werden.
Religion ist eine der wichtigsten "cleavages" (Aufspaltungen), der die Parteiensysteme der letzten 150 Jahre bestimmt - in Europa und in Südasien, in Nordamerika und in Teilen Afrikas. Die beispielsweise marxistisch induzierte Neigung.
Religion als bloß sekundären Bestimmungsfaktor zu sehen, verstellt den Blick auf die Wirklichkeit - etwa (Nord-) Irlands oder Indiens.
Politische Konflikte, die religiös beeinflusst sind, überkreuzen einander: die Konfliktlinie "säkular - nicht säkular" überlagert die Konfliktlinie zwischen religiös motiviertem Engagement und umgekehrt.
Der Megatrend in Europa hat langfristig zu einer schrittweisen Säkularisierung geführt, die aber nicht verwechselt werden darf darf mit einer strikten Trennung etwa von Kirche und Staat. Dieser Megatrend wird herausgefordert durch Globalisierung und Migration, die zum Aufeinanderprallen unterschiedlicher Trends führen.
Ein Blick auf die Geschichte der Demokratie in Österreich zeigt, dass sich die Katholische Kirche lange gegen Demokratie stemmte und sie erst zu befürworten begann, als sich diese nicht mehr aufhalten ließ. Die Katholische Kirche fand erst gegen Ende des Zweiten Weltkrieges und dann vor allem im Zweiten Vatikanischen Konzil zu einer positiven Haltung zur Demokratie. Diese Tatsache darf aber nicht verdrängen, dass in der jüdisch - christlichen Tradition mit dem Gleichheitsgedanken ein wichtiger Anschub hin zur Demokratie erfolgte.
Kritisch hatte NIETSCHE in der Gleichheit der Seelen vor Gott eine Ursache für die von ihm abgelehnte Entwicklung zur Demokratie erkannt. Am linken Flügel der Reformation folgten in Analogie zum allgemeinen Priestertum in den kirchlichen Gemeinden erste Formen von politischer Demokratie, die vor allem in der angelsächsischen Welt wirksam wurden.
Auch wenn heute die meisten freien demokratischen Staaten christlich geprägt sind, wäre es falsch, nur für das Christentum demokratische Potentiale zu behaupten. Amartyra SEN nennt mit öffentlicher Vernunft und Toleranz zwei wichtige Voraussetzungen von Demokratie und benennt dafür Beispiele aus Afrika und Indien.
Wenn wir gegenwärtig das Verhältnis von Religion und Demokratie in den Blick nehmen, so zeigen sich auf der einen Seite gefährliche Bündnisse von religiösen Aktivisten mit populistischen Politikern, die sie Grundlagen freier Demokratien bedrohen. Auf der anderen Seite tragen Religionen vor allem aber im Bereich des Vorpolitischen positiv zur Nachhaltigkeit demokratischer Kulturen bei. Als besonders wichtige Aufgabe erweist sich dabei die Stärkung der Geschwisterlichkeit, die neben der Freiheit und Gleichheit zu den drei Säulen moderner Demokratie gehört.
Literatur/ Auswahl
Brocker M. - Stein T. (Hrsg.) (2006): Christentum und Demokratie, Darmstadt
Lesch W. (Hrsg.) (2017): Christentum und Populismus. Klare Fronten?, Freiburg
Sen A. (2010): Die Idee der Gerechtigkeit, München
Stout J. (2004): Democrazy and Tradition, Princeton, NY: Princeton University Press
Thematisiert wurde die in jüngerer Zeit gewandelte Wahrnehmung von Religion in den Wissenschaften, vom Verschwinden zur Wiederkehr der Religion. Hierbei wurde die Säkularisierungsthese, die von einem immer weiter fortschreitenden Bedeutungsverlust der Religion in der Moderne ausgegangen und ihr Scheitern erörtert.
Anzusprechen sind Felder politischer Relevanz von Religion in der Gegenwart, die auf verschiedenen Ebenen für Politische Bildung von inhaltlicher und/ oder normativer Relevanz sind.
Schließlich wurde nach Konsequenzen für die Praxis Politischer Bildung gefragt, insbesondere im Kontext schulischen Lernens.
Literatur/ Auswahl
Juchler I. (Hrsg.) (2009): Dialoge wagen. Zum Verhältnis von politischer Bildung und Religion, Schwalbach/ Ts.
