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Parlamentarischer Entschließungsantrag1994

Am 14. Juli 1994 wurde im österreichischen Parlament im Rahmen von

37. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Expertenbericht zum "UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes", vorgelegt von der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie (Kinderbericht 1993) (III-1444/1760 der Beilagen)

ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mertel, Hafner, Haller, Motter und Traxler eingebracht und einstimmig beschlossen.

Dieser Entschließungsantrag enthält unter anderem:

7. In Entsprechung des Artikels 17 des "UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes" sind

a) die Massenmedien nachdrücklich aufzufordern, Informationen und Materialien zu verbreiten, die für Kinder von sozialem und kulturellem Nutzen sind;

b) die Herstellung, der Austausch und die Verbreitung dieser Informationen und Materialien aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen zu fördern;

c) geeignete Instrumente im öffentlich- und privatrechtlichen Bereich wie Klagsberechtigungen für Kinder-, Jugend- und Familienorganisationen bei gleichzeitiger wettbewerbsrechtlicher Verbotsnormen, zur Einschränkung der Verbreitung von gewalttätigen und zur Gewalt auffordernden Darstellungen, Texten und Spielen in Massenmedien, bei Video- und Computerspielen zu schaffen;

e) geeignete Aktivitäten zur freiwilligen Selbstkontrolle von Medienschaffenden, Produzenten und Händlern einschlägiger Produkte zu unterstützen, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten sowie flankierende Maßnahmen in der Medienerziehung zu forcieren;

f) wirtschaftliche Unternehmen aufzufordern, ihre Produkte nicht in Brutalfilmen bewerben zu lassen.

g) Initiativen zur Erarbeitung einer "UN-Konvention zur Förderung der Medienkultur zum Schutz der Kinder und Jugendlichen" auf internationaler Ebene zu setzen.

Die Öffentlichkeit darf mit Recht Schritte zur Umsetzung dieses Entschließungsantrags erwarten bzw. einfordern.


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© die jeweiligen Autoren zuletzt geändert am May 26, 2004