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Parlamentarischer Entschließungsantrag1994

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Die Öffentlichkeit darf mit Recht Schritte zur Umsetzung dieses Entschließungsantrags einfordern.
Die Öffentlichkeit darf mit Recht Schritte zur Umsetzung dieses Entschließungsantrags erwarten bzw. einfordern.


Am 14. Juli 1994 wurde im österreichischen Parlament im Rahmen von

37. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Expertenbericht zum "UN-Übereinkommen? über die Rechte des Kindes", vorgelegt von der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie (Kinderbericht 1993) (III-1444/1760 der Beilagen)

ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mertel, Hafner, Haller, Motter und Traxler eingebracht und einstimmig beschlossen.

Dieser Entschließungsantrag enthält unter anderem:

7. In Entsprechung des Artikels 17 des "UN-Übereinkommens? über die Rechte des Kindes" sind

a) die Massenmedien nachdrücklich aufzufordern, Informationen und Materialien zu verbreiten, die für Kinder von sozialem und kulturellem Nutzen sind;

b) die Herstellung, der Austausch und die Verbreitung dieser Informationen und Materialien aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen zu fördern;

c) geeignete Instrumente im öffentlich- und privatrechtlichen Bereich wie Klagsberechtigungen für Kinder-, Jugend- und Familienorganisationen bei gleichzeitiger wettbewerbsrechtlicher Verbotsnormen, zur Einschränkung der Verbreitung von gewalttätigen und zur Gewalt auffordernden Darstellungen, Texten und Spielen in Massenmedien, bei Video- und Computerspielen zu schaffen;

e) geeignete Aktivitäten zur freiwilligen Selbstkontrolle von Medienschaffenden, Produzenten und Händlern einschlägiger Produkte zu unterstützen, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten sowie flankierende Maßnahmen in der Medienerziehung zu forcieren;

f) wirtschaftliche Unternehmen aufzufordern, ihre Produkte nicht in Brutalfilmen bewerben zu lassen.

g) Initiativen zur Erarbeitung einer "UN-Konvention? zur Förderung der Medienkultur zum Schutz der Kinder und Jugendlichen" auf internationaler Ebene zu setzen.

Die Öffentlichkeit darf mit Recht Schritte zur Umsetzung dieses Entschließungsantrags erwarten bzw. einfordern.


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© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am 26. Mai 2004