Müller St. - Sander W. (Hrsg.) (2018): Bildung in der postsäkularen Gesellschaft, Weinheim - Basel
Sander W. (2018): Bildung - ein kulturelles Erbe für die Weltgesellschaft, Frankfurt/M.
IT - Hinweis
http://www.igpb.at [11.2.2019]).
https://www.igpb.at/wp-content/uploads/Programm-IGPB-Tagung-2019-002.pdf (31.5.2025)
Kirchengeschichte steht zwischen Geschichtswissenschaft und Theologie. Die folgenden skizzenhaften Schwerpunkte beruhen auf einem persönliche Interesse und sind Aspekte evangelischer Kirchengeschichte (vgl. HEILIGENTHAL - SCHNEIDER 2004, 231-269).
Gegenstand sind die
Geschichte der Institution Kirche und Personen,
Entwicklung des christlichen Bekenntnisses und
Geschichte der Ausbreitung.
7.1 Geschichte der Alten Kirche |  |
Urgemeinde - Kreuzigung Jesu - Jesu Jünger
Heidenmission - Apostelkonzil in Jerusalem
Verfestigung der Strukturen - Traditionsbildung - Verfasser der NT - Schriften
Grundlagenkrise - Gnostizismus, Marcionitische Gegenkirche - Montanus
Erste Kirchenväter - Tertullian - Origines
Christenverfolgungen - Decius, Valerian, Diokletian
Konstantinische Wende - Vereinbarung von Mailand - Galerius, Konstantin
Lehrentscheidungen - Konzilien Nicäa und Konstantinopel - Chalkedon - Arius vs. Athanasius, Augustin
7.2 Mittelalter |  |
Christentum und Germanenherrschaft - Taufe Chlodwigs, Mission der Germanen - Merowinger - Winfrid Bonifatius
Mönchtum - Benediktinerregel -Cluniazenser Reform - Armutsbekämpfung - Benedikt von Nursia, Petrus Waldus, Franz von Assisi
Kaiser und Papst - Pippinische Schenkung - Reichskirchensystem - Investiturstreit - Karolinger, Otto I. Gregor VII. vs. Heinrich IV.
Kreuzzüge - Eroberung Jerusalem - Kreuzfahrerstaaten - Judenpogrome - Urban II. - Friedrich I.
Scholastik - Anselm v. Canterbury - dialektische Methode - Aristoteles - Rezeption - Thomas von Aquin
Mystik -Einswerden mit dem Göttlichen - Hildegard von Bingen - Meister Eckhart
Niedergang Papsttum - Avignon, Papstschisma - Vorreformatoren - Konzil Konstanz - Renaissancepäpste - John Wyclif, Jan Hus
7.3 Reformation |  |
Historischer Kontext - Buchdruck, neues Weltbild Amerika, Dualismus Kaiser - Reichsstände, Türken vor Wien - Gutenberg, Kolumbus, Karl V., Friedrich der Weise von Sachsen, Suleiman II.
Humanismus - Sprachbildung, Kritik kirchliche Missstände, Fortschrittsoptimismus - Erasmus von Rotterdam
Anfänge Reformation - "Turmerlebnis", Thesenanschlag - Martin Luther
Auseinandersetzung Rom - Verhör Luthers Augsburg - Leipziger Disputation - Bann - Cajetan, Johann Eck, Leo X.
Auseinandersetzung Täufertum - Bauernkrieg - Thomas Münzer
Reformation Schweiz - Abendmahlstreit Zwingli - Luther - Marburger Religionsgespräch - Genfer Kirchenordnung - Huldrych Zwingli - Johannes Calvin
Luther und Erasmus - Erasmus "Vom freien Willen" - Luther "Vom unfreien Willen"
Politische Entwicklungen - Wormser Edikt, Augsburger Reichstag, Schmalkaldischer Krieg - Philipp Melanchthon
Konfessionelles Zeitalter - Konzil von Trient - "Heidelberger Katechismus" - "Konkordienwerk" - Dreißigjähriger Krieg - Westfälischer Frieden
7.4 Neuzeit |  |
Pietismus - Konventikel praxis pietatis, Biblizismus - Herrnhuter Brüdergemeinde - Philipp Jakob Spencer, August Hermann Francke, Nikolaus Graf von Zinzendorf
Aufklärung - historisch - kritische Bibelexegese, Leben - Jesu - Forschung - Kritik der praktischen Vernunft - Gottfried Wilhelm Leibniz, Johann Salomo Semler, Hermann Samuel Reimarus, Gotthold Ephraim Lessing, Immanuel Kant
Protestantische Theologie und Kirchenpolitik - Gefühl als Anknüpfungspunkt der Theologie, Konsistorien vs. presbyterial - synodale Kirchenordnung, Kirchenunionen, "Altlutheraner", konservative - liberale Theologie, Kulturprotestantismus, Nationalprotestantismus - Friedrich Schleiermacher, Albrecht Ritschl, Adolf von Harnack
Katholische Kirche - "Ultramontanismus", Mariendogmen, Unfehlbarkeitsdogma, "Altkatholiken" - Pius IX.
