Parlamentarischer Entschließungsantrag1994
Am 14. Juli 1994 wurde im österreichischen Parlament im Rahmen von
| 37. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Expertenbericht zum "UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes", vorgelegt von der Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie (Kinderbericht 1993) (III-1444/1760 der Beilagen) |
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ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mertel, Hafner, Haller, Motter und Traxler eingebracht und einstimmig beschlossen.
Dieser Entschließungsantrag enthält unter anderem:
| 7. In Entsprechung des Artikels 17 des "UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes" sind
a) die Massenmedien nachdrücklich aufzufordern, Informationen und Materialien zu verbreiten, die für Kinder von sozialem und kulturellem Nutzen sind;
b) die Herstellung, der Austausch und die Verbreitung dieser Informationen und Materialien aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen zu fördern;
c) geeignete Instrumente im öffentlich- und privatrechtlichen Bereich wie Klagsberechtigungen für Kinder-, Jugend- und Familienorganisationen bei gleichzeitiger wettbewerbsrechtlicher Verbotsnormen, zur Einschränkung der Verbreitung von gewalttätigen und zur Gewalt auffordernden Darstellungen, Texten und Spielen in Massenmedien, bei Video- und Computerspielen zu schaffen;
e) geeignete Aktivitäten zur freiwilligen Selbstkontrolle von Medienschaffenden, Produzenten und Händlern einschlägiger Produkte zu unterstützen, entsprechende Richtlinien auszuarbeiten sowie flankierende Maßnahmen in der Medienerziehung zu forcieren;
f) wirtschaftliche Unternehmen aufzufordern, ihre Produkte nicht in Brutalfilmen bewerben zu lassen.
g) Initiativen zur Erarbeitung einer "UN-Konvention zur Förderung der Medienkultur zum Schutz der Kinder und Jugendlichen" auf internationaler Ebene zu setzen. |
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Die Öffentlichkeit darf mit Recht Schritte zur Umsetzung dieses Entschließungsantrags erwarten bzw. einfordern.
OrdnerÖsterreich
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