Soziale Frage - Innere Mission, Katholische Soziallehre - Johann Hinrich Wichern, Adolf Kolping, Wilhelm Emanuel von Ketteler, Leo XIII
Dialektische Theologie - Realdialektik zwischen Mensch und Gott, christozentrische Wort - Gottes - Theologie, Neubesinnung Rechtfertigungslehre, Karl Barth - Karl Holl
Nationalsozialismus und Kirchen - NS - Kirchenpartei, Reichskirche, Reichskonkordat, Enzyklika "Mit brennender Sorge", politischer Widerstand - Joachim Hossenfelder, Ludwig Müller, Karl Barth, Martin Niemöller, Pius XI., Dietrich Bonhoeffer, Alfred Delp
Entwicklungen seit 1945 - "Stuttgarter Schulderklärung", EKD, Ökumenischer Rat der Kirchen , II. Vaticanum, "Leuenberger Konkordie", DDR -Kirchenbund, Wiedervereinigung der EKD - Theophil Wurm, Otto Dibelius, Johannes XXIII:, Albrecht Schönherr
Pressehinweise
Diskussion über die Abschaffung des Karfreitags - Feiertages
Die Presse, 1.3.2019 > https://diepresse.com/home/meinung/gastkommentar/5587682/Karfreitag_Die-Loesung-ist-ein-Hohn
Religion und Politische Bildung
Tiroler Tageszeitung, 2.3.2019 > https://www.tt.com/panorama/gesellschaft/15388246/religion-und-politische-bildung-ueber-den-umgang-mit-minderheiten
8 Literaturverzeichnis |  |
Angeführt sind jene Titel, die für den Beitrag verwendet und/ oder direkt zitiert werden.
Battke A. - Fitzner Th. - Isak R. - Lochmann U. (2002): Schulentwicklung - Religion - Religionsunterricht. Profil und Chance von Religion in der Schule der Zukunft, Freiburg - Basel - Wien
Blaschke O. (2019): Die Kirchen und der Nationalsozialismus, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 10377, Bonn
Bormann L. (2014): Bibelkunde. Altes und Neues Testament, Göttingen
Deitelhoff N./ Ließmann H./ Bauerochse L./ Baumgart -Ochse Cl./ Hofmeister Kl./ Kösters J./ Nembach E. (Hrsg.) (2019): Mächtige Religion. Begleitbuch zum Funkkolleg Religion Macht Politik, Schwalbach/ Ts.
Dichatschek G. (2017a): Didaktik der Politischen Bildung. Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Saarbrücken
Dichatschek G. (2017b): Interkulturalität. Ein Beitrag zur Theorie, Bildung und Handlungsfeldern im Kontext von Interkultureller Öffnung und Politischer Bildung, Saarbrücken
Freudenberg H. - Goßmann Kl. (1995): Sachwissen Religion. Ein Begleitbuch und Arbeitsbuch für den evangelischen Religionsunterricht, Wien
Forum Politische Bildung (Hrsg.) (2013): Informationen zur Politischen Bildung Nr. 37/2013, Religion und Politik, Innsbruck - Wien - Bozen
Hager A. (2018): Wie viel Kirche darf der Staat?, in: profil vom 30.3.2018, online > https://www.profil.at/gesellschaft/kirche-staat-europa-9669545 (15.2.2019)
Hamilton M.A. (2005): God vs. the Gavel. Religion and the Rule of Law, New York
Heiligenthal R. - Schneider Th. (Hrsg.) (2004): Einführung in das Studium der Evangelischen Theologie, Stuttgart
Hempelmann B.- Hochholzer M.- Sinabell J. (Hrsg.) (2017): Heute glauben in Europa. Zwischen Religionsdistanz und Religionsfanatismus, EZW -TEXTE 247, Berlin
Holzbrecher A. (2005): Interkulturelles Lernen, in: Sander W. (Hrsg.): Handbuch politische Bildung, Schwalbach/ Ts., 392-406
Kropac V. (2019): Religion Religiosität Religionskultur. Ein Grundriss religiöser Bildung in der Schule, Stuttgart
Köchler H. (2013): Das Verhältnis von Religion und Politik in Österreich und Europa. Die Idee des säkularen Staates, in: Informationen zur Politischen Bildung Nr. 37/2013, 5-17
Mecheril P. (2004): Einführung in die Migrationspädagogik, Weinheim-Basel?
Neve de D. (2011): Grenzen der Religionsfreiheit, in: Loretan A. (Hrsg.): Religionsfreiheit im Kontext der Grundrechte, Zürich, 163-187
Polak R.-Schachinger Chr. (2011): Stabil in Veränderung: Konfessionsnahe Religiosität in Europa, in: Polak R. (Hrsg.): Zukunft. Werte. Europa. Die Europäische Wertestudie 1990-2010: Österreich im Vergleich, Wien-Köln-Weimar?, 191-219
Pollack D.- Rosta G. (2018): Religion in der Moderne. Ein internationaler Vergleich, Bundeszentrale für politische Bildung, Schriftenreihe Bd. 1751, Bonn
Riesebrodt M. (2001): Die Rückkehr der Religionen, München
Riesebrodt M. (2007): Cultus und Heilsversprechen, München
Sander W. (2008): Politik entdecken - Freiheit leben. Didaktische Grundlagen politischer Bildung (= Politik und Bildung Bd. 50), Schwalbach/Ts., 190-200
Schäfer H. (2008): Kampf der Fundamentalismen. Radikales Christentum, radikaler Islam und Europas Moderne, Frankfurt/ M.
Steinberg R.(2015): Kopftuch und Burka. Laizität, Toleranz und religiöse Homogenität in Deutschland und Frankreich, Baden - Baden
Socksafsky U. (2077): Religion und Emanzipation - Kein Widerspruch?, in: Kadelbach St.-Parhisi P.(Hrsg.): Die Freiheit der Religion im europäischen Verfassungsrecht, Baden-Baden?, 111-122
Vocelka K. (2013): Multikonfessionelles Österreich. Religionen in Geschichte und Gegenwart, Wien - Graz - Klagenfurt
Weingardt M. (2010): Religion Macht Frieden. Das Friedenspotential von Religionen in politischen Gewaltkonflikten, Stuttgart
Weingardt M.(2016): Frieden durch Religion? Das Spannungsverhältnis zwischen Religion und Politik, Gütersloh
Der Pragmaticus Religion 4. April 2025
Peter Henne Gott regiert mit
Religion ist in den vergangenen Jahrzehnten wieder ein dominierender Faktor in der Geopolitik geworden. Die Reaktionen darauf sind gespalten. Während die einen darin eine positive Entwicklung sehen, fühlen sich andere an die Zeit des Dreißigjährigen Krieges erinnert und haben Angst, dass es wie damals zu einem verheerenden Religionskrieg kommen könnte.
Wenn wir auf die bisherigen Bemühungen von Staaten blicken, die Kraft der Religion in ihrer Außenpolitik zu kanalisieren, sieht man vor allem eine Reihe unbeabsichtigter und unerwarteter Auswirkungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die führenden Politiker der Welt diese Bemühungen aufgeben sollten, sondern nur, dass sie in ihren Absichten bescheiden und in der Umsetzung vorsichtig sein sollten.
9.1 Die Westfälische Ordnung |  |
Die Geschichte der internationalen Beziehungen beginnt für viele mit dem Westfälischen Frieden. Diese Reihe von Verträgen beendete den Dreißigjährigen Krieg und gestaltete die europäische Geopolitik neu. Zuvor hatten die Staatsoberhäupter mit dem Papst um die Autorität konkurriert und staatliche Handlungen mussten religiös begründet werden. Nun wurde die Autorität der religiösen Führer eingeschränkt. Die Staatsoberhäupter hatten die ausschließliche Souveränität über ihre Länder, deren Politik auf engen staatlichen Interessen beruhte. Dies führte zu dem, was im Bereich der internationalen Beziehungen die "Westfälische Ordnung" genannt wird.
Natürlich ist die Geschichte in Wahrheit komplizierter. Die Religion blieb eine wichtige Kraft im Leben des Einzelnen und stellte die staatliche Legitimation weiterhin in Frage. Und die Religion beeinflusste zuweilen auch die Außenpolitik. Nach dem Westfälischen Frieden beherrschten starke, zentralisierte Staaten das internationale System und handelten nach ihren wechselnden Interessen. Wenn Moral eine Rolle zu spielen schien, dann nur als Instrument für diese grundlegenden Interessen. Selbst als sich im Gefolge der Weltkriege liberale Normen ausbreiteten, wurden die politischen Entscheidungsträger stets gewarnt, sich vor Idealismus zu hüten. Die Welt funktioniere jetzt nach den Interessen des Staates, wurde ihnen gesagt. Staaten können in die richtige Richtung gedrängt werden, aber das ist alles, was man erwarten kann.
Wenn wir auf die bisherigen Bemühungen von Staaten blicken, die Kraft der Religion in ihrer Außenpolitik zu kanalisieren, sehen wir vor allem eine Reihe unbeabsichtigter und unerwarteter Auswirkungen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die führenden Politiker der Welt diese Bemühungen aufgeben sollten, sondern nur, dass sie in ihren Absichten bescheiden und in der Umsetzung vorsichtig sein sollten.
Die Geschichte der internationalen Beziehungen beginnt für viele mit dem Westfälischen Frieden. Diese Reihe von Verträgen beendete den Dreißigjährigen Krieg und gestaltete die europäische Geopolitik neu. Zuvor hatten die Staatsoberhäupter mit dem Papst um die Autorität konkurriert, und staatliche Handlungen mussten religiös begründet werden. Nun wurde die Autorität der religiösen Führer eingeschränkt. Die Staatsoberhäupter hatten die ausschließliche Souveränität über ihre Länder, deren Politik auf engen staatlichen Interessen beruhte. Dies führte zu dem, was im Bereich der internationalen Beziehungen die Westfälische Ordnung genannt wird.
Natürlich ist die Geschichte in Wahrheit komplizierter. Die Religion blieb eine wichtige Kraft im Leben des Einzelnen und stellte die staatliche Legitimation weiterhin in Frage. Und die Religion beeinflusste zuweilen auch die Außenpolitik. Nach dem Westfälischen Frieden beherrschten starke, zentralisierte Staaten das internationale System und handelten nach ihren wechselnden Interessen. Wenn Moral eine Rolle zu spielen schien, dann nur als Instrument für diese grund-legenden Interessen. Selbst als sich im Gefolge der Weltkriege liberale Normen ausbreiteten, wurden die politischen Entscheidungsträger stets gewarnt, sich vor Idealismus zu hüten. Die Welt funktioniere jetzt nach den Interessen des Staates, wurde ihnen gesagt. Staaten können in die richtige Richtung gedrängt werden, aber das ist alles, was man erwarten kann.
In der Mitte des 20. Jahrhunderts schien sich jedoch etwas zu ändern. Die Religion wurde wieder zu einer stärkeren Kraft in der Politik und verdrängte in einigen Staaten die zuvor dominierenden säkularen Ideologien wie etwa den Nationalismus. Länder, die nach den Regeln der Westfälischen Ordnung agierten, wurden von dieser Entwicklung überrumpelt.
Die Vereinigten Staaten und andere westliche Mächte wussten zwar von al-Qaida, sahen das Netzwerk aber nicht als eine große Bedrohung an.
Das bekannteste Beispiel dafür ist die Islamische Revolution im Iran. Der Schah in Teheran war lange Zeit ein Verbündeter der USA gewesen und hatte als mächtige stabilisierende Kraft im Nahen Osten gewirkt. Die Vereinigten Staaten waren auf die Unmittelbarkeit seines Sturzes nicht vorbereitet. An der Revolution war zwar ein breites Spektrum iranischer Akteure beteiligt, aber es ist unbestritten, dass die Organisationskraft des Ayatollah Chomeini und seine auf dem Glauben basierenden Angriffe auf das Regime ganz wesentlich zum Erfolg des Umsturzes beitrugen.
9.3 Als der Terror politisch wurde |  |
Ein weiteres Beispiel waren zwei Jahrzehnte später die Anschläge vom 11. September 2001. Natürlich hatten sich die politischen Entscheidungsträger schon früher mit dem Terrorismus befasst, aber dabei handelte es sich in der Regel um eine andere Art von Anschlägen – durchgeführt von Gruppierungen, die man kontrollieren konnte. Die Zerschlagung der Rote - Armee - Fraktion in Deutschland oder die Friedensverhandlungen des Vereinigten Königreichs mit der Irisch -Republikanischen Armee galten als Paradigma für eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung.
Die Vereinigten Staaten und andere westliche Mächte wussten zwar von al-Qaida, sahen das Netzwerk aber nicht als eine große Bedrohung an. Was für ein schrecklicher Irrtum das war, zeigte sich mit den Anschlägen von 9/ 11.
Aber es gab auch positive Überraschungen. Die Gemeinschaft Sant’Egidio, eine römisch - katholische Laienorganisation, half Mitte der achtziger Jahre bei der Vermittlung eines Friedensabkommens, das den seit 16 Jahren wütenden Bürgerkrieg in Mosambik beendete. Obwohl solche positiven Ereignisse weniger Aufmerksamkeit erregten als die gewalttätigen Vorfälle, veranlassten sie einige prominente Politiker – etwa Madeleine Albright, US - Außenministerin von 1997 bis 2001 – dazu, sich für eine Einbeziehung der Religion in die Außenpolitik einzusetzen.
9.4 Nutzen des Glaubens |  |
Viele Staaten erkannten, dass sie sich an diese neue Realität anpassen mussten. Dass sie aufhören mussten, Religion zu ignorieren, und auf deren Bedeutung für die Außenpolitik reagieren sollten. Es wurde klar, dass die Macht des Glaubens zur Durchsetzung von Interessen genutzt werden kann. Sowohl der Iran als auch Saudi - Arabien begründeten die Existenz ihrer Regime mit dem Islam.
Einige machten die Religion zum Kernstück ihrer Politik. Sowohl der Iran als auch Saudi - Arabien begründeten die Existenz ihrer Regime mit dem Islam, Teheran mit dem revolutionären schiitischen Zweig, Riad mit dem konservativen salafistischen sunnitischen Islam.
Der ungarische Premier Viktor Orbán erklärte sich selbst zum „Verfechter christlicher Werte“. Der russische Präsident Wladimir Putin ließ das orthodoxe Christentum in die Sicherheitspolitik seines Staates einfließen, etwa durch die Segnung neuer Atomraketen.
Die indische Regierungspartei glaubt, dass ihre interne Umarmung des Hindu - Nationalismus zu einem größeren Ansehen Indiens im internationalen System führen könne. Und natürlich spielt die Religion häufig eine Rolle in der US -Außenpolitik, von Ronald Reagans christlicher Rhetorik bis hin zu Donald Trumps Eintreten für die internationale Religionsfreiheit.
Der Hintergedanke war stets, dass Religion ein nützliches Instrument zur Durchsetzung nationaler Interessen sein könnte. Während des Krieges gegen den Terror versuchten die Vereinigten Staaten, „gemäßigte“ muslimische Akteure zu unterstützen, um der Anziehungskraft von al-Qaida entgegenzuwirken.
Russlands Appelle an das orthodoxe Christentum zielten teilweise darauf ab, bei rechtsextremen Kräften in Europa und den Vereinigten Staaten Unterstützung für die russische Außenpolitik zu gewinnen. Die Vereinigten Arabischen Emirate erhoben die religiöse Toleranz zu einem Kernstück ihrer Außenpolitik, indem sie beispielsweise internationale religiöse Konferenzen ausrichten und 2019 den Papst einluden, die Papstmesse auf der Arabischen Halbinsel zu halten.
9.5 Bedeutung für die Zukunft |  |
Die Frage ist also, was diese neu gestaltete Geopolitik für die Welt bedeutet. Eine wachsende Rolle der Religion in globalen Angelegenheiten kann den politischen Entscheidungsträgern helfen, bei der Formulierung ihrer Ziele über engstirnige Eigeninteressen hinauszugehen und seit langem bestehende Konflikte durch die Gemeinsamkeiten zu lösen, die allen gläubigen Menschen zu eigen sind.
Es kann aber auch bedeuten, dass es zu mehr internationalen Feindseligkeiten und möglicherweise sogar zu einem weitreichenden Konflikt wie dem Dreißigjährigen Krieg kommt. Beispielsweise deutet die Eroberung von Gebieten im Nahen Osten durch die Terrorgruppe Islamischer Staat auf einen langen Kampf hin, der die Westfälische Ordnung ändern würde. Dazu kommt, dass die IS - Erfolge Terroristen in aller Welt inspirieren.
Die Welt wird durch die größere Rolle der Religion in der Geopolitik komplizierter und schwerer vorhersehbar.
Bisher hatten die Versuche einzelner Staaten, Religion als geopolitisches Instrument einzusetzen, durchaus Auswirkungen auf die Welt – aber es waren selten die von den Staaten eigentlich erwünschten Effekte. So konnten religiöse Appelle bei der Terrorismusbekämpfung durch die USA zwar einige Spannungen mit muslimischen Staaten ausgleichen. Sie ermöglichten es autoritären Staaten aber auch, Unterdrückung als Maßnahme gegen Extremismus zu rechtfertigen und ließen Bedenken aufkommen, dass sich die Vereinigten Staaten in interne islamische Debatten einmischen würden.
9.6 Zusammenfassung |  |
Spätestens seit der Islamischen Revolution 1979 im Iran ist die Religion wieder ein stärkerer Faktor in der Geopolitik geworden. Auch Ungarn, Russland, Indien und zahlreiche arabische Länder verbinden Außenpolitik mit Glauben.
Viele Staaten waren der Ansicht, dass Religion in ihrer Außenpolitik keine Rolle spielen sollte, aber es ist eine Anpassung an die Gegebenheiten notwendig. Religion spielt eine Rolle, ob man das gut findet oder nicht.
Religion in der Politik kann verbindend und mäßigend wirken. Es besteht aber auch die Gefahr, dass Feindseligkeiten im Namen Gottes zunehmen – die Ambitionen des Islamischen Staats sind ein deutliches Anzeichen dafür.
IT - Hinweis - Quelle
https://www.derpragmaticus.com/r/religion-politik (2.3.2026)
https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/162392/zum-verhaeltnis-von-religion-und-politik-in-europa/ (14.9.2026)
10 Autorenpublikationen |  |
Cornelia Klepp - Daniela Rippitsch (Hrsg.): 25 Jahre Universitätslehrgang Politische Bildung in Österreich / Politische Bildung in Schloss Hofen - Rückblick, Rundblick und Ausblick eines Teilnehmers, 133-136, Fakultas Verlag 2008, ISBN 370890267X
Im Jubiläumsjahr 2007 "20 Jahre Politische Bildung - Zentrum für Wissenschaft und Weiterbildung Schloss Hofen" besucht der Autor den 10. Universitätslehrgang Politische Bildung 2006-2008, der 1987 - zunächst als Hochschullehrgang - von der Universität Salzburg in Verbindung mit dem Land Vorarlberg in der Verwaltungsakademie des Landes Vorarlberg in Lochau eingerichtet wurde.
Als Teilnehmer von drei vorgeschriebenen Zusatzseminaren zum Masterprogramm des Universitätslehrganges Politische Bildung/ Universitäten Klagenfurt/ Donau - Universität Krems erlebt man eine beeindruckende Vielfältigkeit in Angebot und Lehre, die den Fachbereich Politische Bildung spannend, abwechslungsreich und zudem als Nicht - Vorarlberger in einer "anderen" Variante erscheinen lässt. Dies soll zunächst kurz dargestellt werden.
Im Folgenden wird auf persönliche Erfahrungen und Sichtweisen unter Bezugnahme der besuchten Zusatzseminare des Masterprogramms Politische Bildung eingegangen.
Geschichte und Theorieansätze der politischen Bildung in Österreich/ Masterarbeit - Besondere Berücksichtigung vorberuflicher Bildung im Kontext mit Politischer Bildung, Akademiker Verlag Saarbrücken 2017, ISBN 3330516135
Politische Bildung hat die Aufgabe, gesellschaftliche Standorte und Interessen zu erkennen, ihre politischen Probleme zu beurteilen und in der Folge handeln zu können. Politische Bildung und Vorberufliche Bildung leisten einen Beitrag zu gesellschaftlichen Veränderungen.
Die zunehmende Aktualität und Empfehlung, Politische Bildung in Schulen und in der Erwachsenenbildung umzusetzen, intensiviert das Interesse der Politik- und Bildungs- bzw. Erziehungswissenschaft.
Didaktik der Politischen Bildung - Theorie, Praxis und Handlungsfelder der Fachdidaktik der Politischen Bildung, Akademiker Verlag 2017, ISBN 3330520930
Politische Didaktik beinhaltet Aspekte der gesellschaftlichen Funktion und von Grundintentionen, Fachdidaktik, Politischer Bildung in der Vorberuflichen Bildung und Aspekte der Inklusion der Politischen Bildung mit Fragestellungen der Didaktik.
Umzusetzen ist Didaktik in Schulen und der Lehrerbildung sowie der Erwachsenen- und Weiterbildung. Intensiviert wird das Interesse fachdidaktischer Überlegungen in der Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft und in Lehramtsstudien mit Lehrinhalten einer Politischen Bildung.
Europa als Lernfeld - Ein Beitrag zur schulischen und außerschulischen Politischen Bildung und Menschenrechtsbildung im Rahmen der Aus- bzw. Fortbildung Lehrender, Akademiker Verlag 2022, ISBN 3330519096
Eine Aus- und Fortbildung beschäftigt sich mit Lebensbedingungen von Kindern und Heranwachsenden in den europäischen Gegenwartsgesellschaften und reflektiert bildungspolitische EU - Konzepte von Kindheit und Jugend sowie Lerninhalte europäischer politischer und Sozialgeschichte und dem politischen System der Europäischen Union.
Friedenslernen - Theorie, Praxis und Perspektiven in der Schul--und Erwachsenenpädagogik im Kontext Politischer Bildung und Interkultureller Kompetenz, Akademiker Verlag 2022, ISBN 620220446X
Die Thematik setzt sich als Schlussarbeit des Fernlehrganges 2019/2020 "Nachhaltige Entwicklung" der Evangelischen Arbeitsstelle Fernstudium im Comenius - Institut Münster mit dem Bildungsansatz "Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) " auseinander. Es handelt sich um ein Lern- und Handlungsfeld, das 1992 in der Folge der Rio - Konferenz entstand. Die Arbeit bezieht sich als Basis auf den Teilbereich Friedenslernen bzw. Friedenserziehung und Friedensforschung. Dem Autor liegt dieser Schwerpunkt als Beitrag zur Politischen Bildung in Demokratieerziehung und Interkultureller Bildung durch seine Tätigkeit in der Lehrerbildung bzw. Erwachsenenpädagogik. Der Wandel zur einer nachhaltigen Welt erfordert ein Umdenken der gesamtgesellschaftlichen und politischen Verantwortung. Bildungsbereiche erhalten pädagogische Aufgabenstellungen.
Dokumentation zur Ausbildung |  |

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Zum Autor |  |
APS - Lehramt (VS - HS - PL 1970, 1975, 1976), zertifizierter Schülerberater (1975) und Schulentwicklungsberater (1999), Mitglied der Lehramtsprüfungskommission für die APS beim Landesschulrat für Tirol (1993-2002)
Absolvent Höhere Bundeslehranstalt für alpenländische Landwirtschaft Ursprung - Klessheim/ Reifeprüfung, Maturantenlehrgang der Lehrerbildungsanstalt Innsbruck/ Reifeprüfung - Studium Erziehungswissenschaft/ Universität Innsbruck/ Doktorat (1985), 1. Lehrgang Ökumene - Kardinal König Akademie/ Wien/ Zertifizierung (2006); 10. Universitätslehrgang Politische Bildung/ Universität Salzburg - Klagenfurt/ MSc (2008), Weiterbildungsakademie Österreich/ Wien/ Diplome (2010), 6. Universitätslehrgang Interkulturelle Kompetenz/ Universität Salzburg/ Diplom (2012), 4. Interner Lehrgang Hochschuldidaktik/ Universität Salzburg/ Zertifizierung (2016) - Fernstudium Grundkurs Erwachsenenbildung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2018), Fernstudium Nachhaltige Entwicklung/ Evangelische Arbeitsstelle Fernstudium, Comenius - Institut Münster/ Zertifizierung (2020)
Lehrbeauftragter Institut für Erziehungs- bzw. Bildungswissenschaft/ Universität Wien/ Berufspädagogik - Vorberufliche Bildung VO - SE (1990-2011), Fachbereich Geschichte/ Universität Salzburg/ Lehramt Geschichte - Sozialkunde - Politische Bildung - SE Didaktik der Politischen Bildung (2026-2017)
Mitglied der Bildungskommission der Evangelischen Kirche Österreich (2000-2011), stv. Leiter des Evangelischen Bildungswerks Tirol (2004 - 2009, 2017 - 2019) - Kursleiter der VHSn Salzburg Zell/ See, Saalfelden und Stadt Salzburg/ "Freude an Bildung" - Politische Bildung (2012 - 2019) und VHS Tirol/ Grundwissen Politische Bildung (2024)
MAIL dichatschek (AT) kitz.net
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